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2994/2018

Spielen Lufttaxis (vertikaler Personennahverkehr) bei den Planungen rund um eine kommunale Stellplatzsatzung eine Rolle?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.11.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2095 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 12.11.2018 
 2994/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
 
Spielen Lufttaxis (vertikaler Personennahverkehr) bei den Planungen rund um eine 
kommunale Stellplatzsatzung eine Rolle?  
hier. Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018, 
TOP 5.2.3 
Die Ratsgruppe BUNT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wann kann mit der kommunalen Stellplatzsatzung für Köln gerechnet werden, und finden in ihr 
auch neue Technologien wie das Lufttaxi usw. Platz?“ 
 
2. „Werden die o. g. neuen Technologien bei den Stadt- und Verkehrsplanungen bereits heute be-
rücksichtigt?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
Das Baurechtsmodernisierungsgesetz beinhaltet eine Satzungsermächtigung, nach der die Kommu-
nen die Stellplatzfrage im Baugenehmigungsverfahren in eigener Zuständigkeit regeln können. Die-
ses Gesetz ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung bereits 
jetzt den Entwurf einer entsprechenden Satzung, die im kommenden Jahr in die politische Beratung 
eingebracht wird.  
Da sich die Satzung auf die Regelung der Stellplatzfrage im Baugenehmigungsverfahren bezieht, 
finden Lufttaxis hier keine Berücksichtigung.  
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
Derzeit werden eine ganze Reihe neuartiger Luftfahrzeugkonzepte diskutiert, bei denen Passagiere 
mit automatisch fliegenden Kleinhubschraubern transportiert werden sollen. Bislang hat noch keines 
dieser Konzepte eine Reife erlangt, die eine Bewertung des Einsatzes im urbanen Umfeld zulassen 
würde. Neben technischen Fragestellungen, wie der möglichen Reichweite und der Sicherheit gegen 
Kollisionen mit anderen (Luft-)Fahrzeugen, sind vor allem die rechtlichen Fragen zum Einsatz solcher 
Luftfahrzeuge weitgehend ungeklärt. Ohne eine solche Grundlage wäre die Berücksichtigung dieser 
Verkehrsmittel in der Kölner Verkehrsplanung rein hypothetisch. 
 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2994/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.11.2018
Erstellt
10.09.2018 11:35