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0346/2017

Mitteilung zum Halteverbot vor dem Grünzug Charlier

Mitteilung BV 02.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2017, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1809 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0346/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 
 
Mitteilung zum Halteverbot vor dem Grünzug Charlier 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung vom 23.01.2017, TOP 8.1.1 
 Beschlusstext der Bezirksvertretung Mülheim vom 23.01.2017 zu TOP 8.1.1  
Halteverbot vor dem Grünzug Charlier : 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, ein absolutes Halteverbot durch Beschilderung auf 
der Deutz-Mülheimer Straße vor dem Eingang zum Grünzug Charlier einzurichten und mittels 
entsprechender Kontrollen durchzusetzen.“ 
 
 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Der Bereich um den Grünzug Chalier ist mehrfach straßenverkehrstechnisch überprüft worden. 
Hier handelt es sich um eine offizielle beschilderte und gesiegelte Feuerwehrzufahrt. Gem. § 12 
StVO ist das Parken grundsätzlich verboten. Des Weiteren wird hier durch die Ignoranz der Ver-
kehrsteilnehmer halbseitig auf dem Gehweg entgegen den gesetzlichen Bestimmungen geparkt. 
Die Aufstellung von Haltverbotszeichen nur zur Verdeutlichung bestehender gesetzlicher Halt-
verbote ist grundsätzlich unzulässig. Dies wurde seinerzeit mit der Einführung des § 45 Abs. 9 
StVO in der amtlichen Begründung ausdrücklich erwähnt. Diese Vorschrift wurde explizit einge-
führt, um den Schilderwald auszulichten und Mehrfachregelungen zu verringern bzw. gänzlich zu 
verhindern. In Gänze sind hier ahndungsfähige Ordnungswidrigkeiten vorhanden, die dem Ord-
nungs- und Verkehrsdienst ermöglichen, tätig zu werden. 
Das Amt für öffentliche Ordnung, Ordnungs- und Verkehrsdienst wurde mit der Bitte um verstärk-
te Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten über die vorhandene Verkehrssituation 
informiert.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0346/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27