AN/1563/2018
Konzessionserteilung für Gaststätten und Außengastronomie
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Bunt Anfrage nach § 4
2454 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herr Ausschussvorsitzender Bernd Petelkau Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2018 AN/1563/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Konzessionserteilung für Gaststätten und Außengastronomie Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des AVR zu setzen: Laut Kölner Stadt -Anzeiger vom 28.10.2018 plant die Kölner Stadtverwaltung eine Gebührenerh ö- hung der Jahreserlaubnis für Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland um zehn Prozent. In diesem Zusammenhang wurde über die Kritik der Kölner Gastronom*innen an der pauschalen E r- höhung berichtet. Gestritten wird auch über zu hohe Gebühren für die Erteilung einer Gaststätte n- konzession (Schanklizenz) oder über Entscheidungen der Stadt zu Betriebszeiten. Stadtweit b e- kannt wurde die Posse um den Gastronomie-Betrieb „Johann Schäfer“. Dieser darf im Gegensatz zu umliegenden Gaststätten lediglich von 17:00 bis 22:00 Uhr öffnen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Auf welcher Rechts - und Berechnungsgrundlage beruhen die derzeitigen Gebühren und die g e- plante Gebührenerhöhung für die Erteilung einer Jahreserlaubnis für Außengastronomie im ö f- fentlichen Straßenland? 2. Auf welcher Rechts - und Berechnungsgrundlage beruhen die Gebühren für die Erteilung einer Gaststättenkonzession (Schanklizenz), und unterscheidet die Kölner Stadtve rwaltung wie in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vorgesehen zwischen Gaststä t- ten und Gaststätten in besonderem Umfang? - 2 - 3. Auf welcher Rechts - und Berechnungsgrundlage beruhen Entscheidungen über Öffnungszeiten usw.? 4. Laut Europäischer Dienstleistungsrichtlinie ist nicht der wirtschaftliche Nutzwert der Konzession abzuschöpfen, sondern lediglich der Aufwand der Behörde zu taxieren. Sind die Kölner Gebü h- rensätze konform mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, und wenn nicht: warum? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1563/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.11.2018
- Erstellt
- 07.11.2018 11:07