1526/2017
Bindungsenden im öffentlich geförderten Wohnungsbau - das dicke Ende kommt noch?
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/561/2 Vorlagen-Nummer 1526/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Bindungsenden im öffentlich geförderten Wohnungsbau - das dicke Ende kommt noch? Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung am 20.03.2017, AN/0421/2017, TOP 7.4 (Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 08.05.2017, AN/0421/2017, TOP 6.1) Frage 1 Wie verhält sich Anzahl der außerplanmäßigen zu den regulären Bindungsenden bei öffentlich geförderten Mietwohnungen (Typ A) in den Jahren 2010 bis 2016 im Stadtbezirk Ehrenfeld und seinen einzelnen Stadtteilen? Frage 2 Welche Zahlen für außerplanmäßige und reguläre Bindungsende bei öffentlich geförderten Mietwohnungen (Typ A) sind im Stadtbezirk Ehrenfeld und seinen einzelnen Stadtteilen in den Jahren 2017 bis 2029 zu erwarten? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 und 2 Das Amt für Wohnungswesen erfasst die Endtermine nur nach Datum, unaufgeschlüsselt nach plan- mäßigem und vorzeitigem Bindungsende. Die Relation ist also nicht darstellbar. Wohnungen, für die die Mittel in diesem Jahr vorzeitig zurückgezahlt werden, unterliegen in der Regel eine Nachwirkungsfrist von 10 Jahren; die Bindungen in diesen Rückzahlungsfällen werden also am 31.12.2027 entfallen. Die Rückzahlungsmöglichkeit in diesem Jahr endet am 31.12.2017. Erfah- rungsgemäß zahlten die Investoren die Mittel kurz vor Ende des Kalenderjahres zurück. Die Endter- mine des Jahres 2027 können also erst Anfang 2018 ermittelt werden. Folglich liegen auch für die Jahre danach noch keine Zahlen vor. Die Zahlen ab 2017 werden steigen um die noch bekannt wer- denden Fälle planmäßiger Tilgung. Planmäßige Tilgungen mit Bindungsende am 31.12. des Tilgungs- jahres werden erst nach der Tilgung von der NRW.BANK zur förmlichen Bestätigung des Endtermins mitgeteilt. Die im Bestandprogramm des Amtes für Wohnungswesen aktuell hinterlegten Endtermine sind in der folgenden Tabelle abgebildet. Die Zahlen zu den Fragen 1 und 2 (Jahre 2010 bis 2029) sind gemein- sam abgebildet. Stadtteile Jahr 401 Ehren- feld 402 Neu- ehrenfeld 403 Bickendorf 404 Vogel- sang 405 Bock- lemünd- Mengenich 406 Ossen- dorf Bezirk 1 gesamt 2010 12 27 39 2011 8 11 28 47 2012 36 36 2013 21 49 70 2014 36 6 105 147 2015 150 150 2 2016 0 2017 11 64 75 2018 4 113 117 2019 72 72 2020 159 159 2021 7 57 72 389 525 2022 59 6 65 2023 3 5 8 2024 185 117 286 81 669 2025 127 8 45 180 2026 46 40 86 2027 2028 2029 gesamt 498 74 310 72 1.210 281 2.445 Frage 3 Welche Entwicklung in Bezug auf den Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen ist – sofern keine neuen (öffentlich geförderten) Wohnungen errichtet werden – im Stadtbezirk Eh- renfeld und seinen einzelnen Stadtteilen in den Jahren 2017 bis 2029 zu erwarten? Antwort der Verwaltung Nach den verfügbaren Zahlen am 31.12.2015 lag der Anteil der geförderten Mietwohnungen (alter erster Förderweg, vereinbarte Förderung Einkommensgruppe A) am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk Ehrenfeld bei 11,2 %. Werden im Stadtbezirk Ehrenfeld bis 2029 keine geförderten Woh- nungen mehr errichtet, wird der absolute Bestand wie zu den Fragen 1 und 2 dargestellt zurückge- hen. Welchen Anteil der geförderten Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand im Jahre 2029 haben wird, kann nicht angegeben werden, da keine Prognose zur Entwicklung des Bestandes an frei finan- zierten Wohnungen abgegeben werden kann. Auch die bekannte Zielzahl von 1.000 neuen geförder- ten Wohnungen jährlich bezieht sich auf das Stadtgebiet Köln. Es gibt keine Zielzahlen auf Stadtbe- zirksebene; angestrebt wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet. Frage 4 Wie viele Mietpreis- bzw. Belegungsbindungen sind in den Jahren 2010 bis 2016 im Stadtbe- zirk Ehrenfeld und seinen einzelnen Stadtteilen angekauft worden? Antwort der Verwaltung Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden nicht angekauft. Frage 5 Der Bericht Wohnen in Köln beziffert die Anzahl der Wohnungen, die aus der Belegungs- und Mietpreisbindung herausfallen, für die Jahre 2013, 2014 und 2015 auf 1046, 1667 und 1529. In den Statistischen Nachrichten Wohnraum in Köln von 2009 wurde dieselben Jahre die Anzahl auf 599, 742 und 1710 beziffert. Woraus resultiert diese Diskrepanz? Antwort der Verwaltung Die Zahlen im Bericht aus 2009 können nur eine Prognose aus damaliger Sicht darstellen. Das Amt für Wohnungswesen zählt für jeden Bericht „Wohnen in Köln“ die im Berichtsjahr aus der Bindung gefallenen Wohnungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1526/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27