3650/2017
TOP A Aktuelle Stunde zum Thema:
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
6862 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 3650/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 TOP A Aktuelle Stunde zum Thema: Mögliche Fällung von 18 Gingko-Bäumen in der Ulmenallee in Sürth-Vorlage 2782/2017 in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.11.2017 AN/1611/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Beschluss: Die Erörterung wird abgeschlossen mit dem Beschluss, dass die Sache zur weiteren Bear- beitung in die Verwaltung mit der Bitte um Prüfung der folgenden Maßnahmen überwiesen wird und der Bezirksvertretung zur Sitzung am 04.12.2017 erneut vorzulegen: 1) Bäume sind zu fällen 2) Verstärkte Reinigung auch der Gehwege unter Einbeziehung der Anwohner 3) Fällung der männlichen Bäume 4) Keine Änderungen/Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung: 1) Bäume sind zu fällen Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten in der Ulmenallee in Köln-Sürth erneut geprüft. Vor Ort sind 19 Bäume vorhanden von denen in diesem Jahr 12 Bäume als weiblich identifiziert werden konnten. In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass die Fruchtbildung in Abhängigkeit von denn Sommertemperaturen auch schwanken kann. Der Ginkgo-Baum ist grundsätzlich ein für das Stadtklima sehr gut geeigneter Baum. Aus diesem Grunde wird er in der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK-Straßenbaumliste, www.galk.de) auch als gut geeignet bewertet (anspruchslos, stadtklimafest, frei von Schädlingen, hoher Lichtanspruch, schöne Herbstfärbung, zweihäusig, auf männliche Selektionen zurückgreifen). In der Liste wird gesondert darauf hingewiesen, dass bei weiblichen Bäumen eine Fruchtbildung auf- tritt und bei der Verwesung der Früchte Buttersäure gebildet wird, die zu einer Geruchsbelästigung führt. In der Beschlussvorlage 2782/2017 wird hierauf hingewiesen. Der Fruchtfall ist jedoch auf wenige Wochen im Jahr beschränkt und die Geruchsbelästigung kann ohne großen Aufwand durch Beseitigung der abgefallenen Früchte entgegengewirkt werden. Aus diesem Grunde lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung „die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Fällung der Ginkgo-Bäume ab“. 2 2) Verstärkte Reinigung auch der Gehwege unter Einbeziehung der Anwohner Laut Straßenreinigungssatzung erfolgt in der Ulmenallee derzeit eine 1x wöchentliche Fahrbahnreini- gung im Teilbereich zwischen „Ober Buschweg und Ulmenstr. 24b/31“, nicht jedoch der Gehwege. Die restlichen Teilbereiche sind vollständig in der Anliegerreinigung. Zur Lösung des Problems sind folgende Möglichkeiten gegeben: 1. Die satzungsgemäße Reinigung wird ausgeweitet bzw. erhöht. Hierbei ist zu beachten, dass diese Reinigung nicht auf die „Zeit des Fruchtfalls“ begrenzt werden kann, sondern durchgän- gig über das Kalenderjahr erfolgen würde und eine Belastung der Anwohner durch Satzungs- gebühren ganzjährig zur Folge hätte. Die satzungsgemäße Reinigung sieht dabei keine Nassreinigung im Bereich von Ginkgo Bäumen bzw. aufgrund der Früchte vor. Unangenehmer Geruch ist kein Reinigungsgrund. In- nerhalb der Satzungsreinigung würden nach Häufigkeit je Woche lediglich die Früchte ent- fernt. 2. Seitens der AWB erfolgt eine bedarfsgerechte Sonderreinigung deren Kosten von den Anlie- gern oder der Verwaltung zu tragen sind. 3) Fällung der männlichen Bäume „Der Ginkgo ist .. eine zweihäusige Gymnosperme. Die Staubblätter und die Fruchtknoten befinden sich auf getrennten Bäumen. Seine Samen haben eine fleischige Außenschicht, die sie fast wie Früchte erscheinen lassen. Geschlecht: Der Baum ist zweihäusig - es gibt weibliche und männliche Bäume. Die Geschlechts- chromosomen (XX weiblich und XY männlich, wie beim Menschen) sind nicht einfach zu unterschei- den. Das Geschlecht des Baumes ohne Samenanlagen oder Pollensackträger ist nicht leicht zu be- stimmen. Die Pollensackträger und Samenanlagen wachsen auf Kurztrieben, sehr selten auf Blättern. Die Früchte sehen wie Kirschen aus. Es dauert etwa 20-35 Jahre ehe ein Baum das erste Mal im Frühjahr Samenanlagen ausbildet. Weidenkätzchenähnliche Pollensackträger (Mikrosporangien) auf den männlichen Bäumen enthalten den Pollen und sie wachsen auf Kurztrieben auch erst, wenn der Baum 20-35 Jahre alt ist. Die Bestäubung findet durch den Wind statt. Der weibliche Baum kann auch Samen ansetzen ohne Bestäubung - diese Samen sind aber unfruchtbar (steril).“ https://kwanten.home.xs4all.nl/germthetree.htm Die Natur hat verschiedene Arten der Bestäubung entwickelt. Eine Bestäubung durch den Wind (z.B. auch Birke oder Haselnuss) hat den Vorteil gegenüber einer Insektenbestäubung, dass die Pollen über weite Distanzen transportiert werden können. Dies funktioniert unter der Voraussetzung, dass große Mengen von Pollen gebildet werden. Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im Straßenbaumkataster insgesamt 34 Ginkgo-Bäume erfasst, davon 29 im Stadtteil Sürth. Inwieweit weitere weibliche Ginkgos vorhanden sind, ist nicht erfasst. Im gesamten Stadtgebiet sind insgesamt 480 Ginkgo-Bäume im Baumkataster erfasst. 2 Rodenkirchen Auenweg Rodenkirchen Ginkgo 3 2 Rodenkirchen Oststr. Rodenkirchen Ginkgo 1 2 Rodenkirchen Weißer Str. Ro Rodenkir- chen Ginkgo 1 2 Sürth Bergstr. Sürth Ginkgo 3 2 Sürth Hammerschmidtstr. Sürth Ginkgo 3 2 Sürth Sürther Hauptstr. Sürth Ginkgo 4 2 Sürth Ulmenallee Sürth Ginkgo weiblich 12 2 Sürth Ulmenallee Sürth Ginkgo 7 3 Aufgrund der Tatsache, dass allein im Stadtbezirk 34 städtische Ginkgo-Bäume (private Bäume und Bäume in städtischen Grünanlagen sind nicht erfasst) im Baumkataster registriert sind, ist die Verwal- tung der Auffassung, dass ein entfernen der männlichen Bäume in der Ulmenallee ein Fruchten der verbleibenden Bäume nicht verhindern wird. 4) Keine Änderungen/Maßnahmen. Die GALK-Straßenbaumliste führt auf, dass beim pflanzen von Ginkgo-Bäume im Straßenbereich auf männliche Selektionen zu achten ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies auch berücksichtigt. Je- doch ist eine Überprüfung der von den Baumschulen gelieferten Pflanzen hinsichtlich des Ge- schlechts nicht möglich. „Die geschlechtsausprägenden Chromosomen sind schwierig zu unterschei- den, so dass das Geschlecht des Baumes nicht einfach zu bestimmen ist. Meistens ist es der einzige Weg, zu warten bis der Baum blüht!“ Trotz dieser Unsicherheiten werden von Seiten der Verwaltung auch in Zukunft Ginkgo-Bäume nach eingehender Prüfung gepflanzt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erfordernis einer entsprechenden Anpassung ist es das Ziel,den Straßenbaumbestand so vielfältig wie möglich auszu- gestalten, um Ausfällen, z.B. durch neue Krankheiten und Schädlingen, entgegenzuwirken.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3650/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.11.2017
- Erstellt
- 23.11.2017 13:50