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V/0048/2022

Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien: Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern

Vorlagen 10.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 02.06.2022, TOP 9

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Antrag-FDP-20210917_Musikerziehung

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Anlage A

1126 Zeichen

Anlage A zur V/0048/2022
Kurzüberblick
Es wird zu den Kernpunkten des Antrags der FDP-Ratsfraktion „Elementare Musikerziehung
der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den Kindertageseinrichtungen der Stadt
Münster fördern“ Stellung bezogen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der Antrag ist im Zusammenhang mit Ziel der Stadt Münster zu sehen, „Familienfreundlichkeit
und soziale Balance“ zu erreichen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X
Bereits veranschlagt? Ja Nein x
Durch diese Vorlage entstehen keine Kosten und auch keine Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)?

Beschlussvorlage

6245 Zeichen

V/0048/2022
V/0048/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien: Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den
Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern
Beratungsfolge
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Westfälische Schule für Musik (WSfM)
Informationen zu den Angeboten der musikalischen Früherziehung in münsterschen Kitas sowie
der Einsatzmöglichkeit des Münster-Passes zur gebührenfreien T eilnahmezusammenstellt. Das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verteilt diese gebündelten Informationen an alle
Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Träger von Kitas.
2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bei größerer Nachfrage die WSfM weiterhin
selbstständig ihre Personalakquise vornimmt.
3. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Die FDP-Ratsfraktion beantragt (siehe Anlage 1), dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien per Beschluss festlegt, in welchem Rahmen die Verwaltung bei der Implementierung von
Angeboten der elementaren Musikerziehung der WSfM an Kitas unterstützend tätig wird. Der hohe
pädagogische Wert der Kurse steht dabei im Vordergrund sowie die Möglichkeit anfallende Gebühren
über den Münster-Pass vollends erlassen zu bekommen und somit die Kurse inklusiv für möglichst
alle Kinder öffnen zu können, auch wenn sie aus finanziell schlechter gestellten Haushalten kommen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
27.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gellinek
T elefon:492-5105
GellinekS@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0048/2022
Gemäß Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 12.11.2020
dürfen Angebote, für die zusätzliche Elternbeiträge anfallen, beispielsweise Angebote der
musikalischen Elementarerziehung durch die WSfM, in öffentlich geförderten
Kindertagesbetreuungseinrichtungen zu den regulären Öffnungszeiten nur vorgehalten werden,
sofern sie allen betreuten Kindern in gleicher Weise zugänglich sind. Es ist sicherzustellen, dass
diese Angebote freiwillig wahrgenommen werden können und kein Kind wegen der finanziellen
Verhältnisse seiner Familie ausgeschlossen ist.
Angebote der WSfM sind daher rechtlich nur zulässig, wenn diese auch für Kinder aus Familien
zugänglich sind, die zwar nicht berechtigt sind, den Münster-Pass zu bekommen, aber dennoch
lediglich über ein knappes Familienbudget verfügen. In diesen Fällen ist die T eilnahmeüber
flankierende Finanzierungskonzepte, z.B. über den Förderverein, sicherzustellen.
Die WSfM stellt selbstverantwortlich umfängliche Informationen zu ihren Angeboten der
musikalischen Früherziehung in münsterschen Kitas zusammen. Diese beinhalten auch Informationen
über die Möglichkeit, durch Vorlage des Münster-Passes (der Beziehern von bestimmten
Sozialleistungen über die Stadt Münster automatisch zugestellt wird), gebührenfrei an den Angeboten
teilzunehmen. In unterstützender Rolle übernimmt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die
Aufgabe, diese gebündelten Informationen an alle Kitas und Träger von Kitas zu verteilen. Dabei
weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote allen betreuten Kindern in gleicher
Weise zugänglich gemacht werden müssen.
Weiterhin lädt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter*innen der WSfM in eine Sitzung
der AG5 „T agesbetreuungfür Kinder“ nach § 78 SGB VIII ein, damit diese ihre Angebote der
musikalischen Früherziehung dort persönlich bewerben können. Es ist wünschenswert, dass diese
Ansätze dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad der Angebote sowie die Anzahl an Kitas zu erhöhen,
die eine Kooperation mit der WSfM eingehen und zugleich umfassend aufklären, dass der Münster-
Pass den Zugang zu der musikalischen Früherziehung auch bei knappen finanziellen Ressourcen
eröffnet.
Die Suche nach geeigneten Fachkräften zur Umsetzung der Angebote der WSfM bleibt weiterhin
Aufgabe der WSfM selbst. Eine Personalakquise und –selektion kann nicht stellvertretend
übernommen werden, auch nicht in helfender Rolle.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
selbst Angebote zur musikalischen Förderung konzipieren und durchführen. Nach den
Bildungsgrundsätzen des Landes NRW gehört musisch-ästhetische Bildung zum pädagogischen
Alltag in Kitas dazu. Das heißt, dass in allen Kitas musikalische Angebote stattfinden, auch wenn
nicht zwingend die Westfälische Schule für Musik direkter Kooperationspartner ist. Es ist wichtig, zu
betonen, dass alle Kinder kita-intern musikalisch gefördert werden. Die Angebote der WSfM gleichen
folglich kein Defizit aus. Vielmehr geht das, was die Musikpädagog*innen den Kindern anbieten
können, weit über die musikalische Basisarbeit in einer Kita hinaus. Insofern kann eine Kooperation
mit der WSfM eine Bereicherung und ein zusätzliches Highlight im Kitaprogramm sein.
Kitas haben zudem unterschiedliche Schwerpunkte, wie z.B. Sport, Natur oder Kreativität. Diese
Vielfalt macht u.a. die Kita-Landschaft in Münster besonders abwechslungsreich und ist
begrüßenswert. Trotz des hohen pädagogischen Wertes der Angebote zur musikalischen
Früherziehung der WSfM und weiterer qualifizierter Anbieter der musikalischen Früherziehung, darf
dementsprechend nicht verkannt werden, dass es viele wertvolle Angebote gibt, die seitens der
verschiedenen Kitas/Kitaträger eingekauft/angefragt werden können und die gleichermaßen förderlich
für die Entwicklung der Kinder sind.

- 3 -
V/0048/2022
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten vom öffentlichen Träger keine Vorgaben zu
Kooperationen. Es darf sich bei der Unterstützung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien in dieser Sache deshalb nur um eine Beförderung des Informationsflusses handeln.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
 Anlage A
 Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.09.2021 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien

Antrag-FDP-20210917_Musikerziehung

5482 Zeichen

FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
 Münster, 17.09.2021 
 
Elementare Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik 
in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster fördern 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirkung für das neue Kitajahr 2021 / 2022 
 
1. Kitaträger, Kitaleitungen und Eltern umfassend (zum Beispiel mittels Aushängen, Kita-
Navigator, Internetauftritt der Verwaltung, Pressearbeit, Faktenblättern etc.) darüber zu 
informieren, dass die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz der kostenpflichtigen Kurse 
zur elementaren Musikerziehung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) in den 
Münsteraner Kindertagesstätten auf Grundlage des Münster-Passes vollumfänglich 
gegeben sind und dabei 
2. Kitaträger, Kitaleitungen und Eltern über die im Rahmen des Bezugs des Münster-Passes 
erforderlichen Antrags- und Abrechnungswege für die 100%ige Ermäßigung der Gebühren 
der WSfM für die elementare Musikerziehung zu informieren sowie 
3. im Bedarfsfall die WSfM in der Akquise von musikpädagogischem Fachpersonal für diese 
Kurse zur Bedienung einer absehbar größeren Nachfrage zu unterstützen. 
 
 
Begründung: 
Eine elementare Musiklehre fördert die Musikalität von Kindern im Vorschulalter und wirkt sich 
positiv auf zahlreiche weitere  Entwicklungsbereiche aus, beispielsweise Aussprache, 
gesundheitliche Aspekte wie Atemtechnik und Stimmbildung sowie Wahrnehmung des eigenen 
Körpers. Sie gibt Kindern die Möglichkeit, die verschiedenen Bereiche in der Entwicklung 
spielerisch zu fördern und  auszubauen. Nicht zuletzt erlernen Kinder damit gemeinschaftlich eine 
Kulturtechnik, die vielfältige Brücken baut. 
Die Westfälische Schule für Musik ist als öffentliche, von der Stadt Münster getragene Institution 
der Breitenarbeit und Spitzenförderung ve rpflichtet und bietet elementare Musikerziehung für 
Kinder zwischen zwei und acht Jahren an („Musikzwerge“, „Musikalische Früherziehung“, 
„Instrumentenkarussel“). Dafür ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 24 Euro je Kind zu 
entrichten.

- 2 - 
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes 
NRW vom 12. November 2020 zum Betreff „Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge in der 
Kindertagesbetreuung“, Seite 4, Punkt 3.5, dürfen „zusätzliche Angebote der musikalischen … 
Früherziehung, … innerhalb der öffentlichen geförderten Öffnungszeiten vorgehalten werden, 
wenn gewährleistet ist, dass sie allen betreuten Kindern gleichermaßen zugänglich sind. … , 
solange sie von den Eltern freiwillig in Anspruch genommen werden und der T räger de r 
Einrichtung … dafür Sorge trägt, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern von 
einem Angebot ausgeschlossen wird. Dies kann auf vielfältige Weise erfolgen, sei es durch 
Spenden, … Förderverein oder durch Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.“ 
Mit dem Münster-Pass für Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen , insbes. gemäß 
SGB II und SGB XII, stellt die Stadt Münster die Voraussetzung hinsichtlich der Finanzierung von 
Punkt 3.5 des o. g. Erlasses („aufgrund der fin anziellen Situation der Eltern…“) sicher: Mit dem 
Münster-Pass werden die Kinder dieser Haushalte zu 100% von den Beiträgen für die Elementare 
Musikerziehung freigestellt. D en Münster-Pass bekommen alle in Münster wohnenden Personen, 
die folgende Leistungen erhalten:  
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II), 
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), 
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, 
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 
• ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem 
Bundesversorgungsgesetz oder 
• Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. 
Mit dem Münster-Pass können die Kursgebühren der WSfM vertraulich abgerechnet werden. 
Damit stellt die Stadt Münster für die Kitas sicher, dass kein Kind aufgrund der finanziellen 
Situation der Eltern ausgeschlossen wird. Gleichzeitig schafft die Stadt Münster so über alle 
Kitas/Kitaträger hinweg gleiche Voraussetzungen für dieses Angebot. 
Vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie entfielen in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche 
Monate lang die Kurse der elementaren Musikerziehung in gemischten Gruppen. Kurse in festen 
Gruppen – sprich: Kurse in Kindertagesstät ten – durften bereits deutlich frühzeitiger wieder 
stattfinden.  
Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 und vom 5. Juli 2021 beantwortete das Dezernat für Bildung, 
Jugend, Familie und Sport zwei Anfragen der FDP -Fraktion zum Stand des Angebots von Kursen 
der eleme ntaren M usiklehre der WSfM in den Kindertagesstätten der Stadt Münster. Das 
Dezernat bestätigte die Auffassung der FDP -Fraktion, dass mit dem Münster -Pass die rechtliche 
Grundlage zum Einsatz dieser Kurse in den Kindertagesstätten vollends gegeben ist.  
Aktuell we rden in circa 15 der rund 200 Kitas im Stadtgebiet Münster insgesamt 27 Kurse der 
WSfM angeboten.  
Gerade Kinder mussten in der Pandemie zurückstecken. Daher ist jetzt wichti g, auch in der 
frühkindlichen Erziehung Angebote publik zu machen, damit s ie mögli chst vielfach 
wahrgenommen werden. 
 
Gez. 
Katrin Bohm   Hein Götting 
sachkundige Bürgerin  Ratsherr

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
V/0048/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2022
Erstellt
19.01.2022 10:53