0818/2017
Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Lindenthal) ab dem Jahr 2017 ff.
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Anlage 1 - Erhaltungsprogramm Lindenthal
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Erhaltungsprogramm Bezirk 3 - Lindenthal 23.05.2017 BM Stadtteil Projektname Lage der BM Kosten Kurzbeschreibung 34551 Braunsfeld Eupener Str. Eupener Str. 54 160.000,0 0 € Auf der Eupener Str. soll im Bereich zwischen Eschweiler Str. und Stolberger Str. der Gehweg instand gesetzt werden. 31249 Junkersdorf Ludwig-Jahn-Str. Ludwig-Jahn-Str. We 603.000,00 € Auf der Ludwig-Jahn-Str. soll im Bereich zwischen Vogelsanger Str. und Raabestr. die Fahrbahn instand gesetzt werden. 31252 Klettenberg Klettenberggürtel Klettenberggürtel Luxemburger Str.- Rhöndorfer Str. 778.000,00 € Auf dem Klettenberggürtel soll im Bereich zwischen Luxemburger Str. und Rhöndorfer Str. die Fahrbahn in beide Fahrtrichtungen einschließlich der Gehwege instand gesetzt werden. 38562 Lindenthal Bachemer Str. Bachemer Str. 40-70 360. 000,00 € Auf der Bachemer Str. soll im Bereich zwischen Weyertal und Kringsweg die Fahrbahn instand gesetzt werden. 38535 Lindenthal Franzstr. Franzstr. 28-81 575.000,00 € Auf der Franzstr. soll im Bereich zwischen Kieler Straße und Gürtel die Fahrbahn einschließlich Entwässerungseinrichtungen instand gesetzt werden. 31247 Lindenthal Friedrich-Schmidt-Str. Friedrich-Schm idt-Str. 4-39 345.000,00 € Auf der Friedrich-Schmidt- Str. soll im Bereich zwischen Klosterstr. und Stadtwaldgürtel die Fahrbahn instand gesetzt werden. 38536 Lindenthal Gleuelerstr. Gleueler Str. 187-209; G leueler Str. 209- 210 473.500,00 € Auf der Gleueler Str. soll im Bereich zwischen Mommsenstr. und Gürtel die Fahrbahn instand gesetzt werden. 35469 Lövenich Brauweilerstr. Brauweilerstr. 40 805.000 ,00 € Die Brauweilerstr. soll im Fahrbahnbereich zwischen Spitzangerweg und Kölner Str. instand gesetzt werden. 35470 Lövenich Kölner Str. Kölner Str. 230.000,00 € Auf der Kölner Str. soll im Bereich zwischen Brauweilerstraße und Fuchsweg die Fahrbahn instand gesetzt werden. 35468 Lövenich Widdersdorfer Landstr. Widdersdorfer La ndstr. 300.000,00 € Auf der Widdersdorfer Landstr. soll im Bereich zwischen Kreisverkehr Lise-Meitner-Ring und An der Ronne die Fahrbahn instand gesetzt werden. 35476 Müngersdorf Belvederestr. Belvederestr. 420.000,0 0 € Auf der Belvederestr. soll im Bereich zwischen Gerhard-Marcks-Weg und Gregor-Mendel-Ring die Fahrbahn instand gesetzt werden. 31919 Müngersdorf Widdersdorfer Str. Widdersdorfer Str . 246-258 704.000,00 € Auf der Widdersdorfer Str. sol l im Bereich zwischen Vitalisstr. und Bahnbrücke die Fahrbahn instand gesetzt werden. 38563 Sülz Universitätsstr./Bachemer Str. Universitäts str. 51 330.000,00 € Auf der Universitätsstr. soll im Kreuzungsbereich Bachemer Str. Ecke Universitätsstr. die Fahrbahn instand gesetzt werden. 36184 Sülz Weißhausstr. Weißhausstr. 20-27 700.000,00 € Auf der Weißhausstr. soll in Teilbereichen die Fahrbahn instand gesetzt werden. 32685 Weiden Goethestr. Goethestr. We 35-43 176.000,00 € Auf der Goethestr. soll in Teilbereichen (Haus Nr. 35-43) die Fahrbahn (Aufstellflächen) einschließlich Gehwege instand gesetzt werden. 35471 Widdersdorf Im Buschfelde Im Buschfelde 1 185.000 ,00 € Auf der Straße Im Buschfelde soll im Bereich zwischen Unter Gottes Gnaden und Hauptstr. die Fahrbahn instand gesetzt werden. 34005 Widdersdorf Turmgasse Turmgasse 175.000,00 € Auf der Turmgasse soll im gesamten Bereich die Fahrbahn einschließlich der Gehwege instand gesetzt werden. Gesamtvolumen: 7.319.500,00 € 1 von 1
Anlage 2 - Plan
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BM-Nr: 38562 BM-Nr: 35476 BM-Nr: 34551 BM-Nr: 38535 BM-Nr: 31247 BM-Nr: 38536 BM-Nr: 31252 BM-Nr: 38563 BM-Nr: 36184 BM-Nr: 31919 BM-Nr: 35469 BM-Nr: 32685 BM-Nr: 35471 BM-Nr: 35470 BM-Nr: 31249 BM-Nr: 34005 BM-Nr: 35468 Erhaltungsprogramm Bezirk 3 - Lindenthal ±Stand: 30.05.2017 Amt für Straßen und Verkehrstechnik 662/2 - Grundsatzangelegenheiten 0 0,25 0,5 0,75 1 km
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/4 Vorlagen-Nummer 0818/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Lindenthal) ab dem Jahr 2017 ff. hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung stellt den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Lindenthal ab dem Jahr 2017 ff. (entsprechend Anlage) fest und beauftragt die Verwal- tung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfah- rens wird verzichtet. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Wie schon bereits in den Jahren zuvor, stellt die Verwaltung den zuständigen Gremien das beabsich- tigte Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm ab dem Jahr 2017 ff. vor. Es handelt sich hierbei um ein Programm, das sowohl konsumtive, als auch investive Maßnahmen beinhaltet. Es hat sich herausgestellt, dass eine genaue Zuordnung zum jeweiligen Teilhaushalt unter den Erfordernissen des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ häufig erst im Zuge der Bauvorbereitung und nach Klärung der KAG Beitragsfrage möglich ist. Die in der Anlage aufgelisteten Einzelprojekte haben ein Gesamtvolumen von 7.319.500,00 €. Hierbei handelt es sich um Schätzkosten. Entsprechende konsumtive und investive Haushaltsansätze sind zum Teil im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die erforderlichen Mittel im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2018 einschließlich Mittelfristplanung 2019 - 2021 im selben Teilplan ange- meldet. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des Haushalts maximal bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze. Die Verwaltung wird die Mittel für kleinere Instandsetzungsarbeiten, größere Instandsetzungsarbeiten, die gemeinsame Wiederherstellung nach Arbeiten durch Versorgungsträger sowie für sogenannte Generalinstandsetzungen verwenden. Die Abarbeitung ist vorbehaltlich der dafür erforderlichen Ressourcen in den nächsten drei bis vier Jahren vorgesehen und ist der wesentliche Teil des Konzeptes zur Sanierung der Straßenschäden und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. 3 Die in der Anlage beigefügten Maßnahmenlisten werden, gemäß Beschluss, sukzessive abgearbeitet. Ergänzungen/Veränderungen können im Rahmen der Beratungen in der Sitzung berücksichtigt wer- den. Im laufenden Verfahren werden weitere Planungserfordernisse (z. B. die Belange des Radver- kehrs oder die Optimierung der Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung) geprüft und eingearbei- tet. Bei wesentlichen Änderungen werden die Planungen oder Optimierungen den entsprechenden politischen Gremien zuständigkeitshalber erneut vorgelegt. Ebenfalls muss bei jeder Maßnahme ge- prüft werden, ob eine KAG-Pflicht für die Anlieger besteht. Die Anwohner werden in diesem Fall im Vorfeld über die einzelnen Maßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten informiert. Der Bedarfsfeststellungsbeschluss ist bei den in den Anlagen aufgelisteten Straßen- und Radwegun- terhaltungsmaßnahmen die Voraussetzung für die Umsetzung und den Maßnahmenbeginn. Die Be- schlussfassung ist notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung aktuell und in den Folgejah- ren sicherzustellen. Sofern es sich bei den in der Anlage aufgeführten Straßen um solche mit überört- licher Bedeutung handelt, werden diese in einer gesonderten Vorlage dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Nach Beschlussfassung über dieses Programm wird die Verwaltung mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen (falls erforderlich eine Planung erstellen, Beauftragung einer Baugrunduntersuchung, etc.). Sollte nach Abschluss der Arbeiten bei der konkreten Kostenermittlung bei einzelnen Maßnahmen eine Überschreitung des mit dem Programm beschlossenen Ansatzes von mehr als 20 % erfolgen oder sollte die Planung eine Änderung des Straßenquerschnitts oder eine deutliche Aufwertung der Straße ergeben, wird die Einzelmaßnahme der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (43)
- Eupener Straße 54
- Stolberger Straße
- Ludwig-Jahn-Straße
- Vogelsanger Straße
- Raabestraße
- Luxemburger Straße
- Rhöndorfer Straße 778
- Bachemer Straße 40
- Franzstraße 28
- Kieler Straße
- Klosterstraße
- Gleueler Straße 187
- Mommsenstraße
- Brauweilerstraße 40
- Kölner Straße 230
- Belvederestraße 420
- Vitalisstraße
- Weißhausstraße 20
- Goethestraße
- Spitzangerweg
- Gerhard-Marcks-Weg
- Gregor-Mendel-Ring
- Friedrich-Schmidt-Straße
- Widdersdorfer Landstraße
- Widdersdorfer Straße
- Universitätsstraße
- Unter Gottes Gnaden
- Klettenberggürtel
- Lise-Meitner-Ring
- Stadtwaldgürtel
- Im Buschfelde 1
- Hauptstraße
- An der Ronne
- Kringsweg
- Straße 18
- Straße 20
- Straße 5
- Straße 7
- Straße 4 39
- Weyertal
- Straße 2
- Fuchsweg
- Turmgasse 175
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0818/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27