3614/2018
RheinCargo GmbH & Co.KG hier: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
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Beschlussvorlage Rat
2925 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3614/2018 Freigabedatum 20.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff RheinCargo GmbH & Co.KG hier: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln schlägt der Häfen und Güterverkehr Köln AG vor, Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller (gem. § 113 Abs. 2 GO NW die Oberbürgermeisterin bzw. einen von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln als Mitglied) in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsenden. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus- scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeis- terin bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver- hältnis zur Stadt Köln. Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Kommanditisten der RheinCargo GmbH & Co. KG sind: a) die Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft und die b) die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH und Co. KG jeweils zu 50 %. Die Stadt Köln ist am Grundkapital der HGK AG unmittelbar mit 39,2 % und über die Stadtwerke Köln GmbH mittelbar mit 54,5 % beteiligt. Mitgesellschafter ist außerdem der Erftkreis mit einer Anteilsquote von 6,3 %. Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der RheinCargo GmbH & Co. KG Folgendes: „Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeitnehmervertreter. Die Arbeitnehmervertreter werden gemäß § 108 a Abs. 6 i.V.m. Abs.4 Satz 4 GO NRW aufgrund des durch die Gesellschafterversammlung zu erlassenden Organisationsstatuts (Wahlordnung) gewählt, von den Kommanditisten entsandt und abberufen. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Aufsichtsräten von juristischen Personen oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemein- de. Sofern weitere Vertreter benannt sind, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorge- schlagener Bediensteter der Stadt Köln dazuzählen. Als Vertreter der Oberbürgermeisterin hatte der Rat in seiner Sitzung am 02.09.2014 Herrn Michael Zimmermann vorgeschlagen. Durch sein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln endete seine Benennung als Vertreter der Oberbürgermeisterin. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 ist er in Nachfolge von Herrn Jörg van Geffen in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG entsandt worden. Die Oberbürgermeisterin schlägt nunmehr vor, gemäß 113 Abs. 2 GO NRW eine Nachbesetzung des ihr zustehenden Mandates durch Herrn Dr. Keller vorzunehmen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3614/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 02.11.2018 13:48