1847/2018
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion - AN0736/2018 - betr.: "Denkmalensemble Bahnhof Belvedere"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3713 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/2 Vorlagen-Nummer 04.06.2018 1847/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 19.06.2018 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion – AN0736/2018 – betr.: „Denkmalensemble Bahnhof Belvedere“ Schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss Kunst und Kultur am 15.05.2018: 1. Was hat die Denkmalaufsicht im Hinblick auf die eingetretenen Schäden und auf die drohen- den Personenschäden unternommen bzw. in die Wege geleitet? 2. Wer haftet für diese und eventuelle zukünftige Schäden? 3. Wird die Denkmalaufsicht nunmehr die Fällung der in der Rede stehenden Platane anordnen? Wenn Ja: Wann? 4. Wenn nein: Welcher Weg muss nach Auffassung des Amtes für Denkmalpflege und Denkmal- schutz beschritten werden, um das Problem zu lösen? 5. Ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Gespräch mit der oberen Denkmalauf- sicht und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die unverändert eine Fällung fordert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege befindet sich in regelmäßigem Kontakt mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Die Behebung von Schäden am Objekt kann in konstruktiver Zusammenarbeit schnellst möglich veranlasst werden. Wegen des aktuellen Schadensfalls wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eine weitere Begutachtung der Bäume in Auftrag gegeben. Hierzu hat bereits ein Termin vor Ort am 24.04.2018 stattgefunden. Im Juni 2018 wird die weitere Begutachtung der sieben naturdenkmalge- schützten Platanen in der Parkanlage stattfinden. Zu 2.: Die Haftung für diese und eventuelle zukünftige, durch den Baumbestand verursachte Schäden liegt in städtischer Verantwortung. Zu 3.: Die Vitalität der Bäume wurde seinerzeit durch umfangreiche Gutachten, die vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Auftrag gegeben wurden, nachgewiesen. Da dieser Sachver- halt unverändert gegeben ist, kann das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege die Fällung der in der Rede stehenden Platane nicht anordnen. 2 Zu 4.: Da der geschützte Landschaftsbereich und das Baudenkmal als gleich wertiges und gleichran- gig zu erhaltendes Gut zu betrachten sind, kann das Interesse des Denkmalschutzes nicht über den Landschaftsschutz gestellt werden. Eine Lösung des Problems liegt somit nicht in der Kompetenz des Denkmalschutzes. Zu 5.: Für die Entscheidungsfindung wurden von der Verwaltung Fachleute für Bau- und Baumschutz eingebunden. Ergebnis des komplexen Untersuchungsprozesses war, dass ein Erhalt des Baudenk- mals unter gleichzeitigem Erhalt der Naturdenkmäler möglich ist. Dieses Ergebnis wurde seinerzeit durch die Obere Denkmalbehörde akzeptiert. Im Hinblick auf eine Fällung der Platane erfolgten daher keine weiteren Gespräche mit der Oberen Denkmalbehörde. Wenn durch erneute Begutachtungen eine Änderung des Sachverhaltes offensichtlich wird, wird das Amt für Denkmalschutz und Denkmal- pflege die Obere Denkmalbehörde diesbezüglich umgehend in Kenntnis setzen und um Stellungnah- me bitten. Im Rahmen der Fördermaßnahme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz fungiert der För- derkreis Bahnhof Belvedere – als Fördernehmer – als direkter Ansprechpartner der Stiftung. Gesprä- che finden unmittelbar zwischen Stiftung und Förderkreis statt. Die Forderung der Stiftung ist dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege bekannt, jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht umsetzbar. Ein Gespräch im Sinne der Stiftung ist daher nicht zielführend. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1847/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 30.05.2018 14:36