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V/0274/2006

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 501 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlage 11.04.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 11.05.2006, TOP 6.8

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0274-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

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Ansehen

V-0274-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

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Ansehen

V-0274-2006-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

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Ansehen

Berichtsvorlage

7163 Zeichen

V/0274/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 501: Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / 
Gasselstiege) 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
501: Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / Gasselstiege) öffentlich auszulegen. 
 
Die für militärische Zwecke nicht mehr benötigte westliche Teilfläc he der ehemaligen Nelson-Kaserne 
soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan al s Wohnbaufläche entwickelt werden. Das vom 
neuen Eigentümer der Fläche geplante Vorhaben umfasst im südlichen und westlichen Teil die Errich-
tung von ca. 50 Wohneinheiten in Form von 2-geschossigen Hausgruppen, Doppelhäusern und Ein-
zelhäusern sowie im östlichen Teil ca. 50-70 Wohnei nheiten in verdichteter 3-geschossiger Reihen-
haus- oder Geschossbauweise und eine Seniorenwohnanlage, ferner den Bau der Erschließungs- 
und Lärmschutzanlagen. Die Haupterschließung soll von der Kreuzung Grevener Straße / Meßkamp 
aus über eine öffentliche Verkehrsf läche erfolgen, an die die einzelnen Grundstücke entweder direkt 
oder durch private Stich- bzw. Ringstraßen angebunden sind. 
 
Den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B ebauungsplan hat der Ra t der Stadt Münster 
am 21.09.2005 gefasst. In der Bürgeranhörung am  29.09.2005 wurden keine Anregungen oder Än-
derungswünsche geäußert. Die frühze itige Behördenbeteiligung erfolgte im Februar 2006. Daraus 
ergaben sich keine wesentlichen Planänderungen; di e von den Fachämtern und Trägern öffentlicher 
Belange angeregten Ergänzungen wurden aufeinander abgestimmt und weitestgehend berücksichtigt. 
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen ve rschiedene Wohnformen zu; dazu gehören neben 
naturnahem Wohnen für junge Fam ilien mit Kindern auch Angebote fü r kleinere Haushalte und Seni-
oren. Im räumlichen Zusammenhang mit der geplanten Seniorenwohnanlage sollen auch Wohnungen 
für jüdische Migranten vorgesehen we rden, die zurzeit im Lindenhof untergebracht sind; die hierzu 
notwendigen Regelungen zwischen Vorhabenträger und Stadt werden im Durchführungsvertrag ge-
troffen. 
 
Der gestalterische Anspruch an das Baugebiet  im städtebaulichen Zusammenhang und in der un-
mittelbaren Nachbarschaft zum offenen Landscha ftsraum wird durch Bebauungs- und Hochbaupla-
nung aus einer Hand erfüllt; die Planung der einzelnen Gebäude ist so weit vorangeschritten, dass 
das Vorhaben sowohl durch den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch durch aussagefähige 
Darstellungen der Gebäude positiv definiert ist. Städtebaulichen Qualitäten wie Ortsrandgestaltung, 
Abstufung der Höhen und Dichte zwischen Grevener  Straße und Gasselstiege sowie wirtschaftliche 
Vorlagen-Nr.: 
V/0274/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss-Schiffmann/Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 22 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.04.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0274/2006 
 
Erschließung werden im Bebauungsplan durch geei gnete zeichnerische und textliche Festsetzungen 
gesichert. Durch weitgehende Südausrichtung der Gr undstücke ist die Möglichkeit zur Nutzung von 
Solarenergie gegeben. 
 
Gegenüber den Sport- und Freizeitanlagen in der Nachbarschaft des Plangebiets enthält der Bebau-
ungsplan aktive Lärmschutzmaßnahm en, die durch textliche Festse tzungen zur Gebäudeausrüstung 
ergänzt werden. Darüber hinaus enthält der Bebauungs plan zur Information für künftige Nutzer einen 
Hinweis, der auf die Lärmquellen in der Nachbar schaft des Plangebietes aufmerksam macht. Im Er-
gebnis der Abwägung zwischen den Belangen der angrenzenden Nutzungen, für die auch ausrei-
chende Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichti gen waren, der damit ve rbundenen Lärmvorbe-
lastung und der städtebaulichen Zi elrichtung kann die geplante W ohnnutzung als verträglich ange-
sehen werden.  
  
Auf Hinweis des STUA und der IHK wurden di e Belange des benachbarten Gewerbebetriebs Gas-
selstiege 178 noch genauer betrachtet. Das im rückw ärtigen Grundstücksbereich befindliche, zurzeit 
Lärm und Staub emittierende Schüttgutlager soll auf Wunsch der Eigentümerin kurzfristig aufgegeben 
werden. Dies ist durch eine entsprechende privat rechtliche Vereinbarung zwischen der Eigentümerin 
und dem Vorhabenträger, die der Verwaltung vorl iegt, hinreichend belegt. Die geeignete öffentlich-
rechtliche Sicherung der Nutzungsän derung wird im Rahmen des Durc hführungsvertrages erfolgen. 
Damit ist die bestehende Gemengelage aufgelöst; Schutzfestsetzungen im Bebauungsplan sind nicht 
erforderlich. Die Möglichkeit einer verkehrstechnischen Anbindung des umz unutzenden Bereichs ist 
bei der Planung der Haupterschließung im Plangebiet  berücksichtigt worden; eine Genehmigung von 
Wohnnutzung könnte dort ggfs. nach § 34 BauGB erfolgen. 
 
Die im Rahmen einer Ersteinschätzung genannten potenziellen Vorkommen von Vogel- und Fleder-
mausarten im Plangebiet wurden durch die bisheri gen Untersuchungen nur teilweise bestätigt. Aller-
dings konnten die Kartierarbeiten jahreszeitlich  bedingt noch nicht abgeschlossen werden; eine end-
gültige gutachterliche Stell ungnahme wird daher im weiteren Verfahr en erfolgen. Es ist zum jetzigen 
Zeitpunkt jedoch davon auszugehen, dass zwar vorau ssichtlich artenschutzrechtliche Maßnahmen zu 
berücksichtigen sind, die Planung aber generell mi t den einschlägigen Schut zvorschriften vereinbar 
ist. Ein Aufschub des gesamten Bebauungsplanverfahrens erscheint deshalb nicht gerechtfertigt. Der 
Abschlussbericht zum Schutzgut Tiere soll daher – s obald er jahreszeitlich bedingt vorliegt – als Er-
gänzung in den Umweltbericht eingefügt werden. Der Vorhabenträger ist darüber informiert, dass bei 
wider Erwarten eintretenden wesentlichen Ände rungen des Erkenntnisstandes ggfs. eine erneute 
Offenlegung erforderlich werden kann. 
 
Die Bodensituation im Plange biet wird durch vollständige Altlas tensanierung qualitativ erheblich ver-
bessert. Quantitativ wird durch die Planung der  Versiegelungsgrad, bezogen auf das Plangebiet 
selbst, in gewissem Umfang erhöht. Diese Erhöhung muss zwar in der notwendigen Detailbetrachtung 
des Umweltberichts als nachteilige Auswirkung der Planung konstatiert werden. Dieser kleinräumige 
Eingriff wird jedoch durch die positiven Umweltauswirkungen der Innenentwicklung und Umnutzung 
von innerstädtischen Brachflächen (Bodenschutzklausel des § 1a (2) BauGB) weit überwogen.  
 
Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergebenden 
Erschließungsaufwand entsprechend dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll vor den Sommerferien erfolgen. 
 
Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf können den Anlagen entnommen werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

V-0274-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

7200 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 274/2006 
... 
 
 
Stadtplanungsamt  September 2005 
 
 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB 
 
 
 
 
Stadtbezirk: 
 
 
 
 
 
Münster-Mitte 
Anlass: 
 
 
 
 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- 
ungsplanes für den Bereich westlich der Prins-
Claus-Kazerne, Grevener Straße / Gasselstiege 
 
Zeit: 
 
 
 
 
 
29.09.2005, 19.00 Uhr 
Ort: 
 
 
 
 
 
Wagenhalle ehemalige Nelson-
Kaserne, Grevener Straße, Münster 
Teilnehmer: 
 
 
 
 
 
ca. 12 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: 
 
 
 
 
 
Herr Fischer-Baumeister, 
Bezirksvorsteher 
 
 
Vertreter der Verwaltung: 
 
 
 
 
 
Frau Voss-Schiffmann, Herr Tuch, 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- 
nung, Verkehrsplanung 
Vertreter des Vorhabenträgers: 
 
Herr Leuer, Herr Daniel, 
AS Wohnbau 
Herr Maas, 
Maas + Partner, Architekt

... 
2 
Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Münster-Mitt e, Herr Fischer-Baumeister, be- 
grüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, erläut ert Anlass und Ablauf der Veran- 
staltung, stellt die Beteiligten vor und gibt eine kurze Einführung zum Baugebiet. Frau 
Voss-Schiffmann erläutert den bisherigen Verfahrens ablauf und weist auf die Beson- 
derheiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans hin. 
 
Im Anschluss stellt Frau Voss-Schiffmann anhand ver schiedener Pläne die stadträum- 
liche Situation des Plangebietes auf dem Gelände de r ehemaligen Nelson-Kaserne 
zwischen Grevener Straße und Gasselstiege und die s ich hieraus ergebenden städte- 
baulichen Rahmenbedingungen vor, die neben den Vorg aben zu Erschließung und 
Lärmschutz die Berücksichtigung einer Wohngruppe für Flüchtlinge beinhalten. 
 
Der Architekt des Vorhabenträgers, Herr Maas, gibt mit Hilfe von Luftbildern und Plä- 
nen einen Überblick über die städtebauliche Konzept ion des Investors in zwei Alterna- 
tiven – eine Einfamilienhausbebauung und eine Misch ung aus Einfamilienhäusern und 
Geschosswohnungsbau -, die jeweils von der Grevener  Straße aus erschlossen wer- 
den. Anhand der Pläne verdeutlicht Herr Maas das fu nktionale Konzept, die städtebau- 
liche Gestaltung der geplanten Bauvorhaben und die Unterschiede der beiden Alterna- 
tiven. 
 
Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Herr Fischer-Baumeister die Anwe- 
senden, Fragen zu stellen und Meinungen zu äußern. 
 
· Ein Bürger fragt nach der Funktion von Herrn Maas  und der AS Wohnbau und ob 
die Flüchtlingsunterkunft auf dem Sportplatz der Pr ins-Claus-Kazerne entstehen 
werde. 
 
Herr Maas erläutert, dass sein Büro mit der städteb aulichen Planung beauftragt wurde 
und Vermarktung und Realisierung in den Händen der AS Wohnbau liegen. Frau Voss-
Schiffmann erklärt, dass die Flüchtlingsunterkunft innerhalb des Plangebietes liegen 
wird; Herr Maas ergänzt, dass die genaue Standortwa hl im Laufe des Planverfahrens 
erfolgen werde. Herr Fischer-Baumeister gibt einen kurzen Einblick in die Hintergründe 
des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge der Sta dt Münster und berichtet von den 
positiven Erfahrungen in Hiltrup und Gelmer. 
 
· Eine Bürgerin möchte wissen, wie der Investor sic h für welches der beiden vor- 
gestellten Konzepte entscheide. 
 
Herr Maas erklärt, dass dies vor allem von der Einr äumung eines Wegerechtes zur 
Von-Einem-Straße abhänge, wozu es vom Grundstücksei gentümer positive Signale 
gebe. Als weiteres Entscheidungskriterium führt er die Nachfrage an. Bisher habe der 
Vorhabenträger noch keine Entscheidung für eins der  beiden Konzepte getroffen, zur 
Zeit zeichne sich allerdings eine stärkere Nachfrage für Mietwohnungen ab. 
 
Herr Fischer-Baumeister bittet Herrn Maas um eine n ähere Erläuterung des Solarsied- 
lungs-Konzeptes. 
 
Herr Maas erklärt, es sei ein additives Hauskonzept  vorgesehen, bei dem Rücksicht 
auf unterschiedliche Ansprüche und finanzielle Mögl ichkeiten genommen werde. Die 
konsequente Südausrichtung der Gebäude stelle einen  wichtigen Baustein dar, der 
durch weitere Maßnahmen, wie kontrollierte Lüftung,  Passivhaus-Standards und So- 
larmodule ergänzt werden könne.  
 
· Eine Bürgerin fragt nach gebauten Beispielen des Vorhabenträgers. 
 
· Einige Bürger bitten um nähere Erklärungen zu den  Baustandards, zum Material 
der Häuser und zu den Begriffen ‚aktive und passive Solarnutzung’.

3 
 
· Eine Bürgerin fragt, an wen man sich bei Kaufinte resse wenden könne. 
 
Herr Maas führt aus, dass nicht auf der Grundlage v on Typenhäusern, sondern indivi- 
duell geplant werde und sowohl Holz- als auch Massivbauweisen zum Einsatz kommen 
könnten. Passive Solarenergie werde vor allem durch  Ausrichtung und Grundrissges- 
taltung der Gebäude genutzt. Aktive Solarenergienut zung umfasse zum Beispiel die 
Warmwasserbereitung durch Sonnenenergie und andere gebäudetechnische Maß- 
nahmen, die vom Vorhabenträger als additives Konzept angeboten würden. Herr Leuer 
teilt mit, dass die AS Wohnbau in 3–4 Wochen eine V erkaufsausstellung in der ehema- 
ligen Wagenhalle der Nelson-Kaserne einrichten werde. 
 
· Ein Bürger fragt nach dem vorgesehenen Zeitplan u nd dem dabei bestehenden 
Zusammenhang zwischen der Bebauungsplanung und der Realisierung der Bau- 
vorhaben. 
 
Herr Leuer gibt an, dass er im günstigsten Fall mit  der Rechtskraft des Vorhabenbezo- 
genen Bebauungsplanes im Sommer 2006 und dem Baubeg inn im Herbst 2006 rech- 
ne. Herr Maas erklärt, dass zur Zeit die Planung ko nkretisiert und die Architektur der 
Häuser entwickelt werde. Frau Voss-Schiffmann erläu tert die Besonderheit vorhaben- 
bezogener Bebauungspläne, bei denen das städtische Planverfahren und die Vorha- 
benplanung des Investors parallel geführt und aufei nander abgestimmt werden, so 
dass mit Rechtskraft des Bebauungsplanes in der Reg el auch die Bauvorhaben bean- 
tragt werden könnten. 
 
· Ein Bürger fragt nach der zu erwartenden Geschoss igkeit und Architektur der 
Gebäude. 
 
Frau Voss-Schiffmann nennt als städtebauliches Ziel  eine Staffelung der Dichte von 2 
Geschossen im Bereich der Einfamilienhäuser an der Gasselstiege zu 3 Geschossen 
für den Geschosswohnungsbau westlich der Kaserne. H err Fischer-Baumeister erläu- 
tert zusammenfassend, dass in dem Baugebiet im Rahmen eines städtebaulich einheit- 
lichen Siedlungscharakters individuelle Architektur entstehen werde. 
 
· Ein Bürger fragt, ob die Parkplätze der Mehrfamil ienhäuser in Tiefgaragen unter- 
gebracht werden. 
 
· Ein Bürger fragt nach der geplanten Anzahl Wohnun gen. 
 
Herr Maas erklärt, dass die Stellplätze ebenerdig v orwiegend in dem zur Prins-Claus-
Kazerne geplanten Lärmschutzwall untergebracht werd en sollen. Es seien circa 80 
Einfamilienhäuser in der ersten Variante bzw. circa  50 Einfamilienhäuser und 4 Baufel- 
der für Geschosswohnungsbau in der zweiten Variante vorgesehen. 
 
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wei st Herr Fischer-Baumeister auf 
den weiteren Verfahrensablauf hin, bedankt sich bei  den Anwesenden für ihr Interesse 
und schließt die Bürgeranhörung um 19.35 Uhr. 
 
 
 
gez.      gez. 
........................................................... .......................................... ................. 
Peter Fischer-Baumeister   Wolfgang Tuch 
Bezirksvorsteher    Schriftführer

V-0274-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

37 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 274/2006 


V-0274-2006-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

5426 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 274/2006 
1. Textliche Festsetzungen gem. §§ 9 u. 12 
BauGB 
 
1.1  Die Traufhöhe ist definiert als Schnittpunkt zw i- 
schen Oberfläche Außenwandfläche und Ober- 
kante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhe ist je- 
weils die fertige Oberkante der zugehörigen Er- 
schließungsfläche, gemessen in der Mitte der 
Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes (§§ 16 
und 18 BauNVO). 
 
1.2 Zusätzlich zu der festgesetzten Vollgeschosszahl  
ist ein weiteres Geschoss zulässig, wenn seine 
Höhe die festgesetzte Traufhöhe um nicht mehr 
als 2,5 m überschreitet und folgende Maßgaben 
erfüllt sind: In den Bereichen A sowie C – G darf 
das zusätzliche Geschoss nur an einer Seite der 
Fassade bündig liegen und muss zu den übrigen 
Seiten um min. 1 m zurückspringen; bei Reihen- 
häusern und Hausgruppen darf das zusätzliche 
Geschoss zusätzlich straßenseitig bündig an der 
Fassade liegen und sich über die gesamte Breite 
erstrecken. Die Fläche des zusätzlichen Ge- 
schosses ist im Bereich B auf max. 20 m² je 
Grundstück, in den übrigen Bereichen auf max. 
2/3 der Fläche des darunterliegenden Vollge- 
schosses zu beschränken. Die zusätzliche Ge- 
schossfläche ist bei der Ermittlung der Geschoss- 
flächenzahl mitzurechnen (§ 20 BauNVO). 
 
1.3  In den Bereichen A – D sind Garagen und Stell- 
plätze nur in den seitlichen Abstandflächen der 
Gebäude zulässig; hierbei darf durch Garagen die 
rückwärtige Gebäudeflucht um bis zu 2 m, jedoch 
max. bis zur rückwärtigen Baugrenze, durch 
Stellplätze die straßenseitige Bauflucht über- 
schritten werden. Im Bereich E sind im Bereich 
von Hausgruppen Garagen als Carports auch 
straßenseitig vor den Gebäuden zulässig. In den 
Bereichen F – G sind Stellplätze nur in dem ober- 
irdisch festgesetzten Bereich sowie in Tiefgara- 
gen zulässig. Zu öffentlichen Verkehrsflächen ist 
ein seitlicher Abstand von min. 1 m einzuhalten (§ 
12 BauNVO). 
 
1.4  Nebenanlagen dürfen eine Grundfläche von max. 
10 m² je Grundstück nicht überschreiten. In den 
Vorgärten sind sie mit Ausnahme von Anlagen für 
Mülltonnen und Fahrräder unzulässig. Im Bereich 
B sind Nebenanlagen nur innerhalb der nördli- 
chen und südlichen Abstandflächen zulässig; da- 
bei darf die rückwärtige Gebäudeflucht um bis zu 
2 m, jedoch max. bis zur rückwärtigen Baugrenze 
überschritten werden (§ 14 BauNVO).  
 
1.5 Für Wintergärten dürfen die rückwärtigen Bau- 
grenzen um max. 3 m in einer Breite von max. 5 
m  überschritten werden (§ 23 BauNVO). 
 
1.6  Das auf den Baugrundstücken anfallende Nieder- 
schlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstü- 
cken in geeigneten privaten Anlagen zu versi- 
ckern (§ 9 (1) Nr. 14 BauGB). 
 
1.7 Aufenthaltsräume sind in den Bereichen E – G in 
den Obergeschossen sowie bei dem nördlichsten 
Grundstück im Bereich B jeweils auf den lärmzu- 
gewandten Gebäudeseiten mit fensterunabhängi- 
ger, schallgedämmter Lüftung auszustatten. Die 
Materialien Kupfer und Zink sind als Dachde- 
ckung unzulässig (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 
 
1.8 Der festgesetzte „halbe“ Lärmschutzwall ist vol l- 
flächig und fachgerecht extensiv zu begrünen. Die 
Begrünung ist dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle 
sind zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB).  
 
 
2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 
 
2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils 
einheitlich im Material, Farbton, Traufhöhe, Dach- 
form und Dachneigung zu errichten. Als Fassa- 
denmaterialien sind Klinker, Putz und Glas zuge- 
lassen, untergeordnet können Holzwerkstoffplat- 
ten, Holz, Solarpaneele und Naturstein vorgese- 
hen werden.  
 
2.2 Werbeanlagen sind nur an der Stätte ihrer Leis- 
tung und im Bereich des Erdgeschosses bis un- 
terhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschos- 
ses zulässig. Außenwerbung als unbeleuchtete 
Schriftzüge oder selbstleuchtende, filigrane Ein- 
zelbuchstaben bzw. Firmenzeichen sind bis 0,7 m 
Höhe  und 0,7 m Länge zulässig.  
 
2.3 Im Bereich B ist an der Grenze zur Gasselstiege 
als Grundstückseinfriedung die vorhandene Mau- 
er nach Möglichkeit in Gänze zu erhalten; andern- 
falls sind nur grüne Maschendraht- und Drahtgit- 
terzäune in einer Höhe von maximal 1,80 m zu- 
lässig. In allen Bereichen sind zu Verkehrsflächen 
als Einfriedung nur Buchenhecken zulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Das Plangebiet ist durch Gewerbelärm sowie 
Sport- und Freizeitlärm vorbelastet; insbesondere 
in den gekennzeichneten Bereichen (Teil des Be- 
reichs B, Bereiche E – G) muss daher außerhalb 
des Wirkungsbereichs der Lärmschutzmaßnah- 
men mit erhöhten Außenlärmpegeln gerechnet 
werden. 
 
3.2 Die privaten Versickerungsanlagen sind geneh- 
migungspflichtig (§ 7 Wasserhaushaltsgesetz).  
 
3.3 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver- 
züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal- 
behörde oder dem Landschaftsverband Westfa- 
len-Lippe, Westf. Museum für Archäologie - Lan- 
desmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, 
Münster anzuzeigen (§ 15 Denkmalschutzge- 
setz). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 
 
3.4 Kampfmittel 
Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel ge- 
funden werden, so sind die Bauarbeiten unver- 
züglich einzustellen und die Feuerwehr der Stadt 
Münster zu verständigen. 
 
3.5 Durchführungsvertrag 
Zur Realisierung dieses vorhabenbezogenen Be- 
bauungsplanes wurden ergänzende öffentlich-
rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen 
der Stadt Münster und dem Vorhabenträger ab- 
geschlossen (Durchführungsvertrag).

Beratungsverlauf (2)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 501 (amtlicher Umring) amtlich
  • Grevener Straße
  • Von-Einem-Straße
  • Gasselstiege
  • Meßkamp

Bebauungsplan Nr. 501

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / Gasselstiege)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0274/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37