1682/2022
Betreff: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.02.2022; Anfrage: Verkehrsentwicklung und Klimaschutz im Planungsgebiet Mülheim Süd
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/613 613 Pörs Az Vorlagen-Nummer 1682/2022 Freigabedatum 20.05.2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 Betreff: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.02.2022; Anfrage: Verkehrsentwicklung und Klimaschutz im Planungsgebiet Mülheim Süd Anfrage: Verkehrsentwicklung und Klimaschutz im Planungsgebiet Mülheim Süd Im Mülheimer Süden entsteht ein neues Quartier. Diese Entwicklung bietet der Stadt Köln die Chan- ce, innovative Verkehrskonzepte in Innenstadtnähe einzuführen und so lebenswerte Viertel mit einer klimagerechten Stadtentwicklung zu verbinden. Die zu erwartende hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (Bahnhof Messe/Deutz; Rhein-Seilbahn; neue Stadt- bahntrasse; perspektivisch Fährverbindungen) spricht insbesondere dafür, autofreie/ autoarme Quartiere zu errichten, in denen der begrenzte öffentliche Raum den Menschen zur Verfü- gung steht. Auch ist eine so betriebene konsequente Verkehrswende ein entscheidender Baustein, um Köln entsprechend den geltenden Ratsbeschlüssen bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu machen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Frage 1 Existiert ein ganzheitliches Verkehrskonzept für alle Quartiere der Baugebiete im Mülheimer Süden mit Zielkennzahlen zu den Anteilen einzelner Verkehrsarten (Modal Split)? Antwort der Verwaltung: Es wurde ein ganzheitliches Verkehrskonzept für den Mülheimer Süden erstellt. Detaillierte Angaben finden sich in der Beschlussvorlage Nr. 3245/2018, hier insbesondere in den Anlagen 9 (Zusammen- fassung Verkehrsuntersuchung) und 10 (Mobilitätskonzept). Auf Basis der verschiedenen Maßnah- men wurde auch die Reduzierung der Stellplatzanzahl im Gebiet um 50% abgeleitet und festge- schrieben. Frage 2 Wie ist der Sachstand der Anbindung ans Straßenbahnnetz der KVB? Wann ist mit der Fertig- stellung zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Die Vorplanung und Variantendiskussion zur Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden stehen kurz vor dem Abschluss. Parallel werden derzeit interdisziplinär die erforderlichen Leistungsbilder zur Vergabe der folgenden Planungsphasen vorbereitet. Für 2024 wird angestrebt, die Maßnahme bei der Bezirks- 2 regierung Köln zur Planfeststellung anzumelden. In der Genehmigungsphase übernimmt die Bezirks- regierung Köln die Verantwortung für den Prozess. Aktuell wird hier von einer Dauer von mindestens 2,5 Jahren ausgegangen. Die nachfolgenden Planungs - und Bauphasen können an dieser Stelle dementsprechend nur prognostiziert werden. Gegenwärtig angestrebter Baubeginn soll 2028 sein. Die Verwaltung wird im Rahmen formeller und informeller Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung regelmäßig über Inhalte und den Sachstand der Maßnahme informieren. Zunächst steht für das dritte Quartal 2022 der erweiterte Planungsbeschluss in den politischen Gremien an. Frage 3: Ist die Errichtung autofreier / autoarmer Stadtquartiere geplant? Antwort von der Verwaltung: Im Bereich Mülheimer Süden sind keine autofreien Quartiere geplant. Im Hinblick auf die derzeitige Trendentwicklung im Mobilitätsverhalten und der Kapazität des Straßennetzes im rechtsrheinischen Köln wird aufbauend auf die vorhandenen Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für den Gesamtbereich Mülheimer Süden ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobilität angestrebt. Konkretes Ziel ist es, ein Quartier mit gemischter Nutzungsstruktur von Wohnen, Dienstleistung, Gewerbe mit möglichst geringer PKW-Nutzung zu schaffen. Zukunftsorientierte alternative Mobilitätsformen sollen etabliert und gefördert werden. Ziel ist es, die Flächen in den Plangebieten für den motorisierten Individualverkehr, auch den ruhenden Verkehr, möglichst gering zu halten und die Aufenthalts-, Freiraum- und Grünqualitäten im Quartier deutlich zu stärken und ein qualitätsvolles und gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Das Mobilitätskonzept macht Vorschläge, welche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes und der Nahmobilität in den einzelnen Plangebieten umgesetzt werden können, um damit das Ver- kehrsaufkommen insgesamt deutlich zu reduzieren. Hierunter fallen unter anderem Maßnahmen wie die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, Carsharing, Fahrrad-Verleihsysteme, adäquate Fahrradab- stellanlagen und Mobilstationen. In diesem Zusammenhang wird auch die Senkung des Stellplatzschlüssels für den Mülheimer Süden auf einen Faktor von 0,5 verfolgt, um anstatt der einseitigen Nutzung des öffentlichen Raums durch den ruhenden Verkehr, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten der zur Verfügung stehenden Flächen zu ermöglichen. Mit der Idee der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, des Ausbaus des ÖPNV (neue Busverbindungen und Stadtbahnanbindung) der Schaffung von neuen Mobilitätsformen, des Ausbaus der Fuß- und Radwegeverbindung und der Schaffung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen wird in den Quartieren ein wichtiger Beitrag zur Umverteilung des öffentlichen Raumes im Mülheimer Süden geschaffen. Frage 4 Wie wird im Übrigen sichergestellt, dass das Planungsgebiet Mülheim Süd ein klimaneutrales und klimawandelangepasstes Quartier wird? Antwort der Verwaltung: Vor dem Hintergrund der Klimanotstand-Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln 2019 und dem Bekenntnis zum klimaneutralen Köln, ist die Zielvorgabe eine möglichst klimagerechte und kli- maschonende Planung und eine Minimierung der dadurch resultierenden klimatischen Auswirkungen (Klimawandelfolgen). Entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine intensive Dachbegrü- nung, Neupflanzung von Bäumen oder die Freihaltung von Freiflächen zur Durchlüftung von Bebau- ung, werden im Rahmen der einzelnen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Die Entsiegelung der großflächig versiegelten Flächen innerhalb des Plangebiets und die Schaffung 3 von neuen Grün- und Freiflächen verbessert zusätzlich die kleinklimatische Situation im Gebiet. Ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung eines Quartiers mit reduzierten Treibhausgasemissionen ist die Anwendung der neuen „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubau- vorhaben in Köln“ vom 24.03.2022. Ziel der Leitlinie ist die Reduzierung der CO2-Emissionen im ge- samten Gebäudebetrieb. Gebäude sind zukünftig so zu planen, dass ein möglichst geringer Energie- bedarf entsteht. Die Kernanforderung ist ein hoher baulicher Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Verbin- dung mit einer möglichst vollständigen Versorgung mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von Photovoltaik. Grundsätze sind dabei, Minderung des Energiebedarfs, effi- ziente Bereitstellung des verbleibenden Energiebedarfs und der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Bedarfsdeckung. Empfehlungen sind die solarenergetische Optimierung des städtebaulichen Entwurfs, passive Maß- nahmen zur Sicherstellung des Schutzes vor sommerlicher Überhitzung, Einsatz von Dach- und Fas- sadenbegrünung (Dachbegrünung und eine PV-oder Solarthermie-Dachanlage können sich sinnvoll ergänzen), Mobilität in geeigneten Konzepten in der Bauleitplanung. Die Klimaschutzleitlinien finden in allen neuen Bebauungsplanverfahren Anwendung, in denen die förmlichen Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch nicht ein- geleitet worden sind. Dies betrifft im Bereich Mülheimer Süden, bis auf den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan „Euroforum Nord“, das „Deutz-Areal“ und das „Lindgens-Areal“ alle übrigen Bebau- ungsplanverfahren. Derzeit befinden sich zusätzlich zu den vorgenannten Plänen die Bebauungsplä- ne „Windmühlen-Quartier“, „Südlich Grünzug Charlier“, „Euroforum West“ und „Otto-Langen-Quartier“ in Aufstellung. Der Umgang mit der prognostizierten zukünftigen sommerlichen Hitzebelastung als Folge des Klima- wandels erfordert eine zusammenhängende Durchgrünung des Plangebietes. Das bereits im Rahmen des „Werkstattverfahrens Mülheimer Süden incl. Hafen“ 2013/2014 erarbeitete Gesamtkonzept zur Freiraumplanung berücksichtigt bereits vernetzte Grün- und Freiflächenstrukturen, die entweder be- reits hergestellt (Rheinboulevard und Grünzug Charlier) oder in den Planungen der einzelnen Teilge- biete aufgegriffen wurden (u.a. Grünkorridore im Deutz-und Lindgens-Areal, Freiflächen im Otto- Langen-Quartier). Als Mindeststandards sind die Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell bzw. des Amtes für Landschaftspflege von 10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner plus 2 m² für öffentliche Kinder- spielplätze pro Einwohner anzusetzen. Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern einen veränderten Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversiegelung durch Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgeschehens infolge des Klimawandels berück- sichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte Maßnahmen an der Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkregenniederschläge vermieden bzw. abgemildert wer- den können. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB AöR) Köln ein Fachbeitrag „Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge“ (MUST, Köln, 30.08.2014) zum Planungskonzept „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ erarbeitet. Der Beitrag formuliert Planungshin- weise für eine „wassersensible“ Stadtgestaltung, die – im Gegensatz zum bisher verfolgten Ansatz einer möglichst schnellen Ableitung in die Kanalisation – das Ziel verfolgt, zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speicherung und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen. 4 In den Bebauungsplan-Verfahren sind in Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB, AÖR) Überflutungsnachweise für ein 30-jähliches und ein 100-jährliches Starkregenereignis zu führen und die Flächen zur Retention nachzuweisen. Weitere Informationen zum Thema „Schwammstadt“ liefert: Stadtentwässerungsbetriebe Köln - Leit- faden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln. Ganz aktuell haben die Stadtentwässerungsbetriebe eine Broschüre zum Thema: „Strategiekonzept Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ veröffentlicht. Neben dem Erhalt und der Neupflanzung von Bäumen und die Festsetzung von Vegetationsflächen, sorgen auch Festsetzungen zur Dach - und Tiefgaragenbegrünung für eine Minderung der klimati- schen Auswirkungen und eine Verbesserung der kleinklimatischen Situation innerhalb der Plangebie- te. Insgesamt kann das Stadtklima, das durch eine hohe Versiegelung und damit einhergehende hö- here Temperaturen bestimmt ist, verbessert werden. Die Funktion der Dachbegrünung als Filter für Staub und Schadstoffe wirkt sich ebenfalls positiv aus. Zusätzlich dienen begrünte Dachflächen als Wasserrückhaltung. Große Teile des Niederschlags wer- den verdunstet, was mit einer Entlastung der Entwässerungsanlagen und dem Verbleib des Wassers im ökologischen Kreislauf einhergeht. Anlage: Anfrage Bündnis90/Die Grünen vom 07.02.2022
Anlage
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Anfrage
07.02.2022
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende
Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Anfrage: Verkehrsentwicklung und Klimaschutz im Planungsgebiet Mülheim Süd
Im Mülheimer Süden entsteht ein neues Quartier. Diese Entwicklung bietet der Stadt Köln die Chance,
innovative Verkehrskonzepte in Innenstadtnähe einzuführen und so lebenswerte Viertel mit einer
klimagerechten Stadtentwicklung zu verbinden. Die zu erwartende hervorragende Anbindung an den
öffentlichen Personennah - und -fernverkehr (Bahnhof Messe/Deutz; Rhein -Seilbahn; neue
Stadtbahntrasse; perspektivisch Fährverbindungen) spricht insbesondere dafür, autofreie/autoarme
Quartiere zu errichten, in denen der begrenzte öffentliche Raum den Menschen zur Verfügung steht.
Auch ist eine so betriebene konsequente Verkehrswende ein entscheidender Baustein, um Köln
entsprechend den geltenden Ratsbeschlüssen bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu machen.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Existiert ein ganzheitliches Verkehrskonzept für alle Quartiere der Baugebiete im Mülheimer
Süden mit Zielkennzahlen zu den Anteilen einzelner Verkehrsarten (Modal Split)?
2. Wie ist der Sachstand der Anbindung ans Straßenbahnnetz der KVB? Wann ist mit der
Fertigstellung zu rechnen?
3. Ist die Errichtung autofreier / autoarmer Stadtquartiere geplant?
4. Wie wird im Übrigen sichergestellt, dass das Planungsgebiet Mülheim Süd ein klimaneutrales
und klimawandelangepasstes Quartier wird?
gez. Jonas Höltig gez. Winfried Seldschopf
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a, Zimmer 642
51065 Köln
Telefon: (02 21) 221 99 309
Fax: (02 21) 221 99 486
Mail: www.gruenekoeln-muelheim.de
Annika Hilleke
Winfried Seldschopf
Marianne Böttcher
Sabine Ulke
Jonas Höltig
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1682/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.05.2022
- Erstellt
- 17.05.2022 16:46