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0398/2017

Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung vom 05.12.2016 (AN/2019/2016)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.02.2017, TOP 7.9.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5700 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/1 
Vorlagen-Nummer 
 0398/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
 
Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung vom 05.12.2016 
Verlängerung der Mietpreisbindungen in der Innenstadt (AN/2019/2016) 
Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde die Verwaltung nach der Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.07.2011 (TOP 6.2) nicht beauftragt, eine entsprechende Be-
schlussvorlage mit Stellungnahme über den Ausschuss für Soziales und Senioren in den Stadtent-
wicklungsausschuss einzubringen. Demzufolge besteht formal kein Auftrag an die Verwaltung. 
 
Die Verwaltung hätte zu der Beschlussvorlage zunächst darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur 
Verlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen nicht beschränkt auf den Stadtbezirk 
Innenstadt, sondern stadtweit zu prüfen wären, da der der Bestand an preisgünstigen geförderten 
Mietwohnungen insgesamt rückläufig ist.  
Die Verlängerung von Bindungen bzw. deren Neuschaffung kann ohne finanzielle Anreize nicht er-
reicht werden. Frühere Förderprogramme des Landes wurden mangels Nachfrage der Investoren 
eingestellt, städtische Bemühungen verliefen erfolglos. Dennoch sah das am 31.12.2016 ausgelaufe-
ne städtische Wohnungsbauförderungsprogramm als einen Förderbaustein den Ankauf von Miet-
preis- und Belegungsbindungen vor. Während der fünfjährigen Laufzeit des Programmes ist es nur in 
einem Fall (Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln) gelungen, unter beträchtlichem Mitteleinsatz 
Bindungen anzukaufen. 
 
Das städtische Wohnungsbauförderungsprogramm wird derzeit fortgeschrieben. Das „Handlungskon-
zept Preiswerter Wohnungsbau“ ist wesentlicher Bestandteil des am 11.02.2014 von Rat beschlosse-
nen Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen. Dessen Handlungsfelder werden nach den beschlossenen 
Prioritäten umgesetzt. 
 
Die Verwaltung sieht keine realistische Möglichkeit, im Altbestand der nach den Wohnungsbaugeset-
zen bis 2001 geförderten Sozialwohnungen, eine Verlängerung der Bindungen in wohnungswirt-
schaftlich beachtlichem Umfang zu erreichen. Die Bindungsdauer ist gesetzlich bestimmt und nicht 
verhandelbar. Eine zusätzliche Bindungszeit (Verlängerung) wäre vertraglich zu vereinbaren. 
Die engen gesetzlichen Bindungen mit Genehmigungs- und Meldepflichten, das komplizierte Kos-
tenmietprinzip und die grundsätzlich jährliche Zinserhöhung der öffentlichen Baudarlehen schränken 
die Verfügungsberechtigten stark ein und bedeuten für sie und auch die Verwaltung einen erhebli-
chen Aufwand. Selbst nach vorzeitiger Mittelrückzahlung tritt eine Nachwirkungsfrist der Bindungen 
von regelmäßig zehn Jahren ein. Nach diesen Erfahrungen lehnen Investoren weitere langjährige 
Einschränkungen Ihrer Verfügungsgewalt auch unter anderen Bedingungen kategorisch ab. 
 
Als neues Element sehen die Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes seit 2016 eine 
Bindungsverlängerung im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau für den seit 2002 nach dem 
Wohnungsbauförderungsgesetz bzw. dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW 
vor. Ausgehend von einer vereinbarten Mindestzweckbindung von 15 Jahren und unter Berücksichti-
gung der Bauzeit werden Wohnungen dieser Kategorie erst ab 2018 aus der Zweckbindung fallen. Mit 
der bereits angesprochenen Fortschreibung des städtischen Wohnungsbauförderungsprogramms soll

2 
 
die Integration dieses neuen Elements untersucht werden. Die vorgesehene Beantragung einer Bin-
dungsverlängerung um 5 bis 10 Jahre kann nur auf dem Verhandlungswege erreicht werden. Die 
Bindungsverlängerung selber erfolgt durch Änderung der Förderzusage. Besonders große Anreize für 
den Verfügungsberechtigten bietet die Landesbestimmung nicht, die vorgegebenen Verfahrensreg-
lungen erscheinen recht aufwendig. Neben eventuellen zusätzlichen städtischen finanziellen Anreizen 
wird der Aufwand nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen sein. 
 
Dies vorausgeschickt, werden die konkret gestellten Fragen kurz beantwortet: 
 
Frage 1 
In wie vielen Fällen konnten seit diesem Antrag im Jahr 2011 im Stadtbezirk Innenstadt auslaufende 
Mietpreisbindungen verlängert werden? 
 
Antwort 
Ausgelaufene Mietpreisbindungen konnten im Stadtbezirk Innenstadt nicht verlängert werden. 
 
Frage 2 
Gibt es im Stadtbezirk Innenstadt derzeit Verhandlungen im Bereich geförderter Wohnungen (im Pri-
vatbesitz), um Mietpreisbindungen zu verlängern? 
 
Antwort 
Es gibt keine Verhandlungen 
 
Frage 3 
Gibt es im Falle der geförderten Wohnungen im Privatbesitz Tendenzen, die Darlehen frühzeitig ab-
zulösen? Nutzt die Verwaltung die Gelegenheit, um eine Verlängerung der Mietpreisbindung zu erzie-
len? 
 
Antwort 
Private und institutionelle Investoren zahlen seit Einsatz der Niedrigzinsphase in größerem Umfang 
die öffentlichen Baudarlehen vorzeitig zurück. Bei ausschließlicher Landesförderung erhält die Ver-
waltung erst nach der Rückzahlung eine Mitteilung der NRW.BANK zur Bestätigung des Endtermins 
der Zweckbestimmung. Bezüglich des bis 2001 geförderten Bestandes bemüht sich die Verwaltung 
nicht um eine Verlängerung. 
 
Frage 4 
Welche Hindernisse treten (bei der Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt 
aus dem Jahre 2011 und damit) bei der Verlängerung  
 
Antwort 
Im geförderten Altbestand sind Bindungsverlängerungen nach allen Erfahrungen nicht zu erzielen. 
Das Interesse der Verfügungsberechtigten an einer uneingeschränkten Vermietung zur Marktmiete 
kann durch finanzielle Anreize (in vertretbarem Umfang) nicht ausgeglichen werden.

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0398/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27