1401/2022
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsp
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
22028 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Schü Sa
Vorlagen-Nummer
1401/2022
Stand: 15.03.2023
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-
Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dem geänderten Beschluss in Anlage 8 -
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld
(BV 4) vom 05.09.2022 - zur Vorlage zu folgen:
Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag gemäß Anlage
8 (Änderungen wie Verwaltung in fett) wie folgt abstimmen:
I
Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt ( Änderungen wie Stellung-
nahme der Verwaltung in fett)
1. das Quartier für alle Bürgerinnen ges ichert zugänglich zu machen und alle ent -
sprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan fes tzusetzen und möglichst öffentl ich zu
widmen.
2
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie -
ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit be-
legt.
Die Verlängerung der Franz -Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf wei-
tere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögli che Belegungsbindung für den öf fentlich
geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der Anregung kann gefolgt werden.
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzun g nicht-städtischer Neubauvorhaben in
Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das
Energiekonzept mindestens einen KfW -40-Standard für das Gesamtvorha ben vorsehen
sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser
(Schwammstadt) geschaffen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver -
fahren Berücksichtigung finden.
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut zes im
Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssport-
anlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Be-
standsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anste hende Neu- bzw.
Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Anregung kann insoweit gefolgt werde n, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen
im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofer n diese notwendig sind. Nach dem ak-
tuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive
Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständi gen Fachämtern
in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der
Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzu-
treiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplät-
zen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in An-
lage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beab-
sichtigt, um die erforderlichen Grundschu lplätze nachzuweisen, ist inzwi schen
nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der
KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzange -
3
bots in den Stadtteilen Ehrenfel d / Neuehrenfeld finden derzeit statt:
1. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits -
erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits
personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,
sowie
2. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5 -zügige Grundschule im
Stadtteil Ehrenfeld.
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadt teile
Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung w ürde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erwei -
terung einer bestimmten Schule, die nach aktu ellen Stand nicht erweitert wer den
soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be -
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt ( Änderungen der
Verwaltung in fett):
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gem äß kooperativem Baulandmodel er stellt
werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang fes tzulegen. Der erforderliche städte-
bauliche Vertrag ist der BV -Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Ab-
stimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanver fahren
städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen
Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es
ist davon auszugehen, das s eine stadtweite Regelung abge stimmt i st, wenn der
Satzungsbeschluss für die Franz -Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partn er für preisgedämpften Wohnungs bau ist
dem Vorhabenträger nahezulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver -
waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt,
kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es
finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Woh-
nungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem of-
fenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für d ie Franz-Geuer-Straße
gilt, wie für alle ve rgleichbaren Vorhaben, eine Ver pflichtung von 30 % öffentlich
gefördertem Wohnungsbau.
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegb indung beim öffentlich geförder ten
Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben.
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau -
4
landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusamm enhängende, öffentliche Grünfläche zu
errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr -
bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umge-
bung im öffentlich erlebbaren Bereich, g emäß „Grundsatzbeschluss zur Um setzung des
im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflä chennachweises“,
Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon zept Schwammstadt etc. -
zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll
in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperati-
ven Baulandmodell in der Fassung der Bekannt machung vom 10.05.2017“ (VN
4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi -fläche“ (= 170, -€/m2) festgesetzt wer-
den und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Aus-
gleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Pla ngebiet nicht gewährleistet wer den kann,
wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zustän-
digen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Be-
zug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzu-
setzen, ist folgendes anzumerken : Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorge-
sehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und
in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz ent stehen würde, also für Vorhaben
zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmer kung: Bei de r Franz- Geuer-Straße ent-
stehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten,
eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombi-
fläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche
eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in inner-
städtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume
zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m 2/EW anges etzt. Damit diese
hochwertig ge staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der
Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spiel-
platz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die
Herstellungskosten der K ombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran -
zuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach -
vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird . Es ist aber nicht in der In-
tention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombi-
fläche für Grünflächen anzuwenden, di e nach dem Modell keine originä ren Kombi-
flächen sind. Hier wäre dann di e Gleichbehandlung der Vorhaben träger beein träch-
tigt. Für die Ablöse einer Gr ünfläche können nur die Herstel lungskosten einer
Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden.
Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur
die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m 2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen
Baupreisindex gefordert werden.
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug
5
auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betra ch-
tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Pla-
gebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch
unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170 -172 - ist
in die Prüfung einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten
Aussagen dazu treffen.
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen -
verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaß -
nahme zu kommunizieren.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden
vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den A nregungen des Beschlusses der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt ( Änderungen wie Stellung-
nahme der Verwaltung in fett):
1. das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle entspre-
chenden Durchwegungen im B ebauungsplan festzusetzen und mög lichst öffentlich zu
widmen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie -
ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit be-
legt.
Die Verlängerung der Franz -Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf wei-
tere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögli che Belegungsbindung für den öf fentlich
geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
6
Der Anregung kann gefolgt werden.
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzun g nicht-städtischer Neubauvorhaben in
Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das
Energiekonzept mindestens einen KfW -40-Standard für das Gesamtvorha ben vorsehen
sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser
(Schwammstadt) geschaffen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver -
fahren Berücksichtigung finden.
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut zes im
Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssport-
anlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Be-
standsschutz der Anlage und der Nu tzungszeiten auch für die anste hende Neu- bzw.
Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnah -men
im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem ak-
tuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive
Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständi gen Fachämtern
in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der
Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzu-
treiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplät-
zen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in An-
lage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beab-
sichtigt, um die erforderlichen Grundschu lplätze nachzuweisen, ist inzwi schen
nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der
KGS Everhardstraße verfolgt . Zum Ausbau des Schulplatzange bots in den Stadttei-
len Ehrenfeld / Neuehrenf eld finden derzeit statt:
3. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits -
erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits
personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,
sowie
4. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5 -zügige Grundschule im
Stadtteil Ehrenfeld.
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadt teile
Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verk nüpfung des Vorhabens an die Erwei -
terung einer bestimmten Schule, die nach aktu ellen Stand nicht erweitert wer den
soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.
7
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be -
zirksvertretung Ehren feld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt ( Änderungen der
Verwaltung in fett):
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gem äß kooperativem Baulandmodel er stellt
werden, ist auf den maximal erreichbaren Umf ang festzulegen. Der erforderli che städte-
bauliche Vertrag ist der BV -Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellung nahme vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Ab-
stimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren
städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen
Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es
ist davon auszugehen, das s eine stadtweite Regelung abge stimmt ist, wenn der
Satzungsbeschluss für die Franz -Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partn er für preisgedämpften Wohnungs bau ist
dem Vorhabenträger nahezulegen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver -
waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt,
kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, a ber nicht gefordert werden. Es
finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Woh-
nungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem of-
fenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz -Geuer-Straße
gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Ver pflichtung von 30 % öffentlich
gefördertem Wohnungsbau.
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegb indung beim öffentlich geförder ten
Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungstr äger geben.
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau -
landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusamm enhängende, öffentliche Grünfläche zu
errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr -
bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umge-
bung im öffentlich erlebbaren Bereich, g emäß „Grundsatzbeschluss zur Um setzung des
im Rahmen des kooperativen Bauland modells zu erbringenden Grünflä chennachweises“,
Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon zept Schwammstadt etc. -
zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll
in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Um setzungsanweisung zum Kooperati-
ven Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN
4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi -fläche“ (= 170, -€/m2) festgesetzt wer-
den und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
8
Der Änderung kann nur bedingt gefolg t werden.
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Aus-
gleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Pla ngebiet nicht gewährleistet wer den kann,
wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zustän-
digen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Be-
zug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzu-
setzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorge-
sehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und
in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz ent stehen würde, also für Vorhaben
zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz - Geuer-Straße ent-
stehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombi fläche ist zwingend herzurichten,
eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombi-
fläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche
eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorh aben häufig in inner-
städtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume
zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m 2/EW anges etzt. Damit diese
hochwertig ge staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der
Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spiel-
platz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die
Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran -
zuziehen ist aus Sich t der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach -
vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der In-
tention der Umsetzungsanweisung 2017plus, di e Herstellungskosten einer Kombi-
fläche für Grünflächen anzuwenden, di e nach dem Modell keine originä ren Kombi-
flächen sind. Hier wäre dann di e Gleichbehandlung der Vorhaben träger beeinträch-
tigt. Für die Ablöse einer Gr ünfläche können nur die Herstel lungskosten einer
Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden.
Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur
die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m 2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen
Baupreisindex gefordert werden.
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf
den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrach -
tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr f ür das Pla-
gebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch
unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170 -172 - ist
in die Prüfung einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten
Aussagen dazu treffen.
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen -
verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Bauma ß-
nahme zu kommunizieren.
9
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden
vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nächste Schritte:
Von Vorhabenträgerseite fand ein Wechsel der für das Vorhaben zuständigen Personen
statt. Die neuen für das Projekt zuständigen Personen arbeiten sich noch in die zu be-
arbeitenden Thematiken ein. Ein gemeinsamer Termin mit Mitarbeitern der Stadtverwal-
tung und der Vorhabenträgerin ist für Ende März terminiert. In diesem wird u.a. das wei-
tere Vorgehen abgestimmt. Sobald alle offenen Punkte geklärt wurden wird ein erster
Bebauungsplanentwurf erstellt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Herbst 2023 (III. Quartal)
Anlage 9 - Auszug aus dem BP TOP 9.1 SteA 27.10.2022
21238 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 9.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) Franz-Geuer-Straße, Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Be- schluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 1401/2022 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dem geänderten Beschluss in Anla- ge 8 -Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 - zur Vorlage zu folgen: Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag gemäß Anlage 8 (Änderungen wie Verwaltung in fett) wie folgt abstimmen: I Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie Stellungnahme der Verwaltung in fett) 1. das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle ent- sprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffent- lich zu widmen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie- ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt. Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. 2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öf- fentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: Der Anregung kann gefolgt werden. 3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorha- ben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorha- ben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver- fahren Berücksichtigung finden. 4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut- zes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anste- hende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnah- men im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständi- gen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden. 5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwi- schen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzange- bots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt: 1. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits- erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet, sowie 2. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grund- schule im Stadtteil Ehrenfeld. Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadt- teile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen. Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erwei- terung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert wer- den soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen. Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be- zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt (Änderungen der Verwaltung in fett): 1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel er- stellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderli- che städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellung- nahme vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanver- fahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abge- stimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann. 2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungs- bau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver- waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Ver- pflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförder- ten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben. 3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau- landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünflä- che zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr- bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Um- setzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflä- chennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon- zept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Um- setzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekannt- machung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi- fläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden. Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet wer- den kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz ent- stehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmer- kung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombiflä- che ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW angesetzt. Damit diese hochwertig ge- staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran- zuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach- vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originä- ren Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhaben- träger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstel- lungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden. 4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrach- tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten Aussagen dazu treffen. 5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen- verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaß- nahme zu kommunizieren. Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie Stellungnahme der Verwaltung in fett): 1. das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und mög- lichst öffentlich zu widmen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie- ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt. Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. 2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öf- fentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: Der Anregung kann gefolgt werden. 3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorha- ben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorha- ben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver- fahren Berücksichtigung finden. 4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut- zes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anste- hende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnah- men im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständi- gen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden. 5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwi- schen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzange- bots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt: 3. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits- erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet, sowie 4. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grund- schule im Stadtteil Ehrenfeld. Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadt- teile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen. Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erwei- terung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert wer- den soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen. Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be- zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt (Änderungen der Verwaltung in fett): 1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel er- stellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderli- che städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellung- nahme vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanver- fahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abge- stimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann. 2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungs- bau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver- waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Ver- pflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförder- ten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben. 3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau- landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünflä- che zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr- bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Um- setzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflä- chennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon- zept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Um- setzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekannt- machung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi- fläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden. Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet wer- den kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz ent- stehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmer- kung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombiflä- che ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW angesetzt. Damit diese hochwertig ge- staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran- zuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach- vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originä- ren Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhaben- träger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstel- lungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden. 4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrach- tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten Aussagen dazu treffen. 5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen- verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaß- nahme zu kommunizieren. Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss September 25
1176 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Schü Sa
Vorlagen-Nummer
1401/2022
Stand: 01.09.2025
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-
Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes fand im
Zeitraum vom 11.09.24 bis einschließlich 14.10.24 die Beteiligung der Dienststellen und Trä-
ger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Nach Bearbeitung der Stellungnah-
men und entsprechender Weiterqualifizierung des Vorhabens, wurde die Veröffentlichung
nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.06.25 bis 01.08.25 durchgeführt.
Nächste Schritte:
Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet und der Durchführungsvertrag
vorbereitet. Der Satzungsbeschluss ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Fehlanzeige
Anlage 3 - Darstellung der Änderungen
586 Zeichen
Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Franz-Geuer-Straße") Z einfahrt 4 “ > » pielplatz }, 4 2 ; n “ j nl ? Flächenhafte Darstellung der [E27] Sebäude mit Stand Öffentlichkeitbeteiligung Veränderungen: Neue Lage der Gebäude Öffentlich zugängliche Grünflächen Vergrößerung öffentlicher Spielplatz Erhalt Bestandsbäume Erweiterung Geltungsbereich um öff. Grün- und Spielfläche Veränderung der Geschossigkeit (ıv+2xs) Geschossigkeit alter Planstand Stand April 2022 (unmaßstäblich)
Anlage 6 - Eingegangene Stellungnahmen aus der frühz. Beteiligung der Behörden und TÖBs
48938 Zeichen
Stadtplanungsamt Anlage 6 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Franz -Geuer-Straße“ in Köln -Ehrenfeld eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB): 1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 14.09.2018 bis zum 16.10.2018 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind acht Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/Teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, anlagenbezogener Umweltschutz, Schreiben vom 26.09.2018 Belange nicht berührt -- Nicht erforderlich 2 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 08.10.2018 Hinweise durch Luftbilder auf vermehrte Bombenabwürfe. Überprüfung des Plangebiets auf Kampfmittel wird empfohlen. ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass vor Baubeginn eine Überprüfung des Plangebiets zu erfolgen hat. 3 Industrie- und Handelskammer zu Köln , Schreiben vom 16.10.2018 Die IHK begrüßt die Planung eines Urbanen Gebiets MU und erwartet dabei einen angemessenen Anteil gewerblicher Nutzungen. ja Die Anregung entspricht den Planungszielen. Im Plangebiet ist ein Anteil von 16 % der Geschossfläche (ca. 7.700m²) für gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/Teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 4 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr, Schreiben vom 24.09.2018 Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 5 Polizeipräsidium Köln, KK Kriminalprävention/ Opferschutz, Schreiben vom 20.09.2018 Keine Bedenken, es wird darum gebeten, die Vorhabenträger auf das Beratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention hinzuweisen. ja Der Hinweis liegt dem Vorhabenträger vor. 6 6.1 6.2 Stadtwerke Köln GmbH, Abt. Liegenschaften , Schreiben vom 17.10.2018 Keine Bedenken; Hinweise: RheinEnergie AG I Rheinische NETZGesellschaft mbH Zurzeit wird das Gebäude auf der Fläche des Bebauungsplanes über eine Trafostation mit Energie versorgt. Auch zukünftig werden je nach Energiebedarf Versorgungsanlagen (z. B. Trafostationen) auf dem Gelände oder integriert im Gebäude notwendig sein. Eine Versorgungsanfrage sollte frühestmöglich an die Zentrale Leitungsauskunft der RheinEnergie gerichtet werden. Die Versorgung mit Fernwärme wäre möglich. Kölner Verkehrs-Betriebe AG In unmittelbarer Nähe befindet sich die Stadtbahntrasse Venloer Straße, bei der Bebauung sind entsprechende Schutzvorkehrungen gegen Lärm und Erschütterungen zu treffen. ja -- ja Die Neuplanung wird durch den Vorhabenträger im Rahmen seiner Erschließungsplanung veranlasst bzw. erfolgen entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag. Kenntnisnahme Ein Lärmgutachten wird erstellt. Auf der Grundlage der Gutachten werden im vorhabenbezogenen B-Plan geeignete Schutzvorkehrungen festgesetzt. 7 7.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln A. ö. R. , Schreiben vom 16.10.2018 Gegen das Planungskonzept bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. -- Nicht erforderlich. Stadtplanungsamt Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/Teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 7.2 7.3 7.4 7.5 Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern. Sofern eine Versickerung nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers voraussichtlich gedrosselt in den vorhandenen Abwasserkanal in der Franz-Geuer-Straße bzw. in der Stammstraße erfolgen. Überflutungsvorsorge Starkregen Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge müssen bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden, s. „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln", Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln" sowie Arbeitshilfe "MURIEL; Multifunktionale Retentionsflächen". Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP -1) abzustimmen. nein ja ja ja Eine Versickerungspflicht besteht nicht, da das Plangebiet vor dem 01.01.1996 bebaut und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen war (§ 44 (1) LWG NRW). Eine Versickerung wird dennoch eingeplant. Die Drosselung ist in der Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Im weiteren Planverfahren wird eine Überflutungsbetrachtung erstellt, die benannten Leitfäden werden hierbei genutzt. Erfolgt im weiteren Verfahren. 8 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH , Schreiben vom 02.10.2018 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10, Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. ja Die Hinweise werden in der Planung berücksichtigt. Die RASt 06 dient als Grundlage der Verkehrserschließung. .. Stadtplanungsamt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße“ in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB ist eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. 9 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 18.01.2021 Köln, Franz -Geuer-Str. 10: ehem. Niederlassung der Siemens - AG Gutachterliche Stellungnahme gem. § 22 (3) DSchG NRW zum Denkmalwert gemäß § 2 (1) DSchG NRW Das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ADR) wurde mit EMail vom 19.11.2020 durch Kölner Bürger:innen um eine Stellungnahme zu dem im Folgenden als „Siemenshaus“ bezeichneten Objekt gebeten. Das Gebäude liegt im Bereich des seit 2018 im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplanes Franz-Geuer-Straße. Mit dem Datum vom 18.09.2018 hatte die UDB Köln in der vorgezogenen Behördenbeteiligung bescheinigt, dass das Vorhaben denkmalpflegerisch unproblematisch sei. Diese Einschätzung lag dem ADR ohne n ähere Erläuterung und ohne Bildmaterial nachrichtlich vor. Das ADR selber war 2018 nicht zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Diese war nunmehr nachzuholen. Da die nachträgliche Prüfung wegen der äußeren Umstände und der überaus kurzen Fris t bis zum Ende der Offenlage wesentliche Quellen wie beispielsweise die Bauakte nicht konsultieren konnte und ein Ortstermin mit Innenbesichtigung nicht vereinbart werden konnte, kann zum heutigen Tag nicht abschließend beantwortet werden, ob das Gebäude d ie Kriterien für die Einstufung als Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW erfüllt. nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu 10. Eine Unterschutzstellung des Siemensgebäudes ist durch die Stadt Köln nicht beabsichtigt. Stadtplanungsamt Auf der Grundlage der Recherchen – vgl. Nachweise am Ende der Stellungnahme – kann jedoch festgehalten werden, dass das Siemenshaus als erhaltenswerte Bau-substanz einzustufen ist. Es ist ein bedeutendes Zeugnis u.a. für - die Planung und Umsetzung einer von Technik und Verkehr bestimmten modernen Stadtlandschaft, - die erste Welle von EDV und Telekommunikation und die Herausbildung einer neuen Daten-Industrie, - die Wechselwirkungen zwischen Bundespost und Privatwirtschaft, - die Großbauten der 1960er und 1970er Jahre und insbesondere die konsequente Anwendung der Terrassenbauweise. Städtebauliche, wirtschafts - und orts - sowie architekturgeschichtliche Gründe sprechen dafür, da s Siemenshaus zu bewahren und an neue Nutzungen anzupassen. Kurzportrait Das Siemenshaus liegt im Kölner Stadtteil Ehrenfeld, im nördlichen Zwickel der Kreuzung der Inneren Kanal- mit der Venloer Straße. Auf einem längsgerichteten Grundriss von 180x35 Metern entwickelt sich aus gestaffelten Terrassen ein Doppelhügelhaus, eine Großform mit zwei Hochpunkten. Prägend für die Fassade sind die umlaufenden blauen raumhohen Fensterbänder, die kräftig ausgreifenden Geschossabschlüsse und die rhythmische Staffelun g. Von der Inneren Kanalstraße her gesehen erhebt sich das Gebäude wirkungsvoll über die Grünanlagen. Schon bauzeitlich wurde es als richtungsweisender Akzent in der kommenden und erwarteten Ausformulierung der modernen Stadtlandschaft bewertet und war Teil eines Clusters von Bauten, die die damalige moderne Kommunikationstechnologie thematisieren. Geschichtlicher Überblick Entstehung von Ehrenfeld durch die Phasen der Industrialisierung Das Gebiet des späteren Stadtteils Ehrenfeld wurde bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts landwirtschaftlich genutzt, die Bebauung war locker. Unter dem Eindruck der Industrialisierung und des Bevölkerungswachstums erkannten Politiker und Investoren, dass sich der wachsende Flächenbedarf nicht innerhalb des bisherigen Stadt-gebietes von Köln befriedigen ließ. Im Frühjahr 1845 begann Stadtplanungsamt der planmäßige Aufbau von Ehrenfeld als erstem Kölner Vorort mit Wohnhäusern an der Venloer Straße, der Subbelrather Straße, der Körnerstraße, Simrockstraße und Stammstraße. Die Namensgebung „Ehrenfeld“ leitet sich vom Ehrentor in der damals noch bestehen - den Kölner Stadtmauer ab, durch das man auf die Ehrenstraße und das „Ehrenstraßener Feld“ gelangte. Mit der Ansiedlung zahlreiche r Betriebe (insbesondere die Bereiche Metallverarbeitung, Chemie und Glasherstellung, bald ergänzt um Unternehmen der Elektro-technik), mit der Ansiedlung von Arbeitern und Verwaltungsmitarbeitern sowie deren Familien und mit der Errichtung öffentlicher Ba uten (Rathaus, Schulen etc.) blühte Ehrenfeld rasch auf. Zu den ersten Unternehmen, die hier gegründet wurde, gehörte 1858 die Fabrik von Johann Carl Pellenz, die zunächst Eisenbahnsignal - und Beleuchtungsanlagen herstellte. 1866 übernahm man die Firma Reu leaux und firmierte nun als „Maschinenfabrik und Eisengießerei in Ehrenfeld bei Köln“. Zu den später bekannten Produkten zählten u.a. Kanaldeckel und Aufzuganlagen. Die Gebäude der Firma Pellenz befanden sich bis 1970 am südlichen Ende der Pellenzstraße: E s handelt sich um das spätere Gelände der Siemens AG. 1879 erhielt Ehrenfeld Stadtrecht, schon 1888 erfolgte die Eingemeindung nach Köln. Das Ehrenfelder Stadtbild bewahrt bis heute wesentliche Merkmale und Bauten dieser Gründungs- und ersten Blütephase. Entwicklung Ehrenfelds in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Das vom Zweiten Weltkrieg schwer getroffene Ehrenfeld machte in der Wiederaufbauzeit einen ersten Strukturwandel durch, da insbesondere Unternehmen der Schwerindustrie ihre Standorte ins Umland verlagerten. Zu den verbliebenen Firmen aus Bereichen wie Maschinen- und Werkzeugbau kamen solche der Lebensmittel - industrie, vor allem aber Verwaltung, Handels - und Dienstleistungsunternehmen hinzu. Die Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und Un terhaltungsbetrieben spiegelte den sich bald einstellenden wirtschaftlichen Wohlstand wider. Da zahl-reiche Gastarbeiter, gefragte Arbeitskräfte seit den 1950er Jahren, nach Ehrenfeld zuzogen, entwickelte sich auch ein reges ausländisches Leben. Stadtplanungsamt Der allgemeine Strukturwandel seit Ende der 1960er Jahre mit dem Rückgang des Sekundärsektors und der Verschiebung zum Tertiärsektor – mit einem Schwerpunkt im Bereich Medien – ergriff auch Ehrenfeld. Produzierende Unternehmen suchten zudem neue Standorte außerhalb der Wohnbebauung. Folgen waren Bevölkerungs-rückgang, Arbeitslosigkeit, Rückgang von Handel und Gastronomie. In diesen zeitlich-inhaltlichen Zusammenhang fügt sich die Liquidierung der Maschinen - und Aufzugfabrik Pellenz im Jahre 1967 ein. Konkrete Ursach e hierfür war allerdings, dass Direktor Heinrich Pellenz, ebenso wie sein Bruder, keine Erben hatte und eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich erschien. Die Liegenschaften wurden an die Siemens AG verkauft, die seit längerem einen zentralen neuen Standort in Köln plante. Für die Ehrenfelder Ortsgeschichte ist es durchaus vielsagend ist, dass zu diesem Zeitpunkt aus einem Produktions - nun ein Verwaltungsstandort werden sollte. Auch wenn Ehrenfeld sich in den letzten Jahren weiter wandelt, spiegelt der aktuelle Zustand eine erneute Veränderung seit den 1990er Jahren wider, als der Stadtteil u.a. von Studierenden und Kulturschaffenden entdeckt wurde und seinen Charakter zum Standort einer reichen Kulturszene, neuer Gastronomie, Medienunternehmen etc. hin veränderte. Baugeschichte der Siemens-AG in Köln Der Siemens -Konzern unterhielt seit 1890 seine Niederlassung in Köln, zunächst in der Schildergasse. 1895 bezog man einen größeren Neubau am Hohenzollernring, 1903 wurde am benachbarten Friesenplatz da s neue Hauptgebäude bezogen. Im Laufe der Zeit konnte Siemens seine Flächen in diesem Bereich auf Arrondierungsgrundstücken erweitern, musste aber auch externe Büroflächen anmieten. Die dezentrale Verteilung und die damit nicht optimalen Anfahrts- und Arbeitsbedingungen erschienen als Defizit. In Verbindung mit dem Wunsch, sich als modernes Unternehmen zu präsentieren, reifte das Vorhaben eines Neubaus heran, zumal am Friesenplatz keine Erweiterungs-möglichkeit bestand. Wie genau der Kontakt zwischen der S iemens AG und der Firma Pellenz, namentlich Direktor Heinrich Pellenz, zustande kam, entzieht sich derzeit noch der Kenntnis. Es lässt sich allerdings Stadtplanungsamt festhalten, dass Heinrich Pellenz (gest. 1974), von 1946 -1963 Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der M etallindustrie im Regierungsbezirk Köln und anschließend dessen Ehrenpräsident, seit 1968 Ehrenmitglied der Industrie- und Handelskammer Köln, ein hochgeachteter und vielfach geehrter Kölner Unter -nehmer war und zu Mitgliedern der Entscheidungsgremien von Siemens sicherlich entsprechende Kontakte bestanden. Für den neuen Standort an der Inneren Kanalstraße – nur weniger hundert Meter dem Verlauf der am Friesenplatz beginnenden Venloer Straße stadtauswärts folgend – sprachen mehrere Gründe. Das bereits ausg edehnte Grundstück der aufgegebenen Fabrik konnte noch vergrößert werden, wobei sogar der östliche Teil der Pellenzstraße aufgegeben wurde (s.u.). Denkmalschutz für dieses nicht nur ortsgeschichtlich wichtige Zeugnis der Industriekultur bestand nicht, das Gelände konnte vollständig freigeräumt werden. Für die PKW der Mitarbeiter:innen und Besucher:innen, damals noch das Fortbewegungsmittel der Wahl, stand zukünftig ausreichend Abstellfläche zur Verfügung. Über die Hauptverkehrsachsen Innere Kanalstraße und Venloer Straße ist das Grundstück bestens erreichbar, zudem sind die beiden Bahnhöfe Ehrenfeld und Köln - West und die damals im Ausbau befindliche U-Bahn zu nennen. Und schließlich wurde zum Zeitpunkt der Projektierung fest mit dem Bau der Stadtautobahn gerechnet, die die Verkehrsanbindung nochmals erleichtert hätte. Auch weitere Aspekte der Kölner Stadtentwicklung könnten in die Standortwahl eingeflossen sein. Hier ist vor allem die Entwicklung eines veritablen Telekommu -nikationsknotens zu nennen, den die Stadt gemeinsam mit der Bundespost seit Ende der 1960er Jahre vorantrieb. Die Niederlassung von Siemens am neuen Standort lässt sich in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem unmittelbar benachbarten Fernmeldeamt West (im Bau ab 1973; Technikbau 1975 in Betrieb, Verwaltungshochhaus 1977) und dem Fernmeldeturm „Colonius“ (Standortfest -legung 1970) sehen; die Betrachtung der unterirdischen Leitungsinfrastruktur macht diesen Aspekt noch interessanter. Perspektivisch könnte zum Zeitpunkt der Standortentscheidung auch schon die künftige Entwicklung des nahegelegenen Güterbahnhofs Stadtplanungsamt Gereon berücksichtigt worden sein, dessen Aufgabe sich spätestens in den 1970er Jahren immer klarer abzeichnete. Nach seiner Stilllegung 1987 und der Übernahme in städtisches Eigentum wurde hier in den 1990er Jahren der MediaPark realisiert. Hochinteressant ist die städtebauliche Einfügung des neuen Siemenshauses. Schon das Gelände der Fabrik Pellenz hatte den Nord-Süd-Zug der Everhard - und der Franz -Geuer-Straße unterbrochen. Für den Siemens-Neubau wurde nun auch die Ost - West-verlaufende Pellenzstraße in ihrem östlichen Teil aufgegeben und das Grundstück arrondiert. Die wirtschaftliche Bedeutung und damit ein mutmaßlicher Einfluss von Siemens mögen bei diesem Eingriff förderlich gewesen sein. Die Planung erfolgte von Erlangen aus durch Siemens‘ hauseigene Bauabteilung (Leiter der Abteilung: W. Thormann). Unter der Federführung von Projektleiter W. Böllersen erarbeiteten die Architekten F. Pöhlmann und D. Petersen den Entwurf. Der Abbruch der vorhandenen Gebäude muss nach dem 10.05.1970 begonnen haben. Der erste Spatenstich erfolgte 1971, Ende 1973 wurde das Gebäude bezogen. Die Berichterstattung im Zentralblatt für Industriebau 3/1974 (SIEMENS 1974) weist darauf hin, dass durchaus mit einer künftigen Erweiterung des Baubestandes an diesem Standort gerechnet wurde, die dann auf den PKW - Stellflächen erfolgt wär e, welche also in gewisser Weise als Raumreserve angesehen wurden. Dass die Stadt Köln ein veritables Interesse an dem Projekt ha tte, darf angenommen werden, zählte Siemens doch zu den renommiertesten Unternehmen der Stadt und war einer der größten Gewerbesteuerzahler. Die Teilnahme am Neubau des Siemenshauses äußerte sich auch öffentlich, beispielsweise in einer ausführlichen Vorst ellung der Modelle durch Siemens - Bauabteilungsleiter Thormann für den Kölner Oberbürgermeister Theo Burauen. Auch in der damaligen Tagespresse war der Neubau Thema, beispielsweise der überaus rasche Baufortschritt. In diesem Sinne berichteten auch die konzerneigenen Nachrichten regelmäßig über das Projekt. Beschreibung des Siemenshauses Stadtplanungsamt Städtebau. Der längsgestreckte Baukörper mit bis zu sechs oberirdischen Geschossen misst im Erdgeschoss 180 x 35 Meter. Er hebt sich als ästhetisch einheitliche Großform d eutlich von der heterogenen Umgebungsbebauung Ehrenfelds ab, einer kleinteiligen, traditionellen Wohnbebauung des 19. und 20. Jahrhunderts, gemischt mit Baulichkeiten des Gewerbes und der Kleinindustrie. Seinen Maßstab erhält das Gebäude vielmehr in der Zusammenschau mit den Bauten entlang der Inneren Kanalstraße. Das Gebäude ist, leicht verschwenkt, parallel zur Trasse der Everhard-/Franz-Geuer-Straße positioniert, so dass sich seine östliche Längsseite entlang der vorhandenen Sportanlage erstreckt und vo n hier aus voll einsehbar ist, lediglich von der ausgewachsenen Begrünung etwas eingeschränkt. Südwestlich stößt es an die Rückgebäude der auf die Venloer Straße ausgerichteten Bebauung und an verschiedene Hallenbauten und ist entsprechend von dieser Seite aus nicht einsehbar. Auf die westliche Längsseite läuft die Pellenzstraße im rechten Winkel zu, die nördliche Schmalseite ist auf die Stammstraße ausgerichtet. Insgesamt ist das ausgedehnte Gebäude durchaus in das (latent) vorhandene Raster der Straßen und in die Blockrandbebauung eingefügt, allerdings azentrisch platziert und gleichsam an den Rand gerückt. Die Erklärung für diese Positionierung ist einerseits die optische Ausrichtung auf die Innere Kanalstraße als bestimmender – auch ideeller – Achse, andererseits erlaubt der Grundstückszuschnitt auf diese Weise die größte Längenerstreckung. Die Gestaltung der Außenanlagen ist zweckmäßig, von den PKW - Zufahrten und den PKW -Stellplätzen bestimmt. Eine zweifarbige Pflasterung und in den Boden eingelassene hölzerne (Bongossiholz) Pflanzbecken sowie Pförtnerloge und Tiefgaragenzufahrt gliedern das Gelände. Die in sich ruhende Architektur des Gebäudes wird vom Motiv der waagerechten Bänderung und den Terrassen bestimmt. Diese steigen von den beiden Schmalseiten aus gleichmäßig an, wobei auf der Nordseite die Terrassen im 1. und 4. OG die doppelte Tiefe aufweisen. Von den beiden Hochpunkten hat der nördliche fünf, der südliche vier Obergeschosse. Somit ergibt sich eine doppelhügelige Anlage. Die Etagen zeigen s ich als voll verglaste, durch die Stadtplanungsamt Bedampfung der beinahe raumhohen Scheiben bläulich schimmernde Fensterbänder. Die dunklen Fensterrahmen bilden eine gleichmäßige Abfolge von hochrechteckigen Einheiten, die jeweils einen quadratischen Mittelteil und ein ni edriges querformatiges Kopf- und Fußteil haben. Die Fensterbänder sind bis auf die Rahmen nahtlos um die Ecken geführt. Sie wechseln mit ausgreifenden Geschossdecken ab, die auf kräftigen Unterzügen aufliegen, deren Kopfseiten die waagerechten Bänder glie dern. An diesen Stellen wird das helle Betonskelett sichtbar. Waagerecht durch Metallseile geteilte Metallgitter umlaufen als Brüstungen alle Etagen. Die beiden Hochpunkte schließen jeweils mit Betonrahmen ab, über die jeweils mittig noch der Haupt - und einer der beiden Nebenerschließungskerne etwas hinausragen. Durch ihren quadratischen Grundriss und den allseits leicht geschwungenen Abschluss haben sie die Anmutung einer Bekrönung. Das horizontal prägende Motiv der Bänderung wiederholt sich in der Balkonstruktur, konkret in deren Aufbau als vierfache parallele, von den Unterzügen gekreuzten Betonrahmen. Durch diese Rasterung und den Bodenbelag aus Metallgittern erhalten die weit vorstehenden Balkone eine gewisse Lichtdurchlässigkeit und sind zugleich im L e Corbusier’schen Sinne als brisesoleils, Sonnenlicht - Brecher, also als Verschattungsanlagen erkennbar. Das gleichsam „geschichtete“ Erscheinungsbild des Siemenshauses mit den großen Glasflächen und den darüber wie schwebend erscheinenden Laufwegen und Terrassen – bewusst alles andere als „wuchtig“ gestaltet – wird durch die Skelettkonstruktion (siehe anschließend) ermöglicht. Deren Aufbau wird am Detail der Unterzüge auch außen ablesbar: Die mit den Pfeilerstützen fluchtenden Unterzüge sind breiter, zwisc hen ihrem dem Achsmaß entsprechenden Abstand von 8,10 Metern liegt jeweils mittig ein schmalerer Unterzug, so dass sich zwei rund 4 Meter breite Felder ergeben. Darin sind jeweils zwei der hochrechteckigen Fensterfelder eingepasst. Die breiteren und schmal eren Köpfe gliedern die Betonbrüstungen. Schon bauzeitlich wurde hervorgehoben, dass die Architektur sich gänzlich aus der Konstruktion ergibt, was ihren sehr rationalen Charakter unterstreicht. Stadtplanungsamt Die Terrassen sind als gestaltete Austrittsflächen für die E rholung bestimmt. Sie sind weitgehend gekiest. Niedrige, mit dunklen Holzleisten verkleidete Tröge sind für kleine Gehölze und andere Bepflanzung eingefügt. Ein publizierter Fassadenaufriss gibt eine – wohl zumindest vorgesehene –Bepflanzung zeichnerisch a n. In derselben Publikation wird der im 1. Obergeschoss gelegene Terrassenspielplatz mit hauseigenem Kindergarten hervorgehoben. Das Gebäude ist ein Betonskelettbau mit einem Stützenraster von 8,10 auf 8,10 Meter. Die Stützen haben quadratischen Querschni tt. Sie sind im Inneren überwiegend sichtbar, da in den Obergeschossen großer Wert auf durchgehende Büroflächen und Flure gelegt wurde. Die Beschreibung bei SIEMENS 1974 spricht in diesem Zusammenhang von „Bürolandschaften“. Eine deutliche Untergliederung in Räume zeigte bauzeitlich das Erdgeschoss, wo u.a. auch der Speisesaal, Küche, Poststelle, Fernschreibung und Schulungsräume untergebracht waren. Der Haupter - schließungskern mit Sanitärräumen und Aufzügen wird von zwei Nebenerschließungskernen mit Treppe nhäusern begleitet. Das fünfte Obergeschoss war haupt -sächlich für klimatechnische Anlagen bestimmt. Der Aspekt der Haustechnik wird im Übrigen in der Publikation SIEMENS 1974 ausführlich behandelt. Das Gebäude ist voll unterkellert (hier auch Unterbringun g der elektrotechnischen und lufttechnischen Versorgungs-zentralen), eine Tiefgaragenebene unter dem Vorplatz schließt direkt an das Kellergeschoss an. Erhaltungszustand Das Äußere des Siemenshauses ist weitgehend in seiner originalen Substanz über -liefert. Die großen bedampften Scheiben zeigen in gewissem Umfang Alterungs - und Korrosionsspuren. Das Innere kann nach aktuellem Kenntnisstand nur anhand von Fotografien Dritter (E. Catalano, TH Köln, Aufnahmedatum 08.10.2019) beurteilt werden. Die schon in de r Publikation SIEMENS 1974 positiv hervorgehobenen ausgedehnten zusammenhängen Flächen der Großraumbüros scheinen im Wesentlichen bewahrt zu sein. Die Innenausstattung (textiler Bodenbelag, Möbel, raum -gliedernde Hydrokulturen, Deckenmobiles aus farbig beflockten Styroporkugeln) scheint hingegen nicht erhalten zu sein. Dieser Verlust ist Stadtplanungsamt bedauerlich, aber auch hinnehmbar, da das Gebäude wahrscheinlich schon zur Bauzeit auf adaptive Veränderung hin angelegt war und die Überlieferung von Büromobiliar über rund 50 Jahre ohnehin eher Seltenheitswert hätte. Zum Zustand der haustechnischen Ausstattung – auch zu deren ggf. technikgeschichtlicher Bedeutung – kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Der Vorplatz scheint bauzeitlich überliefert, die dortigen Pflan zungen entsprechend nun ausgewachsen. Für die Beurteilung schwererwiegend ist die Veränderung der Bebauung in der näheren und weiteren Umgebung, also des bauzeitlichen Kontextes des Siemens -hauses. Die offene Stadtlandschaft, ein von Verkehr und Solitären geprägter dynamischer Erlebnisraum, ist seit den 1980er Jahren schrittweise verändert worden und wird auch weiterhin umgebaut. Städtebaulich wird entlang der Inneren Kanalstraße wieder das Paradigma der Blockrandbebauung gepflegt. Dies mindert die ursprün gliche Wirkung und „Lesbarkeit“ des Gebäudes durchaus. Beispielhaft wird dies an der Nordseite der Ecke Venloer Straße/Innere Kanalstraße deutlich. In den 1970er Jahren mag bei Siemens noch die Absicht bestanden haben, diese Situation – eine maximal zweigeschossige Industriehalle –neu zu ordnen. Im Grunde hätte hier nur ein Abriss die nötige Freistellung des eigenen Gebäudes sicherstellen können. Die bereits jahrelang von der DITIB- Moscheegemeinde genutzte Halle wurde dann durch die seit 2007 projektierte, 2018 in Benutzung genommene Zentralmoschee abgelöst. So ist auf dieser Stelle ein anspruchsvoller neuer Großbau entstanden, der hier perspektivisch andere städtebauliche Entwicklungen eingeleitet hat. Hintergründe und Bedeutungsaspekte Im folgenden Absch nitt werden Hintergrundinformationen aus der Planungs- und Entstehungszeit des Siemenshauses erörtert, um damit Bedeutungsaspekte des Objektes sichtbar zu machen. Teilweise können nur Fragen aufgeworfen und Recherchebedarf aufgezeigt werden. Planungen der Stadt Köln für eine moderne Stadtlandschaft Die schweren Kriegsbeschädigungen des Zweiten Weltkriegs wurden in Köln zum Ausgangspunkte für eine oft weitgehende Stadtplanungsamt Neuplanung der Stadtgestalt. Unter dem von 1947 bis 1951 wirkenden Generalplaner Rudolf Schwarz wurde das auf die 1920er Jahre zurückgehende Konzept einer Nord -Süd-Fahrt aufgegriffen und zu einem Herzstück des Wiederaufbaus der Innenstadt gemacht. Als die neue Haupt -straße schließlich von 1962 bis 1966 abschnittsweise dem Verkehr überg eben werden konnte, hatte sie sich allerdings wesentlich radikaler in den Stadtkörper eingeschrieben als von Schwarz geplant, was zu einer Zerteilung vieler historischer Bezüge führte. Interessanterweise fast zeitgleich begann – gleichsam als Gegenentwicklung – eine partielle Verdrängung des individuellen Automobilverkehrs aus der Innenstadt, wo1965 in der Schildergasse die erste Fußgängerzone eingerichtet wurde. Für die Peripherie der Innenstadt, also das System der Radialstraßen und die in das Umland aus strahlenden Straßen, war jedoch weiter der Automobilverkehr der beherrschende Maßstab. Entstehen sollte – und ist – eine für die 1960er Jahre charakteristische Stadt - Landschaft. Sie ist geprägt durch das Zusammenspiel zwischen den in Grünanlagen eingebette ten breit ausgebauten Straßen mit den wirkungsvoll inszenierten Hochbauten, viele davon von großem Volumen und städtebaulich inszeniert. Die Innere Kanalstraße und der vorhandene Innere Grüngürtel boten geradezu ideale Voraussetzungen für eine solche Weiterentwicklung. Wesentliche Impulsgeber für die beabsichtigte Neugestaltung rund um Köln waren: 1. der Ausbau der Inneren Kanalstraße zu einer – aus heutiger Sicht so zu wertenden – „Achse der modernen Wissensgesellschaft“, 2. die Planungen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur im Westen der Stadt (Bundespost), 3. die Projektierung einer Stadtautobahn, 4. das Hochhauskonzept, das die Stadt 1973 vorlegte. Das Siemenshaus als Teil einer „Achse der Wissensgesellschaft“ Die Innere Kanalstraße (in ihrer Verlängerung: Universitätsstraße) wurde seit den 1960er Jahren als radiale Hauptverkehrsstraße aufgewertet. Dabei wurde sie in einem großen Teilstück in einer Weise neu qualifiziert, die man als „Achse der modernen Wissensgesellschaft“ beschreibe n kann. Die einzelnen Gebäude Stadtplanungsamt sind, oft als Solitäre, in eine durchgrünte, offene Stadtlandschaft eingebettet, die man am besten aus der Perspektive und in der Geschwindigkeit des Autofahrers erleben kann. Überhaupt bietet die Planung für den mobilen Individualverkehr einen wichtigen Schlüssel für das Verständnis dieses Abschnitts der Kölner Stadtplanung. Ein Filmbeitrag zur Inneren Kanalstraße aus den 1970er Jahren, der aus der Fahrer-Perspektive eine Autofahrt von der Zoobrücke kommend über den Rhein auf die Innere Kanalstraße bis zur Aachener Straße wiedergibt, zeigt dies noch heute eindrucksvoll. Vor der Zoobrücke bildet für eine längere Strecke Zeit die Hochhausscheibe des Verwaltungsgebäudes von Klöckner - Humboldt-Deutz (Anfang 1960er Jahre, Architekte n: Hentrich Petschnigg & Partner, heute Verwaltung der KölnMesse; Denkmalschutz) den immer wieder in neuer Perspektive eingebundenen Fixpunkt. Nach der Kreuzung mit der Herkulesstraße bildet eine markante Wohnhausgruppe den nördlichen Auftakt des Straßenabschnittes, der Ehrenfeld tangiert (s.u. zum Hochhauskonzept). Als nächster thematischer Cluster folgen die Bauten der EDV und Telekommunikation: ein Thema, dessen künftige Bedeutung in den 1960er Jahren erkannt wurde und das damals auch in Konzernen wie Si emens eine Rolle zu spielen begann. Das Siemenshaus reiht sich hier zwischen die Bauten der Bundespost ein, denen es nach Volumen und markantem Erscheinungsbild in nichts nachsteht, wenngleich die Siemens AG eben nicht den Hochhaustypus wählte, sondern ein en breitgelagerten Bau realisierte. Er sollte einen „richtungsweisenden Akzent“ setzen (vgl. SIEMENS 1974). Weitere Bildungsbauten wie das Städtische Gymnasium Kreuzgasse oder die Deutsche Angestellten Akademie Nordrhein begleiten den Straßenzug, bis nach der Kreuzung mit der Aachener Straße zwei bedeutende Kultureinrichtungen folgen: das Museum für Ostasiatische Kunst (Architekt: Kunio Maekawa, Einweihung des Neubaus 1977; Denkmalschutz) und das Japanische Kulturinstitut (Architekt: Yoshimi Ohashi, Einwei hung des Neubaus 1969). Nicht als Solitär in Erscheinung tretend, ist auf der anderen Straßenseite der Italienische Kulturinstitut angesiedelt. Einer der wichtigsten Bausteine der Ache folgt mit der Universität, von der zahlreiche Institute und Gebäude, i nsbesondere aus den Stadtplanungsamt 1950er und 1960er Jahren, die nunmehrige Universitätsstraße über eine Strecke mehrerer hundert Meter Länge begleiten. Den Abschluss bilden, vor der Kreuzung mit der Luxemburger Straße, das markante Wohnhochhaus UNI-Center (Architekt Werner Ingendaay, Fertigstellung zum 01.08.1973) und jenseits der Kreuzung, nun als Weißhausstraße, das Justizzentrum (Architekt Henrik Busch, Entwurf bis 1980, Fertigstellung 1987). Das Siemenshaus als Zeugnis der ersten IT-Welle Das Siemenshaus ist im in haltlichen Zusammenhang mit den umfangreichen Bauvorhaben der damaligen Bundespost zu sehen, die ihm unmittelbar benachbart sind: Das Fernmeldeamt in der Cäcilienstraße (Innenstadt) sorgte seit 1965 mit seinen Antennen für einen drahtlosen Verkehr. Da sich die Kapazitäten jedoch bald auszuschöpfen drohten, wurde bereits ab 1967 der Bau eines Fernmeldeturms in Köln verfolgt. Die Klärung der Grundstücksfrage war langwierig, doch der neue Standort an der Inneren Kanalstraße neben dem projektierten Fernmeldezen trum West war 1970 gefunden. Als Ausdruck der ersten Welle elektronischer Datenverarbeitung und drahtloser Fernmeldetechnik wurde hier ein gewaltiger Telekommunikationsknotenpunkt konzipiert. Dessen Technikbau ging 1975 in Betrieb, das direkt benachbarte H ochhaus 1977. Der später so benannte Colonius wurde schließlich 1978-1981 nach Plänen des Büros Heinle, Wischer & Partner errichtet (Innere Kanalstraße 100; ADR-Bodeon: 65258; Denkmalstatus: Prüfung). Die Standortwahl für den Neubau des Siemenshauses ist vor diesem Hintergrund völlig nachvollziehbar. Er verortete sich in direkter Nähe zum bedeutendsten Akteur der Telekommunikation in der alten Bundesrepublik, der Bundespost. Die Nähe zu den Kabelwegen dabei auffällig. Es ist in diesem Zusammenhang auch ei n Blick auf die Konzerngeschichte der Siemens AG zu werfen. 1966 fusionierten die beiden Unternehmen Siemens -Schuckertwerke und Siemens & Halske zur Siemens AG. Erster Vorstandssprecher wurde Adolf Lohse (1902 -1967), der auch Mitglied des Verwaltungsrats d er Deutschen Bundespost war, allerdings schon am 5. November 1967 verstarb. Zum 1. Oktober 1969 wurden die Arbeitsgebiete des fusionierten Konzerns neu geordnet. Eine neue Unternehmensstruktur sollte der damals voranschreitenden Stadtplanungsamt Globalisierung Rechnung tragen und außerdem den technologischen Fortschritt berücksichtigen: 1969 entstand u.a. der Bereich Nachrichtentechnik neu. Das Siemenshaus steht in der langen Tradition der Industriegeschichte, der der heutige Kölner Stadtteil Ehrenfeld seine Entstehung verdankt. Das Gebäude dokumentiert dabei die Verschiebung vom Produktions- zum Verwaltungsstandort und auch, wie sich diese D e-Industrialisierung (bezogen auf den Sekundärsektor) in den 1970er Jahren im Stadtgefüge und Stadtbild auszuwirken begann. Auch wenn die Parzelle eigenwillig überbaut ist, dokumentiert sie die Ausdehnung des Geländes der vormaligen, für die Ortsgeschichte Ehrenfelds bedeutenden Maschinenfabrik. In diesem Teil von Ehrenfeld war das städtebauliche Raster historisch nie vollständig durchgezogen gewesen, sondern aus der Entstehungsgeschichte des Stadtteils heraus war die Blockstruktur stets mit größeren (Industrie-)Flächen durchmischt. Weiterer Recherchebedarf besteht hinsichtlich der Verbindungen zwischen der Siemens AG und der Bundespost, beispielsweise bei der Konzipierung, Errichtung und Betreuung der Fernmeldetürme. Siemens gehörte außerdem zu den Unterne hmen, die frühzeitig digitale Systeme für Fernsprechvermittlungsstellen erprobten und der Bundespost bei deren Digitalisierung entsprechende Angebote machen konnten. Parallel zur Neuausrichtung der Konzernstruktur wurde 1969 eine gemeinsame Identität für das Gesamtunternehmen Siemens erarbeitet, was sich insbesondere in einem einheitlichen Markenzeichen äußert, dem bis heute verwendeten Schriftzug. Das Siemenshaus und die Kölner Stadtautobahn Neben dem Ausbau der Gebäude- und Leitungsinfrastruktur für eine moderne Kommunikationstechnik war in den 1960er Jahren der Ausbau der Verkehrs -infrastruktur ein beherrschendes Thema. Als umfassende Neuplanung sollte eine Kölner Stadtautobahn, dem Zug des Grüngürtels folgend, das Kreuz Köln -Nord mit dem Kreuz Köln - Süd verbinden. Die neue Autobahn sollte östlich parallel zur Inneren Kanalstraße geführt werden und damit direkt die Innenstadt tangieren. Bedeutende Teile der Grünflächen wären dafür überbaut worden. Entstanden wäre eine Art Zweiteilung, einerseits mit der Stadtplanungsamt Inneren Kanalstraße die geschilderte „Achse der modernen Wissensgesellschaft“, andererseits mit der Autobahn das Instrument des beschleunigten Individualverkehrs (bei teilweise paralleler Trassenführung). Nachdem sich in den 1970er Jahren die kritischen Stimmen mehrten, wurde das Projekt Stadtautobahn schließlich aufgegeben, nur der nördliche Teil und der Zubringer zur Zoobrücke sind ausgebaut worden. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass in der zeitgenössischen Berichterstattung zum Siemenshaus (vgl. SIEME NS 1974) ausdrücklich auf die erwartete Stadtautobahn Bezug genommen wird, und zwar nicht nur textlich, sondern auch mit der Karten - grundlage. Abb. 15 zeigt, eingebettet in das offizielle Kartenwerk den Ausschnitt, der für die damalige Publikation gewählt und mit der Markierung des Neubaus ergänzt wurde. Das Siemenshaus und das Kölner Hochhauskonzept Über die Gründe für die gewählte Bauform des Terrassen - bzw. Doppelhügelhauses für den Siemensneubau kann derzeit ohne Aktenkenntnis nichts Genaues ausgesagt werden. In der Darstellung bei SIEMENS 1974 wird auf eine Anpassung der Maßstäblichkeit des Neubaus im Hinblick auf „zukünftigen Verkehrsbauten und deren flankierende Bebauungen“ hingewiesen. Interessant wäre beispielsweise, ob für die Kölner Niederlassun g ein Hochhausbau erwogen wurde. An den Standorten Erlangen, Bremen und München entstanden um 1960 jeweils markante Hochhäuser: für die Zentrale in Erlangen der so genannte „Glaspalast“ (Architekt Hans Maurer, Bauabteilung der Siemens -Schuckertwerke, 1959 -1962), die Niederlassung in Bremen (Architekten Max Säume und Th. Siegfried A. Morschel, 1961/62 -1965) wurde als Teil eines Hochhaus - Ensembles errichtet, und das in München 1961-1963 ebenfalls durch Hans Maurer errichtete Siemens -Hochhaus war bei Fertigste llung das höchste Bürohochhaus der Stadt. Die drei Bauten zeichnen sich durch vergleichbare Glas -Metall-Vorhang-fassaden im Sinne des Internationalen Stils aus, so dass hier durchaus von einer baulichen Corporate Identity von Siemens, freilich vor der Fusi on und der Neuordnung der Konzernstruktur, gesprochen werden kann. Jeweils unterschiedlich gestaltet sind die Niederlassungen, darunter in Düsseldorf (so genannte „Wabe“, 1967 fertiggestellt, ab 2019 abgerissen, kein Denkmal) oder in Köln. Stadtplanungsamt Der Bautyp Hoch haus begann Köln seit den 1950er Jahren zu prägen. Die Stadt war eine der ersten gewesen, in denen in den 1920er Jahren Hochhäuser gebaut wurden. Der insbesondere aus den USA übernommene Typ stand für eine verheißungsvolle Zukunft, war Ausdruck der Überwin dung einer als lähmend empfundenen Historie und ein glänzendes Zukunftsversprechen. Mit dem Hansahochhaus erhielt Köln 1924 das höchste Bürohaus Europas, 1926 wurde der signalhafte Messeturm in Deutz fertiggestellt. In den 1930er Jahren und bis zum Erliege n von Bauprojekten während des Zweiten Weltkriegs kam es freilich zu keinen weiteren Hochhausbauten. In der Wiederaufbauzeit blieben die neuen Hochhäuser zunächst eher aufsehenerregende Einzelstücke, aber ohne verbindenden planerischen Hintergrund, beispielsweise das Gerling -Hochhaus aus den 1950er Jahren, das Polizeihochhaus am Waidmarkt (abgerissen) oder das o.g. Fernmeldeamt an der Cäcilienstraße (1965 in Betrieb genommen). Oberbaudirektor Werner Baecker, ab 1966 in Köln tätig, legte schließlich 1973 ein Hochhauskonzept vor. Es sah vor, den Altstadt- bereich von Hochhäusern freizuhalten – als Rücksichtnahme auf die traditionelle Dominanz des Doms und der 12 Großen Romanischen Kirchen sowie des Rathauses –, im Gegenzug aber das Netz von Ring- und Radialstr aßen mit weithin sichtbaren Solitärbauten zu akzentuieren. Die als Landmarken aufgefassten neuen Hochhäuser sollten diese moderne Stadt-landschaft lesbar machen, gerade auch von entsprechenden Betrachterstandpunkten aus, z.B. vom rechten Rheinufer oder gen erell aus erhöhter Position. Nicht alle diese Erwartungen haben sich erfüllt. Es lohnt sich allerdings, als Betrachter-perspektive gerade die der Planer zu berücksichtigen, die anhand von Karten und Modellen einen Blickwinkel einzunehmen vermochten, der ih nen die neue Stadtlandschaft gänzlich plausibel erscheinen lassen musste. Es ist daher heute schwer zu entscheiden, ob diese Planungen ihren Zweck eher in den Imaginationswelten ihrer Erfinder als in der physischen Wahrnehmbarkeit in der Realität erfüllen sollten. Unzweifelhaft ist als Perspektive aber diejenige der Autofahrer vorauszusetzen: Die Räume der neuen Stadtlandschaft entstanden in der Bewegung, durch sich öffnende Perspektiven, durch die erlebte Körperlichkeit von Bauten, durch das Nacheinander v on Eindrücken, das zu einer inhaltlichen Synthese und zueinander-in-Bezug-Setzen führt. Stadtplanungsamt Baulicher Auftakt im Norden des Abschnitts der Inneren Kanalstraße, die Ehrenfeld berührt, ist das sogenannte Herkuleshochhaus (Herkulesstraße/Ecke Innere Kanalstraße; ADR-Bodeon 65389; Denkmalstatus: Anfrage). Es verdankt sich einer Initiative der Stadt Köln aus den 1960er Jahren zur Schaffung von dringend benötigtem städtischen Wohnraum. Architekt Peter Neufer baute zwischen 1969 und 1973 nicht nur dieses mit seinen 1 02 Metern neunthöchste Hochhaus der Stadt, das sich durch eine starkfarbige Emailplattenverkleidung auszeichnet und mit seiner Schmalseite auf die Innere Kanalstraße ausgerichtet ist, sondern auch die unmittelbar anschließende, mit der Längsseite parallel zur Inneren Kanalstraße platzierte Hochhausscheibe, deren 13 Geschosse teils für Wohnungen, teils als Büros genutzt sind. Gemeinsam ergeben Punkthochhaus und Scheibe eine eindrucksvolle, auf die Innere Kanalstraße bezogene Baugruppe. Weitere markante Hoch hausbauten folgen, darunter an der Kreuzung mit der Subbelrather Straße das achtgeschossige Wohnhaus Subbelrather Straße 13, an der Kreuzung mit der Venloer Straße das Ensemble aus einer 10 - und 13geschossigen Scheibe (diese mit dreigeschossigem Technikauf satz) (Venloer Straße 151 - 153, heute Delvag -Versicherungs AG), welche durch helle (Beton - )Brüstungen und eine Rasterung der Fassade gekennzeichnet ist und motivisch eine Idee des Dreischeibenhauses in Düsseldorf aufnimmt, da beide Scheiben nochmals untergl iedert und gegeneinander versetzt sind. Dahinter folgt eine weitere Wohnhausscheibe zu 13 Geschossen (Kreutzerstraße). Herzstück zwischen diesen beiden Baugruppen sind die Gebäude des geschilderten Telekommunikations -Clusters, bei dem Siemens als Akteur der Privatwirtschaft die Bauten der staatlichen Bundespost ergänzt und so überdies noch interessante Bezüge herstellt. Das Siemenshaus ist kein Hochhaus, doch ein veritabler Großbau, der durch seine Größe und Positionierung wirkt und dessen gestalterischer Minimalismus diese Wirkung noch unterstützt. Architekturgeschichtliche Hintergründe Die Architektur des Siemenshauses zieht ihre monumentale Wirkung zum einen aus ihrem tatsächlichen Volumen, zum anderen aus dem konzentrierten Einsatz von Stilmitteln: Di e Gestaltung ist aus dem rationellen Konstruktionsprinzip abgeleitet, was in der bauzeitlichen Stadtplanungsamt Berichterstattung betont wird (vgl. SIEMENS 1974). Die Beschränkung der Mittel ist programmatisch zu sehen: Das bewusste Absetzen als Großform von der sehr heter ogenen, buntgemischten, kleinteiligen Umgebungs -bebauung ist eine Inszenierung, was mit der Formulierung, der Kleingliederung Köln -Ehrenfelds werde Rechnung getragen (SIEMENS 1974) umspielt wird. Die Wirkung des gläsernen Siemenshauses im Kontrast zum – damals noch nicht renovierten Altbaubestand (die positive Neubewertung des Historismus fand sozusagen parallel statt) – ist nicht zu unterschätzen. Die angewendete Terrassenbauweise ist grundsätzlich eine wiederkehrende Bauform der 1960er und 1970er Jahre. Sie rührt letztlich von Gestaltungsprinzipien der Klassischen Moderne her, die in den 1920er Jahren neue Optionen des Gebäude - und Fassadenaufbaus ausprobierte. Auch mit den Balkon -Bändern, die als Sonnen -schutz fungieren, nimmt die Architektur Bezug auf d ie Klassische Moderne, beispielsweise die brisesoleils von Le Corbusier. Die Klassische Moderne wendete den gebänderten Fassadenaufbau v.a. auf gleichmäßige Baukörper an, so dass es der Internationalen Moderne seit den 1950er Jahren vorbehalten blieb, auch die plastische Terrassierung auszuprobieren. Beim Siemenshaus entsteht die Baufigur durch die Tafelbauweise bzw. das Aufeinanderstellen identischer, etagenweiseverkürzter Geschosse, ohne dass eine skulptural -plastische Durchformung erfolgt, wie das bei späteren Bauten der 1970er Jahre zu beobachten ist. Die Terrassenbauweise wurde in vielen Varianten erprobt. Als Kölner Beispiel von besonderer Bedeutung ist das Ingenieurswissenschaftliche Zentrum (IWZ) der TH Köln (gegründet 1971, anschließend Neubau, Den kmal seit 2013, Abbruch in Vorbereitung) anzuführen, aber auch zwei nicht überlieferte Bauten sind zu nennen: der Sockelbau des 1970 eingeweihten Lufthansa - Hauses in Deutz (nach 2009 vollständig überformt, Terrassenstruktur dabei aufgegeben) und das abgebrochene Gebäude des Deutschen Städtetags (1969 -1973 von Joachim und Margot Schürmann) am Bayenthaler Rheinufer. Regional und landesweit wäre u.a. auf die ab 1967 von Harald Deilmann für die 1969 gegründete neue Großbank WestLB etablierte Terrassenbauweise hinzuweisen, die beispielsweise in Düsseldorf Stadtplanungsamt (Denkmalwertprüfung) und Münster zu finden ist. Eine Inkunabel des Terrassenbaus war das von Paul Schneider -Esleben konzipierte ARAG-Hochhaus in Düsseldorf (1964-1967), das auch eine ähnliche Verschattungs-gestaltung aufwies. Vom LVR -ADR als Denkmal eingestuft, wurde dieser Bau unter Protesten von Bürgerschaft und Fachwelt 1991-1992 für einen Neubau abgerissen. Ein hochinteressantes Vergleichsbeispiel stellte das IBM - Verwaltungsgebäude in Hannover dar, das nach Entwurf von Dieter Oesterlen 1967-1969 errichtet wurde und 2013 abgebrochen worden ist (Denkmalwert wurde geprüft; kein Baudenkmal). Hier wäre der Frage nachzugehen, inwieweit die Siemens AG Ende der 1960er Jahre bewusst das bauliche Vorbild eines weltwei t führenden IT - Unternehmens suchte. Viele weitere formal verwandte Bauen der Zeit ließen sich benennen, jedoch keiner von vergleichbarem Volumen und Positionierung. Da die Zahl der Abbrüche solcher Bauten kontinuierlich zunimmt, erhalten überlieferte Zeugen dieser Gattung zusätzliche Bedeutung. 10 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 12.03.2021 Die fachliche Beurteilung des Objektes (Anm.: Siemensgebäude) durch das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR -ADR) wurde mit einer intensiven Diskussion der beteiligten Abteilungen am 12. März 2021 abgeschlossen. Grundlage war die Stellungnahme vom 18. Januar 2021, die durch die Ergebnisse der Innenbesichtigung am 17. Februar und der Auswertung der Bauakten am 8. März ergänzt wurde. Das LVR -ADR bleibt bei seiner in der genannten Stellungnahme vertretenen Auffassung, dass das Obj ekt verschiedene interessante Bedeutungsebenen aufweist und eine erhaltungswürdige Substanz darstellt. Allerdings hat die intensive Prüfung ergeben, dass die Bedeutungsaspekte aus Sicht des LVR-ADR nicht dafür ausreichen, um das Objekt als Baudenkmal gem äß § 2 (1) und (2) Denkmalschutzgesetz NRW zu bewerten. Einen Antrag auf Ja Die vom LVR -Amt für Denkmalpflege angeregte Dokumentation des Siemensgebäudes wird erstellt. Dies wird im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Vorhabenträger gesichert. Stadtplanungsamt Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln wird das LVR -ADR daher nicht stellen. Wir regen an, das Objekt vor einem Abbruch fotografisch zu dokumentieren, um es archivalisch für die Architekturwissenschaft zu erschließen.
Anlage 7 Auszug BP BV 4 _05.09.2022_1401_2022
9766 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 06.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.09.2022 öffentlich 10.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 1401/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.05.2020 süd-östlich zur Bezirkssportanlage hin zu erweitern (siehe Anlage 1) 2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grund- lage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebau- ungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbei- ten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berück- sichtigen; Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt darüber hinaus an, dass: 1. das Quartier für alle Bürger*innen gesichert zugänglich zu machen und alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffentlich zu widmen. 2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. 4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nut- zungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneinge- schränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. 5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage: 1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der er- forderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen. 2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Woh- nungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. 3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentli- che Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nach- gewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Bau- landmodells zu erbringenden Grünflächennachw eises“, Punkt 1.b ( VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schw ammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablöse- betrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungs- anweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntma- chung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m²) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mit- zuteilen. 4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, verglei- chende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zwei- richtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubezie- hen. 5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustel- lenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 06.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld, begrenzte Anzahl von Zuschauer*innen -Plätzen. Bitte melden Sie sich vorab bei der Schriftführung an (andreas.schmitz2@stadt -koeln.de) vom 05.09.2022 öffentlich 10.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1 AN/1248/2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Top 10.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt darüber hinaus an, dass: 1. das Quartier für alle Bürger*innen gesichert zugänglich zu machen und alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffentlich zu widmen. 2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. 4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungs- zeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. 5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 06.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.09.2022 öffentlich 10.1.3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1 AN/1544/2022 Beschluss Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage: 1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der er- forderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen. 2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Woh- nungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. 3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentli- che Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nach- gewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Bau- landmodells zu erbringenden Grünflächennachw eises“, Punkt 1.b ( VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schw ammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablöse- betrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungs- anweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntma- chung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m²) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mit- zuteilen. 4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, verglei- chende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zwei- richtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubezie- hen. 5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustel- lenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 - Eingegangene Stellungnahmen aus der frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung
133208 Zeichen
Stadtplanungsamt
Anlage 5
Darstellung und Bewertung der zu m vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße in Köln -Ehrenfeld“ eingegangenen
planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit einer Onlineveranstaltung am 14.12.2020 sowie eines Aushangs im
Bezirksrathaus Ehrenfeld und im Stadtplanungsamt, Außenstelle Ladenlokal 5 , vom 14.12.2020 bis zum 18.01.2021 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen
konnten bis zum 18. Januar 2021 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 96 Einzelstellungnahmen,
sowie eine Online-Petition (Stellungnahmen Nr. 100) und eine Stellungnahme mit einer Unterschriftenliste (Stellungnahmen Nr. 50,51,84,101) eingegangen. Nachfolgend
werden die einzelnen Themen der eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich dokumentiert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerie-
rung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.
Die Stellungnahme 100 wird unterstützt von 1.239 Bürger*innen.
Die Stellungnahmen 50,51,84,101 werden unterstützt von insgesamt 731 Unterzeichnenden.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
A Allgemeine Inhalte
A.01 1 Es wird gefragt, wann mit der Fertigstellung der Ge-
bäude an der Franz-Geuer-Straße zu rechnen sei.
-- Es kann noch kein genaues Fertigstellungsdatum genannt werden.
Die Vorhabenträgerin geht von einer Fertigstellung im Jahr 2027
aus.
A.02 57 Es wird gefordert, dass die Planung sich nicht an einer
kurzfristigen Gewinnmaximierung orientieren dürfe.
ja Im Planverfahren sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB alle öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab-
zuwägen. Die Verwaltung ist bestrebt, dass ein nachhaltiges urba-
nes Quartier entsteht.
A.03 60;65;68;81 Es wird eine kreislaufgerechte Bauweise der Neubau-
ten und die Rohstoffrückgewinnung beim Abbruch ge-
fordert.
teilweise Ressourcenschonende Baukonstruktionen werden angestrebt. Das
Recycling der Abbruchmaterialien ist seit langem gesetzlich vorge-
schrieben und wird umgesetzt. Eine k reislaufwirtschaftsgerechte
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
Bauweise und Rohstoffrückgewinnung ist ansonsten nicht Gegen-
stand des Bauleitplanverfahrens.
A.04 1;8;21;87 Die Planung wird befürwortet. Kenntnisnahme
A.05 11 Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch die
Neuplanung bauliche Schäden an den bestehenden
Häusern entlang der Pellenzstraße entstehen.
ja Grundsätzlich muss der Verursacher für mögliche Schäden an der
Bestandsbebauung aufkommen, die aufgrund seiner Bautätigkeit
entstehen. Nach der Baugrunduntersuchung liegen keine Hinweise
für ein höheres Risiko für die Gebäude im Umfeld vor. Es muss so-
mit bei einer Bauausführung nach den allgemein anerkannten Re-
geln der Technik nicht befürchtet werden, dass durch die Baumaß-
nahmen Schäden an Nachbargebäuden hervorgerufen werden. Vor
Baubeginn erfolgt eine Bauzustandsfeststellung, aufgrund derer
sich Bauschäden nachverfolgen lassen.
A.06 3;11;19 Es wird gefordert, die Entwürfe aus einer studenti-
schen Seminararbeit zum Erhalt des Siemens -Ge-
bäudes zu prüfen und ggf. in der weiteren Planung zu
berücksichtigen. Im Rahmen des Entwurfs wurde
sich damit beschäftigt, welche alternativen Nutzungen
für das Gebäude in Frage kommen.
nein Allgemein lässt sich zu den Chancen und Risiken eines Umbaus des
Siemens-Gebäudes folgendes sagen:
Eine Umnutzung wäre grundsätzlich möglich, aufgrund der Bautiefe
von über 30 m und der großen unbelichteten Flächen im Inneren
des Gebäudes würde dies jedoch erhebliche Eingriffe in den Be-
stand erfordern, um eine natürliche Belichtung und Belüftung von
Aufenthaltsräumen, z. B, durch neu eingefügte Innenhöfe, zu bewir-
ken.
Die städtebaulich negativ zu bewertende Riegelwirkung zu den an-
grenzenden Grünflächen bliebe erhalten.
Die Umnutzung speziell für Wohnzwecke ist bezogen auf die damit
erzielbaren Nutzflä chen voraussichtlich nicht nur kostspieliger als
Abriss und Neubau , sondern würde ebenfalls einen erheblichen
Mehraufwand bedeuten und wäre entsprechend nicht zweckmäßig
Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht klimaneutral und würde sich
auf die CO2 – Bilanz des Gebietes sogar insgesamt negativ auswir-
ken. Anders als es z. B. noch bei massiven Mauerwerksbauten der
1950er Jahre der Fall ist, lassen sich Betonskelettbauten des Bau-
wirtschaftsfunktionalismus der 1960er kaum im erforderlichen Um-
fang energetisch ertüchtigen.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
Aus der Begutachtung im Rahmen der Bearbeitung des Energiekon-
zepts zum Bebauungsplan liegt folgende Ersteinschätzung vor:
Die ökologische Last des Neubaus wäre in 2 bis 4 Jahren durch die
Umweltentlastung im Betrieb kompensiert. Die Außenhülle des Alt-
baus ist durch massive Wärmebrücken gekennzeichnet. Ein Aus-
tausch der Pfosten -Riegel-Fassade wäre erforderlich. Die Wärme-
dämmung der auskragenden Betonelemente wäre besonders auf-
wändig, und nur begrenzt wirksam.
Die studentischen Entwürfe, die unter d er Prämisse eines Erhalts
des Bestandsgebäudes entwickelt wurden, sehen unterschiedliche
Nutzungs- und Bebauungskonzepte vor, auf die im Folgenden noch
weiter eingegangen werden soll.
Umbau zu einem Kulturzentrum oder einer Markthalle:
Das Bestandsgebäude hat eine BGF von rund 33.200 m². Ausge-
hend von einer maximal verträglichen BGF von 49.000 m² gemäß
dem Einleitungsbeschluss zum Planverfahren wären hier in ergän-
zenden Neubauten also noch ca. 15.800 m² statt 40.000 m² BGF für
Wohnen möglich. Damit würde das Wohnungsbauvolumen im Plan-
gebiet so erheblich geschmälert, dass ein solches Konzept auch aus
diesem Grund nicht weiterverfolgt werden sollte.
Umbau als Wohngebäude:
Die Konzepte sind durch große, innen liegende Erschließungsflä-
chen oder/und neu in da s Gebäude eingefügte Innenhöfe gekenn-
zeichnet. Diese müssen aufgrund der vorhandenen Gebäudetiefe
von über 30 m angelegt werden, damit eine Belichtung und Belüf-
tung der Wohnungen gewährleistet werden kann. Mit diesen Lösun-
gen sind jeweils energetisch und kostenseitig ungünstige Grundriss-
lösungen verbunden. Teilweise werden aufwändige Einhausungen
bzw. Vorhangfassaden zur Lösung der Wärmebrückenproblematik
vorgeschlagen. Die damit verbundenen Baukosten stehen in keinem
angemessenen Verhältnis zu der erzielba ren Wohnfläche und füh-
ren jedenfalls nicht zu preisgünstigen Wohnungen. Das Gebäude
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
hat Geschosshöhen von brutto 4,25 m. Diese übersteigen somit die
erforderlichen Geschosshöhen für den Wohnungsbau um jeweils
ca. 1 m. Damit sind erhebliche Mehraufwendunge n für Beheizung
und Belüftung im Vergleich mit Neubauten verbunden, oder die De-
cken müssen durchgehend abgehängt werden, was wiederum
brandschutztechnisch problematisch ist. Die Einhaltung der Brand-
schutzanforderungen für den Wohnungsbau ist anhand der ver öf-
fentlichten Unterlagen nicht substantiell prüfbar, es sind jedoch er-
hebliche Abweichungen hinsichtlich der Rettungswegelängen / 2.
Rettungswege erkennbar.
A.07 55 Es wird mangelnde Transparenz des Verfahrens und
mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit als Vorwurf
formuliert.
nein Das Verfahren wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches
durchgeführt. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte ge-
mäß § 3 (1) BauGB. Es bestand nach Bekanntmachung der Beteili-
gung, Veröffentlichung der Planung im Int ernet und Durchführung
einer Online-Veranstaltung eine 34-tägige Frist für die Abgabe von
Stellungnahmen. Die Beteiligung wurde im Online-Format durchge-
führt, da aufgrund der Corona Pandemie im Winterhalbjahr
2020/2021 eine Präsenzveranstaltung nicht umsetzbar war. In der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB besteht erneut die
Möglichkeit, alle Planunterlagen und Gutachten einzusehen sowie
dazu Stellung zu nehmen.
A.08 56 Dem Vorhabenträger wird „Klüngel“ unterstellt. -- Die Stellungnahme ist nicht planungsrelevant. Planungsrelevante
Belange sind insbesondere die unter § 1 (6) BauGB aufgeführten
einzelnen öffentlichen und privaten Anforderungen an die Bauleit-
planung. Bodenrecht liche Spannungen sind im Wege der planeri-
schen Konfliktbewältigung zu lösen. Eine gerechte Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan-
der ist erforderlich.
A.09 60 Es wird bemängelt, dass durch einen privaten Bau-
herrn schnell hochgezogene, seelenlose Betonklötze
erstellt werden sollen.
nein Zur Gewährleistung der architektonischen Qualität wurde ein Quali-
fizierungsverfahren durchgeführt und es wird auf der Grundlage des
Siegerentwurfs ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt,
mit dem die Architekturqualität festgeschrieben wird. In der Bewer-
tung der Arbeiten waren namhafte, vom Vorhabenträger unabhän-
gige Fachpersönlichkeiten maßgeblich beteiligt. Ein wesentlicher
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
Aspekt der Entscheidungsfindung war neben der städt ebaulichen
die architektonische Qualität der Entwürfe.
A.10 15;46;56;63;67;71
;72
Es wird bemängelt, dass kein Konzept für den Bauab-
lauf und Baustellenverkehr vorliegt. Zudem dürfe kei-
nesfalls die Stammstraße durch Baustellenverkehr
befahren werden.
nein Ein Konzept für den Bauablauf kann erst erstellt werden, wenn die
Planung einen entsprechenden Stand erreicht hat. Dies ist zum Vor-
entwurf noch nicht der Fall. Der Vorhabenträger hat die Möglichkeit,
Baustellenverkehre über die angrenzenden Straßen abzuwic keln.
Überlastungen einzelner Straßenzüge durch eine Konzentration von
Baustellenverkehren sollen dabei vermieden werden.
A.11 18 Es wird bemängelt, dass in den Initialvorträgen nicht
die tatsächlich für die Anwohner interessanten Punkte
behandelt wurden.
nein Die Vorträge im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollten eine
allgemeine Information über den Stand der Planung vermitteln. Da-
nach wurden konkrete Fragen beantwortet. Weitere Fragen werden
nach der Veranstaltung schriftlich mit der Niederschrift beantwortet.
A.12 67 Es wird gefragt, ob bei einem Mietausfall aufgrund der
Bautätigkeit Entschädigungen gezahlt werden bzw. in
welchem Umfang mit Mietminderungen gerechnet
werden muss.
-- Die Stellungnahme ist nicht planungsrelevant. Die Bautätigkeit auf
benachbarten Grundstücken berechtigt im Allgemeinen nicht dazu,
die Miete auf einem anderen Grundstück, auf dem keine Bauarbei-
ten stattfinden, zu mindern.
A.13 56;62 Es wird befürchtet, dass das Vorhaben zu einer wei-
teren Gentrifizierung in Ehrenfeld beitrage. Es wird
angeregt, hier genossenschaftlichen Wohnungsbau
umzusetzen.
nein Das Vorhaben sieht Wohnungsbau auf einem bisher gewerblich ge-
nutzten Grundstück vor. Das Vorhaben folgt dabei den Anforderun-
gen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Hierbei sind
30% der Geschossfläche für Wohnen dem öffentlich geförderten
Wohnungsbau vorbehalten. Mit dieser Anforderung, die das Vorha-
ben einhalten muss und gemäß der vorliegenden Planung einhält,
soll der Gefahr eines Gentrifizierungsprozesses vorgebeugt wer-
den. Zudem wird ein Gebiet überplant, in dem es heute keine Woh-
nungen gibt. Eine Verdrängung von Bewohner*innen durch Abriss
und Neubau kann hier somit nicht erfolgen. Es werden ausschließ-
lich neue Wohnungen als zusätzliches Wohnungsmarktangebot ge-
schaffen. Das Kooperative Baulandmodell, sieht keine Quote für
Genossenschaftswohnungen vor. Für die seitens der Stadt Köln an-
gestrebte soziale Durchmischung im Wohnungsneubau ist die vor-
geschriebene Quote des öffentlich geförderten und nicht die Eigen-
tumsform der Wohnungen der maßgebliche Faktor.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
A.14 54 Es werden Bedenken geltend gema cht, dass die ge-
samte öffentliche und private Infrastruktur durch die
Errichtung der neuen Wohnungen und den Zuzug
neuer Bewohner*innen überlastet werde.
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die
zulässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die
Planung nicht. Da der bestehende Bebauungsplan seit 1971 rechts-
kräftig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die technische
Infrastruktur hinsichtlich der Ver - und Entsorgung entsprechend
ausgelegt ist. Zudem werden durch das Verkehrsgutachten und die
Erschließungsplanung die Anfor derungen geprüft. Soweit es erfor-
derlich ist, erfolgen Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsmen-
gen bzw. zur Erhöhung der Ver- und Entsorgungskapazitäten.
Im Hinblick auf die soziale Infrastruktur werden Spielplatz- und Kin-
dergartenversorgung im Plangebiet gewährleistet.
Hinsichtlich der erforderlichen Grundschulplätze ist die Erweiterung
der angrenzend gelegenen Grundschule Everhardstraße seitens
der Stadt Köln beabsichtigt. Im Plangebiet wäre die Errichtung einer
Grundschule mit einem erheblichen Verlust an Wohnbaupotenzial
verbunden. Die Planungen für ein gemischt genutztes Quartier mit
einem hohen Wohnungsanteil sind hier durch den Investor im Ver-
trauen auf den Einleitungsbeschluss vom Juni 2020 vorangetrieben
worden. Die Verwaltung befürwortet wie schon zum Einleitungsbe-
schluss die Fortsetzung der Planung für den Wohnungsbau.
A.15 61 Es wird befürchtet, dass im Plangebiet eigentlich die
BlackRock Inc. investiere, diese sei Hauptaktionärin
der Muttergesellschaft der Vorhabenträgerin Corpus
Sireo und eine „Heuschrecke“. Die Stadt Köln solle
das Grundstück erwerben, um hier preiswerten
Wohnraum zu schaffen. Stattdessen mache sie ei-
nem „Großinvestor“ unverhältnismäßige Zugeständ-
nisse.
-- Im Planverfahren sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB alle öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab-
zuwägen. Die Stadt Köln errichtet Wohnungen in der Regel nicht
selbst. Sie hat sich vielmehr mit dem Kooperativen Baulandmodell
ein Regelwerk gegeben, mit dem eine sozial gerechte Stadtentwick-
lung unter Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen er-
reicht werden soll. Im Plangebiet sind dazu u. a. 30% öffentlich ge-
förderte Wohnungen vorgesehen.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
A.16 65;70 Es wird angeregt, im Plangebiet mehr als 30% geför-
derten bzw. 20% preisreduzierten Wohnraum umzu-
setzen.
nein Die Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau entspricht dem Ziel
der Stadt Köln, mithilfe des Kooperativen Baulandmodells Quartiere
mit einer aus unterschiedlichen Einkommensschicht en stammen-
den Bevölkerung zu entwickeln.
A.17 53 Es wird gefragt, ob die 30% geförderter Wohnungs-
bau sich auf Wohneinheiten oder Wohnflächen bezie-
hen.
-- Die 30% beziehen sich auf den Anteil des geförderten Wohnungs-
baus an der insgesamt im Plangebiet vorgesehenen Geschossflä-
che für das Wohnen.
A.18 41;43;49;66;69; Es wird angeregt, die Versorgung mit Schulplätzen für
das Plangebiet zu prüfen und nachzuweisen.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.14
A.19 79;80 Es bestehen Bedenken, dass die im Planverfahren tä-
tigen Gutachter*innen und Sachverständigen nicht
unabhängig seien und deren Ergebnisse nicht neutral
überprüft werden.
nein Die Sachverständigen sind durch ihre jeweiligen beruflichen Stan-
dards dazu verpflichtet, sachgerechte und den Tatsachen entspre-
chende Gutachten zu erstellen. Die Gutachten werden durch die
Verwaltung geprüft und zudem im Rah men der öffentlichen Ausle-
gung gem. § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
A.20 90 Es wird gefragt, ob durch die Planung auch die Wohn-
funktion im Bestand gestärkt werde.
ja Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich durch
die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein gemischt genutztes
Quartier die Wohnqualität im Umfeld verbessert und damit die
Wohnfunktion auch im Umfeld des Plangebietes gestärkt wird.
A.21 90 Es wird gefragt, wie die Bauabschnitte/ Realisierungs-
abschnitte festgelegt werden.
-- Hierzu erfolgen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan die notwendigen Festlegungen. Grundsätzlich ist
eine Teilung in 2-3 Abschnitte vorgesehen. Die zeitliche Abfolge ist
derzeit noch nicht festgelegt. Der geplante Kita Standort sol l nach
jetzigem Stand im ersten Bauabschnitt realisiert werden, um die
Versorgung mit Kita-Plätzen für die Bewohner von Anfang an sicher-
zustellen.
A.22 54; Es wird allgemein kritisiert, das Vorhaben sei nicht
ausreichend visionär.
-- Die Äußerungen sind ohne bodenrechtliche Relevanz und können
daher nicht in die Abwägung im Planverfahren eingestellt werden.
A.23 6;23;26;35;55;56;
62;63;73;77;78;
83;88
Es wird allgemein angeregt, die bestehenden Beden-
ken zu berücksichtigen, das Vorhaben nicht oder an-
ders umzusetzen.
teilweise Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einge-
gangenen Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld
vorgelegt, die eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwick-
lungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät
und beschließt die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebau-
ungsplan-Entwurfs.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein/teilweise
Stellungnahme der Verwaltung
A.24 18 Es wird behauptet, die Frage nach einer „Ghettoisie-
rung“ des Plangebiets bei 30% gefördertem Woh-
nungsbau sei nicht echt gewesen. Gen erell wird die
Echtheit der im Chat -Format eingegangen Fragen
des Online-Beteiligungsformats angezweifelt. Es wird
behauptet, Fragen und Anregungen seien „abge-
blockt“ worden.
-- Beiträge mit gleichem Inhalt wurden zusammengefasst. Alle nicht
behandelten Beiträge werden schriftlich im Anhang zur Niederschrift
der Veranstaltung aufgeführt und beantwortet.
Alle vorab und während der Veranstaltung eingegangenen Fragen
sind in der Niederschrift dokumentiert. Aufgrund des begrenzten
Zeitrahmens der Veranstaltung konnten nicht alle Fragen, die wäh-
rend des Livestreams eingingen, auch im Livestream angesprochen
werden, Es wurde versucht, möglichst viele Themen innerhalb der
verfügbaren Zeit anzusprechen.
Insgesamt wurden im Livestream 12 Einzelthemen behandelt, wobei
ähnliche bzw. gleichartige Beiträge zusammengefasst wurden. In
dem Onlinechat sind insgesamt 294 Einzelbeiträge eingegangen.
A.25 90 Es wird angeregt, Erfahrungswerte aus anderen Vor-
haben bezüglich einer möglichen Erhöhung von Ne-
benkosten für Mieter aufgrund der Erhaltungskosten
der Dachbegrünung zu veröffentlichen.
nein Die Kalkulation der Nebenkosten der Wohnungsnutzung liegt der
Verwaltung nicht vor und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens.
A.26
14;15;62,63 Ab wann kann mit der Beantwortung der Fragen aus
der Veranstaltung am 14.12.20 gerechnet werden
und wo werden diese einsehbar sein?
-- Alle nicht live behandelten Beiträge aus dem Chat zur Online -Ver-
anstaltung werden im Anhang zur Niederschrift der Veranstaltung
aufgeführt und beantwortet. Diese ist Teil der Unterlagen für den
Vorgabenbeschluss.
A.27
18 Die Bürgerbeteiligung am 14.12.20 wird kritisiert, da
viele Fragen nicht durchgekommen seien.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.24 und 26
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
F Freiraumplanung/ Grünordnung
F.01 57 Die Lage der TG-Zufahrten wird bezüglich des Baum-
bestandes kritisch gesehen.
ja Die Lage der Zufahrten wurde in Fortschreibung der Planung nach
der Öffentlichkeitsbeteiligung gegenüber dem Ergebnis der Mehr-
fachbeauftragung bereits so geändert, dass keine Bäume wegen
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
der Anlage von Zufahrten entfallen. Soweit Bäume nicht erhalten
werden, hat dies andere Gründe als die Anlage von Zufahrten (siehe
Stellungnahme der Verwaltung zu F.08)
F.02 4;37;73 Es wird bemängelt, dass die Aspekte Bäume, Belich-
tung sowie das Klima außer Acht gelassen werden.
Baumersatzpflanzungen sollen auch für die Bä ume
gelten, welche nicht unter die Baumschutzsatzung fal-
len, da diese „als grüne Lunge“ des heutigen Bestan-
des fungieren.
ja Es werden ein Grünordnungsplan, eine Freiraumplanung, ein Be-
sonnungsgutachten und ein Klimagutachten erstellt, deren Ergeb-
nisse in das Bauleitplanverfahren einfließen.
Insgesamt ist der derzeitige Begrünungsanteil der gewerblichen Flä-
che im Bestand sehr gering. Ein Großteil des Plangebietes wird als
Parkplatz genutzt und ist mit einer Tiefgarage unterbaut. Im Grün-
ordnungsplan wird eine Freiraumplanung für das Gebiet und die ge-
planten Freibereiche entwickelt. Die Planung sieht eine Entsiege-
lung im Plangebiet auf einer Fläche von rund 4.350 m² vor. Weitere,
mit Tiefgaragen unterbaute Flächen sowie Dachflächen werden in-
tensiv begrünt. Damit wird im Vergleich mit der bestehen den Situa-
tion eine klimatische Verbesserung erreicht.
F.03 67;79;80 Es wird angeregt, die Gegenüberstellung von Be-
stand und Planung hinsichtlich der versiegelten Flä-
chen und des Baumbestandes deutlicher darzustel-
len.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.02. Eine entsprechende
Gegenüberstellung ist Bestandteil des Verfahrens.
In der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB werden alle
vorliegenden Umweltgutachten veröffentlicht.
F.04 36;37;54;71;72;82 Es wird angeregt, mehr öffentliche Grünfläche n im
Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu schaf-
fen, um ein akzeptables Stadtklima aufrecht zu erhal-
ten.
Es wird bemängelt, dass die öffentlichen Grünflächen
nicht gemäß des „kooperativen Baulandmodells“ er-
richtet werden, sondern dessen Vorgaben deutlich
unterschreiten.
teilweise
ja
Gemäß kooperativem Baulandmodell ist der Vorhabenträger dazu
verpflichtet, den aus einem Vorhaben ausgelösten Mehrbedarf öf-
fentlicher Grünflächen zu decken. Bei einer Geschossfläche Woh-
nen in Vollgeschossen von ca. 35.000 m² (mit der Annahme von 90
m² je Wohneinheit) entspricht dies einem ursächlichen Mehrbedarf
von ca. 8.950 m² öffentlicher Grünfläche (GF Wohnen in Vollge-
schossen / 90 m² x 2,3 EW/WE x 10 m²/EW). Nach Abgleich mit dem
bestehenden Angebot im Umfeld, kann der ursächliche Bedarf an
Grünfläche durchaus geringer sein. Durch den nahegelegenen In-
neren Grüngürtel ist eine Abweichung vertretbar. Im aktuellen städ-
tebaulichen Konzept werden rund 580 m² öffentlich zugängliche
Grünfläche dargestellt. Im Durchführungsvertrag wird die Stadt Köln
mit der Vorhabenträgerin eine Ablö sezahlung für die im Plangebiet
nicht herstellbaren öffentlich zugänglichen Grünflächen vereinba-
ren.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
F.05 82 Es bestehen Bedenken bzgl. der Anrechnung von
Dachflächen, da diese nur den Eigentümern zur Ver-
fügung stünden und einen sehr hohen Wasser - und
Pflegebedarf hätten.
-- Dachflächen werden nicht als öffentlich zugängliche Grünflächen
angerechnet.
F.06 90 Es wird bezüglich der Anforderungen zu Grünflächen-
anteilen gefragt, wie sich diese im Bereich des öffent-
lich geförderten Wohnungsbaus ergeben: We rden
hier einzelne auf Gebäude bezogene Grundstücke
angelegt auf die sich die Anforderungen beziehen?
ja Die Angaben zum Freiflächenanteil von 30% beim öffentlich geför-
derten Wohnungsbau beziehen sich auf die Freiflächen, die sich auf
den Baugrundstücken befinden.
F.07 90 Es wird gefragt, ob bei der Freiraumplanung der hohe
Versiegelungsgrad der angrenzende n Baugebiete
mitberücksichtigt wurde.
nein Die Planung sieht eine Entsiegelung im Plangebiet auf einer Fläche
von rund 4.485m² vor. Weitere, mit Tiefgaragen unterbaute Flächen
sowie Dachflächen werden intensiv begrünt. Damit wird im Ver-
gleich mit der bestehenden Situation eine klimatische Verbesserung
erreicht, die auch den benachbarten Grundstücken zugutekommt.
F.08 1;41;90; Es wird für den Erhalt der Bestandsbäume in der
Stammstraße plädiert. Es wird eine Prüfung von Um-
pflanzungen der Bäume angeregt, fa lls eine Fällung
unvermeidbar wäre.
Es wird gefragt, ob für die Bewertung der baulichen
Dichte im Hinblick auf die Umwelt- und Klimabelange
eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorlag und
ob hierbei der bestehende Baumbestand berücksich-
tigt wurde.
Aufgrund des Erhaltungszustandes und Wuchsbildes der Bestands-
bäume ist ein Erhalt nicht für alle vorhandenen Bäume nachhaltig.
Die aktuelle Planung sieht den Erhalt von 4 der 8 vorhandenen
Bäume vor. Hierunter befindet sich der Baum mit dem besten Erhal-
tungszustand (einziger mit gutem Erhaltungszustand, vierter in der
Reihe von Westen aus). Um den Erhalt zu ermöglichen, wird die
Bauflucht um 5 m hinter die vorhandene Bauflucht des angrenzen-
den Bestandes zurückgesetzt . Es entsteht eine platzartige Aufwei-
tung des Straßenraumes, die für eine öffentlich nutzbare Fahrrad -
Servicestation genutzt werden soll. Vier Bäume mit nur noch ausrei-
chendem bis befriedigenden Erhaltungszustand werden entfernt.
Damit wird eine Bebauung entlang der historischen Bauflucht er-
möglicht. Die hier vorhandenen Bäume sind mit ihren Kronen inei-
nander gewachsen. Daher wäre eine erhebliche Einkürzung der
Kronen und/ oder die Entfernung einzelner Bäume zugunsten einer
Wohnbebauung hier selbst dann notwendig, wenn die Bauflucht zu-
rückgesetzt würde. Die Anleiterbarkeit der Fassaden für die Feuer-
wehr lässt sich anders nicht gewährleisten. Die Bestandsbäume ha-
ben auch nicht einen solch guten Zustand, dass sie sich für eine
Umpflanzung eignen würden. Es sind insgesamt drei Ersatzpflan-
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
zungen mit q ualitativ hochwertigen, großen Bäumen im Straßen-
raum vorgesehen. Weitere Ersatzpflanzungen sollen auf der geplan-
ten öffentlichen Grünfläche sowie im Umfeld (z. B. Fuchsstraße,
Sportanlagen) erfolgen. Eine entsprechende Konzeption wird im
Rahmen des Grünordnungsplanes entwickelt.
F.09 90 Der durch das Vorhaben ausgelöste Mehrbedarf an
öff. Grünfläche von 9.890 m² kann „nach Abgleich mit
dem bestehenden Angebot im Umfeld geringer sein“.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang Umfeld?
Nach welchen Kriterien bestimmt sich die notwendige
Fläche?
nein Durch den nahegelegenen Inneren Grüngürtel ist eine Abweichung
vertretbar. Im aktuellen städtebaulichen Konzept werden rund 580
m² öffentlich zugängliche Grünfläche dargestellt. Im Durchführungs-
vertrag wird die Stadt Köln mit der Vorhabenträgerin eine Ablöse-
zahlung für die im Plangebiet nicht herstellbaren öffentlich zugäng-
lichen Grünflächen vereinbaren. Siehe Stellungnahme der Verwal-
tung zu F.04
F.10 90; Es wird bemängelt, dass trotz der massiven Versiege-
lung auf den Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche
verzichtet wird.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.04 und 09
F.11 90 Der begrünte Flächenanteil von 30% wird zur Hälfte
als Dachbegrünung nachgewiesen. Sind die verblei-
benden 15% auf unversiegeltem, natürlichem Ge-
lände nachzuweisen?
ja Es werden insgesamt min. 30% unversiegelte Flächen mit Boden-
anschluss geschaffen, davon ca. 4.485m² als Entsiegelung. Wei-
tere, begrünte Flächen können intensiv begrünte Bereiche über Tief-
garagen sein. Die Dachbegrünung wird hier nicht mitgerechnet.
F.12 90 Es wird angeregt, die ausgewiesene öffentliche Grün-
fläche zusätzlich zu den Ausgleichsflächen für Ersatz-
pflanzungen anzubieten.
ja Ersatzpflanzungen sind in den öffentlich nutzbaren Grünflächen im
Plangebiet sowie in der öffentlichen Grünfläche des Spielplatzes
vorgesehen. Es handelt sich nach dem Planungsstand vom August
2021 um ca. 20 Bäume.
F.13 90 Es wird angeregt, die wesentlichen Verbesserungen
bei der Neubebauung gegenüber dem Bestand in Be-
zug auf Ökologie-, Klima- und Umwelt- Belange deut-
licher darzustellen.
ja Die genaue Darstellung erfolgt im weiteren Verfahren mit dem zu
erarbeitenden Grünordnungsplan.
F.14 4 Es wird befürchtet, dass der Grünstreifen inkl. altem
Baumbestand, welcher von der Subbelrather Straße
kommend, entlang der Bezirkssportanlage und an der
Rückseite des Ditib -Saals vorbeiführt und an der
Tankstelle endet, künftig zur Naherholung wegfallen
wird. Der Blücherpark sowie Grüngürtel seien zu weit
entfernt.
ja Der besagte Grünstreifen liegt nicht im Plangebiet des Bebauungs-
planes und bleibt erhalten.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Ein Wegfall des Grünstreifens und der Baumbestände
hätte sowohl negative Auswirkungen auf die im Quar-
tier lebenden Menschen, wie auch für Vögel, Kleinwild
und Insekten, der durch neue Baumanpfla nzungen
nicht zu kompensieren sei.
F.15 1;31;54;61;63;66;
82;90;
Es wird angeregt den Baumbestand in der Franz-Ge-
uer-Straße und der Stammstraße zu erhalten, ind em
bspw. die Gebäude so weit von Grundstücksgrenzen
abrücken. Dadurch könnten u. a. neue Aufenthaltsbe-
reiche entstehen, welche den Bestand mit der Neu-
planung verbinden.
nein Franz-Geuer-Straße:
Aus städtebaulichen Gründen soll an die bestehenden Gebäude in
der Franz -Geuer-Straße und Pellenzstraße angebaut werden, an
der Pellenzstraße springt danach die Bebauung zurück, um die be-
stehenden Bäume zu erhalten, ebenso wird die Bauflucht im Zusam-
menhang mit dem Quartiersplatz an der Franz -Geuer-Straße von
der Straße um ca. 5,50 m zurückgesetzt.
Stammstraße: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu. F.08
F.16 90 Auf dem Siemensgelände ist in der Vergangenheit
viel wertvoller Baumbestand gefällt worden. Hier wur-
den zum Teil Ersatzpflanzungen angelegt.
Besteht die Verpflichtung zum Ersatz auch dann
noch, wenn dieser Ersatz, der nicht unter die Baum-
schutzsatzung fällt, jetzt den Neubauten weichen
muss?
ja Wenn Ersatzpflanzungen beseitigt werden, ist für diese wiederum
Ersatz zu leisten. Dies wird im Rahmen des Grüno rdnungsplanes
geprüft und soweit erforderlich im Durchführungsvertrag geregelt.
F.17 90 Werden bei den Fällgenehmigungen für geschützte
Bäume separate Flächen für die Ersatzpflanzungen
festgelegt?
ja Ersatzpflanzungen werden im weiteren Verfahren festgelegt.
F.18 46 Es wird gefragt, ob neue Baumanpflanzungen sowohl
die Franz-Geuer-Straße wie auch die gesamte Leo-
straße betreffen.
nein In der Leostraße sind keine Veränderungen durch den Bebauungs-
plan vorgesehen.
F.19 10;13 Welche Konsequenzen der 2 Tiefgaragen Einfahrten
ergeben sich für die Franz-Geuer-Straße:
- Welche Bäume werden gefällt?
-Bleibt das Hochbeet erhalten? Was passiert mit den
Bäumen am Ende der Straße?
-- Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.01 und F.08.
Das Hochbeet soll in die Neuplanung am Quartiersplatz integriert
werden.
Die Bäume außerhalb des Plangebiets sowie in der Pellenzstraße
sind durch die Planung nicht berührt.
F.20 75 Wurde geprüft, ob die jetzt auf dem Parkplatz in Con-
tainern stehenden Bäume andernorts eingepflan zt
werden können?
ja Die entsprechende Prüfung erfolgt im weiteren Verfahren.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
F.21 6;26 Es wird angeregt, eine kleine Parkanlage in das neue
Wohnquartier zu integrieren, um Umwelt - und klima-
politische Aspekte zu berücksichtigen. Diese könnte
als neuer Treffpunkt für die „neuen und alten Bewoh-
ner“ im Viertel dienen.
Auch wird kritisiert, dass Freizeit- und Erholungsmög-
lichkeiten im nahen Umfeld zu gering seien. Die im
Konzept vorgesehenen Spielplätze werden als nicht
ausreichend betrachtet, um den gestei gerten Bedarf
zu erfüllen.
teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.04
Die Größe des Spielplatzes richtet sich nach dem Kooperativen
Baulandmodell der Stadt Köln. Die darin festgelegten Richtwerte
sind auf die Erfüllung des Bedarfs, wie er sich anhand statistischer
Erhebungen ergibt, ausgelegt.
F.22 23;77;78 Es wird angereg t, die Begrünung von Dächern und
Terrassen, sowie einen Kindergarten in die Planung
zu integrieren.
ja Die Planung berücksichtigt die genannten Elemente. Es ist eine 4 -
gruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Weiterhin ist extensive
Dachbegrünung und auch intensive Dachbegrünung vorgesehen.
F.23 90 Es bestehen Bedenken, weil unklar sei, wer für die
dauerhafte Unterhaltung und Pflege der Dachbegrü-
nungen zuständig sein wird. Es wird zusätzlich ge-
fragt, ob spätere Eigentümer dazu verpflichtet werden
können, die Grünfläche zu pflegen und ob die Stadt
Köln die Kontrolle über die Pflege übernimmt.
-- Die Pflege und Unterhaltung der Dachbegrünung obliegt den späte-
ren Hauseigentümern/ Eigentümergemeinschaften. Dies gilt auch
für private Grünflächen, die öffentlich zugänglich sind. Die Stadt
Köln ist auf privaten Grundstücken nicht für die Pflege zuständig. Es
werden jedoch Pflege - und Erhaltungspflichten im Durchführungs-
vertrag vereinbart, deren Einhaltung auf dieser vertraglichen Grund-
lage auch überprüft wird.
F.24 65 Es wird angeregt, nicht nur Dachbegrünung, sondern
auch Vertikalbegrünung in hoher Form vorzusehen.
teilweise Fassadenbegrünungen eignen sich nur für Bereiche, in denen sie
nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen (Freihalten von
Fenstern, Fluchtwegen etc.). Geeignete Standorte werden in der
weiteren Planung festgelegt.
F.25 11;57; Die Gegenüberstellung der Versiegelung im Bestand
und der Planung wird widersprochen. Die Planung soll
weniger versiegelte Fläche erhalten.
nein Der Bestand hat einen Versiegelungsgrad von ca. 93%. Der beste-
hende Bebauungsplan lässt für Neuplanungen einen Versiege-
lungsgrad von 80% zu. Die Planung sieht innerhalb des jetzt vor-
handenen Baulandes / Plangebiet des VEP ca. 9% als künftige öf-
fentliche Grünfläche (Spielplatz) vor.
Es erfolgt eine Entsiegelung von ca. 23% des Plangebietes / ca.
4.485 m². Hieraus resultiert in Anlehnung an die Aufgabenstellung
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
der Mehrfachbeauftragung ein Versiegelungsgrad von 70%, bezo-
gen auf das heute vorhandene Bauland.
Im Einzelnen liegen folgende gerundeten Werte vor:
Bruttobauland: 18.935 m²
Öffentliche Grünfläche: 2020 m²
Nettobauland: 16.991 m²
Überbaut: 8.426 m²/ GRZ1 = 0,5
Zusätzlich versiegelt/ unterbaut ca. 5.000 m²/ GRZ2 = 0,79
Die GRZ2 liegt somit unter dem Orientierungswert von 0,8 für Ur-
bane Gebiete. Eine darüber hinaus gehende Entsiegelung würde zu
einer Reduzierung des geplanten Wohnungsangebots führen Es
wird empfohlen, der Schaffung dringend benötigten Wohnraums
hierbei in der Abwägung gegenüber einer w eiteren Entsiegelung
den Vorrang zu geben. Der begrünte Flächenanteil im Bauland ist
hierbei höher a ls der Anteil der unversiegelten Flächen, weil ca.
1.300 m²/ 7% begrünte Oberflächen über Tiefgaragen sind. Der Ve-
getationsflächenanteil im Bauland beträgt damit 30%.
F.26 90 Soll die schmale öffentliche Grünfläche zwischen den
Erschließungswegen auch als Erholungsfläche für die
angrenzende Baugebiete dienen?
ja Die öffentlich zugänglichen Grünflächen können durch die Nachbar-
schaft genutzt werden.
F.27 79;80 Es wird eine Vogelkartierung und Prüfung der Auswir-
kungen auf die Tiere durch die Neuplanung angeregt.
ja Eine artenschutzfachliche Untersuchung ist erfolgt und liegt gegen-
wärtig der Unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vor. Ist im Rah-
men der Offenlage öffentlich zugänglich.
F.28 50;51;84;100;101;
Es wird gebeten, dass die geschützten Bäume nach
§ 2 Baumschutzsatzung erhalten werden sollen.
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.08
F.29 75 Es wird gefragt, wie gesichert wird, dass der Altbaum-
bestand nicht durch Bauarbeiten in Mitleidenschaft
gezogen wird.
Während der Bauphase werden geeignete und standardisierte
Maßnahmen zum Baumschutz ergriffen.
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
I Immissionsschutz
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
I.01 20;37 Es werden die Bedenken mitgeteilt, dass durch das
zusätzliche Verkehrsaufkommen sowie die Lage der
Tiefgaragen-Zufahrten für die bestehende Bebauung
unzumutbare Lärm - und Abgasimmissionen entste-
hen. Eine Verlagerung der Einfahrtmöglichkeiten zur
Tiefgarage auf das Plangebiet wird angeregt.
ja Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine schalltechnische Untersu-
chung.
Nach den vorliegende n Zwischenergebnissen entstehen in der
Franz-Geuer-Straße, der Fuchsstraße und der Venloer Straße auf-
grund der Abnahme des Verkehrsaufkommens im Vergleich mit
dem genehmigten Bestand keine erhöhten Belastungen durch Ver-
kehrslärm.
Die Bebauung an der Stam mstraße, Pellenzstraße sowie der Leo-
straße ist teilweise als Mischgebiet, und teilweise auch als Allgemei-
nes Wohngebiet (WA) festgesetzt. Hier steigen die Beurteilungspe-
gel im Mischgebiet um höchstens 4,5 dB(A) am Tag und höchstens
2,3 dB(A) in der Nacht a uf höchstens 61,8 dB(A) am Tag und 50,7
dB(A) in der Nacht. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden
somit überschritten. Die Orientierungswerte für WA -Gebiete von 55
dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht werden mit maximalen
Beurteilungspegeln von 58,5 dB(A) am Tag und 48,3 dB(A) in der
Nacht ebenfalls überschritten.
Da es sich bei der Anlage zur DIN 18005 um Orientierungswerte
handelt, kann hinsichtlich der zumutbaren Lärmbelastung und der
Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen der Abwägungsspiel-
raum der schalltechnischen Belange im Rahmen der städtebauli-
chen Planung unter anderem durch die Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) näher bestimmt wer-
den. Diese betragen für Mischgebiete 64 dB(A) am Tag und 54
dB(A) in der Nacht sowie für Wohngebiete 59 dB(A) am Tag und 49
dB(A) in der Nacht. Hiernach dürfen beim Neubau oder der wesent-
lichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienenwege) die
vorgenannten Grenzwerte nicht überschritten werden. Da die Ver-
kehrslärmschutzverordnung ausschließlich für die Immissionen ei-
nes Verkehrsweges (der neu gebaut oder wesentlich geändert wird)
gelten und die DIN 18005 die Summe aller Verkehrslärmeinwirkun-
gen betrachtet, ist es geübte Praxis, den Abwägungsspielraum auf
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung zu
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
erweitern. Hier kann festgehal ten werden, dass die Grenzwerte im
Prognosefall an keiner Stelle überschritten sind.
Es muss jedoch auch konstatiert werden, dass eine Überschreitung
der Orientierungswerte bis zu den vg. Grenzwerten nur dann ge-
rechtfertigt ist, wenn in der Abwägung ausreichend gewichtige städ-
tebauliche Gründe für die dieser Überschreitung zugrunde liegende
Planung sprechen. Dies ist vorliegend der aus den folgenden we-
sentlichen Gründen der Fall:
Das Siemens-Gelände ist im Bestand auch von der Stammstraße
aus erschlossen. Die hier vorhandene Zufahrt wird derzeit nicht für
den allgemeinen Verkehr genutzt. Es besteht jedoch unabhängig
von der Planaufstellung jederzeit die Möglichkeit, das Grundstück
für den Anliegerverkehr teilweise über die Stammstraße anzubin-
den. Ein zusätz liches Verkehrsaufkommen mit entsprechendem
Schalleintrag ist somit nicht erst planbedingt möglich.
Da die vorgesehene Anbindung nur wohnbezogenen und nicht ge-
werblichen Verkehren dienen wird, ist sie dem Grunde nach zudem
auch in Bezug auf das angrenzend e Allgemeine Wohngebiet ge-
bietsverträglich.
Die Schallimmissionsprognose zeigt, dass die allgemein anerkannte
Lärmimmissionsschwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A)
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht in der Venloer Straße mit der
heutigen genehmigten Anbindung und Stellplatzzahl des Siemens -
Geländes teilweise überschritten wird. Das zusätzliche Verkehrsauf-
kommen der östlichen Anbindung an der Stammstraße führt hinge-
gen nirgendwo zu Belastungen, die auch nur in die Nähe dieser
Schwellenwerte kommen. Es erscheint insofern geboten, bei einer
Neuplanung wie sie hier vorgenommen wird durch verkehrsorgani-
satorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmbelas-
tung an der Venloer Straße abnimmt.
Um die Verkehrs - und Immissionssituation zu verbessern, we rden
mit einem Mobilitätskonzept Maßnahmen vorgesehen, die den
PKW-Verkehr verringern können. Dies reicht jedoch allein nicht aus,
um an der Venloer Straße die Unterschreitung der o.a. Schwellen-
werte sicher zu erreichen. Die Änderung der heutigen Verkehrsf üh-
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
rung muss daher als weiterer Beitrag zur Verbesserung genutzt wer-
den, auch wenn damit zusätzliche, jedoch ihrem Umfang nach zu-
mutbare Zusatzbelastungen an anderer Stelle verbunden sind.
Auswirkungen der Tiefgaragen auf die Nachbarschaft werden im
weiteren Verfahren untersucht. Sofern sich dies als erforderlich er-
weist, erfolgen Schallschutzmaßnahmen.
I.02 11; Es wird bemängelt, dass geänderte Grenzen von
Schallimmissionswerten in dem Block zwischen Pel-
lenz- und Stammstraße vorliegen.
ja Durch die Änderung der Gebietskategorie im Plangebiet von Gewer-
begebiet (GE) in Urbanes Gebiet (MU) entsteht grundsätzlich eine
verbesserte Situation für die Umgebung. Ein Urbanes Gebiet hat
aufgrund der darin zulässigen Wohnnutzung einen geringeren zu-
lässigen Emissionsgrad als ein Gewerbegebiet.
I.03 67;75 Es bestehen Bedenken wegen der Lärm - und Staub-
belastung in der Bauphase.
ja Die zulässigen Belastungen und Arbeitszeiten sind durch § 11 BauO
NRW, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Baulärm sowie
durch die Baustellenverordnung geregelt, diese Bestimmungen sind
bei den Baumaßnahmen einzuhalten. Gegenstand der gesetzlichen
Regelung in § 11 BauO NRW und den weiteren Vorschriften ist die
Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen durch Bautätigkeit.
I.04 13;67 Es werden Bedenken geäußert, dass sich die Ände-
rung der Bebauungsstruktur lärmtechnisch negativ
auf die Bestandsbebauung der unmittelbaren Umge-
bung auswirkt.
ja Nach den Ergebnissen des Schallgutachtens ergeben sich für die
benachbarte Bebauung weder durch den Verkehrslärm noch durch
andere Lärmarten unzumutbare Belastungen (siehe Stellungnahme
der Verwaltung zu I.01).
An der Franz -Geuer- und Venloer Straße ergeben sich Verbesse-
rungen.
Für die zum Blockinnenbereich orientierten Fassaden zwischen Pel-
lenzstraße und Stammstraße ergeben sich keine Pegelerhöhungen,
sondern um bis zu 7 dB(A) verminderte Beurteilungspegel für Ver-
kehrslärm und um bis zu 13 dB(A) Minderung bezüglich des Gewer-
belärms. In allen anderen Bereichen der Nachbarschaft sind keiner-
lei Verschlechterungen zu erwarten.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
I.05 10 Es wird gebeten, die Belüftungsmöglichkeiten sowie
die entstehenden Lärmemissionen der Einfahrten der
Tiefgaragen an der Franz-Geuer-Straße darzustellen.
ja Auswirkungen der Tiefgaragen auf die Nachbarschaft werden im
weiteren Verfahren untersucht. Sofern sich dies als erforderlich er-
weist, erfolgen Schallschutzmaßnahmen. Die Be - und Entlüftung
wird nach den anerkannten Regeln der Technik geplant.
I.06 10;11;13;35;63;88
;
Es wird angeregt, die Lage der Gastronomie am ge-
planten Quartiersplatz auf Grund der entstehenden
Lärmemissionen der Nutzung sowie durch die Emis-
sionen der Tiefgaragenzufahrten zu überdenken.
nein Die gewerblichen Nutzungen im Urbanen Gebiet dürfen das Woh-
nen nicht wesentlich stören. Sie sind somit grundsätzlich denselben
Beschränkungen unterworfen wie in den angrenzenden Bestands-
gebieten am geplanten Quartierplatz, die als Mischgebiete festge-
setzt sind. Unzumutbare Beeinträcht igungen der Wohnnutzung
durch eine Gaststätte im Urbanen Gebiet sind daher durch die Ge-
bietskategorie ausgeschlossen. Es besteht kein Grund, an dem
Quartiersplatz Gaststätten als Nutzung auszuschließen bzw. diese
nur in anderen Bereichen des Plangebietes zuzulassen.
Im Baugenehmigungsverfahren sind insbesondere die Betriebszei-
ten und Flächengrößen einer Außengastronomie zu beschränken,
wenn sonst eine Überschreitung der Richtwerte der TA Lärm zu er-
warten wäre.
I.07 10;13;63 Es werden Bedenken geäußert, dass sich Asbest in
den Gebäuden des Siemensgeländes befindet und
bei der Sanierung der Altlast eine Gefahrensituation
für die Bewohner und die Arbeiter entstehen könnte.
ja Spezifische Asbestbelastungen des Bestandsgebäudes sind nach
den bisher erfolgten Prüfungen nicht bekannt. Sollte dennoch wäh-
rend der Abbrucharbeiten Asbest vorgefunden werden, ist der Vor-
habenträger dazu verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen
vorzunehmen.
I.08 5;92
Es wird angeregt sicherzustellen, dass durch die Bau-
arbeiten keine erheblichen Lärmimmissionen auf den
Bestand ausgeübt werden.
ja Die zulässigen Lärmemissionen sind durch die Baustellenverord-
nung beschränkt (siehe Stellungnahme der Verwaltung zu I.03).
I.09 11;35;37;88;90 Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch Aus-
weisung des Plangebietes als Urbanes Gebiet und die
damit verbundenen erhöhten Immissionsrichtwerte
sowie die konzeptionelle Anordnung der Gewerbeflä-
chen negative Auswirkungen auf die Umgebungsbe-
bauung zu erwarten sind.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu I.02
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
I. 10 20;13 Es werden Bedenken geäußert, dass die gewerbliche
Nutzung der Umgebung und die Festsetzung der Flä-
che als Urbanes Gebiet zu hohen Lärmbelastungen
führen.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu I.02
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
K Klima/ Energiebilanz
K.01 11;20;37 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet als
stark hitzebelastetes Gebiet eingestuft wird. Durch
das Zusammenwirken von Einflussgrößen des urba-
nen Wärmehaushalts (hoher Versiegelungsgrad, we-
nig Vegetation, Abstrahlung von Wärme usw.) würde
eine Wärmeinsel entstehen. Es wird befürchtet, dass
bei einer 22 m hohen Blockrandbebauung im Sommer
eine unzumutbare Hitze entstehen könnte.
Auch der angrenzende Gebäudeblock zwischen Pel-
lenz-, Leo- und Stammstraße würde durch die neue
Bebauung von der Licht- und Frischluftzufuhr weitge-
hend abgeschnitten. Bisher dient die Freifläche auf
dem Siemensgelände dazu, insbesondere im Som-
mer eine permanente Luftzufuhr zu gewährleisten.
ja Das Plangebiet ist derzeit durch extreme Überwärmung gekenn-
zeichnet.
Im Umfeld stellt sich die Situation teils ähnlich, teils bei vorhandenen
Begrünungen/ Baumbestand in den Innenhöfen auch günstiger dar.
Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens wirkt sich die Neupla-
nung sowohl für das Plangebiet als auch im Umfeld positiv aus. Vor
allem der Ersatz der großen, asphaltierten Parkplatzflächen durch
eine kleinteiligere Struktur mit unversiegelten Flächenanteilen und
begrünten Flächen trägt dazu wesentlich bei.
Da an Tagen sommerlicher Überhitzung stark erhitzte Luft von dem
Parkplatz in den Blockinnenbereich fließt und durch die Riegelwir-
kung des Bestandsgebäudes kaum kühlere Luft aus dem Grüngürtel
nachströmen kann, ist eine signifikante Verschlechterung durch die
Neubebauung nicht zu erwarten. Teilweise können auch Verbesse-
rungen der Si tuation erwartet werden. Im Plangebiet liegen nach
baulicher Realisierung unter Berücksichtigung der innerstädtischen
Lage relativ gute bioklimatische Verhältnisse vor. Die Wärmebelas-
tung an heißen Tagen kann tagsüber als stark eingestuft werden,
was charakteristisch für dicht bebaute, urbane Gebiete ist. Die zur
Anströmrichtung geöffneten Durchgänge schaffen in vielen Berei-
chen des Plangebiets gute Durchlüftungsverhältnisse, was sich po-
sitiv auswirkt. Der Rückbau des von der Siemens AG genutzten
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Büro-/ Gewerbestandort fördert zusätzlich die Durchlüftung in Süd-
ost-Nordwest Richtung.
Die Neubebauung wird nach dem heutigen Stand der Technik ener-
gieeffizient geplant.
K.02 90 Das Planungsgebiet ist als Hitzeinsel bekannt. Wel-
che ökologischen, klimarelevante Aspekte sind bei
der Aufgabenstellung zur Planung berücksichtigt wor-
den?
ja Bereits die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung enthielt An-
forderungen zu stadtklimatischen Maßnahmen.
Zur Verbesserung insbesondere des sommerlichen Mikroklimas sol-
len folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
- Versickerung von Niederschlagswasser (Nachweis geeig-
neter Flächen)
- Dachbegrünung
- Begrünung der Tiefgaragen
- Innenhofbegrünung
- Baumpflanzungen an den Wegen
K.03 54 Es werden durch die Neuplanung und Zuwachs an
Gebäudemasse mikroklimatische Auswirkungen auf
die Umgebung befürchtet.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01
K.04 67 Es wird darauf hingewiesen, dass unter Beachtung
des Klimawandels, heißeren Sommer und der Tatsa-
che, dass die Stadt Köln den Klimanotstand ausgeru-
fen hat, die derzeitige Frischluftzufuhr/ Frischluft-
schneise für die Bestandsgebäude weiterhin erhalten
bleiben soll.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01
K.05 54;59 Es wird angeregt, den Erhalt des Siemensgebäudes
zu prüfen und für eine verbesserte Durchlüftung einen
Durchgang zu schaffen. Ein Erhalt hätte den Vorteil,
klimaneutral (um)bauen zu können.
Es wird weiter angeregt, das Vorhaben unter Berück-
sichtigung von klimagerechtem Bauen und Nachhal-
tigkeit als ein Leuchtturmprojekt für die Stadt Köln zu
entwickeln.
nein Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht klimaneutral und würde sich
auf die CO2 – Bilanz des Gebietes sogar insgesamt negativ auswir-
ken. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.06
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
K.06 15;34;58;59;67;68;
75;76
Es wird angeregt, auf den von der Stadt Köln ausge-
rufenen Klimanotstand mit einer ressourcensparen-
den Bauweise inkl. Erhalt und Umbau von Gebäuden
zu reagieren. Das Siemensgebäude könnte durch
Umnutzung in ein nachhaltiges Stadtquartier im Sinne
von sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologi-
schen Aspekten eingegliedert werden.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.06 und K.05
K.07 59;90 Sind klimarelevante Daten als Grundlage bei den Vor-
gaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung und der
Größe der Grünflächen berücksichtigt worden?
Sind im Vorfeld Auswirkungen, die das Vorhaben auf
das Stadtklima und die CO2 Bilanz haben, untersucht
worden oder werden die noch untersucht?
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01
K.08
15;82 Es wird angeregt, auf Dachflächen neben der Dach-
begrünung auch solare Energiegewinnung vorzuse-
hen. Auch umweltgerechtes/ energiesparendes
Bauen un ter Einbeziehung von Recyclingbaustoffen
seien wünschenswert und zeitgemäß.
Es wird auch angeregt, das neue Quartier ressour-
censparend zu planen, d.h. inkl. einer Verwertung von
anfallendem Niederschlagswasser sowie einer ener-
giesparenden und klimagerechten Beheizung der Ge-
bäude.
ja Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt und im
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
verankert. Soweit dies erforderlich ist, werden Festsetzungen z. B.
zum Ausschluss fossiler Brennstoffe getroffen.
Das Energiekonzept sieht mindestens einen KfW -55-Standard für
das Gesamtvorhaben vor. Durch zahlreiche Einzelmaßnahmen sol-
len Optimierungen erfolgen. Solarenergie wird für die Stromversor-
gung eingesetzt, eine Fernwärmeversorgung kommt hinzu. Durch
den Einsatz von Photovoltaik auf den Dachflächen, sowie der Wär-
meversorgung durch Fernwärme lässt sich das Quartier versor-
gungsseitig mittelfristig als CO2 -neutrales Quartier ausgestalten
(Fernwärme über erneuerbare Energie, Strom über Photovoltaik so-
wie über Anbieter von Ökostrom).
Eine Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser wird
wegen der damit verbundenen Hygieneprobleme nicht vorgesehen.
Das Niederschlagswasser wird jedoch teilweise zur Bewässerung
der Anpflanzungen und Grünflächen eingesetzt.
K.09
11;35;37;88; Es bestehen Bedenken gegen die Schließung der
südöstlichen Seite des Baublocks Pellenz -/ Leo -/
Stammstraße, weil dieser Baublock ein stark hitzebe-
lasteter Bereich sei.
teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.0 1. Der gegenwärti ge
Zustand des Siemens -Geländes mit großen, unverschatteten As-
phaltflächen führt zu einer erheblichen Aufheizung des Mikroklimas
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
im Bereich der angrenzenden Bebauung. Es werden Verbesserun-
gen des Ausgangszustands, wie Gründächer, Reduzierung der Ver-
siegelung, teilweise Versickerung von Oberflächenwasser geplant,
die anstelle einer Verschlechterung des Ausgangszustandes eine
Verbesserung erwarten lassen.
K.10 65 Es wird angeregt, die Gebäude energieeffizient, im
Sinne einer Klimaschutzsiedlung, zu betreiben.
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.08
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
P Planungsrecht und Planverfahren
P.01 23;46;62;77;78 Das durchgeführte Format der Bürgerbeteiligung wird
kritisiert, da es den Eindruck erweckte, die Planung
sei bereits finalisiert und es keine zeitliche Möglichkeit
gab ausreichend Fragen stellen zu können.
nein In der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Vorentwurfsunterlagen
vorgestellt. Es wurde ausdrücklich auf die noch bevorstehenden,
weiteren Planungsschritte verwiesen.
P.02 14;37; Es wird bezweifelt, dass ein Verfahren gemäß § 13a
BauGB und damit ein Verzicht auf einen Umweltbe-
richt den hohen Ansprüchen an ein lebenswertes und
ökologisch durchdachtes Wohnquartier und eine
Stadtteilaufwertung gerecht werden kann. Kritisch an-
gemerkt wird, dass auf die Konsequenzen eines § 13a
Verfahrens nicht eingegangen wurde.
nein Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für ein Verfahren
nach § 13a BauGB. Er enthält eine zulässige Grundfläche von we-
niger als 20.000 m². FFH-/ Natura-2000-Gebiete sind durch die Pla-
nung nicht betroffen. Der Plan liegt nicht im potenziellen Einflussbe-
reich von Störfallbetriebsbereichen. Ein Umweltbericht wird im Ver-
fahren nach § 13a BauGB nicht erstellt. Im Planverfahren nach §
13a BauGB sind dennoch alle betroffenen Umweltbelange in die Ab-
wägung einzustellen und entsprechend im Verfahren zu untersu-
chen.
P.03
23;39;54;74;77;78
;86
Es wird auf die Untersuchung des Landschaftsver-
bandes Rheinland (LVR) zum Thema Unterschutz-
stellung des Siemensgebäudes hingewiesen und kri-
tisiert, dass die Stadt den LVR nicht im Vorfeld der
nein Im Vorfeld der Planung wurde der Stadtkonservator (Amt für Denk-
malschutz und Denkmalpflege) einbezogen, der au s denkmalpfle-
gerischer Sicht keine Bedenken gegen den Abriss des Siemens
hatte.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Planung um Stellungnahme gebeten hat. Da der LVR
eine Unterschut zstellung befürworte, sollten der In-
vestor und die Stadt eine nachhaltige Planung für eine
sozio-kulturelle Umnutzung des Bestandsgebäudes
vorlegen sowie in einem geeigneten Verfahren neue
Konzepte erarbeiten lassen. Hierbei sollten 30 -pro-
zentiger geförder ter Wohnungsbau, Dach - und Fas-
sadenbegrünung, Vermeidung von Verschattung der
Nachbargebäude sowie Integration einer Kita Be-
standteile sein.
Nach abschließender Stellungnahme des LVR, Amt für Denkmal-
pflege im Rheinland (ADR) vom März 2021 kommt der LVR zu der
Auffassung, dass das Bestandsgebäude verschiedene interessante
Bedeutungsebenen und erhaltungswürdige Substanz aufweist. Al-
lerdings hat die intensive Prüfung ergeben, dass die Bedeutungsas-
pekte aus Sicht des LVR -ADR nicht dafür ausreichen, um das Ob-
jekt als Baudenkmal gemäß § 2 (1) und (2) Denkmalschutzgesetz
NRW zu bewerten.
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln
schließt sich der o.a. Bewertung einer ‚erhaltenswürdigen Bausub-
stanz‘ an und wird keine Unterschutzstellung einleiten.
P.04 14; Es wird bemängelt, dass die Informationen in der On-
line-Veranstaltung unvollständig gewesen seien.
So sei unter anderem nicht auf die Gebietsfestlegung
als Urbanes Gebiet eingegangen worden. Außerdem
sei nicht erwähnt worden, dass es sich um ein Verfah-
ren nach § 13a BauGB handelt, das dem Investor eine
vorzeitige Baugenehmigung vor der Öffentlichkeits -
und Behördenbeteiligung ermöglichen würde. Wäh-
rend der Präsentation sei lediglich das Regelverfah-
ren zum Bebauungsplan erwähnt worden. Fehler bei
der Bürge rbeteiligung könnten gem. § 214 Abs. 2a
BauGB als Verfahrensfehler gewertet werden.
Zusätzlich fehlte der Hinweis auf eine Überschreitung
der GRZ und der Verzicht zur Herstellung öffentlicher
Grünflächen. Die Begründungen dazu wäre n für die
ZuhörerInnen von Interesse gewesen.
nein Die Veranstaltung war die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und diente der Darlegung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden im Anschluss an
den Vor gabenbeschluss erarbeitet. Der Bebauungsplan -Entwurf
wird dann gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat öf-
fentlich ausgelegt, dabei hat die Öffentlichkeit erneut die Möglich-
keit, Stellungnahmen abzugeben.
Nach § 13a (3) Nr. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemei-
nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung zu unterrichten und kann sich innerhalb einer bestimmten
Frist zur Planung äußern, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfindet. Aufgrund der Wich-
tigkeit des Vorhabens hat der Stadtentwicklungsausschuss ent-
schieden, dass eine § 3 ( 1) -Beteiligung durchzuführen ist. Es liegt
daher kein Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 2a BauGB vor. In der
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses wurde § 13a er-
wähnt, ebenso in den verteilten Flyern und im Aushangplakat. Die
in der Veranstaltung vorgestel lten Verfahrensschritte entsprechen
denen des §13a Verfahrens. Verfahrensfehler sind in der frühzeiti-
gen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
erfolgt, denn diese soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung informieren und es soll der Öffentlichkeit die Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Hinsichtlich der GRZ wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
F.25 verwiesen, hinsichtlich der Grünflächen zu F.04.
P.05 37 Es wird angenommen, der Bebauungsplan erhöhe die
Grundstücksausnutzung. Dazu wird ausgeführt:
„Der bestehende Flächennutzungsplan beschreibt
die Vorhabenfläche nicht nur allgemein als Wohn-
baufläche, sondern spezifiziert sie noch weiter als
ein "Besonderes Wohngebiet". Dies ist sonst nur im
Bebauungsplanverfahren üblich. Dieses städtebauli-
che Ziel wurde auch während der Nutzung des Ge-
ländes durch die Firma Siemens aufrechterhalten
und spiegelt bis heute die städtebauliche Entwick-
lung im Viertel wider, hier Wohnraum zu schaffen.
Dieser Flächennutzungsplan soll nun für das Bauvor-
haben angepasst werden; dabei begründet sich die
beabsichtigte Änderung aus der vorgegebenen Brut-
togeschossfläche in Höhe von 49.000 m² und einem
"Urbanen Gebiet'' (MU) mit höheren Lärmimmissions-
werten und Bereichen, die au sschließlich Gewerbe
vorbehalten sind.
Die Baumasse liegt um ein Vielfaches über den Wer-
ten der angrenzenden Bestandswohngebiete. Die in
der Beschlussvorlage beschriebene Überschreitung
der im neuen Gebiet (MU) zulässigen Grundflächen-
zahl verdeutlicht den Anspruch einer außergewöhn-
lich hohen Grundstücksausnutzung.“
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Da chge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die
zulässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die
Planung nicht.
Hinsichtlich der GRZ wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
F.25 verwiesen, hinsichtlich der Grünflächen zu. F.04.Die anteilig
geplanten gewerblichen Nutzungen im Urbanen Gebiet dürfen das
Wohnen nicht wesentlich stören. Sie sind somit grundsätzlich den-
selben Beschränkungen unterworfen wie in den angrenzenden Be-
standsgebieten, die als Mischgebiete festgesetzt sind. Die mögli-
chen Lärmemissionen des Plangebiets werden gegenüber der bis-
herigen Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) gesenkt und nicht er-
höht.
Besondere Wohngebiete dürfen nur bei bestehenden bebauten Ge-
bieten festgesetzt werden und nicht bei Neuplanungen.
P.06
68 Es wird folgendes gefragt bzw. angemerkt:
„Welche Abstimmungen gab es von Juli bis Oktober
2019 zwischen dem Grundstückseigentümer Corpus
Sireo und der Stadt Köln während der Mehrfachbe-
auftragung?
-- Die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung wurde durch das
Stadtplanungsamt mit weiteren Fachdienststellen, unter anderem
der Klimaschutzleitstelle, Umweltamt, Grünflächenamt, vor Beginn
des Verfahrens abgestimmt.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Welchen Beitrag hat hierbei der Klimabeirat oder ge-
nerell die Überlegungen zum nachhaltigen Bauen ge-
leistet?
Aus welchem Grund beginnt die Partizipation der Bür-
gerInnen erst mit der "frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit" zum Zeitpunkt, an dem das Verfahren be-
reits längst durch den Beschluss des Stadtentwick-
lungsausschusses eingeleitet wurde und zu dem be-
reits der Abriss des Gebäudes als Entwurfsgrundlage
festzustehen scheint?“
Die Reihenfolge der Verfahrensschrit te richtet sich nach dem Bau-
gesetzbuch. Zunächst beantragt ein Vorhabenträger die Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Daraufhin kann ein
Einleitungsbeschluss zu dem Verfahren gefasst werden, auf den
dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit folgt.
P.07 18;54;66;100; Es wird appelliert, das Projekt in seiner jetzigen Form
zu stoppen und unter Einbindung einer breiten Öffent-
lichkeit eine Neuevaluierung und die Entwicklung von
Alternativplänen zu ermöglichen.
nein Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.05.2020 den Beschluss
für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfah-
rens “Franz-Geuer-Straße“ gefasst. Die Verwaltung ist an den Ein-
leitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses gebunden,
das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Ein Stopp des Plan-
verfahrens und die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses müsste
der Stadtentwicklungsausschuss fassen. Es gibt von Seiten der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld als auch des Stadtentwicklungsausschus-
ses bislang keine Willensbildung, das Planverfahren zu stoppen.
P.08 46;52 Wieso kommt es zu einer zeitlich nachgelagerten Be-
teiligungsoption für BürgerInnen und Parteien, wäre
doch eine Integrierung von Anfang an in den Fin-
dungsprozess des Investors sehr viel sinnvoller und
sozialraumverträglicher gewesen und auch die The-
matik Schule wäre somit auch möglich gewesen?
nein Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens richtet sich nach dem
Baugesetzbuch, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in § 3 BauGB ge-
regelt. Die Vorhabenträg erin hat einen Antrag zur Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt, der Stadtentwick-
lungsausschuss hat dem 28.5.2020 dem Antrag entsprochen und
den Einleitungsbeschluss gefasst. Das Vorhaben wird auf der
Grundlage des Ergebnisses eines im Vorfeld durchgeführten Quali-
fizierungsverfahrens entwickelt.
P.09 18;23;44;54;75;77
;78
Es wird Unmut über die frühzeitige Beteiligung der Öf-
fentlichkeit am 14.12.20 geäußert, da der Informati-
onsgehalt als zu gering empfunden und der Zeitpunkt
unglücklich gewählt worden sei. Es sei keine Trans-
parenz zur Planung hergestellt worden, der Dialog mit
den Bürger*innen fehlte.
In einer Zoom-Veranstaltung der SPD am 13. Januar
sei rege zu vielen Punkten diskutiert worden.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.24.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Auch sei der Eindruck entstand en, dass das Projekt
möglichst schnell abgewickelt werden soll. Daher sei
eine Nachbearbeitung wünschenswert, um Teilhabe
und Diskussion rund um das Projekt zu ermöglichen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hat jede*r die Mög-
lichkeit, weitere Stellungnahmen abzugeben, die in die Abwägung
einzustellen sind.
P.10
(P.30
alt)
68 Es wird befürchtet, dass der neu gewonnene Wohn-
raum den derzeitigen Mietpreis weit überschreiten
wird und die zunehmende Gentrifizierung verstärkt.
Das derzeit recht heterogene Stadtviertel wäre damit
gefährdet. Dabei sei klar, dass im Zuge des hier an-
gewandten Kooperativen Baulandmodells 30 % sozi-
aler Wohnungsbau eingeplant sind, jedoch ist davon
auszugehen, dass die übrigen 70 % sehr hochpreisig
frei finanziert werden.
Eine stärkere Einflussnahme der Städte, um eine ge-
meinwohlorientierte Ausrichtung und f inanzierbaren
Wohnraum zu schaffen, sei notwendig. Das Ge-
schäftsmodell der Investoren dürfe nicht ausschlag-
gebend für die städtebauliche Entwicklung sein.
nein Das Vorhaben muss im freifinanzierten Teil unter den gegebenen
Marktbedingungen, insbesondere de n derzeit hohen Bauland - und
Baupreisen realisiert werden. Da die hohen Herstellungskosten der
Wohnungen in die Kaufpreise eingehen bzw. sich mittelbar in den
Mieten niederschlagen, ist ein entsprechend hohes Preisniveau zu
erwarten. Dies gilt jedoch für alle frei finanzierten Wohnungsbauvor-
haben, die derzeit realisiert werden. Mit der Errichtung der Neubau-
ten werden jedoch keine Eingriffe in Wohnungsbestand vorgenom-
men und es werden keine Bewohner*innen aus dem Wohnungsbe-
stand verdrängt.
P.11 9;44; Es wird bemängelt, dass die BürgerInnen erst spät
von den Plänen auf dem Grundstück erfahren haben.
Es sollte auf eine frühzeitige Information zu Vorhaben
(nicht erst nach einem durchgeführten Wettbewerb)
und Beteiligungen sowie eine ausreichende Frist zur
möglichen Abgabe der Stellungnahmen geachtet wer-
den.
nein Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde fristgerecht
vorab bekanntgemacht. Es konnten nach der Veranstaltung fünf
Wochen lang Stellungnahmen bis zum 18.01.2021 abgegeben wer-
den. Die übliche Frist zur Angabe von Stellungnahmen im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beträgt zwei Wochen.
Aufgrund der dazwischenliegenden Weihnachtszeit sowie der
Corona-Pandemie wurde die Beteiligungsfrist auf fünf Wochen aus-
gedehnt, was aus Sicht der Verwaltung ausreichend war.
Zum zeitlichen Ablauf der Verfahrensschritte s iehe Stellungnahme
der Verwaltung zu P.07, und P.08
P.12 7;9;22;57;89;90;9
1;93;94;95;96;97;
98;99;
Es wird vermutet, dass der Vorhabenträger nicht an
einem fairen Verfahren interessiert sei.
Außerdem seien am 14.12.20 im Bezirksrathaus Eh-
renfeld lediglich ein Aushangplakat zu sehen gewe-
sen und keine Pläne etc. Es wird eine Verlängerung
teilweise Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Diskussion
der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Dazu waren geeig-
nete Materialien online und analog einsehbar. Die Beteiligungsfrist
wurde in der Veranstaltung vom 14.12.2020 vom 04.01.2021 auf
den 18.01.2021 verlängert. Wie auch bei anderen Bebauungsplan-
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
der Einspruchsfristen über den 04.01.21 hinaus gefor-
dert.
Es wird angeregt, die Vorstellung des Projektes
schriftlich zur Verfügung zu stellen, um auch Perso-
nen ohne Internetzugang die Beteiligung zu ermögli-
chen.
verfahren üblich, gab es nur ein Aushangplakat, welches für Perso-
nen ohne Internetzugang im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im La-
denlokal 5 im Stadthaus Deutz von außen einsehbar war.
P.13 32 Der Moderator wies auf die Beantwortung aller Fra-
gen in der Niederschrift hin. Diese sind jedoch online
bei den Unterlagen zur Franz -Geuer-Straße nicht zu
finden.
nein Die Niederschrift wird mit der Beschlussvorlage zum Vorgabenbe-
schluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick-
lungsausschuss vorgelegt und ist im Zuge dessen im Ratsinforma-
tionssystem öffentlich zugänglich.
P.14 2 Es wird kritisiert, dass die Flyer zum Online -Dialog
nicht allen Anwohnern angekommen seien.
nein Die Flyer sind in allen an das Plangebiet angrenzenden Straßen ver-
teilt worden. Hierbei handelte es sich insbesondere um die Franz-
Geuer-Straße, die Everhardstraße, die Leostraße, die Pellenz-
straße, die nahe dem Plangebiet gelegenen Teilabschnitte der
Stammstraße, der Christian -Schult-Straße, der Gutenbergstraße,
der Venloer Straße, der Subbelrather Straße sowie die Fuchsstraße.
Es wurden insgesamt 1.500 Flyer verteilt.
P.15 5;92 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulleitung der
KGS Everhardstraße noch keine offiziellen Informati-
onen zur Planung erhalten hat. Es seien viele Punkte
hinsichtlich der Sicherheit der SchülerInnen zu klären.
ja Eine Beteiligung erfolgt im weiteren Verfahren.
P.16 90 Waren politische Gremien an der Konkretisierung der
städtebaulichen Ziele beteiligt und bei der Aufgaben-
stellung zum Wettbewerb eingebunden?
ja An beiden Jurysitzungen haben Vertreter*innen der Fraktionen aus
Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung teilgenommen.
Dies kann auch im Aufstellungsbeschluss im Ratsinformationssys-
tem der Stadt Köln öffentlich nachgelesen werden.
P.17 90
In der Bewertungskommission zum Wett bewerb war
nur ein ausgewiesenes Stadtplanungsbüro stimmbe-
rechtigt. Für die Politiker hätten andere Städtebaubü-
ros sicher Anregungen und viele Impulse gesetzt. In-
vestor und Politik waren mehrheitlich bestimmend.
Warum ist der städtebaulichen Bewertung des Vorha-
bens so wenig Bedeutung zugemessen worden?
nein In der Jury waren mehrere namhafte Persönlichkeiten aus Architek-
tur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur als Fachmitglieder be-
teiligt. Die Jury setzte sich aus insgesamt sieben Fachpreisrich-
ter*innen sowie sechs Sachpreisrichter*innen zusammen, davon
fünf Vertreter*innen der BV Ehrenfeld.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
P.18 90 Wie wurden die subjektiven Bewertungskriterien
„Qualität und Robustheit des Entwurfs“ und das Krite-
rium „Wirtschaftlichkeit“ untereinander gewichtet?
-- Die Qualität des städtebaulichen Entwurfes hat ausweislich des Pro-
tokolls der 2. Jurysitzung den Ausschlag für die Entscheidung gege-
ben.
P.19
90 Es wird gefragt:
„Welche Qualitätskriterien wurden zugrunde gelegt,
um die Stadtgestaltung und die Siedlungsentwicklung
in einen räumlich funktionalen Bezug zur Vorhaben-
fläche zu setzen?
--
Es wurden folgende Kriterien gemäß der Aufgabenstellung im Qua-
lifizierungsverfahren zugrunde gelegt:
„Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und sich
hierbei insbesondere an folgendem Bewertungsrahmen orientieren,
die Reihenfolge der Kriterien hat dabei keinen Einfluss auf die Ge-
wichtung:
Städtebauliche Gesamtkonzeption mit Darstellung von Bau-
masse und Höhenentwicklung auch im Hinblick auf Qualität
und Robustheit des städtebaulichen Entwurfes
Freiraumplanerische Einbindung, Gestaltqualität und Nutz-
barkeit des Freiraumes
Verkehrliche Aussagen, Qualität des Erschließungssys-
tems
Bewältigung der Lärmproblematik auch im Hinblick auf städ-
tebauliche Integration und Realisierbarkeit
Umsetzungsfähigkeit des Gesamt-Entwurfes
Wirtschaftlichkeit
Einhaltung der Vorgaben
P.20
41;46;52;55;68;70
;74;75;83
Es wird bemängelt, dass die Stadt Köln keine Vor-
kaufsrechtssatzung erlassen habe bzw. kein Vor-
kaufsrecht ausgeübt habe.
nein Die Kriterien des § 24 BauGB ließen die Anwendung des allgemei-
nen Vorkaufsrechts nicht zu. Das besondere Vorkaufsrecht gem. §
25 BauGB kann nur in einem Bebauungspla n auf unbebauten
Grundstücken angewandt werden, bzw. beim Erlass einer Vorkaufs-
satzung. Vom Rat der Stadt Köln wurde keine entsprechende Sat-
zung erlassen.
P.21 75 Es wird gefragt, warum der Investor bereits vor dem
Beginn des Beteiligungsverfahrens einen Architekten-
wettbewerb initiierte und warum bereits vor der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung die Verwaltung tätig geworden
ist.
-- Es ist gängige Vorgehensweise, dass ein Qualifizierungsverfahren
in Abstimmung mit der Verwaltung vor der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung stattfindet. Gemäß dem Kooperativen Baulandmo-
dell war die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens erforder-
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
lich. Die Verwaltung bereitet die Beschlüsse der zuständigen politi-
schen Gremien vor und gibt eine Beschlussempfehlung ab. In die-
sem Fall hat die Verwaltung die Beschlussvorlage für den Einlei-
tungsbeschluss erstellt und nach diesem Beschluss die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB vorbereitet.
P.22 61;82 Es wird angeregt, ein weiteres Qualifizierungsverfah-
ren mit anderen, von der Stadt definierten, Zielen auf-
zusetzen und dabei das vorhandene Gebäude mitein-
zubeziehen und hierbei weitere Anregungen aus der
Beteiligung zur Auflage zu machen.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu P.07
P.23 74 Es wird gefragt, warum die Stadtverwaltung nicht zu-
sammen mit dem Bauvorhabenträger einen öffentli-
chen Wettbewerb mit Konzeptvergabe veranlasst
habe.
Die Stadt verschenke die Möglichkeit hier innovative,
möglicherweise Prestige schaffende Wege mit alter-
nativen, nachhaltigen u nd sinnvollen Konzepten zu
gehen.
-- Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu P.07, P.08, P.21
Eine Konzeptvergabe ist nur für städtische Grundstücke möglich,
die durch einen Vorhabenträger erst noch erworben werden müs-
sen. Das Plangebiet ist bereits Eigentum der Vorhabenträgerin.
P.24 57 Es wird angeregt, dass die Verwaltung dafür sorgt,
dass Anwohner*innen nicht der Zugang auf das Sie-
mensgelände verwehrt wird (Beispiel Gerling -Quar-
tier).
ja
Das Quartier wird offen und in den Straßenräumen für alle zugäng-
lich geplant. Es werden entsprechende Wegerechte für die Allge-
meinheit im Bebauungsplan festgesetzt und durch Grunddienstbar-
keiten und Baulasten abgesichert oder eine öffentliche Verkehrsflä-
che festgesetzt. Welche Variante festgesetzt wird, wird im weiteren
Verfahren noch abgestimmt
P.25 11 Es wird gefragt, ob es von Seiten der Stadt Köln eine
Zusage an den Investor gibt, in welchem Umfang er
auf dem Vorhabengebiet bauen darf und warum mit
der Vorgabe gearbeitet wurde, auf dem Areal 49.000
m² Wohn- und Geschäftsfläche zu generieren?
nein Abschließende Zusagen an die Vorhabenträgerin können vor dem
Satzungsbeschluss nicht gegeben werden.
Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand.
P.26 39;54;68 Es wird angeregt, das Bestandsgebäude als Schule
zu nutzen. Die Grundschule Everhardstr. könnte dort
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A. 06 sowie zu A.14
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
einziehen und das freie Schulareal als Kita genutzt
werden.
P.27 90 Es wird gefragt, ob Art und Maß der baulichen Nut-
zung grundstücksbezogen für einzelne Bauvorhaben
in den Baufeldern festgesetzt werden.
ja Die Festsetzungen beziehen sich gemäß der BauNVO auf das Bau-
gebiet und sind im Falle von Realteilungen auf die neu entstehenden
Grundstücke anzuwenden.
P.28 71;72 Es wird bemängelt, der Raum für kulturelle Belange
wie Theater, Kinos oder Musik sei in Ehrenfeld immer
weiter zurückgegangen. Dieses sei durch ähnliche
Projekte passiert. Bestehende Einrichtungen (zum
Beispiel Cinenova) seien unter Druck. Die Nutzung ei-
nes so großen Areals müsse diese Aspekte berück-
sichtigen. Das Konzept enthalte allerdings nur Wohn-
raum, Gewerbeflächen, eine Kita und Tiefgaragen. Es
sei damit unvollständig und müsse abgelehnt werden.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.23
P.29 11 Es wird bemängelt, dass die Planung eine Versiege-
lung von 85 % vorsieht, was die Höchstgrenze im „Ur-
banen Gebiet“ um 5 % übersteigt. Andererseits werde
eine Entsiegelung in Aussicht gestellt.
nein Hinsichtlich der GRZ siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.25
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
S Städtebau/ Architektur
S.01
1 Es wird angeregt, die Verbindung zwischen der
Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße/
Everhardstraße in direkter Verlängerung der Franz -
Geuer-Straße anzulegen.
nein Der Vorschlag hätte zur Folge, dass der vorhandene Baublock im
Nordwesten des Plangebiets keinen ba ulichen Abschluss durch
eine vierte Blockseite erhalten könnte. Dieser Baublock würde sich
damit weiterhin als Fremdkörper im städtebaulichen Gefüge des
Quartiers darstellen. Entsprechende Entwurfsansätze wurden im
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren geprüft und verworfen.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
S.02 1;8;21;52;79;80 Es bestehen Bedenken gegen die achtgeschossigen
Gebäude, die als zu hoch und für das Quartier unpas-
send angesehen werden.
nein Die achtgeschossigen Gebäude nehmen den Höhenmaßstab des
bestehenden Siemens-Gebäudes, das eine Gebäudehöhe von über
26 m erreicht, auf. Die achtgeschossigen Gebäude sind an ihren
vorgesehenen Standorten städtebaulich/ maßstäblich angemessen.
S.03 13;35;36;88 Es wird die Frage geäußert, aus welchen Gründen die
Bebauung der Planung höher sein darf als die der
Umgebung.
-- Die zulässigen Gebäudehöhen beurteilen sich im Plangebiet derzeit
nachdem bestehenden Bebauungsplan und nach § 34 BauGB in
den Bereichen, in denen der bestehende Bebauungsplan keine Hö-
henfestsetzungen triff t. An der Franz -Geuer-Straße sowie an der
Stammstraße haben die bestehenden Gebäude eine Höhe von ca.
18-20 m, das Siemens-Gebäude selbst ist ca. 26 m hoch. An einzel-
nen Stellen erreichen die geplanten Staffelgeschosse Höhen von
ca. 22 m, hierzu erfolgen U ntersuchungen zur Verschattungswir-
kung. Die Bebauung hält die erforderlichen Abstandsflächen ein.
Die achtgeschossigen Gebäudeteile erreichen eine Höhe von ca. 25
m und sind damit nicht höher als das heutige Siemensgebäude. Der
Bebauungsplan schafft die pl anungsrechtlichen Voraussetzungen,
um Gebäude zuzulassen, die im Einzelfall auch höher sind als der
angrenzende Bestand. Dies dient der Schaffung dringend benötig-
ten Wohnraums. Die Dichte wird als verträglich für den Standort an-
gesehen.
S.04 20;21;40;41;46;56
;57;61;63;66;67;7
3;82;83
Es wird angeregt, die Neubebauung nicht höher als
den Bestand zuzulassen.
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.03
S.05 4;6;21;23;26;45;5
4;66;71;72;75;77;
78
Es wird angeregt, die geplante Bebauung generell
zwei Geschosse niedriger festzusetzen als jetzt ge-
plant.
nein Das Ziel der Planung ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Woh-
nungsbau in Ehrenfeld zu leisten. Diesem Ziel würde eine Reduzie-
rung der derzeit zulässigen Gebäudehöhen widersprechen. Die ge-
planten Gebäudehöhen entsprechen auch dem allgemeinen städte-
baulichen Ziel eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.
S.06 20 Es wird angeregt, in der Planung die überbauten
Grundstücksflächen und die Gebäudehöhen zu redu-
zieren, um eine Verschlechterung der Grundstückssi-
tuation der Nachbarschaft nicht zu erreichen.
nein Die mögliche Verschattung wird im weiteren Verfahren untersucht.
Sofern die Verschattung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Nachbarbebauung hat, muss die Planung angepasst werden.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Die Gebäude müssen die nach BauO NRW erforderlichen Ab-
standsflächen einhalten und gesunde Wohn - und Arbeitsverhält-
nisse ermöglichen.
S.07 20;37;46;63 Es bestehen Bedenken wegen der Verdichtung der
geplanten Bebauung, es wird eine erdrückende Wir-
kung befürchtet.
nein Von einer erdrückenden Wirkung der geplanten Bebauung kann
nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge-
richts nur dann gesprochen werden, wenn sie die vorhandene Be-
bauung in Höhe und Volumen weit überschreiten würde.
Es reicht nicht aus, wenn die zu errichtenden Gebäude lediglich hö-
her und größer sind als einzelne Gebäude im Umfeld. Maßgeblich
für die Feststellung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens
ist die gesamte Bebauung in der Umgebung und nicht allein die Be-
bauung auf einzelnen Grundstücken.
S.08
4 Es wird befürchtet, dass sich auf dem öffentlichen
Spielplatz Jugendliche und Drogensüchtige treffen.
ja Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln ist der
Vorhabenträger dazu verpflichtet, einen öffentlichen Spielplatz im
Plangebiet zu errichten.
Der geplante Spielplatz hat direkten Blickbezug zu den angrenzen-
den Wohnungen und liegt in Hörweite. Es wird daher davon ausge-
gangen, dass sich aufgrund einer guten sozialen Kontrolle die be-
fürchteten Fehlentwicklungen hier nicht einstellen werden.
S.09 1;35;88 Es wird bemängelt. dass die Gebäuderiegel der Pel-
lenz-/ Leo - und Stammstraße weiter verdichtet und
die bereits bestehende hohe Dichte und Versiegelung
der Bestandssituation nicht beachtet wird.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.03 und S.06
S.10 1;13;20;37 Es besteht die Befürchtung, dass die Neuplanung die
Frischluftzufuhr für den o.g. Baublock abschneidet.
ja Das 184 m lange Siemensgebäude hat eine Riegelwirkung gegen-
über den benachbarten Grünflächen und der von dort zu erwarten-
der Frischluftzufuhr. Da die abriegelnde Wirkung des Siemensge-
bäudes zur Bezirkssportanlage entfällt, wird ein e verbesserte
Durchlüftung des Plangebiets und seiner Umgebung erwartet. Zur
genaueren Prognose wird ein Klimagutachten erstellt.
Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu K.01
S.11 1;15;20; Es wird die Befürchtung geäußert, dass sich durch die
Höhe, der geplanten Bebauung die Belichtung weiter
verschlechtert und zu einer fehlenden Luftzufuhr bei-
trägt, durch die sich der Bestand stärker aufheizt.
ja Im Rahmen der Planaufstellung werden die Verschattung und
Durchlüftung gutachterlich geprüft. Sofern es im Verhältnis zum be-
stehenden Baurecht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
die vorliegende Planung kommen sollte, besteht die Veranlassung
zur Änderung des Bebauungskonzepts.
S.12 20;23;37;46;56;67
;77;78
Es wird angeregt, die Verschattungswirkung der ge-
planten Bebauung zu prüfen, es besteht die Befürch-
tung unzumutbarer Verschattungseffekte im Umfeld
der Neubebauung.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.06
S.13 29 Es wird befürchtet, dass durch das achtgeschossige
Gebäude eine unverträgliche Verschattung des be-
stehenden Spielplatzes an der Christian -Schult-
Straße verursacht wird.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.06
S.14 10;37 Es wird bemängelt, dass durch die neu hinzukom-
mende Bebauung eine Beeinträchtigung der Wohn-
ruhe in dem angrenzenden Baublock Pellenz -/ Leo-/
Stammstraße entsteht.
nein Im Verfahren erfolgte eine schalltechnische Untersuchung. Der ent-
sprechende Baublock ist als Mischgebiet festgesetzt, faktisch dürfte
es sich eher um ein Wohngebiet handeln. Angrenzend sind Woh-
nungen sowie Gebäude für nicht wesentlich störendes Gewerbe,
wie es auch in einem Mischgebiet zulässig ist, geplant. Eine unzu-
mutbare Beeinträchtigung der Wohnruhe kann daraus nicht abgelei-
tet werden. Eine erhebliche Lärmentlastung entsteht dadurch, dass
der vorhandene Parkplatz, der keinerlei Lärmschutzeinrichtungen
für die benachbarte Wohnbebauung aufweist, künftig wegfällt.
S.15 37;90 Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der
privaten Freiflächen nachträglich versiegelt wird.
nein Die Planung ist mit den Freiflächenanteilen gemäß Vorhaben - und
Erschließungsplan umzusetzen. Nachträgliche zusätzliche Versie-
gelungen sind durch die Festsetzung d er Grundflächenzahl unzu-
lässig.
S.16 20 Es werden Bedenken geltend gemacht, dass die ge-
planten Innenhöfe insbesondere dort, wo sie an den
Bestand angrenzen, zu klein sind, um eine wirksame
Begrünung zu ermöglichen.
nein Die geplanten Innenhöfe sind überwiegend nicht unterbaut, sodass
hier gute Wachstumsbedingungen für Pflanzen und Bäume beste-
hen. und insgesamt eine wirksame Begrünung ermöglicht wird. An-
gesichts der Folgewirkungen des Klimawandels sind zudem Innen-
höfe, die im Sommer schattig bleiben, positiv zu sehen. Es wird we-
niger Bewässerung nötig als bei voll besonnten Flächen. Über eine
Belichtungsuntersuchung werden die Lichtverhältnisse in den Bau-
blöcken überprüft.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
S.17 37 Es werden Bedenken geäußert, dass die GRZ durch
den hohen Versiegelungsgrad überschritten wird und
diese aufgrund der hohen Anwohnerdichte unverhält-
nismäßig ist.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.25
S.18 79;80 Es wird gefordert, dass das Planvorhaben von einem
Sachverständigen geprüft wird, um die Nachteile der
dichten Bebauung für die Anwohner darzustellen.
ja Gutachten werden zu den Themenbereichen Besonnung/ Belich-
tung, Stadtklima/ Durchlüftung, Schallimmiss ionen erstellt und von
der Verwaltung geprüft.
S.19 37;82 Es wird angeregt, die Geschoss - und die Grundflä-
chenzahl zu reduzieren und die Planung an den Be-
stand anzupassen.
nein Bezgl. der GRZ siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.25
Bezgl. der GFZ siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.14
S.20 79;80 Es werden Bedenken geäußert, dass bei der Neupla-
nung die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
ja Die Abstandsflächen gemäß BauO NRW werden eingehalten.
S.21 11;20;37;90 Es wird angeregt, in der Planung die Annahme eines
einheitlichen Höhenniveau zwischen Neuplanung und
dem Bestand zu korrigieren , da die Parkplätze des
Siemens Geländes ein halbes Geschoss über der
Umgebungsbebauung befinden.
ja Dies wurde bereits bei der Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftra-
gung berücksichtigt. Die Planung verwendet die Straßenhöhen der
Umgebung bzw. die Höhe der angrenzenden Bezirkssportanlage als
Bezug.
S.22 46 Es wird kritisiert, dass bei der frühzeitigen Bürgerbe-
teiligung keine Stellvertreter des Kulturbe reiches ein-
geladen wurden.
nein Aus Sicht der Verwaltung wurden die relevanten Akteure eingela-
den. Dies waren die Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der
Vorhabenträgerin, des Architekturbüros, des Landschaftsplanungs-
büros und des Verkehrsgutachters.
S.23 42;50;51;54;75;8;
100;101
Es wird angeregt, Kultur und Kunst im Plangebiet zu
etablieren.
ja Nutzungen aus dem Kulturbereich sind im Urbanen Gebiet zulässig.
Der Vorhabenträger prüft, ob preisgeminderte Kulturräume wirt-
schaftlich umsetzbar sind.
S.24 70 Die Errichtung eines kulturellen Treffpunktes, der die
verschiedenen Generationen einbezieht, wird ange-
regt.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.23
S.25 75;82 Es wird gefordert, dass ein Kulturentwicklungsplan
durchgeführt wird, um den durch die Planung entste-
henden sozialkulturellen Bedarf zu prüfen.
nein Ein Kulturentwicklungsplan ist aufgrund der Größe des Plangebietes
von rund 2 ha nicht erforderlich.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
S.26 1;17;42;60 Es wird angeregt, in der Planung Grünflächen, gast-
ronomische/ kulturelle Nutzungen sowie die Wohn-
nutzung vorzuziehen und stattdessen Büro - und Ge-
werbenutzungen zu reduzieren.
ja Die 20% Nicht-Wohnnutzung beinhalten auch gastronomische und
kulturelle Nutzungen.
S.27 10;13 Es wird angeregt, die Gewerbeflächen auch außer-
halb des Bereiches an der Franz -Geuer- Straße und
der Pellenzstraße anzusiedeln.
nein Aufgrund der größeren Nähe zur Venloer Straße sind Gewerbe, mit
der dazu gehörenden teilweise öffentlich nutzbaren Tiefgarage am
besten im Süden des Plangebietes anzusiedeln.
S.28
17;46;62;70;73;74
;75;83
Es wird angeregt, auf der Fläche eine Grundschule zu
errichten bzw. die bereits bestehende Grundschule
Everhardstraße zu erweitern, da diese keine weitere
Kapazitäten besitzt, um weitere Schüler aufzuneh-
men. Eine Prüfung der infrastrukturellen Gegebenhei-
ten für die zuziehenden Anwohner wird gefordert.
nein Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 13.05.2019
die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Bereich, der im Bebau-
ungsplan 65460/06 als GE -Fläche ausgewiesen ist, als Fläche für
einen Schulneubau geeignet ist.
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass in Ehrenfeld weitere
Grundschulstandorte erforderlich sind und die Fläche grundsätzlich
geeignet für eine Grundschule wäre. Aufgrund wirtschaftlicher Rah-
menbedingungen ist der Investor aber zum jetzigen Projektstand
nicht mehr in der Lage, eine Schule umzusetzen. Daher soll nach
Ansicht der Verwaltung auf dem Grundstück keine Schule umge-
setzt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück gut für
Wohnungsbau und gewerbliche Nutzungen geeignet.
Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu A.14
S.29 58 Es wird angeregt, eine Teilfläche des Siemens -Ge-
bäudes für die Nutzung als öffentliche Fläche bereit-
zustellen und die Grünanlagen der Umgebung einzu-
binden.
ja Es sind ca. 2.000 m² öffentliche Spielplatzfläche n und weitere ca.
580 m² öffentlich zugängliche Grünflächen vorgesehen.
S.30 39
Es wird angeregt, in den geplanten Gebäuden eine
Kita unterzubringen.
ja Eine vierzügige Kita ist geplant.
S.31 4;52;73;75;83 Es bestehen Bedenken, dass die bestehende (soziale
und grün -blaue) Infrastruktur durch die Neuplanung
weiter komprimiert wird.
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
zulässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die
Planung nicht. Da der bestehende Bebauungsplan seit 1971 rechts-
kräftig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Infrastruktur
allgemein auf die Ver - und Entsorgung des oben genannten Nut-
zungsumfangs, der bspw. ca. 1.200-1.400 üblichen Büroarbeitsplät-
zen auf dem Grundstück entspricht, ausgelegt ist. Versickerungsan-
lagen werden im weiteren Verfahren geprüft und wenn möglich vor-
gesehen.
Anders stellt sich die Situation bei den Spielplätzen, Kindergarten-
plätzen und Schulplätzen dar, die auf die Versorgung der Wohnbe-
völkerung ausgerichtet sind. Spielplatz - und K indergartenversor-
gung werden im Plangebiet gewährleistet.
Hinsichtlich der erforderlichen Grundschulplätze siehe Stellung-
nahme der Verwaltung zu A.14
S.32 10;15 Es wird darum gebeten, die Anzahl der geplanten
Wohneinheiten und die geplante Bevölkerungsdichte
darzulegen.
ja Nach dem Berechnungsschlüssel zum Kooperativen Baulandmodell
ergeben sich aus ca. 39.000 m² Bruttogeschossfläche für Wohnun-
gen 432 Wohnungen mit 994Bewohner*innen. (Berechnungsgrund-
lage: durchschnittliche WE mit 90 m² und einer Belegungsdichte von
2,3 Personen)
S.33 62 Es wird angeregt, die Wohnungsanzahl und die Ein-
wohnerdichte im Plangebiet zu reduzieren.
nein Das Plangebiet eignet sich grundsätzlich für die vorgesehenen rund
39.000m² Geschossfläche mit Wohnnutzung. Siehe Stellungnah-
men der Verwaltung zu S.02, S.12- S.15, S.32
S.34 23;42;46;48;54;57
;75;77;78
Es wird darum gebeten den Anteil der geförderten
Wohnungen zu erhöhen und die Laufzeit der Förde-
rung zu verlängern.
nein Die Quote von 30% ist im Kooperativen Baulandmodell festgelegt.
Die Bindungsfristen werden durch das Land und nicht durch die
Stadt Köln festgelegt.
S.35 41;54;75 Es wird angeregt, zur Dämpfung eines Mietpreisan-
stiegs Genossenschaften an dem Projekt zu beteili-
gen.
nein Genossenschaften werden durch den Vorhabenträger beim Verkauf
der geförderten Wohnungen im Wettbewerb berücksichtigt. Eine
Reservierung von Wohnungskontingenten für Genossenschaften ist
jedoch nicht vorgesehen. Es sind 30% geförderte sowie 70% freifi-
nanzierte Wohnungen vorgesehen.
S.36 1;18;35;37;88 Es wird angeregt, die Verortung der geförderten Woh-
nungen zu überdenken und diese nicht durch die
nein Der geförderte Wohnungsbau ist mit Einbindung in die bestehende
Quartiersstruktur inmitten der bebauten Umgebung und nicht an den
Rändern geplant.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Lage am Rand des Gebietes und der anliegenden Zu-
fahrten der Tiefgarage zu benachteiligen.
S.37 4;30;42;57;69; Es wird gefordert, dass die die frei finanzierten und
geförderten Wohnungen im Plangebiet nicht getrennt
angesiedelt werden.
nein Es erfolgt lediglich eine Trennung nach Hauseingängen/ Gebäuden
und nicht nach Teilflächen im Quartier. Eine wohnungsweise Auftei-
lung ist aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsformen zwischen
Eigentümergemeinschaften und Vermietungsgesellschaften prak-
tisch kaum umsetzbar.
S.38 4;57 Es werden Bedenken geäußert, dass durch die hinzu-
ziehende Bev ölkerung eine Re -Ghettoisierung des
Stadtteils gefördert wird.
nein Der Rat der Stadt Köln hat mit dem kooperativen Baulandmodell ei-
nen Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen eine Vorgabe
für Wohnungsbauvorhaben beschlossen. Hiermit wurde auf die so-
zialen und wirtschaftlichen Entwicklungen reagiert. Rund 40 Prozent
der Kölner Bevölkerung sind aufgrund steigender Mieten nicht in der
Lage, sich mit Wohnraum zu versorgen. Die Stadt erreicht mit dieser
Vorgabe eine gute Durchmischung der Stadt aus unt erschiedlichen
Einkommensgruppen.
S.39 50;51;84;100;101;
Es wird gefordert, dass die Ausschreibung eines
neuen Wettbewerbes erfolgt, um bezahlbare und
nachhaltige Wohnfläche zu schaffen.
nein Das Qualifizierungsverfahren wurde in Abstimmung mit dem Stadt-
planungsamt durchgeführt. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftra-
gung war die Grundlage für die Einleitungsbeschluss, den der Stadt-
entwicklungsausschuss am 28.05.2020 gefasst hat. Die Verwaltung
ist an diesen Beschluss gebunden.
S.40 70 Es wird angeregt, W ohnungen im Rahmen des Kon-
zeptes „Housing first“ zu errichten.
Ggfs. Housing First ist eine Form der Obdachlosenhilfe. Im Unterschied
zu anderen Programmen müssen sich die Obdachlosen im Rahmen
von Housing First nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbri n-
gungsformen für unabhängige und dauerhafte Wohnungen „qualifi-
zieren“, sondern können direkt in eine „eigene“ Wohnung ziehen.
Ein Programm „Housing First“ betreibt die Stadt Köln seit 2020.
Damit das Projekt erfolgreich verlaufen kann und zu keiner Konkur-
renzsituation im angespannten Kölner Wohnungsmarkt führt, wird
eine Kooperation mit der GAG Immobilien AG angestrebt. Mit ihr
werden in Verbindung mit dem Liegenschaftsamt Verhandlungen
über die Schaffung von zusätzlichem preiswertem Wohnraum für Al-
leinstehende geführt. Der Wohnraum soll möglichst gestreut in den
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Quartieren entstehen. Es kann derzeit noch nicht abschließend be-
urteilt werden, ob innerhalb des Siemens-Geländes entsprechende,
einzelne Wohnungen angemietet werden.
S.41 30;54;70 Es wird angeregt, Wohnungsformen, die sich an ver-
schiedene Altersgruppen richten, aber auch barriere-
freie, für Familien und betreute Wohnmöglichkeiten
für Senioren zu schaffen.
ja Über die Integration besonderer Wohnformen wird in der weiteren
Planung entschieden. Grundsätzlich ist ein Wohnungsangebot vor-
gesehen, das sich an alle Altersgruppen sowie insbesondere an Fa-
milien richtet und weitgehend barrierefrei ist.
S.42 65 Es wird angeregt, in der Planung Wohnungen zu er-
richten, die sich mit dem Thema zukünftiges Wohnen
auseinandersetzen.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S. 41
S.43 1 Die Umsetzung des Konzeptes „desire lines“ (Mikael
Colville-Andersen, Gaston Bachelard) wird angeregt.
teilweise Es wird davon ausgegangen, dass der Begriff des „desire path“ ge-
meint ist: In einer dicht bebauten städtischen Struktur sind die We-
geführungen an den Baufluchten orientiert. Dies entspricht dem Bild
der europäischen Stadt und steht im Gegensatz zu einer erst durch
die Häufigkeit der Nutzung entstehe nden Wegeführung als „desire
path“.
Sofern die fahrradfreundliche Planung im Sinne Colville -Andersens
gemeint ist: In dem neuen Quartier wird dies als Baustein umge-
setzt. Alle Wegeführungen sind mit dem Fahrrad nutzbar und lassen
die individuelle (intuiti ve) Findung des besten/ schnellsten Weges
zu.
S.44 54;56 Es wird angeregt, die Architektur der Gebäude an die
Umgebungsbebauung anzupassen.
ja Die geplante Bebauung folgt wie der umgebende Bestand den vor-
handenen Straßenfluchten und damit der städtebaulichen Typologie
Ehrenfelds. Die Gebäudehöhen nehmen die Firsthöhen des Bestan-
des auf und interpretieren die bestehende Höhensituation in zeitge-
mäßer Form mit Flachdach und Staffelgeschossen neu. Die Achtge-
schosser im Osten nehmen Bezug auf die höheren Solitärgebäude
am Grüngürtel.
S.45 69 Es wird angeregt, die äußere Gestaltung der Ge-
bäude darzulegen.
ja Ansichten der Gebäude werden dem Vorhaben- und Erschließungs-
plan bei der Offenlage beigefügt.
S.46 90 Es wird angeregt, die Straßenfront an der Pellenz-
straße zu öffnen und eine Grünfläche an der Stelle zu
etablieren.
nein Die Planung nimmt die ortsübliche, straßenraumbildende Baustruk-
tur in städtebaulich angemessener Form auf und bildet einen Quar-
tiersplatz aus, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird. Die
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Planung einer Grünfläche an dieser Stelle war Inhalt von Planungs-
alternativen, die im Rahmen der Mehrfachbeauftragung entwickelt
wurden, aufgrund der oben genannten und weiterer städtebaulicher
Gründe durch die Jury jedoch nicht ausgewählt wurden.
S.47 8;20;21 Die Planung wird als Bereicherung wahrgenommen. -- Nicht erforderlich.
S.48 20 Es wird bemängelt, dass in der Planung der Bebau-
ung die Individualität des Viertels und die Aspekte des
Klimaschutzes keine Beachtung finden.
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01-K.10
S.49 37 Es wird um Auskunft gebeten, ob die geplanten Dach-
gärten dauerhaft gepflegt werden und ob eine Kon-
trolle seitens der Stadt zur Sicherung der Pflege statt-
findet.
ja Die Vorhabenträgerin wird zum Erhalt der Dachbegrünungen/ Dach-
gärten im Durchführungsvertrag verpflichtet. Kontrollen können
ggfs. anlassbezogen erfolgen.
S.50 37 Es wird bemängelt, dass in der Planung die Topogra-
phie und die umgebende Bebauung sowie deren
Wohnqualität nicht beachtet werden.
ja Die geplante Bebauung folgt wie der umgebende Bestand den vor-
handenen Straßenfluchten und damit der städtebaulichen Typologie
Ehrenfelds. Die Gebäudehöhen nehmen die Firsthöhen des Bestan-
des auf und interpretieren die bestehende Höhensituation in zeitge-
mäßer Form mit Flachdach und Staffelgeschossen neu (siehe Stel-
lungnahme der Verwaltung zu S.03)). Auf die Berücksichtigung der
Wohnqualität in der Umgebung gehen zahlreiche Fachgutachten
ein, so insbesondere das Verkehrsgutachten, das Schallgutachten,
das Belichtungsgutachten und das Klimagutachten. Der Schutz der
umgebenden Bebauung vor unzumutbaren Beeinträchtigungen
durch eine Neubebauung ist ein Ziel der Abwägung im Bebauungs-
planverfahren.
S.51 1 Es wird angeregt, die Fläche gegenüber den Garagen
und die Wandgestaltung an den Garagen zu erhalten.
nein Da die Umgebung des Plangebietes nahezu ausschließlich durch
grenzständige Gebäude in der geschlossenen Bauweise geprägt ist,
sollen auch die Neubauten zur Wahrung der städtebaulichen Eigen-
art des Gebietes an die Grenzen gebaut werden, das gilt auch für
das Gebäude, mit dem an das angesprochene Garagengrundstück
angebaut wird. Die Garagen/ Hallen selbst bleiben dabei unange-
tastet, so auch die Wandgest altung zur Franz-Geuer-Straße. Auch
Eingriffe in den vor dem Grundstück der Garagen befindlichen Stra-
ßenbereich sind nicht vorgesehen.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
S.52 90 Es wird gebeten darzustellen, ob bei der Berechnung
des öffentlichen Spielplatzes auch die Bestandsbe-
bauung berücksichtigt wurde.
-- Die Flächenermittlung für den öffentlichen Spielplatz erfolgt für den
Bedarf, der aus der Neubebauung entsteht gemäß den V orgaben
des Kooperativen Baulandmodells.
S.53 27 Es wird angeregt, zu konkretisieren, ob der neue öf-
fentliche Spielplatz den bereits bestehenden Spiel-
platz ersetzen soll.
-- Der neue öffentliche Spielplatz wird zusätzlich zum Bestand ange-
legt.
S.54 23;54;61;64;77;78
;84
Die Durchführung eines Konzeptes zur Umnutzung
des Bestandsgebäudes unter den Punkten Umwelt-
schutz, sozial -kulturelle Durchmischung und Vertei-
lung einer wohnlichen und gewerblichen Nutzungs-
verteilung wird angestrebt.
nein Das Bestandsgebäude hat keinen Denkmalwert ( Siehe Stellung-
nahme der Verwaltung zu P.03. Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht
klimaneutral und würde sich auf die CO 2 – Bilanz des Gebietes so-
gar insgesamt negativ auswirken (Siehe Stellungnahme der Verwal-
tung zu S.55, K.05).
S.55 52;75 Es wird angeregt, dass erst nach erfolgter Nutzungs-
prüfung der Gebäudeabriss fortzuführen ist.
-- Eine Prüfung ist mit folgenden wesentlichen Ergebnissen erfolgt:
Eine Umnutzung wäre grundsätzlich möglich, würde jedoch wegen
der Bautiefe von über 30 m und der großen unbelichteten Flächen
im Inneren des Gebäudes erhebliche Eingriffe in den Bestand erfor-
dern, um eine natürliche Belichtung und Belüftung von Aufenthalts-
räumen, z. B, durch neu eingefügte Innenhöfe, zu erreichen.
Die städtebaulich negativ zu bewertende Riegelwirkung zu den an-
grenzenden Grünflächen bliebe erhalten.
Die Umnutzung für Wohnzwecke ist bezogen auf die damit erzielba-
ren Nutzflächen voraussichtlich teurer als Abriss und Neubau.
Der Erhalt des Gebäudes wäre ni cht klimaneutral und würde sich
auf die CO2 – Bilanz des Gebietes sogar insgesamt negativ auswir-
ken. Anders als es z. B. noch bei massiven Mauerwerksbauten der
1950er Jahre der Fall ist, lassen sich Betonskelettbauten des Bau-
wirtschaftsfunktionalismus der 1960er kaum im erforderlichen Um-
fang energetisch ertüchtigen.
Aus der Begutachtung im Rahmen der Bearbeitung des Energiekon-
zepts zum Bebauungsplan liegt folgende Ersteinschätzung vor:
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Die ökologische Last des Neubaus wäre in 2 bis 4 Jahren durch die
Umweltentlastung im Betrieb kompensiert. Die Außenhülle des Alt-
baus ist durch massive Wärmebrücken gekennzeichnet. Ein Aus-
tausch der Pfosten -Riegel-Fassade wäre erforderlich. Die Wärme-
dämmung der auskragenden Betonelemente wäre besonders auf-
wändig, und nur begrenzt wirksam.
S.56 19;23;50;51;55;60
;66;70;71;72;74;7
7;78;81;84;100;10
1
Es wird angeregt, unter Umweltschutz - und kulturel-
len Belangen die verschiedenen baulichen Möglich-
keiten (Sanierung, Umbau, Erweiterung, Abriss und
Neubau) des Siemens-Gebäudes zu prüfen.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.55
S.57 10;11;13 Es wird gebeten darzulegen, ob eine Prüfung der Er-
haltenswürdigkeit des Gebäudes erfolgt ist.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.55
S.58 71;72; Es wird angeregt, Gebäude zu erhalten und entspre-
chend nachzuverdichten und ein Konzept zur Begrü-
nung des Parkplatzes einzubinden
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.55
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
V Verkehr
V.01
25;47;56;67; Es wird angeregt, Maßnahmen zu treffen, damit die
Parkplatzsituation der Bewohner im Viertel in den um-
liegenden Straßen nicht verschlechtert wird.
ja Zur Verbesserung des Quartiersparkens werden in einer der Tiefga-
ragen künftig öffentlich nutzbare Stellplätze eingerichtet. Die Zu -
und Abfahrt hierfür erfolgt über die Franz -Geuer-Straße. Insgesamt
werden 12 fest zugewiesene Stellplätze für Besucherparken und
Carsharing bereitgestellt. Weitere Stellplätze für Besucher können
dann mit Hilfe einer APP im Bereich der Gewerbestellplätze (gesamt
98 Stellplätze) untergebracht und bewirtschaftet werden. Es wird da-
bei die Annahme getroffen, dass die Stellplätze für Gewerbe sowie
Besucher nie zeitgleich belegt sind.
V.02 13;62;67;75;79;82 Es wird die Befürchtung geäußert, dass nicht genü-
gend Stellplätze für die hinzuziehende Wohnbevölke-
nein Es wird derzeit mit den Stellplatzschlüsseln gemäß der am
17.03.2022 beschlossenen Fassung der Stellplatzsatzung der
Stadt Köln gerechnet. Diese ist (Stand April 2022) bislang noch
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
rung entstehen. Es wird angeregt, einen möglichst ho-
hen Stellplatzschlüssel (bis zu 1,0 Stellplätze je Woh-
nung) anzuwenden. Modelle der Stellplatzreduzie-
rung durch Mobilitätskonzepte werden als unrealis-
tisch in Zweifel gezogen.
nicht bekannt gemacht, und daher noch nicht rechtskräftig. In der
beschlossenen Fassung werden unter anderem zunächst je Woh-
nung unter 50 m² Wohnfläche 0,5 Stellplätze, für Wohnungen mit
50 bis 75 m² 0,67 und für größere Wohnungen 1 Stellplatz je Woh-
nung zugrunde gelegt. Für gewerbliche und andere Nutzungen gel-
ten unterschiedliche Schlüssel je nach Nutzung. Die vorgenannten
Werte werden gemäß Satzungsentwurf generell mit dem Faktor
0,7 reduziert. Sofern die rechtswirksame Satzung andere Ansätze
enthalten sollte, werden diese den Stellplatznachweisen zugrunde
gelegt.
V.03 6;10;11;26;27;56;
67;75;85;90
Es werden Bedenken mitgeteilt, dass die Planung zu
einer Überlastung des angrenzenden Straßennetzes
durch den Autoverkehr führt.
nein Das Verkehrsaufkommen des Plangebiets sinkt im Verhältnis zum
Bestand von ca. 2.000 Fahrzeugbewegungen täglich auf ca. 1.400.
Die potenzielle Verkehrserzeugung aus der bisher vorhandenen Be-
bauung sowie die Verkehrserzeugung der geplanten Bebauung wur-
den nach einem standardisierten Berechnungsverfahren durch den
Verkehrsgutachter ermittelt.
V.04 50;51;75;84;100;1
01
Es wird angeregt, eine Quartiersgarage zu errichten. ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu V.01
V.05 6;25;26;28;33;54;
61;63;71;72;
Es bestehen Bedenken gegen die Anbindung einer
Tiefgarage an die Stammstraße, da ein zusätzliches
Verkehrsaufkommen entsteht.
nein Die Stammstraße ist eine öffentliche Anliegers traße. Es sollen ca.
100 Stellplätze über die Stammstraße erschlossen werden. Nach
den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens sind Verkehrsstärken von
weniger als 100 Fahrzeugen pro Stunde insgesamt prognostiziert.
Diese lassen sich in den vorhandenen Straßenq uerschnitten abwi-
ckeln. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen beträgt z.B. in der
Stammstraße angrenzend an das Plangebiet 28 Fahrzeuge in der
Stunde (bei gesamt 47). Zur Schulwegsicherung ist ein verkehrsbe-
ruhigter Umbau des Teilstücks der Stammstraße vorgese hen, das
an das Plangebiet angrenzt.
V.06 6;25;26;62;71;72;
73;
Es besteht die Befürchtung, dass durch die Anbin-
dung an die Stammstraße der Schulweg zur Grund-
schule Everhardstraße unsicherer wird.
nein Das zusätzliche Verkehrsaufkommen von ca. 20 -30 Fahrzeugen in
der Stunde führt nicht zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten und kann
durch die vorhandenen Straßenquerschnitte verkehrssicher abgewi-
ckelt werden. Die Verkehrsführung in der Everhardstraße wird nicht
verändert.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
Für die Stammstraße wird angrenzend an das Plangebiet ein ver-
kehrsberuhigter Ausbau geplant. Maßgaben der Schulwegsiche-
rung werden hierbei beachtet.
V.07 1;10;11;13;24;25;
27;38;41;46;52;57
;75;85;87
Es wird angeregt, die Anbindung einer oder mehrerer
Tiefgaragen sowie für die Kita über die Fuchsstraße
zu planen.
teilweise Der Knoten Fuchsstraße/Venloer Straße hat nur geringe Leistungs-
fähigkeitsreserven, weshalb die Anbindung einer oder mehrerer
Tiefgaragen hier nicht möglich ist. Eine Anbindung der Kita über die
Fuchsstraße wird im weiteren Verfahren geprüft und wenn möglich
umgesetzt.
V.08 1 Es wird angeregt, die Fußwege vom Plangebiet bis zu
den Haltestellen des ÖPNV breiter/ benutzerfreundli-
cher auszubauen.
teilweise Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine Verbrei-
terung der Gehwege, die an das Baugebiet angrenzen vorgesehen.
Maßnahmen in größerer Entfernung zum Plangebiet können durch
den Bebauungsplan nicht festgelegt werden.
V.09 1 Es wird angeregt, die Barrierefr eiheit in allen Berei-
chen sicherzustellen.
ja Die Barrierefreiheit wird für alle neu geplanten Gebäude und Anla-
gen gewährleistet.
V.10 46;73;75;82 Es wird angeregt, ein Mobilitätskonzept, das über die
Förderung des Radverkehrs hinausgeht, zu erstellen.
ja Ein Mobilitätskonzept wird im weiteren Verfahren erstellt.
V.11 46 Es wird bemängelt, dass die Bewertungen von EMIG-
VS, wonach 70 Prozent des ursprünglichen Kfz -Ver-
kehrs erreicht werden würden, nicht in unterschiedli-
chen Szenarien erfolgt seien. Zudem sollten diese
den BürgerInnen vorgelegt werden. Es würden keine
Angabe über die Zählstände und Zähltage (N -Wert
und KW) der Erhebung gemacht, weshalb die Aussa-
gen nicht nachvollziehbar seien. Die Prämisse sollte
lauten, PKW vermeiden und den Modal Split hin zu
mehr ÖPNV und Fahrradverkehr lenken – nicht zu er-
reichen jedoch be i einer großen Menge an TG -Stell-
plätzen
ja Die Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung enthiel-
ten eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Bearbei-
tungsstandes zum Verkehrsgutachten. Das vollständige Gutachten
mit allen Zählergebnissen und Berechnungen wird im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich zugänglich gemacht (u. a. durch Veröffentlichung
im Internet).
Zur Berechnung der notwendigen Stellplätze s. Stellungnahme der
Verwaltung zu V.02
Ein Mobilitätskonzept, das konkrete Maßnahmen zur Verringerung
des MIV-Anteils am Modal Split enthält, wird im weiteren Verfahren
erstellt.
V.12 75 Es werden Zweifel an der Fachkompetenz des Ver-
kehrsplanungsbüros im Hinblick auf die Erarbeitung
von Mobilitätskonzepten geäußert.
nein Das bearbeitende Büro ist als Fachbüro für Verkehrs - und Mobili-
tätsplanung anerkannt. Das Mobilitätskonzept wird von der Verwal-
tung umfassend geprüft.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
V.13 62;79;80;
Die Angaben des Verkehrsgutachtens werden als un-
realistische Annahmen betrachtet und sollen durch
unabhängige Fachleute überprüft werden.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu V.12
V.14 67 Es wird angeregt, in der Verkehrsuntersuchung den
teilweisen Leerstand des Siemens -Geländes und die
damit verbundene verminderte Verkehrserzeugung
als Analysefall im Bestand heranzuziehen.
nein Als Analysefall wurde die genehmigte Nutzung der vorhandenen
472 Stellplätze zugrunde gelegt. Da diese Nutzung jederzeit wieder
aufgenommen werden kann, wenn das Vorhaben nicht zustande
kommen sollte, ist diese Vergleichsbetrachtung im Hinblick auf den
Bestand aussagekräftig für den Vergleich der zu erwartenden Ver-
kehrsmengen.
V.15 73 Es wird angeregt, Emissionsprüfungen der zusätzli-
chen Verkehre in der Franz -Geuer-Straße zu erstel-
len, da diese extrem steigen werden.
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu V.03. Im weiteren Bebau-
ungsplanverfahren werden die Immissionen, die durch Schall und
Luftschadstoffe entstehen, gutachterlich untersucht.
V.16 41;47 Es wird angeregt, ein umfassendes Mobilitätskonzept
zu erstellen, das Zufahrten, Durchfahrten, aber auch
Abstellmöglichkeiten für alle Arten von Fortbewe-
gungsmitteln im gesamten Umfeld des Siemens -Ge-
ländes berücksichtigt und auf dem Siemens -Gelände
die Möglichkeit bietet, als Nichtbewohner einen PKW-
Stellplatz anmieten zu können.
teilweise Mobilitätsmaßnahmen können nur für das Vorhaben im Geltungsbe-
reich des Vorhaben - und Erschließungsplanes festgelegt werden,
wo sie im Durchführungsvertrag festgelegt werden können.
Zur Verbesserung des Quartiersparkens werden in einer der Tiefga-
ragen künftig öffentlich nutzbare Stellplätze eingerichtet. Siehe Stel-
lungnahme der Verwaltung zu V. 01
V.17 1 Es wird angeregt, die Radverkehrsführung möglichst
geradlinig und intuitiv erkennbar zu planen.
ja Die Radverkehrsführung wird mit guter Einsehbarkeit der neu ent-
stehenden Straßenräume und frei von Hindernissen geplant.
V.18 1;69 Es wird angeregt, die Fahrradabstellplätze nicht nur
im Plangebiet, sondern auch darüber hinaus einzu-
richten.
teilweise Es können nur Maßnahmen im Geltungsbereich des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans festgesetzt werden. Die Einrichtung weite-
rer Fahrradabstellplätze außerhalb des Geltungsbereichs wird vom
Fachamt geprüft.
V.19 82 Es werden Bedenken geäußert, dass das Verkehrs-
konzept des Bebauungsplanes nicht mit dem Radver-
kehrskonzept für Ehrenfeld zusammenpasst.
ja Die Abstimmung mit dem Radverkehrskonzept ist erfolgt. Strecken-
führung und Querschnittsbreiten im Plangebiet entsprechen dem
Radverkehrskonzept.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
V.20 57 Es wird angeregt, den Autoverkehr in der Planung
deutlich weniger zu berücksichtigen als dies bisher
der Fall ist bzw. überhaupt nicht zu berücksichtigen.
nein In der Abwägung im Bebauungsplanverfahren müssen die unter-
schiedlichen (öffentlichen und private n) Belange gerecht gegenei-
nander und untereinander abgewogen werden. Dazu gehört auch
die Berücksichtigung des Autoverkehrs. Zukünftiger Autoverkehr
durch das Vorhaben soll durch die Umsetzung von Maßnahmen aus
dem Mobilitätskonzept minimiert werden.
V.21 69;75 Es wird angeregt, Mietertickets für die Bewohner*in-
nen im Plangebiet anzubieten.
ja Das Angebot von Mieter*innen -Tickets wird im weiteren Verfahren
im Mobilitätsgutachten/ Mobilitätskonzept geprüft.
V.22 67;82 Es wird angeregt, für die TG -Zufahrten zusätzliche
Fläche im Plangebiet bereitzustellen. Der Rückstau
vor den Zufahrten führe zu unzumutbaren Belastun-
gen der Anwohner im Bestand.
nein Die vorhandene Rückstaulänge vor der bestehenden Schranke von
ca. 30 m (6 PKW) wurde für die Zufahrt zu insgesamt 472 Stellplät-
zen in den 1960er Jahren angelegt. Aufgrund starrer Arbeitszeitmo-
delle und eines hohen Anteils der PKW-Nutzung am Gesamtverkehr
kann nach der Fachliteratur davon ausgegangen werden, dass hier
in der morgendlichen Spitzenstunde über 50% des gesamten Zu-
fahrtsverkehrs, somit über 200 Fahrzeuge, abzuwickeln waren. Die
größte der geplanten Tiefgaragen soll ca. 160 Stellplätze haben und
nimmt Stellplätze für Wohnungen auf. Hier kann nach den Hinwei-
sen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen
(HSVG) als einschlägiger Grundlage für die Spitzenstunde am
Nachmittag ein Anteil am Verkehrsaufkommen von 14%, entspre-
chend ca. 22 Fahrz eugen angesetzt werden. Die geplante Rück-
staulänge von 6 m (ein PKW) reicht aus.
V.23 4;5;10;11;13;15;3
8;62;83;92
Es wird angeregt, die bestehende Durchfahrtssperre
in der Everhardstraße zu erhalten.
ja Die Verkehrsführung in der Everhardstraße wird nicht verändert.
V.24 12 Derzeit werde geplant, dass die gesamte Venloer
Straße zur Einbahnstraße wird. Es wird angeregt,
beide Fahrtrichtungen von der Inneren Kanalstraße
bis zur Franz -Geuer-Straße beizubehalten, um die
Anbindung des Plangebiets zu gewährleisten.
ja Die Anregung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. berück-
sichtigt.
V.25 1 Es wird angeregt, einen Wendekreis am Ende der
Franz-Geuer-Straße anzulegen, da hier häufig Fahr-
zeuge (Parksuchverkehr etc.) wenden.
teilweise Eine Neuordnung des Straßenraums wird im weiteren Planungsfort-
schritt detailliert geplant. Dabei wird die Wendemöglichkeit als Wen-
dehammer so wie heute vorhanden berücksichtigt.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
V.26 75 Es wird angeregt, keine Veränderung der vorhande-
nen öffentlichen Stellplätze in den angrenzenden
Straßen vorzunehmen.
teilweise Eine Neuordnung der Stellplatzsituation wird erst im weiteren Pla-
nungsfortschritt detailliert geplant. Aufgrund des städtebaulichen
Konzepts müssen, wenn überhaupt, nur wenige Ste llplätze entfal-
len. Zur Verbesserung des Quartiersparkens werden in einer der
Tiefgaragen künftig öffentlich nutzbare Stellplätze eingerichtet. Die
Zu- und Abfahrt hierfür erfolgt über die Franz-Geuer-Straße.
V.27 75 Es wird angeregt, die Durchwegung in R ichtung In-
nere Kanalstraße gemäß dem Sportentwicklungsplan
umzusetzen.
ja Der Bebauungsplan sieht insgesamt 3 Anbindungen des Plange-
biets an die vorhandenen, bzw. gemäß Sportentwicklungsplan ver-
besserten Durchwegungen der Bezirkssportanlage vor. Die Anbin-
dung zu der bereits neu hergestellten, signalisierten Querung der
Inneren Kanalstraße hin zum Inneren Grüngürtel erfolgt in Verlän-
gerung der Stammstraße , wie bereits im Bestand vorhanden. Eine
Anbindung zur Bezirksspor tanlage in Verlängerung der Pellenz-
straße zur Fuchsstraße sowie in der Mitte des Plangebietes kom-
men hinzu.
V.28 23;77;78 Eine Wiederöffnung der Franz-Geuer-Straße in Rich-
tung Everhardstraße wird ebenso wie die Durchwe-
gung zur Bezirkssportanlage befürwortet.
ja Diese Durchwegungen sind in der Planung vorgesehen.
V.29 59;60 Es wird angeregt, das Plangebiet direkt von der Inne-
ren Kanalstraße anzubinden.
nein Der Bau einer Straße durch die Bezirkssportanlage würde die Nut-
zung der Sportanlage erheblich erschweren und ist aufgrund des
Denkmalschutzes für die Sportanlage nicht zulässig.
V.30 5;10;13;66;75;92 Es wird um Angaben zur Führung des Baustellenver-
kehrs gebeten.
ja Ein Konzept für die Baustellenlogistik wird im Baugenehmigungs-
verfahren erstellt. Hierbei wird insbesondere die Nutzung der Fuchs-
straße ein wesentlicher Aspekt sein.
V.31 1 Es wird bemängelt, dass in den Unterlagen der Bahn-
hof West fälschlicherweise als S -Bahn-Station ver-
zeichnet ist.
ja Die Angabe wird korrigiert.
V.32 1 Es wird angeregt, die Verbindung zwischen der
Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße als Fahr-
radstraße anzulegen.
teilweise Die Durchfahrt durch diese Verbindung ist nur für den Radverkehr
vorgesehen, es wird keine Verbindung für den Autoverkehr geben.
Es erfolgt kein Ausbau als reine Fahrradstraße, da es sich bei der
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr.
Anregung betrifft
Stellungnahme
Nr.
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung
ja/nein
Stellungnahme der Verwaltung
angesprochenen Verbindung nicht um eine Schnellverkehrstrasse
gemäß dem Radverkehrskonzept handelt und der Straßenzug auch
der Erreichbarkeit der angrenzenden Gebäude für den Fußverkehr
dient. Die Hau ptradverkehrsführung gemäß dem Radverkehrskon-
zept verläuft über die Stammstraße.
V.33 15 Es wird angeregt, dass die Anzahl der Tiefgaragen-
stellplätze dargelegt wird.
Zum Zeitpunkt der Beteiligung sind 374 unterirdische Stellplätze in
der Planung vorgesehen.
..
Stadtplanungsamt
Stellungnahme, die nicht fristgerecht eingegangen ist (betrifft Stellungnahme Nr. 86)
Lfd.
Nr
Themen aus Stellungnahme
Nr. 86
Anregungen Berücksichtigung
ja/ nein
Stellungnahme der Verwaltung
A.06 Allgemein Es wird gefordert, die Entwürfe aus
einer studentischen Seminararbeit
zum Erhalt des Siemens-Gebäudes
zu prüfen und ggf. in der weiteren
Planung zu berücksichtigen. Im Rah-
men des Entwurfs wurde sich damit
beschäftigt, welche alternativen Nut-
zungen für das Gebäude in Frage
kommen.
nein Allgemein lässt sich zu den Chancen und Risiken eines Umbaus das
folgende sagen:
Eine Umnutzung wäre grundsätzlich möglich, würde jedoch wegen der
Bautiefe von über 30 m und der großen unbelichteten Flächen im In-
neren des Gebäudes erhebliche Eingriffe in den Bestand erfordern, um
eine natürliche Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen, z. B,
durch neu eingefügte Innenhöfe, zu erreichen.
Die städtebaulich negativ zu bewertende Riegelwirkung zu den an-
grenzenden Grünflächen bliebe erhalten.
Die Umnutzung für Wohnzwecke ist bezogen auf die damit erzielbaren
Nutzflächen voraussichtlich teurer als Abriss und Neubau.
Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht klimaneutral und würde sich auf
die CO 2 – Bilanz des Gebietes soga r insgesamt negativ auswirken.
Anders als es z. B. noch bei massiven Mauerwerksbauten der 1950er
Jahre der Fall ist, lassen sich Betonskelettbauten des Bauwirtschafts-
funktionalismus der 1960er kaum im erforderlichen Umfang energe-
tisch ertüchtigen.
Aus der Begutachtung im Rahmen der Bearbeitung des Energiekon-
zepts zum Bebauungsplan liegt folgende Ersteinschätzung vor:
Die ökologische Last des Neubaus wäre in 2 bis 4 Jahren durch die
Umweltentlastung im Betrieb kompensiert. Die Außenhülle des Alt-
baus ist du rch massive Wärmebrücken gekennzeichnet. Ein Aus-
tausch der Pfosten -Riegel-Fassade wäre erforderlich. Die Wärme-
dämmung der auskragenden Betonelemente wäre besonders aufwän-
dig, und nur begrenzt wirksam.
Die studentischen Entwürfe, die unter der Prämisse ein es Erhalts des
Bestandsgebäudes entwickelt wurden, sehen unterschiedliche Nut-
zungs- und Bebauungskonzepte vor, auf die im Folgenden noch weiter
eingegangen werden soll.
Umbau zu einem Kulturzentrum oder einer Markthalle:
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr
Themen aus Stellungnahme
Nr. 86
Anregungen Berücksichtigung
ja/ nein
Stellungnahme der Verwaltung
Das Bestandsgebäude hat eine BGF von rund 33.200 m². Ausgehend
von einer maximal verträglichen BGF von 49.000 m² gemäß dem Ein-
leitungsbeschluss zum Planverfahren wären hier in ergänzenden Neu-
bauten also noch ca. 15.800 m² statt 40.000 m² BGF für Wohnen mög-
lich. Damit würde das Wohnungsbauvolumen im Plangebiet erheblich
geschmälert. .
Umbau als Wohngebäude:
Die Konzepte sind durch große, innen liegende Erschließungsflächen
oder/und neu in das Gebäude eingefügte Innenhöfe gekennzeichnet.
Diese müssen aufgrund der vorhandenen Gebäudetiefe v on über 30
m angelegt werden, damit eine Belichtung und Belüftung der Wohnun-
gen gewährleistet werden kann. Mit diesen Lösungen sind jeweils
energetisch und kostenseitig ungünstige Grundrisslösungen verbun-
den. Teilweise werden aufwändige Einhausungen bzw. Vorhangfassa-
den zur Lösung der Wärmebrückenproblematik vorgeschlagen. Die
damit verbundenen Baukosten stehen in keinem angemessenen Ver-
hältnis zu der erzielbaren Wohnfläche und führen jedenfalls nicht zu
preisgünstigen Wohnungen. Das Gebäude hat Geschosshöh en von
brutto 4,25 m. Diese übersteigen somit die erforderlichen Geschoss-
höhen für den Wohnungsbau um jeweils ca. 1m. Damit sind erhebliche
Mehraufwendungen für Beheizung und Belüftung im Vergleich mit
Neubauten verbunden, oder die Decken müssen durchgehen d abge-
hängt werden, was wiederum brandschutztechnisch problematisch ist.
Die Einhaltung der Brandschutzanforderungen für den Wohnungsbau
ist anhand der veröffentlichten Unterlagen nicht substantiell prüfbar, es
sind jedoch erhebliche Abweichungen hinsichtl ich der Rettungswege-
längen / 2. Rettungswege erkennbar.
A.23 Allgemein Es wird allgemein angeregt, die be-
stehenden Bedenken zu berücksich-
tigen, das Vorhaben nicht oder an-
ders umzusetzen.
teilweise Die Planung muss den Abwägungsgrundsätzen des § 1 BauGB ent-
sprechen. Dies erfordert eine gerechte Abwägung der unterschiedli-
chen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei-
nander. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Eh-
renfeld vorgelegt, die eine Beschlussempfehlung für den Stadtent-
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr
Themen aus Stellungnahme
Nr. 86
Anregungen Berücksichtigung
ja/ nein
Stellungnahme der Verwaltung
wicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss be-
rät und beschließt die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Be-
bauungsplan-Entwurfs.
P.03 Planungsrecht und Planver-
fahren
Es wird auf die Untersuchung des
Landschaftsverbandes Rheinland
(LVR) zum Thema Unterschutzstel-
lung des Siemensgebäudes hinge-
wiesen und kritisiert, dass die Stadt
den LVR nicht im Vorfeld der Pla-
nung um Stellungnahme gebeten
hat. Da der LVR eine Unterschutz-
stellung befürworte, sollten der Inves-
tor und die Stadt eine nachhaltige
Planung für eine sozio-kulturelle Um-
nutzung des Bestandsgebäudes vor-
legen sowie in einem geeigneten
Verfahren neue Konzepte erarbeiten
lassen. Hierbei sollten 30-prozentiger
geförderter Wohnungsbau, Dach-
und Fassadenbegrünung, Vermei-
dung von Verschattung der Nach-
bargebäude sowie Integration einer
Kita Bestandteile sein.
nein Im Vorfeld der Planung wurde der Stadtkonservator (Amt für Denkmal-
schutz und Denkmalpflege) einbezogen, der aus denkmalpflegeri-
scher Sicht keine Bedenken gegen den Abriss des Siemens hatte.
Nach abschließender Stellungnahme des LVR, Amt für Denkmalpflege
im Rheinland (ADR) vom März 2021 kommt dieser zu der Auffassung,
dass das Bestandsgebäude verschiedene interessante Bedeutungs-
ebenen und erhaltungswürdige Substanz aufweist. Allerdings hat die
intensive Prüfung ergeben, dass die Bedeutungsaspekte aus Sicht des
LVR-ADR nicht dafür ausreichen, um das Objekt als B audenkmal ge-
mäß § 2 (1) und (2) Denkmalschutzgesetz NRW zu bewerten.
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln
schließt sich der o.a. Bewertung einer ‚erhaltenswürdigen Bausub-
stanz‘ an und wird keine Unterschutzstellung einleiten.
S.28 Städtebau Es wird angeregt, auf der Fläche eine
Grundschule zu errichten bzw. die
bereits bestehende Grundschule
Everhardstraße zu erweitern, da
diese keine weitere Kapazitäten be-
sitzt, um weitere Schüler aufzuneh-
men. Eine Prüfung der infrastruktu-
rellen Gegebenheiten für die zuzie-
henden Anwohner wird gefordert.
nein Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 13.05.2019 die
Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Bereich, der im Bebauungs-
plan 65460/06 als GE -Fläche ausgewiesen ist, als Fläche für einen
Schulneubau geeignet ist.
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass in Ehrenfeld weitere
Grundschulstandorte erforderlich sind und die Fläche grundsätzlich
geeignet für eine Grundschule wäre. Aufgrund wirtschaftlicher Rah-
menbedingungen ist der Investor aber zum jetzigen Projektstand nicht
mehr in der Lage, eine Schule umzusetzen. Daher soll nach Ansicht
der Verwaltung auf dem Grundstück keine Schule umgesetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück gut für Wohnungsbau
und gewerbliche Nutzungen geeignet.
s. auch die Stellungnahme der Verwaltung zu A.14.
Stadtplanungsamt
Lfd.
Nr
Themen aus Stellungnahme
Nr. 86
Anregungen Berücksichtigung
ja/ nein
Stellungnahme der Verwaltung
S.31 Städtebau Es bestehen Bedenken, dass die be-
stehende (soziale und grün-blaue)
Infrastruktur durch die Neuplanung
weiter komprimiert wird.
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewe rbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die zu-
lässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die Pla-
nung nicht. Da der bestehende Bebauungsplan seit 1971 rechtskräftig
ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Infrastruktur allgemein
auf die Ver- und Entsorgung des oben genannten Nutzungsumfangs,
der bspw. ca. 1.20 0-1.400 üblichen Büroarbeitsplätzen auf dem
Grundstück entspricht, ausgelegt ist. Versickerungsanlagen werden
im weiteren Verfahren geprüft und wenn möglich vorgesehen.
Anders stellt sich die Situation bei den Spielplätzen, Kindergartenplät-
zen und Schulplätzen dar, die auf die Versorgung der Wohnbevölke-
rung ausgerichtet sind. Spielplatz - und Kindergartenversorgung wer-
den im Plangebiet gewährleistet.
Hinsichtlich der erforderlichen Grundschulplätze siehe die Stellung-
nahme der Verwaltung zu A.14.
Anlage 1 - Geltungsbereich
371 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Franz-Geuer-Straße in Köln - Ehrenfeld Maßstab 1 : 2 500
Anlage 4 - Niederschrift Abendveranstaltung
8 Zeichen
Anlage 4
Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung
10418 Zeichen
Anlage 8 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld Vorlage 1401/2022 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt an, dass: 1. das Quartier für alle Bürger*innen gesichert zugänglich zu machen und alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffentlich zu widmen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschließungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt. Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. 2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: Der Anregung kann gefolgt werden. 3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. 4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden. 5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwischen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzangebots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt: 1. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeitserweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet, sowie 2. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grundschule im Stadtteil Ehrenfeld. Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadtteile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen. Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erweiterung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert werden soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen. Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage: 1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abgestimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann. 2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Verpflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförderten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben. 3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b ( VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m²) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden. Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet werden kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zuständigen Fachamt – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz entstehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m²/EW angesetzt. Damit diese hochwertig gestaltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 m² a 50 plus 2 m² a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heranzuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nachvollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originären Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhabenträger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstellungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m² (2016) unter Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden. 4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten Aussagen dazu treffen. 5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren. Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.
Anlage 2 - Städtebauliches Planungskonzept
306 Zeichen
Anlage 2
lageplan m 1:1000@DIN Ay
ge:
a)
auika 419.20
kn
VII eo)
atıka 42320.
Ver
atika+16.20
V+S rn)
atika 1920
{ \ studio grüngrau konrath und wennemar
B-Plan-Verfahren \L architekten ingenieure
Düsseldorf, im april 2022
"Franz-Geuer-Straße", Köln Ehrenfeld
Mehrfachbeauftragung | Lageplan
Beschlussvorlage Ausschuss
14400 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schü Sa Vorlagen-Nummer 1401/2022 Freigabedatum 04.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Auf- stellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.05.2020 süd-östlich zur Be- zirkssportanlage hin zu erweitern (siehe Anlage 1) 2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Bauge- setzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Num- mer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich- tigen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung (Ehrenfeld) ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten er- stellt, die zurzeit erarbeitet werden. Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erarbeitet: Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept, Lärmgutachten, Luftschadstoffe Artenschutzprüfung, Energiekonzept, Klimagutachten Baumbewertung und Grünordnungsplan Boden- und Altlastlastenuntersuchung Belichtungs- und Besonnungsgutachten Niederschlagsentwässerungskonzept Würde die Planung nicht umgesetzt, würden sich keine Veränderungen der Klimabilanz ergeben. Al- lerdings würde dann das städtebauliche Ziel, dort ein urbanes Quartier mit einem schwerpunktmäßi- gen Anteil an Wohnungsbau zu schaffen, nicht erreicht werden. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.05.2020 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB –Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld - beschlossen (Session-Nr. 0427/2020). Das Grundstück zwischen der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße, westlich der Bezirkssport- anlage Ehrenfeld, wurde bis Juni 2021 noch von der Siemens AG als Bürostandort genutzt. Diese Nutzung wurde mittlerweile aufgegeben. Die Vorhabenträgerin Swiss Life Asset Managers Residential GmbH (ehemals: Corpus Sireo Projekt- entwicklung Beteiligungs GmbH) beabsichtigt auf der Fläche ein urbanes, gemischt genutztes Quar- tier mit Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte und anteilig (ca. 20%) gewerbliche Nutzungen zu er- richten. Bei der Wohnnutzung ist der Neubau von Geschosswohnungsbau mit insgesamt circa 430 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich geförderte Wohnungen geplant. Das Plangebiet ist rund 2 ha groß. Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem Woh- 3 nungsbau bei. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 65460/06 setzt für das Plangebiet ein Gewerbe- gebiet fest. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Planungsrechts erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB "Besonderes Wohngebiet" darge- stellt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 14.12.2020 nach Modell 2 (Abendveranstaltung) als Livestream statt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, per Chat Fragen zu stellen. Daran anschließend gab es die Möglichkeit, bis einschließlich 18.01.2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 4 beigefügt. Es sind 103 schriftliche Stellung- nahmen eingegangen, weiterhin gab es eine Unterschriftenliste mit 731 Unterzeichnenden und 1.239 Personen haben eine Online Petition unterstützt. In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stellungnahmen, der Online-Petition sowie der Unterschriftenliste wurde im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: Allgemein: Forderung nach einer kreislaufgerechten Bauweise der Neubauten sowie die Rohstoffrückge- winnung beim Abbruch Verhinderung einer Gentrifizierung durch neue Bebauung Ausreichende Bereitstellung von Grundschulplätzen Städtebauliches Konzept: Erhalt/Sanierung/Umbau/Erweiterung des Siemens Gebäude für neue Nutzungen wie Woh- nen, Gewerbe, Kultureinrichtungen, Kita und/oder Schule Reduzierung der GRZ, der GFZ, der Geschossigkeit und der Wohneinheiten Untersuchung der Verschattungswirkung auf umliegende Bebauung Sicherung der privaten Freiflächen (keine weitere Versiegelung) Reduzierung von Büro- und Gewerbenutzungen, mehr Grünflächen sowie gastronomi- sche/kulturelle Nutzungen Erweiterung der Grundschule Everhardstraße Umsetzung verschiedener Wohnformen für verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen Erschließungssituation/Verkehr Kein Baustellenverkehr über die Stammstraße Schaffung einer öffentlichen Quartiersgarage Anhebung des Stellplatzschlüssels auf mindestens 1,0 pro Wohneinheit Maßnahmen gegen Überlastung des angrenzenden Straßennetzes treffen keine Anbindung der Tiefgarage(n) an die Stammstraße sondern an die Fuchsstraße Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes Erhaltung der Durchfahrtssperre in der Everhardstraße Freiraumplanung/Grünordnung: Forderung nach erhöhter Berücksichtigung der Aspekte Bäume, Belichtung und Klima Erhalt aller geschützten Bäume nach § 2 Baumschutzsatzung Forderung von Umpflanzungen bei unvermeidbarer Fällung von Bäumen Forderung nach mehr öffentlichen Grünflächen gemäß kooperativem Baulandmodell Erhalt aller Bäume an der Franz-Geuer-Straße und Stammstraße durch Abrücken der Gebäu- de von den Grundstücksgrenzen Forderung nach begrünten Dächern und Terrassen Immissionsschutz: Verlagerung der Einfahrten zur Tiefgarage aufgrund unzumutbarer Lärm- und Abgasimmissio- nen durch Neuplanung Verlagerung der Gastronomie am Quartiersplatz 4 Schutzmaßnahmen gegen mögliche Asbestbelastungen des Siemens Gebäudes während Abbrucharbeiten Keine Ausweisung als "Urbanes Gebiet", da aufgrund erhöhter Immissionsrichtwerte negative Auswirkungen auf Umgebungsbebauung erwartet werden Klima/Energiebilanz: Befürchtung einer "Wärmeinsel" durch erhöhte Bebauung im Plangebiet Forderung nach klimagerechten/ressourcensparenden Bauen und Nachhaltigkeit Keine Schließung der südöstlichen Seite des Baublocks Pellenz-/Leo-/Stammstraße, da hitze- belasteter Bereich Planungsrecht/Planverfahren Ausschreibung eines neuen Wettbewerbs mit dem Ziel, bezahlbaren und ökologisch gebauten Wohnraum zu schaffen Unmut über Inhalt und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Kritik an nicht ausgeübtem Vorkaufsrecht In der Anlage 5 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept - Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahmen wurden dabei thematisch sortiert. Weiterführung des Verfahrens/Änderungen der Planung Städtebauliches Planungskonzept Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine Bebauung in vier Baufeldern vor. Die vorhandenen Blockränder werden vervollständigt und es werden zwei neue Baublöcke eingefügt. Im Vergleich zum Konzept aus dem Einleitungsbeschluss und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine teilweise Rücknahme der Baufluchten sowohl an der Franz-Geuer-Straße als auch an der Stammstraße vor- genommen worden, um an der Stammstraße vier Bäume und an der Franz-Geuer-Straße ebenfalls vier Bäume erhalten zu können. Die Geschossigkeit beträgt überwiegend fünf Vollgeschosse mit Staffelgeschoss, an drei Hochpunk- ten mit Raumbezug zu der angrenzenden Grün-/ Bezirkssportanlage sind acht Geschosse vorgese- hen. Die Kindertagesstätte liegt im Südwesten des Plangebiets. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird über mehrere Gebäude verteilt und ist in allen Baublöcken verortet. Dadurch wird eine Durchmi- schung von freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau gewährleistet und entspre- chend auch in das gesamte Plangebiet integriert. Der gewerblich genutzte Bereich erstreckt sich in Richtung Franz-Geuer-Straße, der seinen Mittelpunkt in einem Quartiersplatz an der Franz-Geuer- Straße findet. Das Gebiet soll als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl beträgt 0,5 für die Gebäude sowie 0,8 einschließlich der Flächen von Zufahrten, Wegen, Tiefgaragen etc. Die Ge- schossflächenzahl beträgt 3,0. Die Orientierungswerte des § 17 BauNVO für Urbane Gebiete (GRZ 0,8 und GFZ 3,0) sind durch die Planung eingehalten. Es ist eine intensive Begrünung der Tiefgara- gen und die Begrünung großer Anteile der Dachflächen geplant. Die Geschossfläche beträgt insge- samt ca. 47.500 m². Freiraum/Grün Der Geltungsbereich des Plangebietes wurde um den Grünstreifen süd-östlich zur Bezirkssportanlage erweitert. Dadurch soll die bereits vorhandene öffentlich zugängliche Grünfläche in Ergänzung zu der dreiecksförmigen geplanten öffentlichen Grün-/Spielfläche planungsrechtlich gesichert werden. In diesem Bereich erfolgt daher eine Änderung des Geltungsbereichs im Vergleich zum Einleitungsbe- schluss. Angrenzend zur Bezirkssportanlage wird ein öffentlicher Spielplatz errichtet, dessen Fläche ca. 2.000 5 m² beträgt. Die Mehrbedarfe nach kooperativem Baulandmodell für öffentliche Spielplatzflächen be- laufen sich auf ca. 1.800 m² und werden flächenmäßig vollständig im Plangebiet abgedeckt. Gemäß kooperativem Baulandmodell ist die Vorhabenträgerin auch dazu verpflichtet, den aus einem Vorhaben ausgelösten Mehrbedarf öffentlicher Grünflächen zu decken. Bei einer Geschossfläche Wohnen in Vollgeschossen von ca. 35.000 m² (mit der Annahme von 90m² je Wohneinheit) entspricht dies einem ursächlichen Mehrbedarf von ca. 8.950 m² öffentlicher Grünfläche (GF Wohnen in Vollge- schossen/ 90 m² x 2,3 EW/WE x 10 m²/EW). Nach Abgleich mit dem bestehenden Angebot im Umfeld (Nähe Innerer Grüngürtel), kann die Forderung nach öffentlichen Grünflächen durchaus verringert werden. In der Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung wurde daher eine öffentlich zugängliche Grünfläche von 1.000 m² gefordert. Im städtebaulichen Konzept, welches dem Einleitungsbeschluss zugrunde lag, wurden 890 m² öffentlich zugängliche Grünfläche dargestellt. Aufgrund der seither wei- terführenden Detaillierung der Planung und der Notwendigkeit von Feuerwehraufstellflächen, hat sich die Größe der anerkennbaren öffentlich zugänglichen Grünfläche auf ca. 580 m² verkleinert. Für die Differenz zum ursächlichen Mehrbedarf von knapp 9.000 m² ist gemäß Kooperativem Baulandmodell ein Ablösebetrag zur Mehrbedarfsdeckung zu zahlen. Zur Kompensation soll mehr intensive Dachbegrünung realisiert und für die Bewohnerschaft nutzbare Dachgärten vorgesehen werden. Erschließung Der ruhende Verkehr wird in 4 Tiefgaragen untergebracht, um ein oberirdisch autofreies Quartier zu schaffen. Jeder Bauabschnitt erhält eine eingeschossige Tiefgarage. Es werden eigene Garagenebe- nen für die Fahrradstellplätze geplant. Entgegen dem Konzept, welches dem Einleitungsbeschluss zugrunde lag, entfallen die oberirdischen Stellplätze. Stattdessen wird ein Parkraumangebot für die Umgebung in einer der Tiefgaragen geschaffen, das sowohl öffentlich nutzbar als auch für die An- wohner gedacht ist. Alle Wegeverbindungen innerhalb des Plangebiets werden sowohl für den öffentlichen Rad- als auch für den Fußverkehr durchlässig geplant. Insgesamt soll der Radverkehr innerhalb des Gebietes eben- so gefördert werden, wie dies mit den Maßnahmen der Radverkehrskonzeption in seinem Umfeld geschieht. Dazu gehört auch die Ausstattung aller Gebäude mit komfortablen und gut erschlossenen Fahrradgaragen auf einer eigenen Garagenebene. Kooperatives Baulandmodell Die Vorhabenträgerin hat am 14.09.2018 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bauland- modell unterschrieben. Es ist ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen geplant. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 3 Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 4 Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB) Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (33)
- Franz-Geuer-Straße 10
- Stammstraße
- Everhardstraße
- Venloer Straße 170
- Fuchsstraße
- Pellenzstraße
- Subbelrather Straße 13
- Leostraße
- Gutenbergstraße
- Körnerstraße
- Ehrenstraße
- Schildergasse
- Innere Kanalstraße 100
- Universitätsstraße
- Aachener Straße
- Herkulesstraße
- Weißhausstraße
- Cäcilienstraße
- Kreutzerstraße
- Hohenzollernring
- Friesenplatz
- Christian-Schult-Straße
- Luxemburger Straße
- Simrockstraße
- Nord-Süd-Fahrt
- Stadtautobahn
- Straße 17
- Straße 10
- Kreuzgasse
- Waidmarkt
- Straße 13
- Straße 15
- Zoobrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1401/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.05.2022
- Erstellt
- 26.04.2022 12:39