4022/2019
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
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Anlage 20, Auszug BV 1 (Innenstadt) 30.01.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 30.01.2020 öffentlich 3.10 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten 4022/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufgeführten Tagen und Zeiten mit folgender Änderung: In der Innenstadt werden nur die Ladenöffnungstage aufgrund folgender Anläs- se genehmigt: - Südstadt-Safari - Familien- und Stadtteilfest Deutz - Advent in der Südstadt Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis zum 31.05.2019 nicht gestellt oder im Rahmen der Absichtserklä- rung nicht angekündigt und dann beantragt wurden, analog dem Beschluss des Ra- tes vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke, Deine Freunde und FDP.
Anlage 21 Vorabauszug Wirtschaftsausschuss 04.02.2020
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Anlage 21 Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 05.02.2020 Auszug aus dem Entwurf de r Niederschrift der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses vom 04.02.2020 öffentlich 1 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten 4022/2019 Der Wirtschaftsausschuss bewertet die Angelegenheit grundsätzlich positiv, da der Einzelhandel in den Stadtvierteln und die Bevölkerung davon profitieren. Die Fraktio- nen bitten die Verwaltung um Erläuterung, warum die Veranstaltung „Advent in der Südstadt“ am 29.11.2020 nicht genehmigungsfähig sei. Herr Beigeordneter Greitemann, Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft, merkt an, dass das Rechtsamt die Veranstaltung im Falle einer Klage aufgrund der Regelungen zu Ladenöffnungen an Sonntagen als „hoch risikobehaftet“ ansieht. Herr Ströbelt, Amt für öffentliche Ordnung, erläutert zu den großen etablierten Weih- nachtsmärkten, dass die hohen Besucherzahlen, ein Indiz dafür seien, dass die Be- sucherinnen und Besucher nebenbei auch in die Geschäfte gehen. Er weist darauf hin, dass das Rechtsamt der Auffassung sei, wenn schon bei 27 Weihnachtsver- kaufsständen das Verwaltungsgericht eine ablehnende Entscheidung treffe, dann erst Recht bei einem noch kleineren Weihnachtsmarkt in der Südstadt. Deshalb sei die Verwaltung zu der negativen Auffassung hinsichtlich „Advent in der Südstadt“ gelangt. Der Ausschuss hebt hervor, dass sich die Veranstaltung im Vergleich zu dem voran- gegangenen Antrag erheblich weiterentwickelt und sich die Konzeption ebenfalls deutlich verändert habe. Er möchte sichergestellt wissen, dass die inhaltliche Verän- derung der Veranstaltung bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ausreichend gewürdigt wurde und bittet vor diesem Hintergrund um erneute Prüfung. Der Vorsitzende, Herr van Geffen, fasst abschließend zusammen, dass der Wirt- schaftsausschuss die Empfehlung an den Rat ausspreche, diese Veranstaltung aus der aktuellen Beschlussfassung herauszunehmen sowie zur nochmaligen Überarbei- tung/Überprüfung an die Verwaltung zu geben und verweist die Angelegenheit mit dieser Empfehlung ohne Votum in den Rat. Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Veranstaltung der ABC Aktionsge- meinschaft „Advent in der Südstadt“ aus der aktuellen Beschlussvorlage herauszulö- sen. Die Verwaltung soll gleichzeitig beauftragt werden, den vorliegenden Antrag erneut zu überprüfen. Mit dieser Empfehlung verweist der Wirtschaftsausschuss die Vorlage ohne Votum in den Rat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 9 Porz-Mitte
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Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 03.05.2020 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühling in Verbindung mit 1. Porzer RHEIN Foot Festival Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahre - Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigungen und Kulinarisches. in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag ca. 5000 620 m² (Autos und Fahrräder) 2890 m² 8600 m² + Verkaufsstände (260 m²) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN Food Festival Es wird ein Streetfood-Festival organisiert, welches dem aktuellen Trend der Zeit entspricht. Aufbauend auf den Erfahrungen der beiden letzten RHEINfesten, gehen wir von einem großen Erfolg mit vielen interessierten Besuchern aus. Diese Veranstaltungen werden durch Bezirksbürgermeiser Henk van Bethem organisiert. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Geplante Teilnehmer Porzer Autofrühling 03.05.2020 1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge Sterne) 2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 3. CCC Smart Center Godorf, 6 - 8 Smart 4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x Peugot, 6 x Mazda 6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 12. Fahrradhaus Pesch 13. Fahrrad Engel 14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 15. Augla - Autoglas 16. ADAC Infostand 17. HUK Autoversicherung 18. Bosch Autoelektrik 19. Premio Reifenservice 20. ADCF Infostand Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN Footfestival Positionierung wie in der beiliegenden Skizze: Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr. Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 11.10.2020 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahre - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte verschiedener Porzer Karnevalsvereinen. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag ca. 5500 2220 m² incl. Bühnen 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen. dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Hier beispielhaft das Plakat aus 2017 vom damaligen Herbstfest Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 06.12.2020 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit Porzer RHEINachtsmarkt Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahres als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 9000 am Sonntag Nachmittag ca. 4500 1520 m² 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim gemeinsamen Auftritt beim RHEINachtsmarkt Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. einen Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Plan der Porzer City
Anlage 6 Sülz-Klettenberg
12758 Zeichen
ISK-CARREE e.V.-Vorsitzende Sebastian Berges c/o Apotheke am Questerhof, Geschäftstelle: Hans-Josef Schulte, Berrenrather Str. 256, 50939 Köln Tel.: 0221 34669416, Fax: 0221 34669418, Mobil: 0177 6863473 Sparkasse KölnBonn IBAN DE47 3705 0198 0008 7620 64 SWIFT_BIC: COLSDE33 Mail: vorstand@isk-carree.de - www.carree-suelz-klettenberg.de Interessengemeinschaft Sülz-Klettenberg Carrée e.V. ISK Carrée e.V. / Geschäftsstelle H-J Schulte Berrenrather Str. 256, 50939 Köln Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) z.Hd. Herrn Peter Brandt Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Köln, den 12. September 2019 Betr.: V.O. Sonntag am 6. Sept. 2020 Sehr geehrter Herr Brandt, das mittlerweile traditionelle Carrée-Fest, das im kommenden Jahr zum 22. Mal stattfindet, ist immer am 1. September Sonntag. Zu diesem Fest sind die Berrenrather Straße und die Sülzburgstraße zu einem Teil gesperrt, auf dem das Fest stattfindet. Es präsentieren sich auf der Straße die Geschäfte der Interessengemeinschaft sowie viele ansässige Firmen aus dem Bereich von Köln- Sülz/Klettenberg und auch diverse Schausteller mit ihren Fahrgeschäften (überwiegend für Kinder). Auf 2 Schaubühnen - Sülzburgstraße/ Ecke Luxemburger Str. und Berrenrather Str. in Höhe der Nikolauskirche - treten bekannte Interpreten sowie Bands, Chöre und Solisten mit Unterhaltungsmusik auf. In Höhe der Berrenrather Straße 315 ist noch eine kleine Bühne mit DJ. Für das leibliche Wohl der vielen Besucher - Speisen und Getränke aller Art ist in vielfältiger Weise durch die Gastronomie des Veedels, wie auch Spezialitäten aus aller Welt gesorgt. Zu dem Carrée-Fest erwarten wir, wie in den Vorjahren, ca. 150.000 Besucher. Mit freundlichen Grüßen aus dem ISK Carrée Hans-Josef Schulte ( Geschäftsführer ISK ) Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: ISK Carrée e.V. Geschäftsstelle Hans-Josef Schulte Berrenrather Str. 256 50939 Köln Tel: 0221 34669416 Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Carrée Fest Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Seit 22 Jahren jährlich stattfindendes Strassenfest in Köln-Sülz, siehe unser Anschreiben mit Erläuterungen zum Carrée Fest. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja dias Straßenfest ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum 22. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. X ja, die Versorgung der Besucher steht im Vordergrund! ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Deutlich mehr als wegen der Verkaufsstellenöffnung. 150.000 Besucher kommen wegen des Festes mit Musikveranstaltungen auf 2 Schaubühnen sowie einer kleinen Bühne mit DJ und weiteren Attraktionen wie mehrere Kinderkarussells. Mit kulinarischen Spezialitäten aus aller Welt werden unsere Besucher verwöhnt. Die Anzahl der Kunden, die unsere Geschäfte besuchen beläuft sich auf ca. 7.630. Lt der Passantenfrequenz- messung 2018 Berrenrather Straße von der Nikolauskirche bis Gerolsteiner Straße und die Sülzburgstr. von der Luxemburger Str. bis Berrenrather Str. Ca. 1,5 Km Gesamtlänge. Von den 150 ausstellenden Firmen sind ca. 60 Mitglieder der z. Zt. 80 ISK Geschäfte und ca. 25 Nicht-ISK Mitglieder aus dem Veedel beteiligen sich an der Veranstaltung. Die Größenordnung der Geschäfte ist zwischen 50-100 qm Verkaufsfläche. Einige auch größer. Die meisten Geschäfte sind mit einem eigenen Stand auf der Festmeile vertreten. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Youtube-Videos: Carreefest 2018: https://www.youtube.com/watch?v=HFT 5g0RsikA Carreefest 2019: https://www.youtube.com/watch?v=HYM eTsLqRxM Presseartikel zum Carréefest KSTA https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/carr%C3%A9 efest-in-suelz-haendler-werben-fuer-lokales- einkaufen-im-veedel-33104122 https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/strasse-wird- zur-tanzflaeche-grosse-resonanz-beim-suelzer- carr%C3%A9efest-am-wochenende-31202590 Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemei nschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die Siehe angehängten Brief an Herrn Peter Brandt. nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Das Carrée Fest im Besonderen sorgt zum Abschluss des Sommers und Ende der Ferien für einen Kulturtourismus bei dem das Publikum neben den Aktionen der Schausteller, neue inhabergeführte Geschäfte entdecken kann, die ein individuelles Sortiment führen und sich vom online-Handel abheben. Das wiederum stärkt die Vielfalt und Entwicklung des stationären Einzelhandelsangebots. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Das Carrée Fest zieht Besucher aus fast allen Kölner Stadtteilen und dem Kölner Umland - überwiegend aus den linksrheinischen angrenzenden Gemeinden an. Sie kommen wegen der Musik und den kulinarischen Angeboten dieses Festes.
Anlage 17 Stellungnahme IHK Köln
3303 Zeichen
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290
IHK Köln, 50606 Köln
Per E-Mail
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung
Herrn Peter Brandt
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom
18.11.2019
Unser Zeichen | Ansprechpartner
rdt | Philip Reichardt
E-Mail
philip.reichardt@koeln.ihk.de
Telefon | Fax
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509
Datum
9. Dezember 2019
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln
Ihre Aufforderung vom 18.11.2019
Sehr geehrter Herr Brandt,
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 18.11.2019 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den
geplanten Sonntagsöffnungen 2020 für die Quartiere Kernbereich Innenstadt, Deutz, Neustadt -Süd,
Rodenkirchen, Sülz, Lindenthal und Porz-Mitte gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren.
Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften stützen sich auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW in
Zusammenhang mit Veranstaltungen und Märkten.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein -Westfalen
(OVG NRW) muss die Veranstaltung prägenden Charakter haben, damit eine Sonntagsöffnung
zulässig ist. Für den prägenden Charakter der Veranstaltungen in den Stadtteilen spricht, dass es sich
überwiegend um Traditionsfeste handelt, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und
Ausstrahlwirkungen über die Stadteilgrenzen hinaus entfalten.
Zudem ist bei den Anträgen festzustellen, dass eine Vielzahl von lokalen Vereinen und Institutionen in
die geplanten Veranstaltungen miteinbezogen werden, was den prägenden Charakter der
Veranstaltungen unterstreicht. In diesem Zusammenhang sind besonders die Begleithefte der IG
Rodenkrichen, der ABC-Südstadt und der IG Lindenthal hervorzuheben, die die Beteiligung der
lokalen Akteure veranschaulichen. Die zitierten Presseberichte zu den jeweiligen Stadteilfesten
belegen ihre Anziehungskraft und ihre Attraktivität. Neben Presseberichten wird von der IG Lindenthal
für das beantragte „Frühlingsfest“ eine Frequenzzählung beigefügt, welche die Attraktivität des Fe stes
nach unserer Auffassung belegt.
Darüber hinaus stützen sich die Anträge der Interessengemeinschaft ISG Porz auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 -4
LÖG NRW und weisen in ihren Anträgen auf örtliche Problemlagen hin. Damit werden weitere
9. Dezember 2019 | Seite 2
Sachgründe herangezogen, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Wir halten die Darstellungen
zu den örtlichen Problemlagen für nachvollziehbar und plausibel, sodass das Gewicht der jeweiligen
Sonntagsöffnungen aus unserer Sicht erhöht wird und als weiteres Argument zur Rechtfertigun g einer
Sonntagsöffnung herangezogen werden kann.
Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und
sehen die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen zur Rechtfertigung von
Sonntagsöffnungen als erfüllt an.
Mit freundlichen Grüßen
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Im Auftrag
Philip Reichardt, M.A.
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
Anlage 10 Antrag Rath-Heumar 2020
21398 Zeichen
Beachte :
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Rath/Heumar
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest: Musikfestival 24.05.20
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Es gibt zwei Bühnen, auf denen
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer,
als auch Bands aus dem Ort. Der Eintritt ist
frei, 2017 feierte das Musikfestival 20.
Jubiläum. Für das leibliche Wohl ist
gesorgt.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
☐ ja, das Fest zieht die Besucher
nach Rath/Heumar
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
☐ eine Veranstaltung, welche zum
23. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte
auf der Rösrather Straße
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
3500-4000
1500-1700
2000qm
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Im Jahr 2017 haben wir auf dem
Veranstaltungsgelände eine Zählung mit
Klickgerät durchgeführt, die Geschäfte
selbst haben eine Strichliste geführt.
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel
und Rundblick
Im Jahr 2019 waren die Zahlen ähnlich
derer aus 2017 und 2018
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath
darunter, dass viele Kunden in die Stadt
abwandern. Dadurch ergibt sich ein
Teufelskreis. Die Menschen vermissen
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie
in der Innenstadt finden, den Geschäften
fehlt die Kundschaft um zu bestehen.
Daher erfolgen Schließungen der
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort
als „Geisterstadt“.
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen
Filialisten in Rath/Heumar
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter
und wenig mobil, aber auch junge Familien
ziehen in den letzten Jahren nach Rath.
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein,
im Ort das alltägliche erledigen zu können,
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich
online zu versorgen.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Gerade in einem kleinen Vorort ist das
Zusammenleben sehr wichtig. Die
Menschen wollen nicht die Anonymität der
Großstadt. Dafür ist es wichtig,
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu
schaffen.
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung
sind daher immens wichtig und in Rath
auch noch vorhanden
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Beachte :
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Rath/Heumar
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest: Herbstfest/Weinfest
27.09.20 alternativ auch 20.09.20
wenn ein Konsens für einen der
Termine gefunden wird.
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Es gibt eine Bühne auf der vers chiedene
Acts auftreten. Es gibt eine Weintheke, die
die IG selbst baut und den Wein verkauft.
Es gibt ebenfalls nicht alkoholische
Getränke und sowohl einen Stand mit
Kuchen/Waffeln als auch einen mit
herzhaften Dingen. Für die Kinder gibt es
eine Hüpfburg. Der Eintritt ist frei.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
☐ ja, das Fest zieht die Besucher
nach Rath/Heumar, die letzten zwei
Jahre gab es keinen VOS zu dieser
Veranstaltung, davor die Jahre
schon. Der Besucherstrom war
allerdings ähnlich .
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
☐ eine Veranstaltung, welche zum
9. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte
auf der Rösrather Straße
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
3500-4000
1500-1700
2000qm
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel
und Rundblick
Besucherstrom in den vergangenen Jahren
war mit dem traditionellen Musikfestival
vergleichbar.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath
darunter, dass viele Kunden in die Stadt
abwandern. Dadurch ergibt sich ein
Teufelskreis. Die Menschen vermissen
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie
in der Innenstadt finden, den Geschäften
fehlt die Kundschaft um zu bestehen.
Daher erfolgen Schließungen der
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort
als „Geisterstadt“.
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen
Filialisten in Rath/Heumar
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter
und wenig mobil, aber auch junge Familien
ziehen in den letzten Jahren nach Rath.
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein,
im Ort das alltägliche erledigen zu können,
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich
online zu versorgen.
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Gerade in einem kleinen Vorort ist das
Zusammenleben sehr wichtig. Die
Menschen wollen nicht die Anonymität der
Großstadt. Dafür ist es wichtig,
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu
schaffen.
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung
sind daher immens wichtig und in Rath
auch noch vorhanden
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Weinfest IG Rath
https://www.youtube.com/watch?v=1LopFGugapE
Weinfest IG Rath
https://www.youtube.com/watch?v=2cyE4OFIAhU
Anlage 7.1 Belege Braunsfeld für 2020
48783 Zeichen
.
Retailbericht.
Köln 2016
.
Köln 2016/2017Köln 2016/2017
2 . Retailbericht Köln 2016
Einkaufsstraßen
in Köln
.
Breite Straße
Apostelnstraße
Ehrenstraße
Sülzburgstraße
Neusser Straße
Hauptstraße
Kalker Hauptstraße
Berrenrather Straße
Venloer Straße
Mittelstraße
Pfeilstraße
Neusser Straße
Severinstraße
Maastrichter Straße
Bonner Straße
HohenzollernringAachener Straße
Aachener Straße
Hohenstaufenring
Höninger Weg
Eigelstein
Kaiser-Wilhelm-Ring
Dürener Straße
Deutzer Freiheit
Frankfurter Straße
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Friesenwall
Goltsteinstraße
Retailbericht Köln 2016 3 .
Straße . Stadtteil . Frequenz . * (1. Stunde) Frequenz . * (2. Stunde) Summe . Ø-Frequenz . * Besonderheiten .
Breite Straße Altstadt-Nord 1726 2713 4439 2220
Ehrenstraße Altstadt-Nord 1542 2825 4367 2184
Neusser Straße Nippes 1885 1758 3643 1822
Hauptstraße Rodenkirchen 1694 1868 3562 1781 Wochenmarkt
Kalker Hauptstraße Kalk 1245 2089 3334 1667
Venloer Straße Ehrenfeld 1243 1549 2792 1396
Mittelstraße Altstadt-Nord 1308 1436 2744 1372
Pfeilstraße Altstadt-Nord 951 1558 2509 1255
Neusser Straße Neustadt-Nord 1110 1273 2383 1192
Severinstraße Altstadt-Süd 1115 1099 2214 1107
Bahnhofstraße Porz 1226 931 2157 1079
Maastrichter Straße Neustadt-Süd 909 1208 2117 1059
Apostelnstraße Altstadt-Nord 796 1246 2042 1021
Bonner Straße Neustadt-Süd 972 1020 1992 996
Hohenzollernring
(Rudolfplatz)
Neustadt-Nord 767 1160 1927 964
Hohenzollernring
(Friesenplatz)
Neustadt-Nord 864 919 1783 892
Sülzburgstraße Sülz 702 1041 1743 872 wurde am 8.10.
gemessen wegen
Straßenfest
Berrenrather Straße Sülz 886 792 1678 839 wurde am 8.10.
gemessen wegen
Straßenfest
Aachener Straße Neustadt-Süd 712 925 1637 819
Hohenstaufenring Neustadt-Süd 814 813 1627 814
Höninger Weg Zollstock 724 788 1512 756
Eigelstein Altstadt-Nord 612 838 1450 725
Kaiser-Wilhelm-Ring Neustadt-Nord 702 741 1443 722
Dürener Straße Lindenthal 711 728 1439 720
Deutzer Freiheit Deutz 689 736 1425 713 wurde am 8.10.
gemessen wegen
Demo
Zülpicher Straße Neustadt-Süd 642 731 1373 687
Frankfurter Straße Mülheim 674 624 1298 649
Aachener Straße Braunsfeld 423 571 994 497
Friesenwall Altstadt-Nord 351 488 839 420
Zülpicher Straße Sülz 384 442 826 413
Goltsteinstraße Bayenthal 329 294 623 312
Passantenfrequenzmessungen 2016 .
Zahlen & Fakten .
* Passanten pro Stunde
4. Retailbericht Köln 2016
Vergleichstabelle Vorjahre.
Straße. Stadtteil.
Ø-Frequenz*
2016. Trend zum Vorjahr
Ø-Frequenz*
2015. Trend zum Vorjahr
Ø-Frequenz*
2014.
Breite Straße Altstadt-Nord 2220 î leicht gesunken 2634 ì leicht gestiegen 2412
Ehrenstraße Altstadt-Nord 2184 î leicht gesunken 2378 stagniert 2363
Neusser Straße Nippes 1822 ì leicht gestiegen 1786 ì gestiegen 1432
Hauptstraße Rodenkirchen 1781 ì leicht gestiegen 1645 ì leicht gestiegen 1553
Kalker Hauptstraße Kalk 1667 ì gestiegen 939 - -
Venloer Straße Ehrenfeld 1396 î gesunken 1591 ì gestiegen 1419
Mittelstraße Altstadt-Nord 1372 î leicht gesunken 1442 ì gestiegen 1384
Pfeilstraße Altstadt-Nord 1255 stagniert 1227 -
Neusser Straße Neustadt-Nord 1192 î gesunken 1309 ì leicht gestiegen 1270
Severinstraße Altstadt-Süd 1107 ì leicht gestiegen 986 î gesunken 1325
Bonner Straße Neustadt-Süd 996 î gesunken 1376 stagniert 1410
Hohenzollernring
(Rudolfplatz) Neustadt-Süd 964
î gesunken 1894 ì gestiegen 1441
Hohenzollernring
(Friesenplatz) Neustadt-Nord 892
î gesunken 1085 - -
Sülzburgstraße Lindenthal 872 ì gestiegen 912 stagniert 936
Aachener Straße Neustadt-Süd 819 ì gestiegen 481 - -
Hohenstaufenring Neustadt-Süd 814 î gesunken 1072 î leicht gesunken
Höninger Weg Zollstock 756 stagniert 794 ì leicht gestiegen 656
Dürener Straße Lindenthal 720 î leicht gesunken 856 ì leicht gestiegen 769
Deutzer Freiheit Deutz 713 ì leicht gestiegen 631 î leicht gesunken 743
Zülpicher Straße Neustadt-Süd 687 î gesunken 1072 î gesunken 1408
Frankfurter Straße Mülheim 649 î gesunken 1518 -
Aachener Straße Braunsfeld 497 î gesunken 745 ì leicht gestiegen 600
*Passanten pro Stunde
Retailbericht Köln 2016 5.
Einwohner (in Tsd.) 1.069
Sozialversicherungsplichtig
Beschäftigte (in Tsd.) 533
Arbeitslosenquote (in %) 8,8
Einzelhandelsrelevanter
Kaufkraftindex 106,6
Umsatzkennzifer 120,0
Zentralitätskennzifer 112,6
Übernachtungsanzahl (in Mio.) 5,98
Frequenzzählung
.
Die Stadt Köln ist mit 1.069.192 Einwohnern (Stand 31.12.2015; Quelle: Stadt Köln) die
viertgrößte Stadt in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs
von 15.664 Personen beziehungsweise 1,5 Prozent. Die Kölner Innenstadt, Lindenthal
und Mülheim sind die einwohnerstärksten Stadtbezirke. Die Zahl der sozialversicherungs-
plichtig Beschäftigten ist 2015 mit 533.600 (Vorjahr 2014: 512.144) ebenfalls angestie -
gen (Stand 30.09.2015; Quelle: Stadt Köln). Die Arbeitslosenzahl ist im Jahresverlauf auf
52.653 (Vorjahr 2014: 53.054) leicht gesunken.
Die Studie wurde am Samstag, 10.09.2016* bei sonnigem Wetter und einer Tempera-
tur von ca. 28 Grad durchgeführt. Die Messung wurde an 31 Einkaufsstraßen in B-Lage
(Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt und Stadtteillagen) zwischen 12 Uhr und
14 Uhr durchgeführt. Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde sowohl ein Mittelwert als
auch ein Ranking gebildet.
*Auf Grund des Straßenfestes in der Sülzburgstraße sowie der Demonstration in Köln-Deutz
wurden die Messungen in der Sülzburgstraße, der Berrenrather Straße und der Deutzer
Freiheit am Samstag, 08.10.2016 bei leicht bewölktem Wetter und einer Temperatur
von ca. 14 Grad durchgeführt.
Fakten
.
Köln Retailmarkt.
Kurzgefasst.
Der Mieterbesatz der in dieser Studie betrachteten Stadtteillagen und B-Lagen besteht
überwiegend aus lokalen Ladenbetreibern (z. B. Friseure, Apotheken, Bekleidungsge-
schäfte, Kioskbetriebe, Gastronomiebetriebe usw.) und Filialisten aus dem Lebensmittel-
und Drogeriebereich (z. B. dm oder REWE). Die höchsten Passantenfrequenzen konnten
wie im Vorjahr in der Innenstadt auf der Breite Straße (2.220 Passanten/ Stunde) und
der Ehrenstraße (2.184 Passanten/ Stunde) gemessen werden. Darauf folgen die belieb-
ten Stadtteillagen Neusser Straße in Nippes (1.822 Passanten/ Stunde), Hauptstraße in
Rodenkirchen (1.781 Passanten/ Stunde), Kalker Hauptstraße in Kalk (1.667 Passanten/
Stunde) und die Venloer Straße in Ehrenfeld (1.396 Passanten/ Stunde). Vervollständigt
wird die TOP-10 der am höchst frequentierten B-Lagen durch die beiden Innenstadtlagen
Mittelstraße (1.372 Passanten/ Stunde) und Pfeilstraße (1.255 Passanten/ Stunde) auf
Platz 7 bzw. 8 sowie die Neusser Straße in der Neustadt-Nord (1.192 Passanten/ Stunde)
auf Platz 9 und die Severinstraße in der Altstadt-Süd (1.107 Passanten/ Stunde) auf Platz
10. Im Vergleich zu den Stadtteillagen und B-Lagen, bieten die 1A-Lagen durch den Bran-
chenmix an internationalen und nationalen Filialisten eine hohe Anziehungskraft und somit
wesentlich höhere Passantenströme mit zum Teil über 10.000 Passanten pro Stunde (z. B.
Hohe Straße und Schildergasse).
· Zalando Outlet (Breite Straße 80-90)
· Calvin Klein Jeans
(Apostelnstraße 13)
· Tigha (Ehrenstraße 31)
· American Vintage (Ehrenstraße 46)
· Frittenwerk (Ehrenstraße 94)
· STEFANEL (Mittelstraße 3)
· SHOEPASSION (Mittelstraße 30)
· KISSKISSBANGBANG
(Friesenwall 38-42)
Neueröfnungen
Innenstadt
.
.
Sozialversicherungsplichtig
Umsatzkennzifer
Zentralitätskennzifer
plichtig Beschäftigten ist 2015 mit 533.600 (Vorjahr 2014: 512.144) ebenfalls angestie
Passanten/
ervollständigt
Innenstadtlagen
auf
Stunde)
Platz
-
somit
B.
· Tigha (Ehrenstraße 31)
· American Vintage (Ehrenstraße 46)
· Frittenwerk (Ehrenstraße 94)
· STEFANEL (Mittelstraße 3)
· SHOEPASSION (Mittelstraße 30)
· KISSKISSBANGBANG
(Friesenwall 38-42)
Neueröfnungen
6 . Retailbericht Köln 2016
Breite Straße
Breite Straße
Breite Straße
Auf dem Berlich
Glockengasse
Lagebeschreibung .
Im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren ist die Frequenz in der Breite Straße zwar
leicht gesunken, mit 2.220 Besuchern pro Stunde zählt sie aber immer noch zu den be-
liebtesten Einkaufsstraßen der Kölner Innenstadt. Die Breite Straße beindet sich inmitten
des Shoppingrundlaufs der City, zwischen der Hohe Straße sowie der Ehrenstraße, und ist
daher bestens erreichbar.
Der Einzelhandelsbesatz der Breite Straße besteht überwiegend aus Filialisten aus den
Bereichen Textil, Elektronik, Warenhäuser, Bäckereien usw. Als Magneten wirken das
„Karstadt“ Warenhaus, „Urban Outitters“ oder auch der „REWE“ Markt in den Opern Pas -
sagen. Insbesondere durch die Neuansiedlungen von „dm“ im Erdgeschoss des „Karstadt“
Warenhauses und des „Zalando-Outlets“ im DuMont-Carré konnte die Breite Straße ihre
Attraktivität nochmals steigern. Bei ihrem Einkauf orientieren sich die Passanten überwie-
gend auf der rechten Straßenseite (stadteinwärts). Als Kundengruppen sind überwiegend
die Mittelschicht sowie die gehobene Mittelschicht vertreten.
2014: 2412
2015: 2634
ì
2016: 2220 î
(Messpunkt: Breite Straße 159)
Detailkarte .
01 Karstadt
02 Urban Outitters
03 REWE
04 Zalando-Outlet
02
03
04
01
Altstadt-Nord
Breite Straße .
Frequenz .
Highlights .
Retailbericht Köln 2016 7 .
2014: 2363
2015: 2378
2016: 2184 î
(Messpunkt: Ehrenstraße 25)
Lagebeschreibung .
Ähnlich wie der Breite Straße ergeht es auch der Ehrenstraße bei unserer diesjährigen
Frequenzmessung. Die Frequenz ist zwar auch leicht gesunken, die Beliebtheit der Straße
bei den Shoppingfans steht jedoch außer Frage. Mit einer Frequenz von 2.184 Passanten
pro Stunde ist die Ehrenstraße zudem immer noch sehr stark besucht. Sie beindet sich
ebenfalls inmitten des Shoppingrundlaufs der City, zwischen der Breite Straße und dem
Hohenzollernring.
Der Einzelhandelsbesatz der Ehrenstraße besteht überwiegend aus Filialisten aus den Be-
reichen Textil, Elektronik sowie Kosmetik. Insbesondere Unternehmen wie „Weekday“, „&
Other Stories“ sowie „American Apparel“ locken tagtäglich eine Vielzahl von Besuchern an.
Durch die Neuansiedlungen von „American Vintage“ und von „Tigha“ konnte die Ehrenstra-
ße ihre Attraktivität im Vergleich zum Vorjahr zudem nochmals steigern. Darüber hinaus hat
das beliebte Szenerestaurant „4Cani“ seinen Betreiber gewechselt und fungiert inzwischen
unter dem Namen „Cato“. Als Kundengruppen sind überwiegend die Mittelschicht und die
gehobene Mittelschicht sowie viele Studenten und junge Menschen vertreten.
Detailkarte .
01
01 Weekday
02 American Apparel
03 & Other Stories
04 H&M
05 American Vintage
06 Cato
02
03
04
Altstadt-Nord
Ehrenstraße .
Ehrenstraße
Ehrenstraße
Alte W
allgasse
Pfeilstraße
Benesisstraße
Große Brinkgasse
Friesenwall
Apostelngasse
05
06
Frequenz .
Highlights .
8 . Retailbericht Köln 2016
2014: 1432
2015: 1786 ì
2016: 1822 ì
(Messpunkt: Neusser Straße 250)
Auch in diesem Jahr zählt die Neusser Straße zu den beliebtesten Stadtteillagen unserer
Frequenzmessung. Mit einer Besucherzahl von 1.822 pro Stunde, konnte die Frequenz im
Vergleich zum Vorjahr (1.786) sogar leicht gesteigert werden. Somit zählt dieser Standort
nach der Breite Straße und der Ehrenstraße zu der am höchst frequentierten Einkaufs-
straße der Kölner B-Lagen. Dies ist zum einen auf den guten Mietermix und zum anderen
auf die Bedeutung der Neusser Straße für die Bewohner des Kölner Nordens (Stadtbezirk
Nippes) zurückzuführen.
Neben zahlreichen Einzelhandelsbetrieben aus den Bereichen Lebensmittel, Drogerie und
Textil gibt es auch ein vielfältiges Angebot an Gastronomie. Darüber hinaus beindet sich
ein GALERIA Kaufhof Warenhaus in bester Lage auf der Neusser Straße. Zusätzlich fun-
gieren ein „REWE“, ein „dm“ sowie ein „Alnatura Super Natur Markt“ als Kundenmagneten.
Ein weiterer Pluspunkt der Neusser Straße ist zudem die gute Erreichbarkeit. Auf Grund
der idealen Anbindung an das ÖPNV- sowie das Autobahnnetz ist es für die Kunden ein
leichtes, zur Neusser Straße zu gelangen. Als Kundengruppe lässt sich die Mittelschicht
erkennen. Obendrein verkehren auf der Neusser Straße auch viele junge Menschen und
Studenten, da sich Nippes inzwischen zu einem absoluten Szeneviertel entwickelt hat.
Diese Entwicklung wird durch das Projekt „Clouth-Quartier“ zwischen Niehler Straße und
Johannes-Giesberts-Park, welches Wohnraum für ca. 3.000 Menschen bieten wird, noch-
mals unterstrichen.
01
01 GALERIA Kaufhof
02 REWE
03 dm
04 Alnatura Super
Natur Markt
02
Nippes
Neusser Straße .
Lagebeschreibung .
Neusser Straße
Neusser Straße
Kempener Straße
Christianstraße
Wilhelmstraße
Detailkarte .
04
03
Frequenz .
Highlights .
Retailbericht Köln 2016 9 .
2014: 1553
2015: 1645 ì
2016: 1781 ì
(Messpunkt: Hauptstraße 94)
Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 reiht sich die Hauptstraße in Rodenkirchen unter
den am höchst frequentierten B-Lagen Kölns ein. Ähnlich wie bei der Neusser Straße in
Nippes konnte auch die Hauptstraße nochmals an Frequenz zulegen (1.781 in 2016 zu
1.645 in 2015). Dies ist zwar zum einen, wie auch in den Vorjahren, dem Wochenmarkt am
Maternusplatz geschuldet, zum anderen aber auch auf die Qualität des Standortes und
den vielfältigen Branchenmix zurückzuführen.
Neben klassischen Einzelhändlern aus den Bereichen Lebensmittel und Drogerie inden
die Besucher auch ein großes Angebot an Textil- und Kosmetikeinzelhändlern vor. Für die
Bewohner des Stadtbezirks Rodenkirchen dient die Hauptstraße, gemeinsam mit der Ma-
ternusstraße/Maternusplatz, zudem als Haupteinkaufsstraße, was sicherlich ein weiterer
ausschlaggebender Grund für die hohen Besucherzahlen ist.
Als Kundengruppen lassen sich hauptsächlich die gehobene Mittelschicht und die Ober-
schicht erkennen. Im Vergleich zur Neusser Straße in Nippes ist die Anbindung an das
ÖPNV-Netz eher als schlecht zu bezeichnen. Dies scheint die Attraktivität des Standortes
jedoch kaum zu beeinträchtigen, da die Vielzahl der Besucher mit dem PKW anreist.
Rodenkirchen
Hauptstraße .
Lagebeschreibung .
01 dm
02 Tchibo
Hauptstraße
Mater
nusstraße
Detailkarte .
01
02
Hauptstraße
Frequenz .
Highlights .
10 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: 939
2016: 1667 ì
(Messpunkt: Kalker Hauptstraße 117)
Eine deutliche Steigerung der Besucherzahlen erlebt die Kalker Hauptstraße. Im Vergleich
zu einer durchschnittlichen Frequenz von 939 Passanten pro Stunde in 2015, hat sich der
Wert in 2016 mit durchschnittlich 1.667 Passanten pro Stunde fast verdoppelt. Dies ist
hauptsächlich auf die positive Entwicklung des Stadtteils Kalk zurückzuführen, welcher für
Bewohner, Büronutzer und Einzelhändler immer mehr an Attraktivität gewinnt. So konnten
am Deutzer Feld, in unmittelbarer Nähe zur Kalker Hauptstraße, zahlreiche Neubauprojekte
(sowohl Wohn- als auch Gewerbeprojekte) entwickelt werden. Diese unterstreichen die
Beliebtheit des Standortes.
Als absoluter Kundenmagnet fungiert das Einkaufszentrum „Köln Arcaden“, am Anfang
der Kalker Hauptstraße. Der Einzelhandelsbesatz der Kalker Hauptstraße ist zudem sehr
vielfältig, weshalb alle denkbaren Sozialgruppen vorzuinden sind. Angefangen bei Dis -
countern wie TEDi und fairstore indet man neben den beiden Drogeriemärkten „dm“ und
„Rossmann“ in den „Köln Arcaden“ auch ein vielfältiges Angebot an Filialisten aus den
Bereichen Textil wie z. B. „H&M“, „JACK&JONES“ und „Esprit“. Darüber hinaus konnte die
Kalker Hauptstraße durch die Neuansiedlungen von „SNIPES“ und „Pull&Bear“ (beide in
den „Köln Arcaden“) nochmals an Attraktivität gewinnen.
01
01 Köln Arcaden
02 TEDi
03 dm
04 Rossmann
02
03
04
Lagebeschreibung .
Kalk
Kalker Hauptstraße .
Kalk-Mülheimer
-Straße
Sieversstraße
Kalker Hauptstraße
Rolshover Straße
Kalker Hauptstraße
Frequenz .
Highlights .
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 11 .
2014: 1419
2015: 1591 ì
2016: 1396 î
(Messpunkt: Venloer Straße 308)
In den TOP-10 der beliebtesten B-Lagen Kölns darf die Venloer Straße im Herzen des
Szeneviertels Ehrenfeld natürlich nicht fehlen. Bereits seit einigen Jahren erfährt die Venloer
Straße eine wachsende Beliebtheit, auch wenn sich dies in unseren diesjährigen Zahlen –
im Vergleich zum Vorjahr – nicht widerspiegelt. Konnte in 2015 noch eine durchschnittliche
Passantenfrequenz von 1.591 gemessen werden, so liegt der Wert in diesem Jahr mit
1.396 etwas darunter. Die Venloer Straße gilt jedoch auch weiterhin als sehr attraktiver
Standort, sowohl für Einzelhändler als auch für Gastronomiebetriebe.
Jährlich eröfnen auf der Venloer Straße neue Konzepte. Im vergangenen Jahr hat sich z. B.
die Bäckerei „Zeit für Brot“ mit ihrem einzigartigen Konzept und der Kombination aus
Bio-Bäckerei und Café in der Venloer Straße 202 niedergelassen. Es ist der bis dahin
vierte Standort nach Berlin, Frankfurt und Hamburg für das Unternehmen. Darüber hinaus
fungieren die Drogeriemarkt-Größen „dm“ und „Rossmann“ sowie die Lebensmitteleinzel-
händler „REWE“ und „denn’s Biomarkt“ als Frequenzbringer.
Durch zahlreiche Gewerbe- und Wohnbauprojekte, wie z. B. das „Quartier am Grünen
Weg“ oder auch die Entwicklung des „Heliosgeländes“, wird der Standort Ehrenfeld auch
in Zukunft weiterhin an Attraktivität gewinnen.
01
01 Zeit für Brot
02 dm
03 Rossmann
04 REWE
05 denn’s Biomarkt
04
Lagebeschreibung .
Ehrenfeld
Venloer Straße .
Detailkarte .
Venloer Straße
Venloer Straße
Ehrenfeldgürtel
Rothehausstraße
Körnerstraße
Gutenbergstraße
Sömmeringstraße
05
03
02
02
Frequenz .
Highlights .
12 . Retailbericht Köln 2016
2014: 1384
2015: 1442 ì
2016: 1372 î
(Messpunkt: Mittelstraße 31)
Genauso wie in der Breite Straße und der Ehrenstraße ist auch die Passantenfrequenz
in der Mittelstraße im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. Passierten in 2015 noch
durchschnittlich 1.442 Besucher die Straße, so sind es in diesem Jahr 70 Besucher we-
niger (durchschnittlich 1.372 Passanten pro Stunde). Dies mindert jedoch in keiner Weise
die Attraktivität des Standortes. Insbesondere für die Sozialgruppen der gehobenen Mit-
telschicht bis hin zur Oberschicht ist die Mittelstraße auch weiterhin eine der besten Ad-
ressen in der Kölner Innenstadt. Sie besteht überwiegend aus Filialisten aus den Bereichen
Textil und Wohnungseinrichtung. Auf Grund der idealen Lage zwischen Neumarkt und
Rudolfplatz ist die Erreichbarkeit der Mittelstraße zudem hervorragend. Die Kundenmag-
neten sind, wie auch im letzten Jahr, u. a. „APROPOS“, „LACOSTE“, „Massimo Dutti“ und
„ZARA HOME“. Momentan orientieren sich die Passanten mehr auf der linken Straßenseite
(stadteinwärts). Dies könnte sich jedoch durch einige interessante Neuansiedlungen schnell
ändern. Als wichtigste Neueröfnung in diesem Jahr sind „STEFANEL“ (Mittelstraße 3, ca.
300 m ² ) und „SHOEPASSION“ (Mittelstraße 30, ca. 120 m ² ) zu nennen, wobei „STEFANEL“
bereits auf der Mittelstraße vertreten war und lediglich umgezogen ist. Zudem eröfnet das
belgische Unternehmen „caroline biss“ 2017, nach Düsseldorf, seinen zweiten deutschen
Flagship-Store auf ca. 150 m ² in der Mittelstraße 5 (aktuell „7 for all Mankind“). Das Unter-
nehmen ist auf hochwertige Damenmode spezialisiert.
01
01 LACOSTE
02 Massimo Dutti
03 APROPOS
04 ZARA HOME
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Mittelstraße .
Mittelstraße
Mittelstraße
Pfeilstraße
Benesisstraße
04
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 13 .
2014: -
2015: 1227
2016: 1255
(Messpunkt: Pfeilstraße 31-37)
Die Passantenfrequenz in der Pfeilstraße hingegen ist im Vergleich zur Ehrenstraße, Breite
Straße und zur Mittelstraße im Hinblick auf das Vorjahr leicht angestiegen. Wurden im Jahr
2015 noch durchschnittlich 1.227 Passanten pro Stunde erfasst, so waren es in diesem
Jahr durchschnittlich 1.255 Passanten. Es ist daher festzuhalten, dass die Kundenfrequenz
in der Pfeilstraße konstant bis leicht steigend ist. Daher darf sich die Pfeilstraße auch dieses
Jahr wieder zu den am höchst frequentierten Einkaufsstraßen der Kölner B-Lagen zäh-
len, was nicht zuletzt auf die gute Lage der Straße zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße
zurückzuführen ist.
Insbesondere das australische Kosmetikgeschäft „Aēsop“ mit seinem breiten Sortiment von
Produkten höchster Qualität für Haut, Haar und Körper sowie die Boutique „Jumeirah Store“,
besonders bekannt durch Instagram, fungieren hier als Frequenzbringer. Darüber hinaus
kommen auch Einrichtungs- und Tapetenliebhaber in der Pfeilstraße durch die Ansied-
lung von „livingwalls cologne“ und „Farrow & Ball“ (Eröfnung Ende 2016 in der Pfeilstraße
20) auf ihre Kosten. Zudem zieht auch das überregional bekannte „Eiscafé Breda“, mit
seinen vielfältigen Eis-Variationen bereits seit Jahren viele Kunden an. Als Kundengruppen
lassen sich überwiegend die Mittelschicht sowie die gehobene Mittelschicht erkennen.
01
01 Aēsop
02 Jumeirah Store
03 livingwalls cologne
04 Farrow & Ball
05 Eiscafé Breda
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Nord
Pfeilstraße .
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
03
04
05
Detailkarte .
14 . Retailbericht Köln 2016
2014: 1270
2015: 1309 ì
2016: 1192 î
(Messpunkt: Neusser Straße 2)
Mit einer Frequenz von durchschnittlich 1.192 Passanten pro Stunde schaft es die Neusser
Straße gleich zweimal unter die TOP-10 der beliebtesten B-Lagen Kölns, diesmal jedoch
im Stadtteil Neustadt-Nord.
Die Frequenz rund um den Ebertplatz ist zwar im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken
(2015 durchschnittlich 1.309 Passanten pro Stunde), allerdings mindert dies nicht die
Attraktivität dieses Standortes. Als Frequenzbringer fungieren unter anderem der „dm“
Drogeriemarkt sowie „REWE City“. Darüber hinaus gibt es auf der Neusser Straße einige
beliebte Gastronomiebetriebe, wie z. B. „Nudel Maia“, „Supasalad“ und „Bento Box“, die
für eine gute Frequenz sorgen. Durch die Eröfnung von „Currywurst & Pommes“ im Jahre
2014 (Neusser Straße 2) konnte das Angebot zudem nochmals erweitert werden.
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz ist die Neusser Straße problemlos
erreichbar, was sicherlich eine weitere Ursache für die Beliebtheit des Standortes ist. Als
Kundengruppe lässt sich hauptsächlich die Mittelschicht erkennen.
01
01 dm
02 REWE City
03 Nudel Maia
04 Supasalad
05 Bento Box
06 Currywurst & Pommes
02
Neusser Straße .
Neustadt-Nord/ Agnesviertel
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Neusser Straße
Theodor
-Heuss-RingSchillingstraße
Balthasarstraße
Weißenbur
gstraße
04
03
05
06
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 15 .
2014: 1325
2015: 986 î
2016: 1107 ì
(Messpunkt: Severinstraße 110)
Die Severinstraße im Stadtteil Altstadt-Süd mit einer durchschnittlichen Frequenz von
1.107 Passanten pro Stunde hat es gerade so unter die TOP-10 der beliebtesten B-Lagen
Kölns geschaft. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 986 Passanten pro Stunde) ist
die Frequenz an diesem Standort deutlich angestiegen, was die Attraktivität des Standor-
tes unterstreicht. Die Severinstraße, welche an der Severinstorburg beginnt und an ihrem
Ende in den Waidmarkt mündet, fungiert als Haupteinkaufsstraße für die Kölner Südstadt.
Die Abschnitte unmittelbar hinter der Severinstorburg sowie zwischen der Jakobstraße
und der Landsbergstraße sind die vermeintlich am höchst frequentierten Bereiche dieses
Standortes. Auf Grund des vielfältigen Angebotes an Einzelhandels- und Gastronomie-
betrieben erfährt die Severinstraße seit Jahrzehnten eine große Beliebtheit. Als Kunden-
magneten lassen sich „REWE City“, „denn’s Biomarkt“ und „dm“ identiizieren. Durch die
Neueröfnung von „Currywurst & Pommes“ in der Severinstraße 107 wird der Standort sein
Gastronomieangebot zudem nochmals erweitern können. Die Nähe zum Rhein und zur
Innenstadt sowie die gute Anbindung an das ÖPNV-Netz tragen ebenfalls stark zur Attrak-
tivität des Standortes bei. Des Weiteren zählt die Südstadt zu den beliebtesten Wohnlagen
Kölns, sicherlich ein weiterer Faktor für die hohe Passantenfrequenz. Zudem werden die
Investitionen der Stadt Köln hinsichtlich der Plasterung und der Gestaltung der Severin-
straße in Zukunft Früchte tragen. Auch die Eröfnung der neuen Stadtbahnhaltestellen wird
zukünftig zu einer höheren Kundenfrequenz führen. Als Kundengruppe lässt sich die Mit-
telschicht erkennen.
01
01 denn’s Biomarkt
02 REWE City
03 dm
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Süd
Severinstraße .
Detailkarte .
Severinstraße
Achterstraße
Landsbergstraße
Jakobstraße
03
16 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 1079
(Messpunkt: Bahnhofstraße 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht erscheint die Bahnhofstraße im Stadtteil Köln-
Porz, welche eine durchschnittliche Frequenz von 1.079 Passanten pro Stunde aufweist.
Nach der Kalker Hauptstraße erzielt die Bahnhofstraße damit die zweit höchs te Passanten-
frequenz, der im rechtsrheinischen Köln gemessenen Standorte. Dies ist neben der guten
Anbindung an das DB- und ÖPNV-Netz (Bahnhof Porz und Haltestelle Porz-Markt) sowie
an das Autobahnnetz (Autobahnaufahrt A59) auch auf das in direkter Nachbarschaft be -
indliche Shoppingcenter „City Center Porz“ zurückzuführen.
Dieses fungiert als absoluter Kundenmagnet und zieht tagtäglich zahlreiche Kunden in die
Porzer Fußgängerzone. Der Kundschaft wird im „City Center Porz“ ein sehr ausgewogener
Mietermix geboten. Neben einem „dm“ Drogeriemarkt indet man hier unter anderem
auch eine „C&A“ sowie eine „Saturn“ Niederlassung. Insbesondere „Saturn“ fungiert als
Frequenzbringer für das Center. Neben dem City Center Porz gibt es in der Bahnhofstraße
weitere Mieter, wie z. B. „Blumen Risse“, „Tchibo“ sowie einen „Schum EuroShop“, welche
ebenso zur hohen Passantenfrequenz beitragen. Als Kundengruppe lässt sich insbeson-
dere die Mittelschicht erkennen.
01
01 City Center Porz
02 Blumen Risse
03 Tchibo
04 Schum EuroShop
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Porz
Bahnhofstraße .
03
04
Detailkarte .
Bahnhofstraße
Goethestraße
Fr
eidrichstraße
Bahnhofstraße
Hauptstraße
Retailbericht Köln 2016 17 .
2014: -
2015: -
2016: 1059
(Messpunkt: Maastrichter Straße 46)
Ein weiterer Neuling in unserem diesjährigen Retailbericht ist die Maastrichter Straße im
Stadtteil Neustadt-Nord. Mitten im Belgischen Viertel gelegen, erfährt dieser Standort seit
Jahren eine stark wachsende Beliebtheit. Dies spiegelt sich auch in unseren Zahlen wider.
Mit einer Frequenz von durchschnittlich 1.059 Passanten pro Stunde, liegt die Maastrichter
Straße auf Platz 12 unseres Rankings. Dies ist neben der Nähe zur Innenstadt – die Ehren-
straße ist in wenigen Metern zu erreichen - auch mit der Vielzahl an außergewöhnlichen
Boutiquen und Einzelhandelsbetrieben zu begründen.
Neben dem „Schee“ (Shop für Drucke und Motive) fungieren die „boutique fraukayser“
(Geschenkartikelgeschäft) sowie das Herrenmodegeschäft „Monsieur Courbet“ und der
Concept Store „Simon und Renoldi“ als Frequenzbringer für die Straße. Die zahlreichen
Gastronomiebetriebe (z. B. „Noa“, „Brüsseler“, „Little Ink“), welche ebenfalls stark zur guten
Frequenz beitragen, runden das gute Gesamtbild ab und laden zudem zum Verweilen ein.
Darüber hinaus läuft die Maastrichter Straße auf den Brüsseler Platz zu, welcher in den ver-
gangenen Jahren zu einem der beliebtesten Trefpunkte in der Kölner Innenstadt geworden
ist. Als Kundengruppe lässt sich insbesondere die Mittelschicht erkennen.
01
01 Schee
02 boutique fraukayser
03 Monsieur Courbet
04 Simon und Renoldi
05 Noa
06 Brüsseler
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Neustadt-Nord
Maastrichter Straße .
Detailkarte .
Maastrichter Straße
Hohenzollernring
Brabanter Straße
03
04
05
06
18. Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 1021
(Messpunkt: Apostelnstraße 19)
Die Apostelnstraße ist nach der Breite Straße, der Ehrenstraße, Mittelstraße und Pfeilstraße
der fünfte Standort unserer Frequenzmessung im direkten Innenstadtbereich. Mit einer Fre-
quenz von durchschnittlich 1.021 Passanten pro Stunde rangiert sie auf Platz 13 unseres
Rankings und liegt somit knapp über der magischen „1.000er Grenze“. Die hohe Frequenz
ist insbesondere auf die gute Lage der Apostelnstraße zurückzuführen.
Sie liegt zwischen dem Neumarkt und der Ehrenstraße und dient damit unter anderem
als Verbindungsstraße für die Passanten. Darüber hinaus konnte die Apostelnstraße in
den vergangenen Jahren einige attraktive Mieter gewinnen, wie z. B. „Calvin Klein Jeans“,
„Marc O’Polo“, „Closed“ und „Atelier“, die ebenfalls zu der hohen Kundenfrequenz beitra -
gen. Die Gastronomiebetriebe „Törtchen Törtchen“, „Culinarius-in-Biss by Federico“ sowie
„Dulce Chocolate & Icecream“ tragen zum guten Flair der Straße bei und laden zum Ver -
weilen ein. Das auch überregional beliebte und bekannte Gloria Theater, mit zahlreichen
Veranstaltungen unterschiedlichster Art, zieht auch in den Abendstunden eine Vielzahl von
Kunden an. Auf Grund der zahlreichen Parkhäuser in und um die Apostelnstraße, ist die
Erreichbarkeit mit dem PKW zudem nahezu ideal. Ein weiterer Faktor für das gute Ab -
schneiden des Standortes ist die Nähe zum Neumarkt, weshalb die ÖPNV-Anbindung als
ausgezeichnet zu bewerten ist. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht sowie die
gehobene Mittelschicht erkennen.
02
01
02
03
04
05
06
01
Lagebeschreibung.Frequenz.
Highlights.
Altstadt-Nord
Apostelnstraße.
Apostelnstraße
ApostelnstraßeApostelnstraße
Gertrudenstraße
Ehrenstraße
Albertusstraße
03
04
0305
06
Detailkarte.
Marc O‘Polo
Closed
Atelier
Törtchen Törtchen
Culinarius-in-Biss
Sie liegt zwischen dem Neumarkt und der Ehrenstraße und dient damit unter
anderem als Verbindungsstraße für die Passanten. Darüber hinaus konnte die Apos-
telnstraße in den vergangenen Jahren einige attraktive Mieter gewinnen, wie z. B. „Marc
O’Polo“, „Closed“ und „Atelier“, die ebenfalls zu der hohen Kundenfrequenz beitragen. Die
Gastronomiebetriebe „Törtchen Törtchen“, „Culinarius-in-Biss by Federico“ sowie „Dulce
Chocolate & Icecream“ tragen zum guten Flair der Straße bei und laden zum Ver-
weilen ein. Das auch überregional beliebte und bekannte Gloria Theater, mit zahlreichen
Veranstaltungen unterschiedlichster Art, zieht auch in den Abendstunden eine Vielzahl
von Kunden an. Auf Grund der zahlreichen Parkhäuser in und um die Apostelnstraße,
ist die Erreichbarkeit mit dem PKW zudem nahezu ideal. Ein weiterer Faktor für das gute
Abschneiden des Standortes ist die Nähe zum Neumarkt, weshalb die ÖPNV-Anbindung
als ausgezeichnet zu bewerten ist. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht sowie
die gehobene Mittelschicht erkennen.
Retailbericht Köln 2016 19 .
2014: 1410
2015: 1376
2016: 996 î
(Messpunkt: Bonner Straße 13)
Ein weiterer beliebter Standort in der Kölner Südstadt, neben der Severinstraße, ist die
Bonner Straße, im Stadtteil Neustadt-Süd. Mit einer durchschnittlichen Passantenfrequenz
von 996 Passanten unterschreitet die Bonner Straße zwar knapp die magische „1.000er
Grenze“, allerdings liegt sie mit Platz 14 unseres Rankings im gesicherten Mittelfeld. Der
frequenzstärkste Bereich der Bonner Straße beginnt am Chlodwigplatz und endet an der
Kreuzung Bonner Wall. Die Bonner Straße mündet am Ende in den Kölner Verteilerkreis,
der Zufahrt zu den Autobahnen A555 und A4. Die gute Anbindung an das Autobahnnetz
und die Verbindung zum Chlodwigplatz sind beides ausschlaggebende Faktoren für die
hohe Kundenfrequenz.
Auf Grund seines Flairs zählt dieser Standort zudem seit Jahren zu den beliebtesten
Plätzen Kölns. Insbesondere die Vielfalt an Gastronomiebetrieben rund um den Chlodwig-
platz und der Bonner Straße tragen stark zur hohen Kundenfrequenz bei. Als Kundenma-
gneten fungieren beispielsweise das Burger Konzept „Die Fette Kuh“, das neapolitanische
Pizzakonzept „485 Grad“, „Sushi Ninja“ sowie das außergewöhnliche Cornlakes Konzept
„Flakes Corner“. Weitere Frequenzbringer sind „REWE City“ und „Bierlager“, ein Craft Beer
Store mit riesiger Auswahl. Die erkennbare Kundengruppe ist hauptsächlich die Mittel-
schicht. Des Weiteren verkehren zahlreiche junge Menschen in diesem Veedel.
Neustadt-Süd
05
01 Die Fette Kuh
02 485 Grad
03 Sushi Ninja
04 Flakes Corner
05 REWE City
06 Bierlager
02
Bonner Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Bonner Straße
Bonner Straße
Rolandstraße
Kurfürstenstraße
Elsaßstraße
01
03
04
Detailkarte .
20 . Retailbericht Köln 2016
2014: 1441
2015: 1894 ì
2016: 964 î
(Messpunkt: Hohenzollernring 26)
Rudolfplatz
Hohenzollernring .
Natürlich dürfen auch die Kölner Ringe im Bereich der Innenstadt nicht in unserem Retail-
bericht fehlen. Die höchste Frequenz an den Kölner Ringen weist der Abschnitt zwischen
Rudolfplatz und Palmstraße auf. Mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz von 964
Passanten pro Stunde fällt der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 1.894
Passanten pro Stunde) zwar deutlich ab, allerdings wurde im Jahr 2015 auch die Frequenz
am Rudolfplatz in unsere Messung einbezogen. Nach wie vor ist dieser Abschnitt des
Hohenzollernrings stark frequentiert, was ein guter Platz 15 in unserem Ranking zeigt.
Ähnlich wie in der Bonner Straße ist die hohe Frequenz an diesem Standort auf das vielfäl-
tige Angebot an Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Besonders die Burger Konzepte
„Burgerlich“, „Hans-im-Glück“ und das vor kurzem neu eröfnete „Marx & Engels – Die Bur -
gergesellschaft“ sowie das „Spencer & Hill“, mit seinen traditionellen italienischen Speisen
in modernsten Räumlichkeiten, ziehen viele Kunden an. Zusätzlich fungieren „REWE City“,
„Butlers“ und „dm“ als weitere Frequenzbringer. Auf Grund der Nähe zur Ehrenstraße proi -
tiert der Hohenzollernring auch von einer Vielzahl an Shoppingtouristen. Die Erreichbarkeit
mit den öfentlichen Verkehrsmitteln ist nahezu perfekt. Zudem ist erkennbar, dass die
Frequenz an diesem Standort in den Abendstunden förmlich explodiert, da es sich um eine
beliebte Ausgehmeile handelt. Als Kundengruppe lässt sich die Mittelschicht erkennen.
Insbesondere in den Abendstunden ist ein überwiegender Anteil an jungen Menschen zu
erkennen.
01 Burgerlich
02 Hans-im-Glück
03 Spencer & Hill
04 REWE City
05 Butlers
06 dm
01
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Detailkarte .
Hohenzollernring Hahnenstraße
Maastrichter Straße
02
03
04
05
06
Hohenzollernring
Retailbericht Köln 2016 21 .
2014: -
2015: 1085
2016: 892 î
(Messpunkt: Hohenzollernring 72)
Friesenplatz
Hohenzollernring .
Direkt auf den Abschnitt zwischen Rudolfplatz und Palmstraße des Hohenzollernrings folgt
der Abschnitt Palmstraße bis Friesenplatz. Mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz
von 892 Passanten pro Stunde liegt dieser Abschnitt des Hohenzollernrings auf Platz 16
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 1.085 Passanten pro Stunde)
fällt die Frequenz zwar auch in diesem Abschnitt etwas ab, allerdings nicht so drastisch wie
in dem vorherigen Abschnitt. Auch an diesem Standort überwiegen die Gastronomiebe-
triebe. Beliebte Anlaufstellen sind z. B. „Starbucks“ und „SAUSALITOS“. Zudem darf man
gespannt sein, was mit der ehemaligen Gastronomieläche des „Farmer’s Steakhouse“ im
Hohenzollernring 57 geschieht. Die Frequenzbringer aus Sicht der Einzelhändler sind in die-
sem Bereich insbesondere die Drogeriemärkte „dm“ und „Rossmann“ sowie das Waren-
haus „Strauss Innovation GmbH & Co.“ und der bekannte Second-Hand-Store „Vintage
& Rags“.
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist am Friesenplatz darüber hinaus gleichermaßen aus-
gezeichnet wie am Rudolfplatz, sodass es für die Kunden ein leichtes ist, diesen Standort
zu erreichen. Auch hier ist anzumerken, dass die Frequenz an diesem Standort ebenso wie
in dem vorherigen Abschnitt in den Abendstunden förmlich explodiert. Als Kundengruppe
lässt sich die Mittelschicht erkennen.
01 Starbucks
02 SAUSALITOS
03 dm
04 Rossmann
05 Strauss Innovation
06 Vintage & Rags
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Hohenzollernring
Magnusstraße
Hohenzollernring
V
enloer Straße
01
02
04
05
06
03
22 . Retailbericht Köln 2016
2014: 936
2015: 912
2016: 872 î
(Messpunkt: Sülzburgstraße 62)
Auf Platz 17 unseres Rankings liegt die Sülzburgstraße im Kölner Veedel Sülz, mit einer
durchschnittlichen Frequenz von 872 Passanten pro Stunde. Im Vergleich zum Vorjahr
(durchschnittlich 912 Passanten pro Stunde) ist die Frequenz zwar leicht gesunken, aller-
dings nur marginal. Weiterhin dient die Sülzburgstraße neben der Berrenrather Straße und
der Zülpicher Straße als Haupteinkaufsstraße für die Stadtteile Sülz und Klettenberg. Auf
Grund des hervorragenden Mietermixes ist dieser Standort bereits seit Jahrzehnten beliebt
und insbesondere bei Filialisten aus dem Bereich Einzelhandel sehr gefragt. Neben den
beiden Drogeriemärkten „dm“ und „Rossmann“ indet der Kunde auch die beiden Lebens -
mittelhändler „REWE City“ und „ALDI“ vor. Darüber hinaus gibt es auf der Sülzburgstraße
Niederlassungen der Parfümerie „Douglas“ sowie der Buchhandlung „Mayersche Buch-
handlung“. Beide Unternehmen sind ansonsten fast ausschließlich in den Innenstädten
Deutschlands wiederzuinden, was die Attraktivität der Sülzburgstraße nochmals unter -
streicht. Weitere Frequenzbringer sind „Kochhaus Sülz“, „Blumen Risse“ sowie „Tchibo“.
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist durch die nahegelegene Haltestelle „Sülzburgstraße“
mit der Linie 18 ideal, ein weiterer Pluspunkt der Sülzburgstraße. Die nächstgelegene Au-
tobahnaufahrt (A4) erreicht man über die Luxemburger Straße zudem in wenigen Fahrmi -
nuten. Wegen des Straßenfestes am 10.09.2016 wurde die Frequenz an diesem Standort
am 08.10.2016 gemessen. Als Kundengruppen lassen sich insbesondere die Mittelschicht
sowie die gehobene Mittelschicht erkennen.
06
01 dm
02 REWE City
03 Douglas
04 Mayersche
Buchhandlung
05 Kochhaus Sülz
06 Tchibo
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Sülz
Sülzburgstraße .
Sülzburgstraße
Sülzburgstraße
Luxembur
ger Straße
Wittekindstraße
Berrenrather Straße Emmastraße
01
04
03
05
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 23 .
2014: -
2015: -
2016: 839
(Messpunkt: Wittekindstraße 42)
Ein weiterer Standort in Sülz, die Berrenrather Straße, ist in diesem Jahr zum ersten Mal in
unserem Bericht erschienen. Sie beindet sich in unserem Ranking direkt hinter der Sülz -
burgstraße auf Platz 18. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 839 Passanten pro
Stunde, ist die Frequenz im Vergleich zur Sülzburgstraße nur unwesentlich geringer. Die
Berrenrather Straße ist neben der Sülzburgstraße und der Zülpicher Straße die Haupt-
einkaufsstraße der Veedel Sülz und Klettenberg.
Die Frequenzbringer an diesem Standort sind neben den beiden Bio-Märkten „Alnatura
Super Natur Markt“ und „Naturata“ die Textileinzelhändler „S.A.L.E“, „LANIUS“ und „ni-ki“.
Darüber hinaus konnte durch die Eröfnung der deutschen Eismanufaktur „Keiserlich“ im
Frühjahr dieses Jahres ein weiterer Frequenzbringer für die Berrenrather Straße gewonnen
werden. Ähnlich wie in der Sülzburgstraße ist die Anbindung an das ÖPNV-Netz durch die
nahegelegene Haltestelle „Sülzburgstraße“ mit der Linie 18 auch hier ideal. Die nächstge-
legene Autobahnaufahrt (A4) erreicht man über die Luxemburger Straße zudem ebenfalls
in wenigen Fahrminuten. Wegen des Straßenfestes in der Sülzburgstraße am 10.09.2016
wurde die Frequenz an diesem Standort am 08.10.2016 gemessen. Als Kundengruppen
sind ebenfalls die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01 Alnatura Super
Natur Markt
02 S.A.L.E
03 LANIUS
04 ni-ki
05 Keiserlich
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Sülz
Berrenrather Straße .
Berr enrather Straße
Berr enrather Straße
Nikolausplatz
Arnulfstraße
Redwitzstraße
Sülzburgstraße
05
04
03
Detailkarte .
24 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: 481
2016: 819 ì
(Messpunkt: Aachener Straße 28)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 819 Passanten pro Stunde liegt die Ausgeh-
meile, zwischen Rudolfplatz und Aachener Weiher auf Platz 19 des Rankings. Im Vergleich
zum Vorjahr (durchschnittlich 481 Passanten pro Stunde) konnte die Aachener Straße
ihre Frequenz nahezu verdoppeln, was die rasant steigende Beliebtheit des Standortes
verdeutlicht. Die Aachener Straße hat sich in den vergangenen Jahren zu der absoluten
Ausgehmeile Kölns entwickelt, noch vor der Friesenstraße und dem Hohenzollernring. Dies
ist sowohl auf die exponierte Lage im Belgischen Viertel als auch auf die Vielfalt der Gastro-
nomiebetriebe zurückzuführen. Insbesondere die Szenerestaurants „Salon Schmitz“, „Balt-
hasar“, „Piccola Aperitivo“ sowie „Piccola L’Orginale“ ziehen sowohl tagsüber als auch
abends zahlreiche Kunden an.
Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere beliebte Gas-
tronomiekonzepte wie z. B. „Beef Brothers“ und „The Bird“ oder auch „Burrito Rico“
erfolgreich etabliert. Ein weiterer Pluspunkt ist die gute Erreichbarkeit des Standortes mit
den öfentlichen Verkehrsmitteln, welche durch die Nähe zum Rudolfplatz gegeben ist.
Nach wie vor ist die rechte Straßenseite stadtauswärts deutlich stärker frequentiert als die
linke Straßenseite. Als Sozialgruppe lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mit-
telschicht erkennen. Besonders in den Abendstunden verkehren zudem zahlreiche junge
Menschen an der Aachener Straße.
01
01 Salon Schmitz
02 Piccola Aperitivo
03 Piccola L’Orginale
04 Beef Brothers
05 The Bird
06 Burrito Rico
Neustadt-Süd
03
Aachener Straße .
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Aachener Straße
Aachener Straße
Lütticher Straße
Flandrische Straße
Brabanter Straße Hohenzollernring
Brüsseler Straße
Moltkestraße
02
04
05
06
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 25 .
2014: -
2015: 1072
2016: 814 î
(Messpunkt: Hohenstaufenring 78)
Der Hohenstaufenring gilt neben dem Kaiser-Wilhelm-Ring als die Möbelmeile Kölns und
darf daher in unserem Retailbericht nicht fehlen. Mit einer durchschnittlichen Kundenfre-
quenz von 814 Passanten pro Stunde landet der Standort auf Platz 20 unseres Rankings
und weist damit nach dem Hohenzollernring die höchste Frequenz der gemessenen Ab-
schnitte der Kölner Ringe aus.
Neben den bekannten Größen des exklusiven Möbelhandels wie z. B. „WHO’S PERFECT“,
„Pfannes & Virnich“, „HYPNOS“, „Ligne Roset“ usw. konnten sich in den vergangenen Jah-
ren auch einige andere Konzepte an diesem Standort etablieren. So konnte beispielsweise
das Wafelkonzept „WonderWafel“ für den Hohenstaufenring (Hausnummer 78) gewonnen
werden. Es ist nach der Filiale in Köln-Kalk die zweite Niederlassung des Unternehmens
in Köln.
Weitere Frequenzbringer am Hohenstaufenring sind zudem die Lebensmitteleinzelhändler
„REWE“ und „REWE City“ in der Nähe des Zülpicher Platzes sowie „LIDL“ (Habsburgerring
2) in der Nähe des Rudolfplatzes. Die ideale Anbindung an das ÖPNV-Netz ist mit Sicher-
heit ein weiterer Grund für die hohe Passantenfrequenz. Erkennbare Kundengruppen sind
die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht.
01
01 WHO‘S PERFECT
02 Pfannes & Virnich
03 HYPNOS
04 WonderWafel
05 REWE
06 LIDL
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Neustadt-Süd
Hohenstaufenring .
Detailkarte .
HohenstaufenringHohenstaufenring
Zülpicher Platz
Schaevenstraße
Mauritiuswall
Schaafenstraße
Lindenstraße
Engelbertstraße
03
04
05
05
06
26 . Retailbericht Köln 2016
2014: 656
2015: 794 ì
2016: 756
(Messpunkt: Höninger Weg 185)
Auf Platz 21 unseres Rankings liegt der Höninger Weg im Kölner Stadtteil Zollstock. Mit
einer durchschnittlichen Frequenz von 756 Passanten pro Stunde konnte der Höninger
Weg das Vorjahresergebnis (durchschnittlich 794 Passanten pro Stunde) dieses Mal zwar
nicht erreichen, jedoch dient der Standort auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für die
Bewohner Zollstocks.
Durch zahlreiche Neubauprojekte für den Wohnbereich wird der Stadtteil zudem weiter
an Bevölkerung zunehmen. Hinsichtlich der Werte der Passantenfrequenz wird der Hö-
ninger Weg daher auch in den kommenden Jahren stabil bleiben und sich nur marginal
ändern. Als Frequenzbringer fungieren an diesem Standort insbesondere der Lebensmit-
teleinzelhändler „REWE City“ sowie der Drogeriemarkt „dm“. Weitere Kundenmagneten
sind „Tchibo“ und „kik“. Des Weiteren konnte das Ladenlokal im Höninger Weg 192 mit
dem Friseur- und Kosmetiksalon „fane“ einen attraktiven Mieter gewinnen, der den Stand-
ort weiter aufwerten wird. Neben dem idealen Mietermix am Höninger Weg ist die gute
Erreichbarkeit mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. Stadtbahnhaltestellen „Höninger
Weg“ und „Herthastraße“) ein weiterer Aspekt für den Standort. Als Kundengruppe ist
überwiegend die Mittelschicht erkennbar.
01
01 REWE City
02 dm
03 Tchibo
04 kik
05 fane
05
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Zollstock
Höninger Weg .
Höninger W
eg
Höninger W
eg
Gottesweg
Herthastraße
02
03
04
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 27 .
2014: -
2015: -
2016: 725
(Messpunkt: Eigelstein 135)
Der Eigelstein beindet sich im Kölner Stadtteil Altstadt-Nord, mitten im sogenannten
„Eigelstein-Viertel“, welches neben dem Severinsviertel zu den ursprünglichsten „Veedeln“
der Stadt Köln zählt. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 725 Passanten pro Stunde
liegt dieser Standort, der zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt wird, auf Platz
22 unseres Rankings. Die hohe Passantenfrequenz ist neben dem guten Mix aus Einzel-
handel und Gastronomie auch auf die gute Erreichbarkeit des Standortes zurückzuführen.
Im Norden beginnt der Eigelstein am Ebertplatz und im Süden endet er an der Kreuzung
Turiner Straße, nur wenige Meter vom Kölner Hauptbahnhof entfernt. Die Anbindung an
das ÖPNV- sowie das DB-Netz ist daher hervorragend. Als Kundenmagneten sind die Ein-
zelhändler „REWE“, „dm“, „KODI“ und „PENNY-Markt“ sowie die Gastronomiebetriebe wie
z. B. „Freddy Schilling“, „Ristorante Rossini“ und das an den Eigelstein angrenzende „Café
Extrablatt“ zu erkennen. Insbesondere der mit zahlreichen Gastronomiebetrieben bestückte
Platz vor der Eigelsteintorburg lädt die Kunden zum Verweilen ein. Zudem hatte die „Privat-
brauerei Gafel Becker & Co. OHG“ seit 1908 ihren Brauereisitz in der Hausnummer 41,
jedoch zog man mit der Produktion inzwischen vollständig an den neuen Braustandort in
Köln-Porz um. Darüber hinaus schloss das Schuhhaus „Kämpgen“ nach über 60 Jahren
Betrieb ihre Niederlassung im Eigelstein 127-129 diesen Sommer. Das Gebäude soll nun
umgebaut werden. Nach aktueller Planung entstehen sieben Wohnungen und ein Restau-
rant im Erdgeschoss. Die Mittelschicht ist die am stärksten vertretene Kundengruppe an
diesem Standort.
01
01 REWE
02 dm
03 PENNY-Markt
04 Freddy Schilling
05 Café Extrablatt
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Nord
Eigelstein .
Detailkarte .
Eigelstein
Machabäerstraße
W
eidengasse
Dagobertstraße
T uriner Straße
03
03
04
Lübecker Straße
28 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 722
(Messpunkt: Kaiser-Wilhelm-Ring 10)
Hinter dem Eigelstein landet der Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 23 unseres Rankings. Auch
dieser Standort wird zum ersten Mal in unserem Bericht aufgeführt und kann mit einer
durchschnittlichen Frequenz von 722 Passanten pro Stunde durchaus überzeugen. Neben
dem Hohenstaufenring gilt der Kaiser-Wilhelm-Ring als zweite Möbelmeile Kölns.
Als Kundenmagneten fungieren in diesem Abschnitt des Kölner Rings vor allem die hoch-
wertigen Möbelhändler und Einrichtungshäuser „Pesch Wohnen“ und „HEIDER |Wohnam-
biente“ sowie der Kölner Standort des Beleuchtungsexperten „TOBIAS GRAU“. Dieses
Angebot wird durch die zeitnahe Eröfnung des Inneneinrichters „vianden Die Einrichtung“
im Kaiser-Wilhelm-Ring 40 nochmals erweitert. Weitere Frequenzbringer für den Standort
sind die Kinobetriebe „Cinedom“ im Mediapark 1 sowie „Residenz“ im Kaiser-Wilhelm-Ring
30-32. Auf Grund seiner idealen Lage zwischen dem „Belgischen Viertel“, dem „Media-
park“, dem „Gerling-Quartier“ und dem „Friesenviertel“ ist der Kaiser-Wilhelm-Ring auch
ein sehr gefragter Bürostandort und wird sich in Zukunft zu einer der exklusivsten Lagen
in Köln entwickeln. Neben dem Rheinauhafen und dem Mediapark werden hier momentan
die höchsten Mieten im Bürobereich erzielt. Als Kundengruppen lassen sich die Mittel-
schicht und die gehobene Mittelschicht sowie im Bereich des Gerling-Quartiers auch die
Oberschicht erkennen.
01
01 Pesch Wohnen
02 HEIDER|Wohnambiente
03 TOBIAS GRAU
04 vianden Die Einrichtung
05 Cinedom
06 Residenz
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Neustadt-Nord
Kaiser-Wilhelm-Ring .
Kaiser-Wilhelm-Ring
Christophstraße
03
04
05
06
Gladbacher Straße
Hansaring
Maybachstraße
Detailkarte .
Anlage 4 Neustadt-Süd
35704 Zeichen
Antrag für Verkaufsoffenen Sonntag 26.04.2020
Stadtteil / Antragsteller:
Neustadt – Süd /ABC – Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V.,
c/o Alice Baker, Bonner Wall 27, 50677 Köln
Verkaufsfläche: Es nehmen voraussichtlich ca. 50 Einzelhändler teil. Bei einer durchschnittlichen
Ladengröße von 50 m² entspricht das einer Verkaufsfläche von ca. 2500 m².
Davon sind ca. 10 % abzuziehen, da ein Teil der Verkaufsfläche für Aktionen innerhalb der Ge-
schäftslokale für Ausstellungen, Musikdarbietungen, Lesungen etc. genutzt werden.
Damit liegt die gesamte Einzelhandelsfläche bei ca. 2250 m²
Weitere Teilnehmer:
Gastronomien: ca. 20 - je ca. 100 m² = 2000 m²
Dienstleister/Galerien, Freiberufler, Handwerker: ca. 15 – je ca. 50 m² = 750 m²
Tag des Veedels auf dem Chlodwigplatz, veranstaltet vom Bürgerverein Südstadt e.V. ca. 600 m²
Innenhof der Lutherkirche, Veranstalter Ponyhof e.V. ca. 300 m²
Gelände der GOT – Ganz offene Tür Elsaßstraße ca. 250 m² + PEV Sportplatz ca. 500 m²
Eierplätzchen ca. 180 m² (Bücherschrank 1)
Allee Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße ca. 100 m² (Bücherschrank 2)
Baui – Bauspielplatz im Friedenspark ca. 500 m²
Comedia Theater ca. 3000 m²
Damit liegt die Veranstaltungsfläche (ohne Einzelhandel) bei ca. 8000 m²
Hinzu kommt die Straßenfläche, welche für die Stadtführungen genutzt wird
Siehe hierzu die Anlagen am Ende des Antrages und die Präsentation der Veranstaltung
Beantragter Termin: 26.04.2020 - 13.oo -18.oo Uhr
Anlassbezeichnung: Südstadt-Safari – eine offene Südstadt für alle
Anlassbeschreibung und Begründung: Die Südstadt-Safari hat bereits 4 mal stattgefunden und begeistert jedes Jahre viele tausend Men-
schen, die aus diesem Anlass in die Südstadt kommen.
Alle Teilnehmer der Südstadt-Safari (jedes Jahr mind. 100) bieten über den Tag verteilt vielfältige
Aktionen für die Besucher. Das besondere ist, dass das gesamte Gebiet der Südstadt bespielt wird.
In 2020 – zum fünfjährigen Jubiläum der Südstadt-Safari – soll das Konzept noch einen Schritt wei-
ter gehen.
Neben den Aktionen, die in den Geschäfts- und Restauranträumlichkeiten stattfinden, werden nun
vermehrt die Vereine der Südstadt eingebunden.
Auf dem Chlodwigplatz gibt es den „Tag der Südstadt-Vereine“ wo sich von 12-19 Uhr sämtliche
Vereine und Organisationen der Südstadt z.B. Bürgerverein Südstadt, GOT – Elsaßstraße, Bürger-
verein Stollwerck, ABC, Italienischer Kulturverein, Jido Kann e.V., Tanzschule Stallnig-Nierhaus,
Neuland e.V. präsentieren werden. Es wird Kinderaktionen, Hüpfburg und Kinderspielmobil der
RheinEnergie, geben und einen langen Tisch (gesponsort von Früh), der zum Verweilen, Diskutie-
ren und Spielen einlädt.
Im Innenhof der Luther-Kirche wird ein Kinderflohmarkt stattfinde, organisiert von der KG Ponyhof
e.v.
Der Baui – Bauspielplatz im Friedensparkt – hat an diesem Tag für Kinder und Jugendliche geöff-
net.
Die GOT Elsaßstraße hat ihre Räumlichkeiten für Spiel und Spaß für Kinder und Jugendliche geöff-
net und veranstaltet auf dem benachbarten PEV Sportplatz ein Kinderfußballtunier.
Kostenlose Stadtführungen durch die Südstadt, organisiert von der ABC, führen ganztätig die Besu-
cher zu verschiedenen Themen durch die Südstadt.
Im Comedia Theater gibt es an diesem Tag Führungen durch die ehemalige Feuerwache in der
Vondelstraße. Ebenso werden die Theater und Proberäumlichkeiten für die Öffentlichkeit geöffnet –
Kinder- und Jugendtheater werden vorgestellt.
Der Bücherschrank auf dem Eierplätzchen (2013 von der Kneipe Backes gespendet) und von Elke
Heidenreich eingeweiht, wird an diesem Tag gesäubert, von Graffiti befreit und neu bestückt. Es
spielt dazu die Eierplätzchenband.
Der 2. Bücherschrank in der Südstadt – Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße – wird an diesem
Tag ebenfalls gesäubert und neu bestückt. Dazu gibt es eine Lesung vor Ort (organisiert vom
Comedia Theater)
Als Beispiel für die Vielfalt der Einzelaktionen, die den ganzen Tag, bis in die Abendstunden statt-
finden werden, verweisen wir auf das Programm der diesjährigen Südstadt-Safari. (s. Anlage)
Nachweis durch den Antragsteller über den
zu erwartenden Besucherstrom (erbracht
durch):
Die Südstadt-Safari hat in allen Jahren einen hohen Zuspruch gehabt. Siehe hierzu auch die in
der Präsentation gezeigten Fotos und Presseberichte.
Vom Antragsteller prognostizierte Besucher-
ströme:
Von der Verwaltung auszufüllen:
Antragseingang:
Bewertung:
1. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent-
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. (Positiv)
☐
2. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent-
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. Weiterhin sind
Sonntagsöffnungen in den einzelnen Stadtteilen und „Veedeln“ zu genehmigen, wenn die (teilweise schon traditionellen) Veranstaltungen
hinreichend große Besucherströme anziehen. (Positiv)
☐
3. Die Veranstaltung kann aufgrund der veränderten rechtlichen Situation nicht genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Intention des
§ 6 Abs. 1 LÖG NRW, ist zu erwarten, dass die Öffnung des großen Möbelhauses, die Besucherströme anzieht und nicht die geplante
Veranstaltung. (Negativ)
☐
Dem Antrag kann entsprochen werden: ☐
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden: ☐
*Die Anlassbegründungen wurden vollinhaltlich einschließlich Rechtschreibung und Interpunktion übernommen. Lediglich die Formatierung
wurde angepasst.
Anlage 1 Plan der Veranstaltungsfläche
Anlage 2 Auflistung der Einzelaktionen 2019, wird so auch 2020 wieder stattfinden
Südstadt©Safari
...eine offene Südstadt für alle! Die Interessen-
gemeinschaft ABC und die Südstadt Safari
kooperieren für einen bunten Südstadt-Tag
im April 2020. Für viele glückliche Südstadt-
Vereine, Bürger, Gäste, und Händler...
seit
2016
Südstadt©Safari
Südstadtflair
OFFENE
SÜDSTADT
26. APRIL
2020
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Die Südstadt
ist in ihrer Vielfalt
des kleinen
Einzelhandels
einzigartig in Köln.
seit
2016
OFFENE
SÜDSTADT
26. APRIL
2020
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Wir sensibilisieren mit
der Safari viele junge
Menschen für das
Einkaufserlebnis im
Veedel. Das sichert
Arbeitsplätze in Köln.
Wer sind wir eigentlich?
Die Südstadt Safari ist das mittlerweile größte Hoppingformat Deutsch -
lands. 130 kleine Geschäfte, Gastronomien, Vereine und Privatpersonen
stemmen 200 Programmpunkte an einem Tag im Jahr. Für die Besucher
wird ein Heft erstellt, in dem alle Punkte des Programmes sichtbar sind.
Ein Exemplar diesen Jahres liegt bei.
Bewusst verzichtet die Südstadt Safari darauf den mit -
machenden Akteuren ein Programm vorzugeben, jede/r
Teilnehmer/In soll selber aktiv und kreativ werden.
So entsteht ein bunter Mix aus Lesungen in Apotheken,
Kabarett im Sternerestaurant oder Trödelmarkt in einer
Kirche. Die Geschäfte haben geöffnet und verzeichnen
einen Tag Weihnachtsgeschäft und viele neue und
Interessierte Kunden. Wir erreichen mit der Safari viele
junge Menschen, die sind es oftmals leider gar nicht
mehr gewohnt außerhalb des Internet einkaufen zu
gehen.
Gleichzeitig ist es ein sehr schöner Tag für die Gastro -
nomie, die sich in einer bunten Vielfalt präsentieren
und ein kulturelles Rahmenprogramm auf die Beine
stellen. Immer lokal und gerne nachhaltig.
Wir sind dabei!
Südstadt
Safari
20176.Mai
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Und die ABC?
Die Interessengemeinschaft mit Herz in der Südstadt. Immer für „ihre“
Händler da und mit einem Ohr und helfender Hand am Start.
Die ABC ist eine der größten Interessengemeinschaften Kölns. In der Zahl
der Teilnehmer mag es größere geben, aber in der Aktivität und Passion
sicherlich nicht. Kulturherbst, Heimat-Shoppen, Weihnachtsmarkt, Süd -
stadtFest, Fest der Südstadtvereine, Radeln für den guten Zweck, Kund -
gebungen oder schnelle unbürokratische Hilfe für die Mitglieder. Mit Herz
und Verstand wird hier das Ehrenamt für das Veedel gelebt.
Und trotzdem, auch in einer florierenden Südstadt, wird eine Interessen -
gemeinschaft immer mehr zum Kümmerer für Händlerinnen und Händler
denen es nicht mehr gut geht, die den digitalen Wandel verschlafen oder
wo das Alter nicht mehr mitspielt.
Ein gemeinschaftlicher Veedel-Tag, der alle Gewerbe, vom Einzelhänd -
ler über den Handwerker bis hin zum Gastronomen, verbindet, zeigt die
Wichtigkeit aller dieser Gruppen in einem gesunden und lebendigen
Veedel.
Die ABC ist eine der
größten Interessen-
gemeinschaften Kölns.
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Wo genau findet es statt?
Das Gebiet der angeschlossenen Mitglieder der ABC ist großflächig. In
jede Himmelsrichtung streuen sich die Händlerinnen und Händler. Bei
der Südstadt Safari wird wirklich jede Ecke der Südstadt bespielt, zehn -
tausende Menschen entdecken die entlegenen Winkel der Südstadt und
die beliebten Plätze. Alle Mitglieder der ABC befinden sich auf dem Gebiet
der Südstadt Safari. Es sind kleine Galerien in ungekannten Straßen oder
auch Veedelsinstitutionen auf den großen Achsen. Und auch die anderen
Akteure, es greift alles Zusammen... weshalb die Südstadt Safari die
ideale Veranstaltung ist, im gesamten Gebiet einen Veedels-Tag zu ge -
stalten.
Bei der Südstadt Safari
wird wirklich jede Ecke
der Südstadt bespielt.
3
Darmstädter Str.
Bonner Str. Mainzer Str.
Alteburger Str.
Severins Wall
Teutoburger Str.
Kurfürsten Str.
Merowingerstr.
Vondelstr
.
Zugweg
Rolandstr.
Ubierring
Maria-Hilf-Str.
Sachsenring
Im Ferkulum
Kartäuser Wall
Severinstr.
Eierplätzchen
Severinskirche
An der Eiche
Bottmühle
Chlodwigplatz
Severinstor
Elaßstr.
7
3
5 6
12
20
24
25
29
27
28
31
17
37
36
43
45
46
53
77
58
57
76
74
7169
6665 60
81
40
Shop
Gastro
Kultur
39
Maternusstr.
Annostr.
8
11
18
19
26
30
5049
75
48
44
72
56
61
38
54
79
Luther-
kirche
1 Strumpfhaus S. 6
2 Eiz 'n the hood S. 6
3 Coellner Bar S. 6
4 Eiscafé Forum S. 6
5 Restyle S. 7
6 Ubierschänke S. 7
7 Tante Skäte S. 7
8 Onkel Schick S. 7
9 Bettina Schön Atelier S. 8
10 caffé bar S. 8
11 LEO LEO Koeln S. 8
12 Mainzer Hof S. 8
13 Jidokan e.V. S. 9
14 Tam Uekermann S. 9
15 Markanto S. 9
16 NormasFinest S. 9
17 Elke Moorkamp Photographie S. 10
18 Zeitschätze S. 10
19 Bagatelle S. 10
20 Melflair S. 10
21 AK-Fitness S. 11
22 Em Strüßje S. 11
23 Frau Maravillosa S. 11
24 ECONATIV S. 11
25 Naturkosmetik VEDANA S. 12
26 Das Produkt S. 12
27 Geschnitten Brot S. 12
28 Café Dialog S. 12
29 Capricorn (i) Aries S. 13
30 Brasserie Aller Kolör S. 13
PLANUNDSINN S. 13
31 Speisekammer S. 13
32 Moderaum S. 14
33 Lack up-Möbel S. 14
35 Rica Caiser S. 14
36 keimaks S. 15
37 Plan B. S. 15
38 Annette Kreutter Schmuck S. 15
39 Schuhmacher Cordes S. 15
40 Einspänner S. 16
41 S.A.L.E. S. 16
42 Nimet Grill S. 16
43 Zum Goldenen Horn S. 16
44 485 Grad S. 17
45 Bierlager S. 17
46 einbrand S. 17
47 Stecco Natura Eis S. 17
48 James Joyce Irish Pub S. 18
49 Ernst Kaffeeröster S. 18
50 Die Fette Kuh S. 18
51 Bonner Stübchen S. 18
52 migori S. 19
53 FRAU SCHMITT S. 19
54 Elektrotinte S. 19
55 Raskolnikow S. 19
56 Grevy S. 24
57 SOHO Schmuckmanufaktur S. 24
58 Café Formula Uno S. 24
59 Ristorante La Locanda S. 24
60 Brauhaus Johann Schäfer S. 25
61 Comedia Theater S. 25
62 Zwölfgrad S. 25
63 Lutherkirche S. 25
64 Krautis S. 26
65 doodleDom S. 26
66 blickWERKE S. 26
67 Miss Meany S. 26
68 Zeit der Rosen S. 27
69 Filos S. 27
70 Andos S. 27
71 Ni-Ki Boutique S. 27
72 okki dokki S. 28
73 Janvier Cosmetics S. 28
74 39einhalb S. 28
75 Goldkant S. 28
76 Lanius S. 29
77 Petite Pali S. 29
78 Betonklunker S. 29
79 Cafe Kult S. 29
80 Meister Gerhard S. 30
81 Torburg S. 30
2
4
9 10
13
14
15 16
2223
21
41
33
35
42
47
55
59
62
63 64
67 68 70
73
78
1
32
80
51
52
Shop
Gastro
Kultur
3
Darmstädter Str.
Bonner Str. Mainzer Str.
Alteburger Str.
Severins Wall
Teutoburger Str.
Kurfürsten Str.
Merowingerstr.
Vondelstr
.
Zugweg
Rolandstr.
Ubierring
Maria-Hilf-Str.
Sachsenring
Im Ferkulum
Kartäuser Wall
Severinstr.
Eierplätzchen
Severinskirche
An der Eiche
Bottmühle
Chlodwigplatz
Severinstor
Elaßstr.
7
3
5 6
12
20
24
25
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31
17
37
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Shop
Gastro
Kultur
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Maternusstr.
Annostr.
8
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75
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Luther-
kirche
1 Strumpfhaus S. 6
2 Eiz 'n the hood S. 6
3 Coellner Bar S. 6
4 Eiscafé Forum S. 6
5 Restyle S. 7
6 Ubierschänke S. 7
7 Tante Skäte S. 7
8 Onkel Schick S. 7
9 Bettina Schön Atelier S. 8
10 caffé bar S. 8
11 LEO LEO Koeln S. 8
12 Mainzer Hof S. 8
13 Jidokan e.V. S. 9
14 Tam Uekermann S. 9
15 Markanto S. 9
16 NormasFinest S. 9
17 Elke Moorkamp Photographie S. 10
18 Zeitschätze S. 10
19 Bagatelle S. 10
20 Melflair S. 10
21 AK-Fitness S. 11
22 Em Strüßje S. 11
23 Frau Maravillosa S. 11
24 ECONATIV S. 11
25 Naturkosmetik VEDANA S. 12
26 Das Produkt S. 12
27 Geschnitten Brot S. 12
28 Café Dialog S. 12
29 Capricorn (i) Aries S. 13
30 Brasserie Aller Kolör S. 13
PLANUNDSINN S. 13
31 Speisekammer S. 13
32 Moderaum S. 14
33 Lack up-Möbel S. 14
35 Rica Caiser S. 14
36 keimaks S. 15
37 Plan B. S. 15
38 Annette Kreutter Schmuck S. 15
39 Schuhmacher Cordes S. 15
40 Einspänner S. 16
41 S.A.L.E. S. 16
42 Nimet Grill S. 16
43 Zum Goldenen Horn S. 16
44 485 Grad S. 17
45 Bierlager S. 17
46 einbrand S. 17
47 Stecco Natura Eis S. 17
48 James Joyce Irish Pub S. 18
49 Ernst Kaffeeröster S. 18
50 Die Fette Kuh S. 18
51 Bonner Stübchen S. 18
52 migori S. 19
53 FRAU SCHMITT S. 19
54 Elektrotinte S. 19
55 Raskolnikow S. 19
56 Grevy S. 24
57 SOHO Schmuckmanufaktur S. 24
58 Café Formula Uno S. 24
59 Ristorante La Locanda S. 24
60 Brauhaus Johann Schäfer S. 25
61 Comedia Theater S. 25
62 Zwölfgrad S. 25
63 Lutherkirche S. 25
64 Krautis S. 26
65 doodleDom S. 26
66 blickWERKE S. 26
67 Miss Meany S. 26
68 Zeit der Rosen S. 27
69 Filos S. 27
70 Andos S. 27
71 Ni-Ki Boutique S. 27
72 okki dokki S. 28
73 Janvier Cosmetics S. 28
74 39einhalb S. 28
75 Goldkant S. 28
76 Lanius S. 29
77 Petite Pali S. 29
78 Betonklunker S. 29
79 Cafe Kult S. 29
80 Meister Gerhard S. 30
81 Torburg S. 30
2
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Südstadt©Safari
Südstadtflair
Die anderen Akteure?
Für die bevorstehende Idee, einer gemeinsamen Südstadt-Safari für das
ganze Veedel, haben wir uns mit vielen Vereinen und Initiativen kurz -
geschlossen. Auch hier haben wir nur positives Feedback und viel ent -
gegenkommende Freude erlebt. Viele Vereine, Initiativen und Institutionen
sind dabei. Das Bürgerhaus Stollwerck ist bereit, alle Räumlichkeiten
für die im Namen benannten Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Auf der
komplett anderen Seite der Südstadt ist der umtriebige Pfarrer Hans
Mörtter mit seinem Verein Südstadt Leben e.V. dabei, auch dort gibt es
einen Einblick in die schönen Räumlichkeiten der Kirche und der karitati -
ven Arbeit. Die KG Ponyhof e.V., durch die Durchführung eines ehrenamt -
lichen Weihnachtsmarktes für 10% des Spendenvolumens aller Kölner
Karnevalsvereine verantwortlich, hat zugesagt den Veedels-Tag mit einer
Aktion für den guten Zweck zu unterstützen. Ganz viele Andere werden
ebenfalls dabei sein, ausschließlich unser sommerlicher Terminkalender
hat da bis dato mehr Gespräche verhindert. Selbst die politischen Akteu -
re erfreuen sich parteiübergreifend an der Idee :)
Viele Vereine,
Initiativen und
Institutionen
sind dabei.
Teilnehmende Vereine
Tanzschule Stallnig-Nierhaus, Offene Welt e.V. – Mondoaperto,
Deutsch-Spanischer Kulturverein Antonio Machado e.V., Willkommen in
der Severinstraße, Bürgerverein Südstadt e.V., KG Ponyhof e.V., JIDOKAN
e.V. Köln, Die Bananenrepublik Köln / Bananen-Kreisel, k11 Boulderhalle,
Galerie neues Kunstforum e.V., TanzEtage, Kat18 / GWK – Gemeinnützige
Werkstätten Köln GmbH
Besondere Aktionen im öffentlichen Raum:
Chlodwigplatz: „Tag des Veedels“, veranstaltet vom Bürgerverein Südstadt e.V. ca. 600 m²
Gelände der GOT: Ganz offene Tür Elsaßstraße: ca. 250 m² + PEV Sportplatz ca. 500 m²
Innenhof der Lutherkirche: Veranstalter Ponyhof e.V. ca. 300 m²
Eierplätzchen: ca. 180 m² (Bücherschrank 1)
Allee Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße: ca. 100 m² (Bücherschrank 2)
Baui – Bauspielplatz im Friedenspark: ca. 500 m²
Comedia Theater: ca. 3000 m²
Viele Vereine,
Initiativen und
Institutionen
sind dabei.
Verkaufsfläche der Einzelhändler:
Verkaufsfläche: Es nehmen voraussichtlich ca. 50 Einzelhändler teil.
Bei einer durchschnittlichen Ladengröße von 50 m² entspricht das einer
Verkaufsfläche von ca. 2500 m². Davon sind ca. 10 % abzuziehen, da
ein Teil der Verkaufsfläche für Aktionen innerhalb der Geschäftsloka -
le für Ausstellungen, Musikdarbietungen, Lesungen etc. genutzt werden.
Damit liegt die gesamte Einzelhandelsfläche bei ca. 2250 m²
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Politiker-Stimmen:
„Ich kenne die Macher der Südstadt Safari und der ABC und bin mir
sicher, dass es bei dieser Idee um einen sehr schönen Tag in der
Südstadt geht und nicht um schnöde kommerzielle Interessen.“
Sven Lehmann, Bündnis 90/Die Grünen
„Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe. Ich unterstütze
den Einzelhandel in der Südstadt mit einem vielschichtigen Veedels-Tag
von ABC und Südstadt Safari.“
Niklas Kienitz - Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion Köln
„Gemeinsam und solidarisch fürs Veedel, nur so geht‘s! In den vergan -
genen Jahren gab es zwischen den Initiativen häufig Unstimmigkeiten.
Kooperative Aktionen schaffen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit. Ich
bin froh, dass nun gemeinsame Veranstaltungen möglich sind.“
Tim Cremer, stellvertr. Bezirksbürgermeister Innenstadt, SPD.
In der Südstadt
geht es um
mehr als nur
den Kommerz.
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Auszug aus dem Ksta nach der Safari 2017
INNENSTADT
„Safari“ – das klingt ja schon nach einer Mischung aus Sonne, guter
Laune und Abenteuer. Und das funktioniert auch vor der eigenen Haustü -
re. Nämlich dann, wenn die Klänge der Straßenmusiker neugierig auf die
nächste Häuserecke machen, wenn ansonsten nicht beachtete Geschäfte
plötzlich interessant werden und wenn man sich mit Freunden und Nach -
barn mitten auf der Straße zum Kölsch trifft.
Bei der zweiten Auflage der Südtstadt-Safari feierten am Samstag Tau -
sende sich und ihr Veedel. Doch wie war sie nun, die zweite Auflage der
Südstadt Safari?
Eine Bilanz:
Aus den 70 Programmpunkten bei der Premiere sind schon im zweiten
Jahr mehr als 200 Aktionen geworden. Viele Geschäftsleute und Gastro -
nomen haben die erste Auflage im vergangenen Jahr offenbar erstmal
abgewartet und sind nun auf den Safari-Zug aufgesprungen. Damit sich
jeder Safari-Besucher im kulturellen Südstadt-Dschungel zurecht findet,
gab es ein fast 120 Seiten dickes Programmheft. Wie die Besucher damit
umgingen, war jedem selbst überlassen. Die einen zogen mit Stadtplan
und Kugelschreiber durch die Straßen. Andere ließen sich einfach treiben.
Mal anders
Zum Konzept der Südstadt Safari gehört auch, dass eigentlich bekannte
Orte im Veedel mal komplett umfunktioniert werden. Schuster Frank Cor -
des verwandelte seine Schusterei wieder zur kleinsten Bühne des Vee -
dels. Und in der Apotheke zum Goldenen Horn las Südstadt-Multitalent
Gerd Kösters seine Lieblingstexte vor. „Das ist eine klasse Idee, es wirkt
hier zwar etwas steril, aber irgendwie ist das trotzdem pfiffig“, sagte Ga -
briele Schlumke, die in der Apotheke normalerweise Medikamente kauft.
Wiederholungsbedürftig
In einem Punkt waren sich nahezu alle Beteiligten einig: Die Südstadt
Safari braucht eine dritte Auflage. „Wenn nichts dazwischen kommt, wer -
den wir das natürlich auch wiederholen“, versprach Organisator Rabe.
Wann und in welcher Form die Südstadt Safari im nächsten Jahr statt -
finden soll, sei noch nicht klar. „Das werden wir in Ruhe besprechen“, so
der Organisator. Möglicherweise sei es besser, wenn die Werbung doch
etwas verhaltener ausfalle als in diesem Jahr.
Zum Konzept gehört
auch, dass eigentlich
bekannte Orte im Veedel
mal komplett
umfunktioniert werden.
Studie "Vitale Veedel 2019 - Mit den richtigen Erfolgsfaktoren die
Zukunft gestalten!" des IFH Köln im Auftrag der IHK Köln
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Auszug aus dem Ksta nach der Safari 2018
INNENSTADT
„Die kleine Louisa sitzt mit großen Augen auf dem Hocker, während
Manu ihren Unterarm bearbeitet. Motiv aussuchen, draufkleben, abzie -
hen, Glitzer drüberstreuen – fertig ist das Glitzertattoo, das circa zehn
Tage hält. Und solange Louisa mit ihrem funkelnden Körperschmuck
beschäftigt ist, kann sich Mama Sonja in aller Ruhe in der Ni-ki Boutique
auf der Merowinger Straße umschauen. […]
Die 3. Südstadt Safari rollte durch den Kölner Süden! Mit dabei waren
über 220 Geschäfte, die allerlei Veranstaltungen und Überraschungen
zu bieten hatten. „Das ist ein echter Magnet, es sind viel mehr Leute als
sonst auf den Straßen unterwegs“, freute sich Nicole Deutscher, die In -
haberin von Ni-ki. „Auch viele Leute aus anderen Veedeln kommen extra
hierher und schauen sich um.“
Nicole Mason vom Secondhand-Laden „Zeit der Rosen“ hatte ebenfalls
was Besonderes vorbereitet: die berühmte Rosenbowle. „Die mache ich
öfters bei solchen Events, die kommt richtig gut an“, lachte Mason. In
dem kleinen Geschäft tummelten sich junge und ältere Frauen mit Sekt -
gläsern um Kleiderstangen und Spiegel und prosteten sich zu, wenn sie
sich mit breitem Lachen für ein weiteres Stück entschieden haben. Sekt
und Shopping stellte sich hier als perfekte Kombi heraus. „Das ist ein -
fach eine richtig schöne, entspannte Atmosphäre heute“, sagte Mason.
Ihr gefalle vor allem das lebendige Programm und bunte Treiben auf den
Straßen.
Neben Bekleidungsläden konnten die Besucher auch in die verschiede -
nen Restaurants, Clubs und Ateliers reinschnuppern.
Oder aber die Lesung von José F.A. Oliver im Inneneinrichtungsgeschäft
„Goldkant“ entdecken, bei der sich rund 25 Menschen in den kleinen
Vorraum drückten und gespannt den Worten des Autors lauschten. Ob
Shopping oder Kultur, Sekt oder Rabatte, Lesung oder Konzert - alle Ein -
zelhändler und Gastronomen der Südstadtsafari haben sich als entspann -
te Alternative zum Demo-Samstag was Besonderes überlegt.
Und je tiefer die Sonne am Himmel stand, desto mehr Kölnerinnen und
Kölner fanden ihren Weg in die Südstadt. „Ich finde die vielen Aktionen
klasse, da merken alle Leute mal, wie viel unser Veedel so zu bieten hat“,
ist Studentin Sarah begeistert. […] Ihr Freund Timo freut sich dagegen
mehr über das Konzert der „Punch Drunk Poets“, die mit einer Mischung
aus Pop, Folk und Rock den James Joyce Irish Pub am Abend aufmisch -
ten. Ob auf Deutsch oder Englisch, bei der mitreißenden Musik der vier
sympathischen Jungs aus Münster blieb kein Bein still.
Wer dann am Ende des Tages langsam nach Hause schlenderte, konnte
mit Glück noch eine Kostprobe der TNT Brass Band erhaschen, die mit
ihrer bunt gemischten Latin-/Pop-/Kölsch-Musik zwischen Alteburger
Straße und Bonner Straße zogen und stets eine Traube tanzender Men -
schen um sich herum versammelten.“
(uha)
Das ist ein echter
Magnet, es sind viel
mehr Leute als sonst auf
den Straßen unterwegs.
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Südstadt©Safari
Südstadtflair
„Die Südstadt in ihrer Vielfalt werden von ABC und Safari immer wieder
hervorgehoben. Auch für uns Gastronomen wäre ein gemeinsamer
bunter Veedels-Tag eine richtig gute Sache.“
Martin Wolf, Betreiber der Kneipe Torburg, gerade zum besten
Blues-Club Deutschlands gewählt
Südstadt©Safari
Südstadtflair
Südstadtflair
seit
2016
Südstadt©Safari
Antrag für Verkaufsoffenen Sonntag 29.11.2020
Stadtteil / Antragsteller:
Neustadt – Süd /ABC – Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V.,
c/o Alice Baker, Bonner Wall 27, 50677 Köln
Verkaufsfläche: ca. 50 Einzelhändler, durchschnittliche Geschäftsgröße 50 m² = ca. 2500 m²
Da außer den Einzelhändler auch Gastronomien, Vereine und weitere Plätze in die Veranstaltung
einbezogen werden, ist die Veranstaltungsfläche wesentlich größer, als die reine Verkaufsfläche.
Weitere Teilnehmer sind:
Gastronomie: ca. 20 Teilnehmer, durchschnittl. Fläche 100 m² = 2000 m²
Dienstleister, Galerien, Handwerker, Freiberufler: ca. 15 Teiln. Durchschnittl. 50 m² = 750 m²
Veedels-Advent auf dem Chlodwigplatz: ca. 1000 m²
Kleinster Weihnachtsmarkt, Innenhof Luther-Kirche, Veranstalter KG Ponyhof: ca. 400 m²
GOT-Elsaßstraße: ca. 250 m²
Innenhof der Wagenhalle (Gastronomie d. Comedia Theaters): ca. 300 m²
Innenhof 39einhalb und Vers.-Agentur Wirz, je ca. 50 m² = 100 m²
Hof Möbel Leyendecker ca. 200 m²
Westseite des Chlodwigplatzes vor KVB Kundeninfocenter: ca. 100 m²
Damit beträgt die Veranstaltungsfläche (ohne Einzelhandelsfläche) ca. 5000 m²
Hinzu kommt die Straßenfläche, welche für die Führungen genutzt wird.
Beantragter Termin: 29.11.2020 - 13.oo -18.oo Uhr
Anlassbezeichnung: Advent in der Südstadt
Anlassbeschreibung und Begründung: Am 29.11.2020 dreht sich in der Südstadt alles um den Beginn des Advents. Dazu werden weihnachtliche
Figuren – ab Dämmerung in Lichtkostümen – durch die Südstadt ziehen.
Der 29.11. ist der zusätzlich der Startschuß für den Südstadt-Krippenweg – der allerdings dann ganz anders
abläuft als die anderen Jahre. Gezeigt werden dann Krippen, die im Vorfeld von Kindern und Jugendlichen
aus der Südstadt hergestellt wurden. Hierzu werden frühzeitig alle Kindergärten, Schulen und Verei-
ne/Jugendeinrichtungen angesprochen, eine Krippe zu basteln. Dafür stellt die ABC das Material zur Verfü-
gung, aber Ziel soll es sein, dass eine Vielfalt an Krippeninterpretationen zusamm en kommt und die Kinder
und Jugendlichen ihre Phantasie und Vorstellungen frei umsetzen können.
Diese Krippen werden dann in den Geschäften, Gastronomien, Ateliers etc. in der Südstadt in der Zeit vom
29.11.2020 – 06.01.2021 zu sehen sein.
Der Weihnachtsmann wird die Besucher an diesem Tag entlang der Krippen führen. Die Kinder und Jugendli-
chen werden vor Ort sein und ihre Krippen erklären können. Dafür stellen die Gewerbetreibenden Platz zur
Verfügung, wo zusätzlich Waffeln oder Glühwein oder Plätzchen angeboten werden. Zudem sollen die Krip-
pen von den Besuchern bewertet werden. Für die drei schönsten Krippen erhalten die Sch u-
len/Jugendeinrichtungen einen Geldbetrag für ein Projekt ihrer Wahl..Es wird über die gesamte Veranstal-
tungsfläche verteilt Punkte geben, die als Station für den Nikolaus geplant sind. Dazu gehören sowohl G e-
werbetreibende, aber auch Vereinseinrichtungen.
Stationen des Weihnachtsmannes sind: der Veedels-Advent auf dem Chlodwigplatz, der „Kleinste Weih-
nachtsmarkt“ an der Lutherkirche, das Comedia-Theater/Wagenhalle, , Leo Leo am Ubierring, Carmelädchen
an der Bonner Straße, GOT- Elsaßstraße, Jido Kann e.V., Mainzer Straße. Sein Besuch an diesen Stationen
wird mit anderen Aktionen verbunden,. Adventssingen im festlich geschmückten Innenhof des Comedia Thea-
ter/Wagenhalle.
Sämtliche Teilnehmer – Einzelhandel, Gastronomien, Künstler, Dienstleister. werden mit eigenen vorwei h-
nachtlichen Aktionen aufwarten. Musik, Kinderschminken, Winter-Grillen, Geschenke packen. Zudem gibt es,
im Rahmen eines lebendigen Adventskalenders, ein gemeinsames Programm, organisiert von der ABC, an
dem sich alle Teilnehmer beteiligen und das im Besonderen auf Familien und Kinder ausgerichtet ist.
Einige Geschäfte haben Innenhöfe und/oder größer Aussenflächen. Diese werden adventlich geschmückt und
in die Veranstaltung mit einbezogen. Hier werden sich Vereine aus der Südstadt (. Offene Welt e.V. –
Mondoaperto, Deutsch-Spanischer Kulturverein Antonio Machado e.V., Willkommen in der Severinstraße,
Konrad-Adenauer-Tierheim, Pänz vun Kölle).
s. hierzu auch die beigefügte Präsentation
Nachweis durch den Antragsteller über den
zu erwartenden Besucherstrom (erbracht
durch):
Vom Antragsteller prognostizierte Besucher-
ströme:
s.o.
Von der Verwaltung auszufüllen:
Antragseingang:
Bewertung:
1. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität entfaltet und da-
durch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. (Positiv)
☐
2. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität entfaltet und da-
durch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. Weiterhin sind Sonntagsöffnungen in den
einzelnen Stadtteilen und „Veedeln“ zu genehmigen, wenn die (teilweise schon traditionellen) Veranstaltungen hinreichend große Besucherströme an-
ziehen. (Positiv)
☐
3. Die Veranstaltung kann aufgrund der veränderten rechtlichen Situation nicht genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Intention des § 6 Abs. 1
LÖG NRW, ist zu erwarten, dass die Öffnung des großen Möbelhauses, die Besucherströme anzieht und nicht die geplante Veranstaltung. (Negativ)
☐
Dem Antrag kann entsprochen werden: ☐
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden: ☐
*Die Anlassbegründungen wurden vollinhaltlich einschließlich Rechtschreibung und Interpunktion übernommen. Lediglich die Formatierung wurde an-
gepasst.
Anlage 1 - Veranstaltungsgebiet
Anlage 2 - Veranstaltungskalender
Der
Advent in der Südstadt
Mit dem
„Kleinsten Weihnachtsmarkt
der Stadt“
im Innenhof der Luther Kirche,
organisiert von der KG
Ponyhof/Daniel Rabe,
gibt es während der Adventszeit
einen zweiten wichtigen
Anlaufpunkt in der Südstadt.
Hier spielt der Gemeinschafts-
Gedanke eine besonders große
Rolle.
Alle Künstler treten ohne Gage auf,
die erzielten Gewinne werden
gespendet.
Chlodwigplatz – Treffpunkt von
Südstadt und Vringsveedel
Der Weihnachtsmarkt der ABC auf
dem Chlodwigplatz ist zu einer festen
Institution in der Südstadt geworden.
Hier treffen sich allabendlich Südstädter,
deren Freunde und Besucher aus anderen
Veedeln zum gemütlichen Glühweintrinken
und Zusammensein.
Ein Treffpunkt für Jung und Alt, mit Aus-
stellern aus dem Veedel und dem
Umland.
Vereine und Organisationen aus
der Südstadt finden hier die Möglichkeit,
sich in der „Vereins-Hütte“ kostenlos
vorzustellen und ihre Arbeit zu
präsentieren.
Am 29.11., von 15.00 – 18.00 Uhr gehen
50 % des Glühweinverkaufs an den
„Vringstreff“.
Verkaufsfläche:
ca. 50 Einzelhändler à 50 m² = ca. 2500 m²
Andere Teilnehmer:
Gastronomie: ca. 20 Teiln. à 100 m² = 2000 m²
Dienstleister, Galerien, Handwerker,
Freiberufler: ca. 15 Teiln. à 50 m² = 750 m²
Veedels-Advent Chlodwigplatz: ca. 1000 m²
Kleinster Weihnachtsmarkt, Innenhof Luther-
Kirche, Veranstalter KG Ponyhof: ca. 400 m²
GOT-Elsaßstraße: ca. 250 m²
Innenhof der Wagenhalle (Gastronomie d.
Comedia Theaters): ca. 300 m²
Innenhof 39einhalb und Vers.-Agentur Wirz
je ca. 50 m² = 100 m²
Westseite des Chlodwigplatzes vor KVB
Kundeninfocenter: ca. 100 m²
Damit beträgt die Veranstaltungsfläche (ohne
Einzelhandelsfläche) ca. 4800 m²
Hinzu kommt die Straßenfläche, welche für die
Führungen genutzt wird.
Ort/Geschäft Veranstaltung
Kreisverkehr Chlodwigplatz ca. 16.00 Start der Weihnachtsbeleuchtung am Kreisverkehr
Veedels-Advent – Weihnachtsmarkt auf dem
Chlodwigplatz
Ca. 17.00 Uhr Besuch der Lichterfiguren
Ca. 18.00 Uhr gemeinsames Weihnachtslieder singen (mit dem Kirchenchor St. Severin)
Zwischen 15.00 – 18.00 Uhr: 50 % des Glühweinverkaufs gehen an den Verein „Vringstreff“
Kleinster Weihnachtsmarkt – Luther Kirche Ca. 17.30 Uhr Besuch der Lichterfiguren
Ca. 19.00 Uhr Musikdarbietung auf der Bühne (Künstler N.N.)
GOT-Elsaßstraße – Jugendeinrichtung der Caritas 12.00 – 17.00 Uhr Weihnachtsbasteln mit den Kindern und Jugendlichen
Ca. 16.00 Uhr Besuch Weihnachtsmanns mit Geschenken
Gesamtes Veranstaltungsgebiet 12.00 – 18.00 Uhr Krippenführungen durch die Südstadt – Erklärung der Krippen – die in den Schau-
fenstern der teilnehmenden Geschäfte ausgestellt sind - durch die
Kinder und Jugendlichen vor Ort
Comedia Theater/ Wagenhalle – Vondelstraße 15.00 Uhr Weihnachtslieder-Mitsingkonzert im festlich geschmückten Innenhof der Wagenhalle
17.00 Uhr dto.
Westseite Chlodwigplatz (vor KVB-Kundenzentrum) Ab 14.00 Uhr Musikgruppe der Heilsarmee spielt Weihnachtslieder
Veranstaltungsgebiet
Ab ca. 12.00 Uhr Der Chor der GOT-Elsaßstraße zieht durch die Straßen und singt an
an verschiedenen Plätzen Weihnachtslieder
Allianz Vertretung Wirz oHG Ab 15.00 Uhr Waffelbacken und Kaffee im adventlich geschmückten Innenhof des Büros.
Spendensammlung für die „Südstadt-Strolche“ Fußballverein der Südstadt-Kinder
Carmelädchen – Bonner Straße Kinder und Jugendliche werden hier im Vorfeld Marmelade einkochen und diese selbstgemachte Marmelade vor
dem Carmelädchen an einem „Marktstand“ für einen Guten Zweck verkaufen.
39einhalb – Merowinger Straße Kleiner Weihnachtsbazar im Innenhof des Hauses. Der Verein Offene Welt e.V. verkauft selbstgebastelte
Weihnachtsdeko und –geschenke
Migori – verpackungsfrei einkaufen 14.00 Uhr Geschenke nachhaltig und plastikfrei einpacken
17.00 Uhr dto.
Zeitschätze – Alteburger Straße Selfiepoint – es wird ein Photostand aufgebaut. Man kann sich mit bereitgestellten Requisiten „weihnachtlich“
verkleiden und Photos von sich machen.
Alle teilnehmenden Geschäfte u. Gastronomien Wandergeschichte/lebendiger Adventskalender: Im Rahmen des lebendigen Adventskalenders wird an diesem
Tag eine Adventsgeschichte vorgelesen – aber nicht die ganze Geschichte in einem Ladenlokal, sondern jeweils
nur ein kurzer Ausschnitt. Dann zieht der Geschichtenerzähler weiter und erzählt den nächsten Abschnitt in einem
anderen Geschäft. Dies passiert mehrmals am Tage – in immer anderen Geschäften. Eine Reihenfolge wird
vorher bekannt gegeben, damit jeder die Chance hat, die Geschichte einmal kpl. zu hören.
Dafür stehtt in jedem Geschäft/Restaurant steht ein Stuhl, auf dem der/die Geschichtenerzähler-in Platz nehmen
kann.
Geplante Veranstaltungen
Anlage 5 Rodenkirchen
28246 Zeichen
Antrag für Verkaufsoffenen Sonntag 26.4.2020
Stadtteil / Antragsteller:
Beantragter Termin:
Anlassbezeichnung:
Anlassbeschreibung und Begründung:
Nachweis durch den Antragsteller über den zu
erwartenden Besucherstrom (erbracht durch):
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; c/o Wolfgang Behrendt; maternusstr. 14a, 50996 Köln
Verkaufsfläche: ca. 30 geschäfte mit je ca. 50 qm ....Insgesamt ca. 1500 m²
Veranstaltung findet an vielen Stellen statt. Veran staltungsfläche überschlaglich: 10
gestronome mit je 200qm gleich 2000 m²
Antikkunstmarkt auf Maternusplatz 30 mal 60 Meter gleich 1800m²
2 seniorenwohnanlagen mindestens je 300m² gleich 600m²
Vor den Läden je 5qm mal 30 = 150m²
15 Handwerker, Freiberufler, Ärzte, sonstiges je 50qm =750qm
Hierzu verweise ich auf die beigefügte Präsentation mit des Vielzahl an Aktionen hin
26.4.2020 - 13.oo -18.oo Uhr
18. Rodenkirchener Kunstmeile
Die Kunstmeile bringt in vielfältigster Art Kunst den Bürgern nahe. Auf dem Maternusplatz findet ein Antikma rkt mit Schwerpunkt
auf Kunst statt. Bei der Durchführung hilf und die Firm a Cölln Event, Herr Bruno Deutzmann. An ca. 60 Ausstel lungsorten können
Künstler Ihre Kunst zeigen. Hiervon sind ca. 30 Orte di e Einzelhandelsgeschäfte, für die diese Sonderöffnung beantragt wird.
Besonders Vorstellige Ausstellungsorte sind die 2 Kirch en St. Maternus und Alt St. Maternus (das Kapellchen) u nd die 2
Seniorenwohnanlagen im Herzen von Rodenkirchen. Hier ha ben Künstler auf aussergewöhnlich großer Fläche einmal die
Möglichkeit
Sämtliche Teilnehmer werden in einem hochwertigen Kata log abgrdruckt, aus dem der Besucher erkennen kann, welc her Künstler
wo ist. Der Fokus liegt nicht nur jeweils auf den Ein zelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und di e Gemeinschaft
stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am
Gymnasium Rodenkirchen, der Gesamtschule Rodenkirchen , der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem
offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtling shilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, di ese am Vernissage-
Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke ei ner großen Öffentlichkeit präsentieren können.
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergrup pe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertrete n. Mit den
Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche R ahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit ges talten, sind
so fast über 400 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind das
Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirch en, das Maternus-
Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentru m St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwoh nungen,
Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesam ten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden
einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Le sungen,
Workshops und Performances miteinander verbunden. Auf de m Maternusplatz wird in Zusammenarbeit mit dem Verein B ezirk
ZWO junge Grffity Kunst gezeigt und zum selbermachen anregt.
Den Besuchern werden 2020 auch mobile Hilfsmittel (Rik schas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter a useinanderliegende
Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom men werden können. Die Künstler werden nach der großen
Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren A usstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Sch affen geben
sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren.
Für weitere Details verweise ich auch auf die beiliege nde Präsentation
Nicht mehr von Bedeutung - Ca. 3000 Personen an dem Sonntag Nachmittag
KUNSTMEILE
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag
9.5.2014
Moonlight
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum:
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und,
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
RODENKIRCHEN
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Kunst und Kultur in ganz Rodenkirchen
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
vitales urbanes Leben ist geprägt von sich ständig wechseln-
den Situationen, in denen sich ein Veedel präsentiert. Mal ist
das Veedel der beschauliche Ort, wo man bei weihnachtlicher
Hintergrundmusik nach der Arbeit abendliches Weihnachts-
shopping betreibt, mal ist das Veedel der Platz, wo man im
quirligen Markttreiben am Samstagmorgen die Wochenender-
ledigungen macht …. Wo man „sich triff t“, und manchmal wird
das Veedel intellektuell und beschäftigt sich an allen Stellen mit
Kunst. Mit diesem, letztgenannten Moment beschäftigt sich
dieser Antrag.
Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Ge-
schäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leer-
stehenden Geschäften und Seniorenzentren werden
Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen.
Seit 17 Jahren ist die Kunstmeile in Rodenkirchen immer weiter
gewachsen. Was damals um den in Rodenkirchen ansässigen
Obermeister der Goldschmiedeinnung, Hans Jürgen Alius, als
zarte Pfl anze entstand, wuchs in den vergangenen Jahren zu
dem bedeutendsten Vorort-Kunstereignis in Köln.
Regelmäßig werden heutzutage ca. 60 Örtlichkeiten in Ateliers
umfunktioniert. Große Mengen an auswärtigen Kunstliebhabern
pilgern auch aus dem Umkreis nach Rodenkirchen, gelockt
durch eine hochwertige Präsentation in dem Kunstmeilenführer
und den Presseveröff entlichungen.
Kunst und Kultur in ganz Rodenkirchen
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Foto: Ralf Perey
Rodenkirchen:
So eine Pluralität von
inhabergeführten
Einzelhandelsgeschäf-
ten gibt es in keinem
anderen Veedel.
TREFFPUNKT RODENKIRCHEN
6
U
P
P
P
P
P
Homburgerstr.
Rheinstraße
Oststraße
Walther-Rathenau-Straße
Mettfelder StraßeGudrunstraße
Sürther Straße
Gustav-Radruchstr.
Adamstraße
Mittelstraße
Schillingsrotter StraßeGunterstraße
Nibelungenweg
Wilhelmstraße
Augustastraße
Barbarastraße
Kirchstraße
Hauptstraße
Weißer Straße
Ringstraße
Brückenstraße
Maternusstraße
So kommen Sie
nach Rodenkirchen
Stadtbahn:16, 17
Bus: 130, 131, 134, 135
Autobahn: A4
Hier können
Sie parken
Kunstmeile
Rodenkirchen
29. März bis 14. April 2019
Vernissage im
Sommershof
29. März | 18.00 Uhr
P
15
11
20
22
19
18
31
32
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34
35
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66
67
68
70
69 49
46
Sürther Hauptstr. 56in Sürth
Sürther Str. 189
in Michaelshoven
47
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71 58
59
61
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16-17
12-13
14
30
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42-43
72-73
74-75
76-77
64-65
50-51
28
41
Eine perfekte Mischung aus
lokal bekannten und über-
regional dekorierten Künst-
lern sowie dem künstle-
rischen Nachwuchs lässt
eine perfekte Symbiose
aus Lokalpatriotismus und
deutschlandweitem Kunst-
selbstverständnis zu.
Der Rodenkirchener freut
sich, wenn Künstler aus
den verschiedensten Na-
tionen (2019 waren es 11
verschiedene) wie selbst-
verständlich in das eigene
Veedel einziehen.
Homburgerstr.
Adamstraße
Mittelstraße
WilhelmstraßeWilhelmstraße
AugustastraßeAugustastraße
Hauptstraße
71
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
79
Verzeichnis der Geschäfte
Aida Mode (Adelmann, Holger G.)
34
Aida Mode (La Tragna, Gian Luca)
35
Badstudio Marks (Mouritzen, Charlotte)
18
Benetton Rodenkirchen (Mader, Eric)
24
Bischoff Betten (Ants, Two)
33
Boutique Marc (Hülbach, Alexandra)
23
Brauhaus Quetsch (Jugend-Kunstschule, )
12
Brauhaus Quetsch (Raab, Walter)
13
Brinkmann Immobilien (Höppener, Wolfgang)
31
Brodesser Bestattungen (Marx, Gisela)
47
Das Sylter (Bischof, Petra)
60
Delikatessen Wagner (AndyMo)
56
Diakonie Michaelshoven (versch. Künstler)
72
Domizil Immobilien (Senff, Katharina)
30
E Libby Op den Rhein (Hopstein, Anne)
46
Eiscafé Marco (Hillebrand, Clemens)
58
Épi (Rieger, Joachim)
59
Fuchte Zahnheilkunde (Avis, Paul)
19
Galerie 27 (Recht, Michael)
50
Galerie 27 (Heyne, Marion)
51
Goldschmiede Alius (Laufenberg, Gerda)
21
Hinger d‘r Heck (Uhlig, Klaus)
71
Hollenders Mode (Janda, Janni)
20
Hörgeräte Baschlebe (Laë, Larissa)
27
Jonen Hören und Sehen (Engau, Annelies)
39
Juwelier Behrendt (Schumacher, Eugenie)
66
Kammermusiksaal (de Pizzulli, Maria)
52
Kirche St. Maternus (Kaiser, Stefan)
14
Kölner Bilderbogen (Compère, Nicole)
54
Köttgen Hörakustik (Moneke, Ruth)
25
La Buona Tavola (Ganther, Andreas)
68
Marc Schmitz (de Payrebrune, Jeannette)
32
Maternus Apotheke (Franzen, Claudia)
57
Maternus Seniorencentrum (Wirtz, Barbara)
53
Mayersche Buchhandlung Köhl (Blanke, CG)
42
Mayersche Buchhandlung Köhl
(Gesamtschule Rodenkirchen)
43
Metzgerei Gillessen (Albrecht, Lucie)
67
Modetreff (Minrath, Jörg)
29
N. Steckelbach (Adscheid, Dr. , Reinhold)
69
Novotergum (Oermann, Lydia)
40
Offene Kunstwerkstatt Sürth (versch. Künstler)
73
Palladio (Arte Doris Hardt)
62
Provinzial Offizier (Koken, Thomas)
74
Provinzial Offizier (Behr-Heyder, Ursula)
75
Rathaus Rodenkirchen (Locher-Otto)
44
Rdk. Kapellchen (Vortmann, Joanna)
11
Restaurant Fährhaus (Nilson, Margareta)
15
Rheinapotheke (Bätz, Dagmar)
45
Rheinstation (Menger, Riccarda)
17
Rheinstation (Seifert, Nike)
16
Rust Herrenmoden (Pfeffer, Klaus)
22
Sally‘s (Hiltrop, Christiane)
28
Sommershof (Gymnasium Rodenkirchen)
36
Sommershof (Vogel, Christiane)
37
Sparkasse KölnBonn (Fochtman, Roy)
61
Tanzschule van Hasselt (Seifert, Nike)
41
Via Moda (Kilders, Mo)
55
Villahotel Rheinblick (Voigtländer, Lutz)
49
Vita Verde Naturkost (Arbori, Vito)
48
Volksbank KölnBonn (Kauka, Reni)
63
Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd)
64
Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd)
65
Wiesel Apotheke (Klapp, Carola)
26
Wisü (Locher-Otto, Barbara)
76
Wisü (Programm / Workshops)
77
Woman & Fashion (Krüger, D. St.)
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Seite
Seite
Seite
Wir sind...
... ein Zusammenschluss von Unternehmern, die sich permanent um
Weiterentwicklung in Rodenkirchen einsetzen.
Wir organisieren die Weihnachtsbeleuchtung und platzieren die thema-
tisch passenden Bäume an herausragenden Plätzen in Rodenkirchen.
Eigentlich wäre die Attraktivitätssteigerung der urbanen Fläche eine
Aufgabe der öff entlichen Hand …. Hier springt die Aktionsgemein-
schaft ein.
Wir sorgen mit attraktiven Verkaufs- und Kulturveranstaltungen dafür,
dass der Ort für die Bewohner attraktiv bleibt. Fehlende Wirtschafts-
förderung und Stadtmarketing wird von unserm Zusammenschluss
aufgefangen.
Die Integration der Schulen und des heranreifenden Wissen der
Schüler in das wirkliche Leben, Schülerkonzerte, Teilnahme an Kunst-
und Kulturveranstaltungen, Schülerpraktika und monetäre Unterstüt-
zung von Schülerprojekten sind regelmäßig anzutreff en.
Beratende und einfordernde Kommunikation mit Verwaltung und
Politik zur positiven Gesamtentwicklung von Rodenkirchen sind seit
Bestehen des Vereins eine Grundaufgabe. Jour Fix mit Bezirksbürger-
meister und Anwesenheit bei allen Gesprächsrunden, die die öff entli-
che Entwicklung betreff en, sind usus.
Eine Achse von jährlichen Veranstaltungen ist in den letzten Jahren
gewachsen, die von außen betrachtet, Rodenkirchen als das aktivste
Veedel in Köln wahrnehmen lässt.
Mit den neu entstandenen „Sommergespräch“ und „Wintergespräch“
verquickt die Aktionsgemeinschaft als wichtigster Verein vor Ort eine
Anzahl von ca 100 ortsansässigen Vereinen aus den Bereichen Sport,
Brauchtumspfl ege, Musik und Literatur.
alles Local – voll Zentral
30 Geschäfte á 50 m2 gleich
1.500 m2, dem stehen gegen-
über: 10 Gastronomien mit
je 200 m2 gleich 2.000 m2
Maternusplatz 30 mal 60 Meter
gleich 1.800 m2
2 Seniorenwohnanlagen
mindestens je 300 gleich 600 m2
Vor den Läden je 5 m2
mal 30 = 150 m2
15 Handwerker, Freiberufl er,
Ärzte, sonstiges je 50 =750 m2
alles Local – voll Zentral
mindestens je 300 gleich 600 m
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Verzeichnis der Geschäfte
Aida Mode (Adelmann, Holger G.)
34
Aida Mode (La Tragna, Gian Luca)
35
Badstudio Marks (Mouritzen, Charlotte)
18
Benetton Rodenkirchen (Mader, Eric)
24
Bischoff Betten (Ants, Two)
33
Boutique Marc (Hülbach, Alexandra)
23
Brauhaus Quetsch (Jugend-Kunstschule, )
12
Brauhaus Quetsch (Raab, Walter)
13
Brinkmann Immobilien (Höppener, Wolfgang)
31
Brodesser Bestattungen (Marx, Gisela)
47
Das Sylter (Bischof, Petra)
60
Delikatessen Wagner (AndyMo)
56
Diakonie Michaelshoven (versch. Künstler)
72
Domizil Immobilien (Senff, Katharina)
30
E Libby Op den Rhein (Hopstein, Anne)
46
Eiscafé Marco (Hillebrand, Clemens)
58
Épi (Rieger, Joachim)
59
Fuchte Zahnheilkunde (Avis, Paul)
19
Galerie 27 (Recht, Michael)
50
Galerie 27 (Heyne, Marion)
51
Goldschmiede Alius (Laufenberg, Gerda)
21
Hinger d‘r Heck (Uhlig, Klaus)
71
Hollenders Mode (Janda, Janni)
20
Hörgeräte Baschlebe (Laë, Larissa)
27
Jonen Hören und Sehen (Engau, Annelies)
39
Juwelier Behrendt (Schumacher, Eugenie)
66
Kammermusiksaal (de Pizzulli, Maria)
52
Kirche St. Maternus (Kaiser, Stefan)
14
Kölner Bilderbogen (Compère, Nicole)
54
Köttgen Hörakustik (Moneke, Ruth)
25
La Buona Tavola (Ganther, Andreas)
68
Marc Schmitz (de Payrebrune, Jeannette)
32
Maternus Apotheke (Franzen, Claudia)
57
Maternus Seniorencentrum (Wirtz, Barbara)
53
Mayersche Buchhandlung Köhl (Blanke, CG)
42
Mayersche Buchhandlung Köhl
(Gesamtschule Rodenkirchen)
43
Metzgerei Gillessen (Albrecht, Lucie)
67
Modetreff (Minrath, Jörg)
29
N. Steckelbach (Adscheid, Dr. , Reinhold)
69
Novotergum (Oermann, Lydia)
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Offene Kunstwerkstatt Sürth (versch. Künstler)
73
Palladio (Arte Doris Hardt)
62
Provinzial Offizier (Koken, Thomas)
74
Provinzial Offizier (Behr-Heyder, Ursula)
75
Rathaus Rodenkirchen (Locher-Otto)
44
Rdk. Kapellchen (Vortmann, Joanna)
11
Restaurant Fährhaus (Nilson, Margareta)
15
Rheinapotheke (Bätz, Dagmar)
45
Rheinstation (Menger, Riccarda)
17
Rheinstation (Seifert, Nike)
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Rust Herrenmoden (Pfeffer, Klaus)
22
Sally‘s (Hiltrop, Christiane)
28
Sommershof (Gymnasium Rodenkirchen)
36
Sommershof (Vogel, Christiane)
37
Sparkasse KölnBonn (Fochtman, Roy)
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Tanzschule van Hasselt (Seifert, Nike)
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Via Moda (Kilders, Mo)
55
Villahotel Rheinblick (Voigtländer, Lutz)
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Vita Verde Naturkost (Arbori, Vito)
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Volksbank KölnBonn (Kauka, Reni)
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Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd)
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Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd)
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Wiesel Apotheke (Klapp, Carola)
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Wisü (Locher-Otto, Barbara)
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Wisü (Programm / Workshops)
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Woman & Fashion (Krüger, D. St.)
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Seite
Seite
Seite
Die Kunstmeile
lässt das Zentrum von Rodenkirchen zusammen-
wachsen.
Die mitmachenden Ausstellungsorte sind in den
zentralen Bereichen des Veedels zu fi nden.
Die Hauptstraße und die Maternusstraße bilden das
kreuzförmige Rückgrat, und zentrale Nebenstraßen
wie die Wilhelmstrasse und die Gustav-Radbruch-
straße geben dem Gerippe eine gesamtheitliche
Form. Die Bespielung vor den Plätzen durch Kunst-
aktionen und Vereinsaktivitäten lassen ein organi-
sches Ganzes entstehen.
Begleitet wird das zentrale Geschehen durch dezent-
rale Ausstellungen, z.B. der Diakonie Michaelshoven,
die in Sürth Ausstellungsräume unterhält, und des
Integrationsvereins WISÜ, der junge Aktionskunst auf
dem Gelände X durchführt. Diese Institutionen freuen
sich, Teil der Kunstmeile sein zu dürfen.
Im Vorfeld fi ndet ein Kunstwettbewerb mit den vier
Rodenkirchener Schulen statt:
#rodenkirchenKunst2020
Kunst, Kultur und
Kauferlebnis ...
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Künstler und Kaufl eute spenden für
die Kölner Tafel e.V.
Teil der Erlöse des Sonntags geht an die Kölner
Tafel e.V. plus Aufrundung durch die Aktionsgemein-
schaft Rodenkirchen.
... mit Programm
ein Veedel – ein Gefühl
Die Nebenschauplätze
Der Maternusplatz wandelt sich in einen Markt des Kunsthandwerks und der antiquari-
schen Kunst. Ähnlich den seit gut 10 Jahren in Rodenkirchen etablierten hochwertigen
Antikmärkten fi ndet auf dem Maternusplatz ein Kunstmarkt statt, der ältere gegenständ-
liche und abstrakte Unikate in Rodenkirchen Einzug halten lässt.
Kunstleistungskurse des Rodenkirchener Gymnasiums und der Gesamtschule sind Teil
der Kunstmeile. Regelmäßig in alternierender Folge stellen sie in einem großen Bücher-
geschäft aus.
Während der zentralen Eröff nungsvernissage zeichneten Kunstschüler Schnellportrais
von Gästen. Dieses kam so gut an, das es auch in 2020 auf Wunsch der Besucher
stattfi nden wird. Die Innenfl äche des Sommershofes wurde hiermit enorm belebt.
Regelmäßig stellt der Rodenkirchener Bildhauer Stefan Kaiser in der neuen St. Mater-
nuskirche Steinskulpturen aus, die in keiner anderen Location sowohl von Platzbedarf
als auch vom thematischen Kontext besser aufgehoben wären.
Lichtinstallationen, Videoperformances oder Bilder mit gesellschaftlich umstrittener Ak-
zeptanz werden regelmäßig in der Kirche Alt-St. Maternus (Das Kapellchen) präsentiert.
Die Bürgervereinigung Rodenkirchen (BVR) ist ein seit mehr als 50 Jahren aktiver Verein
in Rodenkirchen. In seinen Mitgliederkreisen fi nden sich viele, vor allem ältere meist nicht
mehr sehr aktive Künstler. Der BVR wird einige leerstehende Ladenlokale mit der Prä-
sentation der Kunst seiner Mitglieder beleben.
Die Jugendkunstschule, die seit Jahrzehnten Bestandkeil der Rodenkirchener Früherzie-
hung in Sachen Kunst ist, stellt in der Gastronomie „Quetsch“ einen Querschnitt des
gesamten Jahresprogramms der Kinder und Jugendlichen aus.
Im Mittelpunkt
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Seit Jahren finden während
der zweiwöchigen Kunstmeile
Konzerte in angeschlossenen
Gastronomien statt. Aus Kölsch-
kneipen und Pizzerien werden
Jazz und Country-Clubs.
In vielen Geschäften erklären sich die Künstler bereit, die Spezialitäten ihrer Technik dar zu stellen und
gewähren einen Blick hinter die Kulissen eines Ateliers. Viele Künstler laden zum Mitmachen ein.
Kunst
trifft Musik
Mobile Ateliers in und vor den Geschäften
Unser Fokus
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern
auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element
der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 Jugendliche und Kinder aus
Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Gesamtschule
Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie
dem off enen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Pro-
jekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen
und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öff entlichkeit präsentieren
können.
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas
Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern
und Literaten, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröff nungs-
sonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 400 Kreative an der
Kunstmeile beteiligt.
Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische
Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das
Maternus-Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum
St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants
und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den
Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet
und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten,
Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Hinzu
kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgara-
gen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffi tis und junge Kunst
präsentiert wird.
Den Besuchern werden 2020 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunst-
taxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht
und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen werden können. Die
Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen
Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr
Schaff en geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren.
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Charity
Seit Jahren gehört ein ausgeprägter Charity Gedanke zu allen
Veranstaltungen dazu. Dieses Jahr werden anteilige Umsatzerlöse
der Kölner Tafel Stiftung weitergegeben.
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Dezentrale Vernissagen
Im Laufe der 2 Wöchigen Kunstmeile haben die Unternehmen die Gelegen-
heit sich ganz persönlich in Szene zu setzen.Jeden Abend findet in einem
anderen Ausstellungsort eine kleine individuelle Vernissage statt. Gerne
sprechen sich Nachbargeschäfte ab, um lokale Schwerpunkte zu setzen.
So kann jeder Interessent ausgiebig seinen individuellen Vorlieben nachge-
hen.
Maternusplatz
Graffity Performance mit Bezirk ZWO, dem Verein für
Subkultur.
Hier bekommt jeder herranreifende Rodenirchener mal
die Gelegenheit, geschützt mit einer Athemschutzmas-
ke, selbst einmal die Sprühdose zu drücken und da-
nach im Showteil zu sehen wie es die Stars der Szene machen.
Vor den Geschäften
Nicht nur die Kunstmeilenfahne findet man vor den Geschäften. Einladende
und ausgelassene Stimmung, für durstige das Glas Sekt findet sich vor
jedem Ausstellungsort. Hier liegt der Beginn für viele anregede
Gespräche mit Gleichgesinnten. So manches mal liegt hier auch der Beginn
einer langen Freundschaft.
Vorträge
Ob es um die Banane geht und wo man diese überall hinspräyen könnte
oder wie man auf dem Ipad zeichnet.... viele interessante Vorträge geben
dem Besucher Einblicke mit Tiefgang.
Seniorenwohnanlagen
Wichtige Partner bei der Umsetzung sind die Seniorenwohnanlagen. Nicht
nur, daß sie über die größten Wandflächen in ganz Rodenkirchen verfügen,
sondern sie haben auch ein ungeahntes Potential an ältergewordenen
Künstlern in ihren eigenen Reihen. Für diese ist es eine besondere
Wertschätzung Ihres Lebenswerkes, wenn Sie für all die Besucher eines
Verkaufsoffenen Sonntages ausstellen dürfen.
Bezirksrathaus
Austellungen in dem großzügigen Entré des Bezirksrathauses bieten nicht
nur für großflächige Kunst einen geeigneten Raum. Sie bilden auch eine
Brücke hin zu Menschenschichten, für die in der Regel die bildenden
Künste eher verschlossen bleiben. Besucher der Meldehalle, der Woh-
nungs- und Sozialämter werden unweigerlich mit für Sie neue Eindrücken
konfrontiert.
und wir haben so viel mehr!
Veranstalter:
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
www.aktionsgemeinschaft-rodenkirchen.de
22. SEPTEMBER 2019
Lifestyle-Tag
von 13 bis 18 Uhr
Hochwertiger Antikmarkt auf dem Maternusplatz,
Kinderfl ohmarkt auf dem Rathausvorplatz und Kirmes
auf der Rheinwiese
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag
9.5.2014
Moonlight
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum:
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und,
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
Präsentiert von:
www.perey-medien.de
Lifestyle-Tag
Wo kann ich mich zum Kinderflohmarkt anmelden?
Anmeldung bis zum 20.09.19 | Standgebühr 10,- Euro Walterscheidt‘s Bistro Verde | Maternusstraße 6 | 50996 Köln Rodenkirchen
info@walterscheidt.net
22. SEPTEMBER 2019
11.00 Uhr bis 15.00 Uhr | auf dem Rathausvorplatz
Regelmäßige Events
Die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. richtet das ganze Jahr über ehrenamtlich
Veranstaltungen aus, um die Attraktivität unseres Stadtteils und den Zusammenhalt
vor Ort zu stärken.
Donnerstag: Natalie Noll | Rolf Marx Duo
Freitag: Copa de Luxe
Samstag: Happy Music Company
Sonntag: Rubbel die Katz
WINE-TIME
3. Rodenkirchener WeintageGeöffnet 12.00 bis 22.00 Uhr
20. bis 23. Juni 2019
Maternusplatz
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
und wir haben so viel mehr!
Donnerstag: Natalie Noll | Rolf Marx Duo
Freitag: Copa de Luxe
Samstag: Happy Music Company
Sonntag: Rubbel die Katz
WINE-TIME
3. Rodenkirchener WeintageGeöffnet 12.00 bis 22.00 Uhr
20. bis 23. Juni 2019
Maternusplatz
Sommertage
Rodenkirchener
LIVE
auf 3
Bühnen
LIVE
Bühnen
SIWY stiftungsmanagementIm Zollhafen 24/K ranhaus SüdD-50678 Köln
Telefon +49 (0) 2216 50 783 70Mobil +49 (0) 172 242 048 8
siwy@siwy.infoTelefon +49 (0) 2216 50 783 70Mo bil +49 (0)172 242 048 8
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www.s iwy.info
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www.stiftung.koeln
ADTV Tanzschule
StallnigNierhaus
de
Viele Stimmen
für Ihre Stimme!
Mike Homann
Bezirksbürgermeister Rodenkirchen
„Die Rodenkirchener Kunstmeile bringt Kunst in die
Geschäfte und somit zu jedermann. Es ist eine tolle
Aktion fürs Veedel und die Eigentümer stellen sich
persönlich in ihre Läden. Daher unterstütze ich es,
daraus einen verkaufsoff enen Sonntag zu machen.“
Dieter Maretzky
1. Vorsitzender Bürgervereinigung Rodenkirchen e.V.
Zum Leben im Veedel gehört auch ein breites Dienstleis-
tungs- und Handelsangebot, zusätzlich trägt der Handel
durch verschiedene Veranstaltungen wie z.B. der Kunst-
meile zur Attraktivität und Lebendigkeit eines Veedels
bei und bietet dadurch Möglichkeiten zur Begegnung, zu
Erlebnissen und zum Wohlgefühl der Bewohner.
So entsteht eine deutliche Identifi kation des Bürgers mit
seinem Veedel, die bewirken kann, sich für das Veedel
einzusetzen.
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Ralf Perey
1. Vorsitzender Kultur in der Sackgasse e.V.
„Kunst und Kultur in der Region ist wichtiger denn je. Das Ge-
schäfte zur Kunstmeile als Ausstellungsräume umfunktioniert
werden, ist ein ganz tolle Idee und so nah am Bürger und
muss unbedingt unterstützt werden. Nur Sonntags hat man
Zeit in Ruhe in den Geschäften Kunst zu genießen.“
Harald Augustin
Kölner Tafel e.V.
„Ich unterstütze gern den An-
trag des Treffpunkt Rodenk-
irchens, am 26.04.2020 an-
lässlich der Kunstmeile einen
verkaufsoffenen Sonntag aus-
zurichten. Die Aktionsgemein-
schaft Rodenkirchen ist seit
vielen Jahren ein treuer Unter-
stützer der Kölner Tafel e.V.“
Niklas Kientz
Geschäftsführer der
CDU-Ratsfraktion Köln
„Wer will, findet Wege, wer
nicht will, findet Gründe. Ich
unterstütze den Einzelhandel
in Rodenkirchen mit einem
verkaufsoffenen Sonntag der
Aktionsgemeinschaft Rodenk-
irchen.“
Lorenz Deutsch
FDP-kulturpolitischer Sprecher im Landtag NRW
„Die Kunstmeile ist eine besondere Gelegenheit für den Stadtteil
ganz Köln in Rodenkirchen zu begrüßen. Deshalb sollte auch der
Einzelhandel seine Türen öffnen dürfen, um die Gäste neugierig zu
machen, damit sie dann auch an normalen Tagen den Weg in den
Kölner Süden finden. Im Wettbewerb mit der City ist das eine wichti-
ge Chance zur Stärkung der örtlichen Händlerinnen und Händler.“
18KUNSTMEILE18KUNSTMEILE18
1818KUNSTMEILE1826. April bis 10. Mai 20201826. April bis 10. Mai 2020181826. April bis 10. Mai 202018
RODENKIRCHEN
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag
9.5.2014
Moonlight
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum:
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und,
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
Vorsitzender: Wolfgang Behrendt | Maternusstraße 14a | 50996 Köln
info@treffpunkt-rodenkirchen.de
Anlage 8 Lindenthal
55275 Zeichen
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Lindenthal – Sonntag, 17.05.2020
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
2. Lindenthaler Frühlingsfest
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Im Mai 2020 veranstaltet der RLG e.V.
zum 2. Mal das Lindenthaler
Frühlingsfest.
Von Freitag, 15.05. bis Sonntag,
17.05.2020 verwandelt sich der Karl-
Schwering-Platz wieder in ein
wundervolles Veedels-
Gourmetfrühlingsfest mit Winzermeile,
Foodständen und Kinderkarussell. Es
richtet sich an die ganze Familie und
wird wieder ein geselliger Treffpunkt für
alle Menschen aus dem Veedel sein.
Im Jahr 2019 hat die CIMA am
Sonntag des Frühlingsfests eine
Passantenfrequenzzählung
durchgeführt, die ein
Besucherpotential ergeben hat, das
mindestens doppelt groß ist wie die
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an
einem Werktag (Details: s. „Quellen-
angabe und die Belege“ sowie die
separate Auswertung der CIMA).
Neu im Jahr 2020 ist, dass das Fest am
Samstag und Sonntag ab mittags
ausgedehnt wird auf die gesamte
Dürener Straße zwischen
Falkenburgstraße und
Universitätsstraße.
Die Gastronomen dekorieren Ihre
Außengastronomie in der Art des
Frühlingsfestes und bieten besondere
Speisen und Getränke im Stil einer
Straußwirtschaft an.
Die Einzelhändler veranstalten für junge
(und junggebliebene) Menschen an
beiden Nachmittagen eine Rallye, bei
der man an verschiedenen Stellen der
Dürener Straße Quizfragen lösen muss.
Die Quizfragen kreisen um die Themen
Vereine und Persönlichkeiten aus
Lindenthal. Als Belohnung für den richtig
gelösten Fragebogen erhalten die
Teilnehmer einen Stoffrucksack aus
Baumwolle.
Eine umherziehende Dixie Band sorgt
auf ganzer Strecke für musikalische
Unterhaltung.
Parallel zu den Veranstaltungen des
Frühlingsfests sollen am Sonntag von 13
bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet
sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 2. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
8.000-9.000
4.105
Karl-Schwering-Platz und die Dürener
Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr.)
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis
Classen-Kappelmann-Str., einschl. 75
Meter links und rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde.
Daraus lässt sich ableiten, dass an
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine
erste Näherungsgröße für die zu
vergleichenden Besucherströme.
Beim allerersten Lindenthaler
Frühlingsfest wurde von der CIMA am
Sonntag den 19.05.2019 eine
Passantenfrequenzzählung
durchgeführt. Bis zum Einsetzen von
Regen und Gewitter wurden je 30
Minuten 500 bis 900 Besucher, im
Durchschnitt pro Stunde also 1.400
Personen gezählt. Die CIMA schreibt in
Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem
Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30
Minuten zu rechnen gewesen sei. Im
Durchschnitt pro Stunde sind dies 1.700
Personen, im Zeitraum von 5 Stunden
also 8.500 Festbesucher und damit
mehr als doppelt so viele wie bei der
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien
GmbH.
Die Auswertung der CIMA ist als
separate PDF-Datei beigefügt.
Durch die räumliche Ausdehnung des
Frühlingsfests auf die Dürener Straße
sowie die inhaltliche Erweiterung um die
Lindenthal-Rallye und das Einbeziehen
der Gastronomie am Samstag- und
Sonntagnachmittag erwarten wir zum
einen, dass grundsätzlich mehr
Besucher zum Fest kommen. Zum
anderen gehen wir dadurch davon aus,
dass deutlich mehr Besucher entlang der
Dürener Straße zu zählen sein werden.
Diese beiden Effekte sind in der
Besucherprognose noch nicht
berücksichtigt.
Anhand der nachfolgenden
Informationen soll zusätzlich der
prägende Charakter des Lindenthaler
Frühlingsfestes belegt werden.
Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger,
Kölnische Rundschau und Kölner
Wochenspiegel haben über das
Frühlingsfest berichtet. Kopien befinden
sich in der beigefügten Präsentation.
Fotos: befinden sich in der beigefügten
Präsentation.
Flächen: Das Lindenthaler Frühlingsfest
hat seinen Kern und Ursprung auf dem
Karl-Schwering-Platz, erstreckt sich aber
am Samstag- und Sonntagnachmittag
über die gesamte Länge der Dürener
Straße von der Falkenburgstraße bis zur
Universitätsstraße.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Lindenthaler
Frühlingsfest prägenden Charakter hat
und nicht die Ladenöffnung im
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat
lediglich Annexcharakter.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Lindenthaler
Frühlingsfest
17. Mai 2020
Lindenthaler Frühlingsfest
Karl-Schwering-Platz
mit Winzermeile, Foodständen
und Kinderkarussell
„Ein tolles
Fest für die
ganze
Familie“
„Hier trifft
sich das
Veedel!“
Lindenthaler Frühlingsfest
Karl-Schwering-Platz
mit Winzermeile, Foodständen
und Kinderkarussell
„Schade, dass
ein Gewitter am
Sonntag das
Fest so früh
beendet hat!“
„Endlich! Auf ein
solches Fest
haben wir
gewartet!“
Lindenthaler Frühlingsfest
Dürener Straße
Umherziehende Dixie Band
„Eine richtig schöne
Frühlings-Atmosphäre
auf der ganzen Straße.
Danke!“
Lindenthaler Frühlingsfest
Dürener Straße – NEU:
Lindenthal-Rallye – Lindenthaler
Persönlichkeiten und Vereine
„Lindenthal-
Rallye? Eine
tolle Idee!“
Lindenthaler Frühlingsfest
Dürener Straße – NEU:
(Außen-)Gastronomie im Stil von
Strausswirtschaften
„Wir
Gastronomen
sind dabei“
Lindenthaler Frühlingsfest
Presse 2019
Kölnische Rundschau, 24.05.2019
Lindenthaler Frühlingsfest
Presse 2019
Kölner Wochenspiegel, 22.05.2019
Lindenthaler Frühlingsfest
Presse 2019
Kölner Stadtanzeiger, 28.05.2019
Lindenthaler Frühlingsfest
Passantenfrequenzzählung
CIMA 2019
S t a d t e n t w i c k l u n g
M a r k e t i n g
R e g i o n a l w i r t s c h a f t
E i n z e l h a n d e l
W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g
C i t y m a n a g e m e n t
I m m o b i l i e n
O r g a n i s a t i o n s b e r a t u n g
K u l t u r
T o u r i s m u s
CIMA Beratung + Management GmbH
Passantenfrequenzzählung
Dürener Straße - Lindenthaler
Frühlingsfest vom 19. Mai 2019
Bearbeitung:
Dr. Wolfgang Haensch
Sarah Ziegler
Köln, den 25.05.2019
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
13:00 -
13:30
13:30 -
14:00
14:00 -
14:30
14:30 -
15:00
15:00 -
15:30
15:30 -
16:00
16:00 -
16:30
16:30 -
17:00
17:00 -
17:30
17:30 -
18:00
Dürener Str.
(Frozen Yogurt)
Eingang
Karl-Schwering-Platz
Theresienstr./ Dürener Str.
(Parfümerie Becker)
Vergleichswert
(Sa. , 01.09.18, 12.00 - 14.00 Uhr)
(Larbig & Mortag 2018)
Lindenthaler Frühlingsfest 2019
2
Passantenfrequenzzählung
Zählstation Eingang
Karl-Schwering-Platz
am stärksten
frequentiert ; deutlich
höher als an den
anderen Standorten
sowie höher als der
Vergleichswert für
Samstag, den 01.09.18
starke Abhängigkeit der
Passantenfrequenz von
Wetterverhältnissen
Passantenfrequenzzählung
Lindenthaler Frühlingsfest 2019
3
Methodik
1
2
3
- zur Ermittlung des Gesamtaufkommens wurden am 19.0 5.2019 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr in
15-minütigen Intervallen manuelle Zählungen an folgenden Zählstationen durchgeführt:
1 Dürener Str. 121 (Frozen Yogurt)
2 Eingang Karl-Schwering-Platz
3 Theresienstr. / Dürener Straße (Parfümerie Becker)
- für jede Zählstation wurden insgesamt sieben bzw. sechs (Standort 2) Zählungen durchgeführt; auf
der Grundlage der Primärdaten wurde das Passantenaufkommen je 30 Minuten-Intervall ermittelt
Lindenthaler Frühlingsfest 2019
4
Schlussfolgerungen aus der Frequenzzählung
Ergänzende Hinweise zur Methodik:
Die Zählungen fanden am 19. Mai 2019 zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Die Zählung am Standort Mitte (Eingangsbereich zum Karl-Schwering-Platz) wurde ca. 2 – 3 Meter
neben dem Fußgängerüberweg Dürener Straße in Richtung Karl-Schwering-Platz durchgeführt, so dass
alle Passanten erfasst wurden, die zwischen Dürener Straße und Karl-Schwering-Platz wechselten.
Es wurden an allen Zählstellen die Passanten in beide Richtungen auf beiden Straßenseiten erfasst.
Es wurden alle Passanten ab 3 Jahren erfasst.
Es wurden nur die Fußgänger erfasst (auch Rollstuhlfahrer, Skater und Personen, die ihr Fahrrad
schieben, jedoch keine Fahrradfahrer oder Autofahrer).
Falls Personen mehrfach die Zählstelle passieren, wurden sie mehrfach erhoben.
Lindenthaler Frühlingsfest 2019
5
Schlussfolgerungen aus der Frequenzzählung
Der Anstieg der Passanten im Eingangsbereich zum Karl-Schwering-Platz belegt die Attraktivität der
Veranstaltung ; mit rd. 900 Passanten im Zeitintervall 15.30 – 16.00 Uhr wurde der 30-Minuten-
Vergleichswert für Samstag, den 01.09.18, 12.00 – 14.00 Uhr, um das Doppelte übertroffen.
Bei guten Wetter wäre nach Einschätzung der cima ein Anstieg der Frequenz auf ca. 1.100 - 1.200
Passanten / 30 Minuten im Eingangsbereich zu erreichen gewesen. Dies hätte dem dreifachen
Passantenaufkommen der Vergleichszählung vom 01.09.18 entsprochen.
Der Anstieg der Passantenfrequenz bzw. das konstante Niveau am Standort Theresienstraße /
Dürener Straße bis ca. 15.30 – 16.00 Uhr ist zumindest in Teilen auf das Frühlingsfest
zurückzuführen. Auch für diesen Standort ist bei besseren Wetter von einer deutlich höheren
Frequenz auszugehen.
Dagegen wird ganztägig bei dem Standort Ost eine niedrige Frequenz erzielt, die offensichtlich
von dem Frühlingsfest weniger stark beeinflusst ist.
Für eine zukünftige Beantragung eines Verkaufsoffenen Sonntages ist aufbauend auf den Zählergeb-
nissen der angestrebte Geltungsbereich einer Öffnung der Geschäfte zu prüfen . Eine Einbeziehung
der Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Herbert-Lewin-Straße erfordert eine Einbeziehung
zumindest von größeren Teilabschnitten der Dürener Straße in den Veranstaltungsbereich; dies kann
auch durch die stärkere Einbindung der Gastronomie erreicht werden.
Unter Beachtung dieser Punkte erscheint die Beantragung eines Verkaufsoffenen Sonntages
durchaus Erfolg versprechend. Der vorhandene Einzelhandelsbesatz und die bereits in der
Vergangenheit verfolgten Konzeptansätze für die Stadtfeste bilden dabei eine gute Grundlage.
CIMA Beratung + Management GmbH
Köln, den 25.05.2019
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Lindenthal – Sonntag, 30.08.2020
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
32. Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Zum 32. Mal findet am 30.08.2020 auf
der Dürener Straße in Köln-Lindenthal
das Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“ statt.
Von 11 bis 22 Uhr verwandelt sich die
Straße auf einer Länge von rund einem
Kilometer in eines der beliebtesten
Kölner Straßenfeste.
Insgesamt über 120 Stände reihen sich
aneinander. Verkaufsstände lokaler und
überregionaler Händler laden zum
Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem
Veedel präsentieren sich und ihr Wirken.
Auch die katholische Pfarrgemeinde St.
Stephan plant für dieses Jahr die
Teilnahme am Stadtteilfest mit einem
eigenen Stand. Gastronomen kümmern
sich um das leibliche Wohl und an den
Getränkestanden treffen sich Nachbarn
und Freunde zum Gespräch. Für Kinder
gibt es zahlreiche Attraktionen. An zwei
bis drei Bühnen werden Musik und Tanz
dargeboten.
So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler
Flair“ seit Jahren rund 50.000 Menschen
an.
Parallel dazu sollen von 13 bis 18 Uhr
auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 32.
Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
50.000
4.105
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis
Herbert-Lewin-Str.)
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis
Universitätsstr., einschl. 100 Meter links
und rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde.
Daraus lässt sich ableiten, dass an
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine
erste Näherungsgröße für die zu
vergleichenden Besucherströme.
Eine offizielle Zählung der
Veranstaltungsbesucher während des
Stadtteilfests „Lindenthaler Flair“ wurde
in den zurückliegenden Jahren leider
nicht durchgeführt.
Anhand der nachfolgenden
Informationen soll jedoch der prägende
Charakter des Stadtteilfests
„Lindenthaler Flair“ und die Zahl der
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar
und plausibel belegt werden.
Presseberichte: Unter anderem Kölner,
Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau
haben in jedem Jahr mit Vor- und
Nachberichterstattung inkl. Bildern über
das Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“
berichtet. Dabei werden immer wieder
die Besucherzahlen genannt
(„zehntausende Menschen“, „50.000“,
…).
Kopien der Presseberichte sowie Fotos
können bei Bedarf gerne nachgereicht
werden.
Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler
Flair“ erstreckt sich über die gesamte
Breite der Dürener Straße und über eine
Länge von rund einem Kilometer, vom
Lindenthalgürtel bis zur Herbert-Lewin-
Straße.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Stadtteilfest
„Lindenthaler Flair“ prägenden
Charakter hat und nicht die
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die
Ladenöffnung hat lediglich
Annexcharakter.
Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu
belegen, wird vom
Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt.
Auf einer Informationsveranstaltung am
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten
die OVG Richter Details ihrer
Rechtsprechung (Information hierzu von
Hr. Philip Reichardt, IHK Köln). Nach
Aussagen der OVG Richter ist es
zulässig, dass der prägende Charakter
einer Veranstaltung beispielsweise
anhand von Presseberichterstattungen
der letzten Jahre, Berichten des
Ordnungsamtes über vergangene
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten
für die geplante Veranstaltung,
Aussagen über Straßensperrungen,
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als
auch anhand von der Art und dem
Umfang der Veranstaltungsbewerbung
belegt werden kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt
das OVG diese Sichtweise.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Lindenthal – Sonntag, 25.10.2020
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlass: Markt: ./.
Messe: ./.
Örtliches Fest: ./.
Ähnliche Veranstaltung:
Eröffnung der 22. Street Gallery
Anlassbeschreibung: Am Sonntag, den 25.10.2020 wird die
Street Gallery in Lindenthal mit einem
großen Rahmenprogramm eröffnet.
Die Street Gallery des Jahres 2020 ist in
Umfang und Ausrichtung, Fläche und
Besucherzahl deutlich größer als die
Veranstaltungen der letzten Jahre.
Lediglich der Name ist gleichgeblieben.
Dieser Antrag und die zugehörige
Präsentation erläutern die tiefgreifenden
Erweiterungen der Veranstaltung.
Im Jahr 2020 veranstaltet der RLG e.V.
bereits zum 22. Mal die Street Gallery in
Lindenthal. Für zwei Wochen (vom
25.10. bis 07.11.2020) werden über 50
Geschäfte entlang der Dürener Straße
zu kleinen Galerien und Museen.
Begleitet werden die Kunstaustellungen
in den Schaufenstern und Geschäften
am Tag der Eröffnung von einem großen
Rahmenprogramm, dass in den letzten
beiden Jahren stark gewachsen ist und
von den Menschen und Vereinen in
Lindenthal mit großer Begeisterung
angenommen wird.
Am Tag der Eröffnung der Street
Gallery am Sonntag, den 25.10.2019
werden neben den die
Kunstaustellungen in den Schaufenstern
und Geschäften folgende
Veranstaltungen stattfinden:
In Parkbuchten entlang der Dürener
Straße werden Künstler vor Ihren
Galerien in Parkbuchten Open-Air
Ateliers errichten und direkt vor Ort
zeigen, wie Ihre Arbeiten entstehen.
Auf den Bürgersteigen werden
Performance-Künstler Vorstellungen
geben.
Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es
wieder eine große Open-Air
Ausstellung geben über Menschen und
Vereine aus dem Veedel.
Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion
und den Speaker’s Corner auf dem
Platz vor Café Heinemann (Dürener
Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und
auf dem Rewe Parkplatz (Dürener
Straße/Ecke Lindenthalgürtel)
Am Eingang zum Stadtwald wird die
erfolgreiche Kooperation mit dem
Kölner Gymnasial- und
Stiftungsfonds zugunsten der Bildungs-
Chancen von Kindern neu aufgelegt.
Erstmals wir der Lindenthaler Tierpark
miteinbezogen. Auf rund 2.000m²
Parkfläche wird es eine Open-Air
Skulpturenausstellung geben.
Im Bezirksrathaus Lindenthal wird am
gleichen Tag die traditionelle
Sammelausstellung aller Künstler
beginnen.
In der kath. Kirche St. Stephan wird ein
Orgelkonzert gegeben.
Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung
der Kunstwerke in den Schaufenstern
der Ladenlokale erfolgt bzw. von außen
durch die Schaufenster zu betrachten ist.
Es handelt sich also im wahrsten Sinne
des Wortes um eine „Street Gallery“.
Dieser Effekt wird durch die Integration
des Karl-Schwering-Platzes, der
Parkbuchten und des Eingangs zum
Stadtwald noch verstärkt.
Zu der Veranstaltung wird wieder ein
Kunstkatalog erstellt, der bereits in die
Stadtbibliothek aufgenommen wurde.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
x ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 22.
Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
x ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
7.000-9.000
4.105
Die genauen Flächenangaben können
der zugehörigen Präsentation
entnommen werden.
• Dürener Str. (Falkenburgstr. bis
Herbert-Lewin-Str.,
• Karl-Schwering-Platz
• Platz vor Café Heinemann (Dürener
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße)
• Rewe Parkplatz (Dürener Straße/
Ecke Lindenthalgürtel)
• Eingangsbereich zum Stadtwald
(Dürener Str. /Ecke Stadtwaldgürtel)
Verkaufsfläche:
• Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-
Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.)
• Kunsthalle im Rathaus Lindenthal
(Aachener Str.)
• Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer
Str.)
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Herbert-
Lewin-Str., einschl. 75 Meter links und
rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde.
Daraus lässt sich ableiten, dass an
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine
erste Näherungsgröße für die zu
vergleichenden Besucherströme.
Eine Zählung der
Veranstaltungsbesucher der Street
Gallery in den zurückliegenden Jahren
wurde leider nicht durchgeführt. Auch die
zahlreichen Pressemeldungen nennen
leider keine konkreten Besucherzahlen.
Anhand der nachfolgenden
Informationen soll jedoch der prägende
Charakter der “Street Gallery“ belegt
werden und die Zahl der
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar
und plausibel geschätzt werden.
Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu
belegen, wird vom
Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt.
Auf einer Informationsveranstaltung am
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten
die OVG Richter Details ihrer
Rechtsprechung (Information hierzu von
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach
Aussagen der OVG Richter ist es
zulässig, dass der prägende Charakter
einer Veranstaltung beispielsweise
anhand von Presseberichterstattungen
der letzten Jahre, Berichten des
Ordnungsamtes über vergangene
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten
für die geplante Veranstaltung,
Aussagen über Straßensperrungen,
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als
auch anhand von der Art und dem
Umfang der Veranstaltungsbewerbung
belegt werden kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt
das OVG diese Sichtweise.
Auf einige Punkte möchten wir im
Folgenden eingehen:
Werbemittel: Im Jahr 2019 wurden
3.500 Kunstkataloge und über 100
Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis:
Rechnung der Druckerei kann
nachgereicht werden). Außerdem
werben große Banner über der Dürener
Straße für die Veranstaltung. Damit wird
die Veranstaltung bei einem breiten
Publikum beworben.
Flächen: Die Street Gallery 2020
erstreckt sich über die Dürener Str. (von
der Falkenburgstr. bis zur Herbert-Lewin-
Str.), den Karl-Schwering-Platz, den
Platz vor Café Heinemann (Dürener
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den
Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke
Lindenthalgürtel), den Eingangsbereich
zum Stadtwald (Dürener Str./ Ecke
Stadtwaldgürtel), den Lindenthaler
Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/
Ecke Kitschburger Str.), das
Bezirksrathaus Lindenthal (Aachener
Str.) sowie die kath. Kirche St. Stephan
(Bachemer Str.).
Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in
den Geschäften werden im Jahr 2020
erstmals Parkbuchten vor den
Geschäften in Open-Air Ateliers
verwandelt und die Bürgersteige von
Performance Künstlern bespielt.
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger,
Kölnische Rundschau und der Kölner
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit
Vor- und Nachberichterstattung inkl.
Bildern über die Street Gallery
geschrieben.
Kopien der letzten Berichte befinden sich
in der separaten Präsentation.
Fotos befinden sich in der separaten
Präsentation.
Öffentliche Zuschüsse: Für die
Durchführung der Street Gallery wurden
in den Jahren 2018 und 2019 wurden
Zuschüsse aus bezirksorientierten
Mitteln gewährt.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass die Street Gallery
prägenden Charakter hat und nicht die
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die
Ladenöffnung hat lediglich
Annexcharakter.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Anschauen - Erleben - Mitmachen
• Seit 2 1 Jahren entwickelt sich die Street Gallery Lindenthal
immer mehr zum Kulturereignis im Veedel; was vor 2 1 Jahren
mit „Kunst im Schaufenster“ begann, ist heute ein großartiges
Miteinander von Bürgern, Geschäften, Vereinen, Aktionen
und Organisationen.
• Einmal im Jahr verwandelt die STREET GALLERY das Veedel
in einen Ort der Kunst, Kultur und Begegnung und bringt nicht
nur die Menschen, die hier leben und arbeiten, über die Kunst
enger zusammen: auf ca. 1,6 km Länge entlang der Dürener
Straße zwischen Lindenthalgürtel, dem Karl-Schwering-Platz
genau in der Mitte und der Universitätsstraße am Ende
werden Ladengeschäfte und Leerstände zu Kunstgalerien;
Plätze werden zu Open-Air-Ausstellungen- und
Austragungsorte für Konzerte; u.a. tritt der bekannte Kölner
St. Stephan Chor auf; eine „Speakers Corner“ gibt Raum für
die öffentliche Meinung.
• Es entstehen Ateliers für Gemeinschaftskunstwerke und
Sammelstellen für den guten Zweck. Das Rathaus des Bezirks
Lindenthal wird zum Museum und die Parkbuchten entlang
der Dürener Straße zu kunsthandwerklichen Ateliers. Ein
Kunstführer im Taschenformat führt kunstinteressierte Besucher
von nah und fern durch das Programm und die Galerien.
Dieser wird seit seiner ersten Ausgabe im städtischen Archiv
geführt.
1. RADIO REYMER
2. COLFLOR BLUMENDESIGN
3. METZGEREI ECKART
4. KÖTTGEN HÖRAKUSTIK
5. VOLKSBANK KÖLN BONN
6. SOMEWEAR
7. WOLFORD BOUTIQUE
8. DIE BRILLE
9. DAHLMEYER BESTATTUNGEN
10. LINDENTHAL APOTHEKE
11. A + E IDEE
12. LUISSA GOES SHOPPING
13. MARC O´POLO
14. SPARKASSE KÖLNBONN
15. 50 GRAD COLOGNE
16. CAFÉ SANS SOUCI
17. IMBISS SHUKRAN
18. BRILLEN GALERIE
19. GALERIE HUBERT WICHELMANN
20. KÖLNER KAFFEEMANUFAKTUR
21. LIBACCO
22. FAIRYTALE FROZEN YOGURT
23. NIOVA SCHUHE
24. CITY-PASSAGE
25. THONG THAI MASSAGE
26. „AUSZEIT“ FITNESS & GESUNDHEIT
FÜR DIE FRAU
27. FALKENBURG APOTHEKE
28. CAFÉ BONNEN
29. VIVA L‘ARTE
30. KLEE STILVOLL LEBEN
31. POMP WOW
32. KOCH SCHUHMODE
33. S.A.L.E.
34. HÜLZER
35. CORNER 212
36. HOME OF DESIGN
37. VOM FASS
38. HOSENMATZ
39. SCUSI DESSOUS
40. M/PHILIPPI
41. GIANNI SCHUHMODE
42. HÜLZER
43. ADLER APOTHEKE
44. EISCAFE AZZURRO
45. WEINKONTOR LINDENTHAL
46. COLOGNE COUTURE
47. KÖNIGREICH
48. LAUFWERK KÖLN
49. BOULANGERIE MERLÊ
50. VALDER APOTHEKE
51. AMEI FOOD CULTURE
52. CAFÉ HIRSCH
VIVA L‘ARTE
ZÜLPICHER STR. 351
Her
bert-Lewi
n-Str.
Lindenburger Allee
Geibelstr.
Schallstr.
Hans-Sachs-Str.
Klosterstr.
Uhlandstr.
Dürener Str.
Falkenburgstr.
Lindenthalgürtel
Landgrafenstr.
Stadtw
aldgür
tel
Hillerstr.
W
ittgensteinstr.
Theresienstr.
Schum
annstr.
Classen-Kappelm
ann-Str.
Theresienstr.
Dürener Str.
Dürener Str.
Dürener Str.
Dürener Str.
Zülpicher Str.
Landgrafenstr.
27 28
29
30
31
32 33 34
35 36 37
38
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41 42 43
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19
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24
25
26
Herb
ert-Lewin
-Str.
Lindenburger Allee
Geibelstr.
Schallstr.
Hans-Sachs-Str.
Klosterstr.
Uhlandstr.
Dürener Str.
Falkenburgstr.
Lindenthalgürtel
Landgrafenstr.
Stadtw
aldgür
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Hillerstr.
Wittgensteinstr.
Theresienstr.
Schum
annstr.
Classen-Kappelm
ann-Str.
Theresienstr.
Dürener Str.
Dürener Str.
Dürener Str.
Dürener Str.
Zülp
icher Str.
Landgrafenstr.
27 28
29
30
31
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19
20 21 22 23
24
25
26
KARL-SCHWERING-PLATZ
OPEN AIR AUSSTELLUNG
„WIR FÜR LINDENTHAL“
20.-29.09.2019 + KUNSTPROGRAMM
KUNSTHALLE IM RATHAUS LINDENTHAL
SAMMELAUSSTELLUNG21.-28.09.2019
EINGANG ZUM STADTWALD
„BLÜHEN FÜR BILDUNG“ 20.09. AB 16 UHR
LAGEPLAN GALERIEN & EVENTS
„Wir für Lindenthal“ – eine große Open Air
Ausstellung verbindet die Menschen im Veedel...
• In der gesamten Länge des Karl-Schwering-Platz
wird zum dritten Mal eine Open Air
Fotoausstellung zentraler Punkt der STREET
GALLERY: „Wir FÜR LINDENTHAL“ zeigt in
großformatigen Plakaten Menschen und
Organisationen, die sich für Menschen im Veedel
einsetzen. Grund genug für alle Beteiligten, sich
vor “Ihrem“ Portrait einzufinden. Es werden
Spendenboxen aufgestellt und jeder Spender
entscheidet selbst, wer von den Abgebildeten die
Spende erhalten soll.
„Wir für Lindenthal“ – ein Auszug
aus der Open Air Ausstellung
Um die Open Air Ausstellung
passiert noch einiges...:
• Gemeineschaftsmalaktion (vor Galerie
Wichelmann, Atelier Himmelblau, Malschule Fels, vor
Hosenmatz und ca. 5 weiteren Geschäften)
• Straßenmusik (vor allen "Galerien")
• Speakers Corner (Karl-Schwering-Platz, Rewe
Parkplatz Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel)
• Chorauftritt St. Stephan (Kirche St. Stephan, Eingang
zum Stadtwald/Ecke Dürener Straße, vor Café
Heinemann Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße)
Die STREET GALLERY stiftet Chancen: Blühen für Bildung am
Eingang zum Stadtwald. Eine gemeinsame Initiative mit den
Kölner Gymnasial - und Stiftungsfonds
• Förderjugendliche der S01ung
chancens01en.de bauen live Insektenhotels
am Eingang zum Stadtwald. Gleichzei0g
sammeln sie für Patenscha1en für eine
Wildwiese unter dem Namen bluehen-fuer-
bildung.de. Passanten können Patenscha1en
für die Natur übernehmen.
Über 50 Geschäfte
und Leerstände der
Dürener Straße
werden zu Galerien
• Ein Bild aus Nägeln von Karl Lagerfeld und David Bowie
beim Optiker; kleine Vogelbilder aus Steinen zwischen
Damenbekleidung und kräftige, abstrakte Malerei
zwischen Babystramplern. Das ist die STREET GALLERY
Lindenthal. Der inhabergeführte Einzelhandel schafft
Raum für die Kunst und bringt somit die Menschen näher
zusammen. Seit 2 1 Jahren lockt die STREET GALLERY
Kunstschaffende und Kunstinteressierte an und erweitert
das Leben im Veedel um kulturelle Ereignisse. Die STREET
GALLERY zeigt Bekanntes und Unbekanntes, immer
wieder neu und doch schon aus Tradition. Sie gibt jungen,
unbekannten Künstlern ein Forum genauso wie bekannten
und beliebten Künstlern jeden Genres und zieht weit über
die Grenzen Kölns hinaus Interessierte Menschen ins
Veedel. 2020 wird eine enge Kooperation mit den
Kunst(hoch)schulen der Region eingegangen. Ein
aufwendiger, aber taschenformatiger Kunstkatalog und
ein geführter “Kunstspaziergang“ geleiten durch die
Galerien, die mit Kunstschildern von außen
gekennzeichnet sind.
Open Air Kunsthandwerk
& STREET PERFORMANCES
• Entlang der 1,6 km Dürener Straße werden
vor 40 Geschäften 3x3 m Pavillons aufgestellt,
in denen Kunsthandwerker ihr Können
demonstrieren und Performance Künstler
Vorstellungen geben werden.
Skulpturenausstellung
im Lindenthaler Tierpark
auf 2000 m2 Parkfläche
Open Air
• Die Kunsthalle am Bezirksrathaus
Aachener Straße 220 ist ein wesentlicher
Bestandteil der STREET GALLERY. Auf über
200 m2 finden hier finden Vernissagen,
Finissagen und ein Kunstmarkt statt. Die
Sammelausstellung der STREET GALLERY
ist während der Bezirksamtsöffnungszeiten
zu besichtigen und hat musealen
Charakter. Teilnehmende Künstler und
deren Angehörige übernehmen hier den
“Museumsdienst”.
• Unter Mitwirkung von
• 52 Geschäften und LeerständenverwalternDie STREET
GALLERY
belebt das
Veedel...
1. Radio Reymer
2. Colflor Blumendesign
3. Metzgerei Eckart
4. Köttgen Hörakustik
5. Volksbank Köln Bonn
6. Somewear
7. Wo l f o r d B o u t i q u e
8. Die Brille
9. Dahlmeyer Bestattungen
10 . Lindenthal Apotheke
1 1. A + E Idee
12 . Luissa goes shopping
13 . M a r c O´Polo
14 . S p a r k a s s e KölnBonn
15 . 5 0 G r a d C o l o g n e
16 . Café Sans Souci
17. I m b i s s Shukran
18 . B r i l l e n G a l e r i e
19 . G a l e r i e H u b e r t Wichelmann
20. Kölner Kaffeemanufaktur
21. Libacco
22. Fairytale frozen yogurt
23. NIOVA Schuhe
24. City-Passage
25. Thong Thai Massage
26. „auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
27 . Falkenburg Apotheke
28. Café Bonnen
29. Viva l‘Arte
30. KLEE Stilvoll Leben
31. Po m p w o w
32. Koch Schuhmode
33. S.A.L.E.
34. Hülzer
35. Corner 21 2
36. Home of Design
37 . VOM FASS
38. Hosenmatz
39. Scusi Dessous
40. M/Philippi
41. G i a n n i S c hu hm o d e
42. Hülzer
43. Adler Apotheke
44. Eiscafe Azzurro
45. Weinkontor Lindenthal
46. Cologne Couture
47 . KönigReich
48. Laufwerk Köln
49. Boulangerie Merlê
50. VALDER Apotheke
51. Amei food culture
52. Café Hirsch
• 28 Vereinen inkl. Kirche, Polizei, Feuerwehr und Ehrenämtlern
• 7 Fotografen
• 60 Künstlern
• Diversen Mitarbeitern der Bezirksverwaltung
• 5 RLG Vorständen und Arbeitsgruppenmitgliedern
• Reyes Nova Design und Michaela Kranzbühler Grafik Design
• Druckerei Lutz, Concept Wachholz, Seven mediaprint
• 1 Fotokoordinator
• Firma Zeppelin für den Aufbau des Open Air Ausstellungszaunes
• 7 Journalisten (Radio Köln und Presse)
• Agentur Anvor für online Promotion
• ...und bringt die Menschen
zusammen.
Fläche:
52 Geschäfte
á 55 m
2 gleich 2860 m
2, dem stehen
gegenüber:
• Karl-Schwering-Platz 10 mal 60 Meter = 600 m
2
• Kunsthaleim Bezirksrathaus 250 m
2
• Gemeinschaftsmalaktion 9 m
2 mal 9 = 81m2
• Kunsthandwerk & Street Performance vor den Läden je 9 m
2 mal 40 = 360 m2
• Lindenthaler Tierpark
– Skulpturen Ausstellung
2000 m2
• Platz – Eingang zum Stadtwald
350 m2
• Platz – vor Café Heinemann
15 0m2
• Parkplatz Rewe
300 m2
Menschen und Organisationen dieser Ausstellung:
Lindenthaler Zeitungsverteiler
Sterbe
- und TrauerbegleiterRLG Vorstand
Pflegeteam St. Elisabeth Krankenhaus
Klinikclowns
Der Nachbar von Hubert
3 Herzen für
LindenthalLindenthaler Dienste
Pflegeteam St. Anna Altenheim
Borussia
HohenlindNetzwerk Integration
Treibhaus
- Kinder und JugendzentrumCampus Garten
- Gemeinschaftsgarten für alle
Elternhaus Krebskranker Kinder
Stretworker
AWOKindergärtnerin
Gronewaldschule
Lindenthaler Blog
Lindenthaler Tierpark
Ev. Kirche
LindenthalUniklinik
Polizei Köln
Kölner Grün Stiftung
Kölner Imkerverein
Berufsfeuerwehr Köln
Pfarrei St. Stephan
Syrisch Orthodoxe Kirche
STREET
GALLERY
Lindenthal
Presse
Kölner Stadt-Anzeiger
17. 0 9. 2 019
Kölnische
Rundschau
24.09.2019
Kölner
Stadt-Anzeiger
26.09.2019
Kölner
Wochenspiegel
02.10.2019 02.10.2019
Anlage 7.2 Belege Braunsfeld für 2020
31188 Zeichen
Retailbericht Köln 2016 29 .
2014: 769
2015: 856 ì
2016: 720 î
(Messpunkt: Dürener Straße 169)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener
Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde)
war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht.
Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die
Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen
sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er-
kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen.
Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu-
cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu
erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“,
„EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“.
Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und
„S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen
Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf -
nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein.
01
01 REWE
02 denn’s Biomarkt
03 dm
04 Marc O‘Polo
05 S.A.L.E
06 Restaurant Culinarius
02
03
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Lindenthal
Dürener Straße .
Dür ener Straße
Klosterstraße
Theresienstraße
Stadtwaldgürtel
H
a
n
s
-S
a
c
h
s
-S
traße
04
06
Detailkarte .
05
Hillerstraße
30 . Retailbericht Köln 2016
2014: 743
2015: 631 î
2016: 713 ì
(Messpunkt: Deutzer Freiheit 89)
Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich
713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit
außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum
Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter.
Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er-
kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel-
händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“.
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei-
heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu
erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu
gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum
„Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr-
zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an.
Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen.
01
01 REWE
02 dm
03 Netto City
04 denn’s Biomarkt
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Deutz
Deutzer Freiheit .
Deutzer Freiheit
Reischplatz
Mathildenstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Graf-Geßler-Straße
Siegbur
ger Straße
03
04
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 31 .
2014: 1408
2015: 1072 î
2016: 687 î
(Messpunkt: Zülpicher Straße 12)
Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen
Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum
Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich
an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im
vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt
es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein-
kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas-
tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher
ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“,
„Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher
Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das-
selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige
Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle
für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute
Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien
9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor
allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen.
01
01 Mango
02 Borsalino
03 Magnus
04 Pizza Hut
05 PENNY-Markt
06 bei Oma Kleinmann
Neustadt-Süd
02
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Roonstraße
Hohenstaufenring
Dasselstraße
Heinsber
gstraße
03
04
05
Detailkarte .
06
32 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: 1518
2016: 649 î
(Messpunkt: Frankfurter Straße 15)
Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die
Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre-
quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut.
Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof
Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin-
kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung
haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener
Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist.
Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“
am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern
„LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter
Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem
Standort stark multi-kulturell geprägt.
01
01 Nanu-Nana
02 Kaiser‘s
03 Woolworth
04 Galerie Wiener Platz
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Mülheim
Frankfurter Straße .
Mülheimer Brücke
Rhodiusstraße
Frankfurter Straße
04
Frankfurter Straße
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 33 .
2014: 600
2015: 745 ì
2016: 497 î
(Messpunkt: Aachener Straße 535)
Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail-
bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun,
auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil
Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas-
santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte
der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745)
nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße
für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne-
ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a.
Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch
auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und
„TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie
zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.)
und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und
„Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross-
mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien -
bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild
des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und
die Oberschicht erkennbar.
01
01 REWE
02 TEMMA
03 Rossmann
04 Kölner Bank eG
05 Heinemann
06 Kölsche Art
02
Braunsfeld
Aachener Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Aachener Straße
Aachener Straße
Maarweg
Maarweg
Paulistraße
V
oigtelstraße
Braunstraße
03
04
05
06
34 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 420
(Messpunkt: Friesenwall 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter
Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar
lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings
ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr
beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße
wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen
dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42,
welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend
an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er-
öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne -
te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner
Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt
so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die
Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers
und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver-
bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan-
tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht
sind an diesem Standort stark.
01 KISSKISSBANGBANG
02 frittenwerk
03 REWE City
04 G1O1A
05 FREITAG
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Friesenwall .
01
02
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
04
05
Kettengasse
Detailkarte .
03
Retailbericht Köln 2016 35 .
2014: -
2015: -
2016: 413
(Messpunkt: Zülpicher Straße 309)
Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei-
nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen
Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner
Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren-
rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking
vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten
Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak-
tivität des Standortes.
Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das
ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute
Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen
Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res-
taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die
Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“.
Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag-
täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht
und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01 Liebling‘s
02 Café Waschsalon
03 Brasserie Marie
04 LIDL
05 cava-cava
06 Fräulein Schick e.K.
02
Sülz
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Ägidiusstraße
Palanterstraße
Gustavstraße
Laudahnstraße
Zülpicher Straße
W
eyertal
Detailkarte .
03
04
05
06
36 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 312
(Messpunkt: Goltsteinstraße 89)
Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer
durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird
zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner
Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg.
Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und
dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße.
Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden
Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“
und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine
Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine
weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls
in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor-
gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen
lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken-
nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über
einen starken Kundenandrang.
01
01 PENNY-Markt
02 REWE City
03 Alnatura Super
Natur Markt
04 Metzgerei Kremer
05 Mauel 1883
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Bayenthal
Goltsteinstraße .
Goltsteinstraße
Goltsteinstraße
Altebur
ger Straße
Tacitusstraße
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
03
04
05
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 37.
Nachfragen und Mieten.
Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße,
Br
eite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße)
weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt
längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen
sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels-
besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der
Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw.
die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße,
Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R.
mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis
40 EUR/ m² je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren-
straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m² erzielbar. Die Durch-
schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m².
Prognose.
Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation
und
die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach-
haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un-
terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben.
Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen,
die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu
machen.
Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße,
Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das
Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter
häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel -
konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen.
Innenstadtlagen:
ca. 80 bis 100 EUR/ m²
Stadtteillagen:
ca. 30 bis 40 EUR/ m²
Höchstmieten.
Ausblick.
38 . Retailbericht Köln 2016
1. Allgemeine Deinitionen .
1.1 Verkaufsläche:
Die Mietläche, welche zum Verkauf dient
zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und
Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden
zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich -
net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht
nur vorübergehend für Verkaufszwecke
genutzt werden.
1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche:
Die gesamte betrieblich genutzte Fläche
eines Einzelhandels, welche sich aus der
Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro-
und Lagerläche sowie Sozialräumen zu -
sammensetzt, wird als Geschäftsläche be -
zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-,
Versand- und Lagerlächen, unterscheidet
die Gesamt- oder auch Geschäftsläche
von der reinen Verkaufsläche.
1.3 1A- und B-Lage:
Die umsatzstärksten und höchstfrequen-
tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge-
schäftszentren einer Stadt werden als
1A-Lage betitelt. Diese können entweder
nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs-
straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier -
bar durch folgende Kriterien:
Passantenfrequenz
Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden-
läche
Branchenstruktur
Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts-
zentrum
Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter-
nationaler, nationaler und örtlicher Einzel-
händler
Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und
deiniert sich meist aus Nebenstraßen der
Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent-
fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne-
benlagen bezeichnet.
Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte
Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen
vorhanden sind, kann zwischen diesen in
beispielsweise Luxus- oder Konsumlage
unterschieden werden.
1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80-
100 % der Spitzenmiete der Stadt und
ca. 70-100 % der höchsten Passanten-
frequenz des Straßenabschnittes
B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 %
der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40-
70 % der höchsten Passantenfrequenz
des Straßenabschnittes
Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden
Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter
40 % erreicht
Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt-
einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis-
niveau und Passantenfrequenz sind ver-
gleichbar mit der einer zentralen B-Lage
1.4 Spitzenmiete:
Die nachhaltig höchste erzielbare nominale
Miete bei Neuvermietungen in einer hoch-
wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage,
wird als Spitzenmiete für Handelslächen
bezeichnet.
Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä -
che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin-
Retailmarkt .
Retailbericht Köln 2016 39.
gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit
liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m²
groß, barrierefrei und gut zugeschnitten.
Außerdem muss eine Schaufensterfront
vorhanden sein, welche mindestens sechs
Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein-
heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht
werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die
Entwicklung des Marktes besser darzu-
stellen und basiert auf Transaktionen, wel-
che während des Betrachtungszeitraums
durchgeführt und registriert werden.
Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich
immer auf einen Standardmietvertrag im
jeweiligen Markt und entspricht dem Net-
tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale
Steuern oder Incentives. Berechnet wird
die Spitzenmiete immer zum Ende eines
Quartals.
1.5 Filialist:
Filialen werden die Niederlassungen eines
Einzelhandelsunternehmens bezeichnet,
welche zwar vom Standort her getrennt
voneinander sind, jedoch rechtlich und
wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel-
händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig
davon, ob diese Standorte regional oder
überregional verteilt sind, werden Filialis-
ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder
mehr Filialen in nur einer Region wird daher
ebenfalls als Filialist deiniert.
1.6 Passantenfrequenz:
Die Passantenfrequenzzählung bei Lar-
big & Mortag Immobilien erfolgte an 31
Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige
Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt-
teillagen).
Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde
ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein
Ranking gebildet, welches in unserem Re-
tailbericht zu inden ist.
1.7 Branchen:
Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein-
zelhandelbetrieben werden nur die in der
schematisierten Darstellung der 1A-Lage
registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi-
schen all diesen Einzelhändlern wird nach
zwölf Branchengruppen unterschieden:
Accessoires
Schmuck/Juwelier
Bank/Versicherung
Sport/Outdoor
Textil
Gastronomie
Telekommunikation/Elektronik
Gesundheit/Beauty
Warenhaus
Schreibwaren/ Bücher
Heim-/Wohnbedarf
Schuhe/Lederwaren
1.8 Ladenlokal:
Einheiten, welche zum Verkauf von Waren
und Dienstleistungen dienen und meist in
Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden-
lokal bezeichnet.
1
. Allg
emeine Deinitionen.
40. Retailbericht Köln 2016
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig erachten, aber für deren Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung
übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein
Indiz für zukünftige Ergebnisse. Dieser Bericht ist nicht für den Vertrieb oder die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Finanzanlage bestimmt. Die in diesem Bericht zum Ausdruck gebrachten
Meinungen und Empfehlungen berücksichtigen nicht individuelle Kundensituationen, -ziele oder -bedürfnisse und sind nicht für die Empfehlung einzelner Wertpapiere, Finanzanlagen oder Strategien einzel-
ner Kunden bestimmt. Der Empfänger dieses Berichtes muss seine eigenen unabhängigen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Wertpapiere oder Finanzanlagen trefen. Larbig & Mortag übernimmt keine
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in diesem Bericht entstehen.
Larbig & Mortag Immobilien GmbH
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Köln
. Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln | T. 0221 998 997 0
Bonn
. Sandkaule 9-11
53111 Bonn | T. 0228 90 90 52 52
Leverkusen. Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen | T. 0214 330 198 60
larbig-mortag
.de
Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000 18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545 65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650 11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv
Verkaufsoffener
Sonntag,
'15, September 201 3
13.00 - 18,00 Uhr
Wffi vERrAGssoNDrnvenörreNrLtcHUNG
Verkaufsoffener
Sonntag,
15. September 20'13
13.00-18,00 Uhr
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TINSPIRATION
fvlodeberatung. Styling . Verkaul
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ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den
Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag
inr Iaufenden Jalrr ein!
Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr
wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden
SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn
Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl
intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n.
Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge-
nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und
Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton
llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls
nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n.
Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013.
Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr
a usiret.l usch t.
Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf
einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite
einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder
Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n,
Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant
Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf
dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben.
Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic
'[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos.
"Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om
brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr
IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl
Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt
*.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die
vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern
nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n."
i1'" %/a ," ,'
--Cf itli'l:
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FRISÖR
Jose Luis Men6ndez
Aachener Str 549
50933 KFtn (8'aunsleld)
Tel :0221/ 569 1234
www.kisoerjose.de
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Anlage 14 Stellungnahme_IHK_Koeln
3724 Zeichen
Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Herrn Peter Brandt Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner rdt | Philip Reichardt E-Mail philip.reichardt@koeln.ihk.de Telefon | Fax +49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 Datum 12. Juli 2019 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 07.06.2019 Sehr geehrter Herr Brandt, wir bedanken uns für Ihre Mail vom 07.06.2019 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsöffnungen 2020 für die Quartiere Kernbereich Innenstadt, Braunsfeld, Kalk und Dellbrück gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften stützen sich auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW in Zusammenhang mit Veranstaltungen, Messen und Märkten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) muss die Veranstaltung prägenden Charakter haben, damit eine Sonntagsöffnung zulässig ist. Für den prägenden Charakter der Veranstaltungen in den Stadtteilen Dellbrück (27.09.2020), Kalk (28.06.2020) und Braunsfeld (08.11.2020) spricht, dass es sich um Traditionsfeste handelt, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und Ausstrahlwirkungen über die Stadteilgrenzen hinaus entfalten. Die zitierten Presseberichte zu den jeweiligen Stadteilfesten belegen ihre Anziehungskraft und Attraktivität. Darüber hinaus stützen sich die Anträge der Interessengemeinschaft Braunsfeld und Kalk auf § 6 Abs. 1 Nr. 2-4 LÖG NRW und weisen in ihren Anträgen auf örtliche Problemlagen hin. Damit werden weitere Sachgründe herangezogen, um eine Sonntagsöffnung rechtfertigen zu können. Wir halten die Darstellungen zu den örtlichen Problemlagen für nachvollziehbar und plausibel, so dass das Gewicht der jeweiligen Sonntagsöffnungen aus unserer Sicht erhöht wird und als weiteres Argument zur Rechtfertigung einer Sonntagsöffnung herangezogen werden kann. 12. Juli 2019 | Seite 2 Für den prägenden Charakter der Messen als Rechtfertigung für die Sonntagsöffnungen in der Kölner Innenstadt (05.04.2020 & 11.10.2020) sprechen die großen Besucherzahlen an den jeweiligen Messetagen und die internationale Bedeutung der jeweiligen Messen (FIBO & INTERMOT). Die Darlegung der Faktenlage im Antrag von Stadtmarketing e.V. belegt nach unserer Auffassung den herausragenden Charakter der Messen. Darüber hinaus verweisen wir darauf, dass das OVG NRW in seinem Urteil vom 5. Mai 2017 (4 B 520/17) Messen als taugliche Veranstaltungen zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen anerkannt hat. Die beantragte Sonntagsöffnung in der Innenstadt in Zusammenhang mit den Kölner Weihnachtsmärkten (13.12.2020) sehen wir ebenfalls als zulässig und genehmigungsfähig an. Hier verweisen wir auf das Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 5. Dezember 2018 (1 L 2722/18), wonach die Kölner Weihnachtsmärkte als Veranstaltungen mit prägendem Charakter eingestuft und die Sonntagsöffnung durchgeführt werden konnte. Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und sehen die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen als erfüllt an. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln Im Auftrag Philip Reichardt, M.A. Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
Anlage 13 Ev. Kirchenverband 11.07.2019
3818 Zeichen
1 Brandt, Peter Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2019 07:35 An: Brandt, Peter; Simonis, Wolfgang Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 Von: Vorstand [mailto:Vorstand@kirche-koeln.de] Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2019 17:05 An: 32-Gewerbeangelegenheiten <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE> Cc: Domning, Rolf <Domning@kirche-koeln.de>; 'Horstmann, Martin' <horstmann@melanchthon-akademie.de> Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die Anträge der Interessengemeinschaften der Kölner Stadteile auf Sonntagsöffnungen in 2020 zur Kenntnis genommen und nehmen dazu nun wie folgt Stellung: Wir lehnen weiterhin Sonntagsöffnungen grundsätzlich ab. Diesen Standpunkt haben wir immer vertreten, daran hat sich auch für die Sonntagsöffnungen in 2020 nichts geändert. Die Tradition von Stadtteil- und Veedelfesten schätzen wir als evangelische Kirche, wir freuen uns über die Aktivität und das Engagement der Kölner. Unsere Auffassung nach muss dies aber nicht mit Ladenöffnungen verbunden werden. Stadtteilfeste haben einen guten Wert an sich, auch ohne Verkaufsöffnungen. Zudem kann der inhabergeführte Einzelhandel auch durch Aktivitäten, die nicht mit einer Sonntagsöffnung verbunden sind, bei Stadtteil- und Veedelfesten vertreten sein. Sehr kritisch stehen wir zu Verkaufsöffnungen, deren Anlassbezug eine Messe darstellt. Die Verbindung von einer Fachmesse mit einer Ladenöffnung erschließt sich uns nicht. Ebenso kritisch sehen wir Ladenöffnungen in der Adventszeit. Die Adventszeit ist bereits durch und durch von Kommerz geprägt. Bei Messen und in der Adventszeit empfehlen wir daher besonders, auf Sonntagsöffnungen zu verzichten. Ob die beantragten Sonntagsöffnungen den Gesetzesvorgaben entsprechen, obliegt der Prüfung der Stadt Köln. Wir gehen davon aus, dass sie dies gewissenhaft vornimmt. Mit freundlichen Grüßen Rolf Domning Stadtsuperintendent Ev. Kirchenverband Köln und Region Kartäusergasse 9 - 11 50678 Köln Telefon: +49 221 3382-101 Telefax: +49 221 3382-103 Internet: www.kirche-koeln.de E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss. 2 Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ] Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 14:07 Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, die Interessengemeinschaften der Kölner Quartiere haben Anträge auf Genehmigungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2020 gestellt. Die Anträge der Interessengemeinschaften, die Termine und die erforderlichen Sachgründe sind den bereitgestellten Anlagen über den Download zu entnehmen. Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu seiner Genehmigung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen/anzuhören. Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum 12.07.2019 zu den Anträgen der Quartiere zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung Köln ist dabei! Vom 1. bis 21. Juni 2019 Anmeldungen auf http://www.stadtradeln.de/koeln/
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I/32/321 Vorlagen-Nummer 4022/2019 Freigabedatum 16.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ord- nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufge- führten Tagen und Zeiten. Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis zum 31.05.2019 nicht gestellt oder im Rahmen der Absichtserklärung nicht angekündigt und dann beantragt wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen. Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Begründung: Die Interessengemeinschaften der Kölner Quartiere haben nach Aufforderung der Verwaltung die für das Jahr 2020 zu stellenden Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen eingereicht. Die Verwaltung hat die vorgetragenen Anlassbegründungen der Interessengemeinschaften anhand der allgemein bekannten höchstrichterlichen Urteile und der zuletzt bekanntgewordenen Rechtspre- chung zum neuen Ladenöffnungsgesetz NRW (Verwaltungsgerichte, hier insbesondere Köln, OVG Münster) geprüft und kommt zum nachfolgenden Ergebnis: Stadtbezirk 1: 1. Neustadt/Süd 26.04.2020, ABC Aktionsgemeinschaft, Südstadt-Safari Die Südstadt-Safari hat bereits 4-mal stattgefunden und begeistert jedes Jahr viele tausend Men- schen, die aus diesem Anlass in die Südstadt kommen. Die Südstadtsafari ist das mittlerweile größte Hoppingformat Deutschlands, 130 kleine Geschäfte, Gastronomien, Vereine und Privat- personen stemmen 200 Programmpunkte an einem Tag im Jahr. Damit sich jeder Safari- Besucher im kulturellen Südstadt-Dschungel zurecht findet, gibt es ein fast 120 Seiten dickes Programmheft. Es entsteht ein bunter Mix aus Lesungen in Apotheken, Kabarett im Sterneres- taurant oder Trödelmarkt in einer Kirche. Alle Teilnehmer der Südstadt-Safari (jedes Jahr mind. 100) bieten über den Tag verteilt vielfältige Aktionen für die Besucher. Das Besondere ist, dass das gesamte Gebiet der Südstadt bespielt wird. In 2020 – zum fünfjährigen Jubiläum der Südstadt-Safari – soll das Konzept noch einen Schritt weiter gehen. Neben den Aktionen, die in den Geschäfts- und Restauranträumlichkeiten stattfinden, werden nun vermehrt die Vereine der Südstadt eingebunden. Auf dem Chlodwigplatz gibt es den „Tag der Südstadt-Vereine“ wo sich von 12-19 Uhr sämtliche Vereine und Organisationen der Südstadt z.B. Bürgerverein Südstadt, GOT – Elsaßstraße, Bür- gerverein Stollwerck, ABC, Italienischer Kulturverein, Jidokan e.V., Tanzschule Stallnig-Nierhaus, Neuland e.V. präsentieren werden. Es wird Kinderaktionen, Hüpfburg und Kinderspielmobil der RheinEnergie, geben und einen langen Tisch (gesponsert von Früh), der zum Verweilen, Disku- tieren und Spielen einlädt. Im Innenhof der Lutherkirche wird ein Kinderflohmarkt stattfinden, organisiert von der KG Po- nyhof e.V. Der Baui – Bauspielplatz im Friedenspark – hat an diesem Tag für Kinder und Jugendliche geöff- net. Die GOT Elsaßstraße hat ihre Räumlichkeiten für Spiel und Spaß für Kinder und Jugendliche geöffnet und veranstaltet auf dem benachbarten PEV Sportplatz ein Kinderfußballturnier. Kostenlose Stadtführungen durch die Südstadt, organisiert von der ABC, führen ganztägig die Besucher zu verschiedenen Themen durch die Südstadt. Im Comedia Theater gibt es an diesem Tag Führungen durch die ehemalige Feuerwache in der Vondelstraße. Ebenso werden die Thea- ter und Proberäumlichkeiten für die Öffentlichkeit geöffnet – Kinder- und Jugendtheater werden vorgestellt. Der Bücherschrank auf dem Eierplätzchen (2013 von der Kneipe Backes gespendet) und von El- ke Heidenreich eingeweiht, wird an diesem Tag gesäubert, von Graffiti befreit und neu bestückt. Es spielt dazu die Eierplätzchenband. Der 2. Bücherschrank in der Südstadt – Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße – wird an diesem Tag ebenfalls gesäubert und neu bestückt. Dazu gibt es eine Lesung vor Ort (organisiert vom Comedia Theater). Die Vielfalt der Einzelaktionen, die den ganzen Tag, bis in die Abendstunden stattfinden wird, ist dem Programm der diesjährigen Südstadt-Safari (als Anlage angefügt) zu entnehmen. Die Südstadt-Safari mit ihrem vielfältigen Programmangeboten prägt nach Auffassung der Ver- waltung in eindeutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu eine un- 3 tergeordnete Rolle spielt und daher nur begleitend stattfindet. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat gegenüber dem Handelskümmerer Herrn Hans- Günther Grawe mit Mail vom 26.04.2019 zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen eine Sonn- tagsöffnung anlässlich der vorgestellten Südstadtsafari juristisch nicht vorgehen werde (s. Anlage 4, S. 35). 2. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 02.08.2020, Familien- und Stadtteilfest Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass diese Veranstaltung eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es handelt sich um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 50.000 Besucher an- zieht. Die Besucherzahlen sind durch die Presseberichterstattung hinreichend belegt, vgl. etwa https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-feiert-alles-zum-familien--und- stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste- strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vorhandene Bildmaterial (https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivität dieses Straßen- und Familienfestes. Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in ein- deutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfin- det. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffenen Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig erachtet. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche Inte- resse ist ausreichend begründet. 3. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 23.08.2020, NRW-TAG Vom 21.-23. August 2020 wird der NRW-Tag erstmalig in Köln stattfinden. Er hatte seine Premie- re 2006 zum 60 -jährigen Jubiläum des Bundeslandes und fand bis 2012 jährlich und seither alle zwei Jahre statt. Er ist ein einmaliges Großereignis in der Stadt im Rahmen einer etablierten Veranstaltungsreihe und das größte Bür gerfest des Bundeslandes. Es zieht nicht nur Besucherinnen und Besucher aus Köln, sondern aus ganz Nordrhein -Westfalen an. In den Vorjahren zog das Fest in anderen Städten Hundertausende von Besuchern an (https://www.koeln.de/koeln/nachrichten/lokales/nrw- tag-wird-2020-in-koeln-gefeiert_1125871.html). Die im Antrag prognostizierte Besucheranzahl von 500.000 Besuchern kann daher als realistisch angesehen werden. Dem stehen die nachvoll- ziehbaren Besucherfrequenzzählungen 44.000 – 50.000 Personen gegenüber, die den Kölner Einzelhandel in der City besuchen werden. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln sowie an Besucherin- nen und Besucher aus ganz Nordrhein -Westfalen. Die Themenwelten sind breitenwirksam und generationenübergreifend konzipiert. An den Aktionstagen stellt sich NRW als vielfältiges, offenes und tolerantes Bundesland mit e i- nem attraktiven und abwechslungsreichen Programm dar. Besonders stehen dabei Fragen der zukünftigen Stadtentwicklung unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Vielfalt und klimaneutraler Mobilität im Vordergrund. Maßgeblich werden folgende Themen sein: - Kunst & Kultur - Bildung & Forschung - Umwelt - Freizeit und Sport, Tourismus in NRW 4 - regionale Wirtschaft, - Präsentation einer „Blaulichtmeile“ unter Beteiligung zahlreicher Blaulichtorganisationen - Kundgebung am Sonntag mit Arsch Huh auf der Deutzer Werft - Präsentation der 11 Landesministerien Gefeiert werden soll vor allem an zwei Großbühnen, die voraussichtlich auf dem Roncalliplatz am Kölner Dom und im Tanzbrunnen stehen werden, aber auch an vielen weiteren Orten in der Innenstadt wie dem Neumarkt, dem Heumarkt, dem Eisenmarkt und dem Rheinboulevard. Zu den bereits jetzt eingeplanten Highlights des NRW-Tages zählt ein Kultur- und Musikpro- gramm auf den beiden Hauptbühnen, ein Festumzug auf der Rheinuferstraße, bei dem das "lan- desweite Brauchtumswesen" gezeigt wird, eine "Blaulichtmeile" im Rheinpark, bei der sich Poli- zei, Feuerwehr und andere Rettungskräfte präsentieren sowie ein Kinder- und Jugendprogramm im Rheinpark. Eine Beteiligung möglichst vieler Kölner Akteure mit einem Fokus auf attraktives Infotainment ist ausdrücklich gewünscht. Dabei stehen innovative Präsentationsformen, der Dialog mit dem Publikum und ein qualitatives, ausgesuchtes Kulturprogramm im Vordergrund. Folgende Kompetenzen werden angestrebt: Qualität: Der NRW-Tag 2020 Köln überzeugt durch ein qualitatives Angebot in allen Bereichen: Kulturpro- gramm, Ausstellerflächen, Gastronomie u. a. Unterhaltung: Das Programm des NRW-Tages 2020 Köln zeichnet sich durch einen hohen Unterhaltungswert aus. Der NRW-Tag darf und soll Spaß machen! Image: Das Image der Stadt Köln spiegelt sich im Festprogramm wider: Vielfalt, Offenheit, Toleranz und die Verbundenheit zu Traditionen sowie der Blick für die Zukunft. Interaktion: Das Programm des NRW-Tages 2020 Köln lebt von der Interaktion der involvierten Partner mit den Besucherinnen und Besuchern. Identifikation: Der NRW-Tag setzt sich zum Ziel, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserem Bundesland und dem, was unser Bundesland ausmacht, zu stärken. Für Köln, als größte Stadt des Bundeslandes, ist der NRW Tag eine einmalige Chance, sich als exzellenter Gastgeber in sympathisch kompetenter Atmosphäre darzustellen, die Gäste will- kommen zu heißen und ihnen einen unvergleichbaren Aufenthalt in der Stadt Köln zu bieten. An den Aktionstagen werden folgende Gäste zu erwarten sein: - zahlreiche offizielle Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik - Entscheidungsträger und Meinungsbildner aus Wirtschaft, Politik, Sport, Kultur sowie For- schungs- und Bildungseinrichtungen - Relevante Akteure und Akteurinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Touristik, Umwelt, Ehrenamt u. a. - Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln und Nordrhein-Westfalens - potentielle Kundinnen und Kunden - Regionale und nationale Medien Kaum eine andere Veranstaltung in der Stadt zieht ein derart vielfältiges Publikum an und stellt Köln in seiner Vielfältigkeit dar. Damit sind große Chancen für die Stadt verbunden, die Kölner Stärken, Traditionen und Kompetenzen auf bisher noch nicht dagewesene Art und Weise zu präsentieren und für das Image der Stadt zu nutzen. 5 Zum 74. Geburtstag des Landes Nordrhein-Westfalen möchte die Stadt Köln gemeinsam mit der Staatskanzlei den Besucherinnen und Besuchern ein abwechslungsreiches und vielfältiges Pro- gramm präsentieren, bei dem Unterhaltendes wie Informatives gleichermaßen zur Geltung kommen soll. Im Fokus stehen dabei zum einen die "klassischen" Themen der NRW-Tage wie Ehrenamt, Kinder und Jugend, Sport, Touristik, Bildung und Wissenschaft, die lokale Wirtschaft sowie eine umfangreiche Präsentation der Landesministerien. Zum anderen sollen aber auch Fragen der zukünftigen Stadtentwicklung unter besonderer Beachtung der Nachhaltigkeit, der Vielfalt und einer klimaneutralen Mobilität als maßgebende Gestaltungskriterien thematisiert werden. Komplettiert wird das geplante Infotainmentangebot durch ein hochwertiges Kulturpro- gramm sowie einen Festumzug, zu dem im Sinne der Brauchtumspflege Vereine und Initiativen aus ganz NRW eingeladen werden. Die Stadt Köln hatte sich in diesem Kontext vor 10 Jahren zunächst für die Austragung des NRW-Tages in 2010 beworben, die Bewerbung dann jedoch zugunsten der Stadt Bonn zurück- gezogen. Bonn konnte 2011 in der Folge das NRW-Fest als Teil des Deutschlandfestes am Tag der Deutschen Einheit durchführen. Nachfolgend fanden die NRW-Tage in Detmold (2012), Bielefeld (2014), Düsseldorf (2016) und Essen (2018) statt. Das Besucheraufkommen an den drei Veranstaltungstagen erstreckte sich gemäß den entsprechenden Verlautbarungen von Land und Stadt und je nach Größe der Aus- tragungsstadt von 200.000 (Detmold) über 600.000 (Düsseldorf) bis zu 800.000 Personen (Bonn). Für den jüngsten NRW-Tag in Essen wurden – trotz hohem Besucheraufkommen – kei- ne offiziellen Besucherzahlen kommuniziert. Der NRW-Tag prägt auch aufgrund des hohen Besucherandrangs in ganz eindeutiger Weise diesen Tag und lässt die parallel verlaufende Verkaufsstellenöffnung eindeutig als reinen Annex dieses Tages erkennen (s. auch Vorlagennummer 0386/2019, Bewerbung der Stadt Köln für die Austragung des NRW-Tages 2020). 4. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 11.10.2020, INTERMOT Die Anlassbeschreibung zur INTERMOT legt beeindruckend und nachvollziehbar dar, dass diese Messe 2018 mit 1041 Unternehmen aus 40 Ländern und 220.000 Besuchern, davon 53.000 Fachbesucher die international führende Business- und Eventmesse für Motorräder, Roller und E-Bikes ist. Die Messe mit mehr als 1.000 Ausstellern, darunter die Marktführer, aber auch viele Kleinserien- hersteller sowie Bekleidungs- und Zubehörfirmen präsentieren sich auf der INTERMOT Messe Köln und zeigen ihre Neuheiten, aktuelle Kollektionen, Trends und Serviceangebote. Zum Ange- bot der Motorradmesse Köln zählen beispielsweise Motorräder, Roller und E-Bikes, Teile, Zube- hör und elektrische Ausrüstung, Motorradbekleidung, Fahrerausrüstung, Werkzeuge, Werkstatt- und Ladenausrüstung, sowie Schmierstoffe, Pflegemittel und touristische Angebote für Zweirad- fahrer. Mit mehr als 220.000 Privat- und Fachbesuchern und einer Bruttofläche von 180.000 m² + 68.000 m² Freifläche beschreibt sie in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwartende Personen gegenüber, die am Sonntag dem 11. Oktober zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichbaren Düsseldorfer Fall haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht NRW es angesichts der in- nerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Mes- segelände und den Orten der Aktionstage, genügen lassen, dass die Messehallen und die Düs- seldorfer City auf diese Weise aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse zu einer Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche ausstrahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade 6 von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind und öffent- liche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen, liegt nahe.“ Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung das öffentli- che Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig. 5. Neustadt/Süd 29.11.2020, ABC Aktionsgemeinschaft, Advent in der Südstadt Um Wiederholungen zum Antrag der Interessengemeinschaft zu vermeiden, wird vollinhaltlich auf den in der Anlage angefügten Antrag verwiesen. Die Interessengemeinschaft wird mit einer Viel- zahl verschiedenster Veranstaltungsorte und Aktionen im Stadtteil einen Beitrag dazu leisten, die Kommunikation im Stadtteil mit den dort Wohnenden aber auch Besuchern zu fördern. In Zeiten verloren gegangener sozialer Kontakte und Kommunikation, eine Maßnahme die den Zusam- menhalt im Veedel aber auch darüber hinaus fördern wird. Aktionen die den Kölner Veedel- Gedanken leben, stärken und hoffentlich weiter fördern. Das, was Kölner Veedel auszeichnet. Die Einbindung von Kindergärten, Schulen, verschiedener Vereine, der Gastronomie und des Handels zeigt, worum es geht. Lebt, liebt und arbeitet in einem attraktiven Veedels Köln und bringt euch ein. Als prägendes Element ist der Adventsmarkt auf dem Chlodwigplatz zu bezeichnen. In rund 15 - 20 Hütten präsentieren sich viele Aussteller und Gastronomen bevorzugt aus dem Veedel. In ei- ner Sozialhütte können gemeinnützige Vereine und Initiativen auf ihre Arbeiten und Angebote aufmerksam machen. Speziell für die Pänz gibt es ein Kinderkarussell. Dazu kommt noch der kleinste Weihnachtsmarkt Köln im Innenhof der Lutherkirche. Daneben gibt es den Südstadtkrippenweg, der am 29.11.2019 durch den Weihnachtsmann eröf- fent werden soll. Im Jahr 2018 hatte der Rat der Stadt Köln Sonntagsöffnungen für Weihnachtsmärkte in den Stadtteilen Sürth, Rodenkirchen und Lindenthal genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die genehmigten Sonntagsöffnungen auf Klage der Gewerkschaft Verdi in allen Fällen als rechtswid- rig festgestellt, so dass die Sonntagsöffnungen in der Folge aufgehoben werden mussten. Zu einem Weihnachtsmarkt in vergleichbarer Größenordnung mit 26 Ausstellern in Sürth mit Be- gleitprogramm eines „Lebendigen Adventskalenders“ mit Musik, Geschichten, Gebäck und Tee hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich ausgeführt: „dass ein Weihnachtsmarkt dieser Größen- ordnung mit einem überschaubaren Veranstaltungsprogramm über das unmittelbare Veranstal- tungsumfeld hinaus eine räumliche Ausstrahlungswirkung aufweist, die eine Öffnung von Ver- kaufsstellen auch in weiterer Entfernung rechtfertigt, ist damit jedoch nicht hinreichend belegt (vgl. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.12.2018 – 1 L 2650/18). Die Entscheidungen zu den Weihnachtsmärkten in Lindenthal und Rodenkirchen enthalten ähnli- che Aussagen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Verwaltungsgericht Köln die kleinen Veedels- weihnachtsmärkte nicht als den Sonntag prägend angesehen hat, so dass eine Verkaufsstellen- öffnung nur noch als Annex hierzu wirken würde. Aus den genannten Gründen ist das für den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung zu fordernde öffentliche Interesse im Zusammenhang mit örtlichen Fes- ten mit prägender Wirkung nicht ausreichend belegt. Der Antrag ist daher leider nicht genehmi- gungsfähig. 6. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 13.12.2020, Weihnachten in Köln Zum Antrag von Stadtmarketing Köln sind die gelieferten Besucherberechnungen nachvollzieh- bar dargestellt und rechtfertigen nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigung der für den 13.12.2020 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärkte. 7 Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar und sehr konservativ dar, dass die Kölner Weih- nachtsmärkte in den letzten Jahren rund 4. Mio. Besucher anzogen. Nach Einschätzung der Verwaltung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von mehr Besu- chern (https://www.rundschau-online.de/region/koeln/koeln-archiv/koelner-weihnachtsmaerkte- sechs-millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht. 2015 kamen nach Schätzung von KölnTourismus knapp 6 Mio. Besucher von auswärts zu den Kölner Weihnachtsmärkten in der Innenstadt. Bundesweiter Rekordhalter ist der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom mit vier Mil- lionen Besuchern (https://www.ksta.de/wirtschaft/85-millionen-besucher-weihnachtsmaerkte-sind- sehr-beliebt-1651080 ). Die erhebliche Zahl der Weihnachtsmarktbesucher ist durch Berichter- stattung in den Kölner Printmedien bestätigt. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucher- zahl, nämlich eine Gesamtbesucherzahl zwischen 145.900 bis ca. 152.800 Menschen. Tatsäch- lich dürfte wegen der anzusetzenden rund 6 Mio. allein auswärtiger Besucher ein erheblich grö- ßerer Besucherandrang an dem verkaufsoffenen Sonntag auf die zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weihnachtsmärkte zu verzeichnen sein. Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weih- nachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besuchern gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besuchern. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächli- chen Besucherzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besuchermenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Men- schen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntags nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berück- sichtigt. Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher, als Besu- cher, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. Neben der Gegenüberstellung der Besucherzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um ein langjähri- ges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abhebt. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachts- märkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unter- schiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besuchermagneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Mas- senandrang auswärtiger Besucher gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Aus- nahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Unter Verweis auf den beigefügten Stadt- plan legt der Antrag nachvollziehbar die ersichtliche Nähe der zentralen Kölner Weihnachtsmärk- te zur Kölner Innenstadt dar. 8 Der Rat hat mit der Verwaltungsvorlage 4160/2018 auch im Jahr 2019 den Antrag anlässlich der Weihnachtsmärkte im Kernbereich Innenstadt genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Leipziger Weihnachtsmark- tes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert wor- den. Auch das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.12.2018 – 1 L 2722/18 einen Eilan- trag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgelehnt und die Sonntagsöffnung am 16.12.2018 anlässlich der Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte bestätigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln handelt es sich bei den Kölner Weihnachtsmärk- ten um eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung. Bei den Weihnachtsmärkten in der Kölner Innenstadt handelt es sich um Veranstaltungen von beträchtlicher Größe und Attrakti- vität, die während der Adventszeit eine erhebliche Anzahl innerstädtischer als auch auswärtiger Besucher anziehen. Die Weihnachtsmärkte finden an verschiedenen Standorten statt. Im hier in- teressierenden Bereich vor allem am Dom (150 Stände, höchster natürlicher Christbaum in NRW). In der Altstadt (Alter Markt und Heumarkt, 120 Stände, Eislandschaft). Auf dem Neumarkt (94 Stände), am Rheinauhafen (80 Stände, Kunsthandwerkermarkt, Dreimaster), auf dem Ru- dolfplatz (60 Stände, Festplatz mit Bühne) und am Mauritiuswall (20 Stände, Bühne). Hinzu kommt außerhalb des Ladenöffnungsbereiches, aber in unmittelbarer Nähe dazu, ein Weih- nachtsmarkt im Stadtgarten (90 Aussteller). Allein die Zahl der Stände verdeutlicht die Größen- ordnung der Anlassveranstaltung. Angesichts dieser Größenordnung muss nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln nicht im Einzelnen geklärt werden, ob die Weihnachtsmärkte in den vergangenen Jahren insgesamt 4 Mio. Besucher anzogen (konservative Schätzung) oder ob al- lein 6 Mio. auswärtige Besucher (Schätzung von KölnTourismus) zu den Märkten kamen. Die Weihnachtsmärkte erscheinen zudem auch wegen der ihnen wesenseigenen Bindung an die Ad- ventszeit sowie der durch sie hervorgerufenen Sinneseindrücke – Lichter, Gerüche, weihnachtli- che Musik – in spezifischer Weise geeignet, die innerstädtische Atmosphäre und damit auch den Charakter des Sonntags in besonderer Weise zu prägen. Das Verwaltungsgericht Köln geht da- her aus den genannten Gründen davon aus, dass die Weihnachtsmärkte den Sonntag prägen und die Sonntagsöffnung lediglich einen Annex zu der anlassgebenden Veranstaltung darstellt. Die Verwaltung hält auch diesen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 für genehmigungsfähig. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih- nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es - wie das Verwaltungsgericht Köln - davon aus, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes of- fensichtlich ist. Stadtbezirk 2: 7. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 26.04.2020, 8. Rodenkirchener Kunstmeile Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2020 zum 18ten Male statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden kulturellen und insbesondere traditio- nellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Geschäf- ten, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Senioren- zentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürgern in vielfältigster Art Kunst nahe. Auf dem Maternusplatz findet ein professionell organisierter Antikmarkt mit Schwerpunkt auf Kunst statt. An ca. 60 Ausstellung- sorten können Künstler ihre Kunst zeigen. Besondere Ausstellungsorte Rodenkirchens werden die 2 Kirchen St. Maternus und Alt St. Maternus (das Kapellchen) und die 2 Seniorenwohnanla- gen im Herzen von Rodenkirchen sein. Hinzu kommt eine Ausstellung im großzügigen Entré des Bezirksrathauses. Hier haben Künstler auf außergewöhnlich großer Fläche die Möglichkeit ihre Kunst zu präsentieren. 9 Sämtliche Teilnehmer werden in einem hochwertigen Katalog abgedruckt, aus dem der Besucher erkennen kann, welcher Künstler wo zu finden sein wird. Der Fokus liegt nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugend- kunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshil- fe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rah- menprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 400 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Weitere Ausstellungsorte werden diverse Kanzleien, Arztpraxen, Pri- vatwohnungen, Restaurants und Gaststätten im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein sein. Die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbun- den werden. Auf dem Maternusplatz wird in Zusammenarbeit mit dem Verein Bezirk ZWO junge Graffiti Kunst gezeigt und zum Selbermachen angeregt. Den Besuchern werden 2020 mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit de- nen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom- men werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen, sowie Einblick in ihre Arbeitstechniken geben. Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben (https://www.koeln- news.com/kunstmeile-rodenkirchen/27192; https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein- blatt/koelner-wochenspiegel/rodenkirchen/-musik-trifft-kunst--rund-400-kuenstler-beteiligen-sich- an-der-kunstmeile-30025310?dmcid=sm_em) Stadtbezirk 3: 8. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 17.05.2020, Lindenthaler Frühlingsfest Im Mai 2020 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Frühlingsfest. Von Freitag, 15.05. bis Sonntag, 17.05.2020 verwandelt sich der Karl-Schwering-Platz wieder in ein wundervolles Veedels-Gourmetfrühlingsfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarus- sell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Men- schen aus dem Veedel sein. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfests eine Passantenfrequenzzählung durchgeführt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). Es wurden 8500 Festbesucher ermittelt, die einer ebenfalls durch Passantenfrequenzmessung ermittelten Zahl von 4105 Einkaufsbesuchern ge- genüber stehen. Neu im Jahr 2020 ist, dass das Fest am Samstag und Sonntag ab mittags auf die gesamte Düre- ner Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße ausgedehnt wird. Die Gastronomen dekorieren Ihre Außengastronomie in der Art des Frühlingsfestes und bieten besondere Speisen und Getränke im Stil einer Straußwirtschaft an. Die Einzelhändler veranstalten für junge (und junggebliebene) Menschen an beiden Nachmitta- gen eine Rallye, bei der man an verschiedenen Stellen der Dürener Straße Quizfragen lösen muss. Die Quizfragen kreisen um die Themen Vereine und Persönlichkeiten aus Lindenthal. Als Belohnung für den richtig gelösten Fragebogen erhalten die Teilnehmer einen Stoffrucksack aus Baumwolle. Eine umherziehende Dixie Band sorgt auf ganzer Strecke für musikalische Unterhaltung. 10 Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit seinen Bürgerfesten ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonn- tagen Besucher in das Quartier lockt. Auch dieser noch sehr neue Anlass wird den Tag besonders prägen. Die Sonntagsöffnung selbst wird aus Sicht der Verwaltung eine untergeordnete Rolle darstellen. 9. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 30.08.2020; 32. Stadtteilfest Lindenthaler Flair Das zum 32. Mal stattfindende Stadtteilfest Lindenthaler Flair reiht sich in die traditionellen Stadt- teilfeste ein, wie es die Stadtteilfeste in Deutz, Kalk, Ehrenfeld, Neu-Ehrenfeld oder in Dellbrück darstellen. Es handelt sich um Stadtteilfeste die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Stadtteilfeste die in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbe- zug (öffentliches Interesse im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LÖG NRW) für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt haben. Diese Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institutionen DGB, ver.di und den Kirchen toleriert und in der Folge nach Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln nicht beklagt worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des notwendigen öffentlichen Interesses an. Das Stadtteilfest zieht an diesem Tage 50.000 Besucher und mehr in das Quartier. Besucher, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Kölner Lebensgefühl in das Quartier kommen. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent- scheidende Element, dass Besucher das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Stadtteilfest alleine prägt den Charakter dieses Tages. Die Verwaltung hält diesen Anlass für genehmigungsfähig. 10. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 06.09.2020; Carrée-Fest Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 06.09.2020 als verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Carrée-Festes (Straßenfest). Das Carrée-Fest ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung. Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 120.000 Besucher, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besuchern dieses Fest aufsuchen werden (https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht der Verwaltung als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Stadtteilfest alleine prägt den Cha- rakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 11. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, Street Gallery 25.10.2020 Die Street Gallery des Jahres 2020 ist in Umfang und Ausrichtung, Fläche und Besucherzahl deutlich größer als die Veranstaltungen der letzten Jahre. Lediglich der Name ist gleichgeblieben. Dieser Antrag und die zugehörige Präsentation erläutern die tiefgreifenden Erweiterungen der Veranstaltung. Im Jahr 2020 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 22. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 25.10. bis 07.11.2020) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Stra- ße zu kleinen Galerien und Museen. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufens- tern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenprogramm, das in den letzten beiden Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, 11 den 25.10.2019 werden neben den Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften fol- gende Veranstaltungen stattfinden: In Parkbuchten entlang der Dürener Straße werden Künstler vor ihren Galerien in Parkbuchten Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort zeigen, wie ihre Arbeiten entstehen. Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben. Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung geben über Men- schen und Vereine aus dem Veedel. Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heine- mann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Stra- ße/Ecke Lindenthalgürtel) Am Eingang zum Stadtwald wird die erfolgreiche Kooperation mit dem Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds zugunsten der Bildungs-Chancen von Kindern neu aufgelegt. Erstmals wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen. Auf rund 2.000 m² Parkfläche wird es ei- ne Open-Air Skulpturenausstellung geben. Im Bezirksrathaus Lindenthal wird am gleichen Tag die traditionelle Sammelausstellung aller Künstler beginnen. In der kath. Kirche St. Stephan wird es ein Orgelkonzert geben. Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale erfolgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im wahrsten Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des Karl-Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek auf- genommen wurde. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 12. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 08.11.2020, Braunsfelder Martinsmeile Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 08.11.2020 anlässlich der traditionellen Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu ent- nehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkre- te Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssi- tuation. Im Stadtteil Braunsfeld stehen von ca. 80 Ladenlokalen entlang der Aachener Straße zur Zeit 11 Einheiten leer, das sind 7 mehr als im Jahr 2017. Im Vergleich zu den Daten aus dem Einzelhandels-und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2010 (5 Leerstände, Seite 423) zeigt sich damit eine deutliche Zunahme der Leerstände. 4 weitere Geschäfte werden bis zum Ende des Jahres 2019 schließen, darunter 2 familiengeführte Unternehmen. Die Leerstandsdokumentation liegt diesem Antrag bei. Die Fotos tragen in der Bezeichnung jeweils die betroffene Hausnummer. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungs- situation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kun- denfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen 12 aus. Die durchschnittliche Besucherzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenk- artikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadt- entwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 13 Friseure, 4 Blumen- geschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuati- on zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhandelskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Brauns- feld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Alten- heime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Fami- lien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee). Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Mar- tinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Die Zahl der in der Kundenfrequenzanalyse genannten Besucherrückgän- ge hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Durch den Zentralitätsfak- tor wird die Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017) belegt. Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren ver- stärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weite- ren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. Au- ßerdem soll die diesjährige Martinsmeile die Aktivitäten rund um die Faktensammlung Handels- lagen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.“ Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat mit den dargestellten Zahlen nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zunehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rück- gang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbetrieben. Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzel- handelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leer- ständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern oder deren Ge- schäftsaufgabe entgegenzuwirken, im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfältiges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018 stattfand (vgl. Vorlage 2533/2018) wurde auch von ver.di als genehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgeleg- ten Unterlagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufs- öffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ Zuletzt hat der Rat am 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 3431/2018) die Martinsmeile 2019 ge- nehmigt. 13 Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. Stadtbezirk 7: 13. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 03.05.2020, Porzer Autofrühling mit dem 1. Porzer Rhein Food Festival Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren - Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigun- gen und in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Por- zer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung er- zeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste kön- nen so die Vereine kennenlernen. Neben dem Autofrühling wird erstmalig das Porzer Rhein Food Festival stattfinden. Es wird ein Streetfood-Festival organisiert, welches dem aktuellen Trend der Zeit entspricht. Auf- bauend auf den Erfahrungen der beiden letzten RHEINfesten, gehen wir von einem großen Er- folg mit vielen interessierten Besuchern aus. Diese Veranstaltungen werden durch Bezirksbür- germeister Henk van Bethem organisiert. Neben dem Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 LÖG NRW vorgetragen. Sie teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Ein- zelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (I- SEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Ab- schlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Be- zirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schlie- ßung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrück- gängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Ab- schlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahn- hofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für 14 Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhal- ten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Ab- schlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadt- teilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Ein- zelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Er- werbsinteressen potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwick- lung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhan- delsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach un- serer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Porz Mitte ein Rückgang der Einzelhandelsflächen, Rückgang an Ein- zelhandelsbetrieben, sowie ein Rückgang von Einzelhandelsbetrieben des mittelfristigen Bedar- fes feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016). Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, so dass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftab- flüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbe- werbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel- und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2015 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel- und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzel- handelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwick- lungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Be- suchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinte- ressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Inte- resse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sach- gründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. Zuletzt am 05.12.2018 wurde von der Vertretung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Genehmigungsfähigkeit der Anlässe für dieses Quartier nicht in Abrede gestellt. Die Verwaltung hält den Antrag für genehmigungsfähig. 14. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 11.10.2020, Musikalischer Herbst Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte ver- schiedener Porzer Karnevalsvereine. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 15 Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Mu- sikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“. Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für den 03.05.2020 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte unter Ziffer 13 verwiesen. 15. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 29.11.2020, Porzer Adventsmarkt Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: „Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunst- gewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ „Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher An- lass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird ei- ne vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Advents- basar mitgestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Por- zer Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender. Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie diese im Antrag für den 03.05.2020 vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte unter Ziffer 13 verwiesen. Stadtbezirk 8: 16. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 24.05.2020, Traditionelles Musikfest Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht be- klagtes traditionelles Fest. Dieses Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 16 und 4.000 Besucher. Die Anzahl der Besucher ist durch Presseberichterstattung und Fotos be- legt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher geschätzt. Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver- kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 17. Kalk, Interessen- und Standortgemeinschaft Kalk, 28.06.2020, Straßenfest Von der Interessen- und Standortgemeinschaft wird das traditionelle Straßenfest der Kalker Hauptstr. eingereicht. Ein Straßenfest, das viele Jahre (zum 32. Male) im Stadtteil stattfindet. Nicht zu vergessen ist, dass die früher mit in die Verkaufsstellenöffnung eingezogenen Köln Ar- caden nicht einbezogen sind. Die räumliche Grenze der zu genehmigenden Verkaufsstellenöff- nung ist erheblich eingeschränkt worden. Bei dem Straßenfest handelt es sich um ein über die Bevölkerung Kalks hinaus beliebtes Stra- ßenfest (https://www.youtube.com/watch?v=WpsXBfkSPkc ). Das machen auch die Videose- quenzen aus Sicht der Verwaltung sehr deutlich. Die große Anzahl von mehreren zehntausend Besuchern ist durch die dem Antrag beigefügte Presseberichterstattung nebst Bildmaterial be- legt. Dieses Straßenfest ist aus Sicht der Verwaltung für sich alleine im öffentlichen Interesse stehend (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW) und genehmigungsfähig. 18. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 27.09.2020, Herbstfest Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um kein wesentlich anderes Fest, als das zuvor beschriebene Musikfest. Dieses Fest findet auf einer Ver- anstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher geschätzt. Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver- kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. Stadtbezirk 9: 19. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 27.09.2020, Straßenfest Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 41 Male) über die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das räum- lich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher anlockt. Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage gestellt oder sogar beklagt worden. Die Besucherzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt (Stadtbezirk 1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner- wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns- laengste-festmeile-31347166). Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist genehmigungsfähig. Verfahrenshinweise: Mit Schreiben vom 07.06.2019 und 18.11.2019, nachdem ergänzende Anträge der Interessen- gemeinschaften der Quartiere (Kernbereich Innenstadt, Neustadt/Süd, Deutz, Rodenkirchen, Sülz/Klettenberg, Lindenthal und Porz/Mitte) eingegangen sind, ist nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu beteiligenden Institutionen Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden. 17 In einer Dialogrunde am 28.11.2019 zu der die Industrie- und Handelskammer geladen hat, wur- de mit den Akteuren des Katholikenausschusses, des DGB, des Handels (IHK, Handelsverband, Handelskümmerer) und der Verwaltung in einem aus Sicht der Verwaltung sehr zielführenden und konstruktivem Verlauf über die Sonntagsöffnungen gesprochen. Im Verlauf des Gespräches wurde vom Katholikenausschuss zum Ausdruck gebracht, dass es aus dortiger Sicht erkennbar geworden ist, dass sich der Handel der Rechtslage und der hieraus inzwischen entwickelten Rechtsprechung bewusst geworden ist. Auf Anregung des Katholikenausschuss soll und wird der Dialog, wie er sich in dem Termin ge- zeigt hat, fortgeführt werden. Dies mit der Überlegung der Erweiterung des Kreises der Akteure. Hier sollen sowohl die jüdische und islamische Community als auch Vertreter der im Wirtschafts- ausschuss und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmberechtigten Fraktionen einbezogen und eingeladen werden, um den Dialog zum Thema gesellschaftlicher Wandel, Konsumverhalten, Glauben und Sonn- und Feiertagsschutz im Werte- vergleich fortzuführen. Nach Auffassung der Verwaltung lässt sich zurückhaltend eingeschätzt, ein Weg zu einer ge- meinsamen Lösung für Köln, die Interessengemeinschaften, die Kirchen und die Arbeitnehmer- vertretungen erkennen. Ein erneutes Treffen ist für das 1. Quartal 2020 ins Auge gefasst. Stellungnahmen/Ergebnis: Der Ev. Kirchenverband hat mit Schreiben vom 11.07.2019 (Anlage 13) Stellung bezogen. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Stellungnahme vollinhaltlich verwiesen. Mit Schreiben vom 12.07.2019 (Anlage 14) und 09.12.2019 (Anlage 17) unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln die von den Interessengemeinschaften eingereichten Anträge. Mit Stellungnahme vom 15.07.2019 der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Anlage 15) werden Sonntagsöffnungen vollumfänglich abgelehnt. Auch hier wird zur Vermeidung von Wiederholun- gen auf die Anlage verwiesen. ver.di erklärt aber, gegen die Sonntagsöffnungen im Kernbereich Innenstadt, Braunsfeld, Rath/Heumar, Kalk und Dellbrück nicht zu klagen. Der Handelsverband Aachen – Düren – Köln hat mit Schreiben vom 16.07.2019 (Anlage 16) die Genehmigungsfähigkeit bestätigt. Der Katholikenausschuss in der Stadt Köln hat mit Schreiben vom 11.12.2019 (Anlage 18) zu den nachträglichen eingelieferten und in die Anhörung vom 18.11.2019 einbezogenen Anträgen festgestellt, dass diesen die entwickelten Grundsätze wahren. Er erhebt gegen eine Genehmi- gung keine Einwände. In einer gemeinsamen Stellungnahme von DGB und ver.di vom 18.12.2019 (Anlage 19) werden Sonntagsöffnungen generell abgelehnt. Weitere Stellungnahmen der anderen Beteiligten/Angehörten sind auch im Nachgang zur Dialog- runde am 28.11.2019 nicht bei der Verwaltung eingegangen. Hinweis der Verwaltung: Im Laufe des Verfahrens wurde die Rechtsprechung des OVG Münster zum Az. 4 D 36/19.NE bekannt gegeben welche bei zukünftigen Genehmigungen von Sonntagsöffnungen zwingend zu berücksichtigen ist. Das OVG Münster hebt in seinem Urteil sehr deutlich hervor, dass es grundsätzlich nicht aus- reicht, die besondere örtliche Problemlage (Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-5 LÖG NRW) nur darzustellen. Von einer Eignung zur Rechtfertigung einer Sonntagsöffnung ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn die Kommune in einem schlüssig verfolgten Gesamtkonzept neben 18 Sonntagsöffnungen noch andere Maßnahmen beschreibt. Die Sonntagsöffnung als alleinige Maßnahme genügt nicht, die Problemlage zu beheben. Andernfalls wäre –wie in der Vergangenheit vielfach zu beobachten– jenseits der Verletzung des Gebots der Wettbewerbsneutralität nicht sichergestellt, dass gegenläufige Politikansätze der Er- reichung der verfolgten Ziele nicht entgegenwirken, zu der sonntägliche Ladenöffnungen auch nach Einschätzung des Gesetzgebers ohnehin nur einen begrenzten Beitrag zu leisten vermö- gen. Es muss für die Öffentlichkeit sehr deutlich wahrnehmbar sein, dass eine Sonntagsöffnung eine absolute Ausnahme vom grundsätzlich einzuhaltenden Sonn- und Feiertagsschutz darstellt. Die von den Interessengemeinschaften auch vor diesem Hintergrund gestellten Anträge, erfüllen die Kriterien der Rechtsprechung und sind aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. Fazit: Der Rat der Stadt Köln genehmigt die in der Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verord- nung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den von den Interessengemeinschaften bean- tragten Grenzen. Er beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die für das Jahr 2020 nicht gestellt wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwal- tungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen. Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Sondernut- zungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwal- tung festgesetzt werden. Begründung der Dringlichkeit: Da die ersten Veranstaltungen bereits für den 26.04.2020 geplant sind und die Veranstalter Pla- nungssicherheit benötigen, ist eine verfristete Vorlage in den Gremien notwendig. Eine Behandlung im nächsten Sitzungslauf (Rat am 26.03.2020) würde die Vorbereitungszeit für die Veranstalter auf 4 Wochen verkürzen. Das ist mehr als unzumutbar. Hinweis zum Beschluss des Rates vom 09.07.2019 zum Klimanotstand: Bei der Abwägung der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen ist festzustellen, dass die Sonntagsöffnungen und die zur Begründung derselben zugrundeliegenden Anlässe, möglicher- weise negative Auswirkungen auf das Klima (Feinstaub durch Anreiseverkehr u.a.) entfalten kön- nen. Durch die dahinterstehenden Anlässe werden zu den beantragten Terminen, verbunden mit einer Sonntagsöffnung, vielfach mehr Besucher in ein Quartier gezogen als sonst anlässlich der Veranstaltung selbst (klimarelevant). So müssen wegen der Öffnung von Verkaufsstellen für ei- nen Termin im Vorfeld z.B. Lager befüllt (zusätzlicher Lieferverkehr) und zusätzliche Ressourcen (Strom, Heizung und vieles mehr) anlässlich der Öffnung verbraucht werden. Veranstaltungen selbst gehören zu einer gelebten Stadtkultur und werden auch zukünftig von der Stadtgesellschaft nicht in Frage gestellt werden. Die wenigen Anlässe, die für verkaufsoffene Sonntage in 2020 vorgesehen sind, werden das Klima nicht über ein hinnehmbares Maß hinaus belasten. Nach Auffassung der Verwaltung sind die möglichen Bedenken zu vernachlässigen. Anlagen Anlage 1 RVO 2020 19 Anlage 2 Antrag Kernbereich Innenstadt Anlage 3 Antrag Deutz Anlage 4 Neustadt-Süd Anlage 5 Rodenkirchen Anlage 6 Sülz/Klettenberg Anlage 7 – 7.3 Braunsfeld Anlage 8 Lindenthal Anlage 9 Porz-Mitte Anlage 10 Antrag Rath/Heumar Anlage 11 Antrag Kalk Anlage 12 Antrag Dellbrück Anlage 13 Ev. Kirchenverband Anlage 14 Stellungnahme IHK Köln Anlage 15 Stellungnahme ver.di Anlage 16 Stellungnahme Handelsverband Anlage 17 Stellungnahme IHK Köln Anlage 18 Katholikenausschuss Anlage 19 Gemeinsame Stellungnahme DGB/ver.di Hinweis: Der Umdruck erfolgt lediglich für die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und die Stellungnahmen von Ev. Kirchenverband (Anlage 13), IHK (Anlage 14 und 17), ver.di (Anlage 15), Handelsverband (Anlage 16), Katholikenausschuss (Anlage 18) und der gemeinsamen Stel- lungnahme DGB/ver.di (Anlage 19). Die Nachweise zu den Anträgen entnehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.
Anlage 16 Stellungnahme Sonderöffnung Handelsverband 16.07
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Handelsverband Aachen - Düren - Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln An die Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy - Brandt - Platz 3 50679 Köln Stellungnahme verkaufsoffene Sonntag e 20 20 hier: Innenstadt (3), Köln - Kalk (1), Köln - Delbrück (1), Köln - Braunsfeld (1) , Rath/Heumar(2) Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Möglichkeit, zu den aktuellen Anträgen über verkaufsoffene Sonntage 20 20 , Stellung zu beziehen. Bei den vorgelegten Anträgen handelt es sich ausschließlich um Anlässe, die bereits in der Vergangenheit von uns als une ingeschränkt genehmigungsfähig bewertet wurden. Die vorgelegten Anträge entsprechen allesamt den strengen, gesetzlichen Kriterien des NRW - Ladenöffnungsgesetzes. Es handelt sich außerdem fast ausschließlich um Anlässe, deren Rechtssicherheit bereits im ver gangenen Jahr ausführlich geprüft und bestätigt wurde . Es geht im Wesentlichen nicht um eine Ausweitung der einzelnen Umsätze, sondern um Marketing maßnahme n , die es den Kölner Stadtvierteln, die nicht vom Tourismus profitier en erlaub en , auf sich aufmerksam zu machen und neue Besucher anzulocken sowie Stammbesucher an sich zu binden. Der Erhalt von Urbanität und sozialen Strukturen, die maßgeblich durch den stationären Einzelhandel mitgestaltet werden, ist in den betreffenden Stadtvierteln von elementarem öffentlichem Interesse. Ebenso sind die aufgeführten internationalen Messen für die Sonderöffnung im Kernbereich Innenstadt ausreichende r und starker Anlass. Sie sind Magnet für den Aufenthalt an diesen Tagen in Köln. Mit freundlichen Grüßen, (Jörg Hamel, Geschäftsführer) Köln , 16.07.2019 Jörg Hamel ( jha ) Handelsverband Nordrhein - Westfalen Aachen - Düren - Köln Geschäfts s telle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221/20 80 40 Fax: 0221 / 20 80 440 Kölner Bank eG IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 BIC: GENODED1CGN Geschäfts s telle Aachen Theaterstraße 56 52062 Aachen Tel.: 0241/25 141 Fax: 0241/29 906 kontakt@ehdv. de www. ehdv .de Vorsitzender Gerd - Kurt Schwieren G eschäftsführer Dipl. - Vw. Jörg Hamel Vereinsregister AG Köln VR 5486 Gerichtsstand Köln
Anlage 11 Antrag_VOS_2020_Kalk[26974]
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Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: StandortGemeinschaft Kalk e. V. Am Sonntag, dem 28. Juni 2020 von 13 bis 18 Uhr Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Straßenfest Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Seit Jahrzehnten findet am letzten Wochenende im Juni das Straßenfest auf der Kalker Hauptstraße statt. Wir werden in 2020 (27. und 28. Juni) ein völlig neues Konzept (höher wertiges) des Straßenfestes verfolgen. Wir werden das Straßenfest mit dem Dienstagszug e. V. Zollstock selbst organisieren (ohne die Fa. Von der Gathen). Die Kalker Vereine und Organisationen sollen sich kostenfrei auf dem Straßenfest präsentieren können (z. Zt. zwei Vereine!). Wir werden kostenfreie Kinderangebote machen. Die Kalker Geschäftsleute werden ebenso ins Boot geholt (in 18 haben vier Geschäfte teilgenommen) In 19 werden es nicht mehr! Erhöhung der Attraktivität des Straßenfestes Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. Xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung eine Veranstaltung, welche zum 32. Mal stattfindet erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; Xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Veranstaltungsbesucher: 35.000 Besucher wegen der Verkaufsstellenöffnung: Wenige 100 (bezogen auf die Sonntagsöffnung 2018), da erst freitagmittags klar war, dass der verkaufsoffenen Sonntag statfinden durfte – keine Werbe- möglichkeit mehr für den VOS. Veranstaltungsfläche:14.000 qm durch Erweiterung in die Nebenstraßen und Park Verkaufsfläche: Brutto 24.000 qm es fallen 4 Banken, vier Juweliere, Filialisten Z. B. Rossmann weg, d. h. die Nettofläche liegt deutlich unter 20.000 qm Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) s. Presseberichte, in 19 wird gezählt Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4,) stützen. Kalk war bis Ende der 80 iger Jahre das Einkaufszentrum im Rechtsrheinischen Köln. Von den zahlreichen Eigentümer geführten Geschäften existiert noch eine Handvoll. Ein Dutzend Handyläden, mindestes ebenso viele Friseur- resp. Barbershops – auch in den Nebenstraßen, über ein halbes Dutzend Bäckereien davon zwei alt eingesessene- und eine Reihe von Filialisten – Kodi, DM, Rossmann, Tedi, Wollworth etc. säumen heute die Kalker Hauptstr. noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Im Dezember 2018 wurde der ehemalige Kaufhof als Kalkhof eröffnet. lt. Kaufland mit sehr gemischtem Ergebnis: das Weihnachtsgeschäft verlief zufrieden stellend, während das Ostergeschäft gleich null war. Das heißt, die erwartete Belebung durch den Kalkhof ist leider nicht so positive ausgefallen wie erhofft. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Anlage 2 Antrag Kernbereich Innenstadt
74981 Zeichen
1
Antrag offener Sonntag 23.08.2020 für die Kölner Innenstadt
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN
Bezeichnung des Anlass: NRW Tag
21. - 23.08.2020
Offener Sonntag:
23.08.2020, 13.00 - 18.00 Uhr
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Feste
explizit als grundsätzlich zulässige
Anlässe für eine Öffnung von
Verkaufsstellen an Sonntagen
aufgeführt, woraus eine präjudizierende
Wirkung im Hinblick auf eine
grundsätzliche Genehmigung für
verkaufsoffene Sonntage gesehen
werden kann. Das Fest muss aber die
„Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen.
Dementsprechend darf ein Fest nicht nur
deshalb veranstaltet werden, um formell
die rechtlichen Voraussetzungen für die
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am
Sonntag zu schaffen.
Der NRW Tag:
Vom 21.-23. August 2020 wird der NRW
Tag erstmalig in Köln stattfinden. Er hatte
seine Premiere 2006 zum 60- jährigen
Jubiläum des Bundeslandes und fand bis
2012 jährlich und seither aller zwei Jahre
statt.
Er ist ein einmaliges Großereignis in der
Stadt im Rahmen einer etablierten
Veranstaltungsreihe und das größte
Bürgerfest des Bundeslandes.
Das Programm richtet sich an die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln
sowie an Besucherinnen und Besucher
aus ganz Nordrhein- Westfalen. Die
Themenwelten sind breitenwirksam und
generationenübergreifend konzipiert.
An den Aktionstagen stellt sich NRW als
vielfältiges, offenes und tolerantes
Bundesland mit einem attraktiven und
abwechslungsreichen Programm dar.
Besonders stehen dabei Fragen der
zukünftigen Stadtentwicklung unter
2
Beachtung von Nachhaltigkeit, Vielfalt
und klimaneutralen Mobilität dar.
Maßgeblich werden folgende Themen
sein:
- Kunst & Kultur
- Bildung & Forschung
- Umwelt
- Freizeit und Sport, Tourismus in
NRW
- regionale Wirtschaft,
- Präsentation einer
„Blaulichtmeile“ unter
Beteiligung zahlreicher
Blaulichtorganisationen
- Kundgebung am Sonntag mit
Arsch Huh auf der Deutzer
Werft
- Präsentation der 11
Landesministerien
Eine Beteiligung möglichst vieler Kölner
Akteure mit einem Focus auf attraktives
Infotainment ist ausdrücklich gewünscht.
Dabei stehen innovative
Präsentationsformen, der Dialog mit dem
Publikum und ein qualitatives,
ausgesuchtes Kulturprogramm im
Vordergrund.
Folgende Kompetenzen werden
angestrebt:
Qualität:
Der NRW-Tag 2020 Köln überzeugt
durch ein qualitatives Angebot in allen
Bereichen: Kulturprogramm,
Ausstellerflächen, Gastronomie u. a.
Unterhaltung:
Das Programm des NRW-Tages 2020
Köln zeichnet sich durch einen hohen
Unterhaltungswert aus. Der NRW-Tag
darf und soll Spaß machen!
Image:
Das Image der Stadt Köln spiegelt sich
im Festprogramm wider: Vielfalt,
Offenheit, Toleranz und die
Verbundenheit zu Traditionen sowie der
Blick für die Zukunft.
Interaktion:
Das Programm des NRW-Tages 2020
Köln lebt von der Interaktion der
involvierten Partner mit den
Besucherinnen und Besuchern.
Identifikation:
3
Der NRW-Tag setzt sich zum Ziel, die
Identifikation der Bürgerinnen und
Bürger mit unserem Bundesland und
dem, was unser Bundesland ausmacht,
zu stärken.
Für Köln, als größte Stadt des
Bundeslandes, ist der NRW Tag eine
einmalige Chance, sich als excellenter
Gastgeber in sympatisch kompetenter
Atmosphäre darzustellen, die Gäste
willkommen zu heißen und ihnen einen
unvergleichbaren Aufenthalt in der Stadt
zu bieten.
An den Aktionstagen werden folgende
Gäste zu erwarten sein:
- zahlreiche offizielle
Vertreterinnen und Vertreter aus
der Politik
- Entscheidungsträger und
Meinungsbildner aus Wirtschaft,
Politik, Sport, Kultur sowie
Forschungs- und
Bildungseinrichtungen
- Relevante Akteure und
Akteurinnen aus Wirtschaft,
Wissenschaft, Sport, Touristik,
Umwelt, Ehrenamt u. a.
- Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Köln und Nordrhein-
Westfalens
- potentielle Kundinnen und
Kunden
- Regionale und nationale Medien
Kaum eine andere Veranstaltung in der
Stadt zieht ein derart vielfältiges
Publikum an und stellt Köln in seiner
Vielfältigkeit dar. Damit sind große
Chancen für die Stadt verbunden, die
Kölner Stärken, Traditionen und
Kompetenzen auf bisher noch nicht
dagewesener Art und Weise zu
präsentieren und für das Image der Stadt
zu nutzen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen,
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2
Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn-
und Feiertagen gefördert werden können.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
4
Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum
das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei
nicht im Vordergrund steht.
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung
Seit 2006 im Bundesland
X erstmalig stattfindende Veranstaltung
Erstmalig in Köln
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist
regelmäßig insbesondere dann auszugehen,
wenn die örtliche Veranstaltung in den
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung
vorgesehen sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich
überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und
Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der
Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B.
der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10
Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest
(Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet,
Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen.
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl.
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt
sind; eine Ausweitung über den Bereich
hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
5
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der
Verwaltung;
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
NRW Tag:
Gesamt- prognostizierte Besucherzahl
500.000 Besucher aus ganz NRW,
Bürgerinnen und Bürger Kölns
Für die Erstellung der Besucherprognose
für den Veranstaltungstag am 23. August
2020 haben wir uns als Ausgangsbasis
auf vorhandenes Datenmaterial des
Unternehmens Jones Lang Lasalle
(Passantenzählungen Köln 2018), den
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts
für Handelsforschung an der Universität
zu Köln sowie den Zahlen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für
Köln gestützt.
Das Unternehmen Jones Lang LaSalle
zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro
Stunde im Dur chschnitt 13.000
Passanten.
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit
von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones
Lang LaSalle) in der Kölner Innenstadt
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro
Stunde im Durchschnitt 28.030
Passanten. Diese Zahl ist jedo ch in
zweierlei Hinsicht zu relativieren.
Zum Einen beinhaltet dieser Wert
aufgrund der Lage der Straßen
zueinander mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw.
Mehrfachzählungen. Geht man im
vorliegenden Fall realistischer Weise von
einer Mehrfachzähl quote von einem
Viertel bzw. einem Drittel aus, resultiert
aus dem zuvor berechneten Wert ein
„bereinigter“ Durchschnittswert von rund
18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro
Stunde.
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch
anerkannt, dass Frequenzmessungen die
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt
6
werden, nicht zwingend durch einfaches
Multiplizieren auf eine gesamte
Tagesdauer hochgerechnet werden
dürfen. Die meisten tageszeitlichen
Passantenfrequenzen in den
Innenstädten weisen eine unimodale oder
bimodale Verteilung auf. Im Rahmen
dieser Prognose sind wir von einer
unimodalen, symmetrisch
Normalverteilung der Passantenfrequenz
ausgegangen. Aus diesem Grund muss
für die letzten beiden Stunden der
beantragten Ladenöffnung von
durchschnittlichen
Stundenbesuchswerten in einer Spanne
von 7.000 bis nahezu 8.000 Passanten
ausgegangen werden. Demnach würde
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von
rund 70.340 bis 79.090 Passanten
ergeben.
Setzt man diese so ermittelten Werte in
Relation zu den Ergebnissen der Studie
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu
Köln (hier haben 68,7 Prozent der
Besucher angegeben, dass sie die
Kölner Innenstadt samstags primär
wegen des Einkaufs aufsuchen), und
den Daten der BAG Untersuchung
Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser
Untersuchung gaben 55,2 Prozent der
Befragten an, bei ihrem Besuch der
Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu
haben) und bildet aus beiden Daten
einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei
ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon
ausgegangen werden, dass zwischen
43.610 und 49.035 Personen am
Sonntag den 23. August zum Einkaufen
in die Kölner Innenstadt kommen
werden.
Die oben stehend ermittelten Werte
decken sich annähernd mit einem realen
Wert, wie er im Rahmen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in
der Kölner Innenstadt für einen Samstag
(11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt
wurde.
Es wurden stundengenaue
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man
die Besucheranteile in den Stunde n von
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der
7
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt
sich eine Gesamtbesucherzahl im
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel
von rund 45.400 Personen.
Wir gehen aufgrund der dargelegten
Berechnungen davon aus, das insgesamt
mit „E inzelhandelsbesucherzahlen“
zwischen knapp 44.000 und 50.000
Personen gerechnet werden kann/muss.
Eine prägende Wirkung einer
Veranstaltungsfläche für einen
verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur
dann angenommen, wenn die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die
geöffnet haben können, ungleich größer
ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um
wieviel größer die Verkaufsfläche der
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt
es keine grundsätzlichen quantitativen
Angaben bzw. auch keine allgemeinen
Näherungswerte.
Insgesamt nimmt der NRW Tag nach
aktuellem organisatorischem Stand zu
Ende Oktober 2019 mit bisher keinen
verbindlichen Zusagen von konkreten
Flächen einen Bereich linksrheinisch
vom Roncalliplatz, Rathaus, Heumarkt,
Strassenland, Blaulicht- Meile bis hin
zum rechtsrheinischen mit der Deutzer
Werft, dem Rheinboulevard mit Kennedy
– Ufer, Tanzbrunnen und Rheinpark ein.
Aus dieser unverbindlichen
Flächenplanung ergibt sich derzeit ein
Areal von ca. 60.000qm Quadratmetern.
Dem steht eine theoretisch maximale
Gesamtverkaufsfläche der Kölner
Innenstadt von rund 314.000
Quadratmetern (Angaben nach
COMFORT Städtereport Köln 2016)
gegenüber. Damit ist die Fläche der
Veranstaltung zunächst kleiner als die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet
haben können. Allerdings müssen
weitere Aspekte berücksichtigt werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter
Erfahrungen mit der Akzeptanz
verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist bekannt, dass
8
sich in der Regel nicht alle im räumlichen
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
befindlichen Einzelhändler auch
tatsächlich daran beteiligen. So
beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt
mit den meisten Sonntagsöffnungen, im
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der
Einzelhändler nicht regelmäßig an den
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der
Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach
Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE)
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit
bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 %
auszugehen. In Anbetracht der
Bedeutung der Weihnachtszeit für die
Umsatzgenerierung im Einzelhandel
gehen wir für Köln während des
verkaufsoffenen Sonntags am 07.April
2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“
von lediglich 15 bis 20 Prozent aus.
Setzt man diese Werte in Bezug zur
vorhandenen innerstädtischen
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis
266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich
zudem auch insofern, als dass sich die
ermittelte Verkaufsfläche des
innerstädtischen Einzelhandels in Köln
teilweise über mehrere Etagen erstreckt.
Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche
noch „günstiger“ sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung
vorgebracht werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung
erfüllt – auch im Lichte der jüngeren
Rechtsprechung - alle relevanten
Vorgaben, die im Zusammenhang mit
einer Freigabe eines Sonntags für die
Öffnung von Verkaufsstellen stehen.
Demnach ist der NRW Tag für den
Sonntag prägend und die beantragte
Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex
9
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen
und veranstaltet.
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit
über Charakter, Größe und Zuschnitt der
Veranstaltung verschafft (auch hier VG
Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
Passanten Befragung und Zählung
offener Sonntag 08.10.2017
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der
stationäre Einzelhandel vielerorts einer
10
Gefährdung durch den Online-Handel
unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe
von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster
vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer
kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die
allgemeine, für den stationären Einzelhandel
einer jeden Kommune ganzjährig bestehende
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme
von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu
begründen. Die Kammer weist ausdrücklich
darauf hin, dass der Einzelhandel selbst
und ausdrücklich gefordert ist, stets
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in
der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende
öffentliche Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt
bestehender oder Schaffung neuer
Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das
grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung,
insbesondere der weniger mobilen und älteren
Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben,
da ihnen eine herausragende Bedeutung für
den Bestand und die Entwicklung der Städte
und Gemeinden, insbesondere der
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung
zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche
gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im
überörtlichen Funktionszusammenhang eine
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch
die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw.
Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer
drohenden Verödung der Innenstädte mit
negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und
Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet
werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
11
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und
Wohnimmobilien und der Abwanderung von
Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder
deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er
soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen
Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver
und lebenswerter Standort wahrgenommen zu
werden und sich entsprechend selbst
darstellen zu können und sichtbar zu machen,
stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers
ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund
dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im
Gegensatz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und
Unternehmen anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Der NRW Tag ist eine Chance für Köln,
sich mit seiner Vielfalt, seinen Stärken
und den Akteuren der Stadt zu
präsentieren und damit eine
überregionale Aufmerksamkeit auf seine
Stärken und Potenziale sowie zukünftige
Themen zu lenken.
1
Antrag offener Sonntag 05.04.2020 für die Kölner Innenstadt
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN
Bezeichnung des Anlass: INTERMOT
07.-11.10.2020
Offener Sonntag:
11.10.2020, 13.00- 18.00 Uhr
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen
explizit als grundsätzlich zulässige
Anlässe für eine Öffnung von
Verkaufsstellen an Sonntagen
aufgeführt, woraus eine präjudizierende
Wirkung im Hinblick auf eine
grundsätzliche Genehmigung für
verkaufsoffene Sonntage gesehen
werden kann. Eine Messe muss aber die
„Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen.
Dementsprechend darf eine Messe nicht
nur deshalb veranstaltet werden, um
formell die rechtlichen Voraussetzungen
für die eigentlich bezweckte
Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen
Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe
eine „im allgemeinen regelmäßig
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der
das „wesentliche Angebot eines oder
mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt
und überwiegend nach Muster an
gewerbliche Wiederverkäufer,
gewerbliche Endverbraucher oder
Großabnehmer“ vertrieben wird.
Internationale Messen zeigen nach
Definition des Ausstellungs - und Messe-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
(AUMA) das wesentliche Angebot eines
oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie
weisen auf der Besucherseite ein über die
Region deutlich hinausgehendes
Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen
über 50 % der Besucher aus mindestens
100 km Entfernu ng und über 20 % aus
mindestens 300 km Entfernung.
2
Die INTERMOT:
Die INTERMOT (Abkürzung für
Internationale Motorrad-, Roller- und E-
Bike-Messe) ist eine Motorradmesse und
die international führende Business- und
Eventmesse für Motorräder, Roller und
E-Bikes. Mehr als 1.100 Aussteller,
darunter die Marktführer, aber auch viele
Kleinserienhersteller sowie Bekleidungs-
und Zubehörfirmen präsentieren sich auf
der INTERMOT Messe Köln und zeigen
ihre Neuheiten, aktuelle Kollektionen,
Trends und Serviceangebote. Zum
Angebot der Motorradmesse Köln zählen
beispielsweise Motorräder, Roller und E-
Bikes, Teile, Zubehör und elektrische
Ausrüstung, Motorradbekleidung,
Fahrerausrüstung, Werkzeuge,
Werkstatt- und Ladenausrüstung, sowie
Schmierstoffe, Pflegemittel und
touristische Angebot für Zweiradfahrer.
Hier werden Produktneuheiten
vorgestellt und am Markt eingeführt. Die
Messe zieht Fachbesucher und
Motorradfans gleichermaßen an und der
deutsche Markt spielt eine besondere
Rolle, denn Deutschland ist für den
europäischen Markt Gradmesser für die
zukünftige Entwicklung und die
INTERMOT spielt hier eine
entscheidende Rolle als unverzichtbarer
Impulsgeber. Deutschland ist ein
führender europäischer Motorradmarkt
und die Community möchte die
Premierenmodelle sehen und nicht
ausschließlich aus den Zeitungen
entnehmen. Der deutliche Anstieg der
jungen Besucher bis 21 Jahre um
50 Prozent ist Beweis genug für die
Dynamik der INTERMOT.
Beim Show-in-Show-Konzept
customized werden zudem Trends und
Themen erlebbar gemacht. Zahlreiche
Unternehmen zeigen hier ihre Produkte,
von außergewöhnlichen Umbauten über
Bekleidung bis hin zu szeneorientierten
Möbeln und Accessoires. Das
facettenreiche Eventprogramm mit
diversen Probefahr-Parcours,
ausgefallenen Stuntshows und Demo-
Rennen, sowie attraktivem Mitmach-
Programmen, macht den Besuch der
Motorradmesse INTERMOT in Köln
darüber hinaus zum Dreh- und
Angelpunkt der Motorrad-Szene.
3
Die seit vielen Jahren forcierte Initiative
„Messe goes City“ bei der sich das
Thema großer Messen in der Stadt
widerspiegelt, wird auch für die
INTERMOT aufgegriffen und
Zukunftsthemen der e-Mobilität den
Besuchern der Kölner Innenstadt
zugänglich gemacht.
Die Messe würde übrigens auch ohne
offenen Sonntag stattfinden.
Die Messe findet seit 2008 in Köln im
Zwei - Jahresrhytmus statt und kann
somit als Traditionsveranstaltung
angesehen werden.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
4
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
INTERMOT (2018):
220.000 Besucher aus fast 100 Ländern
1041 Aussteller aus 40 Ländern
180.000qm Ausstellerfläche (Brutto)
Für die Erstellung der ersten
Besucherprognose für den
Veranstaltungstag am 5. April 2020
haben wir uns als Ausgangsbasis auf
vorhandenes Datenmaterial des
Unternehmens Jones Lang Lasalle
(Passantenzählungen Köln 2018 ), den
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts
für Handelsforschung an der Universität
zu Köln sowie den Zahlen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für
Köln gestützt.
Das Unternehmen Jones Lang LaSalle
zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro
Stunde im Durchschnitt 13.000
Passanten.
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit
von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones
Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro
Stunde im Durchschnitt 28.030
Passanten. Diese Zahl ist jedoch in
zweierlei Hinsicht zu relativieren.
Zum Einen beinhaltet dieser Wert
aufgrund der Lage der Straßen
zueinander mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw.
Mehrfachzählungen. Geht man im
vorliegenden Fall realistischer Weise von
einer Mehrfachzählquote von einem
Viertel bzw. einem Drittel aus, r esultiert
aus dem zuvor berechneten Wert ein
„bereinigter“ Durchschnittswert von rund
18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro
Stunde.
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch
5
anerkannt, dass Frequenzmessungen die
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt
werden, nicht zwingend durch einfaches
Multiplizieren auf eine gesamte
Tagesdauer hochgerechnet werden
dürfen. Die meisten tageszeitlichen
Passantenfrequenzen in den
Innenstädten weisen eine unimodale oder
bimodale Verteilung auf. Im Rahmen
dieser Prognose si nd wir von einer
unimodalen, symmetrisch
Normalverteilung der Passantenfrequenz
ausgegangen. Aus diesem Grund muss
für die letzten beiden Stunden der
beantragten Ladenöffnung von
durchschnittlichen
Stundenbesuchswerten in einer Spanne
von 7.000 bis nahezu 8.000 Passanten
ausgegangen werden. Demnach würde
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von
rund 70.340 bis 79.090 Passanten
ergeben.
Setzt man diese so ermittelten Werte in
Relation zu den Ergebnissen der Studie
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu
Köln (hier haben 68,7 Prozent der
Besucher angegeben, dass sie die
Kölner Innenstadt samstags primär
wegen des Einkaufs aufsuchen), und
den Daten der BAG Untersuchung
Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser
Untersuchung gaben 55,2 Prozent der
Befragten an, bei ihrem Besuch der
Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu
haben) und bildet aus beiden Daten
einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei
ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon
ausgegangen werden, dass zwischen
43.610 und 49.035 Personen am
Sonntag den 11. Oktober zum Einkaufen
in die Kölner Innenstadt kommen
werden.
Die oben stehend ermittelten Werte
decken sich annähernd mit einem realen
Wert, wie er im Rahmen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in
der Kölner Innenstadt für einen Samstag
(11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt
wurde.
Es wurden stundengenaue
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man
6
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
die Besucheranteile in den Stunden von
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt
sich eine Gesamtbesucherzahl im
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel
von rund 45.400 Personen.
Wir gehen aufgrund der dargelegten
Berechnungen davon aus, das
insgesamt mit
„Einzelhandelsbesucherzahlen“
zwischen knapp 44.000 und 50.000
Personen gerechnet werden
kann/muss.
Eine prägende Wirkung einer
Veranstaltungsfläche für einen
verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur
dann angenommen, wenn die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die
geöffnet haben können, ungleich größer
ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um
wieviel größer die Verkaufsfläche der
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt
es keine grundsätzlichen quantitativen
Angaben bzw. auch keine allgemeinen
Näherungswerte.
Insgesamt nimmt die INTERMOT eine
Fläche von 180.000qm Quadratmetern
ein. Nimmt man zur Messefläche die
Veranstaltungsfläche von ac. 3.500 qm
in der Innenstadt hinzu, wäre die
Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich
kleiner als die Fläche der Geschäfte.
Dem steht eine theoretisch maximale
Gesamtverkaufsfläche der Kölner
Innenstadt von rund 314.000
Quadratmetern (Angaben nach
COMFORT Städtereport Köln 2016)
gegenüber. Damit ist die Fläche der
Veranstaltung zunächst kleiner als die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet
haben können. Allerdings müssen
weitere Aspekte berücksichtigt werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter
Erfahrungen mit der Akzeptanz
verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist bekannt, dass
sich in der Regel nicht alle im räumlichen
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
7
befindlichen Einzelhändler auch
tatsächlich daran beteiligen. So
beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt
mit den meisten Sonntagsöffnungen, im
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der
Einzelhändler nicht regelmäßig an den
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der
Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach
Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE)
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit
bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 %
auszugehen. In Anbetracht der
Bedeutung der Weihnachtszeit für die
Umsatzgenerierung im Einzelhandel
gehen wir für Köln während des
verkaufsoffenen Sonntags am 07.April
2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“
von lediglich 15 bis 20 Prozent aus.
Setzt man diese Werte in Bezug zur
vorhandenen innerstädtischen
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis
266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich
zudem auch insofern, als dass sich die
ermittelte Verkaufsfläche des
innerstädtischen Einzelhandels in Köln
teilweise über mehrere Etagen erstreckt.
Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche
noch „günstiger“ sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung
vorgebracht werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung
erfüllt – auch im Lichte der jüngeren
Rechtsprechung - alle relevanten
Vorgaben, die im Zusammenhang mit
einer Freigabe eines Sonntags für die
Öffnung von Verkaufsstellen stehen.
Demnach ist die INTERMOT für den
Sonntag prägend und die beantragte
Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen
und veranstaltet.
8
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
Passanten Befragung und Zählung
offener Sonntag 08.10.2017
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
9
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
10
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Wieder einmal präsentiert sich Köln mit
einer internationalen zeitgemäßen
Leitmesse und zieht damit über den
Messezeitraum viele Messegäste und
Besucher an.
Das Messethema spiegelt die sich
verändernde Mobilität auf dem Weg zur
eMobilität und allgemeine damit
zusammenhängende Trends wider, die
neben den Messegästen viele Kölner
und Kölngäste aus dem Umland
interessieren.
Immerhin ist Köln für dieses
Messethema als Standort prädestiniert,
da es in der Tradition verwurzelt eine
PS-starke Stadt (Ford, Toyota, PSA,
Ursprünge von Audi) ist und
zukunftsweisende Mobilitätsformen
bedient. Dabei kommt dem Thema
Fahrrad/E-Bike eine große
Aufmerksamkeit zukommen. Schaut man
auf das städtische Mobilitäts-
Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ kommt
der Aufteilung des öffentlichen
Verkehrsraumes in Relation ein Drittel
Fahrzeugverkehr, ein Drittel Fussgänger,
ein Drittel Fahrräder gerade dem
Radverkehr eine große Bedeutung zu.
Diese findet sich auch in den vielen
Möglichkeiten des Radnetzes in der
Umgebung wider.
In der Stadt sind aber auch
Unternehmen beheimatet, die diesen
Markt bedienen und damit nicht
unerheblich auf den Wirtschaftsstandort
zum Messethema einzahlen.
1
Antrag offener Sonntag 13.12.2020 für die Kölner Innenstadt
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln
Weihnachtsmärkte:
23. November – 23. Dezember 2020 – 31 Tage
So.-Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet
Täglich: 10 bzw. 11 Std.
Gesamt: 322 Stunden
Offener Sonntag:
13.12.2020, 13.00- 18.00 Uhr
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von §
6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung
nicht gehindert sind und Störungen der
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf
Stunden verringert sich die zeitliche
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer
des Einzelhandels.
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die
Öffnung an bestimmten Sonntagen.
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von
öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches
Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung
viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der
Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in
hohem Maße anzieht.
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonnt ag zu
schaffen.
2
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange,
Vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit
zurück verfolgt werden. Stellten die
Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu
Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und
Kommunikation geworden.
Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse,
die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die
Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest,
Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw.
gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an
Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven
der Befragten beim Besuch eines
Weihnachtsmarktes wider (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3)
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt,
Die ständige Weiterentw icklung der Sortimente der
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik
der Märkte und die musikalischen
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden
Garant für das hohe Niveau und die ständige
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte
und somit der Weihnachtsstadt Köln.
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt
haben eine große Tradition, sind imageprägend und
tragen in einer der dicht be siedelsten Regionen
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit
nationaler und internationaler Bedeutung bei.
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem
Nürnberger Christkindlmarkt.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/
umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/)
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte
3
werden sich auch bei den Partnern des Handels
wieder finden.
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs.
besonderes „Shopping-Interesse“
Weihnachtszeit
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1.
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR
2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse")
potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um
eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an
Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit
liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist
ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich
nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch
vorgetragen werden und muss dann auch in der
Abwägung der Genehmigungsbehörden
berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist.
Unter Alltag versteht man im allgemeinen
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten)
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen),
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt.
Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG
verwendete Begriff des „alltäglichen
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen
für solche Fälle, in denen es zwar um
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr
den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet
werden können. Entsprechende
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht.
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann
im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen
der Konsumenten auf
das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes
Zeitfenster),
seiner produktmäßigen Orientierung auf
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter
4
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel
etc.)
und dem regelmäßig eher familiär konzipierten
Einkaufsmodus
verwiesen werden.
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte
korrespondieren auch weitestgehend mit
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische
Weihnachtseinkäufe (Der W eihnachtsmarkt
zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten
Besucher und Touristen? Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 –
Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und
Absatzforschung und MK Illumination GmbH,
Dresden; S.2). Als Hauptg rund für den Besuch der
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten
stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“
ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und
Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die
Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten
kumuliert 60,5 % der Befragten die Gesichtspunkte
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen
Tradition und Inszenierung – Was erwart en
Besucher und Touristen, Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015,
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu
Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember
2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von
„normalen“ bzw. „alltäglichen“ Ver haltensmustern
der Verbraucher ab, wie Studien bzw.
Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus
welchem primären Grund die Verbraucher eine
Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie
5
„Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu Köln an
einem Donnerstag im September (n=16.653) rund
53 % an, zum Einkaufen in die
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten
Personen. Insofern kann das alltägliche
Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem
(Shopping)Verhalten anlässlich von
Weihnachtsmärkten verglichen werden.
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich,
wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit
denen anlässlich des Besuches eines
Weihnachtsmarktes verglichen wird.
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in
Begleitung von Familienangehörigen,
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten.
Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind
alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas
Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 –
Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches
Profil und aktionsräumliches Verhalten der
Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im
Dezember 2008. Geographisches Institut der
Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie.
S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008
Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu
Köln, wurde für einen Donnerstag im September
2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher
(n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die
Innenstädte kommen. Für einen Samstag im
September 2014 ermittelt die Studie (Befragte
Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen,
die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund
40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“
liefern die Ergebnisse der bundesweiten
„Untersuchung Kundenverkehr“ des
Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei
rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage
folgende Anteile von „Single-Shoppern“:
Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie
Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die
Personenanzahl als ein taugliches
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw.
muss.
6
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext
hat auch eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009).
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit
kulturellem, sozialem und traditionsbildendem
Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit
dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche
Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten.
Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung
von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des
BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und
traditioneller, gemeinschaftsbezogener
Gemeinwohlbelange, des örtlichen
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern,
der Wahrung von Tradition und religiöser,
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises.
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten
und Weihnachtsm ärkten den Charakter der
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil
vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988,
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung
von Altennachmittagen, das Auftreten von
Musikkapellen und das Bestehen von
Kindernachmittagen spielen bei derartigen
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl.
BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem
anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und
traditionellen Weihnachtsmarkt das
Besucherinteresse, vertraute und beliebte
Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder
zu finden und den Kontakt mit den Bürgern
untereinander sicherzustellen, eine wesentliche
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 -
22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299).
7
Bildet die Anlassveranstaltung den
Hauptgrund für
Besucher/Besucherinnen die
Veranstaltung zu besuchen oder
steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen,
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr.
2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz-
oder Shoppinginteresse hierbei nicht im
Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher
und zeitlicher Bezug zur
Anlassveranstaltung und den zur
Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist
regelmäßig insbesondere dann auszugehen,
wenn die örtliche Veranstaltung in den
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen
sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend
stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden,
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen.
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl.
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus,
wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr
Besucher als die der
Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der
Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
8
Besucher wegen
Anlassveranstaltung:
In den letzten Jahren zog der Kölner
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio.
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474
40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-
besuchern/).
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage
im Rahmen der Prognose für 2020 gehen wir
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir
schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger
kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten
Besucher werden auf die gesamte Dauer der
Weihnachtsmärkte, 31 Tage verteilt. Somit würden-
idealtypisch- rund 120.900 Besucher am Sonntag
(13.Dezember 2020) zu erwarten sein. Aufgrund
der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt
das dritte Adventswochenende allgemein jedoch
eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache
gehen wir an diesem Sontag – in einem
konservativen Ansatz- von höheren
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was
absolut dann etwa 126.945 bis 132.990 Menschen
am Sonntag „ausmachen“ würde.
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und
grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten
anspricht als die ANUGA, scheint die
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne
von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel
und nachvollziehbar.
Überregional bekannte und bedeutende
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit
überdurchschnittliche Besucherraten bei
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50%
der Besucher reisen aus weiter entfernten
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von
Tagesreisen mit dem Ziel des
Weihnachtsmarktbesuches spricht.
9
Besucher wegen
Verkaufsstellenöffnung:
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland
beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen
Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler
Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem
Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen
Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6)
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem
Ausland stammen und überwiegend Touristen sind,
läßt sich für den 13.Dezember 2020 ein noch
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten.
Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene
Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung.
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten
Studie des Bundesverbandes Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen,
die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen
nutzen würden.
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte,
bundesweite Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner
Weihnachtsmärkte am 13. Dezember 2020 aus, so
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den
Weihnachtsmarkt besuchen.
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch
im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen.
Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher
am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt
gekommen.
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung
10
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
auszugehen ist, ist die prognostizierte
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100
bis ca. 57.150 Menschen plausibel und
nachvollziehbar.
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss
als der alleinige verkaufsoffene Sonntag,
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder
dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten
vor, die deutlich andere (abweichende)
Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen
können.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf
hinzuweisen, dass eine schematische
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung
allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung
4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B
537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai
2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass
es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen
Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr
auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist
im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es
handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest
mit zahlreichen Elementen, das sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen,
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche)
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt.
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes
für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes.
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch
keine allgemeinen Näherungswerte.
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden
11
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden.
Folgende Straßen sind diesbezüglich von
Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse,
Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke,
Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring,
Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse,
Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt,
Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straße um
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse,
Zeughausstrasse,
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw.
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als
die Fläche der Geschäfte.
Dem steht eine theoretisch maximale
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber.
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke
zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch
geöffnet haben können.
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt
werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter
Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener
Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt,
dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran
beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler
nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft
erteilte der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr
Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für
die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir
für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am
16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen
12
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete
Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem
auch insofern, als dass sich die ermittelte
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels
in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“)
Betrachtung würde das Verhältnis zur
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht
werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen
und veranstaltet.
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche und
Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit
über Charakter, Größe und Zuschnitt der
Veranstaltung verschafft (auch hier VG
Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag
08.10.2017
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn
Die nachfolgend genannten
Sachgründe wurden im Rahmen der
Novellierung des LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden
bis dahin ausschließlich aufgrund
von Veranstaltungen von den zur
Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften
genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der
Verwaltung ist nicht beabsichtigt
und vom Rat in Richtung
Verwaltung
(politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht
aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe
können allerdings kumulativ
vorliegen und der Verwaltung dazu
dienen, dem Rat das öffentliche
13
Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu
begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengem
einschaften gefordert, diese
Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und
überprüfbare Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept liegt hier
zum Download bereit. Es wird
gefordert, dass die Kommune auf
der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der
genannten Sachgründe verfolgt.
Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch nicht als
Mittel, um das öffentliche Interesse
in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die
nachfolgend genannten Sachgründe
können daher derzeit nicht mit dem
aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung eines
vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der
stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte Freigabe von
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei
auf den Beschluss des OVG Münster vom
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären
Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum
Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet
ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert
ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende
und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche
Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
14
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und
ältere Teile der Bevölkerung;
Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich
geschützte Versorgungsinteresse der
Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen
und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben,
da ihnen eine herausragende Bedeutung für den
Bestand und die Entwicklung der Städte und
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur
Stadtteilzentren, die im überörtlichen
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt-
oder Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer
drohenden Verödung der Innenstädte mit
negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung
der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen
bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der
Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.
15
Ladenöffnung steigert überörtliche
Sichtbarkeit der jeweiligen
Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort,
insbesondere für den Tourismus
und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie
Standort von kulturellen und
sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden
und sich entsprechend selbst darstellen zu
können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht
des Landesgesetzgebers ebenfalls einen
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt
auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da
diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und
Unternehmen anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil
haben dabei die nationalen und internationalen
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse
reisen jedes Adventswochenende an und ein
großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen
Köln mit seiner schönen weihnachtlichen
Atmosphäre wahr.
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese
Aussagen unterstreichen einmal mehr die
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine
große Rolle, um den Aufenthalt in der
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie
möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse
setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum
Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert
werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen,
Geschenke einzukaufen, das vielfältige
Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt
mit einem Museums oder Musicalbesuch zu
kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen
fussläufig gut möglich.
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es
außerdem wichtig, sich von umliegenden
Kommunen „abzuheben“ und die
Alleinstellungsmerkmale der Stadt
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in
der Adventszeit mehr als gerecht und dieser
Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht
nur beibehalten, sondern auch weiter forciert
werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur
den Anforderungen an den Tourismusstandort,
sondern auch einem attraktiven Wohn- und
Arbeitsstandort gerecht.
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Anlage 7 Braunsfeld Antrag Martinsmeile 2020
17919 Zeichen
Beachte :
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Braunsfeld
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Braunsfelder Martinsmeile am 8.11.20
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen,
dass die Braunsfelder Martinsmeile im
örtlichen und zeitlichen Zusammenhang
mit der Ladenöffnung stattfindet. Die
Veranstaltung findet in den Straßenzügen
statt, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind
(eine Karte der beantragten Ladenöffnung
liegt diesem Antrag bei).
Nach dem Urteil vom
Oberverwaltungsgericht NRW vom
25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind
der Charakter, die Größe und der
Zuschnitt der Veranstaltung zu
spezifizieren. Dies möchten wir im
Folgenden darlegen.
Zum Charakter der Veranstaltung :
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der
Nachbarschaftshilfe, und der
Zusammenführung der unterschiedlichen
Generationen im Veedel steht. Aufgrund der
zahlreichen Neubauprojekte mit
entsprechendem Zuzug von jungen Familien
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und
Jung“ einander näher zu bringen.
Zum Start der inzwischen 9. Martinsmeile
wird ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen
unterwegs sein und Geschenke und
Weckmänner an Kinder und Erwachsene
verteilen. Begleitet wird er von einer
mehrköpfigen Blaskapelle der ortsansässigen
Musikschule. Verschiedene Aktionen werden
seinen Auftritt flankieren.
So werden besonders die Kinder an
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie
das Designen und Backen des individuellen
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das
Talent unserer jungen Besucher. Um den St.-
Martins-Aspekt noch stärker zu betonen,
werden an verschiedenen Stationen entlang
der Aachener Straße Fragen zum Leben und
Wirken des Heiligen gestellt. Für jede
richtige Antwort gibt es einen Stempel und
für das volle Heft eine kleine Belohnung.
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen
Kindergärten und Schulen als Familien
Veranstaltung auf großes Interesse.
Für den „Brückenschlag“ werden in allen
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten
und Altenheimen Einladungen verteilt und
über einen Service der ehrenamtlichen Helfer
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung
zur Teilnahme angeboten.
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden,
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz
an ihren Ständen Menschen aus dem Veedel
für die ehrenamtliche Mitarbeit werben und
gleichzeitig Spenden sammeln. Der
Information über die Arbeit der
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine
entscheidende Bedeutung zu.
Die Spendenaktion wird durch die
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck
und Waffeln zugunsten der
Nachbarschaftshilfe unterstützt. Auch im
Jahr 2020 werden Mitarbeiter des noch recht
neu im Veedel angesiedelten
„Seniorennetzwerks Braunsfeld“ über ihre
Arbeit berichten und ihre Aktivitäten
vorstellen.
Im Ergebnis der dargestellten
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten,
dass die Martinsmeile prägenden
Charakter hat und nicht die Ladenöffnung
im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat
lediglich Annexcharakter .
Zum Zuschnitt der Veranstaltung:
Die Ladenöffnung wird beantragt für den
Bereich Aachener Str. zwischen
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str.
stadteinwärts;
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener
und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie
zwischen Paulistr. und Maarweg.
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600
m, stadtauswärts ca. 400 m
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 9.
Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Die Genussmeile im Mai 2018 hatte an
beiden Tagen zusammen ca. 15000
Besucher. Für die Martinsmeile
prognostizieren wir vor diesem
Hintergrund ca. 3000 Besucher.
Auf der Kundenfrequenzanalyse von
Larbig und Mortag basierend errechnen
sich ca. 1200 Besucher
Innen: teilnehmende Geschäft +
Backstube
Aussen: Fussgängerbereich
Aachenerstr. zwischen Eupener Straße
und Fürst-Pückler-Straße ca. 6000 qm.
ca.1200 qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
s.o.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S.
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2,
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für
die Kommunen und den Handel
im Umgang mit dem neugefassten § 6
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege
angeführt werden können, die eine
konkrete Gefährdung des örtlichen
Einzelhandel aufzeigen
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20,
29).
Auch die Urteile vom OVG NRW
(27.04.2018,4 B 571/18 -
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf,
dass eine hinreichende Konkretisierung
der örtlichen Einzelhandelssituation
erforderlich ist.
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld
unterliegt einer konkreten und
nachweisbaren Gefährdungssituation.
Im Stadtteil Braunsfeld stehen von ca. 80
Ladenlokalen entlang der Aachener
Straße zur Zeit 11 Einheiten leer, das
sind 7 mehr als im Jahr 2017. Im
Vergleich zu den Daten aus dem
Einzelhandels-und Zentrenkonzept aus
dem Jahr 2010 (5 Leerstände, Seite 423)
zeigt sich damit eine deutliche Zunahme
der Leerstände.
4 weitere Geschäfte werden bis zum
Ende des Jahres 2019 schließen,
darunter 2 familiengeführte
Unternehmen.
Die Leerstandsdokumentation liegt
diesem Antrag bei. Die Fotos tragen in
der Bezeichnung jeweils die betroffene
Hausnummer.
Nach Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld
ein Rückgang der
Einzelhandelsflächen feststellen
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016,
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag
bei).
Ein weiterer Indikator, der die
Gefährdungssituation für den
Einzelhandelsstandort belegt, ist die
geringe Einzelhandelszentralität . Im
Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-
Gebiet 50933, Zahlenmaterial von
Michael Bauer Research GmbH, 2017).
Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am
Standort Braunsfeld belegen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von
Larbig & Mortag weist einen deutlichen
Rückgang der Besucherzahlen aus. Die
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde
sank von 745 (2015) auf 497 (2016).
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer
Verarmung des
Einzelhandelsangebotes , da in den
letzten Jahren große Verluste diverser
Branchen zu verzeichnen sind.
Hierzu gehören: Bekleidung,
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren,
Haushaltswaren, Spielwaren, diverse
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien,
Supermarkt).
Dieser Befund deckt sich mit den
Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld
zu einem Rückgang an
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016,
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag
bei).
Des Weiteren zeichnet sich eine
Konzentration von Branchen ab. So
verfügt Braunsfeld im Bereich der
beantragten Ladenöffnung derzeit über
13 ! Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4
Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte.
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb
von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte
in einem Ladenlokal)
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot
zusätzlich Müngersdorf und anteilig
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem
ehemaligen RTL-Gelände in einer
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier
durch die Fa. Pandion ausschliesslich
Wohnungen erstellt worden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Braunsfeld verfügt über eine hohe
Anzahl von älteren und weniger mobilen
Menschen (mehrere
Altenheime/Clarenbachstift) für die die
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.
Der Zuzug junger Familien ergibt sich
durch das Neubaugebiet an der Eupener
Strasse (Park Linnee).
Die Martinmeile ist vor allem auch eine
Aktivität, die mehrere Generationen
zusammenführen soll. Hierbei sind
sowohl das Seniorennetzwerk
Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke
Unterstützer. Bei der Martinsmeile
handelt es sich um eine Marketing-
Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern
auch für die umgebenden Veedel.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von
Larbig & Mortag weist einen erheblichen
Rückgang der Besucherzahl von
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu
2016 aus. Die durchschnittliche
Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf
497. Diese Zahl hat sich durch den
Verlust des Wochenmarktes und der
großen Postfiliale an zentraler Stelle
sowie die Schließung der Kaisers-Filiale
(alles in 2017) noch verstärkt. Die
angekündigte Schließung weiterer
Geschäfte wird die Situation noch weiter
verschärfen.
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld
liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies
bedeutet eine klare Abwanderung von
Kaufkraft trotz steigender
Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von
Michael Bauer Research GmbH, 2017).
Auch die Anbindung des
Einkaufszentrums in Weiden an die
Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung
von Kaufkraft in den letzten Jahren
verstärkt.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Durch ein Konzept, bestehend aus
verkaufsoffenen Sonntagen,
Straßenfesten und weiteren Aktionen
möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität
des Braunsfelder Veedels stärken, die
überörtliche Sichtbarkeit für die
angrenzenden Stadtteile sowie den
Wohlfühlfaktor erhöhen.
Außerdem soll die diesjährige
Martinsmeile die Aktivitäten rund um
die Faktensammlung Handelslagen
stärker in den Fokus der Öffentlichkeit
rücken.
Anlage 18 Katholikenausschuss
2433 Zeichen
1 32-Gewerbeangelegenheiten Von: Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2019 10:47 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Betreff: Stellungnahme Ladenöffnungszeiten Katholikenausschuss Sehr geehrter Herr Brandt, sehr geehrter Herr Quaißer, beigefügt die Stellungnahme des Katholikenausschusses in der Stadt Köln zu Anträgen auf Ladenöffnungen an Sonntagen: „Der Katholikenausschuss für die Stadt Köln betont sein Interesse in der Bewertung von Anträgen auf Ladenöffnung an Sonntagen nach dem Ladenschlussgesetz NW, Belange von Familien und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von der Ladenöffnung betroffen sein würden, in den Vordergrund zu stellen. Der wöchentliche Ruhetag am Sonntag ist aus kulturellen, religiösen und Erwägungen des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes ein hohes Gut, das nicht isolierten Einzelinteressen von Handel und Wirtschaft untergeordnet werden darf. Der Katholikenausschuss plädiert daher dafür, die gesetzlichen Möglichkeiten von Ladenöffnungen in der Stadt Köln nicht auszuschöpfen und Ladenöffnungen an Sonntag nur spärlich zuzulassen. Bei solchen Zulassungen sollte die Ladenöffnung eingebunden sein in den überwiegend wahrzunehmenden kommunikativen Charakter von Veranstaltungen in Form von Kultur-, Stadtteil- oder Volksfesten, anlässlich derer es dann auch zu sonntäglichen Ladenöffnungen kommen kann. Ausschließliche und isoliert zugelassene Ladenöffnungen an Sonntagen aus rein wirtschaftlichen Erwägungen ohne solche Einbindungen in Feste, lehnt der Katholikenausschuss grundsätzlich ab. Bei den in diesem Link ( https://cdat.stadt-koeln.de/de/879f46c1b2604be69a9f2d765a3ad39d ) niedergelegten Anträge und Festkonzepte für die Stadtviertel in 2020 sieht der Katholikenausschuss die vorstehend entwickelten Grundsätze gewahrt und erhebt daher im Anhörungsverfahren keine Einwände gegen entsprechende Festsetzungen der dort genannten Sonntagsöffnungen in dem jeweils beschriebenen Rahmen. Der Katholikenausschuss erwartet schließlich die Entwicklung entsprechender Grundsätze für sonntägliche Ladenöffnungen für den Innenstadtbereich.“ Mit freundlichen Grüßen Gregor Stiels Katholikenausschuss in der Stadt Köln Domkloster 3 50667 Köln Telefon 0221/92584780 Fax 0221 92584771 Koeln@katholikenausschuss.de Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Save our planet!
Anlage 1 RVO 2020
5776 Zeichen
Anlage 1
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2020
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in den Stadtteilen Neustadt/Süd, Deutz, Kernbereich Innenstadt, Rodenkirchen,
Lindenthal, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Porz-Mitte Kalk,
Rath/Heumar und Dellbrück
vom ??.??.2020
Der Rat hat in seiner Sitzung am ??.??.???? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet:
§ 1
(1) Im Stadtteil Neustadt/Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 26.04.2020,
in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(2) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 02.08.2020, in der
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(3) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
23.08.2020, am Sonntag, dem 11.10.2020 und am Sonntag, dem 13.12.2020, in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(4) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
26.04.2020, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(5) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17.05.2020,
am Sonntag, dem 30.08.2020 und am Sonntag, dem 25.10.2020, in der Zeit von 13
bis 18 Uhr geöffnet sein.
(6) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
06.09.2020, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(7) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 08.11.2020 in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(8) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 03.05.2020,
am Sonntag, dem 11.10.2020 und am Sonntag, dem 29.11.2020, in der Zeit von 13
bis 18 Uhr geöffnet sein.
(9) Im Stadtteil Kalk dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 28.06.2020 in der
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(10) Im Stadtteil Rath/Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 24.05.2020
und am Sonntag, dem 27.09.2020 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(11) Im Stadtteil Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 27.09.2020 in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Anlage 1
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Kernbereich Innenstadt
Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. -
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. -
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr.
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.;
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn
Neustadt/Süd
Martin-Luther-Platz – Rolandstr. – Bonner Str. – Bonner Wall – Alteburger Wall – Mainzer Str.
– Ubierring östlich bis Hausnummer 44/45 – Ubierring westlich einschließlich der Alteburger
Str. nördlich bis Severinswall – Ubierring westlich weiter bis Karolingerring von Chlodwigplatz
bis 200 Meter linke und rechte Straßenseite
Deutz
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring
Rodenkirchen
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie,
Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62
Sülz/Klettenberg
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger
Str. bis Berrenrather Str.
Lindenthal
Für die Öffnung am 17.05.2020:
Dürener Str. zwischen Lindenthalgürtel und Classen-Kappelmann-Str.
(einschließlich des Bereichs 75 m links und rechts der Fahrbahn)
Für die Öffnung am 30.08.2020:
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m
links und rechts der Fahrbahn)
Für die Öffnung am 25.10.2020:
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Herbert-Lewin-Str. (einschließlich des Bereichs 75
m links und rechts der Fahrbahn)
Braunsfeld
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str.
und Eupener Str.
Porz-Mitte
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Goethestr. – Bahnhofstr. –
Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. – Hauptstr.
Kalk
Kalker Hauptstr. (einschließlich des Bereichs 150 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend
Ecke Rolshover Str. endend Steprathstr. / Kapellenstr.
Anlage 1
Rath/Heumar
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn)
Dellbrück
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2020.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 15 Stellungnahme ver.di 15.07.2019
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1 Brandt, Peter Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Montag, 15. Juli 2019 12:31 An: Brandt, Peter Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 auf dem Gebiet der Stadt Köln Von: Munkler, Britta [mailto:britta.munkler@verdi.de] Gesendet: Montag, 15. Juli 2019 12:30 An: 32-Gewerbeangelegenheiten <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE> Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 auf dem Gebiet der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Brandt, Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihr o.g. Schreiben vom 25.06.2019. Zu Ihrem Antrag auf Ladenöffnung auf dem Gebiet der Stadt Köln für da Jahr 2020, nehmen wir wie folgt Stellung: Ladenöffnungen am Sonntag, das bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonntagsarbeit. Sie können an dem gesellschaftlichen Leben an diesem Sonntag nicht teilnehmen, sie können an diesem Sonntag nichts mit ihrer Familie unternehmen, keine Sportveranstaltungen besuchen etc. Nicht zuletzt können sie nicht an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen. Schon aus diesem Grunde werden Ladenöffnungen am Sonntag von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Nach der Rechtsprechung des OVG NW gilt für Ladenöffnungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung: Wird die Freigabe der Ladenöffnung – wie hier – damit begründet, sie stehe im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW im Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung, muss sich der Verordnungsgeber in einer für die gerichtlichen Überprüfung nachvollziehbaren – dokumentierten – Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschaffen. Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.12.2017 – 4 B 1538/17 –, NWVBl. 2018, 113 = juris, Rn. 17, zu § 6 Abs. 1 LÖG NRW a. F. Nur auf dieser Grundlage lässt sich im Rahmen der gebotenen Abwägung beurteilen, ob die jeweilige Veranstaltung einen hinreichend gewichtigen Sachgrund darstellt, der die in der beabsichtigten Ladenöffnung liegende Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigt. 2 (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. Mai 2018 – 4 B 590/18 –, Rn. 12 - 14, juris) Eine prägende Wirkung der Veranstaltungen können wir den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht zweifelsfrei entnehmen. Soweit für die prägende Wirkung auf die Veranstaltung der Vorjahre Bezug genommen wird, kann eine prägende Wirkung daraus nicht abgeleitet werden , denn die Besucherzahlen der Veranstaltung der Vorjahre sind wenig aussagekräftig, weil diese Veranstaltungen bereits mit einer Ladenöffnung verbunden waren. Dazu aus der Rechtsprechung: Die von der Antragsgegnerin insoweit aufgestellte Prognose, dass mit 4.000 bis 5.000 Besuchern zu rechnen sei, entbehrt -wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - einer tragfähigen Grundlage, da die zugrunde gelegten Besucherzahlen stets Sonntage betrafen, an denen auch die Geschäfte geöffnet waren. Eine tragfähige Prognose, inwieweit diese Besucher gerade durch den Trödelmarkt angezogen wurden, lässt sich auf dieser Basis nicht erstellen. (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Oktober 2016 – 8 B 2540/16 –, Rn. 28, juris) Insoweit haben die aus den Vorjahren berichteten Besucherzahlen des Weinfestes, selbst wenn sie sachlich richtig sein sollten, nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft. Denn das Fest war bislang stets mit einer Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte verbunden. Eine verlässliche Einschätzung dazu, welchen Besucherstrom die Veranstaltung für sich genommen auslöste, lässt sich deshalb auf der Grundlage der Besucherzahlen aus den Vorjahren kaum treffen. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2016 – 4 B 887/16 –, Rn. 54, juris) Zudem weisen wir darauf hin: Je häufiger und je weitreichender an Sonn- und Feiertagen zusätzliche Ladenöffnungen gestattet werden, desto mehr wird sich die Wettbewerbslage noch weiter zu Lasten kleinerer Ladeninhaber verschieben, nämlich der Händler, die bereits dem derzeitigen Wettbewerbsdruck kaum standhalten können, und der in ihren Betrieben Beschäftigten. (Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. November 2018 – 4 B 1580/18 –, Rn. 86, juris) Die vorgesehenen Ladenöffnungen wird von uns nach alledem abgelehnt. Grundsätzlich sind wir –im Interesse der Beschäftigten- gegen eine sonntägliche Öffnung. Nach unserer Prüfung, bewegen sich die von Ihnen geplanten Sonntagsöffnungen im Rahmen der Rechtverordnung und werden somit von uns nicht angegriffen. Mit freundlichen Grüßen Britta Munkler 3 stv. Bezirksgeschäftsführerin ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen Hans-Böckler-Platz 9 50672 Köln Telefon: 0221/48558443 Telefax: 0221/48558309 Mobil: 0160/1563861 www.bz.kbl@verdi.de Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE> Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 14:39 An: Huber, Petra <Petra.Huber@verdi.de> Cc: Munkler, Britta <britta.munkler@verdi.de> Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.06.2019. Ich habe die entsprechenden Dateien erneut zum Runterladen zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Dateien automatisch nach 14 Tagen vom Austausch-Server gelöscht werden. Hinweis: Herr Ströbelt, Herr Brandt, Herr Gerlach, Frau Gäbel und Frau Schlesiger erhalten diese E-Mail in Blindkopie. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Simonis ======================================= Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Wolfgang Simonis Verwaltungsfachwirt Sprechzeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr dienstags, donnerstags und freitags nur telefonisch mittwochs geschlossen Telefon: 0221 / 221-26550 Telefax: 0221 / 221-26480 E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de Internet: www.Stadt-Koeln.de Von: Huber, Petra [ mailto:Petra.Huber@verdi.de ] Gesendet: Montag, 24. Juni 2019 11:53 An: 32-Gewerbeangelegenheiten < Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE > 4 Cc: Munkler, Britta < britta.munkler@verdi.de > Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 Hallo Herr Brandt, urlaubsbedingt haben wir den Download unten nicht im erforderlichen Zeitfenster abgerufen. Wir bitten daher um erneute Zusendung, danke! Freundliche Grüße, Petra Huber Mitarbeiterin der Geschäftsführung ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln Büro: 5. Etage, Raum 31 Telefon: 0221 / 48 55 8 - 301 Fax: 0221 / 48 55 8 - 309 Mobil: 0172 / 240 50 84 E-Mail: petra.huber@verdi.de Internet: http://koeln-bonn-leverkusen.verdi.de Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE > Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 14:07 Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, die Interessengemeinschaften der Kölner Quartiere haben Anträge auf Genehmigungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2020 gestellt. Die Anträge der Interessengemeinschaften, die Termine und die erforderlichen Sachgründe sind den bereitgestellten Anlagen über den Download zu entnehmen. Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu seiner Genehmigung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen/anzuhören. Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum 12.07.2019 zu den Anträgen der Quartiere zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de 5 Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung Köln ist dabei! Vom 1. bis 21. Juni 2019 Anmeldungen auf http://www.stadtradeln.de/koeln/
Anlage 19 Stellungnahme DGB-verdi 2019-12-18
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DGB Region Köln-Bonn. • Hans-Böckler-Platz 1 • 50672 Köln Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsöffnungen 2020 Sehr geehrter Herr Brandt, vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 18.11.2019 und die damit verbundene Möglichkeit, erneut Stellung zu beantragten Sonntagsöffnungen zu nehmen. Mit der Genehmigung von Sonntagsöffnungen greifen Rat und Verwaltung in Bundes- recht ein. In diversen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass das Verkaufsinteresse des Einzelhandels kein ausreichender Grund für den Eingriff in die Schutzrechte von Arbeit- nehmer/innen darstellt. Die Sonntagsruhe gilt übrigens auch für den Onlinehandel. Kun- den/innen können zwar sonntags Bestellungen durchführen. Der Onlinehandel kann diese aber erst montags bearbeiten. Ladenöffnungen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonn- tagsarbeit. Sie können am gesellschaftlichen Leben an diesem Tag nicht teilnehmen. Sie können an diesem Sonntag nichts mit ihrer Familie unternehmen, keine Sportveranstal- tungen besuchen usw. Der arbeitsfreie Sonntag ist eine soziale Errungenschaft. Er ist als Tag der Ruhe, der Ge- meinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unver- zichtbar. Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Seine Bedeutung drückt sich in sei- ner Beständigkeit für die individuelle Lebensgestaltung der Menschen aus. Der Gesetz- geber hat diesem Umstand Rechnung getragen. Die Verfassung bekennt sich ausdrücklich zum Sonntagsschutz nach christlicher Tradi- tion. In ihr ist dargelegt, dass der Sonntag für die christlichen Kirchen und Religionsge- meinschaften der hervorgehobene Tag der Woche ist. Deutscher Gewerkschaftsbund Region Köln-Bonn Hans-Böckler-Platz 1 50672 Köln Tel. 0221 – 500032-0 Fax 0221 – 500032-20 Mail Koeln@DGB.de Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Köln Hans-Böckler-Platz 9 50672 Köln Tel 0221 - 48558-0 Fax 0221 - 48558-309 Mail Bezirk.Koeln@verdi.de Köln, 18.12.2019 Deswegen werden Ladenöffnungen am Sonntag von uns aus grundsätzlichen Erwägun- gen heraus abgelehnt. Uns ist aber wichtig, den lokalen Einzelhandel zu stärken. Um eine wohnortnahe Versor- gung zu gewährleisten und die Beschäftigten zu schützen, sind aus unserer Sicht vielfäl- tige Maßnahmen und nachhaltige Lösungen notwendig: Entwicklung der Gewerbemieten im Blick behalten: In den Ballungsräumen sind in den vergangenen Jahren nicht nur die Mieten für Wohnraum „explodiert“ sondern auch die Mieten für Gewerbeflächen. Dies setzt den lokalen Einzelhan- del unter erheblichen Druck. Folgen dieses Mietkostendrucks: Die Zunahme von prekärer Beschäftigung und Tarifflucht. Hohe Gewerbemieten führen zudem zu einer Verdrängung des kleinen Inhaber-geführten Einzelhandels zugunsten von Ketten. Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Im Einzelhandel verschlechtern sich seit Anfang der 2000-er Jahre die Arbeitsbedingungen kontinuierlich. Die Tarifbindung sinkt, prekäre Beschäftigungsformen nehmen zu. Dies ist nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer/innen untragbar, sondern auch für die Sozial- kassen (Stichworte: Aufstocker, Wohngeld) und hat Auswirkungen auf die Kaufkraft. Deswegen ist es dringend notwendig, wieder zu einer Allgemeinver- bindlichkeit des Branchentarifvertrages zurückzukehren unter Einschluss des Online-Handels. Mehr Kreativität der Branche notwendig: Dem lokalen Einzelhandel wird es nicht gelingen, dem Online-Handel über dem Preis zu begegnen. Die günstige- ren Standortkosten oder die geringeren Personalkosten durch Einfachtätigkei- ten und eine flexiblere Personalplanung von Amazon & Co. sind konkurrenzlos. Die Branche muss sich vielmehr mit Blick auf die digitale Konkurrenz neu erfin- den, beispielsweise durch eine Verknüpfung von stationärem Handel mit On- line-Angeboten, durch guten Service oder durch qualifizierte Beratung. Diese Qualitätsführerschaft gelingt aber nur mit qualifiziertem und motiviertem Perso- nal und mit guten Arbeitsbedingungen. Deswegen kommen wir zu dem Schluss: Längere Öffnungszeiten oder Sonntagsöffnun- gen sind der falsche Weg. Dies fördert nur die Konkurrenz untereinander – besonders zwischen Innenstadt und Stadtrand, führt zu einer Kaufkraftverlagerung und erzeugt zu- sätzliche (Personal-)Kosten. Mit freundlichen Grüßen Britta Munkler Jörg Mährle stellvertretende Geschäftsführerin Geschäftsführ er ver.di Bezirk Köln-Bonn DGB-Region Köln-Bonn
Anlage 3 Antrag VOS Deutzer Familienfest
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Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Deutz e.V.
Familien- und Stadtteilfest am 01. und
02. August 2020
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest: Familien- und Stadtteilfest
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Es gibt weit über 50 kostenlose
Kinderangebote an eine Laufkarte
gekoppelt. Ebenso zwei Bühnen, auf denen
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer,
als auch Bands aus dem Veedel
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
☐ ja, das Fest zieht die Besucher
nach Köln Deutz ☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
☐ eine Veranstaltung, welche zum
22. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ort der Veranstaltung ist die Deutzer
Freiheit, der Schulhof und die Graß-
Geßler-Straße sowie der von –Sandt-
Platz.Verkaufsöffnungen betreffen die
Geschäfte auf der Deutzer Freiheit
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
☐ ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
50000
8000
3500qm
30-35 Geschäfte, Fläche zwischen 30-
80qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Zeitungsartikel im Anhang
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Als Veedel am Rande der Innenstadt von
Köln leidet Deutz darunter, dass viele
Kunden in die direkte Innenstadt
abwandern. Dadurch ergibt sich ein
Teufelskreis. Die Menschen vermissen
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie
in der Innenstadt finden, den Geschäften
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. Die
meisten Geschäfte sind Inhabergeführt
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen
Filialisten in Köln-Deutz
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Die Bevölkerung in Deutz ist teilweise älter
und wenig mobil, aber auch junge Familien
und Unternehmen mit deren Mitarbeitern
ziehen in den letzten Jahren nach Deutz.
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein,
im Ort das alltägliche erledigen zu können,
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich
online zu versorgen.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Gerade in einem kleinen Vorort ist das
Zusammenleben sehr wichtig. Die
Menschen wollen nicht die Anonymität der
Großstadt. Dafür ist es wichtig,
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu
schaffen sich näher kennenzulernen. Alle
Deutzer Vereine beteiligen sich am Fest!
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung
sind daher immens wichtig und in Deutz
teilweise auch noch vorhanden
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Anlage 7.3 Belege Braunsfeld für 2020
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Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4022/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.01.2020
- Erstellt
- 18.11.2019 11:03