V/1037/2005
Wahl eines/einer 2. stellvertretenden Bezirksvorstehers/in im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
1446 Zeichen
V/1037/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Wahl eines/einer 2. stellvertretenden Bezirksvorstehers/in im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 19.01.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Sachentscheidung: Zum/Zur 2. stellvertretenden Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin wird Herr/Frau ………………. gewählt. Begründung: Frau Dr. Karin Obst bisherige 2. stellvertretende Bezirksvorsteherin, hat mit Ablauf des 30.11.2005 ihr Mandat in der Bezirksvertretung Münster-West niedergelegt. Für die Wahl eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin als 2. stellvertretender/stellvertretende Bezirks- vorsteher/Bezirksvorsteherin findet § 36 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 bis 5 der Ge- meindeordnung NW entsprechende Anwendung. Gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW ist beim Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW zu wählen. Nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Vorlagen-Nr.: V/1037/2005 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: WeihermA@stadt-muenster.de Datum: 15.12.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1037/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37