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2011/0281

Beschaffung von interaktiven Tafeln für den Schulbereich

Magistratsvorlage 08.07.2011

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2011/0281

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2011/0281

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.08.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat IV 
Hauptamt 
Vergabe- und Beschaffungsstel-
le 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0281 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Beschaffung von interakti ven Tafeln für den Schulbereich 
 
Vorlage vom: 08.07.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem Antrag zur Festlegung auf die Modellvarianten "Smart-Board" für die Bereiche der Allgemeinbil-
denden sowie der Beruflichen Schulen und für den Bereich Förderschulen auf die Modellvariante "Acti-
ve-Board" wird zur Kenntnis genommen und der Modellauswahl nach beiliegender Begründung zuge-
stimmt. 
 
2. Auf Grund der im Jahre 2009 im Rahmen eines umfangreichen Modellauswahlverfahrens des Schul-
amtes, in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptamt/IT-Abteilung sowie unter Einbeziehung der Schu-
len und des Staatlichen Schulamtes, wird aus Gründen einer möglichst einheitlichen Ausstattung der 
Schulen der Festlegung auf die beiden genannten Modelle und Schulformen unbefristet zugestimmt. 
      Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in regelmäßigen zeitlichen Abständen (ca. 2 – 4 Jahre) 
      eine Überprüfung erfolgt, die keine wesentlichen Änderungen des Sachverhaltes ergibt. 
 
3. Ein Modellwechsel auf andere Fabrikate ist auf Grund unterschiedlicher Handhabung der Boards selbst 
sowie im Softwarebereich auf Grund des damit verbundenen mehrfachen Schulungsaufwandes der 
Lehrkräfte und der nicht gegebenen Kompatibilität der Software innerhalb der verschiedenen Boards 
nicht vertretbar.  
 
4. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.

2 
... 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.07.2011  
 
 
Sachverhalt zur Einführung von Interaktiven Tafeln: 
 
Bedingt durch technische Fortentwicklungen müssen auch die Schulen den modernen Anforderungen 
im Ausstattungsbereich gerecht werden, um einen zeitgemäßen Unterricht anbieten zu können. 
 
Hiervon betroffen ist auch der Bereich Tafelausstattungen. In den vergangenen Jahren haben hier 
deutschlandweit zum Teil Interaktive Tafeln Einzug in den Schulbereich gehalten und teilweise die 
bislang üblichen Kreidetafeln ersetzt.  
 
Da im Zuge des Sonderinvestitionsprogramms des Bundes/Landes Hessen (2009) dem Schulamt 
vermehrt Anträge von Schulen auf Anschaffung von Interaktiven Tafeln angekündigt wurden, führte 
das Schulamt in Zusammenarbeit mit dem Hauptamt/IT-Abteilung im September 2009 im Justus-
Liebig-Haus eine Informationsveranstaltung zum Thema "Interaktive Tafeln" durch. 
Im Rahmen dieser Veranstaltung konnten 6 verschiedene Firmen den Vertretern aller städtischen 
Schulen in Darmstadt ihre Produkte präsentieren. Die von den Schulen gewonnenen Erkenntnisse 
wurden mittels einer Abfrage der Stadt erfasst und ausgewertet; im Rahmen von dazu parallel geführ-
ten internen Beratungen der Schulen wurden die Ergebnisse zur Modellfindung von den IT- Sprechern 
der einzelnen Schulformen gebündelt. 
 
In Beratungen mit den IT-Sprechern der verschiedenen Schulformen und Vertretern der Stadt (-40- 
und -108-) wurde über die endgültige Modellfestlegung beraten. Folgende Festlegung wurde getrof-
fen: 
 
Bereich der Allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen (38 Schulen): "Smart-Board" 
Bereich Förderschulen                (4 Schulen): "Active-Board" 
 
Bei der Entscheidungsfindung wurde das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg mit einbezogen. 
 
Da eine flächendeckende Ausstattung aller Schulen und aller Unterrichtsräume derzeit finanziell nicht 
realisierbar erscheint, müssen hinsichtlich der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten ggf. einzelne 
Bestellvorgänge im Einzelfall geprüft werden. 
Die Ausstattung sollte sich, sofern innerhalb der einzelnen Projekte nicht komplett möglich, vor allem 
auf Fachräume und ggf. auf nur einige wenige Klassenräume beschränken. 
Ob und in welchem Ausstattungsumfang eine Ausstattung erfolgt, hängt somit zum einen von den 
Bedarfsanforderungen der Schulen, zum anderen von den finanziellen Voraussetzungen ab. 
 
 
Sachverhalt hinsichtlich der unbefristeten Festlegung der Modellauswahl:
 
 
Angesichts der unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale der einzelnen Board- Systeme im Hard- und 
Softwarebereich war es wie vorstehend erläutert notwendig, sich in Bezug auf die Schulung der Lehr-
kräfte für 1 – 2 Systeme zu entscheiden. 
 
Da vor allem im Softwarebereich große Unterschiede bei den Systemen bestehen und die Produkte 
der Softwareanbieter hier hinsichtlich der Kompatibilität und des Angebotsumfangs bzw. der Ange-
botsvielfalt stark voneinander abweichen, sprachen sich die meisten Schulen für die Anschaffung von 
"Smart-Boards" aus, die in diesem Bereich als Marktführer und zudem als umfangreichster Software-
anbieter auftrat. 
 
 
 
 
 
Aus pädagogischen Gesichtspunkten entschieden sich die Vertreter der Förderschulen für das Pro-
dukt "Active-Board", da hier für die Schülerinnen und Schüler mit Handicap eine bessere Bedienbar-
keit der Boards gegeben ist.

4 
... 
Zur Vermeidung von nicht vertretbaren Mehrbelastungen und Mehrkosten bei der Ersatzteilbeschaf-
fung, wegen der weiteren Verwendung vorhandener Software, vor allem auch im Bereich Fortbildung 
von Lehrkräften, erscheint ein Verbleib bei den 2009 festgelegten Systemen "Smart-Board" und "Acti-
ve-Board" dringend geboten und somit ist eine Neuausschreibung entbehrlich. 
 
Der zu erwartende Mehraufwand im Falle von Modell-/Systemwechseln würde sich nicht nur in unmit-
telbaren Kosten niederschlagen. Vielmehr sind die didaktischen Materialien (Software), die andere 
Hersteller mit anbieten, nicht oder nur eingeschränkt mit den verschiedenen Board- Modellen kompa-
tibel und nutzbar bzw. es wird von anderen Anbietern nur in begrenztem Maße didaktisches Material 
angeboten. 
Grundsätzlich wäre ein Modell-/Systemwechsel bei den Boards kontraproduktiv, da man sich vor al-
lem auch auf Grund des didaktischen Materials für einen Hersteller entschieden hat. 
 
Im Falle eines Systemversagens ergäbe sich bei unterschiedlichen Modellbeständen für den Anwen-
der auf Grund von Schnittstellenproblemen (Vermischung von differierenden Boards mit differierender 
Software verschiedener Anbieter) das Problem, wer in solchen Fällen verantwortlich zu Rate zu zie-
hen ist. 
Auch dieser Sachverhalt kann im Schulalltag eine erhebliche Behinderung darstellen, bis hin zu dem 
Umstand, dass das System über längere Zeit keinen unterrichtlichen Einsatz findet. 
 
Eine genaue Höhe der benötigten Board-Stückzahlen bzw. der jährlichen Auftragssummen für die 
Bereiche "Schulbausanierungsprogramm" sowie für den Bereich "Schule @ Zukunft" und "IT an Schu-
len" lässt sich leider nicht abschätzen.  
 
Unter Bezug auf Punkt 5.5/Dienstvereinbarung für Vergaben; Vermeidung von Sachzwängen, bitten 
wir den Magistrat daher um Genehmigung der beschriebenen Vorgehensweise.  
 
 
 
Darmstadt, 08.07.2011 
40II So 
 
 
Dezernat I     Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer              Andre Schellenberg 
Oberbürgermeister    Bürgermeister   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0281
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.07.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00