V/0588/2016
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche" Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7618 Zeichen
V/0588/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche" Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1) Beratungsfolge 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen „Angelmodde Kirche“ in der Angel- straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Juli 2016 (Anlage 2) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 79.000 €, aber keine Folgekosten entstehen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017 79.000 Haltestellen 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 38.000 ÖPNV-Förderung für den barriere- freien Ausbau der Haltestellen; bis zu 90% von ca.42.000 € Ergebnis 41.000 Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen wird das städtische Tiefbauamt in der Angel- straße die notwendigen Straßeninstandsetzungs- und Kanalsanierungsarbeiten durchführen. Vorlagen-Nr.: V/0588/2016 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0588/2016 Begründung: Anlass Zur o. g. Haltestelle gibt es bereits eine abgestimmte und beschlossene Planung. Die dazugehörige Vorlage V/0142/2016 wurde von der Bezirksvertretung Münster -Südost am 12.04.2016 und von dem Planungsausschuss am 13.04.2016 einstimmig beschlossen. Da der beschlossene Vorentwurf für die stadtauswärtige Bushaltestelle aufgrund einer vorh andenen und geplanten Zufahrt in Höhe der Hausnummern 12 und 14 baulich und technisch nicht real isierbar ist, wird eine neue Planung vorgeschlagen. Für die neue Planung ist ein neuer Beschluss der B e- zirksvertretung Münster-Südost und des Planungssauschusses erforderlich, da es sich um neue Ha l- testellenstandorte handelt. Bestand Die Angelstraße ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbedeutung. Als Kreisstraße verbindet sie die Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gre mmendorf mitein ander. Gleichzeitig stellt sie aber auch eine direkte Verbindung für die Wolbecker Bevölkerung in Richtung Loddenheide / B51 / Innenstadt dar. Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich der beiden Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ 30 k m/h. Zwischen den beiden Bushaltestellen befindet sich als sichere Überquerungsanlage ein Fußgängerüberweg. Anfang der 90er Jahre wurde die Ortsdurchfahrt in Angelmodde aufwendig umgestaltet und ausg e- baut. Die Bindefrist ist Ende 2015 abgelaufen, sodass e in barrierefreier Ausbau der beiden Bushalte- stellen möglich und realisierbar ist. Die Straße weist heute im Bereich der vorhandenen Haltestellen eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. Im gesamten Verlauf der Angelstraße ist die Fahrbahn mit einem Rundbord h= 3cm von den Nebe n- anlagen getrennt. Die Nebenanlagen auf beiden Seiten der Angelstraße gliedern sich in einen 1,20 – 2,50 m breiten Gehweg, einen 1,00 m breiten Radweg und einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen. Das Straßenbild der Angelstraße ist optis ch mit Baumscheiben (gepflanzte Linden) aufgewertet, die sich teilweise im Gehweg oder in einem Natursteinpflasterstreifen befinden, der zum Parken genutzt wird. Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nicht den Anfo rderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG.). Es handelt sich hierbei um Bushaltestellen am Fahrbahnrand, die von der Buslinie 8 im 20 -Minuten- Takt bedient werden. Diese werden von ca. 102 Fahrgästen täglich frequentiert. Die Bushaltestelle „Ang elmodde Kirche“ stadteinwärts ist mit einer Wartehalle (K 5 schmal) ausg e- stattet. Im Bereich dieser Bushaltestelle hat der Gehweg eine Breite von 2,50 m, der Radweg ist 1,60 m breit. Ein Sicherheitsstreifen ist nicht vorhanden. Der Einstieg zum Bus liegt i m Bereich einer Baumscheibe, so dass eine verkehrssichere Auftrittsfläche nicht vorhanden ist. Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ stadtauswärts liegt ungünstig zw ischen zwei Zufahrten und ist nur mit einem Haltestellenmast ausgestatt et. Eine Au ftrittsfläche ist ebenfalls nicht vorhanden. Planung Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen und unter Berück- - 3 - V/0588/2016 sichtigung der vorhandenen und geplanten Zufahrten wird die vorhandene stadtauswärtige Bushalte- stelle in Höhe der Hausnummern 2 und 4 angelegt. Die stadteinwärtige Bushaltestelle wird in Höhe der Hausnummern 7 und 9 eingerichtet. Beide Bushaltestellen werden mit dem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Leitsystem mit wei- ßen Rippen- und Noppenplatten im Gehwegbereich ausgestattet. Aufgrund der fehlenden Fläche kann eine Aufstellfläche mit einem Leitstreifen im Bereich der beiden Bushaltestellen nicht realisiert werden. Um den Einstieg in den Bus zu optimieren, muss die vorhandene Baumscheibe an der stadtauswärti- gen Bushaltestelle entfallen. Die Aufstellung einer Wartehalle ist aufgrund der geringen Gehwegbreite an beiden Standorten nicht möglich. Der jetzige Sta ndort des Fußgängerüberweges (direkt hinter der Bushaltestelle) erfüllt nicht die A n- forderungen und Voraussetzungen nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehör i- gen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlag e und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Die Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit und die Sicht vor dem Fußgängerüberweg können bei einem haltenden Bus an der stadtauswärt igen Bushaltestelle nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Lage dieser Bushaltestelle kann keine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer sichergestellt werden. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Verkehrssicherheit im Bereich des Fußgängerübe r- weges (FGÜ) wird dieser um ca. 15 m in Richtu ng Süden verschoben. Die Gehwege im B ereich des neuen Fußgängerüberweges werden demensprechend mit taktilen weißen Elementen ausgestattet. Zudem wird die vorh. Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgeweitet. Die vorhandenen Schilder werden dementsprechend versetzt. Bei der vorgelegten Planung muss ein Baum entfallen. Kosten Die förderfähigen anrechenbaren Baukosten betragen für beide Bushaltestellen ca. 42.000 €. Die Förderhöhe beträgt voraussichtlich 90 % der förderfähigen anrechenbaren Kosten. Reduktionsvariante: Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier efrei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis- se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i- nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dies entspräche in keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion, A-SO/003/2015 Anlage 2: Lageplan
Anlage 1
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0588/2016
Anlage 2
32 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0588/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Angelstraße
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0588/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.07.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37