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2569/2022

Beratung des Entwurfs des Haushalts 2023/2024 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2023/2024

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 2: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2067 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2569/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung des Entwurfs des Haushalts 2023/2024 und Festsetzung der bezirksorientierten 
Mittel für das Haushaltsjahr 2023/2024 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Haushaltssatzung 2023/2024, den Haushaltsplan 2023/2024 
einschließlich Finanzplanung bis 2027, den Bezirkshaushalt und den Anlagenband zur Kenntnis. 
 
Sie beschließt weiter die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO für 
die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 05.05.2022 in Höhe von 
154.300 EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 2 aufgeteilt. 
 
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus bezirksorientierten Mitteln gefördert 
und finanziert werden sollen, sind der Bezirksvertretung Nippes zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.08.2022 den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur 
weiteren Bearbeitung u.a. in die Bezirksvertretungen verwiesen. 
Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Ver-
wendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können. Die bezirksorientierten Mittel für 
die Haushaltsjahre 2023/2024 werden im Teilergebnisplan 1801 auf 1.427.800 EUR festgesetzt. 
Ausgehend von einem Sockelbetrag pro Stadtbezirk von 30.000 EUR und einem Kopfbetrag von 1,07 
EUR pro Einwohner, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden, entfallen auf den 
Stadtbezirk Nippes 154.300 EUR. 
Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW über die sachliche Verwendung die-
ser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1723 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Bei der Beratung des Haushaltsplanes 
sowie der Aufteilung der bezirksorientierten 
Mittel kommt eine Bürgerbeteiligung wegen 
fehlenden Gestaltungsspielraums 
regelmäßig nicht in Betracht. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel

1412 Zeichen

Aufteilung bez. Mittel
Teilergebnis-
plan
Bezeichnung Teilergebnis-
/finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26
0301 Schulträgeraufgaben 9.000,00 9.000,00 8.400,00 8.300,00 9.000,00
0416 Kulturförderung 3.300,00 3.300,00 3.000,00 3.000,00 3.300,00
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00
0507
Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern und -
zentren
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0604 Kinder- und Jugendarbeit 85.000,00 85.000,00 85.000,00 84.000,00 85.000,00
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00
1301 Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00
156.300,00 156.300,00 155.400,00 154.300,00 156.300,00
Teilergebnis-
plan
Bezeichnung Teilergebnis-
/finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26
0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen
Investiver Bereich
Konsumtiver Bereich
Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW
Gesamtsummen
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Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2569/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.11.2024
Erstellt
15.08.2022 17:24