V/0124/2017
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster-Gievenbeck/Sentrup
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Beschlussvorlage
1814 Zeichen
V/0124/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster-Gievenbeck/Sentrup Beratungsfolge 16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster-Gievenbeck/Sentrup wird wiedergewählt Frau Anne Jäckle. Frau Jäckle ist 51 Jahre alt und wohnt im Bezirk Gievenbeck/Sentrup. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Jäckle ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsfrau für den Bezirk Gievenbeck/Sentrup tätig. Ihre Amtszeit endet im März 2017. Frau Jäckle steht, im Falle ihrer Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-West, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vol lendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerich tliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Vorlagen-Nr.: V/0124/2017 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 09.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0124/2017 Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Frau Jäckle vor. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0124/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37