1772/2019
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß 19 (4) der Hauptsatzung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2283 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1772/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 2 BV 2 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 2 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 3 BV 2 Zusammenfassung
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Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Breniger Str. A 2 2 neu: Breniger Str. von Vorgebirgsstr. bis Bornheimer Str. A 2 2 8 Stichstr. entlang den Hausnr. 14-16 A 2 2 8 Stichstr. zwischen den Hausnr. 7-9 A 2 8 alt: Dominikus-Böhm-Str. x neu: Dominikus-Böhm-Str. von Heinrich-Erpenbach-Str. bis Wendeplatz x 8 Stichweg entlang der Hausgrundstücke Dominikus-Böhm-Str. 1 bis Heinrich-Erpenbach-Str. 80 x 1, 8 Widmung Stichweg entlang der Hausgrundstücke Dominikus-Böhm-Str. 25 bis Heinrich-Erpenbach-Str. 102 x 1, 8 Widmung Verbindungsweg zwischen den Hausgrundstücken Dominikus-Böhm- Str. 2 bis 24 und davon abgehend zur Elisabeth-Selbert-Str. x 1, 8 Widmung alt: Fritz-Hecker-Str. von Marienhof bis Leichweg/Landskronstr. A 1 1 Von Leichweg/Landskronstr. bis Sportplatzende A 1 1 neu: Fritz-Hecker-Str. von Marienhof bis Leichweg/Landskronstr. A 1 1 Von Leichweg/Landskronstr. bis Sportplatzende A 1 1 von Marienhof bis Ausbauende vor dem Grundstück Fritz-Hecker- Str. 66 x 1 Widmung alt: Helene-Wessel-Str. x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Helene-Wessel-Str. von Heinricht-Erpenbach-Str. bis Wendeplatz x 8, 1 Widmung alt: Jean-Kübbeler-Str. von Bahnhofstr. bis Wendebereich x neu: Jean-Kübbeler-Str. von Bahnhofstr. bis Wendebereich x Verbindungsweg von Wendeanlage bis Seniorenweg x 1 Widmung alt: Peter-Koep-Str. x Wegeverbindung von Peter-Koep-Str. bis Falderstr x neu: Peter-Koep-Str. x Wegeverbindung von Peter-Koep-Str. bis Falderstr x von Johann--Reintgen-Str. u-förmig verlaufend und an der Johann- Reintgen-Str. endend x 1, 8 Widmung alt: Petersbergstr. von Trenkebergstr. bis Wendeplatz x x Verbindungswege zur Zaunhof- und Kettelerstr. x Wohnweg zu Nr. 24-32 x neu: Petersbergstr. von Trenkebergstr. bis Wendeplatz x x Verbindungswege zur Zaunhof- und Kettelerstr. x Wohnweg zu Nr. 24-32 x Wohnweg zu Nr. 36-38a x 1 Widmung Seite 2
Anlage 1 BV 2 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1772/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 20.05.2019 11:01