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2815/2018

Stadtbahnverlängerung Widdersdorf-Brauweiler

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.11.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2847 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 12.11.2018 
 2815/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
 
Stadtbahnverlängerung Widdersdorf-Brauweiler 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung fol-
gender Fragen: 
 
Frage 1:  
„Wie ist der Sachstand der vom Kölner Verkehrsausschuss in Auftrag gegebenen Untersu-
chung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ein erstes Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis, den Kommunen Pulheim und Bergheim sowie 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat am 03.05.2018 stattgefunden. Es wird die gemeinsame 
Beauftragung einer Machbarkeitsuntersuchung angestrebt. 
 
 
Frage 2: 
„Wurde hierbei ausschließlich auf frühere Studien eines privaten Investors zurückgegriffen o- 
der beabsichtigt die Verwaltung ggf. ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Geplant ist, die Untersuchung von einem unabhängigen, externen Gutachter durchführen zu lassen. 
 
 
Frage 3: 
„Welche Ergebnisse des verwaltungsseitigen Austausches liegen vor und was wurde verein-
bart?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zum Ergebnis des verwaltungsseitigen Austauschs siehe Antwort zu Frage 1. Um eine Beauf-
tragung in die Wege zu leiten, steht allerdings noch ein entsprechender Beschluss des Kreis-
tages des Rhein-Erft-Kreises aus. Die für die Beschlussvorlage benötigte Kostenschätzung 
wurde noch nicht erstellt. 
 
 
Frage 4: 
„Inwiefern beabsichtigt die Verwaltung die Politik in den Austausch - analog zum Rheinisch- 
Bergischen Kreis einzubeziehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wird der Politik in einer Mitteilung das weitere Verfahren darlegen, sobald dieses 
konkretisiert wurde.

2 
 
 
Frage 5: 
„Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass es vor dem Hintergrund der einleitend beschriebenen Aus-
gangslage nur eine gemeinsame Machbarkeitsstudie mit dem Rhein-Erft-Kreis geben sollte? 
Wenn ja, wann kann eine von den Verwaltungen der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises ge-
meinsam formulierte Beauftragung einer Machbarkeitsstudie erfolgen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da nur bei einer der beiden diskutierten Varianten eine Weiterführung nach Pulheim-Brauweiler 
bzw. nach Bergheim-Glessen sinnvoll erscheint, ist ein gemeinsames Vorgehen mit den Nach-
baraufgabenträgern aus Sicht der Verwaltung angezeigt.  
Hierfür wird zunächst der oben erwähnte Beschluss des Kreistages benötigt. Liegt dieser vor, kann 
eine entsprechende Verwaltungs- und Finanzierungsvereinbarung getroffen werden, die sowohl die 
Federführung (formaler Auftraggeber), den zu vergebenden Leistungsumfang der Untersuchung als 
auch die gemeinsame Finanzierung definiert. Auf dieser Basis kann dann eine öffentliche Aus-
schreibung erfolgen. 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2815/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.11.2018
Erstellt
23.08.2018 17:23