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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betr.: "Rheindeiche" (AN/1920/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3855/2023 vom 22.11.2023

Stand: Am 25.01.2024 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 22.11.2023 3855/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke. betr.: "Rheindeiche" (AN/1920/2023) 1) Wer führt aktuell in welchem Abschnitt die Mahd der Deiche durch und wer ist für diese Arbeiten verantwortlich? 2) In welchen Abschnitten wird welche Mähtechnik(welche Mähwerke) eingesetzt und wie wird dabei mit der Mahd verfahren? 3) Wäre eine Beweidung, beispielsweise durch Wanderschäfer in einzelnen Deichab- schnitten im Sinne der Biodiversität sinnvoll und wäre diese durchführbar? 4) Wer ist für die Standfestigkeit der Deiche und deren Kontrolle verantwortlich? 5) Wird ein, mit den Regeln der Technik vereinbarer Strauchbewuchs in Teilen zuge- lassen, bzw. gefördert, bzw. wäre dieses möglich? Antwort der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (AÖR): Zum 01.01.2004 hat die Stadt Köln den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) Köln, AöR den Hochwasserschutz auf dem Stadtgebiet als eigenverantwortlich wahrzunehmende Aufgabe übertragen. Hierzu gehören der Betrieb der Hochwasserschutzzentrale, Planung und Umsetzung baulicher Hochwasserschutzanlagen, die Unterhaltung der Hochwasser- schutzanlagen und -elemente und das Hochwassermanagement. Damit sind die StEB Köln auch für die Unterhaltung und die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit der Hochwasserschutzdeiche nach DIN19712 – Hochwasserschutzanlagen an Fließgewäs- sern zuständig. Hierzu legen die StEB Köln der Bezirksregierung Köln als zuständige Auf- sichtsbehörde gemäß § 81 (2) Landeswassergesetz einen jährlichen Statusbericht zur Prüfung vor. Die Standsicherheit der Deiche wird durch die StEB Köln turnusgemäß alle 10 Jahre als Hauptprüfung bzw. nach einem länger andauernden, größeren Hochwasser- ereignis als Sonderprüfung nachgewiesen. Die Ausschreibung der Mahd und deren fachliche Begleitung übernimmt das Amt für Landschaftspflege- und Grünflächen der Stadt Köln als Erfüllungsgehilfe für die StEB Köln. Aus der aktuellen Ausschreibung heraus sind momentan zwei gärtnerische Fachun- ternehmen mit der Mahd der Rheindeiche betraut, welche in der Regel wiederholt für drei 2 Jahre ausgeschrieben wird. Aktuell erfolgt die Mahd noch mit Sichel- bzw. Schlegelmäh- werken. Die Ausstattung für schonende Mähtechniken konnten zum Zeitpunkt der letzten Ausschreibung bei den Unternehmen allgemein noch nicht vorausgesetzt werden. In der kommenden Ausschreibung wird jedoch auf schonende Mähtechniken wie z.B. Balken- mahd eingegangen und diese werden in die Bewertungsmatrix für die Auswahl geeigneter Angebote aufgenommen. Die Mahd und deren Zeiträume erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln, der StEB Köln und der Bezirksregierung Köln zweischürig (zweimal pro Jahr) inklusive Entfernen des Mahdgutes. Gemäß Deich- schutzverordnung (DSchVO) der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2022 ist das Mähgut noch am Tag der Mahd aufzunehmen und von den Deichböschungen ordnungsgemäß zu entfernen. Von Mulchen ist möglichst abzusehen. Eine Schafbeweidung von Deichab- schnitten ist sowohl aus ökologischer als auch aus technischer Sicht vorstellbar und könnte mit den o.g. Beteiligten diskutiert werden. Wo dies unter Gesichtspunkten der Standsicherheit möglich war, sind in mehreren Ufer- abschnitten die Hochwasserschutzanlagen bereits mit Sträuchern bepflanzt worden. Hierzu gehören z.B. Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3 (Weißer Bogen) und PFA 9 (Mer- kenich-Rheinkassel). Die Bepflanzung erfolgte mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln. Weitere Anpflanzungen sind jedoch nicht vorgesehen. Gemäß DSchVO sind in der Schutzzone I (Deichkörper + 4 m Streifen beidseitig) Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern (sofern ihre natürliche Wuchshöhe im Endzustand über 2 m beträgt) verboten. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 25.01.2024

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 1.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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