V/0375/2008/1
Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster
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Beschlussvorlage
5446 Zeichen
V/0375/2008/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster
Erweiterung Hallenbad Ost
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Erweiterung des Hallenbades Münster-Ost wird nach den Plänen des Planungsbüros GSF
(Architekturbüro Keinemann, Hamm), vom 07.04.2008, ausgeführt (Anlage 1 – 6).
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 7).
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden
zur Kenntnis genommen (Anlage 8). Ferner werden bei der Ausführung der Planung die An-
regungen der KIB vom 27.05.2008 gemäß den Erläuterungen in der Begründung berück-
sichtigt.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Juli 2008 begonnen wird und die Fertig-
stellung voraussichtlich im Februar 2010 erfolgt.
5. Die Erläuterungen zum Prüfauftrag “Wasserdesinfektion durch Salzelektrolyse“ werden zur
Kenntnis genommen.
II. Kosten/Folgekosten
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung
nach DIN 276 vom 07.05.2008 in Höhe von 5.094.029 Euro netto, als auch Folgekosten in Hö-
he von 232.200,00 Euro entstehen (Anlage 9).
Vorlagen-Nr.:
V/0375/2008/1
Auskunft erteilt:
Herr Koops
Ruf:
492-2418
E-Mail:
Koops@stadt-muenster.de
Datum:
12.06.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0375/2008/1
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0802 Bäder
Investitionsmaßnahme 4050 Modernisierung Hallenbad Ost
2007
2008
2009
200.000
3.359.350
1.620.000
Insgesamt: 5.179.350
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0112 Amt für Immobilienmanagement
Teilergebnisplan
(Zeile)
14 Bilanzielle Abschreibungen 2009ff 131.800
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2009ff 100.400
Insgesamt: 232.200
Begründung:
Die KIB regte in ihrer Sitzung am 27.05.2008 an, bei der Planung noch folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
• Es ist wichtig, dass in der Umkleide für behinderte Menschen Kontakt zur Badeaufsicht
hergestellt werden kann (z.B. Gegensprechanlage) – dies ist laut Vorlage nicht vorgese-
hen.
Diese Anregung wird aus Gründen der Vandalismusprävention nicht umgesetzt (siehe Vorlage
375/2008 – Anlage 8, Seite 1). Da die Kabinen nach oben und unten offen sind, kann der Ba-
degast sich im Bedarfsfall durch Zuruf bemerkbar machen. In den geschlossenen Räumen (bar-
rierefreie Dusch-/WC-Räume) sind Alarmierungseinrichtungen eingeplant.
• Die Liege im Umkleidebereich für behinderte Menschen sollte höhenverstellbar sein.
Diese Anregung wird berücksichtigt und nach Bemusterung umgesetzt.
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V/0375/2008/1
• Handläufe sollten vom Eingang bis zur Umkleide für behinderte Menschen und bis zum
Dusch-/WC-Bereich und von dort bis zum Schwimmbad angebracht werden. Im Duschbe-
reich ist es wichtig, dass Handläufe waagerecht und „über Eck“ angebracht werden.
Diese Anregung kann nicht umgesetzt werden, da sich Flurbereiche, Treppen, etc. kreuzen, in
denen die Handläufe unterbrochen werden müssten. Aus diesem Grunde wird eine taktile und
kontrastreiche Leitlinie im Boden vom Eingang über die Dusche und Umkleide bis in die
Schwimmhalle hergestellt.
• Zum Einstieg in das Schwimmerbecken sind rutschfeste Treppen mit beidseitigem Ge-
länder wichtig. Laut Vorlage (Anlage 8, Seite 2, Schwimmhalle Bestand) sind nur Leitern
vorgesehen. Leitern sind für viele gehbehinderte und ältere Menschen problematisch.
Sofern Badegäste nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind, ist der Lifter für sie eine zu
umständliche Lösung.
Diese Anregung wird aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt:
Durch den Einbau einer Treppe in das Schwimmerbecken würde eine 25-Meter-Bahn entfallen.
Der in der Vorlage aufgeführte Lifter, welcher auch in anderen Bädern vorgehalten wird, soll in
Beckennähe platziert werden und kann selbständig (bzw. im Bedarfsfall auch unter Mithilfe des
Badpersonals) genutzt werden.
• Das Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen sollte vor der Umsetzung mit
dem Blinden- und Sehbehindertenverein abgestimmt werden.
Die Anregung ist berücksichtigt und wird nach vorheriger Absprache durchgeführt.
• Eine optische Alarmierung ist nicht nur in der Schwimmhalle, sondern auch in allen Um-
kleidebereichen wichtig.
Diese Anregung wird insofern aufgenommen, dass eine Blinkleuchte an zentraler Stelle im Um-
kleidebereich eingebaut wird.
• Die Umkleideeinheit für behinderte Menschen im Saunabereich sollte nach den Kriterien
für die Umkleiden im Schwimmbad (siehe Checkliste der AG Barrierefreie Bäder) erstellt
werden.
Diese Anregung wird aufgegriffen und geprüft. Eine Umsetzung wird nur zu Lasten der angren-
zenden Sammelumkleide möglich sein.
• Es sollten für Liegebereiche spezielle Liegen (ausreichend hoch, stabil) angeschafft wer-
den.
Diese Anregung wird berücksichtigt und wird nach Bemusterung umgesetzt.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0375/2008/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37