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AN/1357/2021

Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021

Änderungsantrag Linke AN-1357-2021

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Änderungsantrag Linke AN-1357-2021

2296 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.06.2021 
AN/1357/2021 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021, zu TOP 7.4 
 
Unterbinden des unzulässigen Befahrens und Beparkens des Fuß- und Radwegs 
zwischen Kalk-Mülheimer Straße und Wipperfürther Straße in Köln-Kalk 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.06.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion DIE LINKE. bittet, den Beschlussvorschlag aus dem Antrag der SPD-Fraktion 
vom 26.05.2021 (AN/1142/2021) wie folgt zu ändern: 
 
Beschluss: 
 
Der Punkt 3 des Antrags wird ersetzt durch folgenden Text: 
 
3. die Verursachenden des Beparkens und Abstellens der nicht mehr zugelassenen 
Fahrzeuge zu ermitteln und für die Entfernung der Fahrzeuge sowie die zeitnahe Sa-
nierung der Grünfläche in Haftung zu nehmen. 
 
Begründung: 
 
Wird ein abgemeldetes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, ist dies ein Rechts-
verstoß, weil das Kfz als verkehrsfremder Gegenstand i.S.v. § 32 StVO angesehen wird. 
Das Abstellen des Fahrzeugs ist mithin eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. 
Wurde das Kfz mit entstempelten Kennzeichen oder einer Umweltplakette abgestellt, kann 
der letzte Halter leicht ermittelt und das Fahrzeug im Weg des gestreckten Verfahrens (Er-
lass einer Grundverfügung, Androhen und Festsetzen des Abschleppens) aus dem öffent-
lichen Verkehrsraum entfernt und die Kosten angefordert werden.  
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Wurde das Kfz ohne entstempeltes Kennzeichen oder eine Umweltplakette abgestellt, 
kann der letzte Halter über die FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) ermittelt und das 
gestreckte Verfahren eingeleitet werden. 
Im bisherigen Antrag entsteht der Eindruck, als ob für Halterfeststellung, Verfahren und 
Abschleppen die Verursachenden nicht in Haftung genommen werden sollten, sondern 
lediglich für die Sanierung der Grün- und Freifläche. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Wipperfürther Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1357/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.06.2021
Erstellt
10.06.2021 08:50