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2618/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO – "Petition: Verkehrsberuhigung Raderberger Straße" AZ 09/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.12.2025, TOP 2.2.2

Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

1993 Zeichen

Von:
An:
Betreff:
Datum:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich die zuständigen Gremien, für die Raderberger Straße eine Verkehrsberuhigung 
zu beschließen und sodann umgehend durchzuführen.
Problembefund:
Die Raderberger Straße im gleichnamigen Veedel führt durch ein Wohngebiet mit einer KiTa. 
Der begrüßenswerte Neubau zahlreicher Wohnungen in den letzten Jahren hat hier zu einer 
weniger erfreulichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs geführt. Aufgrund der 
Möglichkeit, am Südende der Straße über den Parkplatz eines Lidl-Supermarkts mit dem Auto 
die Brühler Straße zu erreichen, wird die Raderberger Straße zudem von zahlreichen Nicht-
Anliegern als Umgehung der Brühler Straße missbraucht.
Die für die Straße geltende Höchstgeschwindigkeit beträgt - bei optimalen Verhältnissen - 30 
km/h. Solche optimalen Verhältnisse gibt es hier jedoch nicht, schon weil beide Straßenseiten 
durchgehend bis in die Kreuzungsbereiche zugeparkt werden; Sichtbeziehungen zwischen 
Gehweg und Fahrbahn gibt es daher kaum. Gleichwohl tragen insbesondere der gerade Verlauf 
der Straße und der o.g. Umgehungsverkehr dazu bei, dass die Höchstgeschwindigkeit 
regelmäßig noch überschritten wird, z.T. auch deutlich.
Vor allem für Kinder ist die Raderberger Straße derzeit eine lebensfeindliche Umgebung.
Lösungsvorschlag:
Das Ziel sollte sein, den quartiersfremden motorisierten Verkehr zu verdrängen und den 
verbleibenden zu verlangsamen. Die naheliegende Lösung besteht darin, die Zufahrt von der 
Raderberger Straße zum Lidl-Parkplatz zu sperren (die Erschließung ist über die Brühler Straße 
gesichert) und auf der gesamten Länge der Raderberger Straße Bremsschwellen zu installieren, 
die sich in der querenden Mannfelder Straße gut bewährt haben. Zusätzlich würde die 
Einrichtung einer Fahrradstraße Abhilfe schaffen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit geringem Kostenaufwand umsetzbar und tragen zur 
Verwirklichung der Verkehrswende in Köln bei.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

794 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1451 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2618/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – "Petition: Verkehrsberuhigung Raderberger Straße" AZ 
09/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber 
gegen eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Überprüfung der Verkehrssituation in der Raderberger Straße wurde die Unfallstatistik der 
letzten drei Jahre herangezogen. Die Raderberger Straße ist in dieser Statistik nicht gelistet, 
sodass eine Unfallhäufung in diesem Bereich nicht nachgewiesen werden kann. 
Weiter liegt der Wert der letzten Geschwindigkeitsmessung bei 0,21 % Verstößen und ist so-
mit unauffällig. 
 
Eine zusätzliche Begehung der Raderberger Straße hat keine verkehrsrechtlichen Auffälligkei-
ten ergeben, welche eine Gefährdung verursachen. 
 
Aus den vorgenannten Gründen besteht aktuell kein Handlungsbedarf, sodass die Anlage von 
Bremsschwellen und einer Fahrradstraße vorerst abgelehnt wird. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2618/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.08.2025
Erstellt
22.08.2025 06:20