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Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1357/2021 vom 10.06.2021
Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag Linke AN-1357-2021
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.06.2021 AN/1357/2021 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021, zu TOP 7.4 Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.06.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE. bittet, den Beschlussvorschlag aus dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2021 (AN/1142/2021) wie folgt zu ändern: Beschluss: Der Punkt 3 des Antrags wird ersetzt durch folgenden Text: 3. die Verursachenden des Beparkens und Abstellens der nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge zu ermitteln und für die Entfernung der Fahrzeuge sowie die zeitnahe Sa- nierung der Grünfläche in Haftung zu nehmen. Begründung: Wird ein abgemeldetes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, ist dies ein Rechts- verstoß, weil das Kfz als verkehrsfremder Gegenstand i.S.v. § 32 StVO angesehen wird. Das Abstellen des Fahrzeugs ist mithin eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Wurde das Kfz mit entstempelten Kennzeichen oder einer Umweltplakette abgestellt, kann der letzte Halter leicht ermittelt und das Fahrzeug im Weg des gestreckten Verfahrens (Er- lass einer Grundverfügung, Androhen und Festsetzen des Abschleppens) aus dem öffent- lichen Verkehrsraum entfernt und die Kosten angefordert werden. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Wurde das Kfz ohne entstempeltes Kennzeichen oder eine Umweltplakette abgestellt, kann der letzte Halter über die FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) ermittelt und das gestreckte Verfahren eingeleitet werden. Im bisherigen Antrag entsteht der Eindruck, als ob für Halterfeststellung, Verfahren und Abschleppen die Verursachenden nicht in Haftung genommen werden sollten, sondern lediglich für die Sanierung der Grün- und Freifläche. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Fraktionsvorsitzender
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