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RR 16/2022

Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand''

Sitzungsvorlage RR 20.05.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.05.2022, TOP 11.3

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand'')

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 27.04.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand'')

4533 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 16/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Marco Schlaeger 
Telefon 0221-147 2373 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 16.05.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.05.2022 11.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand'' 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1) Ist die geplante Veräußerung der Waldfläche im Einklang mit der damaligen regionalplaneri-
schen Festsetzung bzw. dem Aufstellungsbeschluss? (Insbesondere im Rahmen der flächenmäßi-
gen und zeichnerischen Festlegung.) 
 
Die im Rahmen der Regionalplan-Änderung getroffenen regionalplanerischen Festlegungen rich-
ten sich an die bauleitplanerische Umsetzung. Sie enthalten keinerlei Vorgaben zu den Eigentums-
verhältnissen.  
 
 
2) Sämtliche nach EU-, Bundes- und Landesrecht erforderlichen naturschutz- und artenschutz-
rechtlichen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen in ein Konzept fließen. 
Aus welchem Grund soll dieses elementare Konzept, auf das Regierungspräsidentin 
Walsken in der Sitzung am 14. Dezember 2012 selbst einging, nicht wesentlicher Teil 
des Verkaufsvertrages sein und erst nach Vertragsschluss abgestimmt werden? 
 
Der Regionalplanung obliegt es gemäß §34LPlG NRW bei der bauleitplanerischen Umsetzung die 
Beachtung der regionalplanerischen Festlegungen sicherzustellen. In der Sitzung am 14.12.2012 
wurde erläutert, dass entsprechend der vorliegenden Untersuchungen ein naturschutzrechtlicher 
Ausgleich möglich ist und die artenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können. Die Ein-
haltung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben ist Gegenstand der für die Umsetzung er -
forderlichen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Den im Rahmen der Verfahren notwendigen 
Prüfungen und daraus abzuleitenden konkreten fachlichen Maßnahmen und Regelungen kann nicht 
vorgegriffen werden. Gemäß dem angesprochenen Bericht des Umweltministeriums ist eine natur -
schutzfachliche Abstimmung der Konzeption zur Kompensation des Eingriffs mit der zuständigen 
Landesbehörde (LANUV NRW) vorgesehen. 
 
 
 
3) Ist ein solches Flächengeschäft im Rahmen des schnell voranschreitenden Klimawandels 
mit den aktuellen Klimaschutzzielen der Bezirksregierung und des Flächenschutzes 
vereinbar?

Sitzungsvorlage RR RR 16/2022 Seite 2 von 2 
 
Die im geltenden Regionalplan enthaltene Festlegung entspricht dem Beschluss des Regionalrats 
Köln in seiner Funktion als regionaler Planungsträger gem. §6 LPlG NRW. Die Festlegung ist Er -
gebnis eines langjährigen Prozesses in dessen Verlauf die unterschiedlichen Belange ausgiebig 
diskutiert, differenziert bewertet und schließlich durch den Regionalrat abgewogen wurden. Im Er -
gebnis bleibt der im Regionalplan festgelegte Bereich für die Entwicklung des Freizeitparks flächen-
mäßig (ca. 18ha) deutlich hinter dem ursprünglich vom Unternehmen und der Stadt Brühl geforder-
ten Flächenumfang (ca. 30ha) zurück. Durch textliche Regelungen, die eine Kompensation der 
Waldinanspruchnahme in räumlich-funktionalem Zusammenhang verbindlich vorgeben, wird eine 
Reduzierung von Waldfläche im betroffenen Planungsraum vermieden. Gemäß Bericht des Umwelt-
ministeriums vergrößert sich die landeseigene Waldfläche durch den vertraglich vereinbarten Flä -
chentausch um ca. 25ha. 
 
 
 
4) Es wurde im Jahr 2021 wiederholt dem Regionalrat und seinen Mitgliedern seitens 
der Bezirksregierung mitgeteilt, dass Wald, vor allem landeseigener Wald, tabu sei. 
Wie wird sich die Bezirksregierung hier gegen diese Entscheidung stellen? 
 
Die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung sehen die Inanspruchnahme von Waldbereichen -
unabhängig davon ob in Landes-, Kommunal- oder Privatbesitz- in bestimmten Ausnahmefällen vor. 
Im Regionalplan-Verfahren zur Erweiterung des Phantasialands wurde das Vorliegen der Ausnah -
mevoraussetzungen festgestellt und nachfolgend im Rahmen der Rechtsprüfung durch die Landes-
planungsbehörde bestätigt. In der 2. Sitzung des Regionalrats am 23.04.2021 (Anfrage der Fraktion 
GRÜNE zum Schutzstatus von Waldflächen im Regierungsbezirk Köln) hat die Regionalplanungs -
behörde die Vorgaben zum Schutz von Wald anhand einer Präsentation erläutert und die Planän -
derung Phantasialand als Beispiel für die dort enthaltene Ausnahmeregelung benannt. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 27.04.2022

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 27.04.2022)

2726 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Zeughausstraße 2-10 | Zimmer H 454, 50667 Köln 
E-Mail: fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 
 Mittwoch, 27. April 2022 
 
 
 
 
 
 
Anfrage zur Sitzung des Regionalrats Köln am 20.05.2022   
  
Status Erweiterung Phantasialand  
   
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe,   
  
in der Sitzung des Regionalrates am 14. Dezember 2012 wurde die 8. Änderung des Regio-
nalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Erweiterung des allge-
meinen Siedlungsbereiches (ASB) für zweckgebundene Nutzung (Brühl/Phantasialand be-
schlossen (Drucksache Nr.: RR96/2012).  
  
Vorausgegangen war eine jahrelange Debatte. Herr Peter Singer, damals noch Einzelmitglied 
für DIE LINKE. und jetzt Mitglied dieser Fraktion, stimmte als Einziger gegen diesen Be-
schluss. In der Folgezeit scheiterte das Verfahren zur Erweiterung des Phantasialands immer 
an der Weigerung des Landes NRW, den erforderlichen Staatsforst an das Unternehmen zu 
veräußern.  
  
Es liegt nun ein Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz NRW mit Datum vom 14.01.2022 vor, der sich mit der „Veräußerung einer lan-
deseigenen Waldfläche an den Freizeitpark Phantasialand in Brühl“ befasst.  
  
Vor diesem Hintergrund möchten wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten:  
  
1) Ist die geplante Veräußerung der Waldfläche im Einklang mit der damaligen regional-
planerischen Festsetzung bzw. dem Aufstellungsbeschluss? (Insbesondere im Rah-
men der flächenmäßigen und zeichnerischen Festlegung.)  
 
2) Sämtliche nach EU-, Bundes- und Landesrecht erforderlichen naturschutz- und arten-
schutzrechtlichen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen in ein Konzept fließen. 
Aus welchem Grund soll dieses elementare Konzept, auf das Regierungspräsidentin 
Walsken in der Sitzung am 14. Dezember 2012 selbst einging, nicht wesentlicher Teil 
des Verkaufsvertrages sein und erst nach Vertragsschluss abgestimmt werden?  
 
3) Ist ein solches Flächengeschäft im Rahmen des schnell voranschreitenden Klimawan-
dels mit den aktuellen Klimaschutzzielen der Bezirksregierung und des Flächenschut-
zes vereinbar?  
 
 
DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10, Zimmer H 454 | 50667 Köln  
An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe

2 
 
4) Es wurde im Jahr 2021 wiederholt dem Regionalrat und seinen Mitgliedern seitens 
der Bezirksregierung mitgeteilt, dass Wald, vor allem landeseigener Wald, tabu sei. 
Wie wird sich die Bezirksregierung hier gegen diese Entscheidung stellen?  
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender   stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

20.05.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 11.3
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Details

Aktenzeichen
RR 16/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.05.2022
Erstellt
29.04.2022 14:01