1934/2020
Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft
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Anlage 2 Vorabauszug TOP 5.1.1 HA vom 17.08.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 20.08.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des Hauptausschusses vom 17.08.2020 öffentlich 5.1.1 Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/- häuser in freier Trägerschaft 1934/2020 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bür- gerzentren/-häuser i n freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Aus- gaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebni s- plan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenhei- ten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser e r- folgt entsprechend der beigefügten Anlage. Eventuelle Veränderungen des Zu- schussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Übersicht Defizite
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Anlage Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft 03 - 06/20 07 - 12/20 Prognose 2020 BüZe Alte Feuerwache 40.900 € 70.800 € 111.700 € Bürgerschaftshaus Bocklemünd 17.700 € 6.900 € 24.600 € BüZe Ehrenfeld 101.100 € 105.000 € 206.000 € BüZe Engelshof 29.400 € 72.900 € 102.300 € BüZe Finkenberg 5.200 € 3.600 € 8.800 € Kulturbunker Mülheim 10.100 € 50.600 € 60.700 € Bürgerhaus MüTZe 18.600 € 37.300 € 55.900 € BüZe Nippes 23.800 € 82.200 € 106.000 € Quäker Nachbar- schaftsheim 26.000 € 41.000 € 67.000 € BüZe Vingst 5.000 € 2.000 € 7.000 € 277.800 € 472.300 € 750.000 € Bürgerzentren/-häuser in städtischer Trägerschaft 03 - 06/20 07 - 12/20 Prognose 2020 BüZe Chorweiler 72.000 € 91.600 € 163.600 € BüZe Deutz 3.400 € 13.500 € 16.900 € BüZe Kalk 15.000 € 69.100 € 84.100 € BüZe Stollwerck 103.700 € 82.500 € 186.200 € 194.100 € 256.700 € 450.800 € 471.900 € 729.000 € 1.200.800 €Nachrichtlich: Deckungslücke Prognostiziertes Corona-bedingtes Jahresdefizit je Bürgerzentrum/- haus in freier und städtischer Trägerschaft
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 1934/2020 Freigabedatum 06.08.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 17.08.2020 Entscheidung Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Die finanzielle Situation der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft hat sich infolge der Corona- bedingten Schließung der Einrichtungen in z. T. existenzgefährdender Weise negativ entwickelt und verschärft sich zunehmend. Für die Ermittlung des Umfangs eines Rettungsschirms bedurfte es zu- nächst der Erfassung und Validierung der von Seiten der Einrichtungen zuzuliefernden notwendigen Daten. Um die Liquidität der Bürgerzentren/-häuser kurzfristig sicherzustellen, ist eine zeitnahe Genehmi- gung von überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben erforderlich: Die ansonsten entstehenden Zahlungsschwierigkeiten werden sich insbesondere auf die Gehaltszahlungen der Beschäftigten auswirken, die dann nicht mehr gewährleistet werden können. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerzentren/- häuser in freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser erfolgt entsprechend der beigefügten Anlage. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 750.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Zeit vom 14.03.2020 bis zum 25.05.2020 waren die Kölner Bürgerzentren/-häuser im Zuge des Corona-bedingten Lockdowns von der allgemeinen Schließung öffentlicher Einrichtungen betroffen. Über alternative Angebote, wie digitale Formate, Nachbarschaftshilfen oder telefonische Sozialbera- tung, haben die Bürgerzentren/-häuser in der Schließzeit auf die Bedarfe der Menschen in den Vee- deln reagiert. Diese Aktivitäten generieren jedoch keine Einnahmen. Erhebliche, konkret zu beziffern- de Einnahmeausfälle resultieren insbesondere aus der Absage zahlreicher geplanter Veranstaltungen und Raumvermietungen, aus wegbrechenden Projektmitteln sowie aus der temporären Nichtnutzung gastronomischer Flächen. Weitergehende Prognosen der Einrichtungen für 2020 zu den finanziellen Auswirkungen der Pandemie leiten sich ab aus den Vorjahreswerten im entsprechenden Vergleichs- zeitraum. Auch die Wiedereröffnung der Bürgerzentren/-häuser unter den strengen Auflagen einrichtungsspezi- fischer Hygienekonzepte ziehen durch Abstandsgebote Mindereinnahmen bzw. zusätzliche Aufwen- dungen für die Beschaffung von Hygiene- und Schutzmaterial nach sich. 3 In ihrem Schreiben vom 27.05.2020 an Frau Oberbürgermeisterin Reker hat die Kölner Elf die mitt- lerweile entstandene und prognostizierte finanzielle Notlage aller Kölner Bürgerzentren/-häuser dar- gestellt und die Stadt gebeten, mittels eines Rettungsschirms die gesellschaftlich wichtige Struktur der Kölner Bürgerhauslandschaft zu erhalten. Dokumentiert sind die erfolgreichen Bemühungen der Bürgerzentren/-häuser, soweit möglich, Finanzhilfen von Bund und Land NRW, Stiftungsgelder sowie das Instrument der Kurzarbeit für ihre Beschäftigten in Anspruch zu nehmen. Die hier eingebrachte Beschlussvorlage bezieht sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzbe- darf der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft. Auch die vier Bürgerzentren/-häuser in städti- scher Trägerschaft weisen auf Mindereinnahmen und Mehrausgaben hin: Hier beläuft sich das prog- nostizierte Defizit auf rund 450.800 Euro. D. h., um diese Größenordnung wird sich der Zuschussbe- darf der städtischen Bürgerzentren/-häuser in der Ergebnis- und Finanzrechnung des laufenden Haushaltsjahres erhöhen und so insgesamt zu einer Haushaltsverschlechterung führen. Ggf. sind Mehraufwendungen, z. B. aus Schadensersatzleistungen (Rückerstattung von Ticketerlösen wegen Veranstaltungsabsagen), überplanmäßig auszugleichen, sofern ein Ausgleich über den Deckungsring im Teilergebnisplan 0507 nicht möglich ist; dies wird im IV. Quartal 2020 näher zu betrachten sein. Somit beziehen sich alle weiteren Ausführungen in der Begründung ausschließlich auf die Bürgerzen- tren/-häuser in freier Trägerschaft. Städtische Betriebskostenzuschüsse gleichen nur anteilig die mit dem Betrieb der Bürgerzentren/- häuser einhergehenden Sach- und Personalkosten der freien Träger aus. In hohem Maße finanzieren sich die Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft über Eigeneinnahmen. Mit dem nun geplanten, subsidiär wirkenden kommunalen Rettungsschirm soll das den Betrieb der Bürgerzentren/-häuser und somit die dortigen Beschäftigungsverhältnisse gefährdende Delta von Einnahmen und Ausgaben kompensiert werden. Der Mittelbedarf beträgt ca. 750.000 Euro. Das bereits festgestellte bzw. für 2020 prognostizierte Corona-bedingte Defizit je Bürgerzentrum/-haus in freier Trägerschaft ist der Anlage zu entnehmen. Auf dieser Kalkulationsgrundlage sieht die Verwaltung zur Liquiditätssicherung zunächst eine unverzügliche Abschlagszahlung in Höhe von 75 % des dort ausgewiesenen Bedarfs vor. Um Überzahlungen vorzubeugen, erhalten die freien Träger der Bürgerzentren/-häuser im IV. Quartal 2020 eine weitere Teilzahlung von bis zu 25 % des heute angemeldeten, dann konkret nach- zuweisenden Bedarfs. Finanzierung Die als strukturerhaltende Maßnahme zur wirtschaftlichen Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 750.000 € müssen im laufenden Haus- haltsjahr gem. § 83 GO NRW überplanmäßig im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/–zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bereitgestellt werden. Die Deckung wird durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergeb- nisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teil- planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, sichergestellt. Diese Deckung ist möglich, da der NRW-Tag 2020 infolge der Corona-Pandemie durch die Landesregierung NRW abgesagt wurde. Die im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenhei- ten, für die Durchführung dieser Veranstaltung eingeplanten Mittel werden daher in 2020 nicht benö- tigt. Für den Fall, dass der NRW-Tag im kommenden Jahr in Köln stattfinden soll, ist eine Finanzie- rung dann allerdings nicht mehr durch Übertragung der Ermächtigung aus dem Haushaltsplan 2020 in das kommende Haushaltsjahr umsetzbar. Anlage: Übersicht „Prognostiziertes Corona-bedingtes Jahresdefizit je Bürgerzentrum/-haus in freier und städ- tischer Trägerschaft“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1934/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 04.08.2020
- Erstellt
- 25.06.2020 17:22