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1526/2017

Bindungsenden im öffentlich geförderten Wohnungsbau - das dicke Ende kommt noch?

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 12.06.2017, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/2 
Vorlagen-Nummer 
 1526/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 
 
Bindungsenden im öffentlich geförderten Wohnungsbau - das dicke Ende kommt noch? 
Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung am 20.03.2017, AN/0421/2017, TOP 7.4 
(Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 08.05.2017, AN/0421/2017, TOP 6.1) 
Frage 1 
Wie verhält sich Anzahl der außerplanmäßigen zu den regulären Bindungsenden bei öffentlich 
geförderten Mietwohnungen (Typ A) in den Jahren 2010 bis 2016 im Stadtbezirk Ehrenfeld und 
seinen einzelnen Stadtteilen?  
 
Frage 2 
Welche Zahlen für außerplanmäßige und reguläre Bindungsende bei öffentlich geförderten 
Mietwohnungen (Typ A) sind im Stadtbezirk Ehrenfeld und seinen einzelnen Stadtteilen in den 
Jahren 2017 bis 2029 zu erwarten?  
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 und 2 
Das Amt für Wohnungswesen erfasst die Endtermine nur nach Datum, unaufgeschlüsselt nach plan-
mäßigem und vorzeitigem Bindungsende. Die Relation ist also nicht darstellbar. 
Wohnungen, für die die Mittel in diesem Jahr vorzeitig zurückgezahlt werden, unterliegen in der Regel 
eine Nachwirkungsfrist von 10 Jahren; die Bindungen in diesen Rückzahlungsfällen werden also am 
31.12.2027 entfallen. Die Rückzahlungsmöglichkeit in diesem Jahr endet am 31.12.2017. Erfah-
rungsgemäß zahlten die Investoren die Mittel kurz vor Ende des Kalenderjahres zurück. Die Endter-
mine des Jahres 2027 können also erst Anfang 2018 ermittelt werden. Folglich liegen auch für die 
Jahre danach noch keine Zahlen vor. Die Zahlen ab 2017 werden steigen um die noch bekannt wer-
denden Fälle planmäßiger Tilgung. Planmäßige Tilgungen mit Bindungsende am 31.12. des Tilgungs-
jahres werden erst nach der Tilgung von der NRW.BANK zur förmlichen Bestätigung des Endtermins 
mitgeteilt. 
Die im Bestandprogramm des Amtes für Wohnungswesen aktuell hinterlegten Endtermine sind in der 
folgenden Tabelle abgebildet. Die Zahlen zu den Fragen 1 und 2 (Jahre 2010 bis 2029) sind gemein-
sam abgebildet. 
 
  Stadtteile   
Jahr 401 Ehren-
feld 
402 Neu-
ehrenfeld 
403        
Bickendorf 
404 Vogel-
sang 
405 Bock-
lemünd-
Mengenich 
406 Ossen-
dorf 
Bezirk 1 
gesamt 
2010 12   27       39 
2011 8 11 28       47 
2012           36 36 
2013     21   49   70 
2014 36 6     105   147 
2015         150   150

2 
 
2016             0 
2017 11       64   75 
2018 4         113 117 
2019       72     72 
2020         159   159 
2021 7 57 72   389   525 
2022 59         6 65 
2023 3   5       8 
2024 185   117   286 81 669 
2025 127       8 45 180 
2026 46   40       86 
2027               
2028               
2029               
gesamt 498 74 310 72 1.210 281 2.445 
 
 
Frage 3 
Welche Entwicklung in Bezug auf den Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen ist – 
sofern keine neuen (öffentlich geförderten) Wohnungen errichtet werden – im Stadtbezirk Eh-
renfeld und seinen einzelnen Stadtteilen in den Jahren 2017 bis 2029 zu erwarten?  
 
Antwort der Verwaltung 
Nach den verfügbaren Zahlen am 31.12.2015 lag der Anteil der geförderten Mietwohnungen (alter 
erster Förderweg, vereinbarte Förderung Einkommensgruppe A) am Gesamtwohnungsbestand im 
Stadtbezirk Ehrenfeld bei 11,2 %. Werden im Stadtbezirk Ehrenfeld bis 2029 keine geförderten Woh-
nungen mehr errichtet, wird der absolute Bestand wie zu den Fragen 1 und 2 dargestellt zurückge-
hen. Welchen Anteil der geförderten Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand im Jahre 2029 haben 
wird, kann nicht angegeben werden, da keine Prognose zur Entwicklung des Bestandes an frei finan-
zierten Wohnungen abgegeben werden kann. Auch die bekannte Zielzahl von 1.000 neuen geförder-
ten Wohnungen jährlich bezieht sich auf das Stadtgebiet Köln. Es gibt keine Zielzahlen auf Stadtbe-
zirksebene; angestrebt wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet. 
 
Frage 4 
Wie viele Mietpreis- bzw. Belegungsbindungen sind in den Jahren 2010 bis 2016 im Stadtbe-
zirk Ehrenfeld und seinen einzelnen Stadtteilen angekauft worden?  
 
Antwort der Verwaltung 
Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden nicht angekauft. 
 
Frage 5 
Der Bericht Wohnen in Köln beziffert die Anzahl der Wohnungen, die aus der Belegungs- und 
Mietpreisbindung herausfallen, für die Jahre 2013, 2014 und 2015 auf 1046, 1667 und 1529. In 
den Statistischen Nachrichten Wohnraum in Köln von 2009 wurde dieselben Jahre die Anzahl 
auf 599, 742 und 1710 beziffert.  
Woraus resultiert diese Diskrepanz? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Zahlen im Bericht aus 2009 können nur eine Prognose aus damaliger Sicht darstellen. Das Amt 
für Wohnungswesen zählt für jeden Bericht „Wohnen in Köln“ die im Berichtsjahr aus der Bindung 
gefallenen Wohnungen.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1526/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27