Mandari Insight

1853/2024

Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024, TOP 10.24

Anlage1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Lageplan Kasemattenstraße

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

· application/pdf

Ansehen

Anlage1 Öffentlichkeitsbeteiligung

912 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits im Vorfeld stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

16145 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1853/2024 
Freigabedatum 
22.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz 
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-
1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Klimarobuste 
Kasemattenstraße“ auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit Gesamtkosten in Höhe 
von rd. 1.127.900€, davon sind rd. 604.600 € durch die Stadt Köln zu finanzieren. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den 
Umbau der Kasemattenstraße in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der 
Finanzstelle 6601-1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   566.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 361.900 € 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  38.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 23.100  € 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    11.332 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   7.238 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Historie 
Der Klimawandel stellt Städte vor enorme Herausforderungen. Prognostiziert werden eine Zu-
nahme von Starkregenereignissen und die Überwärmung innerstädtischer Quartiere durch an-
haltende Trockenwetterperioden und hohe Temperaturen. Dies erfordert nachhaltige Anpas-
sungen. Während klimarelevante Themen im Rahmen von Neuerschließungen verstärkt Be-
rücksichtigung finden, gilt es Potentiale zur klimaangepassten Stadtentwicklung vor allem im 
Bestand mit geringer Flächenverfügbarkeit zu erkennen und Maßnahmen zu realisieren. 
Im Rahmen des Forschungsprojektes iResilience (Soziale Innovationen und intelligente Stad-
tinfrastrukturen für die resiliente Stadt der Zukunft, 2018 – 2022) haben das Umweltamt der 
Stadt Köln, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) und Forschungseinrichtungen 
gemeinschaftlich Ideen zur Klimaanpassung beispielhaft für den Untersuchungsraum Deutz 
entwickelt. Eine dieser Ideen ist die „Klimarobuste Kasemattenstraße“. Der ca. 800m² große 
Bereich an der Kasemattenstraße in Köln-Deutz ist ein topographischer Tiefpunkt, der aktuell 
überwiegend befestigter Straßenraum ist. Berechnungen der StEB Köln haben ergeben, dass 
bei einem Starkregenereignis mit einer lokalen Überflutung zu rechnen ist, welche Schäden 
an Fahrzeugen und Gebäuden hervorrufen kann. Neben der Starkregenproblematik ist der 
Kölner Innenstadtbereich, zu dem Deutz gehört, massiv hitzebelastet. 
 
Um den Bereich an den Klimawandel anzupassen, wurde gemeinsam mit den Anwohnenden,

3 
 
 
den Fachämtern der Stadt Köln und der StEB Köln die Idee für die „Klimarobuste Kasematten-
straße“ entwickelt. Die Umsetzung ist nicht Teil des Projektes iResilience. 
 
Am 20.06.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die Idee für die Klimaro-
buste Kasemattenstraße fortzuführen, die Entwurfsplanung zu beauftragen und einen Antrag 
auf Fördermittel im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu 
stellen (Vorlagennummer 0261/2022).  
 
Planung 
Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst folgende Teilbereiche (s. Entwurfsplanung, Anlage 
2): 
 
Bausteine der Schwammstadt im öffentlichen Bereich 
Im Bereich der Stellplätze für das Lehrpersonal des Berufskollegs wird eine Mulde ausge-
formt. Hier kann sich im Starkregenfall das Wasser sammeln. Von der Mulde versickert das 
Wasser durch die belebte Bodenzone in einen unterirdischen Speicher (Rigole) und weiter ins 
Grundwasser. Die Größe der Rigole wird von den sich im Untergrund befindlichen Leitungen 
begrenzt. Abstimmungen mit den Leitungsträgern laufen derzeit. Kommt es im Starkregenfall 
zu einem hohen Füllstand der Mulden-Rigolen-Kombination, wird das Wasser über einen 
Überlauf direkt in den bestehenden Mischwasserkanal geleitet. Die Mulde wird ansprechend 
und standortangepasst mit verschiedenen Stauden und Gräsern bepflanzt. Die beiden Be-
standsbäume im Bereich der Parkplätze bleiben erhalten. 
 
Ergänzt wird die Mulde durch kleinere Mulden. An der Ecke Kasemattenstraße/Graf-Gessler-
Straße, sowie am südlichen Rand der Schmuckanlage des Von-Sandt-Platzes sind Tiefbeete 
geplant. Hier kann sich das Regenwasser ebenfalls sammeln und wird dann gebündelt in die 
große Mulde geleitet. Auch diese kleineren Mulden werden ansprechend und an den Standort 
angepasst mit Gräsern und Stauden bepflanzt. 
 
Durch die Maßnahme wird das Kanalsystem entlastet. Sauberes Regenwasser im Sinne der 
Schwammstadt versickert vor Ort und schützt bei Starkregen die Örtlichkeit vor Überflutungen. 
Das Gebäude (Verwaltungstrakt des Berufskollegs und die Turnhalle) erhält eine bodenge-
bundene Fassadenbegrünung.  
 
Die Versickerungsanlage bestehend aus Mulde, Rigole und Zisterne geht in das Eigentum der 
StEB Köln über. Daher übernehmen die StEB Köln auch die Pflege und Wartung der Anlage.  
 
Parkplätze für das Lehrpersonal 
Die Anzahl der Stellplätze ist in der Baugenehmigung des Gebäudes festgelegt. Daher kön-
nen diese Stellplätze nicht entfallen. Sie werden vor den Verwaltungstrakt des Schulgebäudes 
verlegt und mit einem versickerungsfähigen Pflaster (z.B. Rasengittersteine) ausgestattet, so-
dass ein Teil des Regenwassers versickern kann. Die Lehrerparkplätze befinden sich im Ei-
gentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und verbleiben auch nach der Verlegung dort. 
Die Stellplätze werden nur vom Lehrpersonal genutzt.  
 
Straßengestaltung 
Der Bereich zwischen der Einmündung Alsenstraße / Kasemattenstraße und der Kreuzung 
Graf-Gessler-Straße / Kasemattenstraße / Von-Sandt-Platz wird als verkehrsberuhigter Be-
reich mit einer Mischverkehrsfläche ausgewiesen. Damit wird der bereits im nördlichen Be-
reich des Von-Sandt-Platzes vorhandene verkehrsberuhigte Bereich im Süden ergänzt und 
bis zur Kreuzung mit der Alsenstraße fortgesetzt. Die Wegebeziehungen für alle Verkehrsteil-
nehmenden bleiben wie heute bestehen. 
 
Die Mischverkehrsfläche der Kasemattenstraße hat in Anlehnung an die RASt (Richtlinien für 
die Anlage von Stadtstraßen) eine Breite von b = 5,55 m. Ein Begegnungsverkehr zwischen 
Lkw und Pkw ist möglich. Der Ausbau erfolgt niveaugleich und barrierearm. Im Planungspro-
zess wurde die Wiederverwendung des vorhandenen Kopfsteinpflasters aus der Kasematten-
straße geprüft. Gegen die Wiederverwendung sprechen die Befahrbarkeit für Fahrräder, Kin-
derwagen, Rollatoren u.a. (Barrierefreiheit) und die Verlegbarkeit. Im Sinne der Barrierefreiheit

4 
 
 
wird der Bereich daher mit einem ebenen Pflaster ausgestaltet. Verwendet wird der Standard-
betonstein eingefasst von dreizeiligem Natursteinpflaster. Für die Passanten soll ein qualitativ 
hochwertiger Aufenthaltsbereich entstehen. Es werden zwei Bereiche mit Sitzmöglichkeiten 
entstehen.  
 
Es entfallen insgesamt acht bewirtschaftete Parkstände im öffentlichen Raum. Die vorhande-
nen Altglascontainer werden in die Graf-Gessler-Straße verlegt. 
 
Begleitende Projektgruppe 
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Köln und der 
StEB Köln. Zur Projektbearbeitung wurde eine Projektgruppe aus allen beteiligten Ämtern ge-
bildet (Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (57), Amt für Straßen und Radwegebau (66), 
Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung (68), Stadtplanungsamt (61), Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen (67), Gebäudewirtschaft (26) und Amt für Schulentwicklung (40)). Alle 
Planungs- und Bauleistungen werden an Externe vergeben. 
 
Zeitplanung 
Mit der Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen soll direkt im Anschluss an den 
Beschluss begonnen werden. Mit vorbereitenden Arbeiten wird im 4. Quartals 2024 begon-
nen. Ein entsprechender Mittelabfluss wird noch in 2024 erwartet. Der Baubeginn der Haupt-
maßnahme erfolgt im 2. Quartal 2025. Mit einer Fertigstellung ist Ende 2025 zu rechnen.  
 
Kosten 
Bestandteil der Entwurfsplanung Leistungsphase (Lph) 3 ist die Kostenberechnung, die die 
Umgestaltung der Kasemattenstraße mit Gesamtkosten in Höhe von gerundet 1.127.900 € 
ausweist. Da eine genaue Aufteilung der jeweiligen Bauabschnitte erst mit Erstellung der Aus-
führungsplanung erfolgen kann, erfolgt nachfolgend zunächst eine summarische Darstellung. 
 
Da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Stadt und StEB Köln handelt, werden die 
Kosten sowie die Förderung aufgeteilt.  
 
Die Aufteilung erfolgt nach Zuständigkeit. Maßnahmen, die die Versickerungsanlage betreffen, 
sind den StEB Köln zugeordnet. Maßnahmen, die die Straßengestaltung betreffen der Stadt 
Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Bei Positionen, die beide Parteien betreffen, werden 
die Kosten im Verhältnis der Fläche aufgeteilt: Das Verhältnis Fläche der Mulde zur übrigen 
Fläche beträgt 1:11. Die Kosten der Entwurfsplanung (und allen damit in Verbindung stehen-
den Gutachten) werden von den StEB Köln getragen. Die Finanzierung der Verlegung der 
Parkplätze übernehmen die StEB Köln, da sie Veranlasser der Maßnahme sind. 
 
Die Gesamtkosten (gerundet) setzen sich zusammen:  
 
Gewerk Kosten Finanzierung 
StEB 
Finanzierung 
Stadt Köln 
Finanzierung 
Leitungsträger 
Entwurfsplanung, Gut-
achten 
96.000 € 96.000 € 0 € 0 € 
Lph 5-9, inkl. Bauüber-
wachung 
75.300 € 6.300 € 69.000 € 0 € 
Bauvorbereitung und Si-
cherung 
296.000 € 25.000 € 271.000 € 0 € 
Bausteine der 
Schwammstadt 
360.000 € 360.000 € 0 € 0 € 
Lehrerparkplätze 8.000 € 8.000 € 0 € 0 € 
Straßenbau (inkl. 10% 
Sicherheitszuschlag) 
226.600 € 0 € 226.600 € 0 € 
Beleuchtungskosten 5.000 € 0 € 5.000 € 0 € 
Leitungsverlegungen 28.000 € 0 € 0 € 28.000 € 
Verlegung Altglascontai-
ner  
33.000 € 0 € 33.000 € 0 € 
Gesamtkosten 1.127.900 € 495.300 € 604.600 € 28.000 €

5 
 
 
 
 
Förderung 
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wer-
den u.a. investive Klimaanpassungsprojekte gefördert, die einen hohen Innovationsgrad auf-
weisen. Die Bundesmittel stehen von 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind 
Städte und Gemeinden.  
 
Die Stadt Köln hat gemeinsam mit den StEB Köln einen Antrag eingereicht, der 2022 unter 
Vorbehalt beschieden wurde. Gemäß Zuwendungsbescheid wird ein Höchstbetrag von 
700.000 € gewährt, sofern die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. 
 
Die Zuwendung wird zunächst an die Stadt Köln ausgezahlt. Es erfolgt dann eine Weiterlei-
tung der anteiligen Zuschüsse an die StEB Köln. Ein entsprechender Weiterleitungsvertrag 
wird derzeit erarbeitet.  
 
Es ist vorgesehen, die Gesamtzuwendung von 700.000 € analog des prozentualen Anteils an 
den Gesamtkosten auf die StEB und die Stadt Köln aufzuteilen. Da von den Gesamtkosten 
rd. 55% auf die Stadt Köln entfallen, ergibt sich demnach eine Zuwendung von 385.000 €. Da 
rd. 94% des städtischen Kostenanteils investiv zu finanzieren sind, sind die Zuwendungen 
folglich in Höhe von 361.900 € investiv und in Höhe von 23.100 € konsumtiv zu vereinnah-
men.  
 
Finanzierung 
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt rd. 1.127.900 €. Da-
von entfallen rd. 495.300 € auf die StEB Köln, rd. 28.000 € auf die Leitungsträger und rd. 
604.600 € auf die Stadt Köln. 
 
Der städtische Kostenanteil von rd. 604.600 € ist in Höhe von rd. 566.600 € investiv zu finan-
zieren. Dabei werden in 2024 rd. 50.000 € für vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Stra-
ßenbaus benötigt. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen 516.600 €. 
 
Die in 2024 benötigten investiven Mittel von 50.000 € stehen im Hpl 2023/2024 im Teilfinanz-
plan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-
1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße zur Verfügung. 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025/2026 
die im Haushaltsjahr 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von rd. 516.600 € 
bei der genannten Finanzstelle im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau 
einplanen.  
 
Des Weiteren sind von dem städtischen Kostenanteil von rd. 604.600 € rd. 38.000 konsumtiv 
im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen. Davon fallen rd. 33.000 € für die Verlegung der Altglas-
container und rd. 5.000 € für die Beleuchtung an. 
 
Ab dem Jahr 2026 fallen für die Maßnahme jährliche Abschreibungen in Höhe von 11.332 € 
an. Diesen Abschreibungen stehen – resultierend aus den investiv abzuwickelnden Zuwen-
dungen – entsprechende Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 
7.238 € gegenüber. Darüber hinaus wird für die konsumtiv zu buchenden Kostenanteile (Ver-
legung Altglascontainer etc.) eine einmalige Zuwendung von 23.100 € gewährt. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025/2026 
im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau die für das Haushaltsjahr 2025 
erforderlichen Aufwendungen für die Verlegung der Altglascontainer (Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleitungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, 
Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorse-
hen.

6 
 
 
Des Weiteren wird es ab dem Haushaltsjahr 2026 in der gleichen Produktgruppe in der Teil-
planzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
11.332 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge 
aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 7.238 € entsprechende Ansätze vorsehen. 
 
Überdies wird einmalig im Haushaltsjahr 2026, ebenfalls in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen 
und allgemeine Umlagen, der konsumtive Zuwendungsanteil von 23.100 € veranschlagt. 
 
Die Kosten für die Beleuchtung werden der Stadt Köln jährlich ab 2026 seitens der Rhein-
Energie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in 
Rechnung gestellt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages be-
trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze 
für die Haushaltsjahre 2026 ff. eine entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in 
der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen innerhalb des dann je-
weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Entwurfsplanung 
Anlage 3 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 Lageplan Kasemattenstraße

3250 Zeichen

LageQlanausschnitt " SchleQQkurven " 
'ekler - Schule 
Detailausschnitt II Pflaster 
11 
M.1:100
C 
:>-' 
:/ 
<J 
(} 
3424 
� =����77T7'=7'�
.,L__
�---"----� 
� 
12 
Pflasterrinne 
b = 0.50m 
Lichtschächte/ 
Kellerfenster vorh. 
7x Senkrechtparker 
(Lehrerparkplätze) 
r- Schule
arker 
iehe Detail 
erhalten 
bodengebundene Fassadenbegrünung 
Kletterhortensien mit Rankhilfe 
flaster" 
l UI 1 
0 ;,• 77• "7""'--'I 
1925 Geräter. ·ume 
(Turnh 1//e) 
3425 
/ V, 1/, 1/ /, 1/, 1/ /, . 
• • 
Detail " Pflasterrinne " 
M. 1:10
334 
3 
50 
t t 
o=u=o '/ 
/ / / / / / / / / / / 
\ //////////// 
�-- -·- -·- -·- -.J 
rtJ 
0, 
,, 
,1// 
�� 
iZ: 
% ;9rjlft -Platz 
', % ,?/ ' 1/ 
�� / 
' ½ IJJ , {½�
m 
ru 
OK44,36 
37 ,20 -�e
/1.
sterrinne f 
0.50m 
�'Sl. 
rio 
10 
1/J 
,, 
w/r 
,• 
, 
,, 
■ 
/ 
-·
·;.,: ··"' 
/. 
1/' ' 
� 2 
�1/1 
/, 
� 
� 
0 
4 
Anlehnbügel Standard 
Anlehnbügel Standard 
geplant, 5 Stück 
Garageneinfahrt 
vorhanden 
Bäume (nachrichtlich) 
3 
D 
C 
B 
A 
Hinweis 1
Im Planungsbereich befindet sich ein Teil der preußischen "Umwallung 
Deutz" aus der Bauzeit von 1818 bis 1822. Vor Bauausführung ist eine 
Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum/Archäologische 
Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz erforderlich ! 
Hinweis 1
Vor Bauausführung ist der Planungsbereich auf Kampfmittel zu 
überprüfen 
(Bezirksregierung Düsseldorf, Az..: 22.5-3-5315000-3228l22) ! 
Hinweis !
Die vorhandenen und die geplanten Maße sind vor der Ausführung in 
der Örtlichkeit zu überprüfen ! 
Festgestellte Unstimmigkeiten sind der Bauüberwachung unverzüglich 
mitzuteilen ! 
Legende 
Lageplan Oberflächengestaltung 
0 
@) 
@) 
2 
� 
Symbole 
--
00 
Dachfläche vorh. ® 
Einfahrbereich 
verkehrsberuhigter Bereich
Straße vorh. 0 verkehrsberuhigter Bereich 
Grünfläche vorh. 0 Gehweg/Aufenthaltsfläche 
Gehweg vorh. 0 Grünfläche gepl. 
Baum vorh. 0 Parkplatz/Rasengittersteine 
Wurzelstock vorh. Baum gepl. (entfernen) 
Flurstücksgrenze � Versickerungsmulde 
Vermessung 
verkehrsberuhigter Bereich gepl. (Erweiterung) 
verkehrsberuhigter Bereich vorh. 
Fahrtrichtung vorh. 
Betonblöcke gepl. 
Natursteinblock/Findlinge gepl. 
Pflasterrinne b = 0,50m 
Kleinpflaster Leitlinien 10110 3-zeilig 
Randstein, höhengleich b = 0, t Qm 
Kantstein, Hochbord b = 0, 1 Qm 
vorh. 
entfällt 
Detailausschnitt Pflaster 
0 
0 
0 
0 
verkehrsberuhigter Bereich 
Gehweg/Aufenthaltsfläche 
Grünfläche gepl. 
Parkplatz/Rasengittersteine 
, 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Pflasterrinne b = 0,50m 
Kleinpflaster Leitlinien 10110 3-zeilig 
Randstein, höhengleich b = 0, 10m 
Kantstein, Hochbord b = 0, 10m 
Lageplanausschnitt Schleppkurven 
} Schleppkurve (3-achsiges Fahrzeug) 
VORABZUG 30.01.2024 
ENTWURFSPLANUNG 
nde Änderung: Datum Bearb. 
Weber-Ingenieure GmbH 
Dahler Straße 65 
42389 Wuppertal 
T: +49 202 256238-0 
wuppertal@weber-ing.de 
www.weber-ing.de 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Ostmerheimer Straße 555 
D - 51109 Köln 
Stadt Köln Amt 66 
Maßnahme: 
Planbezeichnung: 
Auftraggeber 
Stadt Köln Amt 66 
KI imarobuste Kasemattenstraße 
in Köln - Deutz 
Lageplan Oberflächengestaltung 
WEBER 
Ingenieure 
StEBKöln 
Stadt Köln Amt 66 
Lageplan M. 1: 250 Längen M. 1: Höhen M. 1: 
Bearbeiter: NGO/AHU 
Januar2024 
Blattgröße (mm): 580x594 Plan Nr.: 307 41-01 /xxxx/03

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1853/2024
Stand: 07.01.2026 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz 
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-
1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße 
Beschluss: 
 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Klimarobuste 
Kasemattenstraße“ auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 1.127.900€, davon sind rd. 604.600 € durch die Stadt Köln zu finan-
zieren. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die HOAI Leistungsphasen 5 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung wurden ausge-
schrieben und vergeben. Derzeit erfolgt die Ausführungsplanung durch das beauftragte Inge-
nieurbüro. 
Nächste Schritte: 
Der Ausbau soll ab Frühjahr 2026 erfolgen. Zur Einhaltung des Förderzeitraums soll die Fer-
tigstellung in 2026 erfolgen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
I / 2027

Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1507 Zeichen

14      .08.2024 
143 Herr Jünger 
22105 
Dezernat III, 
Amt 66 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1853/2024, Stand 06.08.2024 
Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in 
Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: 
Finanzstelle 6601-1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße 
RPA-Nr.: 143/15/02/24 
Eingereichte Kosten: ca. 947.815 € (netto) bzw. ca. 1.127.900 € Mio. € (brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit o. g. Vorlage beabsichtigt 66 Amt für Straßen und Radwegebau den Baube- 
schluss für die im Betreff genannte Maßnahme zu erwirken. 
Offene Punkte, welche sich während der Prüfung ergaben, wurden in einem Ge- 
spräch mit der StEB AöR erörtert. Die dem RPA zur Verfügung gestellten Unterlagen 
weisen eine hohe Planungstiefe auf. 
Die ermittelten Kosten sind plausibel. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken 
gegen die Weiterführung der Maßnahme. Es wird empfohlen, die noch ausstehende 
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der SteB AöR kurzfristig, spä- 
testens mit Beginn des Vergabeverfahrens, abzuschließen.  
Es wird davon ausgegangen, dass die Aufteilung der Fördermittel entsprechend der 
Beschlussvorlage mit dem Fördergeber abgestimmt ist. 
Mit freundlichen Grüßen 
16 
Sven Genseke 
Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv en en en en en en en en en en en en en en en en en en en en en  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G  G en en en en en en en en en en en en en en se

Beratungsverlauf (6)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.09.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1853/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.08.2024
Erstellt
07.06.2024 07:18