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A-N/0009/2016

Park- und Stellplatznotstand in Kinderhaus verhindern

Antrag an die BV Nord 11.04.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.04.2016, TOP 6.3

Parkplatznot in Kinderhaus verhindern

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Ansehen

A-N-0009-2016-Park- und Stellplatznot in Kinderhaus verhindern

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Ansehen

Parkplatznot in Kinderhaus verhindern

982 Zeichen

A-N/0009/2016 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
 
 
Münster, 29. März 2016 
 
 
Park- und Stellplatznotstand in Kinderhaus verhindern 
 
 
 
Antrag 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und wie kurz- und langfris- 
tig und mit welchem Aufwand das Angebot an Park- und Unterstellmöglichkeiten so- 
wohl für Kraftfahrzeuge der Bürgerinnen und Bürger in Kinderhaus als auch für deren 
Besucher, Gäste und Kunden der Geschäftswelt gesichert bzw. möglich gemacht 
werden kann.  
 
Das besonders unter Berücksichtigung des drohenden Wegfalls von rund 300 Park- 
plätzen (davon ca. 100 fest vermietete) durch Schließung des Parkhauses Zentrum 
Kinderhaus zum 1.5. 2016. Gleiches gilt jedoch auch für die weitere Zunahme der 
Wohnbebauung (Beispiel: Gelände Moldrickx und weitere Baugebiete ).   
 
 
Begründung:  
 
ggf. zusätzlich mündlich 
 
 
 
Frese          
Igelbrink         
Hopmann         
Lamken         
Urbscheit 
Witte

A-N-0009-2016-Park- und Stellplatznot in Kinderhaus verhindern

3835 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Nord

Herr Kurz 20, Juni 2017 12.06.2017
61.32.0001
An die BV-Mitglieder

Bezirksvertretung Münster — Nord

über III

Park- und Stellplatznotstand in Kinderhaus verhindern

Antrag Nr. A-N/0009/2016 der SPD-Fraktion in der BV-Nord

Der Antrag nimmt die Veräußerung der städtischen Tiefgarage Idenbrockplatz und der damit
verbundenen Aufgabe eines Teils des öffentlichen Stellplatzangebotes zum Anlass, eine
Darlegung, wie künftig das erforderliche Stellplatzangebot für Bewohner, Mitarbeiter und
Kunden im Zentrum und dem Moldrickxareal sowie weiteren Baugebieten sichergestellt
werden kann, zu fordern.

Die Veräußerung der städtischen Tiefgarage unter dem Idenbrockplatz ist aufgrund
jahrelanger, deutlicher Unterauslastung erfolgt. Trotz mehrerer Hundert Wohnungen im
Zentrum Kinderhaus und vieler Geschäfte und Dienstleistern war die Nachfrage für das
Angebot nicht vorhanden. Die geringe Nachfrage nach Stellplätzen ist aufgrund der
zentralen Lage mit vielen, überwiegend kleineren Haushalten, guten Versorgungsangeboten
in der Nähe und guter ÖPNV-Verbindung, nicht überraschend. Der Anteil von Haushalten
ohne eigenes Fahrzeug ist hier erfahrungsgemäß ’sehr hoch.

Die Tiefgaragenstellplätze unter dem Idenbrockplatz werden aber nicht vollständig
aufgegeben. Von den ursprünglich 338 Stellplätzen werden 120 Stellplätze für das
Bürgerhaus und die Kita beibehalten.

Bei allen städtebaulichen Planungen für neue Wohngebiete und für die Umstrukturierung
bestehender Gebiete im Stadtgebiet spielen die künftige Erschließung und ein adäquater
Stellplatznachweis eine zentrale Rolle. Die Ermittlung des Stellplatzbedarfes erfolgt jeweils
unter Anwendung der Kriterien der städtischen Stellplatzrichtlinie. Die Art der geplanten
Nutzung (Wohnen, Geschäfte, Gewerbe, etc.) und Dichte (Geschosswohnungen,
Einfamilienhäuser, Anzahl der Geschosse, etc.) sowie die örtlichen Verkehrsverhältnisse
und die Qualität der ÖPNV-Anbindung (Nähe zu Bushaltestellen, Taktzeiten) sind hier
ausschlaggebend. Der private Stellplatzbedarf ist grundsätzlich auf den privaten
Grundstücken nachzuweisen, während der öffentliche Straßenraum den
Besucherstellplätzen vorbehalten bleibt.

Für gemischt genutzte Quartiere, wie die Zentrumserweiterung in Kinderhaus, wird der
Stellplatzbedarf differenziert für die Geschäftsnutzungen im Erdgeschoss sowie für die
Wohnungen in den Obergeschossen ermittelt. So werden Bedarfe für Kunden, Mitarbeiter
und Bewohner berücksichtigt. Für die Zentrumserweiterung wurden die Kundenstellplätze
insgesamt in der Mitte nachgewiesen. Eine Parkzeitenregelung soll verhindern, dass die
Stellplätze durch Dauerparker blockiert werden. Für die Bewohner und Angestellten der
Geschäfte bietet eine Tiefgarage die erforderlichen privaten Stellplätze. Nach Aussage des
Eigentümers der Gebäude ist hier ein Großteil der Stellplätze noch nicht vermietet.

Für das neue Wohnquartier auf dem Moldrickxareal sind nach dem Wettbewerbsentwurf
neben einer Kita ausschließlich Geschosswohnungen und wenige Reihenhäuser
vorgesehen. Für Wohngebiete wird bei der Planung generell 1 Stellplatz / pro Wohneinheit
zugrunde gelegt, obwohl sicher auch hier, wegen der zentralen Lage im Stadtteil, etliche
Haushalte auf ein Fahrzeug verzichten werden. Die Stellplätze werden ebenerdig und in
Kombination mit Tiefgaragen auf den künftigen Wohnbaugrundstücken berücksichtigt. Die
verkehrsberuhigten Straßen dienen auch hier den Besucherstellplätzen.

Mit der Anwendung der Stellplatzrichtlinie bei städtebaulichen Planungen werden einheitliche
Maßstäbe für den Stellplatznachweis berücksichtigt. Dabei wird der von einem neuen
Plangebiet erzeugte Stellplatzbedarf in der Regel komplett innerhalb des Plangebietes
nachgewiesen und Belastungen für benachbarte Gebiete vermieden.

Fan

Franke

Beratungsverlauf (1)

19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Idenbrockplatz
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0009/2016
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
11.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37