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V/0614/2024

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Chance e. V.

Vorlagen 01.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 21.11.2024, TOP 9

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 7: Institutionelles Schutzkonzept

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Ansehen

Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister

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Ansehen

Anlage 2: Satzung des Vereins

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Ansehen

Anlage 8: Dokumentation über Projekte, die sich an Kinder und Jugendlichen wenden

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Ansehen

Anlage 1: Antrag auf Anerkennung

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Ansehen

Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW

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Ansehen

Anlage 6: Jahresbericht 2023

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Ansehen

Beschlussvorlage

4092 Zeichen

V/0614/2024 
V/0614/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Chance e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Verein Chance e. V. wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit 
§ 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Verein Chance e.V. hat am 30.09.2024 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Ju-
gendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Der Verein Chance e.V. ist seit 1987 im Rahmen der sozialen 
und beruflichen Integration und Unterstützung von inhaftierten, haftentlassenen und von Haft bedroh-
ten Menschen aus dem Münsterland sowie deren Angehörigen und Familien tätig. 
 
Laut Satzung mit Stand vom Oktober 2024 verfolgt der Verein u. a. den Zweck, 
 
- der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene und deren Angehörige, 
- der Kriminalprävention  
- der Kinder-, Jugend-, Sozial- und Altenhilfe 
 
Mit den Projekten wie z. B. „PeViB“, „ANNA“, „Anna 3,0“ und „MaBis.Net-Kommunal“ sowie durch 
„psychosoziale Prozessberatung“ ist der Verein in der mittelbaren und unmi ttelbaren Arbeit mit Kin-
dern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen aktiv. Zu den Unterstützungen zählen u. a. intensive 
Begleitungen als auch systemische Familienberatung. Themen und Fragen bzgl. Gesundheit, Familie, 
Migration, Erwerbstätigkeit, Auswirkungen eines Strafverfahrens werden dazu berücksichtigt. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
23.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schew emann 
Telefon: 492-5157 
Schew emann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0614/2024 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Satzung des Vereins (Anlage 2) 
- Auszug aus dem Vereinsregister (Anlage 3) 
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes (Anlage 4) 
- Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW (Anlage 5) 
- Jahresbericht 2023 (Anlage 6) 
- Institutionelles Schutzkonzept (Anlage 7) 
- Dokumentationen über Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche wenden (Anlage 8) 
 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet der 
Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Informationsge-
spräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhalten der Aktivitäten hat im Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und 
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet (Voraussetzung der Aner-
kennung gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII). 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, 
wenn er die v. g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, 
liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Ju-
gendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentli-
che Förderung abgeleitet werden. 
 
 
I. V. 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Satzung des Vereins 
Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister 
Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes 
Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW 
Anlage 6: Jahresbericht 2023 
Anlage 7: Institutionelles Schutzkonzept 
Anlage 8: Dokumentation über Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche wenden

Anlage 7: Institutionelles Schutzkonzept

52697 Zeichen

Institutionelles Schutzkonzept 
 
für den Chance e.V. Münster

Inhaltsverzeichnis 
Präambel .................................................................................................................................... 1 
Leitbild ........................................................................................................................................ 2 
Erarbeitung der Risiko- und Schutzfaktoren .............................................................................. 3 
Verhaltenskodex ......................................................................................................................... 4 
Personalauswahl und -entwicklung ........................................................................................... 6 
Erweitertes Führungszeugnis (§30a Bundeszentralregister) ..................................................... 7 
Selbstverpflichtungserklärung.................................................................................................... 8 
Beschwerdemanagement .......................................................................................................... 9 
Handlungsleitfaden bei Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt ................................................. 11 
Schulungen und Fortbildungen ................................................................................................ 13 
Präventionsmaßnahmen und Netzwerkpartner*innen ........................................................... 15 
Organigramm ........................................................................................................................... 15 
Anhang...................................................................................................................................... 16

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 1 
 
Präambel 
Das Wohl und die Unversehrtheit unserer Klientel und Mitarbeitenden war und ist und als 
Träger schon immer ein elementares Anliegen. Daher liegt unser Ziel im Aufbau einer Kultur 
der Achtsamkeit, um sämtlichen Gewaltformen entgegenzuwirken bzw. diese präve ntiv zu 
vermeiden. Mit unserer Arbeit tragen wir eine Verantwortung, die wir durch genaues Hinse-
hen, klares Benennen und Ermöglichen von Veränderungen zum Schutz vor Gewalt wahrneh-
men. Für unsere Fachkräfte ist Gewaltprävention nicht nur ein zentraler Bestandteil ihres pro-
fessionellen Handelns, sondern ebenfalls ein persönliches Anliegen. Unser Institutionelles 
Schutzkonzept soll dazu beitragen Haltungen und Verhalten zu reflektieren und zur Hand-
lungssicherheit unserer Mitarbeitenden im Arbeitsalltag beitragen. So bietet das Konzept Ori-
entierung und Sicherheit für alle Beteiligten und befähigt dazu, Verantwortung für den Schutz 
unserer Klientel und Mitarbeitenden zu übernehmen. Um Strukturen für Gewalt nicht zu be-
günstigen, bedarf es neben einer intensiven P räventionsarbeit ein bewusstes sowie professi-
onelles Handeln, wenn es zu Konflikten und Gewalttätigkeit sowie Gewalterfahrungen kommt. 
Mit dem Institutionellen Schutzkonzept möchte der Chance e.V. die Voraussetzungen und 
Rahmenbedingungen schaffen, Gewalt in jeglicher Form konsequent und professionell zu be-
gegnen. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir ein deutliches Zeichen an potentielle Täter*in-
nen senden und unsere Aufmerksamkeit sowie Sensibilität gegenüber dem Thema Gewalt ver-
deutlichen. Das Institutionelle Schutzkonzept sowie sämtliche Anhänge werden im QM-Hand-
buch des Chance e.V. hinterlegt, wo sie sämtlichen Mitarbeitenden jeder Zeit zur Verfügung 
stehen. Überdies wird das Konzept auf der Internetseite des Chance e.V. veröffentlicht, 
wodurch es für jeden einsehbar ist. Unser Konzept ziel im Wesentlichen auf folgende Inhalte 
ab: 
• Sensibilisierung der Mitarbeitenden für das Thema Gewalt 
• Befähigung der Mitarbeitenden zur Einleitung von Maßnahmen, die Gewalterfahrun-
gen vorbeugen und verhindern 
• Handlungsempfehlungen und konkrete Verfahrensschritte für den Umgang mit Über-
griffen oder bei Verdachtsfällen. So soll eventuellen Ohnmachtsgefühlen, Verunsiche-
rungen oder unüberlegtem Handeln entgegengewirkt werden . Zudem soll durch fest-
gelegte Verfahrensschritte und die Benennung von Netzwerkpartner*innen sicherge-
stellt werden, dass Gewaltsituationen schnellstmöglich beendet werden und die Be-
troffenen professionelle Unterstützung erhalten. 
• Förderung und Ermöglichung eines grenzwahrenden und respektvollen Miteinanders 
aller Beteiligten 
• Bildliche Verankerung des Schutzes vor Gewalt in den Strukturen des Chance e.V.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 2 
 
Leitbild 
Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe unserer Klientel erfordern von allen Mitarbei-
tenden unseres Vereins eine klare Haltung gegen Gewalt sowie einen respektvollen, wert-
schätzenden und grenzachtenden Umgang. Unser Leitbild ist auf diese beschrieben e Haltung 
gegen Gewalt sowie den aktiven Schutz vor Gewalt ausgerichtet. Ein zwingendes Eingreifen 
bei erlebten oder berichteten Gewalterfahrungen ist vorgeschrieben. Das Leitbild ist verpflich-
tend festgeschrieben und wird gegenüber sämtlichen Mitarbeitenden kommuniziert.  Über-
dies kann es jederzeit über unsere Internetseite aufgerufen werden. 
Die grundsätzliche Annahme und Akzeptanz des Mitmenschen und die besondere Zuwendung 
zu Kindern, Jugendlichen und deren Familien bildet die Basis unseres Handelns. Wir setzen 
uns ein für Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Menschen ohne Ausgrenzung, 
Stigmatisierung und schätzen die Ganzheitlichkeit jedes einzelnen. Wir begegnen den Kindern, 
Jugendlichen, Erwachsenen und Familien mit Wertschätzung und Respekt.  
Ein wesentliches Ziel des Trägers ist die langfristige Sicherung und Stabilisierung der Kinder 
und Jugendlichen. Wir schauen nicht weg und leiten nach Absprache mit den Schutzbefohle-
nen bzw. Erziehungsberechtigten sofortige Schritte ein, wenn persönliche Grenzen überschrit-
ten oder Gewalterfahrungen beobachtet/ berichtet werden.  
 
Wir sehen unsere Berufung darin, an die reale Lebenswirklichkeit der Kinder, Jugendlichen 
und Familien anzuschließen und zusammen neue Räume zu ermitteln, in denen sie sich ver-
sorgt und sicher fühlen. Ressourcen- und Lösungsorientierung sind die Grundlagen unserer 
Perspektiventwicklung für jedes Kind und jeden Jugendlichen. Stärken- und Schwächenanalyse 
folgen, um die eigenen Ressourcen besser kennen zulernen und nutzen zu können.  Bei diesen 
Entwicklungsschritten stehen wir begleitend und fördernd zur Seite. 
Die Projekte unseres Vereins werden von den Kindern und Jugendlichen freiwillig aufgesucht, 
so dass Partizipation und Identifizierung mit den Zielen gewährleistet sind. 
Unser Angebot richtet sich nach den individuellen pädagogischen Bedürfnissen jedes Einzel-
nen und wir streben danach, unsere Arbeit kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwi-
ckeln. Jeder Mensch in unseren Einrichtungen hat das Recht respektvoll und freundlich be-
handelt zu werden. Niemand wird gedemütigt oder bloßgestellt. Individuelle Grenzen werden 
anerkannt, respektiert, akzeptiert und einhalten. 
Unsere Arbeit involviert regionale Netzwerke und die effektive Nutzung lokaler Ressourcen. 
Wir vertrauen auf die Stärken und die Professionalität unserer Mitarbeitenden. Da diese für 
ein gutes Gelingen unserer Arbeit maßgeblich sind, bringen wir ihnen Wertschätzung, Respekt 
und Achtung entgegen. 
Erarbeitung der Risiko- und Schutzfaktoren

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 3 
 
Die Risikoanalyse überprüft im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob in der alltäglichen Arbeit 
oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung 
von Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen. Überdies werden bereits besteh ende 
Schutzfaktoren, die zur Prävention und Vermeidung von Gewalterfahrungen beitragen, her-
auskristallisiert. Zu Beginn der Erarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes wurde eine 
Arbeitsgruppe, bestehend aus vier Beteiligten (Martischa Kirwald, Sebastian Benninghoff, 
Carolin Keune, Daniela Rampanelli) aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Vereins ge-
gründet. Dabei wurden die Perspektiven der Leitungsebene, des Personals, den Bereichen 
Vermittlung, Beratung und der Verwaltung berücksichtigt, um eine umfassende Bestandsauf-
nahme zu erzielen. Überdies konnte innerhalb der Arbeitsgruppe auf langjährige Erfahrungen 
im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe sowie im Bildungssektor zurückgegriffen werden. In-
nerhalb von 6 Treffen wurde mit Hilfe verschiedener Leitfragen  der Arbeitshilfe der Paritäti-
schen (2022)1 gemeinsam eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt. Hierbei wurden unter 
anderem folgende Faktoren berücksichtigt: 
• Zielgruppe 
• Formen von Gewalt 
• Strukturen und Rahmenbedingungen 
• Räumliche und bauliche Gegebenheiten 
• Personal, Personalauswahl und -entwicklung 
• Qualifikationen/ Fortbildungen und persönliche Eignung der Mitarbeitenden 
• Kultur des Vereins sowie Haltung der Mitarbeitenden 
• Wahrnehmungen von möglichen Risikofaktoren 
• Umgang mit Nähe und Distanz sowie professionelle Kommunikation 
• Beschwerdemöglichkeiten und Zuständigkeiten 
• Qualitätsmanagement 
• Präventionsangebote 
• Netzwerkpartner*innen 
• Vorgehen bei Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt 
 
Die Ergebnisse der Risiko- und Potentialanalyse stellen die Basis für die Entwicklung und Um-
setzung des erarbeiteten institutionellen Schutzkonzeptes dar. Dieses ist allen Mitarbeitenden 
in unserer Einrichtung bekannt und wird von diesen umgesetzt. 
 
 
 
Verhaltenskodex 
 
1 Vgl. Paritätisches Jugendwerk NRW. Arbeitshilfe. Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit, Wuppertal, 2022, S. 
51-60.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 4 
 
Der Chance e.V. verpflichtet sich zu Verfahren, die seine Verantwortung am Gelingen einer 
gewaltfreien Organisation verdeutlichen. Unser Verhaltenskodex umfasst Leitlinien und Prin-
zipien, die das Verhalten und die Haltung der Mitarbeitenden unseres Vereins regeln. Unsere 
Haltung zeichnet sich neben Wertschätzung und Akzeptanz auch durch Transparenz und einen 
respektvollen Umgang aus. Das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Schutz vor Ge-
fahren steht für uns dabei an erster Stelle. Der Verhaltenskodex dient den Mitarbeitenden als 
Orientierungsrahmen für einen grenzachtenden Umgang und formuliert Regelungen für Situ-
ationen, die für Gewalt an anderen potentiell ausgenutzt werden könnten. Er zielt auf den 
Schutz vor Gewalt ab und schützt gleichzeitig die Mitarbeitenden vor möglichem falschen Ver-
dacht. Nachfolgend werden sämtliche Personen (u.a. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Fami-
lien etc.), mit denen im Rahmen unserer vielseitigen Tätigkeiten zusammengearbeitet wird, 
als Schutzbefohlene bezeichnet, um die umfassende Gültigkeit des Verhaltenskodex sicherzu-
stellen. 
Die Wirksamkeit unseres Verhaltenskodexes wird regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall 
verbessert. Zudem ist der Verhaltenskodex allen Mitarbeitenden sowie allen Personen, die 
unsere Angebote nutzen, bekannt. Schutzbefohlene und Mitarbeitende haben die Möglich-
keit, sich über Verstöße zu beschweren.  Der Verhaltenskodex wird von allen Mitarbeitenden 
und allen künftig neu eingestellten Mitarbeitenden unterschrieben. Mit der Unterschrift ver-
pflichten sich die Mitarbeitenden zur Anerkennung und Berücksichtigung des Verhaltensko-
dexes während ihrer Beschäftigung im Verein.  
 
Nähe und Distanz 
Mein adäquater Umgang mit Nähe und Distanz ist von Achtsamkeit und Verantwortungsbe-
wusstsein geprägt. Die Beziehungsgestaltung zu den Schutzbefohlenen entspricht meinem je-
weiligen Auftrag und basiert dabei stets auf Professionalität. (Emotionale) Abhängigkeiten 
werden vermieden und ich bin mir meiner Funktion als Vorbild und Vertrauensperson be-
wusst. Das hierdurch entstehende Machtverhältnis wird meinerseits nicht ausgenutzt und ich 
achte darauf niemanden zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Stattdessen werden alle (jun-
gen) Menschen gleichwertig behandelt. Die individuellen Grenzempfindungen und Intimsphä-
ren der Schutzbefohlenen werden ausnahmslos respektiert, ernst genommen und keinesfalls 
überschritten. Sollte es zu Grenzverletzungen kommen, müssen diese thematisiert werden. 
Gemeinsame (Beratungs-)Gespräche finden ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Räum-
lichkeiten statt, welche immer von außen zugänglich sind. Intensive freundschaftliche Bezie-
hungen zu Schutzbefohlenen, wie beispielsweise das Austauschen von privaten Kontaktdaten 
oder der Kontaktaufbau über privat genutzte soziale Medien, sind untersagt. 
 
Sprache und Wortwahl

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 5 
 
Meine Sprache und Wortwahl sind der individuellen Zielgruppe, ihrem Alter und ihren Bedürf-
nissen entsprechend und dient der Förderung eines respektvollen Umgangs. Dafür passe ich 
meine Sprache meiner professionellen Rolle sowie dem Sprachniveau der hilfesu chenden 
Schutzbefohlenen an. Meine von Wertschätzung geprägte Kommunikation lehnt sexualisierte 
Sprache und Beleidigungen ab, auch unter den Schutzbefohlenen. Verbale Grenzverletzungen, 
sexualisierte Sprache, Diskriminierung und Mobbing werden nicht toleriert, in Streitgespräche 
schreite ich moderierend ein. Sowohl meine verbale als auch meine nonverbale Kommunika-
tion sind von Respekt und Freundlichkeit geprägt. Die Schutzbefohlenen werden bei ihrem 
Namen genannt, Spitznamen verwende ich nur nach ausdrücklicher Erlaubnis, Kosenamen 
werden nicht verwendet. 
 
Körperkontakt 
Körperliche Berührungen bedürfen der freien Zustimmung der Schutzbefohlenen und sind 
dem Alter und jeweiligen Kontext entsprechend (bspw. Pflege, Hilfe, Trost). Bei Körperkontakt 
achte ich auf Zurückhaltung, Angemessenheit und gegenseitiges Einvernehmen. Ablehnungen 
sind ausnahmslos anzuerkennen und zu respektieren. Ungewollte Berührungen werden nicht 
toleriert, insbesondere wenn in diesem Kontext Belohnungen versprochen oder Strafen ange-
droht werden. Bei unangemessenem Körperkontakt unter den Schutzbefohlenen greife ich 
ein. 
 
Umgang mit Geschenken 
Geschenke sind kein Mittel zur Förderung des Selbstwertgefühls und können die bestehende 
Abhängigkeit/das bestehende Machtverhältnis verstärken. Gleichfalls können sie keine päda-
gogische Zuwendung sowie professionelle Unterstützung ersetzen, sondern die em otionale 
Abhängigkeit verstärken, insbesondere dann, wenn sie nur bestimmten Schutzbefohlenen zu-
gutekommen. Überdies stellen Geschenke kein Mittel zur Unterstützung des Beziehungsauf-
baus dar. Ich reflektiere den Umgang mit Geschenken bewusst und gestalte i hn transparent. 
Finanzielle Zuwendungen und Geschenke, die speziell für individuelle Schutzbefohlene erwor-
ben werden und nicht im direkten Bezug zu meinem konkreten Auftrag stehen, sind nicht ge-
stattet. Die Annahme von Geschenken zu besonderen Anlässen (bs pw. Geburtstag) gilt es in 
konkreten Einzelfällen transparent und nachvollziehbar im Team zu besprechen.  
 
Umgang mit Medien/ sozialen Netzwerken 
Ein bedachtsamer Umgang mit digitalen Medien und Netzwerken ist von Wichtigkeit sowie 
die Reflektion der Auswahl an Videos, Fotos oder Spielen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 
gilt es bei allen Veröffentlichungen (bspw. Fotos, Videos, Tonaufnahmen) zu beachten, vor

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 6 
 
allem das Recht am eigenen Bild. Hierfür muss die Zustimmung der Schutzbefohlenen bzw. 
ihrer Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Im Rahmen meiner Tätigkeiten lege ich Wert 
darauf die Schutzbefohlenen für einen gewissenhaften Umgang mit digitalen Medie n zu sen-
sibilisieren und sie darauf hinzuweisen, auch in Form der digitalen Kommunikation Respekt 
und Achtsamkeit walten zu lassen. Jegliche Arten von Diskriminierung, sexistisches Verhalten 
und Mobbing werden nicht toleriert, auch jegliche pornographischen Inhalte sind nicht gestat-
tet.  
 
Umgang mit Grenzverletzungen 
Ich kenne die Möglichkeiten zur Beratung, Meldung und Beschwerde bei Hinweis, Vermutung 
und Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt sowie das Beschwerdeverfahren. Ich bin dazu ver-
pflichtet sowohl den schutz- und hilfebedürftigen Menschen  als auch den Kolleg*innen bei 
vertrauensvoller Ansprache und bestehenden Unsicherheiten zur Seite zu stehen. 
 
Erklärung zur Anerkennung und Einhaltung des Verhaltenskodex 
Ich habe den Verhaltenskodex des Chance e.V. Münster erhalten und erkenne die Verhaltens-
regeln 
gänzlich an. Ich verpflichte mich, den Verhaltenskodex im Arbeitsalltag des Vereins konse-
quent und verantwortungsvoll einzuhalten und zu leben. Mir ist bewusst, dass eine Missach-
tung des Verhaltenskodex sowie jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüb er den 
Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Fol-
gen haben kann. 
 
Diesem Verhaltenskodex stimme ich mit meiner Unterschrift zu. 
Ich bestätige hiermit, dass im Bundeszentralregister keine Einträge über Verurteilungen we-
gen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 
bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB enthält und auch keine entsprechenden Verfahren anhängig 
sind. Bei einer Strafanzeige im o.g. Sinn informiere ich die entsprechenden Stellen des Vereins. 
 
Personalauswahl und -entwicklung 
Wirksamer Schutz gegen Gewalt beginnt mit der Auswahl des Personals. Der Verein fokussiert 
die Einstellung von geeignetem Personal, das über ausreichend fachliche und persönliche 
Kompetenzen verfügt. Beginnend mit der Ausschreibung freier Stellen sollte bereits hier da-
rauf verwiesen werden, dass der Verein über ein Schutzko nzept verfügt. Im Rahmen der

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 7 
 
Vorstellungsgespräche werden die Themen (sexualisierte) Gewalt und sensibler Umgang mit 
Nähe und Distanz angeführt. Zudem wird hier über die einrichtungsbezogenen Erfordernisse 
des Kinderschutzes sowie die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland aufgeklärt und für das 
Thema sensibilisiert. Dabei ist die Haltung der Organisation von Bedeutung und das Thema 
„Kultur der Achtsamkeit“ wird fokussiert. Neben dem Schutzkonzept werden auch die Selbst-
verpflichtungserklärung, der Verhaltenskodex und die Einsicht in das erweiterte Führungs-
zeugnis thematisiert. Bereits beim Bewerbungsgespräch wird nach bisherigen Verurteilungen 
und laufenden Ermittlungen wegen Straftaten nach §72a SGB VIII gefragt. 
Grundsätzlich werden folgende Aspekte in (Bewerbungs-)Gesprächen zum Thema gemacht: 
- das Leitbild des Vereins  
- eine wertschätzende Grundhaltung und ein respektvoller Umgang  
- professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz zu Schutzbefohlenen 
- angemessenes und professionelles Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen, Er-
wachsenen, Angehörigen und Mitarbeitenden 
- Beschwerdemöglichkeiten bei Grenzüberschreitungen 
- Handeln in Gefahrensituationen und bei Grenzüberschreitungen 
- Schulungs- und Fortbildungsbedarfe sowie -möglichkeiten 
Die Eignungsfeststellung des Personals erfolgt neben dem Vorstellungsgespräch auch bei der 
anschließenden Einarbeitung und den regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendengesprächen. 
Zur kontinuierlichen Sensibilisierung der Mitarbeitenden werden hierbei stets die Themen se-
xualisierte Gewalt sowie Präventionsmöglichkeiten angesprochen. So wird sichergestellt, dass 
das Thema in unserer Einrichtung präsent ist  und bleibt und kein Tabuthema darstellt. Die 
Einarbeitung neuer Mitarbeitenden erfolgt durch eine klare Ansprechperson, an die sich bei 
Fragen und Unsicherheiten gewendet werden kann. Im Rahmen der Einarbeitung werden 
schriftliche Informationen zum konkreten Arbeitsauftrag und Umgang mit der Klientel (Einar-
beitungsmappe) sowie das Schutzkonzept ausgehändigt. Die hierdurch gewährleistete Trans-
parenz soll die Haltung des Vereins und den Mitarbeitenden gegenüber Grenzverletzungen 
und Schutz vor Gewalt verdeutlichen.  
Praktikant*innen 
Praktikant*innen übernehmen ohne professionelle Anleitung eigenständig keine sozialpäda-
gogischen Aufgaben. Sie handeln stets unter Anweisung der hauptamtlichen Fachkräfte und 
tragen keine Fallverantwortung. Insbesondere in Bezug auf die unterschiedlichen Betreuungs-
facetten stimmen sie jegliche Handlungen mit den Fachkräften ab. Jedem Praktikanten/ jeder 
Praktikantin ist eine hauptamtliche Ansprechperson (Anleiter*in) zugeordnet, die für den Ver-
lauf des Praktikums sowie dessen konkrete Ausgestaltung die Verantwortung trägt.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 8 
 
Erweitertes Führungszeugnis (§30a Bundeszentralregistergesetz) 
Das erweiterte Führungszeugnis dient zur Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung 
von Mitarbeitenden. Somit kann sichergestellt werden, dass keine Person eingestellt wird, 
die rechtskräftig wegen einer Straftat (v.a. gegen die sexuelle Selbstbestimmung) verurteilt 
wurde. Die Einsichtnahme bezieht sich auf Mitarbeitende, die in einem vertraglich geregel-
ten Dienstverhältnis stehen und diesem zufolge im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe be-
schäftigt sind.   
In §72a SGB VIII ist festgelegt, dass der Träger sich bei Einstellung und anschließend in regel-
mäßigen Abständen erweiterte Führungszeugnisse nach §30a Abs. 1 BZRG von allen Mitarbei-
tenden vorlegen lassen muss, die „in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder - und Jugend-
hilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen ver-
gleichbaren Kontakt hat“. 
Demnach werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 
§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 
StGB verurteilt sind. Ehren- oder nebenamtlich Tätige sowie hauptberuflich Beschäftigte müs-
sen, entsprechen den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, ein erweitertes Füh-
rungszeugnis vorlegen. Bei Ehrenamtlichen sind die Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit 
den Kindern und Jugendlichen entscheidend.  
Gesetzlich wird lediglich eine Einsichtnahme und keine Überlassung des Originals oder eine 
Kopie festgelegt. Die Einsichtnahme gilt es zur besseren Nachvollziehbarkeit zu dokumentie-
ren. Hierfür wird das Führungszeugnis von der Personalabteilung im 4-Augen-Prinzip geprüft, 
die Prüfung vermerkt und das Zeugnis dem Mitarbeitenden wieder ausgehändigt. Dokumen-
tiert werden dürfen:  
a) Vor- und Nachname des Mitarbeitenden 
b)  Ausstellungsdatum 
c)  Datum der Einsichtnahme 
d)  Tatsache fehlender Einträge 
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Der Träger ist dazu verpflichtet diese 
Informationen vor dem Zugriff Unbefugter besonders zu schützen und entsprechend aufzube-
wahren. Die Verantwortung für die regelmäßige Einsichtnahme liegt beim Träger bzw. der Lei-
tung. Ein Dokument zur „Einwilligung zur Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte 
Führungszeugnis“ und zur „Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeug-
nisse“ befindet sich im Anhang dieses Schutzkonzeptes.  
Bei Neueinstellung muss noch vor Dienstantritt ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt 
werden. Mitarbeitende, die bereits im Dienstverhältnis stehen, reichen ihr erweitertes Füh-
rungszeugnis spätestens bis zum 31.12.2024 ein. Die Frist zur Wiedervorlage beträgt 5 Jahre.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 9 
 
Selbstverpflichtungserklärung 
Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist eine einseitige Erklärung von Staaten, Organisationen, 
Personen oder Unternehmen, mit denen diese sich verpflichten, bestimmte Regeln einzuhal-
ten. Sämtliche Mitarbeitend e des Vereins sind zur Unterzeichnung unserer Selbstverpflich-
tungserklärung verpflichtet. Hiermit versichern sie, dass gegen sie keine Verurteilung im Zu-
sammenhang mit Strafbeständen, die die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Un-
versehrtheit betreffen, vorliegt, sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexuali-
sierter Gewalt rechtskräftig verurteilt sind und auch in diesem Zusammenhang kein Ermitt-
lungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Sollte es diesbezüglich zu Veränderungen kom-
men und Ermittlungsverfahren wegen Tatbeständen des §30 BZRG bei einem Mitarbeiter/ ei-
ner Mitarbeiterin eingeleitet werden, verpflichten sie sich dazu, dies der Geschäftsführung 
mitzuteilen. Die Selbstverpflichtungserklärung wird von der Personalabteilung aufbewahrt 
und in der entsprechenden Personalakte abgespeichert/abgeheftet. 
Hiermit versichere ich,______________, geb. am_________, dass ich nicht wegen einer 
Straftat nach  
- § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht),  
- §§ 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l (Straftaten gegen 
die sexuelle Selbstbestimmung),  
- § 201a Abs. 3 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnah-
men), 
- § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen),  
-§§ 232 bis 233a, 234, 235, 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit) 
rechtskräftig verurteilt worden bin und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich an-
hängig sind. 
Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den Träger über die Einleitung eines 
entsprechenden Verfahrens zu informieren. Zudem verpflichte ich mich zu folgenden Verhal-
tensweisen:  
Hiermit verpflichte ich mich zu grenzachtendem Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen.  
- Ich begegne Kindern und Jugendlichen mit wertschätzendem und vertrauensvollem Verhal-
ten und achte ihre Rechte und ihre Würde.  
- Ich wahre die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder 
und Jugendlichen. 
- Ich schütze die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Miss-
brauch und Gewalt.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 10 
 
- Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mit anvertrauten Kindern und Jugendli-
chen sowie jungen Erwachsenen bewusst und achte darauf einen altersentsprechenden Um-
gang sowie eine altersentsprechende Sprache anzuwenden.   
- Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder und Jugendlichen zu Nähe und Distanz 
gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen durch eine 
wertschätzende Grundhaltung.  
- Ich nehme Grenzüberschreitungen gegenüber Schutzbefohlenen bei Angeboten und Aktivi-
täten bewusst wahr und spreche meine Wahrnehmung unmittelbar bei den Beteiligten offen 
an. Bei schweren oder wiederholten Grenzverletzungen informiere ich den Träger der Einrich-
tung über den Sachverhalt.  
 
Beschwerdemanagement 
Überall dort, wo Menschen mit Menschen arbeiten und in Kontakt zueinanderstehen, passie-
ren Fehler und kommen Missverständnisse vor, die dazu führen können, dass Unzufriedenheit 
und Ärger entstehen. Kritik äußern zu dürfen und diese auch anzunehmen ist ein Zeichen von 
Respekt, Vertrauen und Wertschätzung dem Anderen gegenüber. Fehleroffenheit trägt zu ei-
ner Atmosphäre bei, in der Probleme angesprochen und unterschiedliche Meinungen geäu-
ßert und gehört werden können. In einem solchen Miteinander werden die Re chte aller Mit-
arbeitenden geachtet, gefördert und Grenzverletzungen wahrgenommen und geahndet. Mit 
jeder Beschwerde gibt es Anregungen, Dinge oder Abläufe zu verändern und die eigene Arbeit 
zu verbessern. Daher ist ein Beschwerdemanagement unabdingbar in d er Zusammenarbeit 
mit Menschen.  
Alle Mitarbeitenden sowie der Klientel des Chance e.V. sollen das Beschwerdeverfahren und 
die Beratungsmöglichkeiten innerhalb des Vereins kennen und allen schutz- oder hilfebedürf-
tigen Menschen bzw. Kolleg*innen im Beschwerdefall Unterstützung leisten können. Alle Mit-
arbeitenden handeln im Beschwerde -, Vermutungs - oder Verdachtsfall verantwortungsvoll 
und suchen sich bei Unsicherheiten ggf. Unterstützung bei einer selbstgewählten Vertrauens-
person. Beschwerden können namentlich oder anonym getätigt werden. Hierfür stehen ent-
sprechende Formulare zur Verfügung (siehe Anhang). Zu unterscheiden ist zwischen einer Be-
schwerde und der Kenntnis von sexualisierter Gewalt. 
Beschwerden betreffen den Umgang, das Verhalten, Arbeitsleistung oder rechtliche Aspekte 
im Allgemeinen. Kenntnis von sexualisierter Gewalt meint explizit das Auftreten jeglicher Form 
von sexualisierter Gewalt in der Dienstgemeinschaft, insbesondere in Bez ug auf alle schutz - 
oder hilfebedürftigen Menschen. Im Falle eines sexuellen Übergriffs tritt der Abschnitt „Hand-
lungsleitfaden bei Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt“ ein. 
Die interne Beschwerdestelle des Chance e.V. stellt sicher, dass eingehende Beschwerden ein-
heitlich und zügig bearbeitet werden. Jede Beschwerde wird dokumentiert und bearbeitet. 
Die Beschwerdestelle versteht sich als unabhängige Instanz, die dafür sorgt, dass sowohl der

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 11 
 
Beschwerdeführende als auch d ie Person, über d ie die Beschwerde erfolgt, gehört werden. 
Die interne Beschwerdestelle besteht aus mindestens einem weibliche n und einem männli-
chen Mitarbeitenden, um für jedes Thema und jede Person die passende Ansprechperson dar-
stellen zu können.  
 
 
Ansprechpersonen Beschwerdemanagement: 
Julius Flötotto 
Friedrich-Ebert-Straße 7 
48153 Münster 
j.flötotto@chance-muenster.de 
01525 1082657 
 
Frau XXX 
XXX 
XXX 
Für die Abgabe des ausgefüllten Beschwerdeformulars stehen insgesamt 3 Briefkästen in un-
serem Hauptsitz in der Friedrich -Ebert-Straße 7/15, 48153 zur Verfügung. Jede Etage ist mit 
einem Briefkasten ausgestattet, welche zu unseren Öffnungszeiten (Mo – Fr. 08:00 – 17:00 
Uhr) frei zugänglich sind.  
Überdies kann per online Kontaktformular eine Beschwerde direkt an unser Diversitymanage-
ment gesendet werden, welche auf Wunsch ebenfalls anonym bearbeitet wird: 
https://forms.gle/vVffyW3Bd5RVwrE67. 
 
 
 
Beschwerde
Bearbeiten/ 
Dokumentieren
ggf. Maßnahmen 
einleiten

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 12 
 
Diversitymanagement 
Der Chance e.V. begrüßt Vielfalt in jeglicher Ausprägung und fördert diese bei gegenseitigem 
Respekt und Toleranz in einer freiheitlichen Grundeinstellung. In unserem Miteinander achten 
wir auf eine gleichberechtigte Teilhabe und möchten für unsere Mitarbe itenden diskriminie-
rungsfreie Räume schaffen. Wir möchten die Diversitätssensibilität durch Aufklärungspro-
zesse stärken, nicht nur in dem Gesamten Verein, sondern auch darüber hinaus in der Arbeit 
mit unserer Klientel. Wir begreifen Meinungsvielfalt als An sporn, unsere eigenen Haltungen 
zu überdenken und neue Lösungen zu finden. 
Bei anonymen Anliegen, Anregungen oder Redebedarf besteht die Möglichkeit der Kontakt-
aufnahme per E-Mail (diversity@chance-muenster.de) oder per Post: 
Diversity Gremium 
c/o Chance e.V. 
Friedrich-Ebert-Str. 7/15 
48153 Münster 
 
Präventionsmaßnahmen und Netzwerkpartner*innen 
Um insbesondere schutzbedürftigen Personen präventive Angebote machen zu können, ko-
operiert der Chance e.V. mit entsprechenden Fachberatungsstellen. So sollen eine individuelle 
und bedarfsorientierte Beratung und Begleitung gewährleistet werden. 
Institution Adresse Ansprech-
person 
Telefonnummer Mail 
Polizei – Krimi-
nalpräven-
tion/Opfer-
schutz 
 Fr. Angela 
Lüttmann 
0251/275 3110 Vorbeugung.muens-
ter@polizei.nrw.de 
Kinderbüro Junkerstr. 1 
48153 Münster 
Hr. Andreas 
Garske 
0251/492 5109 kinderbuero@stadt-mu-
enster.de 
Kinderschutz-
bund Münster 
Berliner Platz 33 
48143 Münster 
 0251/471 80 info@kinderschutzbund-
muenster.de 
Weißer Ring  Hr. Ulrich 
Bux 
0151/5516 4853 muenster@mail.weisser-
ring.de 
Zartbitter e.V. Hammer Str. 
220 
48153 Münster 
 0251/4140 555 info@zartbitter-muens-
ter.de 
Jugendamt 
Münster 
Hafenstr. 30 
48153 Münster 
 0251/492 5101 jugendamt@stadt-mu-
enster.de 
Sozialpsychiatri-
scher Dienst 
Stühmerweg 8 
48147 Münster 
 0251/492 5360 sozialpsychiatrie@stadt-
muenster.de

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 13 
 
LWL-Klinik 
Münster Not-
fall-Ambulanz 
Friedr.-Wil-
helm-Weber-
Str. 30 
 48147 Münster 
 0251 915550 www.lwl-pflegezentrum-
muenster.de 
JVA Münster Gartenstraße 26 
48147 Münster 
 0251/23740 poststelle@jva-muens-
ter.nrw.de 
Pro Familia Ludgeriplatz 12 
48151 Münster 
 0251/45858 muenster@profamilia.de 
Amt für Migra-
tion und In-
tegration 
Stadthaus 2 
Ludgeriplatz 4 
48151 Münster 
 0251/4923636 aufenthaltsrecht@stadt-
muenster.de 
Drogenbera-
tung / INDRO 
Bremer Platz 18 
48155 Münster 
 0251/60123 INDROeV@t-online.de 
 
Informationen über Rechte und Pflichten 
In Bezug auf den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt müssen alle Klient*innen umfassend und 
– wenn nötig – kultursensibel über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Sofern dies 
nötig erscheint, müssen sie über die geltenden Normen in Bezug auf allgem eine Menschen-
rechte, Frauenrechte, Kinderrechte, Minderheitenrechte etc. informiert werden. Gleichzeitig 
müssen auch die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen diese Gesetze aufgezeigt und 
deutlich gemacht werden. Der Chance e.V. trägt zur Entwicklung und Beibehaltung einer Kul-
tur des Hinsehens bei. Die Mitarbeitenden sollen nicht aus Angst, Überforderung o.Ä. zum 
Schweigen oder Wegsehen veranlasst werden, sondern Position beziehen, Verantwortung 
übernehmen und aktiv einschreiten/handeln. 
 
Bauliche Maßnahmen 
Achtsamkeit im Hinblick auf Gewalt setzt voraus, dass über mögliche Vorkommnisse und Ver-
dachtsmomente ein vertrauliches Gespräch geführt werden kann. Eine Voraussetzung hierfür 
liegt in der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, die eine dem Kontext ent sprechende 
Beratung ermöglichen und je nach Bedarfsfall über entsprechende technische Ausstattung 
verfügen. Räumliche Enge und fehlende Schutz - und Rückzugsräume stellen erhebliche Risi-
kofaktoren dar. Die Beratungsräume verfügen über ausreichende Schalliso lation sowie Sicht-
schutz, um vertrauensvolle Gespräche mit den Klient*innen zu ermöglichen. Sollten neue 
Räumlichkeiten geplant werden, wird bereits in der Planungsphase sichergestellt, dass sowohl 
für die Mitarbeitenden als auch für die Klientel Aufenthal tsräume zur Verfügung stehen, die 
auch als Rückzugsräume für Gespräch unter vier Augen genutzt werden können. Für alle Kli-
ent*innen und Mitarbeitenden wird überdies ein Zugang zu Toiletten sichergestellt.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 14 
 
Beratung und Begleitung 
Die Beratung der Schutzbefohlenen soll möglichst niedrigschwellig und lebensweltorientiert 
erfolgen. Ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit liegt im Führen einer fortlaufenden Do-
kumentation, um den Verlauf des Beratungsprozesses festzuhalten und jederzeit transparent 
zu machen. Um präventiv gegen Gewalt beratend tätig zu werden, ist es wichtig, Spannungen 
und Konflikte anzusprechen, Deeskalationsmaßnahmen anzubieten und zu begleiten sowie an 
internes und externes Fachpersonal zu vermitteln. 
 
 
 
Handlungsleitfaden bei Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt 
Im Falle einer Gewaltsituation oder in Verdachtsfällen  in Bezug auf grenzüberschreitendes 
Verhalten besteht ein Handlungsplan, welcher allen Mitarbeitenden bekannt ist und im Be-
darfsfall von diesen genutzt werden muss. 
Wichtig ist bei dem Vorgehen im Kontext dieses sensiblen Themas, dass sich rational an dem 
Ablaufschema orientiert wird. Dabei gilt das Mehraugenprinzip, sodass bei einer möglichen 
Grenzüberschreitung oder gar bei sexualisierter Gewalt ein größtmögliches Maß an Objektivi-
tät in Bezug auf die Problemlage hergestellt wird. In diesem Zusammenhang wird eine genaue 
Beobachtung und Dokumentation von Situationen  angestrebt, um diese für dritte Nachvoll-
ziehbar zu machen und transparent darlegen zu können.  
Chance 
e.V.
Famili
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Freun
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Kita
Kinder
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Jugend
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INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 15 
 
Sollten in der Arbeit grenzüberschreitende Verhaltensweisen beobachtet werden oder ein e 
schutzbefohlene Person von grenzüberschreitendem Verhalten berichten, so steht neben der 
kollegialen Fallberatung auch die Rücksprache mit der Leitungsebene des Chance e.V. im Fo-
kus der zielführenden sowie lösungsorientierten Arbeit. Darüber hinaus sollte in diesem Zu-
sammenhang Rücksprache mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft angestrebt werden oder 
zusätzlich eine anerkannte Beratungsstelle in den Prozess eingebunden werden, um Objektive 
sowie trägerunabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.  
Sollten Mitarbeitende  direkte Gewalt oder direktes grenzüberschreitendes Verhalten be-
obachten, so sind sie dazu angehalten , unter Berücksichtigung des eigenen Schutzes , den 
Schutz der Schutzbefohlenen wiederherzustellen. Auch in diesem Kontext ist eine genaue Do-
kumentation des Tathergangs wichtig.  
Sollte es durch die teaminterne Beratung, direkte Beobachtungen oder auch durch die Rück-
sprache mit einer anerkannten Beratungsstelle deutlich werden, dass ein grenzüberschreiten-
des Verhalten vorliegt, so müssen in Rücksprache mit der Leitungsebene der Einrichtung wei-
tere Schritte eingeleitet werden. Dabei gilt es zu beachten, wie langfristig der Schutz de r 
schutzbefohlenen Person hergestellt werden kann. Wichtig ist hier, dass Entscheidungen nicht 
vorschnell getroffen werden und Lösungsansätze im Team besprochen werden.  Hierzu sollte 
ein Schutzplan zusammen mit dem „Opfer“ erstellt werden und auf mögliche lebensweltori-
entierte Ressourcen zurückgegriffen werden.  
Darüber hinaus soll das Jugendamt im Falle vo n grenzüberschreitendem Verhalten involviert 
werden, um die Situation nochmals zu bewerten und einschätzen zu können und ggf. weitere 
Maßnahmen zur Sicherheit des Schutzbefohlenen einzuleiten.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 16 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kinderschutzfachkräfte 
Sebastian Benninghoff 
0176 17871048 
s.benninghoff@chance-muenster.de 
Frau XXX 
 
Schulungen und Fortbildungen 
Besonders im Bereich der Kinder und Jugendhilfe stellen hohe fachliche Kompetenzen und 
eine kontinuierliche Personalentwicklung durch regelmäßige Fortbildungen einen wichtigen 
Bestandteil dar. So soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden über dieselbe Haltung 
verfügen und ihnen die konkreten Inhalte des Schutzkonzeptes bekannt sind, um Fälle sexua-
lisierter Gewalt zu verhindern bzw. schnellstmöglich zu erkennen und aktiv entgegenzuwir-
ken. Grundsätzlich müssen alle Mitarbeitenden über ein Basiswissen zum Thema Kinderschutz 
verfügen. Überdies stellt ein regelmäßiger (Informations -)Austausch über das Thema (sexua-
lisierte) Gewalt sicher, dass dies bei allen Mitabreitenden präsent und nachhaltig im gesamten

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 17 
 
Verein verankert ist. Abhängig vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis werden verschiedene 
Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden, die sich mit Blick auf ihre Intensität und Inhalte 
je nach Einsatzbereich unterscheiden. Innerhalb des ersten Jahres nach  Arbeitsantritt muss 
eine Fortbildung zum Thema Gefährdungen für junge Menschen und deren Schutz besucht 
werden. Zur Nachvollziehbarkeit der Personalentwicklung in diesem Bereich, werden die ab-
solvierten oder noch zu absolvierenden Fortbildungsmodule von der Geschäftsführung doku-
mentiert und kontrolliert. 
Insgesamt zielt die Personalentwicklung durch regelmäßige Fortbildungen aller Mitarbeiten-
den zum Thema sexualisierte Gewalt darauf, dass die se für das Thema sensibilisiert werden, 
mögliche Gefahren und Grenzüberschreitungen zu erkennen, über ein fundiertes fachliches 
und rechtliches Basiswissen verfügen, über verschiedene Gewaltformen informiert sind, 
Handlungsschritte beim Verdacht auf eine Kin deswohlgefährdung kennen und in konkreten 
Verdachtsfällen ausreichend handlungssicher sind. Hierunter fällt auch die professionelle 
Kommunikation mit Netzwerkpartner*innen (bspw. Jugendamt, Polizei etc.) sowie das regel-
mäßige Reflektieren der eigenen profe ssionellen Haltung zu Themen wie Abhängigkeitsver-
hältnisse und Machtmissbrauch, Nähe und Distanz, Partizipation etc.  
 
Organigramm 
Um eine Transparenz der Strukturen und Zuständigkeiten zu gewährleisten, kann auf das Or-
ganigramm der Aufgabengebiete zurückgegriffen werden. Überdies können auf der Internet-
seite des Vereins die Aufgabengebiete und Zuständigkeiten eines jeden Mitarbeitend en je 
nach Abteilung eingesehen werden.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 18

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 19 
 
Anhang 
 
Verhaltenskodex 
Hiermit verpflichte ich mich dazu, die folgenden Verhaltensregeln zum Schutz der mir anver-
trauten Kindern und Jugendlichen einzuhalten, zu berücksichtigen und umzusetzen. 
 
Nähe und Distanz 
Mein adäquater Umgang mit Nähe und Distanz ist von Achtsamkeit und Verantwortungsbe-
wusstsein geprägt. Die Beziehungsgestaltung zu den Schutzbefohlenen entspricht meinem je-
weiligen Auftrag und basiert dabei stets auf Professionalität. (Emotionale) Abhängigk eiten 
werden vermieden und ich bin mir meiner Funktion als Vorbild und Vertrauensperson be-
wusst. Das hierdurch entstehende Machtverhältnis wird meinerseits nicht ausgenutzt und ich 
achte darauf niemanden zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Stattdessen werden alle (jun-
gen) Menschen gleichwertig behandelt. Die individuellen Grenzempfindungen und Intimsphä-
ren der Schutzbefohlenen werden ausnahmslos respektiert, ernst genommen und keinesfalls 
überschritten. Sollte es zu Grenzverletzungen kommen, müssen diese thematisiert werden. 
Gemeinsame (Beratungs-)Gespräche finden ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Räum-
lichkeiten statt, welche immer von außen zugänglich sind. Intensive freundschaftliche Bezie-
hungen zu Schutzbefohlenen, wie beispielsweise das Austauschen von privaten Kontaktdaten 
oder der Kontaktaufbau über privat genutzte soziale Medien, sind untersagt. 
 
Sprache und Wortwahl 
Meine Sprache und Wortwahl sind der individuellen Zielgruppe, ihrem Alter und ihren Bedürf-
nissen entsprechend und dient der Förderung eines respektvollen Umgangs. Dafür passe ich 
meine Sprache meiner professionellen Rolle sowie dem Sprachniveau der hilfesu chenden 
Schutzbefohlenen an. Meine von Wertschätzung geprägte Kommunikation lehnt sexualisierte 
Sprache und Beleidigungen ab, auch unter den Schutzbefohlenen. Verbale Grenzverletzungen, 
sexualisierte Sprache, Diskriminierung und Mobbing werden nicht toleriert, in Streitgespräche 
schreite ich moderierend ein. Sowohl meine verbale als auch meine nonverbale Kommunika-
tion sind von Respekt und Freundlichkeit geprägt. Die Schutzbefohlenen werden bei ihrem 
Namen genannt, Spitznamen verwende ich nur nach ausdrückli cher Erlaubnis, Kosenamen 
werden nicht verwendet.

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 20 
 
Körperkontakt 
Körperliche Berührungen bedürfen der freien Zustimmung der Schutzbefohlenen und sind 
dem Alter und jeweiligen Kontext entsprechend (bspw. Pflege, Hilfe, Trost). Bei Körperkontakt 
achte ich auf Zurückhaltung, Angemessenheit und gegenseitiges Einvernehmen. Ablehnungen 
sind ausnahmslos anzuerkennen und zu respektieren. Ungewollte Berührungen werden nicht 
toleriert, insbesondere wenn in diesem Kontext Belohnungen versprochen oder Strafen ange-
droht werden. Bei unangemessenem Körperkontakt unter den Schutzbefohle nen greife ich 
ein. 
 
Umgang mit Geschenken 
Geschenke sind kein Mittel zur Förderung des Selbstwertgefühls und können die bestehende 
Abhängigkeit/das bestehende Machtverhältnis verstärken. Gleichfalls können sie keine päda-
gogische Zuwendung sowie professionelle Unterstützung ersetzen, sondern die em otionale 
Abhängigkeit verstärken, insbesondere dann, wenn sie nur bestimmten Schutzbefohlenen zu-
gutekommen. Überdies stellen Geschenke kein Mittel zur Unterstützung des Beziehungsauf-
baus dar. Ich reflektiere den Umgang mit Geschenken bewusst und gestalte i hn transparent. 
Finanzielle Zuwendungen und Geschenke, die speziell für individuelle Schutzbefohlene erwor-
ben werden und nicht im direkten Bezug zu meinem konkreten Auftrag stehen, sind nicht ge-
stattet. Die Annahme von Geschenken zu besonderen Anlässen (bs pw. Geburtstag) gilt es in 
konkreten Einzelfällen transparent und nachvollziehbar im Team zu besprechen.  
 
Umgang mit Medien/ sozialen Netzwerken 
Ein bedachtsamer Umgang mit digitalen Medien und Netzwerken ist von Wichtigkeit sowie 
die Reflektion der Auswahl an Videos, Fotos oder Spielen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 
gilt es bei allen Veröffentlichungen (bspw. Fotos, Videos, Tonaufnahmen) zu beachten, vor 
allem das Recht am eigenen Bild. Hierfür muss die Zustimmung der Schutzbefohlenen bzw. 
ihrer Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Im Rahmen meiner Tätigkeiten lege ich Wert 
darauf die Schutzbefohlenen für einen gewissenhaften Umgang mit d igitalen Medien zu sen-
sibilisieren und sie darauf hinzuweisen, auch in Form der digitalen Kommunikation Respekt 
und Achtsamkeit walten zu lassen. Jegliche Arten von Diskriminierung, sexistisches Verhalten 
und Mobbing werden nicht toleriert, auch jegliche pornographischen Inhalte sind nicht gestat-
tet.  
 
Umgang mit Grenzverletzungen 
Ich kenne die Möglichkeiten zur Beratung, Meldung und Beschwerde bei Hinweis, Vermutung 
und Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt sowie das Beschwerdeverfahren. Ich bin dazu

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 21 
 
verpflichtet sowohl den schutz- und hilfebedürftigen Menschen als auch den Kolleg*innen bei 
vertrauensvoller Ansprache und bestehenden Unsicherheiten zur Seite zu stehen. 
 
Erklärung zur Anerkennung und Einhaltung des Verhaltenskodex 
Ich habe den Verhaltenskodex des Chance e.V. Münster erhalten und erkenne die Verhaltens-
regeln 
gänzlich an. Ich verpflichte mich, den Verhaltenskodex im Arbeitsalltag des Vereins konse-
quent und verantwortungsvoll einzuhalten und zu leben. Mir ist bewusst, dass eine Missach-
tung des Verhaltenskodex sowie jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüb er den 
Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Fol-
gen haben kann. 
 
Diesem Verhaltenskodex stimme ich mit meiner Unterschrift zu. 
Ich bestätige hiermit, dass im Bundeszentralregister keine Einträge über Verurteilungen we-
gen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 
bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB enthält und auch keine entsprechenden Verfahren anhängig 
sind. Bei einer Strafanzeige im o.g. Sinn informiere ich die entsprechenden Stellen des Vereins. 
 
___________________________    __________________________ 
Ort, Datum       Unterschrift des Mitarbeitenden

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 22 
 
Selbstverpflichtungserklärung 
Hiermit versichere ich, __________________ , geb. am ___________, dass ich nicht wegen 
einer Straftat nach  
• § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht),  
• §§ 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l (Straftaten 
gegen die sexuelle Selbstbestimmung),  
• § 201a Abs. 3 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildauf-
nahmen), 
• § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen),  
• §§ 232 bis 233a, 234, 235, 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit 
rechtskräftig verurteilt worden bin und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich an-
hängig sind. 
Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den Träger über die Einleitung eines 
entsprechenden Verfahrens zu informieren. Zudem verpflichte ich mich zu folgenden Verhal-
tensweisen:  
Hiermit verpflichte ich mich zu grenzachtendem Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen.  
- Ich begegne Kindern und Jugendlichen mit wertschätzendem und vertrauensvollem Verhal-
ten und achte ihre Rechte und ihre Würde.  
- Ich wahre die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Men-
schen. 
- Ich schütze die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Miss-
brauch und Gewalt. 
- Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mit anvertrauten Kindern und Jugendli-
chen, sowie jungen Erwachsenen bewusst und achte darauf einen altersentsprechenden Um-
gang sowie eine altersentsprechende Sprache anzuwenden.   
- Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder und Jugendlichen zu Nähe und Distanz 
gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen durch eine 
Wertschätzende Grundhaltung.  
- Ich nehme Grenzüberschreitungen gegenüber Schutzbefohlenen durch andere Mitarbei-
tende und Teilnehmende bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und spreche meine 
Wahrnehmung unmittelbar bei den Beteiligten offen an. Bei schweren oder wiederholten 
Grenzverletzungen informiere ich den Träger der Einrichtung über den Sachverhalt. 
 
_________________________    __________________________ 
                  Ort, Darum                          Unterschrift

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 23 
 
Beschwerdeformulare 
Über das vorliegende Formular haben Sie die Möglichkeit dem Chance e.V.  eine Rückmel-
dung zu geben. Geben Sie dazu dieses Dokument an einen Mitarbeiter des Chance e.V. oder 
nutzen Sie den Postkasten in der Verwaltung, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48153 Münster. 
 
Datum:  
Name, Vorname: 
 
 
Adresse: 
 
 
E-Mail: 
 
 
Rufnummer: 
 
 
 ☐   Kunde/Kundin           ☐  MitarbeiterIn 
 ☐  TeilnehmerIn    ☐  Kooperationspartner/Auftraggeber 
 
☐ Mein Lob   ☐  Meine Beschwerde    ☐  Mein Verbesserungsvorschlag 
 
 
 
Rückmeldung erwünscht:   ☐  Ja    ☐ Nein

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 24 
 
Mir geht es nicht gut! 
Ich bin sauer! 
Ich habe Angst! 
 
Beschwerdeformular: 
Das möchte ich sagen: 
__________________ 
__________________ 
__________________ 
__________________ 
__________________ 
__________________ 
__________________ 
 
Ich fühle mich:  
           fröhlich       wütend             ängstlich                        traurig 
   
 
 
      
 
 
Name (freiwillige Angabe): __________________________ 
 
Datum: _______________

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 25 
 
Checkliste bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 
Die Fragen dieser Checkliste dienen dazu, die erste Wahrnehmung und den ersten persönli-
chen Eindruck zu reflektieren. 
 
• Worauf begründet sich mein Verdacht? 
• Welche Beobachtungen habe ich gemacht? (z.B. körperliche Symptome, verändertes 
Verhalten auf der Spiel-, Ess-, Sozial- und Hygieneebene) 
• Kind hat sich mit welchen Worten in welchem Zusammenhang geäußert oder wer hat 
mir welche Beobachtungen wann und wie mitgeteilt (z.B. schriftlich, persönlich, ano-
nym oder über Dritte gehört)? 
• Was lösen diese Beobachtungen bei mir aus? 
 
• Welche Erklärungsmöglichkeiten habe ich für das Verhalten des Kindes? (Hypothe-
senbildung/drei verschiedene Hypothesen bilden) 
 
• Was ist meine Vermutung oder Hypothese, wie sich das Kind weiterentwickelt, wenn 
alles so bleibt, wie es ist? 
• Bei der Dokumentation aller Beobachtungen und Äußerungen des Kindes sowie drit-
ter Personen, sind folgende Angaben wichtig: 
-Datum 
- Kontextbeschreibung der Beobachtung / der gefallenen Äußerungen, Gefühls und 
Verhaltensreaktionen des Kindes genau beschreiben. 
- Wenn Fragen gestellt wurden, wie wurde gefragt? Wie geantwortet? 
- Wörtliche Rede verwenden. 
- Meine darauf folgende Reaktionen / Interventionen sind…..

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 26 
 
Orientierungshilfe bei grenzüberschreitendem Verhalten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulungen und Fortbildungen 
Sch

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 27 
 
Einwilligung zur Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis 
 
__________________________ 
Name, Vorname 
__________________________ 
Anschrift 
__________________________ 
Geburtsdatum, -ort 
Chance e.V.________________ 
Für den Träger 
 
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der oben aufgeführte Träger im Rahmen der 
Überprüfung einschlägiger Vorstrafen von Mitarbeitenden in Tätigkeitsbereichen, die die Ar-
beit mit Kindern und Jugendlichen betreffen: 
• das Datum des von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnisses, 
• das Datum der Einsichtnahme sowie 
• die Tatsache der fehlenden Einträge im Sinne des §72a Abs. 5 SGB VIII 
In Verbindung mit meinem Namen schriftlich dokumentieren darf 
 
______________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________ 
Unterschrift des Mitarbeitenden

INSTITUTIONELLES  SCHUTZKONZEPT 28 
 
Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse (EFZ)  
für Mitarbeitende des Chance e.V. 
Name, Vor-
name 
Ausstel-
lungsdatum 
des EFZ 
Datum der 
Einsicht-
nahme 
Einwilligung 
zur Dokumen-
tation 
Keine Einträge 
i.S. des §72a 
Abs. 1 SGB VIII 
Name und Funktion 
des*r Trägervertre-
ters*in (Zuständig-
keit) 
Unterschrift der ein-
sichtnehmenden Per-
son 
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja   
   Ja Ja

Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister

4556 Zeichen

Vereinsregister des
Amtsgerichts Münster
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Nummer des Vereins:
VR 2994
Abdruck
Seite 1 von 1
1. Anzahl der bisherigen Eintragungen:
6
2. a) Name:
Chance e.V.
b) Sitz:
Münster
3. a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Vorstand: Wick, Rainer, Bad Laasphe, *21.02.1964
Vertretungsberechtigt im Rahmen der Führung der laufenden Geschäfte des Vereins mit seiner Anlauf- und
Beratungsstelle, den wirtschaftlichen Geschäftsbertieben und Projekten (bestehenden und zukünftigen):
Geschäftsführer, besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Kerkgeers-Moormann, Adriana, Münster, *14.11.1971
4. a) Satzung:
eingetragener Verein
Satzung vom 17.12.1987
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 31.03.2022
b) Sonstige Rechtsverhältnisse:
---
5. a) Tag der letzten Eintragung:
25.10.2022
Abruf vom 10.10.2024 11:57

Vereinsregister des Amtsgerichts Münster Abdruck
        Nummer des Vereins:
        Seite 1 von 2
VR 2994
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 2 3 4 5
1 a)
Chance e.V.
b)
Münster
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Vorsitzender:
Espelage, Martin, Nordwalde, *15.07.1964
stellvertretender Vorsitzender:
Savelsberg, Peter, Münster, *24.03.1956
hauptamtlicher Geschäftsführer, besonderer Vertreter
gemäß § 30 BGB:
Waletzko, Krystian, Dortmund, *05.05.1963
In der Funktion als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB vertritt er als Geschäftsführer des Vereins. Ihm
obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
Vereins mit seiner Anlauf- und Beratungsstelle, den
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Projekten
(bestehenden und zukünftigen).
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.12.1987 zuletzt geändert am 24.11.2004
a)
07.04.2005
Gerstgarbe
b)
Tag der ersten Eintragung:
01.02.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
07.04.2005.
2 b)
Nicht mehr
hauptamtlicher Geschäftsführer, besonderer Vertreter
gemäß § 30 BGB:
Waletzko, Krystian, Dortmund, *05.05.1963
Bestellt als
hauptamtlicher Geschäftsführer, besonderer Vertreter
gemäß § 30 BGB:
Wick, Rainer, Bad Laasphe, *21.02.1964
vertretungsberechtigt im Rahmen der Führung der
laufenden Geschäfte des Vereins mit seiner Anlauf- und
Beratungsstelle, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
und Projekten (bestehenden und zukünftigen).
a)
12.07.2006
Leve
3 b)
Gewählt zum
stellvertretender Vorsitzender:
Steinhaus, Ludger, Münster, *02.10.1957
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Savelsberg, Peter, Münster, *24.03.1956
a)
21.12.2009
Hartmann
4 a) a)
Abruf vom 10.10.2024 12:00

Vereinsregister des Amtsgerichts Münster Abdruck
        Nummer des Vereins:
        Seite 2 von 2
VR 2994
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 2 3 4 5
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Ziele)  beschlossen. Die nicht erschienen Mitglieder haben im Juni- Juli 2016 der
Satzungsänderung zugestimmt.
11.08.2016
Hartmann
b)
Protokoll Bl. 128-132 d.A.
Satzung Bl. 145-148 d.A.
5 a)
Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Espelage, Martin, Nordwalde, *15.07.1964
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2022 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.Der Vorstand hat am 31.03.202 gem. § 9 Abs. 5 der Satzung eine
Satzungsänderung in § 9 Abs.4 beschlossen.
a)
02.06.2022
Hartmann
b)
Beschluss Bl. 156 ff.,191 ff
Satzung Bl.193 ff. d. A.
6 b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Steinhaus, Ludger, Münster, *02.10.1957
Nicht mehr hauptamtlicher Geschäftsführer, besonderer
Vertreter gemäß § 30 BGB
nunmehr gewählt als
Vorstand:
Wick, Rainer, Bad Laasphe, *21.02.1964
Bestellt als
Geschäftsführer, besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Kerkgeers-Moormann, Adriana, Münster, *14.11.1971
vertretungsberechtigt im Rahmen der Führung der
laufenden Geschäfte des Vereins mit seiner Anlauf- und
Beratungsstelle, den wirtschaftlichen Geschäftsbertieben
und Projekten (bestehenden und zukünftigen).
a)
25.10.2022
Hartmann
Abruf vom 10.10.2024 12:00

Anlage 2: Satzung des Vereins

17536 Zeichen

Satzung des Chance e.V. in der Fassung vom 22.10.2024  
 
§ 1 NAME, SITZ, EINTRAGUNG UND GESCHÄFTSJAHR 
 
(1) Der Verein führt den Namen Chance e.V. 
 
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Münster i. W. 
 
(3) Der Verein ist eingetragen in das Vereinsregister und führt den Zusatz e.V. 
 
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, das erste Geschäftsjahr beginnt mit der 
Gründung und endet mit dem 31.12.1987.  
 
§ 2 ZWECK UND ZIELE 
 
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung 
 
 a.) der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene und 
 deren Angehörige, 
 b.) der Kriminalprävention, 
 c.) der Kinder-, Jugend-, Sozial- und Altenhilfe  
 d.) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und 
 mildtätiger Zwecke, 
 e.) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich 
 anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§23 der Umsatzsteuer- 
      Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen  
     Einrichtungen und Anstalten,  
 f.)  der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des  
  § 53 Nr.1 AO, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen 
 Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 
 g.) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,  
      Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,  
      Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte 
 sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, 
 Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 
 Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen 
 Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden,  
 h.) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, 
 mildtätiger und kirchlicher Zwecke,  
 
(2) Ziele des Vereins 
 
 a.) Der Verein will straffällig gewordene und andere Menschen, die sich in 
 besonders schwierigen Problemlagen befinden, durch geeignete 
 Hilfsmaßnahmen zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in sozialer 
 Verantwortung zurückführen. Er will insbesondere schwer vermittelbaren 
 Arbeitslosen (Straffällige, Arbeitslose mit Drogenproblematiken, 
 Wohnungslose, Geflüchtete u.a.) Arbeit und soziale Betreuung anbieten, um 
 dadurch deren Eingliederung in das Arbeits- und Sozialleben zu fördern.

Der Verein setzt sich außerdem für Opfer und Zeugen von Straftaten ein und 
 bietet Hilfestellung an, für Personen, die durch Straftaten geschädigt worden 
 sind.  
 
 b.) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 
 sozialpädagogische und arbeitsanleiterische Betreuung in einem 
 vereinseigenen sozialen Zweckbetrieb bzw. einem gemeinnützigen 
 wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Durch die Arbeit und arbeitsbegleitende 
 Schulungsmaßnahmen – Qualifizierung, Praktika, Bewerbungstraining u.a. – 
 sollen die Betreuten für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet 
 werden. 
 
    c.) Die Vereinsziele sollen insbesondere erreicht werden durch: 
▪ Förderung, Beratung, Gründung und Betreiben von Einrichtungen, die 
unter pädagogischer Anleitung und der Förderung des 
Selbsthilfegedankens Arbeits- und Lebenszusammenhänge für die 
betroffenen Menschen schaffen; 
▪ Schaffen, Einrichten, Unterhalten und Betreiben von Zweckbetrieben 
bzw. gemeinnützigen Geschäftsbetrieben, die über einen 
beschäftigungs- und arbeitstherapeutischen Ansatz eine soziale und 
damit eine berufliche Integration der betroffenen Menschen fördern; 
▪ Beratung, Hilfe und Beteiligung beim Aufbau und Betreiben von 
Zweckbetrieben bzw. gemeinnützigen Geschäftsbetrieben anderer 
Träger mit gleichen Zielen; 
▪ Bereitstellung von Wohnraum; 
▪ Bereitstellen von Beratungsangeboten für Inhaftierte, Haftentlassene 
und deren Angehörige; 
▪ gesellschaftspolitische Bildungsarbeit in Form von 
Informationsveranstaltungen, 
▪ Diskussionen, Publikationen zur Problematik der Randständigkeit einer 
nicht unerheblichen Anzahl von Menschen in unserer Gesellschaft; 
▪ Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppierungen, Vereinen, 
Verbänden und Parteien zum Zweck der Entwicklung und Erprobung 
neuer Modelle zur Integration. 
▪ Bereitstellen von Beratung und Begleitung sowie sonstigen 
Hilfeangeboten für Opfer und Zeugen von Kriminalität und deren 
Angehörige. Die Leistung des Angebots kann sowohl in direkter Form 
als auch durch indirekte Handlungen, wie zum Beispiel durch das 
öffentliche Eintreten für die Belange der Zielgruppe, erfolgen. 
▪ Bereitstellen von Beratung, Unterstützung und Begleitung sowie 
sonstigen Hilfeangeboten für Kinder und Jugendliche. 
▪ Einzel- und Gruppenangebote im Kontext von familiären Bezügen, 
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen von Inhaftierten oder 
ehemaligen Inhaftierten. 
▪ Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, 
insbesondere die Stärkung von Eigenverantwortung und 
Eigeninitiative.

§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT; SELBSTLOSIGKEIT 
 
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 
 
(2) Der Verein ist weltanschaulich und parteipolitisch nicht gebunden. 
 
(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
 
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die 
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
 
(5) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des 
Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. 
 
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder 
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
§ 4 MITGLIEDSCHAFT 
 
(1) Die Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, die die Ziele 
des Vereins (§ 2) unterstützen. 
 
(2) Die Aufnahme ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Mit der Aufnahme durch den 
Vorstand beginnt die Mitgliedschaft. 
 
(3) Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Aufsichtsrat. Gegen eine Ablehnung 
der Aufnahme kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. 
 
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Vereinsmitgliedes. 
 
(5) Der Austritt kann mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende erfolgen. 
Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand benachrichtigt 
die Mitglieder. 
 
(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder 
trotz Mahnung mit dem Beitrag drei Monate im Rückstand bleibt, kann es durch den 
Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann 
Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung durch die 
Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitgliedes. Die Mitgliederversammlung 
entscheidet mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder über den Ausschluss. 
 
§ 5 BEITRÄGE, RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER 
 
(1) Von allen Mitgliedern wird ein Beitrag erhoben. Die Mitgliederversammlung legt den 
Beitrag fest. Das Ausscheiden aus dem Verein vor Jahresende berechtigt nicht zur anteiligen 
Rückerstattung des geleisteten Jahresbeitrages. 
 
(2) Alle Mitglieder haben das aktive und passive Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Juristische Personen haben nur eine Stimme. Zur Wahrnehmung des Stimmrechts ist von 
juristischen Personen ein Vertreter namentlich zu benennen. 
 
(3) Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist unzulässig. 
 
§ 6 ORGANE DES VEREINS 
 
Die Organe des Vereines sind: 
• die Mitgliederversammlung, 
• der Aufsichtsrat, 
• der Vorstand. 
 
§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG 
(1) Die Mitgliederversammlung ist in der Regel viermal im Jahr einzuberufen. Die 
Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand oder von ihm beauftragte Personen 
mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Die Einladung enthält eine 
Tagesordnung. Die Versendung der Einladung als E-Mail an die letzte bekannte Mail-
Adresse gilt als schriftliche Einladung. 
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des 
Vereins es erfordert oder die Berufung von einer Minderheit, 1/3 der Vereinsmitglieder, unter 
Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird. 
 (3) Die Mitgliederversammlung, als das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan, ist 
grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, die nicht gemäß dieser Satzung einem anderen 
Vereinsorgan übertragen werden.  
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über: 
• die Wahl, Abwahl und Entlastung des Aufsichtsrats; 
• die Entlastung des Vorstands auf Basis einer Empfehlung 
des Aufsichtsrats; 
• die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages; 
• die Wirtschaftspläne des Vereins; 
• An- und Verkauf von Grundstücken; 
• Festlegung der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrats; 
• Satzungsänderungen; 
• die Auflösung des Vereins. 
(5) Die Mitgliederversammlung fasst die Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der 
erschienenen Mitglieder, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreibt eine andere 
Stimmenmehrheit vor. Beschlüsse über Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von 
zwei Dritteln der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Die beabsichtigte 
Satzungsänderung muss den Mitgliedern in der Einladung mitgeteilt worden sein. 
(6) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf Antrag schriftlich und geheim. Bei Wahlen 
ist der Kandidat gewählt, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. 
Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, so ist ein 
zweiter Wahlgang durchzuführen. Im zweiten Wahlgang ist der Kandidat gewählt, der die

meisten Stimmen auf sich vereinigt. Stehen mehr Kandidaten zur Verfügung als 
Aufsichtsratsplätze zu vergeben sind, gelten die Kandidaten als gewählt, die die meisten 
Stimmen auf sich vereinigen. Für den Fall einer Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.  
(7) Von der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom 
Protokollanten zu unterzeichnen ist. Sie muss das Ergebnis der Versammlung wiedergeben. 
(8) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung gilt als beschlussfähig, ohne 
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Sind weniger als 50 % der 
Mitglieder anwesend, können einzelne Tagesordnungspunkte auf Antrag eines Mitgliedes 
von der Tagesordnung abgesetzt werden. 
 
§ 8 AUFSICHTSRAT 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei bis maximal fünf Personen, die nicht dem 
Kreis der hauptamtlichen oder nebenamtlichen Mitarbeiter*innen oder deren Angehörige 
(ersten und zweiten Grades) oder Ehepartner angehören dürfen.  
(2) Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt zwei Jahre.  
(3) Der Aufsichtsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder eine/n Vorsitzende/n.  
(4) Im Falle des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds können die verbliebenen 
Mitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied berufen.  
(5) Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören insbesondere: 
• Die Überwachung der Einhaltung der in der Satzung formulierten Aufgaben des 
Vereins; 
• die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands; 
• die Bestimmung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; 
• die Genehmigung der Geschäftsordnung für den Vorstand und Aufsichtsrat; 
• den Abschluss der Verträge mit dem Vorstand einschließlich Vergütung; 
• die Empfehlung an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung über den 
(geprüften) Jahresabschluss; 
 (6) Die Aufsichtsratsmitglieder können eine im Verhältnis zu ihren Aufgaben angemessene 
Entschädigung erhalten, die von der Mitgliederversammlung festgelegt wird und die Höhe 
der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG nicht überschreitet.  
(7) Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf dieses Organ keine Anwendung.  
(8) Die Aufsichtsratsmitglieder haften nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen 
Sorgfaltspflichtverletzungen; im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte haben sie insoweit 
einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein.  
(9) Bei Verträgen des Vorstands mit dem Verein vertritt der Aufsichtsrat den Verein 
gegenüber dem Vorstand durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied, welches an die 
Weisungen des Aufsichtsrats gebunden ist.  
(10) Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften des Vereins sowie die 
Vermögensgegenstände, namentlich die Vereinskasse und Bestände an Wertpapieren und 
Waren einsehen und prüfen. Er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte

Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen. Weitere Aufgaben können nicht durch 
andere wahrgenommen werden.  
(11) Aufgaben des Vorstands können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. 
 
§ 9 VORSTAND 
 
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. 
 
(2) Der Verein wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Bei 
mehreren Mitgliedern des Vorstands ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.  
 
(3) Der Vorstand wird von dem Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt. Bei einer Erstbestellung 
kann auch ein Zeitraum von 3 Jahren gewählt werden.  Eine Wiederwahl ist möglich. Der 
Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. 
 
(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Die 
Geschäftsführungsbefugnis bezieht sich nur auf solche Handlungen, die der gewöhnliche 
Betrieb des Unternehmens mit sich bringt. Im Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten 
aus dem Gesetzt, der Satzung, der Geschäftsordnung, dem Anstellungsvertrag und den 
Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie des Aufsichtsrates. Für einzelne 
Geschäftsbereiche kann der Vorstand besondere Vertreter gem. § 30 BGB berufen oder 
abberufen Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: 
• die Aufstellung von Jahresplan und Jahresabschluss;  
• Fachaufsicht über die Arbeitsbereiche des Vereins; 
• die Anstellung und Entlassung von MitarbeiterInnen; 
• die Erstellung von Arbeitsplänen; 
• die Vorlage von Geschäftsberichten. 
Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Vereins hinausgehen, darf der 
Vorstand nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen. Diese Zustimmung 
gilt nur für das Innenverhältnis des Vereins. Dazu gehören insbesondere:  
• der Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung von Grundstücken; 
• die Vornahme von erheblichen Veränderungen an Gebäuden; 
• der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen;  
• das Eingehen von Verbindlichkeiten außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes 
von im Einzelfall über 100.000,00 € sowie die Übernahme von Bürgschaften;  
 
(5) Satzungsänderungen, die von Gerichten, Aufsichts- und Finanzbehörden aus formalen 
Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Die Mitglieder 
werden hierüber informiert. 
 
(6) Der Vorstand trifft seine Entscheidungen einstimmig. Kann im Vorstand kein 
Einvernehmen erzielt werden, erfolgt die Entscheidung durch den Aufsichtsrat. Beschlüsse 
des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch fernmündlich gefasst werden, wenn kein 
Vorstandsmitglied widerspricht. 
 
§ 10 BEURKUNDUNG VON BESCHLÜSSEN

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrats sind schriftlich abzufassen 
und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen. 
 
§ 11 RECHNUNGSPRÜFUNG 
 
Die Rechnungsüberprüfung, d.h. die Überprüfung der Buchführung einschließlich 
Jahresabschluss (Einnahme-/Überschussrechnung bzw. Bilanz), wird durch ein externes 
Steuerbüro durchgeführt. 
 
§ 12 VEREINSAUFLÖSUNG 
 
(1) Die Vereinsauflösung kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung 
beschlossen werden, die ausdrücklich zu diesem Zweck einberufen wurde. 
 
(2) Der Beschluss hat nur Gültigkeit, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und die 
Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit ergibt. Ist die außerordentliche Mitgliederversammlung 
nicht beschlussfähig, so muss innerhalb eines Monats unter Einhaltung einer zehntägigen 
Einladungsfrist eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die 
unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. 
 
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks 
behält sich die Mitgliederversammlung des Vereins vor, eine Mitgliedsorganisation des 
Landesverbandes NRW e.V. des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu 
bestimmen, der das Vereinsvermögen übertragen wird und die es ausschließlich und 
unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des bisherigen Vereinszweckes zu 
verwenden hat. Falls eine solche Entscheidung, aus welchen Gründen auch immer, nicht 
getroffen wird oder getroffen werden kann, so erhält der Landesverband NRW e.V. des 
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Loher Str. 7, 42283 Wuppertal das gesamte, 
nach Tilgung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen zu denselben 
Zweckbestimmungen. 
 
§ 13 SALVATORISCHE KLAUSEL 
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sind oder werden, soll die 
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Satzung nicht berührt werden. Für diesen Fall 
soll die nichtige Bestimmung der Satzung durch eine rechtsgültige Regelung ersetzt werden, 
die dem angestrebten Zweck, soweit als möglich entspricht. In gleicher Weise ist im Wege 
der ergänzenden Vertragsauslegung zu verfahren, sofern sich bei der Durchführung der 
Satzung herausstellt, dass die Satzung eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält.

Anlage 8: Dokumentation über Projekte, die sich an Kinder und Jugendlichen wenden

8023 Zeichen

Chance e.V. 
 
Name 
 
Zugangsvoraussetzun-
gen 
 
Info 
Anzahl der 
Kinder und 
Jugendli-
chen 
 
Altersgruppen 
 
Zeiträume 
 
Coachingeinheiten 
(à 45min) pro Wo-
che 
 
Austragungsort 
und -art 
Projekt 
„MaBiA“ 
Migration/Flucht, 
Bezug von SGB II o. SGB 
III Leistungen , 
Einmündung kann über 
einen Aktivierungs - und 
Vermittlungsgutschein 
(AVGS) der Bundesagen-
tur für Arbeit oder des 
Jobcenters erfolgen. 
Individuelle Beratung und 
engmaschige Begleitung 
von Menschen mit Migrati-
onshintergrund im Integra-
tionsprozess. Anbieten vo n 
Orientierungshilfen, Abbau 
von Schwellenängsten u. 
Befähigung von selbststän-
digem Handeln im Alltag. 
Unterstützung und Stabili-
sierung von Menschen in 
migrationsspezifischen Kri-
sensituationen. 
134 Indirekt (58): Kin-
der und Jugendli-
che zwischen 0-17 
Jahren 
 
Direkt (76): junge 
Erwachsene zwi-
schen 18 – 25 Jah-
ren 
Seit 2016 3,75 Unterrichts-
einheiten pro Wo-
che 
 
6 Monate pro Maß-
nahmedurchlauf 
mit Möglichkeit der 
Verlängerung 
Münster 
Kreis Warendorf 
Kreis Steinfurt 
Kreis Coesfeld 
 
Aufsuchend im 
Lebensraum der 
Teilnehmenden, 
Begleitung zu ex-
ternen Terminen 
(Ärzte, Beratungs-
stellen, Woh-
nungsbesichti-
gungen, Ämter 
u.v.m.), im Büro. 
Projekt 
„ANB – 
Aktiv Neu 
Begin-
nen“ 
Körperliche/psychische 
(vermutete) Beeinträch-
tigungen, Abhängig-
keitserkrankungen, 
Bezug von SGB II o. SGB 
III Leistungen , Einmün-
dung kann über einen 
Aktivierungs- und Ver-
mittlungsgutschein 
(AVGS) der Bundesagen-
tur für Arbeit oder des 
Jobcenters erfolgen. 
Individuelle Beratung und 
engmaschige Begleitung 
von Menschen mit psychi-
schen/ körperlichen Beein-
trächtigungen, komplexen 
(gesundheitlichen) Unter-
stützungsbedarfen und/o-
der Suchterkrankungen.  
Initiieren von Diagnosen, 
Anbindung an Fachstellen 
und Angeboten der Ge-
sundheitsfürsorge, 
26 
 
Indirekt: Schulkin-
der zwischen 6-18 
Jahren 
 
Direkt: junge Er-
wachsene zwi-
schen 18 – 27 Jah-
ren 
 
Seit 2021 5 U nterrichtsein-
heiten pro Woche 
 
12 Monate pro 
Maßnahmedurch-
lauf mit der Mög-
lichkeit der Verlän-
gerung 
Münster 
Kreis Warendorf 
Kreis Steinfurt 
 
Aufsuchend im 
Lebensraum der 
Teilnehmenden, 
Begleitung zu ex-
ternen Terminen 
(Ärzte, Beratungs-
stellen,

Verbesserung der gesell-
schaftlichen u. beruflichen 
Teilhabe. 
Wohnungsbesich-
tigungen, Ämter 
u.v.m.), im Büro 
Projekt 
„Ma-
BiS.Net-
Kommu-
nal“ 
Straffälligkeit/Strafent-
lassene, Bezug von SGB 
II o. SGB III Leistungen , 
Einmündung kann über 
einen Aktivierungs - und 
Vermittlungsgutschein 
(AVGS) der Bundesagen-
tur für Arbeit oder des 
Jobcenters erfolgen. 
Ziel der Maßnahme ist die 
Beseitigung von Vermitt-
lungshemmnissen im sozia-
len und beruflichen Bereich 
bei straffälligen oder straf-
entlassenen Men schen. 
Dazu gehört das Bearbeiten 
von Schuldenproblemati-
ken, Suchtabhängigkeiten, 
persönlichen Problemen 
sowie fehlender beruflicher 
und schulische r Qualifizie-
rungen. 
184 (primär 
indirekt) 
Indirekt: Kinder 
und Jugendliche 
zwischen 0 -17 
Jahren 
 
Direkt: jung e Er-
wachsene zwi-
schen 18 – 25 Jah-
ren 
Seit 2012 2,75 UEs pro Wo-
che 
 
6 Monate pro Maß-
nahmedurchlauf 
mit der Möglichkeit 
der Verlängerung 
Münster 
Kreis Warendorf 
Kreis Steinfurt 
Kreis Coesfeld 
Gelsenkirchen 
 
Aufsuchend im 
Lebensraum der 
Teilnehmenden, 
Begleitung zu ex-
ternen Terminen 
(Ärzte, Beratungs-
stellen, Ämter 
u.v.m.), im Büro. 
Projekt 
„ANNA“ 
 
 
Projekt 
„ANNA“ 
3.0 (ESF 
Förde-
rung) 
(Allein-)Erziehende, 
Bezug von SGB II o. SGB 
III Leistungen , Freiwilli-
ges Angebot , 
Einmündung erfolgt 
über das Jobcenter Kreis 
Warendorf und die am 
Projekt beteiligten Ge-
meinden. 
Ziel de s Projektes  ist die 
Stärkung und Unterstüt-
zung von Familien – Eltern 
mit Kindern unter 18 Jahren 
– die Leistungen nach dem 
SGB II beziehen, mit beson-
derer Berücksichtigung der 
Zielgruppe der Alleinerzie-
henden. Die ANNA-Familien 
werden durch systemische 
Familienberatung ermutigt, 
ihre Denk- und Verhaltens-
muster in Bezug auf das Er-
werbsleben zu verändern. 
Dabei werden vor allem die 
Frauen in ihrer Rolle als 
100 
 
 
 
 
34 
Indirekt: Kinder 
und Jugendliche 
zwischen 0 -17 
Jahren 
 
 
Direkt: junge Er-
wachsene zwi-
schen 18 -25 Jah-
ren 
2020 – 2023 
 
 
 
 
Seit 2023 
Je nach Bedarf, 
keine konkreten 
Zeitvorgaben 
Kreis Warendorf 
 
 
 
 
Kreis Warendorf 
 
 
Aufsuchend im 
Lebensraum der 
Teilnehmenden, 
Begleitung zu ex-
ternen Terminen 
(Ärzte, Beratungs-
stellen, Ämter 
u.v.m.), im Büro.

Erwerbsfähige gestärkt, in 
der Bewälti gung von Fami-
lie und Beruf unterstützt 
und damit der Feminisie-
rung von Armut entgegen-
gewirkt. 
Projekt 
„PeViB“ 
Bedarfsgemeinschaften, 
Bezug von SGB II o. SGB 
III Leistungen,  
Einmündung kann über 
einen Aktivierungs - und 
Vermittlungsgutschein 
(AVGS) der Bundesagen-
tur für Arbeit oder des 
Jobcenters erfolgen. 
Ziel von PeViB ist eine ganz-
heitliche Begleitung und 
Unterstützung von Bedarfs-
gemeinschaften in deren 
beruflichen Integrations-
prozessen in persönlicher, 
familiärer und sozialer Hin-
sicht. Von hoher Bedeutung 
ist in der Zusammenarbeit 
das Fundament einer per-
sönlichen, familiären und 
gesundheitlichen Stabilität. 
76 (primär 
direkt) 
Indirekt: Kinder 
und Jugendliche 
zwischen 0 -17 
Jahren 
 
 
Direkt: junge Er-
wachsene zwi-
schen 18 -25 Jah-
ren 
Seit 2020 6,75 UEs pro Wo-
che 
 
9 Monate pro Maß-
nahmedurchlauf 
mit der Möglichkeit 
der Verlängerung 
Münster 
Kreis Warendorf 
 
Aufsuchend im 
Lebensraum der 
Teilnehmenden, 
Begleitung zu ex-
ternen Terminen 
(Ärzte, Beratungs-
stellen, Woh-
nungsbesichti-
gungen, Ämter 
u.v.m.), im Büro. 
Psychoso-
ziale  
Prozess-
beratung 
Personen, die eine Straf-
tat erleben mussten und 
in Folge dessen als 
Zeug*innen im Strafver-
fahren auftreten sollen. 
Die psychosoziale Prozess-
begleitung ist eine beson-
ders intensive Form der Un-
terstützung vor, während 
und nach einem Strafver-
fahren. Zu den Beratungsin-
halten zählen unter ande-
rem: Informationen zum 
Ablauf und zu den Beteilig-
ten im gesamten Strafver-
fahren, Vorbereitung auf 
das Strafverfahren und die 
damit verbundenen emoti-
onalen Belastungen,  
54 Kinder im Alter 
von 5-12 Jahren 
Jugendliche bis 18 
Jahre 
Seit 2018 Je nach Bedarf, 
keine konkreten 
Zeitvorgaben 
Münsterland 
 
Prozessbegleitung 
findet im Gericht 
statt. Vorher fin-
den Beratungsge-
spräche in der Be-
ratungsstelle oder 
im Rahmen von 
Hausbesuchen 
statt. Häufig er-
folgt im Vorfeld 
eine Begleitung 
zur polizeilichen

Begleitung während des 
Gerichtsverfahrens, Infor-
mationen zu Rechten und 
Pflichten als Strafzeu-
gin/Strafzeuge. 
Vernehmung zur 
Kripo. In zwei Fäl-
len erfolgt ein 
Vernetzungskon-
takt beim Jugend-
amt Münster, in 
einem Fall von 
2019 – 2023. 
 
Indirekt: Ausschließlich die Erziehungsberechtigten werden innerhalb der Maßnahme betreut, jedoch werden in diesem Rahmen auch Thematiken, die ihre Kinder 
betreffen, bearbeitet (Kindergeldantrag, Anbindung an Kita/Schule, Nachhilfe installieren, HzE installieren, Kontakt mit dem Jugendamt etc.). 
Direkt: Die Kinder und Jugendlichen nehmen als Teilnehmende eigenständig an der Maßnahme teil. 
• Welche konkreten Kontakte haben innerhalb der Maßnahmen zur Kinder- und Jugendhilfe/ zum Jugendamt stattgefunden? 
- Begleitung zum Gericht 
- Unterstützung der Eltern und/oder Kinder im Kontakt mit dem Jugendamt und im Rahmen installierter Hilfen zur Erziehung oder in der Antragstellung 
dieser 
- Unterstützung bei Sorgerechtsangelegenheiten 
- Begleitung zu Hilfeplangesprächen und Beratungsgesprächen mit den Fachkräften des Jugendamtes 
- Fallbesprechung und Hilfsprozessbegleitung mit den Fachkräften des Jugendamtes 
 
• Qualifizierungen der Mitarbeitenden im Chance e.V. mit Blick auf Kinder und Jugendliche 
- Systemische Berater*innen 
- Kinderschutzfachkraft 
- Frühere Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe  
- Frühere Tätigkeit in Beratungsstellen 
- B.A. Soziale Arbeit 
- M.A. Erziehungswissenschaft 
- Diplom Theaterpädagog*innen 
- Mediator*innen

Anlage 1: Antrag auf Anerkennung

728 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Abteilung Familien- und Erziehungshilfen 
Hafenstraße 30 
 
48153 Münster 
 
 
 
 
 
 
Beantragung zur Anerkennung 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit möchte der Chance e.V. Münster die Anerkennung zum Kinder- und 
Jugendhilfeträger beantragen. Als Anlage erhalten Sie die Nachweise zu unserer 
bisherigen Tätigkeit. 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichem Gruß 
 
Chance e.V. 
 
 
Adriana Kerkgeers-Moormann 
Geschäftsführerin 
Adriana Kerkgeers-
Moormann 
 
 
Geschäftsführerin 
Chance e.V. 
 
Friedrich-Ebert-Straße 7 
48153 Münster 
 
Telefon:  0251 62088-33 
Telefax: 0251 62088-49 
 
E-Mail: 
a.kerkgeers-moormann@ 
chance-muenster.de

Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes

3932 Zeichen

— Einanzamt Münster-Innenstadt "48147 Münster 27.09.2023

FALTEN. FRM

Steuernummer '337/5989/0521
Chance e. V. - Münster -

‚Friedrich-Ebert-Str: 7/15 u
48153 Münster

Anlage 1 zum Bescheid

für 2022 über
 Körperschaftsteuer
Umfang der Steuerbefreiung . Fur .
Die Körperschaft ist teilweise nach 5 5 Abs. 1. Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecken - . . 5 .
Die. Körperschaft fördert im Sinne der 55 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende
gemeinnützige Zwecke: .
- Förderung der. Fürsorge für Strafgefangene und ' .

ehemalige Strafgefangene (5 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 17 AO)

Hinweis. zur Ausstellung von Zuwendungsbestät igungen

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet

werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszu-
stellen. Die amt!ichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im

Internet unter https://www.formulare-bfinv.de als ausfütlibare Formulare zur Verfügung.

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach ‚amtlich vorge-'

schriebenem Vordruck (5 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgesteilt Werden,
wenn das. Datum dieses Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Frist
ist taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AO).

Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuwendungen

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veran-
lasst, dass. Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten
Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. Dabei wird die entgangene Einkommen-
steuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 15% der Zuwen-
dung angesetzt (5 10b Abs. 4 EStG, 5 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewStG6). ö

Hinweise zum Kapitatertragsteuerabzug .. u

Bet Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2025 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapital-
ertragsteuerabzug nach $ 44a Abs. 4 und 7 sowie Abs. 4b Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz I Nr. 2
EStG die Vortage dieser Anlage oder die Überlassung einer Kopie dieser Anlage aus. Das Gleiche
gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach $ 44b Abs. 6 Satz 1
Nr. 3 EStG durch das depotführende Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder. Wertpapier institut.

Die Yorlage dieser Anlage zum Bescheid ist unzulässig, wenn die Erträge in einem wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb anfallen, für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen .ist.

. Anmerkungen .. . j
Bitte.beachten Sie, dass die Inanspruchnafime der Steuerbefreiungen auch in Zukunft von der tat-
sächlichen Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - gaf. im Rahmen ei-
ner Außenprüfung - unterliegt. .Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche
und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der
Satzung beachten. ö . . . .

Dies muss auch künftig durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und Ausgab-
en, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit. Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rück-
lagen} nachgewiesen werden (5 63 AO).

i »*:# Fortsetzung siehe Seite 2 =====
>>> WinGF <<< *19.562* . *006324*

Steuernummer 337/5989/0521 . . : - Seite 2

weitere Informationen

Öffnungszeiten:

Allgemeine Sprechzeiten . Service- / Informationsstelle
mO.-Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Mo.-Fr. 08:30 Uhr - 12.00 Uhr
und No. 13.30 Uhr - 15.00 Uhr und No. 13.30 Uhr - 15:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Nahverkehrsanbindung:
‚Ab Münster Hbf mit dem Linienbus der Linie 17 zur. Haltestelle. "Anton-Bruchausen-Str. ",
von dort 2 Gehminuten zu Fuß zum Finanzamt.

>>> WinGF <<< *

Anlage A

1550 Zeichen

Anlage A zur V/0614/2024 
Kurzüberblick 
Anerkennung von Chance e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
- Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Verbänden  
- Unterstützung und Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten  
- Ermöglichung und Erleichterung der Interaktion und Integration von jungen Menschen ent-
sprechend ihres Alters und individueller Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbe-
reichen sowie Teilhabeermöglichung im gesellschaftlichen Leben 
- Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung 
- Vermeidung und Abbau von sozialer Benachteiligung 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung gem. § 75 SGB VIII erfüllt sind, ist eine Aner-
kennung unter Ausübung von pflichtgemäßen Ermessen auszusprechen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW

1104 Zeichen

DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e.V.  
 
 
Loher Straße 7 
42283 Wuppertal 
www.paritaet-nrw.org 
Telefon: 0202 | 28 22 - 0 
Telefax: 0202 | 28 22 -110 
mail@paritaet-nrw.org 
Amtsgericht 
Wuppertal VR 14 39 
Steuer: 131|5951|0051 
Sozialbank 
DE38 3702 0500 0007 3180 01 
BIC: BFSWDE33XXX 
Stiften und Spenden: 
www.stiftunggemeinsamhandeln.de 
<LOGO> 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mitgliedsbescheinigung - Chance e.V. (MO-1989) 
 
 
Sehr geehrte Vertreter*innen der Mitgliedsorganisation, 
 
hiermit bestätigen wir Ihnen, dass der Chance e.V., mit Sitz in Münster, seit dem 11.11.1988 Mitglied 
des Paritätischen LV NRW ist und unter der Mitgliedsnummer 1989 geführt wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Patrick Scherz 
Sachbearbeiter Mitgliederverwaltung 
 
Der Paritätische NRW | Postfach 200 422 | 42204 Wuppertal 
 
Chance e.V. 
Friedrich-Ebert-Str. 7/15 
48153 Münster 
Mitgliederverwaltung 
 
Loher Str. 7 
42283 Wuppertal 
 
Telefon: 0202 28 22 212 
Telefax: 0202 28 22 201 
 
patrick.scherz@paritaet-nrw.org 
 
Rückfragen: Patrick Scherz 
 
25.09.2024

Anlage 6: Jahresbericht 2023

34939 Zeichen

Jahresbericht
2023

Beschäftigung
Beschäftigungsprojekte
Im Projekt Beschäftigung werden ca. 45 Teilnehmerplätze 
in den Bereichen Beschaffung, Lager, Verkauf, Textil, Holz-/
Elektrowerkstatt und Recherche in Rahmen von AGH und 
16i-Stellen angeboten. Bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen 
werden nur Teilnehmende im Rahmen von 16i eingesetzt. 
Es gibt im Bereich der Beschäftigung auch die Möglichkeit der 
Ehrenamtsmitarbeit sowie die Ableistung von gemeinnütziger 
Arbeit. Es waren im Jahre 2023 hier insgesamt drei Personen 
tätig.
Arbeitsgelegenheit und 16i-Stellen  
im Möbel-Trödel
Insgesamt hatten wir im Jahr 2023 26 AGH-Teilnehmende und 
fünf Mitarbeitende in 16i SGBII im Team, die sich in Bereichen 
wie Transport, Lager, Laden, Textil und Verkauf ausprobieren und 
tätig sein konnten. Leider erreichten wir über das Jahr hinaus 
nie die volle Auslastung bei den AGH-Stellen. 
Das Spendenaufkommen und die Nachfrage nach unseren an -
deren Angeboten aus der Bevölkerung war sehr groß, und der 
Laden Möbel-Trödel wurde im Durchschnitt von über 100 Inter- 
essierten am Tag besucht.
Dienstleistungspool Haushaltsnahe 
Dienstleistungen
In diesem Projekt unterstützen wir Mitmenschen bei der 
Haushaltsführung. Wir können weiterhin mit den Pflegekassen 
zusammenarbeiten. Es wurde eine Hauswirtschaftsmeisterin 
zusätzlich für die Anleitung und zur Unterstützung der 
Teamleitung eingestellt. Diese Mitarbeiterin absolvierte die 
Fortbildung zur Demenzbegleitung. Von den Teilnehmenden 
war eine Person über 16i kommunal und vier weitere über 16i 
Land beschäftigt. Mit der Unterstützung des Jobcenters haben 
zwei Mitarbeiterinnen einen Sprachkurs besucht. Drei Personen 
sind nach Ablauf der Förderphase in den ersten Arbeitsmarkt 
eingemündet.
Arbeitsgelegenheit in der Jobwerkstatt
In diesem Projekt wurden unter besonderer Anleitung, haupt -
sächlich im Textil Bereich, kleinere Produkte entworfen und her-
gestellt.

Beratungsdienste
Zentrale Beratungsstellen 
Mit Informationen, Beratung und praktischer Unterstützung tragen 
die Zentralen Beratungsstellen in Gelsenkirchen und Münster 
in Kooperation mit den sozialen Diensten der Justiz dazu bei, 
die soziale Eingliederung von straffällig gewordenen Menschen 
zu fördern. Auch freuen wir uns, die Zentrale Beratungsstelle in 
Köln dank die Förderung des Ministeriums der Justiz seit dem 
01.10.2023 weiterzuführen. Dank der Förderung durch das Land 
ist es uns 2023 gelungen, über 800 Ratsuchenden Unterstützung 
und Beratung anzubieten. Das Spezialangebot des Übergangs -
wohnens wurde 2023 insgesamt viermal in Gelsenkirchen und 
zwölfmal in Münster genutzt. So ließ sich die akute Wohnungs-
losigkeit an dieser Stelle verhindern. Dank der eingegangenen 
Spenden konnten wir 408 gut gefüllte Weihnachtstüten an die 
JVAen in Münster, Gelsenkirchen, Bochum, Hamm, Schwerte, 
Werl sowie Bielefeld mit ihren Außenstellen verteilen.
Gemeinschaftsinitiative B5
Auch 2023 wurden Tätigkeiten in der beschäftigungsorientierten 
Entlassungsvorbereitung (B3) in den JVAen Münster, Bielefeld-  
Senne und -Brackwede, Herford, Hövelhof und Detmold für das  
Ministerium der Justiz durchgeführt sowie Tätigkeiten in der 
Nachsorge (B4) im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe.
Spezialisierte Schuldnerberatung für Straffällige
Die Schuldnerberatung für straffällig gewordene Menschen ist 
ein weiterer Baustein unserer Arbeit, um betroffene Personen 
zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne 
Straftaten zu führen. 
Das Angebot, eine weitere bzw. höhere Ver-/Überschul -
dung zu vermeiden, ist essenziell, um das Ziel der gesell -
schaftlichen (Re-)Integration zu fördern. 2023 konnten wir  
53 Personen in Münster beraten und im Prozess der Schulden -
regulierung unterstützen.
Täterarbeit Häusliche Gewalt und 
Projekte der Gewaltprävention 
Die Täterarbeit Häusliche Gewalt (HG) ist ein deliktspezifisches 
Unterstützungs- und Beratungsangebot. Es wird vom Chance 
e.V. im Münsterland zur Verfügung gestellt, um Männer, die in 
(ehemaligen) Partnerschaften gewalttätig geworden sind bei 
der Verhaltensveränderung zu unterstützen. Das Angebot der 
Gewaltprävention wird in der JVA Münster und der JVA Hamm 
von Inhaftierten genutzt. Weiterhin dient es der Deeskalations -
schulung von Mitarbeitenden in Einrichtungen und Behörden in 
Münster.
Im Jahr 2023 erfolgte
… die Teilnahme
- an einer Fachtagung zum OEG (Opferentschädigungsgesetz) 
   in Münster
- an dem Treffen des GA (Geschäftsführender Ausschuss) 
   des ado in Berlin
- an einem Symposium zur Verbesserung der Datenlage zum 
   Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 
   (für den ado bzw. nationalen Rat der Bundesregierung)  
   in Berlin
- an einem Auftakttreffen Bündnis gegen sexuelle Gewalt im 
   Netz (für den ado bzw. nationalen Rat der Bundesregierung) 
   – digital
- an der Ausstellung im Stadtmuseum Münster zum Thema: 
   was ich anhatte
- an digitalen Veranstaltungen des nationalen Rates der  
   Bundesregierung zum Thema: Kindgerechte Justiz
- an einer Mitgliederversammlung des ado in Magdeburg
- am AK Berg Fidel
- am AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
- am runden Tisch gegen sexualisierte Gewalt in Münster – 
   auch in der Steuerungsgruppe
- an Vernetzungstreffen PSPB im Landgerichtsbezirk Münster
… die Mitarbeit 
- im nationalen Rat der Bundesregierung zum Thema:  
   Kindgerechte Justiz
- im ado (Geschäftsführender Ausschuss)
Opferhilfe und Psychosoziale Prozessbegleitung
Der Bereich Opferhilfe wurde durch die Stadt Münster, durch Zuweisungen von Geldauflagen durch die Gerichte im Landgerichtsbezirk Münster 
und durch Spenden finanziell unterstützt. Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung erfolgten bei 14 Personen Begleitungen zu Gerichts-
verhandlungen. Sieben davon waren Kinder. Insgesamt ging es um elf weibliche und drei männliche Personen. Bei dem Delikt an den Kindern 
handelte es sich immer um, zum Teil schwerste, sexualisierte Gewalt. Die kindgerechte Vorbereitung auf die anstehende Gerichtsverhandlung 
nahm häufig viel Zeit in Anspruch. Die Aussagefähigkeit bei den Kindern war durchschnittlich sehr gut, lediglich ein Kind (5 Jahre alt) hat es 
nicht geschafft auszusagen. Im Bereich der Opferhilfe wurden 49 Personen größtenteils längerfristig beraten und unterstützt. Es handelte sich 
um 13 Männer und 36 Frauen, bei den Delikten um Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt, Körperverletzung und häusliche Gewalt. Es erfolgten 
vermehrt Begleitungen von Opferzeuginnen und Opferzeugen zur polizeilichen Vernehmung, insbesondere zum Kommissariat in Münster, das  
Sexualdelikte bearbeitet (KK 12). Aber auch im gesamten Münsterland stieg die Nachfrage nach Begleitung zur polizeilichen Vernehmung.

Akti(F) Plus -
Aktiv für Familien und ihre Kinder
Das ESF Plus-Programm „Akti(F) Plus − Aktiv für Familien und ihre 
Kinder“ soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen 
von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und 
Armut bedroht sind, Rechnung tragen. Im Rahmen des Projektes 
können für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2027 ca. 1,2 Mil-
lionen Euro Fördergelder beantragt werden.
Ziel der Förderung ist es, die Lebenssituation und die gesellschaft-
liche Teilhabe von Familien, die von sozialer Ausgrenzung und Ar-
mut bedroht sind, in ihrer Vielfalt zu verbessern.
Zur Erreichung der Zielsetzung soll flankierend und verstärkend 
die Verbesserung der strukturellen und rechtskreisübergreifenden 
Zusammenarbeit vor Ort gefördert werden. Hierzu werden Aus -
tauschformate entwickelt und die relevanten Akteure auf lokaler 
Ebene vernetzt, um eine auf den regionalen Bedarf und die An -
forderungen der Zielgruppe vor Ort abgestimmte Zusammenarbeit 
zu gewährleisten.
In der Praxis bildet das Jobcenter Kreis Warendorf einen Projekt-
verbund mit fünf regionalen sogenannten Teilvorhabenpartnern 
und übernimmt als Antragsteller die Projektleitung sowie die 
Netzwerkkoordination. Die fünf Teilvorhabenpartner sind für die 
Beratung der teilnehmenden Familien verantwortlich. Hier stehen 
die individuellen oder familiären Problemlagen im Vordergrund, 
die eine Beschäftigungsaufnahme oder eine Verbesserung der Be-
schäftigungsfähigkeit behindern (z. B. eingeschränkte Mobilität, 
fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung oder 
Suchtprobleme). Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs- 
bzw. Coaching-Angebote befähigt werden, ihre Beschäftigung 
beizubehalten und/oder diese zu einer bedarfsdeckenden Arbeit 
auszuweiten.
Zudem wird ein Kooperationsverbund mit sämtlichen Kommunen 
des Kreises Warendorf ins Leben gerufen. Dies ist Voraussetzung 
für eine Förderung im Rahmen des ESF-Projektes, für die verbind-
liche Zusammenarbeit werden entsprechende Kooperationsver -
einbarungen geschlossen, die bis zur Antragstellung zu erstellen 
sind.
Zielgruppe sind Familien/Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, die 
Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch er -
gänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen sowie 
Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf 
haben und besondere Zielgruppen, wie etwa Alleinerziehende und 
Menschen mit Behinderungen.u
Zwei Einzelziele werden mit dem Projekt verfolgt. 
Einzelziel 1: 
Ergänzende Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden bei 
der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten und Sozialleistungen 
sowie Verbesserung der Lebenssituation und gesellschaftlichen 
Teilhabe von Familien und deren Kindern, die von sozialer Aus -
grenzung und Armut bedroht sind.
Einzelziel 2: 
Auf- und Ausbau der vorhandenen lokalen Kooperationsstruktu-
ren zur Verbesserung der Unterstützung der Familien sowie die 
Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, 
um den Menschen passgenaue Unterstützungsangebote auch 
anderer Einrichtungen zukommen zu lassen.
Vermittlung
Im Jahr 2023 (Stand November 2023) ...
sind zwei Familien (2 Erwachsene, 5 Kinder) und im Dezember 
2023 zwei weitere Familien (3 Erwachsene, 6 Kinder) in das 
Projekt eingemündet.
Von den 5 Erwachsenen befinden sich zu Projektbeginn:
2 in einem Sprachkurs.
1 in einem Minijob. 
Von den 11 Kindern befinden sich:
9 in einer schulischen Laufbahn (Schulpflicht).
1 in einer schulischen Ausbildung. 
Über die gesamte Betreuungszeit findet ein intensiver Aus-
tausch und enge Kooperation mit dem Jobcenter statt, das als 
Projektleitung und Netzwerkkoordination eingesetzt ist. 
Beteiligte Teilvorhabenpartner: 
ASB Regionalverband Münsterland e.V., Caritasverband für 
Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e.V., Caritasverband für 
den Kreis Warendorf e.V., Chance e.V. Münster, Gesellschaft für 
Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH
Beteiligte Kooperationspartner: 
Stadt Ahlen, Stadt Beckum, Gemeinde Beelen, Stadt Oelde, 
Stadt Drensteinfurt, Stadt Ennigerloh, Gemeinde Everswinkel,  
Gemeinde Ostbevern, Stadt Sassenberg, Stadt Sendenhorst, 
Stadt Telgte, Gemeinde Wadersloh, Stadt Warendorf

Vermittlung
ANB 
Das Projekt ANB – Aktiv Neu Beginnen – hat sich im Jahr 2023 
weiterhin erfolgreich der Aufgabe gewidmet, Menschen am Rand 
der Gesellschaft durch gezielte Unterstützung und Förderung ih-
res psychischen und physischen Wohlbefindens zu stärken. Mit 
einem Fokus auf Vernetzung, Coaching und multidisziplinäre 
Herangehensweisen haben wir bedeutende Fortschritte erzielt.
Seit dem Start in 2022 haben wir insgesamt 117 Personen be -
gleitet, wobei aktuell 52 Teilnehmende aktiv im Projekt invol -
viert sind. Unsere Aktionsorte erstrecken sich über den Kreis 
Warendorf, den Kreis Steinfurt und die Stadt Münster, wodurch 
wir eine breite Reichweite sicherstellen und unterschiedliche 
Gemeinschaften ansprechen können. 
Unser Hauptziel bleibt unverändert: die Stärkung des psychischen 
Wohlbefindens und die Unterstützung bei der Bewältigung von 
Suchtproblematiken. Durch niederschwellige Coachingeinheiten 
und die Integration evidenzbasierter Methoden aus Psychologie 
und Sozialarbeit streben wir an, Bewusstsein zu erhöhen, Stig -
matisierung zu reduzieren und Resilienzen aufzubauen.
2023 haben wir unsere Kooperationen mit medizinischen Fach -
kräften, Einrichtungen und Hilfestellen weiter ausgebaut. Be -
sonders die enge Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatri -
schen Dienst, gesetzlichen Betreuenden, der LWL-Klinik sowie 
Fach- und Beratungsstellen hat zu einer verstärkten Nachfrage 
geführt und unsere ganzheitliche Betreuung gestärkt. Für 2024 
setzen wir uns weiterhin ambitionierte Ziele. Wir streben an, die 
Anzahl der Teilnehmenden zu erhöhen und unsere Reichweite 
in den Zielregionen zu erweitern. Zudem werden wir unsere Be-
mühungen fortsetzen, neue Partnerschaften aufzubauen und die 
Qualität unserer Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
Das Jahr 2023 ...
war für das Projekt ANB ein Jahr des Wachstums und der 
Konsolidierung. Dank des engagierten Teams, unserer starken 
Partnerschaften und der Unterstützung unserer Teilnehmenden 
konnten wir bedeutende Fortschritte erzielen und einen positi-
ven Beitrag zur Stärkung der seelischen Gesundheit in unserer 
Gemeinschaft leisten.
CiM und CiA
 ‚Coaching in Maßnahmen‘ (CiM) und ‚Coaching in Arbeit‘ (CiA) 
sind Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. 5 SGB 
III zur nachhaltigen Wiedereingliederung und Stabilisierung des 
Beschäftigungsverhältnisses von langzeitarbeitslosen Menschen 
auf dem ersten Arbeitsmarkt. 
Die Maßnahmen werden in Kooperation mit dem QuadA-  
Verbund in Münster und im Kreis Warendorf durchgeführt. 
Das Ziel von CiM ist die nachhaltige Vermittlung in eine ge -
förderte oder ungeförderte Beschäftigung bei externen Arbeit -
gebenden. Die Laufzeit von CIM beträgt 6 Monate und kann bei 
Bedarf verlängert werden. Den Teilnehmenden stehen monatlich 
11 Unterrichtseinheiten (UEs) bzw. 8,25 Stunden zur Verfügung. 
Das Ziel von CiA, welche eine Folgemaßnahme von CIM sein 
kann, ist die Verstetigung des Arbeitsverhältnisses von Teilneh -
menden, welches nachhaltig stabilisiert werden soll. Ein geför -
dertes oder ungefördertes Arbeitsverhältnis ist Zugangsvoraus -
setzung von CiA. Die Maßnahme hat eine individuelle Laufzeit 
zwischen 6 und 24 Monaten. Den Teilnehmenden stehen monat-
lich 7 UE bzw. 5,25 Stunden zur Verfügung.
Im Jahr 2023 ...
wurden in Münster im Kooperationsverbund QuadA fünf Teil -
nehmende in CiM und 21 Teilnehmende in CiA begleitet.

Ganzheitliche Betreuung
Die Zuweisungsmaßnahme ‚Ganzheitliche Betreuung‘ in Müns -
ter wird seit Dezember 2023 in Kooperation mit der AG BSA 
angeboten. Die Maßnahme besteht im Zeitraum vom 01.12.2023 
bis zum 30.11.2024 in federführender Kooperation mit der AG 
BSA und richtet sich an Menschen aus Münster im SGB-II-Bezug.
Die Ganzheitliche Betreuung findet in Form von drei Modulen 
statt, zu denen das Jobcenter Münster jederzeit, wenn Plätze 
frei sind, zuweisen kann.
Im Dezember 2023 ...
wurden 33 Teilnehmendenplätze in Modul 1, 27 in Modul 2 und 
keine in Modul 3 angeboten, wie vertraglich vereinbart.
Von den Mitarbeitenden des Chance e.V. wurden im Dezember 
insgesamt 13 Teilnehmende in Modul 2 begleitet.
Mobiles Coaching
Die Maßnahme ‚Mobiles Coaching‘ richtet sich an arbeitslose 
Menschen aller Altersgruppen im Kreis Steinfurt. 
Seit September 2020 ist das Projekt in Burgsteinfurt, Ibbenbüren 
und Lengerich mit sieben Kolleginnen und Kollegen vertreten. Im 
Dezember 2023 wurde der Standort Emsdetten durch den Standort  
Rheine ersetzt. Ein wichtiger Aspekt ist hier die aufsuchende 
Arbeit, die den Teilnehmenden trotz eines lückenhaften ÖPNV-
Netzes im sehr dezentralen Kreis Steinfurt eine regelmäßige 
Teilnahme ermöglicht. Um den Menschen in ihrem gewohn -
ten Lebensumfeld zu begegnen und einen möglichst niedrig -
schwelligen Zugang zu ermöglichen, steht den Coaches ein voll 
ausgestatteter Beratungsbus zur Verfügung. Zentrale Ziele der 
Maßnahme sind die Stabilisierung der Teilnehmenden und eine 
Heranführung an den Arbeitsmarkt. Dabei liegt der Schwerpunkt 
auf dem Erkennen bzw. dem Abbau multipler Vermittlungshemm-
nisse und der Aktivierung vorhandener Ressourcen und Motiva-
tionen. Die Vermittlung an weitere behördliche Angebote oder 
Wiedereingliederungsmaßnahmen spielt hier eine wichtige Rolle. 
Im Jahr 2023 konnten ...
72 Menschen durch das ‚Mobile Coaching‘ betreut und sozial -
pädagogisch begleitet werden.
Vermittlung
Modul 1 Modul 2 Modul 3
bis zu 3 Monate bis zu 12 Monate max. 5 Einzelcoachingtermine
- Kontaktaufnahme und  
   Bedarfsfeststellung
- Entwicklung von Lösungs- 
   strategien
- (erste) Bearbeitung indivi- 
   dueller Anliegen
- Rückführung an das  
   Jobcenter
Intensive Bearbeitung  
persönlicher Anliegen:
- Wohnungssuche
- Schuldenregulierung
- Gesundheit
- Anträge und Formulare
- Begleitung zu Ämtern
- berufliche Orientierung
- Weitervermittlung an  
   Fachstellen
- Unterstützung im  
   Bewerbungsprozess
- Stabilisierung der  
   erreichten Ziele
- situationsbezogene  
   Beratung
- individuelle Unterstützung
- Stärkung der Eigenkom- 
   petenzen
Die Module unterscheiden sich  
hinsichtlich Zielsetzung und Dauer:

Vermittlung
Talentwerkstatt
Im Mai 2022 startete die Talentwerkstatt im Kreis Warendorf. In 
der Talentwerkstatt werden Arbeitslose mit multiplen Vermitt -
lungshemmnissen durch Sozialpädagoginnen und -pädagogen 
insbesondere durch Beratung und Einzelfallhilfe gefördert.
Es wird ein Prozess gestaltet, in dem der Coach oder die Coa -
chin den Teilnehmenden aktivierend und motivierend zur Seite 
steht. Grundsätzlich ist das Coaching als Hilfe zur Selbsthilfe 
ausgelegt.
Ziel der Talentwerkstatt ist in 90-minütigen, wöchentlichen Ein-
zelcoachings Teilnehmende im Hinblick auf den Bewerbungspro-
zess und die damit verbundene Integration in den Arbeitsmarkt 
aktiv zu fördern und zu unterstützen. Zudem stehen sowohl die 
Stabilisierung bei Beschäftigungsaufnahme als auch die Unter -
stützung bei der Entwicklung von beruflichen Alternativen im 
Fokus des Projekts.
Von Januar 2023 bis Ende November 2023 wurden 52 Teilneh -
mende aufgenommen. Die Zuweisungsdauer der Teilnehmenden 
durch das Jobcenter variiert zwischen drei Wochen und drei Mo-
naten, wobei eine Verlängerung der Maßnahme nach Absprache 
erfolgen kann. Zehn Coachings wurden aus unterschiedlichen 
Gründen, wie erfolgreicher Einmündung in den Arbeitsmarkt, 
mangelnder Mitwirkung oder gesundheitlichen Problemen, sei -
tens der Teilnehmenden vorzeitig abgebrochen. 
Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist bei den 
multiplen Problemen der Teilnehmenden häufig eine große  
Herausforderung, dennoch wurde die Maßnahme lediglich bei  
5 Teilnehmenden nach Ablauf der zugewiesenen Maßnahme -
dauer einmalig verlängert. Erfolgreich in Arbeit vermittelt wur -
den 9 Teilnehmende.
MaBiA
MaBiA ist eine nach AZAV zertifizierte Arbeitsmarktmaßnahme 
gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III, die seit 2016 in Kooperation 
mit dem ASB Münsterland in Münster und dem Kreis Warendorf 
angeboten wird. Für die Teilnahme wird ein Aktivierungs-Ver -
mittlungsgutschein (AVGS) des Jobcenters oder der Bundes -
agentur für Arbeit benötigt. Ziel der Maßnahme ist es, den In -
tegrationsprozess in Deutschland unterstützend zu begleiten. Im 
Einzelcoaching werden mögliche Vermittlungshemmnisse (bspw. 
qualifizierter Spracherwerb, Unsicherheiten im Umgang mit Äm-
tern, Existenzängste) abgebaut, um den Teilnehmenden den Zu-
gang zum ersten Arbeitsmarkt (wieder) zu ermöglichen. 
Die Dauer der Maßnahme beläuft sich auf sechs Monate (15 Un-
terrichtseinheiten pro Monat) und kann bei Bedarf um weitere 
sechs Monate verlängert werden. Die Maßnahme richtet sich an 
neuzugewanderte Menschen sowie schon länger in Deutschland 
lebende Menschen mit Migrationsvorgeschichte. 
Im Jahr 2023 ...
konnten 22 Teilnehmende erfolgreich in eine sozialversiche- 
rungspflichtige Beschäftigung, elf Teilnehmende in eine gering-
fügige Beschäftigung, acht Teilnehmende in Integrationskurse/
Sprachkurse und acht Teilnehmende in Ausbildung/Studium/
Weiterbildung vermittelt werden.

MABiS.NeT-Kommunal
MABIS.NeT-Kommunal ist eine Einzelcoachingmaßnahme nach 
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, die für die Dauer von sechs 
Monaten angeboten wird. Als Zugangsvoraussetzung müssen die 
Teilnehmenden Leistungen aus den SGB II oder SGB III beziehen. 
In der Maßnahme werden nur Personen aufgenommen, die zuvor 
straffällig geworden sind. Dabei kann es sich um Geldstrafen, 
Sozialstunden oder Bewährungsstrafen handeln sowie auch dro-
hende oder vollzogene Haftstrafen.
Ziel der Maßnahme ist in erster Linie die Beseitigung von Ver -
mittlungshemmnissen im sozialen und beruflichen Bereich.
So werden beispielsweise Schulden, Sucht, persönliche Probleme 
sowie fehlende berufliche und schulische Qualifizierung in den 
Blick genommen. Wenn das Ziel der Existenzsicherung weitest -
gehend in der Betreuungszeit erreicht werden kann, bietet das 
Projekt auch ein Coaching zur Vermittlung in Arbeit, Ausbildung 
oder Qualifizierung.
MABIS.NeT-Kommunal wird in Münster, Gelsenkirchen sowie 
den Kreisen Warendorf und Steinfurt angeboten.
Im Jahr 2023 ...
wurden insgesamt 61 teilnehmenden Personen begleitet,  
grundsätzlich stabilisiert und dem ersten Arbeitsmarkt  
nähergebracht.
Gelsenkirchen: 27
Münster: 19
Kreis Steinfurt: 4
Kreis Warendorf: 11
Case Management für KIM NRW –  
kommunales Integrationsmanagement
Im Case Management können Neuzugewanderte und Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte mit multikomplexen Bedarfen  
unabhängig von Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder 
Aufenthaltsstatus individuell beraten werden.
Die Case-Managerinnen und -Manager gehen auf persönliche 
Fragen ein und arbeiten mit den Klientinnen und Klienten zu -
sammen an Lösungen. Sie arbeiten ressourcen- und zielorientiert 
und begleiten bei Bedarf bei wichtigen Terminen. In enger Zu -
sammenarbeit mit Behörden, Fachberatungsstellen und anderen 
Akteurinnen und Akteuren der Migrations- und Integrations -
landschaft koordinieren die Mitarbeitenden im Case Manage -
ment den gesamten Beratungsprozess. Durch eine individuelle 
Begleitung wird gemeinsam an der Stabilisierung der Lebens -
situation und dem Weg in die Selbstständigkeit gearbeitet. Das 
Angebot ist kostenlos und vertraulich.
Mit dem Case Management soll sichtbar werden, wo grundsätz-
lich Lücken und Stolpersteine im Integrationsprozess sind. Diese 
werden genauer analysiert und die Erkenntnisse daraus anschlie-
ßend zur Entwicklung von Lösungen an die Lenkungsgruppe  
weitergegeben. Dort sind Behörden und Akteurinnen und Ak -
teure der kommunalen Integrationsarbeit in Münster vertreten.  
Das Case Management ist somit besonders wichtig, um Impulse für 
die notwendigen Veränderungen zur besseren Teilhabe zu setzen.
Fallanfragen können über ein Online-Formular an das Clearing -
team des Case Managements gerichtet werden. Die Fälle werden 
in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nach Zeitaufwand pro 
individuellem Fall, und sind auf Langzeit angelegt. 
Seit Juli 2023 ...
bietet der Chance e.V. für 20 Stunden pro Woche Case Manage-
ment an. Im Jahr 2023 wurden vier Case-Management-Fälle 
betreut.
Vermittlung

Vermittlung
PeViB 
Im Mittelpunkt von PeVIB (Perspektivische Vermittlungsarbeit in 
Bedarfsgemeinschafen) steht die ganzheitliche Begleitung und För-
derung des beruflichen Integrationsprozesses in persönlicher, fami-
liärer und sozialer Hinsicht.
Seit April 2019 bieten der ASB Regionalverband Münsterland e.V. 
und der Chance e.V. in Kooperation das Unterstützungsangebot 
PeViB an. Es wird im Auftrag des Jobcenters und der Agentur für 
Arbeit durchgeführt. Die Gesamtmaßnahmedauer beträgt neun 
Monate und kann bei Bedarf verlängert werden
Die ganzheitliche Begleitung, Beratung und Unterstützung durch 
PeViB verfolgt den Ansatz, dass für die nachhaltige berufliche In-
tegration neben der individuellen Qualifizierung insbesondere die 
persönliche, familiäre und gesundheitliche Stabilität von Bedeutung 
ist.
Zugangsvoraussetzung für eine Teilnahme ist der Bezug von Leis-
tungen aus dem SGB II oder SGB III. PeViB richtet sich insbesondere 
an Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind und in familiären 
Zusammenhängen leben. PeViB wird in Münster und im gesamten 
Kreis Warendorf angeboten.
Im Jahr 2023 ...
wurden durch die Mitarbeitenden des Chance e.V. 15 Teil- 
nehmende und ihre Familien stabilisierend begleitet, wovon  
5 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 3 in  
einen Sprachkurs vermittelt werden konnten.
Job-Brücke
Die Job-Brücke ist ein Projekt für Menschen im SGB-II-Bezug 
mit besonders hohen Integrationshemmnissen. 
Im Jahr 2023 wurden kumuliert 30 Teilnehmende betreut. 
Eckdaten:
- tagesstrukturierendes Angebot zur Aktivierung und Unterstüt- 
   zung für bis zu 16 Teilnehmende
- Fokus auf lebenspraktische Kompetenzen und Stabilisierung 
   der Teilnehmenden
- Tagesstruktur mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche
- Beschäftigung in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau 
   sowie Werkstattarbeit
- flexible pädagogische und anleitende Begleitung beim  
   Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten
- schrittweise Klärung und Auflösung der individuellen  
   Problemlagen
- Etablierung notwendiger Hilfen, begleitende Vermittlung
Für 2023 ...
sind 25 Ausmündungen zu verzeichnen: 
8 Abbrüche, 4 Vermittlungen in eine Langzeittherapie, 5 Ver-
mittlungen in AGH, eine Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung, eine Beendigung aufgrund eines 
Haftantritts, eine Beendigung aufgrund des Renteneintritts,  
2 Beendigungen aufgrund von Umzügen, eine Beendigung 
aufgrund einer Erbschaft, einen Todesfall und eine reguläre 
Ausmündung ohne Anschlussperspektive.
Insgesamt gab es 14 neuaufgenommene Teilnehmende.

Vermittlung
Arbeitsgelegenheit ‚Radeln ohne Alter‘
Seit 2018 bietet der Chance e.V. die Arbeitsgelegenheit Radeln ohne 
Alter an. Sie gibt Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit  
Behinderungen die Möglichkeit, durch geführte Touren mit einer 
Rikscha, intensiver am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 
Neben der Durchführung von Rikschatouren bietet Radeln ohne 
Alter auch ein Alternativprogramm in Form von Spielenachmit -
tagen bei schlechtem Wetter an. In den letzten Jahren konnte 
das Alternativprogramm nach einer längeren Pause aufgrund der 
Coronapandemie wieder in einigen Heimen stattfinden und fand 
großen Anklang. Auch die Rikschatouren konnten wieder ohne 
Einschränkungen stattfinden.
Im Jahr 2023 ...
nahmen 14 Personen an der Arbeitsgelegenheit Radeln ohne 
Alter teil, und es wurden monatlich bis zu 24 Seniorenheime 
und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angefahren.
Arbeitsgelegenheit in der Jobwerkstatt
In der Jobwerkstatt wird unter besonderer Anleitung und Unter-
stützung von Mitarbeitenden eine praxisorientierte Beschäfti -
gung angeboten. Dieses Angebot findet bei uns in den Bereichen 
Holz und Textil statt. Im Bereich Textil entstand in diesem Jahr 
eine kreative Nähwerkstatt mit vier Arbeitsplätzen, in der Hand-
arbeiten sowohl für den Laden Möbel-Trödel als auch für den 
Verkauf im Fachl in Recklinghausen gefertigt wurden. 
Von vier AGH-Kräften, die 2023 betreut wurden, konnte eine Teil-
nehmerin in eine Öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16i 
SGB II übernommen werden.
Arbeitsgelegenheit im Möbel-Trödel
In den Bereichen Transport, Lager, Verkauf, Textil, Elektro- und 
Holzwerkstatt nutzten in diesem Jahr insgesamt 24 arbeitssu -
chende Menschen die Möglichkeit, sich auf den Wiedereinstieg 
ins Berufsleben vorzubereiten. 
Drei Teilnehmende konnten im Anschluss an die Arbeitsgelegen-
heit den nächsten Schritt gehen und wurden im Rahmen der 
Förderkette in eine Öffentlich geförderte Beschäftigung nach 
§ 16i SGB II übernommen.

Wohnen
Teilstationäres Wohnen 2023
Im Chance 21b können auf zwei Wohnetagen bis zu sechs 
erwachsene Männer in vollmöblierten Einzelzimmern wohnen. 
Zusätzlich steht ihnen eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. 
Die Beratung und Unterstützung findet in den im Haus 
befindlichen Büros statt.
Auslastung der Wohnplätze: 87,42 %
Betreute Personen: 22
Auszüge: 10
Positive Abschlüsse: 7
Durchschnittliche Wohndauer: 407,06 Tage 
Mitarbeitende: 5
Wohnen
Die Abteilung Wohnen bietet unterschiedliche betreute Wohn -
angebote an.
Mit dem Teilstationär Betreuten Wohnen (tbw) im Chance 21b 
(nur in Münster) und dem Ambulant Betreuten Wohnen (abw) 
gem. § 67 SGB XII berät und unterstützt der Chance e.V. Men -
schen mit dem Ziel, ihre sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, 
zu beseitigen, zu mildern oder eine Verschlimmerung zu verhü -
ten. So wird die Grundlage für ein eigenständiges Leben in so -
zialer Verantwortung geschaffen.
Mit dem abw gem. § 113 SGB IX werden psychisch Kranke und/
oder suchtmittelabhängige Menschen unterstützt. Mit umfas -
senden Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird den Be -
treuten ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung 
und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.
Die Betreuung wird in den Städten Münster und Gelsenkirchen 
sowie in den Kreisen Steinfurt und Warendorf angeboten. Kos -
tenträger des betreuten Wohnens ist in aller Regel der Land -
schaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Im Jahr 2023 …
- konnten aufgrund der hohen Nachfrage fünf soziale Fach- 
   kräfte neu eingestellt werden.
- hat sich die Zahl der Klient*innen in Münster von 22 (01.23) 
   auf 44 (12.23) verdoppelt.
- wurde im November 2023 das Haus in Greven (Kreis Stein 
   furt) eröffnet. In der trägereigenen Immobilie können bis zu 
   neun erwachsene Männer in ambulanter Einzelbetreuung  
   beraten und unterstützt werden. Schon im Dezember waren 
   alle Zimmer besetzt.
- eröffnete die Abteilung Wohnen in Everswinkel (Kreis  
   Warendorf) Büroräumlichkeiten. Die Akquise- und Auf- 
   bautätigkeit trug erste Früchte. Bis zum Jahresende  
   mündeten vier Personen in der ambulanten Betreuung ein.
- haben acht Studierende der FH und KatHo Münster ihr  
   Praktikum abgeschlossen. 
- Elf Studierende der Sozialen Arbeit haben ihre studien- 
   begleitenden Praktika in der Jobbrücke, bei MaBiA, Radeln 
   ohne Alter (Abteilung Vermittlung), im abw und tbw  
   (Abteilung Wohnen) sowie am Standort Gelsenkirchen  
   aufgenommen. Die Gesamtkoordination der Praxisstellen  
   ist der Abteilung Wohnen zugeordnet.
Die Abteilung Wohnen war in folgenden Gremien vertreten:
- Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Münster  
   gem. § 67 SGB XII
- Arbeitsgemeinschaft Wohnen gem. § 113 SGB IX
- Facharbeitskreis § 67 SGB XII des Paritätischen in NRW
- Landesinitiative: Endlich ein Zuhause
Ambulant Betreutes Wohnen 2023
Die Klientel wohnt in aller Regel in eigenem Wohnraum. 
Für den Übergang kann auch trägereigener Wohnraum zur 
Verfügung gestellt werden. Die Betreuung erfolgt auf der 
Grundlage der vom LWL festgesetzten Fachleistungsstunden. 
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 
31.12.2023.
Erreichte Fachleistungsstunden: 88,84 %
Betreute Personen gesamt: 72
Betreuungsbeendigungen: 24
Positive Abschlüsse: 10
Mitarbeitende: 14

Verlag/Verein
Chance e.V. - Einnahmen 2023  
Justizministerium des Landes NRW 806.200
Sonstige Mittel der Justiz 12.100
Land NRW 48.600
Landschaftsverband Westfalen-Lippe 553.500
Stadt Münster 270.000
Jobcenter 
- Gelsenkirchen 49.800
- Münster 1.311.600 
- Steinfurt 741.200
- Warendorf 663.300
- Coesfeld 1.800
Umsatzerlöse 445.300
Mieteinnahmen 72.000
Sonstige Erträge*  679.000
gesamt 5.654.400
*Mitgliedsbeiträge, Spenden, Bußgelder, ÖGB, Verwaltungsgebühren, 
Auflösung Rückst., verrechnete sonst. Sachbezüge, sonst. betriebliche 
Erträge, z. B. Umweltprämien, Erträge Auflösung Sonderposten etc.
Der Chance e.V. will unterstützen, beraten und informieren. 
Dies tut er unter anderem mit Publikationen, die im Eigenverlag 
(1996 gegründet) erscheinen. Sie stellen nicht nur Informatio -
nen zur Verfügung, sondern leisten zudem einen Beitrag zur kri-
minalpolitischen Bildungsarbeit.
Ein Auszug aus dem Programm:
Tini und Tino müssen zum Gericht … 
und haben eine Prozessbegleiterin
Dieses Kinderbuch für alle ab 10 Jahren soll betroffenen Kindern 
helfen, während eines Strafverfahrens als Zeugen vor Gericht 
auszusagen. Am Beispiel von Tini und Tino wird in leichter Spra-
che die Prozessbegleitung durch die Fachberatungsstelle Opfer-
hilfe des Chance e.V. als wichtige Hilfestellung erklärt. 
Chance e.V. - Ausgaben 2023 
Personalkosten 4.366.600
Betriebskosten    1.287.800 
gesamt 5.654.400
Eigenverlag Chance e.V. Münster
ISBN: 978-3-932168-75-8
Kosten: 5,00 €, für Kinder kostenlos
Aktivitäten im Aufgabenbereich Digitalisierung
Dem allgemeinen Trend der Digitalisierung kann und will sich der 
Chance e.V. nicht entziehen. Allerdings ist der Wechsel von ana-
logen zu digitalen Dokumentationen und Arbeitsabläufen kom -
plex und herausfordernd. Deshalb hat sich der Chance e.V. be -
raten lassen und 2023 verschiedene Vorhaben zur Digitalisierung 
gestartet. Es wurde eine Software für die einheitliche Dokumen-
tation in allen Projekten implementiert und sukzessive ausge -
rollt. In der Buchhaltung wurden die Mitarbeitenden für weitere 
Funktionen der Buchungssoftware geschult und haben die neu
gewonnen Kenntnisse erfolgreich eingesetzt. Nach diversen Pro-
blemen mit der Telefonanlage wurde die Umstellung zur Cloud -
telefonie eingeleitet. Internetzugänge wurden für alle Stand -
orte vereinheitlicht. Darüber hinaus wurde begonnen, wichtige  
Arbeitsabläufe in Prozessbeschreibungen darzustellen und dazu-
gehörige Dokumente digital einzurichten. Dies ermöglicht seit -
dem eine digital unterstützte Bearbeitung von Informationen 
und dient der Vorbereitung eines modernen Wissensmanage -
mentsystems in Form eines Wikis. Entsprechende Software-  
lösungen wurden eruiert und nach Testung evaluiert.

Sie möchten mehr über den Chance e.V. wissen? 
Dann bestellen Sie unsere Info-Unterlagen:
Tel.: 0251 620880  ·  info@chance-muenster.de
Beschäftigung
 Möbel-Trödel
 Haushaltsauflösungen
 Internetverkauf
 Werkstätten
 Dienstleistungspool
Beratung
 Zentrale Beratungsstellen
 Übergangswohnen
 Täterarbeit
 Opferberatung
 Psychosoziale  
  Prozessbegleitung
 Gemeinschafts- 
   initiative B5
 Gewaltprävention
 Schuldnerberatung
Vermittlung
 Coaching in Arbeit
 Coaching in Maßnahmen
 Kommunales Integra- 
  tionsmanagement
 Aktiv Neu Beginnen
 Radeln ohne Alter
 MABiS – kommunal
 Jobcoach AGH
 Jobwerkstatt
 Jobbrücke
 MaBiA
 Mobiles Coaching
 ANNA 3.0
 Töfte Touren
 Ganzheitliche 
   Betreuung
Wohnen
 Teilstationäres
  Wohnen
  ‚Chance 21b‘
 Betreutes
  Wohnen
Verlag
 Eigene und fremde
  Publikationen
Geschäftsführung
Mitgliederversammlung
Geschäftsführender Vorstand
Qualitätsmanagement, 
Projektmanagement, 
Projektentwicklung, 
Datenschutz
Aufsichtsrat
Verwaltung
 Barkassen
 Finanzbuchhaltung
 Rechnungswesen
 Controlling
 Arbeitssicherheit
 IT/Telefonie
 Fuhrpark
 Personal
 Haustechnik
 Immobilien- 
  verwaltung

CHANCE e.V. – Münster
Friedrich-Ebert-Str. 7/15 
48153 Münster
Tel.: 0251 620880
Fax: 0251 6208849 
info@chance-muenster.de
www.chance-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • Hafenstraße 30
  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Berliner Platz 33
  • Stühmerweg 8
  • Ludgeriplatz 4
  • Bremer Platz 18
  • Junkerstraße 1
  • Hammer Straße 220
  • Gartenstraße 26

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0614/2024
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2024
Erstellt
01.10.2024 12:29