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KRhR 3/2026

Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 17.07.2026

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 17.07.2026, TOP 10.1

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (2026.05.05. Anfrage zur Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (biotopverbund_rheinisches_revier_abgleich_biotopverbund_2026062)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (biotopverbund_rheinisches_revier_ausweisungen_schutzgebiete_202)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier)

9666 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 3/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Gesine Ruster 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.07.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 17.07.2026 10.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 05.05.2026: Umsetzung des Biotopverbundkon­
zepts im Rheinischen Revier 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 
 
1) Aktueller Bestand 
 
Wie viele – und welche – bestehenden Biotop- oder Grünverbundflächen (z.B. Landschafts- und 
Naturschutzgebiete, geschützte Biotope, Korridore für den Biotopverbund, „Trittsteine“) sind 
derzeit im Kerngebiet des Rheinischen Reviers ausgewiesen oder geplant?  
Bestehen konkrete Planungen oder Projekte zur Erweiterung oder besseren Vernetzung dieser 
Flächen?  
 
Antwort: 
 
Im Regionalplan Köln werden die Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) als Vorranggebiete 
insbesondere für die Kernbereiche des regionalen Biotopverbunds festgelegt. Grundlage hierfür 
bildet unter anderem der Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege (LANUV 2019). 
 
Im Fachbeitrag wurden regionale Biotopverbundflächen von herausragender und besonderer 
Bedeutung identifiziert. Dabei beziehen sich die Flächen von herausragender Bedeutung auf die 
Kernbereiche, während Flächen von besonderer Bedeutung die Verbindungsräume des regio -
nalen Biotopverbunds umfassen. 
 
Die Kernflächen des regionalen Biotopverbunds werden – unter Berücksichtigung des regional-
planerischen Maßstabs – gemeinsam mit festgesetzten Naturschutzgebieten, Wildnisentwick -
lungsgebieten sowie FFH- und Vogelschutzgebieten als Bereiche für den Schutz der Natur 
(BSN) festgelegt.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2026 Seite 2 von 4 
 
Die Verbindungsflächen des regionalen Biotopverbunds dienen neben weiteren Kriterien als 
Grundlage für die Festlegung der Vorbehaltsgebiete „Bereiche für den Schutz der Landschaft 
und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) sowie für die multifunktionale Kodierung der Regi-
onalen Grünzüge. 
 
Regionale Grünzüge (RG) übernehmen neben klimatischen und lufthygienischen Funktionen 
insbesondere Aufgaben der räumlichen Gliederung, des klimaökologischen Ausgleichs, der 
landschaftsbezogenen Erholung sowie der Biotopvernetzung.  
 
Als Vorranggebiete schließen sie raumbedeutsame Maßnahmen aus, die diese Funktionen we-
sentlich beeinträchtigen.  
 
Damit stellen die Regionalen Grünzüge einen wichtigen Baustein des regionalen Biotopverbunds 
im Kerngebiet des Rheinischen Reviers dar.  
 
Die Karte „Biotopverbund Rheinisches Revier - Ausweisungen Schutzgebiete“ (siehe Anhang) 
stellt neben den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans die fachlichen Grundlagen des 
Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege (LANUV, 2019) sowie die derzeit vorliegenden 
Schutzgebietsausweisungen dar. 
 
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl lokaler Projekte und Maßnahmen, die langfristig einen we-
sentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung des regionalen Biotopverbunds im Rheinischen 
Revier leisten werden.  
 
Hierzu zählen insbesondere Vorhaben der Kommunen, der Entwicklungsgesellschaften sowie 
der Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände. 
 
Die Umsetzung der Schutzgebietsausweisungen erfolgt durch die Landschaftsplanung der 
Kreise oder der Höheren Naturschutzbehörde in den wenigen Bereichen, in denen keine Ver -
ordnungen vorliegen. 
 
 
2) Bezug zum Biotopverbundkonzept 
 
Werden oder wurden bei der Planung im Zuge des Regionalplan-Neuentwurfes, der Maßnahmen 
des Strukturwandels und der Entwicklung der Tagebaurestseen die Ergebnisse aus diesen Bio-
topverbundkonzepten mitberücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? 
 
Antwort: 
 
Das von den Naturschutzverbänden erarbeitete und durch das MWIKE geförderte Biotopver -
bundkonzept bietet eine hilfreiche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung 
des Biotopverbunds im Rheinischen Revier sowie für die Konzeption temporärer Zwischennut -
zungsformen. Die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen erfolgt grundsätzlich 
durch die örtlichen Akteure. Eine Festlegung zusätzlicher Bereiche für den Schutz der Natur 
(BSN) ist hierfür keine Voraussetzung.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2026 Seite 3 von 4 
Die Gebietskulisse des Biotopverbundkonzepts lag bereits im Verfahren zur Neuaufstellung des 
Regionalplans nahezu vollständig vor und wurde im Rahmen der Regionalplanerarbeitung fach-
lich eingehend geprüft.  
Die seinerzeit vorliegenden Vorschläge wurden zudem bei der Erarbeitung des Fachbeitrags 
Naturschutz und Landschaftspflege durch das LANUV bewertet. 
 
Wie die Karte „Biotopverbund Rheinisches Revier – Abgleich Biotopverbund“ verdeutlicht, wurde 
der fachlichen Bewertung des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege gefolgt.  
Die Gebietskulisse der BSN wurde damit entsprechend dem Planungshorizont des Regional -
plans entwickelt. 
 
Darüber hinaus wurden durch die Festlegung Regionaler Grünzüge an zahlreichen Stellen zu -
sätzliche Biotopverbindungen geschaffen, die wertvolle Lebensräume miteinander vernetzen 
und damit den regionalen Biotopverbund weiter stärken. 
 
 
3) Konflikt- und Nutzungsfragen 
 
Wurden hierbei Nutzungs- oder Entwicklungsinteressen (z. B. Landwirtschaft, Siedlungs-/Gewer-
beflächen, Infrastruktur, Freizeitentwicklung) im Kerngebiet des Rheinischen Reviers identifiziert, 
die mit dem Biotopverbund in erheblichem Konflikt stehen könnten (siehe Kapitel „Konfliktrisiko-
analyse“ im Bericht)? NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.+1 
 
Wie wird auf Ebene der Bezirksregierung mit solchen Konflikten umgegangen? Gibt es von hier 
aus eine gewisse Steuerungsfunktion unter Beteiligung der Land-/Forstwirtschaft, Eigentümerin-
nen/Eigentümern oder weiterer Akteure oder wird dieser Konflikt alleine den Kommunen und Krei-
sen überlassen? 
 
Antwort: 
 
Im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens des Regionalplans Köln tagte im Zeitraum von Mai 
bis August 2023 an insgesamt drei Terminen die Arbeitsgruppe „Flächenkonsens“. 
 
Ziel der Arbeitsgruppe war es, die im Strukturwandel des Rheinischen Reviers entstehenden Nut-
zungskonflikte zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und wirtschaftlicher Entwicklung zu identifi-
zieren sowie Ansätze für einen tragfähigen Interessenausgleich zu erarbeiten. Hierzu wurden 
bestehende Konfliktpotenziale analysiert und gemeinsame Leitlinien entwickelt. 
 
An der Arbeitsgruppe beteiligten sich Vertreterinnen und Vertreter der Regionalplanung Köln und 
Düsseldorf, der betroffenen Landesministerien sowie der vom Strukturwandel berührten Interes-
senvertretungen. Hierzu zählten unter anderem die Landwirtschaftskammer, der NABU, die IHK, 
das MWIKE, das MUNV, das MLV, der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV), die Vorsit -
zenden der Regionalräte Köln und Düsseldorf sowie Vertreterinnen und Vertreter der Anrainer -
kommunen. 
 
Als Ergebnis wurden die Leitlinien „Siedlungsentwicklung nachhaltig gestalten“, „Flächenentwick-
lung unterstützen und zielgerichtet umsetzen“ sowie „Landwirtschaftliche Flächen erhalten“ erar-
beitet.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2026 Seite 4 von 4 
Darüber hinaus wurden verschiedene textliche Festlegungen in den Regionalplan aufgenommen, 
um die identifizierten Konfliktpotenziale auf den nachgelagerten Planungs- und Genehmigungs -
ebenen angemessen zu berücksichtigen. Neben den Regelungen zur bedarfsgerechten Sied -
lungsentwicklung zählen hierzu insbesondere die Grundsätze G.22 „Regionalbedeutsame Frei -
raumfunktionen durch Kompensationsmaßnahmen stärken“, G.28 „Schutzwürdige Verbundflä -
chen außerhalb von BSN berücksichtigen“, G.32 „Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten“ so-
wie G.33 „Agrarstrukturelle Belange berücksichtigen und landwirtschaftliche Betriebe erhalten“. 
 
 
4) Ziele und Monitoring 
 
Gibt es auf der Ebene der Raum- und Landschaftsplanung zeitliche Zielsetzungen hinsichtlich 
der weiteren Vernetzung von Lebensräumen im Rahmen des Biotopverbundes? 
 
Gibt es ein Monitoring oder ein Indikatorensystem, um die Entwicklung der Biotopverbundflächen 
vor Ort zu verfolgen oder soll es ein solches zukünftig geben? 
 
Antwort: 
 
Wir stehen den regionalen Akteuren bei raumbedeutsamen Maßnahmen zur Entwicklung des 
regionalen Biotopverbunds jederzeit unterstützend zur Verfügung. 
 
Hierzu begleiten wir Begleitkreise und Arbeitsgruppen, beispielsweise die „Kleine AG Hambach“ 
zur Entwicklung des Hambacher Forstes als Wildnisentwicklungsgebiet, die Erarbeitung der 
„Land.STRAT“ der Region Köln/Bonn e. V. sowie zahlreiche weitere Veranstaltungen und Pro-
zesse regionaler Akteure. 
 
Dabei unterliegen wir keinen festen zeitlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen, 
sondern reagieren flexibel auf die jeweiligen fachlichen und planerischen Anforderungen. 
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu Änderungen der Landschaftspläne erhalten wir zudem 
fortlaufend Einblick in die Entwicklungen der kommunalen Landschaftsplanung. 
 
Sofern darüberhinausgehende Erfordernisse bestehen, hat der Regionalrat selbstverständlich 
jederzeit die Möglichkeit, entsprechende Arbeitsaufträge zu erteilen oder weitere Maßnahmen 
zu veranlassen. 
 
 
 
Anlage(n): 
1. 2026.05.05. Anfrage zur Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier  
2. biotopverbund_rheinisches_revier_abgleich_biotopverbund_2026062  
3. biotopverbund_rheinisches_revier_ausweisungen_schutzgebiete_202

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (2026.05.05. Anfrage zur Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier)

4937 Zeichen

Sehr geehrter Herr Stefan Götz, 
 
Wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage mit auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Kommission Rheinisches Revier am 17. Juli 2026 aufzunehmen 
 
Umsetzung des Biotopverbundkonzepts im Rheinischen Revier 
 
im Rahmen des von den Naturschutzverbänden entwickelten und vom Land NRW ge-
förderten Projekts „Ein Biotopverbundkonzept für das Rheinische Revier“ wurden um-
fangreiche Flächen-, Vernetzungs- und Konfliktanalysen erstellt, die Vorschläge zur 
Etablierung eines flächendeckenden Biotopverbundes im Gebiet des Rheinisches Re-
vier enthalten. Der Fokus der Untersuchung lag hierbei auf dem „Rheinischen Kernre-
vier“, bestehend aus den Gebieten von 21 Kommunen in der Städteregion Aachen, 
Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg und Kreis Viersen. 
Im engsten Sinne setzte sich der Untersuchungsraum aus den Kommunen bzw. Städ-
ten Aldenhoven, Bedburg, Bergheim, Düren, Elsdorf, Erkelenz, Eschweiler, Frechen, 
Grevenbroich, Hürth, Jüchen, Jülich, Kerpen, Langerwehe, Merzenich, Mönchenglad-
bach, Niederzier, Rommerskirchen und Titz zusammen. 
Ziel dieses Projektes welches 2023 veröffentlicht wurde, ist die Schaffung eines Netz-
werkes aus unterschiedlichsten Lebensräumen wie beispielsweise Wäldern, Offen-
landhabitaten, urbanem Grün und Gewässern als ökologisches Rückgrat des Rheini-
schen Reviers und des Strukturwandels. 
Siehe hierzu: NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.+1. 
 
An den 
 
Vorsitzenden der  
Kommission Rheinisches Revier 
Herrn Stefan Götz 
 
Bezirksregierung Köln 
 
50606 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Mobil: 0177 7473808 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 05.05.2026

In seinem Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungs-
region des Regierungsbezirks Köln  aus dem Jahr 2019 macht e das LANUK (damals 
noch LANUV) für die oben genannte Untersuchungsregion laut Naturschutzverbänden 
keine wesentlich anderen Vorschläge, wobei aber die noch unter Bergrecht stehenden 
Flächen, anders als das Verbändekonzept, nicht berücksichtigt werden konnten.  
Siehe hierzu: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/start 
Dieser Fachbeitrag floss seinerzeit auch in den Neuentwurf des Regionalplanes Köln 
ein; war bzw. ist aber so umfangreich, dass uns eine gezielte Suche nach den Bio-
topverbundflächen im Rheinischen Revier nicht möglich ist. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten: 
1. Aktueller Bestand 
Wie viele – und welche – bestehenden Biotop- oder Grünverbundflächen 
(z.B. Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Biotope, Korridore 
für den Biotopverbund, „Trittsteine“) sind derzeit im Kerngebiet des Rheini-
schen Reviers ausgewiesen oder geplant? 
Bestehen konkrete Planungen oder Projekte zur Erweiterung oder besse-
ren Vernetzung dieser Flächen? 
Welche dieser Flächen stehen dafür aus heutiger Sicht zur Verfügung oder 
können zur Verfügung gestellt werden? 
2. Bezug zum Biotopverbundkonzept 
Werden oder wurden bei der Planung im Zuge des Regionalplan -Neuent-
wurfes, der Maßnahmen des Strukturwandels und der Entwicklung der Ta-
gebaurestseen die Ergebnisse aus diesen  Biotopverbundkonzepten mitbe-
rücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? 
3. Konflikt- und Nutzungsfragen 
Wurden hierbei Nutzungs- oder Entwicklungsinteressen (z. B. Landwirt-
schaft, Siedlungs -/Gewerbeflächen, Infrastruktur , Freizeitentwicklung ) im 
Kerngebiet des Rheinischen Reviers identifiziert, die mit dem Biotopverbund 
in erheblichem Konflikt stehen könnten (siehe Kapitel „Konfliktrisikoanalyse“ 
im Bericht)? NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.+1 
Wie wird auf Ebene der Bezirksregierung mit solchen Konflikten umgegan-
gen? Gibt es von hier aus eine gewisse Steuerungsfunktion unter  Beteili-
gung der Land -/Forstwirtschaft, Eigentümerinnen/Eigentümern oder weite-
rer Akteure oder wird dieser Konflikt alleine den Kommunen und Kreisen 
überlassen?

4. Ziele und Monitoring 
Gibt es auf der Ebene der Raum- und Landschaftsplanung zeitliche Zielset-
zungen hinsichtlich der weiteren Vernetzung von Lebensräumen im Rahmen 
des Biotopverbundes? 
Gibt es ein Monitoring oder ein Indikatorensystem, um die Entwicklung der 
Biotopverbundflächen vor Ort zu verfolgen oder soll es ein solches zukünftig 
geben? 
 
Sollte sich im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen ein darüber hinaus gehender 
Beratungsbedarf oder aber eine Ausdehnung der Thematik auf weitere Regionen im 
Regierungsbezirk Köln ergeben, so würden wir es begrüßen, wenn in der Kommission 
die Empfehlung für eine entsprechende Behandlung im der darauffolgenden Sitzung 
des Regionalrates erfolgt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu und Gudrun Zentis, Fraktionsvorsitzende  
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsgeschäftsführung

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (biotopverbund_rheinisches_revier_abgleich_biotopverbund_2026062)

384 Zeichen

Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Maßstab: 1:320.000

Biotopverbund Rheinisches Revier — Abgleich Biotopverbund

7, Biotopverbund besondere Bedeutung Wald

NN Biotopverbund herausragende Bedeutung

| | | | Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

—— Regionale Grünzüge

Mm] Bereiche für den Schutz der Natur Bezirksregierung Köln

1 Biotopverbund Verbände

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (biotopverbund_rheinisches_revier_ausweisungen_schutzgebiete_202)

455 Zeichen

ae En 21

LIT 0

Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Maßstab: 1:320.000

Biotopverbund Rheinisches Revier — Ausweisungen Schutzgebiete

MM FFH-Gebiete | | | | | Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

= Vogelschutzgebiete == Regionale Grünzüge

Naturschutzgebiete Schutzwürdige Biotope

U Landschaftsschutzgebiete m Bereiche für den Schutz der Natur

| Geschützte Landschaftsbestandteile Wald a
IN Gesetzlich geschützte Biotope

Beratungsverlauf (1)

17.07.2026 Kommission Rheinisches Revier
TOP 10.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 3/2026
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
17.07.2026
Erstellt
02.07.2026 12:46