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AN/0419/2019

Prüfung Verlegung der Messstationen für Feinstaubmessung

AfD Antrag nach § 3 25.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 3.1.4

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

2456 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2019 
AN/0419/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2019 
 
Prüfung Verlegung der Messstationen für Feinstaubmessung 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung zu nehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Standorte der Messstatio-
nen in Köln der zuständigen Behörde Alternativstandorte vorzuschlagen und Lösun-
gen zu finden, die der europäischen Handhabung im Sinne einer repräsentativen und 
flächendeckenden Messung genügen.  
 
 
Begründung:  
 
Die heutigen Schadstoff – Messverfahren stehen bundesweit in der Kritik. Köln ver-
fügt über 16 Messstationen. Davon befinden sich sechs in Rheinnähe. Studien bel e-
gen, dass die Schifffahrt einen erheblichen Teil zu den schlechten Messwerten ent-
lang von Wasserstraßen in NRW beiträgt.  
In dem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob repräsentativere Standorte gefun-
den werden können, die einer flächenübergreifenden Rau mmessung der Luftwerte 
entsprechen. Dadurch gegebenenfalls falsch ermittelte Spitzenwerte zwingen regel-
mäßig Gerichte, Fahrverbote zu verhängen. Mit weitreichenden Konsequenzen für 
die Kommune und deren regionale Wirtschaft. Die AfD Fraktion bezweifelt die Werte,

- 2 - 
 
die zum Beispiel heute am Clevischen Ring oder an der Dellbrücker Hauptstraße 
gemessen werden.  
Hier ist die Verwaltung aufgefordert, ihr Ermessen auszuschöpfen, um an anderer 
Stelle richtlinienkonforme Messungen durchzuführen. In Deutschland werden die 
Immissionsmessungen der Stickoxide, wie nach der 39. BlMSchV und der EU - Qua-
litätsrichtlinie, vorgegeben, durchgeführt. 
Umstritten ist, ob insbesondere Köln, seine Messstationen zur Überwachung der 
Luftqualität sinnvoll platziert hat. Auch die Messhöhe spielt eine entscheidende Rolle 
für die Konzentration von Stickoxiden. Die EU lässt diesbezüglich durchaus Spiel-
raum zu. Erlaubt sind Messhöhen zwischen 1.50 Metern und 4 Metern. Auch können 
Messstationen bis zu zehn Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen.  
 
 
 
Gez. Wilhelm Geraedts 
 (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

04.04.2019 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0419/2019
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
25.03.2019
Erstellt
25.03.2019 10:53