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V/0399/2021

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Vorlagen 11.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.06.2021, TOP 6.4

Anlage 3 - Richtlinie alt

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Anlage A

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Anlage 1 - Antragsliste

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Richtlinie neu

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Anlage 3 - Richtlinie alt

3397 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen  und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage A

1788 Zeichen

Anlage A zur V/0399/2021 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Südost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Südost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 32.590 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur 
Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1 - Antragsliste

936 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss  
in € 
1 Bürgerforum Wolbeck e. V. 
 84  x     600 
2 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 135    x  x 1000 
3 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida    x    300 
4 Kath. Öffentliche Bücherei St. Ida (KÖB) 
    x    500 
5 KAB St. Ida Münster Gremmendorf     X   120 
6 
K.-G. Pängelanton  e.V. Förderverein 
Denkmallok e.V.       X 1000 
7 Kleingärtnerverein Angelmodde e.V. 43  X   X  2750 
8 Knubbenschützen Münster -Gremmendorf 
e.V. seit 1955 
 
89    X   300 
9 KulturVorOrt Wolbeck e.V. 152      X 2000 
10 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 
 36   x    950 
11 Rassekaninchenzuchtverein W 467 18  x     400 
13 St. Antonius Kapelle Wolbeck e.V. 
 61    X   1500 
Gesamt:   11.420,00 €

Beschlussvorlage

3115 Zeichen

V/0399/2021 
V/0399/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost erhalten die aufgeführten Zuschüsse.  
 
2. Den Änderungen der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Münster -Südost in 
den Ziffern 4 und 6 wird zugestimmt (Anlage 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2021   
Zeile 15 Transferaufwendungen  11.420  bereitgestellt 
32.590 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
19.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492-
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0399/2021 
Begründung: 
 
zu 1.  
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten 
Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer digitalen 
Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 04.05.2021 ausgesprochen. Diese sollen nun von 
der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossen werden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 3, 7, 10, und 11 (Anlage 1) zum 
Teil erst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung auszuzahlen.  
 
zu 2.  
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster -Südost wurden in 
der Sitzung des Ältestenrates am 25.03.2021 zur Verdeutlichung des Zw ecks und des Nachweises 
der Durchführung von Veranstaltungen angepasst.  
Gem. Ziffer 4 muss in Einzelfällen ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden und Ziffer 6 verdeutlicht die Förderung der Allgemeinheit und der 
Stadtteilorientierung (siehe Anlage 2 der Vorlage). 
 
Die geänderte Richtlinie tritt am 01.07.2021 in Kraft. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
Schnell 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Liste, der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 geänderte Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände 
und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost 
Anlage 3 „alte“ Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Anlage 2 - Richtlinie neu

3323 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0399/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 11:34