Mandari Insight

3602/2024

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Mülheim für das Doppelhaushaltsjahr 2025/2026

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.12.2024, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim bezirksorientierte Mittel 2025-2026

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2736 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3602/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim für die Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Mülheim für das 
Doppelhaushaltsjahr 2025/2026  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt das bezirkliche Förderprogramm für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NRW für das Doppelhaushaltsjahr 
2025/2026 (Anlage 1). 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  198.559 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja           % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat der Bezirksvertretung Mülheim bezirksorientierte Haushaltsmittel 
gem. §37 (3) GO NRW für das Jahr 2025 in Höhe von 190.800 Euro sowie 5.160 Euro für 
2025 und 4.961 € an Kulturmitteln bereitgestellt. 
Für die Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk Mülheim stehen darüber hinaus  
2.599 Euro im Jahr 2025 und 2.499 Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. 
Diese Mittel werden von der Bezirksvertretung Mülheim zur Anschub- oder Ergänzungsfinan-
zierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könn-
ten, verwendet. 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim (Buchforst, Buchhheim, Dellbrück, Dünnwald, 
Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim) schwerpunktmäßig dazu beitragen, 
nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Jugend und Fa-
milie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorin-
nen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
Zur Erreichung dieser strategischen Ziele der Bezirksvertretung hat die Verwaltung für das 
Doppelhaushaltsjahr 2025/2026 das beigefügte Förderprogramm (vgl. Anlage 1) erarbeitet. 
 
Anlagen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim bezirksorientierte Mittel 2025-2026

9431 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW 
im Stadtbezirk Köln-Mülheim für das Doppelhaushaltsjahr 2025/2026 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
Ziel der bezirklichen Förderung ist grundsätzlich die Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung 
von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könnten. 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, 
Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt beziehungsweise gefördert werden? 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim (Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, 
Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim) schwerpunktmäßig dazu beitragen, 
nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Jugend und 
Familie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, 
Senior*innen, Sportpflege/Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
Gefördert werden nur Maßnahmen für den Stadtbezirk Mülheim. 
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
Das Finanzvolumen für das Doppelhaushaltsjahr 2025/2026 beträgt insgesamt 190.800 Euro 
sowie 5.160 Euro für 2025 und 4.961 € an Kulturmitteln. 
Für die Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk Mülheim stehen darüber hinaus  
2.599 Euro im Jahr 2025 und 2.499 Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. 
Wie hoch ist das Fördervolumen für die einzelnen Fördermaßnahmen ? 
Das Fördervolumen für einzelne Fördermaßnahmen beläuft sich grundsätzlich auf maximal 
10.000 Euro. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern hierzu ein 
besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
Die Förderung erfolgt durch Fehlbedarfsfinanzierung. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht 
nicht. 
 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 1.Januar 2025 bis zum 31.Dezember 2026.

Was ist förderfähig? 
Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder Beschaffungen ist 
grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern 
hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte oder 
gewerbliche Maßnahmen.  
Nicht gefördert werden Maßnahmen die rassistisch, sexistisch oder menschenverachtend 
sind, sowie Maßnahmen, deren Veranstalter*innen diese Ansichten vertreten. 
Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind: 
• Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung 
• Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (zum Beispiel Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
• Spenden an Dritte 
• Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (zum Beispiel Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
1. Der Antrag ist online zu stellen (https://foerdermittel.stadt-koeln.de/). 
 
2. Jedem Antrag ist eine möglichst detaillierte tabellarische Kosten- und 
Einnahmenübersicht beizufügen. Zusätzliche Erläuterungen zum Projekt können 
ebenfalls angehangen werden.  
 
3. Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt sind, werden nicht in die Beratung 
aufgenommen. 
 
Muss ein Eigenanteil erbracht werden? 
Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. 
Ein angemessener Eigenanteil in Höhe von 10 % bis 5.000 Euro beantragter 
Zuschusssumme und in Höhe von 20 % ab 5.001 Euro bis 10.000 Euro beantragter 
Zuschusssumme sollte gewährleistet und ausgewiesen sein. 
Ehrenamtliche Eigenleistungen können hierbei in Form von persönlicher Arbeitsleistung 
pauschal in Höhe von 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden. Sofern die 
Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann im angemessenen Umfang ein 
höherer Betrag bis maximal 20 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden.

Wer entscheidet über die Förderung? 
Entscheidungsbefugt ist alleine die Bezirksvertretung Mülheim nach folgendem Verfahren: 
Ein Arbeitskreis der Bezirksvertretung Mülheim (bestehend aus den gemeldeten Mitgliedern 
der Fraktionen der Bezirksvertretung) unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters berät die 
Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser Vorberatung fertigt die Verwaltung eine 
Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung.  
Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim gewährt. Der Beschluss 
steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die bezirksorientierten Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Auch Ablehnungen werden in den Beschluss 
aufgenommen. 
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen beziehungsweise 
auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
Die Bezirksvertretung entscheidet in der Regel einmal jährlich über die Vergabe der 
Fördermittel. 
Für die rechtzeitige Beratung in den Sitzungen ist der folgende Stichtag (Eingang beim 
Bezirksbürgermeister) maßgeblich: 
31.März 2025 für das Jahr 2025 
31.März 2026 für das Jahr 2026 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? 
Der*die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten nach 
Ablauf der Maßnahme beziehungsweise nach Auszahlung der Förderung, sofern die 
Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme 
erfolgen kann, einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug der Maßnahme und 
die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen ob und in 
welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem Förderantrag und – bescheid – 
erreicht worden ist.  
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden? 
Der*die Fördermittelempfänger*in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens 
mitzuteilen, wenn: 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, 
• der Förderzweck beziehungsweise die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird, 
• der*die Fördermittelempfänger*in seine*ihre Tätigkeit einstellt/seine*ihre Rechtsform ändert 
oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und 
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert.

Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist der 
Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen 
Überschusses, zurückzuzahlen.  
Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht entsprechend 
dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies vorher nicht genehmigt 
hat oder der*die Fördermittelempfänger*in nachträglich nicht die Fördervoraussetzungen 
erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die*der Zuschussempfänger*in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten und 
Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die 
sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die*der Empfänger*in ist 
verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der 
Bezirksvertretung/der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.  
Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein*e Antragssteller/in das erste Mal 
bei der Bezirksvertretung Mülheim einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte 
Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. 
Ferner behält sich die Bezirksvertretung/die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten 
Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der 
Maßnahme beziehungsweise nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus 
haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, 
vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. 
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten 
bezirksorientierten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die Bezirksvertretung 
Mülheim (vertreten durch den Bezirksbürgermeister) zu senden. 
 
2. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in 
elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise 
der geförderten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Mülheim 
ausdrücklich mit Beachflags sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des 
Stadtbezirks Mülheim“ und/oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das 
Logo und die Beachflags können beim Bürgeramt angefordert werden. 
 
3. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms 
gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und 
Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3602/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.11.2024
Erstellt
13.11.2024 10:30