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Stadtbahnverlängerung Widdersdorf-Brauweiler

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2815/2018 vom 12.11.2018

Stand: Am 13.11.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 12.11.2018 2815/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.11.2018 Stadtbahnverlängerung Widdersdorf-Brauweiler Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung fol- gender Fragen: Frage 1: „Wie ist der Sachstand der vom Kölner Verkehrsausschuss in Auftrag gegebenen Untersu- chung?“ Antwort der Verwaltung: Ein erstes Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis, den Kommunen Pulheim und Bergheim sowie der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat am 03.05.2018 stattgefunden. Es wird die gemeinsame Beauftragung einer Machbarkeitsuntersuchung angestrebt. Frage 2: „Wurde hierbei ausschließlich auf frühere Studien eines privaten Investors zurückgegriffen o- der beabsichtigt die Verwaltung ggf. ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen?“ Antwort der Verwaltung: Geplant ist, die Untersuchung von einem unabhängigen, externen Gutachter durchführen zu lassen. Frage 3: „Welche Ergebnisse des verwaltungsseitigen Austausches liegen vor und was wurde verein- bart?“ Antwort der Verwaltung: Zum Ergebnis des verwaltungsseitigen Austauschs siehe Antwort zu Frage 1. Um eine Beauf- tragung in die Wege zu leiten, steht allerdings noch ein entsprechender Beschluss des Kreis- tages des Rhein-Erft-Kreises aus. Die für die Beschlussvorlage benötigte Kostenschätzung wurde noch nicht erstellt. Frage 4: „Inwiefern beabsichtigt die Verwaltung die Politik in den Austausch - analog zum Rheinisch- Bergischen Kreis einzubeziehen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wird der Politik in einer Mitteilung das weitere Verfahren darlegen, sobald dieses konkretisiert wurde. 2 Frage 5: „Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass es vor dem Hintergrund der einleitend beschriebenen Aus- gangslage nur eine gemeinsame Machbarkeitsstudie mit dem Rhein-Erft-Kreis geben sollte? Wenn ja, wann kann eine von den Verwaltungen der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises ge- meinsam formulierte Beauftragung einer Machbarkeitsstudie erfolgen?“ Antwort der Verwaltung: Da nur bei einer der beiden diskutierten Varianten eine Weiterführung nach Pulheim-Brauweiler bzw. nach Bergheim-Glessen sinnvoll erscheint, ist ein gemeinsames Vorgehen mit den Nach- baraufgabenträgern aus Sicht der Verwaltung angezeigt. Hierfür wird zunächst der oben erwähnte Beschluss des Kreistages benötigt. Liegt dieser vor, kann eine entsprechende Verwaltungs- und Finanzierungsvereinbarung getroffen werden, die sowohl die Federführung (formaler Auftraggeber), den zu vergebenden Leistungsumfang der Untersuchung als auch die gemeinsame Finanzierung definiert. Auf dieser Basis kann dann eine öffentliche Aus- schreibung erfolgen. Gez. BG Blome

Beratungsverlauf

  1. 13.11.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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