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AN/0465/2020

Social Distancing ermöglichen – Unterbringung gefährdeter Personengruppen

Die Linke. Antrag nach § 3 21.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 06.05.2020, TOP 4.1

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

4056 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2020 
AN/0465/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 06.05.2020 
 
Social Distancing ermöglichen – Unterbringung gefährdeter Personengruppen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Hauptausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
1. Die Stadt möge leer stehende Zimmer in Hotels und Jugendherbergen anmieten 
und dort Menschen ohne festen Wohnsitz, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, 
sowie Geflüchtete unterbringen, um die Notunterkünfte zu entlasten. Solche 
Zimmer sind ebenfalls zur Erweiterung des Angebotes an Frauenhausplätzen zu 
nutzen. 
2. Die Stadt möge den Vermieter*innen, welche vor der Corona Krise ihre Wohnungen 
auf Internetplattformen als Ferienunterkünfte vermietet haben, nun Angebote für die 
dauerhafte Unterbringung von Wohnungslosen und geflüchteten Menschen 
unterbreiten. 
3. Im Rahmen der Selbsthilfe und Selbstorganisation werden in Köln immer wieder 
Wohnungen und Häuser besetzt, die illegal oder illegitim leer stehen. Diese Form 
der Selbsthilfe verdient insbesondere während der Coronakrise Solidarität und 
konkrete Unterstützung.

Die Verwaltung möge einen Hilfefond von 300.000 Euro auflegen. Aus diesem Fond 
sind Instandsetzungen, ggf. Mieten und Ankäufe zu ermöglichen.  
4. Wohnungslose, geflüchtete Menschen und selbstorganisierte Gruppen haben 
(durchaus unterschiedliche) Beratungsbedarfe.  
Stadt und freie Wohlfahrtspflege haben für diese Beratungsbedarfe zum Teil 
professionelle Angebote, wie z.B. das Auszugsmanagement. Sie müssen kurzfristig 
überprüft, ausgebaut und gestärkt werden. 
 
Begründung:  
Während der Pandemie sollen Alle „Abstand halten“. Dieser Prozess wird noch mehrere 
Monate dauern. Diese Aufgabe ist für Menschen ohne Wohnung kaum zu lösen. Die 
Obdachlosenunterkünfte sind baulich nicht für die während der Pandemie geltenden 
Abstandsregelungen konzipiert. Trotzdem probieren die Träger und die 
Sozialarbeiter*innen dieser Einrichtung den Infektionsschutz so gut es geht umzusetzen. 
Auch wenn die Abstandregelungen nicht zu hundert Prozent eingehalten werden, bieten 
diese Einrichtungen Schutz. Der Enge in diesen Unterkünften stehen tausende ungenutzte 
Hotelzimmer entgegen, die während der Pandemie nicht vermietet werden können. Die 
Vermietung der Zimmer hilft den betroffenen Wohnungslosen und den von Insolvenz 
bedrohten Hoteliers. 
Viele Geflüchtete leben in beengten Unterkünften. Durch die Aufforderung des Staates, 
während der Pandemie zu Hause zu bleiben, wird die Enge in den Unterkünften für 
Geflüchtete noch prekärer. Das Zusammenleben auf engem Raum erhöht das 
Ansteckungsrisiko und somit die Verschlimmerung der Pandemie. Zeitgleich stehen in 
Köln sehr viele Ferienwohnungen leer. Der Marktführer in Sachen Vermittlung von 
Ferienwohnungen („airbnb“) ist in Zahlungsschwierigkeiten. Es kann vermutet werden, 
dass Wohnungsbesitzer, die ihren Lebensunterhalt mit der Vermietung von 
Ferienwohnungen aufbessern oder ganz bestreiten, ebenso in finanzielle Schieflage 
geraten. Die Stadt hätte nun die Gelegenheit, mit diesen Vermieter*innen langfristige 
Belegungsverträge abzuschließen. Somit können zuvor zweckentfremdete Wohnungen 
ihrer ursprünglichen Bestimmung dauerhaft zugeführt werden.  
Immer mehr Menschen ohne ausreichenden Wohnraum können oder wollen nicht in einer 
staatlichen oder karitativen Einrichtung leben. Diesem Phänomen ist Rechnung zu tragen, 
zumal der Staat selbst verantwortlich ist, dass es nicht genug Wohnungen, insbesondere 
für arme Menschen, gibt. 
Mit freundlichen Grüßen

gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

06.05.2020 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0465/2020
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
21.04.2020
Erstellt
17.04.2020 11:54