AN/0379/2026
Rechtswidrige Umgestaltung der Goethestraße in eine Fahrradstraße
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Anfrage (FDP/KSG BV2)
2924 Zeichen
in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0379/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Rechtswidrige Umgestaltung der Goethestraße in eine Fahrradstraße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zur kommenden Sitzung zu setzen: Auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung wies die Verwaltung der Stadt Köln die Goethestraße in Köln -Marienburg als Fahrradstraße aus. Mit Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.12.2025 war diese Ausweisung einer Fahrradstraße jedoch r echtswidrig. Aus den Gründen des richterlichen Beschlusses lagen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Fahrradstraße nicht vor. So sei die Bezirksvertretung Rodenkirchen für diese Entscheidung nicht zuständig gewesen, da deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe und die Zuständigkeit deshalb beim Rat der Stadt oder ggfs. einem seiner Ausschüsse liege. Zudem sei die Ausweisung der Fahrradstraße rechtswidrig gewesen, da die Verwaltung im Vorfeld der Umgestaltung Verkehrsdaten nur unzur eichend erhoben habe. Die nur jeweils einmalige Verkehrszählung des fließenden und des ruhenden Verkehrs habe keine belastbare Prognoseentscheidung erlaubt. Gleiches habe für die Frage gegolten, ob die Reduzierung der Parkflächen angemessen gewesen sei. In der Folge hatte die Verwaltung die bereits vorhandenen Verkehrsschilder wieder zu entfernen. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP/KSG-Fraktion folgende Fragen: 1) Wie hätte eine ordnungsgemäße Verkehrszählung des fließenden und des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden müssen? Aus welchem Grunde wurde eine solche Verkehrszählung hier nicht vorgenommen? 2) Welche Kosten, ausschließlich der gerichtlichen Kosten, hat di e rechtswidrige Umgestaltung der Goethestraße in eine Fahrradstraße und deren Rückbau verursacht? 3) Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Verkehrszählungen (stadtweit) sowie die Bewertung einer angemessenen Reduzierung von Parkflächen künftig ordnungsgemäß vorgenommen werden? 4) Sieht die Verwaltung angesichts des Urteils bei bereits eingerichteten Fahrradstraßen an anderen Örtlichkeiten im Bezirk Rodenkirchen Anpassungsbedarf? Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Ilg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0379/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 03.03.2026
- Erstellt
- 03.03.2026 08:21