2791/2019
Einschätzung zur Umsetzbarkeit des Verschwenks der Venloer Straße über den Rochusplatz
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Mitteilung BV
7019 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 664/3 Vorlagen-Nummer 2791/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Einschätzung zur Umsetzbarkeit des Verschwenks der Venloer Straße über den Rochusplatz Sachverhalt Seit mehreren Jahren gibt es Anregungen und bereits entsprechende Planungen der IG Künstler für Bickendorf, den Rochusplatz umzugestalten und die Venloer Straße zu verschwenken. Mitteilung der Verwaltung: In Anlehnung an die Planung für die Umgestaltung des Rochusplatzes des Stadtplanungsamtes und die ergänzende Mitteilung 0226/2019 (Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.01.2019, TOP 10.3.2) hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung die Idee eines Verschwenks der Venloer Straße der IG Künstler für Bickendorf geprüft, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit einschätzen zu können. In Ergänzung zur Mitteilung 0226/2019 geht es nunmehr ausschließlich um die bautechnische Sicht- weise und die sehr grobe Einschätzung der möglichen Baukosten. Zu ihrem Vorschlag hat die IG Künstler für Bickendorf im Jahr 2013 eine Kostenannahme aufgestellt. Diese beinhaltet zwei mögliche Varianten: Variante A beinhaltet die Neugestaltung des Rochusplatzes sowie den Neubau des Kreisverkehrs Wilhelm-Mauser-Straße/Venloer Straße. Der gerade Verlauf der Venloer Straße bleibt bestehen. Variante B beinhaltet ebenfalls die Neugestaltung des Rochusplatzes sowie den Neubau des Kreis- verkehrs Wilhelm-Mauser-Straße/Venloer Straße. Zusätzlich ist der Verschwenk der Venloer Straße, über den Rochusplatz, geplant. Um die Umsetzbarkeit von Variante B beurteilen zu können, müssen zunächst mehrere Einzelpunkte des Vorschlags betrachtet werden. Anschlusspunkte des neuen Abschnitts der Venloer Straße Durch den Verschwenk nach Südwesten schließt die Venloer Straße am Knotenpunkt Äußere Kanal- straße sowie am Kreisverkehr Wilhelm-Mauser-Straße in einem spitzeren Winkel als heute an. An der Äußeren Kanalstraße sollte sich die Venloer Straße ohne größeren Verlust von Platzfläche an den Knotenpunkt anschließen lassen. Allerdings muss hier eine andere Lösung für die geplante Bushalte- stelle gefunden werden, da an dieser Stelle eine Haltebucht für die Geschäfte im GAG-Neubau einge- richtet werden muss. Am Kreisverkehr Wilhelm-Mauser-Straße hingegen ist der Anschluss schwieriger. Die Wilhelm- Mauser-Straße schließt in einer leichten Kurve an den Kreisverkehr an. Auf Grund des umliegenden Bestands, besteht hier kaum eine Möglichkeit zur Anpassung dieses Anschlusses. Für die Funktion 2 und eine gute Befahrbarkeit des Kreisverkehrs ist es daher unerlässlich, dass der Anschlussbereich der Venloer Straße mit ausreichendem Abstand zum Anschluss der Wilhelm-Mauser-Str. geplant wird. Im Bereich, in dem die heutige Venloer Straße an den Kreisverkehr anschließen würde, muss dann ein Anschluss der verlängerten Rochusstraße, welcher der Erschließung der heute bestehen- den Rochusstraße sowie die der Venloer Straße 624-628 dient, vorgesehen werden. Im Anschlussbe- reich der neuen Venloer Straße und der Rochusstraße ist damit zu rechnen, dass ein größerer Teil der Platzfläche zu Straßenland werden wird. Shared Space Die Venloer Straße ist eine Bundesstraße und zudem im Vorbehaltnetz der Stadt Köln aufgeführt. Die Venloer Straße hat alle Merkmale, die eine Vorfahrtsstraße im Vorbehaltnetz ausmacht. Im Vorbe- haltnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispielsweise die Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öffentlicher Personenverkehr, Charakter und Ausbau nicht in verkehrsberuhigten Zonen liegen sollen. Nach der Straßenverkehrs- ordnung ist eine Beschränkung der Geschwindigkeit für den Bereich der Venloer Straße im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nicht zu realisieren. Unabhängig davon gibt es derzeit in Deutschland keine verkehrsrechtliche Lösung für Begegnungs- zonen. Hier ist lediglich neben der Straßenraumgestaltung eine Verkehrsberuhigung nach dem Modell des „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“ möglich. In Shared Space-Bereichen mit straßenverkehrsrechtlicher Ausweisung als „verkehrsberuhigter Ge- schäftsbereich“ besitzt der Fußverkehr keinen Vorrang. Folglich eignet sich diese zonale Gestal- tungsvariante für Straßenräume, in denen der nicht-motorisierte Verkehr in Relation zum Kraftfahr- zeugverkehr und Durchgangsverkehr keine spürbar dominante Stellung einnimmt. Abgesehen von den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen ist bei einer Tagesbelastung von 17.020 Kraftfahrzeugen in dem Bereich der Venloer Straße auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, von einer derartigen Einrichtung Abstand zu nehmen. U-Bahnstation „Äußere Kanalstraße“ Die Planung Variante B hat maßgeblichen Einfluss auf den Betrieb der U-Bahn. Die Haltestelle Äuße- re Kanalstraße ist mit zwei Verteilerebenen ausgestattet, wobei sich die Verteilerhalle West unmittel- bar im Planungsbereich befindet. Aus der Verteilerebene West führen zwei Ausgänge ins Freie. Dies entspricht der Vorgabe gemäß BOStrab-Tunnelbaurichtlinie. Variante B sieht vor, einen der Ausgän- ge dauerhaft zu schließen. Somit bleibt nur ein direkter Ausgang aus der Verteilerhalle West ins Freie geöffnet. Das widerspricht der Richtlinie und ist nach einer ersten Einschätzung nicht genehmigungs- fähig. Verschärft wird die Situation durch die Tatsache, dass langfristig mit einem höheren Fahrgast- aufkommen zu rechnen ist. Abstand zum GAG-Neubau und zum Westcenter Im Bereich der westlichen Gebäudeecke des GAG-Neubaus verläuft die neue Venloer Straße sehr dicht am Gebäude. Gleiches gilt für den Bereich des Westcenters. Auf Grund des zu erwartenden, hohen Verkehrsaufkommens und der möglichen Nutzung der umgebenden Flächen für die Außen- gastronomie, muss hier im öffentlichen Straßenland mehr Raum für zu Fuß Gehende sowie Men- schen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen eingeplant werden. Breitere Gehwegflächen haben jedoch zur Folge, dass der Verschwenk flacher ausgeprägt werden müsste. Dadurch wird die Fläche für den Wochenmarkt auf der gegenüberliegenden Seite einge- schränkt. 3 Kosten Analog zu der Kostenannahmen der IG Künstler für Bickendorf wurde seitens der Verwaltung eine sehr grobe Kosteneinschätzung für beide Varianten aufgestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Ge- samtkosten für Variante B, maßgeblich auf Grund der höheren Anteile an Straßenbaukosten, rund 1,7 Mio. € höher liegen als die für Variante A. Nach dieser ersten Einschätzung lässt sich zusammenfassen, dass ein Verschwenk der Venloer Straße über den Rochusplatz, entsprechend der Idee der IG Künstler für Bickendorf, nur mit grund- sätzlichen Änderungen umsetzbar ist und erhebliche Mehrkosten verursacht. Anlagen Anlage 1 – Planung und Kostenschätzung IG Künstler für Bickendorf Anlage 2 – Kostenschätzung Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Anlage1- PlanungKostenIGKuenstler
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Umgestaltung der Platzfläche im Sinne des B- Plans (Planung der Stadt Köln) sie ist. > Venloer Straße bleibt, wie en BP7 LEITET nn Kosten Kreisverkehr inkl. ca. 12.300 m? umzugestaltende Fläche gesamt, davon: ca. 3.000 m? wassergebundene Decke ca. 7.300 m? Pflasterfläche ca. 2.000 m? Straßenfläche (Venloer Straße) Umgestaltung der Platzfläche mit Umgestaltung/Umlegung Venloer Straße (im Sinne der Planung der IG Künstler für Bickendorf) = $| 997 ELLI ELLTTTTN er Variante B - Vorschlag IG Künstler für Bickendorf M. 1:1000 Stand 25.09.2013 Rochusplatz - Kostenschätzung Variante A - Vorschlag Stadt (muss sowieso gemacht werden) Position Kreisverkehr Kreuzung Venloer/Wilh.-Mauser-Straße Umgestaltung Platzbereich (Pflaster) Umgestaltung Platzbereich (wassergebundene Decke) Gesamtfläche Umgestaltung Platz Ausstattung des Platzes Summe Verkehrsanlagen netto Summe Ingenieurhonorar (Planung Lph 1-9) örtliche Bauleitung (5% der Bausumme) Summe Verkehrsanlagen netto inkl. Ingenieur MwSt. Summe Verkehrsanlagen brutto Summe Verkehrsanlagen brutto gerundet Variante B - Vorschlag IG Künstler für Bickendorf Position Kreisverkehr Kreuzung Venloer/Wilh.-Mauser-Straße Anpassung Kreuzung Äußere Kanalstraße Umlegung Venloer Straße (Asphalt) Umgestaltung Platzbereich (Pflaster) Umgestaltung Platzbereich (wassergebundene Decke) Gesamtfläche Umgestaltung Platz Ausstattung des Platzes Summe Verkehrsanlagen netto Summe Ingenieurhonorar (Planung Lph 1-9) örtliche Bauleitung (5% der Bausumme) Summe Verkehrsanlagen netto inkl. Ingenieur MwSt. Summe Verkehrsanlagen brutto Summe Verkehrsanlagen brutto gerundet Differenz Variante B / A (brutto) nicht berücksichtigt: > Altlasten, Baugrundrisiko > Vermessung/Vermarkung Leinfelder Ingenieure Zur Pumpstation 1 4278] Haan Tel.: 02129 / 375 328-0 Faox.: 02129 / 375 328-24 Menge/Maß Einh. 1 pschl. 8.150 m? 1.200 m? 9.350 m? 1 12 % 5% 19 % Menge/Maß Einh. 1 pschl. 1 pschl. 2.000 m? 7.300 m? 3.000 m? 12.300 m? 1 12 % 5% 19 % x x xXxxxx x x Preiseinheit 350.000 150 70 40.000 1.696.500 1.696.500 1.984.905 Preiseinheit 350.000 40.000 150 150 70 50.000 2.045.000 2.045.000 2.392.650 Stand 04.10.2013 Summe (€) 350.000 1.222.500 84.000 40.000 1.696.500 203.580 84.825 1.984.905 377.132 2.362.037 2.362.000 Summe (€) 350.000 40.000 300.000 1.095.000 210.000 50.000 2.045.000 245.400 102.250 2.392.650 454.604 2.847.254 2.847.500 485.500
Anlage2- Kostenschätzung
3766 Zeichen
Kostenschätzung Rochusplatz Variante A - Vorschlag Stadt Köln Position Menge Einheit Einheitspreis Summe [ €] Kreisverkehr mit Anschlussbereichen 5.890 m² 190 1.119.100 Platzfläche bestehend aus Pflasterfläche und wassergebundener Decke 9200 m² 140 1.288.000 Mobiliar Sitzbänke 10 Stk 2200 22.000 Sitzbänke beidseitig 5 Stk 3500 17.500 Absperrpoller 25 Stk 500 12.500 Fahrradanlehnbügel 10 Stk 500 5.000 Abfallbehälter 5 Stk 900 4.500 Beschilderung 5 Stk 200 1.000 Baumscheiben 4 Stk 4000 16.000 Leuchten 22 Stk 2700 59.400 Grünfläche und Bepflanzung Oberboden 450 m³ 60 27.000 Bäume 20 Stk 2000 40.000 Sträucher 15 Stk 500 7.500 Pflegeschnitte Bestandsbäume und Verbesserung der Pflanzsubstrate 28 Stk 700 19.600 Rasen und Bodendecker 1600 m² 30 48.000 Zusätzlicher Straßenbau 0 Zusätzliche Umbaukosten Anpassung der Leitungsverläufe im Bereich des Kreisverkehrs sind durch die RheinEnergie AG noch nicht ermittelbar 0 Honorar Architekt/Ingenieur LP 1-9 in Anlehnung an die HOAI psch 283.330 Gesamtkosten netto 2.970.430 Gesamtkosten brutto 3.534.812 Variante B - Vorschlag IG Künstler für Bickendorf Position Menge Einheit Einheitspreis Summe [ €] Kreisverkehr mit Anschlussbereichen 5.890 m² 190 1.119.100 Platzfläche bestehend aus Pflasterfläche und wassergebundener Decke, inkl. Fläche ehem. Venloer Str. 10200 m² 140 1.428.000 Mobiliar Sitzbänke 10 Stk 2200 22.000 Sitzbänke beidseitig 5 Stk 3500 17.500 Absperrpoller 25 Stk 500 12.500 Fahrradanlehnbügel 10 Stk 500 5.000 Beschreibung: Umgestaltung des Rochusplatzes, Einrichtung des Kreisverkehrs Venloer Str./Wilhelm-Mauser-Str., Verschwenk der Venloer Straße über die derzeitige Platzfläche Beschreibung: Umgestaltung des Rochusplatzes, Einrichtung des Kreisverkehres Venloer Str./Wilhelm-Mauser-Str., keine weiteren Straßenbauarbeiten an der Venloer Straße Abfallbehälter 5 Stk 900 4.500 Beschilderung 5 Stk 200 1.000 Baumscheiben 4 Stk 4000 16.000 Leuchten 22 Stk 2700 59.400 Grünfläche und Bepflanzung Oberboden 450 m³ 60 27.000 Bäume 20 Stk 2000 40.000 Sträucher 15 Stk 500 7.500 Pflegeschnitte Bestandsbäume und Verbesserung der Pflanzsubstrate 28 Stk 700 19.600 Rasen und Bodendecker 1600 m² 30 48.000 Zusätzlicher Straßenbau Erschließung Rochusstr. Und Venloer Str. 624-628 190 0 m² 190 361.000 Neue Venloer Str. mit Anschlussbereich Äußere Kanalstr. 3500 m² 190 665.000 Zusätzliche Umbaukosten Anpassung der Straßenbeleuchtung entlang der Venloer Str. sind durch die RheinEnergie AG noch nicht ermittelbar 0 Anpassung der Leitungsverläufe in der Platzfläche und im Bereich des Kreisverkehrs sind durch die RheinEnergie AG noch nicht ermittelbar 0 Schachtanpassungen durch die Stadtentwässerungsbetriebe psch 60.000 Erforderliche Anpassungsarbeiten an der U- Bahnstation "Äußere Kanalstraße", voraussichtlich nicht genehmigungsfähig! psch 150.000 Honorar Architekt/Ingenieur LP 1-9 in Anlehnung an die HOAI psch 368.000 Gesamtkosten netto 4.431.100 Gesamtkosten brutto 5.273.009 Differenz zwischen beiden Varianten 1.738.197 Vermessungen Bodengutachten Schadstoffbelastete Böden/Baumaterialien im Bestand Ankauf privater Grundstücke Geländemodellierung Brunnen/Springbrunnen Platzentwässerung Stromanlagen für die Beleuchtung sowie den Marktbetrieb Baumschutzmaßnahmen Baumfällarbeiten Rückbau von Gleisanlagen Provisorische Außenanlagen Gutachten Baustellenbewachung Baustelleneinrichtung Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden die Positionen der Kostenschätzung ähnlich denen der Leinfelder Ingenieure aufgestellt. Im Gegensatz zu der derzeit durch das Stadtplanungsamt bearbeiteten Planung und Kostenberechnung ist dies nur ein grobe Schätzung und enthält keine Positionen für u. A. die folgenden Punkte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2791/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.11.2019
- Erstellt
- 14.08.2019 12:36