1853/2024
Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße
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Anlage1 Öffentlichkeitsbeteiligung
912 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits im Vorfeld stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
16145 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 1853/2024 Freigabedatum 22.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601- 1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Klimarobuste Kasemattenstraße“ auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.127.900€, davon sind rd. 604.600 € durch die Stadt Köln zu finanzieren. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für den Umbau der Kasemattenstraße in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 566.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 361.900 € Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 38.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 23.100 € Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.332 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 7.238 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Historie Der Klimawandel stellt Städte vor enorme Herausforderungen. Prognostiziert werden eine Zu- nahme von Starkregenereignissen und die Überwärmung innerstädtischer Quartiere durch an- haltende Trockenwetterperioden und hohe Temperaturen. Dies erfordert nachhaltige Anpas- sungen. Während klimarelevante Themen im Rahmen von Neuerschließungen verstärkt Be- rücksichtigung finden, gilt es Potentiale zur klimaangepassten Stadtentwicklung vor allem im Bestand mit geringer Flächenverfügbarkeit zu erkennen und Maßnahmen zu realisieren. Im Rahmen des Forschungsprojektes iResilience (Soziale Innovationen und intelligente Stad- tinfrastrukturen für die resiliente Stadt der Zukunft, 2018 – 2022) haben das Umweltamt der Stadt Köln, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) und Forschungseinrichtungen gemeinschaftlich Ideen zur Klimaanpassung beispielhaft für den Untersuchungsraum Deutz entwickelt. Eine dieser Ideen ist die „Klimarobuste Kasemattenstraße“. Der ca. 800m² große Bereich an der Kasemattenstraße in Köln-Deutz ist ein topographischer Tiefpunkt, der aktuell überwiegend befestigter Straßenraum ist. Berechnungen der StEB Köln haben ergeben, dass bei einem Starkregenereignis mit einer lokalen Überflutung zu rechnen ist, welche Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden hervorrufen kann. Neben der Starkregenproblematik ist der Kölner Innenstadtbereich, zu dem Deutz gehört, massiv hitzebelastet. Um den Bereich an den Klimawandel anzupassen, wurde gemeinsam mit den Anwohnenden, 3 den Fachämtern der Stadt Köln und der StEB Köln die Idee für die „Klimarobuste Kasematten- straße“ entwickelt. Die Umsetzung ist nicht Teil des Projektes iResilience. Am 20.06.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die Idee für die Klimaro- buste Kasemattenstraße fortzuführen, die Entwurfsplanung zu beauftragen und einen Antrag auf Fördermittel im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu stellen (Vorlagennummer 0261/2022). Planung Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst folgende Teilbereiche (s. Entwurfsplanung, Anlage 2): Bausteine der Schwammstadt im öffentlichen Bereich Im Bereich der Stellplätze für das Lehrpersonal des Berufskollegs wird eine Mulde ausge- formt. Hier kann sich im Starkregenfall das Wasser sammeln. Von der Mulde versickert das Wasser durch die belebte Bodenzone in einen unterirdischen Speicher (Rigole) und weiter ins Grundwasser. Die Größe der Rigole wird von den sich im Untergrund befindlichen Leitungen begrenzt. Abstimmungen mit den Leitungsträgern laufen derzeit. Kommt es im Starkregenfall zu einem hohen Füllstand der Mulden-Rigolen-Kombination, wird das Wasser über einen Überlauf direkt in den bestehenden Mischwasserkanal geleitet. Die Mulde wird ansprechend und standortangepasst mit verschiedenen Stauden und Gräsern bepflanzt. Die beiden Be- standsbäume im Bereich der Parkplätze bleiben erhalten. Ergänzt wird die Mulde durch kleinere Mulden. An der Ecke Kasemattenstraße/Graf-Gessler- Straße, sowie am südlichen Rand der Schmuckanlage des Von-Sandt-Platzes sind Tiefbeete geplant. Hier kann sich das Regenwasser ebenfalls sammeln und wird dann gebündelt in die große Mulde geleitet. Auch diese kleineren Mulden werden ansprechend und an den Standort angepasst mit Gräsern und Stauden bepflanzt. Durch die Maßnahme wird das Kanalsystem entlastet. Sauberes Regenwasser im Sinne der Schwammstadt versickert vor Ort und schützt bei Starkregen die Örtlichkeit vor Überflutungen. Das Gebäude (Verwaltungstrakt des Berufskollegs und die Turnhalle) erhält eine bodenge- bundene Fassadenbegrünung. Die Versickerungsanlage bestehend aus Mulde, Rigole und Zisterne geht in das Eigentum der StEB Köln über. Daher übernehmen die StEB Köln auch die Pflege und Wartung der Anlage. Parkplätze für das Lehrpersonal Die Anzahl der Stellplätze ist in der Baugenehmigung des Gebäudes festgelegt. Daher kön- nen diese Stellplätze nicht entfallen. Sie werden vor den Verwaltungstrakt des Schulgebäudes verlegt und mit einem versickerungsfähigen Pflaster (z.B. Rasengittersteine) ausgestattet, so- dass ein Teil des Regenwassers versickern kann. Die Lehrerparkplätze befinden sich im Ei- gentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und verbleiben auch nach der Verlegung dort. Die Stellplätze werden nur vom Lehrpersonal genutzt. Straßengestaltung Der Bereich zwischen der Einmündung Alsenstraße / Kasemattenstraße und der Kreuzung Graf-Gessler-Straße / Kasemattenstraße / Von-Sandt-Platz wird als verkehrsberuhigter Be- reich mit einer Mischverkehrsfläche ausgewiesen. Damit wird der bereits im nördlichen Be- reich des Von-Sandt-Platzes vorhandene verkehrsberuhigte Bereich im Süden ergänzt und bis zur Kreuzung mit der Alsenstraße fortgesetzt. Die Wegebeziehungen für alle Verkehrsteil- nehmenden bleiben wie heute bestehen. Die Mischverkehrsfläche der Kasemattenstraße hat in Anlehnung an die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) eine Breite von b = 5,55 m. Ein Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Pkw ist möglich. Der Ausbau erfolgt niveaugleich und barrierearm. Im Planungspro- zess wurde die Wiederverwendung des vorhandenen Kopfsteinpflasters aus der Kasematten- straße geprüft. Gegen die Wiederverwendung sprechen die Befahrbarkeit für Fahrräder, Kin- derwagen, Rollatoren u.a. (Barrierefreiheit) und die Verlegbarkeit. Im Sinne der Barrierefreiheit 4 wird der Bereich daher mit einem ebenen Pflaster ausgestaltet. Verwendet wird der Standard- betonstein eingefasst von dreizeiligem Natursteinpflaster. Für die Passanten soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich entstehen. Es werden zwei Bereiche mit Sitzmöglichkeiten entstehen. Es entfallen insgesamt acht bewirtschaftete Parkstände im öffentlichen Raum. Die vorhande- nen Altglascontainer werden in die Graf-Gessler-Straße verlegt. Begleitende Projektgruppe Bei dem Projekt handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Köln und der StEB Köln. Zur Projektbearbeitung wurde eine Projektgruppe aus allen beteiligten Ämtern ge- bildet (Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (57), Amt für Straßen und Radwegebau (66), Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung (68), Stadtplanungsamt (61), Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen (67), Gebäudewirtschaft (26) und Amt für Schulentwicklung (40)). Alle Planungs- und Bauleistungen werden an Externe vergeben. Zeitplanung Mit der Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen soll direkt im Anschluss an den Beschluss begonnen werden. Mit vorbereitenden Arbeiten wird im 4. Quartals 2024 begon- nen. Ein entsprechender Mittelabfluss wird noch in 2024 erwartet. Der Baubeginn der Haupt- maßnahme erfolgt im 2. Quartal 2025. Mit einer Fertigstellung ist Ende 2025 zu rechnen. Kosten Bestandteil der Entwurfsplanung Leistungsphase (Lph) 3 ist die Kostenberechnung, die die Umgestaltung der Kasemattenstraße mit Gesamtkosten in Höhe von gerundet 1.127.900 € ausweist. Da eine genaue Aufteilung der jeweiligen Bauabschnitte erst mit Erstellung der Aus- führungsplanung erfolgen kann, erfolgt nachfolgend zunächst eine summarische Darstellung. Da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Stadt und StEB Köln handelt, werden die Kosten sowie die Förderung aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach Zuständigkeit. Maßnahmen, die die Versickerungsanlage betreffen, sind den StEB Köln zugeordnet. Maßnahmen, die die Straßengestaltung betreffen der Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Bei Positionen, die beide Parteien betreffen, werden die Kosten im Verhältnis der Fläche aufgeteilt: Das Verhältnis Fläche der Mulde zur übrigen Fläche beträgt 1:11. Die Kosten der Entwurfsplanung (und allen damit in Verbindung stehen- den Gutachten) werden von den StEB Köln getragen. Die Finanzierung der Verlegung der Parkplätze übernehmen die StEB Köln, da sie Veranlasser der Maßnahme sind. Die Gesamtkosten (gerundet) setzen sich zusammen: Gewerk Kosten Finanzierung StEB Finanzierung Stadt Köln Finanzierung Leitungsträger Entwurfsplanung, Gut- achten 96.000 € 96.000 € 0 € 0 € Lph 5-9, inkl. Bauüber- wachung 75.300 € 6.300 € 69.000 € 0 € Bauvorbereitung und Si- cherung 296.000 € 25.000 € 271.000 € 0 € Bausteine der Schwammstadt 360.000 € 360.000 € 0 € 0 € Lehrerparkplätze 8.000 € 8.000 € 0 € 0 € Straßenbau (inkl. 10% Sicherheitszuschlag) 226.600 € 0 € 226.600 € 0 € Beleuchtungskosten 5.000 € 0 € 5.000 € 0 € Leitungsverlegungen 28.000 € 0 € 0 € 28.000 € Verlegung Altglascontai- ner 33.000 € 0 € 33.000 € 0 € Gesamtkosten 1.127.900 € 495.300 € 604.600 € 28.000 € 5 Förderung Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wer- den u.a. investive Klimaanpassungsprojekte gefördert, die einen hohen Innovationsgrad auf- weisen. Die Bundesmittel stehen von 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Die Stadt Köln hat gemeinsam mit den StEB Köln einen Antrag eingereicht, der 2022 unter Vorbehalt beschieden wurde. Gemäß Zuwendungsbescheid wird ein Höchstbetrag von 700.000 € gewährt, sofern die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Die Zuwendung wird zunächst an die Stadt Köln ausgezahlt. Es erfolgt dann eine Weiterlei- tung der anteiligen Zuschüsse an die StEB Köln. Ein entsprechender Weiterleitungsvertrag wird derzeit erarbeitet. Es ist vorgesehen, die Gesamtzuwendung von 700.000 € analog des prozentualen Anteils an den Gesamtkosten auf die StEB und die Stadt Köln aufzuteilen. Da von den Gesamtkosten rd. 55% auf die Stadt Köln entfallen, ergibt sich demnach eine Zuwendung von 385.000 €. Da rd. 94% des städtischen Kostenanteils investiv zu finanzieren sind, sind die Zuwendungen folglich in Höhe von 361.900 € investiv und in Höhe von 23.100 € konsumtiv zu vereinnah- men. Finanzierung Die Kosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt rd. 1.127.900 €. Da- von entfallen rd. 495.300 € auf die StEB Köln, rd. 28.000 € auf die Leitungsträger und rd. 604.600 € auf die Stadt Köln. Der städtische Kostenanteil von rd. 604.600 € ist in Höhe von rd. 566.600 € investiv zu finan- zieren. Dabei werden in 2024 rd. 50.000 € für vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Stra- ßenbaus benötigt. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen 516.600 €. Die in 2024 benötigten investiven Mittel von 50.000 € stehen im Hpl 2023/2024 im Teilfinanz- plan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601- 1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße zur Verfügung. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025/2026 die im Haushaltsjahr 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von rd. 516.600 € bei der genannten Finanzstelle im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau einplanen. Des Weiteren sind von dem städtischen Kostenanteil von rd. 604.600 € rd. 38.000 konsumtiv im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen. Davon fallen rd. 33.000 € für die Verlegung der Altglas- container und rd. 5.000 € für die Beleuchtung an. Ab dem Jahr 2026 fallen für die Maßnahme jährliche Abschreibungen in Höhe von 11.332 € an. Diesen Abschreibungen stehen – resultierend aus den investiv abzuwickelnden Zuwen- dungen – entsprechende Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 7.238 € gegenüber. Darüber hinaus wird für die konsumtiv zu buchenden Kostenanteile (Ver- legung Altglascontainer etc.) eine einmalige Zuwendung von 23.100 € gewährt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau die für das Haushaltsjahr 2025 erforderlichen Aufwendungen für die Verlegung der Altglascontainer (Teilplanzeile 13 – Auf- wendungen für Sach- und Dienstleitungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorse- hen. 6 Des Weiteren wird es ab dem Haushaltsjahr 2026 in der gleichen Produktgruppe in der Teil- planzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 11.332 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 7.238 € entsprechende Ansätze vorsehen. Überdies wird einmalig im Haushaltsjahr 2026, ebenfalls in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, der konsumtive Zuwendungsanteil von 23.100 € veranschlagt. Die Kosten für die Beleuchtung werden der Stadt Köln jährlich ab 2026 seitens der Rhein- Energie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro- zesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages be- trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für die Haushaltsjahre 2026 ff. eine entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Entwurfsplanung Anlage 3 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 Lageplan Kasemattenstraße
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erhalten
bodengebundene Fassadenbegrünung
Kletterhortensien mit Rankhilfe
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4
Anlehnbügel Standard
Anlehnbügel Standard
geplant, 5 Stück
Garageneinfahrt
vorhanden
Bäume (nachrichtlich)
3
D
C
B
A
Hinweis 1
Im Planungsbereich befindet sich ein Teil der preußischen "Umwallung
Deutz" aus der Bauzeit von 1818 bis 1822. Vor Bauausführung ist eine
Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum/Archäologische
Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz erforderlich !
Hinweis 1
Vor Bauausführung ist der Planungsbereich auf Kampfmittel zu
überprüfen
(Bezirksregierung Düsseldorf, Az..: 22.5-3-5315000-3228l22) !
Hinweis !
Die vorhandenen und die geplanten Maße sind vor der Ausführung in
der Örtlichkeit zu überprüfen !
Festgestellte Unstimmigkeiten sind der Bauüberwachung unverzüglich
mitzuteilen !
Legende
Lageplan Oberflächengestaltung
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2
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Symbole
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00
Dachfläche vorh. ®
Einfahrbereich
verkehrsberuhigter Bereich
Straße vorh. 0 verkehrsberuhigter Bereich
Grünfläche vorh. 0 Gehweg/Aufenthaltsfläche
Gehweg vorh. 0 Grünfläche gepl.
Baum vorh. 0 Parkplatz/Rasengittersteine
Wurzelstock vorh. Baum gepl. (entfernen)
Flurstücksgrenze � Versickerungsmulde
Vermessung
verkehrsberuhigter Bereich gepl. (Erweiterung)
verkehrsberuhigter Bereich vorh.
Fahrtrichtung vorh.
Betonblöcke gepl.
Natursteinblock/Findlinge gepl.
Pflasterrinne b = 0,50m
Kleinpflaster Leitlinien 10110 3-zeilig
Randstein, höhengleich b = 0, t Qm
Kantstein, Hochbord b = 0, 1 Qm
vorh.
entfällt
Detailausschnitt Pflaster
0
0
0
0
verkehrsberuhigter Bereich
Gehweg/Aufenthaltsfläche
Grünfläche gepl.
Parkplatz/Rasengittersteine
, 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Pflasterrinne b = 0,50m
Kleinpflaster Leitlinien 10110 3-zeilig
Randstein, höhengleich b = 0, 10m
Kantstein, Hochbord b = 0, 10m
Lageplanausschnitt Schleppkurven
} Schleppkurve (3-achsiges Fahrzeug)
VORABZUG 30.01.2024
ENTWURFSPLANUNG
nde Änderung: Datum Bearb.
Weber-Ingenieure GmbH
Dahler Straße 65
42389 Wuppertal
T: +49 202 256238-0
wuppertal@weber-ing.de
www.weber-ing.de
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Stadt Köln Amt 66
Maßnahme:
Planbezeichnung:
Auftraggeber
Stadt Köln Amt 66
KI imarobuste Kasemattenstraße
in Köln - Deutz
Lageplan Oberflächengestaltung
WEBER
Ingenieure
StEBKöln
Stadt Köln Amt 66
Lageplan M. 1: 250 Längen M. 1: Höhen M. 1:
Bearbeiter: NGO/AHU
Januar2024
Blattgröße (mm): 580x594 Plan Nr.: 307 41-01 /xxxx/03
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
1050 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/5
Vorlagen-Nummer
1853/2024
Stand: 07.01.2026
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-
1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Klimarobuste
Kasemattenstraße“ auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit Gesamtkosten in
Höhe von rd. 1.127.900€, davon sind rd. 604.600 € durch die Stadt Köln zu finan-
zieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die HOAI Leistungsphasen 5 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung wurden ausge-
schrieben und vergeben. Derzeit erfolgt die Ausführungsplanung durch das beauftragte Inge-
nieurbüro.
Nächste Schritte:
Der Ausbau soll ab Frühjahr 2026 erfolgen. Zur Einhaltung des Förderzeitraums soll die Fer-
tigstellung in 2026 erfolgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
I / 2027
Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
1507 Zeichen
14 .08.2024 143 Herr Jünger 22105 Dezernat III, Amt 66 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1853/2024, Stand 06.08.2024 Baubeschluss für die klimarobuste Umgestaltung der Kasemattenstraße in Köln-Deutz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-1-1148, Umgestaltung Kasemattenstraße RPA-Nr.: 143/15/02/24 Eingereichte Kosten: ca. 947.815 € (netto) bzw. ca. 1.127.900 € Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Vorlage beabsichtigt 66 Amt für Straßen und Radwegebau den Baube- schluss für die im Betreff genannte Maßnahme zu erwirken. Offene Punkte, welche sich während der Prüfung ergaben, wurden in einem Ge- spräch mit der StEB AöR erörtert. Die dem RPA zur Verfügung gestellten Unterlagen weisen eine hohe Planungstiefe auf. Die ermittelten Kosten sind plausibel. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Weiterführung der Maßnahme. Es wird empfohlen, die noch ausstehende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der SteB AöR kurzfristig, spä- testens mit Beginn des Vergabeverfahrens, abzuschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die Aufteilung der Fördermittel entsprechend der Beschlussvorlage mit dem Fördergeber abgestimmt ist. Mit freundlichen Grüßen 16 Sven Genseke Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv en en en en en en en en en en en en en en en en en en en en en G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G en en en en en en en en en en en en en en se
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1853/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 07.06.2024 07:18