2618/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – "Petition: Verkehrsberuhigung Raderberger Straße" AZ 09/25
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Anlage 2 Eingabe
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Von: An: Betreff: Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich die zuständigen Gremien, für die Raderberger Straße eine Verkehrsberuhigung zu beschließen und sodann umgehend durchzuführen. Problembefund: Die Raderberger Straße im gleichnamigen Veedel führt durch ein Wohngebiet mit einer KiTa. Der begrüßenswerte Neubau zahlreicher Wohnungen in den letzten Jahren hat hier zu einer weniger erfreulichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs geführt. Aufgrund der Möglichkeit, am Südende der Straße über den Parkplatz eines Lidl-Supermarkts mit dem Auto die Brühler Straße zu erreichen, wird die Raderberger Straße zudem von zahlreichen Nicht- Anliegern als Umgehung der Brühler Straße missbraucht. Die für die Straße geltende Höchstgeschwindigkeit beträgt - bei optimalen Verhältnissen - 30 km/h. Solche optimalen Verhältnisse gibt es hier jedoch nicht, schon weil beide Straßenseiten durchgehend bis in die Kreuzungsbereiche zugeparkt werden; Sichtbeziehungen zwischen Gehweg und Fahrbahn gibt es daher kaum. Gleichwohl tragen insbesondere der gerade Verlauf der Straße und der o.g. Umgehungsverkehr dazu bei, dass die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig noch überschritten wird, z.T. auch deutlich. Vor allem für Kinder ist die Raderberger Straße derzeit eine lebensfeindliche Umgebung. Lösungsvorschlag: Das Ziel sollte sein, den quartiersfremden motorisierten Verkehr zu verdrängen und den verbleibenden zu verlangsamen. Die naheliegende Lösung besteht darin, die Zufahrt von der Raderberger Straße zum Lidl-Parkplatz zu sperren (die Erschließung ist über die Brühler Straße gesichert) und auf der gesamten Länge der Raderberger Straße Bremsschwellen zu installieren, die sich in der querenden Mannfelder Straße gut bewährt haben. Zusätzlich würde die Einrichtung einer Fahrradstraße Abhilfe schaffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit geringem Kostenaufwand umsetzbar und tragen zur Verwirklichung der Verkehrswende in Köln bei. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 2618/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – "Petition: Verkehrsberuhigung Raderberger Straße" AZ 09/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber gegen eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Überprüfung der Verkehrssituation in der Raderberger Straße wurde die Unfallstatistik der letzten drei Jahre herangezogen. Die Raderberger Straße ist in dieser Statistik nicht gelistet, sodass eine Unfallhäufung in diesem Bereich nicht nachgewiesen werden kann. Weiter liegt der Wert der letzten Geschwindigkeitsmessung bei 0,21 % Verstößen und ist so- mit unauffällig. Eine zusätzliche Begehung der Raderberger Straße hat keine verkehrsrechtlichen Auffälligkei- ten ergeben, welche eine Gefährdung verursachen. Aus den vorgenannten Gründen besteht aktuell kein Handlungsbedarf, sodass die Anlage von Bremsschwellen und einer Fahrradstraße vorerst abgelehnt wird. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2618/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 22.08.2025 06:20