0445/2023
Zustand der Zentralbibliothek - zur Anfrage der AfD-Fraktion AN/0215/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2261 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 10.05.2023 0445/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 Zustand der Zentralbibliothek - zur Anfrage der AfD-Fraktion AN/0215/2023 Text der Anfrage: 1. Woher kommt die Information, dass die Zentralbibliothek Statikprobleme haben soll und welche Gutachten (der Verwaltung, extern Beauftragt, etc.) gibt es dazu, die diese „Probleme“ dementieren? 2. Warum wurden, sollte es die Statikprobleme geben, diese erst jetzt bekannt und nicht vor der begonnen Renovierung, die bereits städtische Mittel in Anspruch genommen hat? 3. Mit welchem Kostenaufwand rechnet die Verwaltung bei einer Sanierung (Photovoltaik, Begrünung, Technik, aufwendige (sic!) Erneuerung der Gebäudesubstanz) oder einem even- tuellen Neubau der Bibliothek? 4. Welche neuen Standorte wurden diskutiert und warum wurden diese ggf. nicht umgesetzt und welche Kosten wären damit verbunden (Planung, Umzug, Neubau, etc.) 5. Welche Kosten sind mit dem Interimsstandort verbunden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Der Verwaltung sind keine statischen Probleme mit der Grundkonstruktion bekannt, weder im Keller noch im Hochbau der Zentralbibliothek. Zu 2.) Es sind keine ‚Statikprobleme‘ bekannt (siehe Frage 1). Die Arbeiten in der Zentralbibliothek haben noch nicht begonnen. Auch wird es keine ‚Renovierung‘ geben, es ist eine Generalsan- ierung geplant. Zu 3.) Die Kosten zur Generalsanierung sind Teil des Bieterverhandlungsverfahrens. Die Veröffentli- chung von Zwischenständen würde das Verhandlungsverfahren beeinträchtigen. Zu den Kosten eines eventuellen Neubaus kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Der Ratsauftrag umfasst die Generalsanierung der Zentralbibliothek. Zu 4.) Eine Variantenuntersuchung erfolgte bereits mit dem Baubeschluss 2018 (Vorlagen-Nummer 0027/2018). Die Varianten wurden verworfen und an der Sanierung am aktuellen Standort festgehalten. Die Sanierung ist weiterhin Bestandteil der vorgelegten Beschlussvorlage 4173/2022 für den Rat am 16.05.2023. Zu 5.) 2 Für das Interim entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0445/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 31.01.2023 16:17