V/0048/2022
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien: Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern
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Anlage A
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Anlage A zur V/0048/2022 Kurzüberblick Es wird zu den Kernpunkten des Antrags der FDP-Ratsfraktion „Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern“ Stellung bezogen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Antrag ist im Zusammenhang mit Ziel der Stadt Münster zu sehen, „Familienfreundlichkeit und soziale Balance“ zu erreichen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein x Durch diese Vorlage entstehen keine Kosten und auch keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)?
Beschlussvorlage
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V/0048/2022 V/0048/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien: Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern Beratungsfolge 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Westfälische Schule für Musik (WSfM) Informationen zu den Angeboten der musikalischen Früherziehung in münsterschen Kitas sowie der Einsatzmöglichkeit des Münster-Passes zur gebührenfreien T eilnahmezusammenstellt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verteilt diese gebündelten Informationen an alle Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Träger von Kitas. 2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bei größerer Nachfrage die WSfM weiterhin selbstständig ihre Personalakquise vornimmt. 3. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die FDP-Ratsfraktion beantragt (siehe Anlage 1), dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien per Beschluss festlegt, in welchem Rahmen die Verwaltung bei der Implementierung von Angeboten der elementaren Musikerziehung der WSfM an Kitas unterstützend tätig wird. Der hohe pädagogische Wert der Kurse steht dabei im Vordergrund sowie die Möglichkeit anfallende Gebühren über den Münster-Pass vollends erlassen zu bekommen und somit die Kurse inklusiv für möglichst alle Kinder öffnen zu können, auch wenn sie aus finanziell schlechter gestellten Haushalten kommen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 27.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gellinek T elefon:492-5105 GellinekS@stadt- muenster.de - 2 - V/0048/2022 Gemäß Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 12.11.2020 dürfen Angebote, für die zusätzliche Elternbeiträge anfallen, beispielsweise Angebote der musikalischen Elementarerziehung durch die WSfM, in öffentlich geförderten Kindertagesbetreuungseinrichtungen zu den regulären Öffnungszeiten nur vorgehalten werden, sofern sie allen betreuten Kindern in gleicher Weise zugänglich sind. Es ist sicherzustellen, dass diese Angebote freiwillig wahrgenommen werden können und kein Kind wegen der finanziellen Verhältnisse seiner Familie ausgeschlossen ist. Angebote der WSfM sind daher rechtlich nur zulässig, wenn diese auch für Kinder aus Familien zugänglich sind, die zwar nicht berechtigt sind, den Münster-Pass zu bekommen, aber dennoch lediglich über ein knappes Familienbudget verfügen. In diesen Fällen ist die T eilnahmeüber flankierende Finanzierungskonzepte, z.B. über den Förderverein, sicherzustellen. Die WSfM stellt selbstverantwortlich umfängliche Informationen zu ihren Angeboten der musikalischen Früherziehung in münsterschen Kitas zusammen. Diese beinhalten auch Informationen über die Möglichkeit, durch Vorlage des Münster-Passes (der Beziehern von bestimmten Sozialleistungen über die Stadt Münster automatisch zugestellt wird), gebührenfrei an den Angeboten teilzunehmen. In unterstützender Rolle übernimmt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Aufgabe, diese gebündelten Informationen an alle Kitas und Träger von Kitas zu verteilen. Dabei weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote allen betreuten Kindern in gleicher Weise zugänglich gemacht werden müssen. Weiterhin lädt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter*innen der WSfM in eine Sitzung der AG5 „T agesbetreuungfür Kinder“ nach § 78 SGB VIII ein, damit diese ihre Angebote der musikalischen Früherziehung dort persönlich bewerben können. Es ist wünschenswert, dass diese Ansätze dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad der Angebote sowie die Anzahl an Kitas zu erhöhen, die eine Kooperation mit der WSfM eingehen und zugleich umfassend aufklären, dass der Münster- Pass den Zugang zu der musikalischen Früherziehung auch bei knappen finanziellen Ressourcen eröffnet. Die Suche nach geeigneten Fachkräften zur Umsetzung der Angebote der WSfM bleibt weiterhin Aufgabe der WSfM selbst. Eine Personalakquise und –selektion kann nicht stellvertretend übernommen werden, auch nicht in helfender Rolle. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen selbst Angebote zur musikalischen Förderung konzipieren und durchführen. Nach den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW gehört musisch-ästhetische Bildung zum pädagogischen Alltag in Kitas dazu. Das heißt, dass in allen Kitas musikalische Angebote stattfinden, auch wenn nicht zwingend die Westfälische Schule für Musik direkter Kooperationspartner ist. Es ist wichtig, zu betonen, dass alle Kinder kita-intern musikalisch gefördert werden. Die Angebote der WSfM gleichen folglich kein Defizit aus. Vielmehr geht das, was die Musikpädagog*innen den Kindern anbieten können, weit über die musikalische Basisarbeit in einer Kita hinaus. Insofern kann eine Kooperation mit der WSfM eine Bereicherung und ein zusätzliches Highlight im Kitaprogramm sein. Kitas haben zudem unterschiedliche Schwerpunkte, wie z.B. Sport, Natur oder Kreativität. Diese Vielfalt macht u.a. die Kita-Landschaft in Münster besonders abwechslungsreich und ist begrüßenswert. Trotz des hohen pädagogischen Wertes der Angebote zur musikalischen Früherziehung der WSfM und weiterer qualifizierter Anbieter der musikalischen Früherziehung, darf dementsprechend nicht verkannt werden, dass es viele wertvolle Angebote gibt, die seitens der verschiedenen Kitas/Kitaträger eingekauft/angefragt werden können und die gleichermaßen förderlich für die Entwicklung der Kinder sind. - 3 - V/0048/2022 Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten vom öffentlichen Träger keine Vorgaben zu Kooperationen. Es darf sich bei der Unterstützung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in dieser Sache deshalb nur um eine Beförderung des Informationsflusses handeln. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Antrag-FDP-20210917_Musikerziehung
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FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Münster, 17.09.2021 Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirkung für das neue Kitajahr 2021 / 2022 1. Kitaträger, Kitaleitungen und Eltern umfassend (zum Beispiel mittels Aushängen, Kita- Navigator, Internetauftritt der Verwaltung, Pressearbeit, Faktenblättern etc.) darüber zu informieren, dass die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz der kostenpflichtigen Kurse zur elementaren Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den Münsteraner Kindertagesstätten auf Grundlage des Münster-Passes vollumfänglich gegeben sind und dabei 2. Kitaträger, Kitaleitungen und Eltern über die im Rahmen des Bezugs des Münster-Passes erforderlichen Antrags- und Abrechnungswege für die 100%ige Ermäßigung der Gebühren der WSfM für die elementare Musikerziehung zu informieren sowie 3. im Bedarfsfall die WSfM in der Akquise von musikpädagogischem Fachpersonal für diese Kurse zur Bedienung einer absehbar größeren Nachfrage zu unterstützen. Begründung: Eine elementare Musiklehre fördert die Musikalität von Kindern im Vorschulalter und wirkt sich positiv auf zahlreiche weitere Entwicklungsbereiche aus, beispielsweise Aussprache, gesundheitliche Aspekte wie Atemtechnik und Stimmbildung sowie Wahrnehmung des eigenen Körpers. Sie gibt Kindern die Möglichkeit, die verschiedenen Bereiche in der Entwicklung spielerisch zu fördern und auszubauen. Nicht zuletzt erlernen Kinder damit gemeinschaftlich eine Kulturtechnik, die vielfältige Brücken baut. Die Westfälische Schule für Musik ist als öffentliche, von der Stadt Münster getragene Institution der Breitenarbeit und Spitzenförderung ve rpflichtet und bietet elementare Musikerziehung für Kinder zwischen zwei und acht Jahren an („Musikzwerge“, „Musikalische Früherziehung“, „Instrumentenkarussel“). Dafür ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 24 Euro je Kind zu entrichten. - 2 - Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 12. November 2020 zum Betreff „Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung“, Seite 4, Punkt 3.5, dürfen „zusätzliche Angebote der musikalischen … Früherziehung, … innerhalb der öffentlichen geförderten Öffnungszeiten vorgehalten werden, wenn gewährleistet ist, dass sie allen betreuten Kindern gleichermaßen zugänglich sind. … , solange sie von den Eltern freiwillig in Anspruch genommen werden und der T räger de r Einrichtung … dafür Sorge trägt, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern von einem Angebot ausgeschlossen wird. Dies kann auf vielfältige Weise erfolgen, sei es durch Spenden, … Förderverein oder durch Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.“ Mit dem Münster-Pass für Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen , insbes. gemäß SGB II und SGB XII, stellt die Stadt Münster die Voraussetzung hinsichtlich der Finanzierung von Punkt 3.5 des o. g. Erlasses („aufgrund der fin anziellen Situation der Eltern…“) sicher: Mit dem Münster-Pass werden die Kinder dieser Haushalte zu 100% von den Beiträgen für die Elementare Musikerziehung freigestellt. D en Münster-Pass bekommen alle in Münster wohnenden Personen, die folgende Leistungen erhalten: • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II), • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Mit dem Münster-Pass können die Kursgebühren der WSfM vertraulich abgerechnet werden. Damit stellt die Stadt Münster für die Kitas sicher, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern ausgeschlossen wird. Gleichzeitig schafft die Stadt Münster so über alle Kitas/Kitaträger hinweg gleiche Voraussetzungen für dieses Angebot. Vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie entfielen in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche Monate lang die Kurse der elementaren Musikerziehung in gemischten Gruppen. Kurse in festen Gruppen – sprich: Kurse in Kindertagesstät ten – durften bereits deutlich frühzeitiger wieder stattfinden. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 und vom 5. Juli 2021 beantwortete das Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport zwei Anfragen der FDP -Fraktion zum Stand des Angebots von Kursen der eleme ntaren M usiklehre der WSfM in den Kindertagesstätten der Stadt Münster. Das Dezernat bestätigte die Auffassung der FDP -Fraktion, dass mit dem Münster -Pass die rechtliche Grundlage zum Einsatz dieser Kurse in den Kindertagesstätten vollends gegeben ist. Aktuell we rden in circa 15 der rund 200 Kitas im Stadtgebiet Münster insgesamt 27 Kurse der WSfM angeboten. Gerade Kinder mussten in der Pandemie zurückstecken. Daher ist jetzt wichti g, auch in der frühkindlichen Erziehung Angebote publik zu machen, damit s ie mögli chst vielfach wahrgenommen werden. Gez. Katrin Bohm Hein Götting sachkundige Bürgerin Ratsherr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0048/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2022
- Erstellt
- 19.01.2022 10:53