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1758/2021

Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 08.06.2021

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1758-2021 Anlage 2_Bezuschussung Baumaßnahmen 2021, Teil 1-CBE

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Beschlussvorlage Ausschuss

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1758-2021 Anlage 1_Bezuschussung Baumaßnahmen 2021, Teil 1-artheater

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1758-2021 Anlage 2_Bezuschussung Baumaßnahmen 2021, Teil 1-CBE

2463 Zeichen

Anlage 2 zu BV 1758/2021 
 
Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene,  
hier: Bahnhof Ehrenfeld GmbH (Antragsteller) / Club Bahnhof Ehrenfeld / CBE (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln       Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Umbau des Lounge-Eingangsbereichs, inkl. Sanierung des dortigen Bodens 
Zuordnung der Maßnahme 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung 
als Versammlungsstätte am bzw. im Gebäude (bspw. Brandschutz, 
Sanitäranlagen, Herstellung Rettungswege/Notausgang) 
 
 Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen 
kulturellen Nutzung (bspw. mobile Tribüneneinbauten, Austausch Boden) 
 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
 
 Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Einbauten (bspw. 
Beleuchtungssysteme)  
Antragsberechtigung 
Gruppen und Institutionen der freien Szene 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen liegen vor. 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege etc. liegen vor   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
      35.931,30 EUR  förderfähige Gesamtkosten / NETTO  
        7.186,26 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
               28.745,04 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
   (gerundet:  28.700 EUR  = 79,87 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Der CBE musste wie alle anderen Clubs und Spielstätten der Popkultur seit Beginn der 
Pandemie im letzten Jahr seine Türen schließen. Diese Zeit wurde u.a. dazu genutzt, das Konzept 
des Clubs zu überdenken, um für die Zeit nach der Pandemie besser gerüstet zu sein.  
 
Durch den Loungeumbau wird direkt hinter der Haupteingangstür eine zusätzliche Veranstaltungs-
fläche geschaffen, die eine Durchführung von kleineren / subkulturellen Formaten bzw. eine 
Nutzung als zusätzlichen Floor bei größeren Veranstaltungen ermöglicht. Da die ersten 
Öffnungsschritte zunächst geringere Zuschauerkapazitäten erlauben, ist eine kleine / kompakte 
Veranstaltungsfläche einfacher zu bespielen. Diese kann auch dazu beitragen, das Profil des Clubs 
weiter zu stärken und ihm größere Flexibilität, gerade auch bei der Durchführung kleinerer / 
subkultureller Formate, zu geben.

Beschlussvorlage Ausschuss

5491 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1758/2021 
Freigabedatum 
 08.06.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 
hier: 1. Vorhaben 2021 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung von Bau-
maßnahmen im artheater sowie im Club Bahnhof Ehrenfeld im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförde-
rung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die 
freie Szene“ im Jahr 2021 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 39.900 Euro. 
 
Antragsteller             max. Fördersumme 
 
Adesso GmbH artheater Umsetzung Brandschutzmaßnahmen,  
Teil-Überdachung des Außenbereichs 
11.200 Euro 
Bhf. Ehrenfeld 
GmbH     
Club Bahnhof 
Ehrenfeld 
Umbau des Lounge-Eingangsbereichs, 
inkl. Sanierung des dortigen Bodens 
28.700 Euro 
 ------------------- 
  39.900 Euro 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  39.900 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 
wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe 
von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfü-
gung gestellt.  
 
Mit Beschlussvorlage 4290/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus-
sung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische 
Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun-
gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts-
form des Antragstellers gewährt. 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri-
sche Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul-

3 
turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art 
der Maßnahme vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 
100.000 Euro bezuschusst. 
 
 
Inhaltliche Kriterien 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm-
lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ-
tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus 
dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß-
nahmen besteht.  
 Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung 
(z.B. mobile Tribüneneinbauten) 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 
 Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 
4290/2018. 
 
 
Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung 
von zwei Projekten bis maximal 39.900 Euro vor. Diese Projekte entsprechen grundsätzlich den Krite-
rien und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie eine ausgeglichene Finanzierungspla-
nung nachgewiesen. Auf die als Anlage beigefügten Übersichten wird verwiesen. 
 
Bisher wurden in 2021 keine Projekte abgelehnt; es liegen aktuell keine weiteren derartigen Anfragen 
zur Förderung in 2021 vor.  
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 39.900 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2021 bereit. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund umfangreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen kam es leider zu Verzögerungen. Die 
anstehenden Baumaßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzes, müssen zeitnah umgesetzt wer-
den, da von einer baldigen Öffnung der Clubs ausgegangen werden kann. Die Arbeiten sollen nach 
Möglichkeit während der noch andauernden Einschränkungen beendet werden.  
 
 
Anlagen

1758-2021 Anlage 1_Bezuschussung Baumaßnahmen 2021, Teil 1-artheater

2393 Zeichen

Anlage 1 zu BV 1758/2021 
 
Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene,  
hier: Adesso GmbH (Antragsteller) / artheater (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
 
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln       Mietvertrag, Zustimmung EigentümerIn notw. 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Umsetzung Brandschutzmaßnahmen, Teil-Überdachung des Außenbereichs 
Zuordnung der Maßnahme 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung 
als Versammlungsstätte am bzw. im Gebäude (bspw. Brandschutz, 
Sanitäranlagen, Herstellung Rettungswege/Notausgang) 
 
 Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen 
kulturellen Nutzung (bspw. mobile Tribüneneinbauten, Austausch Boden) 
hier: Corona-bedingte Nutzung des Außenbereichs notwendig  
 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
 
 Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Einbauten (bspw. 
Beleuchtungssysteme)  
Antragsberechtigung 
Gruppen und Institutionen der freien Szene 
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
      13.998,50 EUR  förderfähige Gesamtkosten / NETTO  
        2.799,70 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
               11.198,80 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
   (gerundet: 11.200 EUR  = 80 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens sind Mängel hinsichtlich Brandschutz/ 
Rettungswegeführung festgestellt worden. Bis zur Beseitigung dieser wird der Betrieb „nur“ 
geduldet. Ende 2020 wurde mit der Beseitigung der Mängel begonnen. Als letzte Maßnahmen sind 
die Türen auszutauschen, anschließend kann eine „neue“ Baugenehmigung beantragt werden.  
Die Notwendigkeit zur Schaffung einer geschützten Veranstaltungsfläche im Außenbereich ergibt 
sich aus der aktuellen Pandemie. Durch diese Fläche soll die Durchführung von kleineren 
Veranstaltungen aus dem Bereich der langjährigen artheaterreihen ermöglicht werden, die im 
Rahmen der offiziell genehmigten Öffnungszeiten stattfinden und keine (genehmigungspflichtigen) 
Lautstärkeemissionen produzieren.

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1758/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.06.2021
Erstellt
10.05.2021 13:03