Mandari Insight

V/0375/2008/1

Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster

Vorlagen 12.06.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.06.2008, TOP 4.5

Hauptvorlage V/0375/2008 mit Anlagen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5446 Zeichen

V/0375/2008/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster 
Erweiterung Hallenbad Ost 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Erweiterung des Hallenbades Münster-Ost wird nach den Plänen des Planungsbüros GSF 
(Architekturbüro Keinemann, Hamm), vom 07.04.2008, ausgeführt (Anlage 1 – 6). 
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 7). 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 8). Ferner werden bei der Ausführung der Planung die An-
regungen der KIB vom 27.05.2008 gemäß den Erläuterungen in der Begründung berück-
sichtigt.   
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Juli 2008 begonnen wird und die Fertig-
stellung voraussichtlich im Februar 2010 erfolgt. 
 
5. Die Erläuterungen zum Prüfauftrag “Wasserdesinfektion durch Salzelektrolyse“ werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 07.05.2008  in Höhe von 5.094.029 Euro netto, als auch Folgekosten in Hö-
he von 232.200,00 Euro entstehen (Anlage 9). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0375/2008/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
492-2418 
E-Mail: 
Koops@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.06.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0375/2008/1 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt  finanziert:  
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder                   
Investitionsmaßnahme 4050 Modernisierung Hallenbad Ost 
2007 
2008 
2009 
200.000 
3.359.350 
1.620.000 
      
Insgesamt: 5.179.350  
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0112 Amt für Immobilienmanagement                   
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
14 Bilanzielle Abschreibungen 2009ff 131.800       
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2009ff 100.400       
Insgesamt: 232.200       
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die KIB regte in ihrer Sitzung am 27.05.2008 an, bei der Planung noch folgende Aspekte zu 
berücksichtigen: 
 
• Es ist wichtig, dass in der Umkleide für behinderte Menschen Kontakt zur Badeaufsicht 
hergestellt werden kann (z.B. Gegensprechanlage) – dies ist laut Vorlage nicht vorgese-
hen. 
 
Diese Anregung wird aus Gründen der Vandalismusprävention nicht umgesetzt (siehe Vorlage 
375/2008 – Anlage 8, Seite 1). Da die Kabinen nach oben und unten offen sind, kann der Ba-
degast sich im Bedarfsfall durch Zuruf bemerkbar machen. In den geschlossenen Räumen (bar-
rierefreie Dusch-/WC-Räume) sind Alarmierungseinrichtungen eingeplant. 
 
• Die Liege im Umkleidebereich für behinderte Menschen sollte höhenverstellbar sein. 
 
Diese Anregung wird berücksichtigt und nach Bemusterung umgesetzt.

- 3 - 
V/0375/2008/1 
 
• Handläufe sollten vom Eingang bis zur Umkleide für behinderte Menschen und bis zum 
Dusch-/WC-Bereich und von dort bis zum Schwimmbad angebracht werden. Im Duschbe-
reich ist es wichtig, dass Handläufe waagerecht und „über Eck“ angebracht werden. 
 
Diese Anregung kann nicht umgesetzt werden, da sich Flurbereiche, Treppen, etc. kreuzen, in 
denen die Handläufe unterbrochen werden müssten. Aus diesem Grunde wird eine taktile und 
kontrastreiche Leitlinie im Boden vom Eingang über die Dusche und Umkleide bis in die 
Schwimmhalle hergestellt.   
 
• Zum Einstieg in das Schwimmerbecken sind rutschfeste Treppen mit beidseitigem Ge-
länder wichtig. Laut Vorlage (Anlage 8, Seite 2, Schwimmhalle Bestand) sind nur Leitern 
vorgesehen. Leitern sind für viele gehbehinderte und ältere Menschen problematisch. 
Sofern Badegäste nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind, ist der Lifter für sie eine zu 
umständliche Lösung.  
 
Diese Anregung wird aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt: 
Durch den Einbau einer Treppe in das Schwimmerbecken würde eine 25-Meter-Bahn entfallen. 
Der in der Vorlage aufgeführte Lifter, welcher auch in anderen Bädern vorgehalten wird, soll in 
Beckennähe platziert werden und kann selbständig (bzw. im Bedarfsfall auch unter Mithilfe des 
Badpersonals) genutzt werden. 
 
• Das Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen sollte vor der Umsetzung mit 
dem Blinden- und Sehbehindertenverein abgestimmt werden. 
 
      Die Anregung ist berücksichtigt und wird nach vorheriger Absprache durchgeführt. 
 
• Eine optische Alarmierung ist nicht nur in der Schwimmhalle, sondern auch in allen Um-
kleidebereichen wichtig. 
 
Diese Anregung wird insofern aufgenommen, dass eine Blinkleuchte an zentraler Stelle im Um-
kleidebereich eingebaut wird. 
 
• Die Umkleideeinheit für behinderte Menschen im Saunabereich sollte nach den Kriterien 
für die Umkleiden im Schwimmbad (siehe Checkliste der AG Barrierefreie Bäder) erstellt 
werden.  
 
Diese Anregung wird aufgegriffen und geprüft. Eine Umsetzung wird nur zu Lasten der angren-
zenden Sammelumkleide möglich sein. 
 
• Es sollten für Liegebereiche spezielle Liegen (ausreichend hoch, stabil) angeschafft wer-
den. 
 
Diese Anregung wird berücksichtigt und wird nach Bemusterung umgesetzt. 
 
I. V.  
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0375/2008/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37