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AN/0951/2019

Offenbachplatz

SPD Anfrage nach § 4 25.06.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 25.06.2019, TOP 6.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2433 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Ausschusses Kunst und Kultur  
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.06.2019 
 
AN/0951/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.06.2019 
 
Offenbachplatz 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
am Sonntag den 16.6.2019 plante die Kölner Offenbach-Gesellschaft eine öffentliche Veran-
staltung als kostenloser Familientag  auf dem Offenbachplatz („Zuhause bei Familie Offen-
bach – eine musikalische Zeitreise“). Vorgesehen war, diese auf dem Platz vor dem Schau-
spiel Köln durchzuführen. Dazu ist es allerdings nicht gekommen; stattdessen musste die 
Veranstaltung in der Außenspielstätte stattfinden. Ursache hierfür war eine Ablehnung der 
Stadt zur Nutzung der Fläche mit dem Hinweis auf die Statik des Platzes oberhalb der Kin-
deroper, „die so zahlreiche Zuschauer nicht aushält“.  
 
Wenn diese Feststellung zutreffend ist bedeutet das für den Platz, dass auch in Zukunft nach 
Fertigstellung der städtischen Bühnen dort keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden 
können. In der bisherigen Diskussion um die Sanierung der Bühnen und damit verbundener 
Nutzung des Platzes, war diese Feststellung nicht bekannt und wurde auch von der Verwal-
tung nicht mitgeteilt.  
 
Wir fragen daher – in Abstimmung und gemeinsam mit der Kölner Offenbach-Gesellschaft – 
die Verwaltung  
 
1. Ist es zutreffend, dass dieser Platz wegen der darunterliegenden Kinderoper aus sta-
tischen Gründen nicht für öffentliche Veranstaltungen nutzbar ist und deshalb der 
Kölner Offenbach-Gesellschaft eine Nutzung untersagt wurde? 
 
2. Was bedeutet dieses Verbot grundsätzlich für die Nutzung des Platzes in Zukunft der 
ja gerade wegen seiner besonderen Bedeutung für das öffentliche Interesse und für 
öffentliche Veranstaltungen äußerst interessant ist? 
 
3. Gilt ein solches Verbot für den gesamten Offenbachplatz oder handelt es sich „ledig-
lich“ um diesen Teilbereich des Platzes?

- 2 - 
 
4. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig zu verfahren? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

25.06.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0951/2019
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
25.06.2019
Erstellt
25.06.2019 08:47