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1934/2020

Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft

Eilentscheidung Hauptausschuss 04.08.2020

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Anlage 2 Vorabauszug TOP 5.1.1 HA vom 17.08.2020

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Anlage 1 Übersicht Defizite

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 2 Vorabauszug TOP 5.1.1 HA vom 17.08.2020

1478 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 20.08.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 17.08.2020  
öffentlich 
5.1.1 Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-
häuser in freier Trägerschaft 
1934/2020 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bür-
gerzentren/-häuser i n freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Aus-
gaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten 
Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung 
erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebni s-
plan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenhei-
ten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.  
Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser e r-
folgt entsprechend der beigefügten Anlage. Eventuelle Veränderungen des Zu-
schussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des 
Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen 
werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Übersicht Defizite

1034 Zeichen

Anlage 
Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft 
03 - 06/20 07 - 12/20 Prognose 2020 
BüZe Alte 
Feuerwache 40.900 € 70.800 € 111.700 €
Bürgerschaftshaus 
Bocklemünd 17.700 € 6.900 € 24.600 €
BüZe Ehrenfeld 101.100 € 105.000 € 206.000 €
BüZe Engelshof 29.400 € 72.900 € 102.300 €
BüZe Finkenberg 5.200 € 3.600 € 8.800 €
Kulturbunker 
Mülheim 10.100 € 50.600 € 60.700 €
Bürgerhaus MüTZe 18.600 € 37.300 € 55.900 €
BüZe Nippes 23.800 € 82.200 € 106.000 €
Quäker Nachbar- 
schaftsheim 26.000 € 41.000 € 67.000 €
BüZe Vingst 5.000 € 2.000 € 7.000 €
277.800 € 472.300 €
750.000 €
Bürgerzentren/-häuser in städtischer Trägerschaft 
03 - 06/20 07 - 12/20 Prognose 2020 
BüZe Chorweiler 72.000 € 91.600 € 163.600 €
BüZe Deutz 3.400 € 13.500 € 16.900 €
BüZe Kalk 15.000 € 69.100 € 84.100 €
BüZe Stollwerck 103.700 € 82.500 € 186.200 €
194.100 € 256.700 € 450.800 €
471.900 € 729.000 € 1.200.800 €Nachrichtlich: 
Deckungslücke 
Prognostiziertes Corona-bedingtes Jahresdefizit je Bürgerzentrum/- 
haus in freier und städtischer Trägerschaft

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

8575 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 1934/2020 
Freigabedatum 
 06.08.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 17.08.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die finanzielle Situation der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft hat sich infolge der Corona-
bedingten Schließung der Einrichtungen in z. T. existenzgefährdender Weise negativ entwickelt und 
verschärft sich zunehmend. Für die Ermittlung des Umfangs eines Rettungsschirms bedurfte es zu-
nächst der Erfassung und Validierung der von Seiten der Einrichtungen zuzuliefernden notwendigen 
Daten. 
Um die Liquidität der Bürgerzentren/-häuser kurzfristig sicherzustellen, ist eine zeitnahe Genehmi-
gung von überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben erforderlich: Die ansonsten entstehenden 
Zahlungsschwierigkeiten werden sich insbesondere auf die Gehaltszahlungen der Beschäftigten 
auswirken, die dann nicht mehr gewährleistet werden können.  
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerzentren/-
häuser in freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 750.000 € 
im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die 
Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die 
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebnisplan 
0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 
16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.  
Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser erfolgt entsprechend 
der beigefügten Anlage. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils 
prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute 
Beschlussfassung vorgenommen werden. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  750.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Zeit vom 14.03.2020 bis zum 25.05.2020 waren die Kölner Bürgerzentren/-häuser im Zuge des 
Corona-bedingten Lockdowns von der allgemeinen Schließung öffentlicher Einrichtungen betroffen. 
Über alternative Angebote, wie digitale Formate, Nachbarschaftshilfen oder telefonische Sozialbera-
tung, haben die Bürgerzentren/-häuser in der Schließzeit auf die Bedarfe der Menschen in den Vee-
deln reagiert. Diese Aktivitäten generieren jedoch keine Einnahmen. Erhebliche, konkret zu beziffern-
de Einnahmeausfälle resultieren insbesondere aus der Absage zahlreicher geplanter Veranstaltungen 
und Raumvermietungen, aus wegbrechenden Projektmitteln sowie aus der temporären Nichtnutzung 
gastronomischer Flächen. Weitergehende Prognosen der Einrichtungen für 2020 zu den finanziellen 
Auswirkungen der Pandemie leiten sich ab aus den Vorjahreswerten im entsprechenden Vergleichs-
zeitraum. 
Auch die Wiedereröffnung der Bürgerzentren/-häuser unter den strengen Auflagen einrichtungsspezi-
fischer Hygienekonzepte ziehen durch Abstandsgebote Mindereinnahmen bzw. zusätzliche Aufwen-
dungen für die Beschaffung von Hygiene- und Schutzmaterial nach sich.

3 
 
In ihrem Schreiben vom 27.05.2020 an Frau Oberbürgermeisterin Reker hat die Kölner Elf die mitt-
lerweile entstandene und prognostizierte finanzielle Notlage aller Kölner Bürgerzentren/-häuser dar-
gestellt und die Stadt gebeten, mittels eines Rettungsschirms die gesellschaftlich wichtige Struktur 
der Kölner Bürgerhauslandschaft zu erhalten. Dokumentiert sind die erfolgreichen Bemühungen der 
Bürgerzentren/-häuser, soweit möglich, Finanzhilfen von Bund und Land NRW, Stiftungsgelder sowie 
das Instrument der Kurzarbeit für ihre Beschäftigten in Anspruch zu nehmen. 
Die hier eingebrachte Beschlussvorlage bezieht sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzbe-
darf der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft. Auch die vier Bürgerzentren/-häuser in städti-
scher Trägerschaft weisen auf Mindereinnahmen und Mehrausgaben hin: Hier beläuft sich das prog-
nostizierte Defizit auf rund 450.800 Euro. D. h., um diese Größenordnung wird sich der Zuschussbe-
darf der städtischen Bürgerzentren/-häuser in der Ergebnis- und Finanzrechnung des laufenden 
Haushaltsjahres erhöhen und so insgesamt zu einer Haushaltsverschlechterung führen. Ggf. sind 
Mehraufwendungen, z. B. aus Schadensersatzleistungen (Rückerstattung von Ticketerlösen wegen 
Veranstaltungsabsagen), überplanmäßig auszugleichen, sofern ein Ausgleich über den Deckungsring 
im Teilergebnisplan 0507 nicht möglich ist; dies wird im IV. Quartal 2020 näher zu betrachten sein. 
 
Somit beziehen sich alle weiteren Ausführungen in der Begründung ausschließlich auf die Bürgerzen-
tren/-häuser in freier Trägerschaft. 
 
Städtische Betriebskostenzuschüsse gleichen nur anteilig die mit dem Betrieb der Bürgerzentren/-
häuser einhergehenden Sach- und Personalkosten der freien Träger aus. In hohem Maße finanzieren 
sich die Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft über Eigeneinnahmen. Mit dem nun geplanten, 
subsidiär wirkenden kommunalen Rettungsschirm soll das den Betrieb der Bürgerzentren/-häuser und 
somit die dortigen Beschäftigungsverhältnisse gefährdende Delta von Einnahmen und Ausgaben 
kompensiert werden. Der Mittelbedarf beträgt ca. 750.000 Euro. Das bereits festgestellte bzw. für 
2020 prognostizierte Corona-bedingte Defizit je Bürgerzentrum/-haus in freier Trägerschaft ist der 
Anlage zu entnehmen. Auf dieser Kalkulationsgrundlage sieht die Verwaltung zur Liquiditätssicherung 
zunächst eine unverzügliche Abschlagszahlung in Höhe von 75 % des dort ausgewiesenen Bedarfs 
vor. Um Überzahlungen vorzubeugen, erhalten die freien Träger der Bürgerzentren/-häuser im IV. 
Quartal 2020 eine weitere Teilzahlung von bis zu 25 % des heute angemeldeten, dann konkret nach-
zuweisenden Bedarfs. 
 
 
Finanzierung 
Die als strukturerhaltende Maßnahme zur wirtschaftlichen Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in 
freier Trägerschaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 750.000 € müssen im laufenden Haus-
haltsjahr gem. § 83 GO NRW überplanmäßig im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern/–zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bereitgestellt 
werden. Die Deckung wird durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergeb-
nisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teil-
planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, sichergestellt. Diese Deckung ist möglich, da der 
NRW-Tag 2020 infolge der Corona-Pandemie durch die Landesregierung NRW abgesagt wurde. Die 
im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenhei-
ten, für die Durchführung dieser Veranstaltung eingeplanten Mittel werden daher in 2020 nicht benö-
tigt. Für den Fall, dass der NRW-Tag im kommenden Jahr in Köln stattfinden soll, ist eine Finanzie-
rung dann allerdings nicht mehr durch Übertragung der Ermächtigung aus dem Haushaltsplan 2020 in 
das kommende Haushaltsjahr umsetzbar. 
Anlage: 
Übersicht „Prognostiziertes Corona-bedingtes Jahresdefizit je Bürgerzentrum/-haus in freier und städ-
tischer Trägerschaft“

Beratungsverlauf (2)

17.08.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 18.6 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1934/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
04.08.2020
Erstellt
25.06.2020 17:22