Mandari Insight

1507/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 11.05.2023 betreffend die "Auswirkungen der temporären KVB-Angebotsreduzierungen im Stadtbezirk Kalk", AN/0795/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4957 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1507/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 11.05.2023 betreffend die "Auswirkungen der temporären 
KVB-Angebotsreduzierungen im Stadtbezirk Kalk", AN/0795/2023 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wie stellt sich die Auslastung der KVB-Linien, insbesondere der Stadtbahnlinien 1 und 9 
im Stadtbezirk Kalk seit Einführung der Fahrplananpassungen im März dar? Bitte Auswertung 
nach Linien und unterschiedlichen Zeiten. 
 
2. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? 
 
3. Wann ist mit der Wiedereinführung des Regelfahrplanes zu rechnen? 
 
4. Falls der Regelfahrplan nicht zeitnah wieder in Kraft gesetzt wird: Welche Möglichkeiten 
und Maßnahmen sieht die Verwaltung, um kurzfristig Verbesserungen/Kapazitätserweiterun-
gen im Stadtbezirk Kalk in sehr nachfragestarken Zeiten zu erreichen?“ 
Antworten der Verwaltung 
Zu 1.: Die Auslastung der von der Ausdünnung betroffenen Linien wurde durch die KVB seit 
der Umsetzung nicht erneut ermittelt. Im Unterschied zu den Bussen sind die Stadt-
bahnfahrzeuge derzeit nicht mit einem technisch gestützten Fahrgastzählsystem aus-
gestattet, sodass die Ermittlung der Daten sehr aufwendig und vor allem sehr perso-
nalintensiv ist. Im Vorfeld der Ausdünnung wurde dagegen die Auslastung der Bahnen 
in den kritischen Zeitbereichen im Detail analysiert und die Auswirkungen abgeschätzt. 
Aufgrund der immer noch spürbaren Nachfragerückgänge durch die Corona-Pandemie 
ist die Auslastung noch nicht wieder auf dem Niveau von 2019. Insofern kann es durch 
den Entfall der Verstärkerfahrten zu Überlastungen einzelner Fahrten kommen. Die 
Fahrgastnachfrage insgesamt kann aber mit dem verbleibenden Angebot derzeit be-
wältigt werden. 
Zu 2.: Die seit März veranlassten Fahrplananpassungen der KVB sind der derzeitigen Perso-
nalsituation geschuldet, wie es bereits in einigen Beantwortungen von Anfragen oder 
Mitteilungen von der Verwaltung beschrieben wurde (vgl. u. a. Vorlagen-Nr. 
3802/2022, 0081/2023 oder 1098/2023). 
Die Maßnahmen wurden dabei so gewählt, dass die Auswirkungen auf das Stadtbahn-
angebot primär in der Zeit außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitze wirksam wer-

2 
 
den (vgl. Vorlagen-Nr. 0081/2023). Im Busangebot wurden nur dort Angebotsreduzie-
rungen vorgenommen, wo ein paralleles ÖPNV-Grundangebot vorhanden ist. So sind 
hierbei die Linien 124, 171, 172, 173 und 179 betroffen (vgl. Vorlagen-Nr. 3802/2022). 
Nichtsdestotrotz ist der Verwaltung bewusst, dass die aktuell notwendigen Einschrän-
kungen im Kontext der gewünschten und angestrebten Verkehrswende kontraproduk-
tiv sind. Mit dem reduzierten Angebot wird allerdings die Fahrplanverlässlichkeit wieder 
gestärkt, was zu einer wieder größeren Zufriedenheit der Fahrgäste insgesamt beitra-
gen soll. Weiterhin ist es Ziel von Verwaltung und KVB, möglichst schnell wieder das 
Fahrplanangebot gemäß dem 3. Nahverkehrsplan und dem Öffentlichen Dienstleis-
tungsauftrag in hoher Qualität bereitzustellen. 
Zu 3.: Ein Ende der temporären Einschränkungen kann die KVB aktuell noch nicht benennen.  
In einem ersten Schritt wurde am 4. September 2023 die Linie 5 wieder auf den Regel-
fahrplan zurückgeführt. Aufgrund der weiterhin angespannten Personallage können ak-
tuell jedoch noch keine weiteren konkreten Schritte zur Rückkehr zum Regelangebot 
benannt werden. 
Zu 4.: Eine umfassende Rückführung des Stadtbahn- und des Busangebotes auf den Regel-
fahrplan hätte in der jetzigen Situation unweigerlich eine deutliche Steigerung an Fahr-
tenausfällen aufgrund unbesetzter Schichten auf verschiedensten Linien zur Folge, so-
dass für die Fahrgäste kein planbares Angebot bestünde. 
Die Erfahrungen und die Analyse der Kundenrückmeldungen der letzten Monate ha-
ben gezeigt, dass eine fehlende Planbarkeit der Verbindungen für die Fahrgäste die 
ungünstigste Situation darstellt. Daher wird eine weitergehende Weiterführung des 
planmäßig reduzierten Stadtbahn- und Busangebotes im gesamten Stadtgebiet aktuell 
für die verträglichere Variante gehalten.  
Die Einschränkungen sollen schnellstmöglich und schrittweise wieder aufgehoben wer-
den, sobald sich die Personalsituation entspannt hat. Der erste Schritt erfolgte am 04. 
September auf der Linie 5 (vgl. Antwort zu Frage 3). 
 
Die KVB hat darüber hinaus verschiedene Maßnahmen wie die Erhöhung der Fahr-
schulkapazitäten oder eine gezielte Personalakquise ergriffen, um dem Personalnot-
stand zu begegnen (vgl. u. a. Vorlagen-Nr. 0081/2023 oder 1098/2023). 
 
Die Personalsituation ist derzeit auch bei anderen Verkehrsunternehmen und auch bei 
potentiellen Nachunternehmen ähnlich, sodass eine Beauftragung eines Dritten durch 
die KVB deswegen nicht möglich ist.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1507/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.01.2024
Erstellt
05.05.2023 11:10