0956/2025
Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Mitteilung über städtebauliche Studie mit Vorzugsvariante für städtebauliche Bildungslandschaft
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Anlage 2_KRF_städtebauliche Studie
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Anlage 2 städtebauliche Variantenbetrachtung 1 Bildungslandschaft Integrierte Planung Kreuzfeld Flächenplan Städtebauliches Grundkonzept Anlage 2 städtebauliche Variantenbetrachtung 2 Vorzugsvariante Bildungslandschaft mit Förderschule Flächenplan Axonometrie Anlage 2 städtebauliche Variantenbetrachtung 3 Alternativvariante Bildungslandschaft ohne Förderschule Flächenplan Axonometrie
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 22.05.2025 0956/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - hier: Mitteilung über städtebauliche Studie mit Vorzugsvariante für städtebauliche Bildungslandschaft Ausgangslage Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 unter TOP 10.18 die „Fortschrei- bung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ (V 3033/2023) beschlossen und die Verwal- tung mit Beschlusspunkten wie folgt beauftragt: - Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bildungscampus ohne Förderschule zu erstellen. - Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Planungen zur weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung der Förderschule von den anderen Schulen erfolgen. In allen Varianten sind gemeinsam genutzte Räumlichkeiten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas beliefern kann, Bibliothek, Veranstaltungsräume, Räume für externe Bil- dungsangebote wie VHS, Musikschule u. Ä.). Städtebaulich-räumliche Planungen werden mit dieser Mitteilung vorgelegt. Bei der Vorzugsvariante mit Förderschule kann der Gedanke eines gemeinsamen Campus durch spätere hochbaulich-technische Qualifizierungen umgesetzt werden. Daraufhin hat die Verwaltung drei Varianten argumentativ hergeleitet und bewertet (s. Mittei- lung V 2441/2024): - Variante 0 entspricht der ursprünglichen städtebaulichen Planung, wie sie am 30.11.2023 im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt wurde (V 1979/2023), - Variante 1 entspricht einem Bildungscampus Kreuzfeld ohne Förderschule, - Variante 2 entspricht einem Bildungscampus Kreuzfeld mit Förderschule ohne räumli- che Trennung zur weiterführenden Schule. Quintessenz aus der vorangegangen Mitteilung ist, dass - aufgrund des stadtweiten Bedarfs an Schulplätzen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, der sich nicht ausschließ- lich durch „Gemeinsames Lernen“ an Regelschulen abbilden lässt - eine städtebauliche Vari- ante mit Förderschule favorisiert wird. Diese wiederum sollte bestmöglich in das städtebauli- che Gesamtbild der Bildungslandschaft integriert werden. Eine Variante ohne Förderschule hätte demnach zur Folge, dass benötigte Schulplätze im Schwerpunkt Geistige Entwicklung 2 nicht ausreichend angeboten werden können. In diesem Falle würde auch kein Bedarf für ei- nen weiteren Schulbaukörper bestehen, weshalb der Baukörper einer anderen Nutzung zuge- führt würde. Grundsätzlich zu beachten ist, dass alle in Kreuzfeld geplanten Schulbaukörper inklusiv ge- staltet werden und so den Standards der Schulbaurichtlinie entsprechen (s. Schulbaurichtlinie der Stadt Köln). In Anlehnung an die Mitteilung V 2441/2024 wurde durch die Verwaltung zwischenzeitlich eine städtebauliche Studie zur Bildungslandschaft erstellt (s. Anlage 2), die – dem Ratsauftrag fol- gend - zwei städtebauliche Varianten (mit und ohne Förderschule) untersucht. Dem Fazit der Mitteilung folgend wurde die Variante mit Förderschule im städtebaulichen Konzept als ver- waltungsseitig vorgeschlagene Vorzugsvariante ausgearbeitet. Die nachfolgende städtebauliche Studie dient als Grundlage zur Sicherung von Gemeinbe- darfsflächen (z.B. Schulen) in Vorbereitung des späteren Bebauungsplanverfahrens. Die Nutzung als Schule ist in der städtebaulichen Konzeption zwar vorgeschlagen, verbindli- che Vorgaben zu Schulformen werden aber nicht durch das städtebauliche Grundkon- zept festgelegt. Auch im nachfolgenden Bauleitplanverfahren soll mit Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen ein gewisses Maß an Offenheit und Flexibilität in der Nutzungs- und Bedarfsausrichtung ge- währleistet bleiben – auch für den Fall, dass sich heute erwiesene Bedarfe in Zukunft anders darstellen. Städtebauliche Studie zur Bildungslandschaft Die städtebauliche Schulstudie hat zum Ziel, der Bildungslandschaft im Kern einen noch grö- ßeren inneren Zusammenhang zwischen allen Schulflächen zu bieten. Dazu wurden die Flä- chen für Bildung stärker aufeinander ausgerichtet. Auf dieser Grundlage kann zukünftig eine weiterführende hochbaulich-technische (Gebäude-) Planung erfolgen. A. Vorzugsvariante Flächenkonzept mit stärker in Bildungslandschaft integrierter Förderschule -analog Variante 2 - in Mitteilung V 2441/2024 In der Vorzugsvariante der Verwaltung verbleibt die vorgesehene Fläche für die Förderschule an dem Standort in Hood 1. Die westlich angrenzende weiterführende Schule in Hood 3 wird nach Norden an die Stelle des vormaligen Gewerbebaufeldes gerückt, sodass ein stärkerer räumlicher Zusammenhang zwischen den beiden Schulen entsteht. Über den Grünraum zwi- schen den Hoods (ca. 75m) hinweg können die beiden Schulen miteinander verbunden wer- den (s. Anlage 2). Diese Variante bietet aus Sicht der Verwaltung die konzeptionell beste Lösung für ein räum- lich-funktionales Gesamtkonzept. Zur Herleitung sind die entscheidenden Aspekte der Vor- zugsvariante aufgeführt: - Anzahl Schulplätze: Dringend benötigte Schulplätze im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden in bedarfsgerechter Anzahl (ca. 200) sichergestellt. - Lage: Die Vorzüge der bestehenden Lage der Förderschule in unmittelbarer Nähe zu Orten des alltäglichen Lebens werden beibehalten (u.a. zentrale Einbindung in Hood 1, Nähe zu Komplementärnutzungen des Stadtteilzentrums, direkte Andienbar- und Er- reichbarkeit, Stellplatzangebote für benötigte Kleinbusse in Mobilstation) - Flächenvorgaben: Flächenparameter der weiterführenden Schule in Hood 3 verändern sich nur geringfügig und halten die schulbedarflichen Vorgaben ein. - Städtebauliche Anordnung: Die Förderschule wird durch veränderte Anordnung der weiterführenden Schule in Hood 3 stärker in den Kontext der Bildungslandschaft ein- bezogen. Die weiterführende Schule „öffnet“ sich städtebaulich-räumlich mit ihrer Bau- 3 feldfläche und der Frei-/Schulhoffläche zur Förderschule. In der hochbaulich-architek- tonischen Qualifizierung und Machbarkeitsprüfung kann auch die Aufnahme von vor- geschlagenen Gebäudekanten weiterverfolgt werden. - Bildungscampus und Bildungslandschaft: In der städtebaulich-funktionalen Ausprä- gung wird sowohl der Kerngedanke einer grünräumlichen Bildungslandschaft als auch der gewünschte, etwas enger gefasste Campus zwischen den Hoods 1 + 3 in Verbin- dung mit der südlich verlaufenden Quartiersachse geschaffen. - Robustheit, Flexibilität und Umnutzung: Der Baukörper der Förderschule könnte durch die Ausrichtung, Dimensionierung und Lage auch anders genutzt und bedarfsgerecht angepasst werden. B. Alternative Flächenkonzept - Variante ohne Förderschule -analog Variante 1 in Mitteilung V 2441/2024 Bei einer Variante ohne Förderschule besteht keine bedarfsgerechte Notwendigkeit zur Errich- tung eines weiteren Schulbaukörpers. Die Folge wäre ein Verzicht auf ca. 200 Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, der quantitativ aufgrund der schulrechtlich festgelegten Kapazitäten nicht erschöpfend in den weiteren inklu- siv ausgerichteten Schulbaukörpern mit Gemeinsamen Lernen abzubilden wäre. Der Baukörper würde entsprechend einer anderen Nutzung zugeführt. Aufgrund der promi- nenten und gut an den Mobility Loop angebundenen Lage würde sich an dieser Stelle alterna- tiv eine andere soziale Nutzung oder eine Gewerbenutzung anbieten. Durch den dargestellten Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung spricht sich die Verwaltung dafür aus, von dieser Alternativvariante ohne Förderschule Ab- stand zu nehmen. C. Prüfung weiterer Alternativen, die nicht weiterverfolgt werden Im Vorfeld der städtebaulichen Schulstudie wurden auch weitere, an die Verwaltung herange- tragene Ideen (s. AN 1725/2023) untersucht. Hierbei sollte die Förderschule (oder eine andere Grundschule) direkt neben der weiterführenden Schule in Hood 3 verortet werden, um den Gedanken eines inklusiven Campus zu forcieren. Durch die Flächenbedarfe und -zuschnitte ist ein einfacher Baufeldtausch nicht möglich ohne die Hood-Grenzen und damit die Flächennutzung massiv zu verändern. Die weitere Prüfung erfolgte im Detail: a. Prüfung der Verlagerung einer Grundschule: Die Verlagerung einer Grundschule aus Hood 1 oder Hood 2 näher an eine weiterführende Schule in Hood 3 würde Konflikte mit der beabsichtigten Aufsiedlungsfolge nach sich ziehen. Die voraussichtlich zuerst realisierten Hoods 1 und 2 wären entsprechend zunächst noch nicht ausreichend mit Schulinfrastruktur versorgt oder Schulkinder müssten in diesem Fall einen weiteren Schulweg in Anspruch nehmen. b. Prüfung der Verlagerung der Förderschule: Von einer Verlagerung der Förderschule in die flächenmäßig kleinste Hood 3 wird seitens der Verwaltung aus den folgenden Gründen abgeraten: - Kriterium Fläche: Die Flächenbedarfe der Förderschule können zusätzlich zur weiter- führenden Schule und Kita innerhalb der Hood 3 nicht berücksichtigt werden, ohne den bereits politisch legitimierten Gesamtentwurf zu stark zu verändern. Ein flächengemä- ßer, baufeldbezogener Tausch mit dem Gewerberiegel ist demnach nicht möglich. Zu- dem sollen die Schulen zur bestmöglichen Versorgung möglichst gleichmäßig auf das gesamte Plangebiet verteilt werden. - Kriterium Lage: Die Lage der Förderschule ist zu Andienungs- und Erreichbarkeitszwe- cken bewusst an der Haupterschließungsachse des Mobility Loops und gegenüber ei- ner Mobilstation zur Bündelung des ruhenden Verkehrs verortet. Damit weist sie eine sehr gute Erreichbarkeit innerhalb des Stadtteilzentrums von Hood 1 sowie die räumli- che Nähe zu Komplementärnutzungen wie Nahversorgung, Bürgerzentrum, Ärztehaus 4 etc. auf. Dies wäre bei einer Verlagerung der Förderschule nicht hinreichend gewähr- leistet. - Kriterium verkehrliche Erschließung: Für eine Förderschule ist eine Erschließung mit bis zu 25 Bussen für Schülerspezialverkehre erforderlich, für die entsprechende Platz- bedarfe in einer Mobilstation vorzuhalten sind. Für eine optimale Erschließung und Er- reichbarkeit der Förderschule ist eine Zuordnung zur unmittelbar gegenüberliegenden Mobilstation sinnvoll. Im Falle einer Verlagerung in Hood 3 müsste die dort in weiterer Entfernung befindliche Mobilstation mit diesen Stellplatzsonderbedarfen ausgerichtet sein, was angesichts der Größe der Hood 3 und der hier befindlichen Nutzungen (wei- terführende Schule, Kita, Gewerbe, Handwerkerhöfe, unterschiedliche Wohnnutzun- gen) nicht einfach möglich ist. c. Prüfung der Verlagerung von Schulinfrastruktur in Hood 1: Überdies ist auch eine Verlagerung weiterer Schulinfrastruktur aus den westlichen Hoods in die Hoods 1 und 2 aufgrund der flächigen Verfügbarkeit nicht umfänglich möglich. Hier sind bereits ebenso lageberechtigte Nutzungen verortet (z.B. Pflegewohnheim, medizinisches Ver- sorgungszentrum, Bürgerhaus, diverse Wohn- und Gewerbenutzung). Auch würde hierdurch der Grundgedanke der Bildungslandschaft mit nach innen gerichteten, geschützten und ge- meinschaftlich nutzbaren Schulhof- und Freiflächen erheblich beeinträchtigt. Fazit Aus den dargelegten Gründen wird die Vorzugsvariante in der Technischen Masterplanung zugrunde gelegt. Ein Nebeneinander von Baukörpern führt nicht automatisch zu einem räumlichen Cam- puscluster. Dafür bedarf es einer geeigneten inhaltlich-konzeptionellen und technischen Aus- gestaltung von Baukörpern und zusammenhängender Frei- bzw. Schulhoffläche sowie dem entsprechenden Betrieb und Management der Schulinfrastruktur. Mit der städtebaulichen Vorzugsvariante und dem damit gegebenen räumlich-baulichen Zu- sammenhang innerhalb der Bildungslandschaft sind aus Verwaltungssicht Grundvorausset- zungen geschaffen, um in der späteren hochbaulichen Ausgestaltung einen Campusgedan- ken etablieren zu können. Gleichzeitig werden die Vorzüge der bisherigen Verortung der Förderschule innerhalb des Stadtteilzentrums Hood 1 beibehalten, so dass eine gute Erreichbarkeit und räumliche Nähe zu komplementären Nutzungen ermöglicht wird. Bei der favorisierten Variante mit Förderschule besteht die Möglichkeit, dass der Baukörper durch die flexible Ausrichtung und gegebene Lage bedarfsgerecht auch eine andere Nutzung erfahren könnte, sofern sich die schulpolitische Gesamtgemengelage in weiterer Zukunft ver- ändern würde. In der folgenden Phase der Bauleitplanung werden Gemeinbedarfsflächen planungsrechtlich gesichert, so dass ein Maß an Offenheit in der Nutzungsausrichtung gewahrt wird. Ausblick Im Rahmen der Technischen Masterplanung werden Nutzungen (z.B. Schulhof und Grüne Mitte bzw. Wegeverbindungen) weiterhin geprüft und aufeinander abgestimmt. Eine leichte Modifizierung und Anpassung der dargestellten Varianten bleibt vorbehalten, um eine gewisse Flexibilität für die anschließende Bauleitplanung zu gewährleisten. Die nächste Öffentlichkeitsveranstaltung zur Technischen Masterplanung ist für Herbst 2025 geplant. Eine Gesamtkonzeption im Kontext der Technischen Masterplanung (u.a. mit Durchwegung der Grünen Mitte, moderater Nachverdichtung im westlichen Bereich, kleinteiliger Konzept- und Baukörperanpassung) wird in einer gesonderten Beschlussvorlage nach Abschluss dieser 5 Planungsphase voraussichtlich Anfang 2026 in die politische Beratung eingebracht. Eine technisch-gebäudespezifische Prüfung der Bildungsbaukörper auf Machbarkeit soll im weiteren Verfahren erfolgen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0956/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 27.03.2025 14:05