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3650/2017

TOP A Aktuelle Stunde zum Thema:

Mitteilung BV 24.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 10.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

6862 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3650/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
TOP A Aktuelle Stunde zum Thema: 
Mögliche Fällung von 18 Gingko-Bäumen in der Ulmenallee in Sürth-Vorlage 2782/2017 in der 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.11.2017 
AN/1611/2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Beschluss: 
 
Die Erörterung wird abgeschlossen mit dem Beschluss, dass die Sache zur weiteren Bear-
beitung in die Verwaltung mit der Bitte um Prüfung der folgenden Maßnahmen überwiesen 
wird und der Bezirksvertretung zur Sitzung am 04.12.2017 erneut vorzulegen: 
 
1) Bäume sind zu fällen 
2) Verstärkte Reinigung auch der Gehwege unter Einbeziehung der Anwohner 
3) Fällung der männlichen Bäume 
4) Keine Änderungen/Maßnahmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1) Bäume sind zu fällen 
 
Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten in der Ulmenallee in Köln-Sürth erneut geprüft. Vor 
Ort sind 19 Bäume vorhanden von denen in diesem Jahr 12 Bäume als weiblich identifiziert werden 
konnten. In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass die Fruchtbildung in Abhängigkeit von denn 
Sommertemperaturen auch schwanken kann. 
 
Der Ginkgo-Baum ist grundsätzlich ein für das Stadtklima sehr gut geeigneter Baum. Aus diesem 
Grunde wird er in der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK-Straßenbaumliste, 
www.galk.de) auch als gut geeignet bewertet (anspruchslos, stadtklimafest, frei von Schädlingen, 
hoher Lichtanspruch, schöne Herbstfärbung, zweihäusig, auf männliche Selektionen zurückgreifen). 
In der Liste wird gesondert darauf hingewiesen, dass bei weiblichen Bäumen eine Fruchtbildung auf-
tritt und bei der Verwesung der Früchte Buttersäure gebildet wird, die zu einer Geruchsbelästigung 
führt. In der Beschlussvorlage 2782/2017 wird hierauf hingewiesen.  
Der Fruchtfall ist jedoch auf wenige Wochen im Jahr beschränkt und die Geruchsbelästigung kann 
ohne großen Aufwand durch Beseitigung der abgefallenen Früchte entgegengewirkt werden. Aus 
diesem Grunde lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung „die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
lehnt die Fällung der Ginkgo-Bäume ab“.

2 
 
 
2) Verstärkte Reinigung auch der Gehwege unter Einbeziehung der Anwohner 
 
Laut Straßenreinigungssatzung erfolgt in der Ulmenallee derzeit eine 1x wöchentliche Fahrbahnreini-
gung im Teilbereich zwischen „Ober Buschweg und Ulmenstr. 24b/31“, nicht jedoch der Gehwege. 
Die restlichen Teilbereiche sind vollständig in der Anliegerreinigung. 
  
Zur Lösung des Problems sind folgende Möglichkeiten gegeben: 
  
1. Die satzungsgemäße Reinigung wird ausgeweitet bzw. erhöht. Hierbei ist zu beachten, dass 
diese Reinigung nicht auf die „Zeit des Fruchtfalls“ begrenzt werden kann, sondern durchgän-
gig über das Kalenderjahr erfolgen würde und eine Belastung der Anwohner durch Satzungs-
gebühren ganzjährig zur Folge hätte.  
 
Die satzungsgemäße Reinigung sieht dabei keine Nassreinigung im Bereich von Ginkgo 
Bäumen bzw. aufgrund der Früchte vor. Unangenehmer Geruch ist kein Reinigungsgrund. In-
nerhalb der Satzungsreinigung würden nach Häufigkeit je Woche lediglich die Früchte ent-
fernt. 
  
2. Seitens der AWB erfolgt eine bedarfsgerechte Sonderreinigung deren Kosten von den Anlie-
gern oder der Verwaltung zu tragen sind. 
 
3) Fällung der männlichen Bäume 
 
„Der Ginkgo ist .. eine zweihäusige Gymnosperme. Die Staubblätter und die Fruchtknoten befinden 
sich auf getrennten Bäumen. Seine Samen haben eine fleischige Außenschicht, die sie fast wie 
Früchte erscheinen lassen.  
Geschlecht: Der Baum ist zweihäusig - es gibt weibliche und männliche Bäume. Die Geschlechts-
chromosomen (XX weiblich und XY männlich, wie beim Menschen) sind nicht einfach zu unterschei-
den. Das Geschlecht des Baumes ohne Samenanlagen oder Pollensackträger ist nicht leicht zu be-
stimmen. Die Pollensackträger und Samenanlagen wachsen auf Kurztrieben, sehr selten auf Blättern. 
Die Früchte sehen wie Kirschen aus. Es dauert etwa 20-35 Jahre ehe ein Baum das erste Mal im 
Frühjahr Samenanlagen ausbildet. Weidenkätzchenähnliche Pollensackträger (Mikrosporangien) auf 
den männlichen Bäumen enthalten den Pollen und sie wachsen auf Kurztrieben auch erst, wenn der 
Baum 20-35 Jahre alt ist. Die Bestäubung findet durch den Wind statt. Der weibliche Baum kann auch 
Samen ansetzen ohne Bestäubung - diese Samen sind aber unfruchtbar (steril).“ 
https://kwanten.home.xs4all.nl/germthetree.htm 
 
Die Natur hat verschiedene Arten der Bestäubung entwickelt. Eine Bestäubung durch den Wind (z.B. 
auch Birke oder Haselnuss) hat den Vorteil gegenüber einer Insektenbestäubung, dass die Pollen 
über weite Distanzen transportiert werden können. Dies funktioniert unter der Voraussetzung, dass 
große Mengen von Pollen gebildet werden. 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im Straßenbaumkataster insgesamt 34 Ginkgo-Bäume erfasst, 
davon 29 im Stadtteil Sürth. Inwieweit weitere weibliche Ginkgos vorhanden sind, ist nicht erfasst. Im 
gesamten Stadtgebiet sind insgesamt 480 Ginkgo-Bäume im Baumkataster erfasst. 
 
2 Rodenkirchen Auenweg Rodenkirchen Ginkgo 
 
3 
2 Rodenkirchen Oststr. Rodenkirchen Ginkgo 
 
1 
2 Rodenkirchen 
Weißer Str. Ro Rodenkir-
chen Ginkgo 
 
1 
2 Sürth Bergstr. Sürth Ginkgo 
 
3 
2 Sürth Hammerschmidtstr. Sürth Ginkgo 
 
3 
2 Sürth Sürther Hauptstr. Sürth Ginkgo 
 
4 
2 Sürth Ulmenallee Sürth Ginkgo weiblich 12 
2 Sürth Ulmenallee Sürth Ginkgo 
 
7

3 
 
 
Aufgrund der Tatsache, dass allein im Stadtbezirk 34 städtische Ginkgo-Bäume (private Bäume und 
Bäume in städtischen Grünanlagen sind nicht erfasst) im Baumkataster registriert sind, ist die Verwal-
tung der Auffassung, dass ein entfernen der männlichen Bäume in der Ulmenallee ein Fruchten der 
verbleibenden Bäume nicht verhindern wird. 
 
4) Keine Änderungen/Maßnahmen. 
 
Die GALK-Straßenbaumliste führt auf, dass beim pflanzen von Ginkgo-Bäume im Straßenbereich auf 
männliche Selektionen zu achten ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies auch berücksichtigt. Je-
doch ist eine Überprüfung der von den Baumschulen gelieferten Pflanzen hinsichtlich des Ge-
schlechts nicht möglich. „Die geschlechtsausprägenden Chromosomen sind schwierig zu unterschei-
den, so dass das Geschlecht des Baumes nicht einfach zu bestimmen ist. Meistens ist es der einzige 
Weg, zu warten bis der Baum blüht!“ 
 
Trotz dieser Unsicherheiten werden von Seiten der Verwaltung auch in Zukunft Ginkgo-Bäume nach 
eingehender Prüfung gepflanzt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erfordernis einer 
entsprechenden Anpassung ist es das Ziel,den Straßenbaumbestand so vielfältig wie möglich auszu-
gestalten, um Ausfällen, z.B. durch neue Krankheiten und Schädlingen, entgegenzuwirken.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3650/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.11.2017
Erstellt
23.11.2017 13:50