KRhR 3/2026
Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier
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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier - öffentlich - KRhR 3/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Gesine Ruster Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.07.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission Rheinisches Revier 17.07.2026 10.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkon zepts im Rheinischen Revier Beschlussvorschlag: Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1) Aktueller Bestand Wie viele – und welche – bestehenden Biotop- oder Grünverbundflächen (z.B. Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Biotope, Korridore für den Biotopverbund, „Trittsteine“) sind derzeit im Kerngebiet des Rheinischen Reviers ausgewiesen oder geplant? Bestehen konkrete Planungen oder Projekte zur Erweiterung oder besseren Vernetzung dieser Flächen? Antwort: Im Regionalplan Köln werden die Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) als Vorranggebiete insbesondere für die Kernbereiche des regionalen Biotopverbunds festgelegt. Grundlage hierfür bildet unter anderem der Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege (LANUV 2019). Im Fachbeitrag wurden regionale Biotopverbundflächen von herausragender und besonderer Bedeutung identifiziert. Dabei beziehen sich die Flächen von herausragender Bedeutung auf die Kernbereiche, während Flächen von besonderer Bedeutung die Verbindungsräume des regio - nalen Biotopverbunds umfassen. Die Kernflächen des regionalen Biotopverbunds werden – unter Berücksichtigung des regional- planerischen Maßstabs – gemeinsam mit festgesetzten Naturschutzgebieten, Wildnisentwick - lungsgebieten sowie FFH- und Vogelschutzgebieten als Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) festgelegt. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2026 Seite 2 von 4 Die Verbindungsflächen des regionalen Biotopverbunds dienen neben weiteren Kriterien als Grundlage für die Festlegung der Vorbehaltsgebiete „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) sowie für die multifunktionale Kodierung der Regi- onalen Grünzüge. Regionale Grünzüge (RG) übernehmen neben klimatischen und lufthygienischen Funktionen insbesondere Aufgaben der räumlichen Gliederung, des klimaökologischen Ausgleichs, der landschaftsbezogenen Erholung sowie der Biotopvernetzung. Als Vorranggebiete schließen sie raumbedeutsame Maßnahmen aus, die diese Funktionen we- sentlich beeinträchtigen. Damit stellen die Regionalen Grünzüge einen wichtigen Baustein des regionalen Biotopverbunds im Kerngebiet des Rheinischen Reviers dar. Die Karte „Biotopverbund Rheinisches Revier - Ausweisungen Schutzgebiete“ (siehe Anhang) stellt neben den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans die fachlichen Grundlagen des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege (LANUV, 2019) sowie die derzeit vorliegenden Schutzgebietsausweisungen dar. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl lokaler Projekte und Maßnahmen, die langfristig einen we- sentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung des regionalen Biotopverbunds im Rheinischen Revier leisten werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben der Kommunen, der Entwicklungsgesellschaften sowie der Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände. Die Umsetzung der Schutzgebietsausweisungen erfolgt durch die Landschaftsplanung der Kreise oder der Höheren Naturschutzbehörde in den wenigen Bereichen, in denen keine Ver - ordnungen vorliegen. 2) Bezug zum Biotopverbundkonzept Werden oder wurden bei der Planung im Zuge des Regionalplan-Neuentwurfes, der Maßnahmen des Strukturwandels und der Entwicklung der Tagebaurestseen die Ergebnisse aus diesen Bio- topverbundkonzepten mitberücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Antwort: Das von den Naturschutzverbänden erarbeitete und durch das MWIKE geförderte Biotopver - bundkonzept bietet eine hilfreiche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds im Rheinischen Revier sowie für die Konzeption temporärer Zwischennut - zungsformen. Die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen erfolgt grundsätzlich durch die örtlichen Akteure. Eine Festlegung zusätzlicher Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) ist hierfür keine Voraussetzung. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2026 Seite 3 von 4 Die Gebietskulisse des Biotopverbundkonzepts lag bereits im Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans nahezu vollständig vor und wurde im Rahmen der Regionalplanerarbeitung fach- lich eingehend geprüft. Die seinerzeit vorliegenden Vorschläge wurden zudem bei der Erarbeitung des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege durch das LANUV bewertet. Wie die Karte „Biotopverbund Rheinisches Revier – Abgleich Biotopverbund“ verdeutlicht, wurde der fachlichen Bewertung des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege gefolgt. Die Gebietskulisse der BSN wurde damit entsprechend dem Planungshorizont des Regional - plans entwickelt. Darüber hinaus wurden durch die Festlegung Regionaler Grünzüge an zahlreichen Stellen zu - sätzliche Biotopverbindungen geschaffen, die wertvolle Lebensräume miteinander vernetzen und damit den regionalen Biotopverbund weiter stärken. 3) Konflikt- und Nutzungsfragen Wurden hierbei Nutzungs- oder Entwicklungsinteressen (z. B. Landwirtschaft, Siedlungs-/Gewer- beflächen, Infrastruktur, Freizeitentwicklung) im Kerngebiet des Rheinischen Reviers identifiziert, die mit dem Biotopverbund in erheblichem Konflikt stehen könnten (siehe Kapitel „Konfliktrisiko- analyse“ im Bericht)? NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.+1 Wie wird auf Ebene der Bezirksregierung mit solchen Konflikten umgegangen? Gibt es von hier aus eine gewisse Steuerungsfunktion unter Beteiligung der Land-/Forstwirtschaft, Eigentümerin- nen/Eigentümern oder weiterer Akteure oder wird dieser Konflikt alleine den Kommunen und Krei- sen überlassen? Antwort: Im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens des Regionalplans Köln tagte im Zeitraum von Mai bis August 2023 an insgesamt drei Terminen die Arbeitsgruppe „Flächenkonsens“. Ziel der Arbeitsgruppe war es, die im Strukturwandel des Rheinischen Reviers entstehenden Nut- zungskonflikte zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und wirtschaftlicher Entwicklung zu identifi- zieren sowie Ansätze für einen tragfähigen Interessenausgleich zu erarbeiten. Hierzu wurden bestehende Konfliktpotenziale analysiert und gemeinsame Leitlinien entwickelt. An der Arbeitsgruppe beteiligten sich Vertreterinnen und Vertreter der Regionalplanung Köln und Düsseldorf, der betroffenen Landesministerien sowie der vom Strukturwandel berührten Interes- senvertretungen. Hierzu zählten unter anderem die Landwirtschaftskammer, der NABU, die IHK, das MWIKE, das MUNV, das MLV, der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV), die Vorsit - zenden der Regionalräte Köln und Düsseldorf sowie Vertreterinnen und Vertreter der Anrainer - kommunen. Als Ergebnis wurden die Leitlinien „Siedlungsentwicklung nachhaltig gestalten“, „Flächenentwick- lung unterstützen und zielgerichtet umsetzen“ sowie „Landwirtschaftliche Flächen erhalten“ erar- beitet. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2026 Seite 4 von 4 Darüber hinaus wurden verschiedene textliche Festlegungen in den Regionalplan aufgenommen, um die identifizierten Konfliktpotenziale auf den nachgelagerten Planungs- und Genehmigungs - ebenen angemessen zu berücksichtigen. Neben den Regelungen zur bedarfsgerechten Sied - lungsentwicklung zählen hierzu insbesondere die Grundsätze G.22 „Regionalbedeutsame Frei - raumfunktionen durch Kompensationsmaßnahmen stärken“, G.28 „Schutzwürdige Verbundflä - chen außerhalb von BSN berücksichtigen“, G.32 „Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten“ so- wie G.33 „Agrarstrukturelle Belange berücksichtigen und landwirtschaftliche Betriebe erhalten“. 4) Ziele und Monitoring Gibt es auf der Ebene der Raum- und Landschaftsplanung zeitliche Zielsetzungen hinsichtlich der weiteren Vernetzung von Lebensräumen im Rahmen des Biotopverbundes? Gibt es ein Monitoring oder ein Indikatorensystem, um die Entwicklung der Biotopverbundflächen vor Ort zu verfolgen oder soll es ein solches zukünftig geben? Antwort: Wir stehen den regionalen Akteuren bei raumbedeutsamen Maßnahmen zur Entwicklung des regionalen Biotopverbunds jederzeit unterstützend zur Verfügung. Hierzu begleiten wir Begleitkreise und Arbeitsgruppen, beispielsweise die „Kleine AG Hambach“ zur Entwicklung des Hambacher Forstes als Wildnisentwicklungsgebiet, die Erarbeitung der „Land.STRAT“ der Region Köln/Bonn e. V. sowie zahlreiche weitere Veranstaltungen und Pro- zesse regionaler Akteure. Dabei unterliegen wir keinen festen zeitlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen, sondern reagieren flexibel auf die jeweiligen fachlichen und planerischen Anforderungen. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu Änderungen der Landschaftspläne erhalten wir zudem fortlaufend Einblick in die Entwicklungen der kommunalen Landschaftsplanung. Sofern darüberhinausgehende Erfordernisse bestehen, hat der Regionalrat selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, entsprechende Arbeitsaufträge zu erteilen oder weitere Maßnahmen zu veranlassen. Anlage(n): 1. 2026.05.05. Anfrage zur Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier 2. biotopverbund_rheinisches_revier_abgleich_biotopverbund_2026062 3. biotopverbund_rheinisches_revier_ausweisungen_schutzgebiete_202
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (2026.05.05. Anfrage zur Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier)
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Sehr geehrter Herr Stefan Götz, Wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage mit auf die Tagesordnung der Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 17. Juli 2026 aufzunehmen Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier im Rahmen des von den Naturschutzverbänden entwickelten und vom Land NRW ge- förderten Projekts „Ein Biotopverbundkonzept für das Rheinische Revier“ wurden um- fangreiche Flächen-, Vernetzungs- und Konfliktanalysen erstellt, die Vorschläge zur Etablierung eines flächendeckenden Biotopverbundes im Gebiet des Rheinisches Re- vier enthalten. Der Fokus der Untersuchung lag hierbei auf dem „Rheinischen Kernre- vier“, bestehend aus den Gebieten von 21 Kommunen in der Städteregion Aachen, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg und Kreis Viersen. Im engsten Sinne setzte sich der Untersuchungsraum aus den Kommunen bzw. Städ- ten Aldenhoven, Bedburg, Bergheim, Düren, Elsdorf, Erkelenz, Eschweiler, Frechen, Grevenbroich, Hürth, Jüchen, Jülich, Kerpen, Langerwehe, Merzenich, Mönchenglad- bach, Niederzier, Rommerskirchen und Titz zusammen. Ziel dieses Projektes welches 2023 veröffentlicht wurde, ist die Schaffung eines Netz- werkes aus unterschiedlichsten Lebensräumen wie beispielsweise Wäldern, Offen- landhabitaten, urbanem Grün und Gewässern als ökologisches Rückgrat des Rheini- schen Reviers und des Strukturwandels. Siehe hierzu: NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.+1. An den Vorsitzenden der Kommission Rheinisches Revier Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln 50606 Köln GRÜNE im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Mobil: 0177 7473808 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 05.05.2026 In seinem Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungs- region des Regierungsbezirks Köln aus dem Jahr 2019 macht e das LANUK (damals noch LANUV) für die oben genannte Untersuchungsregion laut Naturschutzverbänden keine wesentlich anderen Vorschläge, wobei aber die noch unter Bergrecht stehenden Flächen, anders als das Verbändekonzept, nicht berücksichtigt werden konnten. Siehe hierzu: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/start Dieser Fachbeitrag floss seinerzeit auch in den Neuentwurf des Regionalplanes Köln ein; war bzw. ist aber so umfangreich, dass uns eine gezielte Suche nach den Bio- topverbundflächen im Rheinischen Revier nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Aktueller Bestand Wie viele – und welche – bestehenden Biotop- oder Grünverbundflächen (z.B. Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Biotope, Korridore für den Biotopverbund, „Trittsteine“) sind derzeit im Kerngebiet des Rheini- schen Reviers ausgewiesen oder geplant? Bestehen konkrete Planungen oder Projekte zur Erweiterung oder besse- ren Vernetzung dieser Flächen? Welche dieser Flächen stehen dafür aus heutiger Sicht zur Verfügung oder können zur Verfügung gestellt werden? 2. Bezug zum Biotopverbundkonzept Werden oder wurden bei der Planung im Zuge des Regionalplan -Neuent- wurfes, der Maßnahmen des Strukturwandels und der Entwicklung der Ta- gebaurestseen die Ergebnisse aus diesen Biotopverbundkonzepten mitbe- rücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? 3. Konflikt- und Nutzungsfragen Wurden hierbei Nutzungs- oder Entwicklungsinteressen (z. B. Landwirt- schaft, Siedlungs -/Gewerbeflächen, Infrastruktur , Freizeitentwicklung ) im Kerngebiet des Rheinischen Reviers identifiziert, die mit dem Biotopverbund in erheblichem Konflikt stehen könnten (siehe Kapitel „Konfliktrisikoanalyse“ im Bericht)? NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.+1 Wie wird auf Ebene der Bezirksregierung mit solchen Konflikten umgegan- gen? Gibt es von hier aus eine gewisse Steuerungsfunktion unter Beteili- gung der Land -/Forstwirtschaft, Eigentümerinnen/Eigentümern oder weite- rer Akteure oder wird dieser Konflikt alleine den Kommunen und Kreisen überlassen? 4. Ziele und Monitoring Gibt es auf der Ebene der Raum- und Landschaftsplanung zeitliche Zielset- zungen hinsichtlich der weiteren Vernetzung von Lebensräumen im Rahmen des Biotopverbundes? Gibt es ein Monitoring oder ein Indikatorensystem, um die Entwicklung der Biotopverbundflächen vor Ort zu verfolgen oder soll es ein solches zukünftig geben? Sollte sich im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen ein darüber hinaus gehender Beratungsbedarf oder aber eine Ausdehnung der Thematik auf weitere Regionen im Regierungsbezirk Köln ergeben, so würden wir es begrüßen, wenn in der Kommission die Empfehlung für eine entsprechende Behandlung im der darauffolgenden Sitzung des Regionalrates erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Rolf Beu und Gudrun Zentis, Fraktionsvorsitzende f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsgeschäftsführung
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (biotopverbund_rheinisches_revier_abgleich_biotopverbund_2026062)
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Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Maßstab: 1:320.000 Biotopverbund Rheinisches Revier — Abgleich Biotopverbund 7, Biotopverbund besondere Bedeutung Wald NN Biotopverbund herausragende Bedeutung | | | | Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung —— Regionale Grünzüge Mm] Bereiche für den Schutz der Natur Bezirksregierung Köln 1 Biotopverbund Verbände
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (biotopverbund_rheinisches_revier_ausweisungen_schutzgebiete_202)
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ae En 21 LIT 0 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Maßstab: 1:320.000 Biotopverbund Rheinisches Revier — Ausweisungen Schutzgebiete MM FFH-Gebiete | | | | | Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung = Vogelschutzgebiete == Regionale Grünzüge Naturschutzgebiete Schutzwürdige Biotope U Landschaftsschutzgebiete m Bereiche für den Schutz der Natur | Geschützte Landschaftsbestandteile Wald a IN Gesetzlich geschützte Biotope
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRhR 3/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
- Datum
- 17.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 12:46