RR 16/2022
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand''
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand'')
4533 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 16/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Marco Schlaeger Telefon 0221-147 2373 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 16.05.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.05.2022 11.3 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status Erweiterung Phantasialand'' Vorschlag: Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: 1) Ist die geplante Veräußerung der Waldfläche im Einklang mit der damaligen regionalplaneri- schen Festsetzung bzw. dem Aufstellungsbeschluss? (Insbesondere im Rahmen der flächenmäßi- gen und zeichnerischen Festlegung.) Die im Rahmen der Regionalplan-Änderung getroffenen regionalplanerischen Festlegungen rich- ten sich an die bauleitplanerische Umsetzung. Sie enthalten keinerlei Vorgaben zu den Eigentums- verhältnissen. 2) Sämtliche nach EU-, Bundes- und Landesrecht erforderlichen naturschutz- und artenschutz- rechtlichen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen in ein Konzept fließen. Aus welchem Grund soll dieses elementare Konzept, auf das Regierungspräsidentin Walsken in der Sitzung am 14. Dezember 2012 selbst einging, nicht wesentlicher Teil des Verkaufsvertrages sein und erst nach Vertragsschluss abgestimmt werden? Der Regionalplanung obliegt es gemäß §34LPlG NRW bei der bauleitplanerischen Umsetzung die Beachtung der regionalplanerischen Festlegungen sicherzustellen. In der Sitzung am 14.12.2012 wurde erläutert, dass entsprechend der vorliegenden Untersuchungen ein naturschutzrechtlicher Ausgleich möglich ist und die artenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können. Die Ein- haltung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben ist Gegenstand der für die Umsetzung er - forderlichen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Den im Rahmen der Verfahren notwendigen Prüfungen und daraus abzuleitenden konkreten fachlichen Maßnahmen und Regelungen kann nicht vorgegriffen werden. Gemäß dem angesprochenen Bericht des Umweltministeriums ist eine natur - schutzfachliche Abstimmung der Konzeption zur Kompensation des Eingriffs mit der zuständigen Landesbehörde (LANUV NRW) vorgesehen. 3) Ist ein solches Flächengeschäft im Rahmen des schnell voranschreitenden Klimawandels mit den aktuellen Klimaschutzzielen der Bezirksregierung und des Flächenschutzes vereinbar? Sitzungsvorlage RR RR 16/2022 Seite 2 von 2 Die im geltenden Regionalplan enthaltene Festlegung entspricht dem Beschluss des Regionalrats Köln in seiner Funktion als regionaler Planungsträger gem. §6 LPlG NRW. Die Festlegung ist Er - gebnis eines langjährigen Prozesses in dessen Verlauf die unterschiedlichen Belange ausgiebig diskutiert, differenziert bewertet und schließlich durch den Regionalrat abgewogen wurden. Im Er - gebnis bleibt der im Regionalplan festgelegte Bereich für die Entwicklung des Freizeitparks flächen- mäßig (ca. 18ha) deutlich hinter dem ursprünglich vom Unternehmen und der Stadt Brühl geforder- ten Flächenumfang (ca. 30ha) zurück. Durch textliche Regelungen, die eine Kompensation der Waldinanspruchnahme in räumlich-funktionalem Zusammenhang verbindlich vorgeben, wird eine Reduzierung von Waldfläche im betroffenen Planungsraum vermieden. Gemäß Bericht des Umwelt- ministeriums vergrößert sich die landeseigene Waldfläche durch den vertraglich vereinbarten Flä - chentausch um ca. 25ha. 4) Es wurde im Jahr 2021 wiederholt dem Regionalrat und seinen Mitgliedern seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass Wald, vor allem landeseigener Wald, tabu sei. Wie wird sich die Bezirksregierung hier gegen diese Entscheidung stellen? Die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung sehen die Inanspruchnahme von Waldbereichen - unabhängig davon ob in Landes-, Kommunal- oder Privatbesitz- in bestimmten Ausnahmefällen vor. Im Regionalplan-Verfahren zur Erweiterung des Phantasialands wurde das Vorliegen der Ausnah - mevoraussetzungen festgestellt und nachfolgend im Rahmen der Rechtsprüfung durch die Landes- planungsbehörde bestätigt. In der 2. Sitzung des Regionalrats am 23.04.2021 (Anfrage der Fraktion GRÜNE zum Schutzstatus von Waldflächen im Regierungsbezirk Köln) hat die Regionalplanungs - behörde die Vorgaben zum Schutz von Wald anhand einer Präsentation erläutert und die Planän - derung Phantasialand als Beispiel für die dort enthaltene Ausnahmeregelung benannt. Anlage(n): 1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 27.04.2022
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 27.04.2022)
2726 Zeichen
Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10 | Zimmer H 454, 50667 Köln E-Mail: fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln Mittwoch, 27. April 2022 Anfrage zur Sitzung des Regionalrats Köln am 20.05.2022 Status Erweiterung Phantasialand Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe, in der Sitzung des Regionalrates am 14. Dezember 2012 wurde die 8. Änderung des Regio- nalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Erweiterung des allge- meinen Siedlungsbereiches (ASB) für zweckgebundene Nutzung (Brühl/Phantasialand be- schlossen (Drucksache Nr.: RR96/2012). Vorausgegangen war eine jahrelange Debatte. Herr Peter Singer, damals noch Einzelmitglied für DIE LINKE. und jetzt Mitglied dieser Fraktion, stimmte als Einziger gegen diesen Be- schluss. In der Folgezeit scheiterte das Verfahren zur Erweiterung des Phantasialands immer an der Weigerung des Landes NRW, den erforderlichen Staatsforst an das Unternehmen zu veräußern. Es liegt nun ein Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau- cherschutz NRW mit Datum vom 14.01.2022 vor, der sich mit der „Veräußerung einer lan- deseigenen Waldfläche an den Freizeitpark Phantasialand in Brühl“ befasst. Vor diesem Hintergrund möchten wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten: 1) Ist die geplante Veräußerung der Waldfläche im Einklang mit der damaligen regional- planerischen Festsetzung bzw. dem Aufstellungsbeschluss? (Insbesondere im Rah- men der flächenmäßigen und zeichnerischen Festlegung.) 2) Sämtliche nach EU-, Bundes- und Landesrecht erforderlichen naturschutz- und arten- schutzrechtlichen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen in ein Konzept fließen. Aus welchem Grund soll dieses elementare Konzept, auf das Regierungspräsidentin Walsken in der Sitzung am 14. Dezember 2012 selbst einging, nicht wesentlicher Teil des Verkaufsvertrages sein und erst nach Vertragsschluss abgestimmt werden? 3) Ist ein solches Flächengeschäft im Rahmen des schnell voranschreitenden Klimawan- dels mit den aktuellen Klimaschutzzielen der Bezirksregierung und des Flächenschut- zes vereinbar? DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10, Zimmer H 454 | 50667 Köln An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Herrn Rainer Deppe 2 4) Es wurde im Jahr 2021 wiederholt dem Regionalrat und seinen Mitgliedern seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass Wald, vor allem landeseigener Wald, tabu sei. Wie wird sich die Bezirksregierung hier gegen diese Entscheidung stellen? Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 16/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.05.2022
- Erstellt
- 29.04.2022 14:01