V/0274/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 501 - Kenntnisnahme des Entwurfes
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Berichtsvorlage
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V/0274/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 501: Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / Gasselstiege) Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 501: Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / Gasselstiege) öffentlich auszulegen. Die für militärische Zwecke nicht mehr benötigte westliche Teilfläc he der ehemaligen Nelson-Kaserne soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan al s Wohnbaufläche entwickelt werden. Das vom neuen Eigentümer der Fläche geplante Vorhaben umfasst im südlichen und westlichen Teil die Errich- tung von ca. 50 Wohneinheiten in Form von 2-geschossigen Hausgruppen, Doppelhäusern und Ein- zelhäusern sowie im östlichen Teil ca. 50-70 Wohnei nheiten in verdichteter 3-geschossiger Reihen- haus- oder Geschossbauweise und eine Seniorenwohnanlage, ferner den Bau der Erschließungs- und Lärmschutzanlagen. Die Haupterschließung soll von der Kreuzung Grevener Straße / Meßkamp aus über eine öffentliche Verkehrsf läche erfolgen, an die die einzelnen Grundstücke entweder direkt oder durch private Stich- bzw. Ringstraßen angebunden sind. Den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B ebauungsplan hat der Ra t der Stadt Münster am 21.09.2005 gefasst. In der Bürgeranhörung am 29.09.2005 wurden keine Anregungen oder Än- derungswünsche geäußert. Die frühze itige Behördenbeteiligung erfolgte im Februar 2006. Daraus ergaben sich keine wesentlichen Planänderungen; di e von den Fachämtern und Trägern öffentlicher Belange angeregten Ergänzungen wurden aufeinander abgestimmt und weitestgehend berücksichtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen ve rschiedene Wohnformen zu; dazu gehören neben naturnahem Wohnen für junge Fam ilien mit Kindern auch Angebote fü r kleinere Haushalte und Seni- oren. Im räumlichen Zusammenhang mit der geplanten Seniorenwohnanlage sollen auch Wohnungen für jüdische Migranten vorgesehen we rden, die zurzeit im Lindenhof untergebracht sind; die hierzu notwendigen Regelungen zwischen Vorhabenträger und Stadt werden im Durchführungsvertrag ge- troffen. Der gestalterische Anspruch an das Baugebiet im städtebaulichen Zusammenhang und in der un- mittelbaren Nachbarschaft zum offenen Landscha ftsraum wird durch Bebauungs- und Hochbaupla- nung aus einer Hand erfüllt; die Planung der einzelnen Gebäude ist so weit vorangeschritten, dass das Vorhaben sowohl durch den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch durch aussagefähige Darstellungen der Gebäude positiv definiert ist. Städtebaulichen Qualitäten wie Ortsrandgestaltung, Abstufung der Höhen und Dichte zwischen Grevener Straße und Gasselstiege sowie wirtschaftliche Vorlagen-Nr.: V/0274/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann/Herr Husmann Ruf: 492 61 22 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0274/2006 Erschließung werden im Bebauungsplan durch geei gnete zeichnerische und textliche Festsetzungen gesichert. Durch weitgehende Südausrichtung der Gr undstücke ist die Möglichkeit zur Nutzung von Solarenergie gegeben. Gegenüber den Sport- und Freizeitanlagen in der Nachbarschaft des Plangebiets enthält der Bebau- ungsplan aktive Lärmschutzmaßnahm en, die durch textliche Festse tzungen zur Gebäudeausrüstung ergänzt werden. Darüber hinaus enthält der Bebauungs plan zur Information für künftige Nutzer einen Hinweis, der auf die Lärmquellen in der Nachbar schaft des Plangebietes aufmerksam macht. Im Er- gebnis der Abwägung zwischen den Belangen der angrenzenden Nutzungen, für die auch ausrei- chende Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichti gen waren, der damit ve rbundenen Lärmvorbe- lastung und der städtebaulichen Zi elrichtung kann die geplante W ohnnutzung als verträglich ange- sehen werden. Auf Hinweis des STUA und der IHK wurden di e Belange des benachbarten Gewerbebetriebs Gas- selstiege 178 noch genauer betrachtet. Das im rückw ärtigen Grundstücksbereich befindliche, zurzeit Lärm und Staub emittierende Schüttgutlager soll auf Wunsch der Eigentümerin kurzfristig aufgegeben werden. Dies ist durch eine entsprechende privat rechtliche Vereinbarung zwischen der Eigentümerin und dem Vorhabenträger, die der Verwaltung vorl iegt, hinreichend belegt. Die geeignete öffentlich- rechtliche Sicherung der Nutzungsän derung wird im Rahmen des Durc hführungsvertrages erfolgen. Damit ist die bestehende Gemengelage aufgelöst; Schutzfestsetzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Die Möglichkeit einer verkehrstechnischen Anbindung des umz unutzenden Bereichs ist bei der Planung der Haupterschließung im Plangebiet berücksichtigt worden; eine Genehmigung von Wohnnutzung könnte dort ggfs. nach § 34 BauGB erfolgen. Die im Rahmen einer Ersteinschätzung genannten potenziellen Vorkommen von Vogel- und Fleder- mausarten im Plangebiet wurden durch die bisheri gen Untersuchungen nur teilweise bestätigt. Aller- dings konnten die Kartierarbeiten jahreszeitlich bedingt noch nicht abgeschlossen werden; eine end- gültige gutachterliche Stell ungnahme wird daher im weiteren Verfahr en erfolgen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch davon auszugehen, dass zwar vorau ssichtlich artenschutzrechtliche Maßnahmen zu berücksichtigen sind, die Planung aber generell mi t den einschlägigen Schut zvorschriften vereinbar ist. Ein Aufschub des gesamten Bebauungsplanverfahrens erscheint deshalb nicht gerechtfertigt. Der Abschlussbericht zum Schutzgut Tiere soll daher – s obald er jahreszeitlich bedingt vorliegt – als Er- gänzung in den Umweltbericht eingefügt werden. Der Vorhabenträger ist darüber informiert, dass bei wider Erwarten eintretenden wesentlichen Ände rungen des Erkenntnisstandes ggfs. eine erneute Offenlegung erforderlich werden kann. Die Bodensituation im Plange biet wird durch vollständige Altlas tensanierung qualitativ erheblich ver- bessert. Quantitativ wird durch die Planung der Versiegelungsgrad, bezogen auf das Plangebiet selbst, in gewissem Umfang erhöht. Diese Erhöhung muss zwar in der notwendigen Detailbetrachtung des Umweltberichts als nachteilige Auswirkung der Planung konstatiert werden. Dieser kleinräumige Eingriff wird jedoch durch die positiven Umweltauswirkungen der Innenentwicklung und Umnutzung von innerstädtischen Brachflächen (Bodenschutzklausel des § 1a (2) BauGB) weit überwogen. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll vor den Sommerferien erfolgen. Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf können den Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Plan (verkleinert)
V-0274-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 274/2006 ... Stadtplanungsamt September 2005 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB Stadtbezirk: Münster-Mitte Anlass: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes für den Bereich westlich der Prins- Claus-Kazerne, Grevener Straße / Gasselstiege Zeit: 29.09.2005, 19.00 Uhr Ort: Wagenhalle ehemalige Nelson- Kaserne, Grevener Straße, Münster Teilnehmer: ca. 12 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister, Bezirksvorsteher Vertreter der Verwaltung: Frau Voss-Schiffmann, Herr Tuch, Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- nung, Verkehrsplanung Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Leuer, Herr Daniel, AS Wohnbau Herr Maas, Maas + Partner, Architekt ... 2 Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Münster-Mitt e, Herr Fischer-Baumeister, be- grüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, erläut ert Anlass und Ablauf der Veran- staltung, stellt die Beteiligten vor und gibt eine kurze Einführung zum Baugebiet. Frau Voss-Schiffmann erläutert den bisherigen Verfahrens ablauf und weist auf die Beson- derheiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans hin. Im Anschluss stellt Frau Voss-Schiffmann anhand ver schiedener Pläne die stadträum- liche Situation des Plangebietes auf dem Gelände de r ehemaligen Nelson-Kaserne zwischen Grevener Straße und Gasselstiege und die s ich hieraus ergebenden städte- baulichen Rahmenbedingungen vor, die neben den Vorg aben zu Erschließung und Lärmschutz die Berücksichtigung einer Wohngruppe für Flüchtlinge beinhalten. Der Architekt des Vorhabenträgers, Herr Maas, gibt mit Hilfe von Luftbildern und Plä- nen einen Überblick über die städtebauliche Konzept ion des Investors in zwei Alterna- tiven – eine Einfamilienhausbebauung und eine Misch ung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau -, die jeweils von der Grevener Straße aus erschlossen wer- den. Anhand der Pläne verdeutlicht Herr Maas das fu nktionale Konzept, die städtebau- liche Gestaltung der geplanten Bauvorhaben und die Unterschiede der beiden Alterna- tiven. Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Herr Fischer-Baumeister die Anwe- senden, Fragen zu stellen und Meinungen zu äußern. · Ein Bürger fragt nach der Funktion von Herrn Maas und der AS Wohnbau und ob die Flüchtlingsunterkunft auf dem Sportplatz der Pr ins-Claus-Kazerne entstehen werde. Herr Maas erläutert, dass sein Büro mit der städteb aulichen Planung beauftragt wurde und Vermarktung und Realisierung in den Händen der AS Wohnbau liegen. Frau Voss- Schiffmann erklärt, dass die Flüchtlingsunterkunft innerhalb des Plangebietes liegen wird; Herr Maas ergänzt, dass die genaue Standortwa hl im Laufe des Planverfahrens erfolgen werde. Herr Fischer-Baumeister gibt einen kurzen Einblick in die Hintergründe des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge der Sta dt Münster und berichtet von den positiven Erfahrungen in Hiltrup und Gelmer. · Eine Bürgerin möchte wissen, wie der Investor sic h für welches der beiden vor- gestellten Konzepte entscheide. Herr Maas erklärt, dass dies vor allem von der Einr äumung eines Wegerechtes zur Von-Einem-Straße abhänge, wozu es vom Grundstücksei gentümer positive Signale gebe. Als weiteres Entscheidungskriterium führt er die Nachfrage an. Bisher habe der Vorhabenträger noch keine Entscheidung für eins der beiden Konzepte getroffen, zur Zeit zeichne sich allerdings eine stärkere Nachfrage für Mietwohnungen ab. Herr Fischer-Baumeister bittet Herrn Maas um eine n ähere Erläuterung des Solarsied- lungs-Konzeptes. Herr Maas erklärt, es sei ein additives Hauskonzept vorgesehen, bei dem Rücksicht auf unterschiedliche Ansprüche und finanzielle Mögl ichkeiten genommen werde. Die konsequente Südausrichtung der Gebäude stelle einen wichtigen Baustein dar, der durch weitere Maßnahmen, wie kontrollierte Lüftung, Passivhaus-Standards und So- larmodule ergänzt werden könne. · Eine Bürgerin fragt nach gebauten Beispielen des Vorhabenträgers. · Einige Bürger bitten um nähere Erklärungen zu den Baustandards, zum Material der Häuser und zu den Begriffen ‚aktive und passive Solarnutzung’. 3 · Eine Bürgerin fragt, an wen man sich bei Kaufinte resse wenden könne. Herr Maas führt aus, dass nicht auf der Grundlage v on Typenhäusern, sondern indivi- duell geplant werde und sowohl Holz- als auch Massivbauweisen zum Einsatz kommen könnten. Passive Solarenergie werde vor allem durch Ausrichtung und Grundrissges- taltung der Gebäude genutzt. Aktive Solarenergienut zung umfasse zum Beispiel die Warmwasserbereitung durch Sonnenenergie und andere gebäudetechnische Maß- nahmen, die vom Vorhabenträger als additives Konzept angeboten würden. Herr Leuer teilt mit, dass die AS Wohnbau in 3–4 Wochen eine V erkaufsausstellung in der ehema- ligen Wagenhalle der Nelson-Kaserne einrichten werde. · Ein Bürger fragt nach dem vorgesehenen Zeitplan u nd dem dabei bestehenden Zusammenhang zwischen der Bebauungsplanung und der Realisierung der Bau- vorhaben. Herr Leuer gibt an, dass er im günstigsten Fall mit der Rechtskraft des Vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes im Sommer 2006 und dem Baubeg inn im Herbst 2006 rech- ne. Herr Maas erklärt, dass zur Zeit die Planung ko nkretisiert und die Architektur der Häuser entwickelt werde. Frau Voss-Schiffmann erläu tert die Besonderheit vorhaben- bezogener Bebauungspläne, bei denen das städtische Planverfahren und die Vorha- benplanung des Investors parallel geführt und aufei nander abgestimmt werden, so dass mit Rechtskraft des Bebauungsplanes in der Reg el auch die Bauvorhaben bean- tragt werden könnten. · Ein Bürger fragt nach der zu erwartenden Geschoss igkeit und Architektur der Gebäude. Frau Voss-Schiffmann nennt als städtebauliches Ziel eine Staffelung der Dichte von 2 Geschossen im Bereich der Einfamilienhäuser an der Gasselstiege zu 3 Geschossen für den Geschosswohnungsbau westlich der Kaserne. H err Fischer-Baumeister erläu- tert zusammenfassend, dass in dem Baugebiet im Rahmen eines städtebaulich einheit- lichen Siedlungscharakters individuelle Architektur entstehen werde. · Ein Bürger fragt, ob die Parkplätze der Mehrfamil ienhäuser in Tiefgaragen unter- gebracht werden. · Ein Bürger fragt nach der geplanten Anzahl Wohnun gen. Herr Maas erklärt, dass die Stellplätze ebenerdig v orwiegend in dem zur Prins-Claus- Kazerne geplanten Lärmschutzwall untergebracht werd en sollen. Es seien circa 80 Einfamilienhäuser in der ersten Variante bzw. circa 50 Einfamilienhäuser und 4 Baufel- der für Geschosswohnungsbau in der zweiten Variante vorgesehen. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wei st Herr Fischer-Baumeister auf den weiteren Verfahrensablauf hin, bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Interesse und schließt die Bürgeranhörung um 19.35 Uhr. gez. gez. ........................................................... .......................................... ................. Peter Fischer-Baumeister Wolfgang Tuch Bezirksvorsteher Schriftführer
V-0274-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf
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Anlage 4 zur Vorlage Nr. 274/2006
V-0274-2006-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 274/2006 1. Textliche Festsetzungen gem. §§ 9 u. 12 BauGB 1.1 Die Traufhöhe ist definiert als Schnittpunkt zw i- schen Oberfläche Außenwandfläche und Ober- kante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhe ist je- weils die fertige Oberkante der zugehörigen Er- schließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes (§§ 16 und 18 BauNVO). 1.2 Zusätzlich zu der festgesetzten Vollgeschosszahl ist ein weiteres Geschoss zulässig, wenn seine Höhe die festgesetzte Traufhöhe um nicht mehr als 2,5 m überschreitet und folgende Maßgaben erfüllt sind: In den Bereichen A sowie C – G darf das zusätzliche Geschoss nur an einer Seite der Fassade bündig liegen und muss zu den übrigen Seiten um min. 1 m zurückspringen; bei Reihen- häusern und Hausgruppen darf das zusätzliche Geschoss zusätzlich straßenseitig bündig an der Fassade liegen und sich über die gesamte Breite erstrecken. Die Fläche des zusätzlichen Ge- schosses ist im Bereich B auf max. 20 m² je Grundstück, in den übrigen Bereichen auf max. 2/3 der Fläche des darunterliegenden Vollge- schosses zu beschränken. Die zusätzliche Ge- schossfläche ist bei der Ermittlung der Geschoss- flächenzahl mitzurechnen (§ 20 BauNVO). 1.3 In den Bereichen A – D sind Garagen und Stell- plätze nur in den seitlichen Abstandflächen der Gebäude zulässig; hierbei darf durch Garagen die rückwärtige Gebäudeflucht um bis zu 2 m, jedoch max. bis zur rückwärtigen Baugrenze, durch Stellplätze die straßenseitige Bauflucht über- schritten werden. Im Bereich E sind im Bereich von Hausgruppen Garagen als Carports auch straßenseitig vor den Gebäuden zulässig. In den Bereichen F – G sind Stellplätze nur in dem ober- irdisch festgesetzten Bereich sowie in Tiefgara- gen zulässig. Zu öffentlichen Verkehrsflächen ist ein seitlicher Abstand von min. 1 m einzuhalten (§ 12 BauNVO). 1.4 Nebenanlagen dürfen eine Grundfläche von max. 10 m² je Grundstück nicht überschreiten. In den Vorgärten sind sie mit Ausnahme von Anlagen für Mülltonnen und Fahrräder unzulässig. Im Bereich B sind Nebenanlagen nur innerhalb der nördli- chen und südlichen Abstandflächen zulässig; da- bei darf die rückwärtige Gebäudeflucht um bis zu 2 m, jedoch max. bis zur rückwärtigen Baugrenze überschritten werden (§ 14 BauNVO). 1.5 Für Wintergärten dürfen die rückwärtigen Bau- grenzen um max. 3 m in einer Breite von max. 5 m überschritten werden (§ 23 BauNVO). 1.6 Das auf den Baugrundstücken anfallende Nieder- schlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstü- cken in geeigneten privaten Anlagen zu versi- ckern (§ 9 (1) Nr. 14 BauGB). 1.7 Aufenthaltsräume sind in den Bereichen E – G in den Obergeschossen sowie bei dem nördlichsten Grundstück im Bereich B jeweils auf den lärmzu- gewandten Gebäudeseiten mit fensterunabhängi- ger, schallgedämmter Lüftung auszustatten. Die Materialien Kupfer und Zink sind als Dachde- ckung unzulässig (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 1.8 Der festgesetzte „halbe“ Lärmschutzwall ist vol l- flächig und fachgerecht extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils einheitlich im Material, Farbton, Traufhöhe, Dach- form und Dachneigung zu errichten. Als Fassa- denmaterialien sind Klinker, Putz und Glas zuge- lassen, untergeordnet können Holzwerkstoffplat- ten, Holz, Solarpaneele und Naturstein vorgese- hen werden. 2.2 Werbeanlagen sind nur an der Stätte ihrer Leis- tung und im Bereich des Erdgeschosses bis un- terhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschos- ses zulässig. Außenwerbung als unbeleuchtete Schriftzüge oder selbstleuchtende, filigrane Ein- zelbuchstaben bzw. Firmenzeichen sind bis 0,7 m Höhe und 0,7 m Länge zulässig. 2.3 Im Bereich B ist an der Grenze zur Gasselstiege als Grundstückseinfriedung die vorhandene Mau- er nach Möglichkeit in Gänze zu erhalten; andern- falls sind nur grüne Maschendraht- und Drahtgit- terzäune in einer Höhe von maximal 1,80 m zu- lässig. In allen Bereichen sind zu Verkehrsflächen als Einfriedung nur Buchenhecken zulässig. 3. Hinweise 3.1 Das Plangebiet ist durch Gewerbelärm sowie Sport- und Freizeitlärm vorbelastet; insbesondere in den gekennzeichneten Bereichen (Teil des Be- reichs B, Bereiche E – G) muss daher außerhalb des Wirkungsbereichs der Lärmschutzmaßnah- men mit erhöhten Außenlärmpegeln gerechnet werden. 3.2 Die privaten Versickerungsanlagen sind geneh- migungspflichtig (§ 7 Wasserhaushaltsgesetz). 3.3 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver- züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal- behörde oder dem Landschaftsverband Westfa- len-Lippe, Westf. Museum für Archäologie - Lan- desmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 Denkmalschutzge- setz). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 3.4 Kampfmittel Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel ge- funden werden, so sind die Bauarbeiten unver- züglich einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Durchführungsvertrag Zur Realisierung dieses vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes wurden ergänzende öffentlich- rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger ab- geschlossen (Durchführungsvertrag).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 501 (amtlicher Umring) amtlich
- Grevener Straße
- Von-Einem-Straße
- Gasselstiege
- Meßkamp
Bebauungsplan Nr. 501
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Prins-Claus-Kazerne (Grevener Straße / Gasselstiege)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0274/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37