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1401/2022

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsp

Beschlussvorlage Ausschuss 04.05.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.10.2022, TOP 9.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 9 - Auszug aus dem BP TOP 9.1 SteA 27.10.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss September 25

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Anlage 3 - Darstellung der Änderungen

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Anlage 6 - Eingegangene Stellungnahmen aus der frühz. Beteiligung der Behörden und TÖBs

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Anlage 7 Auszug BP BV 4 _05.09.2022_1401_2022

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Anlage 5 - Eingegangene Stellungnahmen aus der frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 - Geltungsbereich

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Anlage 4 - Niederschrift Abendveranstaltung

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Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 2 - Städtebauliches Planungskonzept

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

22028 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schü Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
1401/2022
Stand: 15.03.2023 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-
Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
 
 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dem geänderten Beschluss in Anlage 8 -
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
(BV 4) vom 05.09.2022 - zur Vorlage zu folgen:  
 
Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag gemäß Anlage 
8 (Änderungen wie Verwaltung in fett) wie folgt abstimmen:  
I  
Beschluss  
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt ( Änderungen wie Stellung-
nahme der Verwaltung in fett)  
 
1. das Quartier für alle Bürgerinnen ges ichert zugänglich zu machen und alle ent -
sprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan fes tzusetzen und möglichst öffentl ich zu 
widmen.

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:  
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie -
ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit be-
legt.  
Die Verlängerung der Franz -Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als 
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf wei-
tere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.  
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögli che Belegungsbindung für den öf fentlich 
geförderten Wohnungsbau festzusetzen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:  
Der Anregung kann gefolgt werden.  
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzun g nicht-städtischer Neubauvorhaben in 
Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das 
Energiekonzept mindestens einen KfW -40-Standard für das Gesamtvorha ben vorsehen 
sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser 
(Schwammstadt) geschaffen werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:  
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver -
fahren Berücksichtigung finden.  
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut zes im 
Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssport-
anlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Be-
standsschutz der Anlage und  der Nutzungszeiten auch für die anste hende Neu- bzw. 
Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:  
Der Anregung kann insoweit gefolgt werde n, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen 
im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofer n diese notwendig sind. Nach dem ak-
tuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive 
Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist  in Abstimmung mit den zuständi gen Fachämtern 
in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.  
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der 
Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzu-
treiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplät-
zen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:  
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in An-
lage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beab-
sichtigt, um die erforderlichen Grundschu lplätze nachzuweisen, ist inzwi schen 
nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der 
KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzange -

3 
 
bots in den Stadtteilen Ehrenfel d / Neuehrenfeld finden derzeit statt:  
1. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits -
erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits 
personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,  
 
sowie  
2. die europaweite Ausschreibung einer  Fläche für eine 5 -zügige Grundschule im 
Stadtteil Ehrenfeld.  
 
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit  insgesamt 6 Züge für die Stadt teile 
Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.  
Aus Sicht der Verwaltung w ürde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erwei -
terung einer bestimmten Schule, die nach aktu ellen Stand nicht erweitert wer den 
soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be -
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt ( Änderungen der 
Verwaltung in fett):  
 
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gem äß kooperativem Baulandmodel er stellt 
werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang fes tzulegen. Der erforderliche städte-
bauliche Vertrag ist der BV -Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:  
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Ab-
stimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanver fahren 
städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen 
Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es 
ist davon auszugehen, das s eine stadtweite Regelung abge stimmt i st, wenn der 
Satzungsbeschluss für die Franz -Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.  
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partn er für preisgedämpften Wohnungs bau ist 
dem Vorhabenträger nahezulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:  
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver -
waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, 
kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es 
finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Woh-
nungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem of-
fenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für d ie Franz-Geuer-Straße 
gilt, wie für alle ve rgleichbaren Vorhaben, eine Ver pflichtung von 30 % öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau.  
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegb indung beim öffentlich geförder ten 
Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben.  
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau -

4 
 
 
landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusamm enhängende, öffentliche Grünfläche zu 
errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr -
bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umge-
bung im öffentlich erlebbaren Bereich, g emäß „Grundsatzbeschluss zur Um setzung des 
im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflä chennachweises“, 
Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon zept Schwammstadt etc. - 
zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll 
in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum Kooperati-
ven Baulandmodell in der Fassung der Bekannt machung vom 10.05.2017“ (VN 
4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi -fläche“ (= 170, -€/m2) festgesetzt wer-
den und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:  
Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.  
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Aus-
gleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Pla ngebiet nicht gewährleistet wer den kann, 
wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zustän-
digen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Be-
zug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzu-
setzen, ist folgendes anzumerken : Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorge-
sehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und 
in manchen Fällen  auch kein Kinderspielplatz ent stehen würde, also für Vorhaben 
zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmer kung: Bei de r Franz- Geuer-Straße ent-
stehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, 
eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombi-
fläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche 
eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in inner-
städtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume 
zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m 2/EW anges etzt. Damit diese 
hochwertig ge staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der 
Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spiel-
platz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die  
Herstellungskosten der K ombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran -
zuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach -
vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der 
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird . Es ist aber nicht in der In-
tention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer Kombi-
fläche für Grünflächen anzuwenden, di e nach dem Modell keine originä ren Kombi-
flächen sind. Hier wäre dann di e Gleichbehandlung der Vorhaben träger beein träch-
tigt. Für die Ablöse einer Gr ünfläche können nur die Herstel lungskosten einer 
Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. 
Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur 
die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m 2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen 
Baupreisindex gefordert werden.  
 
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug

5 
 
 
auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betra ch-
tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Pla-
gebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch 
unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170 -172 - ist 
in die Prüfung einzubeziehen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:  
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten 
Aussagen dazu treffen.  
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen -
verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaß -
nahme zu kommunizieren.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:  
Der Änderung kann gefolgt werden.  Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden 
vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den A nregungen des Beschlusses der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt ( Änderungen wie Stellung-
nahme der Verwaltung in fett):  
1. das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle entspre-
chenden Durchwegungen im B ebauungsplan festzusetzen und mög lichst öffentlich zu 
widmen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:  
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie -
ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit be-
legt.  
Die Verlängerung der Franz -Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als 
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf wei-
tere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.  
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögli che Belegungsbindung für den öf fentlich 
geförderten Wohnungsbau festzusetzen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:

6 
 
Der Anregung kann gefolgt werden.  
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzun g nicht-städtischer Neubauvorhaben in 
Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere soll das 
Energiekonzept mindestens einen KfW -40-Standard für das Gesamtvorha ben vorsehen 
sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser 
(Schwammstadt) geschaffen werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:  
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver -
fahren Berücksichtigung finden.  
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut zes im 
Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der Bezirkssport-
anlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren sowie den Be-
standsschutz der Anlage und der Nu tzungszeiten auch für die anste hende Neu- bzw. 
Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:  
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnah -men 
im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem ak-
tuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive 
Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist  in Abstimmung mit den zuständi gen Fachämtern 
in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden.  
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. der 
Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzu-
treiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplät-
zen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:  
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in An-
lage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beab-
sichtigt, um die erforderlichen Grundschu lplätze nachzuweisen, ist inzwi schen 
nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der 
KGS Everhardstraße verfolgt . Zum Ausbau des Schulplatzange bots in den Stadttei-
len Ehrenfeld / Neuehrenf eld finden derzeit statt:  
3. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits -
erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die bereits 
personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,  
 
sowie  
4. die europaweite Ausschreibung einer  Fläche für eine 5 -zügige Grundschule im 
Stadtteil Ehrenfeld.  
 
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit  insgesamt 6 Züge für die Stadt teile 
Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.  
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verk nüpfung des Vorhabens an die Erwei -
terung einer bestimmten Schule, die nach aktu ellen Stand nicht erweitert wer den 
soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.

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Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be -
zirksvertretung Ehren feld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt ( Änderungen der 
Verwaltung in fett):  
 
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gem äß kooperativem Baulandmodel er stellt 
werden, ist auf den maximal erreichbaren Umf ang festzulegen. Der erforderli che städte-
bauliche Vertrag ist der BV -Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellung nahme vorzulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:  
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der Ab-
stimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren 
städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen 
Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es 
ist davon auszugehen, das s eine stadtweite Regelung abge stimmt ist, wenn der  
Satzungsbeschluss für die Franz -Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.  
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partn er für preisgedämpften Wohnungs bau ist 
dem Vorhabenträger nahezulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:  
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver -
waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, 
kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, a ber nicht gefordert werden. Es 
finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Woh-
nungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem of-
fenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz -Geuer-Straße 
gilt, wie für alle vergleichbaren  Vorhaben, eine Ver pflichtung von 30 % öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau.  
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegb indung beim öffentlich geförder ten 
Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungstr äger geben.  
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau -
landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusamm enhängende, öffentliche Grünfläche zu 
errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr -
bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umge-
bung im öffentlich erlebbaren Bereich, g emäß „Grundsatzbeschluss zur Um setzung des 
im Rahmen des kooperativen Bauland modells zu erbringenden Grünflä chennachweises“, 
Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon zept Schwammstadt etc. - 
zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll 
in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Um setzungsanweisung zum Kooperati-
ven Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 
4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi -fläche“ (= 170, -€/m2) festgesetzt wer-
den und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:

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Der Änderung kann nur bedingt gefolg t werden.  
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der Aus-
gleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Pla ngebiet nicht gewährleistet wer den kann, 
wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem zustän-
digen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - abgestimmt. In Be-
zug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche festzu-
setzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben vorge-
sehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine Grünfläche und 
in manchen Fällen  auch kein Kinderspielplatz ent stehen würde, also für Vorhaben 
zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz - Geuer-Straße ent-
stehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombi fläche ist zwingend herzurichten, 
eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache möglich. Die Kombi-
fläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche 
eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorh aben häufig in inner-
städtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume 
zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m 2/EW anges etzt. Damit diese 
hochwertig ge staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der 
Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spiel-
platz (10 m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die  
Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran -
zuziehen ist aus Sich t der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach -
vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der 
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der In-
tention der Umsetzungsanweisung 2017plus, di e Herstellungskosten einer Kombi-
fläche für Grünflächen anzuwenden, di e nach dem Modell keine originä ren Kombi-
flächen sind. Hier wäre dann di e Gleichbehandlung der Vorhaben träger beeinträch-
tigt. Für die Ablöse einer Gr ünfläche können nur die Herstel lungskosten einer 
Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen werden. 
Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können entsprechend nur 
die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m 2 (2016) unter Bezugnahme des aktuellen 
Baupreisindex gefordert werden.  
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf 
den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrach -
tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr f ür das Pla-
gebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - auch 
unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170 -172 - ist 
in die Prüfung einzubeziehen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:  
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten 
Aussagen dazu treffen.  
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen -
verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Bauma ß-
nahme zu kommunizieren.

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Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:  
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden 
vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
Nächste Schritte: 
Von Vorhabenträgerseite fand ein Wechsel der für das Vorhaben zuständigen Personen 
statt. Die neuen für das Projekt zuständigen Personen arbeiten sich noch in die zu be-
arbeitenden Thematiken ein. Ein gemeinsamer Termin mit Mitarbeitern der Stadtverwal-
tung und der Vorhabenträgerin ist für Ende März terminiert. In diesem wird u.a. das wei-
tere Vorgehen abgestimmt. Sobald alle offenen Punkte geklärt wurden wird ein erster 
Bebauungsplanentwurf erstellt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Herbst 2023 (III. Quartal)

Anlage 9 - Auszug aus dem BP TOP 9.1 SteA 27.10.2022

21238 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 
öffentlich 
9.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) Franz-Geuer-Straße, Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Be-
schluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
1401/2022 
 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dem geänderten Beschluss in Anla-
ge 8 -Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 - zur Vorlage zu folgen: 
 
Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag   gemäß 
Anlage 8 (Änderungen wie Verwaltung in fett) wie folgt abstimmen: 
 
I 
Beschluss 
 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie 
Stellungnahme der Verwaltung in fett) 
 
1. das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle ent-
sprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst öffent-
lich zu widmen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
 
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie-
ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit 
belegt. 
Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen 
als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch 
auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. 
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
 
Der Anregung kann gefolgt werden. 
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorha-
ben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere 
soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorha-
ben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von 
Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: 
 
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver-
fahren Berücksichtigung finden. 
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut-
zes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der 
Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren 
sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anste-
hende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
 
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnah-
men im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach 
dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis 
für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständi-
gen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden. 
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. 
der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und 
voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an 
Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: 
 
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in 
Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei 
beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwi-
schen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der 
Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzange-

bots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt: 
1. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits-
erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die 
bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet, 
sowie 
2. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grund-
schule im Stadtteil Ehrenfeld. 
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadt-
teile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen. 
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erwei-
terung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert wer-
den soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen. 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt (Änderungen 
der Verwaltung in fett):  
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel er-
stellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderli-
che städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellung-
nahme vorzulegen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
 
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der 
Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanver-
fahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen 
politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich 
zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abge-
stimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht 
und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss 
vorgelegt werden kann. 
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungs-
bau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
 
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver-
waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau 
gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert 
werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, 
Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, 
dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für 
die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Ver-
pflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau. 
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförder-
ten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger 
geben. 
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau-

landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünflä-
che zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr-
bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer 
Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Um-
setzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflä-
chennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon-
zept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die 
Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Um-
setzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekannt-
machung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi-
fläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: 
 
Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden. 
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der 
Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet wer-
den kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird 
mit dem zuständigen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - 
abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer 
Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für 
solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 
weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz ent-
stehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmer-
kung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). 
Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombiflä-
che ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als 
die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat 
etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen 
und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt 
wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW angesetzt. Damit diese hochwertig ge-
staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist 
aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 
m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die 
Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran-
zuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach-
vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der 
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der 
Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer 
Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originä-
ren Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhaben-
träger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstel-
lungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, 
herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, 
können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2 (2016) unter 
Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden. 
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug

auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrach-
tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das 
Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - 
auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 
170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
 
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten 
Aussagen dazu treffen. 
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen-
verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaß-
nahme zu kommunizieren. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: 
 
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit 
werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Anregungen des Beschlusses der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022 wie folgt (Änderungen wie 
Stellungnahme der Verwaltung in fett): 
1. das Quartier für alle Bürgerinnen gesichert zugänglich zu machen und alle 
entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und mög-
lichst öffentlich zu widmen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
 
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschlie-
ßungswege im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit 
belegt. 
Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen 
als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch 
auf weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. 
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:

Der Anregung kann gefolgt werden. 
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorha-
ben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere 
soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das Gesamtvorha-
ben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Wiederverwendung von 
Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: 
 
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Ver-
fahren Berücksichtigung finden. 
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschut-
zes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der 
Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren 
sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die anste-
hende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
 
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnah-
men im Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach 
dem aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis 
für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständi-
gen Fachämtern in einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden. 
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. 
der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und 
voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an 
Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: 
 
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in 
Anlage 5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei 
beabsichtigt, um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwi-
schen nicht mehr aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der 
Turnhalle der KGS Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzange-
bots in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt: 
3. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer Zügigkeits-
erweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, die 
bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet, 
sowie 
4. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grund-
schule im Stadtteil Ehrenfeld. 
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadt-
teile Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen. 
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erwei-
terung einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert wer-
den soll, dieses weitestgehend zum Erliegen bringen.

Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem ergänzenden Beschluss der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Verwaltungsvorlage wie folgt (Änderungen 
der Verwaltung in fett):  
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel er-
stellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderli-
che städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellung-
nahme vorzulegen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
 
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der 
Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanver-
fahren städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen 
politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich 
zu machen. Es ist davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abge-
stimmt ist, wenn der Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht 
und somit der Vertrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss 
vorgelegt werden kann. 
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungs-
bau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
 
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Ver-
waltung. So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau 
gibt, kann dies seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert 
werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, 
Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, 
dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für 
die Franz-Geuer-Straße gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Ver-
pflichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau. 
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförder-
ten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger 
geben. 
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Bau-
landmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünflä-
che zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehr-
bedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen unmittelbarer 
Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß „Grundsatzbeschluss zur Um-
setzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflä-
chennachweises“, Punkt 1.b (VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Kon-
zept Schwammstadt etc.- zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die 
Höhe des Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Um-
setzungsanweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekannt-
machung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombi-
fläche“ (= 170,-€/m2) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:

Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden. 
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der 
Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet wer-
den kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird 
mit dem zuständigen Fachamt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - 
abgestimmt. In Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer 
Kombifläche festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für 
solche Vorhaben vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 
weder eine Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz ent-
stehen würde, also für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmer-
kung: Bei der Franz- Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). 
Die Kombifläche ist zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombiflä-
che ist nur nach Absprache möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als 
die Bedarfe aus Kinderspielplatz und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat 
etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben häufig in innerstädtischen Lagen liegen 
und eben diese Lage häufig keine größeren Freiräume zulassen. Insgesamt 
wird für eine Kombifläche nur 5 m2/EW angesetzt. Damit diese hochwertig ge-
staltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 €. Der Endpreis ist 
aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und Spielplatz (10 
m2 a 50 plus 2 m2 a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die 
Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche heran-
zuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell nach-
vollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der 
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der 
Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer 
Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originä-
ren Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhaben-
träger beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstel-
lungskosten einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, 
herangezogen werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, 
können entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m2 (2016) unter 
Bezugnahme des aktuellen Baupreisindex gefordert werden. 
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug 
auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrach-
tungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das 
Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage - 
auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 
170-172 - ist in die Prüfung einzubeziehen. 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
 
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten 
Aussagen dazu treffen. 
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellen-
verkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaß-
nahme zu kommunizieren.

Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: 
 
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit 
werden vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss September 25

1176 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schü Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
1401/2022
Stand: 01.09.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-
Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Nach Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes fand im 
Zeitraum vom 11.09.24 bis einschließlich 14.10.24 die Beteiligung der Dienststellen und Trä-
ger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Nach Bearbeitung der Stellungnah-
men und entsprechender Weiterqualifizierung des Vorhabens, wurde die Veröffentlichung 
nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.06.25 bis 01.08.25 durchgeführt. 
Nächste Schritte: 
Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet und der Durchführungsvertrag 
vorbereitet. Der Satzungsbeschluss ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen. 
  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Fehlanzeige

Anlage 3 - Darstellung der Änderungen

586 Zeichen

Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Anlage 3

Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Franz-Geuer-Straße")

Z einfahrt 4 “ > » pielplatz },
4 2 ; n “ j nl ?

Flächenhafte Darstellung der
[E27] Sebäude mit Stand
Öffentlichkeitbeteiligung
Veränderungen:

Neue Lage der Gebäude

Öffentlich zugängliche Grünflächen

Vergrößerung öffentlicher
Spielplatz

Erhalt Bestandsbäume

Erweiterung Geltungsbereich um
öff. Grün- und Spielfläche

Veränderung der Geschossigkeit

(ıv+2xs) Geschossigkeit alter Planstand

Stand April 2022 (unmaßstäblich)

Anlage 6 - Eingegangene Stellungnahmen aus der frühz. Beteiligung der Behörden und TÖBs

48938 Zeichen

Stadtplanungsamt  
 
Anlage 6 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Franz -Geuer-Straße“ in Köln -Ehrenfeld eingegangenen 
planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 
Abs. 1 BauGB):  
 
1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 14.09.2018 bis zum 16.10.2018 durchgeführt. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind acht Stellungnahmen eingegangen.  
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme 
der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein/Teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, Abfallwirtschaft und 
Bodenschutz, anlagenbezogener Umweltschutz, Schreiben 
vom 26.09.2018 
Belange nicht berührt 
 
 
 
 
-- 
 
 
 
 
Nicht erforderlich 
2 Bezirksregierung Düsseldorf, 
Dezernat 22.5, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 
08.10.2018 
Hinweise durch Luftbilder auf vermehrte Bombenabwürfe.  
Überprüfung des Plangebiets auf Kampfmittel wird empfohlen.  
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass vor 
Baubeginn eine Überprüfung des Plangebiets zu erfolgen hat.  
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln , Schreiben vom 
16.10.2018 
Die IHK begrüßt die Planung eines Urbanen Gebiets MU und 
erwartet dabei einen angemessenen Anteil gewerblicher Nutzungen. 
 
 
 
ja 
 
 
Die Anregung entspricht den Planungszielen. Im Plangebiet ist ein 
Anteil von 16 % der Geschossfläche (ca. 7.700m²) für gewerbliche 
Nutzungen vorgesehen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein/Teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
4 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr, Schreiben vom 
24.09.2018 
Keine Bedenken 
 
 
-- 
 
 
Nicht erforderlich 
5 Polizeipräsidium Köln, KK Kriminalprävention/ Opferschutz, 
Schreiben vom 20.09.2018 
Keine Bedenken, es wird darum gebeten, die Vorhabenträger auf 
das Beratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention 
hinzuweisen. 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
Der Hinweis liegt dem Vorhabenträger vor. 
6 
 
 
 
 
6.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.2 
 
Stadtwerke Köln GmbH, Abt. Liegenschaften , Schreiben vom 
17.10.2018 
Keine Bedenken; Hinweise: 
 
 
RheinEnergie AG I Rheinische NETZGesellschaft mbH 
Zurzeit wird das Gebäude auf der Fläche des Bebauungsplanes 
über eine Trafostation mit Energie versorgt. Auch zukünftig werden 
je nach Energiebedarf Versorgungsanlagen (z. B. Trafostationen) 
auf dem Gelände oder integriert im Gebäude notwendig sein. Eine 
Versorgungsanfrage sollte frühestmöglich an die Zentrale 
Leitungsauskunft der RheinEnergie gerichtet werden. 
 
Die Versorgung mit Fernwärme wäre möglich. 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
In unmittelbarer Nähe befindet sich die Stadtbahntrasse Venloer 
Straße, bei der Bebauung sind entsprechende Schutzvorkehrungen 
gegen Lärm und Erschütterungen zu treffen. 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
-- 
 
ja 
 
 
 
 
 
Die Neuplanung wird durch den Vorhabenträger im Rahmen seiner 
Erschließungsplanung veranlasst bzw. erfolgen entsprechende 
Regelungen im Durchführungsvertrag. 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Ein Lärmgutachten wird erstellt.  Auf der Grundlage der Gutachten 
werden im vorhabenbezogenen B-Plan geeignete 
Schutzvorkehrungen festgesetzt. 
 
7 
 
 
7.1 
 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln A. ö. R. , Schreiben vom 
16.10.2018 
 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine grundsätzlichen 
Bedenken. 
 
 
 
 
-- 
 
 
  
 
 
Nicht erforderlich.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein/Teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
7.2 
 
 
 
 
 
7.3 
 
 
 
 
7.4 
 
 
 
 
 
 
7.5 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs. 1 
Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern. 
 
 
 
 
Sofern eine Versickerung nicht möglich ist, kann die Ableitung des 
Niederschlagswassers voraussichtlich gedrosselt in den 
vorhandenen Abwasserkanal in der Franz-Geuer-Straße bzw. in der 
Stammstraße erfolgen. 
 
Überflutungsvorsorge Starkregen 
Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge müssen bereits in der 
Bauleitplanung berücksichtigt werden, s. „Leitfaden für eine 
wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in 
Köln", Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln" sowie 
Arbeitshilfe "MURIEL; Multifunktionale Retentionsflächen". 
 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP -1) abzustimmen. 
 
nein 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
ja 
Eine Versickerungspflicht besteht nicht, da das Plangebiet vor dem 
01.01.1996 bebaut und an die öffentliche Kanalisation 
angeschlossen war (§ 44 (1) LWG NRW). Eine Versickerung wird 
dennoch eingeplant. 
 
 
Die Drosselung ist in der Erschließungsplanung zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
Im weiteren Planverfahren wird eine Überflutungsbetrachtung 
erstellt, die benannten Leitfäden werden hierbei genutzt. 
 
 
 
 
Erfolgt im weiteren Verfahren. 
 
8 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH , Schreiben vom 
02.10.2018 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und 
Wendeanlagen wird auf die RASt 06 hingewiesen. 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10, Standplätze für 
Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. 
 
 
 
ja 
 
 
Die Hinweise werden in der Planung berücksichtigt. 
Die RASt 06 dient als Grundlage der Verkehrserschließung.  
..

Stadtplanungsamt  
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße“ in Köln-Ehrenfeld eingegangenen 
Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach §  4 Absatz  1 BauGB ist eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher 
Belange eingegangen. 
 
9 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 
18.01.2021 
 
 
Köln, Franz -Geuer-Str. 10: ehem. Niederlassung der Siemens -
AG  
Gutachterliche Stellungnahme gem. § 22 (3) DSchG NRW zum 
Denkmalwert gemäß § 2 (1) DSchG NRW  
Das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ADR) wurde mit 
EMail vom 19.11.2020 durch Kölner Bürger:innen um eine 
Stellungnahme zu dem im Folgenden als „Siemenshaus“ 
bezeichneten Objekt gebeten. Das Gebäude liegt im Bereich des seit 
2018 im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplanes 
Franz-Geuer-Straße. Mit dem Datum vom 18.09.2018 hatte die UDB 
Köln in der vorgezogenen Behördenbeteiligung bescheinigt, dass 
das Vorhaben denkmalpflegerisch unproblematisch sei. Diese 
Einschätzung lag dem ADR ohne n ähere Erläuterung und ohne 
Bildmaterial nachrichtlich vor. Das ADR selber war 2018 nicht zur 
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Diese war 
nunmehr nachzuholen.  
Da die nachträgliche Prüfung wegen der äußeren Umstände und der 
überaus kurzen Fris t bis zum Ende der Offenlage wesentliche 
Quellen wie beispielsweise die Bauakte nicht konsultieren konnte 
und ein Ortstermin mit Innenbesichtigung nicht vereinbart werden 
konnte, kann zum heutigen Tag nicht abschließend beantwortet 
werden, ob das Gebäude d ie Kriterien für die Einstufung als 
Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW erfüllt.  
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu 10. Eine Unterschutzstellung 
des Siemensgebäudes ist durch die Stadt Köln nicht beabsichtigt.

Stadtplanungsamt  
Auf der Grundlage der Recherchen – vgl. Nachweise am Ende der 
Stellungnahme – kann jedoch festgehalten werden, dass das 
Siemenshaus als erhaltenswerte Bau-substanz einzustufen ist. Es ist 
ein bedeutendes Zeugnis u.a. für  
- die Planung und Umsetzung einer von Technik und Verkehr 
bestimmten modernen Stadtlandschaft,  
- die erste Welle von EDV und Telekommunikation und die 
Herausbildung einer neuen Daten-Industrie, 
- die Wechselwirkungen zwischen Bundespost und Privatwirtschaft,  
- die Großbauten der 1960er und 1970er Jahre und insbesondere die 
konsequente Anwendung der Terrassenbauweise.  
Städtebauliche, wirtschafts - und orts - sowie 
architekturgeschichtliche Gründe sprechen dafür, da s Siemenshaus 
zu bewahren und an neue Nutzungen anzupassen. 
 
Kurzportrait  
Das Siemenshaus liegt im Kölner Stadtteil Ehrenfeld, im nördlichen 
Zwickel der Kreuzung der Inneren Kanal- mit der Venloer Straße. Auf 
einem längsgerichteten Grundriss von 180x35 Metern entwickelt sich 
aus gestaffelten Terrassen ein Doppelhügelhaus, eine Großform mit 
zwei Hochpunkten. Prägend für die Fassade sind die umlaufenden 
blauen raumhohen Fensterbänder, die kräftig ausgreifenden 
Geschossabschlüsse und die rhythmische Staffelun g. Von der 
Inneren Kanalstraße her gesehen erhebt sich das Gebäude 
wirkungsvoll über die Grünanlagen. Schon bauzeitlich wurde es als 
richtungsweisender Akzent in der kommenden und erwarteten 
Ausformulierung der modernen Stadtlandschaft bewertet und war 
Teil eines Clusters von Bauten, die die damalige moderne 
Kommunikationstechnologie thematisieren. 
 
Geschichtlicher Überblick  
Entstehung von Ehrenfeld durch die Phasen der 
Industrialisierung  
Das Gebiet des späteren Stadtteils Ehrenfeld wurde bis zur Mitte des 
19. Jahrhunderts landwirtschaftlich genutzt, die Bebauung war 
locker. Unter dem Eindruck der Industrialisierung und des 
Bevölkerungswachstums erkannten Politiker und Investoren, dass 
sich der wachsende Flächenbedarf nicht innerhalb des bisherigen 
Stadt-gebietes von Köln befriedigen ließ. Im Frühjahr 1845 begann

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der planmäßige Aufbau von Ehrenfeld als erstem Kölner Vorort mit 
Wohnhäusern an der Venloer Straße, der Subbelrather Straße, der 
Körnerstraße, Simrockstraße und Stammstraße. Die Namensgebung 
„Ehrenfeld“ leitet sich vom Ehrentor in der damals noch bestehen -
den Kölner Stadtmauer ab, durch das man auf die Ehrenstraße und 
das „Ehrenstraßener Feld“ gelangte.  
Mit der Ansiedlung zahlreiche r Betriebe (insbesondere die Bereiche 
Metallverarbeitung, Chemie und Glasherstellung, bald ergänzt um 
Unternehmen der Elektro-technik), mit der Ansiedlung von Arbeitern 
und Verwaltungsmitarbeitern sowie deren Familien und mit der 
Errichtung öffentlicher Ba uten (Rathaus, Schulen etc.) blühte 
Ehrenfeld rasch auf. Zu den ersten Unternehmen, die hier gegründet 
wurde, gehörte 1858 die Fabrik von Johann Carl Pellenz, die 
zunächst Eisenbahnsignal - und Beleuchtungsanlagen herstellte. 
1866 übernahm man die Firma Reu leaux und firmierte nun als 
„Maschinenfabrik und Eisengießerei in Ehrenfeld bei Köln“. Zu den 
später bekannten Produkten zählten u.a. Kanaldeckel und 
Aufzuganlagen. Die Gebäude der Firma Pellenz befanden sich bis 
1970 am südlichen Ende der Pellenzstraße: E s handelt sich um das 
spätere Gelände der Siemens AG. 1879 erhielt Ehrenfeld Stadtrecht, 
schon 1888 erfolgte die Eingemeindung nach Köln. Das Ehrenfelder 
Stadtbild bewahrt bis heute wesentliche Merkmale und Bauten dieser 
Gründungs- und ersten Blütephase. 
 
Entwicklung Ehrenfelds in der zweiten Hälfte des 20. 
Jahrhunderts  
Das vom Zweiten Weltkrieg schwer getroffene Ehrenfeld machte in 
der Wiederaufbauzeit einen ersten Strukturwandel durch, da 
insbesondere Unternehmen der Schwerindustrie ihre Standorte ins 
Umland verlagerten. Zu den verbliebenen Firmen aus Bereichen wie 
Maschinen- und Werkzeugbau kamen solche der Lebensmittel -
industrie, vor allem aber Verwaltung, Handels - und 
Dienstleistungsunternehmen hinzu. Die Ansiedlung von 
Einzelhandel, Gastronomie und Un terhaltungsbetrieben spiegelte 
den sich bald einstellenden wirtschaftlichen Wohlstand wider. Da 
zahl-reiche Gastarbeiter, gefragte Arbeitskräfte seit den 1950er 
Jahren, nach Ehrenfeld zuzogen, entwickelte sich auch ein reges 
ausländisches Leben.

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Der allgemeine Strukturwandel seit Ende der 1960er Jahre mit dem 
Rückgang des Sekundärsektors und der Verschiebung zum 
Tertiärsektor – mit einem Schwerpunkt im Bereich Medien – ergriff 
auch Ehrenfeld. Produzierende Unternehmen suchten zudem neue 
Standorte außerhalb  der Wohnbebauung. Folgen waren 
Bevölkerungs-rückgang, Arbeitslosigkeit, Rückgang von Handel und 
Gastronomie. In diesen zeitlich-inhaltlichen Zusammenhang fügt sich 
die Liquidierung der Maschinen - und Aufzugfabrik Pellenz im Jahre 
1967 ein. Konkrete Ursach e hierfür war allerdings, dass Direktor 
Heinrich Pellenz, ebenso wie sein Bruder, keine Erben hatte und eine 
Fortführung des Unternehmens nicht möglich erschien. Die 
Liegenschaften wurden an die Siemens AG verkauft, die seit 
längerem einen zentralen neuen Standort in Köln plante. Für die 
Ehrenfelder Ortsgeschichte ist es durchaus vielsagend ist, dass zu 
diesem Zeitpunkt aus einem Produktions - nun ein 
Verwaltungsstandort werden sollte.  
Auch wenn Ehrenfeld sich in den letzten Jahren weiter wandelt, 
spiegelt der aktuelle Zustand eine erneute Veränderung seit den 
1990er Jahren wider, als der Stadtteil u.a. von Studierenden und 
Kulturschaffenden entdeckt wurde und seinen Charakter zum 
Standort einer reichen Kulturszene, neuer Gastronomie, 
Medienunternehmen etc. hin veränderte. 
 
Baugeschichte der Siemens-AG in Köln  
Der Siemens -Konzern unterhielt seit 1890 seine Niederlassung in 
Köln, zunächst in der Schildergasse. 1895 bezog man einen 
größeren Neubau am Hohenzollernring, 1903 wurde am 
benachbarten Friesenplatz da s neue Hauptgebäude bezogen. Im 
Laufe der Zeit konnte Siemens seine Flächen in diesem Bereich auf 
Arrondierungsgrundstücken erweitern, musste aber auch externe 
Büroflächen anmieten. Die dezentrale Verteilung und die damit nicht 
optimalen Anfahrts- und Arbeitsbedingungen erschienen als Defizit. 
In Verbindung mit dem Wunsch, sich als modernes Unternehmen zu 
präsentieren, reifte das Vorhaben eines Neubaus heran, zumal am 
Friesenplatz keine Erweiterungs-möglichkeit bestand. 
 
Wie genau der Kontakt zwischen der S iemens AG und der Firma 
Pellenz, namentlich Direktor Heinrich Pellenz, zustande kam, 
entzieht sich derzeit noch der Kenntnis. Es lässt sich allerdings

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festhalten, dass Heinrich Pellenz (gest. 1974), von 1946 -1963 
Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der M etallindustrie im 
Regierungsbezirk Köln und anschließend dessen Ehrenpräsident, 
seit 1968 Ehrenmitglied der Industrie- und Handelskammer Köln, ein 
hochgeachteter und vielfach geehrter Kölner Unter -nehmer war und 
zu Mitgliedern der Entscheidungsgremien von Siemens sicherlich 
entsprechende Kontakte bestanden. 
 
Für den neuen Standort an der Inneren Kanalstraße – nur weniger 
hundert Meter dem Verlauf der am Friesenplatz beginnenden 
Venloer Straße stadtauswärts folgend – sprachen mehrere Gründe. 
Das bereits ausg edehnte Grundstück der aufgegebenen Fabrik 
konnte noch vergrößert werden, wobei sogar der östliche Teil der 
Pellenzstraße aufgegeben wurde (s.u.). Denkmalschutz für dieses 
nicht nur ortsgeschichtlich wichtige Zeugnis der Industriekultur 
bestand nicht, das Gelände konnte vollständig freigeräumt werden. 
Für die PKW der Mitarbeiter:innen und Besucher:innen, damals noch 
das Fortbewegungsmittel der Wahl, stand zukünftig ausreichend 
Abstellfläche zur Verfügung. Über die Hauptverkehrsachsen Innere 
Kanalstraße und Venloer Straße ist das Grundstück bestens 
erreichbar, zudem sind die beiden Bahnhöfe Ehrenfeld und Köln -
West und die damals im Ausbau befindliche U-Bahn zu nennen. Und 
schließlich wurde zum Zeitpunkt der Projektierung fest mit dem Bau 
der Stadtautobahn gerechnet, die die Verkehrsanbindung nochmals 
erleichtert hätte.  
Auch weitere Aspekte der Kölner Stadtentwicklung könnten in die 
Standortwahl eingeflossen sein. Hier ist vor allem die Entwicklung 
eines veritablen Telekommu -nikationsknotens zu nennen, den die  
Stadt gemeinsam mit der Bundespost seit Ende der 1960er Jahre 
vorantrieb. Die Niederlassung von Siemens am neuen Standort lässt 
sich in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem unmittelbar 
benachbarten Fernmeldeamt West (im Bau ab 1973; Technikbau 
1975 in Betrieb, Verwaltungshochhaus 1977) und dem 
Fernmeldeturm „Colonius“ (Standortfest -legung 1970) sehen; die 
Betrachtung der unterirdischen Leitungsinfrastruktur macht diesen 
Aspekt noch interessanter. 
 
Perspektivisch könnte zum Zeitpunkt der Standortentscheidung auch 
schon die künftige Entwicklung des nahegelegenen Güterbahnhofs

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Gereon berücksichtigt worden sein, dessen Aufgabe sich spätestens 
in den 1970er Jahren immer klarer abzeichnete. Nach seiner 
Stilllegung 1987 und der Übernahme in städtisches Eigentum  wurde 
hier in den 1990er Jahren der MediaPark realisiert.  
Hochinteressant ist die städtebauliche Einfügung des neuen 
Siemenshauses. Schon das Gelände der Fabrik Pellenz hatte den 
Nord-Süd-Zug der Everhard - und der Franz -Geuer-Straße 
unterbrochen. Für den  Siemens-Neubau wurde nun auch die Ost -
West-verlaufende Pellenzstraße in ihrem östlichen Teil aufgegeben 
und das Grundstück arrondiert. Die wirtschaftliche Bedeutung und 
damit ein mutmaßlicher Einfluss von Siemens mögen bei diesem 
Eingriff förderlich gewesen sein. 
 
Die Planung erfolgte von Erlangen aus durch Siemens‘ hauseigene 
Bauabteilung (Leiter der Abteilung: W. Thormann). Unter der 
Federführung von Projektleiter W. Böllersen erarbeiteten die 
Architekten F. Pöhlmann und D. Petersen den Entwurf. Der Abbruch 
der vorhandenen Gebäude muss nach dem 10.05.1970 begonnen 
haben. Der erste Spatenstich erfolgte 1971, Ende 1973 wurde das 
Gebäude bezogen. Die Berichterstattung im Zentralblatt für 
Industriebau 3/1974 (SIEMENS 1974) weist darauf hin, dass 
durchaus mit einer künftigen Erweiterung des Baubestandes an 
diesem Standort gerechnet wurde, die dann auf den PKW -
Stellflächen erfolgt wär e, welche also in gewisser Weise als 
Raumreserve angesehen wurden. 
 
Dass die Stadt Köln ein veritables Interesse an dem Projekt ha tte, 
darf angenommen werden, zählte Siemens doch zu den 
renommiertesten Unternehmen der Stadt und war einer der größten 
Gewerbesteuerzahler. Die Teilnahme am Neubau des 
Siemenshauses äußerte sich auch öffentlich, beispielsweise in einer 
ausführlichen Vorst ellung der Modelle durch Siemens -
Bauabteilungsleiter Thormann für den Kölner Oberbürgermeister 
Theo Burauen. Auch in der damaligen Tagespresse war der Neubau 
Thema, beispielsweise der überaus rasche Baufortschritt. In diesem 
Sinne berichteten auch die konzerneigenen Nachrichten regelmäßig 
über das Projekt. 
 
Beschreibung des Siemenshauses

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Städtebau. Der längsgestreckte Baukörper mit bis zu sechs 
oberirdischen Geschossen misst im Erdgeschoss 180 x 35 Meter. Er 
hebt sich als ästhetisch einheitliche Großform d eutlich von der 
heterogenen Umgebungsbebauung Ehrenfelds ab, einer 
kleinteiligen, traditionellen Wohnbebauung des 19. und 20. 
Jahrhunderts, gemischt mit Baulichkeiten des Gewerbes und der 
Kleinindustrie. Seinen Maßstab erhält das Gebäude vielmehr in der 
Zusammenschau mit den Bauten entlang der Inneren Kanalstraße. 
 
Das Gebäude ist, leicht verschwenkt, parallel zur Trasse der 
Everhard-/Franz-Geuer-Straße positioniert, so dass sich seine 
östliche Längsseite entlang der vorhandenen Sportanlage erstreckt 
und vo n hier aus voll einsehbar ist, lediglich von der 
ausgewachsenen Begrünung etwas eingeschränkt. Südwestlich 
stößt es an die Rückgebäude der auf die Venloer Straße 
ausgerichteten Bebauung und an verschiedene Hallenbauten und ist 
entsprechend von dieser Seite aus nicht einsehbar. Auf die westliche 
Längsseite läuft die Pellenzstraße im rechten Winkel zu, die 
nördliche Schmalseite ist auf die Stammstraße ausgerichtet.  
Insgesamt ist das ausgedehnte Gebäude durchaus in das (latent) 
vorhandene Raster der Straßen und in die Blockrandbebauung 
eingefügt, allerdings azentrisch platziert und gleichsam an den Rand 
gerückt. Die Erklärung für diese Positionierung ist einerseits die 
optische Ausrichtung auf die Innere Kanalstraße als bestimmender – 
auch ideeller – Achse, andererseits erlaubt der Grundstückszuschnitt 
auf diese Weise die größte Längenerstreckung. 
 
Die Gestaltung der Außenanlagen ist zweckmäßig, von den PKW -
Zufahrten und den PKW -Stellplätzen bestimmt. Eine zweifarbige 
Pflasterung und in den Boden eingelassene hölzerne (Bongossiholz) 
Pflanzbecken sowie Pförtnerloge und Tiefgaragenzufahrt gliedern 
das Gelände.  
Die in sich ruhende Architektur des Gebäudes wird vom Motiv der 
waagerechten Bänderung und den Terrassen bestimmt. Diese 
steigen von den beiden Schmalseiten aus gleichmäßig an, wobei auf 
der Nordseite die Terrassen im 1. und 4. OG die doppelte Tiefe 
aufweisen. Von den beiden Hochpunkten hat der nördliche fünf, der 
südliche vier Obergeschosse. Somit ergibt sich eine doppelhügelige 
Anlage. Die Etagen zeigen s ich als voll verglaste, durch die

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Bedampfung der beinahe raumhohen Scheiben bläulich 
schimmernde Fensterbänder. Die dunklen Fensterrahmen bilden 
eine gleichmäßige Abfolge von hochrechteckigen Einheiten, die 
jeweils einen quadratischen Mittelteil und ein ni edriges 
querformatiges Kopf- und Fußteil haben. 
 
Die Fensterbänder sind bis auf die Rahmen nahtlos um die Ecken 
geführt. Sie wechseln mit ausgreifenden Geschossdecken ab, die auf 
kräftigen Unterzügen aufliegen, deren Kopfseiten die waagerechten 
Bänder glie dern. An diesen Stellen wird das helle Betonskelett 
sichtbar. Waagerecht durch Metallseile geteilte Metallgitter umlaufen 
als Brüstungen alle Etagen. Die beiden Hochpunkte schließen 
jeweils mit Betonrahmen ab, über die jeweils mittig noch der Haupt - 
und einer der beiden Nebenerschließungskerne etwas hinausragen. 
Durch ihren quadratischen Grundriss und den allseits leicht 
geschwungenen Abschluss haben sie die Anmutung einer 
Bekrönung.  
Das horizontal prägende Motiv der Bänderung wiederholt sich in der 
Balkonstruktur, konkret in deren Aufbau als vierfache parallele, von 
den Unterzügen gekreuzten Betonrahmen. Durch diese Rasterung 
und den Bodenbelag aus Metallgittern erhalten die weit 
vorstehenden Balkone eine gewisse Lichtdurchlässigkeit und sind 
zugleich im L e Corbusier’schen Sinne als brisesoleils, Sonnenlicht -
Brecher, also als Verschattungsanlagen erkennbar. 
 
Das gleichsam „geschichtete“ Erscheinungsbild des Siemenshauses 
mit den großen Glasflächen und den darüber wie schwebend 
erscheinenden Laufwegen und Terrassen – bewusst alles andere als 
„wuchtig“ gestaltet – wird durch die Skelettkonstruktion (siehe 
anschließend) ermöglicht. Deren Aufbau wird am Detail der 
Unterzüge auch außen ablesbar: Die mit den Pfeilerstützen 
fluchtenden Unterzüge sind breiter, zwisc hen ihrem dem Achsmaß 
entsprechenden Abstand von 8,10 Metern liegt jeweils mittig ein 
schmalerer Unterzug, so dass sich zwei rund 4 Meter breite Felder 
ergeben. Darin sind jeweils zwei der hochrechteckigen Fensterfelder 
eingepasst. Die breiteren und schmal eren Köpfe gliedern die 
Betonbrüstungen. Schon bauzeitlich wurde hervorgehoben, dass die 
Architektur sich gänzlich aus der Konstruktion ergibt, was ihren sehr 
rationalen Charakter unterstreicht.

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Die Terrassen sind als gestaltete Austrittsflächen für die E rholung 
bestimmt. Sie sind weitgehend gekiest. Niedrige, mit dunklen 
Holzleisten verkleidete Tröge sind für kleine Gehölze und andere 
Bepflanzung eingefügt. Ein publizierter Fassadenaufriss gibt eine – 
wohl zumindest vorgesehene –Bepflanzung zeichnerisch a n. In 
derselben Publikation wird der im 1. Obergeschoss gelegene 
Terrassenspielplatz mit hauseigenem Kindergarten hervorgehoben. 
 
Das Gebäude ist ein Betonskelettbau mit einem Stützenraster von 
8,10 auf 8,10 Meter. Die Stützen haben quadratischen Querschni tt. 
Sie sind im Inneren überwiegend sichtbar, da in den 
Obergeschossen großer Wert auf durchgehende Büroflächen und 
Flure gelegt wurde. Die Beschreibung bei SIEMENS 1974 spricht in 
diesem Zusammenhang von „Bürolandschaften“. Eine deutliche 
Untergliederung in Räume zeigte bauzeitlich das Erdgeschoss, wo 
u.a. auch der Speisesaal, Küche, Poststelle, Fernschreibung und 
Schulungsräume untergebracht waren. Der Haupter -
schließungskern mit Sanitärräumen und Aufzügen wird von zwei 
Nebenerschließungskernen mit Treppe nhäusern begleitet. Das 
fünfte Obergeschoss war haupt -sächlich für klimatechnische 
Anlagen bestimmt. Der Aspekt der Haustechnik wird im Übrigen in 
der Publikation SIEMENS 1974 ausführlich behandelt. Das Gebäude 
ist voll unterkellert (hier auch Unterbringun g der elektrotechnischen 
und lufttechnischen Versorgungs-zentralen), eine Tiefgaragenebene 
unter dem Vorplatz schließt direkt an das Kellergeschoss an. 
 
Erhaltungszustand  
Das Äußere des Siemenshauses ist weitgehend in seiner originalen 
Substanz über -liefert. Die großen bedampften Scheiben zeigen in 
gewissem Umfang Alterungs - und Korrosionsspuren. Das Innere 
kann nach aktuellem Kenntnisstand nur anhand von Fotografien 
Dritter (E. Catalano, TH Köln, Aufnahmedatum 08.10.2019) beurteilt 
werden. Die schon in de r Publikation SIEMENS 1974 positiv 
hervorgehobenen ausgedehnten zusammenhängen Flächen der 
Großraumbüros scheinen im Wesentlichen bewahrt zu sein. Die 
Innenausstattung (textiler Bodenbelag, Möbel, raum -gliedernde 
Hydrokulturen, Deckenmobiles aus farbig beflockten Styroporkugeln) 
scheint hingegen nicht erhalten zu sein. Dieser Verlust ist

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bedauerlich, aber auch hinnehmbar, da das Gebäude wahrscheinlich 
schon zur Bauzeit auf adaptive Veränderung hin angelegt war und 
die Überlieferung von Büromobiliar über rund 50 Jahre ohnehin eher 
Seltenheitswert hätte. Zum Zustand der haustechnischen 
Ausstattung – auch zu deren ggf. technikgeschichtlicher Bedeutung 
– kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Der Vorplatz scheint 
bauzeitlich überliefert, die dortigen Pflan zungen entsprechend nun 
ausgewachsen.  
Für die Beurteilung schwererwiegend ist die Veränderung der 
Bebauung in der näheren und weiteren Umgebung, also des 
bauzeitlichen Kontextes des Siemens -hauses. Die offene 
Stadtlandschaft, ein von Verkehr und Solitären  geprägter 
dynamischer Erlebnisraum, ist seit den 1980er Jahren schrittweise 
verändert worden und wird auch weiterhin umgebaut. Städtebaulich 
wird entlang der Inneren Kanalstraße wieder das Paradigma der 
Blockrandbebauung gepflegt. Dies mindert die ursprün gliche 
Wirkung und „Lesbarkeit“ des Gebäudes durchaus.  
Beispielhaft wird dies an der Nordseite der Ecke Venloer 
Straße/Innere Kanalstraße deutlich. In den 1970er Jahren mag bei 
Siemens noch die Absicht bestanden haben, diese Situation – eine 
maximal zweigeschossige Industriehalle –neu zu ordnen. Im Grunde 
hätte hier nur ein Abriss die nötige Freistellung des eigenen 
Gebäudes sicherstellen können. Die bereits jahrelang von der DITIB-
Moscheegemeinde genutzte Halle wurde dann durch die seit 2007 
projektierte, 2018 in Benutzung genommene Zentralmoschee 
abgelöst. So ist auf dieser Stelle ein anspruchsvoller neuer Großbau 
entstanden, der hier perspektivisch andere städtebauliche 
Entwicklungen eingeleitet hat. 
 
Hintergründe und Bedeutungsaspekte  
Im folgenden Absch nitt werden Hintergrundinformationen aus der 
Planungs- und Entstehungszeit des Siemenshauses erörtert, um 
damit Bedeutungsaspekte des Objektes sichtbar zu machen. 
Teilweise können nur Fragen aufgeworfen und Recherchebedarf 
aufgezeigt werden.  
 
Planungen der Stadt Köln für eine moderne Stadtlandschaft  
Die schweren Kriegsbeschädigungen des Zweiten Weltkriegs 
wurden in Köln zum Ausgangspunkte für eine oft weitgehende

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Neuplanung der Stadtgestalt. Unter dem von 1947 bis 1951 
wirkenden Generalplaner Rudolf Schwarz wurde das auf die 1920er 
Jahre zurückgehende Konzept einer Nord -Süd-Fahrt aufgegriffen 
und zu einem Herzstück des Wiederaufbaus der Innenstadt gemacht. 
Als die neue Haupt -straße schließlich von 1962 bis 1966 
abschnittsweise dem Verkehr überg eben werden konnte, hatte sie 
sich allerdings wesentlich radikaler in den Stadtkörper 
eingeschrieben als von Schwarz geplant, was zu einer Zerteilung 
vieler historischer Bezüge führte.  
Interessanterweise fast zeitgleich begann – gleichsam als 
Gegenentwicklung – eine partielle Verdrängung des individuellen 
Automobilverkehrs aus der Innenstadt, wo1965 in der Schildergasse 
die erste Fußgängerzone eingerichtet wurde. Für die Peripherie der 
Innenstadt, also das System der Radialstraßen und die in das 
Umland aus strahlenden Straßen, war jedoch weiter der 
Automobilverkehr der beherrschende Maßstab. Entstehen sollte – 
und ist – eine für die 1960er Jahre charakteristische Stadt -
Landschaft. Sie ist geprägt durch das Zusammenspiel zwischen den 
in Grünanlagen eingebette ten breit ausgebauten Straßen mit den 
wirkungsvoll inszenierten Hochbauten, viele davon von großem 
Volumen und städtebaulich inszeniert. Die Innere Kanalstraße und 
der vorhandene Innere Grüngürtel boten geradezu ideale 
Voraussetzungen für eine solche Weiterentwicklung.  
Wesentliche Impulsgeber für die beabsichtigte Neugestaltung rund 
um Köln waren: 
1. der Ausbau der Inneren Kanalstraße zu einer – aus heutiger Sicht 
so zu wertenden – „Achse der modernen Wissensgesellschaft“,  
2. die Planungen für den Ausbau der 
Telekommunikationsinfrastruktur im Westen der Stadt (Bundespost),  
3. die Projektierung einer Stadtautobahn,  
4. das Hochhauskonzept, das die Stadt 1973 vorlegte.  
 
Das Siemenshaus als Teil einer „Achse der 
Wissensgesellschaft“  
Die Innere Kanalstraße (in ihrer Verlängerung: Universitätsstraße) 
wurde seit den 1960er Jahren als radiale Hauptverkehrsstraße 
aufgewertet. Dabei wurde sie in einem großen Teilstück in einer 
Weise neu qualifiziert, die man als „Achse der modernen 
Wissensgesellschaft“ beschreibe n kann. Die einzelnen Gebäude

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sind, oft als Solitäre, in eine durchgrünte, offene Stadtlandschaft 
eingebettet, die man am besten aus der Perspektive und in der 
Geschwindigkeit des Autofahrers erleben kann. Überhaupt bietet die 
Planung für den mobilen Individualverkehr einen wichtigen Schlüssel 
für das Verständnis dieses Abschnitts der Kölner Stadtplanung. Ein 
Filmbeitrag zur Inneren Kanalstraße aus den 1970er Jahren, der aus 
der Fahrer-Perspektive eine Autofahrt von der Zoobrücke kommend 
über den Rhein auf die Innere Kanalstraße bis zur Aachener Straße 
wiedergibt, zeigt dies noch heute eindrucksvoll.  
Vor der Zoobrücke bildet für eine längere Strecke Zeit die 
Hochhausscheibe des Verwaltungsgebäudes von Klöckner -
Humboldt-Deutz (Anfang 1960er Jahre, Architekte n: Hentrich 
Petschnigg & Partner, heute Verwaltung der KölnMesse; 
Denkmalschutz) den immer wieder in neuer Perspektive 
eingebundenen Fixpunkt. Nach der Kreuzung mit der Herkulesstraße 
bildet eine markante Wohnhausgruppe den nördlichen Auftakt des 
Straßenabschnittes, der Ehrenfeld tangiert (s.u. zum 
Hochhauskonzept). Als nächster thematischer Cluster folgen die 
Bauten der EDV und Telekommunikation: ein Thema, dessen 
künftige Bedeutung in den 1960er Jahren erkannt wurde und das 
damals auch in Konzernen wie Si emens eine Rolle zu spielen 
begann. Das Siemenshaus reiht sich hier zwischen die Bauten der 
Bundespost ein, denen es nach Volumen und markantem 
Erscheinungsbild in nichts nachsteht, wenngleich die Siemens AG 
eben nicht den Hochhaustypus wählte, sondern ein en 
breitgelagerten Bau realisierte. Er sollte einen „richtungsweisenden 
Akzent“ setzen (vgl. SIEMENS 1974). 
 
Weitere Bildungsbauten wie das Städtische Gymnasium Kreuzgasse 
oder die Deutsche Angestellten Akademie Nordrhein begleiten den 
Straßenzug, bis nach  der Kreuzung mit der Aachener Straße zwei 
bedeutende Kultureinrichtungen folgen: das Museum für 
Ostasiatische Kunst (Architekt: Kunio Maekawa, Einweihung des 
Neubaus 1977; Denkmalschutz) und das Japanische Kulturinstitut 
(Architekt: Yoshimi Ohashi, Einwei hung des Neubaus 1969). Nicht 
als Solitär in Erscheinung tretend, ist auf der anderen Straßenseite 
der Italienische Kulturinstitut angesiedelt.  
Einer der wichtigsten Bausteine der Ache folgt mit der Universität, 
von der zahlreiche Institute und Gebäude, i nsbesondere aus den

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1950er und 1960er Jahren, die nunmehrige Universitätsstraße über 
eine Strecke mehrerer hundert Meter Länge begleiten.  
Den Abschluss bilden, vor der Kreuzung mit der Luxemburger 
Straße, das markante Wohnhochhaus UNI-Center (Architekt Werner 
Ingendaay, Fertigstellung zum 01.08.1973) und jenseits der 
Kreuzung, nun als Weißhausstraße, das Justizzentrum (Architekt 
Henrik Busch, Entwurf bis 1980, Fertigstellung 1987). 
 
Das Siemenshaus als Zeugnis der ersten IT-Welle  
Das Siemenshaus ist im in haltlichen Zusammenhang mit den 
umfangreichen Bauvorhaben der damaligen Bundespost zu sehen, 
die ihm unmittelbar benachbart sind: Das Fernmeldeamt in der 
Cäcilienstraße (Innenstadt) sorgte seit 1965 mit seinen Antennen für 
einen drahtlosen Verkehr. Da sich  die Kapazitäten jedoch bald 
auszuschöpfen drohten, wurde bereits ab 1967 der Bau eines 
Fernmeldeturms in Köln verfolgt. Die Klärung der Grundstücksfrage 
war langwierig, doch der neue Standort an der Inneren Kanalstraße 
neben dem projektierten Fernmeldezen trum West war 1970 
gefunden. Als Ausdruck der ersten Welle elektronischer 
Datenverarbeitung und drahtloser Fernmeldetechnik wurde hier ein 
gewaltiger Telekommunikationsknotenpunkt konzipiert. Dessen 
Technikbau ging 1975 in Betrieb, das direkt benachbarte H ochhaus 
1977. Der später so benannte Colonius wurde schließlich 1978-1981 
nach Plänen des Büros Heinle, Wischer & Partner errichtet (Innere 
Kanalstraße 100; ADR-Bodeon: 65258; Denkmalstatus: Prüfung).  
Die Standortwahl für den Neubau des Siemenshauses ist vor diesem 
Hintergrund völlig nachvollziehbar. Er verortete sich in direkter Nähe 
zum bedeutendsten Akteur der Telekommunikation in der alten 
Bundesrepublik, der Bundespost. Die Nähe zu den Kabelwegen 
dabei auffällig.  
Es ist in diesem Zusammenhang auch ei n Blick auf die 
Konzerngeschichte der Siemens AG zu werfen. 1966 fusionierten die 
beiden Unternehmen Siemens -Schuckertwerke und Siemens & 
Halske zur Siemens AG. Erster Vorstandssprecher wurde Adolf 
Lohse (1902 -1967), der auch Mitglied des Verwaltungsrats d er 
Deutschen Bundespost war, allerdings schon am 5. November 1967 
verstarb. Zum 1. Oktober 1969 wurden die Arbeitsgebiete des 
fusionierten Konzerns neu geordnet. Eine neue 
Unternehmensstruktur sollte der damals voranschreitenden

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Globalisierung Rechnung tragen und außerdem den technologischen 
Fortschritt berücksichtigen: 1969 entstand u.a. der Bereich 
Nachrichtentechnik neu. 
 
Das Siemenshaus steht in der langen Tradition der 
Industriegeschichte, der der heutige Kölner Stadtteil Ehrenfeld seine 
Entstehung verdankt. Das Gebäude dokumentiert dabei die 
Verschiebung vom Produktions- zum Verwaltungsstandort und auch, 
wie sich diese D e-Industrialisierung (bezogen auf den 
Sekundärsektor) in den 1970er Jahren im Stadtgefüge und Stadtbild 
auszuwirken begann. Auch wenn die Parzelle eigenwillig überbaut 
ist, dokumentiert sie die Ausdehnung des Geländes der vormaligen, 
für die Ortsgeschichte  Ehrenfelds bedeutenden Maschinenfabrik. In 
diesem Teil von Ehrenfeld war das städtebauliche Raster historisch 
nie vollständig durchgezogen gewesen, sondern aus der 
Entstehungsgeschichte des Stadtteils heraus war die Blockstruktur 
stets mit größeren (Industrie-)Flächen durchmischt.  
Weiterer Recherchebedarf besteht hinsichtlich der Verbindungen 
zwischen der Siemens AG und der Bundespost, beispielsweise bei 
der Konzipierung, Errichtung und Betreuung der Fernmeldetürme. 
Siemens gehörte außerdem zu den Unterne hmen, die frühzeitig 
digitale Systeme für Fernsprechvermittlungsstellen erprobten und 
der Bundespost bei deren Digitalisierung entsprechende Angebote 
machen konnten.  
Parallel zur Neuausrichtung der Konzernstruktur wurde 1969 eine 
gemeinsame Identität für das Gesamtunternehmen Siemens 
erarbeitet, was sich insbesondere in einem einheitlichen 
Markenzeichen äußert, dem bis heute verwendeten Schriftzug. 
 
Das Siemenshaus und die Kölner Stadtautobahn  
Neben dem Ausbau der Gebäude- und Leitungsinfrastruktur für eine 
moderne Kommunikationstechnik war in den 1960er Jahren der 
Ausbau der Verkehrs -infrastruktur ein beherrschendes Thema. Als 
umfassende Neuplanung sollte eine Kölner Stadtautobahn, dem Zug 
des Grüngürtels folgend, das Kreuz Köln -Nord mit dem Kreuz Köln -
Süd verbinden. Die neue Autobahn sollte östlich parallel zur Inneren 
Kanalstraße geführt werden und damit direkt die Innenstadt 
tangieren. Bedeutende Teile der Grünflächen wären dafür überbaut 
worden. Entstanden wäre eine Art Zweiteilung, einerseits mit der

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Inneren Kanalstraße die geschilderte „Achse der modernen 
Wissensgesellschaft“, andererseits mit der Autobahn das Instrument 
des beschleunigten Individualverkehrs (bei teilweise paralleler 
Trassenführung). Nachdem sich in den 1970er Jahren die kritischen 
Stimmen mehrten, wurde das Projekt Stadtautobahn schließlich 
aufgegeben, nur der nördliche Teil und der Zubringer zur Zoobrücke 
sind ausgebaut worden.  
Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass in der zeitgenössischen 
Berichterstattung zum Siemenshaus (vgl. SIEME NS 1974) 
ausdrücklich auf die erwartete Stadtautobahn Bezug genommen 
wird, und zwar nicht nur textlich, sondern auch mit der Karten -
grundlage. Abb. 15 zeigt, eingebettet in das offizielle Kartenwerk den 
Ausschnitt, der für die damalige Publikation gewählt und mit der 
Markierung des Neubaus ergänzt wurde. 
 
Das Siemenshaus und das Kölner Hochhauskonzept  
Über die Gründe für die gewählte Bauform des Terrassen - bzw. 
Doppelhügelhauses für den Siemensneubau kann derzeit ohne 
Aktenkenntnis nichts Genaues ausgesagt werden. In der Darstellung 
bei SIEMENS 1974 wird auf eine Anpassung der Maßstäblichkeit des 
Neubaus im Hinblick auf „zukünftigen Verkehrsbauten und deren 
flankierende Bebauungen“ hingewiesen. Interessant wäre 
beispielsweise, ob für die Kölner Niederlassun g ein Hochhausbau 
erwogen wurde. An den Standorten Erlangen, Bremen und München 
entstanden um 1960 jeweils markante Hochhäuser: für die Zentrale 
in Erlangen der so genannte „Glaspalast“ (Architekt Hans Maurer, 
Bauabteilung der Siemens -Schuckertwerke, 1959 -1962), die 
Niederlassung in Bremen (Architekten Max Säume und Th. Siegfried 
A. Morschel, 1961/62 -1965) wurde als Teil eines Hochhaus -
Ensembles errichtet, und das in München 1961-1963 ebenfalls durch 
Hans Maurer errichtete Siemens -Hochhaus war bei Fertigste llung 
das höchste Bürohochhaus der Stadt. Die drei Bauten zeichnen sich 
durch vergleichbare Glas -Metall-Vorhang-fassaden im Sinne des 
Internationalen Stils aus, so dass hier durchaus von einer baulichen 
Corporate Identity von Siemens, freilich vor der Fusi on und der 
Neuordnung der Konzernstruktur, gesprochen werden kann. Jeweils 
unterschiedlich gestaltet sind die Niederlassungen, darunter in 
Düsseldorf (so genannte „Wabe“, 1967 fertiggestellt, ab 2019 
abgerissen, kein Denkmal) oder in Köln.

Stadtplanungsamt  
Der Bautyp Hoch haus begann Köln seit den 1950er Jahren zu 
prägen. Die Stadt war eine der ersten gewesen, in denen in den 
1920er Jahren Hochhäuser gebaut wurden. Der insbesondere aus 
den USA übernommene Typ stand für eine verheißungsvolle 
Zukunft, war Ausdruck der Überwin dung einer als lähmend 
empfundenen Historie und ein glänzendes Zukunftsversprechen. Mit 
dem Hansahochhaus erhielt Köln 1924 das höchste Bürohaus 
Europas, 1926 wurde der signalhafte Messeturm in Deutz 
fertiggestellt. In den 1930er Jahren und bis zum Erliege n von 
Bauprojekten während des Zweiten Weltkriegs kam es freilich zu 
keinen weiteren Hochhausbauten. In der Wiederaufbauzeit blieben 
die neuen Hochhäuser zunächst eher aufsehenerregende 
Einzelstücke, aber ohne verbindenden planerischen Hintergrund, 
beispielsweise das Gerling -Hochhaus aus den 1950er Jahren, das 
Polizeihochhaus am Waidmarkt (abgerissen) oder das o.g. 
Fernmeldeamt an der Cäcilienstraße (1965 in Betrieb genommen).  
Oberbaudirektor Werner Baecker, ab 1966 in Köln tätig, legte 
schließlich 1973 ein Hochhauskonzept vor. Es sah vor, den Altstadt-
bereich von Hochhäusern freizuhalten – als Rücksichtnahme auf die 
traditionelle Dominanz des Doms und der 12 Großen Romanischen 
Kirchen sowie des Rathauses –, im Gegenzug aber das Netz von 
Ring- und Radialstr aßen mit weithin sichtbaren Solitärbauten zu 
akzentuieren. Die als Landmarken aufgefassten neuen Hochhäuser 
sollten diese moderne Stadt-landschaft lesbar machen, gerade auch 
von entsprechenden Betrachterstandpunkten aus, z.B. vom rechten 
Rheinufer oder gen erell aus erhöhter Position. Nicht alle diese 
Erwartungen haben sich erfüllt. Es lohnt sich allerdings, als 
Betrachter-perspektive gerade die der Planer zu berücksichtigen, die 
anhand von Karten und Modellen einen Blickwinkel einzunehmen 
vermochten, der ih nen die neue Stadtlandschaft gänzlich plausibel 
erscheinen lassen musste. Es ist daher heute schwer zu 
entscheiden, ob diese Planungen ihren Zweck eher in den 
Imaginationswelten ihrer Erfinder als in der physischen 
Wahrnehmbarkeit in der Realität erfüllen sollten. Unzweifelhaft ist als 
Perspektive aber diejenige der Autofahrer vorauszusetzen: Die 
Räume der neuen Stadtlandschaft entstanden in der Bewegung, 
durch sich öffnende Perspektiven, durch die erlebte Körperlichkeit 
von Bauten, durch das Nacheinander v on Eindrücken, das zu einer 
inhaltlichen Synthese und zueinander-in-Bezug-Setzen führt.

Stadtplanungsamt  
Baulicher Auftakt im Norden des Abschnitts der Inneren Kanalstraße, 
die Ehrenfeld berührt, ist das sogenannte Herkuleshochhaus 
(Herkulesstraße/Ecke Innere Kanalstraße;  ADR-Bodeon 65389; 
Denkmalstatus: Anfrage). Es verdankt sich einer Initiative der Stadt 
Köln aus den 1960er Jahren zur Schaffung von dringend benötigtem 
städtischen Wohnraum. Architekt Peter Neufer baute zwischen 1969 
und 1973 nicht nur dieses mit seinen 1 02 Metern neunthöchste 
Hochhaus der Stadt, das  sich durch eine starkfarbige 
Emailplattenverkleidung auszeichnet und mit seiner Schmalseite auf 
die Innere Kanalstraße ausgerichtet ist, sondern auch die unmittelbar 
anschließende, mit der Längsseite parallel zur Inneren Kanalstraße 
platzierte Hochhausscheibe, deren 13 Geschosse teils für 
Wohnungen, teils als Büros genutzt sind. Gemeinsam ergeben 
Punkthochhaus und Scheibe eine eindrucksvolle, auf die Innere 
Kanalstraße bezogene Baugruppe.  
Weitere markante Hoch hausbauten folgen, darunter an der 
Kreuzung mit der Subbelrather Straße das achtgeschossige 
Wohnhaus Subbelrather Straße 13, an der Kreuzung mit der Venloer 
Straße das Ensemble aus einer 10 - und 13geschossigen Scheibe 
(diese mit dreigeschossigem Technikauf satz) (Venloer Straße 151 -
153, heute Delvag -Versicherungs AG), welche durch helle (Beton -
)Brüstungen und eine Rasterung der Fassade gekennzeichnet ist 
und motivisch eine Idee des Dreischeibenhauses in Düsseldorf 
aufnimmt, da beide Scheiben nochmals untergl iedert und 
gegeneinander versetzt sind. Dahinter folgt eine weitere 
Wohnhausscheibe zu 13 Geschossen (Kreutzerstraße).  
Herzstück zwischen diesen beiden Baugruppen sind die Gebäude 
des geschilderten Telekommunikations -Clusters, bei dem Siemens 
als Akteur der Privatwirtschaft die Bauten der staatlichen Bundespost 
ergänzt und so überdies noch interessante Bezüge herstellt. Das 
Siemenshaus ist kein Hochhaus, doch ein veritabler Großbau, der 
durch seine Größe und Positionierung wirkt und dessen 
gestalterischer Minimalismus diese Wirkung noch unterstützt. 
 
Architekturgeschichtliche Hintergründe  
Die Architektur des Siemenshauses zieht ihre monumentale Wirkung 
zum einen aus ihrem tatsächlichen Volumen, zum anderen aus dem 
konzentrierten Einsatz von Stilmitteln: Di e Gestaltung ist aus dem 
rationellen Konstruktionsprinzip abgeleitet, was in der bauzeitlichen

Stadtplanungsamt  
Berichterstattung betont wird (vgl. SIEMENS 1974). Die 
Beschränkung der Mittel ist programmatisch zu sehen: Das bewusste 
Absetzen als Großform von der sehr heter ogenen, buntgemischten, 
kleinteiligen Umgebungs -bebauung ist eine Inszenierung, was mit 
der Formulierung, der Kleingliederung Köln -Ehrenfelds werde 
Rechnung getragen (SIEMENS 1974) umspielt wird. Die Wirkung 
des gläsernen Siemenshauses im Kontrast zum – damals noch nicht 
renovierten Altbaubestand (die positive Neubewertung des 
Historismus fand sozusagen parallel statt) – ist nicht zu 
unterschätzen.  
Die angewendete Terrassenbauweise ist grundsätzlich eine 
wiederkehrende Bauform der 1960er und 1970er Jahre. Sie rührt 
letztlich von Gestaltungsprinzipien der Klassischen Moderne her, die 
in den 1920er Jahren neue Optionen des Gebäude - und 
Fassadenaufbaus ausprobierte. Auch mit den Balkon -Bändern, die 
als Sonnen -schutz fungieren, nimmt die Architektur Bezug auf d ie 
Klassische Moderne, beispielsweise die brisesoleils von Le 
Corbusier. Die Klassische Moderne wendete den gebänderten 
Fassadenaufbau v.a. auf gleichmäßige Baukörper an, so dass es der 
Internationalen Moderne seit den 1950er Jahren vorbehalten blieb, 
auch die plastische Terrassierung auszuprobieren. Beim 
Siemenshaus entsteht die Baufigur durch die Tafelbauweise bzw. 
das Aufeinanderstellen identischer, etagenweiseverkürzter 
Geschosse, ohne dass eine skulptural -plastische Durchformung 
erfolgt, wie das bei späteren Bauten der 1970er Jahre zu beobachten 
ist.  
Die Terrassenbauweise wurde in vielen Varianten erprobt. Als Kölner 
Beispiel von besonderer Bedeutung ist das 
Ingenieurswissenschaftliche Zentrum (IWZ) der TH Köln (gegründet 
1971, anschließend Neubau, Den kmal seit 2013, Abbruch in 
Vorbereitung) anzuführen, aber auch zwei nicht überlieferte Bauten 
sind zu nennen: der Sockelbau des 1970 eingeweihten Lufthansa -
Hauses in Deutz (nach 2009 vollständig überformt, Terrassenstruktur 
dabei aufgegeben) und das abgebrochene Gebäude des Deutschen 
Städtetags (1969 -1973 von Joachim und Margot Schürmann) am 
Bayenthaler Rheinufer.  
Regional und landesweit wäre u.a. auf die ab 1967 von Harald 
Deilmann für die 1969 gegründete neue Großbank WestLB etablierte 
Terrassenbauweise hinzuweisen, die beispielsweise in Düsseldorf

Stadtplanungsamt  
(Denkmalwertprüfung) und Münster zu finden ist. Eine Inkunabel des 
Terrassenbaus war das von Paul Schneider -Esleben konzipierte 
ARAG-Hochhaus in Düsseldorf (1964-1967), das auch eine ähnliche 
Verschattungs-gestaltung aufwies. Vom LVR -ADR als Denkmal 
eingestuft, wurde dieser Bau unter Protesten von Bürgerschaft und 
Fachwelt 1991-1992 für einen Neubau abgerissen.  
Ein hochinteressantes Vergleichsbeispiel stellte das IBM -
Verwaltungsgebäude in Hannover dar, das nach  Entwurf von Dieter 
Oesterlen 1967-1969 errichtet wurde und 2013 abgebrochen worden 
ist (Denkmalwert wurde geprüft; kein Baudenkmal). Hier wäre der 
Frage nachzugehen, inwieweit die Siemens AG Ende der 1960er 
Jahre bewusst das bauliche Vorbild eines weltwei t führenden IT -
Unternehmens suchte.  
Viele weitere formal verwandte Bauen der Zeit ließen sich benennen, 
jedoch keiner von vergleichbarem Volumen und Positionierung. Da 
die Zahl der Abbrüche solcher Bauten kontinuierlich zunimmt, 
erhalten überlieferte Zeugen dieser Gattung zusätzliche Bedeutung. 
 
 
10 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 
12.03.2021 
 
Die fachliche Beurteilung des Objektes  (Anm.: Siemensgebäude)  
durch das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR -ADR) 
wurde mit einer intensiven Diskussion der beteiligten Abteilungen am 
12. März 2021 abgeschlossen. Grundlage war die Stellungnahme 
vom 18. Januar 2021, die durch die Ergebnisse der 
Innenbesichtigung am 17. Februar und der Auswertung der Bauakten 
am 8. März ergänzt wurde.  
  
Das LVR -ADR bleibt bei seiner in der genannten Stellungnahme 
vertretenen Auffassung, dass das Obj ekt verschiedene interessante 
Bedeutungsebenen aufweist und eine erhaltungswürdige Substanz 
darstellt. 
  
Allerdings hat die intensive Prüfung ergeben, dass die 
Bedeutungsaspekte aus Sicht des LVR-ADR nicht dafür ausreichen, 
um das Objekt als Baudenkmal gem äß § 2 (1) und (2) 
Denkmalschutzgesetz NRW zu bewerten. Einen Antrag auf 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Die vom LVR -Amt für Denkmalpflege angeregte Dokumentation des 
Siemensgebäudes wird erstellt. Dies wird im städtebaulichen Vertrag 
zwischen der Stadt Köln und dem Vorhabenträger gesichert.

Stadtplanungsamt  
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln wird das LVR -ADR 
daher nicht stellen. 
Wir regen an, das Objekt vor einem Abbruch fotografisch zu 
dokumentieren, um es archivalisch für die Architekturwissenschaft zu 
erschließen.

Anlage 7 Auszug BP BV 4 _05.09.2022_1401_2022

9766 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 06.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) Franz-Geuer-Straße Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu 
den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss 
über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
1401/2022 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
28.05.2020 süd-östlich zur Bezirkssportanlage hin zu erweitern (siehe Anlage 
1) 
2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grund-
lage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebau-
ungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berück-
sichtigen; 
  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt darüber hinaus an, dass: 
 
1. das Quartier für alle Bürger*innen gesichert zugänglich zu machen und 
alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen 
und möglichst öffentlich zu widmen. 
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung

für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu 
berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen 
KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten 
zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser 
(Schwammstadt) geschaffen werden. 
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven 
Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nut-
zungszeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneinge-
schränkt zu garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der 
Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne 
Einschränkungen zu sichern. 
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS 
Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren 
Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das 
Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor 
Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. 
 
Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage: 
 
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel 
erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der er-
forderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung 
zur Stellungnahme vorzulegen. 
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Woh-
nungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. 
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem 
Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentli-
che Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nach-
gewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in 
dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß 
„Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Bau-
landmodells zu erbringenden Grünflächennachw eises“, Punkt 1.b  ( VN 
0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schw ammstadt etc.-  
zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablöse-
betrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungs-
anweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer 
„Kombifläche“ (= 170,-€/m²) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mit-
zuteilen. 
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in 
Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, verglei-
chende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zwei-
richtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative 
Fuchsstraße für die Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung 
des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubezie-
hen. 
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustel-
lenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der 
Baumaßnahme zu kommunizieren. 
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 06.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld, begrenzte Anzahl von Zuschauer*innen -Plätzen. Bitte 
melden Sie sich vorab bei der Schriftführung an 
(andreas.schmitz2@stadt -koeln.de) vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1 
AN/1248/2022 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung 
unter Top 10.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt darüber hinaus an, dass: 
 
1. das Quartier für alle Bürger*innen gesichert zugänglich zu machen und 
alle entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen 
und möglichst öffentlich zu widmen. 
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung 
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu 
berücksichtigen. Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen 
KfW-40-Standard für das Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten 
zur Versickerung und Wiederverwendung von Regenwasser 
(Schwammstadt) geschaffen werden. 
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven 
Lärmschutzes im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungs-
zeiten der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu 
garantieren sowie den Bestandsschutz der Anlage und der 
Nutzungszeiten auch für die anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne 
Einschränkungen zu sichern. 
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS 
Everhardstraße, inkl. der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren 
Wohnungsbau so zu priorisieren und voranzutreiben, dass der durch das 
Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen schon vor

Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 06.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.1.3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1 
AN/1544/2022 
 
Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage: 
 
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel 
erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der er-
forderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung 
zur Stellungnahme vorzulegen. 
 
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Woh-
nungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen. 
 
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem 
Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentli-
che Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nach-
gewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in 
dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß 
„Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Bau-
landmodells zu erbringenden Grünflächennachw eises“, Punkt 1.b  ( VN 
0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schw ammstadt etc.-  
zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablöse-
betrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungs-
anweisung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer 
„Kombifläche“ (= 170,-€/m²) festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mit-
zuteilen.

4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in 
Bezug auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, verglei-
chende Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zwei-
richtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative 
Fuchsstraße für die Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung 
des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubezie-
hen. 
 
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustel-
lenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der 
Baumaßnahme zu kommunizieren. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5 - Eingegangene Stellungnahmen aus der frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung

133208 Zeichen

Stadtplanungsamt  
Anlage 5 
 
Darstellung und Bewertung der zu m vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße in Köln -Ehrenfeld“ eingegangenen 
planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)  
 
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde  mit einer Onlineveranstaltung am 14.12.2020 sowie eines Aushangs im 
Bezirksrathaus Ehrenfeld und im Stadtplanungsamt, Außenstelle Ladenlokal 5 , vom 14.12.2020 bis zum 18.01.2021 einschließlich  durchgeführt. Schriftliche Anregungen 
konnten bis zum 18. Januar 2021 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 96 Einzelstellungnahmen, 
sowie eine Online-Petition (Stellungnahmen Nr. 100) und eine Stellungnahme mit einer Unterschriftenliste  (Stellungnahmen Nr. 50,51,84,101) eingegangen. Nachfolgend 
werden die einzelnen Themen der eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich dokumentiert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerie-
rung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.   
 
Die Stellungnahme 100 wird unterstützt von 1.239 Bürger*innen.  
 
Die Stellungnahmen 50,51,84,101 werden unterstützt von insgesamt 731 Unterzeichnenden.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
A  Allgemeine Inhalte   
A.01 1 Es wird gefragt, wann mit der Fertigstellung der Ge-
bäude an der Franz-Geuer-Straße zu rechnen sei.  
-- Es kann noch kein genaues Fertigstellungsdatum genannt werden. 
Die Vorhabenträgerin geht von einer Fertigstellung im Jahr 2027 
aus. 
A.02 57 Es wird gefordert, dass die Planung sich nicht an einer 
kurzfristigen Gewinnmaximierung orientieren dürfe. 
ja Im Planverfahren sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB alle öffentlichen 
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab-
zuwägen.  Die Verwaltung ist bestrebt, dass ein nachhaltiges urba-
nes Quartier entsteht. 
A.03 60;65;68;81 Es wird eine kreislaufgerechte Bauweise der Neubau-
ten und die Rohstoffrückgewinnung beim Abbruch ge-
fordert. 
teilweise Ressourcenschonende Baukonstruktionen werden angestrebt. Das 
Recycling der Abbruchmaterialien ist seit langem gesetzlich vorge-
schrieben und wird umgesetzt. Eine k reislaufwirtschaftsgerechte

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
Bauweise und Rohstoffrückgewinnung ist ansonsten nicht Gegen-
stand des Bauleitplanverfahrens.  
A.04 1;8;21;87 Die Planung wird befürwortet. Kenntnisnahme  
A.05 11 Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch die 
Neuplanung bauliche Schäden an den bestehenden 
Häusern entlang der Pellenzstraße entstehen. 
ja Grundsätzlich muss der Verursacher für mögliche Schäden an der 
Bestandsbebauung aufkommen, die aufgrund seiner Bautätigkeit 
entstehen. Nach der Baugrunduntersuchung liegen keine Hinweise 
für ein höheres Risiko für die Gebäude im Umfeld vor. Es muss so-
mit bei einer Bauausführung nach den allgemein anerkannten Re-
geln der Technik nicht befürchtet werden, dass durch die Baumaß-
nahmen Schäden an Nachbargebäuden hervorgerufen werden. Vor 
Baubeginn erfolgt eine Bauzustandsfeststellung, aufgrund derer 
sich Bauschäden nachverfolgen lassen. 
A.06 3;11;19 Es wird gefordert, die Entwürfe aus einer studenti-
schen Seminararbeit zum Erhalt des Siemens -Ge-
bäudes zu prüfen und ggf. in der weiteren Planung zu 
berücksichtigen.  Im Rahmen des Entwurfs wurde 
sich damit beschäftigt, welche alternativen Nutzungen 
für das Gebäude in Frage kommen.  
nein Allgemein lässt sich zu den Chancen und Risiken eines Umbaus des 
Siemens-Gebäudes folgendes sagen: 
 
Eine Umnutzung wäre grundsätzlich möglich, aufgrund der Bautiefe 
von über 30 m und der großen unbelichteten Flächen im Inneren 
des Gebäudes würde dies jedoch erhebliche Eingriffe in den Be-
stand erfordern, um eine natürliche Belichtung und Belüftung von 
Aufenthaltsräumen, z. B, durch neu eingefügte Innenhöfe, zu bewir-
ken.  
 
Die städtebaulich negativ zu bewertende Riegelwirkung zu den an-
grenzenden Grünflächen bliebe erhalten. 
 
Die Umnutzung speziell für Wohnzwecke ist bezogen auf die damit 
erzielbaren Nutzflä chen voraussichtlich nicht nur kostspieliger  als 
Abriss und Neubau , sondern würde ebenfalls einen erheblichen 
Mehraufwand bedeuten und wäre entsprechend nicht zweckmäßig 
Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht klimaneutral und würde sich 
auf die CO2 – Bilanz des Gebietes sogar insgesamt negativ auswir-
ken. Anders als es z. B. noch bei massiven Mauerwerksbauten der 
1950er Jahre der Fall ist, lassen sich Betonskelettbauten des Bau-
wirtschaftsfunktionalismus der 1960er kaum im erforderlichen Um-
fang energetisch ertüchtigen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Aus der Begutachtung im Rahmen der Bearbeitung des Energiekon-
zepts zum Bebauungsplan liegt folgende Ersteinschätzung vor: 
Die ökologische Last des Neubaus wäre in 2 bis 4 Jahren durch die 
Umweltentlastung im Betrieb kompensiert. Die Außenhülle des  Alt-
baus ist durch massive Wärmebrücken gekennzeichnet. Ein Aus-
tausch der Pfosten -Riegel-Fassade wäre erforderlich. Die Wärme-
dämmung der auskragenden Betonelemente wäre besonders auf-
wändig, und nur begrenzt wirksam. 
 
Die studentischen Entwürfe, die unter d er Prämisse eines Erhalts 
des Bestandsgebäudes entwickelt wurden, sehen unterschiedliche 
Nutzungs- und Bebauungskonzepte vor, auf die im Folgenden noch 
weiter eingegangen werden soll. 
 
Umbau zu einem Kulturzentrum oder einer Markthalle:  
Das Bestandsgebäude hat eine BGF von rund 33.200 m². Ausge-
hend von einer maximal verträglichen BGF von 49.000 m² gemäß 
dem Einleitungsbeschluss zum Planverfahren wären hier in ergän-
zenden Neubauten also noch ca. 15.800 m² statt 40.000 m² BGF für 
Wohnen möglich. Damit würde das Wohnungsbauvolumen im Plan-
gebiet so erheblich geschmälert, dass ein solches Konzept auch aus 
diesem Grund nicht weiterverfolgt werden sollte.  
 
Umbau als Wohngebäude: 
Die Konzepte sind durch große, innen liegende Erschließungsflä-
chen oder/und neu in da s Gebäude eingefügte Innenhöfe gekenn-
zeichnet. Diese müssen aufgrund der vorhandenen Gebäudetiefe 
von über 30 m angelegt werden, damit eine Belichtung und Belüf-
tung der Wohnungen gewährleistet werden kann. Mit diesen Lösun-
gen sind jeweils energetisch und kostenseitig ungünstige Grundriss-
lösungen verbunden. Teilweise werden aufwändige Einhausungen 
bzw. Vorhangfassaden zur Lösung der Wärmebrückenproblematik 
vorgeschlagen. Die damit verbundenen Baukosten stehen in keinem 
angemessenen Verhältnis zu der erzielba ren Wohnfläche und füh-
ren jedenfalls nicht zu preisgünstigen Wohnungen. Das Gebäude

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
hat Geschosshöhen von brutto 4,25 m. Diese übersteigen somit die 
erforderlichen Geschosshöhen für den Wohnungsbau um jeweils 
ca. 1 m. Damit sind erhebliche Mehraufwendunge n für Beheizung 
und Belüftung im Vergleich mit Neubauten verbunden, oder die De-
cken müssen durchgehend abgehängt werden, was wiederum 
brandschutztechnisch problematisch ist. Die Einhaltung der Brand-
schutzanforderungen für den Wohnungsbau ist anhand der ver öf-
fentlichten Unterlagen nicht substantiell prüfbar, es sind jedoch er-
hebliche Abweichungen hinsichtlich der Rettungswegelängen / 2. 
Rettungswege erkennbar.  
A.07 55 Es wird mangelnde Transparenz des Verfahrens und 
mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit als Vorwurf 
formuliert. 
nein Das Verfahren wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches 
durchgeführt. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte ge-
mäß § 3 (1) BauGB. Es bestand nach Bekanntmachung der Beteili-
gung, Veröffentlichung der Planung im Int ernet und Durchführung 
einer Online-Veranstaltung eine 34-tägige Frist für die Abgabe von 
Stellungnahmen. Die Beteiligung wurde im Online-Format durchge-
führt, da aufgrund der  Corona Pandemie  im Winterhalbjahr 
2020/2021 eine Präsenzveranstaltung nicht umsetzbar war. In der 
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB besteht erneut die 
Möglichkeit, alle Planunterlagen und Gutachten einzusehen sowie 
dazu Stellung zu nehmen. 
A.08 56 Dem Vorhabenträger wird „Klüngel“ unterstellt. -- Die Stellungnahme ist nicht planungsrelevant. Planungsrelevante 
Belange sind insbesondere die unter § 1 (6) BauGB aufgeführten 
einzelnen öffentlichen und privaten Anforderungen an die Bauleit-
planung. Bodenrecht liche Spannungen sind im Wege der planeri-
schen Konfliktbewältigung zu lösen. Eine gerechte Abwägung der 
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan-
der ist erforderlich.  
A.09 60 Es wird bemängelt, dass durch einen privaten Bau-
herrn schnell hochgezogene, seelenlose Betonklötze 
erstellt werden sollen. 
nein Zur Gewährleistung der architektonischen Qualität wurde ein Quali-
fizierungsverfahren durchgeführt und es wird auf der Grundlage des 
Siegerentwurfs ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, 
mit dem die Architekturqualität festgeschrieben wird.  In der Bewer-
tung der Arbeiten waren namhafte, vom Vorhabenträger unabhän-
gige Fachpersönlichkeiten maßgeblich beteiligt. Ein wesentlicher

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
Aspekt der Entscheidungsfindung war neben der städt ebaulichen 
die architektonische Qualität der Entwürfe. 
A.10 15;46;56;63;67;71
;72 
Es wird bemängelt, dass kein Konzept für den Bauab-
lauf und Baustellenverkehr vorliegt. Zudem dürfe kei-
nesfalls die Stammstraße durch Baustellenverkehr 
befahren werden.  
nein Ein Konzept für den Bauablauf kann erst erstellt werden, wenn die 
Planung einen entsprechenden Stand erreicht hat. Dies ist zum Vor-
entwurf noch nicht der Fall. Der Vorhabenträger hat die Möglichkeit, 
Baustellenverkehre über die angrenzenden Straßen abzuwic keln. 
Überlastungen einzelner Straßenzüge durch eine Konzentration von 
Baustellenverkehren sollen dabei vermieden werden.  
A.11 18 Es wird bemängelt, dass in den Initialvorträgen nicht 
die tatsächlich für die Anwohner interessanten Punkte 
behandelt wurden. 
nein Die Vorträge im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollten eine 
allgemeine Information über den Stand der Planung vermitteln. Da-
nach wurden konkrete Fragen beantwortet. Weitere Fragen werden 
nach der Veranstaltung schriftlich mit der Niederschrift beantwortet.  
A.12 67 Es wird gefragt, ob bei einem Mietausfall aufgrund der 
Bautätigkeit Entschädigungen gezahlt werden bzw. in 
welchem Umfang mit Mietminderungen gerechnet 
werden muss. 
-- Die Stellungnahme ist nicht planungsrelevant. Die Bautätigkeit auf 
benachbarten Grundstücken berechtigt im Allgemeinen nicht dazu, 
die Miete auf einem anderen Grundstück, auf dem keine Bauarbei-
ten stattfinden, zu mindern. 
A.13 56;62 Es wird befürchtet, dass das Vorhaben zu einer wei-
teren Gentrifizierung in Ehrenfeld beitrage. Es wird 
angeregt, hier genossenschaftlichen Wohnungsbau 
umzusetzen. 
nein Das Vorhaben sieht Wohnungsbau auf einem bisher gewerblich ge-
nutzten Grundstück vor. Das Vorhaben folgt dabei den Anforderun-
gen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Hierbei sind 
30% der Geschossfläche für Wohnen dem öffentlich geförderten 
Wohnungsbau vorbehalten. Mit dieser Anforderung, die das Vorha-
ben einhalten muss und gemäß der vorliegenden Planung einhält, 
soll der Gefahr eines Gentrifizierungsprozesses vorgebeugt  wer-
den. Zudem wird ein Gebiet überplant, in dem es heute keine Woh-
nungen gibt. Eine Verdrängung von Bewohner*innen durch Abriss 
und Neubau kann hier somit nicht erfolgen. Es werden ausschließ-
lich neue Wohnungen als zusätzliches Wohnungsmarktangebot ge-
schaffen. Das Kooperative Baulandmodell, sieht keine Quote für 
Genossenschaftswohnungen vor. Für die seitens der Stadt Köln an-
gestrebte soziale Durchmischung im Wohnungsneubau ist die vor-
geschriebene Quote des öffentlich geförderten und nicht die Eigen-
tumsform der Wohnungen der maßgebliche Faktor.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
A.14 54 Es werden Bedenken geltend gema cht, dass die ge-
samte öffentliche und private Infrastruktur durch die 
Errichtung der neuen Wohnungen und den Zuzug 
neuer Bewohner*innen überlastet werde. 
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die 
zulässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die 
Planung nicht. Da der bestehende Bebauungsplan seit 1971 rechts-
kräftig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die technische 
Infrastruktur hinsichtlich der Ver - und Entsorgung entsprechend 
ausgelegt ist. Zudem werden durch das Verkehrsgutachten und die 
Erschließungsplanung die Anfor derungen geprüft. Soweit es erfor-
derlich ist, erfolgen Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsmen-
gen bzw. zur Erhöhung der Ver- und Entsorgungskapazitäten. 
 
Im Hinblick auf die soziale Infrastruktur werden  Spielplatz- und Kin-
dergartenversorgung im Plangebiet gewährleistet. 
 
Hinsichtlich der erforderlichen Grundschulplätze ist die Erweiterung 
der angrenzend gelegenen Grundschule Everhardstraße seitens 
der Stadt Köln beabsichtigt. Im Plangebiet wäre die Errichtung einer 
Grundschule mit einem erheblichen Verlust an Wohnbaupotenzial 
verbunden. Die Planungen für ein gemischt genutztes Quartier mit 
einem hohen Wohnungsanteil sind hier durch den Investor im Ver-
trauen auf den Einleitungsbeschluss vom Juni 2020 vorangetrieben 
worden. Die Verwaltung befürwortet wie schon zum Einleitungsbe-
schluss die Fortsetzung der Planung für den Wohnungsbau. 
A.15 61 Es wird befürchtet, dass im Plangebiet eigentlich die 
BlackRock Inc. investiere, diese sei Hauptaktionärin 
der Muttergesellschaft der Vorhabenträgerin Corpus 
Sireo und eine „Heuschrecke“. Die Stadt Köln solle 
das Grundstück erwerben, um hier preiswerten 
Wohnraum zu schaffen. Stattdessen mache sie ei-
nem „Großinvestor“ unverhältnismäßige Zugeständ-
nisse. 
-- Im Planverfahren sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB alle öffentlichen 
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab-
zuwägen. Die Stadt Köln errichtet Wohnungen in der Regel nicht 
selbst. Sie hat sich vielmehr mit dem Kooperativen Baulandmodell 
ein Regelwerk gegeben, mit dem eine sozial gerechte Stadtentwick-
lung unter Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen er-
reicht werden soll. Im Plangebiet sind dazu u. a. 30% öffentlich ge-
förderte Wohnungen vorgesehen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
A.16 65;70 Es wird angeregt, im Plangebiet mehr als 30%  geför-
derten bzw. 20% preisreduzierten Wohnraum umzu-
setzen.  
nein Die Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau entspricht dem Ziel 
der Stadt Köln, mithilfe des Kooperativen Baulandmodells Quartiere 
mit einer aus unterschiedlichen Einkommensschicht en stammen-
den Bevölkerung zu entwickeln.  
A.17 53 Es wird gefragt, ob die 30% geförderter Wohnungs-
bau sich auf Wohneinheiten oder Wohnflächen bezie-
hen. 
-- Die 30% beziehen sich auf den Anteil des geförderten Wohnungs-
baus an der insgesamt im Plangebiet vorgesehenen Geschossflä-
che für das Wohnen.  
A.18 41;43;49;66;69; Es wird angeregt, die Versorgung mit Schulplätzen für 
das Plangebiet zu prüfen und nachzuweisen. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.14 
A.19 79;80 Es bestehen Bedenken, dass die im Planverfahren tä-
tigen Gutachter*innen und Sachverständigen nicht 
unabhängig seien und deren Ergebnisse nicht neutral 
überprüft werden. 
nein  Die Sachverständigen sind durch ihre jeweiligen beruflichen Stan-
dards dazu verpflichtet, sachgerechte und den Tatsachen entspre-
chende Gutachten zu erstellen. Die Gutachten werden durch die 
Verwaltung geprüft und zudem im Rah men der öffentlichen Ausle-
gung gem. § 3 (2) BauGB veröffentlicht.  
A.20 90 Es wird gefragt, ob durch die Planung auch die Wohn-
funktion im Bestand gestärkt werde.  
ja Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich durch 
die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein gemischt genutztes 
Quartier die Wohnqualität im Umfeld verbessert und damit die 
Wohnfunktion auch im Umfeld des Plangebietes gestärkt wird. 
A.21 90 Es wird gefragt, wie die Bauabschnitte/ Realisierungs-
abschnitte festgelegt werden. 
-- Hierzu erfolgen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan die notwendigen Festlegungen. Grundsätzlich ist 
eine Teilung in 2-3 Abschnitte vorgesehen. Die zeitliche Abfolge ist 
derzeit noch nicht festgelegt.  Der geplante Kita Standort sol l nach 
jetzigem Stand im ersten Bauabschnitt realisiert werden, um die 
Versorgung mit Kita-Plätzen für die Bewohner von Anfang an sicher-
zustellen. 
A.22 54; Es wird allgemein kritisiert, das Vorhaben sei nicht 
ausreichend visionär. 
-- Die Äußerungen sind ohne bodenrechtliche Relevanz und können 
daher nicht in die Abwägung im Planverfahren eingestellt werden. 
A.23 6;23;26;35;55;56;
62;63;73;77;78; 
83;88 
Es wird allgemein angeregt, die bestehenden Beden-
ken zu berücksichtigen, das Vorhaben nicht oder an-
ders umzusetzen. 
teilweise Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einge-
gangenen Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
vorgelegt, die eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwick-
lungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät 
und beschließt die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebau-
ungsplan-Entwurfs.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung 
A.24 18 Es wird behauptet, die Frage nach einer „Ghettoisie-
rung“ des Plangebiets bei 30% gefördertem Woh-
nungsbau sei nicht echt gewesen. Gen erell wird die 
Echtheit der im Chat -Format eingegangen Fragen 
des Online-Beteiligungsformats angezweifelt. Es wird 
behauptet, Fragen und Anregungen seien „abge-
blockt“ worden. 
-- Beiträge mit gleichem Inhalt wurden zusammengefasst. Alle nicht 
behandelten Beiträge werden schriftlich im Anhang zur Niederschrift 
der Veranstaltung aufgeführt und beantwortet. 
Alle vorab und während der Veranstaltung eingegangenen Fragen 
sind in der Niederschrift dokumentiert. Aufgrund des begrenzten 
Zeitrahmens der Veranstaltung konnten nicht alle Fragen, die wäh-
rend des Livestreams eingingen, auch im Livestream angesprochen 
werden, Es wurde versucht, möglichst viele Themen innerhalb der 
verfügbaren Zeit anzusprechen. 
 
Insgesamt wurden im Livestream 12 Einzelthemen behandelt, wobei 
ähnliche bzw. gleichartige Beiträge zusammengefasst wurden. In 
dem Onlinechat sind insgesamt 294 Einzelbeiträge eingegangen. 
A.25 90 Es wird angeregt, Erfahrungswerte aus anderen Vor-
haben bezüglich einer möglichen Erhöhung von Ne-
benkosten für Mieter aufgrund der Erhaltungskosten 
der Dachbegrünung zu veröffentlichen. 
 
nein Die Kalkulation der Nebenkosten der Wohnungsnutzung  liegt der 
Verwaltung nicht vor und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens. 
A.26 
 
14;15;62,63 Ab wann kann mit der Beantwortung der Fragen aus 
der Veranstaltung am 14.12.20 gerechnet werden 
und wo werden diese einsehbar sein? 
-- Alle nicht live behandelten Beiträge aus dem Chat zur Online -Ver-
anstaltung werden im Anhang zur Niederschrift der Veranstaltung 
aufgeführt und  beantwortet. Diese ist Teil der Unterlagen für den 
Vorgabenbeschluss. 
A.27 
 
18 Die Bürgerbeteiligung am 14.12.20 wird kritisiert, da 
viele Fragen nicht durchgekommen seien. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.24 und 26 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
F  Freiraumplanung/ Grünordnung   
F.01 57 Die Lage der TG-Zufahrten wird bezüglich des Baum-
bestandes kritisch gesehen.  
ja Die Lage der Zufahrten wurde in Fortschreibung der Planung nach 
der Öffentlichkeitsbeteiligung gegenüber dem Ergebnis der Mehr-
fachbeauftragung bereits so geändert, dass keine Bäume wegen

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
der Anlage von Zufahrten entfallen. Soweit Bäume nicht erhalten 
werden, hat dies andere Gründe als die Anlage von Zufahrten (siehe 
Stellungnahme der Verwaltung zu F.08) 
F.02 4;37;73 Es wird bemängelt, dass die Aspekte Bäume, Belich-
tung sowie das Klima außer Acht gelassen werden. 
Baumersatzpflanzungen sollen auch für die Bä ume 
gelten, welche nicht unter die Baumschutzsatzung fal-
len, da diese „als grüne Lunge“ des heutigen Bestan-
des fungieren. 
ja Es werden ein Grünordnungsplan, eine Freiraumplanung, ein Be-
sonnungsgutachten und ein Klimagutachten erstellt, deren Ergeb-
nisse in das Bauleitplanverfahren einfließen.  
Insgesamt ist der derzeitige Begrünungsanteil der gewerblichen Flä-
che im Bestand sehr gering. Ein Großteil des Plangebietes wird als 
Parkplatz genutzt und ist mit einer Tiefgarage unterbaut. Im Grün-
ordnungsplan wird eine Freiraumplanung für das Gebiet und die ge-
planten Freibereiche entwickelt. Die Planung sieht eine Entsiege-
lung im Plangebiet auf einer Fläche von rund 4.350 m² vor. Weitere, 
mit Tiefgaragen unterbaute Flächen sowie Dachflächen werden in-
tensiv begrünt. Damit wird im Vergleich mit der bestehen den Situa-
tion eine klimatische Verbesserung erreicht.  
F.03 67;79;80 Es wird angeregt, die Gegenüberstellung von Be-
stand und Planung hinsichtlich der versiegelten Flä-
chen und des Baumbestandes deutlicher darzustel-
len.  
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.02. Eine entsprechende 
Gegenüberstellung ist Bestandteil des Verfahrens. 
In der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB werden alle 
vorliegenden Umweltgutachten veröffentlicht. 
F.04 36;37;54;71;72;82 Es wird angeregt, mehr öffentliche Grünfläche n im 
Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu schaf-
fen, um ein akzeptables Stadtklima aufrecht zu erhal-
ten.  
Es wird bemängelt, dass die öffentlichen Grünflächen 
nicht gemäß des „kooperativen Baulandmodells“ er-
richtet werden, sondern dessen Vorgaben deutlich 
unterschreiten. 
 
  
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
Gemäß kooperativem Baulandmodell ist der Vorhabenträger dazu 
verpflichtet, den aus einem Vorhaben ausgelösten Mehrbedarf öf-
fentlicher Grünflächen zu decken. Bei  einer Geschossfläche Woh-
nen in Vollgeschossen von ca. 35.000 m² (mit der Annahme von 90 
m² je Wohneinheit) entspricht dies einem ursächlichen Mehrbedarf 
von  ca. 8.950 m²  öffentlicher Grünfläche (GF Wohnen in Vollge-
schossen / 90 m² x 2,3 EW/WE x 10 m²/EW). Nach Abgleich mit dem 
bestehenden Angebot im Umfeld, kann der ursächliche Bedarf an 
Grünfläche durchaus geringer sein. Durch den nahegelegenen In-
neren Grüngürtel ist eine Abweichung vertretbar. Im aktuellen städ-
tebaulichen Konzept werden rund 580 m² öffentlich zugängliche 
Grünfläche dargestellt. Im Durchführungsvertrag wird die Stadt Köln 
mit der Vorhabenträgerin eine Ablö sezahlung für die im Plangebiet 
nicht herstellbaren öffentlich zugänglichen Grünflächen vereinba-
ren.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
F.05 82 Es bestehen Bedenken bzgl. der Anrechnung von 
Dachflächen, da diese nur den Eigentümern zur Ver-
fügung stünden und einen sehr hohen Wasser - und 
Pflegebedarf hätten. 
-- Dachflächen werden nicht als öffentlich zugängliche Grünflächen 
angerechnet. 
 
F.06 90 Es wird bezüglich der Anforderungen zu Grünflächen-
anteilen gefragt, wie sich diese im Bereich des öffent-
lich geförderten Wohnungsbaus ergeben: We rden 
hier einzelne auf Gebäude bezogene Grundstücke 
angelegt auf die sich die Anforderungen beziehen? 
ja Die Angaben zum Freiflächenanteil von 30% beim öffentlich geför-
derten Wohnungsbau beziehen sich auf die Freiflächen, die sich auf 
den Baugrundstücken befinden.  
F.07 90 Es wird gefragt, ob bei der Freiraumplanung der hohe 
Versiegelungsgrad der angrenzende n Baugebiete 
mitberücksichtigt wurde. 
nein Die Planung sieht eine Entsiegelung im Plangebiet auf einer Fläche 
von rund 4.485m² vor. Weitere, mit Tiefgaragen unterbaute Flächen 
sowie Dachflächen werden intensiv begrünt. Damit wird im Ver-
gleich mit der bestehenden Situation eine klimatische Verbesserung 
erreicht, die auch den benachbarten Grundstücken zugutekommt. 
F.08 1;41;90;  Es wird für den Erhalt der Bestandsbäume in der 
Stammstraße plädiert. Es wird eine Prüfung von Um-
pflanzungen der Bäume angeregt, fa lls eine Fällung 
unvermeidbar wäre. 
Es wird gefragt, ob für die Bewertung der baulichen 
Dichte im Hinblick auf die Umwelt- und Klimabelange 
eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorlag und 
ob hierbei der bestehende Baumbestand berücksich-
tigt wurde. 
 Aufgrund des Erhaltungszustandes und Wuchsbildes der Bestands-
bäume ist ein Erhalt nicht für alle vorhandenen Bäume nachhaltig.  
Die aktuelle Planung sieht den Erhalt von 4 der 8 vorhandenen 
Bäume vor. Hierunter befindet sich der Baum mit dem besten Erhal-
tungszustand (einziger mit gutem Erhaltungszustand, vierter in der 
Reihe von Westen aus). Um den Erhalt zu ermöglichen, wird die 
Bauflucht um 5 m hinter die vorhandene Bauflucht des angrenzen-
den Bestandes zurückgesetzt . Es entsteht eine platzartige Aufwei-
tung des Straßenraumes, die für eine öffentlich nutzbare Fahrrad -
Servicestation genutzt werden soll. Vier Bäume mit nur noch ausrei-
chendem bis befriedigenden Erhaltungszustand werden entfernt. 
Damit wird eine Bebauung entlang der historischen Bauflucht er-
möglicht. Die hier vorhandenen Bäume sind mit ihren Kronen inei-
nander gewachsen. Daher wäre eine erhebliche Einkürzung der 
Kronen und/ oder die Entfernung einzelner Bäume zugunsten einer 
Wohnbebauung hier selbst dann notwendig, wenn die Bauflucht zu-
rückgesetzt würde. Die Anleiterbarkeit der Fassaden für die Feuer-
wehr lässt sich anders nicht gewährleisten. Die Bestandsbäume ha-
ben auch nicht einen solch guten Zustand, dass sie sich für eine 
Umpflanzung eignen würden.  Es sind insgesamt drei Ersatzpflan-

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
zungen mit q ualitativ hochwertigen, großen Bäumen im Straßen-
raum vorgesehen. Weitere Ersatzpflanzungen sollen auf der geplan-
ten öffentlichen Grünfläche sowie im Umfeld (z. B. Fuchsstraße, 
Sportanlagen) erfolgen. Eine entsprechende Konzeption wird im 
Rahmen des Grünordnungsplanes entwickelt. 
F.09 90 Der durch das Vorhaben ausgelöste Mehrbedarf an 
öff. Grünfläche von 9.890 m² kann „nach Abgleich mit 
dem bestehenden Angebot im Umfeld geringer sein“. 
Was bedeutet in diesem Zusammenhang Umfeld? 
Nach welchen Kriterien bestimmt sich die notwendige 
Fläche? 
nein Durch den nahegelegenen Inneren Grüngürtel ist eine Abweichung 
vertretbar. Im aktuellen städtebaulichen Konzept werden rund 580 
m² öffentlich zugängliche Grünfläche dargestellt. Im Durchführungs-
vertrag wird die Stadt Köln mit der Vorhabenträgerin eine Ablöse-
zahlung für die im Plangebiet nicht herstellbaren öffentlich zugäng-
lichen Grünflächen vereinbaren.  Siehe Stellungnahme der Verwal-
tung zu F.04 
F.10 90; Es wird bemängelt, dass trotz der massiven Versiege-
lung auf den Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche 
verzichtet wird. 
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.04 und 09 
F.11 90 Der begrünte Flächenanteil von 30% wird zur Hälfte 
als Dachbegrünung nachgewiesen. Sind die verblei-
benden 15% auf unversiegeltem,  natürlichem Ge-
lände nachzuweisen?   
ja Es werden insgesamt min. 30% unversiegelte Flächen mit Boden-
anschluss geschaffen, davon ca. 4.485m² als Entsiegelung. Wei-
tere, begrünte Flächen können intensiv begrünte Bereiche über Tief-
garagen sein. Die Dachbegrünung wird hier nicht mitgerechnet. 
F.12 90 Es wird angeregt, die ausgewiesene öffentliche Grün-
fläche zusätzlich zu den Ausgleichsflächen für Ersatz-
pflanzungen anzubieten. 
ja Ersatzpflanzungen sind in den öffentlich nutzbaren Grünflächen im 
Plangebiet sowie in der öffentlichen Grünfläche des Spielplatzes 
vorgesehen. Es handelt sich nach dem Planungsstand vom August 
2021 um ca. 20 Bäume.  
F.13 90 Es wird angeregt, die wesentlichen Verbesserungen  
bei der Neubebauung gegenüber dem Bestand in Be-
zug auf Ökologie-, Klima- und Umwelt- Belange deut-
licher darzustellen. 
ja Die genaue Darstellung erfolgt im weiteren Verfahren mit dem zu 
erarbeitenden Grünordnungsplan. 
F.14 4 Es wird befürchtet, dass der Grünstreifen inkl. altem 
Baumbestand, welcher von der Subbelrather Straße 
kommend, entlang der Bezirkssportanlage und an der 
Rückseite des Ditib -Saals vorbeiführt und an der 
Tankstelle endet, künftig zur Naherholung wegfallen 
wird. Der Blücherpark sowie Grüngürtel seien zu weit 
entfernt. 
ja Der besagte Grünstreifen liegt nicht im Plangebiet des Bebauungs-
planes und bleibt erhalten.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Ein Wegfall des Grünstreifens und der Baumbestände 
hätte sowohl negative Auswirkungen auf die im Quar-
tier lebenden Menschen, wie auch für Vögel, Kleinwild 
und Insekten, der durch neue Baumanpfla nzungen 
nicht zu kompensieren sei.  
F.15 1;31;54;61;63;66;
82;90; 
Es wird angeregt den Baumbestand in der Franz-Ge-
uer-Straße und der Stammstraße zu erhalten, ind em 
bspw. die Gebäude so weit von Grundstücksgrenzen 
abrücken. Dadurch könnten u. a. neue Aufenthaltsbe-
reiche entstehen, welche den Bestand mit der Neu-
planung verbinden.  
nein Franz-Geuer-Straße: 
Aus städtebaulichen Gründen soll an die bestehenden Gebäude in 
der Franz -Geuer-Straße und Pellenzstraße angebaut werden, an 
der Pellenzstraße springt danach die Bebauung zurück, um die be-
stehenden Bäume zu erhalten, ebenso wird die Bauflucht im Zusam-
menhang mit dem Quartiersplatz an der Franz -Geuer-Straße von 
der Straße um ca. 5,50 m zurückgesetzt.   
Stammstraße: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu. F.08 
F.16 90 Auf dem Siemensgelände ist in der Vergangenheit 
viel wertvoller Baumbestand gefällt worden. Hier wur-
den zum Teil Ersatzpflanzungen angelegt.  
Besteht die  Verpflichtung zum Ersatz auch dann 
noch, wenn dieser Ersatz, der nicht unter die Baum-
schutzsatzung fällt, jetzt den Neubauten weichen 
muss? 
ja Wenn Ersatzpflanzungen beseitigt werden, ist für diese wiederum 
Ersatz zu leisten. Dies wird im Rahmen des Grüno rdnungsplanes 
geprüft und soweit erforderlich im Durchführungsvertrag geregelt. 
F.17 90 Werden bei den Fällgenehmigungen für geschützte 
Bäume separate Flächen für die Ersatzpflanzungen 
festgelegt? 
ja Ersatzpflanzungen werden im weiteren Verfahren festgelegt. 
F.18 46 Es wird gefragt, ob neue Baumanpflanzungen sowohl 
die Franz-Geuer-Straße wie auch die gesamte Leo-
straße betreffen. 
nein In der Leostraße sind keine Veränderungen durch den Bebauungs-
plan vorgesehen. 
F.19 10;13 Welche Konsequenzen der 2  Tiefgaragen Einfahrten 
ergeben sich für die Franz-Geuer-Straße: 
- Welche Bäume werden gefällt? 
-Bleibt das Hochbeet erhalten? Was passiert mit den 
Bäumen am Ende der Straße? 
-- Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.01 und F.08. 
Das Hochbeet soll in die Neuplanung am Quartiersplatz integriert 
werden. 
Die Bäume außerhalb des Plangebiets sowie in der Pellenzstraße 
sind durch die Planung nicht berührt.  
F.20 75 Wurde geprüft, ob die jetzt auf dem Parkplatz in Con-
tainern stehenden Bäume andernorts eingepflan zt 
werden können? 
ja Die entsprechende Prüfung erfolgt im weiteren Verfahren.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
F.21 6;26 Es wird angeregt, eine kleine Parkanlage in das neue 
Wohnquartier zu integrieren, um Umwelt - und klima-
politische Aspekte zu berücksichtigen. Diese könnte 
als neuer Treffpunkt für die „neuen und alten Bewoh-
ner“ im Viertel dienen. 
Auch wird kritisiert, dass Freizeit- und Erholungsmög-
lichkeiten im nahen Umfeld zu gering seien. Die im 
Konzept vorgesehenen Spielplätze werden als nicht 
ausreichend betrachtet, um den gestei gerten Bedarf 
zu erfüllen.  
teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.04 
 
 
 
 
Die Größe des Spielplatzes richtet sich nach dem Kooperativen 
Baulandmodell der Stadt Köln. Die darin festgelegten Richtwerte 
sind auf die Erfüllung des Bedarfs, wie er sich anhand statistischer 
Erhebungen ergibt, ausgelegt.  
F.22 23;77;78 Es wird angereg t, die Begrünung von Dächern und 
Terrassen, sowie einen Kindergarten in die Planung 
zu integrieren. 
ja Die Planung berücksichtigt die genannten Elemente. Es ist eine 4 -
gruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Weiterhin ist extensive 
Dachbegrünung und auch intensive Dachbegrünung vorgesehen.  
F.23 90 Es bestehen Bedenken, weil unklar sei, wer für die 
dauerhafte Unterhaltung und Pflege der Dachbegrü-
nungen zuständig sein wird. Es wird zusätzlich ge-
fragt, ob spätere Eigentümer dazu verpflichtet werden 
können, die Grünfläche zu pflegen und ob die Stadt 
Köln die Kontrolle über die Pflege übernimmt.  
-- Die Pflege und Unterhaltung der Dachbegrünung obliegt den späte-
ren Hauseigentümern/ Eigentümergemeinschaften. Dies gilt auch 
für private Grünflächen, die öffentlich zugänglich sind. Die Stadt 
Köln ist auf privaten Grundstücken nicht für die Pflege zuständig. Es 
werden jedoch Pflege - und Erhaltungspflichten im Durchführungs-
vertrag vereinbart, deren Einhaltung auf dieser vertraglichen Grund-
lage auch überprüft wird. 
  
F.24 65 Es wird angeregt, nicht nur Dachbegrünung, sondern 
auch Vertikalbegrünung in hoher Form vorzusehen. 
teilweise Fassadenbegrünungen eignen sich nur für Bereiche, in denen sie 
nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen (Freihalten von 
Fenstern, Fluchtwegen etc.). Geeignete Standorte werden  in der 
weiteren Planung festgelegt. 
F.25 11;57; Die Gegenüberstellung der Versiegelung im Bestand 
und der Planung wird widersprochen. Die Planung soll 
weniger versiegelte Fläche erhalten.  
 
nein Der Bestand hat einen Versiegelungsgrad von ca. 93%. Der beste-
hende Bebauungsplan lässt für Neuplanungen einen Versiege-
lungsgrad von 80% zu. Die Planung sieht innerhalb des jetzt vor-
handenen Baulandes / Plangebiet des VEP ca. 9% als künftige öf-
fentliche Grünfläche (Spielplatz) vor.  
 
Es erfolgt eine Entsiegelung von ca. 23% des Plangebietes / ca. 
4.485 m². Hieraus resultiert in Anlehnung an die Aufgabenstellung

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
der Mehrfachbeauftragung ein Versiegelungsgrad von 70%, bezo-
gen auf das heute vorhandene Bauland.  
Im Einzelnen liegen folgende gerundeten Werte vor: 
Bruttobauland: 18.935 m²  
Öffentliche Grünfläche: 2020 m² 
Nettobauland: 16.991 m² 
Überbaut: 8.426 m²/ GRZ1 = 0,5 
Zusätzlich versiegelt/ unterbaut ca. 5.000 m²/ GRZ2 = 0,79 
Die GRZ2 liegt somit unter dem Orientierungswert von 0,8 für Ur-
bane Gebiete. Eine darüber hinaus gehende Entsiegelung würde zu 
einer Reduzierung des geplanten Wohnungsangebots führen Es 
wird empfohlen, der Schaffung dringend benötigten Wohnraums 
hierbei in der Abwägung gegenüber einer w eiteren Entsiegelung 
den Vorrang zu geben. Der begrünte Flächenanteil im Bauland ist 
hierbei höher a ls der Anteil der unversiegelten Flächen, weil ca. 
1.300 m²/ 7% begrünte Oberflächen über Tiefgaragen sind. Der Ve-
getationsflächenanteil im Bauland beträgt damit 30%.  
F.26 90 Soll die schmale öffentliche Grünfläche zwischen den 
Erschließungswegen auch als Erholungsfläche für die 
angrenzende Baugebiete dienen? 
ja Die öffentlich zugänglichen Grünflächen können durch die Nachbar-
schaft genutzt werden. 
F.27 79;80 Es wird eine Vogelkartierung und Prüfung der Auswir-
kungen auf die Tiere durch die Neuplanung angeregt.  
ja Eine artenschutzfachliche Untersuchung ist erfolgt und liegt gegen-
wärtig der Unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vor. Ist im Rah-
men der Offenlage öffentlich zugänglich.   
F.28 50;51;84;100;101; 
 
Es wird gebeten, dass die geschützten Bäume nach 
§ 2 Baumschutzsatzung erhalten werden sollen.  
 Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.08 
F.29 75 Es wird gefragt, wie gesichert wird, dass der Altbaum-
bestand nicht durch Bauarbeiten in Mitleidenschaft 
gezogen wird.  
 Während der Bauphase werden geeignete und standardisierte 
Maßnahmen zum Baumschutz ergriffen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr.  
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
I  Immissionsschutz

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr.  
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
I.01 20;37 Es werden die Bedenken mitgeteilt, dass durch das 
zusätzliche Verkehrsaufkommen sowie die Lage der 
Tiefgaragen-Zufahrten für die bestehende Bebauung 
unzumutbare Lärm - und Abgasimmissionen entste-
hen. Eine Verlagerung der Einfahrtmöglichkeiten zur 
Tiefgarage auf das Plangebiet wird angeregt. 
ja Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine schalltechnische Untersu-
chung.  
 
Nach den vorliegende n Zwischenergebnissen entstehen in der 
Franz-Geuer-Straße, der Fuchsstraße und der Venloer Straße auf-
grund der Abnahme des Verkehrsaufkommens im Vergleich mit 
dem genehmigten Bestand keine erhöhten Belastungen durch Ver-
kehrslärm.  
 
Die Bebauung an der Stam mstraße, Pellenzstraße sowie der Leo-
straße ist teilweise als Mischgebiet, und teilweise auch als Allgemei-
nes Wohngebiet (WA) festgesetzt. Hier steigen die Beurteilungspe-
gel im Mischgebiet um höchstens 4,5 dB(A) am Tag und höchstens 
2,3 dB(A) in der Nacht a uf höchstens 61,8 dB(A) am Tag und 50,7 
dB(A) in der Nacht. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden 
somit überschritten. Die Orientierungswerte für WA -Gebiete von 55 
dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht werden mit maximalen 
Beurteilungspegeln von 58,5 dB(A) am Tag und 48,3 dB(A) in der 
Nacht ebenfalls überschritten. 
Da es sich bei der Anlage zur DIN 18005 um Orientierungswerte 
handelt, kann hinsichtlich der zumutbaren Lärmbelastung und der 
Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen der Abwägungsspiel-
raum der schalltechnischen Belange im Rahmen der städtebauli-
chen Planung unter anderem durch die Immissionsgrenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) näher bestimmt wer-
den. Diese betragen für Mischgebiete 64 dB(A) am Tag und 54 
dB(A) in der Nacht sowie für Wohngebiete 59 dB(A) am Tag und 49 
dB(A) in der Nacht. Hiernach dürfen beim Neubau oder der wesent-
lichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienenwege) die 
vorgenannten Grenzwerte nicht überschritten werden. Da die Ver-
kehrslärmschutzverordnung ausschließlich für die Immissionen ei-
nes Verkehrsweges (der neu gebaut oder wesentlich geändert wird) 
gelten und die DIN 18005 die Summe aller Verkehrslärmeinwirkun-
gen betrachtet, ist es geübte Praxis, den Abwägungsspielraum auf 
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung zu

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr.  
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
erweitern. Hier kann festgehal ten werden, dass die Grenzwerte im 
Prognosefall an keiner Stelle überschritten sind.  
Es muss jedoch auch konstatiert werden, dass eine Überschreitung 
der Orientierungswerte bis zu den vg. Grenzwerten nur dann ge-
rechtfertigt ist, wenn in der Abwägung ausreichend gewichtige städ-
tebauliche Gründe für die dieser Überschreitung zugrunde liegende 
Planung sprechen. Dies ist vorliegend der aus den folgenden we-
sentlichen Gründen der Fall: 
Das Siemens-Gelände ist im Bestand auch von der Stammstraße 
aus erschlossen. Die hier vorhandene Zufahrt wird derzeit nicht für 
den allgemeinen Verkehr genutzt. Es besteht jedoch unabhängig 
von der Planaufstellung jederzeit die Möglichkeit, das Grundstück 
für den Anliegerverkehr teilweise über die Stammstraße anzubin-
den. Ein zusätz liches Verkehrsaufkommen mit entsprechendem 
Schalleintrag ist somit nicht erst planbedingt möglich.  
Da die vorgesehene Anbindung nur wohnbezogenen und nicht ge-
werblichen Verkehren dienen wird, ist sie dem Grunde nach zudem 
auch in Bezug auf das angrenzend e Allgemeine Wohngebiet ge-
bietsverträglich. 
Die Schallimmissionsprognose zeigt, dass die allgemein anerkannte 
Lärmimmissionsschwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) 
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht in der Venloer Straße mit der 
heutigen genehmigten Anbindung und Stellplatzzahl des Siemens -
Geländes teilweise überschritten wird. Das zusätzliche Verkehrsauf-
kommen der östlichen Anbindung an der Stammstraße führt hinge-
gen nirgendwo zu Belastungen, die auch nur in die Nähe dieser 
Schwellenwerte kommen. Es erscheint insofern geboten, bei einer 
Neuplanung wie sie hier vorgenommen wird durch verkehrsorgani-
satorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmbelas-
tung an der Venloer Straße abnimmt.  
Um die Verkehrs - und Immissionssituation zu verbessern, we rden 
mit einem Mobilitätskonzept Maßnahmen vorgesehen, die den 
PKW-Verkehr verringern können. Dies reicht jedoch allein nicht aus, 
um an der Venloer Straße die Unterschreitung der o.a. Schwellen-
werte sicher zu erreichen. Die Änderung der heutigen Verkehrsf üh-

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr.  
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
rung muss daher als weiterer Beitrag zur Verbesserung genutzt wer-
den, auch wenn damit zusätzliche, jedoch ihrem Umfang nach zu-
mutbare Zusatzbelastungen an anderer Stelle verbunden sind. 
 
Auswirkungen der Tiefgaragen auf die Nachbarschaft werden im 
weiteren Verfahren untersucht. Sofern sich dies als erforderlich er-
weist, erfolgen Schallschutzmaßnahmen. 
I.02 11; Es wird bemängelt, dass geänderte Grenzen von 
Schallimmissionswerten in dem Block zwischen Pel-
lenz- und Stammstraße vorliegen. 
ja Durch die Änderung der Gebietskategorie im Plangebiet von Gewer-
begebiet (GE) in Urbanes Gebiet (MU) entsteht grundsätzlich eine 
verbesserte Situation für die Umgebung. Ein Urbanes Gebiet hat 
aufgrund der darin zulässigen Wohnnutzung einen geringeren zu-
lässigen Emissionsgrad als ein Gewerbegebiet. 
I.03 67;75 Es bestehen Bedenken wegen der Lärm - und Staub-
belastung in der Bauphase. 
ja Die zulässigen Belastungen und Arbeitszeiten sind durch § 11 BauO 
NRW, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Baulärm sowie 
durch die Baustellenverordnung geregelt, diese Bestimmungen sind 
bei den Baumaßnahmen einzuhalten. Gegenstand der gesetzlichen 
Regelung in § 11 BauO NRW und den weiteren Vorschriften ist die 
Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen durch Bautätigkeit.  
I.04 13;67 Es werden Bedenken geäußert, dass sich die Ände-
rung der Bebauungsstruktur lärmtechnisch negativ 
auf die Bestandsbebauung der unmittelbaren Umge-
bung auswirkt. 
ja Nach den Ergebnissen des Schallgutachtens ergeben sich für die 
benachbarte Bebauung weder durch den Verkehrslärm noch durch 
andere Lärmarten unzumutbare Belastungen (siehe Stellungnahme 
der Verwaltung zu I.01).  
 
An der Franz -Geuer- und Venloer Straße ergeben sich Verbesse-
rungen. 
Für die zum Blockinnenbereich orientierten Fassaden zwischen Pel-
lenzstraße und Stammstraße ergeben sich keine Pegelerhöhungen, 
sondern um bis zu 7 dB(A) verminderte Beurteilungspegel für Ver-
kehrslärm und um bis zu 13 dB(A) Minderung bezüglich des Gewer-
belärms. In allen anderen Bereichen der Nachbarschaft sind keiner-
lei Verschlechterungen zu erwarten.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr.  
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
I.05 10 Es wird gebeten, die Belüftungsmöglichkeiten sowie 
die entstehenden Lärmemissionen der Einfahrten der 
Tiefgaragen an der Franz-Geuer-Straße darzustellen. 
ja Auswirkungen der Tiefgaragen auf die Nachbarschaft werden im 
weiteren Verfahren untersucht. Sofern sich dies als erforderlich er-
weist, erfolgen Schallschutzmaßnahmen. Die Be - und Entlüftung 
wird nach den anerkannten Regeln der Technik geplant. 
I.06 10;11;13;35;63;88
; 
Es wird angeregt, die Lage der Gastronomie am ge-
planten Quartiersplatz auf Grund der entstehenden 
Lärmemissionen der Nutzung sowie durch die Emis-
sionen der Tiefgaragenzufahrten zu überdenken. 
nein Die gewerblichen Nutzungen im  Urbanen Gebiet dürfen das Woh-
nen nicht wesentlich stören. Sie sind somit grundsätzlich denselben 
Beschränkungen unterworfen wie in den angrenzenden Bestands-
gebieten am geplanten Quartierplatz, die als Mischgebiete festge-
setzt sind. Unzumutbare Beeinträcht igungen der Wohnnutzung 
durch eine Gaststätte im Urbanen Gebiet sind daher durch die Ge-
bietskategorie ausgeschlossen. Es besteht kein Grund, an dem 
Quartiersplatz Gaststätten als Nutzung auszuschließen bzw. diese 
nur in anderen Bereichen des Plangebietes zuzulassen. 
Im Baugenehmigungsverfahren sind insbesondere die Betriebszei-
ten und Flächengrößen einer Außengastronomie zu beschränken, 
wenn sonst eine Überschreitung der Richtwerte der TA Lärm zu er-
warten wäre. 
I.07 10;13;63 Es werden Bedenken geäußert, dass sich Asbest in 
den Gebäuden des Siemensgeländes befindet und 
bei der Sanierung der Altlast eine Gefahrensituation 
für die Bewohner und die Arbeiter entstehen könnte. 
ja Spezifische Asbestbelastungen des Bestandsgebäudes sind nach 
den bisher erfolgten Prüfungen nicht bekannt. Sollte dennoch wäh-
rend der Abbrucharbeiten Asbest vorgefunden werden, ist der Vor-
habenträger dazu verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen 
vorzunehmen. 
I.08 5;92 
 
Es wird angeregt sicherzustellen, dass durch die Bau-
arbeiten keine erheblichen Lärmimmissionen auf den 
Bestand ausgeübt werden. 
ja Die zulässigen Lärmemissionen sind durch die Baustellenverord-
nung beschränkt (siehe Stellungnahme der Verwaltung zu I.03). 
I.09 11;35;37;88;90 Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch Aus-
weisung des Plangebietes als Urbanes Gebiet und die 
damit verbundenen erhöhten Immissionsrichtwerte 
sowie die konzeptionelle Anordnung der Gewerbeflä-
chen negative Auswirkungen auf die Umgebungsbe-
bauung zu erwarten sind. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu I.02

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr.  
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
I. 10 20;13 Es werden Bedenken geäußert, dass die gewerbliche 
Nutzung der Umgebung und die Festsetzung der Flä-
che als Urbanes Gebiet zu hohen Lärmbelastungen 
führen. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu I.02 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
K  Klima/ Energiebilanz   
K.01 11;20;37 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet als 
stark hitzebelastetes Gebiet eingestuft wird. Durch 
das Zusammenwirken von Einflussgrößen des urba-
nen Wärmehaushalts (hoher Versiegelungsgrad, we-
nig Vegetation, Abstrahlung von Wärme usw.) würde 
eine Wärmeinsel entstehen. Es wird befürchtet, dass 
bei einer 22 m hohen Blockrandbebauung im Sommer 
eine unzumutbare Hitze entstehen könnte.    
Auch der angrenzende Gebäudeblock zwischen Pel-
lenz-, Leo- und Stammstraße würde durch die neue 
Bebauung von der Licht- und Frischluftzufuhr weitge-
hend abgeschnitten. Bisher dient die Freifläche auf 
dem Siemensgelände dazu, insbesondere im Som-
mer eine permanente Luftzufuhr zu gewährleisten. 
ja Das Plangebiet ist derzeit durch extreme Überwärmung gekenn-
zeichnet.  
Im Umfeld stellt sich die Situation teils ähnlich, teils bei vorhandenen 
Begrünungen/ Baumbestand in den Innenhöfen auch günstiger dar. 
Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens wirkt sich die Neupla-
nung sowohl für das Plangebiet als auch im Umfeld positiv aus. Vor 
allem der Ersatz der großen, asphaltierten Parkplatzflächen durch 
eine kleinteiligere Struktur mit unversiegelten Flächenanteilen und 
begrünten Flächen trägt dazu wesentlich bei.  
 
Da an Tagen sommerlicher Überhitzung stark erhitzte Luft von dem 
Parkplatz in den Blockinnenbereich fließt und durch die Riegelwir-
kung des Bestandsgebäudes kaum kühlere Luft aus dem Grüngürtel 
nachströmen kann, ist eine signifikante Verschlechterung durch die 
Neubebauung nicht zu erwarten. Teilweise können auch Verbesse-
rungen der Si tuation erwartet werden. Im  Plangebiet liegen nach 
baulicher Realisierung unter Berücksichtigung der innerstädtischen 
Lage relativ gute bioklimatische Verhältnisse vor. Die Wärmebelas-
tung an heißen Tagen kann tagsüber als stark eingestuft werden, 
was charakteristisch für dicht bebaute, urbane Gebiete ist. Die zur 
Anströmrichtung geöffneten Durchgänge schaffen in vielen Berei-
chen des Plangebiets gute Durchlüftungsverhältnisse, was sich po-
sitiv auswirkt. Der Rückbau des von der Siemens AG genutzten

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Büro-/ Gewerbestandort fördert zusätzlich die Durchlüftung in Süd-
ost-Nordwest Richtung. 
 
Die Neubebauung wird nach dem heutigen Stand der Technik ener-
gieeffizient geplant.  
K.02 90 Das Planungsgebiet ist als Hitzeinsel bekannt. Wel-
che ökologischen, klimarelevante Aspekte sind bei 
der Aufgabenstellung zur Planung berücksichtigt wor-
den? 
ja Bereits die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung enthielt An-
forderungen zu stadtklimatischen Maßnahmen.  
Zur Verbesserung insbesondere des sommerlichen Mikroklimas sol-
len folgende Anforderungen berücksichtigt werden: 
- Versickerung von Niederschlagswasser (Nachweis geeig-
neter Flächen) 
- Dachbegrünung  
- Begrünung der Tiefgaragen  
- Innenhofbegrünung 
- Baumpflanzungen an den Wegen  
K.03 54 Es werden durch die Neuplanung und Zuwachs an 
Gebäudemasse mikroklimatische Auswirkungen auf 
die Umgebung befürchtet. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01 
K.04 67 Es wird darauf hingewiesen, dass unter Beachtung 
des Klimawandels, heißeren Sommer und der Tatsa-
che, dass die Stadt Köln den Klimanotstand ausgeru-
fen hat, die derzeitige Frischluftzufuhr/ Frischluft-
schneise für die Bestandsgebäude weiterhin erhalten 
bleiben soll. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01 
K.05 54;59 Es wird angeregt, den Erhalt des Siemensgebäudes 
zu prüfen und für eine verbesserte Durchlüftung einen 
Durchgang zu schaffen. Ein Erhalt hätte den Vorteil, 
klimaneutral (um)bauen zu können. 
Es wird weiter angeregt, das Vorhaben unter Berück-
sichtigung von klimagerechtem Bauen und Nachhal-
tigkeit als ein Leuchtturmprojekt für die Stadt Köln zu 
entwickeln.  
nein Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht klimaneutral und würde sich 
auf die CO2 – Bilanz des Gebietes sogar insgesamt negativ auswir-
ken. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.06

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
K.06 15;34;58;59;67;68;
75;76 
Es wird angeregt, auf den von der Stadt Köln ausge-
rufenen Klimanotstand mit einer ressourcensparen-
den Bauweise inkl. Erhalt und Umbau von Gebäuden 
zu reagieren. Das Siemensgebäude könnte durch 
Umnutzung in ein nachhaltiges Stadtquartier im Sinne 
von sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologi-
schen Aspekten eingegliedert werden.   
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.06 und K.05 
K.07 59;90 Sind klimarelevante Daten als Grundlage bei den Vor-
gaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung und der 
Größe der Grünflächen berücksichtigt worden? 
Sind im Vorfeld Auswirkungen, die das Vorhaben auf 
das Stadtklima und die CO2 Bilanz haben, untersucht 
worden oder werden die noch untersucht? 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01 
K.08 
 
15;82 Es wird angeregt, auf Dachflächen neben der Dach-
begrünung auch solare Energiegewinnung vorzuse-
hen. Auch umweltgerechtes/ energiesparendes 
Bauen un ter Einbeziehung von Recyclingbaustoffen 
seien wünschenswert und zeitgemäß.  
Es wird auch angeregt, das neue Quartier ressour-
censparend zu planen, d.h. inkl. einer Verwertung von 
anfallendem Niederschlagswasser sowie einer ener-
giesparenden und klimagerechten Beheizung der Ge-
bäude. 
ja Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt und im 
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
verankert. Soweit dies erforderlich ist, werden Festsetzungen z. B. 
zum Ausschluss fossiler Brennstoffe getroffen. 
Das Energiekonzept sieht mindestens einen KfW -55-Standard für 
das Gesamtvorhaben vor. Durch zahlreiche Einzelmaßnahmen sol-
len Optimierungen erfolgen. Solarenergie wird für die Stromversor-
gung eingesetzt, eine Fernwärmeversorgung kommt hinzu. Durch 
den Einsatz von Photovoltaik auf den Dachflächen, sowie der Wär-
meversorgung durch Fernwärme lässt sich das Quartier versor-
gungsseitig mittelfristig als CO2 -neutrales Quartier ausgestalten 
(Fernwärme über erneuerbare Energie, Strom über Photovoltaik so-
wie über Anbieter von Ökostrom). 
 
Eine Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser wird 
wegen der damit verbundenen Hygieneprobleme nicht vorgesehen. 
Das Niederschlagswasser wird jedoch teilweise zur Bewässerung 
der Anpflanzungen und Grünflächen eingesetzt.   
K.09 
 
11;35;37;88; Es bestehen Bedenken gegen die Schließung der 
südöstlichen Seite des Baublocks Pellenz -/ Leo -/ 
Stammstraße, weil dieser Baublock ein stark hitzebe-
lasteter Bereich sei. 
teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.0 1. Der gegenwärti ge 
Zustand des Siemens -Geländes mit großen, unverschatteten As-
phaltflächen führt zu einer erheblichen Aufheizung des Mikroklimas

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 im Bereich der angrenzenden Bebauung. Es werden Verbesserun-
gen des Ausgangszustands, wie Gründächer, Reduzierung der Ver-
siegelung, teilweise Versickerung von Oberflächenwasser geplant, 
die anstelle einer Verschlechterung des Ausgangszustandes eine 
Verbesserung erwarten lassen. 
K.10 65 Es wird angeregt, die Gebäude energieeffizient, im 
Sinne einer Klimaschutzsiedlung, zu betreiben.  
 Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.08  
 
 
 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
P  Planungsrecht und Planverfahren   
P.01 23;46;62;77;78 Das durchgeführte Format der Bürgerbeteiligung wird 
kritisiert, da es den Eindruck erweckte, die Planung 
sei bereits finalisiert und es keine zeitliche Möglichkeit 
gab ausreichend Fragen stellen zu können. 
nein In der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Vorentwurfsunterlagen 
vorgestellt. Es wurde ausdrücklich auf die noch bevorstehenden, 
weiteren Planungsschritte verwiesen. 
P.02 14;37; Es wird bezweifelt, dass ein Verfahren gemäß § 13a 
BauGB und damit ein Verzicht auf einen Umweltbe-
richt den hohen Ansprüchen an ein lebenswertes und 
ökologisch durchdachtes Wohnquartier und eine 
Stadtteilaufwertung gerecht werden kann. Kritisch an-
gemerkt wird, dass auf die Konsequenzen eines § 13a 
Verfahrens nicht eingegangen wurde.  
nein Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für ein Verfahren 
nach § 13a BauGB. Er enthält eine zulässige Grundfläche von we-
niger als 20.000 m². FFH-/ Natura-2000-Gebiete sind durch die Pla-
nung nicht betroffen. Der Plan liegt nicht im potenziellen Einflussbe-
reich von Störfallbetriebsbereichen. Ein Umweltbericht wird im Ver-
fahren nach § 13a BauGB nicht erstellt. Im Planverfahren nach § 
13a BauGB sind dennoch alle betroffenen Umweltbelange in die Ab-
wägung einzustellen und entsprechend im Verfahren zu untersu-
chen.  
P.03 
 
23;39;54;74;77;78
;86 
Es wird auf die Untersuchung des Landschaftsver-
bandes Rheinland (LVR) zum Thema Unterschutz-
stellung des Siemensgebäudes hingewiesen und kri-
tisiert, dass die Stadt den LVR nicht im Vorfeld der 
nein Im Vorfeld der Planung wurde der Stadtkonservator (Amt für Denk-
malschutz und Denkmalpflege) einbezogen, der au s denkmalpfle-
gerischer Sicht keine Bedenken gegen den Abriss des Siemens 
hatte.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Planung um Stellungnahme gebeten hat. Da der LVR 
eine Unterschut zstellung befürworte, sollten der In-
vestor und die Stadt eine nachhaltige Planung für eine 
sozio-kulturelle Umnutzung des Bestandsgebäudes 
vorlegen sowie in einem geeigneten Verfahren neue 
Konzepte erarbeiten lassen. Hierbei sollten 30 -pro-
zentiger geförder ter Wohnungsbau, Dach - und Fas-
sadenbegrünung, Vermeidung von Verschattung der 
Nachbargebäude sowie Integration einer Kita Be-
standteile sein. 
Nach abschließender Stellungnahme des LVR, Amt für Denkmal-
pflege im Rheinland (ADR) vom März 2021 kommt der LVR zu der 
Auffassung, dass das Bestandsgebäude verschiedene interessante 
Bedeutungsebenen und erhaltungswürdige Substanz aufweist. Al-
lerdings hat die intensive Prüfung ergeben, dass die Bedeutungsas-
pekte aus Sicht des LVR -ADR nicht dafür ausreichen, um das Ob-
jekt als Baudenkmal gemäß § 2 (1) und (2) Denkmalschutzgesetz 
NRW zu bewerten.  
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln 
schließt sich der o.a. Bewertung einer ‚erhaltenswürdigen Bausub-
stanz‘ an und wird keine Unterschutzstellung einleiten. 
 
P.04 14; Es wird bemängelt, dass die Informationen in der On-
line-Veranstaltung unvollständig gewesen seien.  
 
So sei unter anderem nicht auf die Gebietsfestlegung 
als Urbanes Gebiet eingegangen worden. Außerdem 
sei nicht erwähnt worden, dass es sich um ein Verfah-
ren nach § 13a BauGB handelt, das dem Investor eine 
vorzeitige Baugenehmigung vor der Öffentlichkeits - 
und Behördenbeteiligung ermöglichen würde. Wäh-
rend der Präsentation sei lediglich das Regelverfah-
ren zum Bebauungsplan erwähnt worden. Fehler bei 
der Bürge rbeteiligung könnten gem. § 214 Abs. 2a 
BauGB als Verfahrensfehler gewertet werden.  
Zusätzlich fehlte der Hinweis auf eine Überschreitung 
der GRZ und der Verzicht zur Herstellung öffentlicher 
Grünflächen. Die Begründungen dazu wäre n für die 
ZuhörerInnen von Interesse gewesen.  
nein Die Veranstaltung war die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
gem. § 3 (1) BauGB und diente der Darlegung der allgemeinen Ziele 
und Zwecke der Planung. 
 
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden im Anschluss an 
den Vor gabenbeschluss erarbeitet. Der Bebauungsplan -Entwurf 
wird dann gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat öf-
fentlich ausgelegt, dabei hat die Öffentlichkeit erneut die Möglich-
keit, Stellungnahmen abzugeben.   
 
 
Nach § 13a (3) Nr. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemei-
nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 
Planung zu unterrichten und kann sich innerhalb einer bestimmten 
Frist zur Planung äußern, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und 
Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfindet. Aufgrund der Wich-
tigkeit des Vorhabens hat der Stadtentwicklungsausschuss ent-
schieden, dass eine § 3 ( 1) -Beteiligung durchzuführen ist. Es liegt 
daher kein Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 2a BauGB vor. In der 
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses wurde § 13a er-
wähnt, ebenso in den verteilten Flyern und im Aushangplakat. Die 
in der Veranstaltung vorgestel lten Verfahrensschritte entsprechen 
denen des §13a Verfahrens. Verfahrensfehler sind in der frühzeiti-
gen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
erfolgt, denn diese soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung informieren und es soll der Öffentlichkeit die Gelegenheit 
zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.  
 
Hinsichtlich der GRZ wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
F.25 verwiesen, hinsichtlich der Grünflächen zu F.04. 
P.05 37 Es wird angenommen, der Bebauungsplan erhöhe die 
Grundstücksausnutzung. Dazu wird ausgeführt: 
„Der bestehende Flächennutzungsplan beschreibt 
die Vorhabenfläche nicht nur allgemein als Wohn-
baufläche, sondern spezifiziert sie noch weiter als 
ein "Besonderes Wohngebiet". Dies ist sonst nur im 
Bebauungsplanverfahren üblich. Dieses städtebauli-
che Ziel wurde auch während der Nutzung des Ge-
ländes durch die Firma Siemens aufrechterhalten 
und spiegelt bis heute die städtebauliche Entwick-
lung im Viertel wider, hier Wohnraum zu schaffen. 
Dieser Flächennutzungsplan soll nun für das Bauvor-
haben angepasst werden; dabei begründet sich die 
beabsichtigte Änderung aus der vorgegebenen Brut-
togeschossfläche in Höhe von 49.000 m² und einem 
"Urbanen Gebiet'' (MU) mit höheren Lärmimmissions-
werten und Bereichen, die au sschließlich Gewerbe 
vorbehalten sind. 
Die Baumasse liegt um ein Vielfaches über den Wer-
ten der angrenzenden Bestandswohngebiete. Die in 
der Beschlussvorlage beschriebene Überschreitung 
der im neuen Gebiet (MU) zulässigen Grundflächen-
zahl verdeutlicht den Anspruch einer außergewöhn-
lich hohen Grundstücksausnutzung.“ 
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Da chge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die 
zulässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die 
Planung nicht. 
  
Hinsichtlich der GRZ wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
F.25 verwiesen, hinsichtlich der Grünflächen zu. F.04.Die anteilig 
geplanten gewerblichen Nutzungen im Urbanen Gebiet dürfen das 
Wohnen nicht wesentlich stören. Sie sind somit grundsätzlich den-
selben Beschränkungen unterworfen wie in den angrenzenden Be-
standsgebieten, die als Mischgebiete festgesetzt sind. Die mögli-
chen Lärmemissionen des Plangebiets werden gegenüber der bis-
herigen Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) gesenkt und nicht er-
höht. 
Besondere Wohngebiete dürfen nur bei bestehenden bebauten Ge-
bieten festgesetzt werden und nicht bei Neuplanungen.  
 
 
P.06 
 
68 Es wird folgendes gefragt bzw. angemerkt: 
„Welche Abstimmungen gab es von Juli bis Oktober 
2019 zwischen dem Grundstückseigentümer Corpus 
Sireo und der Stadt Köln während der Mehrfachbe-
auftragung? 
-- Die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung wurde durch das 
Stadtplanungsamt mit weiteren Fachdienststellen, unter anderem 
der Klimaschutzleitstelle, Umweltamt, Grünflächenamt, vor Beginn 
des Verfahrens abgestimmt.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Welchen Beitrag hat hierbei der Klimabeirat oder ge-
nerell die Überlegungen zum nachhaltigen Bauen ge-
leistet? 
Aus welchem Grund beginnt die Partizipation der Bür-
gerInnen erst mit der "frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit" zum Zeitpunkt, an dem das Verfahren be-
reits längst durch den Beschluss des Stadtentwick-
lungsausschusses eingeleitet wurde und zu dem be-
reits der Abriss des Gebäudes als Entwurfsgrundlage 
festzustehen scheint?“ 
 
Die Reihenfolge der Verfahrensschrit te richtet sich nach dem Bau-
gesetzbuch. Zunächst beantragt ein Vorhabenträger die Einleitung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Daraufhin kann ein 
Einleitungsbeschluss zu dem Verfahren gefasst werden, auf den 
dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit folgt. 
P.07 18;54;66;100;  Es wird appelliert, das Projekt in seiner jetzigen Form 
zu stoppen und unter Einbindung einer breiten Öffent-
lichkeit eine Neuevaluierung und die Entwicklung von 
Alternativplänen zu ermöglichen. 
nein Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.05.2020 den Beschluss 
für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfah-
rens “Franz-Geuer-Straße“ gefasst. Die Verwaltung ist an den Ein-
leitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses gebunden, 
das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Ein Stopp des Plan-
verfahrens und die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses müsste 
der Stadtentwicklungsausschuss fassen. Es gibt von Seiten der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld als auch des Stadtentwicklungsausschus-
ses bislang keine Willensbildung, das Planverfahren zu stoppen.  
P.08 46;52 Wieso kommt es zu einer zeitlich nachgelagerten Be-
teiligungsoption für BürgerInnen und Parteien, wäre 
doch eine Integrierung von Anfang an in den Fin-
dungsprozess des Investors sehr viel sinnvoller  und 
sozialraumverträglicher gewesen und auch die The-
matik Schule wäre somit auch möglich gewesen? 
nein Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens richtet sich nach dem 
Baugesetzbuch, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in § 3 BauGB ge-
regelt. Die Vorhabenträg erin hat einen Antrag zur Einleitung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt, der Stadtentwick-
lungsausschuss hat dem 28.5.2020 dem Antrag entsprochen und 
den Einleitungsbeschluss gefasst. Das Vorhaben wird auf der 
Grundlage des Ergebnisses eines im Vorfeld durchgeführten Quali-
fizierungsverfahrens entwickelt. 
P.09 18;23;44;54;75;77
;78 
Es wird Unmut über die frühzeitige Beteiligung der Öf-
fentlichkeit am 14.12.20 geäußert, da der Informati-
onsgehalt als zu gering empfunden und der Zeitpunkt 
unglücklich gewählt worden sei. Es sei keine Trans-
parenz zur Planung hergestellt worden, der Dialog mit 
den Bürger*innen fehlte. 
In einer Zoom-Veranstaltung der SPD am 13. Januar 
sei rege zu vielen Punkten diskutiert worden.  
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.24.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Auch sei der Eindruck entstand en, dass das Projekt 
möglichst schnell abgewickelt werden soll. Daher sei 
eine Nachbearbeitung wünschenswert, um Teilhabe 
und Diskussion rund um das Projekt zu ermöglichen.  
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 3 (2) BauGB 
öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hat jede*r die Mög-
lichkeit, weitere Stellungnahmen abzugeben, die in die Abwägung 
einzustellen sind. 
P.10 
(P.30 
alt) 
68 Es wird befürchtet, dass der neu gewonnene Wohn-
raum den derzeitigen Mietpreis weit überschreiten 
wird und die zunehmende Gentrifizierung verstärkt. 
Das derzeit recht heterogene Stadtviertel wäre damit 
gefährdet. Dabei sei klar, dass im Zuge des hier an-
gewandten Kooperativen Baulandmodells 30 % sozi-
aler Wohnungsbau eingeplant sind, jedoch ist davon 
auszugehen, dass die übrigen 70 % sehr hochpreisig 
frei finanziert werden. 
Eine stärkere Einflussnahme der Städte, um eine ge-
meinwohlorientierte Ausrichtung und f inanzierbaren 
Wohnraum zu schaffen, sei notwendig. Das Ge-
schäftsmodell der Investoren dürfe nicht ausschlag-
gebend für die städtebauliche Entwicklung sein. 
nein Das Vorhaben muss im freifinanzierten Teil unter den gegebenen 
Marktbedingungen, insbesondere de n derzeit hohen Bauland - und 
Baupreisen realisiert werden. Da die hohen Herstellungskosten der 
Wohnungen in die Kaufpreise eingehen bzw. sich mittelbar in den 
Mieten niederschlagen, ist ein entsprechend hohes Preisniveau zu 
erwarten. Dies gilt jedoch für alle frei finanzierten Wohnungsbauvor-
haben, die derzeit realisiert werden. Mit der Errichtung der Neubau-
ten werden jedoch keine Eingriffe in Wohnungsbestand vorgenom-
men und es werden keine Bewohner*innen aus dem Wohnungsbe-
stand verdrängt.  
P.11 9;44; Es wird bemängelt, dass die BürgerInnen erst spät 
von den Plänen auf dem Grundstück erfahren haben. 
Es sollte auf eine frühzeitige Information zu Vorhaben 
(nicht erst nach einem durchgeführten Wettbewerb) 
und Beteiligungen sowie eine ausreichende Frist zur  
möglichen Abgabe der Stellungnahmen geachtet wer-
den. 
nein Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde fristgerecht 
vorab bekanntgemacht. Es konnten nach der Veranstaltung fünf 
Wochen lang Stellungnahmen bis zum 18.01.2021 abgegeben wer-
den. Die übliche Frist zur Angabe von Stellungnahmen im Rahmen 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beträgt zwei Wochen. 
Aufgrund der dazwischenliegenden Weihnachtszeit sowie der 
Corona-Pandemie wurde die Beteiligungsfrist auf fünf Wochen aus-
gedehnt, was aus Sicht der Verwaltung ausreichend war.  
 
Zum zeitlichen Ablauf der Verfahrensschritte s iehe Stellungnahme 
der Verwaltung zu P.07, und P.08 
P.12 7;9;22;57;89;90;9
1;93;94;95;96;97;
98;99; 
Es wird vermutet, dass der Vorhabenträger nicht an 
einem fairen Verfahren interessiert sei. 
Außerdem seien am 14.12.20 im Bezirksrathaus Eh-
renfeld lediglich ein Aushangplakat zu sehen gewe-
sen und keine Pläne etc. Es wird eine Verlängerung 
teilweise Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Diskussion 
der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Dazu waren geeig-
nete Materialien online und analog einsehbar. Die Beteiligungsfrist 
wurde in der Veranstaltung vom 14.12.2020 vom 04.01.2021 auf 
den 18.01.2021 verlängert. Wie auch bei anderen Bebauungsplan-

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
der Einspruchsfristen über den 04.01.21 hinaus gefor-
dert.  
 
Es wird angeregt, die Vorstellung des Projektes 
schriftlich zur Verfügung zu stellen, um auch Perso-
nen ohne Internetzugang die Beteiligung zu ermögli-
chen. 
verfahren üblich, gab es nur ein Aushangplakat, welches für Perso-
nen ohne Internetzugang im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im La-
denlokal 5 im Stadthaus Deutz von außen einsehbar war.  
P.13 32 Der Moderator wies auf die Beantwortung aller Fra-
gen in der Niederschrift hin. Diese sind jedoch online 
bei den Unterlagen zur Franz -Geuer-Straße nicht zu 
finden. 
nein Die Niederschrift wird mit der Beschlussvorlage zum Vorgabenbe-
schluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick-
lungsausschuss vorgelegt und ist im Zuge dessen im Ratsinforma-
tionssystem öffentlich zugänglich. 
P.14 2 Es wird kritisiert, dass die Flyer zum Online -Dialog 
nicht allen Anwohnern angekommen seien.  
nein Die Flyer sind in allen an das Plangebiet angrenzenden Straßen ver-
teilt worden. Hierbei handelte es sich insbesondere um die Franz-
Geuer-Straße, die Everhardstraße, die Leostraße, die Pellenz-
straße, die nahe dem Plangebiet gelegenen Teilabschnitte der 
Stammstraße, der Christian -Schult-Straße, der Gutenbergstraße, 
der Venloer Straße, der Subbelrather Straße sowie die Fuchsstraße. 
Es wurden insgesamt 1.500 Flyer verteilt.  
P.15 5;92 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulleitung der 
KGS Everhardstraße noch keine offiziellen Informati-
onen zur Planung erhalten hat. Es seien viele Punkte 
hinsichtlich der Sicherheit der SchülerInnen zu klären. 
ja Eine Beteiligung erfolgt im weiteren Verfahren. 
P.16 90 Waren politische Gremien an der Konkretisierung der 
städtebaulichen Ziele beteiligt und bei der Aufgaben-
stellung zum Wettbewerb eingebunden? 
ja An beiden Jurysitzungen haben Vertreter*innen der Fraktionen aus 
Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung teilgenommen. 
Dies kann auch im  Aufstellungsbeschluss im Ratsinformationssys-
tem der Stadt Köln öffentlich nachgelesen werden. 
P.17 90 
 
In der Bewertungskommission zum Wett bewerb war 
nur ein ausgewiesenes Stadtplanungsbüro stimmbe-
rechtigt. Für die Politiker hätten andere Städtebaubü-
ros sicher Anregungen und viele Impulse gesetzt. In-
vestor und Politik waren mehrheitlich bestimmend. 
Warum ist der städtebaulichen Bewertung des Vorha-
bens so wenig Bedeutung zugemessen worden? 
nein In der Jury waren mehrere namhafte Persönlichkeiten aus Architek-
tur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur als Fachmitglieder be-
teiligt. Die Jury setzte sich aus insgesamt sieben Fachpreisrich-
ter*innen sowie sechs Sachpreisrichter*innen zusammen, davon 
fünf Vertreter*innen der BV Ehrenfeld.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
P.18 90 Wie wurden die subjektiven Bewertungskriterien 
„Qualität und Robustheit des Entwurfs“ und das Krite-
rium „Wirtschaftlichkeit“ untereinander gewichtet? 
-- Die Qualität des städtebaulichen Entwurfes hat ausweislich des Pro-
tokolls der 2. Jurysitzung den Ausschlag für die Entscheidung gege-
ben.  
P.19 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
90 Es wird gefragt: 
„Welche Qualitätskriterien wurden zugrunde gelegt, 
um die Stadtgestaltung und die Siedlungsentwicklung 
in einen räumlich funktionalen Bezug zur Vorhaben-
fläche zu setzen? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wurden folgende Kriterien gemäß der Aufgabenstellung im Qua-
lifizierungsverfahren zugrunde gelegt: 
„Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und sich 
hierbei insbesondere an folgendem Bewertungsrahmen orientieren, 
die Reihenfolge der Kriterien hat dabei keinen Einfluss auf die Ge-
wichtung:  
 
 Städtebauliche Gesamtkonzeption mit Darstellung von Bau-
masse und Höhenentwicklung auch im Hinblick auf Qualität 
und Robustheit des städtebaulichen Entwurfes 
 Freiraumplanerische Einbindung, Gestaltqualität und Nutz-
barkeit des Freiraumes 
 Verkehrliche Aussagen, Qualität des Erschließungssys-
tems  
 Bewältigung der Lärmproblematik auch im Hinblick auf städ-
tebauliche Integration und Realisierbarkeit 
 Umsetzungsfähigkeit des Gesamt-Entwurfes 
 Wirtschaftlichkeit 
 Einhaltung der Vorgaben 
 
P.20 
 
41;46;52;55;68;70
;74;75;83 
Es wird bemängelt, dass die Stadt Köln keine Vor-
kaufsrechtssatzung erlassen habe bzw. kein Vor-
kaufsrecht ausgeübt habe. 
nein Die Kriterien des § 24 BauGB ließen die Anwendung des allgemei-
nen Vorkaufsrechts nicht zu. Das besondere Vorkaufsrecht gem. § 
25 BauGB kann nur in einem Bebauungspla n auf unbebauten 
Grundstücken angewandt werden, bzw. beim Erlass einer Vorkaufs-
satzung. Vom Rat der Stadt Köln wurde keine entsprechende Sat-
zung erlassen.  
P.21 75 Es wird gefragt, warum der Investor bereits vor dem 
Beginn des Beteiligungsverfahrens einen Architekten-
wettbewerb initiierte und warum bereits vor der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung die Verwaltung tätig geworden 
ist. 
-- Es ist gängige Vorgehensweise, dass ein Qualifizierungsverfahren 
in Abstimmung mit der Verwaltung vor der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung stattfindet. Gemäß dem Kooperativen Baulandmo-
dell war die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens erforder-

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
lich. Die Verwaltung bereitet die Beschlüsse der zuständigen politi-
schen Gremien vor und gibt eine Beschlussempfehlung ab. In die-
sem Fall hat die Verwaltung die Beschlussvorlage für den Einlei-
tungsbeschluss erstellt und nach diesem Beschluss die Beteiligung 
der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB vorbereitet. 
P.22 61;82 Es wird angeregt, ein weiteres Qualifizierungsverfah-
ren mit anderen, von der Stadt definierten, Zielen auf-
zusetzen und dabei das vorhandene Gebäude mitein-
zubeziehen und hierbei weitere Anregungen aus der 
Beteiligung zur Auflage zu machen. 
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu P.07 
P.23 74 Es wird gefragt, warum die Stadtverwaltung nicht zu-
sammen mit dem Bauvorhabenträger einen öffentli-
chen Wettbewerb mit Konzeptvergabe veranlasst 
habe. 
Die Stadt verschenke die Möglichkeit hier innovative, 
möglicherweise Prestige schaffende Wege mit alter-
nativen, nachhaltigen u nd sinnvollen Konzepten zu 
gehen. 
 
-- Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu P.07, P.08, P.21 
Eine Konzeptvergabe ist nur für städtische Grundstücke möglich, 
die durch einen Vorhabenträger erst noch erworben werden müs-
sen. Das Plangebiet ist bereits Eigentum der Vorhabenträgerin. 
P.24 57 Es wird angeregt, dass die Verwaltung dafür sorgt, 
dass Anwohner*innen nicht der Zugang auf das Sie-
mensgelände verwehrt wird (Beispiel Gerling -Quar-
tier). 
ja 
 
Das Quartier wird offen und in den Straßenräumen für alle zugäng-
lich geplant.  Es werden entsprechende Wegerechte für die Allge-
meinheit im Bebauungsplan festgesetzt und durch Grunddienstbar-
keiten und Baulasten abgesichert oder eine öffentliche Verkehrsflä-
che festgesetzt. Welche Variante festgesetzt wird, wird im weiteren 
Verfahren noch abgestimmt  
P.25 11 Es wird gefragt, ob es von Seiten der Stadt Köln eine 
Zusage an den Investor gibt, in welchem Umfang er 
auf dem Vorhabengebiet bauen darf und warum mit 
der Vorgabe gearbeitet wurde, auf dem Areal 49.000 
m² Wohn- und Geschäftsfläche zu generieren?  
nein Abschließende Zusagen an die Vorhabenträgerin können vor dem 
Satzungsbeschluss nicht gegeben werden. 
Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. 
P.26 39;54;68 Es wird angeregt, das Bestandsgebäude als Schule 
zu nutzen. Die Grundschule Everhardstr. könnte dort 
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A. 06 sowie zu A.14

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
einziehen und das freie Schulareal als Kita genutzt 
werden.  
P.27 90 Es wird gefragt, ob Art und Maß der baulichen Nut-
zung grundstücksbezogen für einzelne Bauvorhaben 
in den Baufeldern festgesetzt werden. 
ja Die Festsetzungen beziehen sich gemäß der BauNVO auf das Bau-
gebiet und sind im Falle von Realteilungen auf die neu entstehenden 
Grundstücke anzuwenden. 
P.28 71;72 Es wird bemängelt, der Raum für kulturelle Belange 
wie Theater, Kinos oder Musik sei in Ehrenfeld immer 
weiter zurückgegangen. Dieses sei durch ähnliche 
Projekte passiert. Bestehende Einrichtungen (zum 
Beispiel Cinenova) seien unter Druck. Die Nutzung ei-
nes so großen Areals müsse diese Aspekte berück-
sichtigen. Das Konzept enthalte allerdings nur Wohn-
raum, Gewerbeflächen, eine Kita und Tiefgaragen. Es 
sei damit unvollständig und müsse abgelehnt werden. 
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.23 
P.29 11 Es wird bemängelt, dass die Planung eine Versiege-
lung von 85 % vorsieht, was die Höchstgrenze im „Ur-
banen Gebiet“ um 5 % übersteigt. Andererseits werde 
eine Entsiegelung in Aussicht gestellt. 
nein Hinsichtlich der GRZ siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.25 
     
 
  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
S  Städtebau/ Architektur   
S.01 
 
 
1 Es wird angeregt, die Verbindung zwischen der 
Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße/ 
Everhardstraße in direkter Verlängerung der Franz -
Geuer-Straße anzulegen. 
nein Der Vorschlag hätte zur Folge, dass der vorhandene Baublock im 
Nordwesten des Plangebiets keinen ba ulichen Abschluss durch 
eine vierte Blockseite erhalten könnte. Dieser Baublock würde sich 
damit weiterhin als Fremdkörper im städtebaulichen Gefüge des 
Quartiers darstellen. Entsprechende Entwurfsansätze wurden im 
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren geprüft und verworfen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
S.02 1;8;21;52;79;80 Es bestehen Bedenken gegen die achtgeschossigen 
Gebäude, die als zu hoch und für das Quartier unpas-
send angesehen werden. 
nein Die achtgeschossigen Gebäude nehmen den Höhenmaßstab des 
bestehenden Siemens-Gebäudes, das eine Gebäudehöhe von über 
26 m erreicht, auf. Die achtgeschossigen Gebäude sind an ihren 
vorgesehenen Standorten städtebaulich/ maßstäblich angemessen. 
S.03 13;35;36;88 Es wird die Frage geäußert, aus welchen Gründen die 
Bebauung der  Planung höher sein darf als die der 
Umgebung. 
-- Die zulässigen Gebäudehöhen beurteilen sich im Plangebiet derzeit 
nachdem bestehenden Bebauungsplan und nach § 34 BauGB in 
den Bereichen, in denen der bestehende Bebauungsplan keine Hö-
henfestsetzungen triff t. An der Franz -Geuer-Straße sowie an der 
Stammstraße haben die bestehenden Gebäude eine Höhe von ca. 
18-20 m, das Siemens-Gebäude selbst ist ca. 26 m hoch. An einzel-
nen Stellen erreichen die geplanten Staffelgeschosse Höhen von 
ca. 22 m, hierzu erfolgen U ntersuchungen zur Verschattungswir-
kung. Die Bebauung hält die erforderlichen Abstandsflächen ein. 
Die achtgeschossigen Gebäudeteile erreichen eine Höhe von ca. 25 
m und sind damit nicht höher als das heutige Siemensgebäude. Der 
Bebauungsplan schafft die pl anungsrechtlichen Voraussetzungen, 
um Gebäude zuzulassen, die im Einzelfall auch höher sind als der 
angrenzende Bestand. Dies dient der Schaffung dringend benötig-
ten Wohnraums. Die Dichte wird als verträglich für den Standort an-
gesehen.  
S.04 20;21;40;41;46;56
;57;61;63;66;67;7
3;82;83 
 
Es wird angeregt, die Neubebauung nicht höher als 
den Bestand zuzulassen. 
 Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.03 
 
S.05 4;6;21;23;26;45;5
4;66;71;72;75;77;
78 
Es wird angeregt, die geplante Bebauung generell 
zwei Geschosse  niedriger festzusetzen als jetzt ge-
plant. 
 
nein Das Ziel der Planung ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Woh-
nungsbau in Ehrenfeld zu leisten. Diesem Ziel würde eine Reduzie-
rung der derzeit zulässigen Gebäudehöhen widersprechen. Die ge-
planten Gebäudehöhen entsprechen auch dem allgemeinen städte-
baulichen Ziel eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. 
S.06 20 Es wird angeregt, in der Planung die überbauten 
Grundstücksflächen und die Gebäudehöhen zu redu-
zieren, um eine Verschlechterung der Grundstückssi-
tuation der Nachbarschaft nicht zu erreichen. 
 
nein Die mögliche Verschattung wird im weiteren Verfahren untersucht. 
Sofern die Verschattung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf 
die Nachbarbebauung hat, muss die Planung angepasst werden.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Gebäude müssen die nach BauO NRW erforderlichen Ab-
standsflächen einhalten und gesunde Wohn - und Arbeitsverhält-
nisse ermöglichen. 
S.07 20;37;46;63 Es bestehen Bedenken wegen der Verdichtung der 
geplanten Bebauung, es wird eine erdrückende Wir-
kung befürchtet. 
 
nein Von einer erdrückenden Wirkung der geplanten Bebauung kann 
nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge-
richts nur dann gesprochen werden, wenn sie die vorhandene Be-
bauung in Höhe und Volumen weit überschreiten würde.  
 Es reicht nicht aus, wenn die zu errichtenden Gebäude lediglich hö-
her und größer sind als einzelne Gebäude im Umfeld. Maßgeblich 
für die Feststellung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens 
ist die gesamte Bebauung in der Umgebung und nicht allein die Be-
bauung auf einzelnen Grundstücken.  
S.08 
 
4 Es wird befürchtet, dass sich auf dem öffentlichen 
Spielplatz Jugendliche und Drogensüchtige treffen. 
ja Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln ist der 
Vorhabenträger dazu verpflichtet, einen öffentlichen Spielplatz im 
Plangebiet zu errichten.  
Der geplante Spielplatz hat direkten Blickbezug zu den angrenzen-
den Wohnungen und liegt in Hörweite. Es wird daher davon ausge-
gangen, dass sich aufgrund einer guten sozialen Kontrolle die be-
fürchteten Fehlentwicklungen hier nicht einstellen werden.  
S.09 1;35;88 Es wird bemängelt. dass die Gebäuderiegel der Pel-
lenz-/ Leo - und Stammstraße weiter verdichtet und 
die bereits bestehende hohe Dichte und Versiegelung 
der Bestandssituation nicht beachtet wird. 
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.03 und S.06 
S.10 1;13;20;37 Es besteht die Befürchtung, dass die Neuplanung die 
Frischluftzufuhr für den o.g. Baublock abschneidet. 
ja Das 184 m lange Siemensgebäude hat eine Riegelwirkung gegen-
über den benachbarten Grünflächen und der von dort zu erwarten-
der Frischluftzufuhr. Da die abriegelnde Wirkung des Siemensge-
bäudes zur Bezirkssportanlage entfällt, wird ein e verbesserte 
Durchlüftung des Plangebiets und seiner Umgebung erwartet. Zur 
genaueren Prognose wird ein Klimagutachten erstellt. 
Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu K.01 
S.11 1;15;20; Es wird die Befürchtung geäußert, dass sich durch die 
Höhe, der geplanten Bebauung die Belichtung weiter 
verschlechtert und zu einer fehlenden Luftzufuhr bei-
trägt, durch die sich der Bestand stärker aufheizt.  
ja Im Rahmen der Planaufstellung werden die Verschattung und 
Durchlüftung gutachterlich geprüft. Sofern es im Verhältnis zum be-
stehenden Baurecht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
die vorliegende Planung kommen sollte, besteht die Veranlassung 
zur Änderung des Bebauungskonzepts.  
S.12 20;23;37;46;56;67
;77;78 
Es wird angeregt, die Verschattungswirkung der ge-
planten Bebauung zu prüfen, es besteht die Befürch-
tung unzumutbarer Verschattungseffekte im Umfeld 
der Neubebauung. 
 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.06 
S.13 29 Es wird befürchtet, dass durch das achtgeschossige 
Gebäude eine unverträgliche Verschattung des be-
stehenden Spielplatzes an der Christian -Schult-
Straße verursacht wird. 
 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.06 
S.14 10;37 Es wird bemängelt, dass durch die neu hinzukom-
mende Bebauung eine Beeinträchtigung der Wohn-
ruhe in dem angrenzenden Baublock Pellenz -/ Leo-/ 
Stammstraße entsteht. 
nein Im Verfahren erfolgte eine schalltechnische Untersuchung. Der ent-
sprechende Baublock ist als Mischgebiet festgesetzt, faktisch dürfte 
es sich eher um ein Wohngebiet handeln. Angrenzend sind Woh-
nungen sowie Gebäude für nicht wesentlich störendes Gewerbe, 
wie es auch in einem Mischgebiet zulässig ist, geplant. Eine unzu-
mutbare Beeinträchtigung der Wohnruhe kann daraus nicht abgelei-
tet werden. Eine erhebliche Lärmentlastung entsteht dadurch, dass 
der vorhandene Parkplatz, der keinerlei Lärmschutzeinrichtungen 
für die benachbarte Wohnbebauung aufweist, künftig wegfällt.   
S.15 37;90 Es wird davon  ausgegangen, dass ein Großteil der 
privaten Freiflächen nachträglich versiegelt wird. 
 
nein Die Planung ist mit den Freiflächenanteilen gemäß Vorhaben - und 
Erschließungsplan umzusetzen. Nachträgliche zusätzliche Versie-
gelungen sind durch die Festsetzung d er Grundflächenzahl unzu-
lässig. 
S.16 20 Es werden Bedenken geltend gemacht, dass die ge-
planten Innenhöfe insbesondere dort, wo sie an den 
Bestand angrenzen, zu klein sind, um eine wirksame 
Begrünung zu ermöglichen. 
 
nein Die geplanten Innenhöfe sind überwiegend nicht unterbaut, sodass 
hier gute Wachstumsbedingungen für Pflanzen und Bäume beste-
hen. und insgesamt eine wirksame Begrünung ermöglicht wird. An-
gesichts der Folgewirkungen des Klimawandels sind zudem Innen-
höfe, die im Sommer schattig bleiben, positiv zu sehen. Es wird we-
niger Bewässerung nötig als bei voll besonnten Flächen. Über eine 
Belichtungsuntersuchung werden die Lichtverhältnisse in den Bau-
blöcken überprüft.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
S.17 37 Es werden Bedenken geäußert, dass die GRZ durch 
den hohen Versiegelungsgrad überschritten wird und 
diese aufgrund der hohen Anwohnerdichte unverhält-
nismäßig ist.  
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.25  
S.18 79;80 Es wird gefordert, dass das Planvorhaben von einem 
Sachverständigen geprüft wird, um die Nachteile der 
dichten Bebauung für die Anwohner darzustellen.  
ja Gutachten werden zu den Themenbereichen Besonnung/ Belich-
tung, Stadtklima/ Durchlüftung, Schallimmiss ionen erstellt und von 
der Verwaltung geprüft. 
S.19 37;82 Es wird angeregt, die Geschoss - und die Grundflä-
chenzahl zu reduzieren und die Planung an den Be-
stand anzupassen. 
 
nein Bezgl. der GRZ siehe Stellungnahme der Verwaltung zu F.25 
Bezgl. der GFZ siehe Stellungnahme der Verwaltung zu A.14 
S.20 79;80 Es werden Bedenken geäußert, dass bei der Neupla-
nung die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.  
 
ja Die Abstandsflächen gemäß BauO NRW werden eingehalten. 
S.21 11;20;37;90 Es wird angeregt, in der Planung die Annahme eines 
einheitlichen Höhenniveau zwischen Neuplanung und 
dem Bestand zu korrigieren , da die Parkplätze des 
Siemens Geländes ein halbes Geschoss über der 
Umgebungsbebauung befinden.  
ja Dies wurde bereits bei der Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftra-
gung berücksichtigt. Die Planung verwendet die Straßenhöhen der 
Umgebung bzw. die Höhe der angrenzenden Bezirkssportanlage als 
Bezug. 
S.22 46 Es wird kritisiert, dass bei der frühzeitigen Bürgerbe-
teiligung keine Stellvertreter des Kulturbe reiches ein-
geladen wurden.  
nein Aus Sicht der Verwaltung wurden die relevanten Akteure eingela-
den. Dies waren die Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der 
Vorhabenträgerin, des Architekturbüros, des Landschaftsplanungs-
büros und des Verkehrsgutachters.  
S.23 42;50;51;54;75;8;
100;101 
Es wird angeregt, Kultur und Kunst im Plangebiet zu 
etablieren. 
ja Nutzungen aus dem Kulturbereich sind im Urbanen Gebiet zulässig. 
Der Vorhabenträger prüft, ob preisgeminderte Kulturräume wirt-
schaftlich umsetzbar sind.   
S.24 70 Die Errichtung eines kulturellen Treffpunktes, der die 
verschiedenen Generationen einbezieht, wird ange-
regt.  
 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.23 
S.25 75;82 Es wird gefordert, dass ein Kulturentwicklungsplan 
durchgeführt wird, um den durch die Planung entste-
henden sozialkulturellen Bedarf zu prüfen.  
nein Ein Kulturentwicklungsplan ist aufgrund der Größe des Plangebietes 
von rund 2 ha nicht erforderlich.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
S.26 1;17;42;60 Es wird angeregt, in der Planung Grünflächen, gast-
ronomische/ kulturelle Nutzungen sowie die Wohn-
nutzung vorzuziehen und stattdessen Büro - und Ge-
werbenutzungen zu reduzieren. 
 
ja Die 20% Nicht-Wohnnutzung beinhalten auch gastronomische und 
kulturelle Nutzungen. 
S.27 10;13 Es wird angeregt, die Gewerbeflächen auch außer-
halb des Bereiches an der Franz -Geuer- Straße und 
der Pellenzstraße anzusiedeln.  
nein Aufgrund der größeren Nähe zur Venloer Straße sind Gewerbe, mit 
der dazu gehörenden teilweise öffentlich nutzbaren Tiefgarage am 
besten im Süden des Plangebietes anzusiedeln. 
S.28 
 
 
17;46;62;70;73;74
;75;83 
 
Es wird angeregt, auf der Fläche eine Grundschule zu 
errichten bzw. die bereits bestehende Grundschule 
Everhardstraße zu erweitern, da diese keine weitere 
Kapazitäten besitzt, um weitere Schüler aufzuneh-
men. Eine Prüfung der infrastrukturellen Gegebenhei-
ten für die zuziehenden Anwohner wird gefordert.  
 
nein Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 13.05.2019 
die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Bereich, der im Bebau-
ungsplan 65460/06 als GE -Fläche ausgewiesen ist, als Fläche für 
einen Schulneubau geeignet ist.  
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass in Ehrenfeld weitere 
Grundschulstandorte erforderlich sind und die Fläche grundsätzlich 
geeignet für eine Grundschule wäre. Aufgrund wirtschaftlicher Rah-
menbedingungen ist der Investor aber zum jetzigen Projektstand 
nicht mehr in der Lage, eine Schule umzusetzen. Daher soll nach 
Ansicht der Verwaltung auf dem Grundstück keine Schule umge-
setzt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück gut für 
Wohnungsbau und gewerbliche Nutzungen geeignet. 
 
Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu A.14 
S.29 58 Es wird angeregt, eine Teilfläche des Siemens -Ge-
bäudes für die Nutzung als öffentliche Fläche bereit-
zustellen und die Grünanlagen der Umgebung einzu-
binden.  
 
ja Es sind ca. 2.000 m² öffentliche Spielplatzfläche n und weitere ca. 
580 m² öffentlich zugängliche Grünflächen vorgesehen. 
S.30 39 
 
Es wird angeregt, in den geplanten Gebäuden eine 
Kita unterzubringen. 
 
ja Eine vierzügige Kita ist geplant. 
S.31 4;52;73;75;83 Es bestehen Bedenken, dass die bestehende (soziale 
und grün -blaue) Infrastruktur durch die Neuplanung 
weiter komprimiert wird.  
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewerbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
zulässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die 
Planung nicht. Da der bestehende Bebauungsplan seit 1971 rechts-
kräftig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Infrastruktur 
allgemein auf die Ver - und Entsorgung des oben genannten Nut-
zungsumfangs, der bspw. ca. 1.200-1.400 üblichen Büroarbeitsplät-
zen auf dem Grundstück entspricht, ausgelegt ist. Versickerungsan-
lagen werden im weiteren Verfahren geprüft und wenn möglich vor-
gesehen. 
Anders stellt sich die Situation bei den Spielplätzen, Kindergarten-
plätzen und Schulplätzen dar, die auf die Versorgung der Wohnbe-
völkerung ausgerichtet sind. Spielplatz - und K indergartenversor-
gung werden im Plangebiet gewährleistet. 
 
Hinsichtlich der erforderlichen Grundschulplätze siehe Stellung-
nahme der Verwaltung zu A.14 
S.32 10;15 Es wird darum gebeten, die Anzahl der geplanten 
Wohneinheiten und die geplante Bevölkerungsdichte 
darzulegen. 
ja Nach dem Berechnungsschlüssel zum Kooperativen Baulandmodell 
ergeben sich aus ca. 39.000 m² Bruttogeschossfläche für Wohnun-
gen 432 Wohnungen mit 994Bewohner*innen. (Berechnungsgrund-
lage: durchschnittliche WE mit 90 m² und einer Belegungsdichte von 
2,3 Personen) 
S.33 62 Es wird angeregt, die Wohnungsanzahl und die Ein-
wohnerdichte im Plangebiet zu reduzieren.   
nein Das Plangebiet eignet sich grundsätzlich für die vorgesehenen rund 
39.000m² Geschossfläche mit Wohnnutzung. Siehe Stellungnah-
men der Verwaltung zu S.02, S.12- S.15, S.32  
S.34 23;42;46;48;54;57
;75;77;78 
Es wird darum gebeten den Anteil der geförderten 
Wohnungen zu erhöhen und die Laufzeit der Förde-
rung zu verlängern.  
nein Die Quote von 30% ist im Kooperativen Baulandmodell festgelegt. 
Die Bindungsfristen werden durch das Land und nicht durch die 
Stadt Köln festgelegt. 
S.35 41;54;75 Es wird angeregt, zur Dämpfung eines Mietpreisan-
stiegs Genossenschaften an dem Projekt zu beteili-
gen. 
nein Genossenschaften werden durch den Vorhabenträger beim Verkauf 
der geförderten Wohnungen im Wettbewerb berücksichtigt. Eine 
Reservierung von Wohnungskontingenten für Genossenschaften ist 
jedoch nicht vorgesehen. Es sind 30% geförderte sowie 70% freifi-
nanzierte Wohnungen vorgesehen. 
S.36 1;18;35;37;88 Es wird angeregt, die Verortung der geförderten Woh-
nungen zu überdenken und diese nicht durch die 
nein Der geförderte Wohnungsbau ist mit Einbindung in die bestehende 
Quartiersstruktur inmitten der bebauten Umgebung und nicht an den 
Rändern geplant.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Lage am Rand des Gebietes und der anliegenden Zu-
fahrten der Tiefgarage zu benachteiligen.  
S.37 4;30;42;57;69; Es wird gefordert, dass die die frei finanzierten und 
geförderten Wohnungen im Plangebiet nicht getrennt 
angesiedelt werden. 
nein Es erfolgt lediglich eine Trennung nach Hauseingängen/ Gebäuden 
und nicht nach Teilflächen im Quartier. Eine wohnungsweise Auftei-
lung ist aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsformen zwischen 
Eigentümergemeinschaften und Vermietungsgesellschaften prak-
tisch kaum umsetzbar. 
S.38 4;57 Es werden Bedenken geäußert, dass durch die hinzu-
ziehende Bev ölkerung eine Re -Ghettoisierung des 
Stadtteils gefördert wird.  
nein Der Rat der Stadt Köln hat mit dem kooperativen Baulandmodell ei-
nen Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen eine Vorgabe 
für Wohnungsbauvorhaben beschlossen. Hiermit wurde auf die  so-
zialen und wirtschaftlichen Entwicklungen reagiert. Rund 40 Prozent 
der Kölner Bevölkerung sind aufgrund steigender Mieten nicht in der 
Lage, sich mit Wohnraum zu versorgen. Die Stadt erreicht mit dieser 
Vorgabe eine gute Durchmischung der Stadt aus unt erschiedlichen 
Einkommensgruppen. 
S.39 50;51;84;100;101; 
 
Es wird gefordert, dass die Ausschreibung eines 
neuen Wettbewerbes erfolgt, um bezahlbare und 
nachhaltige Wohnfläche zu schaffen.  
nein Das Qualifizierungsverfahren wurde in Abstimmung mit dem Stadt-
planungsamt durchgeführt. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftra-
gung war die Grundlage für die Einleitungsbeschluss, den der Stadt-
entwicklungsausschuss am 28.05.2020 gefasst hat. Die Verwaltung 
ist an diesen Beschluss gebunden. 
S.40 70 Es wird angeregt, W ohnungen im Rahmen des Kon-
zeptes „Housing first“ zu errichten. 
Ggfs. Housing First ist eine Form der Obdachlosenhilfe.  Im Unterschied 
zu anderen Programmen müssen sich die Obdachlosen im Rahmen 
von Housing First nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbri n-
gungsformen für unabhängige und dauerhafte Wohnungen „qualifi-
zieren“, sondern können direkt in eine „eigene“ Wohnung ziehen.  
 Ein Programm „Housing First“ betreibt die Stadt Köln seit 2020.  
Damit das Projekt erfolgreich verlaufen kann und zu keiner Konkur-
renzsituation im angespannten Kölner Wohnungsmarkt führt, wird 
eine Kooperation mit der GAG Immobilien AG angestrebt. Mit ihr 
werden in Verbindung mit dem Liegenschaftsamt Verhandlungen 
über die Schaffung von zusätzlichem preiswertem Wohnraum für Al-
leinstehende geführt. Der Wohnraum soll möglichst gestreut in den

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Quartieren entstehen. Es kann derzeit noch nicht abschließend be-
urteilt werden, ob innerhalb des Siemens-Geländes entsprechende, 
einzelne Wohnungen angemietet werden.  
S.41 30;54;70 Es wird angeregt, Wohnungsformen, die sich an ver-
schiedene Altersgruppen richten, aber auch barriere-
freie, für Familien und betreute Wohnmöglichkeiten 
für Senioren zu schaffen. 
ja Über die Integration besonderer Wohnformen wird in der weiteren 
Planung entschieden. Grundsätzlich ist ein Wohnungsangebot vor-
gesehen, das sich an alle Altersgruppen sowie insbesondere an Fa-
milien richtet und weitgehend barrierefrei ist.  
S.42 65 Es wird angeregt, in der Planung Wohnungen zu er-
richten, die sich mit dem Thema zukünftiges Wohnen 
auseinandersetzen.  
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S. 41 
S.43 1 Die Umsetzung des Konzeptes „desire lines“ (Mikael 
Colville-Andersen, Gaston Bachelard) wird angeregt. 
teilweise Es wird davon ausgegangen, dass der Begriff des „desire path“ ge-
meint ist: In einer dicht bebauten städtischen Struktur sind die We-
geführungen an den Baufluchten orientiert. Dies entspricht dem Bild 
der europäischen Stadt und steht im Gegensatz zu einer erst durch 
die Häufigkeit der Nutzung entstehe nden Wegeführung als „desire 
path“.  
Sofern die fahrradfreundliche Planung im Sinne Colville -Andersens 
gemeint ist: In dem neuen Quartier wird dies als Baustein umge-
setzt. Alle Wegeführungen sind mit dem Fahrrad nutzbar und lassen 
die individuelle (intuiti ve) Findung des besten/ schnellsten Weges 
zu. 
S.44 54;56 Es wird angeregt, die Architektur der Gebäude an die 
Umgebungsbebauung anzupassen.  
ja Die geplante Bebauung folgt wie der umgebende Bestand den vor-
handenen Straßenfluchten und damit der städtebaulichen Typologie 
Ehrenfelds. Die Gebäudehöhen nehmen die Firsthöhen des Bestan-
des auf und interpretieren die bestehende Höhensituation in zeitge-
mäßer Form mit Flachdach und Staffelgeschossen neu. Die Achtge-
schosser im Osten nehmen Bezug auf die höheren Solitärgebäude 
am Grüngürtel.  
S.45 69 Es wird angeregt, die äußere Gestaltung der Ge-
bäude darzulegen. 
ja Ansichten der Gebäude werden dem Vorhaben- und Erschließungs-
plan bei der Offenlage beigefügt. 
S.46 90 Es wird angeregt, die Straßenfront an der Pellenz-
straße zu öffnen und eine Grünfläche an der Stelle zu 
etablieren. 
nein Die Planung nimmt die ortsübliche, straßenraumbildende Baustruk-
tur in städtebaulich angemessener Form auf und bildet einen Quar-
tiersplatz aus, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird. Die

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Planung einer Grünfläche an dieser Stelle war Inhalt von Planungs-
alternativen, die im Rahmen der Mehrfachbeauftragung entwickelt 
wurden, aufgrund der oben genannten und weiterer städtebaulicher 
Gründe durch die Jury jedoch nicht ausgewählt wurden. 
  
S.47 8;20;21 Die Planung wird als Bereicherung wahrgenommen.  -- Nicht erforderlich. 
S.48 20 Es wird bemängelt, dass in der Planung der Bebau-
ung die Individualität des Viertels und die Aspekte des 
Klimaschutzes keine Beachtung finden. 
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu K.01-K.10 
 
S.49 37 Es wird um Auskunft gebeten, ob die geplanten Dach-
gärten dauerhaft gepflegt werden und ob eine Kon-
trolle seitens der Stadt zur Sicherung der Pflege statt-
findet.  
ja Die Vorhabenträgerin wird zum Erhalt der Dachbegrünungen/ Dach-
gärten im Durchführungsvertrag verpflichtet. Kontrollen können 
ggfs. anlassbezogen erfolgen. 
S.50 37 Es wird bemängelt, dass in der Planung die Topogra-
phie und die umgebende Bebauung sowie deren 
Wohnqualität nicht beachtet werden. 
ja Die geplante Bebauung folgt wie der umgebende Bestand den vor-
handenen Straßenfluchten und damit der städtebaulichen Typologie 
Ehrenfelds. Die Gebäudehöhen nehmen die Firsthöhen des Bestan-
des auf und interpretieren die bestehende Höhensituation in zeitge-
mäßer Form mit Flachdach und Staffelgeschossen neu (siehe Stel-
lungnahme der Verwaltung zu S.03)). Auf die Berücksichtigung der 
Wohnqualität in der Umgebung gehen zahlreiche Fachgutachten 
ein, so insbesondere das Verkehrsgutachten, das Schallgutachten, 
das Belichtungsgutachten und das Klimagutachten. Der Schutz der 
umgebenden Bebauung vor unzumutbaren Beeinträchtigungen 
durch eine Neubebauung ist ein Ziel der Abwägung im Bebauungs-
planverfahren. 
S.51 1 Es wird angeregt, die Fläche gegenüber den Garagen 
und die Wandgestaltung an den Garagen zu erhalten.  
nein Da die Umgebung des Plangebietes nahezu ausschließlich durch 
grenzständige Gebäude in der geschlossenen Bauweise geprägt ist, 
sollen auch die Neubauten zur Wahrung der städtebaulichen Eigen-
art des Gebietes an die Grenzen gebaut werden, das gilt auch für 
das Gebäude, mit dem an das angesprochene Garagengrundstück 
angebaut wird. Die Garagen/ Hallen selbst bleiben dabei unange-
tastet, so auch die Wandgest altung zur Franz-Geuer-Straße. Auch 
Eingriffe in den vor dem Grundstück der Garagen befindlichen Stra-
ßenbereich sind nicht vorgesehen.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
S.52 90 Es wird gebeten darzustellen, ob bei der Berechnung 
des öffentlichen Spielplatzes auch die Bestandsbe-
bauung berücksichtigt wurde.  
-- Die Flächenermittlung für den öffentlichen Spielplatz erfolgt für den 
Bedarf, der aus der Neubebauung entsteht gemäß den V orgaben 
des Kooperativen Baulandmodells. 
S.53 27 Es wird angeregt, zu konkretisieren, ob der neue öf-
fentliche Spielplatz den bereits bestehenden Spiel-
platz ersetzen soll. 
-- Der neue öffentliche Spielplatz wird zusätzlich zum Bestand ange-
legt. 
S.54 23;54;61;64;77;78
;84 
Die Durchführung eines Konzeptes zur Umnutzung 
des Bestandsgebäudes unter den Punkten Umwelt-
schutz, sozial -kulturelle Durchmischung und Vertei-
lung einer wohnlichen und gewerblichen Nutzungs-
verteilung wird angestrebt. 
nein Das Bestandsgebäude hat keinen Denkmalwert ( Siehe Stellung-
nahme der Verwaltung zu P.03. Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht 
klimaneutral und würde sich auf die CO 2 – Bilanz des Gebietes so-
gar insgesamt negativ auswirken (Siehe Stellungnahme der Verwal-
tung zu S.55, K.05). 
S.55 52;75 Es wird angeregt, dass erst nach erfolgter Nutzungs-
prüfung der Gebäudeabriss fortzuführen ist. 
-- Eine Prüfung ist mit folgenden wesentlichen Ergebnissen erfolgt: 
 
Eine Umnutzung wäre grundsätzlich möglich, würde jedoch wegen 
der Bautiefe von über 30 m und der großen unbelichteten Flächen 
im Inneren des Gebäudes erhebliche Eingriffe in den Bestand erfor-
dern, um eine natürliche Belichtung und Belüftung von Aufenthalts-
räumen, z. B, durch neu eingefügte Innenhöfe, zu erreichen.  
 
Die städtebaulich negativ zu bewertende Riegelwirkung zu den an-
grenzenden Grünflächen bliebe erhalten. 
 
Die Umnutzung für Wohnzwecke ist bezogen auf die damit erzielba-
ren Nutzflächen voraussichtlich teurer als Abriss und Neubau. 
Der Erhalt des Gebäudes wäre ni cht klimaneutral und würde sich 
auf die CO2 – Bilanz des Gebietes sogar insgesamt negativ auswir-
ken. Anders als es z. B. noch bei massiven Mauerwerksbauten der 
1950er Jahre der Fall ist, lassen sich Betonskelettbauten des Bau-
wirtschaftsfunktionalismus der 1960er kaum im erforderlichen Um-
fang energetisch ertüchtigen.  
 
Aus der Begutachtung im Rahmen der Bearbeitung des Energiekon-
zepts zum Bebauungsplan liegt folgende Ersteinschätzung vor:

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die ökologische Last des Neubaus wäre in 2 bis 4 Jahren durch die 
Umweltentlastung im Betrieb kompensiert. Die Außenhülle des Alt-
baus ist durch massive Wärmebrücken gekennzeichnet. Ein Aus-
tausch der Pfosten -Riegel-Fassade wäre erforderlich. Die Wärme-
dämmung der auskragenden Betonelemente wäre besonders auf-
wändig, und nur begrenzt wirksam.  
S.56 19;23;50;51;55;60
;66;70;71;72;74;7
7;78;81;84;100;10
1 
Es wird angeregt, unter Umweltschutz - und kulturel-
len Belangen die verschiedenen baulichen Möglich-
keiten (Sanierung, Umbau, Erweiterung, Abriss und 
Neubau) des Siemens-Gebäudes zu prüfen. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.55 
S.57 10;11;13 Es wird gebeten darzulegen, ob eine Prüfung der Er-
haltenswürdigkeit des Gebäudes erfolgt ist.  
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.55 
S.58 71;72; Es wird angeregt, Gebäude zu erhalten und entspre-
chend nachzuverdichten und ein Konzept zur Begrü-
nung des Parkplatzes einzubinden  
nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu S.55 
 
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
V  Verkehr 
 
  
 
V.01 
 
25;47;56;67; Es wird angeregt, Maßnahmen zu treffen, damit die 
Parkplatzsituation der Bewohner im Viertel in den um-
liegenden Straßen nicht verschlechtert wird. 
ja Zur Verbesserung des Quartiersparkens werden in einer der Tiefga-
ragen künftig öffentlich nutzbare Stellplätze eingerichtet. Die Zu - 
und Abfahrt hierfür erfolgt über die Franz -Geuer-Straße. Insgesamt 
werden 12 fest zugewiesene Stellplätze für Besucherparken und 
Carsharing bereitgestellt. Weitere Stellplätze für Besucher können 
dann mit Hilfe einer APP im Bereich der Gewerbestellplätze (gesamt 
98 Stellplätze) untergebracht und bewirtschaftet werden. Es wird da-
bei die Annahme getroffen, dass die Stellplätze für Gewerbe sowie 
Besucher nie zeitgleich belegt sind. 
V.02 13;62;67;75;79;82 Es wird die Befürchtung geäußert, dass nicht genü-
gend Stellplätze für die hinzuziehende Wohnbevölke-
nein Es wird derzeit mit den Stellplatzschlüsseln gemäß der am 
17.03.2022 beschlossenen Fassung der Stellplatzsatzung der 
Stadt Köln gerechnet. Diese ist (Stand April 2022) bislang noch

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
rung entstehen. Es wird angeregt, einen möglichst ho-
hen Stellplatzschlüssel (bis zu 1,0 Stellplätze je Woh-
nung) anzuwenden. Modelle der Stellplatzreduzie-
rung durch Mobilitätskonzepte werden als unrealis-
tisch in Zweifel gezogen. 
nicht bekannt gemacht, und daher noch nicht rechtskräftig. In der 
beschlossenen Fassung werden unter anderem zunächst je Woh-
nung unter 50 m² Wohnfläche 0,5 Stellplätze, für Wohnungen mit 
50 bis 75 m² 0,67 und für größere Wohnungen 1 Stellplatz je Woh-
nung zugrunde gelegt. Für gewerbliche und andere Nutzungen gel-
ten unterschiedliche Schlüssel je nach Nutzung. Die vorgenannten 
Werte werden gemäß Satzungsentwurf generell mit dem Faktor 
0,7 reduziert. Sofern die rechtswirksame Satzung andere Ansätze 
enthalten sollte, werden diese den Stellplatznachweisen zugrunde 
gelegt. 
V.03 6;10;11;26;27;56;
67;75;85;90 
Es werden Bedenken mitgeteilt, dass die Planung zu 
einer Überlastung des angrenzenden Straßennetzes 
durch den Autoverkehr führt. 
nein Das Verkehrsaufkommen des Plangebiets sinkt im Verhältnis zum 
Bestand von ca. 2.000 Fahrzeugbewegungen täglich auf ca. 1.400.  
Die potenzielle Verkehrserzeugung aus der bisher vorhandenen Be-
bauung sowie die Verkehrserzeugung der geplanten Bebauung wur-
den nach einem standardisierten Berechnungsverfahren durch den 
Verkehrsgutachter ermittelt. 
V.04 50;51;75;84;100;1
01 
Es wird angeregt, eine Quartiersgarage zu errichten. ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu V.01 
V.05 6;25;26;28;33;54;
61;63;71;72; 
Es bestehen Bedenken gegen die Anbindung einer 
Tiefgarage an die Stammstraße, da ein zusätzliches 
Verkehrsaufkommen entsteht. 
nein Die Stammstraße ist eine öffentliche Anliegers traße. Es sollen ca. 
100 Stellplätze über die Stammstraße erschlossen werden. Nach 
den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens sind Verkehrsstärken von 
weniger als 100 Fahrzeugen pro Stunde insgesamt prognostiziert. 
Diese lassen sich in den vorhandenen Straßenq uerschnitten abwi-
ckeln. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen beträgt z.B. in der 
Stammstraße angrenzend an das Plangebiet 28 Fahrzeuge in der 
Stunde (bei gesamt 47). Zur Schulwegsicherung ist ein verkehrsbe-
ruhigter Umbau des Teilstücks der Stammstraße vorgese hen, das 
an das Plangebiet angrenzt.  
V.06 6;25;26;62;71;72;
73; 
Es besteht die Befürchtung, dass durch die Anbin-
dung an die Stammstraße der Schulweg zur Grund-
schule Everhardstraße unsicherer wird. 
nein Das zusätzliche Verkehrsaufkommen von ca. 20 -30 Fahrzeugen in 
der Stunde führt nicht zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten und kann 
durch die vorhandenen Straßenquerschnitte verkehrssicher abgewi-
ckelt werden. Die Verkehrsführung in der Everhardstraße wird nicht 
verändert.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Für die Stammstraße wird angrenzend an das Plangebiet ein ver-
kehrsberuhigter Ausbau geplant. Maßgaben der Schulwegsiche-
rung werden hierbei beachtet. 
V.07 1;10;11;13;24;25;
27;38;41;46;52;57
;75;85;87 
Es wird angeregt, die Anbindung einer oder mehrerer 
Tiefgaragen sowie für die Kita über die Fuchsstraße 
zu planen. 
teilweise Der Knoten Fuchsstraße/Venloer Straße hat nur geringe Leistungs-
fähigkeitsreserven, weshalb die Anbindung einer oder mehrerer 
Tiefgaragen hier nicht möglich ist. Eine Anbindung der Kita über die 
Fuchsstraße wird im weiteren Verfahren geprüft und wenn möglich 
umgesetzt. 
V.08 1 Es wird angeregt, die Fußwege vom Plangebiet bis zu 
den Haltestellen des ÖPNV breiter/ benutzerfreundli-
cher auszubauen. 
teilweise Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine Verbrei-
terung der Gehwege, die an das Baugebiet angrenzen vorgesehen. 
Maßnahmen in größerer Entfernung zum Plangebiet können durch 
den Bebauungsplan nicht festgelegt werden. 
V.09 1 Es wird angeregt, die Barrierefr eiheit in allen Berei-
chen sicherzustellen. 
ja Die Barrierefreiheit wird für alle neu geplanten Gebäude und Anla-
gen gewährleistet. 
V.10 46;73;75;82 Es wird angeregt, ein Mobilitätskonzept, das über die 
Förderung des Radverkehrs hinausgeht, zu erstellen. 
ja Ein Mobilitätskonzept wird im weiteren Verfahren erstellt. 
V.11 46 Es wird bemängelt, dass die Bewertungen von EMIG-
VS, wonach 70 Prozent des ursprünglichen Kfz -Ver-
kehrs erreicht werden würden, nicht in unterschiedli-
chen Szenarien erfolgt seien. Zudem sollten diese 
den BürgerInnen vorgelegt werden. Es würden keine 
Angabe über die Zählstände und Zähltage (N -Wert 
und KW) der Erhebung gemacht, weshalb die Aussa-
gen nicht nachvollziehbar seien. Die Prämisse sollte 
lauten, PKW vermeiden und den Modal Split hin zu 
mehr ÖPNV und Fahrradverkehr lenken – nicht zu er-
reichen jedoch be i einer großen Menge an TG -Stell-
plätzen 
 
ja Die Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung enthiel-
ten eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Bearbei-
tungsstandes zum Verkehrsgutachten. Das vollständige Gutachten 
mit allen Zählergebnissen und Berechnungen wird im Rahmen der 
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 
BauGB öffentlich zugänglich gemacht (u. a. durch Veröffentlichung 
im Internet).  
 
Zur Berechnung der notwendigen Stellplätze s. Stellungnahme der 
Verwaltung zu V.02 
 
Ein Mobilitätskonzept, das konkrete Maßnahmen zur Verringerung 
des MIV-Anteils am Modal Split enthält, wird im weiteren Verfahren 
erstellt. 
V.12 75 Es werden Zweifel an der Fachkompetenz des Ver-
kehrsplanungsbüros im Hinblick auf die Erarbeitung 
von Mobilitätskonzepten geäußert. 
nein Das bearbeitende Büro ist als Fachbüro für Verkehrs - und Mobili-
tätsplanung anerkannt. Das Mobilitätskonzept wird von der Verwal-
tung umfassend geprüft.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
V.13 62;79;80; 
 
Die Angaben des Verkehrsgutachtens werden als un-
realistische Annahmen betrachtet und sollen durch 
unabhängige Fachleute überprüft werden. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu V.12 
V.14 67 Es wird angeregt, in der Verkehrsuntersuchung den 
teilweisen Leerstand des Siemens -Geländes und die 
damit verbundene verminderte Verkehrserzeugung 
als Analysefall im Bestand heranzuziehen.  
nein Als Analysefall wurde die genehmigte Nutzung der vorhandenen 
472 Stellplätze zugrunde gelegt. Da diese Nutzung jederzeit wieder 
aufgenommen werden kann, wenn das Vorhaben nicht zustande 
kommen sollte, ist diese Vergleichsbetrachtung im Hinblick auf den 
Bestand aussagekräftig für den Vergleich der zu erwartenden Ver-
kehrsmengen. 
V.15 73 Es wird angeregt, Emissionsprüfungen der zusätzli-
chen Verkehre in der Franz -Geuer-Straße zu erstel-
len, da diese extrem steigen werden. 
ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu V.03. Im weiteren Bebau-
ungsplanverfahren werden die Immissionen, die durch Schall und 
Luftschadstoffe entstehen, gutachterlich untersucht. 
V.16 41;47 Es wird angeregt, ein umfassendes Mobilitätskonzept 
zu erstellen, das Zufahrten, Durchfahrten, aber auch 
Abstellmöglichkeiten für alle Arten von Fortbewe-
gungsmitteln im gesamten Umfeld des Siemens -Ge-
ländes berücksichtigt und auf dem Siemens -Gelände 
die Möglichkeit bietet, als Nichtbewohner einen PKW-
Stellplatz anmieten zu können. 
teilweise Mobilitätsmaßnahmen können nur für das Vorhaben im Geltungsbe-
reich des Vorhaben - und Erschließungsplanes festgelegt werden, 
wo sie im Durchführungsvertrag festgelegt werden können.  
Zur Verbesserung des Quartiersparkens werden in einer der Tiefga-
ragen künftig öffentlich nutzbare Stellplätze eingerichtet. Siehe Stel-
lungnahme der Verwaltung zu V. 01 
V.17 1 Es wird angeregt, die Radverkehrsführung möglichst 
geradlinig und intuitiv erkennbar zu planen. 
ja Die Radverkehrsführung wird mit guter Einsehbarkeit der  neu ent-
stehenden Straßenräume und frei von Hindernissen geplant.  
 
V.18 1;69 Es wird angeregt, die Fahrradabstellplätze nicht nur 
im Plangebiet, sondern auch darüber hinaus einzu-
richten. 
teilweise Es können nur Maßnahmen im Geltungsbereich des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans festgesetzt werden. Die Einrichtung weite-
rer Fahrradabstellplätze außerhalb des Geltungsbereichs wird vom 
Fachamt geprüft.  
 
V.19 82 Es werden Bedenken geäußert, dass das Verkehrs-
konzept des Bebauungsplanes nicht mit dem Radver-
kehrskonzept für Ehrenfeld zusammenpasst. 
ja Die Abstimmung mit dem Radverkehrskonzept ist erfolgt. Strecken-
führung und Querschnittsbreiten im Plangebiet entsprechen dem 
Radverkehrskonzept.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
V.20 57 Es wird angeregt, den Autoverkehr in der Planung 
deutlich weniger zu berücksichtigen als dies bisher 
der Fall ist bzw. überhaupt nicht zu berücksichtigen. 
nein In der Abwägung im Bebauungsplanverfahren müssen die unter-
schiedlichen (öffentlichen und private n) Belange gerecht gegenei-
nander und untereinander abgewogen werden. Dazu gehört auch 
die Berücksichtigung des Autoverkehrs. Zukünftiger Autoverkehr 
durch das Vorhaben soll durch die Umsetzung von Maßnahmen aus 
dem Mobilitätskonzept minimiert werden. 
V.21 69;75 Es wird angeregt, Mietertickets für die Bewohner*in-
nen im Plangebiet anzubieten. 
ja Das Angebot von Mieter*innen -Tickets wird im weiteren Verfahren 
im Mobilitätsgutachten/ Mobilitätskonzept geprüft. 
V.22 67;82 Es wird angeregt, für die TG -Zufahrten zusätzliche 
Fläche im Plangebiet bereitzustellen. Der Rückstau 
vor den Zufahrten führe zu unzumutbaren Belastun-
gen der Anwohner im Bestand. 
nein Die vorhandene Rückstaulänge vor der bestehenden Schranke von 
ca. 30 m (6 PKW) wurde für die Zufahrt zu insgesamt 472 Stellplät-
zen in den 1960er Jahren angelegt. Aufgrund starrer Arbeitszeitmo-
delle und eines hohen Anteils der PKW-Nutzung am Gesamtverkehr 
kann nach der Fachliteratur davon ausgegangen werden, dass hier 
in der morgendlichen Spitzenstunde über 50% des gesamten Zu-
fahrtsverkehrs, somit über 200 Fahrzeuge, abzuwickeln waren. Die 
größte der geplanten Tiefgaragen soll ca. 160 Stellplätze haben und 
nimmt Stellplätze für Wohnungen auf. Hier kann nach den Hinwei-
sen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen 
(HSVG) als einschlägiger Grundlage für die Spitzenstunde am 
Nachmittag ein Anteil am Verkehrsaufkommen von 14%, entspre-
chend ca. 22 Fahrz eugen angesetzt werden. Die geplante Rück-
staulänge von 6 m (ein PKW) reicht aus.  
V.23 4;5;10;11;13;15;3
8;62;83;92 
Es wird angeregt, die bestehende Durchfahrtssperre 
in der Everhardstraße zu erhalten. 
ja Die Verkehrsführung in der Everhardstraße wird nicht verändert. 
V.24 12 Derzeit werde geplant, dass die gesamte Venloer 
Straße zur Einbahnstraße wird. Es wird angeregt, 
beide Fahrtrichtungen von der Inneren Kanalstraße 
bis zur Franz -Geuer-Straße beizubehalten, um die 
Anbindung des Plangebiets zu gewährleisten. 
ja Die Anregung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. berück-
sichtigt. 
 
 
V.25 1 Es wird angeregt, einen Wendekreis am Ende der 
Franz-Geuer-Straße anzulegen, da hier häufig Fahr-
zeuge (Parksuchverkehr etc.) wenden. 
teilweise Eine Neuordnung des Straßenraums wird im weiteren Planungsfort-
schritt detailliert geplant. Dabei wird die Wendemöglichkeit als Wen-
dehammer so wie heute vorhanden berücksichtigt.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
V.26 75 Es wird angeregt, keine Veränderung der vorhande-
nen öffentlichen Stellplätze in den angrenzenden 
Straßen vorzunehmen. 
teilweise Eine Neuordnung der Stellplatzsituation wird erst im weiteren Pla-
nungsfortschritt detailliert geplant. Aufgrund des städtebaulichen 
Konzepts müssen, wenn überhaupt, nur wenige Ste llplätze entfal-
len. Zur Verbesserung des Quartiersparkens werden in einer der 
Tiefgaragen künftig öffentlich nutzbare Stellplätze eingerichtet. Die 
Zu- und Abfahrt hierfür erfolgt über die Franz-Geuer-Straße. 
V.27 75 Es wird angeregt, die Durchwegung in R ichtung In-
nere Kanalstraße gemäß dem Sportentwicklungsplan 
umzusetzen. 
ja Der Bebauungsplan sieht insgesamt 3 Anbindungen des Plange-
biets an die vorhandenen, bzw. gemäß Sportentwicklungsplan ver-
besserten Durchwegungen der Bezirkssportanlage vor. Die Anbin-
dung zu der bereits neu hergestellten, signalisierten Querung der 
Inneren Kanalstraße hin zum Inneren Grüngürtel erfolgt in Verlän-
gerung der Stammstraße , wie bereits im Bestand vorhanden. Eine 
Anbindung zur Bezirksspor tanlage in Verlängerung der Pellenz-
straße zur Fuchsstraße sowie in der Mitte des Plangebietes kom-
men hinzu. 
V.28 23;77;78 Eine Wiederöffnung der Franz-Geuer-Straße in Rich-
tung Everhardstraße wird ebenso wie die Durchwe-
gung zur Bezirkssportanlage befürwortet. 
ja Diese Durchwegungen sind in der Planung vorgesehen. 
V.29 59;60 Es wird angeregt, das Plangebiet direkt von der Inne-
ren Kanalstraße anzubinden. 
nein Der Bau einer Straße durch die Bezirkssportanlage würde die Nut-
zung der Sportanlage erheblich erschweren und ist aufgrund des 
Denkmalschutzes für die Sportanlage nicht zulässig. 
V.30 5;10;13;66;75;92 Es wird um Angaben zur Führung des Baustellenver-
kehrs gebeten. 
ja Ein Konzept für die Baustellenlogistik wird im Baugenehmigungs-
verfahren erstellt. Hierbei wird insbesondere die Nutzung der Fuchs-
straße ein wesentlicher Aspekt sein. 
V.31 1 Es wird bemängelt, dass in den Unterlagen der Bahn-
hof West fälschlicherweise als S -Bahn-Station ver-
zeichnet ist. 
ja Die Angabe wird korrigiert. 
V.32 1 Es wird angeregt, die Verbindung zwischen der 
Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße als Fahr-
radstraße anzulegen. 
teilweise Die Durchfahrt durch diese Verbindung ist nur für den Radverkehr 
vorgesehen, es wird keine Verbindung für den Autoverkehr geben. 
Es erfolgt kein Ausbau als reine Fahrradstraße, da es sich bei der

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr. 
Anregung betrifft 
Stellungnahme 
Nr. 
Anregungen nach Einzelthemen Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
angesprochenen Verbindung nicht um eine Schnellverkehrstrasse 
gemäß dem Radverkehrskonzept handelt und der Straßenzug auch 
der Erreichbarkeit der angrenzenden Gebäude für den Fußverkehr 
dient. Die Hau ptradverkehrsführung gemäß dem Radverkehrskon-
zept verläuft über die Stammstraße. 
V.33 15 Es wird angeregt, dass die Anzahl der Tiefgaragen-
stellplätze dargelegt wird.  
 Zum Zeitpunkt der Beteiligung sind 374 unterirdische Stellplätze in 
der Planung vorgesehen. 
..

Stadtplanungsamt  
Stellungnahme, die nicht fristgerecht eingegangen ist (betrifft Stellungnahme Nr. 86) 
 
Lfd. 
Nr  
Themen aus Stellungnahme 
Nr. 86  
Anregungen  Berücksichtigung  
ja/ nein  
Stellungnahme der Verwaltung  
A.06  Allgemein Es wird gefordert, die Entwürfe aus 
einer studentischen Seminararbeit 
zum Erhalt des Siemens-Gebäudes 
zu prüfen und ggf. in der weiteren 
Planung zu berücksichtigen. Im Rah-
men des Entwurfs wurde sich damit 
beschäftigt, welche alternativen Nut-
zungen für das Gebäude in Frage 
kommen.  
nein Allgemein lässt sich zu den Chancen und Risiken eines Umbaus das 
folgende sagen: 
 
Eine Umnutzung wäre grundsätzlich möglich, würde jedoch wegen der 
Bautiefe von über 30 m und der großen unbelichteten Flächen im In-
neren des Gebäudes erhebliche Eingriffe in den Bestand erfordern, um 
eine natürliche Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen, z. B, 
durch neu eingefügte Innenhöfe, zu erreichen.  
 
Die städtebaulich negativ zu bewertende Riegelwirkung zu den an-
grenzenden Grünflächen bliebe erhalten. 
 
Die Umnutzung für Wohnzwecke ist bezogen auf die damit erzielbaren 
Nutzflächen voraussichtlich teurer als Abriss und Neubau. 
Der Erhalt des Gebäudes wäre nicht klimaneutral und würde sich auf 
die CO 2 – Bilanz des Gebietes soga r insgesamt negativ auswirken. 
Anders als es z. B. noch bei massiven Mauerwerksbauten der 1950er 
Jahre der Fall ist, lassen sich Betonskelettbauten des Bauwirtschafts-
funktionalismus der 1960er kaum im erforderlichen Umfang energe-
tisch ertüchtigen.  
 
Aus der Begutachtung im Rahmen der Bearbeitung des Energiekon-
zepts zum Bebauungsplan liegt folgende Ersteinschätzung vor: 
Die ökologische Last des Neubaus wäre in 2 bis 4 Jahren durch die 
Umweltentlastung im Betrieb kompensiert. Die Außenhülle des Alt-
baus ist du rch massive Wärmebrücken gekennzeichnet. Ein Aus-
tausch der Pfosten -Riegel-Fassade wäre erforderlich. Die Wärme-
dämmung der auskragenden Betonelemente wäre besonders aufwän-
dig, und nur begrenzt wirksam. 
 
Die studentischen Entwürfe, die unter der Prämisse ein es Erhalts des 
Bestandsgebäudes entwickelt wurden, sehen unterschiedliche Nut-
zungs- und Bebauungskonzepte vor, auf die im Folgenden noch weiter 
eingegangen werden soll. 
 
Umbau zu einem Kulturzentrum oder einer Markthalle:

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr  
Themen aus Stellungnahme 
Nr. 86  
Anregungen  Berücksichtigung  
ja/ nein  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das Bestandsgebäude hat eine BGF von rund 33.200 m². Ausgehend 
von einer maximal verträglichen BGF von 49.000 m² gemäß dem Ein-
leitungsbeschluss zum Planverfahren wären hier in ergänzenden Neu-
bauten also noch ca. 15.800 m² statt 40.000 m² BGF für Wohnen mög-
lich. Damit würde das Wohnungsbauvolumen im Plangebiet erheblich 
geschmälert. .  
 
Umbau als Wohngebäude: 
Die Konzepte sind durch große, innen liegende Erschließungsflächen 
oder/und neu in das Gebäude eingefügte Innenhöfe gekennzeichnet. 
Diese müssen aufgrund der vorhandenen Gebäudetiefe v on über 30 
m angelegt werden, damit eine Belichtung und Belüftung der Wohnun-
gen gewährleistet werden kann. Mit diesen Lösungen sind jeweils 
energetisch und kostenseitig ungünstige Grundrisslösungen verbun-
den. Teilweise werden aufwändige Einhausungen bzw. Vorhangfassa-
den zur Lösung der Wärmebrückenproblematik vorgeschlagen. Die 
damit verbundenen Baukosten stehen in keinem angemessenen Ver-
hältnis zu der erzielbaren Wohnfläche und führen jedenfalls nicht zu 
preisgünstigen Wohnungen. Das Gebäude hat Geschosshöh en von 
brutto 4,25 m. Diese übersteigen somit die erforderlichen Geschoss-
höhen für den Wohnungsbau um jeweils ca. 1m. Damit sind erhebliche 
Mehraufwendungen für Beheizung und Belüftung im Vergleich mit 
Neubauten verbunden, oder die Decken müssen durchgehen d abge-
hängt werden, was wiederum brandschutztechnisch problematisch ist. 
Die Einhaltung der Brandschutzanforderungen für den Wohnungsbau 
ist anhand der veröffentlichten Unterlagen nicht substantiell prüfbar, es 
sind jedoch erhebliche Abweichungen hinsichtl ich der Rettungswege-
längen / 2. Rettungswege erkennbar.  
 
 
A.23 Allgemein  Es wird allgemein angeregt, die be-
stehenden Bedenken zu berücksich-
tigen, das Vorhaben nicht oder an-
ders umzusetzen. 
teilweise Die Planung muss den Abwägungsgrundsätzen des § 1 BauGB ent-
sprechen. Dies erfordert eine gerechte Abwägung der unterschiedli-
chen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei-
nander. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
eingegangenen Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Eh-
renfeld vorgelegt, die eine Beschlussempfehlung für den Stadtent-

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr  
Themen aus Stellungnahme 
Nr. 86  
Anregungen  Berücksichtigung  
ja/ nein  
Stellungnahme der Verwaltung  
wicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss be-
rät und beschließt die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Be-
bauungsplan-Entwurfs. 
P.03 Planungsrecht und Planver-
fahren 
Es wird auf die Untersuchung des 
Landschaftsverbandes Rheinland 
(LVR) zum Thema Unterschutzstel-
lung des Siemensgebäudes hinge-
wiesen und kritisiert, dass die Stadt 
den LVR nicht im Vorfeld der Pla-
nung um Stellungnahme gebeten 
hat. Da der LVR eine Unterschutz-
stellung befürworte, sollten der Inves-
tor und die Stadt eine nachhaltige 
Planung für eine sozio-kulturelle Um-
nutzung des Bestandsgebäudes vor-
legen sowie in einem geeigneten 
Verfahren neue Konzepte erarbeiten 
lassen. Hierbei sollten 30-prozentiger 
geförderter Wohnungsbau, Dach- 
und Fassadenbegrünung, Vermei-
dung von Verschattung der Nach-
bargebäude sowie Integration einer 
Kita Bestandteile sein. 
nein Im Vorfeld der Planung wurde der Stadtkonservator (Amt für Denkmal-
schutz und Denkmalpflege) einbezogen, der aus denkmalpflegeri-
scher Sicht keine Bedenken gegen den Abriss des Siemens hatte. 
Nach abschließender Stellungnahme des LVR, Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland (ADR) vom März 2021 kommt dieser zu der Auffassung, 
dass das Bestandsgebäude verschiedene interessante Bedeutungs-
ebenen und erhaltungswürdige Substanz aufweist. Allerdings hat die 
intensive Prüfung ergeben, dass die Bedeutungsaspekte aus Sicht des 
LVR-ADR nicht dafür ausreichen, um das Objekt als B audenkmal ge-
mäß § 2 (1) und (2) Denkmalschutzgesetz NRW zu bewerten.  
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln 
schließt sich der o.a. Bewertung einer ‚erhaltenswürdigen Bausub-
stanz‘ an und wird keine Unterschutzstellung einleiten. 
 
S.28 Städtebau Es wird angeregt, auf der Fläche eine 
Grundschule zu errichten bzw. die 
bereits bestehende Grundschule 
Everhardstraße zu erweitern, da 
diese keine weitere Kapazitäten be-
sitzt, um weitere Schüler aufzuneh-
men. Eine Prüfung der infrastruktu-
rellen Gegebenheiten für die zuzie-
henden Anwohner wird gefordert.  
nein Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 13.05.2019 die 
Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Bereich, der im Bebauungs-
plan 65460/06 als GE -Fläche ausgewiesen ist, als Fläche für einen 
Schulneubau geeignet ist.  
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass in Ehrenfeld weitere 
Grundschulstandorte erforderlich sind und die Fläche grundsätzlich 
geeignet für eine Grundschule wäre. Aufgrund wirtschaftlicher Rah-
menbedingungen ist der Investor aber zum jetzigen Projektstand nicht 
mehr in der Lage, eine Schule umzusetzen. Daher soll nach Ansicht 
der Verwaltung auf dem Grundstück keine Schule umgesetzt werden. 
Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück gut für Wohnungsbau 
und gewerbliche Nutzungen geeignet. 
 
s. auch die Stellungnahme der Verwaltung zu A.14.

Stadtplanungsamt  
Lfd. 
Nr  
Themen aus Stellungnahme 
Nr. 86  
Anregungen  Berücksichtigung  
ja/ nein  
Stellungnahme der Verwaltung  
S.31 Städtebau  Es bestehen Bedenken, dass die be-
stehende (soziale und grün-blaue) 
Infrastruktur durch die Neuplanung 
weiter komprimiert wird.  
nein Das Plangebiet ist bisher als Gewe rbegebiet mit einer Geschossflä-
chenzahl von 2,2 festgesetzt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Ge-
schossfläche einschließlich möglicher Staffelgeschosse/ Dachge-
schosse von rund 49.000 m² im planungsrechtlichen Bestand. Die zu-
lässige Geschossfläche im Plangebiet erhöht sich somit durch die Pla-
nung nicht. Da der bestehende Bebauungsplan seit 1971 rechtskräftig 
ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Infrastruktur allgemein 
auf die Ver- und Entsorgung des oben genannten Nutzungsumfangs, 
der bspw. ca. 1.20 0-1.400 üblichen Büroarbeitsplätzen auf dem 
Grundstück entspricht, ausgelegt ist.    Versickerungsanlagen werden 
im weiteren Verfahren geprüft und wenn möglich vorgesehen. 
 
Anders stellt sich die Situation bei den Spielplätzen, Kindergartenplät-
zen und Schulplätzen dar, die auf die Versorgung der Wohnbevölke-
rung ausgerichtet sind. Spielplatz - und Kindergartenversorgung wer-
den im Plangebiet gewährleistet. 
Hinsichtlich der erforderlichen Grundschulplätze siehe die Stellung-
nahme der Verwaltung zu A.14.

Anlage 1 - Geltungsbereich

371 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Franz-Geuer-Straße in Köln - Ehrenfeld
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 4 - Niederschrift Abendveranstaltung

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung

10418 Zeichen

Anlage 8 
 
Städtebauliches Planungskonzept  
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld  
Vorlage 1401/2022  
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 05.09.2022  
 
 
Beschluss  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, 
folgenden geänderten Beschluss zu fassen:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld regt an, dass:  
 
1. das Quartier für alle Bürger*innen gesichert zugänglich zu machen und alle 
entsprechenden Durchwegungen im Bebauungsplan festzusetzen und möglichst 
öffentlich zu widmen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Fast alle inneren Erschließungswege 
im Quartier werden mit Wegerechten zugunsten der Allgemeinheit belegt.  
Die Verlängerung der Franz-Geuer-Straße bis zu Stammstraße soll hingegen als 
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Inwieweit dies auch auf 
weitere Durchwegungen zutreffen wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
2. im städtebaulichen Vertrag die maximal mögliche Belegungsbindung für den 
öffentlich geförderten Wohnungsbau festzusetzen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
Der Anregung kann gefolgt werden. 
 
3. die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben in Köln“ (Stand 24.03.2022) in dem Verfahren zu berücksichtigen. 
Insbesondere soll das Energiekonzept mindestens einen KfW-40-Standard für das 
Gesamtvorhaben vorsehen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und 
Wiederverwendung von Regenwasser (Schwammstadt) geschaffen werden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: 
Der Anregung kann gefolgt werden. Die Klimaleitlinien werden im weiteren Verfahren 
Berücksichtigung finden. 
 
4. im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes 
im Bebauungsplan festzusetzen, um die größtmöglichen Nutzungszeiten der 
Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker weiterhin uneingeschränkt zu garantieren

sowie den Bestandsschutz der Anlage und der Nutzungszeiten auch für die 
anstehende Neu- bzw. Umgestaltung ohne Einschränkungen zu sichern.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
Der Anregung kann insoweit gefolgt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen im 
Bebauungsplan festgesetzt werden, sofern diese notwendig sind. Nach dem 
aktuellen Stand des Schallgutachtens (Juni 2022) besteht kein Erfordernis für aktive 
Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern in 
einem Termin im Mai 2022 festgestellt worden. 
 
5. die Generalsanierung und Zügigkeitserweiterung der KGS Everhardstraße, inkl. 
der Turnhalle, als Voraussetzung für weiteren Wohnungsbau so zu priorisieren und 
voranzutreiben, dass der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an 
Grundschulplätzen schon vor Fertigstellung und Erstbezug gewährleistet ist.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: 
Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 
5 unter dem Punkt A14., eine Erweiterung der KGS Everhardstraße sei beabsichtigt, 
um die erforderlichen Grundschulplätze nachzuweisen, ist inzwischen nicht mehr 
aktuell. Es wird lediglich die Generalinstandsetzung der Turnhalle der KGS 
Everhardstraße verfolgt. Zum Ausbau des Schulplatzangebots in den Stadtteilen 
Ehrenfeld / Neuehrenfeld finden derzeit statt: 
 
1. die bauliche Erweiterung der GS Nussbaumer Str. mit einer 
Zügigkeitserweiterung +1 auf 4 Züge, zu der bereits ein Baubeschluss vorliegt, 
die bereits personalisiert ist und die sich in Priorität 0 befindet,  
sowie  
2. die europaweite Ausschreibung einer Fläche für eine 5-zügige Grundschule im 
Stadtteil Ehrenfeld. 
Zusammen mit der Ausschreibung sind damit insgesamt 6 Züge für die Stadtteile 
Ehrenfeld / Neuehrenfeld baulich beschlossen.  
Aus Sicht der Verwaltung würde die Verknüpfung des Vorhabens an die Erweiterung 
einer bestimmten Schule, die nach aktuellen Stand nicht erweitert werden soll, dieses 
weitestgehend zum Erliegen bringen.  
 
Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage:  
 
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel 
erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der 
erforderliche städtebauliche Vertrag ist der BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur 
Stellungnahme vorzulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
Der Anregung kann im Grunde gefolgt werden. Die Verwaltung ist derzeit in der 
Abstimmung, wie zukünftig das Prozedere sein kann, bei Bebauungsplanverfahren 
städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge den zuständigen politischen 
Gremien und der Öffentlichkeit vor Satzungsbeschluss zugänglich zu machen. Es ist 
davon auszugehen, dass eine stadtweite Regelung abgestimmt ist, wenn der 
Satzungsbeschluss für die Franz-Geuer-Straße ansteht und somit der Vertrag der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.

2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften 
Wohnungsbau ist dem Vorhabenträger nahezulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. 
So lange es keinen Ratbeschluss zu preisgedämpften Wohnungsbau gibt, kann dies 
seitens der Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden 
bereits grundsätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und 
Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem 
offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für die Franz-Geuer-Straße 
gilt, wie für alle vergleichbaren Vorhaben, eine Verpflichtung von 30 % öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau. 
Aus Sicht der Verwaltung kann keine Vorwegbindung beim öffentlich geförderten 
Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben. 
 
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem 
Baulandmodel ist möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche 
Grünfläche zu errichten. Alternativ ist der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene 
Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem Plangebiet und in dessen 
unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß 
„Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen 
Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b ( VN 
0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, Konzept Schwammstadt etc.- zum 
Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des Ablösebetrages soll 
in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum 
Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ 
(VN 4229/2021) mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m²) 
festgesetzt werden und ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.: 
Der Änderung kann nur bedingt gefolgt werden.  
Im Durchführungsvertrag wird geregelt an welcher Stelle im Stadtgebiet der 
Ausgleich erfolgt. Sofern der Ausgleich im Plangebiet nicht gewährleistet werden 
kann, wird dies in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben erfolgen. Dies wird mit dem 
zuständigen Fachamt – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – abgestimmt. In 
Bezug auf die Möglichkeit den Ablösebetrag auf den Wert einer Kombifläche 
festzusetzen, ist folgendes anzumerken: Die Kombifläche ist für solche Vorhaben 
vorgesehen, bei denen nach der Umsetzungsanweisung 2017 weder eine 
Grünfläche und in manchen Fällen auch kein Kinderspielplatz entstehen würde, also 
für Vorhaben zwischen 44 und 108 Wohneinheiten (Anmerkung: Bei der Franz-
Geuer-Straße entstehen künftig ca. 430 Wohneinheiten). Die Kombifläche ist 
zwingend herzurichten, eine Ablöse für Teile der Kombifläche ist nur nach Absprache 
möglich. Die Kombifläche ist insgesamt kleiner als die Bedarfe aus Kinderspielplatz 
und Grünfläche eigentlich ergäben. Das hat etwas damit zu tun, da kleine Vorhaben 
häufig in innerstädtischen Lagen liegen und eben diese Lage häufig keine größeren 
Freiräume zulassen. Insgesamt wird für eine Kombifläche nur 5 m²/EW angesetzt. 
Damit diese hochwertig gestaltet werden können, beträgt der Quadratmeterpreis 170 
€. Der Endpreis ist aber ungefähr gleich zu den Herstellungskosten Grünfläche und 
Spielplatz (10 m² a 50 plus 2 m² a 170 €). Die Forderung der BV Ehrenfeld, hier die

Herstellungskosten der Kombifläche für die Herstellung der Grünfläche 
heranzuziehen ist aus Sicht der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell 
nachvollziehbar, da wir uns hier in einem hochverdichteten Raum befinden und der 
Ausgleich auf den vorhandenen Flächen schwierig wird. Es ist aber nicht in der 
Intention der Umsetzungsanweisung 2017plus, die Herstellungskosten einer 
Kombifläche für Grünflächen anzuwenden, die nach dem Modell keine originären 
Kombiflächen sind. Hier wäre dann die Gleichbehandlung der Vorhabenträger 
beeinträchtigt. Für die Ablöse einer Grünfläche können nur die Herstellungskosten 
einer Grünfläche wie in der Umsetzungsanweisung beschrieben, herangezogen 
werden. Da hier die Anwendung des Modells 2017 gegeben ist, können 
entsprechend nur die Herstellungskosten i. H. v. 30 € / m² (2016) unter Bezugnahme 
des aktuellen Baupreisindex gefordert werden. 
 
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug 
auf den aktuell laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende 
Betrachtungsansätze zu den Alternativen Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr 
für das Plagebiet darzustellen. Die Erschließungsalternative Fuchsstraße für die 
Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bauvorhabens 
Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubeziehen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
Der Änderung kann gefolgt werden. Im weiteren Verfahren wird das Gutachten 
Aussagen dazu treffen. 
 
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des 
Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der 
Baumaßnahme zu kommunizieren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.: 
Der Änderung kann gefolgt werden. Die Anwohner sowie die Öffentlichkeit werden 
vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger informiert.

Anlage 2 - Städtebauliches Planungskonzept

306 Zeichen

Anlage 2

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Düsseldorf, im april 2022

"Franz-Geuer-Straße", Köln Ehrenfeld

Mehrfachbeauftragung | Lageplan

Beschlussvorlage Ausschuss

14400 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schü Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1401/2022 
Freigabedatum 
 04.05.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Auf-
stellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.05.2020 süd-östlich zur Be-
zirkssportanlage hin zu erweitern (siehe Anlage 1) 
2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Bauge-
setzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Num-
mer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung (Ehrenfeld) ohne Einschränkung 
zustimmt.  
 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur 
Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben 
findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten er-
stellt, die zurzeit erarbeitet werden. 
Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen 
erarbeitet: 
 Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept, 
 Lärmgutachten, 
 Luftschadstoffe 
 Artenschutzprüfung, 
 Energiekonzept, 
 Klimagutachten 
 Baumbewertung und Grünordnungsplan 
 Boden- und Altlastlastenuntersuchung 
 Belichtungs- und Besonnungsgutachten 
 Niederschlagsentwässerungskonzept 
 
Würde die Planung nicht umgesetzt, würden sich keine Veränderungen der Klimabilanz ergeben. Al-
lerdings würde dann das städtebauliche Ziel, dort ein urbanes Quartier mit einem schwerpunktmäßi-
gen Anteil an Wohnungsbau zu schaffen, nicht erreicht werden.  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.05.2020 die Einleitung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB –Arbeitstitel: 
Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld - beschlossen (Session-Nr. 0427/2020). 
 
Das Grundstück zwischen der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße, westlich der Bezirkssport-
anlage Ehrenfeld, wurde bis Juni 2021 noch von der Siemens AG als Bürostandort genutzt. Diese 
Nutzung wurde mittlerweile aufgegeben.  
 
Die Vorhabenträgerin Swiss Life Asset Managers Residential GmbH (ehemals: Corpus Sireo Projekt-
entwicklung Beteiligungs GmbH) beabsichtigt auf der Fläche ein urbanes, gemischt genutztes Quar-
tier mit Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte und anteilig (ca. 20%) gewerbliche Nutzungen zu er-
richten. Bei der Wohnnutzung ist der Neubau von Geschosswohnungsbau mit insgesamt circa 430 
Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich geförderte Wohnungen geplant. Das Plangebiet ist rund 2 ha 
groß. 
 
Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem Woh-

3 
nungsbau bei. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 65460/06 setzt für das Plangebiet ein Gewerbe-
gebiet fest. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Planungsrechts 
erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB "Besonderes Wohngebiet" darge-
stellt. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 
14.12.2020 nach Modell 2 (Abendveranstaltung) als Livestream statt. Die Bürgerinnen und Bürger 
hatten die Möglichkeit, per Chat Fragen zu stellen. Daran anschließend gab es die Möglichkeit, bis 
einschließlich 18.01.2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen.  
 
Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 4 beigefügt. Es sind 103 schriftliche Stellung-
nahmen eingegangen, weiterhin gab es eine Unterschriftenliste mit 731 Unterzeichnenden und 1.239 
Personen haben eine Online Petition unterstützt.   
In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stellungnahmen, der Online-Petition sowie 
der Unterschriftenliste wurde im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: 
 
Allgemein: 
 Forderung nach einer kreislaufgerechten Bauweise der Neubauten sowie die Rohstoffrückge-
winnung beim Abbruch 
 Verhinderung einer Gentrifizierung durch neue Bebauung 
 Ausreichende Bereitstellung von Grundschulplätzen 
 
Städtebauliches Konzept: 
 Erhalt/Sanierung/Umbau/Erweiterung des Siemens Gebäude für neue Nutzungen wie Woh-
nen, Gewerbe, Kultureinrichtungen, Kita und/oder Schule 
 Reduzierung der GRZ, der GFZ, der Geschossigkeit und der Wohneinheiten 
 Untersuchung der Verschattungswirkung auf umliegende Bebauung 
 Sicherung der privaten Freiflächen (keine weitere Versiegelung) 
 Reduzierung von Büro- und Gewerbenutzungen, mehr Grünflächen sowie gastronomi-
sche/kulturelle Nutzungen 
 Erweiterung der Grundschule Everhardstraße 
 Umsetzung verschiedener Wohnformen für verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen  
 
Erschließungssituation/Verkehr 
 Kein Baustellenverkehr über die Stammstraße 
 Schaffung einer öffentlichen Quartiersgarage 
 Anhebung des Stellplatzschlüssels auf mindestens 1,0 pro Wohneinheit 
 Maßnahmen gegen Überlastung des angrenzenden Straßennetzes treffen 
 keine Anbindung der Tiefgarage(n) an die Stammstraße sondern an die Fuchsstraße 
 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes 
 Erhaltung der Durchfahrtssperre in der Everhardstraße  
 
Freiraumplanung/Grünordnung: 
 Forderung nach erhöhter Berücksichtigung der Aspekte Bäume, Belichtung und Klima 
 Erhalt aller geschützten Bäume nach § 2 Baumschutzsatzung 
 Forderung von Umpflanzungen bei unvermeidbarer Fällung von Bäumen 
 Forderung nach mehr öffentlichen Grünflächen gemäß kooperativem Baulandmodell 
 Erhalt aller Bäume an der Franz-Geuer-Straße und Stammstraße durch Abrücken der Gebäu-
de von den Grundstücksgrenzen 
 Forderung nach begrünten Dächern und Terrassen 
 
Immissionsschutz: 
 Verlagerung der Einfahrten zur Tiefgarage aufgrund unzumutbarer Lärm- und Abgasimmissio-
nen durch Neuplanung 
 Verlagerung der Gastronomie am Quartiersplatz

4 
 Schutzmaßnahmen gegen mögliche Asbestbelastungen des Siemens Gebäudes während 
Abbrucharbeiten 
 Keine Ausweisung als "Urbanes Gebiet", da aufgrund erhöhter Immissionsrichtwerte negative 
Auswirkungen auf Umgebungsbebauung erwartet werden 
 
Klima/Energiebilanz: 
 Befürchtung einer "Wärmeinsel" durch erhöhte Bebauung im Plangebiet 
 Forderung nach klimagerechten/ressourcensparenden Bauen und Nachhaltigkeit 
 Keine Schließung der südöstlichen Seite des Baublocks Pellenz-/Leo-/Stammstraße, da hitze-
belasteter Bereich 
 
Planungsrecht/Planverfahren 
 Ausschreibung eines neuen Wettbewerbs mit dem Ziel, bezahlbaren und ökologisch gebauten 
Wohnraum zu schaffen 
 Unmut über Inhalt und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 Kritik an nicht ausgeübtem Vorkaufsrecht 
 
In der Anlage 5 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept -
Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahmen wurden dabei thematisch sortiert.  
 
Weiterführung des Verfahrens/Änderungen der Planung  
 
Städtebauliches Planungskonzept 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine Bebauung in vier Baufeldern vor. Die vorhandenen 
Blockränder werden vervollständigt und es werden zwei neue Baublöcke eingefügt. Im Vergleich zum 
Konzept aus dem Einleitungsbeschluss und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine teilweise 
Rücknahme der Baufluchten sowohl an der Franz-Geuer-Straße als auch an der Stammstraße vor-
genommen worden, um an der Stammstraße vier Bäume und an der Franz-Geuer-Straße ebenfalls 
vier Bäume erhalten zu können. 
 
Die Geschossigkeit beträgt überwiegend fünf Vollgeschosse mit Staffelgeschoss, an drei Hochpunk-
ten mit Raumbezug zu der angrenzenden Grün-/ Bezirkssportanlage sind acht Geschosse vorgese-
hen.  
 
Die Kindertagesstätte liegt im Südwesten des Plangebiets. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau 
wird über mehrere Gebäude verteilt und ist in allen Baublöcken verortet. Dadurch wird eine Durchmi-
schung von freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau gewährleistet und entspre-
chend auch in das gesamte Plangebiet integriert. Der gewerblich genutzte Bereich erstreckt sich in 
Richtung Franz-Geuer-Straße, der seinen Mittelpunkt in einem Quartiersplatz an der Franz-Geuer-
Straße findet. 
 
Das Gebiet soll als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl beträgt 0,5 für die 
Gebäude sowie 0,8 einschließlich der Flächen von Zufahrten, Wegen, Tiefgaragen etc. Die Ge-
schossflächenzahl beträgt 3,0. Die Orientierungswerte des § 17 BauNVO für Urbane Gebiete (GRZ 
0,8 und GFZ 3,0) sind durch die Planung eingehalten. Es ist eine intensive Begrünung der Tiefgara-
gen und die Begrünung großer Anteile der Dachflächen geplant. Die Geschossfläche beträgt insge-
samt ca. 47.500 m².  
 
Freiraum/Grün 
Der Geltungsbereich des Plangebietes wurde um den Grünstreifen süd-östlich zur Bezirkssportanlage 
erweitert. Dadurch soll die bereits vorhandene öffentlich zugängliche Grünfläche in Ergänzung zu der 
dreiecksförmigen geplanten öffentlichen Grün-/Spielfläche planungsrechtlich gesichert werden. In 
diesem Bereich erfolgt daher eine Änderung des Geltungsbereichs im Vergleich zum Einleitungsbe-
schluss. 
 
Angrenzend zur Bezirkssportanlage wird ein öffentlicher Spielplatz errichtet, dessen Fläche ca. 2.000

5 
m² beträgt. Die Mehrbedarfe nach kooperativem Baulandmodell für öffentliche Spielplatzflächen be-
laufen sich auf ca. 1.800 m² und werden flächenmäßig vollständig im Plangebiet abgedeckt.  
 
Gemäß kooperativem Baulandmodell ist die Vorhabenträgerin auch dazu verpflichtet, den aus einem 
Vorhaben ausgelösten Mehrbedarf öffentlicher Grünflächen zu decken. Bei einer Geschossfläche 
Wohnen in Vollgeschossen von ca. 35.000 m² (mit der Annahme von 90m² je Wohneinheit) entspricht 
dies einem ursächlichen Mehrbedarf von ca. 8.950 m² öffentlicher Grünfläche (GF Wohnen in Vollge-
schossen/ 90 m² x 2,3 EW/WE x 10 m²/EW). Nach Abgleich mit dem bestehenden Angebot im Umfeld 
(Nähe Innerer Grüngürtel), kann die Forderung nach öffentlichen Grünflächen durchaus verringert 
werden. In der Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung wurde daher eine öffentlich zugängliche 
Grünfläche von 1.000 m² gefordert. Im städtebaulichen Konzept, welches dem Einleitungsbeschluss 
zugrunde lag, wurden 890 m² öffentlich zugängliche Grünfläche dargestellt. Aufgrund der seither wei-
terführenden Detaillierung der Planung und der Notwendigkeit von Feuerwehraufstellflächen, hat sich 
die Größe der anerkennbaren öffentlich zugänglichen Grünfläche auf ca. 580 m² verkleinert. Für die 
Differenz zum ursächlichen Mehrbedarf von knapp 9.000 m² ist gemäß Kooperativem Baulandmodell 
ein Ablösebetrag zur Mehrbedarfsdeckung zu zahlen.  
 
Zur Kompensation soll mehr intensive Dachbegrünung realisiert und für die Bewohnerschaft nutzbare 
Dachgärten vorgesehen werden.  
Erschließung 
Der ruhende Verkehr wird in 4 Tiefgaragen untergebracht, um ein oberirdisch autofreies Quartier zu 
schaffen. Jeder Bauabschnitt erhält eine eingeschossige Tiefgarage. Es werden eigene Garagenebe-
nen für die Fahrradstellplätze geplant. Entgegen dem Konzept, welches dem Einleitungsbeschluss 
zugrunde lag, entfallen die oberirdischen Stellplätze. Stattdessen wird  ein Parkraumangebot für die 
Umgebung in einer der Tiefgaragen geschaffen, das sowohl öffentlich nutzbar als auch für die An-
wohner gedacht ist. 
 
Alle Wegeverbindungen innerhalb des Plangebiets werden sowohl für den öffentlichen Rad- als auch 
für den Fußverkehr durchlässig geplant. Insgesamt soll der Radverkehr innerhalb des Gebietes eben-
so gefördert werden, wie dies mit den Maßnahmen der Radverkehrskonzeption in seinem Umfeld 
geschieht. Dazu gehört auch die Ausstattung aller Gebäude mit komfortablen und gut erschlossenen 
Fahrradgaragen auf einer eigenen Garagenebene. 
 
Kooperatives Baulandmodell 
Die Vorhabenträgerin hat am 14.09.2018 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bauland-
modell unterschrieben. Es ist ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen geplant.  
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 3 Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand 
der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 4 Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
§ 3 Abs. 1  BauGB) 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB  
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB

Beratungsverlauf (3)

02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (33)

  • Franz-Geuer-Straße 10
  • Stammstraße
  • Everhardstraße
  • Venloer Straße 170
  • Fuchsstraße
  • Pellenzstraße
  • Subbelrather Straße 13
  • Leostraße
  • Gutenbergstraße
  • Körnerstraße
  • Ehrenstraße
  • Schildergasse
  • Innere Kanalstraße 100
  • Universitätsstraße
  • Aachener Straße
  • Herkulesstraße
  • Weißhausstraße
  • Cäcilienstraße
  • Kreutzerstraße
  • Hohenzollernring
  • Friesenplatz
  • Christian-Schult-Straße
  • Luxemburger Straße
  • Simrockstraße
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Stadtautobahn
  • Straße 17
  • Straße 10
  • Kreuzgasse
  • Waidmarkt
  • Straße 13
  • Straße 15
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1401/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.05.2022
Erstellt
26.04.2022 12:39