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AN/1563/2018

Konzessionserteilung für Gaststätten und Außengastronomie

Parteilos Anfrage nach § 4 07.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.11.2018, TOP 6.3

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2454 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herr Ausschussvorsitzender 
Bernd Petelkau 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2018  
 
AN/1563/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 12.11.2018 
 
Konzessionserteilung für Gaststätten und Außengastronomie 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
AVR zu setzen: 
 
Laut Kölner Stadt -Anzeiger vom 28.10.2018 plant die Kölner Stadtverwaltung eine Gebührenerh ö-
hung der Jahreserlaubnis für Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland um zehn Prozent. In 
diesem Zusammenhang wurde über die Kritik der Kölner Gastronom*innen an der pauschalen E r-
höhung berichtet. Gestritten wird auch über zu hohe Gebühren für die Erteilung einer Gaststätte n-
konzession (Schanklizenz) oder über Entscheidungen der Stadt zu Betriebszeiten. Stadtweit b e-
kannt wurde die Posse um den Gastronomie-Betrieb „Johann Schäfer“. Dieser darf im Gegensatz zu 
umliegenden Gaststätten lediglich von 17:00 bis 22:00 Uhr öffnen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Auf welcher Rechts - und Berechnungsgrundlage beruhen die derzeitigen Gebühren und die g e-
plante Gebührenerhöhung  für die Erteilung einer Jahreserlaubnis für Außengastronomie im ö f-
fentlichen Straßenland? 
 
2. Auf welcher Rechts - und Berechnungsgrundlage beruhen die Gebühren für die Erteilung einer 
Gaststättenkonzession (Schanklizenz), und unterscheidet die Kölner Stadtve rwaltung wie in der 
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vorgesehen zwischen Gaststä t-
ten und Gaststätten in besonderem Umfang?

- 2 - 
 
3. Auf welcher Rechts - und Berechnungsgrundlage beruhen Entscheidungen über Öffnungszeiten 
usw.? 
 
4. Laut Europäischer Dienstleistungsrichtlinie ist nicht der wirtschaftliche Nutzwert der Konzession 
abzuschöpfen, sondern lediglich der Aufwand der Behörde zu taxieren. Sind die Kölner Gebü h-
rensätze konform mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, und wenn nicht: warum? 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1563/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
07.11.2018
Erstellt
07.11.2018 11:07