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3614/2018

RheinCargo GmbH & Co.KG hier: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2925 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3614/2018 
Freigabedatum 
20.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinCargo GmbH & Co.KG hier: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln schlägt der Häfen und Güterverkehr Köln AG vor,  
 
Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller 
 
(gem. § 113 Abs. 2 GO NW die Oberbürgermeisterin bzw. einen von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der 
Stadt Köln als Mitglied)  
 
in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsenden. 
 
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus-
scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeis-
terin bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver-
hältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Kommanditisten der RheinCargo GmbH & Co. KG sind:  
 
a) die Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft und die  
b) die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH und Co. KG  
jeweils zu 50 %.  
 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der HGK AG unmittelbar mit 39,2 % und über die Stadtwerke 
Köln GmbH mittelbar mit 54,5 % beteiligt. Mitgesellschafter ist außerdem der Erftkreis mit einer 
Anteilsquote von 6,3 %.  
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der  
RheinCargo GmbH & Co. KG Folgendes: 
„Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder 
entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeitnehmervertreter. Die Arbeitnehmervertreter werden gemäß § 
108 a Abs. 6 i.V.m. Abs.4 Satz 4 GO NRW aufgrund des durch die Gesellschafterversammlung 
zu erlassenden Organisationsstatuts (Wahlordnung) gewählt, von den Kommanditisten entsandt 
und abberufen.  
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Aufsichtsräten von juristischen Personen oder Personen-
vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemein-
de. Sofern weitere Vertreter benannt sind, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorge-
schlagener Bediensteter der Stadt Köln dazuzählen.  
 
Als Vertreter der Oberbürgermeisterin hatte der Rat in seiner Sitzung am 02.09.2014 Herrn Michael 
Zimmermann vorgeschlagen. Durch sein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln endete seine 
Benennung als Vertreter der Oberbürgermeisterin. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 
ist er in Nachfolge von Herrn Jörg van Geffen in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG 
entsandt worden. 
 
Die Oberbürgermeisterin schlägt nunmehr vor, gemäß 113 Abs. 2 GO NRW eine Nachbesetzung des 
ihr zustehenden Mandates durch Herrn Dr. Keller vorzunehmen.

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3614/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2018
Erstellt
02.11.2018 13:48