1507/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 11.05.2023 betreffend die "Auswirkungen der temporären KVB-Angebotsreduzierungen im Stadtbezirk Kalk", AN/0795/2023
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4957 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1507/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 11.05.2023 betreffend die "Auswirkungen der temporären KVB-Angebotsreduzierungen im Stadtbezirk Kalk", AN/0795/2023 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie stellt sich die Auslastung der KVB-Linien, insbesondere der Stadtbahnlinien 1 und 9 im Stadtbezirk Kalk seit Einführung der Fahrplananpassungen im März dar? Bitte Auswertung nach Linien und unterschiedlichen Zeiten. 2. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? 3. Wann ist mit der Wiedereinführung des Regelfahrplanes zu rechnen? 4. Falls der Regelfahrplan nicht zeitnah wieder in Kraft gesetzt wird: Welche Möglichkeiten und Maßnahmen sieht die Verwaltung, um kurzfristig Verbesserungen/Kapazitätserweiterun- gen im Stadtbezirk Kalk in sehr nachfragestarken Zeiten zu erreichen?“ Antworten der Verwaltung Zu 1.: Die Auslastung der von der Ausdünnung betroffenen Linien wurde durch die KVB seit der Umsetzung nicht erneut ermittelt. Im Unterschied zu den Bussen sind die Stadt- bahnfahrzeuge derzeit nicht mit einem technisch gestützten Fahrgastzählsystem aus- gestattet, sodass die Ermittlung der Daten sehr aufwendig und vor allem sehr perso- nalintensiv ist. Im Vorfeld der Ausdünnung wurde dagegen die Auslastung der Bahnen in den kritischen Zeitbereichen im Detail analysiert und die Auswirkungen abgeschätzt. Aufgrund der immer noch spürbaren Nachfragerückgänge durch die Corona-Pandemie ist die Auslastung noch nicht wieder auf dem Niveau von 2019. Insofern kann es durch den Entfall der Verstärkerfahrten zu Überlastungen einzelner Fahrten kommen. Die Fahrgastnachfrage insgesamt kann aber mit dem verbleibenden Angebot derzeit be- wältigt werden. Zu 2.: Die seit März veranlassten Fahrplananpassungen der KVB sind der derzeitigen Perso- nalsituation geschuldet, wie es bereits in einigen Beantwortungen von Anfragen oder Mitteilungen von der Verwaltung beschrieben wurde (vgl. u. a. Vorlagen-Nr. 3802/2022, 0081/2023 oder 1098/2023). Die Maßnahmen wurden dabei so gewählt, dass die Auswirkungen auf das Stadtbahn- angebot primär in der Zeit außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitze wirksam wer- 2 den (vgl. Vorlagen-Nr. 0081/2023). Im Busangebot wurden nur dort Angebotsreduzie- rungen vorgenommen, wo ein paralleles ÖPNV-Grundangebot vorhanden ist. So sind hierbei die Linien 124, 171, 172, 173 und 179 betroffen (vgl. Vorlagen-Nr. 3802/2022). Nichtsdestotrotz ist der Verwaltung bewusst, dass die aktuell notwendigen Einschrän- kungen im Kontext der gewünschten und angestrebten Verkehrswende kontraproduk- tiv sind. Mit dem reduzierten Angebot wird allerdings die Fahrplanverlässlichkeit wieder gestärkt, was zu einer wieder größeren Zufriedenheit der Fahrgäste insgesamt beitra- gen soll. Weiterhin ist es Ziel von Verwaltung und KVB, möglichst schnell wieder das Fahrplanangebot gemäß dem 3. Nahverkehrsplan und dem Öffentlichen Dienstleis- tungsauftrag in hoher Qualität bereitzustellen. Zu 3.: Ein Ende der temporären Einschränkungen kann die KVB aktuell noch nicht benennen. In einem ersten Schritt wurde am 4. September 2023 die Linie 5 wieder auf den Regel- fahrplan zurückgeführt. Aufgrund der weiterhin angespannten Personallage können ak- tuell jedoch noch keine weiteren konkreten Schritte zur Rückkehr zum Regelangebot benannt werden. Zu 4.: Eine umfassende Rückführung des Stadtbahn- und des Busangebotes auf den Regel- fahrplan hätte in der jetzigen Situation unweigerlich eine deutliche Steigerung an Fahr- tenausfällen aufgrund unbesetzter Schichten auf verschiedensten Linien zur Folge, so- dass für die Fahrgäste kein planbares Angebot bestünde. Die Erfahrungen und die Analyse der Kundenrückmeldungen der letzten Monate ha- ben gezeigt, dass eine fehlende Planbarkeit der Verbindungen für die Fahrgäste die ungünstigste Situation darstellt. Daher wird eine weitergehende Weiterführung des planmäßig reduzierten Stadtbahn- und Busangebotes im gesamten Stadtgebiet aktuell für die verträglichere Variante gehalten. Die Einschränkungen sollen schnellstmöglich und schrittweise wieder aufgehoben wer- den, sobald sich die Personalsituation entspannt hat. Der erste Schritt erfolgte am 04. September auf der Linie 5 (vgl. Antwort zu Frage 3). Die KVB hat darüber hinaus verschiedene Maßnahmen wie die Erhöhung der Fahr- schulkapazitäten oder eine gezielte Personalakquise ergriffen, um dem Personalnot- stand zu begegnen (vgl. u. a. Vorlagen-Nr. 0081/2023 oder 1098/2023). Die Personalsituation ist derzeit auch bei anderen Verkehrsunternehmen und auch bei potentiellen Nachunternehmen ähnlich, sodass eine Beauftragung eines Dritten durch die KVB deswegen nicht möglich ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1507/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 05.05.2023 11:10