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V/0218/2023

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 04.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 24.05.2023, TOP 7

Anlage A

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Anlage 3 zu V_0218-2023 Hansaviertel für Alle - Impulswerk e.V

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 zu V_0218-2023- Projekt Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrende-DMSG

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Anlage 1 zur Vorlage V_0218-2023-Förderrichtlinien

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Anlage 4 zu V_0218_2023 - Kulturliste Münster - Informationen in Leichter Sprache

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Anlage 5 zu V_0218_2023-Projekt Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN

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Anlage 7 zu V_0218_2023 -Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster-City-Triathlon - Trifinish e.V

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Anlage 6 zu V_0218_2023_Veranstaltungsreihe psychische Erkrankungen_Selbsthilfe-Kontaktstelle

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Anlage A

2334 Zeichen

Anlage A zur V/0218/2023 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die  
Förderung von sechs Projekten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich 
„Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in 
Münster stärken“  wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterent-
wickeln:  
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im  
Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der 
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Anlage 3 zu V_0218-2023 Hansaviertel für Alle - Impulswerk e.V

2104 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage 0218/2023 
 
Hansaviertel für Alle 
Projektinhalt 
Beim Projekt „Hansaviertel für Alle“ geht es darum, Inklusion im Sozialraum 
Hansaviertel voranzutreiben. Barrieren, die der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 
im Viertel entgegenstehen, sollen erkannt und zusammen an die Politik 
weitergetragen werden. Das Projekt soll die Teilhabe und politische Partizipation von 
jungen Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen fördern. Die 
Teilhabe an den vielfältigen Angeboten im Hansaviertel soll ermöglicht werden. Dies 
soll durch begleitete Spaziergänge und die Zusammenarbeit mit dem Hansaforum 
erfolgen, einhergehend mit der Teilnahme am Hansa-Konvent mit einer inklusiven 
Gruppe und einem Erfahrungsaustausch mit dem Bennohaus. Die Ergebnisse sollen 
in einer schriftlichen Veröffentlichung in Leichter Sprache bekanntgegeben werden. 
Um die Teilhabe an den Spaziergängen für alle zu ermöglichen, wird eine 
bedarfsgerechte individuelle Unterstützung der Teilnehmenden sichergestellt. 
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
ImpulsWerk Münster e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.645 € 
Kosten für Honorare für Fachkräfte und die Unterstützungspersonen für die 
individuelle Unterstützung, Übersetzung in Leichte Sprache, Kosten für Verpflegung 
während der Spaziergänge 
Bewertung 
Das Projekt zielt darauf ab, das Thema Inklusion im politischen und 
gesellschaftlichen Sinne weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Durch die 
begleiteten Spaziergänge mit den Themenschwerpunkten Freizeitaktivitäten, 
Kulturangebote und Nachtleben sollen Barrieren sichtbar gemacht und an das 
Hansaforum herangetragen werden. Politische Teilhabe soll durch die Möglichkeiten 
im Sinne einer Mitsprache und Mitwirkung in Stadtentwicklungsprozessen erreicht 
werden. Es soll jungen Menschen mit Behinderung aufzeigen, dass auch sie Teil der 
Stadtgesellschaft sind, eine Stimme haben und diese einbringen können.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Beschlussvorlage

3846 Zeichen

V/0218/2023 
V/0218/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.05.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen 
Vorberatung 
   24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung: 
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Pro-
jekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Be-
hinderung in Münster stärken“ gefördert: 
1. Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum  
Antragsteller: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V. 
Zuschuss: 5.000 € 
2. Hansaviertel für Alle 
Antragsteller: ImpulsWerk Münster e.V. 
Zuschuss: 2.645 € 
3. Kulturliste Münster – Informationen in Leichter Sprache 
Antragsteller: Kulturliste Münster e.V. 
Zuschuss: 2.500 € 
4. SUP (Stand Up Paddle) - Board für ALLE – Touren auf dem Aasee in Münster 
Antragsteller: Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e.V.  
Zuschuss: 5.000 € 
Sozialamt 
 
08.05.2023 
 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0218/2023 
5. Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen 
Antragsteller: Der Paritätische – Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster 
Zuschuss 1.500 € 
6. Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster-City-Triathlon 
Antragsteller: Trifinish Münster e.V.  
Zuschuss: 500 € 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 17.145   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung:  
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen 
(Anlage 1). 
Bis zum 31.03.2023 sind sieben Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim  
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der 
Maßnahme gestellt. Ein Antrag wurde an das Gesundheitsamt weitergeleitet und das bean-
tragte Projekt wurde im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien für Projekte zur 
inklusiven Gesundheitsversorgung gefördert.  
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit  Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
die Projekte in seiner Sitzung am 24.04.2023 beraten. Er hat zu allen sechs Projekten eine 
Förderempfehlung ausgesprochen. 
Die Anlagen 2 bis 7 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Be-
wertung.  
Im Haushaltsjahr 2023 stehen nach der Förderung der sechs Projekte noch Fördermittel in 
Höhe von 2.855 € zur Verfügung. Förderungen können noch bis zum 31.10.2023 beantragt 
werden.

- 3 - 
V/0218/2023 
In Vertretung 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Anlagen 2 bis 7: Förderanträge und Bewertung

Anlage 2 zu V_0218-2023- Projekt Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrende-DMSG

2154 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage 0218/2023 
 
Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum 
Projektinhalt 
Beim Projekt des Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung 
e.V. handelt es sich um ein Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen 
Raum. Ziel ist es, Rollstuhlfahrer/-innen eine selbstständige Mobilität im urbanen 
Raum zu ermöglichen. Die Teilnehmer/-innen sollen in den Bereichen Orientierung, 
Nutzung des ÖPNV sowie Bewältigung von Hindernissen und Barrieren geschult 
werden. Betroffene und Nichtbetroffene (Angehörige, Freunde) sollen das Training 
gemeinsam erleben. Das Mobilitätstraining soll fester Bestandteil des Angebotes der 
Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung werden. Ziel ist 
eine Gruppenbildung mit regelmäßigen Treffen und ein gemeinsames 
Unterwegssein. Das Projekt wird öffentlichkeitswirksam auf der Homepage des 
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V., in den 
sozialen Medien und der örtlichen Presse angekündigt und beworben. 
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Münster und Umgebung e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.000 € 
Kosten für 2 Sportrollstühle, Raummiete und Honorare in Höhe von insgesamt 
5.881,98 €. Es wird eine Eigenbeteiligung von 10 € pro Person erhoben. Es werden 
Einnahmen von 120 € erwartet. 
Bewertung 
Das Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer/-innen im urbanen Raum leistet einen 
wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechts-
konvention, indem die Trainingseinheiten im öffentlichen Raum stattfinden werden 
und so eine Wahrnehmung in der Alltagsgesellschaft erfolgt. Durch die Verbesserung 
der Mobilität von Rollstuhlfahrer/-innen wird die Teilhabe am gesellschaftlichen 
Leben gefördert. Das gemeinsame Mobilitätstraining fördert die Begegnung und den 
Austausch im öffentlichen Raum. Die Sensibilisierung für Menschen mit Behinderung 
und ihre Belange wird gefördert.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage V_0218-2023-Förderrichtlinien

5924 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
0218/2023  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Anlage 4 zu V_0218_2023 - Kulturliste Münster - Informationen in Leichter Sprache

1708 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage 0218/2023 
 
Kulturliste Münster – Informationen in Leichter Sprache 
Projektinhalt 
Kulturliste Münster ist ein neu gegründeter, gemeinnütziger und eingetragener 
Verein. Ziel des Kulturliste Münster e. V. ist es, kulturelle Teilhabe für Menschen zu 
ermöglichen, die sich Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Ereignisse nicht 
leisten können. Kulturgäste, die Eintrittskarten erhalten sollen, befinden sich aus 
unterschiedlichen Gründen in finanziell schwierigen Situationen. Eine nicht 
unerhebliche Anzahl von Menschen mit Behinderung lebt in einem finanziell 
begrenzten Rahmen (Bezug von Sozialleistungen, geringe Rente). Damit Menschen 
mit intellektuellen Einschränkungen von Anfang an von den Angeboten der Kulturliste 
profitieren können, möchte der Verein von Beginn an inklusive Kommunikationswege 
nutzen. Es soll ein Flyer in Leichter Sprache erstellt werden und die Homepage soll 
eine Rubrik in Leichter Sprache erhalten.  
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Kulturliste Münster e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.500 € 
Kosten für Gestaltung und Druck des Flyers und für Erstellung/Gestaltung der 
Homepage in Leichter Sprache 
Bewertung 
Der Verein Kulturliste möchte aktiv eine inklusive Stadtgesellschaft fördern und von 
Anfang an Menschen mit Behinderung einbeziehen. Die Informationen in Leichter 
Sprache tragen dazu bei, dass sich alle Menschen über das Angebot der Kulturliste 
informieren können und sich beteiligen können. Dadurch wird die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung gefördert.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 5 zu V_0218_2023-Projekt Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN

2181 Zeichen

Anlage 5  
zur Vorlage 0218/2023 
 
SUP (Stand Up Paddle)- Board für ALLE – Touren auf dem Aasee in 
Münster 
Projektinhalt 
Der Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. beabsichtigt, ein „SUP-Board für 
ALLE“ zu erwerben und zur kostenlosen Ausleihe für inklusive Gruppen zur 
Verfügung zu stellen. Dieses SUP ist größer als herkömmliche SUPs und hat eine 
Vorrichtung, die es Rollstuhlfahrer/-innen ermöglicht, mitzufahren. Der Verein plant 
ca. vier öffentlichkeitswirksame SUP-Board - Touren mit inklusiven Gruppen auf dem 
Aasee. Zu den Touren sollen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowie 
Personen aus der Stadtgesellschaft, Stadtverwaltung und Stadtpolitik eingeladen 
werden. Ferner können sich Menschen mit und ohne Behinderung bei dem Verein 
melden, wenn sie Interesse an einer inklusiven SUP-Tour haben. Im Zufallsprinzip 
sollen dann gemischte Gruppen für diese Tour zusammengestellt werden. Das SUP 
soll auch bei anderen Gelegenheiten wie z.B. beim Stadtfest als praktisches Beispiel 
für die Umsetzung von Inklusion aufgestellt werden. 
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Verein Münster MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.000 € 
Kosten für die Beschaffung eines speziellen SUP-Boards mit 8 Paddeln, Inklusions-
SUP-Schulung für 2 Personen und Öffentlichkeitsarbeit 
Bewertung 
Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung einer breiten 
Öffentlichkeit, in dem es das Thema Inklusion im Bereich des Aasees anschaulich 
und erlebbar macht. Dazu bestehen auch Kontakte mit der Yachtschule Overschmidt 
und dem Segelclub Münster e.V. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit hat dem Verein mitgeteilt, dass es grundsätzlich möglich ist, für dieses 
Vorhaben eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Aasees zu erhalten. 
Durch die Nutzung des SUP-Boards bei weiteren Veranstaltungen kann 
veranschaulicht werden, wie Inklusion umgesetzt und die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung am Leben in der Stadtgesellschaft gestärkt werden kann.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 7 zu V_0218_2023 -Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster-City-Triathlon - Trifinish e.V

1973 Zeichen

Anlage 7  
zur Vorlage 0218/2023 
 
Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sparda-Münster-
City-Triathlon 
Projektinhalt 
Der Trifinish e. V. setzt sich zunehmend für die Umsetzung inklusiver Angebote im 
Sport ein. Bisher beteiligen sich kaum Menschen mit (geistiger) Behinderung an 
Triathlonveranstaltungen, die ehrenamtlich von Vereinen organisiert werden. In 2023 
sollen daher erstmals Menschen mit Behinderung gezielt angesprochen und motiviert 
werden, am Sparda-Münster-City Triathlon teilzunehmen. Der Aufwand und die 
Hindernisse, Sport inklusiv wahrzunehmen, sind für viele Menschen mit Behinderung 
höher als für Menschen ohne Behinderung. Diese Situation möchte der Verein 
entgegentreten, und Menschen mit Behinderung die Startplätze vergünstigt anbieten. 
Statt des regulären Preises eines Startplatzes von 65 € sollen 10 Startplätze für 
Menschen mit Behinderung für 15 € angeboten werden. Die Differenz über 
insgesamt 500 € soll über die Förderung finanziert werden.  
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Trifinish Münster e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 500 € 
Differenz zwischen dem regulären Preis für einen Startplatz in Höhe von 65 € zu dem 
reduzierten Preis für einen Startplatz für Menschen mit Behinderung für insgesamt 10 
Startplätze.  
Bewertung 
Der Trifinisch e.V. möchte erstmalig aktiv Menschen mit Behinderung zur Teilnahme 
am Triathlon einladen und ausgehend davon in den Folgejahren den Triathlon noch 
inklusiver gestalten, zum Beispiel durch Moderation durch Menschen mit 
Behinderung, Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, Informationen in 
Leichter Sprache usw. Damit leistet der Verein einen Beitrag, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung zu fördern und Inklusion bei einer großen 
Sportveranstaltung in Münster für die Stadtgesellschaft erlebbar zu machen.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 6 zu V_0218_2023_Veranstaltungsreihe psychische Erkrankungen_Selbsthilfe-Kontaktstelle

1917 Zeichen

Anlage 6  
zur Vorlage 0218/2023 
 
Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen 
Projektinhalt 
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster plant in Kooperation mit dem EX-IN NRW e. V. 
eine Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen im Zeitungslesesaal 
der Stadtbücherei Münster. Diese öffentliche und anerkannte Veranstaltungsort 
wurde bewusst gewählt und soll dazu beitragen, psychische Erkrankungen aus der 
Tabuzone zu holen und zu entstigmatisieren. 
Geplant sind drei Veranstaltungen zu den Themen Depressionen, Borderline und 
Ängste. Betroffene stellen ihre jeweiligen Erkrankungen mit den Auswirkungen auf 
das eigene Leben, auf Arbeit, Familie usw. vor. Danach soll ein Austausch mit den 
Teilnehmenden erfolgen – in trialogischer Form, das heißt unter Einbeziehung von 
Erfahrenen, Angehörigen und Fachkräften. Zwei Veranstaltungen sollen 2023 
stattfinden, eine weitere ist für 2024 geplant. 
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Der Paritätische Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster  
Kooperation mit EX-IN NRW e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.500 € 
Kosten für Raummiete, Aufwandsentschädigung für Betroffene, Druckkosten Flyer 
und Plakate, Versandkosten, Plakatverteilung 
Bewertung 
Das Projekt soll dazu beitragen, das Thema psychische Erkrankungen in der 
Gesellschaft sichtbarer zu machen und zu einer höheren Akzeptanz in der 
Gesellschaft beitragen. Es sollen Barrieren abgebaut werden und die Teilhabe von 
Menschen mit psychischen Erkrankungen ermöglicht werden. Die Veranstalter 
leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, indem sie über die 
Krankheitsbilder verschiedener psychischer Erkrankungen informieren und Klischees 
und Vorurteilen gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen 
entgegentreten. Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Beratungsverlauf (2)

23.05.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0218/2023
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2023
Erstellt
11.04.2023 20:46