2569/2022
Beratung des Entwurfs des Haushalts 2023/2024 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2023/2024
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2569/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Entwurfs des Haushalts 2023/2024 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2023/2024 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Haushaltssatzung 2023/2024, den Haushaltsplan 2023/2024 einschließlich Finanzplanung bis 2027, den Bezirkshaushalt und den Anlagenband zur Kenntnis. Sie beschließt weiter die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO für die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 05.05.2022 in Höhe von 154.300 EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 2 aufgeteilt. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus bezirksorientierten Mitteln gefördert und finanziert werden sollen, sind der Bezirksvertretung Nippes zur Entscheidung vorzulegen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.08.2022 den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur weiteren Bearbeitung u.a. in die Bezirksvertretungen verwiesen. Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Ver- wendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können. Die bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2023/2024 werden im Teilergebnisplan 1801 auf 1.427.800 EUR festgesetzt. Ausgehend von einem Sockelbetrag pro Stadtbezirk von 30.000 EUR und einem Kopfbetrag von 1,07 EUR pro Einwohner, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden, entfallen auf den Stadtbezirk Nippes 154.300 EUR. Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW über die sachliche Verwendung die- ser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bei der Beratung des Haushaltsplanes sowie der Aufteilung der bezirksorientierten Mittel kommt eine Bürgerbeteiligung wegen fehlenden Gestaltungsspielraums regelmäßig nicht in Betracht. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel
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Aufteilung bez. Mittel Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26 0301 Schulträgeraufgaben 9.000,00 9.000,00 8.400,00 8.300,00 9.000,00 0416 Kulturförderung 3.300,00 3.300,00 3.000,00 3.000,00 3.300,00 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder- und Jugendarbeit 85.000,00 85.000,00 85.000,00 84.000,00 85.000,00 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 156.300,00 156.300,00 155.400,00 154.300,00 156.300,00 Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26 0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen Investiver Bereich Konsumtiver Bereich Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW Gesamtsummen Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2569/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 15.08.2022 17:24