V/0399/2021
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
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Anlage 3 - Richtlinie alt
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r- wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage A
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Anlage A zur V/0399/2021 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Südost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 32.590 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 1 - Antragsliste
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Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder
Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Besondere gesell-
schaftliche
Anlässe und
Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt- und
Naturschutz-
maßnahmen
Kultur-
förderung
Zuschuss
in €
1 Bürgerforum Wolbeck e. V.
84 x 600
2 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 135 x x 1000
3 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft St. Ida x 300
4 Kath. Öffentliche Bücherei St. Ida (KÖB)
x 500
5 KAB St. Ida Münster Gremmendorf X 120
6
K.-G. Pängelanton e.V. Förderverein
Denkmallok e.V. X 1000
7 Kleingärtnerverein Angelmodde e.V. 43 X X 2750
8 Knubbenschützen Münster -Gremmendorf
e.V. seit 1955
89 X 300
9 KulturVorOrt Wolbeck e.V. 152 X 2000
10 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster
36 x 950
11 Rassekaninchenzuchtverein W 467 18 x 400
13 St. Antonius Kapelle Wolbeck e.V.
61 X 1500
Gesamt: 11.420,00 €
Beschlussvorlage
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V/0399/2021 V/0399/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Beratungsfolge 08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost erhalten die aufgeführten Zuschüsse. 2. Den Änderungen der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Münster -Südost in den Ziffern 4 und 6 wird zugestimmt (Anlage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2021 Zeile 15 Transferaufwendungen 11.420 bereitgestellt 32.590 Amt für Bürger- und Ratsservice 19.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492- 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0399/2021 Begründung: zu 1. Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer digitalen Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 04.05.2021 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossen werden. Die Verwaltung schlägt vor, Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 3, 7, 10, und 11 (Anlage 1) zum Teil erst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung auszuzahlen. zu 2. Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster -Südost wurden in der Sitzung des Ältestenrates am 25.03.2021 zur Verdeutlichung des Zw ecks und des Nachweises der Durchführung von Veranstaltungen angepasst. Gem. Ziffer 4 muss in Einzelfällen ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden und Ziffer 6 verdeutlicht die Förderung der Allgemeinheit und der Stadtteilorientierung (siehe Anlage 2 der Vorlage). Die geänderte Richtlinie tritt am 01.07.2021 in Kraft. Im Auftrag Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Liste, der eingegangenen Anträge Anlage 2 geänderte Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Anlage 3 „alte“ Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Anlage 2 - Richtlinie neu
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0399/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 11:34