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0396/2024

Beantwortung mehrerer mündlicher Anfragen der Franktion Bündnis 90/Die Grünen und des sachkundigen Einwohners Axel Hopfauf aus der Sitzung des AVR vom 27.11.2023 (1416/2023) betreffend Sachstandsbericht Prozess "Postkoloniales Erbe der Stadt Köln"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3855 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer           20.02.2024 
 0396/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024 
 
Beantwortung mehrerer mündlicher Anfragen der Franktion Bündnis 90/Die Grünen 
und des sachkundigen Einwohners Axel Hopfauf aus der Sitzung des AVR vom 
27.11.2023 (1416/2023) betreffend Sachstandsbericht Prozess "Postkoloniales Erbe der 
Stadt Köln" 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache: 
 
Der Verwaltung wurden Fragen zum Thema Post-Kolonialismus gestellt. Rats-Mitglied 
Richter hat gefragt, wie es nach dem letzten Treffen zu Post-Kolonialismus weitergeht 
und ob noch Geld für das Thema eingeplant ist. 
Die Verwaltung antwortet, dass Ergebnisse bei den Treffen entstehen. Diese Ergeb-
nisse verbinden verschiedene Themen. Die Verwaltung sieht sich die Ergebnisse an 
und bewertet sie. Der Rat kann entscheiden, wie er damit umgehen wird. Für das Jahr 
2024 sind 25.000€ für das Thema eingeplant. 
Das Mitglied des Ausschusses Hopfauf hat gefragt, was ein undemokratischer Stra-
ßen-Name ist. 
Die Verwaltung antwortet, dass diese Namen nicht zu der Demokratie passen oder an 
Verbrechen erinnern. Der Verwaltung wird von Vertretungen in Köln geholfen Straßen-
Namen zu überprüfen.  
 
 
Beantwortung der Anfrage: 
 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 27.11.2023 hat das Ratsmitglied Richter zur Vorlage „Sach-
standsbericht zum Prozess „Postkoloniales Erbe der Stadt Köln““ (1416/2024) fol-
gende Rückfragen gestellt: 
 
„Wie ist das geplante w eitere Prozedere zum Expert*innengremium Postkoloniales 
Erbe der Stadt Köln, w enn der formale Prozess im Jahr 2024 abgeschlossen ist? Sind 
w eitere Haushaltsmittel dafür vorgesehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das einberufene Expert*innengremium zum (Post-)Kolonialen Erbe der Stadt Köln be-
endet im März 2024 nach zweijähriger Arbeit seinen Beratungsauftrag. Die Ergeb-

2 
 
nisse der Gremienarbeit bestehen aus Maßnahmen- & Empfehlungspapieren zu ver-
schiedenen Themenbereichen, wie z.B. Erinnerungskultur, Straßennamen, Gesund-
heit, Bildung, Sicherheit. 
Die fertigen Papiere sollen als Empfehlungskatalog nach Prüfung durch die Verwal-
tung auf Realisierbarkeit, Finanzierbarkeit und kommunale Zuständigkeiten dem Rat 
der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden.  
 
Für den Haushalt 2024 sind €25.000 für Maßnahmen/Projekte/Veranstaltungen im Be-
reich (Post-)Koloniales Erbe vorgesehen. Hierin sind keine weiteren Sitzungsgelder 
für das bisherige Gremium vorgesehen. 
 
Unabhängig vom Ende der Bestellung des Expert*innengremiums arbeitet der Histori-
sche Beirat im Rahmen des Teilprojektes Straßennamen weiter an der Bewertung und 
Begutachtung belasteter Straßennamen.  
 
 
Der Sachkundige Einw ohner Hopfauf fragt nach, w ie ein „undemokratischer Straßen-
name“ definiert w erde? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Unter „undemokratischen Straßennamen“ werden solche verstanden, die mit den 
Grundsätzen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft unvereinbar sind und die 
an Unterdrückung und Verbrechen z. B. aus der Kolonial- oder NS-Zeit erinnern.  
Mit der Benennung einer Straße nach Personen, geographischen Bezeichnungen o-
der historischen Ereignissen können Ehrungen vorgenommen, Erinnerungen wachge-
halten oder Statements bekräftigt werden. Die Namen sollten Vorbildcharakter in ei-
nem positiven Bezugsrahmen haben. 
 
Ziel der Überprüfung der Straßennamen ist es, den neun Kölner Bezirksvertretungen, 
die nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über Benennungen und ggf. Um-
benennungen von Straßen entscheiden, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit 
problematischen Straßennamen zu geben. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0396/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.02.2024
Erstellt
24.01.2024 14:12