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3852/2024

Aufstellung von Seitenlinien-Radar für Chorbuschstr./Johannes-Prassen-Str. sowie Orrerstr./Amselweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.02.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3811 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3852/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 
 
Aufstellung von Seitenlinien-Radar für Chorbuschstr./Johannes-Prassen-Str. sowie 
Orrerstr./Amselweg 
 
Die CDU Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 unter 
TOP.8.2.1 einen Antrag (AN 2161/2022) gestellt. 
 
Details: 
 
Mit Initiative eines Antrags der CDU-Fraktion wurde im Dezember 2022 von der BV 6 die Auf-
stellung von Seitenlinienradare beschlossen.  
Als Standorte wurden Chorbuschstr./Johannes- Prassel-Str. sowie Orrerstr./Amselweg festge-
legt.  
Es sollten detaillierte Angaben zu Geschwindigkeit und Verkehrsaufkommen (PKW und LKW) 
erhoben werden, um Lösungen und Schutz insbesondere der Kita-Kinder und Schul-Kinder 
erreichen zu können. 
 
Bislang wurde die beschlossene Maßnahme nicht umgesetzt. Wir fragen die Verwaltung: 
 
1. Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? 
 
2. Wann werden der BV6 die zu erhebenden Daten und Zahlen vorgelegt?  
 
3. Wird die Verwaltung der BV6 Vorschläge zur Entschärfung der nicht selten auftreten-
den gefährlichen Situationen an den benannten Standorten erläutern? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Der Technische Außendienst (TAD) des Verkehrsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung 
wurde über die Beschlusslage in Kenntnis gesetzt und hat im November 2024 Seitenradar-
messungen im der Chorbuschstr./Johannes- Prassel-Str. sowie Orrerstr./Amselweg durchge-
führt. 
 
 
Zu 2. 
Bei den Seitenradarmessungen am Standort Chorbuschstraße stadtauswärts ergaben sich 
folgende Ergebnisse:

2 
 
 
Insgesamt wurde ein Durchfluss von 6.199 Fahrzeugen registriert. 
Hiervon waren 6.001 PKW Fahrzeuge und 198 Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,49 t. 
Die Verstoß-Quote lag bei 1.0%  
 
Bei den Seitenradarmessungen am Standort Chorbuschstraße stadteinwärts ergaben sich fol-
gende Ergebnisse: 
 
Insgesamt wurde ein Durchfluss von 5.996 Fahrzeugen registriert. 
Hiervon waren 5.836 PKW Fahrzeuge und 160 Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,49 t. 
Die Verstoß-Quote lag bei 0.8%. 
 
Beide Ergebnisse weisen auf eine geringe Verstoß-Quote hin. 
 
Die Seitenradarmessungen in der Orrerstraße erbrachten keine aussagekräftigen Ergebnisse. 
Dies kann auf technische Gründe oder auf den Standort und dessen Gegebenheiten zurück-
zuführen sein. Eine weitere Überprüfung durch den TAD ist vorgesehen. 
 
 
Zu 3. 
Auf der Orrerstraße vor dem Amselweg stadtauswärts ist die Geschwindigkeit für die folgen-
den 180 Meter auf 30 km/h reduziert. 
Es wäre sinnvoll, in Höhe des Zebrastreifens auf der Orrerstraße ein Wiederholungsschild für 
Tempo 30 aufzustellen bzw. anzuordnen. Der TAD sieht sich mit der Schwierigkeit konfron-
tiert, hier gerichtsfeste Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. Dies ist darauf zurückzufüh-
ren, dass die Fahrzeuge, die vom Amselweg in die Orrerstraße stadtauswärts abbiegen, zwar 
noch mehrere Meter in den 180 Meter Bereich fallen, der die Geschwindigkeit auf 30 km/h re-
duziert, die Fahrer*innen jedoch die Beschilderung nicht kennen und davon ausgehen, dass 
hier wie innerorts 50 km/h gefahren werden darf. Die zusätzliche Beschilderung "Tempo 30" 
könnte zudem dazu beitragen, dass die folgende Querungshilfe verkehrssicher genutzt wer-
den kann. Im nachfolgenden Streckenabschnitt befindet sich bereits eine Messstelle des TAD. 
 
Für den vom Amselweg abbiegenden Verkehr auf die Orrerstraße stadteinwärts gilt eine Ge-
schwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. 
Zugleich ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf einer Strecke von 180 m eine Ge-
schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet  
Auch diese Anordnung könnte einer Überprüfung unterzogen werden.

Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3852/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.12.2024
Erstellt
02.12.2024 08:53