V/0218/2023
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0218/2023 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von sechs Projekten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterent- wickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Anlage 3 zu V_0218-2023 Hansaviertel für Alle - Impulswerk e.V
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Anlage 3 zur Vorlage 0218/2023 Hansaviertel für Alle Projektinhalt Beim Projekt „Hansaviertel für Alle“ geht es darum, Inklusion im Sozialraum Hansaviertel voranzutreiben. Barrieren, die der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Viertel entgegenstehen, sollen erkannt und zusammen an die Politik weitergetragen werden. Das Projekt soll die Teilhabe und politische Partizipation von jungen Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen fördern. Die Teilhabe an den vielfältigen Angeboten im Hansaviertel soll ermöglicht werden. Dies soll durch begleitete Spaziergänge und die Zusammenarbeit mit dem Hansaforum erfolgen, einhergehend mit der Teilnahme am Hansa-Konvent mit einer inklusiven Gruppe und einem Erfahrungsaustausch mit dem Bennohaus. Die Ergebnisse sollen in einer schriftlichen Veröffentlichung in Leichter Sprache bekanntgegeben werden. Um die Teilhabe an den Spaziergängen für alle zu ermöglichen, wird eine bedarfsgerechte individuelle Unterstützung der Teilnehmenden sichergestellt. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte ImpulsWerk Münster e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 2.645 € Kosten für Honorare für Fachkräfte und die Unterstützungspersonen für die individuelle Unterstützung, Übersetzung in Leichte Sprache, Kosten für Verpflegung während der Spaziergänge Bewertung Das Projekt zielt darauf ab, das Thema Inklusion im politischen und gesellschaftlichen Sinne weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Durch die begleiteten Spaziergänge mit den Themenschwerpunkten Freizeitaktivitäten, Kulturangebote und Nachtleben sollen Barrieren sichtbar gemacht und an das Hansaforum herangetragen werden. Politische Teilhabe soll durch die Möglichkeiten im Sinne einer Mitsprache und Mitwirkung in Stadtentwicklungsprozessen erreicht werden. Es soll jungen Menschen mit Behinderung aufzeigen, dass auch sie Teil der Stadtgesellschaft sind, eine Stimme haben und diese einbringen können. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Beschlussvorlage
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V/0218/2023 V/0218/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 23.05.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Pro- jekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Be- hinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum Antragsteller: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V. Zuschuss: 5.000 € 2. Hansaviertel für Alle Antragsteller: ImpulsWerk Münster e.V. Zuschuss: 2.645 € 3. Kulturliste Münster – Informationen in Leichter Sprache Antragsteller: Kulturliste Münster e.V. Zuschuss: 2.500 € 4. SUP (Stand Up Paddle) - Board für ALLE – Touren auf dem Aasee in Münster Antragsteller: Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e.V. Zuschuss: 5.000 € Sozialamt 08.05.2023 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt- muenster.de - 2 - V/0218/2023 5. Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen Antragsteller: Der Paritätische – Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster Zuschuss 1.500 € 6. Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster-City-Triathlon Antragsteller: Trifinish Münster e.V. Zuschuss: 500 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 17.145 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Bis zum 31.03.2023 sind sieben Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Ein Antrag wurde an das Gesundheitsamt weitergeleitet und das bean- tragte Projekt wurde im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Gesundheitsversorgung gefördert. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Projekte in seiner Sitzung am 24.04.2023 beraten. Er hat zu allen sechs Projekten eine Förderempfehlung ausgesprochen. Die Anlagen 2 bis 7 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Be- wertung. Im Haushaltsjahr 2023 stehen nach der Förderung der sechs Projekte noch Fördermittel in Höhe von 2.855 € zur Verfügung. Förderungen können noch bis zum 31.10.2023 beantragt werden. - 3 - V/0218/2023 In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 7: Förderanträge und Bewertung
Anlage 2 zu V_0218-2023- Projekt Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrende-DMSG
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Anlage 2 zur Vorlage 0218/2023 Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum Projektinhalt Beim Projekt des Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V. handelt es sich um ein Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum. Ziel ist es, Rollstuhlfahrer/-innen eine selbstständige Mobilität im urbanen Raum zu ermöglichen. Die Teilnehmer/-innen sollen in den Bereichen Orientierung, Nutzung des ÖPNV sowie Bewältigung von Hindernissen und Barrieren geschult werden. Betroffene und Nichtbetroffene (Angehörige, Freunde) sollen das Training gemeinsam erleben. Das Mobilitätstraining soll fester Bestandteil des Angebotes der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung werden. Ziel ist eine Gruppenbildung mit regelmäßigen Treffen und ein gemeinsames Unterwegssein. Das Projekt wird öffentlichkeitswirksam auf der Homepage des Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V., in den sozialen Medien und der örtlichen Presse angekündigt und beworben. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.000 € Kosten für 2 Sportrollstühle, Raummiete und Honorare in Höhe von insgesamt 5.881,98 €. Es wird eine Eigenbeteiligung von 10 € pro Person erhoben. Es werden Einnahmen von 120 € erwartet. Bewertung Das Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechts- konvention, indem die Trainingseinheiten im öffentlichen Raum stattfinden werden und so eine Wahrnehmung in der Alltagsgesellschaft erfolgt. Durch die Verbesserung der Mobilität von Rollstuhlfahrer/-innen wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert. Das gemeinsame Mobilitätstraining fördert die Begegnung und den Austausch im öffentlichen Raum. Die Sensibilisierung für Menschen mit Behinderung und ihre Belange wird gefördert. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage V_0218-2023-Förderrichtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 0218/2023 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Anlage 4 zu V_0218_2023 - Kulturliste Münster - Informationen in Leichter Sprache
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Anlage 4 zur Vorlage 0218/2023 Kulturliste Münster – Informationen in Leichter Sprache Projektinhalt Kulturliste Münster ist ein neu gegründeter, gemeinnütziger und eingetragener Verein. Ziel des Kulturliste Münster e. V. ist es, kulturelle Teilhabe für Menschen zu ermöglichen, die sich Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Ereignisse nicht leisten können. Kulturgäste, die Eintrittskarten erhalten sollen, befinden sich aus unterschiedlichen Gründen in finanziell schwierigen Situationen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen mit Behinderung lebt in einem finanziell begrenzten Rahmen (Bezug von Sozialleistungen, geringe Rente). Damit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen von Anfang an von den Angeboten der Kulturliste profitieren können, möchte der Verein von Beginn an inklusive Kommunikationswege nutzen. Es soll ein Flyer in Leichter Sprache erstellt werden und die Homepage soll eine Rubrik in Leichter Sprache erhalten. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Kulturliste Münster e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 2.500 € Kosten für Gestaltung und Druck des Flyers und für Erstellung/Gestaltung der Homepage in Leichter Sprache Bewertung Der Verein Kulturliste möchte aktiv eine inklusive Stadtgesellschaft fördern und von Anfang an Menschen mit Behinderung einbeziehen. Die Informationen in Leichter Sprache tragen dazu bei, dass sich alle Menschen über das Angebot der Kulturliste informieren können und sich beteiligen können. Dadurch wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 5 zu V_0218_2023-Projekt Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN
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Anlage 5 zur Vorlage 0218/2023 SUP (Stand Up Paddle)- Board für ALLE – Touren auf dem Aasee in Münster Projektinhalt Der Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. beabsichtigt, ein „SUP-Board für ALLE“ zu erwerben und zur kostenlosen Ausleihe für inklusive Gruppen zur Verfügung zu stellen. Dieses SUP ist größer als herkömmliche SUPs und hat eine Vorrichtung, die es Rollstuhlfahrer/-innen ermöglicht, mitzufahren. Der Verein plant ca. vier öffentlichkeitswirksame SUP-Board - Touren mit inklusiven Gruppen auf dem Aasee. Zu den Touren sollen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowie Personen aus der Stadtgesellschaft, Stadtverwaltung und Stadtpolitik eingeladen werden. Ferner können sich Menschen mit und ohne Behinderung bei dem Verein melden, wenn sie Interesse an einer inklusiven SUP-Tour haben. Im Zufallsprinzip sollen dann gemischte Gruppen für diese Tour zusammengestellt werden. Das SUP soll auch bei anderen Gelegenheiten wie z.B. beim Stadtfest als praktisches Beispiel für die Umsetzung von Inklusion aufgestellt werden. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Verein Münster MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.000 € Kosten für die Beschaffung eines speziellen SUP-Boards mit 8 Paddeln, Inklusions- SUP-Schulung für 2 Personen und Öffentlichkeitsarbeit Bewertung Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung einer breiten Öffentlichkeit, in dem es das Thema Inklusion im Bereich des Aasees anschaulich und erlebbar macht. Dazu bestehen auch Kontakte mit der Yachtschule Overschmidt und dem Segelclub Münster e.V. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat dem Verein mitgeteilt, dass es grundsätzlich möglich ist, für dieses Vorhaben eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Aasees zu erhalten. Durch die Nutzung des SUP-Boards bei weiteren Veranstaltungen kann veranschaulicht werden, wie Inklusion umgesetzt und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Stadtgesellschaft gestärkt werden kann. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 7 zu V_0218_2023 -Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster-City-Triathlon - Trifinish e.V
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Anlage 7 zur Vorlage 0218/2023 Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster- City-Triathlon Projektinhalt Der Trifinish e. V. setzt sich zunehmend für die Umsetzung inklusiver Angebote im Sport ein. Bisher beteiligen sich kaum Menschen mit (geistiger) Behinderung an Triathlonveranstaltungen, die ehrenamtlich von Vereinen organisiert werden. In 2023 sollen daher erstmals Menschen mit Behinderung gezielt angesprochen und motiviert werden, am Sparda-Münster-City Triathlon teilzunehmen. Der Aufwand und die Hindernisse, Sport inklusiv wahrzunehmen, sind für viele Menschen mit Behinderung höher als für Menschen ohne Behinderung. Diese Situation möchte der Verein entgegentreten, und Menschen mit Behinderung die Startplätze vergünstigt anbieten. Statt des regulären Preises eines Startplatzes von 65 € sollen 10 Startplätze für Menschen mit Behinderung für 15 € angeboten werden. Die Differenz über insgesamt 500 € soll über die Förderung finanziert werden. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Trifinish Münster e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 500 € Differenz zwischen dem regulären Preis für einen Startplatz in Höhe von 65 € zu dem reduzierten Preis für einen Startplatz für Menschen mit Behinderung für insgesamt 10 Startplätze. Bewertung Der Trifinisch e.V. möchte erstmalig aktiv Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am Triathlon einladen und ausgehend davon in den Folgejahren den Triathlon noch inklusiver gestalten, zum Beispiel durch Moderation durch Menschen mit Behinderung, Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, Informationen in Leichter Sprache usw. Damit leistet der Verein einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und Inklusion bei einer großen Sportveranstaltung in Münster für die Stadtgesellschaft erlebbar zu machen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 6 zu V_0218_2023_Veranstaltungsreihe psychische Erkrankungen_Selbsthilfe-Kontaktstelle
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Anlage 6 zur Vorlage 0218/2023 Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen Projektinhalt Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster plant in Kooperation mit dem EX-IN NRW e. V. eine Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen im Zeitungslesesaal der Stadtbücherei Münster. Diese öffentliche und anerkannte Veranstaltungsort wurde bewusst gewählt und soll dazu beitragen, psychische Erkrankungen aus der Tabuzone zu holen und zu entstigmatisieren. Geplant sind drei Veranstaltungen zu den Themen Depressionen, Borderline und Ängste. Betroffene stellen ihre jeweiligen Erkrankungen mit den Auswirkungen auf das eigene Leben, auf Arbeit, Familie usw. vor. Danach soll ein Austausch mit den Teilnehmenden erfolgen – in trialogischer Form, das heißt unter Einbeziehung von Erfahrenen, Angehörigen und Fachkräften. Zwei Veranstaltungen sollen 2023 stattfinden, eine weitere ist für 2024 geplant. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Der Paritätische Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster Kooperation mit EX-IN NRW e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.500 € Kosten für Raummiete, Aufwandsentschädigung für Betroffene, Druckkosten Flyer und Plakate, Versandkosten, Plakatverteilung Bewertung Das Projekt soll dazu beitragen, das Thema psychische Erkrankungen in der Gesellschaft sichtbarer zu machen und zu einer höheren Akzeptanz in der Gesellschaft beitragen. Es sollen Barrieren abgebaut werden und die Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen ermöglicht werden. Die Veranstalter leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, indem sie über die Krankheitsbilder verschiedener psychischer Erkrankungen informieren und Klischees und Vorurteilen gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen entgegentreten. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0218/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 20:46