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Prüfung Verlegung der Messstationen für Feinstaubmessung

AfD Antrag nach § 3 AN/0419/2019 vom 25.03.2019

Stand: Am 04.04.2019 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2019 AN/0419/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2019 Prüfung Verlegung der Messstationen für Feinstaubmessung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung zu nehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Standorte der Messstatio- nen in Köln der zuständigen Behörde Alternativstandorte vorzuschlagen und Lösun- gen zu finden, die der europäischen Handhabung im Sinne einer repräsentativen und flächendeckenden Messung genügen. Begründung: Die heutigen Schadstoff – Messverfahren stehen bundesweit in der Kritik. Köln ver- fügt über 16 Messstationen. Davon befinden sich sechs in Rheinnähe. Studien bel e- gen, dass die Schifffahrt einen erheblichen Teil zu den schlechten Messwerten ent- lang von Wasserstraßen in NRW beiträgt. In dem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob repräsentativere Standorte gefun- den werden können, die einer flächenübergreifenden Rau mmessung der Luftwerte entsprechen. Dadurch gegebenenfalls falsch ermittelte Spitzenwerte zwingen regel- mäßig Gerichte, Fahrverbote zu verhängen. Mit weitreichenden Konsequenzen für die Kommune und deren regionale Wirtschaft. Die AfD Fraktion bezweifelt die Werte, - 2 - die zum Beispiel heute am Clevischen Ring oder an der Dellbrücker Hauptstraße gemessen werden. Hier ist die Verwaltung aufgefordert, ihr Ermessen auszuschöpfen, um an anderer Stelle richtlinienkonforme Messungen durchzuführen. In Deutschland werden die Immissionsmessungen der Stickoxide, wie nach der 39. BlMSchV und der EU - Qua- litätsrichtlinie, vorgegeben, durchgeführt. Umstritten ist, ob insbesondere Köln, seine Messstationen zur Überwachung der Luftqualität sinnvoll platziert hat. Auch die Messhöhe spielt eine entscheidende Rolle für die Konzentration von Stickoxiden. Die EU lässt diesbezüglich durchaus Spiel- raum zu. Erlaubt sind Messhöhen zwischen 1.50 Metern und 4 Metern. Auch können Messstationen bis zu zehn Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen. Gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 04.04.2019

    Rat

    TOP 3.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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