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2334/2019

Konzeptausschreibungen Sürther Feld

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.07.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.07.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 01 Übersichtsplan 3. Bauabschnitt

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4296 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 04.07.2019 
 2334/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
 
Konzeptausschreibungen Sürther Feld 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion 
Zur Anfrage AN/0689/2019 der FDP-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Konzeptausschreibungen im Baugebiet Sürther Feld waren vergleichsweise wenig erfolgreich. Zu 
einzelnen Baufeldern sind überhaupt keine Bewerbungen eingegangen. 
1. Worin sieht die Verwaltung die Gründe für dieses Ausschreibungsergebnis? 
Die Konzeptausschreibungen der Baufelder 8 und 9 im Baugebiet Sürther Feld, Bauabschnitt 3 sind 
erfolglos geblieben. Von potenziellen Interessenten wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund 
eines hohen Preises in Kombination mit konzeptionellen Vorgaben, der Verpflichtung zum Abschluss 
eines Erschließungsvertrags und der Verpflichtung zur Mehrfachbeauftragung eine Wirtschaftlichkeit 
nicht dargestellt werden konnte. Das Sürther Feld ist ein hochpreisiges Baugebiet. Die aktuellen Er-
fahrungen haben gezeigt, dass der hohe Bodenwert in Kombination mit konzeptionellen Auflagen 
nicht attraktiv für Investoren, Genossenschaften und Baugruppen ist.  
 
2. Inwieweit will die Verwaltung an der Konzeptvergabe auf diesen Baufeldern festhalten und dem-
nach die Bedingungen ändern? Inwieweit bevorzugt sie unter diesen Umständen andere Verga-
bemethoden? 
Eine nochmalige Ausschreibung im Konzeptverfahren ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. 
Das Risiko, dass eine neuerliche Konzeptausschreibung wieder erfolglos bliebe und weitere Zeit ver-
loren ginge, wäre groß. Daher schlägt die Verwaltung ein Bieterverfahren mit gestalterischen Aufla-
gen (Baufeld 9) beziehungsweise ein reines Höchstgebotsverfahren vor (Baufeld 8). Näheres siehe 
unter 3. 
 
3. Wenn die Bedingungen geändert werden sollen: In welche Richtung gehen diese Überlegungen? 
Die obigen Erkenntnisse sollten auch bei den bisher noch nicht ausgeschriebenen Baufeldern 2 und 4 
berücksichtigt werden. Die Verwaltung daher schlägt vor (siehe Vorlage Nr. 0198/2019 im Liegen-
schaftsausschuss), die Baufelder 2/4 und 9 im Bieterverfahren mit gestalterischen Auflagen auszu-
schreiben, um ein reines Höchstgebotsverfahren zu vermeiden. Das den Mindestpreis am höchsten

2 
 
übersteigende Gebot wird mit 50 Punkten bewertet. Die anderen Kaufpreisgebote werden dement-
sprechend interpoliert. Die funktionalen und architektonischen Kriterien als gestalterische Auflagen 
werden ebenfalls mit maximal 50 Punkten bewertet. Hierbei sind unterschiedliche Ausbaustufen und 
ein Gestaltungskatalog als Entscheidungsgrundlage vorzuweisen. Bei dieser Vorgehensweise ist eine 
Bewertungskommission nicht mehr erforderlich. Die Erwerber verpflichten sich, ihr Vorhaben nach 
Zuschlagserteilung mit dem Gestaltungsbeirat abzustimmen. 
Das Baufeld 8 soll im Bieterverfahren zum Höchstpreis ohne weitere Auflagen ausgeschrieben wer-
den. Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Wettbewerb sah hier ein hochwerti-
ges Gebiet mit freistehenden Einfamilienhäusern vor, was sich in den planerischen Festsetzungen 
niederschlägt. Klassische Doppelhäuser lassen sich hier wirtschaftlich nicht darstellen. Daher schlägt 
die Verwaltung vor, die Verpflichtung, zwingend Doppelhäuser zu erstellen, aufzuheben. 
 
4. Inwieweit wird die Verwaltung in Zukunft städtebaulich relevante Mitteilungen nicht nur dem Lie-
genschaftsausschuss, sondern auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfügung stellen? 
Im Grundsatzbeschluss zur Konzeptvergabe vom 22.09.2016 (Vorlage Nr. 1775/2016) ist festgelegt, 
dass die Ausschreibungskriterien nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss durch den Lie-
genschaftsausschuss zu beschließen sind. Da es sich bei den in der Vorlage Nr. 0198/2019 von der 
Verwaltung vorgeschlagenen Ausschreibungen nicht um Konzeptvergaben handelt, wurde von einer 
Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses abgesehen.  
Bei zukünftigen Konzeptvergaben wird die Verwaltung den Stadtentwicklungsausschuss bei der Bera-
tung der Ausschreibungskriterien wie bisher beteiligen. 
 
Anlage 
Übersichtsplan Sürther Feld, 3. Bauabschnitt 
 
Gez. Greitemann

Anlage 01 Übersichtsplan 3. Bauabschnitt

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2334/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.07.2019
Erstellt
28.06.2019 09:07