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3766/2023

Förderung "Veedelszüge" Saison 2023/2024,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 9.1.7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3766/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung "Veedelszüge" Saison 2023/2024,  
hier: Vergabe der Mittel für die Veedelszüge im Stadtbezirk Rodenkirchen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt unter Vorbehalt des Beschlusses des Kultur-
ausschusses am 28.11.2023 und unter Vorbehalt des Beschlusses des Förderprogrammes 
Veedelszüge 2023/2024 für Rodenkirchen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in 
Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Rodenkirchen zu Karneval 2023/2024 
vorgesehenen Veedelszüge wie folgt: 
 
 
 
Stadtteil Mittel 
Godorf (Godorfer Rheinpiraten e. V.) 
 
1.000,00 € 
Meschenich (Mer us Meschenich e. V.) 500,00 € 
Rodenkirchen (Interessengemeinschaft Rodenkirchener Karneval e. V.) 2.500,00 € 
Rondorf (KG "Löstige Öhs" und "Der Reiter") 1.500,00 € 
Sürth (Interessengemeinschaft Sürther Karnevalszug e. V.) 1.500,00 € 
Weiß (KG "Kapelle Jonge" Weiss von 1947 e. V.) 1.500,00 € 
Zollstock (Freunde des Zollstocker Dienstagszugs) 2.500,00 € 
   
Budget 11.00,00 € 
 
Die Fördermittel für den Zug in Godorf werden aus des bezirksorientierten Mittel (Antrag 
99/23) der Bezirksvertretung Rodenkirchen in Höhe von 1.000,00 € finanziert. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  11.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für das Haushaltsjahr 2023 stehen der Bezirksvertretung Rodenkirchen  
vorbehaltlich des Beschlusses des Kulturausschusses am 28.11.2023 Haushaltsmittel in 
Höhe von jährlich 10.000,- € zur Förderung der Veedelszüge im Stadtbezirk  
Rodenkirchen zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen kann diese Mittel vorbe-
haltlich des Beschlusses des Kulturausschusses für den Förderzeitraum 01.12.2023 bis 
29.02.2024 freigeben.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in der Sitzung am 27.11.2023 vorbehaltlich der Ent-
scheidung des Kulturausschusses das  
Förderprogramm „Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung  
der Veedelszüge im Stadtbezirk Rodenkirchen“ beschlossen. 
 
Das Bürgeramt Rodenkirchen hat Anfang November alle in Frage kommenden Vereine/Träger 
der Veedelszüge im Bezirk Rodenkirchen auf Basis des o.g. Förderprogrammes informiert 
und entsprechende Anträge erhalten.

3 
In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 23.11.2023 wurden die im Beschlussvorschlag 
genannten Zuschüsse für die einzelnen Veedelszüge vereinbart. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möchte die Vereine in der Vorbereitung und Organisation 
zeitnah unterstützen. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen findet am 
22.01.2024 statt. 
Eine Auszahlung Ende Januar/Anfang Februar 2024 wäre der Umsetzung der Veedelszüge 
nicht sachgerecht.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
3766/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.11.2023
Erstellt
15.11.2023 10:28