Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2021
Beschlussvorlage Ausschuss 1758/2021 vom 08.06.2021
Stand: Am 21.06.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 1758/2021 Freigabedatum 08.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2021 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung von Bau- maßnahmen im artheater sowie im Club Bahnhof Ehrenfeld im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförde- rung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Jahr 2021 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 39.900 Euro. Antragsteller max. Fördersumme Adesso GmbH artheater Umsetzung Brandschutzmaßnahmen, Teil-Überdachung des Außenbereichs 11.200 Euro Bhf. Ehrenfeld GmbH Club Bahnhof Ehrenfeld Umbau des Lounge-Eingangsbereichs, inkl. Sanierung des dortigen Bodens 28.700 Euro ------------------- 39.900 Euro Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 39.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfü- gung gestellt. Mit Beschlussvorlage 4290/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun- gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts- form des Antragstellers gewährt. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri- sche Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul- 3 turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm- lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ- tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß- nahmen besteht. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 4290/2018. Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von zwei Projekten bis maximal 39.900 Euro vor. Diese Projekte entsprechen grundsätzlich den Krite- rien und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie eine ausgeglichene Finanzierungspla- nung nachgewiesen. Auf die als Anlage beigefügten Übersichten wird verwiesen. Bisher wurden in 2021 keine Projekte abgelehnt; es liegen aktuell keine weiteren derartigen Anfragen zur Förderung in 2021 vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 39.900 Euro stehen im Teilergeb- nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2021 bereit. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund umfangreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen kam es leider zu Verzögerungen. Die anstehenden Baumaßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzes, müssen zeitnah umgesetzt wer- den, da von einer baldigen Öffnung der Clubs ausgegangen werden kann. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit während der noch andauernden Einschränkungen beendet werden. Anlagen -
1758-2021 Anlage 2_Bezuschussung Baumaßnahmen 2021, Teil 1-CBE
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Anlage 2 zu BV 1758/2021 Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: Bahnhof Ehrenfeld GmbH (Antragsteller) / Club Bahnhof Ehrenfeld / CBE (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stadt Köln Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. Kurzbeschreibung der Maßnahme Umbau des Lounge-Eingangsbereichs, inkl. Sanierung des dortigen Bodens Zuordnung der Maßnahme Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte am bzw. im Gebäude (bspw. Brandschutz, Sanitäranlagen, Herstellung Rettungswege/Notausgang) Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (bspw. mobile Tribüneneinbauten, Austausch Boden) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Einbauten (bspw. Beleuchtungssysteme) Antragsberechtigung Gruppen und Institutionen der freien Szene Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen liegen vor. Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 35.931,30 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 7.186,26 EUR Eigenmittel / Drittmittel 28.745,04 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 28.700 EUR = 79,87 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Der CBE musste wie alle anderen Clubs und Spielstätten der Popkultur seit Beginn der Pandemie im letzten Jahr seine Türen schließen. Diese Zeit wurde u.a. dazu genutzt, das Konzept des Clubs zu überdenken, um für die Zeit nach der Pandemie besser gerüstet zu sein. Durch den Loungeumbau wird direkt hinter der Haupteingangstür eine zusätzliche Veranstaltungs- fläche geschaffen, die eine Durchführung von kleineren / subkulturellen Formaten bzw. eine Nutzung als zusätzlichen Floor bei größeren Veranstaltungen ermöglicht. Da die ersten Öffnungsschritte zunächst geringere Zuschauerkapazitäten erlauben, ist eine kleine / kompakte Veranstaltungsfläche einfacher zu bespielen. Diese kann auch dazu beitragen, das Profil des Clubs weiter zu stärken und ihm größere Flexibilität, gerade auch bei der Durchführung kleinerer / subkultureller Formate, zu geben. -
1758-2021 Anlage 1_Bezuschussung Baumaßnahmen 2021, Teil 1-artheater
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Anlage 1 zu BV 1758/2021 Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: Adesso GmbH (Antragsteller) / artheater (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stadt Köln Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. Kurzbeschreibung der Maßnahme Umsetzung Brandschutzmaßnahmen, Teil-Überdachung des Außenbereichs Zuordnung der Maßnahme Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte am bzw. im Gebäude (bspw. Brandschutz, Sanitäranlagen, Herstellung Rettungswege/Notausgang) Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (bspw. mobile Tribüneneinbauten, Austausch Boden) hier: Corona-bedingte Nutzung des Außenbereichs notwendig Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Einbauten (bspw. Beleuchtungssysteme) Antragsberechtigung Gruppen und Institutionen der freien Szene Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 13.998,50 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 2.799,70 EUR Eigenmittel / Drittmittel 11.198,80 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 11.200 EUR = 80 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens sind Mängel hinsichtlich Brandschutz/ Rettungswegeführung festgestellt worden. Bis zur Beseitigung dieser wird der Betrieb „nur“ geduldet. Ende 2020 wurde mit der Beseitigung der Mängel begonnen. Als letzte Maßnahmen sind die Türen auszutauschen, anschließend kann eine „neue“ Baugenehmigung beantragt werden. Die Notwendigkeit zur Schaffung einer geschützten Veranstaltungsfläche im Außenbereich ergibt sich aus der aktuellen Pandemie. Durch diese Fläche soll die Durchführung von kleineren Veranstaltungen aus dem Bereich der langjährigen artheaterreihen ermöglicht werden, die im Rahmen der offiziell genehmigten Öffnungszeiten stattfinden und keine (genehmigungspflichtigen) Lautstärkeemissionen produzieren.
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