Offenbachplatz
SPD Anfrage nach § 4 AN/0951/2019 vom 25.06.2019
Stand: Am 25.06.2019 im Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt.
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SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.06.2019 AN/0951/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.06.2019 Offenbachplatz Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am Sonntag den 16.6.2019 plante die Kölner Offenbach-Gesellschaft eine öffentliche Veran- staltung als kostenloser Familientag auf dem Offenbachplatz („Zuhause bei Familie Offen- bach – eine musikalische Zeitreise“). Vorgesehen war, diese auf dem Platz vor dem Schau- spiel Köln durchzuführen. Dazu ist es allerdings nicht gekommen; stattdessen musste die Veranstaltung in der Außenspielstätte stattfinden. Ursache hierfür war eine Ablehnung der Stadt zur Nutzung der Fläche mit dem Hinweis auf die Statik des Platzes oberhalb der Kin- deroper, „die so zahlreiche Zuschauer nicht aushält“. Wenn diese Feststellung zutreffend ist bedeutet das für den Platz, dass auch in Zukunft nach Fertigstellung der städtischen Bühnen dort keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden können. In der bisherigen Diskussion um die Sanierung der Bühnen und damit verbundener Nutzung des Platzes, war diese Feststellung nicht bekannt und wurde auch von der Verwal- tung nicht mitgeteilt. Wir fragen daher – in Abstimmung und gemeinsam mit der Kölner Offenbach-Gesellschaft – die Verwaltung 1. Ist es zutreffend, dass dieser Platz wegen der darunterliegenden Kinderoper aus sta- tischen Gründen nicht für öffentliche Veranstaltungen nutzbar ist und deshalb der Kölner Offenbach-Gesellschaft eine Nutzung untersagt wurde? 2. Was bedeutet dieses Verbot grundsätzlich für die Nutzung des Platzes in Zukunft der ja gerade wegen seiner besonderen Bedeutung für das öffentliche Interesse und für öffentliche Veranstaltungen äußerst interessant ist? 3. Gilt ein solches Verbot für den gesamten Offenbachplatz oder handelt es sich „ledig- lich“ um diesen Teilbereich des Platzes? - 2 - 4. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig zu verfahren? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
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25.06.2019
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt
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