A-N/0009/2016
Park- und Stellplatznotstand in Kinderhaus verhindern
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Parkplatznot in Kinderhaus verhindern
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A-N/0009/2016 SPD Fraktion in der BV Nord Münster, 29. März 2016 Park- und Stellplatznotstand in Kinderhaus verhindern Antrag Die BV Nord möge beschließen: Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und wie kurz- und langfris- tig und mit welchem Aufwand das Angebot an Park- und Unterstellmöglichkeiten so- wohl für Kraftfahrzeuge der Bürgerinnen und Bürger in Kinderhaus als auch für deren Besucher, Gäste und Kunden der Geschäftswelt gesichert bzw. möglich gemacht werden kann. Das besonders unter Berücksichtigung des drohenden Wegfalls von rund 300 Park- plätzen (davon ca. 100 fest vermietete) durch Schließung des Parkhauses Zentrum Kinderhaus zum 1.5. 2016. Gleiches gilt jedoch auch für die weitere Zunahme der Wohnbebauung (Beispiel: Gelände Moldrickx und weitere Baugebiete ). Begründung: ggf. zusätzlich mündlich Frese Igelbrink Hopmann Lamken Urbscheit Witte
A-N-0009-2016-Park- und Stellplatznot in Kinderhaus verhindern
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Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Nord Herr Kurz 20, Juni 2017 12.06.2017 61.32.0001 An die BV-Mitglieder Bezirksvertretung Münster — Nord über III Park- und Stellplatznotstand in Kinderhaus verhindern Antrag Nr. A-N/0009/2016 der SPD-Fraktion in der BV-Nord Der Antrag nimmt die Veräußerung der städtischen Tiefgarage Idenbrockplatz und der damit verbundenen Aufgabe eines Teils des öffentlichen Stellplatzangebotes zum Anlass, eine Darlegung, wie künftig das erforderliche Stellplatzangebot für Bewohner, Mitarbeiter und Kunden im Zentrum und dem Moldrickxareal sowie weiteren Baugebieten sichergestellt werden kann, zu fordern. Die Veräußerung der städtischen Tiefgarage unter dem Idenbrockplatz ist aufgrund jahrelanger, deutlicher Unterauslastung erfolgt. Trotz mehrerer Hundert Wohnungen im Zentrum Kinderhaus und vieler Geschäfte und Dienstleistern war die Nachfrage für das Angebot nicht vorhanden. Die geringe Nachfrage nach Stellplätzen ist aufgrund der zentralen Lage mit vielen, überwiegend kleineren Haushalten, guten Versorgungsangeboten in der Nähe und guter ÖPNV-Verbindung, nicht überraschend. Der Anteil von Haushalten ohne eigenes Fahrzeug ist hier erfahrungsgemäß ’sehr hoch. Die Tiefgaragenstellplätze unter dem Idenbrockplatz werden aber nicht vollständig aufgegeben. Von den ursprünglich 338 Stellplätzen werden 120 Stellplätze für das Bürgerhaus und die Kita beibehalten. Bei allen städtebaulichen Planungen für neue Wohngebiete und für die Umstrukturierung bestehender Gebiete im Stadtgebiet spielen die künftige Erschließung und ein adäquater Stellplatznachweis eine zentrale Rolle. Die Ermittlung des Stellplatzbedarfes erfolgt jeweils unter Anwendung der Kriterien der städtischen Stellplatzrichtlinie. Die Art der geplanten Nutzung (Wohnen, Geschäfte, Gewerbe, etc.) und Dichte (Geschosswohnungen, Einfamilienhäuser, Anzahl der Geschosse, etc.) sowie die örtlichen Verkehrsverhältnisse und die Qualität der ÖPNV-Anbindung (Nähe zu Bushaltestellen, Taktzeiten) sind hier ausschlaggebend. Der private Stellplatzbedarf ist grundsätzlich auf den privaten Grundstücken nachzuweisen, während der öffentliche Straßenraum den Besucherstellplätzen vorbehalten bleibt. Für gemischt genutzte Quartiere, wie die Zentrumserweiterung in Kinderhaus, wird der Stellplatzbedarf differenziert für die Geschäftsnutzungen im Erdgeschoss sowie für die Wohnungen in den Obergeschossen ermittelt. So werden Bedarfe für Kunden, Mitarbeiter und Bewohner berücksichtigt. Für die Zentrumserweiterung wurden die Kundenstellplätze insgesamt in der Mitte nachgewiesen. Eine Parkzeitenregelung soll verhindern, dass die Stellplätze durch Dauerparker blockiert werden. Für die Bewohner und Angestellten der Geschäfte bietet eine Tiefgarage die erforderlichen privaten Stellplätze. Nach Aussage des Eigentümers der Gebäude ist hier ein Großteil der Stellplätze noch nicht vermietet. Für das neue Wohnquartier auf dem Moldrickxareal sind nach dem Wettbewerbsentwurf neben einer Kita ausschließlich Geschosswohnungen und wenige Reihenhäuser vorgesehen. Für Wohngebiete wird bei der Planung generell 1 Stellplatz / pro Wohneinheit zugrunde gelegt, obwohl sicher auch hier, wegen der zentralen Lage im Stadtteil, etliche Haushalte auf ein Fahrzeug verzichten werden. Die Stellplätze werden ebenerdig und in Kombination mit Tiefgaragen auf den künftigen Wohnbaugrundstücken berücksichtigt. Die verkehrsberuhigten Straßen dienen auch hier den Besucherstellplätzen. Mit der Anwendung der Stellplatzrichtlinie bei städtebaulichen Planungen werden einheitliche Maßstäbe für den Stellplatznachweis berücksichtigt. Dabei wird der von einem neuen Plangebiet erzeugte Stellplatzbedarf in der Regel komplett innerhalb des Plangebietes nachgewiesen und Belastungen für benachbarte Gebiete vermieden. Fan Franke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Idenbrockplatz
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0009/2016
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 11.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37