Mandari Insight

2119/2021

Wölfe in Köln AN/1235/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2021, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4925 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 04.06.2021 
 2119/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021 
 
Wölfe in Köln AN/1235/2021 
Stellungnahme zu einer Anfrage der CDU (AN/1235/2021) Wölfe in Köln 
 
1. Wie ist die Wolf-Population in der Umgebung von Köln und ist davon auszugehen, dass in Zu-
kunft häufiger einzelne Wölfe durch Köln ziehen?  
 
2. Ist das Eindringen eines Wolfs in urbane Gegenden artgerechtes Verhalten? 
  
3. Sind vergleichbare Fälle schon aus anderen (Groß)Städten bekannt?  
 
4. Welche Tiere können von einem Wolf angegriffen, verletzt oder getötet werden? 
Sind beispielsweise die Schafherden im Äußeren Grüngürtel durch den Wolf gefährdet? Was 
kann ggf. zu ihrem Schutz unternommen werden? 
 
5. Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen: 
a. zum Schutz des Wolfs? 
b. zur Entschädigung von Bauern, die Tiere verloren haben, weil sie von einem Wolf ge-
rissen worden sind? 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1) 
Im Umland von Köln wurde im letzten Jahr das Wolfsgebiet „Oberbergisches Land“ aufgrund bestätig-
ter Wolfsnachweise im Oberbergischen Kreis (Bereich Engelskirchen) und im Rhein Sieg-Kreis 
(Raum Leuscheid) ausgewiesen. Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen festge-
legt, das heißt erst wenn territoriale Einzelwölfe, Paare oder Wolfsrudel über die Dauer von einem 
halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden können. Im Bereich Leuscheid gibt es 
ein bestätigtes Wolfsrudel. Ein Wolfsrudel besteht aus dem Elternpaar, dem Nachwuchs aus dem 
Vorjahr und dem Nachwuchs aus demselben Jahr. Das rechtrheinische Kölner Stadtgebiet ist als Puf-
ferzone zum benachbarten Wolfsgebiet ausgewiesen. Die Ausweisungen ermöglichen es Fördermittel 
zur Prävention zu beantragen. 
 
Spätestens mit Erreichen der Geschlechtsreife mit 10 bis 22 Monaten wandern Jungwölfe in der Re-
gel aus dem elterlichen Territorium ab und suchen sich ein freies Revier, wo sie mit einem Ge-
schlechtspartner eine eigene Familie gründen. Dabei legen sie manchmal Strecken von mehreren 
hundert Kilometern zurück, wenn sie kein passendes Revier oder keinen Partner finden.  
 
Es ist daher auch zukünftig möglich, dass Wölfe durch das Gebiet der Stadt Köln ziehen. Da Wölfe 
sehr vorsichtig sind, werden sie eher durch weniger besiedelte Bereiche ziehen. Im Jahr 2019 zog ein 
Wolf über die Grünbrücke zwischen Wahner Heide und Königsforst.

2 
 
 
Zu 2) 
Es ist bekannt, dass Wölfe auf ihren Wanderungen auch besiedelte Bereiche durchqueren. Ihrem 
artgerechten Verhalten entspricht es, dass sie dabei Menschen aus dem Weg gehen. Es ist zu ver-
muten, dass die Corona-Ausgangsbeschränkungen dafür gesorgt haben, dass der Wolf weitgehend 
ungestört durch Köln laufen konnte. 
  
Zu 3) 
Aufgrund der Zunahme der Wolfspopulation in Deutschland sind Wolfssichtungen auch aus besiedel-
ten Bereichen bekannt. Ein Fall wie in Köln ist aber sehr ungewöhnlich. 
 
Zu 4) 
Wölfe ernähren sich überwiegend von Wildtieren (Hirsche, Rehe, Wildschweine u.a.), die in ihrem 
Territorium vorkommen. Da sie Nahrungsopportunisten sind, töten sie aber auch Haustiere (Schafe, 
Ziegen, Kleinpferde), die ihrem Beuteschema entsprechen. In Wolfsgebieten ist es daher notwendig 
Haustiere, die im Freiland gehalten werden, durch wolfssichere Zäune zu schützen. 
 
Zu 5) 
 
zu a.) 
Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gehört der Wolf zu den national streng geschützten Arten 
(§ 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz). Demnach ist es streng verboten, ihn zu fangen, zu ver-
letzen oder gar zu töten. Die Jagd auf Wölfe ist daher ausnahmslos untersagt. 
Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheits-
strafe geahndet. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines 
oder ein Verbot der Jagd möglich. 
 
Die Möglichkeit einer Tötung besteht lediglich bei einzelnen Exemplaren, die dem Menschen auf-
grund individueller Verhaltensauffälligkeiten zu nahe kommen – oder wiederholt gesicherte Zäune 
überwunden haben, um Nutztiere zu töten. 
 
zu b.) 
 
Es gibt für NRW einen Wolfsmanagementplan  
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/pdf/Wolfsmanagementplan.pdf , in dem die rechtlichen 
Grundlagen, die Zuständigkeiten, das Monitoring von Wolfsvorkommen, die Entschädigung für Wolfs-
risse, Präventionsmaßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt sind. 
Halter von Tieren können bei Wolfsrissen aufgrund der Förderrichtlinie Wolf 
https://wolf.nrw/wolf/web/babel/media/17_02_03_f%C3%B6rderrichtlinien%20wolf%20(ver%C3%B6ff
entlicht).pdf Entschädigungen beantragen. 
In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden daneben Präventionsmaßnahmen wie die An-
schaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.06.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2119/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.06.2021
Erstellt
01.06.2021 17:16