AN/0465/2020
Social Distancing ermöglichen – Unterbringung gefährdeter Personengruppen
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2020 AN/0465/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 06.05.2020 Social Distancing ermöglichen – Unterbringung gefährdeter Personengruppen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses zu nehmen: Beschluss: 1. Die Stadt möge leer stehende Zimmer in Hotels und Jugendherbergen anmieten und dort Menschen ohne festen Wohnsitz, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, sowie Geflüchtete unterbringen, um die Notunterkünfte zu entlasten. Solche Zimmer sind ebenfalls zur Erweiterung des Angebotes an Frauenhausplätzen zu nutzen. 2. Die Stadt möge den Vermieter*innen, welche vor der Corona Krise ihre Wohnungen auf Internetplattformen als Ferienunterkünfte vermietet haben, nun Angebote für die dauerhafte Unterbringung von Wohnungslosen und geflüchteten Menschen unterbreiten. 3. Im Rahmen der Selbsthilfe und Selbstorganisation werden in Köln immer wieder Wohnungen und Häuser besetzt, die illegal oder illegitim leer stehen. Diese Form der Selbsthilfe verdient insbesondere während der Coronakrise Solidarität und konkrete Unterstützung. Die Verwaltung möge einen Hilfefond von 300.000 Euro auflegen. Aus diesem Fond sind Instandsetzungen, ggf. Mieten und Ankäufe zu ermöglichen. 4. Wohnungslose, geflüchtete Menschen und selbstorganisierte Gruppen haben (durchaus unterschiedliche) Beratungsbedarfe. Stadt und freie Wohlfahrtspflege haben für diese Beratungsbedarfe zum Teil professionelle Angebote, wie z.B. das Auszugsmanagement. Sie müssen kurzfristig überprüft, ausgebaut und gestärkt werden. Begründung: Während der Pandemie sollen Alle „Abstand halten“. Dieser Prozess wird noch mehrere Monate dauern. Diese Aufgabe ist für Menschen ohne Wohnung kaum zu lösen. Die Obdachlosenunterkünfte sind baulich nicht für die während der Pandemie geltenden Abstandsregelungen konzipiert. Trotzdem probieren die Träger und die Sozialarbeiter*innen dieser Einrichtung den Infektionsschutz so gut es geht umzusetzen. Auch wenn die Abstandregelungen nicht zu hundert Prozent eingehalten werden, bieten diese Einrichtungen Schutz. Der Enge in diesen Unterkünften stehen tausende ungenutzte Hotelzimmer entgegen, die während der Pandemie nicht vermietet werden können. Die Vermietung der Zimmer hilft den betroffenen Wohnungslosen und den von Insolvenz bedrohten Hoteliers. Viele Geflüchtete leben in beengten Unterkünften. Durch die Aufforderung des Staates, während der Pandemie zu Hause zu bleiben, wird die Enge in den Unterkünften für Geflüchtete noch prekärer. Das Zusammenleben auf engem Raum erhöht das Ansteckungsrisiko und somit die Verschlimmerung der Pandemie. Zeitgleich stehen in Köln sehr viele Ferienwohnungen leer. Der Marktführer in Sachen Vermittlung von Ferienwohnungen („airbnb“) ist in Zahlungsschwierigkeiten. Es kann vermutet werden, dass Wohnungsbesitzer, die ihren Lebensunterhalt mit der Vermietung von Ferienwohnungen aufbessern oder ganz bestreiten, ebenso in finanzielle Schieflage geraten. Die Stadt hätte nun die Gelegenheit, mit diesen Vermieter*innen langfristige Belegungsverträge abzuschließen. Somit können zuvor zweckentfremdete Wohnungen ihrer ursprünglichen Bestimmung dauerhaft zugeführt werden. Immer mehr Menschen ohne ausreichenden Wohnraum können oder wollen nicht in einer staatlichen oder karitativen Einrichtung leben. Diesem Phänomen ist Rechnung zu tragen, zumal der Staat selbst verantwortlich ist, dass es nicht genug Wohnungen, insbesondere für arme Menschen, gibt. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0465/2020
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 21.04.2020
- Erstellt
- 17.04.2020 11:54