V/0412/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Sportausschuss)
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V-0412-2013_Anlage
12360 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0412/2013
H a n d l u n g s p r o g r a m m z u r
n a c h h a l t i g e n k o m m u n a l e n
H a u s h a l t s p o l i t i k
1. Projektbericht zur Umsetzung
Auszug für:
Sportausschuss
Stand: Mai 2013
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
177
Bezeichnung
Kürzung des städt. Zuschusses zum "K+K-Cup" (Hallenreitturnier) und Kürzung des Zuschusses an den
Reiterverband Münster e. V.
Zusätzlich zu der Konsolidierungssumme von 5.000 € wird ein jährlicher Sperrvermerk in Höhe von
2.500 € eingerichtet.
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung: Kürzung des städt. Zuschusses zum "K+K-Cup" (Hallenreitturnier) und Kürzung des
Zuschusses für die Durchführung des Jugendreitturnieres.
Bürgerwirkung: Der Zuschuss zum K+K-Cup zählt nicht zum Profi-Reitturnier (betroffen sind unmittelbar
alle Reitvereine im Münster), sondern ist der Preis der Stadt Münster (Wanderstandarte) für die im
Rahmenprogramm des K+K-Cup ausgetragenen Amateurveranstaltung der Münsterländer
Reitsportvereine. Beim Jugendreitturnier handelt sich um eine jährliche Jugend-, Reit- und
Springveranstaltung des Reiterverbandes Münster e. V. für münsterische und in der Nähe beheimatete
Reitervereine. Der Zuschuss wurde im Jahr 1974 durch eine Entscheidung des Rates der Stadt Münster
gewährt.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 0 0 0 0
Sachaufwendungen 0 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000
Saldo 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Begründung zum Umsetzungsstand: Der Vorschlag "greift" erst ab 2014.
Abschlussbericht?
nein
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
179
Bezeichnung
Kürzung des Zuschusses an den Stadtsportbund Münster e. V. (SSB)
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung: Kürzung der übertragenen Sportfördermittel (Teilübertragung) an den SSB um 10 % ab
2015 (Vertragsende).
Bürgerwirkung: Zur Stärkung der Selbstorganisation im Sport werden ab 1994 städtische Zuschussmittel
an den SSB zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung gestellt. Trotz nachweislich
kontinuierlicher Steigerung der Mitgliederzahlen im SSB wurden im Rahmen von
Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren 2004 und 2007 die Mittel um jeweils 5 % gekürzt. Eine
weitere Kürzung um 10% wirkt sich mittelbar auf eine Vielzahl von Sportvereinen aus. Entsprechende
Gespräche sind mit dem SSB zu führen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 0 0 0 0
Sachaufwendungen 0 0 -35.560 -35.560 -35.560
Saldo 0 0 35.560 35.560 35.560 35.560 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Begründung zum Umsetzungsstand: Der Vorschlag "greift" erst ab 2015.
Abschlussbericht?
nein
1
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
180
Bezeichnung
Kürzung des Zuschusses an den SC Preußen 06 e. V. Münster (SCP)
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung: Kürzung des Zuschusses um 10 % aus dem Überlassungvertrag Stadt - SCP
Bürgerwirkung: Im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme des Städtischen Preußen-Stadion im Jahr
2001 wurde zwischen der Stadt und dem SCP ein Überlassungsvertrag geschlossen. Mit diesem
Vertrag wurde dem SCP die kostenlose Nutzung am bestehenden Stadion sowie die bislang von der
Stadt selbst erledigten Arbeiten wie Betrieb, Bauunterhaltung und zur Instandhaltung des Stadions der
Nebenflächen und der Gebäude übertragen. Obschon der Zuschuss im Jahr 2006 um 5 % gekürzt
wurde, ist im Interesse einer Gleichbehandlung eine weitere Zuschusskürzung nicht vermeidbar. Da der
Vertrag bis zum 31.12.2025 Gültigkeit hat, sind entsprechende Vertragsgespräche mit dem SCP zu
führen. Ob der SCP den Vertrag bei einer erneuten Kürzung des Zuschusses weiterführt, ist in den
Vertragsgesprächen zu klären.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 0 0 0 0
Sachaufwendungen 0 -16.720 -16.720 -16.720 -16.720
Saldo 0 16.720 16.720 16.720 16.720 16.720 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Begründung zum Umsetzungsstand: Der Vorschlag "greift" erst ab 2014.
Abschlussbericht?
nein
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
181
Bezeichnung
Wegfall des Zuschuss an den SSB für den Ball des Sports
Zusatz: Die Einsparsumme in Höhe von 10.000 € soll über Sponsoren eingeworben werden.
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung:
Die Stadt Münster beteiligt sich mit einem Betrag von 10.000 € an der Organisation für den Ball des
Sports.
Bürgerwirkung:
Es ist zu erwarten, dass der Ball des Sports künftig mit einem reduzierten Standard stattfinden wird.
Details dazu sind mit dem SSB zu abzustimmen.
Personalwirkung (Stellen):
Keine
Flächenwirkung:
Keine
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 0 0 0 0
Sachaufwendungen 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000
Saldo 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Begründung zum Umsetzungsstand: Der Vorschlag "greift" erst ab 2014.
Abschlussbericht?
nein
2
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
182
Bezeichnung
Abschluss weiterer Überlassungsverträge
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung: Die Verwaltung wird im Zeitraum 2012 bis 2017 versuchen, weitere kommunale
Sportanlagen an Vereine per Vertrag zu überlassen. Durch dieses bewährte Verfahren sind in der
Vergangenheit bereits 24 kommunale Sportanlagen erfolgreich an Vereine überlassen worden. So
konnten stabile Einsparungen erzielt werden.
Bürgerwirkung: Die Überlassung kommunale Sportanlagen bringen eine Kosteneinsparung der Sach-
und Personalkosten für den Betrieb von ca. 30%. Daneben ist festzustellen, dass der jeweilige
Sportverein zur ihm übertragenen kommunalen Sportanlage ein völlig neues Verhältnis (hohe
Eigenverantwortlichkeit) entwickelt. Mutwillige Beschädigungen nehmen rapide ab, das äußere
Erscheinungsbild verändert sich in der Regel einerseits durch allgemeine Sauberkeit und anderseits
durch arbeitsaufwendigere Verschönerungen positiv.
Personalwirkung (Stellen): Betroffene Stellen sind bei Amt 67 verortet. Das Amt 67 wurde von der
Sportverwaltung über das weitere Vorgehen informiert.
Flächenwirkung: keine
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 -111.550 -164.700 -253.900 -368.800
Sachaufwendungen 0 59.110 87.270 134.530 195.430
Saldo 0 52.440 77.430 119.370 173.370 173.370 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Für 2014 war von Seiten der Sportverwaltung geplant, die kommunalen Sportanlagen Große Wiese in Münster-
Kinderhaus und die kommunale Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck zu überlassen.
Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0880/2012 hat der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2012 entschieden, den SC
Westfalia Kinderhaus von der kommunalen Sportanlage Wangeroogeweg zur städtischen Bezirkssportanlage Große
Wiese zu verlagern. Mit dieser Entscheidung sind u. a. verschiedene bauliche Maßnahmen (z. B. Errichtung von
Hochbauten) verbunden, mit deren Beginn ca. September 2013 (nach Erteilung Baubeschluss) zu rechnen sind. Mit
der Fertigstellung ist ca. Mitte bis Ende 2014 zu rechnen. Dadurch bedingt wird die Überlassung der Sportanlage nicht
schon in 2014 möglich sein. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Überlassung ab 2015
greift.
Bei der weiteren Überlassung der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck geht das Sportamt
auch weiterhin davon aus, dass dies in 2014 umgesetzt wird.
Abschlussbericht?
Nein
3
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
183
Bezeichnung
Kürzung im 2 Mio.-Topf
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung: Auch die im „2-Mio-Topf“ veranschlagten Sanierungsmittel sind im Zuge einer
Gleichbehandlung mit sonst. Budgetpositionen mit bis zu max. 10 % als Konsolidierungsbeitrag
anzusetzen. Die Auswirkungen im „2-Mio-Topf“ werden noch konkret dargestellt. Sie sind realistich
umsetzbar, da ab 2014 (zumindest) im investiven Teil noch nicht verplante Mittel vorhanden sind.
Bürgerwirkung: Die Kürzung hat zur Folge, dass Maßnahmen finanziell und zeitlich neu verortet werden
müssen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 0 0 0 0
Sachaufwendungen 0 -20.000 -35.000 -100.000 -145.000
Saldo 0 20.000 35.000 100.000 145.000 145.000 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Begründung zum Umsetzungsstand: Der Vorschlag „greift“ erst ab 2014.
Abschlussbericht?
Nein
Rubrik
Einzelmaßnahmen
Nr.
185
Bezeichnung
Abgabe der Tätigkeiten für das Deutsche Sportabzeichen
Dezernat
IV
Amt
Sportamt
Produktgruppe
08 01
Gremium
Sportausschuss
Beschreibung
Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten:
- Beratungsgespräche
- Beurkundung der von Angehörigen von Schulen/Vereinen und der Bürgerschaft abgelegten
Sportabzeichen
- finanzielle Abwicklung
- Sportstätten bereitstellen
- Kontakte zu Schulen, Vereinen, Bürgerschaft, Stadtsportbund
- Saisonvorbereitung und –nachbereitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Statistik, Auswertungen
- DV (Programmschulung,-anwendung)
- Schwerpunktaktionen
- Austausch mit anderen Städten und Gemeinden
Bürgerwirkung:
- Verlagerung von Beratung, Beurkundung, finanzieller Abwicklung vom Sportamt zum Stadtsportbund
Münster e. V.
- Weniger Kontakt zwischen Bürgerschaft und Sportamt
- Weniger Einflussmöglichkeiten des Sportamts auf die Sportabzeichenaktion
- ggf. Schwerpunktänderung
Personalwirkung (Stellen):
- Reduzierung anteiliger Arbeitsleistungen auf zwei Arbeitsplätzen
- bedingt stellenwirksam
Flächenwirkung:
- keine mittelbare,
- ggf. bei Schwerpunktverlagerung des SSB Belegungsänderung (+/-) auf den Sportanlagen
4
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017
€ € € € € € € € € € €
Erträge 0 0 0 0 0
Personalaufwendungen 0 -7.110 -6.720 -6.720 -6.720
Sachaufwendungen 0 0 0 0 0
Saldo 0 7.110 6.720 6.720 6.720 6.720 0 0 0 0 0
Umsetzungsstand
Maßnahme noch nicht umgesetzt
Sachstandsbericht
Begründung zum Umsetzungsstand: Der Vorschlag "greift" erst ab 2014.
Abschlussbericht?
nein
5
Berichtsvorlage
4564 Zeichen
V/0412/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Sportausschuss) Beratungsfolge 02.07.2013 Sportausschuss Bericht Bericht: Anlass des Berichtes Am 12. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster zusammen mit dem Haushaltsbeschluss ein umfassendes Handlungsprogramm zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik beschlos- sen. Das Handlungsprogramm umfasst Maßnahmen und Aufträge mit einer den städtischen Haushalt entlastenden Wirkung von 11,8 Mio. Euro im Jahr 2013 aufsteigend auf 20,7 Mio. Euro im Jahr 2017. In seiner Sitzung am 8. Januar 2013 hat der Verwaltungsvorstand für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Handlungsprogramms regelmäßige Berichtspflichten definiert und die verwal- tungsseitige Bearbeitung festgelegt. Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes wird der aktuelle Sach- und Verfahrensstand halbjährlich sowohl dem Verwaltungsvorstand als auch den politischen Gremien berichtet. Den politischen Gremien sollen die Projektberichte immer im Juni und im November vorgelegt werden. Berichtet wird solange, bis alle Maßnahmen und Aufträge einen abschließenden Sach- und Verfahrensstand erreicht haben. Berichterstattung in den politischen Gremien Der gesamte Projektbericht wird dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Rat mit der Vorlage V/0386/2013 zur Kenntnis gegeben. Die relevanten Auszüge des Projektberichts werden über separate Vorlagen in den Gremien be- handelt, die die Zuständigkeit für die jeweilige Produktgruppe des städtischen Haushalts im Rahmen der Etatberatungen haben. Der mit dieser Vorlage erstellte Auszug aus dem Projektbe- richt fällt in die Zuständigkeit des Sportausschusses. Vorlagen-Nr.: V/0412/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 11.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0412/2013 Aufbau des Projektberichts Die Maßnahmen und Aufträge des Handlungsprogramms sind (mit der vom Rat beschlosse- nen Vorlage V/0702/2012/1. Erg.) in folgende Rubriken eingeteilt worden: - Sofortmaßnahmen - Einzelmaßnahmen - Prüfaufträge - Weitere Maßnahmen. Um den jeweiligen Umsetzungsstand einer Maßnahme bzw. eines Auftrags zu verdeutlichen, sind mehrere Kategorien gebildet worden. Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich um die folgenden fünf Kategorien: Kategorie 1 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluss Kategorie 2 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung niedriger als politischer Beschluss Kategorie 3 = Maßnahme teilweise umgesetzt Kategorie 4 = Maßnahme noch nicht umgesetzt Kategorie 5 = Maßnahme nicht umsetzbar. Stellt sich die finanzielle Wirkung einer Maßnahme anders als vom Rat beschlossen dar, sind die Abweichungen in der rechten Hälfte der Tabelle bei jeder Einzelmaßnahme ablesbar. Bei den Prüfaufträgen, Sofortmaßnahmen und weiteren Maßnahmen sind die oben dargestellten Kategorien 1 und 2 zusammengefasst, da hierzu keine finanziellen Haushaltswirkungen be- schlossen wurden: Kategorie 1 = Prüfauftrag / Maßnahme umgesetzt Kategorie 2 = Prüfauftrag / Maßnahme teilweise umgesetzt Kategorie 3 = Prüfauftrag / Maßnahme noch nicht umgesetzt Kategorie 4 = Prüfauftrag / Maßnahme nicht umsetzbar. Außerdem wird im Projektbericht für jede Maßnahme und jeden Auftrag dargestellt, ob es sich um einen Zwischenbericht oder bereits den Abschlussbericht für diese Maßnahme bzw. den Auftrag handelt. Der Aufbau des Berichts ist exemplarisch nachfolgend dargestellt. Die oben aufgeführten, schwarz unterlegten Ziffern sind zur besseren Orientierung hier ebenfalls eingefügt: 3 V/0412/2013 1. Projektbericht zum Handlungsprogramm 2012 bis 2017 Mit dem 1. Projektbericht stellt sich der Umsetzungsstand für die Maßnahmen / Aufträge in der Zuständigkeit des Sportausschusses wie folgt dar: Einzelmaßnahmen 7 Maßnahmen = Kategorie 4 (Maßnahme noch nicht umgesetzt) Dass die Maßnahmen in der Zuständigkeit des Sportausschusses noch nicht umgesetzt sind, liegt daran, dass die finanzielle Wirkung der Maßnahmen erst in den nächsten Jahren (2014 / 2015) beginnt. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird mit den nächsten Berichtsvorlagen zum Handlungsprogramm berichtet. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus dem 1. Projektbericht zur Umsetzung des Handlungsprogramms
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Große Wiese
- Brandhoveweg
- Wangeroogeweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0412/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37