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AN/0379/2026

Rechtswidrige Umgestaltung der Goethestraße in eine Fahrradstraße

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) 03.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.03.2026, TOP 7.2.2

Anfrage (FDP/KSG BV2)

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Anfrage (FDP/KSG BV2)

2924 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0379/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
 
Rechtswidrige Umgestaltung der Goethestraße in eine Fahrradstraße 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
 
die FDP/KSG-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung 
der Bezirksvertretungssitzung zur kommenden Sitzung zu setzen:   
  
Auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung wies die Verwaltung der Stadt 
Köln die Goethestraße in Köln -Marienburg als Fahrradstraße aus. Mit Entscheidung 
des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.12.2025 war diese Ausweisung einer 
Fahrradstraße jedoch r echtswidrig. Aus den Gründen des richterlichen Beschlusses 
lagen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Fahrradstraße nicht vor. So sei die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen für diese Entscheidung nicht zuständig gewesen, da 
deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe und die Zuständigkeit 
deshalb beim Rat der Stadt oder ggfs. einem seiner Ausschüsse liege. Zudem sei die 
Ausweisung der Fahrradstraße rechtswidrig gewesen, da die Verwaltung im Vorfeld 
der Umgestaltung Verkehrsdaten nur unzur eichend erhoben habe. Die nur jeweils 
einmalige Verkehrszählung des fließenden und des ruhenden Verkehrs habe keine 
belastbare Prognoseentscheidung erlaubt. Gleiches habe für die Frage gegolten, ob

die Reduzierung der Parkflächen angemessen gewesen sei. In  der Folge hatte die 
Verwaltung die bereits vorhandenen Verkehrsschilder wieder zu entfernen.  
 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP/KSG-Fraktion folgende Fragen:   
 
 
1) Wie hätte eine ordnungsgemäße Verkehrszählung des fließenden und des 
ruhenden Verkehrs durchgeführt werden müssen? Aus welchem Grunde wurde 
eine solche Verkehrszählung hier nicht vorgenommen?  
 
2) Welche Kosten, ausschließlich der gerichtlichen Kosten, hat di e rechtswidrige 
Umgestaltung der Goethestraße in eine Fahrradstraße und deren Rückbau 
verursacht?   
 
3) Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Verkehrszählungen (stadtweit) 
sowie die Bewertung einer angemessenen Reduzierung von 
Parkflächen künftig ordnungsgemäß vorgenommen werden?  
 
4) Sieht die Verwaltung angesichts des Urteils bei bereits eingerichteten 
Fahrradstraßen an anderen Örtlichkeiten im Bezirk Rodenkirchen 
Anpassungsbedarf?  
 
 Mit freundlichen Grüßen   
 
gez. Wolters        gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0379/2026
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
Datum
03.03.2026
Erstellt
03.03.2026 08:21