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V/0588/2016

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche" Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1)

Vorlagen 14.07.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 02.02.2017, TOP 7.3

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

7618 Zeichen

V/0588/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche" Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 
der CDU-Fraktion (Anlage 1) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen „Angelmodde Kirche“ in der Angel-
straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Juli 2016 (Anlage 2) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 79.000 €, aber 
keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
  2017     79.000 Haltestellen 
 
02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2017 38.000 
ÖPNV-Förderung 
für den barriere-
freien Ausbau 
der Haltestellen; 
bis zu 90% von 
ca.42.000 € 
Ergebnis 41.000  
 
 
Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen wird das städtische Tiefbauamt in der Angel-
straße die notwendigen Straßeninstandsetzungs- und Kanalsanierungsarbeiten durchführen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0588/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0588/2016 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Zur o. g. Haltestelle gibt es bereits eine abgestimmte und beschlossene Planung.  Die dazugehörige 
Vorlage V/0142/2016 wurde von der Bezirksvertretung Münster -Südost am 12.04.2016 und von dem 
Planungsausschuss am 13.04.2016 einstimmig beschlossen. 
Da der beschlossene Vorentwurf für die stadtauswärtige Bushaltestelle aufgrund einer vorh andenen 
und geplanten Zufahrt in Höhe der Hausnummern 12 und 14 baulich und technisch nicht real isierbar 
ist, wird eine neue Planung vorgeschlagen. Für die neue Planung ist ein neuer Beschluss der B e-
zirksvertretung Münster-Südost und des Planungssauschusses erforderlich, da es sich um neue Ha l-
testellenstandorte handelt. 
   
Bestand 
Die Angelstraße ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbedeutung.   
Als Kreisstraße verbindet sie die Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gre mmendorf mitein ander. 
Gleichzeitig stellt sie aber auch eine direkte Verbindung für die Wolbecker Bevölkerung in Richtung 
Loddenheide / B51 / Innenstadt dar.  
Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich der beiden Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ 
30 k m/h. Zwischen den beiden Bushaltestellen befindet sich als sichere Überquerungsanlage ein 
Fußgängerüberweg. 
 
Anfang der 90er Jahre wurde die Ortsdurchfahrt in Angelmodde aufwendig umgestaltet und ausg e-
baut. Die Bindefrist ist Ende 2015 abgelaufen, sodass e in barrierefreier Ausbau der beiden Bushalte-
stellen möglich und realisierbar ist. 
 
Die Straße weist heute im Bereich der vorhandenen Haltestellen eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. 
Im gesamten Verlauf der Angelstraße ist die Fahrbahn mit einem Rundbord h= 3cm von den Nebe n-
anlagen getrennt.  
 
Die Nebenanlagen auf beiden Seiten der Angelstraße gliedern sich in einen 1,20 – 2,50 m breiten 
Gehweg, einen 1,00 m breiten Radweg und einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen. Das Straßenbild 
der Angelstraße ist optis ch mit Baumscheiben (gepflanzte Linden) aufgewertet, die sich teilweise im 
Gehweg oder  in einem Natursteinpflasterstreifen befinden, der zum Parken genutzt wird.  
 
Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nicht den Anfo rderungen 
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG.). 
 
Es handelt sich hierbei um Bushaltestellen am Fahrbahnrand, die von der Buslinie 8 im 20 -Minuten-
Takt bedient werden. Diese werden von ca. 102 Fahrgästen täglich frequentiert. 
 
Die Bushaltestelle „Ang elmodde Kirche“ stadteinwärts ist mit einer Wartehalle (K 5 schmal) ausg e-
stattet. Im Bereich dieser Bushaltestelle hat der Gehweg eine Breite von 2,50 m, der Radweg ist 1,60 
m breit. Ein Sicherheitsstreifen ist nicht vorhanden. Der Einstieg zum Bus liegt i m Bereich einer 
Baumscheibe, so dass eine verkehrssichere Auftrittsfläche nicht vorhanden ist. 
 
Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ stadtauswärts liegt ungünstig zw ischen 
zwei Zufahrten und ist nur mit einem Haltestellenmast ausgestatt et. Eine Au ftrittsfläche ist ebenfalls 
nicht vorhanden. 
 
Planung 
 
Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. 
 
Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen und unter Berück-

- 3 - 
V/0588/2016 
sichtigung der vorhandenen und geplanten Zufahrten wird die vorhandene stadtauswärtige Bushalte-
stelle in Höhe der Hausnummern 2 und 4 angelegt. Die stadteinwärtige Bushaltestelle wird in Höhe 
der Hausnummern 7 und 9 eingerichtet.   
 
Beide Bushaltestellen werden mit dem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem  Leitsystem mit wei-
ßen Rippen- und Noppenplatten im Gehwegbereich ausgestattet.  
Aufgrund der fehlenden Fläche kann eine Aufstellfläche mit einem Leitstreifen im Bereich der beiden 
Bushaltestellen nicht realisiert werden. 
Um den Einstieg in den Bus zu optimieren, muss die vorhandene Baumscheibe an der stadtauswärti-
gen Bushaltestelle entfallen. 
 
Die Aufstellung einer Wartehalle ist aufgrund der geringen Gehwegbreite an beiden Standorten nicht 
möglich. 
 
Der jetzige Sta ndort des Fußgängerüberweges (direkt hinter der Bushaltestelle) erfüllt nicht die A n-
forderungen und Voraussetzungen nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehör i-
gen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlag e und Ausstattung 
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Die Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit und die Sicht vor 
dem Fußgängerüberweg können bei einem haltenden Bus an der stadtauswärt igen Bushaltestelle 
nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Lage dieser  Bushaltestelle kann keine ausreichende 
Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer sichergestellt werden. 
 
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Verkehrssicherheit im Bereich des Fußgängerübe r-
weges (FGÜ) wird dieser um ca. 15 m in Richtu ng Süden verschoben. Die Gehwege im B ereich des 
neuen Fußgängerüberweges werden demensprechend mit taktilen  weißen Elementen ausgestattet. 
Zudem wird die vorh. Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgeweitet. Die vorhandenen 
Schilder werden dementsprechend versetzt. 
 
Bei der vorgelegten Planung muss ein Baum entfallen. 
 
Kosten 
 
Die förderfähigen anrechenbaren Baukosten betragen für beide Bushaltestellen ca. 42.000 €. Die 
Förderhöhe beträgt voraussichtlich 90 % der förderfähigen anrechenbaren Kosten. 
 
Reduktionsvariante: 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier efrei 
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i-
nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.  Dies entspräche in 
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion, A-SO/003/2015 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0588/2016

Anlage 2

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0588/2016

Beratungsverlauf (2)

06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Angelstraße
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0588/2016
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37