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4022/2019

Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 6.3.1

Anlage 20, Auszug BV 1 (Innenstadt) 30.01.2020

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Ansehen

Anlage 21 Vorabauszug Wirtschaftsausschuss 04.02.2020

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Anlage 9 Porz-Mitte

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Anlage 6 Sülz-Klettenberg

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Anlage 17 Stellungnahme IHK Köln

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Anlage 12 Antrag 2020 Dellbrück

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Anlage 10 Antrag Rath-Heumar 2020

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Anlage 7.1 Belege Braunsfeld für 2020

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Anlage 4 Neustadt-Süd

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Anlage 5 Rodenkirchen

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Anlage 8 Lindenthal

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Anlage 7.2 Belege Braunsfeld für 2020

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Ansehen

Anlage 14 Stellungnahme_IHK_Koeln

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Anlage 13 Ev. Kirchenverband 11.07.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 16 Stellungnahme Sonderöffnung Handelsverband 16.07

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Anlage 11 Antrag_VOS_2020_Kalk[26974]

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Anlage 2 Antrag Kernbereich Innenstadt

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Anlage 7 Braunsfeld Antrag Martinsmeile 2020

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Anlage 18 Katholikenausschuss

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Anlage 1 RVO 2020

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Anlage 15 Stellungnahme ver.di 15.07.2019

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Anlage 19 Stellungnahme DGB-verdi 2019-12-18

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Anlage 3 Antrag VOS Deutzer Familienfest

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Anlage 7.3 Belege Braunsfeld für 2020

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Ansehen

Anlage 20, Auszug BV 1 (Innenstadt) 30.01.2020

1421 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 30.01.2020  
öffentlich 
3.10 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten 
4022/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufgeführten Tagen und Zeiten mit folgender 
Änderung: 
In der Innenstadt werden nur die Ladenöffnungstage aufgrund folgender Anläs-
se genehmigt:  
- Südstadt-Safari 
- Familien- und Stadtteilfest Deutz 
- Advent in der Südstadt  
Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der 
Quartiere, die bis zum 31.05.2019 nicht gestellt oder im Rahmen der Absichtserklä-
rung nicht angekündigt und dann beantragt wurden, analog dem Beschluss des Ra-
tes vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke, Deine Freunde und FDP.

Anlage 21 Vorabauszug Wirtschaftsausschuss 04.02.2020

2770 Zeichen

Anlage 21 
 
 
Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Kleindienst 
Telefon:  (0221) 221-35591  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 05.02.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf de r Niederschrift der Sondersitzung des 
Wirtschaftsausschusses  vom 04.02.2020  
öffentlich 
1 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten 
4022/2019 
 
Der Wirtschaftsausschuss bewertet die Angelegenheit grundsätzlich positiv, da der 
Einzelhandel in den Stadtvierteln und die Bevölkerung davon profitieren. Die Fraktio-
nen bitten die Verwaltung um Erläuterung, warum die Veranstaltung „Advent in der 
Südstadt“ am 29.11.2020 nicht genehmigungsfähig sei. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann, Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und 
Wirtschaft, merkt an, dass das Rechtsamt die Veranstaltung im Falle einer Klage 
aufgrund der Regelungen zu Ladenöffnungen an Sonntagen als „hoch risikobehaftet“ 
ansieht.  
 
Herr Ströbelt, Amt für öffentliche Ordnung, erläutert zu den großen etablierten Weih-
nachtsmärkten, dass die hohen Besucherzahlen, ein Indiz dafür seien, dass die Be-
sucherinnen und Besucher nebenbei auch in die Geschäfte gehen. Er weist darauf 
hin, dass das Rechtsamt der Auffassung sei, wenn schon bei 27 Weihnachtsver-
kaufsständen das Verwaltungsgericht eine ablehnende Entscheidung treffe, dann 
erst Recht bei einem noch kleineren Weihnachtsmarkt in der Südstadt. Deshalb sei 
die Verwaltung zu der negativen Auffassung hinsichtlich „Advent in der Südstadt“ 
gelangt. 
 
Der Ausschuss hebt hervor, dass sich die Veranstaltung im Vergleich zu dem voran-
gegangenen Antrag erheblich weiterentwickelt und sich die Konzeption ebenfalls 
deutlich verändert habe. Er möchte sichergestellt wissen, dass die inhaltliche Verän-
derung der Veranstaltung bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ausreichend 
gewürdigt wurde und bittet vor diesem Hintergrund um erneute Prüfung.

Der Vorsitzende, Herr van Geffen, fasst abschließend zusammen, dass der Wirt-
schaftsausschuss die Empfehlung an den Rat ausspreche, diese Veranstaltung aus 
der aktuellen Beschlussfassung herauszunehmen sowie zur nochmaligen Überarbei-
tung/Überprüfung an die Verwaltung zu geben und verweist die Angelegenheit mit 
dieser Empfehlung ohne Votum in den Rat. 
Beschluss: 
 
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Veranstaltung der ABC Aktionsge-
meinschaft „Advent in der Südstadt“ aus der aktuellen Beschlussvorlage herauszulö-
sen. Die Verwaltung soll gleichzeitig beauftragt werden, den vorliegenden Antrag 
erneut zu überprüfen. Mit dieser Empfehlung verweist der Wirtschaftsausschuss die 
Vorlage ohne Votum in den Rat. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 9 Porz-Mitte

35890 Zeichen

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 03.05.2020 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühling in Verbindung  
mit 1. Porzer RHEIN Foot Festival 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 32 Jahre 
- Präsentation von mind. 14 Automarken 
der in Porz ansässigen Autohäuser, mit 
Neuheiten und Serviceleistungen. 
Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, 
Reifen, Zubehör). Mobilität durch 
Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch 
Bühne für musikalisches Programm, 
Kinderbelustigungen und Kulinarisches. 
in Zusammenarbeit mit dem 
Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer 
Vereine. 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um 
eine weitere Abwanderung der Kunden 
zu stoppen, der Porzer will sich in 
seinem Stadtteil wohl fühlen und dies 
gelingt nur, wenn wir unseren Porzern 
mehr bieten als nur den schnellen 
Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 5000 
 
620 m²  (Autos und Fahrräder) 
2890 m² 
 
8600 m²  + Verkaufsstände (260 m²)  
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG 
NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – 
RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher 
Anlass eingestuft  und den öffentlichen 
Charakter eines Sonntags maßgeblich 
prägen können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Porzer Autofrühling 
statt. Mit vielen Überraschungen für 
unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung 
der Porzer Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen 
sich vor und können sich präsentieren. 
Porzer Bürger und Gäste können so die 
Vereine kennenlernen.

machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen 
Jahren fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
 
NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN 
Food Festival 
 
Es wird ein Streetfood-Festival 
organisiert, welches dem aktuellen Trend 
der Zeit entspricht. Aufbauend auf den 
Erfahrungen der beiden letzten 
RHEINfesten, gehen wir von einem 
großen Erfolg mit vielen interessierten 
Besuchern aus. Diese Veranstaltungen 
werden durch Bezirksbürgermeiser Henk 
van Bethem organisiert. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung 
der örtlichen Einzelhandelssituation 
erforderlich ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer 
Innenstadt steht in besonderer Weise 
unter Druck. Im Abschlussbericht 
„Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels 
ausführlich dokumentiert 
(Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). 
Die Gefährdungssituation bezieht sich 
auf das gesamte Bezirksteilzentrum 
Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung

des Hertie Warenhauses. In der Folge 
kam es zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 
22, Kartierung). Die Leerstände 
erstrecken sich u.a. über die 
Bahnhofsstraße, Hermannstraße, 
Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße 
und verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation 
spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator 
der Einzelhandelszentralität wider. 
Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein 
Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem 
Standort nachweisbar zu 
Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in 
dem Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE 
Handelsberatung aus dem Jahr 2016 
zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote 
des mittel-und langfristigen Bedarfes  nur 
im geringen Ausmaß wahrgenommen 
werden (Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, 
Aktivierung von Besuchern aus anderen 
Stadtteilen und angrenzenden 
Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung 
ein probates Instrument der 
Einzelhandelsförderung.

Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort 
Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen 
Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach 
unserer Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
Geplante Teilnehmer Porzer Autofrühling 03.05.2020   
 
1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge 
Sterne) 
2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 
3. CCC Smart Center Godorf,  6 - 8 Smart 
4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 
5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x  Peugot, 6 x Mazda 
6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 
7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 
8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 
9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 
10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 
11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 
 
12. Fahrradhaus Pesch 
13. Fahrrad Engel 
14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 
15. Augla - Autoglas 
16. ADAC Infostand 
17. HUK Autoversicherung 
18. Bosch Autoelektrik 
19. Premio Reifenservice 
20. ADCF Infostand

Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder 
 
Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN 
Footfestival 
 
 
Positionierung wie in der beiliegenden Skizze:  
Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) 
 
Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr.

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 11.10.2020 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 40 Jahre 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, 
dann Porzer und Kölner Gruppen und 
Künstler. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch   
Kinderbelustigungen und Kulinarisches, 
Auftritte verschiedener Porzer 
Karnevalsvereinen. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit 
dem Bürgerverein Porz-Mitte,  
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um 
eine weitere Abwanderung der Kunden 
zu stoppen, der Porzer will sich in 
seinem Stadtteil wohl fühlen und dies 
gelingt nur, wenn wir unseren Porzern 
mehr bieten als nur den schnellen 
Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 5500 
 
2220 m²  incl. Bühnen 
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG 
NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – 
RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher 
Anlass eingestuft  und den öffentlichen 
Charakter eines Sonntags maßgeblich 
prägen können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Musikalische 
Herbst statt. Mit vielen Überraschungen 
für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung 
der Porzer Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen 
sich vor und können sich präsentieren. 
Porzer Bürger und Gäste können so die 
Vereine kennenlernen und sich an 
verschiedenen Musikrichtungen 
erfreuen.

dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ein musikalisches Programm  durch 
verschiedene Künstler. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen 
Jahren fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung 
der örtlichen Einzelhandelssituation 
erforderlich ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer 
Innenstadt steht in besonderer Weise 
unter Druck. Im Abschlussbericht 
„Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels 
ausführlich dokumentiert 
(Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). 
Die Gefährdungssituation bezieht sich 
auf das gesamte Bezirksteilzentrum 
Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung 
des Hertie Warenhauses. In der Folge 
kam es zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale

gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 
22, Kartierung). Die Leerstände 
erstrecken sich u.a. über die 
Bahnhofsstraße, Hermannstraße, 
Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße 
und verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation 
spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator 
der Einzelhandelszentralität wider. 
Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein 
Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem 
Standort nachweisbar zu 
Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in 
dem Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE 
Handelsberatung aus dem Jahr 2016 
zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote 
des mittel-und langfristigen Bedarfes  nur 
im geringen Ausmaß wahrgenommen 
werden (Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, 
Aktivierung von Besuchern aus anderen 
Stadtteilen und angrenzenden 
Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung 
ein probates Instrument der 
Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.

Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort 
Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen 
Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach 
unserer Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
 
 
Hier beispielhaft das Plakat aus 2017 vom damaligen Herbstfest

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 06.12.2020 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit 
Porzer RHEINachtsmarkt 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt  in der 
Porzer Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahres als 
Weihnachtsmarkt mit Ständen von 
regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, 
Handarbeiten, Schnitzereien, 
Dekorationsartikeln etc., 
Kinderprogramm mit Nikolaus und 
Märchenzelt, Glühweinstand und der 
Beteiligung ortsansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem 
Bürgerverein Porz-Mitte 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um 
eine weitere Abwanderung der Kunden 
zu stoppen, der Porzer will sich in 
seinem Stadtteil wohl fühlen und dies 
gelingt nur, wenn wir unseren Porzern 
mehr bieten als nur den schnellen 
Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 9000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 4500 
 
1520 m²   
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim 
gemeinsamen Auftritt beim 
RHEINachtsmarkt 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG 
NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – 
RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher 
Anlass eingestuft  und den öffentlichen 
Charakter eines Sonntags maßgeblich 
prägen können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der 
Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus 
kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine 
vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. 
Die Vereine stellen sich vor und können

machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
einen Adventsbasar mit gestalten. 
Porzer Bürger und Gäste können so die 
Vereine kennenlernen. 
Ein musikalisches Programm  
weihnachtliche Musik, u.a. der Carl 
Stamitz Musikschule und Porzer 
Künstler. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen 
Jahren fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung 
der örtlichen Einzelhandelssituation 
erforderlich ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer 
Innenstadt steht in besonderer Weise 
unter Druck. Im Abschlussbericht 
„Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels 
ausführlich dokumentiert 
(Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). 
Die Gefährdungssituation bezieht sich 
auf das gesamte Bezirksteilzentrum 
Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung 
des Hertie Warenhauses. In der Folge 
kam es zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven

Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 
22, Kartierung). Die Leerstände 
erstrecken sich u.a. über die 
Bahnhofsstraße, Hermannstraße, 
Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und 
verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation 
spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator 
der Einzelhandelszentralität wider. 
Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein 
Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem 
Standort nachweisbar zu 
Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in 
dem Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE 
Handelsberatung aus dem Jahr 2016 
zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote 
des mittel-und langfristigen Bedarfes  nur 
im geringen Ausmaß wahrgenommen 
werden (Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, 
Aktivierung von Besuchern aus anderen 
Stadtteilen und angrenzenden 
Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung 
ein probates Instrument der 
Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche

Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort 
Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen 
Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach 
unserer Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
Plan der Porzer City

Anlage 6 Sülz-Klettenberg

12758 Zeichen

ISK-CARREE e.V.-Vorsitzende Sebastian Berges c/o Apotheke am Questerhof, 
Geschäftstelle: Hans-Josef Schulte, Berrenrather Str. 256, 50939 Köln 
Tel.: 0221 34669416, Fax: 0221 34669418, Mobil: 0177 6863473 
Sparkasse KölnBonn IBAN DE47 3705 0198 0008 7620 64  SWIFT_BIC: COLSDE33 
Mail: vorstand@isk-carree.de  -  www.carree-suelz-klettenberg.de 
 
Interessengemeinschaft Sülz-Klettenberg Carrée e.V. 
 
 
 
 
ISK Carrée e.V. / Geschäftsstelle H-J Schulte 
Berrenrather Str. 256, 50939 Köln 
 
Stadt Köln 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
z.Hd. Herrn Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
   
 
Köln, den 12. September 2019 
 
Betr.: V.O. Sonntag am 6. Sept. 2020 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
das mittlerweile traditionelle Carrée-Fest, das im kommenden Jahr zum 22. Mal 
stattfindet, ist immer am 1. September Sonntag. Zu diesem Fest sind die 
Berrenrather Straße und die Sülzburgstraße zu einem Teil gesperrt, auf dem das 
Fest stattfindet. Es präsentieren sich auf der Straße die Geschäfte der 
Interessengemeinschaft sowie viele ansässige Firmen aus dem Bereich von Köln-
Sülz/Klettenberg und auch diverse Schausteller mit ihren Fahrgeschäften 
(überwiegend für Kinder).  
Auf 2 Schaubühnen - Sülzburgstraße/ Ecke Luxemburger Str. und Berrenrather 
Str. in Höhe der Nikolauskirche - treten bekannte Interpreten sowie Bands, Chöre 
und Solisten mit Unterhaltungsmusik auf. In Höhe der Berrenrather Straße 315 ist 
noch eine kleine Bühne mit DJ. 
Für das leibliche Wohl der vielen Besucher - Speisen und Getränke aller Art ist in 
vielfältiger Weise durch die Gastronomie des Veedels, wie auch Spezialitäten aus 
aller Welt gesorgt. Zu dem Carrée-Fest erwarten wir, wie in den Vorjahren, ca. 
150.000 Besucher.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen aus dem ISK Carrée 
 
 
 
Hans-Josef Schulte 
( Geschäftsführer ISK )

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: ISK Carrée e.V. 
Geschäftsstelle 
Hans-Josef Schulte 
Berrenrather Str. 256 
50939 Köln 
Tel: 0221 34669416 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
Carrée Fest 
Ähnliche Veranstaltung: 
 
Anlassbeschreibung: Seit 22 Jahren jährlich stattfindendes 
Strassenfest in Köln-Sülz, siehe unser 
Anschreiben mit Erläuterungen zum Carrée Fest.  
 
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder steht 
die Ladenöffnung im Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass 
und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 
LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch 
die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert 
werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder 
Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund 
steht. 
X ja dias Straßenfest 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 22. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher 
und zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche 
Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. 
X ja, die Versorgung der Besucher steht im 
Vordergrund! 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig 
zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung 
muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in 
der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen 
von Reisegewerbetreibenden, Grillfest 
(Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, 
Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden 
nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom 
Rat zuletzt genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- 
und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte 
über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung 
über den Bereich hinaus, wird nicht 
genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG 
Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Deutlich mehr als wegen der 
Verkaufsstellenöffnung. 
150.000 Besucher kommen wegen des Festes 
mit Musikveranstaltungen auf 2 Schaubühnen 
sowie einer kleinen Bühne mit DJ und weiteren 
Attraktionen wie mehrere Kinderkarussells. Mit 
kulinarischen Spezialitäten aus aller Welt werden 
unsere Besucher verwöhnt. 
 
 
Die Anzahl der Kunden, die unsere Geschäfte 
besuchen beläuft sich auf ca.  
7.630. Lt der Passantenfrequenz- 
messung 2018 
 
Berrenrather Straße von der Nikolauskirche bis 
Gerolsteiner Straße und die Sülzburgstr. von 
der Luxemburger Str. bis Berrenrather Str. 
Ca. 1,5 Km Gesamtlänge. 
 
Von den 150 ausstellenden Firmen sind ca. 60 
Mitglieder der z. Zt. 80 ISK Geschäfte und ca. 25 
Nicht-ISK Mitglieder aus dem Veedel beteiligen 
sich an der Veranstaltung. Die Größenordnung 
der Geschäfte ist zwischen 50-100 qm 
Verkaufsfläche. Einige auch größer. Die meisten 
Geschäfte sind mit einem eigenen Stand auf der 
Festmeile vertreten.

Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln 
in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über 
Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung 
verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Youtube-Videos: 
Carreefest 
2018: https://www.youtube.com/watch?v=HFT
5g0RsikA 
Carreefest 
2019: https://www.youtube.com/watch?v=HYM
eTsLqRxM 
 
Presseartikel zum Carréefest  KSTA  
https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/carr%C3%A9
efest-in-suelz-haendler-werben-fuer-lokales-
einkaufen-im-veedel-33104122 
 
https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/strasse-wird-
zur-tanzflaeche-grosse-resonanz-beim-suelzer-
carr%C3%A9efest-am-wochenende-31202590 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis 
dahin ausschließlich aufgrund von 
Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und 
vom Rat in Richtung Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ vorliegen 
und der Verwaltung dazu dienen, dem 
Rat das öffentliche Interesse über den 
Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus 
zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemei
nschaften gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier 
zum Download bereit. Es wird 
gefordert, dass die Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse in 
Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
Siehe angehängten Brief an 
 Herrn Peter Brandt.

nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung 
durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen 
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des 
OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die 
Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, 
für den stationären Einzelhandel einer jeden 
Kommune ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von 
der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu 
begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf 
hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich 
gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem 
gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz 
gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar 
ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort 
gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des 
Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer 
Arbeitsplätze)  
 
Das Carrée Fest im Besonderen sorgt zum 
Abschluss des Sommers und Ende der Ferien für 
einen Kulturtourismus bei dem das Publikum 
neben den Aktionen der Schausteller, neue 
inhabergeführte Geschäfte entdecken kann, die 
ein individuelles Sortiment führen und sich vom 
online-Handel abheben. Das wiederum stärkt die 
Vielfalt und Entwicklung des stationären 
Einzelhandelsangebots.  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, insbesondere 
weniger mobiler und ältere Teile der 
Bevölkerung; Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, 
insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile 
der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche 
müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die 
Entwicklung der Städte und Gemeinden, 
insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden 
Verödung der Innenstädte mit negativen 
Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der 
Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der 
Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei 
Gewerbe- und Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe

entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune 
als attraktiver und lebenswerter 
Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, 
als Wohn- und Gewerbestandort 
sowie Standort von kulturellen und 
sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden 
und sich entsprechend selbst darstellen zu können 
und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des 
Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den 
Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im 
Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Das Carrée Fest zieht Besucher aus fast allen 
Kölner Stadtteilen und dem Kölner Umland - 
überwiegend aus den linksrheinischen 
angrenzenden Gemeinden an. Sie kommen 
wegen der Musik und den kulinarischen 
Angeboten dieses Festes.

Anlage 17 Stellungnahme IHK Köln

3303 Zeichen

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
 
Per E-Mail 
Stadt Köln 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Herrn Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 
                     18.11.2019 
 
Unser Zeichen | Ansprechpartner 
rdt | Philip Reichardt 
 
E-Mail 
philip.reichardt@koeln.ihk.de 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 
 
Datum 
9. Dezember 2019 
  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 18.11.2019 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 18.11.2019 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
geplanten Sonntagsöffnungen 2020 für die Quartiere Kernbereich Innenstadt, Deutz, Neustadt -Süd, 
Rodenkirchen, Sülz, Lindenthal und Porz-Mitte gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften stützen sich auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW in 
Zusammenhang mit Veranstaltungen und Märkten.  
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein -Westfalen 
(OVG NRW) muss die Veranstaltung prägenden Charakter haben, damit eine Sonntagsöffnung 
zulässig ist. Für den prägenden Charakter der Veranstaltungen in den Stadtteilen spricht, dass es sich 
überwiegend um Traditionsfeste handelt, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und 
Ausstrahlwirkungen über die Stadteilgrenzen hinaus entfalten.  
 
Zudem ist bei den Anträgen festzustellen, dass eine Vielzahl von lokalen Vereinen und Institutionen in 
die geplanten Veranstaltungen miteinbezogen werden, was den prägenden Charakter der 
Veranstaltungen unterstreicht. In diesem Zusammenhang sind besonders die Begleithefte der IG 
Rodenkrichen, der ABC-Südstadt und der IG Lindenthal hervorzuheben, die die Beteiligung der 
lokalen Akteure veranschaulichen. Die zitierten Presseberichte zu den jeweiligen Stadteilfesten 
belegen ihre Anziehungskraft und ihre Attraktivität. Neben Presseberichten wird von der IG Lindenthal 
für das beantragte „Frühlingsfest“ eine Frequenzzählung beigefügt, welche die Attraktivität des Fe stes 
nach unserer Auffassung belegt. 
 
Darüber hinaus stützen sich die Anträge der Interessengemeinschaft ISG Porz auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 -4 
LÖG NRW und weisen in ihren Anträgen auf örtliche Problemlagen hin. Damit werden weitere

9. Dezember 2019 | Seite  2 
 
Sachgründe herangezogen, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Wir halten die Darstellungen 
zu den örtlichen Problemlagen für nachvollziehbar und plausibel, sodass das Gewicht der jeweiligen 
Sonntagsöffnungen aus unserer Sicht erhöht wird und als weiteres Argument zur Rechtfertigun g einer 
Sonntagsöffnung herangezogen werden kann. 
 
Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und 
sehen die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen zur Rechtfertigung von 
Sonntagsöffnungen als erfüllt an. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
 
 
 
Philip Reichardt, M.A. 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 10 Antrag Rath-Heumar 2020

21398 Zeichen

Beachte : 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Rath/Heumar 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Musikfestival 24.05.20 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt zwei Bühnen, auf denen 
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer, 
als auch Bands aus dem Ort. Der Eintritt ist 
frei, 2017 feierte das Musikfestival 20. 
Jubiläum. Für das leibliche Wohl ist 
gesorgt. 
      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Rath/Heumar 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
23. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 ☐ ja  
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die 
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte 
auf der Rösrather Straße

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3500-4000  
 
1500-1700 
 
2000qm 
 
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Im Jahr 2017 haben wir auf dem 
Veranstaltungsgelände eine Zählung mit 
Klickgerät durchgeführt, die Geschäfte 
selbst haben eine Strichliste geführt. 
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel 
und Rundblick 
Im Jahr 2019 waren die Zahlen ähnlich 
derer aus 2017 und 2018 
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die

Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst  und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath 
darunter, dass viele Kunden in die Stadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. 
Daher erfolgen Schließungen der 
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort 
als „Geisterstadt“. 
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Rath/Heumar 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
ziehen in den letzten Jahren nach Rath. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig, 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen. 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Rath 
auch noch vorhanden 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Beachte : 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Rath/Heumar 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Herbstfest/Weinfest  
27.09.20 alternativ auch 20.09.20  
     wenn ein Konsens für einen der 
Termine gefunden wird. 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt eine Bühne auf der vers chiedene 
Acts auftreten. Es gibt eine Weintheke, die 
die IG selbst baut und den Wein verkauft. 
Es gibt ebenfalls nicht alkoholische 
Getränke und sowohl einen Stand mit 
Kuchen/Waffeln als auch einen mit  
herzhaften Dingen. Für die Kinder gibt es 
eine Hüpfburg. Der Eintritt ist frei.      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Rath/Heumar, die letzten zwei 
Jahre gab es keinen VOS zu dieser 
Veranstaltung, davor die Jahre 
schon. Der Besucherstrom war 
allerdings ähnlich . 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
9. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ☐ ja  
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die 
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte 
auf der Rösrather Straße 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3500-4000  
 
1500-1700 
 
2000qm 
 
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel 
und Rundblick 
Besucherstrom in den vergangenen Jahren 
war mit dem traditionellen Musikfestival 
vergleichbar.  
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst  und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath 
darunter, dass viele Kunden in die Stadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. 
Daher erfolgen Schließungen der 
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort 
als „Geisterstadt“. 
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Rath/Heumar 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
      
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
ziehen in den letzten Jahren nach Rath. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen.

Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig, 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen. 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Rath 
auch noch vorhanden 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Weinfest IG Rath 
https://www.youtube.com/watch?v=1LopFGugapE 
 
Weinfest IG Rath 
https://www.youtube.com/watch?v=2cyE4OFIAhU

Anlage 7.1 Belege Braunsfeld für 2020

48783 Zeichen

.
Retailbericht.
Köln 2016
.
Köln 2016/2017Köln 2016/2017

2 .   Retailbericht Köln 2016
Einkaufsstraßen
in Köln
.
Breite Straße
Apostelnstraße
Ehrenstraße
Sülzburgstraße
Neusser Straße
Hauptstraße
Kalker Hauptstraße
Berrenrather Straße
Venloer Straße
Mittelstraße
Pfeilstraße
Neusser Straße
Severinstraße
Maastrichter Straße
Bonner Straße
HohenzollernringAachener Straße
Aachener Straße
Hohenstaufenring
Höninger Weg
Eigelstein
Kaiser-Wilhelm-Ring
Dürener Straße
Deutzer Freiheit
Frankfurter Straße
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Friesenwall
Goltsteinstraße

Retailbericht Köln 2016  3 .   
Straße . Stadtteil . Frequenz . * (1. Stunde) Frequenz . * (2. Stunde) Summe . Ø-Frequenz . * Besonderheiten .
Breite Straße Altstadt-Nord 1726 2713 4439 2220
Ehrenstraße Altstadt-Nord 1542 2825 4367 2184
Neusser Straße Nippes 1885 1758 3643 1822
Hauptstraße Rodenkirchen 1694 1868 3562 1781 Wochenmarkt
Kalker Hauptstraße Kalk 1245 2089 3334 1667
Venloer Straße Ehrenfeld 1243 1549 2792 1396
Mittelstraße Altstadt-Nord 1308 1436 2744 1372
Pfeilstraße Altstadt-Nord 951 1558 2509 1255
Neusser Straße Neustadt-Nord 1110 1273 2383 1192
Severinstraße Altstadt-Süd 1115 1099 2214 1107
Bahnhofstraße Porz 1226 931 2157 1079
Maastrichter Straße Neustadt-Süd 909 1208 2117 1059
Apostelnstraße Altstadt-Nord 796 1246 2042 1021
Bonner Straße Neustadt-Süd 972 1020 1992 996
Hohenzollernring  
(Rudolfplatz)
Neustadt-Nord 767 1160 1927 964
Hohenzollernring  
(Friesenplatz)
Neustadt-Nord 864 919 1783 892
Sülzburgstraße Sülz 702 1041 1743 872 wurde am 8.10. 
gemessen wegen 
Straßenfest
Berrenrather Straße Sülz 886 792 1678 839 wurde am 8.10. 
gemessen wegen 
Straßenfest
Aachener Straße Neustadt-Süd 712 925 1637 819
Hohenstaufenring Neustadt-Süd 814 813 1627 814
Höninger Weg Zollstock 724 788 1512 756
Eigelstein Altstadt-Nord 612 838 1450 725
Kaiser-Wilhelm-Ring Neustadt-Nord 702 741 1443 722
Dürener Straße Lindenthal 711 728 1439 720
Deutzer Freiheit Deutz 689 736 1425 713 wurde am 8.10. 
gemessen wegen 
Demo
Zülpicher Straße Neustadt-Süd 642 731 1373 687
Frankfurter Straße Mülheim 674 624 1298 649
Aachener Straße Braunsfeld 423 571 994 497
Friesenwall Altstadt-Nord 351 488 839 420
Zülpicher Straße Sülz 384 442 826 413
Goltsteinstraße Bayenthal 329 294 623 312
Passantenfrequenzmessungen 2016 .
Zahlen & Fakten .
* Passanten pro Stunde

4.  Retailbericht Köln 2016
Vergleichstabelle Vorjahre.
Straße. Stadtteil.
Ø-Frequenz* 
2016. Trend zum Vorjahr
Ø-Frequenz* 
2015. Trend zum Vorjahr
Ø-Frequenz* 
2014.
Breite Straße Altstadt-Nord 2220 î leicht gesunken 2634 ì leicht gestiegen 2412
Ehrenstraße Altstadt-Nord 2184 î leicht gesunken 2378  stagniert 2363
Neusser Straße Nippes 1822 ì leicht gestiegen 1786 ì gestiegen 1432
Hauptstraße Rodenkirchen 1781 ì leicht gestiegen 1645 ì leicht gestiegen 1553
Kalker Hauptstraße Kalk 1667 ì gestiegen 939 - -
Venloer Straße Ehrenfeld 1396 î gesunken 1591 ì gestiegen 1419
Mittelstraße Altstadt-Nord 1372 î leicht gesunken 1442 ì gestiegen 1384
Pfeilstraße Altstadt-Nord 1255  stagniert 1227 -
Neusser Straße Neustadt-Nord 1192 î gesunken 1309 ì leicht gestiegen 1270
Severinstraße Altstadt-Süd 1107 ì leicht gestiegen 986 î gesunken 1325
Bonner Straße Neustadt-Süd 996 î gesunken 1376  stagniert 1410 
Hohenzollernring  
(Rudolfplatz) Neustadt-Süd 964
î gesunken 1894 ì gestiegen 1441
Hohenzollernring  
(Friesenplatz) Neustadt-Nord 892
î gesunken 1085 - -
Sülzburgstraße Lindenthal 872 ì gestiegen 912  stagniert 936
Aachener Straße Neustadt-Süd 819 ì gestiegen 481 - -
Hohenstaufenring Neustadt-Süd 814 î gesunken 1072 î leicht gesunken
Höninger Weg Zollstock 756  stagniert 794 ì leicht gestiegen 656
Dürener Straße Lindenthal 720 î leicht gesunken 856 ì leicht gestiegen 769
Deutzer Freiheit Deutz 713 ì leicht gestiegen 631 î leicht gesunken 743
Zülpicher Straße Neustadt-Süd 687 î gesunken 1072 î gesunken 1408 
Frankfurter Straße Mülheim 649 î gesunken 1518 -
Aachener Straße Braunsfeld 497 î gesunken 745 ì leicht gestiegen 600
*Passanten pro Stunde

Retailbericht Köln 2016  5.
Einwohner (in Tsd.) 1.069
Sozialversicherungsplichtig  
Beschäftigte (in Tsd.) 533
Arbeitslosenquote (in %) 8,8
Einzelhandelsrelevanter  
Kaufkraftindex 106,6
Umsatzkennzifer 120,0
Zentralitätskennzifer 112,6
Übernachtungsanzahl (in Mio.) 5,98
Frequenzzählung
.
Die Stadt Köln ist mit 1.069.192 Einwohnern (Stand 31.12.2015; Quelle: Stadt Köln) die 
viertgrößte Stadt in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs 
von 15.664 Personen beziehungsweise 1,5 Prozent. Die Kölner Innenstadt, Lindenthal 
und Mülheim sind die einwohnerstärksten Stadtbezirke. Die Zahl der sozialversicherungs-
plichtig Beschäftigten ist 2015 mit 533.600 (Vorjahr 2014: 512.144) ebenfalls angestie -
gen (Stand 30.09.2015; Quelle: Stadt Köln). Die Arbeitslosenzahl ist im Jahresverlauf auf 
52.653 (Vorjahr 2014: 53.054) leicht gesunken.
Die Studie wurde am Samstag, 10.09.2016* bei sonnigem Wetter und einer Tempera-
tur von ca. 28 Grad durchgeführt. Die Messung wurde an 31 Einkaufsstraßen in B-Lage 
(Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt und Stadtteillagen) zwischen 12 Uhr und  
14 Uhr durchgeführt. Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde sowohl ein Mittelwert als 
auch ein Ranking gebildet. 
*Auf Grund des Straßenfestes in der Sülzburgstraße sowie der Demonstration in Köln-Deutz 
wurden die Messungen in der Sülzburgstraße, der Berrenrather Straße und der Deutzer  
Freiheit am Samstag, 08.10.2016 bei leicht bewölktem Wetter und einer Temperatur  
von ca. 14 Grad durchgeführt.
Fakten
.
Köln Retailmarkt.
Kurzgefasst.
Der Mieterbesatz der in dieser Studie betrachteten Stadtteillagen und B-Lagen besteht 
überwiegend aus lokalen Ladenbetreibern (z. B. Friseure, Apotheken, Bekleidungsge-
schäfte, Kioskbetriebe, Gastronomiebetriebe usw.) und Filialisten aus dem Lebensmittel- 
und Drogeriebereich (z. B. dm oder REWE). Die höchsten Passantenfrequenzen konnten 
wie im Vorjahr in der Innenstadt auf der Breite Straße (2.220 Passanten/ Stunde) und 
der Ehrenstraße (2.184 Passanten/ Stunde) gemessen werden. Darauf folgen die belieb-
ten Stadtteillagen Neusser Straße in Nippes (1.822 Passanten/ Stunde), Hauptstraße in 
Rodenkirchen (1.781 Passanten/ Stunde), Kalker Hauptstraße in Kalk (1.667 Passanten/ 
Stunde) und die Venloer Straße in Ehrenfeld (1.396 Passanten/ Stunde). Vervollständigt 
wird die TOP-10 der am höchst frequentierten B-Lagen durch die beiden Innenstadtlagen  
Mittelstraße (1.372 Passanten/ Stunde) und Pfeilstraße (1.255 Passanten/ Stunde) auf 
Platz 7 bzw. 8 sowie die Neusser Straße in der Neustadt-Nord (1.192 Passanten/ Stunde) 
auf Platz 9 und die Severinstraße in der Altstadt-Süd (1.107 Passanten/ Stunde) auf Platz 
10. Im Vergleich zu den Stadtteillagen und B-Lagen, bieten die 1A-Lagen durch den Bran-
chenmix an internationalen und nationalen Filialisten eine hohe Anziehungskraft und somit 
wesentlich höhere Passantenströme mit zum Teil über 10.000 Passanten pro Stunde (z. B. 
Hohe Straße und Schildergasse).
· Zalando Outlet (Breite Straße 80-90)
·  Calvin Klein Jeans  
(Apostelnstraße 13)
· Tigha (Ehrenstraße 31)
· American Vintage (Ehrenstraße 46)
· Frittenwerk (Ehrenstraße 94)
· STEFANEL (Mittelstraße 3)
· SHOEPASSION (Mittelstraße 30)
·  KISSKISSBANGBANG  
(Friesenwall 38-42)
Neueröfnungen 
Innenstadt
.
.
Sozialversicherungsplichtig 
Umsatzkennzifer 
Zentralitätskennzifer 
plichtig Beschäftigten ist 2015 mit 533.600 (Vorjahr 2014: 512.144) ebenfalls angestie
Passanten/ 
ervollständigt 
Innenstadtlagen  
auf 
Stunde) 
Platz 
-
somit 
B. 
· Tigha (Ehrenstraße 31)
· American Vintage (Ehrenstraße 46)
· Frittenwerk (Ehrenstraße 94)
· STEFANEL (Mittelstraße 3)
· SHOEPASSION (Mittelstraße 30)
·  KISSKISSBANGBANG  
(Friesenwall 38-42)
Neueröfnungen

6 .   Retailbericht Köln 2016
Breite Straße
Breite Straße
Breite Straße
Auf dem Berlich
Glockengasse
Lagebeschreibung .
Im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren ist die Frequenz in der Breite Straße zwar 
leicht gesunken, mit 2.220 Besuchern pro Stunde zählt sie aber immer noch zu den be-
liebtesten Einkaufsstraßen der Kölner Innenstadt. Die Breite Straße beindet sich inmitten 
des Shoppingrundlaufs der City, zwischen der Hohe Straße sowie der Ehrenstraße, und ist 
daher bestens erreichbar. 
Der Einzelhandelsbesatz der Breite Straße besteht überwiegend aus Filialisten aus den 
Bereichen Textil, Elektronik, Warenhäuser, Bäckereien usw. Als Magneten wirken das 
„Karstadt“ Warenhaus, „Urban Outitters“ oder auch der „REWE“ Markt in den Opern Pas -
sagen. Insbesondere durch die Neuansiedlungen von „dm“ im Erdgeschoss des „Karstadt“ 
Warenhauses und des „Zalando-Outlets“ im DuMont-Carré konnte die Breite Straße ihre 
Attraktivität nochmals steigern. Bei ihrem Einkauf orientieren sich die Passanten überwie-
gend auf der rechten Straßenseite (stadteinwärts). Als Kundengruppen sind überwiegend 
die Mittelschicht sowie die gehobene Mittelschicht vertreten.
2014: 2412  
2015: 2634 
ì  
2016: 2220 î  
(Messpunkt: Breite Straße 159)
Detailkarte .
01  Karstadt 
02 Urban Outitters  
03   REWE 
04   Zalando-Outlet
02
03
04
01
Altstadt-Nord
Breite Straße .
Frequenz .
Highlights .

Retailbericht Köln 2016  7 .   
2014: 2363  
2015: 2378   
2016: 2184 î  
(Messpunkt: Ehrenstraße 25)
Lagebeschreibung .
Ähnlich wie der Breite Straße ergeht es auch der Ehrenstraße bei unserer diesjährigen 
Frequenzmessung. Die Frequenz ist zwar auch leicht gesunken, die Beliebtheit der Straße 
bei den Shoppingfans steht jedoch außer Frage. Mit einer Frequenz von 2.184 Passanten 
pro Stunde ist die Ehrenstraße zudem immer noch sehr stark besucht. Sie beindet sich 
ebenfalls inmitten des Shoppingrundlaufs der City, zwischen der Breite Straße und dem 
Hohenzollernring. 
Der Einzelhandelsbesatz der Ehrenstraße besteht überwiegend aus Filialisten aus den Be-
reichen Textil, Elektronik sowie Kosmetik. Insbesondere Unternehmen wie „Weekday“, „& 
Other Stories“ sowie „American Apparel“ locken tagtäglich eine Vielzahl von Besuchern an. 
Durch die Neuansiedlungen von „American Vintage“ und von „Tigha“ konnte die Ehrenstra-
ße ihre Attraktivität im Vergleich zum Vorjahr zudem nochmals steigern. Darüber hinaus hat 
das beliebte Szenerestaurant „4Cani“ seinen Betreiber gewechselt und fungiert inzwischen 
unter dem Namen „Cato“. Als Kundengruppen sind überwiegend die Mittelschicht und die 
gehobene Mittelschicht sowie viele Studenten und junge Menschen vertreten.
Detailkarte .
01
01  Weekday 
02 American Apparel 
03   & Other Stories 
04   H&M 
05   American Vintage 
06   Cato
02
03
04
Altstadt-Nord
Ehrenstraße .
Ehrenstraße
Ehrenstraße
Alte W
allgasse
Pfeilstraße
Benesisstraße
Große Brinkgasse
Friesenwall
Apostelngasse
05
06
Frequenz .
Highlights .

8 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1432  
2015: 1786 ì  
2016: 1822 ì  
(Messpunkt: Neusser Straße 250)
Auch in diesem Jahr zählt die Neusser Straße zu den beliebtesten Stadtteillagen unserer 
Frequenzmessung. Mit einer Besucherzahl von 1.822 pro Stunde, konnte die Frequenz im 
Vergleich zum Vorjahr (1.786) sogar leicht gesteigert werden. Somit zählt dieser Standort 
nach der Breite Straße und der Ehrenstraße zu der am höchst frequentierten Einkaufs-
straße der Kölner B-Lagen. Dies ist zum einen auf den guten Mietermix und zum anderen 
auf die Bedeutung der Neusser Straße für die Bewohner des Kölner Nordens (Stadtbezirk 
Nippes) zurückzuführen. 
Neben zahlreichen Einzelhandelsbetrieben aus den Bereichen Lebensmittel, Drogerie und 
Textil gibt es auch ein vielfältiges Angebot an Gastronomie. Darüber hinaus beindet sich 
ein GALERIA Kaufhof Warenhaus in bester Lage auf der Neusser Straße. Zusätzlich fun-
gieren ein „REWE“, ein „dm“ sowie ein „Alnatura Super Natur Markt“ als Kundenmagneten. 
Ein weiterer Pluspunkt der Neusser Straße ist zudem die gute Erreichbarkeit. Auf Grund 
der idealen Anbindung an das ÖPNV- sowie das Autobahnnetz ist es für die Kunden ein 
leichtes, zur Neusser Straße zu gelangen. Als Kundengruppe lässt sich die Mittelschicht 
erkennen. Obendrein verkehren auf der Neusser Straße auch viele junge Menschen und 
Studenten, da sich Nippes inzwischen zu einem absoluten Szeneviertel entwickelt hat. 
Diese Entwicklung wird durch das Projekt „Clouth-Quartier“ zwischen Niehler Straße und 
Johannes-Giesberts-Park, welches Wohnraum für ca. 3.000 Menschen bieten wird, noch-
mals unterstrichen. 
01
01  GALERIA Kaufhof 
02 REWE 
03  dm 
04 Alnatura Super  
 Natur Markt
02
Nippes
Neusser Straße .
Lagebeschreibung .
Neusser Straße
Neusser Straße
Kempener Straße
Christianstraße
Wilhelmstraße
Detailkarte .
04
03
Frequenz .
Highlights .

Retailbericht Köln 2016  9 .   
2014: 1553  
2015: 1645 ì  
2016: 1781 ì  
(Messpunkt: Hauptstraße 94)
Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 reiht sich die Hauptstraße in Rodenkirchen unter 
den am höchst frequentierten B-Lagen Kölns ein. Ähnlich wie bei der Neusser Straße in 
Nippes konnte auch die Hauptstraße nochmals an Frequenz zulegen (1.781 in 2016 zu 
1.645 in 2015). Dies ist zwar zum einen, wie auch in den Vorjahren, dem Wochenmarkt am 
Maternusplatz geschuldet, zum anderen aber auch auf die Qualität des Standortes und 
den vielfältigen Branchenmix zurückzuführen. 
Neben klassischen Einzelhändlern aus den Bereichen Lebensmittel und Drogerie inden 
die Besucher auch ein großes Angebot an Textil- und Kosmetikeinzelhändlern vor. Für die 
Bewohner des Stadtbezirks Rodenkirchen dient die Hauptstraße, gemeinsam mit der Ma-
ternusstraße/Maternusplatz, zudem als Haupteinkaufsstraße, was sicherlich ein weiterer 
ausschlaggebender Grund für die hohen Besucherzahlen ist. 
Als Kundengruppen lassen sich hauptsächlich die gehobene Mittelschicht und die Ober-
schicht erkennen. Im Vergleich zur Neusser Straße in Nippes ist die Anbindung an das 
ÖPNV-Netz eher als schlecht zu bezeichnen. Dies scheint die Attraktivität des Standortes 
jedoch kaum zu beeinträchtigen, da die Vielzahl der Besucher mit dem PKW anreist.
Rodenkirchen
Hauptstraße .
Lagebeschreibung .
01  dm 
02 Tchibo
Hauptstraße
Mater
nusstraße
Detailkarte .
01
02
Hauptstraße
Frequenz .
Highlights .

10 .   Retailbericht Köln 2016
2014:   -  
2015:   939  
2016: 1667 ì  
(Messpunkt: Kalker Hauptstraße 117)
Eine deutliche Steigerung der Besucherzahlen erlebt die Kalker Hauptstraße. Im Vergleich 
zu einer durchschnittlichen Frequenz von 939 Passanten pro Stunde in 2015, hat sich der 
Wert in 2016 mit durchschnittlich 1.667 Passanten pro Stunde fast verdoppelt. Dies ist 
hauptsächlich auf die positive Entwicklung des Stadtteils Kalk zurückzuführen, welcher für 
Bewohner, Büronutzer und Einzelhändler immer mehr an Attraktivität gewinnt. So konnten 
am Deutzer Feld, in unmittelbarer Nähe zur Kalker Hauptstraße, zahlreiche Neubauprojekte 
(sowohl Wohn- als auch Gewerbeprojekte) entwickelt werden. Diese unterstreichen die 
Beliebtheit des Standortes. 
Als absoluter Kundenmagnet fungiert das Einkaufszentrum „Köln Arcaden“, am Anfang 
der Kalker Hauptstraße. Der Einzelhandelsbesatz der Kalker Hauptstraße ist zudem sehr 
vielfältig, weshalb alle denkbaren Sozialgruppen vorzuinden sind. Angefangen bei Dis -
countern wie TEDi und fairstore indet man neben den beiden Drogeriemärkten „dm“ und 
„Rossmann“ in den „Köln Arcaden“ auch ein vielfältiges Angebot an Filialisten aus den 
Bereichen Textil wie z. B. „H&M“, „JACK&JONES“ und „Esprit“. Darüber hinaus konnte die 
Kalker Hauptstraße durch die Neuansiedlungen von „SNIPES“ und „Pull&Bear“ (beide in 
den „Köln Arcaden“) nochmals an Attraktivität gewinnen.
01
01  Köln Arcaden 
02 TEDi 
03   dm 
04   Rossmann
02
03
04
Lagebeschreibung .
Kalk
Kalker Hauptstraße .
Kalk-Mülheimer
-Straße
Sieversstraße
Kalker Hauptstraße
Rolshover Straße
Kalker Hauptstraße
Frequenz .
Highlights .
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  11 .   
2014: 1419  
2015: 1591 ì  
2016: 1396 î  
(Messpunkt: Venloer Straße 308)
In den TOP-10 der beliebtesten B-Lagen Kölns darf die Venloer Straße im Herzen des 
Szeneviertels Ehrenfeld natürlich nicht fehlen. Bereits seit einigen Jahren erfährt die Venloer 
Straße eine wachsende Beliebtheit, auch wenn sich dies in unseren diesjährigen Zahlen – 
im Vergleich zum Vorjahr – nicht widerspiegelt. Konnte in 2015 noch eine durchschnittliche 
Passantenfrequenz von 1.591 gemessen werden, so liegt der Wert in diesem Jahr mit 
1.396 etwas darunter. Die Venloer Straße gilt jedoch auch weiterhin als sehr attraktiver 
Standort, sowohl für Einzelhändler als auch für Gastronomiebetriebe. 
Jährlich eröfnen auf der Venloer Straße neue Konzepte. Im vergangenen Jahr hat sich z. B.  
die Bäckerei „Zeit für Brot“ mit ihrem einzigartigen Konzept und der Kombination aus 
Bio-Bäckerei und Café in der Venloer Straße 202 niedergelassen. Es ist der bis dahin 
vierte Standort nach Berlin, Frankfurt und Hamburg für das Unternehmen. Darüber hinaus 
fungieren die Drogeriemarkt-Größen „dm“ und „Rossmann“ sowie die Lebensmitteleinzel-
händler „REWE“ und „denn’s Biomarkt“ als Frequenzbringer. 
Durch zahlreiche Gewerbe- und Wohnbauprojekte, wie z. B. das „Quartier am Grünen 
Weg“ oder auch die Entwicklung des „Heliosgeländes“, wird der Standort Ehrenfeld auch 
in Zukunft weiterhin an Attraktivität gewinnen.
01
01  Zeit für Brot 
02 dm  
03  Rossmann 
04 REWE 
05  denn’s Biomarkt
04
Lagebeschreibung .
Ehrenfeld
Venloer Straße .
Detailkarte .
Venloer Straße
Venloer Straße
Ehrenfeldgürtel
Rothehausstraße
Körnerstraße
Gutenbergstraße
Sömmeringstraße
05
03
02
02
Frequenz .
Highlights .

12 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1384  
2015: 1442 ì  
2016: 1372 î  
(Messpunkt: Mittelstraße 31)
Genauso wie in der Breite Straße und der Ehrenstraße ist auch die Passantenfrequenz 
in der Mittelstraße im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. Passierten in 2015 noch 
durchschnittlich 1.442 Besucher die Straße, so sind es in diesem Jahr 70 Besucher we-
niger (durchschnittlich 1.372 Passanten pro Stunde). Dies mindert jedoch in keiner Weise 
die Attraktivität des Standortes. Insbesondere für die Sozialgruppen der gehobenen Mit-
telschicht bis hin zur Oberschicht ist die Mittelstraße auch weiterhin eine der besten Ad-
ressen in der Kölner Innenstadt. Sie besteht überwiegend aus Filialisten aus den Bereichen 
Textil und Wohnungseinrichtung. Auf Grund der idealen Lage zwischen Neumarkt und  
Rudolfplatz ist die Erreichbarkeit der Mittelstraße zudem hervorragend. Die Kundenmag-
neten sind, wie auch im letzten Jahr, u. a. „APROPOS“, „LACOSTE“, „Massimo Dutti“ und 
„ZARA HOME“. Momentan orientieren sich die Passanten mehr auf der linken Straßenseite 
(stadteinwärts). Dies könnte sich jedoch durch einige interessante Neuansiedlungen schnell 
ändern. Als wichtigste Neueröfnung in diesem Jahr sind „STEFANEL“ (Mittelstraße 3, ca. 
300 m ² ) und „SHOEPASSION“ (Mittelstraße 30, ca. 120 m ² ) zu nennen, wobei „STEFANEL“  
bereits auf der Mittelstraße vertreten war und lediglich umgezogen ist. Zudem eröfnet das 
belgische Unternehmen „caroline biss“ 2017, nach Düsseldorf, seinen zweiten deutschen 
Flagship-Store auf ca. 150 m ²  in der Mittelstraße 5 (aktuell „7 for all Mankind“). Das Unter-
nehmen ist auf hochwertige Damenmode spezialisiert.
01
01  LACOSTE 
02 Massimo Dutti 
03   APROPOS 
04   ZARA HOME
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Mittelstraße .
Mittelstraße
Mittelstraße
Pfeilstraße
Benesisstraße
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  13 .   
2014: -  
2015: 1227  
2016: 1255  
(Messpunkt: Pfeilstraße 31-37)
Die Passantenfrequenz in der Pfeilstraße hingegen ist im Vergleich zur Ehrenstraße, Breite 
Straße und zur Mittelstraße im Hinblick auf das Vorjahr leicht angestiegen. Wurden im Jahr 
2015 noch durchschnittlich 1.227 Passanten pro Stunde erfasst, so waren es in diesem 
Jahr durchschnittlich 1.255 Passanten. Es ist daher festzuhalten, dass die Kundenfrequenz 
in der Pfeilstraße konstant bis leicht steigend ist. Daher darf sich die Pfeilstraße auch dieses 
Jahr wieder zu den am höchst frequentierten Einkaufsstraßen der Kölner B-Lagen zäh-
len, was nicht zuletzt auf die gute Lage der Straße zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße  
zurückzuführen ist. 
Insbesondere das australische Kosmetikgeschäft „Aēsop“ mit seinem breiten Sortiment von 
Produkten höchster Qualität für Haut, Haar und Körper sowie die Boutique „Jumeirah Store“,  
besonders bekannt durch Instagram, fungieren hier als Frequenzbringer. Darüber hinaus 
kommen auch Einrichtungs- und Tapetenliebhaber in der Pfeilstraße durch die Ansied-
lung von „livingwalls cologne“ und „Farrow & Ball“ (Eröfnung Ende 2016 in der Pfeilstraße  
20) auf ihre Kosten. Zudem zieht auch das überregional bekannte „Eiscafé Breda“, mit 
seinen vielfältigen Eis-Variationen bereits seit Jahren viele Kunden an. Als Kundengruppen  
lassen sich überwiegend die Mittelschicht sowie die gehobene Mittelschicht erkennen. 
01
01  Aēsop  
02 Jumeirah Store 
03   livingwalls cologne 
04   Farrow & Ball 
05   Eiscafé Breda 
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Nord
Pfeilstraße .
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
03
04
05
Detailkarte .

14 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1270  
2015: 1309 ì  
2016: 1192 î  
(Messpunkt: Neusser Straße 2)
Mit einer Frequenz von durchschnittlich 1.192 Passanten pro Stunde schaft es die Neusser  
Straße gleich zweimal unter die TOP-10 der beliebtesten B-Lagen Kölns, diesmal jedoch 
im Stadtteil Neustadt-Nord. 
Die Frequenz rund um den Ebertplatz ist zwar im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken  
(2015 durchschnittlich 1.309 Passanten pro Stunde), allerdings mindert dies nicht die 
Attraktivität dieses Standortes. Als Frequenzbringer fungieren unter anderem der „dm“ 
Drogeriemarkt sowie „REWE City“. Darüber hinaus gibt es auf der Neusser Straße einige 
beliebte Gastronomiebetriebe, wie z. B. „Nudel Maia“, „Supasalad“ und „Bento Box“, die 
für eine gute Frequenz sorgen. Durch die Eröfnung von „Currywurst & Pommes“ im Jahre 
2014 (Neusser Straße 2) konnte das Angebot zudem nochmals erweitert werden. 
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz ist die Neusser Straße problemlos 
erreichbar, was sicherlich eine weitere Ursache für die Beliebtheit des Standortes ist. Als 
Kundengruppe lässt sich hauptsächlich die Mittelschicht erkennen.
01
01  dm 
02 REWE City  
03  Nudel Maia  
04  Supasalad 
05  Bento Box 
06  Currywurst & Pommes
02
Neusser Straße .
Neustadt-Nord/ Agnesviertel
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Neusser Straße
Theodor
-Heuss-RingSchillingstraße
Balthasarstraße
Weißenbur
gstraße
04
03
05
06
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  15 .   
2014: 1325  
2015:   986  î  
2016:  1107 ì  
(Messpunkt: Severinstraße 110)
Die Severinstraße im Stadtteil Altstadt-Süd mit einer durchschnittlichen Frequenz von 
1.107 Passanten pro Stunde hat es gerade so unter die TOP-10 der beliebtesten B-Lagen 
Kölns geschaft. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 986 Passanten pro Stunde) ist 
die Frequenz an diesem Standort deutlich angestiegen, was die Attraktivität des Standor-
tes unterstreicht. Die Severinstraße, welche an der Severinstorburg beginnt und an ihrem 
Ende in den Waidmarkt mündet, fungiert als Haupteinkaufsstraße für die Kölner Südstadt. 
Die Abschnitte unmittelbar hinter der Severinstorburg sowie zwischen der Jakobstraße 
und der Landsbergstraße sind die vermeintlich am höchst frequentierten Bereiche dieses 
Standortes. Auf Grund des vielfältigen Angebotes an Einzelhandels- und Gastronomie-
betrieben erfährt die Severinstraße seit Jahrzehnten eine große Beliebtheit. Als Kunden-
magneten lassen sich „REWE City“, „denn’s Biomarkt“ und „dm“ identiizieren. Durch die 
Neueröfnung von „Currywurst & Pommes“ in der Severinstraße 107 wird der Standort sein 
Gastronomieangebot zudem nochmals erweitern können. Die Nähe zum Rhein und zur 
Innenstadt sowie die gute Anbindung an das ÖPNV-Netz tragen ebenfalls stark zur Attrak-
tivität des Standortes bei. Des Weiteren zählt die Südstadt zu den beliebtesten Wohnlagen 
Kölns, sicherlich ein weiterer Faktor für die hohe Passantenfrequenz. Zudem werden die 
Investitionen der Stadt Köln hinsichtlich der Plasterung und der Gestaltung der Severin-  
straße in Zukunft Früchte tragen. Auch die Eröfnung der neuen Stadtbahnhaltestellen wird 
zukünftig zu einer höheren Kundenfrequenz führen. Als Kundengruppe lässt sich die Mit-
telschicht erkennen.
01
01  denn’s Biomarkt  
02 REWE City 
03 dm
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Süd
Severinstraße .
Detailkarte .
Severinstraße
Achterstraße
Landsbergstraße
Jakobstraße
03

16 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 1079 
(Messpunkt: Bahnhofstraße 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht erscheint die Bahnhofstraße im Stadtteil Köln-
Porz, welche eine durchschnittliche Frequenz von 1.079 Passanten pro Stunde aufweist. 
Nach der Kalker Hauptstraße erzielt die Bahnhofstraße damit die zweit höchs te Passanten-
frequenz, der im rechtsrheinischen Köln gemessenen Standorte. Dies ist neben der guten 
Anbindung an das DB- und ÖPNV-Netz (Bahnhof Porz und Haltestelle Porz-Markt) sowie 
an das Autobahnnetz (Autobahnaufahrt A59) auch auf das in direkter Nachbarschaft be -
indliche Shoppingcenter „City Center Porz“ zurückzuführen.
Dieses fungiert als absoluter Kundenmagnet und zieht tagtäglich zahlreiche Kunden in die 
Porzer Fußgängerzone. Der Kundschaft wird im „City Center Porz“ ein sehr ausgewogener  
Mietermix geboten. Neben einem „dm“ Drogeriemarkt indet man hier unter anderem 
auch eine „C&A“ sowie eine „Saturn“ Niederlassung. Insbesondere „Saturn“ fungiert als  
Frequenzbringer für das Center. Neben dem City Center Porz gibt es in der Bahnhofstraße 
weitere Mieter, wie z. B. „Blumen Risse“, „Tchibo“ sowie einen „Schum EuroShop“, welche 
ebenso zur hohen Passantenfrequenz beitragen. Als Kundengruppe lässt sich insbeson-
dere die Mittelschicht erkennen.
01
01  City Center Porz 
02  Blumen Risse 
03 Tchibo 
04 Schum EuroShop
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Porz
Bahnhofstraße .
03
04
Detailkarte .
Bahnhofstraße
Goethestraße
Fr
eidrichstraße
Bahnhofstraße
Hauptstraße

Retailbericht Köln 2016  17 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 1059 
(Messpunkt: Maastrichter Straße 46)
Ein weiterer Neuling in unserem diesjährigen Retailbericht ist die Maastrichter Straße im 
Stadtteil Neustadt-Nord. Mitten im Belgischen Viertel gelegen, erfährt dieser Standort seit 
Jahren eine stark wachsende Beliebtheit. Dies spiegelt sich auch in unseren Zahlen wider. 
Mit einer Frequenz von durchschnittlich 1.059 Passanten pro Stunde, liegt die Maastrichter 
Straße auf Platz 12 unseres Rankings. Dies ist neben der Nähe zur Innenstadt – die Ehren- 
straße ist in wenigen Metern zu erreichen - auch mit der Vielzahl an außergewöhnlichen 
Boutiquen und Einzelhandelsbetrieben zu begründen. 
Neben dem „Schee“ (Shop für Drucke und Motive) fungieren die „boutique fraukayser“  
(Geschenkartikelgeschäft) sowie das Herrenmodegeschäft „Monsieur Courbet“ und der 
Concept Store „Simon und Renoldi“ als Frequenzbringer für die Straße. Die zahlreichen 
Gastronomiebetriebe (z. B. „Noa“, „Brüsseler“, „Little Ink“), welche ebenfalls stark zur guten  
Frequenz beitragen, runden das gute Gesamtbild ab und laden zudem zum Verweilen ein. 
Darüber hinaus läuft die Maastrichter Straße auf den Brüsseler Platz zu, welcher in den ver-
gangenen Jahren zu einem der beliebtesten Trefpunkte in der Kölner Innenstadt geworden 
ist. Als Kundengruppe lässt sich insbesondere die Mittelschicht erkennen. 
01
01 Schee  
02  boutique fraukayser 
03  Monsieur Courbet 
04  Simon und Renoldi 
05  Noa 
06  Brüsseler
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Neustadt-Nord
Maastrichter Straße .
Detailkarte .
Maastrichter Straße
Hohenzollernring
Brabanter Straße
03
04
 05
06

18.  Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 1021 
(Messpunkt: Apostelnstraße 19)
Die Apostelnstraße ist nach der Breite Straße, der Ehrenstraße, Mittelstraße und Pfeilstraße 
der fünfte Standort unserer Frequenzmessung im direkten Innenstadtbereich. Mit einer Fre-
quenz von durchschnittlich 1.021 Passanten pro Stunde rangiert sie auf Platz 13 unseres 
Rankings und liegt somit knapp über der magischen „1.000er Grenze“. Die hohe Frequenz 
ist insbesondere auf die gute Lage der Apostelnstraße zurückzuführen. 
Sie liegt zwischen dem Neumarkt und der Ehrenstraße und dient damit unter anderem 
als Verbindungsstraße für die Passanten. Darüber hinaus konnte die Apostelnstraße in 
den vergangenen Jahren einige attraktive Mieter gewinnen, wie z. B. „Calvin Klein Jeans“, 
„Marc O’Polo“, „Closed“ und „Atelier“, die ebenfalls zu der hohen Kundenfrequenz beitra -
gen. Die Gastronomiebetriebe „Törtchen Törtchen“, „Culinarius-in-Biss by Federico“ sowie 
„Dulce Chocolate & Icecream“ tragen zum guten Flair der Straße bei und laden zum Ver -
weilen ein. Das auch überregional beliebte und bekannte Gloria Theater, mit zahlreichen 
Veranstaltungen unterschiedlichster Art, zieht auch in den Abendstunden eine Vielzahl von 
Kunden an. Auf Grund der zahlreichen Parkhäuser in und um die Apostelnstraße, ist die 
Erreichbarkeit mit dem PKW zudem nahezu ideal. Ein weiterer Faktor für das gute Ab -
schneiden des Standortes ist die Nähe zum Neumarkt, weshalb die ÖPNV-Anbindung als 
ausgezeichnet zu bewerten ist. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht sowie die 
gehobene Mittelschicht erkennen.
02
01
02 
03
04 
05
06   
01
Lagebeschreibung.Frequenz.
Highlights.
Altstadt-Nord
Apostelnstraße.
Apostelnstraße
ApostelnstraßeApostelnstraße
Gertrudenstraße
Ehrenstraße
Albertusstraße
03
04
0305
06
Detailkarte.
Marc O‘Polo 
Closed
Atelier 
Törtchen Törtchen
    Culinarius-in-Biss 
Sie liegt zwischen dem Neumarkt und der Ehrenstraße und dient damit unter 
anderem als Verbindungsstraße für die Passanten. Darüber hinaus konnte die Apos-
telnstraße in den vergangenen Jahren einige attraktive Mieter gewinnen, wie z. B. „Marc 
O’Polo“, „Closed“ und „Atelier“, die ebenfalls zu der hohen Kundenfrequenz beitragen. Die 
Gastronomiebetriebe „Törtchen Törtchen“, „Culinarius-in-Biss by Federico“ sowie „Dulce 
Chocolate & Icecream“ tragen zum guten Flair der Straße bei und laden zum Ver-
weilen ein. Das auch überregional beliebte und bekannte Gloria Theater, mit zahlreichen
Veranstaltungen unterschiedlichster Art, zieht auch in den Abendstunden eine Vielzahl 
von Kunden an. Auf Grund der zahlreichen Parkhäuser in und um die Apostelnstraße, 
ist die Erreichbarkeit mit dem PKW zudem nahezu ideal. Ein weiterer Faktor für das gute 
Abschneiden des Standortes ist die Nähe zum Neumarkt, weshalb die ÖPNV-Anbindung 
als ausgezeichnet zu bewerten ist. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht sowie 
die gehobene Mittelschicht erkennen.

Retailbericht Köln 2016  19 .   
2014: 1410  
2015: 1376   
2016:   996  î  
(Messpunkt: Bonner Straße 13)
Ein weiterer beliebter Standort in der Kölner Südstadt, neben der Severinstraße, ist die 
Bonner Straße, im Stadtteil Neustadt-Süd. Mit einer durchschnittlichen Passantenfrequenz 
von 996 Passanten unterschreitet die Bonner Straße zwar knapp die magische „1.000er 
Grenze“, allerdings liegt sie mit Platz 14 unseres Rankings im gesicherten Mittelfeld. Der 
frequenzstärkste Bereich der Bonner Straße beginnt am Chlodwigplatz und endet an der 
Kreuzung Bonner Wall. Die Bonner Straße mündet am Ende in den Kölner Verteilerkreis, 
der Zufahrt zu den Autobahnen A555 und A4. Die gute Anbindung an das Autobahnnetz 
und die Verbindung zum Chlodwigplatz sind beides ausschlaggebende Faktoren für die 
hohe Kundenfrequenz. 
Auf Grund seines Flairs zählt dieser Standort zudem seit Jahren zu den beliebtesten  
Plätzen Kölns. Insbesondere die Vielfalt an Gastronomiebetrieben rund um den Chlodwig-
platz und der Bonner Straße tragen stark zur hohen Kundenfrequenz bei. Als Kundenma-
gneten fungieren beispielsweise das Burger Konzept „Die Fette Kuh“, das neapolitanische 
Pizzakonzept „485 Grad“, „Sushi Ninja“ sowie das außergewöhnliche Cornlakes Konzept 
„Flakes Corner“. Weitere Frequenzbringer sind „REWE City“ und „Bierlager“, ein Craft Beer 
Store mit riesiger Auswahl. Die erkennbare Kundengruppe ist hauptsächlich die Mittel-
schicht. Des Weiteren verkehren zahlreiche junge Menschen in diesem Veedel.
Neustadt-Süd
05
01  Die Fette Kuh 
02 485 Grad  
03  Sushi Ninja 
04  Flakes Corner 
05  REWE City 
06  Bierlager
02
Bonner Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Bonner Straße
Bonner Straße
Rolandstraße
Kurfürstenstraße
Elsaßstraße
01
03
04
Detailkarte .

20 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1441  
2015: 1894 ì  
2016:   964  î  
(Messpunkt: Hohenzollernring 26)
Rudolfplatz
Hohenzollernring .
Natürlich dürfen auch die Kölner Ringe im Bereich der Innenstadt nicht in unserem Retail-
bericht fehlen. Die höchste Frequenz an den Kölner Ringen weist der Abschnitt zwischen 
Rudolfplatz und Palmstraße auf. Mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz von 964 
Passanten pro Stunde fällt der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 1.894 
Passanten pro Stunde) zwar deutlich ab, allerdings wurde im Jahr 2015 auch die Frequenz 
am Rudolfplatz in unsere Messung einbezogen. Nach wie vor ist dieser Abschnitt des  
Hohenzollernrings stark frequentiert, was ein guter Platz 15 in unserem Ranking zeigt. 
Ähnlich wie in der Bonner Straße ist die hohe Frequenz an diesem Standort auf das vielfäl-
tige Angebot an Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Besonders die Burger Konzepte 
„Burgerlich“, „Hans-im-Glück“ und das vor kurzem neu eröfnete „Marx & Engels – Die Bur -
gergesellschaft“ sowie das „Spencer & Hill“, mit seinen traditionellen italienischen Speisen  
in modernsten Räumlichkeiten, ziehen viele Kunden an. Zusätzlich fungieren „REWE City“, 
„Butlers“ und „dm“ als weitere Frequenzbringer. Auf Grund der Nähe zur Ehrenstraße proi -
tiert der Hohenzollernring auch von einer Vielzahl an Shoppingtouristen. Die Erreichbarkeit 
mit den öfentlichen Verkehrsmitteln ist nahezu perfekt. Zudem ist erkennbar, dass die 
Frequenz an diesem Standort in den Abendstunden förmlich explodiert, da es sich um eine 
beliebte Ausgehmeile handelt. Als Kundengruppe lässt sich die Mittelschicht erkennen. 
Insbesondere in den Abendstunden ist ein überwiegender Anteil an jungen Menschen zu 
erkennen.
01 Burgerlich  
02  Hans-im-Glück 
03  Spencer & Hill 
04  REWE City 
05 Butlers  
06  dm
01
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Detailkarte .
Hohenzollernring Hahnenstraße
Maastrichter Straße
02
03
04
05
06
Hohenzollernring

Retailbericht Köln 2016  21 .   
2014: -  
2015: 1085  
2016:   892  î  
(Messpunkt: Hohenzollernring 72)
Friesenplatz
Hohenzollernring .
Direkt auf den Abschnitt zwischen Rudolfplatz und Palmstraße des Hohenzollernrings folgt 
der Abschnitt Palmstraße bis Friesenplatz. Mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz 
von 892 Passanten pro Stunde liegt dieser Abschnitt des Hohenzollernrings auf Platz 16 
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 1.085 Passanten pro Stunde) 
fällt die Frequenz zwar auch in diesem Abschnitt etwas ab, allerdings nicht so drastisch wie 
in dem vorherigen Abschnitt. Auch an diesem Standort überwiegen die Gastronomiebe-
triebe. Beliebte Anlaufstellen sind z. B. „Starbucks“ und „SAUSALITOS“. Zudem darf man 
gespannt sein, was mit der ehemaligen Gastronomieläche des „Farmer’s Steakhouse“ im 
Hohenzollernring 57 geschieht. Die Frequenzbringer aus Sicht der Einzelhändler sind in die-
sem Bereich insbesondere die Drogeriemärkte „dm“ und „Rossmann“ sowie das Waren- 
haus „Strauss Innovation GmbH & Co.“ und der bekannte Second-Hand-Store „Vintage 
& Rags“. 
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist am Friesenplatz darüber hinaus gleichermaßen aus-
gezeichnet wie am Rudolfplatz, sodass es für die Kunden ein leichtes ist, diesen Standort 
zu erreichen. Auch hier ist anzumerken, dass die Frequenz an diesem Standort ebenso wie 
in dem vorherigen Abschnitt in den Abendstunden förmlich explodiert. Als Kundengruppe 
lässt sich die Mittelschicht erkennen. 
01 Starbucks  
02  SAUSALITOS 
03  dm 
04  Rossmann 
05  Strauss Innovation 
06  Vintage & Rags
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Hohenzollernring
Magnusstraße
Hohenzollernring
V
enloer Straße
01
02
04
05
06
03

22 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 936  
2015: 912  
2016: 872 î  
(Messpunkt: Sülzburgstraße 62)
Auf Platz 17 unseres Rankings liegt die Sülzburgstraße im Kölner Veedel Sülz, mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 872 Passanten pro Stunde. Im Vergleich zum Vorjahr 
(durchschnittlich 912 Passanten pro Stunde) ist die Frequenz zwar leicht gesunken, aller-
dings nur marginal. Weiterhin dient die Sülzburgstraße neben der Berrenrather Straße und 
der Zülpicher Straße als Haupteinkaufsstraße für die Stadtteile Sülz und Klettenberg. Auf 
Grund des hervorragenden Mietermixes ist dieser Standort bereits seit Jahrzehnten beliebt 
und insbesondere bei Filialisten aus dem Bereich Einzelhandel sehr gefragt. Neben den 
beiden Drogeriemärkten „dm“ und „Rossmann“ indet der Kunde auch die beiden Lebens -
mittelhändler „REWE City“ und „ALDI“ vor. Darüber hinaus gibt es auf der Sülzburgstraße 
Niederlassungen der Parfümerie „Douglas“ sowie der Buchhandlung „Mayersche Buch-
handlung“. Beide Unternehmen sind ansonsten fast ausschließlich in den Innenstädten 
Deutschlands wiederzuinden, was die Attraktivität der Sülzburgstraße nochmals unter -
streicht. Weitere Frequenzbringer sind „Kochhaus Sülz“, „Blumen Risse“ sowie „Tchibo“. 
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist durch die nahegelegene Haltestelle „Sülzburgstraße“ 
mit der Linie 18 ideal, ein weiterer Pluspunkt der Sülzburgstraße. Die nächstgelegene Au-
tobahnaufahrt (A4) erreicht man über die Luxemburger Straße zudem in wenigen Fahrmi -
nuten. Wegen des Straßenfestes am 10.09.2016 wurde die Frequenz an diesem Standort 
am 08.10.2016 gemessen. Als Kundengruppen lassen sich insbesondere die Mittelschicht 
sowie die gehobene Mittelschicht erkennen.
06
01  dm 
02 REWE City 
03   Douglas  
04  Mayersche  
 Buchhandlung 
05 Kochhaus Sülz 
06   Tchibo
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Sülz
Sülzburgstraße .
Sülzburgstraße
Sülzburgstraße
Luxembur
ger Straße
Wittekindstraße
Berrenrather Straße Emmastraße
01
04
03
05
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  23 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 839 
(Messpunkt: Wittekindstraße 42)
Ein weiterer Standort in Sülz, die Berrenrather Straße, ist in diesem Jahr zum ersten Mal in 
unserem Bericht erschienen. Sie beindet sich in unserem Ranking direkt hinter der Sülz -
burgstraße auf Platz 18. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 839 Passanten pro 
Stunde, ist die Frequenz im Vergleich zur Sülzburgstraße nur unwesentlich geringer. Die 
Berrenrather Straße ist neben der Sülzburgstraße und der Zülpicher Straße die Haupt- 
einkaufsstraße der Veedel Sülz und Klettenberg. 
Die Frequenzbringer an diesem Standort sind neben den beiden Bio-Märkten „Alnatura 
Super Natur Markt“ und „Naturata“ die Textileinzelhändler „S.A.L.E“, „LANIUS“ und „ni-ki“. 
Darüber hinaus konnte durch die Eröfnung der deutschen Eismanufaktur „Keiserlich“ im 
Frühjahr dieses Jahres ein weiterer Frequenzbringer für die Berrenrather Straße gewonnen 
werden. Ähnlich wie in der Sülzburgstraße ist die Anbindung an das ÖPNV-Netz durch die 
nahegelegene Haltestelle „Sülzburgstraße“ mit der Linie 18 auch hier ideal. Die nächstge-
legene Autobahnaufahrt (A4) erreicht man über die Luxemburger Straße zudem ebenfalls 
in wenigen Fahrminuten. Wegen des Straßenfestes in der Sülzburgstraße am 10.09.2016 
wurde die Frequenz an diesem Standort am 08.10.2016 gemessen. Als Kundengruppen 
sind ebenfalls die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01  Alnatura Super  
 Natur Markt 
02 S.A.L.E 
03  LANIUS 
04 ni-ki 
05  Keiserlich
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Sülz
Berrenrather Straße .
Berr enrather Straße
Berr enrather Straße
Nikolausplatz
Arnulfstraße
Redwitzstraße
Sülzburgstraße
05
04
03
Detailkarte .

24 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: 481  
2016: 819 ì  
(Messpunkt: Aachener Straße 28)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 819 Passanten pro Stunde liegt die Ausgeh-
meile, zwischen Rudolfplatz und Aachener Weiher auf Platz 19 des Rankings. Im Vergleich 
zum Vorjahr (durchschnittlich 481 Passanten pro Stunde) konnte die Aachener Straße 
ihre Frequenz nahezu verdoppeln, was die rasant steigende Beliebtheit des Standortes  
verdeutlicht. Die Aachener Straße hat sich in den vergangenen Jahren zu der absoluten 
Ausgehmeile Kölns entwickelt, noch vor der Friesenstraße und dem Hohenzollernring. Dies 
ist sowohl auf die exponierte Lage im Belgischen Viertel als auch auf die Vielfalt der Gastro- 
nomiebetriebe zurückzuführen. Insbesondere die Szenerestaurants „Salon Schmitz“, „Balt-
hasar“, „Piccola Aperitivo“ sowie „Piccola L’Orginale“ ziehen sowohl tagsüber als auch 
abends zahlreiche Kunden an. 
Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere beliebte Gas-
tronomiekonzepte wie z. B. „Beef Brothers“ und „The Bird“ oder auch „Burrito Rico“  
erfolgreich etabliert. Ein weiterer Pluspunkt ist die gute Erreichbarkeit des Standortes mit 
den öfentlichen Verkehrsmitteln, welche durch die Nähe zum Rudolfplatz gegeben ist. 
Nach wie vor ist die rechte Straßenseite stadtauswärts deutlich stärker frequentiert als die 
linke Straßenseite. Als Sozialgruppe lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mit-
telschicht erkennen. Besonders in den Abendstunden verkehren zudem zahlreiche junge 
Menschen an der Aachener Straße.
01
01  Salon Schmitz 
02 Piccola Aperitivo 
03  Piccola L’Orginale 
04  Beef Brothers 
05  The Bird 
06  Burrito Rico
Neustadt-Süd
03
Aachener Straße .
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Aachener Straße
Aachener Straße
Lütticher Straße
Flandrische Straße
Brabanter Straße Hohenzollernring
Brüsseler Straße
Moltkestraße
02
 04
05
 06
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  25 .   
2014: -  
2015: 1072  
2016:   814  î  
(Messpunkt: Hohenstaufenring 78)
Der Hohenstaufenring gilt neben dem Kaiser-Wilhelm-Ring als die Möbelmeile Kölns und 
darf daher in unserem Retailbericht nicht fehlen. Mit einer durchschnittlichen Kundenfre-
quenz von 814 Passanten pro Stunde landet der Standort auf Platz 20 unseres Rankings 
und weist damit nach dem Hohenzollernring die höchste Frequenz der gemessenen Ab-
schnitte der Kölner Ringe aus. 
Neben den bekannten Größen des exklusiven Möbelhandels wie z. B. „WHO’S PERFECT“, 
„Pfannes & Virnich“, „HYPNOS“, „Ligne Roset“ usw. konnten sich in den vergangenen Jah-
ren auch einige andere Konzepte an diesem Standort etablieren. So konnte beispielsweise 
das Wafelkonzept „WonderWafel“ für den Hohenstaufenring (Hausnummer 78) gewonnen 
werden. Es ist nach der Filiale in Köln-Kalk die zweite Niederlassung des Unternehmens 
in Köln. 
Weitere Frequenzbringer am Hohenstaufenring sind zudem die Lebensmitteleinzelhändler 
„REWE“ und „REWE City“ in der Nähe des Zülpicher Platzes sowie „LIDL“ (Habsburgerring 
2) in der Nähe des Rudolfplatzes. Die ideale Anbindung an das ÖPNV-Netz ist mit Sicher-
heit ein weiterer Grund für die hohe Passantenfrequenz. Erkennbare Kundengruppen sind 
die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht.
01
01  WHO‘S PERFECT 
02 Pfannes & Virnich 
03  HYPNOS 
04  WonderWafel  
05  REWE 
06  LIDL
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Neustadt-Süd
Hohenstaufenring .
Detailkarte .
HohenstaufenringHohenstaufenring
Zülpicher Platz
Schaevenstraße
Mauritiuswall
Schaafenstraße
Lindenstraße
Engelbertstraße
03
 04
05
05
 06

26 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 656  
2015: 794 ì  
2016: 756  
(Messpunkt: Höninger Weg 185)
Auf Platz 21 unseres Rankings liegt der Höninger Weg im Kölner Stadtteil Zollstock. Mit 
einer durchschnittlichen Frequenz von 756 Passanten pro Stunde konnte der Höninger 
Weg das Vorjahresergebnis (durchschnittlich 794 Passanten pro Stunde) dieses Mal zwar 
nicht erreichen, jedoch dient der Standort auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für die 
Bewohner Zollstocks. 
Durch zahlreiche Neubauprojekte für den Wohnbereich wird der Stadtteil zudem weiter 
an Bevölkerung zunehmen. Hinsichtlich der Werte der Passantenfrequenz wird der Hö-
ninger Weg daher auch in den kommenden Jahren stabil bleiben und sich nur marginal 
ändern. Als Frequenzbringer fungieren an diesem Standort insbesondere der Lebensmit-
teleinzelhändler „REWE City“ sowie der Drogeriemarkt „dm“. Weitere Kundenmagneten 
sind „Tchibo“ und „kik“. Des Weiteren konnte das Ladenlokal im Höninger Weg 192 mit 
dem Friseur- und Kosmetiksalon „fane“ einen attraktiven Mieter gewinnen, der den Stand-
ort weiter aufwerten wird. Neben dem idealen Mietermix am Höninger Weg ist die gute 
Erreichbarkeit mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. Stadtbahnhaltestellen „Höninger 
Weg“ und „Herthastraße“) ein weiterer Aspekt für den Standort. Als Kundengruppe ist 
überwiegend die Mittelschicht erkennbar.
01
01  REWE City 
02 dm 
03  Tchibo 
04 kik 
05  fane
05
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Zollstock
Höninger Weg .
Höninger W
eg
Höninger W
eg
Gottesweg
Herthastraße
02
03
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  27 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 725 
(Messpunkt: Eigelstein 135)
Der Eigelstein beindet sich im Kölner Stadtteil Altstadt-Nord, mitten im sogenannten  
„Eigelstein-Viertel“, welches neben dem Severinsviertel zu den ursprünglichsten „Veedeln“ 
der Stadt Köln zählt. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 725 Passanten pro Stunde 
liegt dieser Standort, der zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt wird, auf Platz 
22 unseres Rankings. Die hohe Passantenfrequenz ist neben dem guten Mix aus Einzel-
handel und Gastronomie auch auf die gute Erreichbarkeit des Standortes zurückzuführen. 
Im Norden beginnt der Eigelstein am Ebertplatz und im Süden endet er an der Kreuzung 
Turiner Straße, nur wenige Meter vom Kölner Hauptbahnhof entfernt. Die Anbindung an 
das ÖPNV- sowie das DB-Netz ist daher hervorragend. Als Kundenmagneten sind die Ein-
zelhändler „REWE“, „dm“, „KODI“ und „PENNY-Markt“ sowie die Gastronomiebetriebe wie 
z. B. „Freddy Schilling“, „Ristorante Rossini“ und das an den Eigelstein angrenzende „Café 
Extrablatt“ zu erkennen. Insbesondere der mit zahlreichen Gastronomiebetrieben bestückte  
Platz vor der Eigelsteintorburg lädt die Kunden zum Verweilen ein. Zudem hatte die „Privat- 
brauerei Gafel Becker & Co. OHG“ seit 1908 ihren Brauereisitz in der Hausnummer 41, 
jedoch zog man mit der Produktion inzwischen vollständig an den neuen Braustandort in 
Köln-Porz um. Darüber hinaus schloss das Schuhhaus „Kämpgen“ nach über 60 Jahren 
Betrieb ihre Niederlassung im Eigelstein 127-129 diesen Sommer. Das Gebäude soll nun 
umgebaut werden. Nach aktueller Planung entstehen sieben Wohnungen und ein Restau-
rant im Erdgeschoss. Die Mittelschicht ist die am stärksten vertretene Kundengruppe an 
diesem Standort.
01
01  REWE 
02 dm 
03  PENNY-Markt 
04 Freddy Schilling 
05  Café Extrablatt
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Nord
Eigelstein .
Detailkarte .
Eigelstein
Machabäerstraße
W
eidengasse
Dagobertstraße
T uriner Straße
03
03
04
Lübecker Straße

28 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 722 
(Messpunkt: Kaiser-Wilhelm-Ring 10)
Hinter dem Eigelstein landet der Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 23 unseres Rankings. Auch 
dieser Standort wird zum ersten Mal in unserem Bericht aufgeführt und kann mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 722 Passanten pro Stunde durchaus überzeugen. Neben 
dem Hohenstaufenring gilt der Kaiser-Wilhelm-Ring als zweite Möbelmeile Kölns. 
Als Kundenmagneten fungieren in diesem Abschnitt des Kölner Rings vor allem die hoch-
wertigen Möbelhändler und Einrichtungshäuser „Pesch Wohnen“ und „HEIDER |Wohnam-
biente“ sowie der Kölner Standort des Beleuchtungsexperten „TOBIAS GRAU“. Dieses 
Angebot wird durch die zeitnahe Eröfnung des Inneneinrichters „vianden Die Einrichtung“ 
im Kaiser-Wilhelm-Ring 40 nochmals erweitert. Weitere Frequenzbringer für den Standort 
sind die Kinobetriebe „Cinedom“ im Mediapark 1 sowie „Residenz“ im Kaiser-Wilhelm-Ring 
30-32. Auf Grund seiner idealen Lage zwischen dem „Belgischen Viertel“, dem „Media-
park“, dem „Gerling-Quartier“ und dem „Friesenviertel“ ist der Kaiser-Wilhelm-Ring auch 
ein sehr gefragter Bürostandort und wird sich in Zukunft zu einer der exklusivsten Lagen 
in Köln entwickeln. Neben dem Rheinauhafen und dem Mediapark werden hier momentan 
die höchsten Mieten im Bürobereich erzielt. Als Kundengruppen lassen sich die Mittel-
schicht und die gehobene Mittelschicht sowie im Bereich des Gerling-Quartiers auch die 
Oberschicht erkennen.
01
01 Pesch Wohnen  
02  HEIDER|Wohnambiente 
03 TOBIAS GRAU  
04  vianden Die Einrichtung 
05  Cinedom  
06   Residenz 
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Neustadt-Nord
Kaiser-Wilhelm-Ring .
Kaiser-Wilhelm-Ring
Christophstraße
03
04
05
06
Gladbacher Straße
Hansaring
Maybachstraße
Detailkarte .

Anlage 4 Neustadt-Süd

35704 Zeichen

Antrag für Verkaufsoffenen Sonntag  26.04.2020  
Stadtteil / Antragsteller: 
Neustadt – Süd /ABC – Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V.,  
c/o  Alice Baker, Bonner Wall 27, 50677 Köln 
 
Verkaufsfläche: Es nehmen voraussichtlich ca. 50 Einzelhändler teil. Bei einer durchschnittlichen 
Ladengröße von 50 m² entspricht das einer Verkaufsfläche von ca. 2500 m². 
Davon sind ca. 10 % abzuziehen, da ein Teil der Verkaufsfläche für Aktionen innerhalb der Ge-
schäftslokale für Ausstellungen, Musikdarbietungen, Lesungen etc. genutzt werden. 
Damit liegt die gesamte Einzelhandelsfläche bei ca. 2250 m² 
 
Weitere Teilnehmer:  
Gastronomien:  ca. 20  -  je ca. 100 m²   =  2000 m² 
Dienstleister/Galerien, Freiberufler, Handwerker: ca. 15 – je ca. 50 m²  =  750 m² 
Tag des Veedels auf dem Chlodwigplatz, veranstaltet vom Bürgerverein Südstadt e.V. ca. 600 m² 
Innenhof der Lutherkirche, Veranstalter Ponyhof e.V.  ca. 300 m² 
Gelände der GOT – Ganz offene Tür Elsaßstraße  ca. 250 m² + PEV Sportplatz ca. 500 m² 
Eierplätzchen ca. 180 m² (Bücherschrank 1) 
Allee Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße ca. 100 m² (Bücherschrank 2) 
Baui – Bauspielplatz im Friedenspark ca. 500 m² 
Comedia Theater ca. 3000 m² 
Damit liegt die Veranstaltungsfläche (ohne Einzelhandel) bei ca. 8000 m² 
Hinzu kommt die Straßenfläche, welche für die Stadtführungen genutzt wird 
Siehe hierzu die Anlagen am Ende des Antrages und die  Präsentation der Veranstaltung 
 
Beantragter Termin: 26.04.2020 -  13.oo -18.oo Uhr

Anlassbezeichnung: Südstadt-Safari – eine offene Südstadt für alle

Anlassbeschreibung und Begründung: Die Südstadt-Safari hat bereits 4 mal stattgefunden und begeistert jedes Jahre viele tausend Men-
schen, die aus diesem Anlass in die Südstadt kommen. 
Alle Teilnehmer der Südstadt-Safari (jedes Jahr mind. 100) bieten über den Tag verteilt vielfältige 
Aktionen für die Besucher. Das besondere ist, dass das gesamte Gebiet der Südstadt bespielt wird. 
In 2020 – zum fünfjährigen Jubiläum der Südstadt-Safari – soll das Konzept noch einen Schritt wei-
ter gehen.  
Neben den Aktionen, die in den Geschäfts- und Restauranträumlichkeiten stattfinden, werden nun 
vermehrt die Vereine der Südstadt eingebunden.  
Auf dem Chlodwigplatz gibt es den „Tag der Südstadt-Vereine“ wo sich von 12-19 Uhr sämtliche 
Vereine und Organisationen der Südstadt  z.B. Bürgerverein Südstadt, GOT – Elsaßstraße, Bürger-
verein Stollwerck, ABC, Italienischer Kulturverein, Jido Kann e.V., Tanzschule Stallnig-Nierhaus, 
Neuland e.V. präsentieren werden.  Es wird Kinderaktionen, Hüpfburg und Kinderspielmobil der 
RheinEnergie, geben und einen langen Tisch (gesponsort von Früh), der zum Verweilen, Diskutie-
ren und Spielen einlädt. 
Im Innenhof der Luther-Kirche wird ein Kinderflohmarkt stattfinde, organisiert von der KG Ponyhof 
e.v.                                                                                                                                                    
Der Baui – Bauspielplatz im Friedensparkt – hat an diesem Tag für Kinder und Jugendliche  geöff-
net.                                                                                                                                                            
Die GOT Elsaßstraße hat ihre Räumlichkeiten für Spiel und Spaß für Kinder und Jugendliche geöff-
net und veranstaltet auf dem benachbarten PEV Sportplatz ein Kinderfußballtunier.                          
Kostenlose Stadtführungen durch die Südstadt, organisiert von der ABC, führen ganztätig die Besu-
cher zu verschiedenen Themen durch die Südstadt.                                                                              
Im Comedia Theater gibt es an diesem Tag Führungen durch die ehemalige Feuerwache in der 
Vondelstraße. Ebenso werden die Theater und Proberäumlichkeiten für die Öffentlichkeit geöffnet – 
Kinder- und Jugendtheater werden vorgestellt.  
Der Bücherschrank auf dem Eierplätzchen (2013 von der Kneipe Backes gespendet) und von Elke 
Heidenreich eingeweiht, wird an diesem Tag gesäubert, von Graffiti befreit und neu bestückt. Es 
spielt dazu die Eierplätzchenband.

Der 2. Bücherschrank in der Südstadt – Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße – wird an diesem 
Tag ebenfalls gesäubert und neu bestückt. Dazu gibt es eine Lesung vor Ort (organisiert vom 
Comedia Theater) 
Als Beispiel für die Vielfalt der Einzelaktionen, die den ganzen Tag, bis in die Abendstunden statt-
finden werden, verweisen wir auf das Programm der diesjährigen Südstadt-Safari. (s. Anlage)

Nachweis durch den Antragsteller über den 
zu erwartenden Besucherstrom (erbracht 
durch): 
Die Südstadt-Safari hat in allen Jahren einen hohen Zuspruch gehabt. Siehe hierzu auch die in 
der Präsentation gezeigten Fotos und Presseberichte.  
 
Vom Antragsteller prognostizierte Besucher-
ströme:

Von der Verwaltung auszufüllen: 
Antragseingang: 
 
      
 
 
Bewertung: 
 
1. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent-
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. (Positiv) 
 
☐ 
 
2. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent-
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. Weiterhin sind 
Sonntagsöffnungen in den einzelnen Stadtteilen und „Veedeln“ zu genehmigen, wenn die (teilweise schon traditionellen) Veranstaltungen 
hinreichend große Besucherströme anziehen. (Positiv) 
 
☐ 
 
3. Die Veranstaltung kann aufgrund der veränderten rechtlichen Situation nicht genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Intention des 
§ 6 Abs. 1 LÖG NRW, ist zu erwarten, dass die Öffnung des großen Möbelhauses, die Besucherströme anzieht und nicht die geplante 
Veranstaltung. (Negativ) 
 
☐

Dem Antrag kann entsprochen werden:   ☐ 
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden: ☐ 
 
 
*Die Anlassbegründungen wurden vollinhaltlich einschließlich Rechtschreibung und Interpunktion übernommen. Lediglich die Formatierung  
wurde angepasst.

Anlage 1     Plan der Veranstaltungsfläche

Anlage 2     Auflistung der Einzelaktionen 2019, wird so auch 2020 wieder stattfinden

Südstadt©Safari
...eine offene Südstadt für alle! Die Interessen-
gemeinschaft ABC und die Südstadt Safari  
kooperieren für einen bunten Südstadt-Tag  
im April 2020. Für viele glückliche Südstadt- 
Vereine, Bürger, Gäste, und Händler...
seit
2016
Südstadt©Safari
Südstadtflair
OFFENE 
SÜDSTADT 
26. APRIL 
2020

Südstadt©Safari
Südstadtflair
Die Südstadt  
ist in ihrer Vielfalt 
des kleinen  
Einzelhandels  
einzigartig in Köln.
seit
2016
OFFENE 
SÜDSTADT 
26. APRIL 
2020

Südstadt©Safari
Südstadtflair
Wir sensibilisieren mit 
der Safari viele junge  
Menschen für das  
Einkaufserlebnis im  
Veedel. Das sichert  
Arbeitsplätze in Köln.
Wer sind wir eigentlich? 
Die Südstadt Safari ist das mittlerweile größte Hoppingformat Deutsch -
lands. 130 kleine Geschäfte, Gastronomien, Vereine und Privatpersonen 
stemmen 200 Programmpunkte an einem Tag im Jahr. Für die Besucher 
wird ein Heft erstellt, in dem alle Punkte des Programmes sichtbar sind. 
Ein Exemplar diesen Jahres liegt bei. 
Bewusst verzichtet die Südstadt Safari darauf den mit -
machenden Akteuren ein Programm vorzugeben, jede/r 
Teilnehmer/In soll selber aktiv und kreativ werden. 
So entsteht ein bunter Mix aus Lesungen in Apotheken, 
Kabarett im Sternerestaurant oder Trödelmarkt in einer 
Kirche. Die Geschäfte haben geöffnet und verzeichnen 
einen Tag Weihnachtsgeschäft und viele neue und 
Interessierte Kunden. Wir erreichen mit der Safari viele 
junge Menschen, die sind es oftmals leider gar nicht 
mehr gewohnt außerhalb des Internet einkaufen zu 
gehen. 
Gleichzeitig ist es ein sehr schöner Tag für die Gastro -
nomie, die sich in einer bunten Vielfalt präsentieren 
und ein kulturelles Rahmenprogramm auf die Beine 
stellen. Immer lokal und gerne nachhaltig.
Wir  sind dabei!
Südstadt 
Safari  
20176.Mai

Südstadt©Safari
Südstadtflair
Und die ABC? 
Die Interessengemeinschaft mit Herz in der Südstadt. Immer für „ihre“ 
Händler da und mit einem Ohr und helfender Hand am Start. 
Die ABC ist eine der größten Interessengemeinschaften Kölns. In der Zahl 
der Teilnehmer mag es größere geben, aber in der Aktivität und Passion 
sicherlich nicht. Kulturherbst, Heimat-Shoppen, Weihnachtsmarkt, Süd -
stadtFest, Fest der Südstadtvereine, Radeln für den guten Zweck, Kund -
gebungen oder schnelle unbürokratische Hilfe für die Mitglieder. Mit Herz 
und Verstand wird hier das Ehrenamt für das Veedel gelebt. 
Und trotzdem, auch in einer florierenden Südstadt, wird eine Interessen -
gemeinschaft immer mehr zum Kümmerer für Händlerinnen und Händler 
denen es nicht mehr gut geht, die den digitalen Wandel verschlafen oder 
wo das Alter nicht mehr mitspielt.  
Ein gemeinschaftlicher Veedel-Tag, der alle Gewerbe, vom Einzelhänd -
ler über den Handwerker bis hin zum Gastronomen, verbindet, zeigt die 
Wichtigkeit aller dieser Gruppen in einem gesunden und lebendigen 
Veedel.
Die ABC ist eine der 
größten Interessen- 
gemeinschaften Kölns.

Südstadt©Safari
Südstadtflair
Wo genau findet es statt? 
Das Gebiet der angeschlossenen Mitglieder der ABC ist großflächig. In 
jede Himmelsrichtung streuen sich die Händlerinnen und Händler. Bei 
der Südstadt Safari wird wirklich jede Ecke der Südstadt bespielt, zehn -
tausende Menschen entdecken die entlegenen Winkel der Südstadt und 
die beliebten Plätze. Alle Mitglieder der ABC befinden sich auf dem Gebiet 
der Südstadt Safari. Es sind kleine Galerien in ungekannten Straßen oder 
auch Veedelsinstitutionen auf den großen Achsen. Und auch die anderen 
Akteure, es greift alles Zusammen... weshalb die Südstadt Safari die 
ideale Veranstaltung ist, im gesamten Gebiet einen Veedels-Tag zu ge -
stalten.
Bei der Südstadt Safari 
wird wirklich jede Ecke 
der Südstadt bespielt.
3
Darmstädter Str.
Bonner Str. Mainzer Str.
Alteburger Str.
Severins Wall
Teutoburger Str.
Kurfürsten Str.
Merowingerstr.
Vondelstr
.
Zugweg
Rolandstr.
Ubierring
Maria-Hilf-Str.
Sachsenring
Im Ferkulum
Kartäuser Wall
Severinstr.
Eierplätzchen
Severinskirche
An der Eiche
Bottmühle
Chlodwigplatz
Severinstor
Elaßstr.
7
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7169
6665 60
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Shop
Gastro
Kultur
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Maternusstr.
Annostr.
8
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5049
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Luther- 
kirche
 1  Strumpfhaus S. 6
 2  Eiz 'n the hood  S. 6
 3  Coellner Bar  S. 6
 4  Eiscafé Forum  S. 6
 5  Restyle  S. 7
 6  Ubierschänke  S. 7
 7  Tante Skäte  S. 7
 8  Onkel Schick  S. 7 
 9  Bettina Schön Atelier S. 8
10  caffé bar  S. 8
11  LEO LEO Koeln  S. 8
12  Mainzer Hof  S. 8
13  Jidokan e.V.  S. 9
14  Tam Uekermann  S. 9
15  Markanto  S. 9
16  NormasFinest  S. 9
17  Elke Moorkamp Photographie  S. 10
18  Zeitschätze  S. 10
19  Bagatelle  S. 10
20  Melflair  S. 10 
21  AK-Fitness S. 11
22  Em Strüßje  S. 11
23  Frau Maravillosa  S. 11
24  ECONATIV  S. 11
25  Naturkosmetik VEDANA  S. 12
26  Das Produkt  S. 12
27  Geschnitten Brot  S. 12
28  Café Dialog  S. 12
29  Capricorn (i) Aries  S. 13
30  Brasserie Aller Kolör  S. 13 
 PLANUNDSINN S. 13
31  Speisekammer  S. 13
32  Moderaum  S. 14
33  Lack up-Möbel  S. 14 
35  Rica Caiser S. 14
36  keimaks  S. 15
37  Plan B.  S. 15
38  Annette Kreutter Schmuck  S. 15 
39  Schuhmacher Cordes S. 15 
40  Einspänner   S. 16
41  S.A.L.E.  S. 16
42  Nimet Grill   S. 16
43  Zum Goldenen Horn  S. 16
44  485 Grad  S. 17
45  Bierlager  S. 17 
46  einbrand  S. 17
47  Stecco Natura Eis S. 17
48  James Joyce Irish Pub  S. 18
49  Ernst Kaffeeröster  S. 18
50  Die Fette Kuh  S. 18
51  Bonner Stübchen  S. 18
52  migori  S. 19
53  FRAU SCHMITT  S. 19
54  Elektrotinte  S. 19
55  Raskolnikow S. 19
56  Grevy S. 24
57  SOHO Schmuckmanufaktur  S. 24
58  Café Formula Uno  S. 24 
59  Ristorante La Locanda  S. 24
60  Brauhaus Johann Schäfer  S. 25
61  Comedia Theater  S. 25 
62  Zwölfgrad  S. 25
63  Lutherkirche  S. 25 
64  Krautis  S. 26
65  doodleDom  S. 26
66  blickWERKE  S. 26
67  Miss Meany  S. 26
68  Zeit der Rosen  S. 27
69  Filos  S. 27
70  Andos  S. 27
71  Ni-Ki Boutique  S. 27
72  okki dokki S. 28
73  Janvier Cosmetics  S. 28
74  39einhalb  S. 28
75  Goldkant  S. 28
76  Lanius  S. 29
77  Petite Pali  S. 29 
78  Betonklunker  S. 29
79  Cafe Kult  S. 29 
80  Meister Gerhard  S. 30
81  Torburg  S. 30
2
4
9 10
13
14
15 16
2223
21
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67 68 70
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Shop
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Kultur
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Alteburger Str.
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Merowingerstr.
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Rolandstr.
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Maria-Hilf-Str.
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Im Ferkulum
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An der Eiche
Bottmühle
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Luther- 
kirche
 1  Strumpfhaus S. 6
 2  Eiz 'n the hood  S. 6
 3  Coellner Bar  S. 6
 4  Eiscafé Forum  S. 6
 5  Restyle  S. 7
 6  Ubierschänke  S. 7
 7  Tante Skäte  S. 7
 8  Onkel Schick  S. 7 
 9  Bettina Schön Atelier S. 8
10  caffé bar  S. 8
11  LEO LEO Koeln  S. 8
12  Mainzer Hof  S. 8
13  Jidokan e.V.  S. 9
14  Tam Uekermann  S. 9
15  Markanto  S. 9
16  NormasFinest  S. 9
17  Elke Moorkamp Photographie  S. 10
18  Zeitschätze  S. 10
19  Bagatelle  S. 10
20  Melflair  S. 10 
21  AK-Fitness S. 11
22  Em Strüßje  S. 11
23  Frau Maravillosa  S. 11
24  ECONATIV  S. 11
25  Naturkosmetik VEDANA  S. 12
26  Das Produkt  S. 12
27  Geschnitten Brot  S. 12
28  Café Dialog  S. 12
29  Capricorn (i) Aries  S. 13
30  Brasserie Aller Kolör  S. 13 
 PLANUNDSINN S. 13
31  Speisekammer  S. 13
32  Moderaum  S. 14
33  Lack up-Möbel  S. 14 
35  Rica Caiser S. 14
36  keimaks  S. 15
37  Plan B.  S. 15
38  Annette Kreutter Schmuck  S. 15 
39  Schuhmacher Cordes S. 15 
40  Einspänner   S. 16
41  S.A.L.E.  S. 16
42  Nimet Grill   S. 16
43  Zum Goldenen Horn  S. 16
44  485 Grad  S. 17
45  Bierlager  S. 17 
46  einbrand  S. 17
47  Stecco Natura Eis S. 17
48  James Joyce Irish Pub  S. 18
49  Ernst Kaffeeröster  S. 18
50  Die Fette Kuh  S. 18
51  Bonner Stübchen  S. 18
52  migori  S. 19
53  FRAU SCHMITT  S. 19
54  Elektrotinte  S. 19
55  Raskolnikow S. 19
56  Grevy S. 24
57  SOHO Schmuckmanufaktur  S. 24
58  Café Formula Uno  S. 24 
59  Ristorante La Locanda  S. 24
60  Brauhaus Johann Schäfer  S. 25
61  Comedia Theater  S. 25 
62  Zwölfgrad  S. 25
63  Lutherkirche  S. 25 
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67  Miss Meany  S. 26
68  Zeit der Rosen  S. 27
69  Filos  S. 27
70  Andos  S. 27
71  Ni-Ki Boutique  S. 27
72  okki dokki S. 28
73  Janvier Cosmetics  S. 28
74  39einhalb  S. 28
75  Goldkant  S. 28
76  Lanius  S. 29
77  Petite Pali  S. 29 
78  Betonklunker  S. 29
79  Cafe Kult  S. 29 
80  Meister Gerhard  S. 30
81  Torburg  S. 30
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Südstadt©Safari
Südstadtflair
Die anderen Akteure?
Für die bevorstehende Idee, einer gemeinsamen Südstadt-Safari für das 
ganze Veedel, haben wir uns mit vielen Vereinen und Initiativen kurz -
geschlossen. Auch hier haben wir nur positives Feedback und viel ent -
gegenkommende Freude erlebt. Viele Vereine, Initiativen und Institutionen 
sind dabei. Das Bürgerhaus Stollwerck ist bereit, alle Räumlichkeiten 
für die im Namen benannten Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Auf der 
komplett anderen Seite der Südstadt ist der umtriebige Pfarrer Hans 
Mörtter mit seinem Verein Südstadt Leben e.V. dabei, auch dort gibt es 
einen Einblick in die schönen Räumlichkeiten der Kirche und der karitati -
ven Arbeit. Die KG Ponyhof e.V., durch die Durchführung eines ehrenamt -
lichen Weihnachtsmarktes für 10% des Spendenvolumens aller Kölner 
Karnevalsvereine verantwortlich, hat zugesagt den Veedels-Tag mit einer 
Aktion für den guten Zweck zu unterstützen. Ganz viele Andere werden 
ebenfalls dabei sein, ausschließlich unser sommerlicher Terminkalender 
hat da bis dato mehr Gespräche verhindert. Selbst die politischen Akteu -
re erfreuen sich parteiübergreifend an der Idee :)
Viele Vereine, 
Initiativen und 
Institutionen 
sind dabei. 
Teilnehmende Vereine
Tanzschule Stallnig-Nierhaus, Offene Welt e.V. – Mondoaperto, 
Deutsch-Spanischer Kulturverein Antonio Machado e.V., Willkommen in 
der Severinstraße, Bürgerverein Südstadt e.V., KG Ponyhof e.V., JIDOKAN 
e.V. Köln, Die Bananenrepublik Köln / Bananen-Kreisel, k11 Boulderhalle,  
Galerie neues Kunstforum e.V., TanzEtage, Kat18 / GWK – Gemeinnützige 
Werkstätten Köln GmbH 
Besondere Aktionen im öffentlichen Raum:
Chlodwigplatz: „Tag des Veedels“, veranstaltet vom Bürgerverein Südstadt e.V. ca. 600 m² 
Gelände der GOT: Ganz offene Tür Elsaßstraße: ca. 250 m² + PEV Sportplatz ca. 500 m²
Innenhof der Lutherkirche: Veranstalter Ponyhof e.V. ca. 300 m²
Eierplätzchen: ca. 180 m² (Bücherschrank 1)
Allee Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße: ca. 100 m² (Bücherschrank 2)
Baui – Bauspielplatz im Friedenspark: ca. 500 m²
Comedia Theater: ca. 3000 m²
Viele Vereine, 
Initiativen und 
Institutionen 
sind dabei. 
Verkaufsfläche der Einzelhändler:
Verkaufsfläche: Es nehmen voraussichtlich ca. 50 Einzelhändler teil. 
Bei einer durchschnittlichen Ladengröße von 50 m² entspricht das einer 
Verkaufsfläche von ca. 2500 m². Davon sind ca. 10 % abzuziehen, da 
ein Teil der Verkaufsfläche für Aktionen innerhalb der Geschäftsloka -
le für Ausstellungen, Musikdarbietungen, Lesungen etc. genutzt werden.
Damit liegt die gesamte Einzelhandelsfläche bei ca. 2250 m²

Südstadt©Safari
Südstadtflair
Politiker-Stimmen:
„Ich kenne die Macher der Südstadt Safari und der ABC und bin mir  
sicher, dass es bei dieser Idee um einen sehr schönen Tag in der  
Südstadt geht und nicht um schnöde kommerzielle Interessen.“
Sven Lehmann, Bündnis 90/Die Grünen
„Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe. Ich unterstütze  
den Einzelhandel in der Südstadt mit einem vielschichtigen Veedels-Tag 
von ABC und Südstadt Safari.“
Niklas Kienitz - Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion Köln
„Gemeinsam und solidarisch fürs Veedel, nur so geht‘s! In den vergan -
genen Jahren gab es zwischen den Initiativen häufig Unstimmigkeiten. 
Kooperative Aktionen schaffen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit. Ich 
bin froh, dass nun gemeinsame Veranstaltungen möglich sind.“  
Tim Cremer, stellvertr. Bezirksbürgermeister Innenstadt, SPD.
In der Südstadt 
geht es um  
mehr als nur 
den Kommerz.

Südstadt©Safari
Südstadtflair
Auszug aus dem Ksta nach der Safari 2017
INNENSTADT
„Safari“ – das klingt ja schon nach einer Mischung aus Sonne, guter 
Laune und Abenteuer. Und das funktioniert auch vor der eigenen Haustü -
re. Nämlich dann, wenn die Klänge der Straßenmusiker neugierig auf die 
nächste Häuserecke machen, wenn ansonsten nicht beachtete Geschäfte 
plötzlich interessant werden und wenn man sich mit Freunden und Nach -
barn mitten auf der Straße zum Kölsch trifft.
Bei der zweiten Auflage der Südtstadt-Safari feierten am Samstag Tau -
sende sich und ihr Veedel. Doch wie war sie nun, die zweite Auflage der 
Südstadt Safari? 
Eine Bilanz:
Aus den 70 Programmpunkten bei der Premiere sind schon im zweiten 
Jahr mehr als 200 Aktionen geworden. Viele Geschäftsleute und Gastro -
nomen haben die erste Auflage im vergangenen Jahr offenbar erstmal 
abgewartet und sind nun auf den Safari-Zug aufgesprungen. Damit sich 
jeder Safari-Besucher im kulturellen Südstadt-Dschungel zurecht findet, 
gab es ein fast 120 Seiten dickes Programmheft. Wie die Besucher damit 
umgingen, war jedem selbst überlassen. Die einen zogen mit Stadtplan 
und Kugelschreiber durch die Straßen. Andere ließen sich einfach treiben.
Mal anders
Zum Konzept der Südstadt Safari gehört auch, dass eigentlich bekannte 
Orte im Veedel mal komplett umfunktioniert werden. Schuster Frank Cor -
des verwandelte seine Schusterei wieder zur kleinsten Bühne des Vee -
dels. Und in der Apotheke zum Goldenen Horn las Südstadt-Multitalent 
Gerd Kösters seine Lieblingstexte vor. „Das ist eine klasse Idee, es wirkt 
hier zwar etwas steril, aber irgendwie ist das trotzdem pfiffig“, sagte Ga -
briele Schlumke, die in der Apotheke normalerweise Medikamente kauft.
Wiederholungsbedürftig
In einem Punkt waren sich nahezu alle Beteiligten einig: Die Südstadt 
Safari braucht eine dritte Auflage. „Wenn nichts dazwischen kommt, wer -
den wir das natürlich auch wiederholen“, versprach Organisator Rabe. 
Wann und in welcher Form die Südstadt Safari im nächsten Jahr statt -
finden soll, sei noch nicht klar. „Das werden wir in Ruhe besprechen“, so 
der Organisator. Möglicherweise sei es besser, wenn die Werbung doch 
etwas verhaltener ausfalle als in diesem Jahr.
Zum Konzept gehört 
auch, dass eigentlich  
bekannte Orte im Veedel 
mal komplett  
umfunktioniert werden.
Studie "Vitale Veedel 2019 - Mit den richtigen Erfolgsfaktoren die  
Zukunft gestalten!" des IFH Köln im Auftrag der IHK Köln

Südstadt©Safari
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Auszug aus dem Ksta nach der Safari 2018
INNENSTADT
„Die kleine Louisa sitzt mit großen Augen auf dem Hocker, während 
Manu ihren Unterarm bearbeitet. Motiv aussuchen, draufkleben, abzie -
hen, Glitzer drüberstreuen – fertig ist das Glitzertattoo, das circa zehn 
Tage hält. Und solange Louisa mit ihrem funkelnden Körperschmuck 
beschäftigt ist, kann sich Mama Sonja in aller Ruhe in der Ni-ki Boutique 
auf der Merowinger Straße umschauen. […]
Die 3. Südstadt Safari rollte durch den Kölner Süden! Mit dabei waren 
über 220 Geschäfte, die allerlei Veranstaltungen und Überraschungen 
zu bieten hatten. „Das ist ein echter Magnet, es sind viel mehr Leute als 
sonst auf den Straßen unterwegs“, freute sich Nicole Deutscher, die In -
haberin von Ni-ki. „Auch viele Leute aus anderen Veedeln kommen extra 
hierher und schauen sich um.“ 
Nicole Mason vom Secondhand-Laden „Zeit der Rosen“ hatte ebenfalls 
was Besonderes vorbereitet: die berühmte Rosenbowle. „Die mache ich 
öfters bei solchen Events, die kommt richtig gut an“, lachte Mason. In 
dem kleinen Geschäft tummelten sich junge und ältere Frauen mit Sekt -
gläsern um Kleiderstangen und Spiegel und prosteten sich zu, wenn sie 
sich mit breitem Lachen für ein weiteres Stück entschieden haben. Sekt 
und Shopping stellte sich hier als perfekte Kombi heraus. „Das ist ein -
fach eine richtig schöne, entspannte Atmosphäre heute“, sagte Mason. 
Ihr gefalle vor allem das lebendige Programm und bunte Treiben auf den 
Straßen.
Neben Bekleidungsläden konnten die Besucher auch in die verschiede -
nen Restaurants, Clubs und Ateliers reinschnuppern.
Oder aber die Lesung von José F.A. Oliver im Inneneinrichtungsgeschäft 
„Goldkant“ entdecken, bei der sich rund 25 Menschen in den kleinen 
Vorraum drückten und gespannt den Worten des Autors lauschten. Ob 
Shopping oder Kultur, Sekt oder Rabatte, Lesung oder Konzert - alle Ein -
zelhändler und Gastronomen der Südstadtsafari haben sich als entspann -
te Alternative zum Demo-Samstag was Besonderes überlegt.
Und je tiefer die Sonne am Himmel stand, desto mehr Kölnerinnen und 
Kölner fanden ihren Weg in die Südstadt. „Ich finde die vielen Aktionen 
klasse, da merken alle Leute mal, wie viel unser Veedel so zu bieten hat“, 
ist Studentin Sarah begeistert. […] Ihr Freund Timo freut sich dagegen 
mehr über das Konzert der „Punch Drunk Poets“, die mit einer Mischung 
aus Pop, Folk und Rock den James Joyce Irish Pub am Abend aufmisch -
ten. Ob auf Deutsch oder Englisch, bei der mitreißenden Musik der vier 
sympathischen Jungs aus Münster blieb kein Bein still.
Wer dann am Ende des Tages langsam nach Hause schlenderte, konnte 
mit Glück noch eine Kostprobe der TNT Brass Band erhaschen, die mit 
ihrer bunt gemischten Latin-/Pop-/Kölsch-Musik zwischen Alteburger 
Straße und Bonner Straße zogen und stets eine Traube tanzender Men -
schen um sich herum versammelten.“
(uha)
Das ist ein echter  
Magnet, es sind viel 
mehr Leute als sonst auf 
den Straßen unterwegs.

Südstadt©Safari
Südstadtflair

Südstadt©Safari
Südstadtflair
„Die Südstadt in ihrer Vielfalt werden von ABC und Safari immer wieder 
hervorgehoben. Auch für uns Gastronomen wäre ein gemeinsamer  
bunter Veedels-Tag eine richtig gute Sache.“
Martin Wolf, Betreiber der Kneipe Torburg, gerade zum besten 
Blues-Club Deutschlands gewählt

Südstadt©Safari
Südstadtflair

Südstadtflair
seit
2016
Südstadt©Safari

Antrag für Verkaufsoffenen Sonntag  29.11.2020  
Stadtteil / Antragsteller: 
Neustadt – Süd /ABC – Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V.,  
c/o Alice Baker, Bonner Wall 27, 50677 Köln 
Verkaufsfläche:  ca. 50 Einzelhändler, durchschnittliche Geschäftsgröße 50 m²  =  ca. 2500 m² 
Da außer den Einzelhändler auch Gastronomien, Vereine und weitere Plätze in die Veranstaltung 
einbezogen werden, ist die Veranstaltungsfläche wesentlich größer, als die reine Verkaufsfläche. 
 
Weitere Teilnehmer sind:   
Gastronomie:  ca. 20 Teilnehmer, durchschnittl. Fläche  100 m²  =  2000 m² 
Dienstleister, Galerien, Handwerker, Freiberufler:  ca. 15 Teiln. Durchschnittl. 50 m²  =  750 m² 
Veedels-Advent auf dem Chlodwigplatz:  ca. 1000 m² 
Kleinster Weihnachtsmarkt, Innenhof Luther-Kirche, Veranstalter KG Ponyhof: ca. 400 m² 
GOT-Elsaßstraße: ca. 250 m²  
Innenhof der Wagenhalle (Gastronomie d. Comedia Theaters): ca. 300 m² 
Innenhof 39einhalb und Vers.-Agentur Wirz, je ca. 50 m² =  100 m² 
Hof Möbel Leyendecker                                                     ca. 200 m² 
Westseite des Chlodwigplatzes vor KVB Kundeninfocenter: ca. 100 m² 
Damit beträgt die Veranstaltungsfläche (ohne Einzelhandelsfläche) ca. 5000 m² 
Hinzu kommt die Straßenfläche, welche für die Führungen genutzt wird. 
 
 
Beantragter Termin: 29.11.2020 -  13.oo -18.oo Uhr 
 
Anlassbezeichnung: Advent in der Südstadt

Anlassbeschreibung und Begründung: Am 29.11.2020 dreht sich in der Südstadt alles um den Beginn des Advents. Dazu werden weihnachtliche 
Figuren  – ab Dämmerung in Lichtkostümen – durch die Südstadt ziehen. 
Der 29.11. ist der zusätzlich der Startschuß für den Südstadt-Krippenweg – der allerdings dann ganz anders 
abläuft als die anderen Jahre. Gezeigt werden dann Krippen, die im Vorfeld von Kindern und Jugendlichen 
aus der Südstadt hergestellt wurden. Hierzu werden frühzeitig alle Kindergärten, Schulen und Verei-
ne/Jugendeinrichtungen angesprochen, eine Krippe zu basteln. Dafür stellt die ABC das Material zur Verfü-
gung, aber Ziel soll es sein, dass eine Vielfalt an Krippeninterpretationen zusamm en kommt und die Kinder 
und Jugendlichen ihre Phantasie und Vorstellungen frei umsetzen können.  
Diese Krippen werden dann in den Geschäften, Gastronomien, Ateliers etc. in der Südstadt in der Zeit vom 
29.11.2020 – 06.01.2021 zu sehen sein. 
Der Weihnachtsmann wird die Besucher an diesem Tag entlang der Krippen führen. Die Kinder und Jugendli-
chen werden vor Ort sein und ihre Krippen erklären können. Dafür stellen die Gewerbetreibenden Platz zur 
Verfügung, wo zusätzlich Waffeln oder Glühwein oder Plätzchen angeboten werden. Zudem sollen die Krip-
pen von den Besuchern bewertet werden. Für die drei schönsten Krippen erhalten die Sch u-
len/Jugendeinrichtungen einen Geldbetrag für ein Projekt ihrer Wahl..Es wird über die gesamte Veranstal-
tungsfläche verteilt Punkte geben, die als Station für den Nikolaus geplant sind. Dazu gehören sowohl G e-
werbetreibende, aber auch Vereinseinrichtungen.  
Stationen des Weihnachtsmannes  sind: der Veedels-Advent auf dem Chlodwigplatz, der „Kleinste Weih-
nachtsmarkt“ an der Lutherkirche, das Comedia-Theater/Wagenhalle, , Leo Leo am Ubierring, Carmelädchen 
an der Bonner Straße, GOT- Elsaßstraße, Jido Kann e.V., Mainzer Straße. Sein Besuch an diesen Stationen 
wird mit anderen Aktionen verbunden,. Adventssingen im festlich geschmückten Innenhof des Comedia Thea-
ter/Wagenhalle. 
Sämtliche Teilnehmer – Einzelhandel, Gastronomien, Künstler, Dienstleister. werden mit eigenen vorwei h-
nachtlichen Aktionen aufwarten. Musik, Kinderschminken, Winter-Grillen, Geschenke packen. Zudem gibt es, 
im Rahmen eines lebendigen Adventskalenders, ein gemeinsames Programm, organisiert von der ABC, an 
dem sich alle Teilnehmer beteiligen und das im Besonderen auf Familien und Kinder ausgerichtet ist.                                                                                                                                                                 
Einige Geschäfte haben Innenhöfe und/oder größer Aussenflächen. Diese werden adventlich geschmückt und 
in die Veranstaltung mit einbezogen. Hier werden sich Vereine aus der Südstadt (. Offene Welt e.V. – 
Mondoaperto, Deutsch-Spanischer Kulturverein Antonio Machado e.V., Willkommen in der Severinstraße, 
Konrad-Adenauer-Tierheim, Pänz vun Kölle).  
s. hierzu auch die beigefügte Präsentation

Nachweis durch den Antragsteller über den 
zu erwartenden Besucherstrom (erbracht 
durch): 
 
 
Vom Antragsteller prognostizierte Besucher-
ströme:  
 
s.o. 
 
Von der Verwaltung auszufüllen: 
Antragseingang:

Bewertung: 
 
1. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität entfaltet und da-
durch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. (Positiv) 
 
☐ 
 
2. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität entfaltet und da-
durch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. Weiterhin sind Sonntagsöffnungen in den 
einzelnen Stadtteilen und „Veedeln“ zu genehmigen, wenn die (teilweise schon traditionellen) Veranstaltungen hinreichend große Besucherströme an-
ziehen. (Positiv) 
 
☐ 
 
3. Die Veranstaltung kann aufgrund der veränderten rechtlichen Situation nicht genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Intention des § 6 Abs. 1 
LÖG NRW, ist zu erwarten, dass die Öffnung des großen Möbelhauses, die Besucherströme anzieht und nicht die geplante Veranstaltung. (Negativ) 
 
☐ 
 
Dem Antrag kann entsprochen werden:   ☐ 
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden: ☐ 
 
 
*Die Anlassbegründungen wurden vollinhaltlich einschließlich Rechtschreibung und Interpunktion übernommen. Lediglich die Formatierung wurde an-
gepasst.

Anlage 1    -   Veranstaltungsgebiet

Anlage 2  -   Veranstaltungskalender

Der  
Advent in der Südstadt

Mit dem 
„Kleinsten Weihnachtsmarkt 
der Stadt“  
im Innenhof der Luther Kirche, 
organisiert von der KG 
Ponyhof/Daniel Rabe, 
gibt es während der Adventszeit  
einen zweiten wichtigen 
Anlaufpunkt in der Südstadt. 
Hier spielt der Gemeinschafts- 
Gedanke eine besonders große 
Rolle. 
Alle Künstler treten ohne Gage auf, 
die erzielten Gewinne werden  
gespendet. 
 
Chlodwigplatz – Treffpunkt von 
Südstadt und Vringsveedel 
 
Der Weihnachtsmarkt der ABC auf  
dem Chlodwigplatz ist zu einer festen 
Institution in der Südstadt geworden.  
Hier treffen sich allabendlich Südstädter, 
deren Freunde und Besucher aus anderen 
Veedeln zum gemütlichen Glühweintrinken 
und Zusammensein. 
Ein Treffpunkt für Jung und Alt, mit Aus- 
stellern aus dem Veedel und dem  
Umland.  
Vereine und Organisationen aus 
der Südstadt finden hier die Möglichkeit, 
sich in der „Vereins-Hütte“ kostenlos 
vorzustellen und ihre Arbeit zu 
präsentieren.  
Am 29.11., von 15.00 – 18.00 Uhr gehen 
50 % des Glühweinverkaufs an den 
„Vringstreff“.

Verkaufsfläche:  
 ca. 50 Einzelhändler à 50 m²  =  ca. 2500 m² 
Andere Teilnehmer: 
Gastronomie:  ca. 20 Teiln. à 100 m² =  2000 m² 
Dienstleister, Galerien, Handwerker, 
Freiberufler:  ca. 15 Teiln. à 50 m²  =  750 m² 
Veedels-Advent  Chlodwigplatz:  ca. 1000 m² 
Kleinster Weihnachtsmarkt, Innenhof Luther-
Kirche, Veranstalter KG Ponyhof:  ca. 400 m² 
GOT-Elsaßstraße:                         ca. 250 m²  
Innenhof der Wagenhalle (Gastronomie d. 
Comedia Theaters):                        ca. 300 m² 
Innenhof 39einhalb und Vers.-Agentur Wirz 
 je ca. 50 m²                                     =  100 m² 
Westseite des Chlodwigplatzes vor KVB 
Kundeninfocenter:                          ca. 100 m² 
Damit beträgt die Veranstaltungsfläche (ohne 
Einzelhandelsfläche) ca. 4800 m² 
Hinzu kommt die Straßenfläche, welche für die 
Führungen genutzt wird.

Ort/Geschäft Veranstaltung 
Kreisverkehr Chlodwigplatz  ca. 16.00                Start der Weihnachtsbeleuchtung am Kreisverkehr 
Veedels-Advent – Weihnachtsmarkt auf dem  
Chlodwigplatz 
Ca. 17.00 Uhr           Besuch der Lichterfiguren 
Ca. 18.00 Uhr           gemeinsames Weihnachtslieder singen (mit dem Kirchenchor St. Severin) 
Zwischen 15.00 – 18.00 Uhr: 50 % des Glühweinverkaufs gehen an den Verein „Vringstreff“ 
Kleinster Weihnachtsmarkt – Luther Kirche Ca. 17.30 Uhr           Besuch der Lichterfiguren 
Ca. 19.00 Uhr           Musikdarbietung auf der Bühne (Künstler N.N.) 
GOT-Elsaßstraße – Jugendeinrichtung der Caritas 12.00 – 17.00 Uhr    Weihnachtsbasteln mit den Kindern und Jugendlichen 
Ca. 16.00 Uhr           Besuch Weihnachtsmanns mit Geschenken        
Gesamtes Veranstaltungsgebiet 12.00 – 18.00 Uhr    Krippenführungen durch die Südstadt – Erklärung der Krippen – die in den Schau- 
                                 fenstern der teilnehmenden Geschäfte ausgestellt sind -  durch die  
                                  Kinder und Jugendlichen vor Ort 
Comedia Theater/ Wagenhalle  – Vondelstraße 15.00 Uhr                 Weihnachtslieder-Mitsingkonzert im festlich geschmückten Innenhof der Wagenhalle 
17.00 Uhr                 dto. 
Westseite Chlodwigplatz (vor KVB-Kundenzentrum)  Ab 14.00 Uhr          Musikgruppe der Heilsarmee spielt Weihnachtslieder 
Veranstaltungsgebiet 
         
Ab ca. 12.00 Uhr      Der Chor der GOT-Elsaßstraße zieht durch die Straßen und singt an  
                                 an verschiedenen Plätzen Weihnachtslieder      
Allianz Vertretung Wirz oHG Ab 15.00 Uhr           Waffelbacken und Kaffee im adventlich geschmückten Innenhof des Büros. 
                                Spendensammlung für die „Südstadt-Strolche“  Fußballverein der Südstadt-Kinder 
Carmelädchen – Bonner Straße Kinder und Jugendliche werden hier im Vorfeld Marmelade einkochen und diese selbstgemachte Marmelade vor 
dem Carmelädchen an einem „Marktstand“ für einen Guten Zweck verkaufen.  
39einhalb – Merowinger Straße Kleiner Weihnachtsbazar im Innenhof des Hauses. Der Verein Offene Welt e.V. verkauft selbstgebastelte 
Weihnachtsdeko und –geschenke  
Migori – verpackungsfrei einkaufen 14.00 Uhr            Geschenke nachhaltig und plastikfrei einpacken 
 17.00 Uhr           dto. 
Zeitschätze – Alteburger Straße Selfiepoint – es wird ein Photostand aufgebaut. Man kann sich mit bereitgestellten Requisiten „weihnachtlich“ 
verkleiden und Photos von sich machen. 
Alle teilnehmenden Geschäfte u. Gastronomien Wandergeschichte/lebendiger Adventskalender: Im Rahmen des lebendigen Adventskalenders wird an diesem 
Tag eine Adventsgeschichte vorgelesen – aber nicht die ganze Geschichte in einem Ladenlokal, sondern jeweils 
nur ein kurzer Ausschnitt. Dann zieht der Geschichtenerzähler weiter und erzählt den nächsten Abschnitt in einem 
anderen Geschäft. Dies passiert mehrmals am Tage – in immer anderen Geschäften. Eine Reihenfolge wird 
vorher bekannt gegeben, damit jeder die Chance hat, die Geschichte einmal kpl. zu hören.  
Dafür stehtt in jedem Geschäft/Restaurant steht ein Stuhl, auf dem der/die Geschichtenerzähler-in Platz nehmen 
kann.  
Geplante Veranstaltungen

Anlage 5 Rodenkirchen

28246 Zeichen

Antrag für Verkaufsoffenen Sonntag  26.4.2020 
Stadtteil / Antragsteller: 
Beantragter Termin: 
Anlassbezeichnung: 
Anlassbeschreibung und Begründung: 
Nachweis durch den Antragsteller über den zu 
erwartenden Besucherstrom (erbracht durch): 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; c/o Wolfgang  Behrendt; maternusstr. 14a, 50996 Köln 
Verkaufsfläche:  ca. 30 geschäfte mit je ca. 50 qm ....Insgesamt ca. 1500 m² 
Veranstaltung findet an vielen Stellen statt. Veran staltungsfläche überschlaglich:                                          10 
gestronome mit je 200qm gleich 2000 m² 
Antikkunstmarkt auf Maternusplatz 30 mal 60 Meter gleich 1800m² 
2 seniorenwohnanlagen mindestens je 300m² gleich 600m² 
Vor den Läden je 5qm mal 30 = 150m² 
15 Handwerker, Freiberufler, Ärzte, sonstiges je 50qm =750qm 
Hierzu verweise ich auf die beigefügte Präsentation  mit des Vielzahl an Aktionen hin 
26.4.2020 -  13.oo -18.oo Uhr 
18. Rodenkirchener Kunstmeile 
Die Kunstmeile bringt in vielfältigster Art Kunst den Bürgern nahe. Auf dem Maternusplatz findet ein Antikma rkt mit Schwerpunkt 
auf Kunst statt. Bei der Durchführung hilf und die Firm a Cölln Event, Herr Bruno Deutzmann. An ca. 60 Ausstel lungsorten können 
Künstler Ihre Kunst zeigen. Hiervon sind ca. 30 Orte di e Einzelhandelsgeschäfte, für die diese Sonderöffnung  beantragt wird. 
Besonders Vorstellige Ausstellungsorte sind die 2 Kirch en St. Maternus und Alt St. Maternus (das Kapellchen) u nd die 2 
Seniorenwohnanlagen im Herzen von Rodenkirchen. Hier ha ben Künstler auf aussergewöhnlich großer Fläche einmal die 
Möglichkeit 
Sämtliche Teilnehmer werden in einem hochwertigen Kata log abgrdruckt, aus dem der Besucher erkennen kann, welc her Künstler 
wo ist. Der Fokus liegt nicht nur jeweils auf den Ein zelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und di e Gemeinschaft 
stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil,  die am 
Gymnasium Rodenkirchen, der  Gesamtschule Rodenkirchen , der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie  dem 
offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtling shilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, di ese am Vernissage- 
Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke ei ner großen Öffentlichkeit präsentieren können. 
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergrup pe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertrete n. Mit den 
Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche R ahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit ges talten, sind 
so fast über 400 Kreative an der Kunstmeile beteiligt.                                                          Als Ausstellungsorte sind das 
Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St.  Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirch en, das Maternus- 
Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentru m St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwoh nungen, 
Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesam ten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die  Orte werden 
einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch  Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Le sungen, 
Workshops und Performances miteinander verbunden. Auf de m Maternusplatz wird in Zusammenarbeit mit dem Verein B ezirk 
ZWO junge Grffity Kunst gezeigt und zum selbermachen anregt. 
Den Besuchern werden 2020 auch mobile Hilfsmittel (Rik schas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter a useinanderliegende 
Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom men werden können. Die Künstler werden nach der großen 
Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren A usstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Sch affen geben 
sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. 
                                                           
Für weitere Details verweise ich auch auf die beiliege nde Präsentation 
Nicht mehr von Bedeutung - Ca. 3000 Personen an dem Sonntag Nachmittag

KUNSTMEILE
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag
9.5.2014
Moonlight
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes 
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile 
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein. 
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen – 
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
RODENKIRCHEN

KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Kunst und Kultur in ganz  Rodenkirchen
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN

Sehr geehrte Damen und Herren, 
vitales urbanes Leben ist geprägt von sich ständig wechseln-
den Situationen, in denen sich ein Veedel präsentiert. Mal ist 
das Veedel der beschauliche Ort, wo man bei weihnachtlicher 
Hintergrundmusik nach der Arbeit abendliches Weihnachts-
shopping betreibt, mal ist das Veedel der Platz, wo man im 
quirligen Markttreiben am Samstagmorgen die Wochenender-
ledigungen macht …. Wo man „sich triff  t“, und manchmal wird 
das Veedel intellektuell und beschäftigt sich an allen Stellen mit 
Kunst. Mit diesem, letztgenannten Moment beschäftigt sich 
dieser Antrag.
Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Ge-
schäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leer-
stehenden Geschäften und Seniorenzentren werden 
Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen.
Seit 17 Jahren ist die Kunstmeile in Rodenkirchen immer weiter 
gewachsen. Was damals um den in Rodenkirchen ansässigen 
Obermeister der Goldschmiedeinnung, Hans Jürgen Alius, als 
zarte Pfl  anze entstand, wuchs in den vergangenen Jahren zu 
dem bedeutendsten Vorort-Kunstereignis in Köln.
Regelmäßig werden heutzutage ca. 60 Örtlichkeiten in Ateliers 
umfunktioniert. Große Mengen an auswärtigen Kunstliebhabern 
pilgern auch aus dem Umkreis nach Rodenkirchen, gelockt 
durch eine hochwertige Präsentation in dem Kunstmeilenführer 
und den Presseveröff  entlichungen.
Kunst und Kultur in ganz  Rodenkirchen
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Foto: Ralf Perey
Rodenkirchen: 
So eine Pluralität von 
inhabergeführten 
Einzelhandelsgeschäf-
ten gibt es in keinem 
anderen Veedel.

TREFFPUNKT RODENKIRCHEN
6
U
P
P
P
P
P
Homburgerstr.
Rheinstraße
Oststraße
Walther-Rathenau-Straße
Mettfelder StraßeGudrunstraße
Sürther Straße
Gustav-Radruchstr.
Adamstraße
Mittelstraße
Schillingsrotter StraßeGunterstraße
Nibelungenweg
Wilhelmstraße
Augustastraße
Barbarastraße
Kirchstraße
Hauptstraße
Weißer Straße
Ringstraße
Brückenstraße
Maternusstraße
So kommen Sie 
nach Rodenkirchen
Stadtbahn:16, 17 
Bus: 130, 131, 134, 135
Autobahn: A4 
Hier können 
Sie parken
Kunstmeile 
Rodenkirchen
29. März bis 14. April 2019
Vernissage im 
Sommershof
29. März | 18.00 Uhr
P
15
11
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19
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46
Sürther Hauptstr. 56in Sürth
Sürther Str. 189
in Michaelshoven
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71 58
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23
42-43
72-73
74-75
76-77
64-65
50-51
28
41
Eine perfekte Mischung aus 
lokal bekannten und über-
regional dekorierten Künst-
lern sowie dem künstle-
rischen Nachwuchs lässt 
eine perfekte Symbiose 
aus Lokalpatriotismus und 
deutschlandweitem Kunst-
selbstverständnis zu. 
Der Rodenkirchener freut 
sich, wenn Künstler aus 
den verschiedensten Na-
tionen (2019 waren es 11 
verschiedene) wie selbst-
verständlich in das eigene 
Veedel einziehen. 
Homburgerstr.
Adamstraße
Mittelstraße
WilhelmstraßeWilhelmstraße
AugustastraßeAugustastraße
Hauptstraße
71
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
79
Verzeichnis der Geschäfte
Aida Mode (Adelmann, Holger G.) 
34
Aida Mode (La Tragna, Gian Luca) 
35
Badstudio Marks (Mouritzen, Charlotte) 
18
Benetton Rodenkirchen (Mader, Eric) 
24
Bischoff Betten (Ants, Two) 
33
Boutique Marc (Hülbach, Alexandra) 
23
Brauhaus Quetsch (Jugend-Kunstschule, ) 
12
Brauhaus Quetsch (Raab, Walter) 
13
Brinkmann Immobilien (Höppener, Wolfgang) 
31
Brodesser Bestattungen (Marx, Gisela) 
47
Das Sylter (Bischof, Petra) 
60
Delikatessen Wagner (AndyMo) 
56
Diakonie Michaelshoven (versch. Künstler) 
72
Domizil Immobilien (Senff, Katharina) 
30
E Libby Op den Rhein (Hopstein, Anne) 
46
Eiscafé Marco (Hillebrand, Clemens) 
58
Épi (Rieger, Joachim) 
59
Fuchte Zahnheilkunde (Avis, Paul) 
19
Galerie 27 (Recht, Michael) 
50
Galerie 27 (Heyne, Marion) 
51
Goldschmiede Alius (Laufenberg, Gerda) 
21
Hinger d‘r Heck (Uhlig, Klaus) 
71
Hollenders Mode (Janda, Janni) 
20
Hörgeräte Baschlebe (Laë, Larissa) 
27
Jonen Hören und Sehen (Engau, Annelies) 
39
Juwelier Behrendt (Schumacher, Eugenie) 
66
Kammermusiksaal (de Pizzulli, Maria) 
52
Kirche St. Maternus (Kaiser, Stefan) 
14
Kölner Bilderbogen (Compère, Nicole) 
54
Köttgen Hörakustik (Moneke, Ruth) 
25
La Buona Tavola (Ganther, Andreas) 
68
Marc Schmitz (de Payrebrune, Jeannette) 
32
Maternus Apotheke (Franzen, Claudia) 
57
Maternus Seniorencentrum (Wirtz, Barbara) 
53
Mayersche Buchhandlung Köhl (Blanke, CG) 
42
Mayersche Buchhandlung Köhl 
 
(Gesamtschule Rodenkirchen) 
43
Metzgerei Gillessen (Albrecht, Lucie) 
67
Modetreff (Minrath, Jörg) 
29
N. Steckelbach (Adscheid, Dr. , Reinhold) 
69
Novotergum (Oermann, Lydia) 
40
Offene Kunstwerkstatt Sürth (versch. Künstler) 
73
Palladio (Arte Doris Hardt) 
62
Provinzial Offizier (Koken, Thomas) 
74
Provinzial Offizier (Behr-Heyder, Ursula) 
75
Rathaus Rodenkirchen (Locher-Otto) 
44
Rdk. Kapellchen (Vortmann, Joanna) 
11
Restaurant Fährhaus (Nilson, Margareta) 
15
Rheinapotheke (Bätz, Dagmar) 
45
Rheinstation (Menger, Riccarda) 
17
Rheinstation (Seifert, Nike) 
16
Rust Herrenmoden (Pfeffer, Klaus) 
22
Sally‘s (Hiltrop, Christiane) 
28
Sommershof (Gymnasium Rodenkirchen) 
36
Sommershof (Vogel, Christiane) 
37
Sparkasse KölnBonn  (Fochtman, Roy) 
61
Tanzschule van Hasselt (Seifert, Nike) 
41
Via Moda (Kilders, Mo) 
55
Villahotel Rheinblick (Voigtländer, Lutz) 
49
Vita Verde Naturkost (Arbori, Vito) 
48
Volksbank KölnBonn (Kauka, Reni) 
63
Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd) 
64
Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd) 
65
Wiesel Apotheke (Klapp, Carola) 
26
Wisü (Locher-Otto, Barbara) 
76
Wisü (Programm / Workshops) 
77
Woman & Fashion (Krüger, D. St.) 
70
Seite
Seite
Seite

Wir sind...
... ein Zusammenschluss von Unternehmern, die sich permanent um 
Weiterentwicklung in Rodenkirchen einsetzen. 
Wir organisieren die Weihnachtsbeleuchtung und platzieren die thema-
tisch passenden Bäume an herausragenden Plätzen in Rodenkirchen. 
Eigentlich wäre die Attraktivitätssteigerung der urbanen Fläche eine 
Aufgabe der öff  entlichen Hand …. Hier springt die Aktionsgemein-
schaft ein.
Wir sorgen mit attraktiven Verkaufs- und Kulturveranstaltungen dafür, 
dass der Ort für die Bewohner attraktiv bleibt. Fehlende Wirtschafts-
förderung und Stadtmarketing wird von unserm Zusammenschluss 
aufgefangen.
Die Integration der Schulen und des heranreifenden Wissen der 
Schüler in das wirkliche Leben, Schülerkonzerte, Teilnahme an Kunst- 
und Kulturveranstaltungen, Schülerpraktika und monetäre Unterstüt-
zung von Schülerprojekten sind regelmäßig anzutreff  en.
Beratende und einfordernde Kommunikation mit Verwaltung und 
Politik zur positiven Gesamtentwicklung von Rodenkirchen sind seit 
Bestehen des Vereins eine Grundaufgabe. Jour Fix mit Bezirksbürger-
meister und Anwesenheit bei allen Gesprächsrunden, die die öff  entli-
che Entwicklung betreff  en, sind usus.
Eine Achse von jährlichen Veranstaltungen ist in den letzten Jahren 
gewachsen, die von außen betrachtet, Rodenkirchen als das aktivste 
Veedel in Köln wahrnehmen lässt.
Mit den neu entstandenen „Sommergespräch“ und „Wintergespräch“ 
verquickt die Aktionsgemeinschaft als wichtigster Verein vor Ort eine 
Anzahl von ca 100 ortsansässigen Vereinen aus den Bereichen Sport, 
Brauchtumspfl  ege, Musik und Literatur.
alles Local – voll Zentral
30 Geschäfte á 50 m2 gleich 
1.500 m2, dem stehen gegen-
über: 10 Gastronomien mit 
je 200 m2 gleich 2.000 m2
Maternusplatz 30 mal 60 Meter 
gleich 1.800 m2
2 Seniorenwohnanlagen 
mindestens je 300 gleich 600 m2
Vor den Läden je 5 m2
mal 30 = 150 m2
15 Handwerker, Freiberufl  er, 
Ärzte, sonstiges je 50 =750 m2
alles Local – voll Zentral
mindestens je 300 gleich 600 m
79
Verzeichnis der Geschäfte
Aida Mode (Adelmann, Holger G.) 
34
Aida Mode (La Tragna, Gian Luca) 
35
Badstudio Marks (Mouritzen, Charlotte) 
18
Benetton Rodenkirchen (Mader, Eric) 
24
Bischoff Betten (Ants, Two) 
33
Boutique Marc (Hülbach, Alexandra) 
23
Brauhaus Quetsch (Jugend-Kunstschule, ) 
12
Brauhaus Quetsch (Raab, Walter) 
13
Brinkmann Immobilien (Höppener, Wolfgang) 
31
Brodesser Bestattungen (Marx, Gisela) 
47
Das Sylter (Bischof, Petra) 
60
Delikatessen Wagner (AndyMo) 
56
Diakonie Michaelshoven (versch. Künstler) 
72
Domizil Immobilien (Senff, Katharina) 
30
E Libby Op den Rhein (Hopstein, Anne) 
46
Eiscafé Marco (Hillebrand, Clemens) 
58
Épi (Rieger, Joachim) 
59
Fuchte Zahnheilkunde (Avis, Paul) 
19
Galerie 27 (Recht, Michael) 
50
Galerie 27 (Heyne, Marion) 
51
Goldschmiede Alius (Laufenberg, Gerda) 
21
Hinger d‘r Heck (Uhlig, Klaus) 
71
Hollenders Mode (Janda, Janni) 
20
Hörgeräte Baschlebe (Laë, Larissa) 
27
Jonen Hören und Sehen (Engau, Annelies) 
39
Juwelier Behrendt (Schumacher, Eugenie) 
66
Kammermusiksaal (de Pizzulli, Maria) 
52
Kirche St. Maternus (Kaiser, Stefan) 
14
Kölner Bilderbogen (Compère, Nicole) 
54
Köttgen Hörakustik (Moneke, Ruth) 
25
La Buona Tavola (Ganther, Andreas) 
68
Marc Schmitz (de Payrebrune, Jeannette) 
32
Maternus Apotheke (Franzen, Claudia) 
57
Maternus Seniorencentrum (Wirtz, Barbara) 
53
Mayersche Buchhandlung Köhl (Blanke, CG) 
42
Mayersche Buchhandlung Köhl 
 
(Gesamtschule Rodenkirchen) 
43
Metzgerei Gillessen (Albrecht, Lucie) 
67
Modetreff (Minrath, Jörg) 
29
N. Steckelbach (Adscheid, Dr. , Reinhold) 
69
Novotergum (Oermann, Lydia) 
40
Offene Kunstwerkstatt Sürth (versch. Künstler) 
73
Palladio (Arte Doris Hardt) 
62
Provinzial Offizier (Koken, Thomas) 
74
Provinzial Offizier (Behr-Heyder, Ursula) 
75
Rathaus Rodenkirchen (Locher-Otto) 
44
Rdk. Kapellchen (Vortmann, Joanna) 
11
Restaurant Fährhaus (Nilson, Margareta) 
15
Rheinapotheke (Bätz, Dagmar) 
45
Rheinstation (Menger, Riccarda) 
17
Rheinstation (Seifert, Nike) 
16
Rust Herrenmoden (Pfeffer, Klaus) 
22
Sally‘s (Hiltrop, Christiane) 
28
Sommershof (Gymnasium Rodenkirchen) 
36
Sommershof (Vogel, Christiane) 
37
Sparkasse KölnBonn  (Fochtman, Roy) 
61
Tanzschule van Hasselt (Seifert, Nike) 
41
Via Moda (Kilders, Mo) 
55
Villahotel Rheinblick (Voigtländer, Lutz) 
49
Vita Verde Naturkost (Arbori, Vito) 
48
Volksbank KölnBonn (Kauka, Reni) 
63
Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd) 
64
Walterscheidt Bistro Verde (Kollmann, Bernd) 
65
Wiesel Apotheke (Klapp, Carola) 
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Wisü (Locher-Otto, Barbara) 
76
Wisü (Programm / Workshops) 
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Woman & Fashion (Krüger, D. St.) 
70
Seite
Seite
Seite

Die Kunstmeile 
lässt das Zentrum von Rodenkirchen zusammen-
wachsen.
Die mitmachenden Ausstellungsorte sind in den 
zentralen Bereichen des Veedels zu fi  nden.
Die Hauptstraße und die Maternusstraße bilden das 
kreuzförmige Rückgrat, und zentrale Nebenstraßen 
wie die Wilhelmstrasse und die Gustav-Radbruch-
straße geben dem Gerippe eine gesamtheitliche 
Form. Die Bespielung vor den Plätzen durch Kunst-
aktionen und Vereinsaktivitäten lassen ein organi-
sches Ganzes entstehen.
Begleitet wird das zentrale Geschehen durch dezent-
rale Ausstellungen, z.B. der Diakonie Michaelshoven, 
die in Sürth Ausstellungsräume unterhält, und des 
Integrationsvereins WISÜ, der junge Aktionskunst auf 
dem Gelände X durchführt. Diese Institutionen freuen 
sich, Teil der Kunstmeile sein zu dürfen.
Im Vorfeld fi  ndet ein Kunstwettbewerb mit den vier 
Rodenkirchener Schulen statt:  
#rodenkirchenKunst2020
Kunst, Kultur und 
Kauferlebnis ...
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Künstler und Kaufl  eute spenden für 
die Kölner Tafel e.V.  
Teil der Erlöse des Sonntags geht an die Kölner 
Tafel e.V. plus Aufrundung durch die Aktionsgemein-
schaft Rodenkirchen.

... mit Programm

ein Veedel – ein Gefühl

Die Nebenschauplätze
Der Maternusplatz wandelt sich in einen Markt des Kunsthandwerks und der antiquari-
schen Kunst. Ähnlich den seit gut 10 Jahren in Rodenkirchen etablierten hochwertigen 
Antikmärkten fi  ndet auf dem Maternusplatz ein Kunstmarkt statt, der ältere gegenständ-
liche und abstrakte Unikate in Rodenkirchen Einzug halten lässt.
Kunstleistungskurse des Rodenkirchener Gymnasiums und der Gesamtschule sind Teil 
der Kunstmeile. Regelmäßig in alternierender Folge stellen sie in einem großen Bücher-
geschäft aus.
Während der zentralen Eröff  nungsvernissage zeichneten Kunstschüler Schnellportrais 
von Gästen. Dieses kam so gut an, das es auch in 2020 auf Wunsch der Besucher 
stattfi  nden wird. Die Innenfl  äche des Sommershofes wurde hiermit enorm belebt.
Regelmäßig stellt der Rodenkirchener Bildhauer Stefan Kaiser in der neuen St. Mater-
nuskirche Steinskulpturen aus, die in keiner anderen Location sowohl von Platzbedarf 
als auch vom thematischen Kontext besser aufgehoben wären.
Lichtinstallationen, Videoperformances oder Bilder mit gesellschaftlich umstrittener Ak-
zeptanz werden regelmäßig in der Kirche Alt-St. Maternus (Das Kapellchen) präsentiert.
Die Bürgervereinigung Rodenkirchen (BVR) ist ein seit mehr als 50 Jahren aktiver Verein 
in Rodenkirchen. In seinen Mitgliederkreisen fi  nden sich viele, vor allem ältere meist nicht 
mehr sehr aktive Künstler. Der BVR wird einige leerstehende Ladenlokale mit der Prä-
sentation der Kunst seiner Mitglieder beleben.
Die Jugendkunstschule, die seit Jahrzehnten Bestandkeil der Rodenkirchener Früherzie-
hung in Sachen Kunst ist, stellt in der Gastronomie „Quetsch“ einen Querschnitt des 
gesamten Jahresprogramms der Kinder und Jugendlichen aus. 
Im Mittelpunkt
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN

Seit Jahren finden während  
der zweiwöchigen Kunstmeile 
Konzerte in angeschlossenen 
Gastronomien statt. Aus Kölsch-
kneipen und Pizzerien werden 
Jazz und Country-Clubs. 
In vielen Geschäften erklären sich die Künstler bereit, die Spezialitäten ihrer Technik dar zu stellen und 
gewähren einen Blick hinter die Kulissen eines Ateliers. Viele Künstler laden zum Mitmachen ein.
Kunst 
trifft Musik
Mobile Ateliers in und vor den Geschäften

Unser Fokus
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern 
auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element 
der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 Jugendliche und Kinder aus 
Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der  Gesamtschule 
Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie 
dem off  enen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Pro-
jekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen 
und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öff  entlichkeit präsentieren 
können. 
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas 
Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern 
und Literaten, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröff  nungs-
sonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 400 Kreative an der 
Kunstmeile beteiligt.
Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische 
Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das 
Maternus-Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum 
St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants 
und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den 
Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet 
und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, 
Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Hinzu 
kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgara-
gen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffi   tis und junge Kunst 
präsentiert wird.
Den Besuchern werden 2020 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunst-
taxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht 
und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen werden können. Die 
Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen 
Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr 
Schaff  en geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren.
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN
Charity  
Seit Jahren gehört ein ausgeprägter Charity Gedanke zu allen 
Veranstaltungen dazu. Dieses Jahr werden anteilige Umsatzerlöse 
der Kölner Tafel Stiftung weitergegeben.

KUNSTMEILE RODENKIRCHEN

Dezentrale Vernissagen
Im Laufe der 2 Wöchigen Kunstmeile haben die Unternehmen die Gelegen-
heit sich ganz persönlich in Szene zu setzen.Jeden Abend findet in einem
anderen Ausstellungsort eine kleine individuelle Vernissage statt. Gerne
sprechen sich Nachbargeschäfte ab, um lokale Schwerpunkte zu setzen. 
So kann jeder Interessent ausgiebig seinen individuellen Vorlieben nachge-
hen.
 
Maternusplatz
Graffity Performance mit Bezirk ZWO, dem Verein für 
Subkultur.
Hier bekommt jeder herranreifende Rodenirchener mal 
die Gelegenheit, geschützt mit einer Athemschutzmas-
ke, selbst einmal die Sprühdose zu drücken und da-
nach im Showteil zu sehen wie es die Stars der Szene machen.
Vor den Geschäften
 
Nicht nur die Kunstmeilenfahne findet man vor den Geschäften. Einladende
und ausgelassene Stimmung, für durstige das Glas Sekt findet sich vor
jedem Ausstellungsort. Hier liegt der Beginn für viele anregede
Gespräche mit Gleichgesinnten. So manches mal liegt hier auch der Beginn
einer langen Freundschaft.
 
Vorträge
 
Ob es um die Banane geht und wo man diese überall hinspräyen könnte 
oder wie man auf dem Ipad zeichnet.... viele interessante Vorträge geben 
dem Besucher Einblicke mit Tiefgang.
 
Seniorenwohnanlagen
 
Wichtige Partner bei der Umsetzung sind die Seniorenwohnanlagen. Nicht
nur, daß sie über die größten Wandflächen in ganz Rodenkirchen verfügen,
sondern sie haben auch ein ungeahntes Potential an ältergewordenen
Künstlern in ihren eigenen Reihen. Für diese ist es eine besondere
Wertschätzung Ihres Lebenswerkes, wenn Sie für all die Besucher eines
Verkaufsoffenen Sonntages ausstellen dürfen.
 
Bezirksrathaus
 
Austellungen in dem großzügigen Entré des Bezirksrathauses bieten nicht
nur für großflächige Kunst einen geeigneten Raum. Sie bilden auch eine
Brücke hin zu Menschenschichten, für die in der Regel die bildenden
Künste eher verschlossen bleiben. Besucher der Meldehalle, der Woh-
nungs- und Sozialämter werden unweigerlich mit für Sie neue Eindrücken 
konfrontiert.

und wir haben so viel mehr!
Veranstalter: 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.  
www.aktionsgemeinschaft-rodenkirchen.de
22. SEPTEMBER 2019
Lifestyle-Tag
von 13 bis 18 Uhr
Hochwertiger Antikmarkt auf dem Maternusplatz,
Kinderfl  ohmarkt auf dem Rathausvorplatz und Kirmes 
auf der Rheinwiese
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag
9.5.2014
Moonlight
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes 
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile 
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein. 
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen – 
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
Präsentiert von:
www.perey-medien.de
Lifestyle-Tag
Wo kann ich mich zum Kinderflohmarkt anmelden?
Anmeldung bis zum 20.09.19 | Standgebühr 10,- Euro Walterscheidt‘s Bistro Verde | Maternusstraße 6 | 50996 Köln Rodenkirchen
info@walterscheidt.net
22. SEPTEMBER 2019
11.00 Uhr bis 15.00 Uhr | auf dem Rathausvorplatz
Regelmäßige Events
Die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. richtet das ganze Jahr über ehrenamtlich 
Veranstaltungen aus, um die Attraktivität unseres Stadtteils und den Zusammenhalt 
vor Ort zu stärken.
Donnerstag: Natalie Noll | Rolf Marx Duo
 
Freitag:  Copa de Luxe
Samstag: Happy Music Company
Sonntag:  Rubbel die Katz
WINE-TIME
3. Rodenkirchener WeintageGeöffnet 12.00 bis 22.00 Uhr
20. bis 23. Juni 2019 
Maternusplatz
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN

und wir haben so viel mehr!
Donnerstag: Natalie Noll | Rolf Marx Duo
Freitag: Copa de Luxe
Samstag: Happy Music Company
Sonntag: Rubbel die Katz
WINE-TIME
3. Rodenkirchener WeintageGeöffnet 12.00 bis 22.00 Uhr
20. bis 23. Juni 2019
Maternusplatz
Sommertage
Rodenkirchener
LIVE
auf 3
Bühnen
LIVE
Bühnen
SIWY stiftungsmanagementIm Zollhafen 24/K ranhaus SüdD-50678 Köln
Telefon +49 (0) 2216 50 783 70Mobil +49 (0) 172 242 048 8
siwy@siwy.infoTelefon +49 (0) 2216 50 783 70Mo bil +49 (0)172 242 048 8
siwy@ siwy.info
www.s iwy.info
SIWY stiftungsmanagement
www.stiftung.koeln
 ADTV Tanzschule
StallnigNierhaus
de

Viele Stimmen 
für Ihre Stimme!
Mike Homann
Bezirksbürgermeister Rodenkirchen
„Die Rodenkirchener Kunstmeile bringt Kunst in die 
Geschäfte und somit zu jedermann. Es ist eine tolle 
Aktion fürs Veedel und die Eigentümer stellen sich 
persönlich in ihre Läden. Daher unterstütze ich es, 
daraus einen verkaufsoff  enen Sonntag zu machen.“
Dieter Maretzky
1. Vorsitzender Bürgervereinigung Rodenkirchen e.V.
Zum Leben im Veedel gehört auch ein breites Dienstleis-
tungs- und Handelsangebot, zusätzlich trägt der Handel 
durch verschiedene Veranstaltungen wie z.B. der Kunst-
meile zur Attraktivität und Lebendigkeit  eines Veedels 
bei und bietet dadurch Möglichkeiten zur Begegnung, zu 
Erlebnissen und zum Wohlgefühl der Bewohner.
So entsteht eine deutliche Identifi  kation des Bürgers  mit 
seinem Veedel, die bewirken kann, sich für das Veedel 
einzusetzen.
KUNSTMEILE RODENKIRCHEN

Ralf Perey
1. Vorsitzender Kultur in der Sackgasse e.V.
„Kunst und Kultur in der Region ist wichtiger denn je. Das Ge-
schäfte zur Kunstmeile als Ausstellungsräume umfunktioniert 
werden, ist ein ganz tolle Idee und so nah am Bürger und 
muss unbedingt unterstützt werden. Nur Sonntags hat man 
Zeit in Ruhe in den Geschäften Kunst zu genießen.“
Harald Augustin
Kölner Tafel e.V.
„Ich unterstütze gern den An-
trag des Treffpunkt Rodenk-
irchens, am 26.04.2020 an-
lässlich der Kunstmeile einen 
verkaufsoffenen Sonntag aus-
zurichten. Die Aktionsgemein-
schaft Rodenkirchen ist seit 
vielen Jahren ein treuer Unter-
stützer der Kölner Tafel e.V.“
Niklas Kientz
Geschäftsführer der 
CDU-Ratsfraktion Köln
„Wer will, findet Wege, wer 
nicht will, findet Gründe. Ich 
unterstütze den Einzelhandel 
in Rodenkirchen mit einem 
verkaufsoffenen Sonntag der 
Aktionsgemeinschaft Rodenk-
irchen.“
Lorenz Deutsch
 FDP-kulturpolitischer Sprecher im Landtag NRW
„Die Kunstmeile ist eine besondere Gelegenheit für den Stadtteil 
ganz Köln in Rodenkirchen zu begrüßen. Deshalb sollte auch der 
Einzelhandel seine Türen öffnen dürfen, um die Gäste neugierig zu 
machen, damit sie dann auch an normalen Tagen den Weg in den 
Kölner Süden finden. Im Wettbewerb mit der City ist das eine wichti-
ge Chance zur Stärkung der örtlichen Händlerinnen und Händler.“

18KUNSTMEILE18KUNSTMEILE18
1818KUNSTMEILE1826. April bis 10. Mai 20201826. April bis 10. Mai 2020181826. April bis 10. Mai 202018
RODENKIRCHEN
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag
9.5.2014
Moonlight
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes 
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile 
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein. 
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen – 
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
Vorsitzender: Wolfgang Behrendt | Maternusstraße 14a | 50996 Köln
info@treffpunkt-rodenkirchen.de

Anlage 8 Lindenthal

55275 Zeichen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 17.05.2020 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
Messe:  
Örtliches Fest:  
2. Lindenthaler Frühlingsfest 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
Anlassbeschreibung: Im Mai 2020 veranstaltet der RLG e.V. 
zum 2. Mal das Lindenthaler 
Frühlingsfest. 
Von Freitag, 15.05. bis Sonntag, 
17.05.2020 verwandelt sich der Karl-
Schwering-Platz wieder in ein 
wundervolles Veedels-
Gourmetfrühlingsfest mit Winzermeile, 
Foodständen und Kinderkarussell. Es 
richtet sich an die ganze Familie und 
wird wieder ein geselliger Treffpunkt für 
alle Menschen aus dem Veedel sein. 
 
Im Jahr 2019 hat die CIMA am 
Sonntag des Frühlingsfests eine 
Passantenfrequenzzählung 
durchgeführt, die ein 
Besucherpotential ergeben hat, das 
mindestens doppelt groß ist wie die 
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an 
einem Werktag (Details: s. „Quellen-
angabe und die Belege“ sowie die 
separate Auswertung der CIMA). 
 
Neu im Jahr 2020 ist, dass das Fest am 
Samstag und Sonntag ab mittags 
ausgedehnt wird auf die gesamte 
Dürener Straße zwischen 
Falkenburgstraße und 
Universitätsstraße.  
Die Gastronomen dekorieren Ihre 
Außengastronomie in der Art des 
Frühlingsfestes und bieten besondere 
Speisen und Getränke im Stil einer 
Straußwirtschaft an. 
Die Einzelhändler veranstalten für junge 
(und junggebliebene) Menschen an 
beiden Nachmittagen eine Rallye, bei 
der man an verschiedenen Stellen der 
Dürener Straße Quizfragen lösen muss. 
Die Quizfragen kreisen um die Themen 
Vereine und Persönlichkeiten aus 
Lindenthal. Als Belohnung für den richtig

gelösten Fragebogen erhalten die 
Teilnehmer einen Stoffrucksack aus 
Baumwolle.  
Eine umherziehende Dixie Band sorgt 
auf ganzer Strecke für musikalische 
Unterhaltung. 
 
Parallel zu den Veranstaltungen des 
Frühlingsfests sollen am Sonntag von 13 
bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet 
sein dürfen. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 2. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
8.000-9.000 
 
4.105 
 
Karl-Schwering-Platz und die Dürener 
Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr.) 
 
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis 
Classen-Kappelmann-Str., einschl. 75 
Meter links und rechts der Fahrbahn) 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme. 
 
Beim allerersten Lindenthaler 
Frühlingsfest wurde von der CIMA am 
Sonntag den 19.05.2019 eine 
Passantenfrequenzzählung 
durchgeführt. Bis zum Einsetzen von 
Regen und Gewitter wurden je 30 
Minuten 500 bis 900 Besucher, im 
Durchschnitt pro Stunde also 1.400 
Personen gezählt. Die CIMA schreibt in 
Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem 
Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30 
Minuten zu rechnen gewesen sei. Im 
Durchschnitt pro Stunde sind dies 1.700 
Personen, im Zeitraum von 5 Stunden 
also 8.500 Festbesucher und damit 
mehr als doppelt so viele wie bei der 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien 
GmbH. 
Die Auswertung der CIMA ist als 
separate PDF-Datei beigefügt. 
 
Durch die räumliche Ausdehnung des 
Frühlingsfests auf die Dürener Straße 
sowie die inhaltliche Erweiterung um die 
Lindenthal-Rallye und das Einbeziehen 
der Gastronomie am Samstag- und 
Sonntagnachmittag erwarten wir zum 
einen, dass grundsätzlich mehr 
Besucher zum Fest kommen. Zum 
anderen gehen wir dadurch davon aus, 
dass deutlich mehr Besucher entlang der

Dürener Straße zu zählen sein werden. 
Diese beiden Effekte sind in der 
Besucherprognose noch nicht 
berücksichtigt. 
 
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll zusätzlich der 
prägende Charakter des Lindenthaler 
Frühlingsfestes belegt werden.  
 
Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und Kölner 
Wochenspiegel haben über das 
Frühlingsfest berichtet. Kopien befinden 
sich in der beigefügten Präsentation. 
 
Fotos: befinden sich in der beigefügten 
Präsentation. 
 
Flächen: Das Lindenthaler Frühlingsfest 
hat seinen Kern und Ursprung auf dem 
Karl-Schwering-Platz, erstreckt sich aber 
am Samstag- und Sonntagnachmittag 
über die gesamte Länge der Dürener 
Straße von der Falkenburgstraße bis zur 
Universitätsstraße. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Lindenthaler 
Frühlingsfest prägenden Charakter hat 
und nicht die Ladenöffnung im 
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat 
lediglich Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Lindenthaler
Frühlingsfest
17. Mai 2020

Lindenthaler Frühlingsfest
Karl-Schwering-Platz
mit Winzermeile, Foodständen
und Kinderkarussell
„Ein tolles 
Fest für die 
ganze 
Familie“
„Hier trifft 
sich das 
Veedel!“

Lindenthaler Frühlingsfest
Karl-Schwering-Platz
mit Winzermeile, Foodständen
und Kinderkarussell
„Schade, dass 
ein Gewitter am 
Sonntag das 
Fest so früh 
beendet hat!“
„Endlich! Auf ein 
solches Fest 
haben wir 
gewartet!“

Lindenthaler Frühlingsfest
Dürener Straße
Umherziehende Dixie Band
„Eine richtig schöne 
Frühlings-Atmosphäre 
auf der ganzen Straße.
Danke!“

Lindenthaler Frühlingsfest
Dürener Straße – NEU: 
Lindenthal-Rallye – Lindenthaler 
Persönlichkeiten und Vereine
„Lindenthal-
Rallye? Eine 
tolle Idee!“

Lindenthaler Frühlingsfest
Dürener Straße – NEU: 
(Außen-)Gastronomie im Stil von 
Strausswirtschaften
„Wir 
Gastronomen 
sind dabei“

Lindenthaler Frühlingsfest
Presse 2019
Kölnische Rundschau, 24.05.2019

Lindenthaler Frühlingsfest
Presse 2019
Kölner Wochenspiegel, 22.05.2019

Lindenthaler Frühlingsfest
Presse 2019
Kölner Stadtanzeiger, 28.05.2019

Lindenthaler Frühlingsfest
Passantenfrequenzzählung
CIMA 2019

S t a d t e n t w i c k l u n g 
M a r k e t i n g 
R e g i o n a l w i r t s c h a f t 
E i n z e l h a n d e l 
W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g 
C i t y m a n a g e m e n t 
I m m o b i l i e n 
O r g a n i s a t i o n s b e r a t u n g 
K u l t u r 
T o u r i s m u s 
CIMA Beratung + Management GmbH 
Passantenfrequenzzählung 
Dürener Straße - Lindenthaler 
Frühlingsfest vom 19. Mai 2019 
Bearbeitung: 
Dr. Wolfgang Haensch 
Sarah Ziegler 
Köln, den 25.05.2019

0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
900 
1000 
13:00 - 
13:30 
13:30 - 
14:00 
14:00 - 
14:30 
14:30 - 
15:00 
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16:00 
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16:30 
16:30 - 
17:00 
17:00 - 
17:30 
17:30 - 
18:00 
Dürener Str. 
(Frozen Yogurt) 
Eingang 
Karl-Schwering-Platz 
Theresienstr./ Dürener Str. 
(Parfümerie Becker) 
Vergleichswert 
(Sa. , 01.09.18, 12.00 - 14.00 Uhr) 
(Larbig & Mortag 2018) 
Lindenthaler Frühlingsfest 2019 
2
Passantenfrequenzzählung 
 Zählstation Eingang 
Karl-Schwering-Platz 
am stärksten 
frequentiert ; deutlich 
höher als an den 
anderen Standorten 
sowie höher als der 
Vergleichswert für 
Samstag, den 01.09.18 
 starke Abhängigkeit der 
Passantenfrequenz von 
Wetterverhältnissen 
Passantenfrequenzzählung

Lindenthaler Frühlingsfest 2019 
3
Methodik 
1
2
3
- zur Ermittlung des Gesamtaufkommens wurden am 19.0 5.2019 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr in 
15-minütigen Intervallen manuelle Zählungen an folgenden Zählstationen durchgeführt: 
1 Dürener Str. 121 (Frozen Yogurt) 
2 Eingang Karl-Schwering-Platz 
3 Theresienstr. / Dürener Straße (Parfümerie Becker) 
- für jede Zählstation wurden insgesamt sieben bzw. sechs (Standort 2) Zählungen durchgeführt; auf 
der Grundlage der Primärdaten wurde das Passantenaufkommen je 30 Minuten-Intervall ermittelt

Lindenthaler Frühlingsfest 2019 
4
Schlussfolgerungen aus der Frequenzzählung 
 Ergänzende Hinweise zur Methodik: 
 Die Zählungen fanden am 19. Mai 2019 zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. 
 Die Zählung am Standort Mitte (Eingangsbereich zum Karl-Schwering-Platz) wurde ca. 2 – 3 Meter 
neben dem Fußgängerüberweg Dürener Straße in Richtung Karl-Schwering-Platz durchgeführt, so dass 
alle Passanten erfasst wurden, die zwischen Dürener Straße und Karl-Schwering-Platz wechselten. 
 Es wurden an allen Zählstellen die Passanten in beide Richtungen auf beiden Straßenseiten erfasst. 
 Es wurden alle Passanten ab 3 Jahren erfasst. 
 Es wurden nur die Fußgänger erfasst (auch Rollstuhlfahrer, Skater und Personen, die ihr Fahrrad 
schieben, jedoch keine Fahrradfahrer oder Autofahrer). 
 Falls Personen mehrfach die Zählstelle passieren, wurden sie mehrfach erhoben.

Lindenthaler Frühlingsfest 2019 
5
Schlussfolgerungen aus der Frequenzzählung 
 Der Anstieg der Passanten im Eingangsbereich zum Karl-Schwering-Platz belegt die Attraktivität der 
Veranstaltung ; mit rd. 900 Passanten im Zeitintervall 15.30 – 16.00 Uhr wurde der 30-Minuten-
Vergleichswert für Samstag, den 01.09.18, 12.00 – 14.00 Uhr, um das Doppelte übertroffen. 
 Bei guten Wetter wäre nach Einschätzung der cima ein Anstieg der Frequenz auf ca. 1.100 - 1.200 
Passanten / 30 Minuten im Eingangsbereich zu erreichen gewesen. Dies hätte dem dreifachen 
Passantenaufkommen der Vergleichszählung vom 01.09.18 entsprochen. 
 Der Anstieg der Passantenfrequenz bzw. das konstante Niveau am Standort Theresienstraße / 
Dürener Straße bis ca. 15.30 – 16.00 Uhr ist zumindest in Teilen auf das Frühlingsfest 
zurückzuführen. Auch für diesen Standort ist bei besseren Wetter von einer deutlich höheren 
Frequenz auszugehen. 
 Dagegen wird ganztägig bei dem Standort Ost eine niedrige Frequenz erzielt, die offensichtlich 
von dem Frühlingsfest weniger stark beeinflusst ist.
 Für eine zukünftige Beantragung eines Verkaufsoffenen Sonntages ist aufbauend auf den Zählergeb-
nissen der angestrebte Geltungsbereich einer Öffnung der Geschäfte zu prüfen . Eine Einbeziehung 
der Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Herbert-Lewin-Straße  erfordert eine Einbeziehung 
zumindest von größeren Teilabschnitten der Dürener Straße in den Veranstaltungsbereich; dies kann 
auch durch die stärkere Einbindung der Gastronomie erreicht werden. 
Unter Beachtung dieser Punkte erscheint die Beantragung eines Verkaufsoffenen Sonntages 
durchaus Erfolg versprechend. Der vorhandene Einzelhandelsbesatz und die bereits in der 
Vergangenheit verfolgten Konzeptansätze für die Stadtfeste bilden dabei eine gute Grundlage.
CIMA Beratung + Management GmbH 
Köln, den 25.05.2019

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 30.08.2020 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
Messe:  
Örtliches Fest:  
32. Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“ 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
Anlassbeschreibung: Zum 32. Mal findet am 30.08.2020 auf 
der Dürener Straße in Köln-Lindenthal 
das Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“ statt. 
Von 11 bis 22 Uhr verwandelt sich die 
Straße auf einer Länge von rund einem 
Kilometer in eines der beliebtesten 
Kölner Straßenfeste.  
 
Insgesamt über 120 Stände reihen sich 
aneinander. Verkaufsstände lokaler und 
überregionaler Händler laden zum 
Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem 
Veedel präsentieren sich und ihr Wirken. 
Auch die katholische Pfarrgemeinde St. 
Stephan plant für dieses Jahr die 
Teilnahme am Stadtteilfest mit einem 
eigenen Stand. Gastronomen kümmern 
sich um das leibliche Wohl und an den 
Getränkestanden treffen sich Nachbarn 
und Freunde zum Gespräch. Für Kinder 
gibt es zahlreiche Attraktionen. An zwei 
bis drei Bühnen werden Musik und Tanz 
dargeboten. 
So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler 
Flair“ seit Jahren rund 50.000 Menschen 
an. 
 
Parallel dazu sollen von 13 bis 18 Uhr 
auch die Geschäfte geöffnet sein dürfen. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 32. 
Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
50.000 
 
 
4.105 
 
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis 
Herbert-Lewin-Str.) 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 100 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme.

Eine offizielle Zählung der 
Veranstaltungsbesucher während des 
Stadtteilfests „Lindenthaler Flair“ wurde 
in den zurückliegenden Jahren leider 
nicht durchgeführt.  
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll jedoch der prägende 
Charakter des Stadtteilfests 
„Lindenthaler Flair“ und die Zahl der 
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar 
und plausibel belegt werden.  
 
Presseberichte: Unter anderem Kölner, 
Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau 
haben in jedem Jahr mit Vor- und 
Nachberichterstattung inkl. Bildern über 
das Stadtteilfest „Lindenthaler Flair“ 
berichtet. Dabei werden immer wieder 
die Besucherzahlen genannt 
(„zehntausende Menschen“, „50.000“, 
…). 
Kopien der Presseberichte sowie Fotos 
können bei Bedarf gerne nachgereicht 
werden. 
 
Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler 
Flair“ erstreckt sich über die gesamte 
Breite der Dürener Straße und über eine 
Länge von rund einem Kilometer, vom 
Lindenthalgürtel bis zur Herbert-Lewin-
Straße. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Stadtteilfest 
„Lindenthaler Flair“ prägenden 
Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom 
Oberverwaltungsgericht für das Land 
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. 
Auf einer Informationsveranstaltung am 
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, 
Industrie, Mittelstand und Handwerk des 
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten 
die OVG Richter Details ihrer 
Rechtsprechung (Information hierzu von 
Hr. Philip Reichardt, IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es

zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise 
anhand von Presseberichterstattungen 
der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene 
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten 
für die geplante Veranstaltung, 
Aussagen über Straßensperrungen, 
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als 
auch anhand von der Art und dem 
Umfang der Veranstaltungsbewerbung 
belegt werden kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch

begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 25.10.2020 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. 
Messe: ./. 
Örtliches Fest: ./. 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
Eröffnung der 22. Street Gallery 
 
Anlassbeschreibung: Am Sonntag, den 25.10.2020 wird die 
Street Gallery in Lindenthal mit einem 
großen Rahmenprogramm eröffnet. 
 
Die Street Gallery des Jahres 2020 ist in 
Umfang und Ausrichtung, Fläche und 
Besucherzahl deutlich größer als die 
Veranstaltungen der letzten Jahre. 
Lediglich der Name ist gleichgeblieben. 
Dieser Antrag und die zugehörige 
Präsentation erläutern die tiefgreifenden 
Erweiterungen der Veranstaltung. 
 
Im Jahr 2020 veranstaltet der RLG e.V. 
bereits zum 22. Mal die Street Gallery in 
Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 
25.10. bis 07.11.2020) werden über 50 
Geschäfte entlang der Dürener Straße 
zu kleinen Galerien und Museen.  
 
Begleitet werden die Kunstaustellungen 
in den Schaufenstern und Geschäften 
am Tag der Eröffnung von einem großen 
Rahmenprogramm, dass in den letzten 
beiden Jahren stark gewachsen ist und 
von den Menschen und Vereinen in 
Lindenthal mit großer Begeisterung 
angenommen wird. 
 
Am Tag der Eröffnung der Street 
Gallery am Sonntag, den 25.10.2019 
werden neben den die 
Kunstaustellungen in den Schaufenstern 
und Geschäften folgende 
Veranstaltungen stattfinden: 
 
In Parkbuchten entlang der Dürener 
Straße werden Künstler vor Ihren 
Galerien in Parkbuchten Open-Air 
Ateliers errichten und direkt vor Ort 
zeigen, wie Ihre Arbeiten entstehen.

Auf den Bürgersteigen werden 
Performance-Künstler Vorstellungen 
geben. 
 
Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es 
wieder eine große Open-Air 
Ausstellung geben über Menschen und 
Vereine aus dem Veedel.  
 
Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion 
und den Speaker’s Corner auf dem 
Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und 
auf dem Rewe Parkplatz (Dürener 
Straße/Ecke Lindenthalgürtel) 
 
Am Eingang zum Stadtwald wird die 
erfolgreiche Kooperation mit dem 
Kölner Gymnasial- und 
Stiftungsfonds zugunsten der Bildungs-
Chancen von Kindern neu aufgelegt. 
 
Erstmals wir der Lindenthaler Tierpark 
miteinbezogen. Auf rund 2.000m² 
Parkfläche wird es eine Open-Air 
Skulpturenausstellung geben.  
 
Im Bezirksrathaus Lindenthal wird am 
gleichen Tag die traditionelle 
Sammelausstellung aller Künstler 
beginnen. 
 
In der kath. Kirche St. Stephan wird ein 
Orgelkonzert gegeben. 
 
Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung 
der Kunstwerke in den Schaufenstern 
der Ladenlokale erfolgt bzw. von außen 
durch die Schaufenster zu betrachten ist. 
Es handelt sich also im wahrsten Sinne 
des Wortes um eine „Street Gallery“. 
Dieser Effekt wird durch die Integration 
des Karl-Schwering-Platzes, der 
Parkbuchten und des Eingangs zum 
Stadtwald noch verstärkt.  
 
Zu der Veranstaltung wird wieder ein 
Kunstkatalog erstellt, der bereits in die 
Stadtbibliothek aufgenommen wurde. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 22. 
Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7.000-9.000 
 
4.105 
 
Die genauen Flächenangaben können 
der zugehörigen Präsentation 
entnommen werden. 
• Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Herbert-Lewin-Str., 
• Karl-Schwering-Platz 
• Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) 
• Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ 
Ecke Lindenthalgürtel) 
• Eingangsbereich zum Stadtwald 
(Dürener Str. /Ecke Stadtwaldgürtel)

Verkaufsfläche: 
• Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-
Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) 
• Kunsthalle im Rathaus Lindenthal 
(Aachener Str.) 
• Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer 
Str.) 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Herbert-
Lewin-Str., einschl. 75 Meter links und 
rechts der Fahrbahn) 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme. 
 
Eine Zählung der 
Veranstaltungsbesucher der Street 
Gallery in den zurückliegenden Jahren 
wurde leider nicht durchgeführt. Auch die 
zahlreichen Pressemeldungen nennen 
leider keine konkreten Besucherzahlen.  
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll jedoch der prägende 
Charakter der “Street Gallery“ belegt 
werden und die Zahl der 
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar 
und plausibel geschätzt werden.  
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom 
Oberverwaltungsgericht für das Land 
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. 
Auf einer Informationsveranstaltung am 
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, 
Industrie, Mittelstand und Handwerk des 
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten 
die OVG Richter Details ihrer 
Rechtsprechung (Information hierzu von 
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es 
zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise 
anhand von Presseberichterstattungen 
der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene

Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten 
für die geplante Veranstaltung, 
Aussagen über Straßensperrungen, 
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als 
auch anhand von der Art und dem 
Umfang der Veranstaltungsbewerbung 
belegt werden kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen:  
 
Werbemittel: Im Jahr 2019 wurden 
3.500 Kunstkataloge und über 100 
Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis: 
Rechnung der Druckerei kann 
nachgereicht werden). Außerdem 
werben große Banner über der Dürener 
Straße für die Veranstaltung. Damit wird 
die Veranstaltung bei einem breiten 
Publikum beworben.  
 
Flächen: Die Street Gallery 2020 
erstreckt sich über die Dürener Str. (von 
der Falkenburgstr. bis zur Herbert-Lewin-
Str.), den Karl-Schwering-Platz, den 
Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den 
Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke 
Lindenthalgürtel), den Eingangsbereich 
zum Stadtwald (Dürener Str./ Ecke 
Stadtwaldgürtel), den Lindenthaler 
Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/ 
Ecke Kitschburger Str.), das 
Bezirksrathaus Lindenthal (Aachener 
Str.) sowie die kath. Kirche St. Stephan 
(Bachemer Str.). 
Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in 
den Geschäften werden im Jahr 2020 
erstmals Parkbuchten vor den 
Geschäften in Open-Air Ateliers 
verwandelt und die Bürgersteige von 
Performance Künstlern bespielt. 
 
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und der Kölner 
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit 
Vor- und Nachberichterstattung inkl. 
Bildern über die Street Gallery 
geschrieben.  
Kopien der letzten Berichte befinden sich 
in der separaten Präsentation. 
 
Fotos befinden sich in der separaten 
Präsentation.

Öffentliche Zuschüsse: Für die 
Durchführung der Street Gallery wurden 
in den Jahren 2018 und 2019 wurden 
Zuschüsse aus bezirksorientierten 
Mitteln gewährt. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass die Street Gallery 
prägenden Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018

hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Anschauen - Erleben - Mitmachen

• Seit 2 1 Jahren entwickelt sich die Street Gallery Lindenthal
immer mehr zum Kulturereignis im Veedel; was vor 2 1 Jahren 
mit „Kunst im Schaufenster“ begann, ist heute ein großartiges 
Miteinander von Bürgern, Geschäften, Vereinen, Aktionen 
und Organisationen.
• Einmal im Jahr verwandelt die STREET GALLERY das Veedel
in einen Ort der Kunst, Kultur und Begegnung und bringt nicht 
nur die Menschen, die hier leben und arbeiten, über die Kunst 
enger zusammen: auf ca. 1,6 km Länge entlang der Dürener 
Straße zwischen Lindenthalgürtel, dem Karl-Schwering-Platz 
genau in der Mitte und der  Universitätsstraße am Ende 
werden Ladengeschäfte und Leerstände zu Kunstgalerien; 
Plätze werden zu Open-Air-Ausstellungen- und 
Austragungsorte für Konzerte; u.a. tritt der  bekannte  Kölner 
St. Stephan Chor auf; eine „Speakers Corner“ gibt Raum für 
die öffentliche Meinung. 
• Es entstehen Ateliers für Gemeinschaftskunstwerke und 
Sammelstellen für den guten Zweck. Das Rathaus des Bezirks 
Lindenthal wird zum Museum und die Parkbuchten entlang 
der Dürener Straße zu kunsthandwerklichen Ateliers. Ein 
Kunstführer im Taschenformat führt kunstinteressierte Besucher 
von nah und fern durch das Programm und die Galerien. 
Dieser wird seit seiner ersten Ausgabe im städtischen Archiv 
geführt.

1. RADIO REYMER
  2. COLFLOR BLUMENDESIGN
  3. METZGEREI ECKART
  4. KÖTTGEN HÖRAKUSTIK
  5. VOLKSBANK KÖLN BONN
  6. SOMEWEAR
  7. WOLFORD BOUTIQUE
  8. DIE BRILLE
  9. DAHLMEYER BESTATTUNGEN
10. LINDENTHAL APOTHEKE
11. A + E IDEE
12. LUISSA GOES SHOPPING
13. MARC O´POLO
14. SPARKASSE KÖLNBONN 
15. 50 GRAD COLOGNE
16. CAFÉ SANS SOUCI
17. IMBISS SHUKRAN
18. BRILLEN GALERIE
19. GALERIE HUBERT WICHELMANN
20. KÖLNER KAFFEEMANUFAKTUR 
21. LIBACCO
22. FAIRYTALE FROZEN YOGURT
23. NIOVA SCHUHE
24. CITY-PASSAGE 
25. THONG THAI MASSAGE
26. „AUSZEIT“ FITNESS & GESUNDHEIT
       FÜR DIE FRAU
27. FALKENBURG APOTHEKE
28. CAFÉ BONNEN
29. VIVA L‘ARTE
30. KLEE STILVOLL LEBEN
31. POMP WOW
32. KOCH SCHUHMODE 
33. S.A.L.E.
34. HÜLZER
35. CORNER 212
36. HOME OF DESIGN
37. VOM FASS
38. HOSENMATZ
39. SCUSI DESSOUS
40. M/PHILIPPI
41. GIANNI SCHUHMODE
42. HÜLZER
43. ADLER APOTHEKE
44. EISCAFE AZZURRO
45. WEINKONTOR LINDENTHAL
46. COLOGNE COUTURE
47. KÖNIGREICH
48. LAUFWERK KÖLN
49. BOULANGERIE MERLÊ
50. VALDER APOTHEKE
51. AMEI FOOD CULTURE
52. CAFÉ HIRSCH
VIVA L‘ARTE
ZÜLPICHER STR. 351
Her
bert-Lewi
n-Str.
Lindenburger Allee
Geibelstr.
Schallstr.
Hans-Sachs-Str.
Klosterstr.
Uhlandstr.
Dürener Str.
Falkenburgstr.
Lindenthalgürtel
Landgrafenstr.
Stadtw
aldgür
tel
Hillerstr.
W
ittgensteinstr.
Theresienstr.
Schum
annstr.
Classen-Kappelm
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Theresienstr. 
Dürener Str.
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Hans-Sachs-Str.
Klosterstr.
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Dürener Str.
Falkenburgstr.
Lindenthalgürtel
Landgrafenstr.
Stadtw
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Hillerstr.
Wittgensteinstr.
Theresienstr.
Schum
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Classen-Kappelm
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Theresienstr. 
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Dürener Str.
Dürener Str.
Dürener Str.
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KARL-SCHWERING-PLATZ
OPEN AIR AUSSTELLUNG
„WIR FÜR LINDENTHAL“
20.-29.09.2019 + KUNSTPROGRAMM
KUNSTHALLE IM RATHAUS LINDENTHAL
SAMMELAUSSTELLUNG21.-28.09.2019
EINGANG ZUM STADTWALD
„BLÜHEN FÜR BILDUNG“ 20.09. AB 16 UHR
LAGEPLAN GALERIEN  & EVENTS

„Wir für Lindenthal“ – eine große Open Air 
Ausstellung verbindet die Menschen im Veedel...
• In der gesamten Länge des Karl-Schwering-Platz  
wird zum dritten Mal eine Open Air 
Fotoausstellung zentraler Punkt der STREET 
GALLERY: „Wir FÜR LINDENTHAL“ zeigt in 
großformatigen Plakaten Menschen und 
Organisationen, die sich für Menschen im Veedel
einsetzen. Grund genug für alle Beteiligten,  sich 
vor “Ihrem“ Portrait einzufinden. Es werden 
Spendenboxen aufgestellt und  jeder Spender 
entscheidet selbst, wer von den Abgebildeten die 
Spende erhalten soll.

„Wir für Lindenthal“ – ein Auszug 
aus der Open Air Ausstellung

Um die Open Air Ausstellung 
passiert noch einiges...:
• Gemeineschaftsmalaktion (vor Galerie 
Wichelmann, Atelier Himmelblau, Malschule Fels, vor 
Hosenmatz und ca. 5 weiteren Geschäften)
• Straßenmusik (vor allen "Galerien")
• Speakers Corner (Karl-Schwering-Platz, Rewe 
Parkplatz Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel)
• Chorauftritt St. Stephan (Kirche St. Stephan, Eingang 
zum Stadtwald/Ecke Dürener Straße, vor Café 
Heinemann Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße)

Die STREET GALLERY stiftet Chancen: Blühen für Bildung am 
Eingang zum Stadtwald. Eine gemeinsame Initiative mit den 
Kölner Gymnasial - und Stiftungsfonds
• Förderjugendliche der S01ung 
chancens01en.de bauen live Insektenhotels 
am Eingang zum Stadtwald. Gleichzei0g 
sammeln sie für Patenscha1en für eine 
Wildwiese unter dem Namen bluehen-fuer-
bildung.de. Passanten können Patenscha1en 
für die Natur übernehmen.

Über 50 Geschäfte 
und Leerstände der 
Dürener Straße 
werden zu Galerien
• Ein Bild aus Nägeln von Karl Lagerfeld und David Bowie 
beim Optiker; kleine Vogelbilder aus Steinen zwischen 
Damenbekleidung und kräftige, abstrakte Malerei 
zwischen Babystramplern. Das ist die STREET GALLERY 
Lindenthal. Der inhabergeführte Einzelhandel schafft 
Raum für die Kunst und bringt somit die Menschen näher 
zusammen. Seit 2 1 Jahren lockt die STREET GALLERY  
Kunstschaffende und Kunstinteressierte an und erweitert 
das Leben im Veedel um kulturelle Ereignisse. Die STREET 
GALLERY zeigt Bekanntes und Unbekanntes, immer 
wieder neu und doch schon aus Tradition. Sie gibt jungen, 
unbekannten Künstlern ein Forum genauso wie bekannten 
und beliebten Künstlern jeden Genres und zieht weit über 
die Grenzen Kölns hinaus Interessierte Menschen ins 
Veedel. 2020 wird eine enge Kooperation mit den 
Kunst(hoch)schulen der Region eingegangen. Ein 
aufwendiger, aber taschenformatiger Kunstkatalog und 
ein geführter “Kunstspaziergang“ geleiten durch die 
Galerien, die mit Kunstschildern von außen 
gekennzeichnet sind.

Open Air Kunsthandwerk
& STREET PERFORMANCES
• Entlang der 1,6 km Dürener Straße werden
vor 40 Geschäften 3x3 m Pavillons aufgestellt, 
in denen Kunsthandwerker ihr Können
demonstrieren und Performance Künstler
Vorstellungen geben werden.

Skulpturenausstellung
im Lindenthaler Tierpark
auf 2000 m2 Parkfläche
Open Air

• Die Kunsthalle am Bezirksrathaus
Aachener Straße 220 ist ein wesentlicher
Bestandteil der STREET GALLERY. Auf über 
200 m2 finden hier finden Vernissagen, 
Finissagen und ein Kunstmarkt statt. Die 
Sammelausstellung der STREET GALLERY  
ist während der Bezirksamtsöffnungszeiten
zu besichtigen und hat musealen
Charakter. Teilnehmende Künstler und 
deren Angehörige übernehmen hier den 
“Museumsdienst”.

• Unter Mitwirkung von 
• 52 Geschäften und LeerständenverwalternDie STREET 
GALLERY 
belebt das 
Veedel...
1. Radio Reymer
2. Colflor Blumendesign
3. Metzgerei Eckart
4. Köttgen Hörakustik
5. Volksbank Köln Bonn
6. Somewear
7.  Wo l f o r d  B o u t i q u e
8. Die Brille
9. Dahlmeyer Bestattungen
10 . Lindenthal Apotheke
1 1. A + E Idee
12 .  Luissa goes shopping
13 .  M a r c  O´Polo
14 .  S p a r k a s s e  KölnBonn
15 .  5 0  G r a d  C o l o g n e
16 . Café  Sans  Souci
17.  I m b i s s  Shukran
18 .  B r i l l e n  G a l e r i e
19 .  G a l e r i e  H u b e r t  Wichelmann
20. Kölner Kaffeemanufaktur
21.  Libacco
22. Fairytale frozen yogurt
23. NIOVA Schuhe
24. City-Passage
25. Thong Thai Massage
26. „auszeit“ Fitness & Gesundheit
für die Frau
27 . Falkenburg Apotheke
28. Café Bonnen
29. Viva l‘Arte
30. KLEE Stilvoll Leben
31.  Po m p  w o w
32. Koch Schuhmode
33. S.A.L.E.
34. Hülzer
35. Corner 21 2
36. Home of Design
37 . VOM FASS
38. Hosenmatz
39. Scusi Dessous
40. M/Philippi
41.  G i a n n i  S c hu hm o d e
42. Hülzer
43. Adler Apotheke
44. Eiscafe Azzurro
45. Weinkontor Lindenthal
46. Cologne Couture
47 . KönigReich
48. Laufwerk Köln
49. Boulangerie Merlê
50. VALDER Apotheke
51. Amei food culture
52. Café Hirsch

• 28 Vereinen inkl. Kirche, Polizei, Feuerwehr und Ehrenämtlern
• 7 Fotografen
• 60 Künstlern
• Diversen Mitarbeitern der Bezirksverwaltung
• 5 RLG Vorständen und Arbeitsgruppenmitgliedern
• Reyes Nova Design und Michaela Kranzbühler Grafik Design
• Druckerei Lutz, Concept Wachholz, Seven mediaprint
• 1 Fotokoordinator
• Firma Zeppelin für den Aufbau des Open Air Ausstellungszaunes
• 7 Journalisten (Radio Köln und Presse)
• Agentur Anvor für online Promotion
• ...und bringt die Menschen 
zusammen.
Fläche:
52 Geschäfte 
á 55 m
2 gleich 2860 m
2, dem stehen 
gegenüber:
• Karl-Schwering-Platz 10 mal 60 Meter = 600 m
2
• Kunsthaleim Bezirksrathaus 250 m
2
• Gemeinschaftsmalaktion 9 m
2 mal 9 = 81m2
• Kunsthandwerk & Street Performance vor den Läden je 9 m
2 mal 40 = 360 m2
• Lindenthaler Tierpark 
– Skulpturen Ausstellung 
2000 m2
• Platz – Eingang zum Stadtwald 
350 m2
• Platz – vor Café Heinemann 
15 0m2
• Parkplatz Rewe  
300 m2
Menschen und Organisationen dieser Ausstellung:
Lindenthaler Zeitungsverteiler
Sterbe
- und TrauerbegleiterRLG Vorstand
Pflegeteam St. Elisabeth Krankenhaus
Klinikclowns
Der Nachbar von Hubert
3 Herzen für 
LindenthalLindenthaler Dienste
Pflegeteam St. Anna Altenheim
Borussia 
HohenlindNetzwerk Integration
Treibhaus 
- Kinder und JugendzentrumCampus Garten 
- Gemeinschaftsgarten für alle
Elternhaus Krebskranker Kinder
Stretworker
AWOKindergärtnerin 
Gronewaldschule
Lindenthaler Blog
Lindenthaler Tierpark
Ev. Kirche 
LindenthalUniklinik
Polizei Köln
Kölner Grün Stiftung
Kölner Imkerverein
Berufsfeuerwehr Köln
Pfarrei St. Stephan
Syrisch Orthodoxe Kirche

STREET 
GALLERY 
Lindenthal
Presse
Kölner Stadt-Anzeiger
17. 0 9. 2 019

Kölnische
Rundschau
24.09.2019

Kölner
Stadt-Anzeiger
26.09.2019

Kölner
Wochenspiegel
02.10.2019 02.10.2019

Anlage 7.2 Belege Braunsfeld für 2020

31188 Zeichen

Retailbericht Köln 2016  29 .   
2014: 769  
2015: 856 ì  
2016: 720 î  
(Messpunkt: Dürener Straße 169)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener  
Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24  
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde) 
war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht. 
Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die 
Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen 
sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er-
kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen. 
Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu-
cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu 
erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“, 
„EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“. 
Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und 
„S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen 
Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf -
nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein.
01
01  REWE 
02 denn’s Biomarkt 
03 dm 
04  Marc O‘Polo 
05  S.A.L.E 
06  Restaurant Culinarius
02
03
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Lindenthal
Dürener Straße .
Dür ener Straße
Klosterstraße
Theresienstraße
Stadtwaldgürtel
H
a
n
s
-S
a
c
h
s
-S
traße
04
06
Detailkarte .
05
Hillerstraße

30 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 743  
2015: 631 î 
2016: 713 ì  
(Messpunkt: Deutzer Freiheit 89)
Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich 
713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit 
außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum 
Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter. 
Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er-
kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel-
händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“. 
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei-
heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu 
erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu 
gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum 
„Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr-
zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an. 
Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen.
01
01  REWE 
02 dm 
03  Netto City 
04 denn’s Biomarkt
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Deutz
Deutzer Freiheit .
Deutzer Freiheit
Reischplatz
Mathildenstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Graf-Geßler-Straße
Siegbur
ger Straße
03
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  31 .   
2014: 1408  
2015: 1072 î  
2016: 687  î  
(Messpunkt: Zülpicher Straße 12)
Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum 
Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich 
an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im 
vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt 
es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein-
kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas-
tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher 
ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“, 
„Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher 
Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das-
selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige 
Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle 
für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute 
Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien 
9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor 
allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen.
01
01  Mango 
02 Borsalino 
03  Magnus 
04  Pizza Hut 
05  PENNY-Markt 
06  bei Oma Kleinmann
Neustadt-Süd
02
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Roonstraße
Hohenstaufenring
Dasselstraße
Heinsber
gstraße
03
04
05
Detailkarte .
06

32 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: 1518  
2016:   649  î  
(Messpunkt: Frankfurter Straße 15)
Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die 
Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre-
quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut. 
Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof 
Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin-
kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung 
haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener 
Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist. 
Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“ 
am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern 
„LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter 
Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem 
Standort stark multi-kulturell geprägt.
01
01  Nanu-Nana 
02 Kaiser‘s 
03   Woolworth 
04  Galerie Wiener Platz
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Mülheim
Frankfurter Straße .
Mülheimer Brücke
Rhodiusstraße
Frankfurter Straße
04
Frankfurter Straße
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  33 .   
2014: 600  
2015: 745 ì  
2016: 497 î  
(Messpunkt: Aachener Straße 535)
Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail-
bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun, 
auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil 
Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas-
santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte 
der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745) 
nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße 
für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne-
ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. 
Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch 
auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und 
„TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie 
zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.) 
und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und 
„Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross-
mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien -
bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild 
des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und 
die Oberschicht erkennbar.
01
01  REWE 
02 TEMMA 
03  Rossmann 
04 Kölner Bank eG 
05  Heinemann 
06 Kölsche Art
02
Braunsfeld
Aachener Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Aachener Straße
Aachener Straße
Maarweg
Maarweg
Paulistraße
V
oigtelstraße
Braunstraße
03
04
05
06

34 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 420 
(Messpunkt: Friesenwall 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter 
Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar 
lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings 
ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr 
beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße 
wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen 
dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42, 
welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend 
an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er-
öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne -
te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner 
Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt 
so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die 
Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers 
und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver-
bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan-
tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht 
sind an diesem Standort stark.
01  KISSKISSBANGBANG  
02 frittenwerk  
03 REWE City 
04 G1O1A  
05 FREITAG
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Friesenwall .
01
02
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
04
05
Kettengasse
Detailkarte .
03

Retailbericht Köln 2016  35 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 413 
(Messpunkt: Zülpicher Straße 309)
Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei-
nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner 
Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren-
rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking 
vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten 
Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak-
tivität des Standortes. 
Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das 
ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute 
Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen 
Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res-
taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die 
Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“. 
Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag-
täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht 
und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01  Liebling‘s 
02 Café Waschsalon  
03  Brasserie Marie 
04 LIDL 
05  cava-cava 
06 Fräulein Schick e.K.
02
Sülz
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Ägidiusstraße
Palanterstraße
Gustavstraße
Laudahnstraße
Zülpicher Straße
W
eyertal
Detailkarte .
03
04
05
06

36 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015:  -  
2016: 312 
(Messpunkt: Goltsteinstraße 89)
Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird 
zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner  
Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg. 
Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und 
dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße. 
Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden  
Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“ 
und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine 
Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine  
weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls 
in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor-
gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen  
lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken-
nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über 
einen starken Kundenandrang. 
01
01  PENNY-Markt 
02 REWE City 
03  Alnatura Super  
 Natur Markt 
04 Metzgerei Kremer  
05  Mauel 1883
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Bayenthal
Goltsteinstraße .
Goltsteinstraße
Goltsteinstraße
Altebur
ger Straße
Tacitusstraße
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
03
04
05
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  37.  
Nachfragen und Mieten.
Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße,  
Br
eite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße) 
weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt 
längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen 
sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels- 
besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der 
Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw. 
die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße, 
Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R. 
mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis  
40 EUR/ m² je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren- 
straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m² erzielbar. Die Durch-
schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m².
Prognose.
Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation 
und 
die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach-
haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un-
terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben. 
Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen, 
die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu 
machen. 
Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße, 
Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das 
Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter 
häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel -
konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen.
Innenstadtlagen:  
ca. 80 bis 100 EUR/ m²
Stadtteillagen:  
ca. 30 bis 40 EUR/ m² 
Höchstmieten.
Ausblick.

38 .   Retailbericht Köln 2016
1. Allgemeine Deinitionen .
1.1 Verkaufsläche:  
Die Mietläche, welche zum Verkauf dient 
zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und 
Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden 
zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich -
net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht 
nur vorübergehend für Verkaufszwecke 
genutzt werden.
1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche:  
Die gesamte betrieblich genutzte Fläche 
eines Einzelhandels, welche sich aus der 
Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro- 
und Lagerläche sowie Sozialräumen zu -
sammensetzt, wird als Geschäftsläche be -
zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-, 
Versand- und Lagerlächen, unterscheidet 
die Gesamt- oder auch Geschäftsläche 
von der reinen Verkaufsläche.
1.3 1A- und B-Lage:
Die umsatzstärksten und höchstfrequen-
tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge-
schäftszentren einer Stadt werden als 
1A-Lage betitelt. Diese können entweder 
nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs-
straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier -
bar durch folgende Kriterien:
  Passantenfrequenz
 Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden- 
 läche
  Branchenstruktur
 Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts- 
 zentrum 
 Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter- 
 nationaler, nationaler und örtlicher Einzel- 
 händler
Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und 
deiniert sich meist aus Nebenstraßen der 
Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent-
fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne-
benlagen bezeichnet.
Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte 
Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen 
vorhanden sind, kann zwischen diesen in 
beispielsweise Luxus- oder Konsumlage 
unterschieden werden.
   1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80-
100 % der Spitzenmiete der Stadt und 
ca. 70-100 % der höchsten Passanten-
frequenz des Straßenabschnittes
   B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 %  
der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40-
70 % der höchsten Passantenfrequenz 
des Straßenabschnittes
   Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden 
Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter 
40 % erreicht 
   Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt- 
einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis-
niveau und Passantenfrequenz sind ver-
gleichbar mit der einer zentralen B-Lage
1.4 Spitzenmiete:
Die nachhaltig höchste erzielbare nominale 
Miete bei Neuvermietungen in einer hoch-
wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage, 
wird als Spitzenmiete für Handelslächen 
bezeichnet.
Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä -
che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin-
Retailmarkt .

Retailbericht Köln 2016  39.  
gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit 
liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m² 
groß, barrierefrei und gut zugeschnitten. 
Außerdem muss eine Schaufensterfront 
vorhanden sein, welche mindestens sechs 
Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein-
heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht 
werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die 
Entwicklung des Marktes besser darzu-
stellen und basiert auf Transaktionen, wel-
che während des Betrachtungszeitraums 
durchgeführt und registriert werden.
Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich 
immer auf einen Standardmietvertrag im 
jeweiligen Markt und entspricht dem Net-
tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale 
Steuern oder Incentives. Berechnet wird 
die Spitzenmiete immer zum Ende eines 
Quartals.
1.5 Filialist:
Filialen werden die Niederlassungen eines 
Einzelhandelsunternehmens bezeichnet, 
welche zwar vom Standort her getrennt 
voneinander sind, jedoch rechtlich und 
wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel-
händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig 
davon, ob diese Standorte regional oder 
überregional verteilt sind, werden Filialis-
ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder 
mehr Filialen in nur einer Region wird daher 
ebenfalls als Filialist deiniert.
1.6 Passantenfrequenz: 
Die Passantenfrequenzzählung bei Lar-
big & Mortag Immobilien erfolgte an 31 
Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige 
Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt-
teillagen).
Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde  
ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein 
Ranking gebildet, welches in unserem Re-
tailbericht zu inden ist.
1.7 Branchen:
Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein-
zelhandelbetrieben werden nur die in der 
schematisierten Darstellung der 1A-Lage 
registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi-
schen all diesen Einzelhändlern wird nach 
zwölf Branchengruppen unterschieden:
  Accessoires
  Schmuck/Juwelier
  Bank/Versicherung
  Sport/Outdoor
  Textil
  Gastronomie
  Telekommunikation/Elektronik
  Gesundheit/Beauty
  Warenhaus
  Schreibwaren/ Bücher
  Heim-/Wohnbedarf
  Schuhe/Lederwaren
1.8 Ladenlokal:
Einheiten, welche zum Verkauf von Waren 
und Dienstleistungen dienen und meist in 
Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden-
lokal bezeichnet.
1
. Allg
emeine Deinitionen.

40.  Retailbericht Köln 2016
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig erachten, aber für deren Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung 
übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein 
Indiz für zukünftige Ergebnisse. Dieser Bericht ist nicht für den Vertrieb oder die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Finanzanlage bestimmt. Die in diesem Bericht zum Ausdruck gebrachten 
Meinungen und Empfehlungen berücksichtigen nicht individuelle Kundensituationen, -ziele oder -bedürfnisse und sind nicht für die Empfehlung einzelner Wertpapiere, Finanzanlagen oder Strategien einzel-
ner Kunden bestimmt. Der Empfänger dieses Berichtes muss seine eigenen unabhängigen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Wertpapiere oder Finanzanlagen trefen. Larbig & Mortag übernimmt keine 
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in diesem Bericht entstehen.
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Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000         18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650           11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv

Verkaufsoffener
Sonntag,
'15, September 201 3
13.00 - 18,00 Uhr
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Verkaufsoffener
Sonntag,
15. September 20'13
13.00-18,00 Uhr
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TINSPIRATION
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ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den
Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag
inr Iaufenden Jalrr ein!
Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr
wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden
SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn
Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl
intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n.
Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge-
nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und
Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton
llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls
nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n.
Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013.
Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr
a usiret.l usch t.
Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf
einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite
einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder
Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n,
Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant
Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf
dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben.
Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic
'[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos.
"Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om
brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr
IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl
Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt
*.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die
vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern
nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n."
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--Cf itli'l:
ttzc (,üIVLC
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Anlage 14 Stellungnahme_IHK_Koeln

3724 Zeichen

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
 
Per Mail 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Herrn Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 
 
 
Unser Zeichen | Ansprechpartner 
rdt | Philip Reichardt 
 
E-Mail 
philip.reichardt@koeln.ihk.de 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 
 
Datum 
12. Juli 2019 
  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 07.06.2019 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 07.06.2019 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
geplanten Sonntagsöffnungen 2020 für die Quartiere Kernbereich Innenstadt, Braunsfeld, Kalk und 
Dellbrück gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften stützen sich auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW in 
Zusammenhang mit Veranstaltungen, Messen und Märkten.  
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 
(OVG NRW) muss die Veranstaltung prägenden Charakter haben, damit eine Sonntagsöffnung 
zulässig ist. Für den prägenden Charakter der Veranstaltungen in den Stadtteilen Dellbrück 
(27.09.2020), Kalk (28.06.2020) und Braunsfeld (08.11.2020) spricht, dass es sich um Traditionsfeste 
handelt, die fest in den jeweiligen Stadtteilen verankert sind und Ausstrahlwirkungen über die 
Stadteilgrenzen hinaus entfalten. Die zitierten Presseberichte zu den jeweiligen Stadteilfesten belegen 
ihre Anziehungskraft und Attraktivität.  
 
Darüber hinaus stützen sich die Anträge der Interessengemeinschaft Braunsfeld und Kalk auf § 6 Abs. 
1 Nr. 2-4 LÖG NRW und weisen in ihren Anträgen auf örtliche Problemlagen hin. Damit werden 
weitere Sachgründe herangezogen, um eine Sonntagsöffnung rechtfertigen zu können. Wir halten die 
Darstellungen zu den örtlichen Problemlagen für nachvollziehbar und plausibel, so dass das Gewicht 
der jeweiligen Sonntagsöffnungen aus unserer Sicht erhöht wird und als weiteres Argument zur 
Rechtfertigung einer Sonntagsöffnung herangezogen werden kann.

12. Juli 2019 | Seite  2 
 
Für den prägenden Charakter der Messen als Rechtfertigung für die Sonntagsöffnungen in der Kölner 
Innenstadt (05.04.2020 & 11.10.2020) sprechen die großen Besucherzahlen an den jeweiligen 
Messetagen und die internationale Bedeutung der jeweiligen Messen  
(FIBO & INTERMOT). Die Darlegung der Faktenlage im Antrag von Stadtmarketing e.V. belegt nach 
unserer Auffassung den herausragenden Charakter der Messen. Darüber hinaus verweisen wir 
darauf, dass das OVG NRW in seinem Urteil vom 5. Mai 2017 (4 B 520/17) Messen als taugliche 
Veranstaltungen zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen anerkannt hat.  
 
Die beantragte Sonntagsöffnung in der Innenstadt in Zusammenhang mit den Kölner 
Weihnachtsmärkten (13.12.2020) sehen wir ebenfalls als zulässig und genehmigungsfähig an. Hier 
verweisen wir auf das Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 5. Dezember 2018 (1 L 2722/18), 
wonach die Kölner Weihnachtsmärkte als Veranstaltungen mit prägendem Charakter eingestuft und 
die Sonntagsöffnung durchgeführt werden konnte.  
 
Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und 
sehen die gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen zur Rechtfertigung von 
Sonntagsöffnungen als erfüllt an.  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
 
 
 
Philip Reichardt, M.A. 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 13 Ev. Kirchenverband 11.07.2019

3818 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2019 07:35 
An: Brandt, Peter; Simonis, Wolfgang 
Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 
 
 
Von:  Vorstand [mailto:Vorstand@kirche-koeln.de]  
Gesendet:  Mittwoch, 10. Juli 2019 17:05 
An:  32-Gewerbeangelegenheiten <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE> 
Cc:  Domning, Rolf <Domning@kirche-koeln.de>; 'Horstmann, Martin' <horstmann@melanchthon-akademie.de> 
Betreff:  AW: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir haben die Anträge der Interessengemeinschaften der Kölner Stadteile auf Sonntagsöffnungen in 2020 zur 
Kenntnis genommen und nehmen dazu nun wie folgt Stellung: 
 
Wir lehnen weiterhin Sonntagsöffnungen grundsätzlich ab. Diesen Standpunkt haben wir immer vertreten, daran 
hat sich auch für die Sonntagsöffnungen in 2020 nichts geändert. 
 
Die Tradition von Stadtteil- und Veedelfesten schätzen wir als evangelische Kirche, wir freuen uns über die Aktivität 
und das Engagement der Kölner. Unsere Auffassung nach muss dies aber nicht mit Ladenöffnungen verbunden 
werden. Stadtteilfeste haben einen guten Wert an sich, auch ohne Verkaufsöffnungen. Zudem kann der 
inhabergeführte Einzelhandel auch durch Aktivitäten, die nicht mit einer Sonntagsöffnung verbunden sind, bei 
Stadtteil- und Veedelfesten vertreten sein. 
 
Sehr kritisch stehen wir zu Verkaufsöffnungen, deren Anlassbezug eine Messe darstellt. Die Verbindung von einer 
Fachmesse mit einer Ladenöffnung erschließt sich uns nicht. Ebenso kritisch sehen wir Ladenöffnungen in der 
Adventszeit. Die Adventszeit ist bereits durch und durch von Kommerz geprägt. Bei Messen und in der Adventszeit 
empfehlen wir daher besonders, auf Sonntagsöffnungen zu verzichten. 
 
Ob die beantragten Sonntagsöffnungen den Gesetzesvorgaben entsprechen, obliegt der Prüfung der Stadt Köln. Wir 
gehen davon aus, dass sie dies gewissenhaft vornimmt.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Rolf Domning 
Stadtsuperintendent 
 
Ev. Kirchenverband Köln und Region 
Kartäusergasse 9 - 11 
50678 Köln 
Telefon: +49 221 3382-101 
Telefax: +49 221 3382-103 
Internet: 
www.kirche-koeln.de  
E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de  
 
Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss.

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Von:  Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ]  
Gesendet:  Freitag, 7. Juni 2019 14:07 
Betreff:  Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Interessengemeinschaften der Kölner Quartiere haben Anträge auf Genehmigungen für das 
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2020 gestellt. 
 
Die Anträge der Interessengemeinschaften, die Termine und die erforderlichen Sachgründe sind den 
bereitgestellten Anlagen über den 
Download  zu entnehmen. 
 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf einer 
Rechtsverordnung zu seiner Genehmigung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen 
Sonntage zu beteiligen/anzuhören.  
 
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum 12.07.2019 zu den Anträgen der Quartiere zu äußern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
E-Mail: 
gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
 
 
 
 
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Beschlussvorlage Rat

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
I/32/321 
Vorlagen-Nummer 
 4022/2019 
Freigabedatum 
16.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den 
aufgeführten Tagen und Zeiten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufge-
führten Tagen und Zeiten. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis 
zum 31.05.2019 nicht gestellt oder im Rahmen der Absichtserklärung nicht angekündigt und dann 
beantragt wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 
4160/2018) zurückzuweisen. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Begründung: 
 
Die Interessengemeinschaften der Kölner Quartiere haben nach Aufforderung der Verwaltung die für 
das Jahr 2020 zu stellenden Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta-
gen eingereicht. 
 
Die Verwaltung hat die vorgetragenen Anlassbegründungen der Interessengemeinschaften anhand 
der allgemein bekannten höchstrichterlichen Urteile und der zuletzt bekanntgewordenen Rechtspre-
chung zum neuen Ladenöffnungsgesetz NRW (Verwaltungsgerichte, hier insbesondere Köln, OVG 
Münster) geprüft und kommt zum nachfolgenden Ergebnis: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Neustadt/Süd 26.04.2020, ABC Aktionsgemeinschaft, Südstadt-Safari 
 
Die Südstadt-Safari hat bereits 4-mal stattgefunden und begeistert jedes Jahr viele tausend Men-
schen, die aus diesem Anlass in die Südstadt kommen. Die Südstadtsafari ist das mittlerweile 
größte Hoppingformat Deutschlands, 130 kleine Geschäfte, Gastronomien, Vereine und Privat-
personen stemmen 200 Programmpunkte an einem Tag im Jahr. Damit sich jeder Safari-
Besucher im kulturellen Südstadt-Dschungel zurecht findet, gibt es ein fast 120 Seiten dickes 
Programmheft.  Es entsteht ein bunter Mix aus Lesungen in Apotheken, Kabarett im Sterneres-
taurant oder Trödelmarkt in einer Kirche. 
Alle Teilnehmer der Südstadt-Safari (jedes Jahr mind. 100) bieten über den Tag verteilt vielfältige 
Aktionen für die Besucher. Das Besondere ist, dass das gesamte Gebiet der Südstadt bespielt 
wird.  
In 2020 – zum fünfjährigen Jubiläum der Südstadt-Safari – soll das Konzept noch einen Schritt 
weiter gehen. 
Neben den Aktionen, die in den Geschäfts- und Restauranträumlichkeiten stattfinden, werden 
nun vermehrt die Vereine der Südstadt eingebunden.  
Auf dem Chlodwigplatz gibt es den „Tag der Südstadt-Vereine“ wo sich von 12-19 Uhr sämtliche 
Vereine und Organisationen der Südstadt z.B. Bürgerverein Südstadt, GOT – Elsaßstraße, Bür-
gerverein Stollwerck, ABC, Italienischer Kulturverein, Jidokan e.V., Tanzschule Stallnig-Nierhaus, 
Neuland e.V. präsentieren werden. Es wird Kinderaktionen, Hüpfburg und Kinderspielmobil der 
RheinEnergie, geben und einen langen Tisch (gesponsert von Früh), der zum Verweilen, Disku-
tieren und Spielen einlädt.  
Im Innenhof der Lutherkirche wird ein Kinderflohmarkt stattfinden, organisiert von der KG Po-
nyhof e.V.  
Der Baui – Bauspielplatz im Friedenspark – hat an diesem Tag für Kinder und Jugendliche geöff-
net. Die GOT Elsaßstraße hat ihre Räumlichkeiten für Spiel und Spaß für Kinder und Jugendliche 
geöffnet und veranstaltet auf dem benachbarten PEV Sportplatz ein Kinderfußballturnier.  
Kostenlose Stadtführungen durch die Südstadt, organisiert von der ABC, führen ganztägig die 
Besucher zu verschiedenen Themen durch die Südstadt. Im Comedia Theater gibt es an diesem 
Tag Führungen durch die ehemalige Feuerwache in der Vondelstraße. Ebenso werden die Thea-
ter und Proberäumlichkeiten für die Öffentlichkeit geöffnet – Kinder- und Jugendtheater werden 
vorgestellt.  
Der Bücherschrank auf dem Eierplätzchen (2013 von der Kneipe Backes gespendet) und von El-
ke Heidenreich eingeweiht, wird an diesem Tag gesäubert, von Graffiti befreit und neu bestückt. 
Es spielt dazu die Eierplätzchenband. 
 
Der 2. Bücherschrank in der Südstadt – Rolandstraße/Ecke Merowingerstraße – wird an diesem 
Tag ebenfalls gesäubert und neu bestückt. Dazu gibt es eine Lesung vor Ort (organisiert vom 
Comedia Theater). 
 
Die Vielfalt der Einzelaktionen, die den ganzen Tag, bis in die Abendstunden stattfinden wird, ist 
dem Programm der diesjährigen Südstadt-Safari (als Anlage angefügt) zu entnehmen. 
 
Die Südstadt-Safari mit ihrem vielfältigen Programmangeboten prägt nach Auffassung der Ver-
waltung in eindeutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu eine un-

3 
tergeordnete Rolle spielt und daher nur begleitend stattfindet. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat gegenüber dem Handelskümmerer Herrn Hans-
Günther Grawe mit Mail vom 26.04.2019 zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen eine Sonn-
tagsöffnung anlässlich der vorgestellten Südstadtsafari juristisch nicht vorgehen werde (s. Anlage 
4, S. 35). 
 
2. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 02.08.2020, Familien- und Stadtteilfest 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass diese Veranstaltung eine 
über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es handelt sich 
um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 50.000 Besucher an-
zieht. Die Besucherzahlen sind durch die Presseberichterstattung hinreichend belegt, vgl. etwa 
https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-feiert-alles-zum-familien--und-
stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-
strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vorhandene Bildmaterial 
(https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivität dieses Straßen- und 
Familienfestes.  
 
Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in ein-
deutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfin-
det. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffenen 
Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig erachtet. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche Inte-
resse ist ausreichend begründet. 
 
3. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 23.08.2020, NRW-TAG 
 
Vom 21.-23. August 2020 wird der NRW-Tag erstmalig in Köln stattfinden. Er hatte seine Premie-
re 2006 zum 60 -jährigen Jubiläum des Bundeslandes und fand bis 2012 jährlich und seither alle 
zwei Jahre statt.  
 
Er ist ein einmaliges Großereignis in der Stadt im Rahmen einer etablierten Veranstaltungsreihe 
und das größte Bür gerfest des Bundeslandes. Es zieht nicht nur Besucherinnen und Besucher 
aus Köln, sondern aus ganz Nordrhein -Westfalen an. In den Vorjahren zog das Fest in anderen 
Städten Hundertausende von Besuchern an (https://www.koeln.de/koeln/nachrichten/lokales/nrw-
tag-wird-2020-in-koeln-gefeiert_1125871.html). Die im Antrag prognostizierte Besucheranzahl 
von 500.000 Besuchern kann daher als realistisch angesehen werden. Dem stehen die nachvoll-
ziehbaren Besucherfrequenzzählungen 44.000 – 50.000 Personen gegenüber, die den Kölner 
Einzelhandel in der City besuchen werden.  
 
Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln sowie an Besucherin-
nen und Besucher aus ganz Nordrhein -Westfalen. Die Themenwelten sind breitenwirksam und 
generationenübergreifend konzipiert. 
 
An den Aktionstagen stellt sich NRW als vielfältiges, offenes und tolerantes Bundesland mit e i-
nem attraktiven und abwechslungsreichen Programm dar. Besonders stehen dabei Fragen der 
zukünftigen Stadtentwicklung unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Vielfalt und klimaneutraler 
Mobilität im Vordergrund. 
Maßgeblich werden folgende Themen sein: 
 
- Kunst & Kultur 
- Bildung & Forschung 
- Umwelt 
- Freizeit und Sport, Tourismus in NRW

4 
- regionale Wirtschaft, 
- Präsentation einer „Blaulichtmeile“ unter Beteiligung zahlreicher Blaulichtorganisationen  
- Kundgebung am Sonntag mit Arsch Huh auf der Deutzer Werft  
- Präsentation der 11 Landesministerien 
 
Gefeiert werden soll vor allem an zwei Großbühnen, die voraussichtlich auf dem Roncalliplatz 
am Kölner Dom und im Tanzbrunnen stehen werden, aber auch an vielen weiteren Orten in der 
Innenstadt wie dem Neumarkt, dem Heumarkt, dem Eisenmarkt und dem Rheinboulevard.   
 
Zu den bereits jetzt eingeplanten Highlights des NRW-Tages zählt ein Kultur- und Musikpro-
gramm auf den beiden Hauptbühnen, ein Festumzug auf der Rheinuferstraße, bei dem das "lan-
desweite Brauchtumswesen" gezeigt wird, eine "Blaulichtmeile" im Rheinpark, bei der sich Poli-
zei, Feuerwehr und andere Rettungskräfte präsentieren sowie ein Kinder- und Jugendprogramm 
im Rheinpark.   
 
Eine Beteiligung möglichst vieler Kölner Akteure mit einem Fokus auf attraktives Infotainment ist 
ausdrücklich gewünscht. 
Dabei stehen innovative Präsentationsformen, der Dialog mit dem Publikum und ein qualitatives, 
ausgesuchtes Kulturprogramm im Vordergrund.  
 
Folgende Kompetenzen werden angestrebt: 
Qualität:  
Der NRW-Tag 2020 Köln überzeugt durch ein qualitatives Angebot in allen Bereichen: Kulturpro-
gramm, Ausstellerflächen, Gastronomie u. a.  
Unterhaltung:  
Das Programm des NRW-Tages 2020 Köln zeichnet sich durch einen hohen Unterhaltungswert 
aus. Der NRW-Tag darf und soll Spaß machen!  
Image:  
Das Image der Stadt Köln spiegelt sich im Festprogramm wider: Vielfalt, Offenheit, Toleranz und 
die Verbundenheit zu Traditionen sowie der Blick für die Zukunft.  
Interaktion:  
Das Programm des NRW-Tages 2020 Köln lebt von der Interaktion der involvierten Partner mit 
den Besucherinnen und Besuchern.  
Identifikation:  
Der NRW-Tag setzt sich zum Ziel, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserem 
Bundesland und dem, was unser Bundesland ausmacht, zu stärken. 
 
Für Köln, als größte Stadt des Bundeslandes, ist der NRW Tag eine einmalige Chance, sich als 
exzellenter Gastgeber in sympathisch kompetenter Atmosphäre darzustellen, die Gäste will-
kommen zu heißen und ihnen einen unvergleichbaren Aufenthalt in der Stadt Köln zu bieten. 
 
An den Aktionstagen werden folgende Gäste zu erwarten sein:  
 
- zahlreiche offizielle Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik  
- Entscheidungsträger und Meinungsbildner aus Wirtschaft, Politik, Sport, Kultur sowie For-
schungs- und Bildungseinrichtungen  
- Relevante Akteure und Akteurinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Touristik, Umwelt, 
Ehrenamt u. a.  
- Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln und Nordrhein-Westfalens  
- potentielle Kundinnen und Kunden  
- Regionale und nationale Medien 
 
Kaum eine andere Veranstaltung in der Stadt zieht ein derart vielfältiges Publikum an und stellt 
Köln in seiner Vielfältigkeit dar. Damit sind große Chancen für die Stadt verbunden, die Kölner 
Stärken, Traditionen und Kompetenzen auf bisher noch nicht dagewesene Art und Weise zu 
präsentieren und für das Image der Stadt zu nutzen.

5 
Zum 74. Geburtstag des Landes Nordrhein-Westfalen möchte die Stadt Köln gemeinsam mit der 
Staatskanzlei den Besucherinnen und Besuchern ein abwechslungsreiches und vielfältiges Pro-
gramm präsentieren, bei dem Unterhaltendes wie Informatives gleichermaßen zur Geltung 
kommen soll. Im Fokus stehen dabei zum einen die "klassischen" Themen der NRW-Tage wie 
Ehrenamt, Kinder und Jugend, Sport, Touristik, Bildung und Wissenschaft, die lokale Wirtschaft 
sowie eine umfangreiche Präsentation der Landesministerien. Zum anderen sollen aber auch 
Fragen der zukünftigen Stadtentwicklung unter besonderer Beachtung der Nachhaltigkeit, der 
Vielfalt und einer klimaneutralen Mobilität als maßgebende Gestaltungskriterien thematisiert 
werden. Komplettiert wird das geplante Infotainmentangebot durch ein hochwertiges Kulturpro-
gramm sowie einen Festumzug, zu dem im Sinne der Brauchtumspflege Vereine und Initiativen 
aus ganz NRW eingeladen werden. 
 
Die Stadt Köln hatte sich in diesem Kontext vor 10 Jahren zunächst für die Austragung des 
NRW-Tages in 2010 beworben, die Bewerbung dann jedoch zugunsten der Stadt Bonn zurück-
gezogen. Bonn konnte 2011 in der Folge das NRW-Fest als Teil des Deutschlandfestes am Tag 
der Deutschen Einheit durchführen. 
 
Nachfolgend fanden die NRW-Tage in Detmold (2012), Bielefeld (2014), Düsseldorf (2016) und 
Essen (2018) statt. Das Besucheraufkommen an den drei Veranstaltungstagen erstreckte sich 
gemäß den entsprechenden Verlautbarungen von Land und Stadt und je nach Größe der Aus-
tragungsstadt von 200.000 (Detmold) über 600.000 (Düsseldorf) bis zu 800.000 Personen 
(Bonn). Für den jüngsten NRW-Tag in Essen wurden – trotz hohem Besucheraufkommen – kei-
ne offiziellen Besucherzahlen kommuniziert. 
 
Der NRW-Tag prägt auch aufgrund des hohen Besucherandrangs in ganz eindeutiger Weise 
diesen Tag und lässt die parallel verlaufende Verkaufsstellenöffnung eindeutig als reinen Annex 
dieses Tages erkennen (s. auch Vorlagennummer 0386/2019, Bewerbung der Stadt Köln für die 
Austragung des NRW-Tages 2020). 
 
4. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 11.10.2020, INTERMOT 
 
Die Anlassbeschreibung zur INTERMOT legt beeindruckend und nachvollziehbar dar, dass diese 
Messe 2018 mit 1041 Unternehmen aus 40 Ländern und 220.000 Besuchern, davon 53.000 
Fachbesucher die international führende Business- und Eventmesse für Motorräder, Roller und 
E-Bikes ist. 
 
Die Messe mit mehr als 1.000 Ausstellern, darunter die Marktführer, aber auch viele Kleinserien-
hersteller sowie Bekleidungs- und Zubehörfirmen präsentieren sich auf der INTERMOT Messe 
Köln und zeigen ihre Neuheiten, aktuelle Kollektionen, Trends und Serviceangebote. Zum Ange-
bot der Motorradmesse Köln zählen beispielsweise Motorräder, Roller und E-Bikes, Teile, Zube-
hör und elektrische Ausrüstung, Motorradbekleidung, Fahrerausrüstung, Werkzeuge, Werkstatt- 
und Ladenausrüstung, sowie Schmierstoffe, Pflegemittel und touristische Angebote für Zweirad-
fahrer. 
 
Mit mehr als 220.000 Privat- und Fachbesuchern und einer Bruttofläche von 180.000 m² + 68.000 
m² Freifläche beschreibt sie in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. 
 
Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwartende 
Personen gegenüber, die am Sonntag dem 11. Oktober zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt 
kommen werden. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichbaren Düsseldorfer Fall haben 
das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht NRW es angesichts der in-
nerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Mes-
segelände und den Orten der Aktionstage, genügen lassen, dass die Messehallen und die Düs-
seldorfer City auf diese Weise aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse zu einer Einheit 
verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „dass die 
öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche ausstrahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade

6 
von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind und öffent-
liche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen, liegt nahe.“ 
 
Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung das öffentli-
che Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig. 
 
5. Neustadt/Süd 29.11.2020, ABC Aktionsgemeinschaft, Advent in der Südstadt 
 
Um Wiederholungen zum Antrag der Interessengemeinschaft zu vermeiden, wird vollinhaltlich auf 
den in der Anlage angefügten Antrag verwiesen. Die Interessengemeinschaft wird mit einer Viel-
zahl verschiedenster Veranstaltungsorte und Aktionen im Stadtteil einen Beitrag dazu leisten, die 
Kommunikation im Stadtteil mit den dort Wohnenden aber auch Besuchern zu fördern. In Zeiten 
verloren gegangener sozialer Kontakte und Kommunikation, eine Maßnahme die den Zusam-
menhalt im Veedel aber auch darüber hinaus fördern wird. Aktionen die den Kölner Veedel-
Gedanken leben, stärken und hoffentlich weiter fördern. Das, was Kölner Veedel auszeichnet. 
Die Einbindung von Kindergärten, Schulen, verschiedener Vereine, der Gastronomie und des 
Handels zeigt, worum es geht. Lebt, liebt und arbeitet in einem attraktiven Veedels Köln und 
bringt euch ein. 
 
Als prägendes Element ist der Adventsmarkt auf dem Chlodwigplatz zu bezeichnen. In rund 15 -
20 Hütten präsentieren sich viele Aussteller und Gastronomen bevorzugt aus dem Veedel. In ei-
ner Sozialhütte können gemeinnützige Vereine und Initiativen auf ihre Arbeiten und Angebote 
aufmerksam machen. Speziell für die Pänz gibt es ein Kinderkarussell. Dazu kommt noch der 
kleinste Weihnachtsmarkt Köln im Innenhof der Lutherkirche. 
 
Daneben gibt es den Südstadtkrippenweg, der am 29.11.2019 durch den Weihnachtsmann eröf-
fent werden soll. 
Im Jahr 2018 hatte der Rat der Stadt Köln Sonntagsöffnungen für Weihnachtsmärkte in den 
Stadtteilen Sürth, Rodenkirchen und Lindenthal genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die 
genehmigten Sonntagsöffnungen auf Klage der Gewerkschaft Verdi in allen Fällen als rechtswid-
rig festgestellt, so dass die Sonntagsöffnungen in der Folge aufgehoben werden mussten.  
 
Zu einem Weihnachtsmarkt in vergleichbarer Größenordnung mit 26 Ausstellern in Sürth mit Be-
gleitprogramm eines „Lebendigen Adventskalenders“ mit Musik, Geschichten, Gebäck und Tee 
hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich ausgeführt: „dass ein Weihnachtsmarkt dieser Größen-
ordnung mit einem überschaubaren Veranstaltungsprogramm über das unmittelbare Veranstal-
tungsumfeld hinaus eine räumliche Ausstrahlungswirkung aufweist, die eine Öffnung von Ver-
kaufsstellen auch in weiterer Entfernung rechtfertigt, ist damit jedoch nicht hinreichend belegt 
(vgl. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.12.2018 – 1 L 2650/18).  
 
Die Entscheidungen zu den Weihnachtsmärkten in Lindenthal und Rodenkirchen enthalten ähnli-
che Aussagen.  
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Verwaltungsgericht Köln die kleinen Veedels-
weihnachtsmärkte nicht als den Sonntag prägend angesehen hat, so dass eine Verkaufsstellen-
öffnung nur noch als Annex hierzu wirken würde.  
 
Aus den genannten Gründen ist das für den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW 
aus Sicht der Verwaltung zu fordernde öffentliche Interesse im Zusammenhang mit örtlichen Fes-
ten mit prägender Wirkung nicht ausreichend belegt. Der Antrag ist daher leider nicht genehmi-
gungsfähig. 
 
6. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 13.12.2020, Weihnachten in Köln 
 
Zum Antrag von Stadtmarketing Köln sind die gelieferten Besucherberechnungen nachvollzieh-
bar dargestellt und rechtfertigen nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigung der für den 
13.12.2020 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärkte.

7 
Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar und sehr konservativ dar, dass die Kölner Weih-
nachtsmärkte in den letzten Jahren rund 4. Mio. Besucher anzogen. Nach Einschätzung der 
Verwaltung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von mehr Besu-
chern (https://www.rundschau-online.de/region/koeln/koeln-archiv/koelner-weihnachtsmaerkte-
sechs-millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht. 2015 kamen nach Schätzung 
von KölnTourismus knapp 6 Mio. Besucher von auswärts zu den Kölner Weihnachtsmärkten in 
der Innenstadt. Bundesweiter Rekordhalter ist der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom mit vier Mil-
lionen Besuchern (https://www.ksta.de/wirtschaft/85-millionen-besucher-weihnachtsmaerkte-sind-
sehr-beliebt-1651080 ). Die erhebliche Zahl der Weihnachtsmarktbesucher ist durch Berichter-
stattung in den Kölner Printmedien bestätigt. 
 
Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner 
konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucher-
zahl, nämlich eine Gesamtbesucherzahl zwischen 145.900 bis ca. 152.800 Menschen. Tatsäch-
lich dürfte wegen der anzusetzenden rund 6 Mio. allein auswärtiger Besucher ein erheblich grö-
ßerer Besucherandrang an dem verkaufsoffenen Sonntag auf die zentral in der Kölner Innenstadt 
gelegenen Weihnachtsmärkte zu verzeichnen sein. 
 
Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weih-
nachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen 
Charakter des Sonntages. 
 
Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besuchern gegenüber, 
die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen 
zwischen 54.600 und 57.150 Besuchern. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächli-
chen Besucherzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier 
nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besuchermenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Men-
schen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntags nach Köln kommen. 
Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berück-
sichtigt. 
 
Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher, als Besu-
cher, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. 
 
Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den 
Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den 
hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. 
 
Neben der Gegenüberstellung der Besucherzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch 
noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den 
Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um ein langjähri-
ges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen normalen Leben 
deutlich abhebt. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachts-
märkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ 
hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unter-
schiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt 
nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt 
einen ersichtlichen Besuchermagneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt 
und eine auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger 
Besucher anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Mas-
senandrang auswärtiger Besucher gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Aus-
nahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Unter Verweis auf den beigefügten Stadt-
plan legt der Antrag nachvollziehbar die ersichtliche Nähe der zentralen Kölner Weihnachtsmärk-
te zur Kölner Innenstadt dar.

8 
Der Rat hat mit der Verwaltungsvorlage 4160/2018 auch im Jahr 2019 den Antrag anlässlich der 
Weihnachtsmärkte im Kernbereich Innenstadt genehmigt.  
 
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den 
Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen 
sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Leipziger Weihnachtsmark-
tes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert wor-
den. 
 
Auch das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.12.2018 – 1 L 2722/18 einen Eilan-
trag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgelehnt und die Sonntagsöffnung am 16.12.2018 
anlässlich der Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte bestätigt. 
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln handelt es sich bei den Kölner Weihnachtsmärk-
ten um eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung. Bei den Weihnachtsmärkten in 
der Kölner Innenstadt handelt es sich um Veranstaltungen von beträchtlicher Größe und Attrakti-
vität, die während der Adventszeit eine erhebliche Anzahl innerstädtischer als auch auswärtiger 
Besucher anziehen. Die Weihnachtsmärkte finden an verschiedenen Standorten statt. Im hier in-
teressierenden Bereich vor allem am Dom (150 Stände, höchster natürlicher Christbaum in 
NRW). In der Altstadt (Alter Markt und Heumarkt, 120 Stände, Eislandschaft). Auf dem Neumarkt 
(94 Stände), am Rheinauhafen (80 Stände, Kunsthandwerkermarkt, Dreimaster), auf dem Ru-
dolfplatz (60 Stände, Festplatz mit Bühne) und am Mauritiuswall (20 Stände, Bühne). Hinzu 
kommt außerhalb des Ladenöffnungsbereiches, aber in unmittelbarer Nähe dazu, ein Weih-
nachtsmarkt im Stadtgarten (90 Aussteller). Allein die Zahl der Stände verdeutlicht die Größen-
ordnung der Anlassveranstaltung. Angesichts dieser Größenordnung muss nach Ansicht des 
Verwaltungsgerichts Köln nicht im Einzelnen geklärt werden, ob die Weihnachtsmärkte in den 
vergangenen Jahren insgesamt 4 Mio. Besucher anzogen (konservative Schätzung) oder ob al-
lein 6 Mio. auswärtige Besucher (Schätzung von KölnTourismus) zu den Märkten kamen. Die 
Weihnachtsmärkte erscheinen zudem auch wegen der ihnen wesenseigenen Bindung an die Ad-
ventszeit sowie der durch sie hervorgerufenen Sinneseindrücke – Lichter, Gerüche, weihnachtli-
che Musik – in spezifischer Weise geeignet, die innerstädtische Atmosphäre und damit auch den 
Charakter des Sonntags in besonderer Weise zu prägen. Das Verwaltungsgericht Köln geht da-
her aus den genannten Gründen davon aus, dass die Weihnachtsmärkte den Sonntag prägen 
und die Sonntagsöffnung lediglich einen Annex zu der anlassgebenden Veranstaltung darstellt. 
 
Die Verwaltung hält auch diesen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte 
der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 für genehmigungsfähig. 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih-
nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es - wie das Verwaltungsgericht Köln - davon aus, dass 
auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes of-
fensichtlich ist. 
 
Stadtbezirk 2: 
 
7. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 26.04.2020, 8. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2020 zum 18ten Male statt. Sie stellt gerade für 
den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden kulturellen und insbesondere traditio-
nellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Geschäf-
ten, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Senioren-
zentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. 
Die Kunstmeile bringt den Bürgern in vielfältigster Art Kunst nahe. Auf dem Maternusplatz findet 
ein professionell organisierter Antikmarkt mit Schwerpunkt auf Kunst statt. An ca. 60 Ausstellung-
sorten können Künstler ihre Kunst zeigen. Besondere Ausstellungsorte Rodenkirchens werden 
die 2 Kirchen St. Maternus und Alt St. Maternus (das Kapellchen) und die 2 Seniorenwohnanla-
gen im Herzen von Rodenkirchen sein. Hinzu kommt eine Ausstellung im großzügigen Entré des 
Bezirksrathauses. Hier haben Künstler auf außergewöhnlich großer Fläche die Möglichkeit ihre 
Kunst zu präsentieren.

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Sämtliche Teilnehmer werden in einem hochwertigen Katalog abgedruckt, aus dem der Besucher 
erkennen kann, welcher Künstler wo zu finden sein wird. Der Fokus liegt nicht nur jeweils auf den 
Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element 
der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die 
am Gymnasium Rodenkirchen, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugend-
kunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshil-
fe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen und so 
zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. 
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von 
Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rah-
menprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 400 Kreative 
an der Kunstmeile beteiligt. Weitere Ausstellungsorte werden diverse Kanzleien, Arztpraxen, Pri-
vatwohnungen, Restaurants und Gaststätten im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein 
sein. Die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und durch Führungen sowie einem 
Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbun-
den werden. Auf dem Maternusplatz wird in Zusammenarbeit mit dem Verein Bezirk ZWO junge 
Graffiti Kunst gezeigt und zum Selbermachen angeregt. 
Den Besuchern werden 2020 mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit de-
nen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom-
men werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den 
ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen, sowie 
Einblick in ihre Arbeitstechniken geben. 
 
Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger 
Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu 
nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch 
die vielen Besucher gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren 
Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben (https://www.koeln-
news.com/kunstmeile-rodenkirchen/27192; https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-
blatt/koelner-wochenspiegel/rodenkirchen/-musik-trifft-kunst--rund-400-kuenstler-beteiligen-sich-
an-der-kunstmeile-30025310?dmcid=sm_em)  
 
Stadtbezirk 3: 
 
8. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 17.05.2020, Lindenthaler Frühlingsfest  
 
Im Mai 2020 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Frühlingsfest. 
 
Von Freitag, 15.05. bis Sonntag, 17.05.2020 verwandelt sich der Karl-Schwering-Platz wieder in 
ein wundervolles Veedels-Gourmetfrühlingsfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarus-
sell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Men-
schen aus dem Veedel sein.  
Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfests eine Passantenfrequenzzählung 
durchgeführt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die 
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ 
sowie die separate Auswertung der CIMA). Es wurden 8500 Festbesucher ermittelt, die einer 
ebenfalls durch Passantenfrequenzmessung ermittelten Zahl von 4105 Einkaufsbesuchern ge-
genüber stehen.  
Neu im Jahr 2020 ist, dass das Fest am Samstag und Sonntag ab mittags auf die gesamte Düre-
ner Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße ausgedehnt wird.  
Die Gastronomen dekorieren Ihre Außengastronomie in der Art des Frühlingsfestes und bieten 
besondere Speisen und Getränke im Stil einer Straußwirtschaft an.  
Die Einzelhändler veranstalten für junge (und junggebliebene) Menschen an beiden Nachmitta-
gen eine Rallye, bei der man an verschiedenen Stellen der Dürener Straße Quizfragen lösen 
muss. Die Quizfragen kreisen um die Themen Vereine und Persönlichkeiten aus Lindenthal. Als 
Belohnung für den richtig gelösten Fragebogen erhalten die Teilnehmer einen Stoffrucksack aus 
Baumwolle.  
Eine umherziehende Dixie Band sorgt auf ganzer Strecke für musikalische Unterhaltung.

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Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit 
seinen Bürgerfesten ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonn-
tagen Besucher in das Quartier lockt.  
Auch dieser noch sehr neue Anlass wird den Tag besonders prägen. Die Sonntagsöffnung selbst 
wird aus Sicht der Verwaltung eine untergeordnete Rolle darstellen. 
 
9. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 30.08.2020; 32. Stadtteilfest Lindenthaler Flair 
 
Das zum 32. Mal stattfindende Stadtteilfest Lindenthaler Flair reiht sich in die traditionellen Stadt-
teilfeste ein, wie es die Stadtteilfeste in Deutz, Kalk, Ehrenfeld, Neu-Ehrenfeld oder in Dellbrück 
darstellen. Es handelt sich um Stadtteilfeste die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus 
bekannt sind. Stadtteilfeste die in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbe-
zug (öffentliches Interesse im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LÖG NRW) für die Genehmigung 
eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt haben.  
Diese Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institutionen DGB, ver.di und den 
Kirchen toleriert und in der Folge nach Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln nicht beklagt 
worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des notwendigen öffentlichen Interesses an. 
 
Das Stadtteilfest zieht an diesem Tage 50.000 Besucher und mehr in das Quartier. Besucher, die 
gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Kölner Lebensgefühl in 
das Quartier kommen. 
Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent-
scheidende Element, dass Besucher das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar 
und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Stadtteilfest alleine prägt den Charakter dieses Tages. 
 
Die Verwaltung hält diesen Anlass für genehmigungsfähig. 
 
10. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 06.09.2020; Carrée-Fest 
 
Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 06.09.2020 als verkaufsoffenen 
Sonntag im Rahmen des Carrée-Festes (Straßenfest). 
 
Das Carrée-Fest ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung. 
 
Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 
120.000 Besucher, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besuchern dieses Fest aufsuchen werden 
(https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). 
 
Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus 
Sicht der Verwaltung als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 
2 Nr. 1 LÖG NRW. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung 
eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen 
reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Stadtteilfest alleine prägt den Cha-
rakter dieses Tages und ist somit aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
11. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, Street Gallery 25.10.2020 
 
Die Street Gallery des Jahres 2020 ist in Umfang und Ausrichtung, Fläche und Besucherzahl 
deutlich größer als die Veranstaltungen der letzten Jahre. Lediglich der Name ist gleichgeblieben. 
Dieser Antrag und die zugehörige Präsentation erläutern die tiefgreifenden Erweiterungen der 
Veranstaltung. 
Im Jahr 2020 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 22. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Für 
zwei Wochen (vom 25.10. bis 07.11.2020) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Stra-
ße zu kleinen Galerien und Museen. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufens-
tern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenprogramm, das in den 
letzten beiden Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit 
großer Begeisterung angenommen wird. Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag,

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den 25.10.2019 werden neben den Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften fol-
gende Veranstaltungen stattfinden:  
In Parkbuchten entlang der Dürener Straße werden Künstler vor ihren Galerien in Parkbuchten 
Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort zeigen, wie ihre Arbeiten entstehen. 
Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben.  
Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung geben über Men-
schen und Vereine aus dem Veedel.  
Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heine-
mann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Stra-
ße/Ecke Lindenthalgürtel)  
Am Eingang zum Stadtwald wird die erfolgreiche Kooperation mit dem Kölner Gymnasial- und 
Stiftungsfonds zugunsten der Bildungs-Chancen von Kindern neu aufgelegt.  
Erstmals wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen. Auf rund 2.000 m² Parkfläche wird es ei-
ne Open-Air Skulpturenausstellung geben.  
Im Bezirksrathaus Lindenthal wird am gleichen Tag die traditionelle Sammelausstellung aller 
Künstler beginnen.  
In der kath. Kirche St. Stephan wird es ein Orgelkonzert geben.  
Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale 
erfolgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im 
wahrsten Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des 
Karl-Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt.  
Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek auf-
genommen wurde.  
 
Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm 
verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil 
steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. 
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
12. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 08.11.2020, Braunsfelder Martinsmeile  
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 08.11.2020 anlässlich der traditionellen 
Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein 
gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, 
nicht vorliegt. 
Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 
LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu ent-
nehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkre-
te Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der 
Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssi-
tuation. Im Stadtteil Braunsfeld stehen von ca. 80 Ladenlokalen entlang der Aachener Straße zur 
Zeit 11 Einheiten leer, das sind 7 mehr als im Jahr 2017. Im Vergleich zu den Daten aus dem 
Einzelhandels-und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2010 (5 Leerstände, Seite 423) zeigt sich damit 
eine deutliche Zunahme der Leerstände. 4 weitere Geschäfte werden bis zum Ende des Jahres 
2019 schließen, darunter 2 familiengeführte Unternehmen. Die Leerstandsdokumentation liegt 
diesem Antrag bei. Die Fotos tragen in der Bezeichnung jeweils die betroffene Hausnummer. 
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am 
Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 
mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungs-
situation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research 
GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kun-
denfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen

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aus. Die durchschnittliche Besucherzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich 
leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren 
große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenk-
artikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte 
(Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadt-
entwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang 
an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle 
liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So 
verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 13 Friseure, 4 Blumen-
geschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuati-
on zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies 
umso mehr, als die im Einzelhandelskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf 
dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1000 qm nicht stattgefunden hat. 
Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Brauns-
feld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Alten-
heime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Fami-
lien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee). Die Martinsmeile 
ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind 
sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Mar-
tinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die 
umgebenden Veedel. Die Zahl der in der Kundenfrequenzanalyse genannten Besucherrückgän-
ge hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle 
sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Durch den Zentralitätsfak-
tor wird die Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von 
Michael Bauer Research GmbH, 2017) belegt. Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in 
Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren ver-
stärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weite-
ren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. Au-
ßerdem soll die diesjährige Martinsmeile die Aktivitäten rund um die Faktensammlung Handels-
lagen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.“ 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat mit den dargestellten Zahlen nachgewiesen, dass in 
Braunsfeld eine besondere örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt 
einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich 
zu den Vorjahren deutlich zunehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rück-
gang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbetrieben. 
 
Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzel-
handelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- 
oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leer-
ständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern oder deren Ge-
schäftsaufgabe entgegenzuwirken, im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile 
ein vielfältiges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. 
 
Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018 stattfand (vgl. Vorlage 2533/2018) wurde auch 
von ver.di als genehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat 
genehmigt. ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgeleg-
ten Unterlagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts 
der geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als 
in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufs-
öffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ 
 
Zuletzt hat der Rat am 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 3431/2018) die Martinsmeile 2019 ge-
nehmigt.

13 
Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet 
und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. 
 
Stadtbezirk 7: 
 
13. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 03.05.2020, Porzer Autofrühling mit dem 1. 
Porzer Rhein Food Festival 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren  
- Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und 
Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch 
Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigun-
gen und in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich 
in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Por-
zer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der 
Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung er-
zeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste kön-
nen so die Vereine kennenlernen.  
 
Neben dem Autofrühling wird erstmalig das Porzer Rhein Food Festival stattfinden. 
Es wird ein Streetfood-Festival organisiert, welches dem aktuellen Trend der Zeit entspricht. Auf-
bauend auf den Erfahrungen der beiden letzten RHEINfesten, gehen wir von einem großen Er-
folg mit vielen interessierten Besuchern aus. Diese Veranstaltungen werden durch Bezirksbür-
germeister Henk van Bethem organisiert. 
 
Neben dem Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 
LÖG NRW vorgetragen. Sie teilt hierzu mit: 
 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 
LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. 
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem 
neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege 
angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 
- 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Ein-
zelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer 
Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (I-
SEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Ab-
schlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Be-
zirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schlie-
ßung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrück-
gängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 
21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Ab-
schlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahn-
hofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über 
das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in 
dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen 
Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für

14 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhal-
ten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus 
dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur 
im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der 
Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Ab-
schlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie 
Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadt-
teilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Ein-
zelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Er-
werbsinteressen potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwick-
lung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhan-
delsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach un-
serer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ 
 
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am 
Standort Porz Mitte ein Rückgang der Einzelhandelsflächen, Rückgang an Ein-
zelhandelsbetrieben, sowie ein Rückgang von Einzelhandelsbetrieben des mittelfristigen Bedar-
fes feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016). Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im 
Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, so dass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftab-
flüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbe-
werbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel- und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in 
dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE 
Handelsberatung aus dem Jahr 2015 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel- und 
langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 
18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzel-
handelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwick-
lungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte 
von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Be-
suchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein 
probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinte-
ressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Inte-
resse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und 
rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.“ 
Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sach-
gründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 
2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. Zuletzt am 05.12.2018 
wurde von der Vertretung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Genehmigungsfähigkeit der 
Anlässe für dieses Quartier nicht in Abrede gestellt.  
 
Die Verwaltung hält den Antrag für genehmigungsfähig. 
 
14. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 11.10.2020, Musikalischer Herbst 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte ver-
schiedener Porzer Karnevalsvereine. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich 
in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!“

15 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Mu-
sikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der 
Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die 
Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die 
Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen.  
 
Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen 
Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“. 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie 
sie diese im Antrag für den 03.05.2020 vorgetragen hat. 
 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte 
unter Ziffer 13 verwiesen. 
 
15. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 29.11.2020, Porzer Adventsmarkt 
 
Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: 
 
„Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunst-
gewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus 
und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich 
in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
„Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher An-
lass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie 
Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird ei-
ne vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Advents-
basar mitgestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen.  
Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Por-
zer Künstler.  
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender. 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie 
sie diese im Antrag für den 03.05.2020 vorgetragen hat. 
 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte 
unter Ziffer 13 verwiesen. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
16. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 24.05.2020, Traditionelles Musikfest 
 
Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein 
auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht be-
klagtes traditionelles Fest. Dieses Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. 
Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen 
zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500

16 
und 4.000 Besucher. Die Anzahl der Besucher ist durch Presseberichterstattung und Fotos be-
legt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher geschätzt. 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver-
kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
17. Kalk, Interessen- und Standortgemeinschaft Kalk, 28.06.2020, Straßenfest 
 
Von der Interessen- und Standortgemeinschaft wird das traditionelle Straßenfest der Kalker 
Hauptstr. eingereicht. Ein Straßenfest, das viele Jahre (zum 32. Male) im Stadtteil stattfindet. 
Nicht zu vergessen ist, dass die früher mit in die Verkaufsstellenöffnung eingezogenen Köln Ar-
caden nicht einbezogen sind. Die räumliche Grenze der zu genehmigenden Verkaufsstellenöff-
nung ist erheblich eingeschränkt worden. 
 
Bei dem Straßenfest handelt es sich um ein über die Bevölkerung Kalks hinaus beliebtes Stra-
ßenfest (https://www.youtube.com/watch?v=WpsXBfkSPkc ). Das machen auch die Videose-
quenzen aus Sicht der Verwaltung sehr deutlich. Die große Anzahl von mehreren zehntausend 
Besuchern ist durch die dem Antrag beigefügte Presseberichterstattung nebst Bildmaterial be-
legt. 
 
Dieses Straßenfest ist aus Sicht der Verwaltung für sich alleine im öffentlichen Interesse stehend 
(§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW) und genehmigungsfähig. 
 
18. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 27.09.2020, Herbstfest 
 
Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um kein 
wesentlich anderes Fest, als das zuvor beschriebene Musikfest. Dieses Fest findet auf einer Ver-
anstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 
20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für 
die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 
1.500 – 1.700 Besucher geschätzt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver-
kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 9: 
 
19. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 27.09.2020, Straßenfest 
 
Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 41 Male) über 
die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das räum-
lich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher anlockt.  
 
Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage gestellt 
oder sogar beklagt worden. Die Besucherzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt 
(Stadtbezirk 1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-
wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns-
laengste-festmeile-31347166).  
 
Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 Abs. 1 
Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
Verfahrenshinweise: 
 
Mit Schreiben vom 07.06.2019 und 18.11.2019, nachdem ergänzende Anträge der Interessen-
gemeinschaften der Quartiere (Kernbereich Innenstadt, Neustadt/Süd, Deutz, Rodenkirchen, 
Sülz/Klettenberg, Lindenthal und Porz/Mitte) eingegangen sind, ist nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu 
beteiligenden Institutionen Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden.

17 
In einer Dialogrunde am 28.11.2019 zu der die Industrie- und Handelskammer geladen hat, wur-
de mit den Akteuren des Katholikenausschusses, des DGB, des Handels (IHK, Handelsverband, 
Handelskümmerer) und der Verwaltung in einem aus Sicht der Verwaltung sehr zielführenden 
und konstruktivem Verlauf über die Sonntagsöffnungen gesprochen. Im Verlauf des Gespräches 
wurde vom Katholikenausschuss zum Ausdruck gebracht, dass es aus dortiger Sicht erkennbar 
geworden ist, dass sich der Handel der Rechtslage und der hieraus inzwischen entwickelten 
Rechtsprechung bewusst geworden ist. 
 
Auf Anregung des Katholikenausschuss soll und wird der Dialog, wie er sich in dem Termin ge-
zeigt hat, fortgeführt werden. Dies mit der Überlegung der Erweiterung des Kreises der Akteure. 
Hier sollen sowohl die jüdische und islamische Community als auch Vertreter der im Wirtschafts-
ausschuss und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
stimmberechtigten Fraktionen einbezogen und eingeladen werden, um den Dialog zum Thema 
gesellschaftlicher Wandel, Konsumverhalten, Glauben und Sonn- und Feiertagsschutz im Werte-
vergleich fortzuführen. 
 
Nach Auffassung der Verwaltung lässt sich zurückhaltend eingeschätzt, ein Weg zu einer ge-
meinsamen Lösung für Köln, die Interessengemeinschaften, die Kirchen und die Arbeitnehmer-
vertretungen erkennen. Ein erneutes Treffen ist für das 1. Quartal 2020 ins Auge gefasst. 
 
Stellungnahmen/Ergebnis: 
 
Der Ev. Kirchenverband hat mit Schreiben vom 11.07.2019 (Anlage 13) Stellung bezogen. Um 
unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Stellungnahme vollinhaltlich verwiesen. 
 
Mit Schreiben vom 12.07.2019 (Anlage 14) und 09.12.2019 (Anlage 17) unterstützt die Industrie- 
und Handelskammer zu Köln die von den Interessengemeinschaften eingereichten Anträge. 
 
Mit Stellungnahme vom 15.07.2019 der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Anlage 15) werden 
Sonntagsöffnungen vollumfänglich abgelehnt. Auch hier wird zur Vermeidung von Wiederholun-
gen auf die Anlage verwiesen. 
ver.di erklärt aber, gegen die Sonntagsöffnungen im Kernbereich Innenstadt, Braunsfeld, 
Rath/Heumar, Kalk und Dellbrück nicht zu klagen. 
 
Der Handelsverband Aachen – Düren – Köln hat mit Schreiben vom 16.07.2019 (Anlage 16) die 
Genehmigungsfähigkeit bestätigt. 
 
Der Katholikenausschuss in der Stadt Köln hat mit Schreiben vom 11.12.2019 (Anlage 18) zu 
den nachträglichen eingelieferten und in die Anhörung vom 18.11.2019 einbezogenen Anträgen 
festgestellt, dass diesen die entwickelten Grundsätze wahren. Er erhebt gegen eine Genehmi-
gung keine Einwände. 
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme von DGB und ver.di vom 18.12.2019 (Anlage 19) werden 
Sonntagsöffnungen generell abgelehnt. 
 
Weitere Stellungnahmen der anderen Beteiligten/Angehörten sind auch im Nachgang zur Dialog-
runde am 28.11.2019 nicht bei der Verwaltung eingegangen. 
 
Hinweis der Verwaltung: 
 
Im Laufe des Verfahrens wurde die Rechtsprechung des OVG Münster zum Az. 4 D 36/19.NE 
bekannt gegeben welche bei zukünftigen Genehmigungen von Sonntagsöffnungen zwingend zu 
berücksichtigen ist. 
 
Das OVG Münster hebt in seinem Urteil sehr deutlich hervor, dass es grundsätzlich nicht aus-
reicht, die besondere örtliche Problemlage (Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-5 LÖG 
NRW) nur darzustellen. Von einer Eignung zur Rechtfertigung einer Sonntagsöffnung ist vielmehr 
erst dann auszugehen, wenn die Kommune in einem schlüssig verfolgten Gesamtkonzept neben

18 
Sonntagsöffnungen noch andere Maßnahmen beschreibt. 
 
Die Sonntagsöffnung als alleinige Maßnahme genügt nicht, die Problemlage zu beheben. 
 
Andernfalls wäre –wie in der Vergangenheit vielfach zu beobachten– jenseits der Verletzung des 
Gebots der Wettbewerbsneutralität nicht sichergestellt, dass gegenläufige Politikansätze der Er-
reichung der verfolgten Ziele nicht entgegenwirken, zu der sonntägliche Ladenöffnungen auch 
nach Einschätzung des Gesetzgebers ohnehin nur einen begrenzten Beitrag zu leisten vermö-
gen. 
 
Es muss für die Öffentlichkeit sehr deutlich wahrnehmbar sein, dass eine Sonntagsöffnung eine 
absolute Ausnahme vom grundsätzlich einzuhaltenden Sonn- und Feiertagsschutz darstellt. 
 
Die von den Interessengemeinschaften auch vor diesem Hintergrund gestellten Anträge, erfüllen 
die Kriterien der Rechtsprechung und sind aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
Fazit: 
 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt die in der Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verord-
nung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den von den Interessengemeinschaften bean-
tragten Grenzen. 
Er beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die für 
das Jahr 2020 nicht gestellt wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwal-
tungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen. 
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Sondernut-
zungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwal-
tung festgesetzt werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Da die ersten Veranstaltungen bereits für den 26.04.2020 geplant sind und die Veranstalter Pla-
nungssicherheit benötigen, ist eine verfristete Vorlage in den Gremien notwendig. 
 
Eine Behandlung im nächsten Sitzungslauf (Rat am 26.03.2020) würde die Vorbereitungszeit für 
die Veranstalter auf 4 Wochen verkürzen. Das ist mehr als unzumutbar. 
 
Hinweis zum Beschluss des Rates vom 09.07.2019 zum Klimanotstand: 
 
Bei der Abwägung der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen ist festzustellen, dass die 
Sonntagsöffnungen und die zur Begründung derselben zugrundeliegenden Anlässe, möglicher-
weise negative Auswirkungen auf das Klima (Feinstaub durch Anreiseverkehr u.a.) entfalten kön-
nen. Durch die dahinterstehenden Anlässe werden zu den beantragten Terminen, verbunden mit 
einer Sonntagsöffnung, vielfach mehr Besucher in ein Quartier gezogen als sonst anlässlich der 
Veranstaltung selbst (klimarelevant). So müssen wegen der Öffnung von Verkaufsstellen für ei-
nen Termin im Vorfeld z.B. Lager befüllt (zusätzlicher Lieferverkehr) und zusätzliche Ressourcen 
(Strom, Heizung und vieles mehr) anlässlich der Öffnung verbraucht werden. 
 
Veranstaltungen selbst gehören zu einer gelebten Stadtkultur und werden auch zukünftig von der 
Stadtgesellschaft nicht in Frage gestellt werden. Die wenigen Anlässe, die für verkaufsoffene 
Sonntage in 2020 vorgesehen sind, werden das Klima nicht über ein hinnehmbares Maß hinaus 
belasten. 
 
Nach Auffassung der Verwaltung sind die möglichen Bedenken zu vernachlässigen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 RVO 2020

19 
Anlage 2 Antrag Kernbereich Innenstadt 
Anlage 3 Antrag Deutz 
Anlage 4 Neustadt-Süd 
Anlage 5 Rodenkirchen 
Anlage 6 Sülz/Klettenberg 
Anlage 7 – 7.3 Braunsfeld 
Anlage 8 Lindenthal 
Anlage 9 Porz-Mitte 
Anlage 10 Antrag Rath/Heumar 
Anlage 11 Antrag Kalk 
Anlage 12 Antrag Dellbrück 
Anlage 13 Ev. Kirchenverband 
Anlage 14 Stellungnahme IHK Köln 
Anlage 15 Stellungnahme ver.di 
Anlage 16 Stellungnahme Handelsverband 
Anlage 17 Stellungnahme IHK Köln 
Anlage 18 Katholikenausschuss 
Anlage 19 Gemeinsame Stellungnahme DGB/ver.di 
 
Hinweis: 
 
Der Umdruck erfolgt lediglich für die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften und die 
Stellungnahmen von Ev. Kirchenverband (Anlage 13), IHK (Anlage 14 und 17), ver.di (Anlage 
15), Handelsverband (Anlage 16), Katholikenausschuss (Anlage 18) und der gemeinsamen Stel-
lungnahme DGB/ver.di (Anlage 19). 
 
Die Nachweise zu den Anträgen entnehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.

Anlage 16 Stellungnahme Sonderöffnung Handelsverband 16.07

2406 Zeichen

Handelsverband 
Aachen 
-
 
Düren 
-
 
Köln
 

 
An Lyskirchen 14
 

 
50676 Köln
 
 
An die
 
Stadt Köln 
–
 
Die Oberbürgermeisterin
 
Amt für öffentliche Ordnung
 
Gewerbeabteilung (321/1)
 
Willy
-
Brandt
-
Platz 3
 
50679 Köln
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme verkaufsoffene Sonntag
e
 
20
20
 
hier: 
Innenstadt (3), Köln
-
Kalk (1),
 
Köln
-
Delbrück (1), Köln
-
Braunsfeld (1)
, 
Rath/Heumar(2)
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
herzlichen Dank für die Möglichkeit, zu den aktuellen Anträgen über verkaufsoffene 
Sonntage 20
20
, Stellung zu beziehen. 
 
 
Bei den vorgelegten Anträgen
 
handelt es sich ausschließlich um Anlässe, die bereits 
in der Vergangenheit von uns als une
ingeschränkt genehmigungsfähig bewertet 
wurden.
 
 
Die vorgelegten Anträge entsprechen allesamt den strengen, gesetzlichen Kriterien 
des NRW
-
Ladenöffnungsgesetzes. Es handelt sich außerdem fast ausschließlich um 
Anlässe, deren Rechtssicherheit bereits im ver
gangenen Jahr ausführlich geprüft 
und 
bestätigt 
wurde
.
 
 
Es geht im 
Wesentlichen
 
nicht um eine Ausweitung der einzelnen Umsätze, sondern 
um
 
Marketing
maßnahme
n
, die es den Kölner Stadtvierteln, die nicht vom Tourismus 
profitier
en
 
erlaub
en
,
 
auf sich aufmerksam zu machen und neue Besucher 
anzulocken sowie Stammbesucher an sich zu binden.
 
 
Der Erhalt von Urbanität und sozialen Strukturen, die maßgeblich durch den 
stationären Einzelhandel mitgestaltet werden, ist in den betreffenden 
Stadtvierteln 
von elementarem öffentlichem Interesse.
 
 
Ebenso sind die aufgeführten internationalen Messen für die Sonderöffnung im 
Kernbereich Innenstadt 
ausreichende
r und starker Anlass. Sie 
sind Magnet für den 
Aufenthalt an diesen Tagen in Köln.
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
 
 
 
 
 
 
(Jörg Hamel, Geschäftsführer)
 
Köln
, 
16.07.2019
 
Jörg Hamel
 
(
jha
)
 
Handelsverband 
 
Nordrhein
-
Westfalen
 
Aachen 
-
 
Düren 
-
 
Köln
 
 
Geschäfts
s
telle 
Köln
 
 
An Lyskirchen 14 
 
50676 Köln
 
 
Tel.: 
0221/20 80 40
 
Fax: 
0221
/
20 80 440
 
 
Kölner Bank eG
 
IBAN: DE64 
3716 0087 0010 3480 05
 
BIC: GENODED1CGN
 
 
 
Geschäfts
s
telle 
Aachen
 
 
Theaterstraße 56
 
52062 Aachen
 
 
Tel.: 
0241/25 141
 
Fax: 0241/29 906
 
 
kontakt@ehdv.
de
 
www.
ehdv
.de
 
 
Vorsitzender
 
Gerd
-
Kurt Schwieren
 
 
G
eschäftsführer
 
Dipl.
-
Vw. Jörg Hamel
 
 
Vereinsregister AG 
Köln
 
 
VR 
5486
 
 
Gerichtsstand 
Köln

Anlage 11 Antrag_VOS_2020_Kalk[26974]

10733 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: StandortGemeinschaft Kalk e. V. 
 
Am Sonntag, dem 28. Juni 2020 von 
13 bis 18 Uhr 
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
Messe: 
Örtliches Fest: Straßenfest 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
Anlassbeschreibung: Seit Jahrzehnten findet am letzten 
Wochenende im Juni das Straßenfest 
auf der Kalker Hauptstraße statt. 
 
Wir werden in 2020 (27. und 28. Juni) 
ein völlig neues Konzept (höher 
wertiges) des Straßenfestes verfolgen. 
Wir werden das Straßenfest mit dem 
Dienstagszug e. V. Zollstock selbst 
organisieren (ohne die Fa. Von der 
Gathen). Die Kalker Vereine und 
Organisationen sollen sich kostenfrei 
auf dem Straßenfest präsentieren 
können (z. Zt. zwei Vereine!). Wir 
werden kostenfreie Kinderangebote 
machen. Die Kalker Geschäftsleute 
werden ebenso ins Boot geholt (in 18 
haben vier Geschäfte teilgenommen) 
In 19 werden es nicht mehr! 
Erhöhung der Attraktivität des 
Straßenfestes 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
Xja 
nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung 
eine Veranstaltung, welche zum 
32. Mal 
stattfindet 
erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Xja 
nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe. 
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
Xja 
nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
Veranstaltungsfläche: 
Verkaufsfläche: 
Veranstaltungsbesucher: 35.000 
 
Besucher wegen der 
Verkaufsstellenöffnung: Wenige 100 
(bezogen auf die Sonntagsöffnung 
2018), da erst freitagmittags klar war, 
dass der verkaufsoffenen Sonntag 
statfinden durfte – keine Werbe-
möglichkeit mehr für den VOS. 
 
Veranstaltungsfläche:14.000 qm 
durch Erweiterung in die Nebenstraßen 
und Park 
 
Verkaufsfläche: Brutto 24.000 qm es 
fallen 4 Banken, vier Juweliere,  
Filialisten Z. B. Rossmann weg, d. h. 
die Nettofläche liegt deutlich unter 
20.000 qm 
 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s. Presseberichte, in 19 wird gezählt

Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen. 
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- 
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. 
Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, 
Nr. 4,) stützen.  
 
 
Kalk war bis Ende der 80 iger Jahre 
das Einkaufszentrum im 
Rechtsrheinischen Köln. Von den 
zahlreichen Eigentümer geführten 
Geschäften existiert noch eine 
Handvoll. 
Ein Dutzend Handyläden, mindestes 
ebenso viele Friseur- resp. Barbershops 
– auch in den Nebenstraßen, über ein 
halbes Dutzend Bäckereien davon zwei 
alt eingesessene- und eine Reihe von 
Filialisten – Kodi, DM, Rossmann, 
Tedi, Wollworth  etc. säumen heute die 
Kalker Hauptstr.

noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots 
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze) 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Im Dezember 2018 wurde der 
ehemalige Kaufhof als Kalkhof 
eröffnet. lt. Kaufland mit sehr 
gemischtem Ergebnis: das 
Weihnachtsgeschäft verlief zufrieden 
stellend, während das Ostergeschäft 
gleich null war. 
Das heißt, die erwartete Belebung 
durch den Kalkhof ist leider nicht so 
positive ausgefallen wie erhofft. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen

Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten                                                   mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Anlage 2 Antrag Kernbereich Innenstadt

74981 Zeichen

1 
 
Antrag offener Sonntag 23.08.2020 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: NRW Tag 
21. - 23.08.2020 
 
 
Offener Sonntag:  
23.08.2020, 13.00 - 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Feste 
explizit als grundsätzlich zulässige 
Anlässe für eine Öffnung von 
Verkaufsstellen an Sonntagen 
aufgeführt, woraus eine präjudizierende 
Wirkung im Hinblick auf eine 
grundsätzliche Genehmigung für 
verkaufsoffene Sonntage gesehen 
werden kann. Das Fest muss aber die 
„Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf 
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. 
Dementsprechend darf ein Fest nicht nur 
deshalb veranstaltet werden, um formell 
die rechtlichen Voraussetzungen für die 
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am 
Sonntag zu schaffen.  
 
Der NRW Tag: 
Vom 21.-23. August 2020 wird der NRW 
Tag erstmalig in Köln stattfinden. Er hatte 
seine Premiere 2006 zum 60- jährigen 
Jubiläum des Bundeslandes und fand bis 
2012 jährlich und seither  aller zwei Jahre 
statt.  
 
Er ist ein einmaliges Großereignis in der 
Stadt im Rahmen einer etablierten 
Veranstaltungsreihe und das größte 
Bürgerfest des Bundeslandes.  
 
Das Programm richtet sich an die 
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln 
sowie an Besucherinnen und Besucher 
aus ganz Nordrhein- Westfalen. Die 
Themenwelten sind breitenwirksam und 
generationenübergreifend konzipiert. 
 
An den Aktionstagen stellt sich NRW  als 
vielfältiges, offenes und tolerantes 
Bundesland mit einem attraktiven und 
abwechslungsreichen Programm dar. 
Besonders stehen dabei Fragen der 
zukünftigen Stadtentwicklung unter

2 
 
Beachtung von Nachhaltigkeit, Vielfalt 
und klimaneutralen Mobilität dar.  
 
Maßgeblich werden folgende  Themen 
sein: 
- Kunst & Kultur 
- Bildung & Forschung 
- Umwelt 
- Freizeit und Sport, Tourismus in 
NRW 
- regionale Wirtschaft, 
- Präsentation einer 
„Blaulichtmeile“ unter 
Beteiligung zahlreicher 
Blaulichtorganisationen  
- Kundgebung am Sonntag mit 
Arsch Huh auf der Deutzer 
Werft  
- Präsentation der 11 
Landesministerien 
 
Eine Beteiligung möglichst vieler Kölner 
Akteure mit einem Focus auf attraktives 
Infotainment ist ausdrücklich gewünscht. 
Dabei stehen innovative 
Präsentationsformen, der Dialog mit dem 
Publikum und ein qualitatives, 
ausgesuchtes Kulturprogramm im 
Vordergrund.  
 
Folgende Kompetenzen werden 
angestrebt: 
 
Qualität:  
Der NRW-Tag 2020 Köln überzeugt 
durch ein qualitatives Angebot in allen 
Bereichen: Kulturprogramm, 
Ausstellerflächen, Gastronomie u. a.  
Unterhaltung:  
Das Programm des NRW-Tages 2020 
Köln zeichnet sich durch einen hohen 
Unterhaltungswert aus. Der NRW-Tag 
darf und soll Spaß machen!  
Image:  
Das Image der Stadt Köln spiegelt sich 
im Festprogramm wider: Vielfalt, 
Offenheit, Toleranz und die 
Verbundenheit zu Traditionen sowie der 
Blick für die Zukunft.  
Interaktion:  
Das Programm des NRW-Tages 2020 
Köln lebt von der Interaktion der 
involvierten Partner mit den 
Besucherinnen und Besuchern.  
Identifikation:

3 
 
Der NRW-Tag setzt sich zum Ziel, die 
Identifikation der Bürgerinnen und 
Bürger mit unserem Bundesland und 
dem, was unser Bundesland ausmacht, 
zu stärken. 
 
Für Köln, als größte Stadt des 
Bundeslandes, ist der NRW Tag eine 
einmalige Chance, sich als excellenter 
Gastgeber in sympatisch kompetenter 
Atmosphäre darzustellen, die Gäste 
willkommen zu heißen und ihnen einen 
unvergleichbaren Aufenthalt in der Stadt 
zu bieten. 
 
An den Aktionstagen werden folgende 
Gäste zu erwarten sein:  
- zahlreiche offizielle 
Vertreterinnen und Vertreter aus 
der Politik  
- Entscheidungsträger und 
Meinungsbildner aus Wirtschaft, 
Politik, Sport, Kultur sowie 
Forschungs- und 
Bildungseinrichtungen  
- Relevante Akteure und 
Akteurinnen aus Wirtschaft, 
Wissenschaft, Sport, Touristik, 
Umwelt, Ehrenamt u. a.  
- Bürgerinnen und Bürger der 
Stadt Köln und Nordrhein-
Westfalens  
- potentielle Kundinnen und 
Kunden  
- Regionale und nationale Medien 
 
Kaum eine andere Veranstaltung in der 
Stadt zieht ein derart vielfältiges 
Publikum an und stellt Köln in seiner 
Vielfältigkeit dar. Damit sind große 
Chancen für die Stadt verbunden, die 
Kölner Stärken, Traditionen und 
Kompetenzen auf bisher noch nicht 
dagewesener Art und Weise zu 
präsentieren und für das Image der Stadt 
zu nutzen.  
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, 
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 
Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen 
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- 
und Feiertagen gefördert werden können. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

4 
 
Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum 
das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei 
nicht im Vordergrund steht. 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X  eine historische Veranstaltung  
Seit 2006 im Bundesland 
 
X  erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Erstmalig in Köln 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist 
regelmäßig insbesondere dann auszugehen, 
wenn die örtliche Veranstaltung in den 
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung 
vorgesehen sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die 
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht 
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich 
überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der 
Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. 
der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest 
(Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, 
Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. 
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. 
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt 
sind; eine Ausweitung über den Bereich 
hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des 
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

5 
 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NRW Tag: 
Gesamt- prognostizierte Besucherzahl 
500.000 Besucher aus ganz NRW, 
Bürgerinnen und Bürger Kölns 
 
Für die Erstellung der Besucherprognose 
für den Veranstaltungstag am 23. August 
2020 haben wir uns als Ausgangsbasis 
auf vorhandenes Datenmaterial des 
Unternehmens Jones Lang Lasalle 
(Passantenzählungen Köln 2018), den 
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ 
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität  
zu Köln sowie den Zahlen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für 
Köln gestützt.  
 
Das Unternehmen Jones Lang LaSalle 
zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in 
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der 
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro 
Stunde im Dur chschnitt 13.000 
Passanten.  
 
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit 
von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones 
Lang LaSalle) in der Kölner Innenstadt 
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite 
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro 
Stunde im Durchschnitt 28.030 
Passanten. Diese Zahl ist jedo ch in 
zweierlei Hinsicht zu relativieren.  
 
Zum Einen beinhaltet dieser Wert 
aufgrund der Lage der Straßen 
zueinander mit sehr hoher 
Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im 
vorliegenden Fall realistischer Weise von 
einer Mehrfachzähl quote von einem 
Viertel bzw. einem Drittel aus, resultiert 
aus dem zuvor berechneten Wert ein 
„bereinigter“ Durchschnittswert von rund 
18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro 
Stunde.   
 
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch 
anerkannt, dass Frequenzmessungen die 
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt

6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
werden, nicht zwingend durch einfaches 
Multiplizieren auf eine gesamte 
Tagesdauer hochgerechnet werden 
dürfen. Die meisten tageszeitlichen 
Passantenfrequenzen in den 
Innenstädten weisen eine unimodale oder 
bimodale Verteilung auf. Im Rahmen 
dieser Prognose sind wir von einer 
unimodalen, symmetrisch 
Normalverteilung der Passantenfrequenz 
ausgegangen. Aus diesem Grund muss 
für die letzten beiden Stunden der 
beantragten Ladenöffnung von 
durchschnittlichen 
Stundenbesuchswerten in einer Spanne 
von 7.000 bis nahezu 8.000 Passanten 
ausgegangen werden. Demnach würde 
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung 
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von 
rund 70.340 bis 79.090 Passanten 
ergeben.   
 
Setzt man diese so ermittelten Werte in 
Relation zu den Ergebnissen der Studie 
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu 
Köln (hier haben 68,7 Prozent der 
Besucher angegeben, dass sie die 
Kölner Innenstadt samstags primär 
wegen des Einkaufs aufsuchen), und 
den Daten der BAG Untersuchung 
Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser 
Untersuchung gaben 55,2 Prozent der 
Befragten an, bei ihrem Besuch der 
Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu 
haben) und bildet aus beiden Daten 
einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei 
ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon 
ausgegangen werden, dass zwischen 
43.610 und 49.035 Personen am 
Sonntag den 23. August zum Einkaufen 
in die Kölner Innenstadt kommen 
werden.   
 
Die oben stehend ermittelten Werte 
decken sich annähernd mit einem realen 
Wert, wie er im Rahmen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in 
der Kölner Innenstadt für einen Samstag 
(11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt 
wurde.  
 
Es wurden stundengenaue 
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man 
die Besucheranteile in den Stunde n von 
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der

7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche:  
Verkaufsfläche: 
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt 
sich eine Gesamtbesucherzahl im 
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel 
von rund 45.400 Personen. 
 
Wir gehen aufgrund der dargelegten 
Berechnungen davon aus, das insgesamt 
mit „E inzelhandelsbesucherzahlen“ 
zwischen knapp 44.000 und 50.000 
Personen gerechnet werden kann/muss. 
 
 
Eine prägende Wirkung einer 
Veranstaltungsfläche für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur 
dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die 
geöffnet haben können, ungleich größer 
ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um 
wieviel größer die Verkaufsfläche der 
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt 
es keine grundsätzlichen quantitativen 
Angaben bzw. auch keine allgemeinen 
Näherungswerte.  
 
Insgesamt nimmt der NRW Tag nach 
aktuellem organisatorischem Stand zu 
Ende Oktober 2019 mit bisher keinen 
verbindlichen Zusagen von konkreten 
Flächen einen Bereich linksrheinisch 
vom Roncalliplatz, Rathaus, Heumarkt, 
Strassenland, Blaulicht- Meile bis hin 
zum rechtsrheinischen mit der Deutzer 
Werft, dem Rheinboulevard mit Kennedy 
– Ufer, Tanzbrunnen und Rheinpark ein. 
 
Aus dieser unverbindlichen 
Flächenplanung ergibt sich derzeit ein 
Areal von ca. 60.000qm  Quadratmetern.  
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner 
Innenstadt von rund 314.000 
Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) 
gegenüber. Damit ist die Fläche der 
Veranstaltung zunächst kleiner als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der 
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet 
haben können. Allerdings müssen 
weitere Aspekte berücksichtigt werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz 
verkaufsoffener Sonntage in den 
vergangenen Jahren ist bekannt, dass

8 
 
sich in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 
befindlichen Einzelhändler auch 
tatsächlich daran beteiligen. So 
beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt 
mit den meisten Sonntagsöffnungen, im 
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der 
Einzelhändler nicht regelmäßig an den 
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg 
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach 
Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Deutschland (HDE) 
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit 
bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % 
auszugehen. In Anbetracht der 
Bedeutung der Weihnachtszeit für die 
Umsatzgenerierung im Einzelhandel 
gehen wir für Köln während des 
verkaufsoffenen Sonntags am 07.April  
2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ 
von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. 
Setzt man diese Werte in Bezug zur 
vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell 
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 
266.900 Quadratmetern.  
 
2. Die Flächenrelationen relativieren sich 
zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des 
innerstädtischen Einzelhandels in Köln 
teilweise über mehrere Etagen erstreckt. 
Bei einer rein ebenerdigen 
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde 
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche 
noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als 
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung 
vorgebracht werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung 
erfüllt – auch im Lichte der jüngeren 
Rechtsprechung - alle relevanten 
Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die 
Öffnung von Verkaufsstellen stehen. 
Demnach ist der NRW Tag für den 
Sonntag prägend und die beantragte 
Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex

9 
 
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet.  
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt 
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit 
über Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft (auch hier VG 
Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung 
offener Sonntag 08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer

10 
 
Gefährdung durch den Online-Handel 
unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe 
von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster 
vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer 
kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die 
allgemeine, für den stationären Einzelhandel 
einer jeden Kommune ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme 
von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu 
begründen. Die Kammer weist ausdrücklich 
darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets 
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in 
der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende 
öffentliche Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die 
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung neuer 
Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das 
grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, 
insbesondere der weniger mobilen und älteren 
Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, 
da ihnen eine herausragende Bedeutung für 
den Bestand und die Entwicklung der Städte 
und Gemeinden, insbesondere der 
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung 
zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche 
gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im 
überörtlichen Funktionszusammenhang eine 
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch 
die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. 
Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer 
drohenden Verödung der Innenstädte mit 
negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und 
Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet 
werden. Zielrichtung der Regelung ist es,

11 
 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und 
Wohnimmobilien und der Abwanderung von 
Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder 
deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er 
soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen 
Zentren dienen. 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver 
und lebenswerter Standort wahrgenommen zu 
werden und sich entsprechend selbst 
darstellen zu können und sichtbar zu machen, 
stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers 
ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund 
dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im 
Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Der NRW Tag ist eine Chance für Köln, 
sich mit seiner Vielfalt, seinen Stärken 
und den Akteuren der Stadt zu 
präsentieren und damit eine 
überregionale Aufmerksamkeit auf seine 
Stärken und Potenziale sowie zukünftige 
Themen zu lenken.

1 
 
Antrag offener Sonntag 05.04.2020 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: INTERMOT  
07.-11.10.2020 
 
Offener Sonntag:  
11.10.2020, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen 
explizit als grundsätzlich zulässige 
Anlässe für eine Öffnung von 
Verkaufsstellen an Sonntagen 
aufgeführt, woraus eine präjudizierende 
Wirkung im Hinblick auf eine 
grundsätzliche Genehmigung für 
verkaufsoffene Sonntage gesehen 
werden kann. Eine Messe muss aber die 
„Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf 
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. 
Dementsprechend darf eine Messe nicht 
nur deshalb veranstaltet werden, um 
formell die rechtlichen Voraussetzungen 
für die eigentlich bezweckte 
Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.  
 
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen 
Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe 
eine „im allgemeinen regelmäßig 
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der 
das „wesentliche Angebot eines oder 
mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt 
und überwiegend nach Muster an 
gewerbliche Wiederverkäufer, 
gewerbliche Endverbraucher oder 
Großabnehmer“ vertrieben wird. 
Internationale Messen zeigen nach 
Definition des Ausstellungs - und Messe-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. 
(AUMA) das wesentliche Angebot eines 
oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie 
weisen auf der Besucherseite ein über die 
Region deutlich hinausgehendes 
Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen 
über 50 % der Besucher aus mindestens 
100 km Entfernu ng und über 20 % aus 
mindestens 300 km Entfernung.

2 
 
Die INTERMOT: 
Die INTERMOT (Abkürzung für 
Internationale Motorrad-, Roller- und E-
Bike-Messe) ist eine Motorradmesse und 
die international führende Business- und 
Eventmesse für Motorräder, Roller und 
E-Bikes. Mehr als 1.100 Aussteller, 
darunter die Marktführer, aber auch viele 
Kleinserienhersteller sowie Bekleidungs- 
und Zubehörfirmen präsentieren sich auf 
der INTERMOT Messe Köln und zeigen 
ihre Neuheiten, aktuelle Kollektionen, 
Trends und Serviceangebote. Zum 
Angebot der Motorradmesse Köln zählen 
beispielsweise Motorräder, Roller und E-
Bikes, Teile, Zubehör und elektrische 
Ausrüstung, Motorradbekleidung, 
Fahrerausrüstung, Werkzeuge, 
Werkstatt- und Ladenausrüstung, sowie 
Schmierstoffe, Pflegemittel und 
touristische Angebot für Zweiradfahrer. 
Hier werden Produktneuheiten 
vorgestellt und am Markt eingeführt. Die 
Messe zieht Fachbesucher und 
Motorradfans gleichermaßen an und der 
deutsche Markt spielt eine besondere 
Rolle, denn Deutschland ist für den 
europäischen Markt Gradmesser für die 
zukünftige Entwicklung und die 
INTERMOT spielt hier eine 
entscheidende Rolle als unverzichtbarer 
Impulsgeber. Deutschland ist ein 
führender europäischer Motorradmarkt 
und die Community möchte die 
Premierenmodelle sehen und nicht 
ausschließlich aus den Zeitungen 
entnehmen. Der deutliche Anstieg der 
jungen Besucher bis 21 Jahre um 
50 Prozent ist Beweis genug für die 
Dynamik der INTERMOT. 
 
Beim Show-in-Show-Konzept 
customized werden zudem Trends und 
Themen erlebbar gemacht. Zahlreiche 
Unternehmen zeigen hier ihre Produkte, 
von außergewöhnlichen Umbauten über 
Bekleidung bis hin zu szeneorientierten 
Möbeln und Accessoires. Das 
facettenreiche Eventprogramm mit 
diversen Probefahr-Parcours, 
ausgefallenen Stuntshows und Demo-
Rennen, sowie attraktivem Mitmach-
Programmen, macht den Besuch der 
Motorradmesse INTERMOT in Köln 
darüber hinaus zum Dreh- und 
Angelpunkt der Motorrad-Szene.

3 
 
 
Die seit vielen Jahren forcierte Initiative 
„Messe goes City“  bei der sich das 
Thema großer Messen in der Stadt 
widerspiegelt, wird auch für die 
INTERMOT aufgegriffen und 
Zukunftsthemen der e-Mobilität den 
Besuchern der Kölner Innenstadt 
zugänglich gemacht. 
 
Die Messe würde übrigens auch ohne 
offenen Sonntag stattfinden. 
 
Die Messe findet seit 2008 in Köln im 
Zwei - Jahresrhytmus statt und kann 
somit als Traditionsveranstaltung 
angesehen werden. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung  
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

4 
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
INTERMOT (2018): 
220.000 Besucher aus fast 100 Ländern 
1041 Aussteller aus 40 Ländern 
180.000qm Ausstellerfläche (Brutto) 
 
 
Für die Erstellung der ersten 
Besucherprognose für den 
Veranstaltungstag am 5. April  2020 
haben wir uns als Ausgangsbasis auf 
vorhandenes Datenmaterial des 
Unternehmens Jones Lang Lasalle 
(Passantenzählungen Köln 2018 ), den 
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ 
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität 
zu Köln sowie den Zahlen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für 
Köln gestützt.  
 
Das Unternehmen Jones Lang  LaSalle 
zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in 
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der 
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro 
Stunde im Durchschnitt 13.000 
Passanten.  
 
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit 
von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones 
Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt 
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite 
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro 
Stunde im Durchschnitt 28.030 
Passanten. Diese Zahl ist jedoch in 
zweierlei Hinsicht zu relativieren.  
 
Zum Einen beinhaltet dieser Wert 
aufgrund der Lage der Straßen 
zueinander mit sehr hoher 
Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im 
vorliegenden Fall realistischer Weise von 
einer Mehrfachzählquote von einem 
Viertel bzw. einem Drittel aus, r esultiert 
aus dem zuvor berechneten Wert ein 
„bereinigter“ Durchschnittswert von rund 
18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro 
Stunde.   
 
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch

5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
anerkannt, dass Frequenzmessungen die 
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt 
werden, nicht zwingend durch einfaches 
Multiplizieren auf eine gesamte 
Tagesdauer hochgerechnet werden 
dürfen. Die meisten tageszeitlichen 
Passantenfrequenzen in den 
Innenstädten weisen eine unimodale oder 
bimodale Verteilung auf. Im Rahmen 
dieser Prognose si nd wir von einer 
unimodalen, symmetrisch 
Normalverteilung der Passantenfrequenz 
ausgegangen. Aus diesem Grund muss 
für die letzten beiden Stunden der 
beantragten Ladenöffnung von 
durchschnittlichen 
Stundenbesuchswerten in einer Spanne 
von 7.000 bis nahezu 8.000 Passanten 
ausgegangen werden.  Demnach würde 
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung 
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von 
rund 70.340 bis 79.090 Passanten 
ergeben.   
 
Setzt man diese so ermittelten Werte in 
Relation zu den Ergebnissen der Studie 
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu 
Köln (hier haben 68,7 Prozent der 
Besucher angegeben, dass sie die 
Kölner Innenstadt samstags primär 
wegen des Einkaufs aufsuchen), und 
den Daten der BAG Untersuchung 
Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser 
Untersuchung gaben 55,2 Prozent der 
Befragten an, bei ihrem Besuch der 
Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu 
haben) und bildet aus beiden Daten 
einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei 
ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon 
ausgegangen werden, dass zwischen 
43.610 und 49.035 Personen am 
Sonntag den 11. Oktober zum Einkaufen 
in die Kölner Innenstadt kommen 
werden.   
 
Die oben stehend ermittelten Werte 
decken sich annähernd mit einem realen 
Wert, wie er im Rahmen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in 
der Kölner Innenstadt für einen Samstag 
(11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt 
wurde.  
 
Es wurden stundengenaue 
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man

6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche:  
Verkaufsfläche: 
die Besucheranteile in den Stunden von 
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der 
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt 
sich eine Gesamtbesucherzahl im 
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel 
von rund 45.400 Personen. 
 
Wir gehen aufgrund der dargelegten 
Berechnungen davon aus, das 
insgesamt mit 
„Einzelhandelsbesucherzahlen“ 
zwischen knapp 44.000 und 50.000 
Personen gerechnet werden 
kann/muss. 
 
 
Eine prägende Wirkung einer 
Veranstaltungsfläche für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur 
dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die 
geöffnet haben können, ungleich größer 
ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um 
wieviel größer die Verkaufsfläche der 
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt 
es keine grundsätzlichen quantitativen 
Angaben bzw. auch keine allgemeinen 
Näherungswerte.  
 
Insgesamt nimmt die INTERMOT eine 
Fläche von 180.000qm  Quadratmetern 
ein. Nimmt man zur Messefläche die 
Veranstaltungsfläche von ac. 3.500 qm 
in der Innenstadt hinzu, wäre die 
Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich 
kleiner als die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner 
Innenstadt von rund 314.000 
Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) 
gegenüber. Damit ist die Fläche der 
Veranstaltung zunächst kleiner als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der 
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet 
haben können. Allerdings müssen 
weitere Aspekte berücksichtigt werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz 
verkaufsoffener Sonntage in den 
vergangenen Jahren ist bekannt, dass 
sich in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung

7 
 
befindlichen Einzelhändler auch 
tatsächlich daran beteiligen. So 
beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt 
mit den meisten Sonntagsöffnungen, im 
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der 
Einzelhändler nicht regelmäßig an den 
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg 
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach 
Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Deutschland (HDE) 
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit 
bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % 
auszugehen. In Anbetracht der 
Bedeutung der Weihnachtszeit für die 
Umsatzgenerierung im Einzelhandel 
gehen wir für Köln während des 
verkaufsoffenen Sonntags am 07.April  
2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ 
von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. 
Setzt man diese Werte in Bezug zur 
vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell 
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 
266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich 
zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des 
innerstädtischen Einzelhandels in Köln 
teilweise über mehrere Etagen erstreckt. 
Bei einer rein ebenerdigen 
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde 
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche 
noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als 
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung 
vorgebracht werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung 
erfüllt – auch im Lichte der jüngeren 
Rechtsprechung - alle relevanten 
Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die 
Öffnung von Verkaufsstellen stehen. 
Demnach ist die INTERMOT für den 
Sonntag prägend und die beantragte 
Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex 
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet.

8 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung 
offener Sonntag 08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und

9 
 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.

10 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Wieder einmal präsentiert sich Köln mit 
einer internationalen zeitgemäßen 
Leitmesse und zieht damit über den 
Messezeitraum viele Messegäste und 
Besucher an.  
 
Das Messethema spiegelt die sich 
verändernde Mobilität auf dem Weg zur 
eMobilität und allgemeine damit 
zusammenhängende Trends wider, die 
neben den Messegästen viele Kölner 
und Kölngäste aus dem Umland 
interessieren.  
 
Immerhin ist Köln für dieses 
Messethema als Standort prädestiniert, 
da es in der Tradition verwurzelt eine 
PS-starke Stadt (Ford, Toyota, PSA, 
Ursprünge von Audi) ist und 
zukunftsweisende Mobilitätsformen 
bedient. Dabei kommt dem Thema 
Fahrrad/E-Bike eine große 
Aufmerksamkeit zukommen. Schaut man 
auf das städtische Mobilitäts-
Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ kommt 
der Aufteilung des öffentlichen 
Verkehrsraumes in Relation ein Drittel 
Fahrzeugverkehr, ein Drittel Fussgänger, 
ein Drittel Fahrräder gerade dem 
Radverkehr eine große Bedeutung zu. 
Diese findet sich auch in den vielen 
Möglichkeiten des Radnetzes in der 
Umgebung wider.  
 
In der Stadt sind aber auch 
Unternehmen beheimatet, die diesen 
Markt bedienen und damit nicht 
unerheblich auf den Wirtschaftsstandort 
zum Messethema einzahlen.

1 
 
Antrag offener Sonntag 13.12.2020 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln 
 
Weihnachtsmärkte: 
23. November – 23. Dezember 2020 – 31 Tage 
 
So.-Mi.:  jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet 
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet 
Täglich: 10 bzw. 11 Std. 
Gesamt: 322 Stunden 
 
Offener Sonntag:  
13.12.2020, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein 
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 
6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) 
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen 
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt 
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so 
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung 
nicht gehindert sind und Störungen der 
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der 
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf 
Stunden verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer 
des Einzelhandels.  
 
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung 
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht 
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten 
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die 
Öffnung an bestimmten Sonntagen. 
 
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich 
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von 
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung 
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von 
öffentlichem Interesse sind.  Ein öffentliches 
Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung 
viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der 
Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in 
hohem Maße anzieht. 
 
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen 
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein 
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um 
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die 
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonnt ag zu 
schaffen.

2 
 
 
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, 
Vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können 
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit 
zurück verfolgt werden. Stellten die 
Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig 
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern  
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten 
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das 
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten 
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht 
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt 
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle 
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu 
Treffpunkten und  Orten der Geselligkeit und 
Kommunikation geworden. 
 
Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, 
die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die 
Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, 
Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. 
gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an 
Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven 
der Befragten beim Besuch eines  
Weihnachtsmarktes wider (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) 
 
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt 
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, 
Die ständige Weiterentw icklung der Sortimente der 
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik 
der Märkte und die musikalischen 
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind 
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im 
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden 
Garant für das hohe Niveau und die ständige 
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte 
und somit der Weihnachtsstadt Köln. 
 
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt 
haben eine große Tradition, sind imageprägend und 
tragen in einer der dicht be siedelsten Regionen 
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit 
nationaler und internationaler Bedeutung bei. 
 
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den 
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten 
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem 
Nürnberger Christkindlmarkt. 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/
umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/) 
 
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte

3 
 
werden sich auch bei den Partnern des Handels 
wieder finden. 
 
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. 
besonderes „Shopping-Interesse“ 
Weihnachtszeit  
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. 
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 
2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches 
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") 
potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um 
eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an 
Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit 
liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist 
ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich 
nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch 
vorgetragen werden und muss dann auch in der 
Abwägung der Genehmigungsbehörden 
berücksichtigt werden.  
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem 
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. 
Unter Alltag versteht man im allgemeinen 
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) 
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag 
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und 
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), 
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller 
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. 
Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum 
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In 
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG 
verwendete Begriff des „alltäglichen 
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar 
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen 
für solche Fälle, in denen es zwar um 
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese 
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr 
den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet 
werden können. Entsprechende 
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das 
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von 
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. 
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das 
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf 
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann 
im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen 
der Konsumenten auf  
 das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten 
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher 
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes 
Zeitfenster),  
 seiner produktmäßigen Orientierung auf 
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter

4 
 
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel 
etc.)  
 und dem regelmäßig eher familiär konzipierten 
Einkaufsmodus  
verwiesen werden.  
 
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes 
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. 
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim 
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund 
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte 
korrespondieren auch weitestgehend mit 
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische 
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die 
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man 
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für 
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische 
Weihnachtseinkäufe (Der W eihnachtsmarkt 
zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten 
Besucher und Touristen? Ergebnisse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – 
Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und 
Absatzforschung und MK Illumination GmbH, 
Dresden; S.2). Als Hauptg rund für den Besuch der 
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten 
stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“ 
ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und 
Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen 
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die 
Frage, warum  Besuche/Reisen zu 
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten 
kumuliert 60,5 % der Befragten die Gesichtspunkte 
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und 
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen 
Tradition und Inszenierung – Was erwart en 
Besucher und Touristen, Ergebnisse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015, 
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu 
Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 
2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von 
„normalen“ bzw. „alltäglichen“ Ver haltensmustern 
der Verbraucher ab, wie Studien bzw. 
Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus 
welchem primären Grund die Verbraucher eine 
Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie

5 
 
„Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu Köln an 
einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 
53 % an, zum Einkaufen in die 
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten 
Personen. Insofern kann das alltägliche 
Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem 
(Shopping)Verhalten anlässlich von 
Weihnachtsmärkten verglichen werden.  
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, 
wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit 
denen anlässlich des Besuches eines 
Weihnachtsmarktes verglichen wird.  
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im 
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In 
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller 
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in 
Begleitung von Familienangehörigen, 
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. 
Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind 
alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung 
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas 
Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – 
Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches 
Profil und aktionsräumliches Verhalten der 
Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im 
Dezember 2008. Geographisches Institut der 
Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. 
S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 
Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im 
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser 
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im 
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu 
Köln, wurde für einen Donnerstag im September 
2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher 
(n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die 
Innenstädte kommen. Für einen Samstag im 
September 2014 ermittelt die Studie (Befragte 
Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, 
die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund 
40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ 
liefern die Ergebnisse der bundesweiten 
„Untersuchung Kundenverkehr“ des 
Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei 
rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen 
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage 
folgende Anteile von „Single-Shoppern“: 
Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie 
Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die 
Personenanzahl als ein taugliches 
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen 
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen 
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. 
muss.

6 
 
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit 
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext 
hat auch eine Entscheidung des 
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der 
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich 
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). 
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit 
kulturellem, sozialem und traditionsbildendem 
Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten 
der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG 
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit 
dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche 
Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. 
Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung 
von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des 
BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und 
traditioneller, gemeinschaftsbezogener 
Gemeinwohlbelange, des örtlichen 
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, 
der Wahrung von Tradition und religiöser, 
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine 
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten 
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im 
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines 
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der 
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. 
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die 
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes 
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt 
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar 
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).  
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von 
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten 
und Weihnachtsm ärkten den Charakter der 
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil 
vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung 
von Altennachmittagen, das Auftreten von 
Musikkapellen und das Bestehen von 
Kindernachmittagen spielen bei derartigen 
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. 
BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem 
anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und 
traditionellen Weihnachtsmarkt das 
Besucherinteresse, vertraute und beliebte 
Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder 
zu finden und den Kontakt mit den Bürgern 
untereinander sicherzustellen, eine wesentliche 
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 
22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299).

7 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder 
steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, 
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen 
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist 
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- 
oder Shoppinginteresse hierbei nicht im 
Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung 
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher 
und zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist 
regelmäßig insbesondere dann auszugehen, 
wenn die örtliche Veranstaltung in den 
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die 
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht 
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend 
stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes 
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, 
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. 
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. 
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt 
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des 
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

8 
 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In den letzten Jahren zog der Kölner 
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. 
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474
40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-
besuchern/). 
 
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren 
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner 
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung 
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage 
im Rahmen der Prognose für 2020 gehen wir 
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir 
schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger 
kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten 
Besucher werden auf die gesamte Dauer der 
Weihnachtsmärkte, 31 Tage verteilt. Somit würden- 
idealtypisch- rund 120.900 Besucher am Sonntag 
(13.Dezember 2020) zu erwarten sein. Aufgrund 
der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt 
das dritte Adventswochenende allgemein jedoch 
eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der 
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache 
gehen wir an diesem Sontag – in einem 
konservativen Ansatz- von höheren 
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was 
absolut dann etwa 126.945 bis 132.990 Menschen 
am Sonntag „ausmachen“ würde. 
 
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die 
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der 
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln 
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen 
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der 
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und 
grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten 
anspricht als die ANUGA, scheint die 
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne 
von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel 
und nachvollziehbar. 
 
Überregional bekannte und bedeutende 
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner 
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit 
überdurchschnittliche Besucherraten bei 
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% 
der Besucher reisen aus weiter entfernten 
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von 
Tagesreisen mit dem Ziel des 
Weihnachtsmarktbesuches spricht.

9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland 
beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen 
Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler 
Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem 
Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen 
Besucher  aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als 
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) 
 
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung 
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der 
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem 
Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, 
läßt sich für den 13.Dezember 2020 ein noch 
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. 
Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene 
Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv 
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung. 
 
 
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten 
Studie des Bundesverbandes Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in 
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den 
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen 
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit 
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, 
die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen 
nutzen würden.  
 
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, 
bundesweite Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination 
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner 
Weihnachtsmärkte am 13. Dezember 2020 aus, so 
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner 
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den 
Weihnachtsmarkt besuchen.  
 
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch 
im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung 
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und 
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. 
Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher 
am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt 
gekommen.  
 
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich 
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung

10 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
Verkaufsfläche: 
auszugehen ist, ist die prognostizierte 
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 
bis ca. 57.150 Menschen plausibel und 
nachvollziehbar.  
 
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach 
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die 
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die 
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss 
als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, 
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder 
dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten 
vor, die deutlich andere (abweichende) 
Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das 
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen 
können.  
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf 
hinzuweisen, dass eine schematische 
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden 
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den 
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der 
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung 
allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat 
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 
4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 
537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 
2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass 
es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen 
Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr 
auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen 
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist 
im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es 
handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest 
mit zahlreichen Elementen, das sich vom 
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben 
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen 
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, 
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen 
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) 
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein 
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 
 
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes 
für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann 
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich 
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. 
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der 
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine 
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch 
keine allgemeinen Näherungswerte.  
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in 
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten 
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden

11 
 
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. 
Folgende Straßen sind diesbezüglich von 
Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, 
Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, 
Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, 
Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, 
Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, 
Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straße um 
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, 
Zeughausstrasse,  
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen 
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen 
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. 
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und 
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren 
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die 
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des 
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als 
die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von 
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. 
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke 
zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch 
geöffnet haben können.  
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt 
werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener 
Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, 
dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran 
beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der 
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im 
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler 
nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft 
erteilte der Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr 
Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes 
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist 
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In 
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für 
die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir 
für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 
16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von 
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese 
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen

12 
 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete 
Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem 
auch insofern, als dass sich die ermittelte 
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels 
in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei 
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) 
Betrachtung würde das Verhältnis zur 
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht 
werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch 
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle 
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von 
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner 
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend 
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich 
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet. 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt 
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit 
über Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft (auch hier VG 
Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 
08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn 
 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden 
bis dahin ausschließlich aufgrund 
von Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften 
genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt 
und vom Rat in Richtung 
Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht 
aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ 
vorliegen und der Verwaltung dazu 
dienen, dem Rat das öffentliche

13 
 
Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu 
begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengem
einschaften gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier 
zum Download bereit. Es wird 
gefordert, dass die Kommune auf 
der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse 
in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte Freigabe von 
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei 
auf den Beschluss des OVG Münster vom 
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier 
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem 
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären 
Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum 
Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet 
ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und 
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der 
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert 
ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende 
und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche 
Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die 
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)

14 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und 
ältere Teile der Bevölkerung; 
Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der 
Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen 
und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, 
da ihnen eine herausragende Bedeutung für den 
Bestand und die Entwicklung der Städte und 
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung 
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- 
oder Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer 
drohenden Verödung der Innenstädte mit 
negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse 
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung 
der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen 
bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.

15 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen 
Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, 
insbesondere für den Tourismus 
und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie 
Standort von kulturellen und 
sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden 
und sich entsprechend selbst darstellen zu 
können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht 
des Landesgesetzgebers ebenfalls einen 
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt 
auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da 
diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit 
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den 
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil 
haben dabei die nationalen und internationalen 
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder 
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse 
reisen jedes Adventswochenende an und ein 
großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen 
Köln mit seiner schönen weihnachtlichen 
Atmosphäre wahr.  
 
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner 
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das 
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als 
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten 
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese 
Aussagen unterstreichen einmal mehr die 
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt 
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine 
große Rolle, um den Aufenthalt in der 
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie 
möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse 
setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum 
Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert 
werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, 
Geschenke einzukaufen, das vielfältige 
Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt 
mit einem Museums oder Musicalbesuch zu 
kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen 
fussläufig gut möglich. 
 
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es 
außerdem wichtig, sich von umliegenden 
Kommunen „abzuheben“ und die 
Alleinstellungsmerkmale der Stadt 
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in 
der Adventszeit mehr als gerecht und dieser 
Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht 
nur beibehalten, sondern auch weiter forciert 
werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur 
den Anforderungen an den Tourismusstandort, 
sondern auch einem attraktiven Wohn- und 
Arbeitsstandort gerecht.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

Anlage 7 Braunsfeld Antrag Martinsmeile 2020

17919 Zeichen

Beachte : 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Braunsfeld 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung:  
Braunsfelder Martinsmeile am 8.11.20 
 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, 
dass die Braunsfelder Martinsmeile im 
örtlichen und zeitlichen Zusammenhang  
mit der Ladenöffnung stattfindet. Die 
Veranstaltung findet in den Straßenzügen 
statt, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind 
(eine Karte der beantragten Ladenöffnung 
liegt diesem Antrag bei).  
 
Nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW vom 
25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind 
der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt  der Veranstaltung zu 
spezifizieren. Dies möchten wir im 
Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung :  
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine 
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der 
Nachbarschaftshilfe, und der 
Zusammenführung der unterschiedlichen 
Generationen im Veedel  steht. Aufgrund der 
zahlreichen Neubauprojekte mit 
entsprechendem Zuzug von jungen Familien 
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und 
Jung“ einander näher zu bringen. 
Zum Start der inzwischen 9. Martinsmeile 
wird ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen 
unterwegs sein und Geschenke  und 
Weckmänner an Kinder und Erwachsene 
verteilen. Begleitet wird er von einer 
mehrköpfigen Blaskapelle der ortsansässigen

Musikschule. Verschiedene Aktionen werden 
seinen Auftritt flankieren.  
 
So werden besonders die Kinder an 
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche 
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören 
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie 
das Designen und Backen des individuellen 
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester 
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden 
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das 
Talent unserer jungen Besucher. Um den St.- 
Martins-Aspekt noch stärker zu betonen, 
werden an verschiedenen Stationen entlang 
der Aachener Straße Fragen zum Leben und 
Wirken des Heiligen gestellt. Für jede 
richtige Antwort gibt es einen Stempel und 
für das volle Heft eine kleine Belohnung. 
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen 
Kindergärten und Schulen als Familien 
Veranstaltung auf großes Interesse. 
Für den „Brückenschlag“ werden in allen 
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten 
und Altenheimen Einladungen verteilt und 
über einen Service der ehrenamtlichen Helfer 
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung 
zur Teilnahme angeboten. 
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, 
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der 
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz 
an ihren Ständen Menschen aus dem Veedel 
für die ehrenamtliche Mitarbeit werben und 
gleichzeitig Spenden sammeln. Der 
Information über die Arbeit der 
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine 
entscheidende Bedeutung zu.  
Die Spendenaktion wird durch die 
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das 
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch 
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck 
und Waffeln zugunsten der 
Nachbarschaftshilfe unterstützt. Auch im 
Jahr 2020 werden Mitarbeiter des noch recht 
neu im Veedel angesiedelten 
„Seniorennetzwerks Braunsfeld“ über ihre 
Arbeit berichten und ihre Aktivitäten 
vorstellen. 
 
Im Ergebnis der dargestellten 
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, 
dass die Martinsmeile prägenden 
Charakter  hat und nicht die Ladenöffnung 
im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat 
lediglich Annexcharakter . 
 
Zum Zuschnitt der Veranstaltung:

Die Ladenöffnung wird beantragt für den 
Bereich Aachener Str. zwischen 
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. 
stadteinwärts; 
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener 
und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie 
zwischen Paulistr. und Maarweg. 
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600 
m, stadtauswärts ca. 400 m 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 eine Veranstaltung, welche zum 9. 
Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
      ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Die Genussmeile im Mai 2018 hatte an 
beiden Tagen zusammen ca. 15000 
Besucher. Für die Martinsmeile 
prognostizieren wir vor diesem 
Hintergrund ca. 3000 Besucher. 
 
Auf der Kundenfrequenzanalyse von 
Larbig und Mortag basierend errechnen 
sich ca. 1200 Besucher 
 
Innen: teilnehmende Geschäft + 
Backstube 
Aussen: Fussgängerbereich 
Aachenerstr. zwischen Eupener Straße 
und Fürst-Pückler-Straße ca. 6000 qm.  
 
 
ca.1200 qm 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend

genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst  und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 
29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung 
der örtlichen Einzelhandelssituation 
erforderlich ist. 
 
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld 
unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. 
 
Im Stadtteil Braunsfeld stehen von ca. 80 
Ladenlokalen entlang der Aachener 
Straße zur Zeit 11 Einheiten leer, das 
sind 7 mehr als im Jahr 2017. Im 
Vergleich zu den Daten aus dem 
Einzelhandels-und Zentrenkonzept aus 
dem Jahr 2010 (5 Leerstände, Seite 423) 
zeigt sich damit eine deutliche Zunahme 
der Leerstände. 
4 weitere Geschäfte werden bis zum 
Ende des Jahres 2019 schließen, 
darunter 2 familiengeführte 
Unternehmen.  
 
Die Leerstandsdokumentation liegt 
diesem Antrag bei. Die Fotos tragen in 
der Bezeichnung jeweils die betroffene 
Hausnummer.   
 
Nach Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld 
ein Rückgang der 
Einzelhandelsflächen  feststellen

(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Ein weiterer Indikator, der die 
Gefährdungssituation für den 
Einzelhandelsstandort belegt, ist die 
geringe Einzelhandelszentralität . Im 
Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-
Gebiet 50933, Zahlenmaterial von 
Michael Bauer Research GmbH, 2017). 
Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am 
Standort Braunsfeld belegen.  
 
Eine Kundenfrequenzanalyse  von 
Larbig & Mortag weist einen deutlichen 
Rückgang der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde 
sank von 745 (2015) auf 497 (2016). 
 
 
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des 
Einzelhandelsangebotes , da in den 
letzten Jahren große Verluste diverser 
Branchen zu verzeichnen sind.  
Hierzu gehören: Bekleidung, 
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, 
Haushaltswaren, Spielwaren, diverse 
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). 
 
Dieser Befund deckt sich mit den 
Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld 
zu einem Rückgang an 
Einzelhandelsbetrieben  gekommen ist  
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Des Weiteren zeichnet sich eine 
Konzentration von Branchen ab. So 
verfügt Braunsfeld im Bereich der 
beantragten Ladenöffnung derzeit über 
13 ! Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 
Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. 
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe 
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb 
von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte 
in einem Ladenlokal) 
 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot 
zusätzlich Müngersdorf und anteilig 
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im

Einzelhandelkonzept von 2011 geplante 
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem 
ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht 
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier 
durch die Fa. Pandion ausschliesslich 
Wohnungen erstellt worden. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Braunsfeld verfügt über eine hohe 
Anzahl von älteren und weniger mobilen 
Menschen (mehrere 
Altenheime/Clarenbachstift) für die die 
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.  
Der Zuzug junger Familien ergibt sich 
durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Strasse (Park Linnee). 
Die Martinmeile ist vor allem auch eine 
Aktivität, die mehrere Generationen 
zusammenführen soll.  Hierbei sind 
sowohl das Seniorennetzwerk 
Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke 
Unterstützer. Bei der Martinsmeile 
handelt es sich um eine Marketing-
Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern 
auch für die umgebenden Veedel. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Eine Kundenfrequenzanalyse  von 
Larbig & Mortag weist einen erheblichen 
Rückgang der Besucherzahl von 
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 
2016 aus. Die durchschnittliche 
Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 
497. Diese Zahl hat sich durch den 
Verlust des Wochenmarktes und der 
großen Postfiliale an zentraler Stelle 
sowie die Schließung der Kaisers-Filiale 
(alles in 2017)  noch verstärkt. Die 
angekündigte Schließung weiterer 
Geschäfte wird die Situation noch weiter 
verschärfen. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld 
liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies 
bedeutet eine klare Abwanderung von 
Kaufkraft trotz steigender 
Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von 
Michael Bauer Research GmbH, 2017).  
 
Auch die Anbindung des 
Einkaufszentrums in Weiden an die 
Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung 
von Kaufkraft in den letzten Jahren 
verstärkt.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Durch ein Konzept, bestehend aus 
verkaufsoffenen Sonntagen, 
Straßenfesten und weiteren Aktionen 
möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität 
des Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die 
angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen. 
Außerdem soll die diesjährige 
Martinsmeile   die Aktivitäten rund um 
die Faktensammlung Handelslagen 
stärker in den Fokus der Öffentlichkeit 
rücken.

Anlage 18 Katholikenausschuss

2433 Zeichen

1
32-Gewerbeangelegenheiten
Von: Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de> 
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2019 10:47 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Betreff: Stellungnahme Ladenöffnungszeiten Katholikenausschuss 
Sehr geehrter Herr Brandt, sehr geehrter Herr Quaißer, 
beigefügt die Stellungnahme des Katholikenausschusses in der Stadt Köln zu Anträgen auf Ladenöffnungen an 
Sonntagen: 
 
 
„Der Katholikenausschuss für die Stadt Köln betont sein Interesse in der Bewertung von Anträgen auf Ladenöffnung 
an Sonntagen nach dem Ladenschlussgesetz NW, Belange von Familien und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 
die von der Ladenöffnung betroffen sein würden, in den Vordergrund zu stellen. Der wöchentliche Ruhetag am 
Sonntag ist aus kulturellen, religiösen und Erwägungen des Arbeitnehmerinnen- 
und Arbeitnehmerschutzes ein hohes 
Gut, das nicht isolierten Einzelinteressen von Handel und Wirtschaft untergeordnet werden darf. 
 
Der Katholikenausschuss plädiert daher dafür, die gesetzlichen Möglichkeiten von Ladenöffnungen in der Stadt Köln 
nicht auszuschöpfen und Ladenöffnungen an Sonntag nur spärlich zuzulassen. Bei solchen Zulassungen sollte die 
Ladenöffnung eingebunden sein in den überwiegend wahrzunehmenden kommunikativen Charakter von 
Veranstaltungen in Form von Kultur-, Stadtteil- oder Volksfesten, anlässlich derer es dann auch zu sonntäglichen 
Ladenöffnungen kommen kann. Ausschließliche und isoliert zugelassene Ladenöffnungen an Sonntagen aus rein 
wirtschaftlichen Erwägungen ohne solche Einbindungen in Feste, lehnt der Katholikenausschuss grundsätzlich ab. 
 
Bei den in diesem Link ( 
https://cdat.stadt-koeln.de/de/879f46c1b2604be69a9f2d765a3ad39d ) niedergelegten Anträge und 
Festkonzepte für die Stadtviertel in 2020 sieht der Katholikenausschuss die vorstehend entwickelten Grundsätze 
gewahrt und erhebt daher im Anhörungsverfahren keine Einwände gegen entsprechende Festsetzungen der dort 
genannten Sonntagsöffnungen in dem jeweils beschriebenen Rahmen. 
 
Der Katholikenausschuss erwartet schließlich die Entwicklung entsprechender Grundsätze für sonntägliche 
Ladenöffnungen für den Innenstadtbereich.“ 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gregor Stiels  
 
Katholikenausschuss in der Stadt Köln  
Domkloster 3 
50667 Köln 
Telefon 0221/92584780 
Fax 0221 92584771 
Koeln@katholikenausschuss.de  
 
 
 Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Save our planet!

Anlage 1 RVO 2020

5776 Zeichen

Anlage 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2020  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Neustadt/Süd, Deutz, Kernbereich Innenstadt, Rodenkirchen, 
Lindenthal, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Porz-Mitte Kalk, 
Rath/Heumar und Dellbrück 
     vom ??.??.2020 
 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ??.??.???? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
 
      § 1 
 
(1) Im Stadtteil Neustadt/Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 26.04.2020, 
in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 02.08.2020, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
23.08.2020, am Sonntag, dem 11.10.2020 und am Sonntag, dem 13.12.2020, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
26.04.2020, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17.05.2020, 
am Sonntag, dem 30.08.2020 und am Sonntag, dem 25.10.2020, in der Zeit von 13 
bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
06.09.2020, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 08.11.2020 in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 03.05.2020, 
am Sonntag, dem 11.10.2020 und am Sonntag, dem 29.11.2020, in der Zeit von 13 
bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(9) Im Stadtteil Kalk dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 28.06.2020 in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(10) Im Stadtteil Rath/Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 24.05.2020 
und am Sonntag, dem 27.09.2020 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(11) Im Stadtteil Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 27.09.2020 in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Anlage 1 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: 
 
Kernbereich Innenstadt  
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - 
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - 
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. 
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m  links und rechts der Fahrbahn 
 
Neustadt/Süd 
Martin-Luther-Platz – Rolandstr. – Bonner Str. – Bonner Wall – Alteburger Wall – Mainzer Str. 
– Ubierring östlich bis Hausnummer 44/45 – Ubierring westlich einschließlich der Alteburger 
Str. nördlich bis Severinswall – Ubierring westlich weiter bis Karolingerring von Chlodwigplatz 
bis 200 Meter linke und rechte Straßenseite 
 
Deutz 
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links  
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring 
 
Rodenkirchen 
Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, 
Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis 
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Sülz/Klettenberg 
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger 
Str. bis Berrenrather Str. 
 
Lindenthal 
Für die Öffnung am 17.05.2020: 
Dürener Str. zwischen Lindenthalgürtel und Classen-Kappelmann-Str. 
 (einschließlich des Bereichs 75 m links und rechts der Fahrbahn) 
Für die Öffnung am 30.08.2020: 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m 
links und rechts der Fahrbahn) 
Für die Öffnung am 25.10.2020: 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Herbert-Lewin-Str. (einschließlich des Bereichs 75 
m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Braunsfeld 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Porz-Mitte 
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Goethestr. – Bahnhofstr. –  
Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. – Hauptstr. 
 
Kalk 
Kalker Hauptstr. (einschließlich des Bereichs 150 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend 
Ecke Rolshover Str. endend Steprathstr. / Kapellenstr.

Anlage 1 
Rath/Heumar 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Dellbrück 
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts  
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr. 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2020. 
Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 15 Stellungnahme ver.di 15.07.2019

8611 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Gesendet: Montag, 15. Juli 2019 12:31 
An: Brandt, Peter 
Betreff: WG:  Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 
2020 auf dem Gebiet der Stadt Köln 
 
 
Von:  Munkler, Britta [mailto:britta.munkler@verdi.de]  
Gesendet:  Montag, 15. Juli 2019 12:30 
An:  32-Gewerbeangelegenheiten <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE> 
Betreff:  Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 auf dem Gebiet der Stadt Köln 
 
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,  
Sehr geehrter Herr Brandt,  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
  
wir danken Ihnen für Ihr o.g. Schreiben vom 25.06.2019.  
  
Zu Ihrem Antrag auf Ladenöffnung auf dem Gebiet der Stadt Köln für da Jahr 2020, nehmen 
wir wie folgt Stellung:  
  
Ladenöffnungen am Sonntag, das bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels 
Sonntagsarbeit. Sie können an dem gesellschaftlichen Leben an diesem Sonntag nicht 
teilnehmen, sie können an diesem Sonntag nichts mit ihrer Familie unternehmen, keine 
Sportveranstaltungen besuchen etc.  
Nicht zuletzt können sie nicht an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen.  
Schon aus diesem Grunde werden Ladenöffnungen am Sonntag von uns aus 
grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt.  
  
Nach der Rechtsprechung des OVG NW gilt für Ladenöffnungen im Zusammenhang mit 
einer Veranstaltung:  
Wird die Freigabe der Ladenöffnung – wie hier – damit begründet, sie stehe im Sinne von § 
6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW im Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung, muss 
sich der Verordnungsgeber in einer für die gerichtlichen Überprüfung nachvollziehbaren – 
dokumentierten – Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung 
verschaffen.  
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.12.2017 – 4 B 1538/17 –, NWVBl. 2018, 113 = juris, Rn. 17, 
zu § 6 Abs. 1 LÖG NRW a. F.  
Nur auf dieser Grundlage lässt sich im Rahmen der gebotenen Abwägung beurteilen, ob die 
jeweilige Veranstaltung einen hinreichend gewichtigen Sachgrund darstellt, der die in der 
beabsichtigten Ladenöffnung liegende Ausnahme von der Regel der Sonn- und 
Feiertagsruhe rechtfertigt.

2
(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. Mai 2018 – 
4 B 590/18 –, Rn. 12 - 14, juris)  
Eine prägende Wirkung der Veranstaltungen können wir den uns zur Verfügung gestellten 
Unterlagen nicht zweifelsfrei entnehmen.  
  
Soweit für die prägende Wirkung auf die Veranstaltung der Vorjahre Bezug genommen 
wird, kann eine prägende Wirkung daraus nicht abgeleitet werden , denn die 
Besucherzahlen der Veranstaltung der Vorjahre sind wenig aussagekräftig, weil diese 
Veranstaltungen bereits mit einer Ladenöffnung verbunden waren.  
  
Dazu aus der Rechtsprechung:  
Die von der Antragsgegnerin insoweit aufgestellte Prognose, dass mit 4.000 bis 5.000 
Besuchern zu rechnen sei, entbehrt -wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat 
- einer tragfähigen Grundlage, da die zugrunde gelegten Besucherzahlen stets Sonntage 
betrafen, an denen auch die Geschäfte geöffnet waren. Eine tragfähige Prognose, 
inwieweit diese Besucher gerade durch den Trödelmarkt angezogen wurden, lässt sich auf 
dieser Basis nicht erstellen.  
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Oktober 2016 – 8 B 2540/16 –, Rn. 
28, juris)  
Insoweit haben die aus den Vorjahren berichteten Besucherzahlen des Weinfestes, selbst 
wenn sie sachlich richtig sein sollten, nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft. Denn das 
Fest war bislang stets mit einer Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte verbunden. Eine 
verlässliche Einschätzung dazu, welchen Besucherstrom die Veranstaltung für sich 
genommen auslöste, lässt sich deshalb auf der Grundlage der Besucherzahlen aus den 
Vorjahren kaum treffen.  
(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 
2016 – 4 B 887/16 –, Rn. 54, juris)  
  
Zudem weisen wir darauf hin: Je häufiger und je weitreichender an Sonn- und Feiertagen 
zusätzliche Ladenöffnungen gestattet werden, desto mehr wird sich die Wettbewerbslage 
noch weiter zu Lasten kleinerer Ladeninhaber verschieben, nämlich der Händler, die bereits 
dem derzeitigen Wettbewerbsdruck kaum standhalten können, und der in ihren Betrieben 
Beschäftigten.  
(Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. 
November 2018 – 4 B 1580/18 –, Rn. 86, juris)  
  
Die vorgesehenen Ladenöffnungen wird von uns nach alledem abgelehnt.  
Grundsätzlich sind wir –im Interesse der Beschäftigten- gegen eine sonntägliche Öffnung. 
Nach unserer Prüfung, bewegen sich die von Ihnen geplanten Sonntagsöffnungen im 
Rahmen der Rechtverordnung und werden somit von uns nicht angegriffen.  
  
  
Mit freundlichen Grüßen  
  
  
Britta Munkler

3
stv. Bezirksgeschäftsführerin  
  
ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen  
Hans-Böckler-Platz 9  
50672 Köln  
  
Telefon: 0221/48558443  
Telefax: 0221/48558309  
Mobil:     0160/1563861  
www.bz.kbl@verdi.de  
  
  
  
  
Von:  Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE>  
Gesendet:  Dienstag, 25. Juni 2019 14:39 
An:  Huber, Petra <Petra.Huber@verdi.de> 
Cc:  Munkler, Britta <britta.munkler@verdi.de> 
Betreff:  AW: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020  
  
Sehr geehrte Frau Huber,  
  
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.06.2019.  
  
Ich habe die entsprechenden Dateien erneut zum Runterladen  zur Verfügung gestellt.  
  
Bitte beachten Sie, dass die Dateien automatisch nach 14 Tagen vom Austausch-Server gelöscht werden.  
  
Hinweis: Herr Ströbelt, Herr Brandt, Herr Gerlach, Frau Gäbel und Frau Schlesiger erhalten diese E-Mail in 
Blindkopie.  
  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
  
Simonis  
  
=======================================  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für öffentliche Ordnung  
Gewerbeabteilung (321/1)  
Willy-Brandt-Platz 3  
50679 Köln  
  
Wolfgang Simonis  
Verwaltungsfachwirt  
  
Sprechzeiten:  
montags, dienstags, donnerstags und freitags  
in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr  
dienstags, donnerstags und freitags nur telefonisch 
mittwochs geschlossen  
  
Telefon: 0221 / 221-26550  
Telefax: 0221 / 221-26480  
E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de  
Internet: www.Stadt-Koeln.de  
  
Von:  Huber, Petra [ mailto:Petra.Huber@verdi.de ]  
Gesendet:  Montag, 24. Juni 2019 11:53 
An:  32-Gewerbeangelegenheiten < Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE >

4
Cc:  Munkler, Britta < britta.munkler@verdi.de > 
Betreff:  WG: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020  
  
Hallo Herr Brandt,  
  
urlaubsbedingt haben wir den Download unten nicht im erforderlichen Zeitfenster abgerufen. Wir bitten 
daher um erneute Zusendung, danke!  
  
Freundliche Grüße,  
  
Petra Huber 
Mitarbeiterin der Geschäftsführung 
  
ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 
Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln 
  
Büro: 5. Etage, Raum 31 
Telefon: 0221 / 48 55 8 - 301 
Fax: 0221 / 48 55 8 - 309 
Mobil: 0172 / 240 50 84 
  
E-Mail: 
petra.huber@verdi.de  
Internet: http://koeln-bonn-leverkusen.verdi.de  
  
Von:  
Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE >  
Gesendet:  Freitag, 7. Juni 2019 14:07 
Betreff:  Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
die Interessengemeinschaften der Kölner Quartiere haben Anträge auf Genehmigungen für das 
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2020 gestellt. 
  
Die Anträge der Interessengemeinschaften, die Termine und die erforderlichen Sachgründe sind den 
bereitgestellten Anlagen über den 
Download  zu entnehmen. 
  
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf einer 
Rechtsverordnung zu seiner Genehmigung vorzulegen. 
  
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen 
Sonntage zu beteiligen/anzuhören.  
  
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum 12.07.2019 zu den Anträgen der Quartiere zu äußern. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
  
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
E-Mail: 
gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de

5
  
  
  
  
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Anlage 19 Stellungnahme DGB-verdi 2019-12-18

4635 Zeichen

DGB Region Köln-Bonn. 
• Hans-Böckler-Platz 1 •  50672 Köln 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
 
 
Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsöffnungen 2020 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 18.11.2019 und die damit verbundene Möglichkeit, 
erneut Stellung zu beantragten Sonntagsöffnungen zu nehmen.  
Mit der Genehmigung von Sonntagsöffnungen greifen Rat und Verwaltung in Bundes- 
recht ein. In diversen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass das Verkaufsinteresse des 
Einzelhandels kein ausreichender Grund für den Eingriff in die Schutzrechte von Arbeit- 
nehmer/innen darstellt. Die Sonntagsruhe gilt übrigens auch für den Onlinehandel. Kun- 
den/innen können zwar sonntags Bestellungen durchführen. Der Onlinehandel kann 
diese aber erst montags bearbeiten.  
Ladenöffnungen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonn- 
tagsarbeit. Sie können am gesellschaftlichen Leben an diesem Tag nicht teilnehmen. Sie 
können an diesem Sonntag nichts mit ihrer Familie unternehmen, keine Sportveranstal- 
tungen besuchen usw.  
Der arbeitsfreie Sonntag ist eine soziale Errungenschaft. Er ist als Tag der Ruhe, der Ge- 
meinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unver- 
zichtbar. Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Seine Bedeutung drückt sich in sei- 
ner Beständigkeit für die individuelle Lebensgestaltung der Menschen aus. Der Gesetz-
geber hat diesem Umstand Rechnung getragen. 
Die Verfassung bekennt sich ausdrücklich zum Sonntagsschutz nach christlicher Tradi- 
tion. In ihr ist dargelegt, dass der Sonntag für die christlichen Kirchen und Religionsge- 
meinschaften der hervorgehobene Tag der Woche ist.  
 
Deutscher Gewerkschaftsbund 
Region Köln-Bonn 
Hans-Böckler-Platz 1 
50672 Köln 
 
Tel.  0221 – 500032-0 
Fax 0221 – 500032-20 
Mail Koeln@DGB.de 
 
 
 
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 
ver.di Bezirk Köln 
Hans-Böckler-Platz 9 
50672 Köln 
 
Tel  0221 - 48558-0 
Fax  0221 - 48558-309 
Mail Bezirk.Koeln@verdi.de 
 
 
Köln, 18.12.2019

Deswegen werden Ladenöffnungen am Sonntag von uns aus grundsätzlichen Erwägun- 
gen heraus abgelehnt. 
Uns ist aber wichtig, den lokalen Einzelhandel zu stärken. Um eine wohnortnahe Versor- 
gung zu gewährleisten und die Beschäftigten zu schützen, sind aus unserer Sicht vielfäl- 
tige Maßnahmen und nachhaltige Lösungen notwendig: 
 Entwicklung der Gewerbemieten im Blick behalten: In den Ballungsräumen sind 
in den vergangenen Jahren nicht nur die Mieten für Wohnraum „explodiert“ 
sondern auch die Mieten für Gewerbeflächen. Dies setzt den lokalen Einzelhan- 
del unter erheblichen Druck. Folgen dieses Mietkostendrucks: Die Zunahme von 
prekärer Beschäftigung und Tarifflucht. Hohe Gewerbemieten führen zudem zu 
einer Verdrängung des kleinen Inhaber-geführten Einzelhandels zugunsten von 
Ketten. 
 
 Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Im Einzelhandel verschlechtern 
sich seit Anfang der 2000-er Jahre die Arbeitsbedingungen kontinuierlich. Die 
Tarifbindung sinkt, prekäre Beschäftigungsformen nehmen zu. Dies ist nicht nur 
für die betroffenen Arbeitnehmer/innen untragbar, sondern auch für die Sozial- 
kassen (Stichworte: Aufstocker, Wohngeld) und hat Auswirkungen auf die 
Kaufkraft. Deswegen ist es dringend notwendig, wieder zu einer Allgemeinver- 
bindlichkeit des Branchentarifvertrages zurückzukehren unter Einschluss des 
Online-Handels. 
 
 Mehr Kreativität der Branche notwendig: Dem lokalen Einzelhandel wird es 
nicht gelingen, dem Online-Handel über dem Preis zu begegnen. Die günstige- 
ren Standortkosten oder die geringeren Personalkosten durch Einfachtätigkei- 
ten und eine flexiblere Personalplanung von Amazon & Co. sind konkurrenzlos. 
Die Branche muss sich vielmehr mit Blick auf die digitale Konkurrenz neu erfin- 
den, beispielsweise durch eine Verknüpfung von stationärem Handel mit On- 
line-Angeboten, durch guten Service oder durch qualifizierte Beratung. Diese 
Qualitätsführerschaft gelingt aber nur mit qualifiziertem und motiviertem Perso- 
nal und mit guten Arbeitsbedingungen.  
Deswegen kommen wir zu dem Schluss: Längere Öffnungszeiten oder Sonntagsöffnun- 
gen sind der falsche Weg. Dies fördert nur die Konkurrenz untereinander – besonders 
zwischen Innenstadt und Stadtrand, führt zu einer Kaufkraftverlagerung und erzeugt zu- 
sätzliche (Personal-)Kosten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Britta Munkler      Jörg Mährle 
stellvertretende Geschäftsführerin    Geschäftsführ er 
ver.di Bezirk Köln-Bonn     DGB-Region Köln-Bonn

Anlage 3 Antrag VOS Deutzer Familienfest

10386 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Deutz e.V. 
Familien- und Stadtteilfest am 01. und 
02. August 2020 
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Familien- und Stadtteilfest 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt weit über 50 kostenlose 
Kinderangebote an eine Laufkarte 
gekoppelt. Ebenso zwei Bühnen, auf denen 
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer, 
als auch Bands aus dem Veedel      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Köln Deutz ☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
22. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
 ☐ ja  
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ort der Veranstaltung ist die Deutzer 
Freiheit, der Schulhof und die Graß-
Geßler-Straße sowie der von –Sandt-
Platz.Verkaufsöffnungen betreffen die 
Geschäfte auf der Deutzer Freiheit

erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
50000 
 
8000 
 
3500qm 
 
30-35 Geschäfte, Fläche zwischen 30-
80qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Zeitungsartikel im Anhang      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines

Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
Als Veedel am Rande der Innenstadt von 
Köln leidet Deutz darunter, dass viele 
Kunden in die direkte Innenstadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. Die 
meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Köln-Deutz 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Die Bevölkerung in Deutz ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
und Unternehmen mit deren Mitarbeitern 
ziehen in den letzten Jahren nach Deutz. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen. 
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig, 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen sich näher kennenzulernen. Alle 
Deutzer Vereine beteiligen sich am Fest! 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Deutz 
teilweise auch noch vorhanden

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Anlage 7.3 Belege Braunsfeld für 2020

2043 Zeichen

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Beratungsverlauf (9)

16.01.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

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23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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06.02.2020 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4022/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.01.2020
Erstellt
18.11.2019 11:03