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0795/2020

Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule an der Vogelsanger Straße (ehem. Helios-Gelände) in Köln-Ehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 16.06.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 31.08.2020, TOP 4.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage1 - Projektbeschreibung und Mietberechnung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1504 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0795/2020
Stand: 06.11.2025 
Sachstandsbericht  
Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer 
Ein- und einer Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule an der Vogelsanger 
Straße (ehem. Helios-Gelände) in Köln-Ehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss 
gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit  
§ 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) 
Beschluss:  
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben  
gegenüber der Kostenberechnung von 2019 in Höhe von brutto rund 12,75 Mio. Euro für die  
Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und 
einer Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger 
Straße  
(ehemaliges Helios-Gelände) in Köln-Ehrenfeld zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der  
Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für den Neubau der Heliosschulen betragen nunmehr 104,47 Mio. Euro 
statt 91,72 Mio. Euro. 
Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und 
über den Flächenverrechnungspreis generiert werden. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Sachstandsbericht wird in der Vorlage 2924/2024 mitgeteilt.  
Nächste Schritte: 
Keine.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage1 - Projektbeschreibung und Mietberechnung

3245 Zeichen

Anlage 1 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 
Projektbezeichnung 
1. Planungsauftrag 
genehmigt von Fachausschuss/Rat: 
2. Raumprogramm 
3. Schule 
Gesamtes Gebäude 
Umbauter Raum m³ 
m² 
3a. Schule Grundschule mit Einfeld-Turnhalle 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 95,1% 
m² 4,9% 
m² 100,0% 
3b. Schule Gesamtschule mit Dreifeld-Sporthalle 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 91,9% 
m² 8,1% 
m² 100,0% 
4a. Einfeld-Turnhalle In 3a. enthalten 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 88,4% 
m² 11,6% 
m² 100,0% 
4b. Dreifeld-Sporthalle In 3b. enthalten 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 85,5% 
m² 14,5% 
m² 100,0% 
5. 
5a. Sparte: Grundschule 
m2 Reinigungskosten 
€/Jahr 
sonst. Nebenk. 
€/Jahr 
6,96 € /m 2/Monat Nutzfläche 994,81 8.598,87 €                29.844,30 €              
Verkehrsfläche 84,32 641,38 €                   2.529,60 €               
1.724 m² Sanitärräume 0,00 -  €                         -  €                         
144.026 € /Jahr Küche 0,00 -  €                         -  €                         
Turnhalle 645,32 8.181,02 €                19.359,60 €              
1.724 m² Sanitärr. TH 0,00 -  €                         -  €                         
213.181 € /Jahr Gesamt 1.724,45 17.421,27 51.733,50 
Nebenkosten Flächenverrechnungspreis 
Netto-Miete 
Miete inkl. 
Reinigung und 
sonstige NK 
645,32 
Verkehrsfläche (VF) 84,32 
2.176,30 
Verkehrsfläche (VF) 
1.860,33 
315,97 
Mietfläche 
Mietfläche 
729,64 
Zweizügige Grundschule und vierzügige Gesamtschule, Ein- und Dreifach- 
Sporthalle,  im Konzept der offenen Lernlandschaften 
1.640,13 
113.214,00 
Bruttogrundfläche 26.843,00 
Verkehrsfläche 
(VF) 1.561,41 
Mietfläche 19.282,72 
Verkehrsfläche (VF) 84,32 
Mietfläche 1.724,45 
17.721,31 
Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und 
Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle als inklusive 
Universitätsschule an der Vogelsanger Straße (ehem. Helios-Gelände) 
in Köln-Ehrenfeld 
von 40/402/2 vom 20.06.2014 
Ratsbeschluss v. 08.04.2014 Einrichtungsbeschluss,  
Vorlagen-Nummer 0525/2014 
Ratsbeschluss v. 16.12.2014 Planungsbeschluss,  
Vorlagen-Nummer 2953/2014 
Ratsbeschluss v. 14.02.2019 Baubeschluss,  
Vorlagen-Nummer 3635/2018 
Seite 1

5b. Sparte: Gesamtschule m2 Reinigungskosten 
€/Jahr 
sonst. Nebenk. 
€/Jahr 
7,95 € /m 2/Monat Nutzfläche 15.860,98 137.097,99 €            475.829,40 €            
Verkehrsfläche 1.561,41 11.876,83 €              46.842,30 €              
19.283 m² Sanitärräume 0,00 -  €                         -  €                         
1.839.571 € /Jahr Küche 0,00 -  €                         -  €                         
Turnhalle 1.860,33 23.584,27 €              55.809,90 €              
19.283 m² Sanitärr. TH 0,00 -  €                         -  €                         
2.590.639 € /Jahr Gesamt 19.282,72 172.559,09 578.481,60 
Schule Gesamtes Gebäude 
Tatsächlicher Baubeginn 
Voraussichtliche Fertigstellung 
6. Planung 
Bauleitung 
7. Rechnungsprüfungsamt 
prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird in der Sitzung 
bekannt gegeben 
hat die Kostenberechnung geprüft 
RPA-Nr.: 2018/1120 
4. Quartal 2019 
3. Quartal 2024 
Miete inkl. 
Reinigung und 
sonstige NK 
Netto-Miete 
Schilling Architekten, Köln 
Schilling Architekten, Köln 
X
Seite 2

Beschlussvorlage Ausschuss

12414 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0795/2020 
Freigabedatum  16.06.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und 
einer Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule an der Vogelsanger Straße (ehem. 
Helios-Gelände) in Köln-Ehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 
2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit  
§ 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben  
gegenüber der Kostenberechnung von 2019 in Höhe von brutto rund 12,75 Mio. Euro für die  
Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer 
Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger Straße  
(ehemaliges Helios-Gelände) in Köln-Ehrenfeld zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der  
Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für den Neubau der Heliosschulen betragen nunmehr 104,47 Mio. Euro statt 91,72 
Mio. Euro. 
Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und über 
den Flächenverrechnungspreis generiert werden. 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates: 
 
Der Rat der Stadt Köln sowie weitere zu beteiligende Gremien werden über die Kostenerhöhung  
gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) in  
Verbindung mit § 8 Nr. 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/21 nach 
Beschluss in Form einer haushaltsrechtlichen Unterrichtung in Kenntnis gesetzt.  
 
Der gefasste Beschluss wird der haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates als Anlage beigefügt. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
  siehe jährliche Folgeaufwendungen 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 
für die Grundschule   rund 213.000 Euro 
für die Gesamtschule    rund 2.591.000 Euro 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine  
Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Aufgrund der erheblichen Nachfrage nach Schulplätzen hat der Rat in seiner Sitzung am 8. April 2014 
(Vorlagen-Nr. 0525/2014) die Errichtung einer neuen zweizügigen Grundschule und vierzügigen  
Gesamtschule in Köln-Ehrenfeld beschlossen.  
 
In der gleichen Sitzung beschloss der Rat die Erstellung eines Neubaus mit einer Ein- und einer  
Dreifeldsporthalle auf dem Schulgrundstück Vogelsanger Straße (ehemaliges Helios-Gelände) und 
beauftragte die Verwaltung, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen.

3 
 
Mit Schreiben vom 20. Juni 2014 wurde der Planungsauftrag zur Planungsaufnahme und  
Kostenermittlung für die Errichtung eines Neubaus, sowie einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle für 
die Grund- und Gesamtschule Helios auf dem Schulgelände Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld 
an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erteilt. Die Baukosten für die Neubaumaßnahme  
einschließlich einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit 
91.425.000 Euro ermittelt.  
 
Aufgrund des oben genannten Planungsauftrages wurde 2015 ein Architektenwettbewerb ausgelobt, 
wobei der Entwurf des Architekturbüros Schilling Architekten den 1. Preis erhielt und als Grundlage in 
die vorliegende Planung einfloss.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2014 (Vorlagen-Nummer 2953/2014) 
den Start der Helios Gesamtschule mit Interimslösungen an den beiden Standorten Overbeckstraße 
und Borsigstraße beschlossen. Damit die räumliche Trennung für die neugegründete Gesamtschule 
möglichst kurzgehalten werden kann, muss zum Schuljahr 2024/2025 die Heliosschule betriebsfähig 
fertiggestellt sein.  
 
In seiner Sitzung am 14. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Erstellung 
eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeld-
sporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger Straße (ehemaliges 
Helios-Gelände) in Köln-Ehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von rund 91,72 Mio. Euro brutto  
(einschließlich rund 3,08 Mio. Euro für die Ausstattung und Einrichtung inklusive einer Großküchen-
ausstattung) gefasst (Vorlagen Nr. 3635/2018).  
 
 
Termine:  
 
- Baubeginn 4. Quartal 2019  
- Fertigstellung voraussichtlich 3. Quartal 2024 
 
Mögliche Risiken, die den Terminplan negativ beeinflussen können, waren in Anlage 11 der  
Baubeschlussvorlage aufgeführt und kritisch betrachtet worden. 
 
Darüber hinaus ist der Fertigstellungstermin zurzeit nicht gefährdet. 
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
 
Genehmigte Kosten im Baubeschluss: 
Es sind 91,72 Mio. Euro (einschließlich rund 3,08 Mio. Euro für die Ausstattung und Einrichtung  
inklusive einer Großküchenausstattung) beschlossen. In dieser Summe ist bereits eine  
Preisindexierung in Höhe von 4,5 % der Kostenberechnung, entspricht 3,96 Mio. Euro, enthalten. 
Darüber hinaus wurde ein Risikozuschlag in Höhe von 10% der Gesamtsumme, entsprechend 9,17 
Mio. Euro, genehmigt. 
 
Das Vergabeverfahren hat jedoch zu einem eklatant höheren Submissionsergebnis geführt.  
Statt den für den Rohbau erwarteten 16,8 Mio. Euro, in denen bereits 4,5% Baupreisindex  
berücksichtigt wurden, lag der Zuschlag bei 29,6 Mio. Euro. Das sind 76,2% mehr.  
Um den Baubeginn und die Fertigstellung nicht zu gefährden, wurde von einer Wiederholung der 
Ausschreibung mit unsicherem Ausgang abgesehen. Aufgrund der aktuellen Baumarktsituation ist 
zurzeit keine preiswertere Vergabe zu erzielen. 
 
Allein durch das Submissionsergebnis des Rohbaus erhöhen sich die Brutto-Gesamtkosten von 91,72 
Mio. Euro um 12,75 Mio. Euro auf 104,47 Mio. Euro, so dass die genehmigten Kosten allein durch 
dieses Ergebnis um circa 14 % über den vom Rat genehmigten Kosten liegen. 
 
In der Berücksichtigung des Risikozuschlages für den Bereich der Preissteigerung ist deshalb eine 
Neubetrachtung erforderlich.

4 
 
 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf: 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind  keine 
2. Geänderte Nutzeranforderungen   keine 
3. Auslagerung       nicht in diesem Projekt berücksichtigt 
4. Massenmehrungen      keine 
5. Zusätzliche (Fach-) Planer-Leistungen  keine 
6. verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung  keine 
7. höhere Submissionsergebnisse    12.750.000 Euro (100%) 
8. geänderte rechtliche Vorgaben    keine 
9. Nutzung von Synergieeffekten     keine 
10. Sonstiges / Risiko      entfällt Euro 
Gesamt       12.750.000 Euro 
 
 
Risikozuschlag des Baubeschlusses und Risikobetrachtung 
Die Vorlage Nr. 3635/2018 enthält unter anderem die Anlage 11 zur Baumaßnahme, in der die  
Projektrisiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit benannt sind. 
 
Der Bereich „Risiken der Kostenermittlung“ ist dem Einzelrisiko „Preissteigerung“ zugeordnet. Hier 
findet somit auch das eklatant hohe Submissionsergebnis des Rohbaus Berücksichtigung, das bisher 
mit der Klassifizierung II/III bewertet worden ist. Auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes ist 
eine Korrektur der Risikobetrachtung zwingend erforderlich. 
 
Da gemäß der vorliegenden Kostenberechnung der Anteil der Rohbauarbeiten mit circa 16,8 Mio. 
Euro bei ca. 18,3 % der Gesamtkosten ohne Risikozuschlag liegt, die Beauftragung in Höhe von circa 
29,6 Mio. Euro jedoch bereits circa 32,2 % der Gesamtbaukosten ohne Risikozuschlag verzehrt, 
muss das Risiko „Preissteigerung“ trotz der bereits enthaltenen Indexierung in der Kostenberechnung 
in die Klassifizierung I gehoben werden. 
 
Da aufgrund des frühen Baustadiums die in Anlage 11 genannten Projektrisiken weiterhin Bestand 
haben, kann bereits heute mit Sicherheit prognostiziert werden, dass der 10 %-ige Risikozuschlag 
zuzüglich dieser beantragten Kostenanpassung allein durch die Vergabe der Rohbauarbeiten nicht 
ausreichend sein wird um weitere Kostensteigerungen für die noch folgenden Hauptgewerke, wie 
zum Beispiel Elektrotechnik, Sanitär und Raumlufttechnik, und so weiter aufzufangen. 
 
Darüber hinaus besteht zurzeit das unkalkulierbare Risiko der Entwicklungen der Corona- Pandemie, 
insbesondere von Lieferengpässen, Preissteigerungen und Personalengpässen die zu  
Projektverzögerungen führen können. 
 
 
Finanzierung 
Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet.  
In diesem Zusammenhang wurde der Flächenverrechnungspreis (FVP) eingeführt. Der FVP ist ein 
Spartendurchschnittspreis, der jährlich auf der Grundlage von Plankosten je Sparte neu kalkuliert 
wird. Mit der Neuordnung geht die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen  
Kernverwaltung und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher.  
Baukostensteigerungen führen in einem Projekt ab Inbetriebnahme zu höheren Abschreibungen und 
damit tendenziell zu einem erhöhten Plan-FVP im Jahr der Inbetriebnahme, nur ist dieser  
Effekt einer von vielen und nicht quantifizierbar. So können sich im Planungsjahr beispielsweise  
weitere Kostensteigerungen in anderen Objekten auswirken oder die sonstigen betrieblichen  
Aufwendungen außerordentlich ansteigen, sinken oder ähnliches. Über die tatsächliche Höhe der 
Mieten für Schulgebäude nach Fertigstellung können daher noch keine genauen Aussagen getroffen 
werden. 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete

5 
inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 214.000 Euro für die Grund-
schule und rund 2.591.000 Euro für die Gesamtschule, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 
2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in  
Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. 
An den Einrichtungskosten in Höhe von rund 3,08 Mio. Euro hat sich im Vergleich zum ursprünglichen 
Beschluss von 2019 bislang nichts geändert. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung:  
Dem Gebäude liegen europaweite Ausschreibungen zugrunde. Einsparpotentiale wurden im Bereich 
der Planung und der Ausführung bereits berücksichtigt.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und 
Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. 
Auch aufgrund des aktuellen Baufortschritts und des hohen Fertigstellungsdrucks sind keine weiteren 
Einsparungen möglich. 
 
 
Deckungsvorschläge: 
Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert.  
 
 
Alternative: 
Das Projekt befindet sich im Bau. Da die Schule zum Schuljahr 2024/2025 in Betrieb gehen soll steht 
eine Alternative nicht zur Verfügung.  
 
 
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis 
vor zur räumlichen Umsetzung der bereits beschlossenen Errichtung des neuen Schulstandortes.  
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich.  
 
Anlage 
Anlage 1 – Projektbeschreibung und Mietberechnung

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0795/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.06.2020
Erstellt
06.03.2020 08:08